Syrien: Eskalierende Gewalt im Nordosten verschärft humanitäre Krise mitten im Winter

Die Lage im Nordosten Syriens verschärft sich weiter. Aktion gegen den Hunger warnt vor der sich zunehmend verschlechternden humanitären Situation, insbesondere in der Provinz Al-Hasakeh. Die Organisation hat Nothilfemaßnahmen vorbereitet und kann die Menschen umgehend mit Nahrung, Wasser und lebenswichtigen Gütern versorgen, sobald die Sicherheitslage es zulässt.

„Familien kommen mitten im Winter oft nur mit dem, was sie am Leib tragen. Sie haben kaum Zugang zu grundlegenden Dienstleistungen. Wir sind sehr besorgt um Menschen, die aufgrund der Gewalt eingekesselt sind oder ohne Schutz und Sicherheit fliehen mussten“, sagt Suzanne Takkenberg, Regionaldirektorin von Aktion gegen den Hunger für Syrien und den Libanon.

In den vergangenen Tagen wurden an den Stadträndern bewaffnete Auseinandersetzungen und Bombenanschläge mit zivilen Opfern gemeldet. Aktion gegen den Hunger ist seit 2008 in Al-Hasakeh aktiv und führt dort Hilfsprogramme in den Bereichen Wasser, Sanitärversorgung und Hygiene (WASH) sowie Ernährungssicherung, Gesundheit und Existenzsicherung durch. Angesichts der aktuellen Lage hat die Organisation ihre Notfall- und Vorsorgemaßnahmen verstärkt.

Geschlossene Märkte, eingeschränkte Bewegungsfreiheit und wachsende Unsicherheit

Durch den Konflikt ist die Bewegungsfreiheit stark eingeschränkt, zahlreiche Gebiete unterliegen Zugangsbeschränkungen oder sind vollständig abgeriegelt. Märkte und Geschäfte bleiben geschlossen, wodurch der Zugang zu Lebensmitteln, Trinkwasser und lebensnotwendigen Gütern erheblich erschwert ist. Die anhaltende Unsicherheit und eine mögliche Eskalation verunsichern die Zivilbevölkerung.

Nach Angaben humanitärer Partner sind bereits Tausende Menschen aus Ar-Raqqa, Tabqa und ländlichen Gebieten nach Al-Hasakeh und Qamishli geflohen. Viele von ihnen sind den eisigen Wintertemperaturen ausgesetzt und in Sammelunterkünften, Schulen und öffentlichen Gebäuden untergebracht. Die Aufnahmekapazitäten sind erschöpft, der Bedarf an Wasser, Lebensmitteln, Decken, Hygienesets und anderen Hilfsgütern ist hoch.

Stromausfälle und Sicherheitslage beeinträchtigen Trinkwasserversorgung

Stromausfälle und die angespannte Sicherheitslage beeinträchtigen den Betrieb von Wasserpumpen und Aufbereitungsanlagen. Dadurch ist der Zugang zu sauberem Wasser für mehr als eine Million Menschen in verschiedenen Teilen des Nordostens Syriens eingeschränkt.

Zugleich nimmt der Druck auf die Gesundheitseinrichtungen zu. Krankenhäuser wie das in Al-Hasakeh haben Dutzende Verletzte aufgenommen und kämpfen mit Engpässen bei medizinischer Ausrüstung, Krankentransporten und lebenswichtigen Versorgungsgütern.

Aktion gegen den Hunger bereitet Nothilfe vor

Aktion gegen den Hunger hat mehrere Hilfsszenarien ausgearbeitet und kann sobald die Sicherheitslage es zulässt, sofort Nothilfe leisten:

  • die Notverteilung von Wasser in Sammelunterkünften über lokale Anbieter,
  • verzehrfertige Lebensmittel für Familien ohne Kochmöglichkeiten,
  • lebenswichtige Artikel wie Decken, Winterkleidung und Hygienesets,
  • sowie die Stärkung bestehender Kapazitäten in den Bereichen WASH, Gesundheit, Ernährung und Ernährungssicherung in enger Abstimmung mit anderen humanitären Akteuren.

„Unsere Priorität ist es, schnell und wirksam Hilfe zu leisten, sobald die Umstände dies erlauben, und gleichzeitig die Sicherheit unserer Mitarbeitenden zu gewährleisten“, erklärt Takkenberg.

Zudem betont Aktion gegen den Hunger die Notwendigkeit,

  • die Zivilbevölkerung und zivile Infrastruktur zu schützen, insbesondere Märkte, Sammelunterkünfte, Gesundheitseinrichtungen und Wassersysteme,
  • einen sicheren, schnellen und ungehinderten humanitären Zugang zu gewährleisten, um Bedarfe zu erheben und lebenswichtige Hilfe zu leisten,
  • flexible Finanzmittel bereitzustellen, um die Hilfe an einen volatilen Kontext anpassen zu können,
  • sowie die humanitäre Koordinierung und Unterstützung für Vertriebene, insbesondere während der Wintermonate, zu stärken.

Hinweis an die Redaktionen

Sprecher*innen verfügbar: Gerne vermitteln wir Interviews, Gastbeiträge oder Hintergrundgespräche. Möglich sind z.B.

  • eine aktuelle Einschätzung aus dem Einsatzgebiet,
  • Hintergrund zur humanitären Lage in Al‑Hasakeh,
  • sowie Interviewmöglichkeiten mit Suzanne Takkenberg (englischsprachig), Regionaldirektorin von Aktion gegen den Hunger für Syrien und den Libanon.

Über Aktion gegen den Hunger

Aktion gegen den Hunger ist eine humanitäre und entwicklungspolitische Hilfsorganisation, die weltweit in 57 Ländern und Regionen aktiv ist und rund 26,5 Millionen Menschen unterstützt. Seit mehr als 45 Jahren kämpft Aktion gegen den Hunger gegen Mangelernährung, schafft Zugang zu sauberem Wasser und gesundheitlicher Versorgung. 8.769 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten Nothilfe und unterstützen Menschen beim Aufbau nachhaltiger Lebensgrundlagen.

Pressekontakt

Vassilios Saroglou / Markus Winkler
Tel. 030 – 279 099 776
E-Mail presse@aktiongegendenhunger.de
Website www.aktiongegendenhunger.de




PA: UN-Menschenrechtsprüfung Österreichs: Staaten betonen außenpolitische Verantwortung für Menschenrecht

Österreich ist heute vor den UN-Menschenrechtsrat in Genf getreten, um sich zum vierten Mal einer Universellen Menschenrechtsprüfung (Universal Periodic Review, UPR) zu stellen. Armenien, Libanon und weitere prüfende Staaten begrüßten den menschenrechtsbasierten Ansatz in der internationalen Entwicklung und Humanitären Hilfe Österreichs. „Jedoch hat die Bundesregierung die Mittel für diese wesentlichen außenpolitischen Instrumente um ein Drittel gekürzt. Dabei verdeutlicht die aktuelle Weltlage, dass auch die Handlungsfähigkeit des kleinen, neutralen Österreichs von einer regelbasierten Ordnung und von partnerschaftlichen Beziehungen abhängt, für die Abkommen wie die UN-Menschenrechtskonventionen sorgen“, betont Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung.
 
„Für Handlungsfähigkeit ist Glaubwürdigkeit zentral. Grund zur Kritik gab im letzten Jahr die ausgehöhlte EU-Lieferkettenrichtlinie, von der wir jetzt zumindest eine ambitionierte Umsetzung in Österreich einfordern. Und wir schließen uns Ecuadors Empfehlung, sich aktiv in die Verhandlungen für das UN-Abkommen für Wirtschaft und Menschenrechte einzubringen, an“, ergänzt Wank.
 
Kinderrechte systematisch verankern
Bei der Prüfung fanden auch das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2025 bis 2027 und die Strategie der Humanitären Hilfe Österreichs Erwähnung. Veronika Schippani-Stockinger, Bundesvorsitzende der Katholischen Jungschar Österreichs, erklärt: „Diese Strategien berücksichtigen die Rechte und den Schutz von Kindern und Jugendlichen nur oberflächlich, weshalb wir eine konsequente und systematische Verankerung in den internationalen Angelegenheiten fordern. Zudem unterstützen wir ausdrücklich die Empfehlung Chiles, Gabuns, Portugals und anderer, das dritte Zusatzprotokoll zur UN-Kinderrechtskonvention zu ratifizieren. Dieses sieht einen Beschwerdemechanismus für Kinder vor.“
 
Namaraj Silwal, Projektpartner vom Social Work Institute, einer nepalesischen Partnerorganisation der Katholischen Jungschar Österreichs, ergänzt, dass die Verantwortung gegenüber Kindern untrennbar mit der Entwicklungs- und Ernährungspolitik verknüpft sei. Im Sinne der ökologischen Kinderrechte und in Zeiten der Klimakrise empfiehlt er: „Österreich sollte die öffentlichen Entwicklungsgelder insbesondere zur Unterstützung der Agrarökologie und lokaler Ernährungssysteme sichern und erhöhen. Österreich sollte davon absehen, Entwicklungsgelder zu kürzen, die das Recht auf Nahrung untergraben, und stattdessen die Unterstützung für Akteur*innen der Zivilgesellschaft verstärken, damit diese eine langfristige, klimaresiliente Ernährungssouveränität für die am stärksten gefährdeten Bevölkerungsgruppen fördern können, auch in Partnerländern wie Nepal.“
 
Inklusion macht „Politik gerechter und Gemeinschaften stärker“
Mehrere Prüferstaaten begrüßten den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2022 bis 2030 und betonten die Bedeutung seiner Umsetzung. Mosambik empfahl, die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in der internationalen Entwicklung und Humanitären Hilfe als Querschnittsmaterie zu stärken, berichtet Alex Buchinger, Geschäftsführer von Licht für die Welt Österreich. „Menschen mit Behinderungen machen 16 Prozent der Weltbevölkerung aus, wovon 80 Prozent im Globalen Süden leben. Die Mehrheit lebt in Armut und ihre Rechte – etwa auf Bildung, Gesundheitsversorgung oder Teilhabe – werden besonders oft verletzt. Trotzdem ist der Anteil der öffentlichen Mittel, die Menschen mit Behinderungen erreichen, zu gering.“
 
Abschließend fügt Sophia Mohammed, Länderdirektorin von Licht für die Welt im Südsudan, hinzu: „Unsere Arbeit zeigt klar: Gestalten lokale Selbstvertretungsorganisationen von Menschen mit Behinderungen aktiv Projekte mit, werden Gemeinschaften stärker und auch die Politik gerechter. Niemand wird im Kampf gegen Ungleichheiten, Armut und Hunger zurückgelassen. Gleiches gilt für andere benachteiligte Menschen wie Frauen, Kinder und indigene Menschen.“
 
Die österreichische Delegation betonte beim UPR, wie wichtig die Zivilgesellschaft für die Erfüllung der Menschenrechte ist. Diese wird in Österreich und in den Partnerländern verfolgen, wie die Regierung die Empfehlungen umsetzt, wovon ihre internationale Glaubwürdigkeit abhängt.
 
Vor der Prüfung übermittelten der Dachverband AG Globale Verantwortung und seine Mitgliedsorganisationen Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar Österreichs und Licht für die Welt entwicklungspolitische und humanitäre Empfehlungen an den UN-Menschenrechtsrat. Für Journalist*innen erstellte die AG Globale Verantwortung Hintergrundinformationen über den Prozess.

Rückfragen:
Hannah Hauptmann
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeithannah.hauptmann@globaleverantwortung.at
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PA: Vierte UN-Prüfung von Menschenrechtslage in Österreich

Vor dem Hintergrund der sich weltweit verschärfenden Menschenrechtslage findet morgen, 23. Jänner 2026 zum vierten Mal der universelle Überprüfungsmechanismus, auch genannt Universal Periodic Review (UPR), von Österreich statt. Dabei prüft der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Menschenrechtslage in den Mitgliedsstaaten. Bei der Überprüfung wirken die einzelnen Staaten, die Vereinten Nationen und die Zivilgesellschaft mit – darunter auch Amnesty International Österreich.  

Die im Jahr 2006 ins Leben gerufene UPR hat zum Ziel, die Menschenrechte in allen 193 UN-Mitgliedsstaaten zu stärken. Der UPR-Prozess stellt eine bedeutende Errungenschaft im Sinne der Menschenrechte dar. Es ist der einzige institutionalisierte Prozess, in dem sich fast alle Staaten gegenseitig Empfehlungen zu einer verbesserten Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen aussprechen. Lediglich die USA unter Präsident Trump gaben im letzten Sommer bekannt, die Überprüfung ihrer Menschenrechtslage durch die UN zu boykottieren. Daraufhin wurde ihre für letzten November 2025 angekündigte Prüfung um ein Jahr verschoben.

Zum Auftakt des vierten UPR-Zyklus Österreichs präsentierte Amnesty International Österreich im Juli letzten Jahres bereits gemeinsam mit der Österreichischen Liga für Menschenrechte und dem Österreichischen Behindertenrat ihre Berichte und Empfehlungen. Die Organisationen bemängelten dabei, dass viele der Zusagen im Zuge der letzten UPR 2020 nicht umgesetzt worden sind.

Situation von Frauen und Asylsuchenden im Fokus 

Amnesty International Österreich hebt in ihrem Bericht u.a. die Situation von Frauen hervor. Konkret kritisiert Amnesty, dass weiterhin Hürden zu einem sicheren und bezahlbaren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bestehen und, dass deren rechtliche Entkriminalisierung noch ausständig ist. Zudem braucht es weitere Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, worauf auch die hohe Zahl an Femiziden in Österreich hindeutet. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen, die im Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen im November 2025 präsentiert wurden, rasch umgesetzt werden.  

Die Situation von Asylsuchenden in Österreich bleibt menschenrechtlich problematisch. So gibt es etwa immer noch keine Obsorge-Regelung für unbegleitete geflüchtete Kinder. Defizite herrschen zudem im Bereich der Meinungsäußerungsfreiheit – insbesondere beim Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen – sowie bei der polizeilichen Rechenschaftspflicht. Hier fehlt weiterhin eine individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen. 

Im Zuge der UN-Menschenrechtsüberprüfung weist Amnesty auch darauf hin, dass die Umsetzung und rechtliche Absicherung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in Österreich weiterhin unzureichend sind. Neben einer umfassenden Umsetzung von sozialen Rechten ins nationale Recht, sollte auch das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt ratifiziert werden, damit im Falle von Verstößen auch Beschwerdeverfahren möglich sind. 

„Menschenrechte haben in Österreich grundsätzlich einen hohen Stellenwert. Das gilt aber leider nicht für alle: Besonders zum Schutz von Frauen und Asylsuchenden sind stärkere Maßnahmen erforderlich, da ihnen Grundrechte mitunter verwehrt werden“, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich. 

Hintergrund  

Den Mitgliedsstaaten werden alle vier bis fünf Jahre Empfehlungen ausgesprochen, damit der Schutz und die Erfüllung der Rechte der Menschen in den jeweiligen Ländern verbessert werden. Die erste Überprüfung Österreichs fand im Jahr 2011 statt, weitere in den Jahren 2015 und 2020.  

Nun begann im Jahr 2025 der vierte Zyklus für Österreich. Im Herbst 2025 folgte der Staatenbericht Österreichs und am 23. Jänner 2026 findet die Sitzung des Menschenrechtsrats statt, in der, basierend auf den Berichten aller Mitgliedstaaten der UN, Empfehlungen an Österreich gerichtet werden. Österreich muss die ausgesprochenen Empfehlungen entweder annehmen oder ablehnen. Staatssekretär Alexander Pröll steht der österreichischen Delegation beim vierten UPR-Zyklus vor.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Valerie Schmid
+43 676 37 13 334
presse@amnesty.at




Hintergrundinformationen: Vierte Menschenrechtsprüfung: Hält Österreich die Menschenrechte weltweit ein?

Ob die Bundesregierung ihren menschenrechtlichen Verpflichtungen umfassend nachkommt, wird die vierte Universelle Menschenrechtsprüfung Österreichs (Universal Periodic Review, UPR) am 23. Jänner 2026 zeigen. Andere Staaten werden Fragen an die österreichische Delegation vor dem UN-Menschenrechtsrat in Genf richten und Empfehlungen formulieren. Zuvor hatten UN- und zivilgesellschaftliche Organisationen dem UN-Menschenrechtsrat über Versäumnisse und Fortschritte berichterstattet.

Autokratische Regierungschefs wie Donald Trump machen die regelbasierte Ordnung der internationalen Staatengemeinschaft verächtlich und verbreiten Unsicherheit. Dadurch erhoffen sie sich wirtschaftliche und geopolitische Vorteile. Österreich ist als kleiner neutraler Staat jedoch von einer regelbasierten Ordnung und von partnerschaftlichen internationalen Beziehungen abhängig. Den Rahmen schaffen Abkommen wie die UN-Menschenrechtskonvention, die Österreich im In- wie im Ausland zur Einhaltung und Stärkung der Menschenrechte verpflichtet.

Die AG Globale Verantwortung möchte Journalist*innen in der aktuellen Weltlage dazu anregen, auch aus entwicklungspolitischer und humanitärer Perspektive über den UPR zu berichten und hat daher dreiseitige Hintergrundinformationen zusammengestellt.

Zum Download: https://www.globaleverantwortung.at/wp-content/uploads/AGGV_Hintergrundinfo-Vierter-UPR-Oesterreichs-19.01.2026.pdf

Weitere Links

AG Globale Verantwortung (16.06.2025): Stellungnahme zum Ent­wurf des Staatenberichts Österreichs im Rahmen des 4. Zyklus der Universellen Periodischen Überprüfung (UPR) durch den UN-Menschenrechtsrat

Liga der Menschenrechte: UPR-Tool

UPR Info: Austria

BMEIA: Universeller Überprüfungsmechanismus (UPR)

BMEIA (Okt. 2025): VN-Menschenrechtsrat, Universelle Periodische Überprüfung (UPR). Vierter Nationaler Staatenbericht Öster­reichs

AG Globale Verantwortung (12.01.2026): Brief an die öst. UPR-Delegation. Universelle Menschenrechtsprüfung Österreichs im Bereich der Entwicklungspolitik

AG Globale Verantwortung (06.10.2025): Österreichs vierte Uni­ver­selle Menschenrechtsprüfung: So setzen wir uns auf UN-Ebene für Menschenrechte ein

AG Globale Verantwortung (07.07.2025): Joint Submission for the Universal Periodic Review of Austria at the 51st session of the UPR working group

Liga der Menschenrechte (Juli 2025): Gemeinsame Stellungnahme Universal Periodic Review 2025




Online-Pressekonferenz: CARE-Krisenreport 2025 am 27. Januar 2026

Die humanitäre Lage spitzt sich weltweit und vielfältig zu: Konflikte werden langwieriger, die Klimakrise verschärft Notlagen, Kürzungen treffen die Ärmsten. Zahlreiche humanitäre Notlagen konkurrieren um Aufmerksamkeit vor dem Hintergrund zunehmend knapper Ressourcen.

Das zeigte sich 2025 auch in der Berichterstattung: Während die Kriege in Gaza, im Sudan und in der Ukraine die globalen Schlagzeilen dominierten, waren andere humanitäre Brennpunkte wenig sichtbar. Die Analyse von fünf Millionen Online-Artikeln im CARE-Krisenreport 2025 zeigt, welche zehn Krisen im Vorjahr weltweit am wenigsten mediale Beachtung fanden.

Im Rahmen eines Online-Pressegesprächs präsentiert CARE die zentralen Ergebnisse des Reports und diskutiert folgende Fragen: Warum geraten bestimmte humanitäre Krisen aus dem Blick? Welchen Preis zahlen die Betroffenen? Was können Medien, Politik und Zivilgesellschaft tun, damit die Not von Millionen Menschen mehr Beachtung findet?

Im Gespräch mit:
•    Karl-Otto Zentel, Generalsekretär CARE Deutschland (zugeschaltet aus Bonn) 
•    Andrea Barschdorf-Hager, Geschäftsführerin CARE Österreich (zugeschaltet aus Wien) 
•    Charlene Pellsah Ambali, stv. Länderdirektorin CARE Simbabwe (zugeschaltet aus Harare) 
•    Hans Das, stv. Generaldirektor und Chief Operations Officer für Katastrophenschutz und humanitäre Hilfe der Europäischen Kommission (DG ECHO) (zugeschaltet aus Brüssel)

Moderation:
•    Kelly Muthusi, CARE Regional Communications Associate für Ost- und Zentralafrika

Online-Mediengespräch: Zehn humanitäre Krisen, die 2025 keine Schlagzeilen machten 
•    Datum: 27.01.2026, 10:00 – 10:45 Uhr 
•    Ort: Online via Zoom

Hinweis für Redaktionen: Der Bericht und die damit zusammenhängenden Informationen unterliegen einer Sperrfrist bis zum 28. Januar 2026, 06:00 Uhr CET.

Das Mediengespräch findet auf Englisch statt. Um Anmeldung bei Katharina Kohl unter kohl@care.de wird gebeten.




Online-Vortrag: Nach den tödlichen Unruhen – ein Ausblick nach Tansanias historischem Bruch

Während der Präsidentschafts- und Parlamentswahlen im Oktober letzten Jahres kam es landesweit zu Protesten. Ökonomische Perspektivlosigkeit, Korruption, zunehmende Repressionen sowie offensichtlicher Wahlbetrug der Regierung ließen den Unmut insbesondere der jüngeren Bevölkerung in allen großen Städten eskalieren. Die blutige Niederschlagung der Proteste markiert einen neuen Tiefpunkt in der immer autoritärer werdenden Politik der Regierung unter Suluhu Hassan. Wohin driftet das bis vor kurzem noch als Friedens- und Stabilitätsanker in Ostafrika geschätzte Land nach dieser historischen Zäsur?

Am 22. Jänner und 19 Uhr informiert darüber Christian Denzin, Leiter des Auslandsbüros der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Tansania für SADDOC.

Er ist Leiter des Auslandsbüros der Friedrich-Ebert-Stiftung (FES) in Tansania. Er vertritt dort die sozialdemokratische Stiftung in der Zusammenarbeit mit Politik, Zivilgesellschaft und Gewerkschaften. Von 2020-2024 betreute er von Berlin aus die Arbeit der FES in Washington und leitete von 2015-2019 das FES Regionalprojekt für sozial-ökologische Transformation in Mexiko. Er hat einen Master of Arts in Global Studies der Universitäten Leipzig, Stellenbosch und Breslau.

​Aus organisatorischen Gründen wird um Anmeldung an sekretariat@sadocc.at gebeten. Der Link wird zeitnah an die angemeldeten Personen verschickt.

Mehr Info




PA: Verifizierte Berichte aus dem Iran von und Mahnwache von Amnesty International

Bei der Repression gegen die landesweiten Proteste im Iran ist es zu massenhaften Tötungen in einem bislang beispiellosen Ausmaß gekommen. Das zeigen verifizierte Videos und Informationen von Augenzeug*innen, die von Amnesty International ausgewertet wurden. Die Menschenrechtsorganisation fordert die Uno-Mitgliedsstaaten auf, unverzüglich Ermittlungen und Strafverfolgungen gegen die Täter einzuleiten, um weiteres Blutvergießen zu verhindern. Amnesty International Österreich lädt anlässlich der anhaltenden Gewalt zur Mahnwache vor der Iranischen Botschaft in Wien von 17:30 bis 19:00 Uhr ein.

Die systematische Straflosigkeit für Verbrechen, die von den iranischen Sicherheitskräften bei den aktuellen und früheren Protesten begangen wurden, ermutigt die Behörden, ihr kriminelles Verhalten fortzusetzen. Nach offiziellen Angaben ist die Zahl der Todesopfer bei der brutalen Niederschlagung der Proteste seit dem 28. Dezember auf über 2000 gestiegen. 

„Die Beweise liegen auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille der internationalen Gemeinschaft, das Töten zu beenden und Menschenrechtsverbrechen zu verfolgen. Es muss verhindert werden, dass sich die Geschichte wiederholt. 2009 Proteste, Massaker, Betroffenheit, keine Folgen. 2019 waren es 1.500 Tote, wieder keine Folgen. 2022 das Töten von Jina Mahsa Amini, bis heute keine Rechenschaft. Straflosigkeit wirkt wie eine Einladung zur Gewalt. Sicherheitskräfte der Revolutionsgarden, der Basij, der Polizei und zivile Agenten töten koordiniert und landesweit. Das muss gestoppt werden“, warnt die Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich Shoura Zehetner-Hashemi eindringlich anlässlich der menschenrechtlichen Schieflage im Iran.  

Die Uno-Mitgliedstaaten müssen unverzüglich die Einberufung von Sondersitzungen des Menschenrechtsrats und des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verlangen. Dieser sollte die Lage im Iran an den internationalen Strafgerichtshof ICC überweisen. Um weiteres Blutvergießen zu verhindern, fordert Amnesty zudem, dass internationale Justizmechanismen eingesetzt werden, um Strafverfolgungen gegen die Täter einzuleiten. Zudem sollten einzelne Staaten – darunter auch Österreich – koordiniert Ermittlungen nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit durchführen. 

„Diese Spirale aus Blutvergießen und Straflosigkeit muss ein Ende haben. Selbst gemessen an der düsteren Bilanz der iranischen Behörden bei der Niederschlagung früherer Protestwellen sind die Schwere und das Ausmaß der aktuellen Tötungen und Repressionen beispiellos“, sagte Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International. 

Gemäß den von Amnesty International gesammelten Beweisen haben Sicherheitskräfte, die auf den Straßen und Dächern von Wohngebäuden, Moscheen und Polizeistationen postiert waren, wiederholt mit Gewehren und Schrotflinten, die mit Metallkugeln geladen waren, auf Kopf und Oberkörper von  unbewaffneten Demonstrant*innen geschossen. Spitäler sind mit Verletzten überlastet, während verzweifelte Familien in überfüllten Leichenhallen nach ihren vermissten Angehörigen suchen und mitansehen müssen, wie Leichen in Pick-ups, Frachtcontainern oder Lagerhäusern gestapelt werden. 

Amnesty International hat Dutzende von Videos und Fotos analysiert, die sich auf die Niederschlagung der Proteste seit dem 8. Jänner in zehn Städten in den Provinzen Alborz, Gilan, Kermanshah, Razavi Khorasan, Sistan und Baluchestan sowie Teheran beziehen. Die Menschenrechtsorganisation konsultierte außerdem einen unabhängigen Pathologen zu Fotos und Videos, die tödliche oder schwere Verletzungen zeigen. 

Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen außerhalb des Iran haben Amnesty International Screenshots von Text- oder Sprachnachrichten von 38 Personen aus 16 Städten in neun Provinzen des Iran zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sprach die Organisation mit drei informierten Quellen im Iran, darunter ein medizinischer Mitarbeiter und zwei Demonstrant*innen, sowie mit 16 informierten Quellen außerhalb des Iran, darunter Angehörige von Opfern, Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und ein Augenzeuge, der den Iran am 12. Jänner verlassen hat. 

Die von Amnesty International gesammelten Beweise deuten darauf hin, dass es seit dem Abend des 8. Jänner zu einer koordinierten landesweiten Eskalation des rechtswidrigen Einsatzes tödlicher Gewalt durch die Sicherheitskräfte gegen die Demonstrant*innen und Umstehenden gekommen ist. 

Laut Videoanalysen und Augenzeug*innenberichten gehören zu den Sicherheitskräften, die an der tödlichen Niederschlagung beteiligt waren, die Islamische Revolutionsgarde (IRGC), einschließlich ihrer Basij-Bataillone, und verschiedene Abteilungen der iranischen Polizei, bekannt unter ihrem persischen Akronym FARAJA, sowie Zivilbeamte. 

Verifizierte audiovisuelle Beweise zeigen schwere und in einigen Fällen tödliche Verletzungen, darunter Schusswunden am Kopf, sowie Personen, die regungslos auf der Straße liegen oder unter dem anhaltenden Geräusch von Schüssen weggetragen werden. Andere Aufnahmen zeigen Patient*innen, die stark bluten oder leblos auf dem Boden von Krankenhäusern liegen. In mehreren Videos geben die filmenden Personen an, dass Menschen getötet wurden. 

Mindestens zwei Videos zeigen Sicherheitskräfte, die flüchtende Demonstrant*innen verfolgen und direkt auf sie schießen, obwohl diese offenbar keine Gefahr darstellen, die den Einsatz von Gewalt rechtfertigen würde, geschweige denn von Schusswaffen oder anderen verbotenen Waffen. 

In einem Bericht, der Amnesty International vorliegt, sagte ein Journalist aus Teheran: 

„Sagen Sie der Welt, dass in Iran unaussprechliche Verbrechen begangen werden … Sagen Sie der Welt, dass [die Behörden] das Land in einen Friedhof verwandeln werden, wenn sie nichts unternehmen.“ 

Die anhaltende Sperrung des Internets hat die Möglichkeiten von Opfern, Journalist*innen und Menschenrechtsorganisationen, ausführliche Interviews zu führen und Verstöße zu dokumentieren, erheblich eingeschränkt, wodurch das Risiko steigt, dass Beweise verloren gehen und Verbrechen durch die iranischen Behörden vertuscht werden können. 

Amnesty International fordert erneut das oberste Sicherheitsgremium des Iran, den Obersten Nationalen Sicherheitsrat, auf, unverzüglich Anweisungen an die Sicherheitskräfte zu erteilen, den rechtswidrigen Einsatz von Gewalt und Schusswaffen einzustellen und den uneingeschränkten Zugang zum Internet sofort wiederherzustellen. 

Es ist längst überfällig, dass die Staaten und die internationale Gemeinschaft sich mit der jahrzehntelangen und systematischen Straflosigkeit befassen, die es den iranischen Behörden ermöglicht hat, notorische Verbrechen nach internationalem Recht zu begehenabweichende Meinungen zu unterdrücken und die Erkenntnisse der Uno-Untersuchungsmission zum Iran über Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu leugnen. 

Provinz Teheran 

Aus verifizierten Videos und Augenzeug*innenberichten geht hervor, dass Sicherheitskräfte in der gesamten Provinz Teheran massenhaft rechtswidrige Tötungen durchgeführt haben.  

Am 10. Jänner 2026 tauchten erschütternde Aufnahmen einer provisorischen Leichenhalle auf, die in einem Nebengebäude der Legal Medicine Organization (einem staatlichen forensischen Institut) in Kahrizak in der Nähe von Teheran eingerichtet worden war, da die offizielle Leichenhalle im Gebäude überfüllt war. Fünf Videos aus dieser Leichenhalle zeigen verzweifelte Familien, die versuchen, ihre verstorbenen Angehörigen unter den Leichensäcken zu identifizieren. Amnesty International analysierte die fünf Videos und identifizierte nach Berücksichtigung möglicher Doppelungen in den Aufnahmen mindestens 205 verschiedene Leichensäcke.  

Eines der Videos, das am 11. Jänner 2026 veröffentlicht wurde, zeigt einen Bildschirm innerhalb der Einrichtung, auf dem Fotos der Verstorbenen mit einem sich ändernden Zählwerk zu sehen sind. Dies scheint eine Methode zu sein, die von den Behörden angewendet wird, um Familien die Identifizierung ihrer verstorbenen Angehörigen zu ermöglichen. Der Zähler erreicht 250, was auf die erschreckende Zahl der Leichen hinweist.  

Ein Bericht, der am 13. Jänner 2026 von BBC Persian veröffentlicht wurde, enthält den Bericht eines Augenzeugen in Kahrizak, der die Szene am 9. Jänner beschrieb: 

„Sie [die Familien der Opfer] erreichten eine Autopsiehalle, in der die Leichen übereinander gestapelt waren… Ein Raum war so voll mit Leichen, dass sich die Tür nicht mehr öffnen liess … In einem anderen Raum lagen die Leichen der Frauen.“  

Informationen aus drei gut informierten Quellen deuten darauf hin, dass die Angehörigen der Opfer zusätzlich zu dieser zentralen Leichenhalle in Kahrizak zu Friedhöfen und Krankenhäusern geschickt werden, wo die Leichen in Lagerhäusern und Frachtcontainern aufbewahrt werden. 

Ein Video, das auf dem Friedhofskomplex Behesht Zahra in Teheran gedreht und Amnesty International zur Verfügung gestellt wurde, zeigt Familien, die unter den Leichensäcken, die draußen und in mehreren großen Räumen innerhalb des Komplexes ausgelegt sind, nach ihren Angehörigen suchen. Es ist unklar, wann das Video gedreht wurde, aber die Person, die es aufgenommen hat, sagt, dass die Leichen nach den gewaltsamen Niederschlagungen am 8. und 9. Jänner 2026 dorthin gebracht wurden. Amnesty International hat das Video und vier Fotos analysiert, die Leichen in schwarzen Säcken zeigen, und mindestens 120 Leichensäcke gezählt.  

Frühere Videos aus der Provinz Teheran zeigen, wie sich die tödliche Niederschlagung abspielte. Ein Video, das am 9. Jänner 2026 veröffentlicht wurde, zeigt 10 bis 12 Leichen im Alghadir-Krankenhaus im Osten von Teheran.  

Ein Video, das zwei Tage später aus Tehranpars, einem etwa einen Kilometer vom Alghadir-Krankenhaus entfernten Stadtteil, veröffentlicht wurde, zeigt die tödliche Niederschlagung in diesem Teil von Teheran. Der im Video eingebettete Text gibt an, dass es vom 8. Jänner 2026 stammt, aber Amnesty International konnte das genaue Datum, an dem das Video aufgenommen wurde, nicht unabhängig bestätigen. In dem Video scheinen zwei Demonstrant*innen inmitten der Geräusche von anhaltenden Schüssen in der Rashid-Strasse 115 Deckung zu suchen. Die Demonstrant*innen sind nicht zu sehen, aber man hört, wie einer den anderen, der filmt, warnt: 

„Leg dein Handy weg. Sie werden dir in die Hand schießen. Unter ihnen [den Sicherheitskräften] sind Scharfschützen.“ 

Ein sechsminütiges Video, das am 9. Jänner 2026 in der Rashid-Strasse 115 in Teheranpars gedreht wurde, zeigt ebenfalls Sicherheitskräfte, die vom Dach einer Polizeistation aus schießen, während Demonstrant*innenund Umstehende fliehen. 

Ein Augenzeuge aus dem nahe gelegenen Stadtteil Narmak sagte:  

„Im Stadtteil Narmak haben sie [die Sicherheitskräfte] mindestens fünf oder sechs Menschen vor unseren Augen erschossen. Sie verwenden keine Metallkugeln mehr, sondern schießen mit scharfer Munition.“ 

Eine weitere Augenzeugin berichtete, dass sie viele Menschen mit Schussverletzungen gesehen habe, die in das Labbafinejad-Krankenhaus im Nordosten Teherans gebracht wurden. Nach Informationen von Amnesty International berichteten medizinische Mitarbeiter*innen von ähnlichen Situationen in einem Krankenhaus in Shahr-e Qods in der Provinz Teheran und in einem Krankenhaus in der Nähe des Stadtteils Sadeghieh (Arya Shahr) in Teheran.  

In einem Bericht, der Amnesty International vorliegt, sagte ein Demonstrant aus der Stadt Nassimshahr: 

„Sie [die Sicherheitskräfte] schossen unerbittlich auf die Menschen, als diese flohen. Sie töteten … Menschen am [8. Jänner ]. Auch am [9. Jänner] schossen sie auf alle und töteten … Menschen. Sagen Sie es der ganzen Welt. An jeder Ecke standen Basij-Agenten, die wie Teenager aussahen und mit Kalaschnikow-Gewehren bewaffnet waren.“ 

Provinz Razavi Khorasan 

Verifizierte Videoaufnahmen vom 8. Jänner 2026, die durch Berichte von Augenzeug*innen und medizinischem Personal bestätigt wurden, zeigen, dass Sicherheitskräfte in der Provinz Razavi Khorasan ohne Vorwarnung direkt auf Demonstrierende und Umstehende geschossen haben. 

Ein medizinischer Mitarbeiter aus Mashhad, der von Amnesty International befragt wurde, berichtete der Organisation:  

„In der Nacht vom 9. Jänner wurden die Leichen von 150 jungen Demonstrant*innen in ein Krankenhaus gebracht und dann zum Behesht-Reza-Friedhof in der Nähe von Mashhad transportiert. Eine junge, verletzte Frau starb im Krankenhaus, und die Sicherheitskräfte wollten verkünden, dass sie von Randalierern getötet worden sei, was die Familie jedoch ablehnte. [Die Behörden] begruben die Menschen schnell auf dem Friedhof, noch bevor sie identifiziert worden waren, und benachrichtigten ihre Familien erst danach.“ 

In einem Video, das am 10. Jänner 2026 auf dem Vakilabad Boulevard in Mashhad gedreht wurde, ist zu sehen, wie Sicherheitskräfte von erhöhten Positionen, darunter Fussgängerbrücken, auf Demonstranten schießen. Ein zweites Video, das am selben Tag in derselben Gegend gedreht wurde, zeigt Sicherheitskräfte, die Demonstranten verfolgen, während Geräusche zu hören sind, die auf Schüsse hindeuten. Unter den Beamten ist ein Blitz zu sehen, begleitet von einem lauten Knall, und die Person, die filmt, sagt, dass die Behörden auf Menschen schießen. 

Ein Augenzeuge aus Vakilabad erinnert sich wie folgt an das harte Vorgehen der Sicherheitskräfte: 

„Sie setzten Tränengas und Blendgranaten ein und schossen direkt [auf Demonstrant*innen]. Sie feuerten sogar Tränengas in die Häuser der Menschen. Im Gebiet Vakilabad schossen sie mit scharfer Munition auf Menschen, mehrere wurden verletzt. Die Menschen haben das Gefühl, dass sie nichts mehr zu verlieren haben.“ 

Ein anderer medizinischer Mitarbeiter aus Maschhad, dessen Bericht Amnesty International vorliegt, sagte: 
 

„Ich arbeite in der Notaufnahme … Alle, die sie hereingebracht haben, hatten schreckliche Verletzungen durch direkte Schüsse erlitten. Einige hatten den Kopf und das Gesicht voller Schrotkugeln. Es war klar, dass sie [die Sicherheitskräfte] mit der Absicht zu töten geschossen haben. Diese herzlosen Menschen kennen keine Gnade.“ 

Provinz Alborz 

Videoanalysen und Augenzeug*innenberichte deuten ebenfalls auf Massentötungen an Demonstrant*innen und Umstehenden in der gesamten Provinz Alborz seit dem 8. Jänner hin. 

In Videos, die von Amnesty International analysiert wurden, sind Schüsse zu hören, und in einem Video, das in Karaj gedreht und am 10. Jänner 2026 veröffentlicht wurde, sind Dutzende bewaffnete Sicherheitskräfte zu sehen, die auf der Strasse patrouillieren. 

Zwei Videos, die am 9. Jänner 2026 veröffentlicht wurden, zeigen mehrere Männer und Frauen, die regungslos auf dem Boden eines offenbar Krankenhauses liegen. In einem Video sagt die Person, die filmt: „Sie [die Sicherheitskräfte] haben Menschen mit scharfer Munition getötet.“ Der Text im Video besagt, dass die Bilder aus Fardis vom 8. Jänner 2026 stammen, aber Amnesty International konnte das genaue Datum und den Ort, an dem das Video gedreht wurde, nicht unabhängig bestätigen. 

Augenzeug*innenberichte aus der Provinz Alborz bestätigen ein tödliches Vorgehen. Ein Bericht eines medizinischen Mitarbeiters in Fardis beschreibt einen überwältigenden Zustrom von Verletzten und Leichen in die Krankenhäuser in Karaj: 

„Allein in der Nacht vom [8. Jänner ] wurden 87 Leichen in das Soleimani-Krankenhaus gebracht … Im Parsian-Krankenhaus gab es 423 Verletzte. Es war überfüllt und es gab viele Verletzte.“ 

Provinz Kermanshah 

Augenzeugenberichte und verifizierte audiovisuelle Beweise vom 8. und 9. Jänner 2026 in der Provinz Kermanshah zeigen ebenfalls, dass Sicherheitskräfte in großem Umfang unrechtmäßig Gewalt, Schusswaffen und andere verbotene Waffen gegen Demonstrant*innen einsetzten und dabei Tote und Verletzte verursachten, unter anderem in den Städten Kermanshah, Eslam Abad-e Gharb und Gilan-e Gharb. 

Mehrere verifizierte Videos, die am 8. Jänner 2026 veröffentlicht wurden, zeigen Sicherheitskräfte in Uniform und Zivilkleidung auf dem Golha Boulevard und in den umliegenden Gebieten der Stadt Kermanshah, die gewaltsame Verhaftungen durchführen und eine bedrohliche Präsenz aufrechterhalten. In einem Video ist das Geräusch einer Schrotflinte zu hören, die abgefeuert und nachgeladen wird. Die Aufnahmen zeigen nicht die Person, auf die geschossen wurde. Im zweiten Video sind uniformierte und zivile Beamte zu sehen, die mit Schrotflinten auf den Strassen patrouillieren und eine Person festnehmen. 

Ein weiteres Video, das am 8. Jänner 2026 veröffentlicht wurde, zeigt chaotische Szenen, in denen Demonstranten in Kermanshah zwei Verletzten am Boden helfen, während die Person, die filmt, ruft: „Sie haben zwei Menschen getötet.“ 

In zwei Videos aus Gilan-e Gharib, die Amnesty International von einem Menschenrechtsverteidiger zur Verfügung gestellt wurden, sind Schüsse zu hören, darunter auch in einem Video, das Demonstrant*innen zeigt, die vor den Schüssen fliehen.  

Die Videoaufnahmen werden durch Augenzeug*innenberichte bestätigt. Amnesty International erhielt den Bericht eines verletzten Demonstranten aus der Stadt Kermanshah, der sagte: 

„Kermanshah fühlt sich an wie ein Kriegsgebiet. Es ist ein Feld voller Kugeln. Polizisten kamen aus den umliegenden Gassen und begannen zu schießen. Wir rannten alle weg, aber man hört immer noch Schüsse. Ich wurde von 20 Metallkugeln getroffen und suchte Zuflucht in einem nahe gelegenen Haus … Die Sicherheitskräfte schossen sogar auf die Häuser von Menschen, die denen Schutz gewährten, die vor den Schüssen flohen.“ 

Augenzeug*innenberichte enthielten dringende Hilferufe. Ein Augenzeuge aus der Stadt Gilan-e Gharb sagte: 

„Die Lage ist extrem ernst. Tun Sie etwas; sie [die Sicherheitskräfte] schießen mit scharfer Munition auf Menschen … Sie haben ein Blutbad unter der Bevölkerung angerichtet. Tun Sie um Ihres Gewissens willen alles, was Sie können. Alarmieren Sie Menschenrechtsorganisationen.“ 

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Presseteam Amnesty International Österreich
Fr. Julia K. 
+43-676-4137787
presse@amnesty.at




Aviso Mediengespräch, am 20.1.2026: „Anpassung an den Klimawandel: Steigender Bedarf trifft auf wachsende Lücken“

Trotz regelmäßig stattfindender internationaler Klimakonferenzen und daraus resultierender Entscheidungen wie dem Paris Klimaabkommen aus dem Jahr 2015, steigen die globalen Treibhausgasemissionen, ebenso wie die nationalen Emissionen in Österreich, weiterhin an (Our World in Data, 2026).

Dies hat bereits heute einen Anstieg klimabedingter Risiken zur Folge, deren Auswirkungen sich bis zum Ende des Jahrhunderts noch weiter verstärken und vor allem in Ländern des globalen Südens zu massiven Konsequenzen führen werden (IPCC, 2022).

Daher ist es unerlässlich, neben den weiteren Bemühungen im Klimaschutz, die Anpassung an die unausweichlichen Folgen der Klimakrise zu intensivieren. Jedoch sind die Anpassungsbemühungen, selbst in Industrienationen wie Österreich, in Umfang, Ausrichtung und Tempo unzureichend, um den zunehmenden Klimarisiken zu begegnen (APCC, 2025).

Wie der jüngst erschienene Adaptation Gap Report des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) zeigt, fallen die zugesagten finanziellen Unterstützungen an ärmere Länder weit hinter den Bedarf zurück und müssten um einen Faktor 12-14 aufgestockt werden, um diesen zu befriedigen. Dabei wäre gerade internationale Unterstützung wichtig, um nicht nur nationale, sondern auch grenzüberschreitende Klimafolgen, die über Lieferketten bis nach Europa wirken, abzufedern. Weiters wird klar, dass wir besorgniserregend wenig Wissen über die Effektivität, Umsetzungsprozesse und Verteilungswirkung von derzeitigen Anpassungsmaßnahmen haben. 

Im Online- Mediengespräch von Diskurs. Das Wissenschaftsnetz am 20. Jänner um 10 Uhr werden die globalen und nationalen Herausforderungen und diskutieren notwendige nächste Schritte beleuchtet.

Inputs:  
Thomas Schinko (IIASA): „Lückenschluss in den Adaptation Gap Reports zur Unterstützung gerechter Klimawandelanpassung“

Birgit Bednar-Friedl (Uni Graz): „Klimarisiken kennen keine Staatsgrenzen: Anpassung als globale Herausforderung“

Moderation: Alexander Behr (Diskurs. Das Wissenschaftsnetz)

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PA: Iran: Zahl der Todesopfer und Verletzten steigt bei Massenprotesten 

Seit dem 28. Dezember 2025 gehen iranische Sicherheitskräfte mit tödlicher Gewalt gegen landesweite Proteste vor. Sicherheitskräfte setzen unrechtmäßig Gewalt und Schusswaffen ein und führen willkürliche Massenverhaftungen durch. Laut Amnesty International und Human Rights Watch wurden bisher mindestens 28 Menschen – darunter Kinder – in 13 Städten erschossen. Hunderte wurden willkürlich festgenommen und sind von Folter und Misshandlung bedroht.

Die Erkenntnisse der Organisationen zeigen, wie Sicherheitskräfte, darunter die Islamische Revolutionsgarde (IRGC) und die iranische Polizei, bekannt unter ihrem persischen Akronym FARAJA, rechtswidrig Gewehre, mit Metallkugeln geladene Schrotflinten, Wasserwerfer, Tränengas und Schläge eingesetzt haben, um weitgehend friedliche Demonstrant*innen zu vertreiben, einzuschüchtern und zu bestrafen.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, sagt dazu: „Die dokumentierten Tötungen tragen alle Merkmale außergerichtlicher Hinrichtungen. Wenn Khamenei öffentlich anordnet, Demonstrierende  ‚in ihre Schranken zu weisen’ und einen Tag später elf Menschen erschossen werden, dann ist das keine Polizeiarbeit – das ist staatlich angeordnete Gewalt gegen die eigene Bevölkerung.“

Die Proteste brachen am 28. Dezember 2025 nach einem starken Währungszusammenbruch aus, vor dem Hintergrund der steigenden Inflation, chronischer Misswirtschaft des Staates bei grundlegenden Dienstleistungen, darunter der Zugang zu Wasser, und sich verschlechternden Lebensbedingungen. Die Proteste begannen mit Ladenschließungen und Streiks im Großen Basar von Teheran und breiteten sich schnell im ganzen Land aus. Sie entwickelten sich zu Straßendemonstrationen, bei denen der Sturz des Systems der Islamischen Republik gefordert und Menschenrechte, Würde und Freiheit eingefordert wurden. Die Behörden reagierten mit gewaltsamen Räumungen und Massenverhaftungen. Hunderte Menschen wurden willkürlich inhaftiert und sind nun der Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt. 

Die Häufigkeit und Hartnäckigkeit, mit der die iranischen Sicherheitskräfte unrechtmäßig Gewalt, einschließlich tödlicher Gewalt, gegen Demonstrant*innen angewendet haben, sowie die systematische Straffreiheit für Mitglieder der Sicherheitskräfte, die schwere Verstöße begehen, deuten darauf hin, dass der Einsatz solcher Waffen zur Niederschlagung von Protesten nach wie vor fester Bestandteil der staatlichen Politik ist“, sagte Michael Page, stellvertretender Direktor für den Nahen Osten und Nordafrika bei Human Rights Watch.

Einsatz von rechtswidriger Gewalt und Schusswaffen

Human Rights Watch und Amnesty International sprachen mit 26 Personen, darunter Demonstrant*innen, Augenzeugen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und ein Mediziner, überprüften offizielle Erklärungen und analysierten Dutzende von verifizierten Videos, die online veröffentlicht oder den Organisationen zur Verfügung gestellt wurden. Ein von Amnesty International konsultierter unabhängiger Pathologe überprüfte Bilder von verletzten oder getöteten Demonstrant*innen. „Das oberste Sicherheitsgremium des Iran, der Oberste Nationale Sicherheitsrat, muss unverzüglich Anweisungen an die Sicherheitskräfte erteilen, den rechtswidrigen Einsatz von Gewalt und Schusswaffen einzustellen.“

Diana Eltahawy, stellvertretende Direktorin von Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika.

Als Sicherheitskräfte am 3. Jänner 2026 mindestens elf Demonstrant*innen töteten, erklärte der Oberste Führer Ali Khamenei, „Randalierer sollten in ihre Schranken gewiesen werden“. Am selben Tag erklärte das Provinzkorps der IRGC in der Provinz Lorestan, die Zeit der „Toleranz“ sei vorbei, und versprach, „Randalierer, Organisatoren und Anführer von sicherheitsfeindlichen Bewegungen […] ohne Nachsicht“ zu verfolgen.

Am 5. Jänner 2026 wies der Vorsitzende der Justiz die Staatsanwälte an, gegenüber Demonstranten „keine Nachsicht“ zu zeigen und ihre Prozesse zu beschleunigen.

Die UN-Mitgliedstaaten und regionale Gremien wie die EU sollten eine unmissverständliche öffentliche Verurteilung aussprechen und dringende diplomatische Maßnahmen ergreifen, um die iranischen Behörden unter Druck zu setzen, das Blutvergießen zu beenden, sagten Amnesty International und Human Rights Watch.

Angesichts des vorherrschenden Klimas der systematischen Straflosigkeit, das es den iranischen Behörden ermöglicht hat, wiederholt Verbrechen nach internationalem Recht zu begehen, die von Amnesty International und Human Rights Watch dokumentiert wurden, darunter Mord, Folter, Vergewaltigung und Verschleppungen, um Dissident*innen zu eliminieren und zu bestrafen, fordern die Organisationen die Strafverfolgungsbehörden anderer Länder auf, strafrechtliche Ermittlungen nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit einzuleiten, um Haftbefehle gegen die mutmaßlich Verantwortlichen zu erlassen.

28 Tote durch Sicherheitskräfte

Die 28 Opfer wurden alle von Sicherheitskräften erschossen, unter anderem mit Metallkugeln aus Schrotflinten. Entsprechend dem gut dokumentierten Muster staatlicher Leugnung und Verschleierung haben die Behörden jede Verantwortung für die Tötungen zurückgewiesen. Beamte zwangen einige Familienangehörige der Opfer, in den staatlichen Medien aufzutreten und die Todesfälle als Unfälle oder Schuld der Demonstrant*innen darzustellen, und drohten ihnen mit Repressalien und geheimen Bestattungen ihrer Angehörigen, sollten sie sich nicht fügen. 

Amnesty International und Human Rights Watch stellten fest, dass die Demonstrant*innen weitgehend friedlich waren. Die Organisationen haben zwar einige Aufnahmen und Berichte geprüft, die darauf hindeuten, dass einige Demonstrant*innen Gewalttaten begangen haben, aber in allen von den Organisationen untersuchten Fällen von Schusswaffengebrauch gab es keine unmittelbare Gefahr für Leben oder schwere Verletzungen, die den Einsatz von Schusswaffen gerechtfertigt hätten.

Nach Erkenntnissen von Amnesty International und Human Rights Watch kam es in den Provinzen Lorestan und Ilam, in denen kurdische und luriische ethnische Minderheiten leben, zu den tödlichsten Repressionen: Mindestens acht Menschen wurden in Lorestan und fünf in Ilam getötet. Weitere Provinzen, in denen es zwischen dem 31. Dezember 2025 und dem 3. Jänner 2026 zu Tötungen kam, sind Chaharmahal und Bakhtiari, Fars und Kermanshah mit jeweils mindestens vier Todesfällen sowie Esfahan, Hamedan und Qom mit jeweils einem Todesfall.

Eine Demonstrantin in Azna in der Provinz Lorestan berichtete Amnesty International, dass Sicherheitskräfte am Abend des 1. Jänner 2026 in der Nähe des Büros des Bezirksgouverneurs auf dem Azadegan-Platz das Feuer auf friedliche Demonstrant*innen eröffneten. Sie zeigte ein Video, das von den Organisationen überprüft wurde und einen IRGC-Agenten zeigt, der auf Demonstrant*innen schießt. Nachdem sich die Menge zerstreut hatte, versammelten sich einige Demonstrant*innen vor einer nahe gelegenen Polizeistation, wo die Sicherheitskräfte erneut das Feuer eröffneten.

Verifizierte Videos, die am 1. Jänner 2026 online veröffentlicht wurden, zeigen Demonstrant*innen vor dem Bahnhof, die Parolen skandieren. In mindestens einem verifizierten Video sind Schüsse zu hören.

Aus den überprüften Informationen geht hervor, dass mindestens sechs Demonstranten in Azna getötet wurden, darunter Vahab Mousavi, Mostafa Falahi, Shayan Asadollahi, Ahmadreza Amani und Reza Moradi Abdolvand. Die Behörden halten weiterhin die Leiche des 16-jährigen Taha Safari zurück, der zunächst als vermisst gemeldet worden war. Eine informierte Quelle berichtete Amnesty International, dass die Familienangehörigen von Taha Safari am 3. Januar 2026 zu einer Polizeistation gegangen seien, um sich nach seinem Verbleib zu erkundigen, und dass ein Beamter ihnen dort Bilder von mehreren Verstorbenen gezeigt habe; die Familie habe Taha Safari unter ihnen identifiziert. Das Bild seiner Leiche zeigte sichtbare schwere Kopfverletzungen.

Ein Demonstrant in Malekshahi in der Provinz Ilam berichtete Amnesty International, dass am Nachmittag des 3. Jänner 2026 Hunderte friedlicher Demonstrant*innen vom Shohada-Platz zu einer Basis der IRGC-Basij. „IRGC-Agenten eröffneten das Feuer aus dem Inneren der Basis und schossen … ohne Rücksicht darauf, wen sie trafen … Drei bis vier Menschen wurden sofort getötet, viele weitere verletzt. Die Demonstrant*innen waren völlig unbewaffnet.“

Zwei verifizierte Videos aus Malekshahi, die am Nachmittag aufgenommen wurden, zeigen Demonstrant*inneen vor der Basij-Basis, die unter hörbaren Schüssen fliehen. Ein weiteres online veröffentlichtes Video zeigt sechs Sicherheitskräfte innerhalb der Basis, von denen mindestens einer mit einer Waffe auf Demonstrant*innen schießt. In zwei Videos sind drei Opfer mit sichtbaren Verletzungen zu sehen, die sich nicht mehr bewegen.

Informierte Quellen gaben an, dass drei Demonstranten – Reza Azimzadeh, Latif Karimi und Mehdi Emamipour – sofort getötet wurden. Zwei weitere, Fares (Mohsen) Agha Mohammadi und Mohammad Reza Karami, starben später an ihren Verletzungen.

In der Region Jafarabad in Kermanshah, Provinz Kermanshah, wurden Reza Ghanbary und zwei Brüder, Rasoul Kadivarian und Reza Kadivarian, am 3. Jänner 2026 erschossen. Ein Menschenrechtsaktivist berichtete, dass Zivilbeamt*innen, die in drei weißen Fahrzeugen ankamen, mit Metallkugeln auf die Brüder schossen, die sich unter einer Gruppe von Demonstrant*inneen befanden, die versuchten, eine Straße zu blockieren.

In der Provinz Chaharmahal und Bakhtiari wurden Ahmad Jalil und Sajad Valamanesh laut Informationen eines Menschenrechtsverteidigers während Protesten in Lordegan am 1. Jänner 2026 und Soroush Soleimani in Hafshejan am 3. Jänner 2026 von Sicherheitskräften getötet. Amnesty International und Human Rights Watch haben Bilder ihrer Leichen geprüft, die klassische Sprühmuster von Metallkugeln auf ihren Oberkörpern zeigen.

Schwerverletzte Demonstrant*innen 

Die Organisationen dokumentierten großflächige Schäden durch den weit verbreiteten Einsatz von Metallkugeln aus Schrotflinten, darunter Kopf- und Augenverletzungen sowie Verletzungen durch Schläge und Schüsse aus Gewehren.

Ein Demonstrant aus Dehdasht in der Provinz Kohgiluyeh und Boyer-Ahmad berichtete, dass Sicherheitskräfte während der Proteste am 3. Jänner 2026 auf ihn geschossen hätten. Aus Angst vor einer Verhaftung verzichtete er trotz der Gefahr, sein Bein zu verlieren, auf eine Krankenhausbehandlung. Ein von Amnesty International konsultierter unabhängiger Pathologe, der ein Foto der Verletzung des Demonstranten begutachtete, stellte fest, dass diese durch einen einzigen Schrotkugeleinschuss verursacht worden sein könnte. 

Am 6. Januar 2026 veröffentlichte ein Fotograf aus der Stadt Ilam ein Video in den sozialen Medien, das sein blutüberströmtes Gesicht mit Wunden von Metallkugeln zeigte. Er hielt eine Metallkugel in die Kamera und sagte, dass die Sicherheitskräfte Jagdmunition gegen Demonstranten einsetzen: „Menschen zu töten ist für sie ein Spiel. Sie denken, wir sind Beute und sie sind Jäger.“

„Je mehr ich mich wehrte, desto stärker drückte er mich nieder“

Eine Frau in der Stadt Esfahan berichtete Amnesty International, dass ein Beamter sie zu Boden gestoßen und auf ihren Rücken getreten habe, als sie vor Sicherheitskräften floh, die Proteste gewaltsam auflösten. Sie zeigte Bilder, auf denen ihr blutiges Gesicht mit mehreren Abschürfungen zu sehen war.

„Je mehr ich mich wehrte, desto stärker drückte er mich nieder“, sagte sie. „Ich konnte mich nicht bewegen. Ich schrie, aber er sagte mir, ich solle still sein.“

Die Organisationen stellten fest, dass die Anwesenheit von Sicherheitskräften in Krankenhäusern viele verletzte Demonstrant*innen davon abgehalten hat, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, was das Sterberisiko erhöht hat. Nach Angaben eines Menschenrechtsverteidigers starb Mohsen Armak in Hafshejan in der Provinz Chaharmahal und Bakhtiari, als er am 3. Jänner mit einer Metallkugel verwundet wurde und statt in ein Krankenhaus auf einen Bauernhof gebracht wurde.

Am 4. Jänner 2026 griffen die Spezialeinheiten von FARAJA und IRGC das Imam-Khomeini-Krankenhaus in Ilam an, wo verletzte Demonstrant*innen behandelt wurden. Nach Angaben eines Menschenrechtsverteidigers und verifizierten Videoaufnahmen feuerten Sicherheitskräfte mit Metallkugeln und Tränengas geladene Schrotflinten auf das Krankenhausgelände, zerschlugen Glastüren und schlugen Patient*innenen, deren Angehörige und medizinisches Personal.

Massenhafte willkürliche Verhaftungen

Sicherheitskräfte haben bei der Auflösung von Protesten und nächtlichen Razzien in Wohnhäusern Hunderte von Demonstrant*innen willkürlich verhaftet, darunter auch Kinder im Alter von nur 14 Jahren. Einige wurden aus Krankenhäusern abgeholt. Die Behörden haben viele von ihnen verschwinden lassen und in Isolationshaft genommen, wodurch sie der Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt sind.

Die Behörden haben bereits erzwungene „Geständnisse“ von Inhaftierten ausgestrahlt. Am 5. Jänner 2026 sendete Tasnim News, eine mit der IRGC verbundene Nachrichtenagentur, „Geständnisse“ einer 18-jährigen Frau und eines 16-jährigen Mädchens, in denen ihnen „Anstiftung zu Unruhen“ vorgeworfen wurde.

Die iranischen Behörden sollten alle Personen, die ausschließlich wegen ihrer friedlichen Teilnahme an Demonstrationen oder wegen ihrer Unterstützung derselben inhaftiert wurden, unverzüglich und bedingungslos freilassen. Alle Inhaftierten sollten vor Folter und anderer Misshandlung geschützt werden und unverzüglich Zugang zu ihren Familien, Anwälten und der erforderlichen medizinischen Versorgung erhalten.

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Julia Knichel
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Recherchematerial rund um das Thema Landwirtschaft

2026: Jahr der Bäuerinnen

Rund die Hälfte der weltweiten Nahrungsmittelproduktion geht auf Frauen zurück. Das Internationale Jahr der Bäuerinnen 2026 soll ihre zentrale Rolle in Agrar- und Ernährungssystemen sichtbar machen und auf strukturelle Benachteiligungen wie fehlenden Landbesitz oder finanzielle Hürden aufmerksam machen. Zugleich rücken die Vereinten Nationen eine weitere oft übersehene Berufsgruppe in den Fokus: Hirten. Die aktive Behirtung mit Schäfer:in und Hund zählt wohl zu den ältesten Formen der Landwirtschaft.  In Österreich sind Wanderherden bereits nahezu verschwunden. Dabei hat diese Kulturform Vorteile für die Artenvielfalt. Bei der Eröffnung des Internationalen Jahres der Weiden und Hirten (IYRP) 2026 am 2. Dezember 2025 in Rom betonte Uruguays Vizeminister für Viehzucht und Landwirtschaft, Matías Carámbula, dass das Hirtentum bis heute ein wichtiger Teil kollektiver Identität und ländlicher Entwicklung sei. Dabei stellen Frauen zwar rund ein Drittel der Arbeitskräfte in der Viehzucht Uruguays, aber sind oft wenig sichtbar.

Nach Angaben der der Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) stärkt die Förderung von Frauen nicht nur deren Lebensbedingungen, sondern verbessert auch Ernährungssicherheit, Produktion und die Ernährungsituation von Kindern. Mit den Themenjahren wollen die Vereinten Nationen die Bedeutung von Bäuerinnen und Hirten für Ernährungssicherheit, Klimaanpassung und nachhaltige ländliche Entwicklung hervorheben. Auch Österreichs Bäuerinnen begrüßen die Resolution der Vereinten Nationen. Mehr als jeder dritte landwirtschaftliche Betrieb wird hierzulande von einer Frau geführt, dennoch hält sich in vielen Köpfen das Bild des männlichen Bauern. In Salzburg und Oberösterreich stehen sogar rund 40 Prozent der Höfe in Frauenhand. Zusätzlich engagieren sich österreichweit 315 Seminarbäuerinnen, die ihr Fachwissen in Schulen und bei Veranstaltungen weitergeben.

SDG-Infos, Kontext und Kontakte  

Ernährungssicherheit und nachhaltige Ernährungssysteme sind Themen der Gegenwart und Zukunft. Lebensmittel sind Teil der Grundversorgung in Österreich und der Welt und betreffen direkt mehrere der UN-Nachhaltigkeitsziele:

SDG 1 – Keine Armut: Armut in allen ihren Formen und überall beenden

SDG 2 – Kein Hunger: Hunger beenden, Ernährungssicherheit und eine bessere Ernährung erreichen und eine nachhaltige Landwirtschaft fördern       

SDG 5 – Geschlechtergleichstellung: Geschlechtergleichstellung erreichen und alle Frauen und Mädchen zur Selbstbestimmung befähigen

SDG 12 – Verantwortungs­volle Konsum- und Produktions­muster:
Nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sicherstellen

Good to know – Infografiken und Infos auf einen Blick

Wissenswertes zu Landwirtschaft und Ernährung:

  • 3 Unternehmen kontrollieren 60 % des weltweiten Pestizid- und Saatgutmarktes.
  • 33 % aller Lebensmittel weltweit landen in der Mülltonne.
  • 30.000 Pflanzenarten sind essbar, von nur 30 ernährt sich die Welt.

Infos stammen aus der Publikation Agrarökologie in der Praxis (2024) von INKOTA-netzwerk e. V.

Auf der Website Our World in Data sind Daten und Grafiken zum Anteil der männlichen vs. weiblichen Beschäftigung in der Landwirtschaft verfügbar. So waren 2023 in Österreich 2,6 % der weiblichen Bevölkerung in der Landwirtschaft beschäftigt und 3,6 % der männlichen Bevölkerung. Im Vergleich dazu waren es in Nepal 73,5 % der Frauen und 54,2 % der Männer. In Burundi betreiben 92 % der Frauen und 77,6 % der Männer Landwirtschaft, hauptsächlich für den Eigenbedarf.

Der Welthunger-Index (WHI) der Welthungerhilfe liefert eine umfassende Berechnung und Bewertung der globalen Hungersituation. Derzeit klassifizieren die nationalen WHI-Werte die Ernährungslage in 7 Ländern als „sehr ernst“. Unter diesen befindet sich auch Burundi, das Land gehört zu den Ländern mit dem niedrigsten Bruttoinlandsprodukt (BIP) pro Kopf. In weiteren 35 Ländern ist das Hungerniveau als ernst eingestuft. Hier ein Factsheet zum Index.

Aspekte & Fragestellungen rund um Landwirtschaft, Bäuerinnen und Hirten

Während technologische Innovationen, Digitalisierung und „smarte“ Landwirtschaft häufig als Lösung für Hunger, Klimakrise und Effizienzprobleme präsentiert werden, stehen viele Bäuerinnen weltweit unter wachsendem Druck: steigende Produktionskosten, unsichere Landrechte, Klimarisiken und mangelnde politische Sichtbarkeit. Für Journalist:innen und Redaktionen ist es zentral, konkrete Fallbeispiele, Lebensrealitäten und Machtverhältnisse in Österreich und anderen Ländern sichtbar zu machen.

  • Wie lassen sich die Lebens- und Arbeitsrealitäten von Bäuerinnen und Hirten so erzählen, dass sie für Menschen in urbanen Räumen nachvollziehbar und relevant werden?
  • Welche Bilder und Stereotype prägen den Blick auf Landwirtschaft – und wie können sie aufgebrochen werden?
  • Wie kann die Bedeutung von Bäuerinnen für Ernährungssicherheit und Klimaanpassung vermittelt werden, ohne sie zu romantisieren?
  • Welche Rolle spielen Frauen in globalen Agrar- und Ernährungsketten – und wo bleiben sie unsichtbar?
  • Inwiefern tragen Konsum, Handelsabkommen und Preisdruck im Globalen Norden zu prekären Lebensbedingungen im Globalen Süden bei?
  • Welche Parallelen gibt es zu Themen wie Ausbeutung, unbezahlter Arbeit oder fehlender sozialer Absicherung?
  • Gibt es vorbildliche Unternehmen oder Genossenschaften, die fair mit Bäuer:innen und Hirt:innen zusammenarbeiten?
  • Wie transparent sind Lieferketten in der Agrar- und Ernährungswirtschaft tatsächlich?

Organisationen

  • Die Arbeitsgemeinschaft Österreichische Bäuerinnen wurde 1972 gegründet und vertritt die Interessen von rund 130.000 Bäuerinnen in allen neun Bundesländern. Die bundesweite Koordinierung erfolgt in der Landwirtschaftskammer Österreich.
  • Die Austrian Development Agency (ADA) setzt Projekte und Programme um, um die Lebensbedingungen in Ländern des Globalen Südens zu verbessern. So läuft etwa bis Mai 2026 ein Projekt zur Ernährungssicherheit und Geschlechtergleichstellung in Burkina Faso, Mali und Senegal in Zusammenarbeit mit Caritas Österreich. Ziel ist es, Frauen einen verbesserten und gerechteren Zugang zu produktiven Ressourcen und landwirtschaftlichen Dienstleistungen zu ermöglichen.
  • Das Fachportal für Almwirtschaft in Österreich bietet Infos über die Almwirtschaftvereine in den Bundesländern und über laufende Projekte und Bildungsangebote für Landwirt:innen.
  • Das Forschungsinstitut für biologischen Landbau FiBL ist eine der weltweit führenden Forschungseinrichtungen zur Biolandwirtschaft.
  • Der Freiland Verband ist ein seit 1992 staatlich anerkannter biologischer Produzent:innen-Verband mit Sitz in Wien. Der Verband befasst sich mit der Weiterentwicklung einer ökologisch-tiergerechten Landwirtschaft (Nutztierhaltung).
  • Die International Land Coalition (ILC) mit Sitz in Rom ist ein globales Netzwerk von Organisationen, das sich für Landrechte und einen gerechten Zugang zu Land einsetzt. Sie vereint zivilgesellschaftliche Akteure, Bauernverbände, indigene Gemeinschaften und multilaterale Institutionen mit dem Ziel, die Rechte von Landnutzerinnen und Landnutzern zu stärken. Die ILC gilt als die größte und vielfältigste Koalition, die sich international für Landrechte engagiert.
  • Brot für die Welt ist eine Nichtregierungsorganisation und entwicklungspolitische Aktion der evangelischen Kirchen in Österreich, die für globale Gerechtigkeit und gegen Hunger und Armut eintritt.
  • Die Dreikönigsaktion – Hilfswerk der Katholischen Jungschar Österreichs setzt sich für das Menschenrecht auf Nahrung ein. Die DKA tritt für einen Wandel der Agrar- und Ernährungspolitik weltweit ein, informiert über Agrarökologie und unterstützt Kleinbäuer:innen. Mehr Infos dazu hier.
  • FAIRTRADE verbindet Konsument:innen, Unternehmen und Produzent:innen. Faire Handelsbedingungen unterstützt Kleinbäuer:innen sowie Arbeiter:innen in Ländern des Globalen Südens.
  • FIAN Österreich setzt sich als Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung ein. Als Teil von FIAN International kämpft FIAN Österreich seit 1986 für ein hungerfreies Leben für alle Menschen.
  • ÖBV – Via Campesina Austria ist die Vereinigung der Berg- und Kleinbäuer:innen in Österreich. Die bäuerliche Basisbewegung betreibt Agrarpolitik und Bildungsarbeit. Der Verein ist Teil der weltweiten Kleinbäuer:innen-Bewegung „La Via Campesina“ mit Organisationen in 73 Ländern und 200 Millionen Mitgliedern.
  • Slow Food ist eine weltweite Bewegung lokaler Gruppen und Aktivisten, die das gemeinsame Ziel verfolgen, allen Menschen den Zugang zu guten, sauberen und fairen Lebensmitteln zu ermöglichen. Von Produzent:innen, Slow-Food Aktivist:innen und Köch:innen
  • Südwind hat mit der der Dreikönigsaktion ein Factsheet zu Agrarökologie zusammengestellt.  Das Konzept der Agrarökologie beinhaltet mehr als biologische Landwirtschaft, auch wenn es auf deren Prinzipien aufbaut: Es geht um einen Kreislauf, in dem Boden, Pflanzenwachstum, Ernährung und Gesellschaft in wechselseitiger Beziehung stehen. Besonders Lebensmittelverschwendung und Fleischkonsum sind entscheidende Hebel für eine nachhaltige Ernährung.
  • Der Verein Naturnahe Weidelandschaften in Deutschland setzt sich für den Erhalt von in Europa heimischen und gefährdeten Weidetierarten und aktiv betriebenen Weidelandschaften ein.

Expert:innen

  • Arif Husain ist Chefökonom und Direktor des Food Security Analysis and Trends Service beim Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) mit Sitz in Rom, Italien.
  • Doris Brenner ist Projektkoordinatorin und Referentin für Ernährungssouveränität bei Brot für die Welt in Wien.
  • Edward Mukiibi ist Lebensmittel- und Landwirtschaftspädagoge, Agrarwissenschaftler und Präsident von Slow Food.
  • Gudrun Glocker ist Projektleiterin des internationalen Projekts „Our Food. Our Future“ bei der Organisation Südwind und Ansprechperson für sozial-faire Beschaffung.
  • Johannes Isselstein ist Professor an der Universität Göttingen. Seine Forschungsschwerpunkte sind Agronomie von Grünlandsystemen, Grünlandmanagement und Biodiversität, sowie organische Grünlandbewirtschaftung und Tierproduktion.
  • Maria Naynar ist Obfrau Stellvertreterin der Österreichische Berg- und Kleinbäuer_innen Vereinigung (ÖBV). Sie hat ökologische Landwirtschaft studiert und seit 2013 ist sie im Sommer Hirtin und Käserin in der Schweiz.
  • Naomi Reinschmidt ist Sozial- und Kulturanthropologin mit dem Schwerpunkt soziale Bewegungen und Umweltthemen. Sie ist im Koordinationsteam der Hunger.Macht.Profite Filmtage und arbeitet als  Bildungsreferentin  bei ÖBV- Via Campesina Austria zu Ernährungssouveränität.
  • Stefan Knöpfer ist Obmann des Vereins für Hirtenkultur und bewirtschaften einen Hof in Niederösterreich. Der Verein tritt ein für den Erhalt und die Förderung des Hirtenwesens.
  • Richard Geßl ist Geschäftsführer und Obmann des Freiland Verbandes und Mitarbeiter bei FiBL Österreich. Er befasst sich mit nachhaltigen Ernährungssystemen und Tierhaltung.

Weiterführende Infos

Folgende Publikationen können bei Recherchen zum Thema interessant sein:

  • Die FAO zeigt in ihrem aktuellen Bericht zur Ernährungssicherheit The State of Food Security and Nutrition in the World 2025 auf wie die hohe Inflation in vielen Ländern die Kaufkraft und den Zugang zu gesunder Ernährung beeinträchtigt. Besonders gefährdete Gruppen sind Frauen und ländliche Gemeinden.
  • Der Bodenatlas 2024 der Heinrich Böll Stiftung liefert Daten und Fakten, auch über die zunehmende Verknappung von Land. Laut dem Bodenatlas bewirtschaftet ein Prozent der Betriebe mehr als 70 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche weltweit.
  • 2023 publizierte die FAO einen Bericht über „The Status of Women in Agrifoods Systems“ und kommt darin zu dem Schluss, dass wenn die Produktivitäts- und Lohnunterschiede zwischen Frauen und Männern in Agrar- und Ernährungssystemen geschlossen werden würden, könnte das globale Bruttoinlandsprodukt um rund 1 Prozent – fast 1 Billion US-Dollar – steigen. Gleichzeitig ließe sich die weltweite Ernährungsunsicherheit um etwa 2 Prozentpunkte senken, was 45 Millionen Menschen zugutekäme.
  • Das Factsheet zu Agrarökologie von FiBL liefert kurz aufbereitet Informationen darüber, wie Agrarökologie und ökologischer Landbau zu einer positiven Umgestaltung der Produktionssysteme in den Tropen beitragen können.
  • Das Statistische Jahrbuch 2025 der FAO gibt einen Überblick über die zentralen Entwicklungen der globalen Agrar- und Ernährungssysteme. In vier thematischen Kapiteln werden die wirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft, eingesetzte Produktionsmittel und erzielte Erträge ebenso analysiert wie ihre Folgen für Ernährungssicherheit, Ernährung und Umwelt. Dabei liefert das Jahrbuch auch Infos über Frauen in der Landwirtschaft. 2023 machten diese 39,7 Prozent aller in der Landwirtschaft Beschäftigten aus.

Termine zu Veranstaltungen mit Fokus auf Bäuerinnen und Hirt:innen: