Erinnerung: Veranstaltung und Interviewmöglichkeit: Times of Crisis, Times of Change: The Sustainable Development Goals (SDGs) at half-time

Am 23. Januar 2024 um 18 Uhr lädt die ÖFSE zu einer Abendveranstaltung, in deren Rahmen der „Global Sustainable Development Report 2023“ präsentiert wird.

Für Journalist:innen gibt es davor die Möglichkeit für ein Mediengespräch mit Imme Scholz, Co-Vorständin der Heinrich Böll Stiftung und Autorin des Berichts.

Im Rahmen der Veranstaltung wird Imme Scholz zuerst den Bericht präsentieren und im Anschluss gemeinsam mit Bundesminister Johannes Rauch und WU-Professorin Sigrid Stagl Möglichkeiten diskutieren, um die SDGs zu erreichen.

Datum und Ort der Veranstaltung:
23.01.2024, 16.30 Uhr
WU Wien, Festsaal 2 (LC.0.200), Library Center, Welthandelsplatz 2, 1020 Wien

Programm:

  • Pressegespräch: 16.30 Uhr
  • Eröffnung: 18.00 Uhr
  • Präsentation des Global Sustainable Development Report 2023: 18.15 Uhr
  • Diskussion: 19.00 Uhr

Ein detailliertes Programm und Informationen zu den Teilnehme:*innen finden Sie hier.

Bitte geben Sie bis 19.01.2024 Bescheid, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen werden.

Klemens Lobnig (ÖFSE), k.lobnig@oefse.at
Simon Ilse (Heinrich Böll Stiftung), simon.ilse@at.boell.org




PA: Sudan: Drei Millionen Menschen in Khartum ohne lebensrettende Gesundheitsversorgung

Seit Monaten sind die Bewohner:innen von Khartum im Sudan zunehmend von Gesundheitsversorgung abgeschnitten. Wenige medizinische Einrichtungen sind noch funktionsfähig, drei Millionen Einwohner:innen haben kaum Zugang zu lebensrettenden medizinischen Behandlungen, so Ärzte Ohne Grenzen.

„Viele Menschen sind aufgrund der anhaltenden Kämpfe bereits aus Khartum geflohen. Es gibt aber immer noch viele, die es sich entweder nicht leisten konnten, zu fliehen oder aufgrund ihres schlechten Gesundheitszustandes oder der Sicherheitslage nicht in der Lage dazu waren und nun große Schwierigkeiten haben, lebenswichtige Behandlungen zu erhalten“, erklärt Jean-Guy Vataux, Einsatzleiter von Ärzte ohne Grenzen im Sudan.

In Khartum sind derzeit nur eine Handvoll Krankenhäuser in Betrieb, die Preise für lebenswichtige Medikamente steigen weiter an. Teams von Ärzte ohne Grenzen sind vor Ort. Im Türkischen Krankenhaus nehmen sie täglich über 100 Patient:innen auf, meist Kinder und schwangere Frauen. Viele kommen in einem kritischen und fortgeschrittenen Krankheitsstadium an, nachdem sie das Risiko auf sich genommen haben, ins Krankenhaus zu kommen. Der Weg ins nächste Spital dauert manchmal lang, viele gehen kilometerweit zu Fuß und müssen Frontlinien überqueren. Es gibt keine Krankenwägen gibt und nur sehr wenige Transportmöglichkeiten.

„Ein vierjähriges Mädchen wurde in unsere Notaufnahme gebracht, nachdem es von einer verirrten Kugel, die in ihr Haus eingedrungen war, in den Bauch getroffen worden war“, berichtet Vataux. „Ihre Mutter brachte sie in drei andere Krankenhäuser, bevor sie schließlich im Türkischen Krankenhaus chirurgisch behandelt werden konnte.“

Medikamente gegen chronische Krankheiten fehlen
Im Krankenhaus von Umdawanban fehlt Oxytocin, das für viele Frauen während der Wehen unerlässlich ist. Einer der dortigen Mitarbeiter beschreibt auch dramatische Szenen in der Kinderstation, da Kinder mit chronischen Krankheiten wie Diabetes kein Insulin bekommen und oft nur Stunden vom Tod entfernt sind, wenn sie endlich das Spital erreichen.
Vataux: „Bevor wir hier zu arbeiten begannen, hatten die Kinder keinen Zugang zu medizinischer Versorgung und damit keine Überlebenschance. Heute sterben weniger Kinder, aber unser medizinisches Team im Krankenhaus ist leider auf ein Minimum reduziert. Und es gibt immer noch zu wenig Medikamente für Mütter und Kinder, die an chronischen Krankheiten wie Bluthochdruck, Schilddrüsenproblemen oder Epilepsie leiden. Medikamente sind sowohl für die Mitarbeiter:innen von Ärzte ohne Grenzen als auch für das Gesundheitsministerium schwer zu beschaffen.“

Auch im Bashair Teaching Hospital im Süden von Khartum ist die Lage ähnlich, wie der dortige medizinische Koordinator von Ärzte ohne Grenzen, Slaymen Ammar, erklärt: „Das Team hier hat in den letzten sechs Monaten über 6.100 Untersuchungen in der Notaufnahme durchgeführt. Als eines der wenigen funktionierenden Krankenhäuser im Bundesstaat Khartum ist es für viele Menschen die Lebensader, aber uns fehlt es langsam am nötigsten. So sind beispielsweise die Vorräte an medizinischen Handschuhen und Antiseptika zur Wundreinigung so gering, dass selbst die einfachste medizinische Versorgung zu einer Herausforderung wird.“

Die Teams von Ärzte ohne Grenzen stehen vor großen Herausforderungen, um die medizinische Versorgung aufrechtzuerhalten. Zu den größten gehören die administrativen Beschränkungen für Reisegenehmigungen für Mitarbeitende.
„Während unsere Teams weiterhin mit einem schrecklichen Zustrom an Verletzten fertig werden müssen, haben die Einreisebeschränkungen für humanitäres Personal nach Khartum monatelang verhindert, dass mehr Menschen lebensrettende Behandlungen für Wunden und Therapien für vermeidbare Krankheiten erhalten“, betont Einsatzleiter Vataux. „Seit die Gewalt Mitte Dezember den Bundesstaat Jazirah erfasst hat, ist der Bedarf an medizinischer Versorgung in Khartum weiter gestiegen. Viele Gesundheitseinrichtungen in Wad Madani, der Hauptstadt des Bundesstaates, sind nicht mehr funktionsfähig. Viele Menschen kehrten daher nach Khartum zurück. Erstmalig seit 90 Tagen hat Ärzte ohne Grenzen die Erlaubnis erhalten, nach Wad Madani zurückzukehren. Wir fordern die sudanesischen Behörden dringend auf, uns den Zugang zu den Bundesstaaten Jazirah und Khartum regelmäßig zu erleichtern, damit wir den stetig wachsenden Bedarf der Bevölkerung decken können.“

Ärzte ohne Grenzen ist seit 1979 im Sudan tätig. Derzeit arbeiten die Teams in neun Staaten im Sudan, darunter in Khartum, Weißer Nil, Blauer Nil, Nilfluss, Al Gedaref, West-Darfur, Nord-Darfur, Zentral-Darfur und Süd-Darfur.

Für Rückfragen | Vermittlung von Interviews | Fotomaterial wenden Sie sich bitte an:
Patricia Otuka-Karner
patricia.otuka-karner@aertze-ohne-grenzen.at
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 28

Eva Hosp
eva.hosp@vienna.msf.org
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 29




PA: Mit Technologie gegen Hunger in Afrika

Der Kofi Annan Award for Innovation in Africa geht in die zweite Runde. Gesucht werden digitale Lösungen und neue Technologien, die einen Beitrag für weniger Hunger und mehr Ernährungssicherheit in Afrika leisten. 

Bis 8. Februar 2024 können sich afrikanische Start-ups bewerben. Die drei Unternehmen mit dem höchsten Potenzial, ausgewählt von einer hochrangigen internationalen Jury, erwartet ein Preisgeld von jeweils 250.000 Euro sowie die Möglichkeit zur Teilnahme an einem 12-monatigen Programm, das sie bei der Skalierung ihrer Lösungen unterstützen soll.

Wien/München/Genf, 18. Jänner 2024 – Das österreichische Bundeskanzleramt, der Innovation Accelerator des Welternährungsprogramms der Vereinten Nationen (UN WFP), die Austrian Development Agency (ADA) und die Kofi Annan Foundation gehen heute mit ihrem Kofi Annan Award for Innovation in Africa – kurz KAAIA – in die zweite Runde. Im Anschluss an einen virtuellen Launch von 14:00 bis 15:30 Uhr startet der „Call for Applications“ und Bewerbungen können eingereicht werden.

Der Award leistet einen wesentlichen Beitrag zur Partnerschaft auf Augenhöhe mit Afrika sowie zur Vertiefung wirtschaftlicher Beziehungen. Auch die Umsetzung der 17 Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) soll damit vorangetrieben werden. Der Preis wurde im Juli 2022 unter der Schirmherrschaft von Bundeskanzler Karl Nehammer erstmals verliehen. Damals veranschaulichten 330 Bewerbungen aus 38 afrikanischen Ländern das enorme unternehmerische Potenzial Afrikas im Gesundheitsbereich. 

Hunger eindämmen, Ernährungssicherheit stärken
Bis 8. Februar 2024 können sich afrikanische Start-ups für den KAAIA bewerben. Gesucht werden technologische Ansätze und Innovationen, die Hunger eindämmen und Ernährungssicherheit in Afrika stärken. Denn Hunger und Unterernährung nehmen weltweit zu. Der afrikanische Kontinent ist laut Welternährungsorganisation der Vereinten Nationen besonders betroffen. Mit der Ausschreibung eines Preisgelds von insgesamt 750.000 Euro möchte Österreich dieser Herausforderung begegnen und neue, digitale Lösungsansätze stärken.

Agrartechnologien als Wendepunkt im Kampf gegen den Hunger
Der Begriff „agri-tech“ ist in diesem Zusammenhang von entscheidender Bedeutung: Agrartechnologie beschreibt, wie Innovationen den Ertrag von Ernten und die Effizienz eingesetzter Ressourcen steigern sowie negative Auswirkungen auf die Umwelt verringern können. Technologische Innovationen können somit zu einem Wendepunkt im Kampf gegen den Hunger werden. Gleichzeitig unterstützen kreative Impulse den Aufbau einer resilienten Lebensmittelversorgung für alle Menschen.

„Die globalen geopolitischen Veränderungen in der Welt zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, Partnerschaften auszubauen. Afrika ist als Zukunftskontinent ein wichtiger Partner. Der Auftrag von Bundeskanzler Karl Nehammer ist es daher, mit den afrikanischen Staaten eine Partnerschaft auf Augenhöhe zu schaffen und die Zusammenarbeit in wesentlichen Zukunftsbereichen zu verstärken. Der Kofi Annan Award for Innovation in Africa ist Ausdruck dieses zukunftsorientierten Anspruchs“, so der Sonderbeauftragte des Bundeskanzlers für globale Angelegenheiten Peter Launsky-Tieffenthal.

„Wir freuen uns sehr, erneut Teil des Kofi Annan Award for Innovation in Africa zu sein und die besten Sozialunternehmer*innen mit nachhaltigen Geschäftsmodellen und innovativen Lösungen zu unterstützen. Angesichts der weltweiten Ernährungskrise mit 333 Millionen akut hungernden Menschen könnte der Fokus auf die Verbesserung von Ernährungssystemen nicht dringender sein“, macht Bernhard Kowatsch, Leiter des Innovation Accelerator des Welternährungsprogramms, deutlich.

„Armut und Hunger sind wieder im Steigen begriffen – das darf uns nicht egal sein. Wir müssen noch entschlossener an der Umsetzung der SDGs arbeiten. Nur so haben wir eine Chance, dass Hunger bald der Vergangenheit angehört. Besonders in Afrika arbeiten wir hart daran, dass uns dies gelingt. Unternehmergeist, neue Technologien und digitale Lösungen können hier einen wertvollen Beitrag leisten. Deshalb unterstützen wir den Kofi Annan Award for Innovation in Africa“, betont ADA-Geschäftsführer Friedrich Stift. Die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit ist in Afrika mit Büros in ihren Schwerpunktländern Äthiopien, Burkina Faso, Mosambik und Uganda vertreten. 

Panafrikanische Preisausschreibung: Mit digitalen Geschäftsmodellen die Ziele der Agenda 2030 erreichen
Die erste Ausgabe des Kofi Annan Award for Innovation in Africa legte den Fokus auf SDG 3 – Gesundheit und Wohlergehen. Die zweite Ausgabe rückt nun SDG 2 – kein Hunger – in den Vordergrund. Afrikanische Start-ups können sich mit Geschäftsmodellen zu einem oder mehreren dieser drei Themen bewerben:

  • Einbindung marginalisierter Gruppen in Fragen zu Ernährungssicherheit
  • Verbesserte Nahrungsmittelversorgung von schwangeren und stillenden Frauen sowie von Kindern unter 5 Jahren
  • Reduktion von Ernteverlusten, beispielsweise durch eine verbessere Lagerung

Nähere Informationen zum Kofi Annan Award for Innovation in Africa, den bisherigen Preisträger*innen und zum Bewerbungsprozess: https://www.bundeskanzleramt.gv.at/en/kofiannanaward.html

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 (0)1 903 99-2410
katharina.schreiber@ada.gv.at
https://www.entwicklung.at/




PA: Intercultural Achievement Award 2024

Das Außenministerium zeichnet Initiativen zur Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs aus – Einsendeschluss: 17. März 2024

Zum bereits 11. Mal schreibt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten den Intercultural Achievement Award aus – einen Preis für herausragende, innovative interkulturelle und interreligiöse Projekte aus dem In- und Ausland. Dadurch werden Best Practices vor den Vorhang geholt und die Arbeit von Dialog-Projekten aus aller Welt mit Preisgeldern und Möglichkeiten zur internationalen Vernetzung gefördert. Bewerben können sich heimische sowie internationale Organisationen, die sich für den interkulturellen und interreligiösen Dialog in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend, Menschenrechte, Global Citizenship Education, Integration und Geschlechtergleichstellung engagieren.

Mit dem Intercultural Achievement Award zeichnen wir weltweit Schlüsselprojekte des interkulturellen Dialogs aus, die zu einem besseren gegenseitigen Verständnis und somit zu einem friedlichen Zusammenleben beitragen. Die Auszeichnung leistet einen wesentlichen, praktischen Beitrag zur Fortführung dieser außergewöhnlichen und wertvollen Projekte in Österreich und im Ausland“,

betont Außenminister Alexander Schallenberg und lädt Organisationen im In- und Ausland ein, sich zu bewerben.

Die über 1.913 Einreichungen aus 110 verschiedenen Ländern seit 2014 verdeutlichen die wachsende Bekanntheit der Auszeichnung.

Im Jahr 2024 erhalten die Gewinnerprojekte ein Preisgeld von 6.000 bis 10.000 Euro. Zusätzlich können Anerkennungspreise in der Höhe von 3.000 Euro vergeben werden.

Der Intercultural Achievement Award wird in den folgenden Kategorien vergeben:

• Nachhaltigkeit/Umwelt: Bestes laufendes interkulturelles und/oder interreligiöses Projekt mit Schwerpunkt auf Umwelt

• Aktualität: Bestes interkulturelles und/oder interreligiöses Projekt mit Bezug zu einem aktuellen Ereignis

• Technologie: Beste Anwendung von Technologie zur Unterstützung eines interkulturellen und/oder interreligiösen Projekts

• Innovation: Innovativstes interkulturelles und/oder interreligiöses Projekt

• Medien: Bester Medienbeitrag zur interkulturellen und/oder interreligiösen Verständigung

• Integration in Österreich

• Bestes österreichisches Projekt aus den Kategorien Nachhaltigkeit, Aktualität, Technologie oder Innovation

Einsendeschluss für Projekte ist der 17. März 2024.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten dankt dem Zukunftsfonds der Republik Österreich, der Austrian Development Agency und dem Österreichischen Integrationsfonds für ihre wertvolle langjährige Partnerschaft im Rahmen der Auszeichnung.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden sich auf der Webseite: intercultural-achievement.com

Rückfragen & Kontakt:
BMEIA
Presseabteilung
Tel.: +43 (0) 501150-3320
Fax: +43 (0) 501150-213
abti3@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at




Veranstaltung und Interviewmöglichkeit: Times of Crisis, Times of Change: The Sustainable Development Goals (SDGs) at half-time

Am 23. Januar 2024 um 18 Uhr lädt die ÖFSE zu einer Abendveranstaltung, in deren Rahmen der „Global Sustainable Development Report 2023“ präsentiert wird.

Für Journalist:innen gibt es davor die Möglichkeit für ein Mediengespräch mit Imme Scholz, Co-Vorständin der Heinrich Böll Stiftung und Autorin des Berichts.

Im Rahmen der Veranstaltung wird Imme Scholz zuerst den Bericht präsentieren und im Anschluss gemeinsam mit Bundesminister Johannes Rauch und WU-Professorin Sigrid Stagl Möglichkeiten diskutieren, um die SDGs zu erreichen.

Datum und Ort der Veranstaltung:
23.01.2024, 16.30 Uhr
WU Wien, Festsaal 2 (LC.0.200), Library Center, Welthandelsplatz 2, 1020 Wien

Programm:

  • Pressegespräch: 16.30 Uhr
  • Eröffnung: 18.00 Uhr
  • Präsentation des Global Sustainable Development Report 2023: 18.15 Uhr
  • Diskussion: 19.00 Uhr

Ein detailliertes Programm und Informationen zu den Teilnehme:*innen finden Sie hier.

Bitte geben Sie bis 19.01.2024 Bescheid, ob Sie an der Veranstaltung teilnehmen werden.

Klemens Lobnig (ÖFSE), k.lobnig@oefse.at
Simon Ilse (Heinrich Böll Stiftung), simon.ilse@at.boell.org




Rechercheliste zum Lieferkettengesetz

Infos, Kontakte, Weiterführendes

EU-weit kommt ein Lieferkettengesetz: Mitte Dezember konnte in den Trilog-Verhandlungen zum eine Einigung erzielt werden. Die neue Richtlinie wird dazu führen, dass große Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten umsetzen müssen.

Die ISJE schaut sich an, was es dazu zu wissen gibt und liefert Weiterführendes:

Um was geht’s?

Das Gesetz soll ermöglichen, dass große Unternehmen, die von Kinder- oder Zwangsarbeit außerhalb der EU profitieren, zur Rechenschaft gezogen werden können.

Größere Unternehmen müssen zudem einen Plan erstellen, der sicherstellt, dass ihr Geschäftsmodell und ihre Strategie mit dem Pariser Abkommen zur Klimakrise vereinbar sind.

Unternehmen sind nach den geplanten Regeln den Angaben zufolge für ihre Geschäftskette verantwortlich, also auch für Geschäftspartner:innen des Unternehmens und teilweise auch für nachgelagerte Tätigkeiten wie Vertrieb oder Recycling.

Wieso ist das Lieferkettengesetz so wichtig?

Zivilgesellschaftliche Initiativen und UN-Berichte zeigen, dass Hoffen auf freiwilliges Aktivwerden der Unternehmen nicht ausreicht. In Deutschland, hier gibt es schon länger ein eigenes Lieferkettengesetz, zeigte eine Evaluation vor dessen Abschluss, dass Unternehmen sich nicht ausreichend an Empfehlungen halten.

Gibt’s Kritik?

Generell wurde der Schritt zu einem EU-Gesetz von vielen begrüßt. Aber ja, es gibt Kritik, u.a. daran, dass der Finanzsektor ausgeklammert wurde. Zudem bleibt die Beweislast aufseiten der Betroffenen. Um tatsächlich zu ihrem Recht zu kommen, müssen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen massive Hürden überwinden, betont etwa die Initiative „Menschenrechte brauchen Gesetze“.

Über welche Produkte reden wir dabei?

Quasi über alles, sämtliche Konsumbereiche: Egal ob Bekleidungs- oder Elektronikindustrie, Lebensmittelproduktion oder der globalen Landwirtschaft.

Mögliche Fragestellungen

+ Was kann das neue Lieferkettengesetz bewirken?

+ Wo muss nachjustiert werden? Wie groß sind die Chancen, dass nachjustiert werden kann?

+ Was bedeutet das konkret für Österreich? Welche Unternehmen sind hier betroffen?

+ Welchen Einfluss hatten Deutschland und Frankreich, die schon eigene Legislativen dazu hatten?

+ Inwiefern ist die Perspektive des Globalen Südens wirklich vertreten?

+ Der Weg zu diesem Gesetz war ein langer – wie sah die Entwicklung aus?

Weiterführendes & Ansprechpersonen

Alma Zadic, Bundesministerin für Justiz.
Clemens-Maria Sampl, Pressesprecher der Justizministerin; 0676 8989 12313, clemens.sampl@bmj.gv.at

Die Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe ist der Dachverband 33 österreichischer entwicklungspolitischer und humanitärer Nichtregierungsor­ganisationen. Rückfragen & Kontakt:
Hannah Hauptmann
Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
+43 1/522 44 22 – 15 | +43 699/17 20 42 07
presse@globaleverantwortung.at
www.globaleverantwortung.at

NeSoVe ist Teil der „Arbeitsgemeinschaft Rohstoffe“ (www.ag-rohstoffe.at) – einem Bündnis österreichischer NGOs, welches sich im Rahmen des Projekts #Rohstoffwende für eine ökologisch nachhaltige, demokratische, gerechte, entwicklungspolitisch kohärente und menschenrechtskonforme Rohstoffpolitik einsetzt.)
Rückfragen & Kontakt:
Bettina Rosenberger
Netzwerk Soziale Verantwortung
Geschäftsführerin
bettina.rosenberger@nesove.at
+43 660 8835409

Stefan Grasgruber-Kerl, Kampagnenbereichsleiter bei Südwind, arbeitet seit Jahren in Kampagnen zu Arbeitsbedingungen entlang der Lieferkette.
Kontakt via dem Südwind-Presseteam:
Vincent Sufiyan
vincent.sufiyan@suedwind.at
Tel: 0650 96 77 577
https://www.suedwind.at/pressekontakt/

Global 2000 fokussiert v.a. auf den Aspekt Klimagerechtigkeit: Rückfragen & Kontakt:
Hannah Keller, GLOBAL 2000 Pressesprecherin, 0699 14 2000 64, hannah.keller@global2000.at
Anna Leitner, GLOBAL 2000 Ressourcen- und Lieferkettensprecherin, 0699 14 2000 22, anna.leitner@global2000.at

NGOs wie Südwind oder Global 2000 können auch internationale Kontakte vermitteln.




PA: Amnesty International: EU-Asylrechtsreform ist menschenrechtlicher Dammbruch 

Heute haben sich der Rat und das EU-Parlament auf eine politische Einigung zu den fünf Hauptverordnungen des Migrations- und Asylpakts verständigt. Die geplante Reform verletzt die Menschenrechte von Schutzsuchenden und bedeutet eine Verschärfung von Diskriminierung, vermehrten Pushbacks, Auslagerung der Migrationspolitik und mehr Gewalt an den EU-Außengrenzen. Amnesty International fordert die EU auf, die Menschenrechte von Schutzsuchenden zu respektieren anstatt Verantwortung auszulagern. 

„Die heute erzielte Einigung ist ein menschenrechtlicher Dammbruch und ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die EU für eine restriktive Migrationspolitik entschieden hat. Die beschlossenen Verschärfungen werden das europäische Asylrecht für die nächsten Jahrzehnte prägen und riskieren, die Rechtlosigkeit an den Außengrenzen zur Norm machen”, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.  

„Die Einigung ist ein fauler Kompromiss auf Kosten Schutzsuchender. Statt auf Abschottung, Abschreckung und Auslagerung zu setzen, sollten die europäischen Mitgliedstaaten sich für eine menschenrechtskonforme Aufnahme innerhalb der EU engagieren. Dabei sollten sie sich auf die Erweiterung sicherer und regulärer Fluchtwege konzentrieren, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, Schutz in Europa zu erlangen, ohne sich auf gefährliche Fluchtrouten zu begeben.“ 

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird dazu führen, dass eine große Zahl der Schutzsuchenden zukünftig an den europäischen Außengrenzen pauschal inhaftiert wird, darunter auch Kinder und besonders schutzbedürftige Menschen. 

Die Einigung beinhaltet außerdem weitreichende Möglichkeiten für Mitgliedstaaten, von menschenrechtlichen Mindeststandards abzuweichen, z.B. in Zeiten erhöhter Ankünfte oder der so genannten „Instrumentalisierung“ von Schutzsuchenden. Dies schwächt eine gemeinsame und humane Reaktion gegenüber schutzbedürftigen Menschen und könnte unverhältnismäßige Notfallmaßnahmen an den europäischen Grenzen normalisieren. 

Gleichzeitig droht eine erhöhte Sammlung biometrischer Daten durch die Behörden, insbesondere von Kindern, was verstärkt zu diskriminierender Polizeiarbeit und willkürlichen Festnahmen auch innerhalb der EU führen könnte.  

Die geplante Reform gefährdet zudem die Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Statt in eine würdige Aufnahme innerhalb der EU zu investieren und sichere Wege für Schutzsuchende zu schaffen, geht der Pakt einen weiteren Schritt in Richtung Externalisierung. Dabei werden Kooperationen mit Drittstaaten wie Albanien, Libyen, Tunesien und der Türkei zur Kontrolle der Migration verstärkt und somit die Verantwortung verlagert.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at




PA: EU-Lieferkettengesetz: Kompromiss stellt Meilenstein dar

Südwind und die Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” begrüßen das EU-Lieferkettengesetz, bedauern aber bleibende Schlupflöcher beim Klimaschutz und für den Finanzsektor

In der Nacht auf Donnerstag konnte in den Trilog-Verhandlungen zum EU-Lieferkettengesetz eine Einigung erzielt werden. Die neue Richtlinie wird dazu führen, dass große Unternehmen menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten umsetzen müssen.

Anders als beim deutschen Lieferkettengesetz ist auch eine zivilrechtliche Haftung vorgesehen. Das bedeutet, Betroffene können Entschädigungen einklagen und Unternehmen müssen somit Verantwortung übernehmen. „Der erzielte Kompromiss stellt einen Meilenstein dar, doch der Kampf für eine Welt ohne Ausbeutung ist noch lange nicht vorbei.

Das Fehlen echter Klimaverpflichtungen sowie weitreichende Ausnahmen für den Finanzsektor gefährden die Effektivität des EU-Lieferkettengesetzes“, sagt Bettina Rosenberger, Koordinatorin der zivilgesellschaftlichen Kampagne Menschenrechte brauchen Gesetze!. „Dennoch wird es dazu führen, dass es in Österreich im Zuge der Implementierung erstmals eine verbindliche Konzernverantwortung geben wird.“ 

„Trotz der bleibenden Schlupflöcher ist mit dem EU-Lieferkettengesetz ein wichtiger Schritt gegen Ausbeutung und für faire, menschenwürdige Arbeitsbedingungen weltweit gelungen. Egal ob bei Kinderarbeit in Schokolade-Lieferketten oder Zwangsarbeit in der Elektronikindustrie, große Unternehmen werden sich künftig nicht mehr so leicht auf ihre Lieferanten ausreden können. Viel wichtiger noch: Geschädigte haben endlich das Recht auf Wiedergutmachung“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferkettenexperte von Südwind. „Wir haben bei der Präsentation des Kommissionsvorschlags gesagt: Mit dem EU-Lieferkettengesetz ist es wie mit einem Tigerbaby – wir sind sehr froh, dass es endlich da es ist, aber Zähne und Krallen müssen ihm erst wachsen. Die jetzt nach zwei Jahren erwachsene und fertig verhandelte Richtlinie hat einige Zähne und Krallen und ist somit sicher mehr als ein Papiertiger.“

Rasche und umfassende Implementierung in Österreich gefordert „Jetzt muss das Papier zum Leben erweckt werden. Die EU-Mitgliedsländer müssen den notwendigen Rahmen schaffen, um die neue EU-Richtlinie umzusetzen. Konkret müssen Unternehmen dazu verpflichtet werden, Risikoanalysen durchzuführen, ihre Sorgfaltspflichten nachzuweisen und echte Schutzmaßnahmen für Arbeiter;innen zu garantieren“, so Rosenberger und Grasgruber-Kerl.

Einigung mit großen Wermutstropfen Seit vielen Jahren fordern die Organisationen der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!” verbindliche Regeln für Unternehmen, damit diese Menschenrechte und die Umwelt entlang ihrer Wertschöpfungsketten schützen. Der Druck von einzelnen Mitgliedsstaaten sowie von Industrie-Lobbys hat jedoch dazu geführt, dass für den Finanzsektor abgeschwächte Regeln gelten werden, deren Effektivität noch höchst fraglich ist. Der Kompromiss wurde in Verhandlungen zwischen Vertreter:innen des Parlaments, dem Rat und der Kommission erreicht, damit liegt jedoch noch keine fertige Richtlinie vor. Letzte Details werden im Rahmen von weiteren Verhandlungen besprochen. Anschließend wird der Text im Rat und im EU-Parlament beschlossen. Im März 2024 kann mit einer fertigen Richtlinie gerechnet werden. Sofern keine abweichenden Bestimmungen getroffen werden, muss die Richtlinie in Österreich innerhalb von zwei Jahren in nationales Recht umgesetzt werden.

Rückfragehinweis
Bettina Rosenberger
Netzwerk Soziale Verantwortung
Geschäftsführerin
Tel.: +43 660 8835409
E-Mail: bettina.rosenberger@nesove.at

Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Tel.: 0650 9677577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at




PA: AidWatch Report 2023: Die ODA-Inflationsblase platzen lassen

Zwar haben die öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen der EU-Mitgliedstaaten im Vorjahr einen historischen Höchstwert erreicht. Doch erfüllten 22% der gemeldeten Leistungen nicht die grundlegendsten Kriterien der OECD, zum Beispiel zu nachhaltiger Entwicklung innerhalb eines Partnerlandes beizutragen. Zu diesem Ergebnis kommt der diesjährige Aid-Watch Report 2023 von CONCORD.

CONCORD, der Dachverband europäischer entwicklungspolitischer Nichtregierungs-organisationen, präsentierte im Oktober seinen AidWatch Report 2023 mit Titel Bursting the ODA inflation bubble, der die Qualität und Quantität der Entwicklungsleistungen (Official Development Assistance, ODA) der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie des Vereinigten Königreichs beleuchtet. Die vorläufigen Daten für 2022, die im Frühling veröffentlicht und Ende 2023 bestätigt werden, bezieht der europäische Dachverband von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD).

ODA der EU erreicht Höchstwert und ist dennoch weit vom 0,7%-Ziel entfernt

Im Jahr 2022 stellten die EU-Staaten 0,59% ihres Bruttonationaleinkommens (BNE) bzw. 84 Mrd. Euro für öffentliche Entwicklungshilfeleistungen zur Verfügung, was einem realen Anstieg von 19% im Vergleich zu 2021 entspricht. Zwar liegt auch diese ODA-Quote noch weit unter den international vereinbarten 0,7% des BNE, dennoch erreichten die EU-Staaten damit ihren historischen Höchstwert. Österreich erhöhte seine ODA immerhin von 0,31% (2021) auf 0,39% des BNE.

Jedoch hängen die hohen ODA-Zahlen vor allem mit dem Einmarsch Russlands in die Ukraine zusammen: Der Fokus der internationalen Zusammenarbeit verlagerte sich im Jahr 2022 auf die finanzielle Unterstützung für die Ukraine und auf Sicherheitsfragen. Beispielsweise wendeten OECD-Staaten mehr als 13,9 Mrd. Euro für die Unterbringung und Versorgung von Schutzsuchenden aus der Ukraine auf.

Die Miteinbeziehung dieser Mittel würde abermals zu einer Inflated ODA beitragen – einer überhöhten Entwicklungshilfe, die die Autor*innen des AidWatch Reports auch schon in früheren Jahren kritisierten. Erfüllten 16,7% der für das 2021 gemeldeten Leistungen nicht die grundlegenden Kriterien der OECD, waren es 2022 schon 22%. Dazu zählen Leistungen, die nicht die wirtschaftliche Entwicklung und den Wohlstand innerhalb der Partnerländer fördern. Österreichs überhöhte Hilfe machte 2022 sogar 27,6% seiner ODA aus. CONCORD fordert, dass OECD-Staaten ihre Unterstützung für die Ukraine zusätzlich zu bisherigen Vereinbarungen leisten, um angemessen auf andere weltweite Herausforderungen reagieren zu können.

Darüber hinaus kritisiert der europäische Dachverband, dass die Zuweisung öffentlicher Entwicklungshilfeleistungen zahlreicher Geberländer immer noch von innen- und geopolitischen Interessen geleitet sei. Wie in den Jahren zuvor spricht er sich für qualitativ hochwertigere sowie besser finanzierte Entwicklungshilfeleistungen aus.

Wie die EU gegen eine überhöhte ODA vorgehen sollte
Die Empfehlungen von CONCORD an die Europäische Union setzen auf zwei Ebenen an. Um die ODA-Inflationsblase platzen zu lassen, sollten die Europäische Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedsstaaten …

  • die ODA reformieren und bestimmte Ausgaben, die nicht zu nachhaltiger Entwicklung in den Partnerländern beitragen, künftig nicht mehr in die ODA einrechnen. Zum Beispiel Kosten für Geflüchtete im eigenen Land, Studiengebühren für Studierende aus dem Ausland, Schuldenerlässe und Kreditzinsen.
  • ihre Anstrengungen verstärken, um das 0,7%-Ziel bis 2030 zu erreichen.
  • transparenter in der Berichterstattung über privatwirtschaftliche Instrumente sein.

Um einen größeren Beitrag zur wirtschaftlichen Entwicklung und zum Wohlstand der Länder zu leisten, sollten die Europäische Kommission und die Regierungen der EU-Mitgliedstaaten …

  • sich ausdrücklich dazu verpflichten, Ungleichheiten in den Partnerländern zu verringern, beispielsweise indem sie vorhandene, passende Instrumente nutzen.

  • sicherstellen, dass die geografische Verteilung der ODA den Bedürfnissen und Zielen der Partnerländer und nicht den internen Prioritäten des Geberlandes bzw. der EU entspricht.

  • Frauenrechtsorganisationen finanziell besser unterstützen, insbesondere durch direkte, langfristige und flexible Finanzierung.
  • die Unterstützung für zivilgesellschaftliche Organisationen (CSO) erhöhen, wobei der Schwerpunkt auf CSOs in den Partnerländern liegen sollte.

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PA: Jahresbilanz der Pressefreiheit 2023 von Reporter Ohne Grenzen

Weniger Getötete trotz der Tragödie in Gaza .

In diesem Jahr sind 45 Medienschaffende im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet worden. Das sind so wenige wie seit 2002 nicht mehr – trotz des Krieges zwischen Israel und der Hamas. In diesem Konflikt wurden bislang mindestens 17 Journalistinnen und Journalisten mit klarem Bezug zu ihrer Arbeit getötet, dutzende weitere Fälle werden derzeit überprüft. Weltweit kam mehr als die Hälfte der getöteten Medienschaffenden in Kriegsgebieten ums Leben. Insgesamt 521 Journalistinnen und Reporter sind derzeit im Zusammenhang mit ihrer Arbeit willkürlich inhaftiert. Auch wenn dies einen Rückgang um gut acht Prozent bedeutet, liegt die Zahl noch immer auf sehr hohem Niveau. Sechs von acht der weltweit längsten Haftstrafen wurden gegen weibliche Medienschaffende verhängt. Das zeigt die Jahresbilanz der Pressefreiheit, die Reporter ohne Grenzen (RSF) am Donnerstag (14.12.) veröffentlicht hat.

„Wer aus Kriegen und bewaffneten Konflikten berichtet, bezahlt diesen Mut immer noch viel zu oft mit dem eigenen Leben. Besonders gefährlich ist es derzeit im Gazastreifen“, sagte RSF-Vorstandssprecherin Katja Gloger. „Wir denken aber auch an die Berichterstatterinnen und Berichterstatter in anderen Kriegen und Konflikten, etwa in der Ukraine oder in Mali. Ihre Arbeit bleibt gefährlich, auch wenn die öffentliche Aufmerksamkeit gesunken ist. Wir sollten uns nicht täuschen: Noch immer kommt im Schnitt fast jede Woche ein Journalist oder eine Reporterin ums Leben. Auch die Zahl der Inhaftierten ist weiter hoch. Wir fordern deshalb die Regierenden in den Demokratien auf, sich noch stärker für das Menschenrecht auf Pressefreiheit einzusetzen.“

Weltweit weniger getötete Medienschaffende

Insgesamt wurden im laufenden Jahr bis zum Stichtag 1. Dezember 45 Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet. Das sind 16 weniger als im Jahr 2022 (61), die niedrigste Zahl seit 2002 (33). In den Jahren 2013 und 2014 wurden hingegen mehr als 140 Medienschaffende getötet, vor allem in den Kriegen in Syrien und im Irak. Mindestens 17 Journalistinnen und Journalisten wurden seit dem 7. Oktober im Gazastreifen (13), in Israel (1) und im Libanon (3) getötet. In diesen Fällen konnte RSF mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass ihr Tod mit ihrer journalistischen Arbeit zusammenhing. Insgesamt kamen in der Region 61 Journalistinnen und Journalisten ums Leben. RSF hat Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht, um wegen möglicher Kriegsverbrechen seitens der Hamas und der israelischen Armee zu ermitteln.

Der Rückgang über die vergangenen fünf Jahre lässt sich zum Teil mit verbesserten Sicherheitsvorkehrungen erklären, zum Teil mit der Abnahme der Kriegshandlungen im Irak und in Syrien. In beiden Ländern kamen im Verlauf zweier Jahrzehnte, von 2003 bis 2022, fast 600 Journalistinnen und Journalisten ums Leben. In Zeiten ohne kriegerische Konflikte wirken sich vor allem Verbesserungen auf rechtlicher Ebene sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der grassierenden Straflosigkeit positiv aus. Beispielhaft dafür steht das Urteil eines Gerichts in Celle vom Ende November: Ein Mitglied einer ehemaligen paramilitärischen Einheit in Gambia erhielt lebenslange Haft; unter anderem, weil er 2004 am Mord des Gambia-Korrespondenten von RSF, Deyda Hydara, beteiligt war.

Starker Rückgang der Getöteten in Lateinamerika

Die Zahl der in Lateinamerika getöteten Medienschaffenden ist deutlich gesunken, von 26 im Jahr 2022 auf sechs im laufenden Jahr. Dennoch ist die Arbeit als Journalist oder Journalistin in dieser Region noch immer sehr gefährlich. Das zeigen die jüngsten Entführungen und bewaffneten Überfälle in Mexiko. Wegen der vielen Gewalttaten im Jahr 2022 sind einige mexikanische Medienschaffende vorsichtiger in ihrer Berichterstattung geworden – um den Preis stärkerer Selbstzensur und größerer Lücken in der Berichterstattung.
Zum ersten Mal in den vergangenen fünf Jahren kamen mehr Medienschaffende in Kriegsgebieten (23 im Jahr 2023) ums Leben als außerhalb (22).

Weltweit sind 521 Journalistinnen und Journalisten inhaftiert

Am 1. Dezember 2023 saßen insgesamt 521 Medienschaffende wegen ihrer Arbeit im Gefängnis. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 8,4 Prozent gesunken. 264 Journalistinnen und Journalisten sind alleine in China (einschließlich Hongkong), Myanmar, Belarus und Vietnam inhaftiert. Jahr für Jahr behauptet China seinen Status als das Land, in dem die Behörden die meisten Journalistinnen und Journalisten einsperren lassen. Insgesamt 121 Medienschaffende, fast ein Viertel (23 Prozent) der weltweit inhaftierten Journalistinnen und Journalisten, sind dort inhaftiert, einschließlich zwölf in Hongkong. Unter ihnen ist Jimmy Lai, Gründer der Zeitung Apple Daily. Ihm droht unter dem von Peking auferlegten „Sicherheitsgesetz“ eine lebenslange Haftstrafe. Der Prozess beginnt am 18. Dezember 2023.

In Belarus unter Diktator Alexander Lukaschenko sitzen derzeit 39 Journalistinnen und Journalisten im Gefängnis, sieben mehr als Ende 2022. Das Regime hält nun auch mehr weibliche Medienschaffende (10) fest als jedes andere Regime außer China (14). Weltweit machen Journalistinnen mehr als zehn Prozent aller inhaftierten Medienschaffenden aus.

Ein prominentes Beispiel in Belarus ist tut.by, vor ihrer Schließung die beliebteste unabhängige Nachrichtenseite des Landes. Im Juli 2023 wies der Oberste Gerichtshof die Berufungen von Chefredakteurin Maryna Zolatava und Geschäftsführerin Ljudmila Tschekina ab und bestätigte damit die zwölfjährigen Haftstrafen, zu denen beide im März verurteilt worden waren – sie hätten „zu Hass aufgewiegelt“ und „die nationale Sicherheit gefährdet“. Im August dieses Jahres wurden sie auf die Terroristenliste des belarussischen Geheimdienstes KGB gesetzt.

In Russland sitzen 28 Medienschaffende im Gefängnis, unter ihnen der US-Bürger und Wall-Street-Journal-Korrespondent Evan Gershkovich, der seit dem 29. März 2023 wegen des Vorwurfs der Spionage in Untersuchungshaft ist, und Alsu Kurmaschewa, eine Journalistin mit amerikanischer und russischer Staatsbürgerschaft, die für Radio Free Europe/Radio Liberty in Prag arbeitet. Sie sitzt seit dem 18. Oktober 2023 in einem Gefängnis in der autonomen russischen Teilrepublik Tatarstan. Dort war sie hingereist, um ihre kranke Mutter zu besuchen. Sie soll sich in Russland nicht als „ausländische Agentin“ registriert haben. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Der Rückgang der Zahl der weltweit inhaftierten Medienschaffenden erklärt sich unter anderem mit dem Rückgang der Inhaftierten im Iran (24 weniger als im Vorjahr) und der Türkei (23 weniger). Allerdings ist es in beiden Ländern verbreitete Praxis, Journalistinnen und Journalisten wiederholt inhaftieren zu lassen. Insgesamt waren im laufenden Jahr in der Türkei 43, im Iran 58 Medienschaffende inhaftiert – auch in berüchtigten, für Folter bekannten Gefängnissen wie Evin in Teheran. Im Iran sind weiter besonders weibliche Medienschaffende gefährdet, die über die Freiheitsbewegung nach dem gewaltsamen Tod der Kurdin Jina Mahsa Amini im September 2022 berichten. Weltweit warten von den insgesamt 521 inhaftierten Journalistinnen und Journalisten mehr als die Hälfte noch auf einen Gerichtsprozess.

 54 entführte Medienschaffende in nur fünf Ländern

Weltweit sind derzeit mindestens 54 Medienschaffende in fünf Ländern entführt: in Syrien, Irak, Jemen, Mali und Mexiko. Fast die Hälfte von ihnen (25) wurde zwischen 2013 und 2015 im Irak und Syrien vom sogenannten Islamischen Staat (IS) gefangengenommen. Die Zahl der Entführten ist die niedrigste seit 2017. Von den sieben Medienschaffenden, die 2023 entführt wurden (in Mexiko, Haiti, Jemen und Mali) sind noch zwei in Gefangenschaft – die malischen Journalisten Saleck Ag Jiddou und Moustapha Koné. Sie wurden am 7. November im Norden des Landes entführt, wenige Monate nachdem der französische Journalist Olivier Dubois in derselben Region freikam. Die anderen in diesem Jahr Entführten befinden sich in gerade einmal vier Ländern: in Syrien (38), Irak (9), Jemen (4) und Mexiko (1).

Weltweit gelten 84 Medienschaffende als verschwunden

Mexiko ist nach wie vor das Land mit den meisten verschwundenen Medienschaffenden. Juan Carlos Hinojosa Viveros, Fotojournalist und Redakteur des Online-Portals La de 8 News, wird seit dem 6. Juli 2023 vermisst. Schon vor seinem Verschwinden wurden in Mexiko 30 Journalistinnen und Journalisten vermisst, so viele wie in keinem anderen Land der Welt. Mehr als die Hälfte (43) der weltweit verschwundenen Journalistinnen und Journalisten befinden sich in Lateinamerika.

In der seit 1995 veröffentlichten Jahresbilanz der Pressefreiheit dokumentiert RSF die Zahlen der schwersten Übergriffe auf Medienschaffende weltweit im zu Ende gehenden Jahr. Das betrifft neben professionellen Journalistinnen und Journalisten auch Medienmitarbeitende wie Kamerafrauen oder Tontechniker sowie Bürgerjournalistinnen und -journalisten, die gerade in Ländern mit autoritären Regimen und in Kriegsländern eine wichtige Rolle bei der Recherche und Verbreitung relevanter Nachrichten und Informationen spielen. Die Jahresbilanz berücksichtigt nur Fälle, in denen RSF nach sorgfältiger Prüfung davon überzeugt ist, dass die Genannten in direktem Zusammenhang mit ihrer journalistischen Tätigkeit Opfer von Gewalt, Angriffen oder Unterdrückung geworden sind. Das erklärt mögliche Unterschiede zwischen diesen Zahlen und denen anderer Organisationen. Alle Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2023 oder sind Momentaufnahmen zum Stichtag 1. Dezember 2023.

Hier geht‘s zur gesamten Bilanz: https://drive.google.com/file/d/1DWG2hX-KzlQRFa63iL2Hn4IWXRBar0p2/view?usp=sharing