Einladung zu Interviews: Guatemala: Kinderschutz und Ausbildung

Im Vorfeld der Sternsingeraktion 2024 stehen Projektpartner*innen der Dreikönigsaktion, dem Hilfswerk der Katholischen Jungschar, für Interviews zur Verfügung.

Obwohl in Guatemala nach langen Jahren des Bürgerkriegs nun Frieden herrscht, lebt etwa 60 Prozent der Bevölkerung in Armut. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist begrenzt, die Preise für Grundnahrungsmittel steigen und Mangelernährung verursacht gesundheitliche Probleme. Besonders Kinder und Jugendliche leiden unter Armut und Ausbeutung, was häufig zu Schulabbrüchen führt. Doch gerade Bildung und berufliche Ausbildungen sind wichtig für gesicherte Zukunftsperspektiven.

Unsere Partner*innen in Guatemala – die Organisationen ODHAG (Oficina de Derechos Humanos del Arzobispado de Guatemala, Menschenrechtsbüro der Erzdiözese Guatemala) und FTN (Fundación Tierra Nuestra) – setzen sich tatkräftig für Kinder und Jugendliche ein und sind auf Einladung der Dreikönigsaktion in Österreich.

Wir laden Sie herzlich dazu ein, diese aktuelle Interviewmöglichkeit für Ihre Berichterstattung zu nutzen und bitten um möglichst rasche Terminvereinbarung!

Wann:
30.11.2023, Nachmittag, Uhrzeit nach Vereinbarung (Team von ODHAG, Matthias Fichtenbauer)
04.12.2023, Nachmittag, Uhrzeit nach Vereinbarung (Team von FTN)

Ort:
Dreikönigsaktion, Wilhelminenstraße 91/2f, 1160 Wien
Die Gäste sprechen Spanisch. Wir organisieren gerne eine Übersetzung.

 Gäste und mögliche Themen:

  • Roxana Coronado (Sozialpädagogin und Ausbilderin, ODHAG) und Mario Chávez Contreras, (Projektmitarbeiter, ODHAG)
    Situation von Kindern und Jugendlichen in Guatemala, Kinderrechte und Kinderschutz, Sensibilisierung und Bewusstseinsarbeit, Gewaltschutz und Prävention, aktuelle politische Situation Guatemala

  • Karla Lizeth Coronado (Projektleiterin, Fundación Tierra Nueva)
    Lebenssituation ländliche Bevölkerung, Situation von Kleinbauern und -bäuerinnen, indigene Bevölkerung, Situation und Perspektiven junger Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen, aktuelle politische Situation Guatemala

  • Ander José Díaz Len (lokaler Jugendarbeiter, Fundación Tierra Nueva)
    Perspektive von Jugendlichen und Hintergrund zur Tätigkeit von FTN, z.B. Bildung und Berufsausbildungen, Migration, Perspektiven durch einkommensschaffende Projekte und Bildung

  • Dina López Velásquez und Orelio Godinez Velásquez (Fundación Tierra Nueva)
    Alltag und Perspektiven von jungen Menschen, persönliche Erfahrungen im Ausbildungsprogramm und eigenes einkommensschaffendes Kleinprojekt

  • Matthias Fichtenbauer (Projektreferent der Dreikönigsaktion)Zusammenarbeit mit der Dreikönigsaktion

Mehr Infos
Infos zu den Projekten in Guatemala
Fotos (Flickr)
Infos zum Sternsingen: www.sternsingen.at/presse 

Rückfragen und Terminvereinbarung:
Elisabeth Holzner
Öffentlichkeitsarbeit 

Dreikönigsaktion, Hilfswerk der Katholischen Jungschar
A-1160 Wien, Wilhelminenstraße 91/2F
M: +43 676 880 11-1000
E: elisabeth.holzner@dka.at
www.dka.at I www.sternsingen.at 




PA: Katar: Ein Jahr nach WM stehen Fortschritte still

Ein Jahr nach der Fußballweltmeisterschaft hat Katar seine Zusagen zur Verbesserung der Arbeitnehmer*innenrechte nicht umgesetzt, so Amnesty International heute. Die katarische Regierung unternimmt weiterhin nicht genug, um die Missstände bei der Behandlung von Arbeitsmigrant*innen zu beseitigen und sie angemessen vor Ausbeutung zu schützen. Seit dem Ende der WM gerieten die Fortschritte weiter ins Stocken.

Ein neuer Amnesty-Bericht mit dem Titel A Legacy in Jeopardy zeigt, dass bei der Verbesserung der Arbeitnehmer*innenrechte seit dem Ende der Weltmeisterschaft kaum Fortschritte gemacht wurden. Entschädigungen und Gerechtigkeit für Hunderttausende von Arbeiter*innen, die im Zusammenhang mit der WM Opfer von Menschenrechtsverstößen wurden, bleiben weiterhin aus. Begrenzte Fortschritte in manchen Bereichen werden durch das Fehlen von Maßnahmen zur Bekämpfung einer Vielzahl von anhaltenden Missständen und Verstößen überschattet.

„Das anhaltende Versäumnis Katars, seine im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft eingeleiteten Arbeitsreformen ordnungsgemäß durchzusetzen und zu stärken, gefährdet ernsthaft jede potenzielle Verbesserung der Situation von Arbeitnehmer*innen. Die Regierung muss dringend ihre Zusage für den Schutz der Arbeitnehmer*innen erneuern, und sowohl die FIFA als auch Katar sollten sich auf Pläne zur Wiedergutmachung für alle Betroffenen einigen“, sagte Steve Cockburn, Experte für Wirtschaft und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International.

„Von illegalen Anwerbegebühren bis hin zu nicht gezahlten Löhnen haben Hunderttausende von Arbeitsmigrant*innen ihr Geld, ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben verloren, während die FIFA und Katar versuchten, die Verantwortung von sich zu weisen. Bis heute, ein Jahr nach der Weltmeisterschaft, ist zu wenig getan worden, um all dieses Unrecht wiedergutzumachen. Die Arbeiter*innen, die die Weltmeisterschaft 2022 möglich gemacht haben, dürfen nicht vergessen werden.“

Steve Cockburn sagte weiter: „Katar sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass seine Handlungen nicht auf den Prüfstand gestellt werden, nur weil die WM vorbei ist, und es muss seine Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitnehmer*innenrechte fortsetzen. Die FIFA muss aus ihren Fehlern lernen und bereit sein, ihre Verantwortung für die Menschenrechte ernst zu nehmen und Missstände, die durch ihr Versagen verursacht oder mitverursacht wurden, direkt zu beheben, um eine Wiederholung der Menschenrechtsverstöße, wie wir sie in Verbindung mit der Weltmeisterschaft in Katar erlebt haben, zu verhindern.“

Unzureichende Reformen und mangelnde Umsetzung

Katar hat 2017 ein Abkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterzeichnet, das in den darauffolgenden Jahren zu erheblichen Änderungen der Arbeitsgesetze führte, u. a. zu Reformen des Kafala-Sponsorensystems, zu einem neuen Mindestlohn und zur Einführung von Arbeitsschutzvorschriften. Zu Beginn der Fußballweltmeisterschaft waren die Um- und Durchsetzungsmaßnahmen, die erforderlich gewesen wären, um weitere Menschenrechtsverstöße zu verhindern, jedoch noch unzureichend.

In Interviews mit Amnesty-Mitarbeiter*innen erklärten die Befragten, dass die meisten Arbeitsmigrant*innen das Land nun ohne Einschränkungen verlassen können, und stellten Fortschritte bei der Durchsetzung von Gesetzen im Zusammenhang mit Arbeiten bei hohen Temperaturen fest, insbesondere ein Verbot von Bauarbeiten im Freien während der heißesten Tageszeit. Darüber hinaus zeichneten sie jedoch ein düsteres Bild von anhaltender Ausbeutung und mangelndem politischen Willen zur Beseitigung der Mängel.

Eigentlich sollten die Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit haben, ihren Arbeitsplatz frei zu wechseln, um Verstößen zu entgehen oder bessere Arbeitsbedingungen vorzufinden, aber obwohl sie dazu rechtlich gesehen keine Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) mehr von den Arbeitgeber*innen benötigen, müssen viele in der Praxis immer noch irgendeine Form von Genehmigung einholen. Aus den Daten der Regierung geht hervor, dass in den ersten acht Monaten des Jahres 2023 zwar mehr als 150.000 Menschen den Arbeitsplatz gewechselt haben, dass aber im gleichen Zeitraum ein Drittel der Anträge von Arbeitnehmer*innen auf einen Arbeitsplatzwechsel abgelehnt wurden.

Darüber hinaus sind Arbeiter*innen für ihre Anwesenheit im Land nach wie vor von ihren Arbeitgeber*innen abhängig, wodurch ihr rechtlicher Status nicht angemessen geschützt ist und sie daran gehindert werden, ihre*n Arbeitgeber*in zu wechseln.

Lohndiebstahl ist nach wie vor die häufigste Form der Ausbeutung von Arbeitsmigrant*innen in Katar, auch bei Fahrer*innen in der wachsenden Essenslieferbranche, aber das System zur Aufdeckung und Reaktion auf verspätete und nicht gezahlte Löhne und Leistungen funktioniert noch nicht.

Als Hausangestellte beschäftigte Arbeitsmigrant*innen, bei denen es sich zumeist um Frauen handelt, sind nach wie vor besonders anfällig für schwerwiegende Verstöße, und die Regierung hat im vergangenen Jahr wenig unternommen, um diese Arbeitskräfte besser zu schützen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Abhilfe und Entschädigung

Die Missstände, denen Arbeitsmigrant*innen ausgesetzt waren, seit die FIFA Katar den Zuschlag für die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft erteilt hat, können zwar nicht ungeschehen gemacht werden, doch es kann und muss Wiedergutmachung erfolgen.

Wie Amnesty International bereits dokumentiert hat, wurden während der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar Hunderte von Arbeitsmigrant*innen, die als Sicherheitskräfte und Ordner*innen an den Austragungsorten eingesetzt und mit Kurzzeitverträgen beschäftigt wurden, ausgebeutet. Dazu gehörte, dass die Arbeitnehmer*innen rechtswidrige Vermittlungsgebühren zahlten, über ihre Arbeitsplätze getäuscht wurden und übermäßig lange arbeiten mussten, ohne freie Tage in der Woche zu haben. Fast ein Jahr später haben sie immer noch keine Entschädigung erhalten.

Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at




PA: „Demokratie braucht Beteiligung aller!“. Migrant:innen und Gemeinden diskutieren Forderungspaket im EU-Parlament

Südwind organisiert Runden Tisch zur politischen Mitsprache von Migrant:innen in Brüssel – Diskussion zu fünf Kernforderungen und Good Practice-Beispielen mit EU-Abgeordneten 

Die Frage der politischen Teilhabe von Migrant:innen und ihren Nachkommen stand gestern, Mittwoch, im Mittelpunkt bei einem Runden Tisch im EU-Parlament in Brüssel. Vertreterinnen von Gemeinden, NGOs sowie migrantischen Vereinen und Organisationen trafen sich mit EU-Abgeordneten, um konkrete Forderungen zur Stärkung der demokratischen Teilhabe vorzulegen und zu diskutieren. Organisiert wurde der Austausch von der österreichischen Menschenrechtsorganisation Südwind. „Eine möglichst breite Beteiligung aller Menschen ist essentiell für das Wohlergehen unserer Gesellschaften, unserer Demokratien und für die Stabilität unserer Volkswirtschaften. Dieser Grundsatz muss auch die politische Teilhabe von Migrant:innen und ihrer Nachkommen umfassen“, sagt Südwind-Projektleiterin Alina Lückl. Nicht zuletzt hält auch der EU-Aktionsplan für Integration fest, dass die „europäische Lebensweise eine integrative Lebensweise“ ist.

Ziel des Südwind-Projekts EMVI (Empowering Migrant Voices on Integration an Inclusion Policies) ist daher dieBeteiligung von Migrant:innen an der Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen zu ermöglichen und ihre Anliegen bei lokalen, nationalen und EU-Entscheidungsträger:innen einzubringen.

Der Roundtable im EU-Parlament fand auf Einladung des österreichischen Abgeordneten Thomas Waitz (Grüne) gemeinsam mit seinen Kollegen MEP Matjaž Nemec (S&D, SI) MEP Jan-Christoph Oetjen (Renew, DE) MEP Stelios Kouloglou (GUE/NGL, GR). Dabei wurde ein im Rahmen des EMVI-Projekts erarbeiteter Leitfaden zur Beteiligung von Migrant:innen sowie konkrete Forderungen und Empfehlungen präsentiert und diskutiert.

Thomas Waitz, EU-Abgeordneter der Grünen und Vorsitzender der Europäischen Grünen Partei, betonte in seiner Eröffnungsrede „wie wichtig es ist das Wahlrecht, insbesondere das EU-Wahlrecht, endlich zu reformieren, damit Menschen, die seit Jahrzehnten Teil unserer Gesellschaft sind, auch ein Mitspracherecht erhalten. Inklusion und Integration kann nur funktionieren, wenn Menschen an demokratischen Prozessen teilhaben können und damit auch Demokratie erleben und mitgestalten. Wir stehen gleichzeitig in der Pflicht Migrant*innen vor Hetze und Hass der Rechten zu schützen. Für die Grünen ist klar: Menschenrechte gelten für alle ohne Wenn und Aber.“  

„Die politische Beteiligung von Menschen mit Migrationsbiographie zu fördern ist essentiell, um weitere Schritte in Richtung einer inklusiven Gesellschaft zu gehen, um Zugehörigkeit zu vermitteln und um ein soziales Netzwerk aufzubauen. Migrant:innenvereine spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie Migrant:innen über ihre politischen Rechte aufklären und ihnen Informationen zugänglich machen, wie sie sich politisch engagieren können. Wenn wir keine Stimme haben, werden wir nicht gesehen. Wir müssen aber sichtbar sein, um gute Jobs und Zugang zu Deutschunterricht zu bekommen und um uns in der Gesellschaft engagieren zu können.“, so Rachel Fox, stellvertretende Obfrau vom Verein Base Graz, einem migrantischen Verein in Graz, der besonders auf Community-Building setzt.

Südwind-Projektreferentin in Graz Alina Lückl erklärt: „Zusätzlich zu einem leichteren Zugang zum Wahlrecht braucht es eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit den Anliegen all jener, die nicht wählen dürfen. So können etwa Beiräte von und für Migrant:innen und innovative digitale Partizipationstools ein wichtiger Hebel sein, um Anliegen in die Politik einzubringen.“

Die fünf Hauptforderungen im präsentierten Beteiligungs-Leitfaden sind:

  1. Wahlrecht (zumindest auf lokaler Ebene) für alle langfristig aufenthaltsberechtigten Personen
  2. Beteiligung, Vertretung und Engagement von Migrant:innen in öffentlichen Gremien fördern
  3. Integrations- und Inklusionsprogramme verbessern mit Schwerpunkt auf politische Beteiligung
  4. Vertrauen der Migrant:innen in die Politik durch Beteiligungsmodelle wie Migrant:innenbeiräte, E-Partizipation und Mitbestimmungstreffen stärken
  5. Ausbau der Förderung von Migrant:innenorganisationen

Voting für beste Ideen für Graz noch bis Ende November: Graz-Gemeinsam-Gestalten.at

Ein praktisches Beispiel für Mitbestimmung ist das E-Partizipationstool www.Graz-gemeinsam-gestalten.at Es ermöglicht einen direkten Austausch zwischen der Stadtregierung und allen in Graz wohnhaften Bürger:innen. Sie können ihre Ideen direkt auf der Plattform und bei Veranstaltungen einbringen, die dann vom Migrant:innenbeirat und der Stadtregierung aufgegriffen und weitergetragen werden. Das im Frühjahr 2023 mit dem Migrant:innenbeirat Graz und dem mitgestalten Partizipationsbüro initiierte Portal lädt noch bis Ende November zum Voting für die besten Ideen für Graz.

Über das Projekt:
Das Projekt EMVI – Empowering Migrant Voices on Integration an Inclusion Policies stärkt die politische Teilhabe von Migrant:innen und unterstützt lokale und regionale Behörden sowie Institutionen beim Austausch mit Migrant:innen. Es bringt dabei NGOs, Migrant:innenorganisation, Gemeindeverwaltungen von Graz, Lustenau (AT), Berlin Mitte (DE), Heraklion (GR), Empoli (IT) und Ljubljana (SI) zusammen und wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union finanziert.

Download: Good Practice Leitfaden für Beteiligung
Download: Hochauflösende Fotos vom Runden Tisch in Brüssel

Nähere Informationen:
www.diaspora-particiation.eu
www.suedwind.at/emvi

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleitung Südwind
Tel.:0650 9677577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at




Aussendung: Mögliche Kriegsverbrechen: RSF stellt Strafanzeige

Reporter ohne Grenzen (RSF) hat vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Strafanzeige eingereicht, damit dieser mögliche Kriegsverbrechen gegen Medienschaffende im Gazastreifen und Israel untersucht. Am 7. Oktober hatte die Hamas aus dem Gazastreifen heraus brutalste terroristische Attacken auf israelisches Gebiet gestartet. Seitdem bombardieren die israelischen Streitkräfte das abgeschottete Gebiet massiv.

Die Strafanzeige ist vom 31. Oktober und nennt acht palästinensische Journalisten, die bei der Bombardierung ziviler Gebiete in Gaza durch Israel getötet wurden, sowie einen israelischen Journalisten, der am 7. Oktober bei der Berichterstattung über einen Angriff der Hamas auf seinen Kibbuz ermordet wurde. Ebenfalls genannt werden zwei weitere palästinensische Medienschaffende, die während ihrer Berichterstattung verwundet wurden. Diese elf Personen wurden Opfer von Angriffen, die nach Ansicht von RSF Kriegsverbrechen darstellen und eine Untersuchung durch den IStGH rechtfertigen. In der Strafanzeige wird auch die vorsätzliche vollständige oder teilweise Zerstörung der Gebäude von mehr als 50 Medieneinrichtungen im Gazastreifen aufgeführt.

Die Angriffe, denen palästinensische Medienschaffende in Gaza ausgesetzt waren, entsprechen der Definition des humanitären Völkerrechts für unterschiedslose Angriffe und stellen daher Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b des Römischen Statuts des IStGH dar. Selbst wenn die Angriffe auf legitime militärische Ziele gerichtet waren, wie die israelischen Behörden angeben, verursachten die Angriffe dennoch einen unverhältnismäßigen Schaden für die Zivilbevölkerung und sind gemäß diesem Artikel somit ein Kriegsverbrechen. Der Tod des israelischen Journalisten stellt die vorsätzliche Tötung einer durch die Genfer Konventionen geschützten Person dar – ein Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz Buchstabe a Ziffer i des Römischen Statuts.

RSF führt in der Strafanzeige nur Fälle auf, in denen Medienschaffende bei der Ausübung ihrer Arbeit getötet wurden. Andere Fälle werden noch untersucht. Im Libanon, der, anders als die Palästinensischen Gebiete, kein Vertragsstaat des IStGH ist, wurde ein Reporter getötet und mehrere verletzt. RSF prüft die Möglichkeit, diese Fälle an andere zuständige Gerichtsbarkeiten zu verweisen. Auch Israel ist kein Vertragsstaat des IStGH, aber weil die Palästinensischen Gebiete Vertragspartei sind, konnte der Konflikt dem IStGH als „Situation“ schon unterbreitet werden und die Gerichtsbarkeit ist gegeben. In der Strafanzeige fordert RSF den IStGH außerdem auf, alle Fälle von Medienschaffenden zu untersuchen, die seit dem 7. Oktober getötet wurden – zum Stand 2. November sind das bereits 34.

Dritte RSF-Strafanzeige beim IStGH zu Gaza seit 2018

Die nun eingereichte ist bereits die dritte RSF-Strafanzeige beim IStGH wegen Kriegsverbrechen gegen palästinensische Medienschaffende in Gaza seit 2018. Die erste datiert vom Mai 2018, nachdem während der Proteste des „Großen Marsches der Rückkehr“ in Gaza zwei Journalisten getötet und mehrere weitere verletzt wurden. Die zweite Strafanzeige reichte RSF im Mai 2021 nach israelischen Luftangriffen auf mehr als 20 Medieneinrichtungen im Gazastreifen ein. RSF unterstützte auch die von Al-Dschasira vorgelegte Strafanzeige wegen der tödlichen Schüsse auf die palästinensisch-US-amerikanische Journalistin Schirin Abu Akle im Westjordanland am 11. Mai 2022.

Kein anderer Krieg im 21. Jahrhunderts hat für Medienschaffende auf so tödliche Weise begonnen wie der zwischen der Hamas und Israel. In den drei Wochen seit dem Massaker der Hamas in Israel und dem Beginn der Bombardierung des Gazastreifens sind nach RSF-Recherchen 34 Medienschaffende getötet worden. Mindestens zwölf von ihnen kamen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ums Leben. Dass im selben Zeitraum auf libanesischem, israelischem und palästinensischem Gebiet Medienschaffende getötet wurden, gab es seit über 20 Jahren nicht mehr. In Israel wurde am 7. Oktober der Ynet-Fotograf Roee Idan durch die Hamas ermordet, während er vor seinem Haus filmte. Issam Abdallah, ein libanesischer Journalist der Nachrichtenagentur Reuters, wurde am 13. Oktober durch einen israelischen Luftschlug an der libanesisch-israelischen Grenze getötet.

Zuletzt, am 22. Oktober, kam der Fotojournalist Ruschdi Sarradsch, Mitbegründer der Presseagentur Ain Media und Fixer für verschiedene internationale Medien, bei einem israelischen Luftangriff auf sein Wohnhaus ums Leben. Am 20. Oktober wurde der Al-Schabab-Radioreporter Mohammed Ali bei einem Bombardement im Gazastreifen getötet. Mohammed Baluscha, Mitarbeiter des in der Vergangenheit durch Israel verbotenen Fernsehsenders Palestine Today, wurde am 17. Oktober bei einem israelischen Angriff auf sein Wohnhaus getötet.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit stehen die Palästinensischen Gebiete auf Platz 156. Israel steht auf Platz 97, der Libanon auf Platz 119.




PA: Äthiopien: Metas Versagen befeuert Gewalt gegen Zivilbevölkerung in Tigray

Der Facebook-Mutterkonzern Meta hat zu schwerwiegenden Menschenrechtsverletzungen gegen die Zivilbevölkerung in der nordäthiopischen Region Tigray beigetragen, so Amnesty International in einem heute veröffentlichten Bericht.

Der Bericht „A death sentence for my father: Meta’s contribution to human rights abuses in northern Ethiopia“ zeigt, dass Meta es erneut versäumt hat, Hass- und Gewaltposts aus dem Netz zu nehmen. Vor dem Hintergrund des bewaffneten Konflikts in Tigray von November 2020 bis November 2022 wurden zahlreiche Menschen durch derartige Posts zur Zielscheibe.

„Drei Jahre nach seinem vollständigen Versagen im Fall der Rohingya in Myanmar hat Meta durch seine Algorithmen und sein datenhungriges Geschäftsmodell erneut zu schweren Menschenrechtsverletzungen beigetragen“, sagte Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International.

„Vor dem Ausbruch des Konflikts in der Region Tigray ignorierte Meta Warnungen von Menschenrechtsorganisationen und dem eigenen Facebook-Aufsichtsrat. Selbst nach dem Beginn des Konflikts ergriff der Konzern keine Maßnahmen gegen die gewalttätigen und hasserfüllten Posts auf seinen Plattformen. Die massenhafte Verbreitung dieser Posts hat die angespannte Stimmung weiter aufgeheizt und zu Diskriminierung und Gewalt gegen die tigrayische Bevölkerung beigetragen.“

Metas Beitrag zu Menschenrechtsverletzungen

Die Facebook-Plattform ist für viele Äthiopier*innen eine wichtige Informationsquelle, die als vertrauenswürdig eingestuft wird. Doch die Algorithmen von Facebook haben verheerende Auswirkungen auf die Menschenrechte.

Recherchen von Amnesty International ergaben, dass die algorithmischen Systeme von Facebook die Verbreitung feindseliger Rhetorik gegen die tigrayische Bevölkerung begünstigten. Gleichzeitig waren die Moderationssysteme der Plattform nicht in der Lage, solche Inhalte zu erkennen und angemessen darauf zu reagieren.

Diese Versäumnisse trugen beispielsweise zur Vertreibung der regierungskritischen Journalistin Lucy Kassa und der Tötung des tigrayischen Chemieprofessors Meareg Amare bei. Lucy Kassa musste aus dem Land fliehen, nachdem ein Regierungsaccount sie auf Facebook mit einem Foto angeprangert hatte und die Postings viral gingen. Meareg Amare wurde von einer Gruppe von Männern getötet, nachdem er am 3. November 2021 mittels Facebook-Posts ins Visier genommen wurde.

Untätigkeit trotz Warnungen

Interne Dokumente von Meta, die von Amnesty International ausgewertet wurden, zeigen, dass der Konzern von den Unzulänglichkeiten seiner Schutzmaßnahmen in Äthiopien und den damit verbundenen Risiken wusste. Das Unternehmen selbst hat das Land als hochgradig gewaltgefährdet eingestuft.

In einem internen Meta-Dokument aus dem Jahr 2020 wird gewarnt, „dass die derzeitigen Strategien zur Schadensbegrenzung nicht ausreichen“, um die Verbreitung schädlicher Inhalte auf Facebook in Äthiopien zu stoppen. Der eigene Facebook-Aufsichtsrat hat Meta im Jahr 2021 empfohlen, eine unabhängige Menschenrechtsverträglichkeitsprüfung in Äthiopien durchzuführen.

Bei Meta sind die Algorithmen zur Gestaltung von Inhalten darauf ausgelegt, die Nutzer*innen so lange wie möglich auf der Plattform zu halten. Da verletzende, aufstachelnde und polarisierende Inhalte bei Nutzer*innen am meisten Aufmerksamkeit erregen, werden diese oft bevorzugt angezeigt. So stellt das Unternehmen eine anhaltende Gefahr für die Menschenrechte dar, insbesondere in Konfliktgebieten.

Von Amnesty International befragte Personen aus Metas „Trusted Flagger“ Programm kamen zu dem Schluss, dass es wegen der langsamen Reaktionszeit und der Weigerung, gemeldete schädliche Inhalte zu löschen, aussichtlos ist, dem Unternehmen solche Inhalte überhaupt zu melden.

Meta muss zur Verantwortung gezogen werden

Meta steht in der Verantwortung, für die Menschenrechtsverletzungen, zu denen es in Äthiopien beigetragen hat, Wiedergutmachung zu leisten.  Es sind dringende, weitreichende Reformen erforderlich, um sicherzustellen, dass Meta nicht weiter zu derartigen Verstößen in Äthiopien oder in anderen Ländern beiträgt.

Äthiopien ist mit einer weiteren Sicherheitskrise in der Amhara-Region konfrontiert. Meta muss nun dringend Maßnahmen ergreifen, um die von Facebook ausgehenden Gefahren in Äthiopien einzudämmen. Angesichts der Warnungen von UN-Ermittler*innen vor möglichen zukünftigen Gräueltaten sind solche Schritte von entscheidender Bedeutung.

Staaten müssen ihrer Verpflichtung zum Schutz der Menschenrechte nachkommen, indem sie Gesetze verabschieden und durchsetzen, um das Geschäftsmodell von Big Tech wirksam einzudämmen. Dazu gehört auch das Verbot gezielter Werbung auf der Grundlage invasiver Tracking-Praktiken.

Meta bestreitet die Feststellungen des Berichts.

Kontakt und Rückfragehinweis:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at




Veranstaltung: Podiumsdiskussion | Menschenrechte & Entwicklung: Geht das eine ohne das andere?

Die Podiumsdiskussion am 13. November geht der Frage nach, wie Menschenrechte und nachhaltige Entwicklung zusammenhängen. Da Menschenrechte weltweit immer mehr unter Druck geraten, ist der Einsatz für sie wichtiger denn je. Unter anderem berichtet der peruanische Menschenrechtsanwalt Javier Jahncke über Menschenrechtsverletzungen im Bergbau, der eigentlich als Wirtschaftsmotor gilt.

Menschenrechte sind für die Beendigung von Armut, für Entwicklung und Frieden und somit für ein menschenwürdiges Leben unerlässlich – in allen Ländern dieser Welt. Auf Grundlage dieses Verständnisses diskutieren am 13. November in Graz:

Javier Jahncke, ein auf Bergbau spezialisierter Menschenrechtsanwalt aus Peru
Markus Meister, Geschäftsführer beim Welthaus Graz
Sophie Veßel, Fachreferentin für Menschenrechte bei der AG Globale Verantwortung

Welche Bedeutung haben Menschenrechte heute angesichts der multiplen Krisen für die Erreichung der Agenda 2030 und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) weltweit?

Welche Bedeutung haben die Ergebnisse der Wiener Weltkonferenz für Menschenrechte 1993 und der dort entstandenen Wiener Erklärung heute?

Wie kann Entwicklungszusammenarbeit Menschenrechte stärken und was bringt das? Was können konkrete Projekte zum Beispiel in Tansania erreichen?

Kann Bergbau als Wirtschaftsmotor zu nachhaltiger Entwicklung in Peru beitragen? Inwiefern kollidiert er mit Rechten der indigenen Völker oder den Rechten von peruanischen Kleinbauern und -bäuerinnen?

Welchen Beitrag können Lieferkettengesetze in der EU, aber auch in Ländern des Globalen Südens leisten,  die Unternehmen zu menschenrechtlicher Sorgfalt entlang ihrer Liefer- und Wertschöpfungsketten verpflichten? Wie müssen sie ausgestaltet sein, um Wirkung zu zeigen?

13. November 2023, 19:00 – 20:30 Uhr
Welthaus Graz
Bürgergasse 2, 8010 Graz

Weitere Veranstaltungsinfos und Anmeldung




PA: Freispruch für Maria Ressa

Reporter ohne Grenzen (RSF) und die Hold the Line Coalition (HTL) begrüßen das Urteil des Regionalgerichts vom Dienstag, das die Nobelpreisträgerin Maria Ressa und ihr Nachrichtenportal Rappler in der letzten Steuerstrafanzeige des Regimes des ehemaligen Präsidenten Rodrigo Duterte freispricht.

Am 12. September 2023 begrüßte die “Hold the Line Coalition” das Urteil des Regionalgerichts, das die Nobelpreisträgerin Maria Ressa und ihr Nachrichtenmagazin Rappler in der letzten Steuerstrafanzeige des Regimes des ehemaligen Präsidenten Rodrigo Duterte freisprach.

Das Urteil erging nach einem fast fünfjährigen Rechtsstreit. Hätten sie den Fall verloren, hätte Ressa mit einer Haftstrafe von bis zu 10 Jahren rechnen müssen, während das Nachrichtenportal Rappler eine Geldstrafe hätte zahlen müssen.

“Dieses Urteil unterstreicht, dass es für Präsident Ferdinand Marcos Jr. möglich ist, einen anderen Weg einzuschlagen als sein Vorgänger Rodrigo Duterte, der eine unerbittliche Kampagne zur Unterdrückung der Medien führte”, sagte der Lenkungsausschuss der Hold The Line Coalition. “Wir hoffen, dass dieses Urteil eine Wiederbelebung der richterlichen Unabhängigkeit auf den Philippinen signalisiert, nachdem die vorherige Regierung die Gerichte als Mittel zur Aushöhlung der Pressefreiheit und zur Diskreditierung der unabhängigen Berichterstattung instrumentalisiert hat.

Die “Hold the Line”-Koalition

Ressa und Rappler wurden angeklagt, weil sie es angeblich versäumt haben, in ihrer Steuererklärung finanzielle Angaben zu machen, die sich auf einen Betrag von etwa 11.000 USD beziehen. Sie haben jedoch bereits den doppelten Betrag an Kaution und Reisekaution im Zusammenhang mit der Anklage bezahlt.

“Als unmittelbaren nächsten Schritt fordern wir die Regierung auf, alle verbleibenden Verfahren gegen Rappler und Ressa einzustellen und damit ihrer Verfolgung ein längst überfälliges Ende zu setzen.”

Im Januar wurden Ressa und Rappler in vier Fällen von Steuerhinterziehung vor dem Steuerberufungsgericht in Manila freigesprochen, ein deutlicher Sieg.

Auch wenn das heutige Urteil eine weitere Begnadigung darstellt, besteht kein Zweifel daran, dass der Zwang zur ständigen juristischen Verteidigung darauf abzielt, Rappler und Ressa zu schwächen, die einer anhaltenden Kampagne der juristischen Verfolgung und Online-Gewalt ausgesetzt sind, wobei die Regierung seit 2018 23 Einzelverfahren gegen sie eröffnet hat.

Rappler und Ressa haben ihre Unschuld beteuert und kämpfen weiterhin gegen drei andere Fälle, darunter Ressas Verurteilung im Jahr 2020 aufgrund einer erfundenen Anklage wegen krimineller Cyberverleumdung, die sich derzeit in der letzten Phase der Berufung vor dem Obersten Gerichtshof befindet. Allein in diesem Fall droht Ressa eine siebenjährige Haftstrafe.

In einem historischen Präzedenzfall wurde das Nachrichtenportal “Rappler” im Juni 2022 offiziell mit einer Schließungsanordnung belegt, welche eine frühere Entscheidung über den Entzug der Betriebslizenz des Unternehmens bekräftigte. Die Anordnung war die erste ihrer Art für die ausstellende Behörde und für philippinische Medien. Die Drohung der Schließung bleibt bestehen.

Die “HTL-Koalition” ruft Staaten, die sich für Pressefreiheit und Demokratie einsetzen, zwischenstaatliche Organisationen, internationale Entwicklungsagenturen und Medieninvestoren sowie internationale zivilgesellschaftliche Gruppen auf, sich weiterhin für die Pressefreiheit auf den Philippinen einzusetzen und Präsident Marcos zu drängen, das Engagement des Landes für eine freie Presse wiederzubeleben.

Die Philippinen stehen im RSF World Press Freedom Index 2021 auf Platz 138 von 180 Ländern.

Kontaktieren Sie die Mitglieder des #HTL-Lenkungsausschusses für weitere Informationen: Rebecca Vincent (rvincent@rsf.org); Julie Posetti (jposetti@icfj.org); und Gypsy Guillén Kaiser (gguillenkaiser@cpj.org).

Hinweis: Die #HTL-Koalition umfasst mehr als 80 Organisationen auf der ganzen Welt. Diese Erklärung wird vom #HoldTheLine-Lenkungsausschuss herausgegeben, spiegelt aber nicht unbedingt die Position aller oder einzelner Koalitionsmitglieder oder Organisationen wider.




PA und Veranstaltungshinweis: 1 Jahr Proteste Iran

Amnesty International fordert Rechenschaft für Menschenrechtsverletzungen.

Amnesty International veranstaltet am Donnerstag, 14.9. in Wien eine Pressekonferenz zu 1 Jahr „Frauen, Leben, Freiheit“ Proteste bei der die Stimmen der iranischen Diaspora in Österreich zu Wort kommen und Maßnahmen von der Bundesregierung gefordert werden. Alle Informationen finden Sie hier.

Regierungen weltweit müssen gegen die systemische Straflosigkeit im Iran vorgehen. Dies fordert Amnesty International anlässlich des ersten Jahrestags des Todes der Kurdin Jina Mahsa Amini im Iran, der landesweite Proteste auslöste.

Amnesty International fordert am Jahrestag des Beginns der landesweiten Demonstrationen unter dem Slogan „Frau, Leben, Freiheit“ im Iran, dass die iranischen Staatsbediensteten zur Verantwortung gezogen werden, die für Folter und rechtswidrige Tötungen von mehreren hundert Protestierenden verantwortlich sind.

Die Behörden der Islamischen Republik Iran haben zahlreiche völkerrechtliche Verbrechen begangen, um jegliche Kritik im Keim zu ersticken: So wurden mindestens sieben Protestierende willkürlich hingerichtet, hunderte Menschen rechtswidrig getötet und Zehntausende Menschen willkürlich festgenommen. Folter ist an der Tagesordnung, darunter Vergewaltigungen im Gefängnis. Die Familien der Opfer werden schikaniert. Frauen und Mädchen müssen mit Vergeltungsmaßnahmen rechnen, wenn sie dem diskriminierenden gesetzlichen Kopftuchzwang nicht nachkommen.

„Die iranischen Behörden haben ein Jahr lang unsägliche Grausamkeiten gegen Menschen im Iran verübt, die sich mutig gegen jahrzehntelange Unterdrückung und Ungleichheit gewehrt haben. Ein Jahr nachdem Jina Mahsa Amini im Gewahrsam der Sittenpolizei gestorben ist, sind diejenigen Staatsbediensteten, die während und nach den Unruhen Verbrechen begangen haben, immer noch nicht strafrechtlich verfolgt oder bestraft worden“, kritisiert Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Am Jahrestag der Protestbewegung ‚Frau, Leben, Freiheit‘ fordern wir, dass die furchtbaren Verbrechen der iranischen Behörden unter dem Weltrechtsprinzip strafrechtlich aufgearbeitet werden müssen. Die internationale Gemeinschaft muss die Behörden des Iran auffordern, den rechtswidrigen Einsatz von Schusswaffen gegen Demonstrierende einzustellen, Gefangene nicht zu foltern und alle Personen freizulassen, die lediglich wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind.“

Gesetzlicher Kopftuchzwang mit Gewalt durchgesetzt

Trotz monatelanger Proteste gegen den gesetzlichen Kopftuchzwang hat die iranische „Sittenpolizei“ ihre Arbeit vor einigen Monaten wieder aufgenommen. Zudem haben die Behörden eine Reihe weiterer Maßnahmen eingeführt, um Frauen und Mädchen, die sich der Verschleierungspflicht widersetzen, ihrer Rechte zu berauben.

So beschlagnahmen die Behörden beispielsweise Autos und verweigern Frauen den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Bankdienstleistungen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Gleichzeitig werden Frauen strafrechtlich verfolgt und zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Es werden auch erniedrigende Strafen wie das Waschen von Leichen gegen sie verhängt.

Dieser Angriff auf die Rechte der Frauen wird von hasserfüllten offiziellen Äußerungen begleitet, die das Ablegen des Kopftuchs als „Virus“, „soziale Krankheit“ oder „Störung“ bezeichnen und die Entscheidung, sich ohne Kopftuch zu zeigen, mit „sexueller Verdorbenheit“ gleichsetzen.

Tötungen und massenhafte willkürliche Inhaftierungen

Zwischen September und Dezember 2022 gingen die Sicherheitskräfte brutal und mit militärischen Mitteln gegen Protestierende vor und waren im Zuge dessen für die rechtswidrige Tötung Hunderter Demonstrierender und Unbeteiligter verantwortlich, darunter auch Dutzende Minderjährige. Mehr als die Hälfte der rechtswidrig Getöteten gehörte den unterdrückten belutschischen oder kurdischen Minderheitengruppen an.

Während der Proteste und in den darauffolgenden Monaten nahmen die Behörden Zehntausende Menschen willkürlich fest, darunter Demonstrant*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzen. Unter den Festgenommenen befanden sich mindestens 90 Journalist*innen und andere Medienschaffende sowie 60 Rechtsbeistände, von denen einige die Familienangehörigen von rechtswidrig getöteten Personen vertraten. Zahlreiche weitere Rechtsbeistände wurden zu Verhören vorgeladen.

Im Vorfeld des Jahrestages setzen die Behörden wieder verstärkt auf willkürliche Festnahmen und nehmen unter anderem Familienmitglieder der rechtswidrig Getöteten ins Visier. Zudem wurden Tausende Universitätsstudierende gezwungen, sich schriftlich zu verpflichten, nicht an Protesten zum Jahrestag teilzunehmen.

Während der Proteste im Jahr 2022 feuerten die Sicherheitskräfte widerrechtlich mit scharfer Munition und Metallkugeln, um die Demonstrant*innen auseinanderzutreiben und Angst zu verbreiten. Dabei trugen Tausende Menschen Verletzungen davon: Einige Menschen erblindeten, verloren Gliedmaßen oder haben seither eine eingeschränkte Mobilität. Darüber hinaus wurden unter Aufsicht der Behörden Tausende inhaftierte Demonstrierende gefoltert und anderweitig misshandelt. Auch inhaftierte Kinder wurden gefoltert.

Im vergangenen Jahr haben die Behörden die Todesstrafe zunehmend als Mittel politischer Unterdrückung eingesetzt, um die Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen. So wurden in Verbindung mit den Protesten sieben Männer willkürlich hingerichtet, nachdem sie in grob unfairen Scheinprozessen zum Tode verurteilt worden waren. Manche von ihnen wurden wegen mutmaßlicher Straftaten wie Beschädigung öffentlichen Eigentums hingerichtet, andere im Zusammenhang mit dem Tod von Sicherheitskräften während der Proteste.

Die Hinrichtungen wurden vollstreckt, nachdem der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche und Todesurteile trotz mangelnder Beweise und ohne Untersuchung ihrer Foltervorwürfe bestätigt hatte.

Systemische Straflosigkeit

Die Behörden haben bisher keine gründlichen, unabhängigen und unparteiischen Untersuchungen zu den Menschenrechtsverletzungen durchgeführt, die während und nach den Protesten der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ begangen wurden. Auch haben sie keine Schritte unternommen, um die mutmaßlich Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Stattdessen haben sie die Sicherheitskräfte für die Niederschlagung der Unruhen gelobt und sie vor Rechenschaftslegung geschützt. Von der Straflosigkeit profitierten unter anderem zwei Männer, die zugaben, in Teheran Demonstrant*innen vergewaltigt zu haben. Sie haben auch Beschwerden von Betroffenen und/oder deren Familien abgewiesen und ihnen mit dem Tod oder anderen Konsequenzen gedroht, wenn sie an ihren Beschwerden festhielten.

Amnesty International appelliert dringend an alle Staaten, sich auf das Weltrechtsprinzip und andere Mechanismen der extraterritorialen Gerichtsbarkeit zu berufen, um völkerrechtlichen Verbrechen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen durch die iranischen Behörden zu begegnen, ungeachtet dessen, ob sich die Beschuldigten auf ihrem Territorium aufhalten oder nicht. Dies umfasst auch, dass mit angemessenen Mitteln ausgestattete strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, die darauf abzielen, die Wahrheit über die Verbrechen ans Licht zu bringen sowie die mutmaßlichen Verantwortlichen – einschließlich Befehlshaber*innen und andere Vorgesetzte – zu identifizieren und, wenn genügend zulässige Beweise vorliegen, internationale Haftbefehle auszustellen. Die Staaten sollten sich auch für Wiedergutmachung für die Opfer einsetzen.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at




PA: Südsudan: Alarmierender Gesundheitszustand von Geflüchteten aus dem Sudan

Tausende Geflüchtete aus dem Sudan sitzen derzeit unter schwierigsten Bedingungen im Transitzentrum Bulukat in Malakal im Südsudan fest. Die Menschen kommen oft sehr krank und erschöpft in dem Zentrum an. Dort müssen sie teils wochenlang auf ihre Weiterreise warten – ohne ausreichende Nahrung, Unterkunft und medizinische Versorgung. Die Sterblichkeitsrate ist hoch. Ärzte ohne Grenzen fordert die humanitären Akteure auf, die Unterstützung der Menschen unmittelbar und dringend zu verstärken. 

„In unseren Einrichtungen in Malakal verzeichnen wir einen alarmierenden Anstieg der Fälle von Masern und Mangelernährung, vor allem bei Kindern“, sagt Luz Linares, Landeskoordinatorin von Ärzte ohne Grenzen im Südsudan. „Die Sterblichkeitsrate in unseren Einrichtungen ist extrem hoch, da die Patient:innen schon so krank ankommen, dass die medizinischen Teams manchmal nicht in der Lage sind, ihr Leben zu retten.“ 

Derzeit beherbergt das Transitzentrum Bulukat etwa 5.000 Menschen, die oft ursprünglich aus dem Südsudan kommen und nun vor dem Konflikt im Sudan in den Bundesstaat Upper Nile in ihr Heimatland geflohen sind. Zuvor waren sie bis zu 72 Stunden mit Booten auf dem Weißen Nil unterwegs.

Eines der größten Probleme der Menschen im Transitzentrum Bulukat ist der Mangel an Nahrungsmitteln. Die Geflüchteten erhalten lediglich 14 US-Dollar pro Person für den Kauf von Lebensmitteln für eine Woche, was angesichts der hohen Lebensmittelpreise in der Region sehr wenig ist. „Wir haben hier keine Lebensmittel. Wir haben keine Seife. Wir brauchen auch Moskitonetze“, sagt Akuch Deng, die mit ihren beiden Kindern aus dem Sudan angereist ist. „Das wenige Geld, das wir bekommen, reicht für den Markt nicht aus.“

Von den insgesamt 245.000 Menschen, die seit April im Südsudan Zuflucht gesucht haben, sind nach Angaben der Vereinten Nationen etwa 198.000 über Renk im äußersten Nordosten des Landes eingereist. Rund 50 Prozent dieser Menschen haben die Absicht geäußert, im Bundesstaat Upper Nile zu bleiben, einer Region, die bereits zuvor stark unter unzureichender Gesundheitsversorgung gelitten hat.

Im Transitzentrum Bulukat betreibt Ärzte ohne Grenzen seit Juli eine mobile Klinik, in der täglich mehr als 100 medizinische Konsultationen durchgeführt werden. Kinder, die stationär behandelt werden müssen, werden an das Kinderkrankenhaus von Ärzte ohne Grenzen in der Stadt Malakal überwiesen. Seit April wurde dort in drei aufeinanderfolgenden Monaten ein Anstieg der Einweisungen verzeichnet. Im Juli wurden 184 Patient:innen aufgenommen, im April waren es noch 114. Auch in der Station für therapeutische Ernährung für mangelernährte Kinder wurde im Juli ein signifikanter Anstieg der Einweisungen um 75 Prozent beobachtet. Die Sterblichkeitsrate in der Kinderklinik ist mit 5,95 Prozent sehr hoch. 

„Mit der Regenzeit kann es zu einem großen Malariaausbruch kommen, wenn nicht für geeignete Unterkünfte und die Verteilung von Moskitonetzen gesorgt wird“, sagt Nuru Katikomu, Notfallkoordinator von Ärzte ohne Grenzen in Bulukat. „Darüber hinaus besteht unter diesen Umständen die Gefahr eines Choleraausbruchs, der katastrophale Folgen haben könnte. Humanitäre Akteure müssen dringend mehr tun, um eine Verschärfung der Krise zu verhindern.“ Unter anderem fordert Ärzte ohne Grenzen bessere Vorsorgeuntersuchungen in Renk, um zu verhindern, dass schwer kranke Patient:innen ohne medizinische Versorgung in Bulukat ankommen. 

Fotos und Videomaterial aus dem Transitzentrum finden Sie unter diesem Link. Sie können es anlässlich der aktuellen Berichterstattung und unter Nennung der Quelle kostenfrei verwenden.

Für Rückfragen | Vermittlung von Interviews | Fotomaterial:

Patricia Otuka-Karner
patricia.otuka-karner@aertze-ohne-grenzen.at
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 28

Eva Hosp
eva.hosp@vienna.msf.org
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 29




Kenne deine Rechte | Menschenrechtsbeirat der Stadt Graz: Neue Mitglieder für Redaktionsteam 2023/24 gesucht

Die Online-Menschenrechtsplattform für Jugendliche zwischen 14 und 24 Jahren sucht neue Mitglieder für das Redaktionsteam 2023/24. Neben journalistischen Texten produziert das Redaktionsteam auch Videos, Podcasts, Fotostrecken und Interviews zu menschenrechtlichen und gesellschaftspolitischen Themen, die zweimal wöchentlich auf der Website veröffentlicht werden.
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