Von Staudämmen und Rassismus
Was haben Staudämme mit Rassismus zu tun? Und warum fließen europäische Gelder in ein Projekt in Panama, dass von den indigenen Gemeinden mit allen Mitteln des Protests bekämpft wird? Anhand des panamaischen Barro Blanco Staudammprojekts lässt sich nachzeichnen, wie im Namen der internationalen Klimapolitik Menschenrechte anderswo mit Füßen getreten werden.
Staudämme gelten als klimafreundlich, da sie kein CO2 ausstoßen, und erneuerbare Energie – so die Argumentation – trage zur Entwicklung eines Landes bei. Industriestaaten, die sich an treibhausgasreduzierenden Projekten in Ländern des Südens finanziell beteiligen, können sich diese CO2 Einsparung sogar gutschreiben lassen. So wird auch das Barro Blanco Projekt, ein im Rahmen des Kyoto Protokolls zur Reduktion von Treibhausgasemissionen registriertes Bauvorhaben, neben der Zentralamerikanischen Bank für wirtschaftliche Integration auch von der Deutschen Investitions- und Entwicklungsgesellschaft DEG und der niederländischen Entwicklungsbank FMO mitfinanziert. Auch eine Tochtergesellschaft der österreichischen Baufirma Andritz, ANDRITZ HYDRO Spanien, ist als Zulieferer für elektro-mechanische Bauteile am Bau beteiligt.
Und die Menschen vor Ort?
Welche Rolle spielen sie beim Bau von Wasserkraftwerken? Die betroffenen indigenen Communities im Falle Barro Blancos beklagen vor allem, dass sie weder ausreichend informiert wurden, noch dem Bau zugestimmt haben. Der Konsultationsprozess war hochgradig unzureichend, missachtete sowohl panamaisches als auch internationales Recht und der verantwortliche private Betreiberfirma GENISA wurde deshalb auch geklagt. Dabei existieren internationale Standards, die indigene Rechte schützen, wie die „Konvention zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung“ (CERD). Diskriminierung der indigenen Bevölkerung wird hier klar als rassistische Diskriminierung verstanden, die es zu bekämpfen und zu beseitigen gilt.
Ein unabhängiges Forschungsprojekt des Ludwig Boltzmann Instituts für Menschenrechte (BIM) untersucht aus diesen Gründen die Menschenrechtsverantwortung der EU und Österreichs für klimapolitische Projekte in Drittländern und ihre Auswirkungen auf Migration.
„Dass der Klimawandel gravierende Auswirkungen auf Migrationsbewegungen hat, wurde bereits mehrfach belegt“,
sagt die Projektleiterin Monika Mayrhofer vom BIM.
„Unser Forschungsprojekt überprüft nun Maßnahmen, die eigentlich darauf abzielen Klimawandel entgegenzuwirken auf ihre problematischen menschrechtlichen Implikationen und auf ihre Auswirkungen auf Migration und Vertreibung.“
ClimAccount heißt das Forschungsprojekt, das anhand dreier Fallstudien aus Panama, Uganda und Kenia auch das Barro Blanco Projekt untersucht.
„Angesichts der wiederkehrenden Menschenrechtsverletzungen bei Staudammprojekten bedarf es einer integralen Klimapolitik, die die Achtung der Menschenrechte als Teil klimapolitischer Maßnahmen betrachtet,“
fordert Monika Mayrhofer. Und:
„Europäische Finanzierungsinstitutionen und Entwicklungsbanken sollten menschenrechtliche Implikationen von Anfang an mitdenken.“
Rückfragehinweis:
Dr. Monika Mayrhofer
Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte
monika.mayrhofer(at)univie.ac.at