PA: Sudan: Anhaltende Waffenlieferungen befeuern Konflikt – Amnesty-Bericht

Das nur für die Konfliktregion verhängte UN-Waffenembargo verhindert nicht Rüstungsimporte in den Sudan. Für die Zivilbevölkerung verschlimmert das die bereits katastrophale humanitäre Lage.

Laut dem heute veröffentlichten englisch-sprachigen Bericht New Weapons Fuelling the Sudan Conflict wird der aktuelle Konflikt im Sudan durch den ständigen Zustrom von Waffen laufend weiter angeheizt, so Amnesty International. Dabei wird das bestehende Waffenembargos für Dafur teils eklatant missachtet – Amnesty fordert eine Ausweitung des Waffenembargos. Unter den Ländern, aus denen Waffen und Munition importiert werden, finden sich China, Russland, Serbien, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und Jemen.

Amnesty betont, dass das bestehende Waffenembargo, das derzeit nur für Darfur gilt, völlig unzureichend ist. Die Waffen, die täglich in das Land hinein kommen, verursachen Tod und unfassbares Leid in der Zivilbevölkerung. „Diese humanitäre Krise kann nicht ignoriert werden. Angesichts der drohenden Hungersnot darf die Welt die Menschen im Sudan nicht länger im Stich lassen.“ sagte Deprose Muchena, Experte für regionale Menschenrechtsfragen bei Amnesty International. 

Amnesty International fordert den UN-Sicherheitsrat auf, das Waffenembargo dringend auf den restlichen Sudan auszuweiten und auch seine Überwachungs- und Überprüfungsmechanismen auszubauen. Dabei müssen internationale Waffenlieferungen überwacht und illegale Waffeneinfuhren wirksam verhindert werden. Es müsse auch ein möglichst breites Spektrum von Waffen erfasst werden, um die aktuell gängige Abzweigung von Schrotflinten, Jagdgewehren, Schreckschusspistolen und der entsprechenden Munition in den Sudan zu bekämpfen, so Deprose Muchena.

Laut Amnesty nutzen die Konfliktparteien moderne Drohnenstörsender, Mörser und Anti-Material-Gewehre, die in China hergestellt wurden. Die Rapid Support Forces (RSF) setzten außerdem eine ganze Reihe von neu hergestellten gepanzerten Mannschaftstransportern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ein. Handelsdaten belegen, dass türkische Unternehmen in den letzten Jahren Hunderttausende Schreckschusspistolen und Millionen Patronen in den Sudan exportiert haben. Amnesty International geht davon aus, dass diese Lieferungen im Sudan in großem Umfang in tödliche Waffen umgebaut werden. Damit wird deutlich, dass dieser weitgehend unregulierte Handel einer genaueren Prüfung unterzogen werden muss. Auch Kleinwaffen, die normalerweise für den zivilen Markt gedacht sind, werden zunehmend sowohl an die Regierungstruppen als auch an bewaffnete Oppositionsgruppen geliefert.

Hintergrund

Seit der Eskalation des Konflikts zwischen den sudanesischen Streitkräften (SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) im April 2023 wurden im Sudan mehr als 16.650 Menschen getötet. Amnesty International dokumentierte, dass es nicht nur bei direkten Angriffen auf Zivilpersonen sondern auch bei wahllosen Angriffen zivile Opfer gab. Einige der Verstöße der Konfliktparteien gegen das humanitäre Völkerrecht kommen Kriegsverbrechen gleich. Schätzungen zufolge wurden mehr als 11 Millionen Menschen zu Binnenvertriebenen, Millionen sind unmittelbar von einer Hungersnot bedroht.

Für den aktuellen Bericht analysierte Amnesty International mehr als 1.900 Lieferpapiere von zwei verschiedenen Handelsdaten-Anbietern. Außerdem überprüfte die Menschenrechtsorganisation frei verfügbares, digitales Beweismaterial – darunter etwa 2.000 Fotos und Videos –, das neu hergestellte oder erst kürzlich importierte Waffen im Sudan zeigt. Um die so gewonnenen Daten zu untermauern, befragten Amnesty-Mitarbeiter*innen zwischen Februar und März 2024 17 regionale Waffen- und Sudanexpert*innen. So konnten die Lieferwege der von den verschiedenen Gruppen genutzten Waffen noch besser nachvollzogen werden.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at




PA: Richtungsweisende Wahlen in Venezuela

Der Forschungsverbund Lateinamerika der Universität Wien möchte auf die anstehenden Präsidentschaftswahlen am 28. Juli 2024 in Venezuela aufmerksam machen (erste Ergebnisse gibt es ab 29.07. 19h MEZ). Dieser Tag fällt auf den Geburtstag des 2013 verstorbenen Ex-Präsidenten Hugo Chávez Frias und wurde vom Nationalen Wahlrat kurzfristig festgelegt – weit früher als üblich, da die Amtsübergabe erst am 10. Jänner erfolgen wird. Wie auch immer der Wahlausgang sein wird, war die Wahl des frühen Datums wohl strategisch gewählt, um genügend Zeit danach zu lassen und um es dem Oppositionsbündnis Plataforma Unitaria Democrática (PUD) zu erschweren, sich auf deinen gemeinsamen Kandidaten zu einigen. 

Die Wahlen sind von enormer Wichtigkeit für die Region – wenngleich es ernsthafte Bedenken gibt, was die transparente Durchführung betrifft. Eine weitere Frage ist die Rolle der über sieben Millionen im Ausland lebenden VenezolanerInnen, die vor politischer Instabilität und Autoritarismus sowie vor Armut, Kriminalität, Verfolgung und Umweltauswirkungen geflohen bzw. emigriert sind. Denn diese können nach einem Entscheid der Wahlbehörde nur zu geringen Teilen wählen.

Johannes Waldmüller vom Forschungsverbund Lateinamerika betont, dass auch für Österreich die Wahlen interessant sind, da die österreichische Regierung 2019 offiziell Juan Guaidó – der heute sowohl innerhalb der Opposition, als auch bei dieser Wahl keinerlei Rolle spielt – als Interimspräsidenten anerkannt und dies seitdem auch nicht aufgehoben hat. Für den Juristen und Kulturanthropologen René Kuppe und den Politikwissenschaftler Johannes Waldmüller ist Guaidó allerdings nur nach Außen ein Hoffnungsträger jener gewesen, die auf eine echte Alternative zur jetzigen Politik in Venezuela hofften. Schon bald ging er Deals mit der Regierung ein, welche auf eine Aufteilung des Zugangs zu den begehrten Bodenschätzen hinausliefen. 
Venezuela spielt eine aus europäischer Sicht zweifelhafte Rolle im Ressourcensektor auf globaler Ebene in Zusammenarbeit mit den Aktivitäten von Russland, China, Iran, Kuba und diversen Nahost-Staaten (z.B. Aluminium/Bauxit, Gold und Erdöl), die sich allerdings grundsätzlich wenig von der Praxis anderer linksgerichteter Regime wie Brasilien oder Bolivien unterscheidet. Dennoch wurden die von den USA verhängten Sanktionen in Bezug auf den Handel mit Erdöl, Gas und Goldabbau im Zuge des Russlandkriegs und des erstarkten Rohstoffhungers wieder gelockert.

Trotz struktureller Einschränkungen – Verbot der Kandidatur wesentlicher KandidatInnen, Hürden beim Wahlkampf und bei der Berichterstattung im Land, kurzfristige Ausladung der lange geplanten EU-Wahlbeobachtungsmission sowie des US-amerikanischen Carter Centers seitens Venezuelas – sind dies die ersten Wahlen seit 10 Jahren, die potenziell zu ernsthaften Änderungen führen könnten.

Ein Grund dafür liegt in den seit Monaten in zähen Verhandlungen zwischen Regierung, Opposition und USA vor dem Hintergrund der von den USA in Aussicht gestellten weiteren Lockerungen der Sanktionen bei Abhaltung transparenter Wahlen. Die Nervosität der Regierung diesbezüglich zeigte sich bereits im schwelenden Grenzkonflikt mit dem Nachbarstaat Guayanas, der sich, so Lateinamerika-Kenner Johannes Waldmüller vom Forschungsverbund der Universität Wien, insbesondere durch die anstehende Wahl und populistische Instrumentalisierung nationalistischer Emotionen erklären lässt.

Venezuela wird seit 25 Jahren von chavistischen Parteien, seit 2008 von der unter Hugo Chávez gegründeten ParteiPartido Socialista Unido de Venezuela (PSUV) mit starken autoritären Zügen regiert. Es kam seinerzeit zwar auch zu national wie regional relevanten gesellschaftlichen Transformationsprozessen und Mobilisierungen, die auf soziale Beteilgungen „von unten“ hinausliefen, Auseinandersetzungen zwischen Anhängern und Gegnern der chavistischen Regierung sind jedoch seit Jahrzehnten von einer Spirale von Gewalt und Menschenrechtsverletzungen geprägt. 

Seit gut 10 Jahren, nunmehr unter dem umstrittenen Präsidenten Nicolás Maduro, liegt das Land wirtschaftlich darnieder. Gemäß des UN Berichts des UN Sonderberichterstatters Alfred-Maurice de Zayas liegen die Ursachen nicht nur bei der korrumpierten Wirtschaftspolitik, sondern auch an harten internationalen Sanktionen gegen Venezuela. Aktuell liegt die Inflation bei 100% nach einem Peak von 65.300 % im Jahre 2018/2019 und nachfolgenden Währungsreformen. Zwar sind Lebensmittel seit wenigen Jahren wieder frei einführ- und verkaufbar, die Preise im Land sind allerdings weitgehend auf europäischem Niveau und werden, wenn auch inoffiziell, in US Dollar bezahlt. Gleichzeitig gibt es im Lande jenseits der großen Städte nach wie vor eklatanten Treibstoffmangel; begründet wird dies in erster Linie mit einer Demobilisierungsstrategie der Regierung.

Umfragen zeigen, dass gut zwei Drittel der Wählerschaft Maduro die Unterstützung verweigern will. Die Oppositionsparteien sahen sich allerdings weitgehenden Repressionen ausgesetzt: so wurde der vielversprechendsten rechts-liberalen Gegenkandidatin der Opposition, María Corina Machado, die Kandidatur verweigert. Sie hatte durch Unterschrift persönlich im April 2002 eine zwei Tage im Amt befindliche, gegen Hugo Chávez gerichtete Putschistenregierung unterstützt. Ihre Partei hatte sich jahrelang dafür eingesetzt, jegliche Wahlen überhaupt zu boykottieren und musste nun aufgrund der verfrühten Wahlen den 74jährigen Edmundo González, einen Ex-Diplomaten des Chavismus und ehemaligen Abgeordneten, als Kandidaten aufstellen. González genießt zwar aktuell breite Unterstützung, allerdings ist er ein relativ unbeschriebenes Blatt. So führt Machado nach wie vor im Lande den Wahlkampf an – und wird dabei allerhand Repressalien ausgesetzt. Trotz einer tiefgehenden Spaltung der Regierungsfraktion und ihrer AnhängerInnen – Chavez ja, Maduro nein – schafft es die Regierung nach wie vor mittels klientilistisch eingesetzter „Warenkörbe“ – also Nahrungsmittelhilfen an die Bevölkerung – und einer Erhöhung der Unterhaltszahlungen – die Massen insbesondere außerhalb der Städte zu mobilisieren. Die Ideale der chavistischen Revolution haben sich in weiten Teilen der ärmeren Bevölkerung allerdings, zumindest abstrakt, fest verankert, so dass trotz der Ablehnung der Person Nicolás Maduros auch große Vorbehalte gegenüber einer möglicherweise wirtschaftsliberal orientierten zukünftigen Regierung herrschen.

Es wird sich zeigen, ob das politische Momentum der Opposition derzeit in die Hände spielt; selbst bei einem weiteren Sieg der Regierung wird ihre Legitimität weiter angezweifelt werden und transitorische Verhandlungen werden weitergehen. So haben auch Unterstützer der aktuellen Regierung, wie die brasilianischen und kolumbianischen Präsidenten „Lula“ und Petro gefordert, beide Seiten sollten vorab garantieren, eine juristische Verfolgung der Wahlverlierer auszuschließen. Dies wurde von der Opposition ebenso wenig unterzeichnet, wie eine vorab Anerkennung des möglichen Wahlergebnisses. Eine offene Missachtung des Wählerwillens oder offener Wahlbetrug wären aber für die Regierung mit sehr hohen politischen Kosten im In- und Ausland verbunden. Denn ein großer Teil der Bevölkerung wünscht sich ein Ende der Sanktionen und eine Verbesserung der wirtschaftlichen Situation, welche sich bislang auf Kreise der Regierung, ihre Klientele und Kartelle, sowie die übermächtigen Militärs beschränkte, welche gleichzeitig den Erdöl- und Petrochemiesektor kontrollieren. 

Dazu kommt das unklare Szenario des Grenzkonflikts. Caracas verabschiedete kürzlich ein Gesetz, welches die ressourcenreiche Region Esequibo, dessen Zugehörigkeit seit Ende des 19. Jahrhunderts umstritten ist und die halb so groß ist wie die Bundesrepublik Deutschland, zu venezolanischem Staatsgebiet erklärte. Diese internationale Positionierung wird allerdings im Land sowohl von Unterstützern wie von Gegner der aktuellen Regierung großteils geteilt, und Maduro versuchte mit der Aktualisierung dieses Themas zu punkten. KritikerInnen dieser Position kann fortan das passive Wahlrecht entzogen werden. Ob sich also Regierung und Militärs nach den Wahlen auf eine relativ friedliche Transitionsphase einlassen, und unter welchen Bedingungen bzw. unter Vermittlung welcher dritten Kräfte sie dies tun, ist derzeit völlig offen. Die aktuelle Regierung hat jedenfalls viel zu verlieren. So haben die USA bis heute auf Noch-Präsidenten Maduro ein Kopfgeld von 15 Mio. US Dollar ausgeschrieben.

Kuppe und Waldmüller stimmen letztlich überein: „Als wesentliche Frage bleibt offen, ob ein bestimmter Wahlausgang das grundsätzliche strukturelle Problem der venezolanischen Politik und Ungleichheit verändern wird oder kann.“ Die Verflechtung der politischen Kräfte dieses Landes mit Militär und paralegalen Sicherheitskräften, mit illegaler Ökonomie, Schattenwirtschaft und weitgehend mit organisierter Kriminalität, wirkt vor allem im Hintergrund quer durch das Parteienspektrum. Selbst die Wahl integrer Persönlichkeiten kann nicht als Garantie angesehen werden, die zähen und kaum durchdringbaren wirksamen Verflechtungen außerhalb von offizieller Wirtschaft und Politik aufzubrechen.

Der Forschungsverbund Lateinamerika (FVB) der Universität Wien begleitet empirisch, aus politikwissenschaftlicher und rechtlicher Sicht, die Lebensrealitäten in und um Venezuela seit vielen Jahren. Daher bietet der FVB gerne seine ExpertInnen Johannes Waldmüller und René Kuppe für weitere Interviewanfragen zu den Wahlen an, und er sucht dafür um Kontaktaufnahme.

MMag. PhD Johannes Waldmüller ist Politikwissenchaftler und forscht zu Menschenrechtspolitik im andinen Lateinamerika, zu Internationaler Umwelt- und Katastrophenschutzpolitik, Ethik der grünen Transitionen und Nachhaltigkeit sowie zu den Themen Forschung, Technologie und Innovation bzw. Entwicklungszusammenarbeit in Nord-Süd-Beziehungen (insb. EU-Lateinamerika/Karibik). Er ist Teil des Forschungsverbunds Lateinamerika (FVB) der Universität Wien. johannes.waldmueller@univie.ac.at

ao. Univ.-Prof. Dr. René Kuppe ist Jurist und Kulturanthropologe. Er beschäftigt sich schwerpunktmäßig mit Rechtsfragen, die mit indigenen Völkern und ethnischen Minderheiten in Zusammenhang stehen. Kuppe hat als Konsulent an internationalen Projekten mitgewirkt, bei denen es um Gesetzgebungsvorhaben oder um die Implementierung von Landrechen Indigener Völker in Lateinamerika oder im Arktischen Raum ging. Er ist Teil des Forschungsverbunds Lateinamerika (FVB) der Universität Wien. rene.kuppe@univie.ac.at

Rückfragen:
Dr. Alexander Behr
Diskurs. Das Wissenschaftsnetz

+43 650 34 38 37 8
office@diskurs-wissenschaftsnetz.atIngrid Fankhauser, MA
Koordinatorin des Forschungsverbunds Lateinamerika
ingrid.fankhauser@univie.ac.at

Eine Initiative von Diskurs. Das Wissenschaftsnetz




Online-Pressekonferenz: Ärzte ohne Grenzen zu humanitärer Situation im Sudan

In der Pressekonferenz wird auch ein Bericht von Ärzte ohne Grenzen über den inzwischen mehr als ein Jahr andauernden Krieg vorgestellt.

Die Veranstaltung wird am Montag, den 22. Juli 2024, ab 10.00 Uhr deutscher Zeit, unter diesem Link auf dem Youtube-Kanal von Ärzte ohne Grenzen Jordanien gestreamt.
Sie findet auf Englisch und Arabisch statt. 
 
Sprecher:innen sind: 
 Vickie Hawkins, Geschäftsführerin von Ärzte ohne Grenzen in den Niederlanden (Englisch) 
Enass Abu Khalaf, Leitung Kommunikation Nahost von Ärzte ohne Grenzen (Arabisch)  

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Pressestelle in Berlin (presse@berlin.msf.org). 




PA: Welt-Aids-Konferenz: Ärzte ohne Grenzen fordert besseren Zugang zu Medikamenten für die Prävention von HIV

Einer HIV-Infektion lässt sich heute mit Medikamenten sehr gut vorbeugen. Aber nur ein Bruchteil derer, die sie benötigen, hat Zugang zu diesen hochwirksamen Arzneimitteln. Im Vorfeld der am Montag beginnenden Welt-Aids-Konferenz 2024 in München fordert Ärzte ohne Grenzen von Pharmakonzernen, für besseren Zugang und Bezahlbarkeit von Medikamenten zu sorgen. Expert*innen stehen für Interviews zur Verfügung. 

Eines der wirksamsten Medikamente zur HIV-Prävention, die derzeit auf dem Markt sind, ist Cabotegravir (CAB-LA) des Herstellers ViiV. Im Gegensatz zu antiretroviralen Medikamenten muss es nicht täglich eingenommen, sondern nur alle zwei Monate gespritzt werden, was seine Anwendung für Betroffene sehr erleichtert. Doch obwohl sich jährlich etwa 1,3 Millionen Menschen neu mit HIV infizieren, hat das Pharmaunternehmen ViiV im vergangenen Jahr sein Medikament nur für einen kleinen Prozentsatz bereitgestellt – den Großteil in Ländern mit hohem Einkommen. Um die Wirkung von CAB-LA auszuschöpfen, müsste ViiV das Medikament in weit mehr Ländern registrieren, die dortige Anwendung zu einem bezahlbaren Preis anbieten und die Produktion von Generika zulassen.    
Effektive Prävention von HIV-Infektionen erfordert besseren Zugang zu langwirksamen HIV-Medikamenten wie CAB-LA. Sie sind der Schlüssel zum Erreichen der globalen Ziele zur HIV-Prävention. Solange sich Menschen weiterhin mit dem Virus infizieren, wird die Epidemie nicht enden“, so Jasmin Behrends, Expertin für globale Gesundheit von Ärzte ohne Grenzen in Deutschland.  

Ein weiteres Medikament, das einen sehr hohen Schutz vor neuen Infektionen bietet, ist Lenacapavir des Herstellers Gilead Sciences. In klinischen Studien in Südafrika und Uganda schützte es die Teilnehmerinnen zu 100 Prozent vor einer Ansteckung mit HIV. Lenacapavir könnte in der Eindämmung von HIV einen Wendepunkt einleiten – allerdings nur, wenn Gilead Sciences einen umfassenden Zugang über bezahlbare Preise ermöglicht und Generika zulässt.  
Es darf nicht wie bei CAB-LA Jahre dauern, bis ein wirksames Produkt bei den Menschen ankommt, die es am meisten brauchen. Jetzt ist der Zeitpunkt, an dem Gilead die Verantwortung für einen gerechten und schnellen Zugang übernehmen muss“, so Jasmin Behrends.  

Ärzte ohne Grenzen behandelt seit den 1990er Jahren Patient*innen mit HIV/Aids. Dabei konzentriert sich die Organisation auf den Schutz besonders gefährdeter Personen. Die Organisation setzt sich außerdem für die Erforschung von HIV und Aids ein, für die Entwicklung von Medikamenten und den gerechten Zugang zu Arzneimitteln und Diagnostika.  

Expert:innen von Ärzte ohne Grenzen sind auf der Welt-Aids-Konferenz in München vom 22. bis 26. Juli vor Ort. Für Fragen und Interviews zur stehen sie gerne zur Verfügung.  

Nadja Leoni Nolting
Pressereferentin / Press Officer Ärzte ohne Grenzen e. V. / Médecins Sans Frontières
Mobil: +49 173 625 94 60
Email: nadja.nolting@berlin.msf.org
www.aerzte-ohne-grenzen.de



PA: Indien: Behörden untätig inmitten von Gewalt und Straflosigkeit im Bundesstaat Manipur

Über 400 Tage nach dem Ausbruch der ethnischen Gewalt zwischen der dominanten Meitei-Gemeinschaft und den Minderheiten der Kuki und anderen Stammesgemeinschaften, haben die von der Bharatiya Janata Party (BJP) geführte indische Regierung und die Regierung des Bundesstaates Manipur völlig versagt, die Gewalt und die Vertreibung zu beenden und die Menschenrechte der Bevölkerung zu schützen, so Amnesty International heute.

Seit Mai 2023 sind mindestens 200 Menschen getötet und mehr als 60.000 vertrieben worden. Häuser, Geschäfte, Dörfer und religiöse Gebäude wurden niedergebrannt, angegriffen, geplündert und zerstört. Die Behörden gehen weiterhin hart gegen Journalist*innen und Aktivist*innen vor, die über diese Gewalt berichten und sich dagegen aussprechen.

„Aufgrund des Versagens der Zentralregierung und der lokalen Regierungen beim Schutz der Menschen leben ganze Gemeinden in Manipur in Angst und Schrecken. Die vierzehn Monate andauernde Untätigkeit und Straflosigkeit der Behörden muss sofort beendet werden. Amnesty International fordert die indische Regierung auf, endlich einzuschreiten und dafür zu sorgen, dass die Opfer in Manipur – darunter Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt – Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln erhalten. Die Regierungen dürfen nicht länger wegschauen“, sagte Aakar Patel, Vorstandsvorsitzender von Amnesty International Indien.

Straffreiheit für Täter*innen: „Frauen vergewaltigt, Dörfer niedergebrannt, Menschen abgeschlachtet … ohne Konsequenzen.“

Den Behörden haben bisher versagt, die Gewalt von Gruppen wie Arambai Tenggol und Meitei Lippun, die die dominante Meitei-Gemeinschaft in Manipur unterstützen, zu beenden und mutmaßliche Täter*innen vor Gericht zu stellen. Die Gruppen haben Tausende von Freiwilligen rekrutiert, die oft mit Militärwaffen ausgerüstet sind, die angeblich aus den Waffenkammern der staatlichen Polizei geplündert wurden.

Amnesty International hat mindestens 32 Vorfälle dokumentiert, bei denen Mitglieder von Arambai Tenggol und Meitei Lippun geschlechtsspezifische Gewalt gegen Angehörige ethnischer Stammesgemeinschaften verübt haben, sowie mindestens zwei Fälle von Entführungen von Polizisten in Manipur. Trotz dieser schweren Verbrechen wurde im vergangenen Jahr kein Mitglied von Arambai Tenggol oder Meitei Lippun strafrechtlich verfolgt.

Ihre Mitglieder machen regelmäßig diskriminierende Bemerkungen gegen ethnische Stammesgruppen, bezeichnen sie als „Außenseiter“ und „illegal“ und rufen zu ihrer Vernichtung auf. Doch wurden bisher keine konkreten Maßnahmen ergriffen, um solche hasserfüllten Rhetoriken einzudämmen.

Versagen der Polizei

Amnesty International hat mehrere Fälle dokumentiert, in denen Mitglieder von Stammesgemeinschaften Schwierigkeiten hatten, ihre Beschwerden bei der Polizei in Manipur offiziell zu registrieren. In einigen Fällen wurden Kuki-Gruppen von Meitei-Mitgliedern der Polizei angegriffen, eingeschüchtert oder hatten ihre Besitztümer beschlagnahmt.

Haokip*, ein Kuki-Anwalt, dessen seit 23 Jahren von der Familie geführte Schule in Imphal im Mai 2023 von einem Meitei-Mob niedergebrannt wurde, beschrieb das Nichtstun der Polizei: „Meine Mutter versuchte, die Polizeistation, der etwa 30 Meter entfernt war, anzurufen, aber es gab keine Antwort. Der Mob entführte sie und 25 andere, die in der Schule Schutz suchten, direkt vor den Augen der Polizei. Sie taten nichts. Sie sahen einfach nur zu.“

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die Polizei von Manipur für die Verzögerungen bei der Einreichung von Berichten und bei der Untersuchung von Gewalttaten kritisiert und die Situation als „absoluten Zusammenbruch von Recht und Ordnung in diesem Bundesstaat“ bezeichnet. 

Während der viel beachtete Fall der Gruppenvergewaltigung von zwei Kuki-Frauen im Mai 2023 strafrechtlich verfolgt wurde, nachdem ein Video des Verbrechens viral ging und die Polizei von Manipur als mitschuldig befunden wurde, ringen viele weniger bekannte Fälle weiterhin um Aufmerksamkeit bei den Behörden.

Der Ministerpräsident von Manipur, Biren Singh, hat Forderungen nach Rechenschaft in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt als „Versuche, die BJP-Regierung und Premierminister Narendra Modi zu diffamieren“ bezeichnet. In der Zwischenzeit hat auch er Berichten zufolge die Stammesgemeinschaft der Kuki als „illegale Einwanderer“, „Terroristen“ und „Drogenhändler“ bezeichnet – ein Narrativ, das von den Mitgliedern der Arambai Tenggol und Meitei Lippun verbreitet wird.

Angriff auf Meinungsfreiheit

Seit Beginn der Gewalt haben die Behörden des Bundesstaates Manipur verschiedene Methoden angewendet, um die Zivilgesellschaft zu unterdrücken, einschließlich der Einschüchterung von Menschenrechtsaktivist*innen und Journalist*innen durch falsche Strafverfahren und ausbleibende Ermittlungen bei Angriffen.

Babloo Loitongbam, ein renommierter Menschenrechtsaktivist, wurde nach seiner öffentlichen Kritik an der anhaltenden Gewalt und der Rolle von Arambai Tenggol und Meitei Lippun in seinem Haus angegriffen. Er berichtete, dass er von diesen Gruppen unter Druck gesetzt wurde, seine Beschwerde zurückzuziehen und Manipur zu verlassen. Es wurden keine Maßnahmen gegen seine Angreifer*innen unternommen.

Humanitäre Krise

Interviews von Amnesty International mit Gesundheitsarbeiter*innen, Anwohnenden, humanitären Organisationen und Journalist*innen in Notunterkünften in Manipur offenbaren eine ernste humanitäre Lage. Trotz der Behauptungen der Zentral- und Landesregierungen über rechtzeitige Interventionen waren die Hilfsmaßnahmen völlig unzureichend.

Amnesty International fordert die indischen Zentral- und Landesbehörden auf, effektiv auf die Krise zu reagieren. Ein angemessener Schutz und Grundversorgung müssen für alle Vertriebenen zugänglich sein, und die Behörden müssen ihre sichere Rückkehr ermöglichen.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at




PA: Frankreich: Kopftuchverbot für französische Sportlerinnen bei Olympia verstößt gegen Völkerrecht und IOK-Regeln

Französische Sportlerinnen dürfen bei den Olympischen Spielen im eigenen Land nicht mit Kopftuch antreten. Das Verbot verstößt nicht nur gegen internationales Recht, sondern auch gegen die Regeln des Internationalen Olympischen Komitees. Dies geht aus einem neuen Bericht von Amnesty International hervor. 

Das Kopftuchverbot gegen französische Sportlerinnen ist die jüngste Menschenrechtsverletzung einer jahrzehntelangen rassistischen Diskriminierungskampagne gegen muslimische Frauen durch Behörden in Frankreich. Auch das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat es bis heute versäumt, das Gastgeberland zur Einhaltung seiner Verpflichtungen im Rahmen des eigenen Regelwerks aufzufordern. 

Katharina Masoud, Expertin für Geschlechtergerechtigkeit und Antirassismus bei Amnesty International in Deutschland, sagt: „Das IOC bewirbt die Olympischen Spiele in Paris 2024 als großen Schritt zu Gleichstellung der Geschlechter. Das wird durch das Kopftuchverbot für französische Sportlerinnen völlig ad absurdum geführt. Was sich stattdessen offenbart, ist eine rassistische, geschlechtsspezifische Diskriminierung, die muslimischen Frauen in Frankreich den Zugang zum Sport verbaut. Politiker*innen haben Frauen nicht vorzuschreiben, was sie anziehen sollen und was nicht. Genauso wenig dürfen Frauen gezwungen werden, sich zwischen dem Sport und ihrem Glauben entscheiden zu müssen. Frankreichs Behörden, Sportverbände und das IOC müssen das Hidschabverbot im französischen Sport aufheben – bei Olympia und allen anderen Sportereignissen.“  

Der Bericht von Amnesty International mit dem Titel „We can’t breathe anymore. Even sports, we can’t do them anymore”: Violations of Muslim women’s and girls’ human rights through hijab bans in sports in France zeigt, dass das Kopftuchverbot für muslimische Frauen und Mädchen auf allen Ebenen des französischen Sports verheerend ist.  

Damit verstößt Frankreich nicht nur gegen mehrere Verpflichtungen aus seinen internationalen Menschenrechtsverträgen, sondern auch gegen die Menschenrechtsbestimmungen des IOC. Das IOC schiebt die Verantwortung auf die französische Politik und Gerichte und behauptet, die Situation, sei „zur Zufriedenstellung aller“ geklärt. Das diskriminierende Kopftuchverbot bleibt jedoch weiter bestehen. 

Die Vorschrift widerspricht auch den Bekleidungsregeln der großen internationalen Sportverbände FIFA (Fußball), FIBA (Basketball) und FIVB (Volleyball). Zur Fußball-Europameisterschaft der Männer wirbt der europäische Fußballballverband UEFA gezielt mit Sportlerinnen im Kopftuch. Amnesty International hat Regelungen in 38 europäischen Ländern begutachtet. Frankreich ist das einzige Land, das religiöse Kopfbedeckungen durch landesweite Gesetze oder individuelle Sportregeln verbietet. 

Folgen der Diskriminierung 

Das Verbot für muslimische Frauen, jegliche Form von religiöser Kopfbedeckung zu tragen, geht weit über die Olympischen und Paralympischen Spiele hinaus. Im Fußball, Basketball und Volleyball sind in Frankreich Hidschabs auf Profi- und Amateur*innen-Ebene verboten. Viele muslimische Frauen sind dadurch nicht nur vom Breitensport ausgeschlossen, sondern haben auch keinen Zugang zu notwendigen Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten, um olympisches Niveau zu erreichen. 

Die französischen Verbote bringen Demütigung, Trauma und Ängste mit sich und haben dazu geführt, dass viele Frauen und Mädchen ihren Sport aufgeben oder versuchen, diesen in einem anderen Land auszuüben. Wenn muslimische Frauen und Mädchen daran gehindert werden, ungehindert Sport zu treiben, sei es in der Freizeit oder als Beruf, kann dies verheerende Auswirkungen auf alle Aspekte ihres Lebens haben, auch auf ihre geistige und körperliche Gesundheit. 

Völkerrechtlich sind staatliche Neutralität oder das französische Laizitätsprinzip kein legitimer Grund für Einschränkungen der Meinungs- und/oder Religionsfreiheit. Frankreichs Behörden instrumentalisieren diese Begriffe, um Gesetze und politischen Maßnahmen zu rechtfertigen, die muslimische Frauen und Mädchen diskriminieren. 

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
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Kommentar: Die OEZA nach den Nationalratswahlen – Ambition oder Niedergang? 

Angesichts eines zunehmend rauen weltpolitischen Klimas und einer partiellen Rechtsverschiebung des europäischen politischen Systems, steht auch für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit bei der Nationalratswahl im September viel auf dem Spiel.

Von Werner Raza und Lukas Schlögl (ÖFSE), Juni 2024

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PA: Italien: Migrant*innen unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert

Amnesty International berichtet von rechtswidriger Inhaftierung von Asylsuchenden und Migrant*innen unter Missachtung ihres Rechts auf Freiheit, Verstoß bei Haftbedingungen gegen internationales Recht und, dass italienische Gesetze und Praktiken internationalen Verpflichtungen widersprechen und Recht auf Asyl und Zugang zur Justiz verletzen. Kritik von Amnesty International sei umso dringlicher angesichts der Pläne Italiens, Haftanstalten in Albanien zu errichten. 

Wien (4.7.2024) – In Italien werden Migrant*innen und Asylsuchende unrechtmäßig in Haftanstalten festgehalten, die internationale Standards missachten, so Amnesty International heute in ihrer neuen öffentlichen Erklärung „Liberty and Dignity: Amnesty International’s observations on the administrative detention of migrant and asylum-seeking people in Italy“.

„Inhaftierung sollte die Ausnahme sein und das letzte Mittel darstellen. In den von uns besuchten Zentren trafen wir jedoch auf rassistisch diskriminierte Menschen, die niemals hätten inhaftiert werden dürfen. Darunter waren Menschen mit schweren psychischen Problemen. Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres politischen Engagements Asyl suchen, aber aus Ländern kommen, die die italienische Regierung willkürlich als ’sicher‘ bezeichnet. Menschen, die Verantwortung für ihre Kinder tragen oder vor geschlechtsspezifischer Gewalt oder Ausbeutung am Arbeitsplatz fliehen. Diese unnötigen Inhaftierungen beeinträchtigen das Leben, die Gesundheit und die Familien dieser Menschen“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International für Europa. 

Ausweitung migrationsbezogener Haft 

Im Jahr 2023 verabschiedete die italienische Regierung Maßnahmen, die auf eine Ausweitung der Inhaftierung von Migrant*innen abzielen. Dazu gehörten Pläne für den Bau neuer Gewahrsamseinrichtungen, die Verlängerung der maximalen Haftzeit für die Rückführung auf 18 Monate und die Anwendung von „Grenzverfahren“ auf Asylsuchende aus „sicheren Ländern“. Das führt zu einer automatischen Inhaftierung von Menschen auf der Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit und steht im Widerspruch zum internationalen Recht, das eine individuelle Prüfung verlangt.  

Angesichts dieser Entwicklungen und der fortlaufenden Berichte über menschenunwürdige Haftbedingungen und Behandlung besuchte Amnesty International im April 2024 zwei Haftzentren: Ponte Galeria (Rom) und Pian del Lago (Caltanissetta). In den Zentren traf Amnesty International unter anderem Menschen aus Tunesien, Iran, Georgien, Marokko, Peru, Ägypten, Gambia und China. Die öffentliche Erklärung von Amnesty International enthält die Ergebnisse der Besuche und die Informationen basieren auch auf Treffen mit Behörden, Anwält*innen und Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen. 

Unmenschliche Bedingungen in den Haftzentren 

Amnesty International stellte fest, dass die Bedingungen in den Zentren nicht den geltenden internationalen Gesetzen und Standards entsprachen. Administrativ bedingte Haft darf keinen strafenden Charakter haben und sollte keine gefängnisähnlichen Bedingungen auferlegen. Trotz dieser Tatsache schienen die von Amnesty International besuchten Zentren äußerst restriktiv und aus gesundheitlicher und sicherheitstechnischer Sicht unzureichend. 

Menschen konnten sich nicht frei innerhalb der Einrichtungen bewegen und benötigten Genehmigungen und Begleitung durch die Polizei. Die Möbel und Betten waren äußerst dürftig, mit Schaumstoffmatratzen auf Betonbetten. Die Badezimmer waren in schlechtem Zustand und teilweise ohne Türen. Lichtschalter wurden von Wachen bedient und Fenster waren hermetisch geschlossen. Persönliche Smartphones waren verboten. 

„Menschen sind gezwungen, ihre gesamte Zeit in eingezäunten Bereichen zu verbringen, unter Bedingungen, die in vielerlei Hinsicht schlimmer sind als im Gefängnis, und sie werden sogar eines Mindestmaßes an Autonomie beraubt. Trotz langer Haftzeiten gibt es fast keine Aktivitäten, was in Kombination mit einem Mangel an Informationen über ihre Zukunft zu enormen psychologischen Schäden bei den Inhaftierten führt,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Forderungen an italienische Behörden 

„Das Versagen der italienischen Behörden, ein wirksames System von Alternativen zur Haft einzurichten, kombiniert mit einem unzureichenden rechtlichen Verfahren, das von nicht-professionellen Richter*innen überwacht wird, führt zum Missbrauch der Haft. Italiens Gesetze und Praktiken sind nicht mit internationalem Recht und Standards vereinbar und verletzen nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch die Rechte auf Asyl, auf wirksame Rechtsmittel und auf rechtliche Unterstützung,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Diese Bedingungen verletzen das Recht der Menschen auf Würde und müssen von den italienischen Behörden verbessert werden. Pläne zum Bau neuer Zentren in Italien, kombiniert mit der Einführung obligatorischer Grenzverfahren im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts und der bevorstehenden Umsetzung des Abkommens zwischen Italien und Albanien, machen Handlungen umso dringlicher, um weitere Verstöße gegen internationales Recht zu verhindern, die eine wachsende Zahl von Menschen betreffen werden. 

„Migrationsbezogene Haft sollte nur in den außergewöhnlichsten Umständen angewendet werden. Wenn sie notwendig und verhältnismäßig ist, sollten immer zuerst alternative und weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Menschen, die internationalen Schutz suchen, dürfen nicht inhaftiert werden,“ sagte Dinushika Dissanayake.  „In den außergewöhnlichen Fällen, in denen Haft als notwendig und verhältnismäßig erachtet wird, müssen die italienischen Behörden rigorose und regelmäßige Bewertungen der Eignung der Inhaftierten für die Haft durchführen. Die Regierung muss auch sicherstellen, dass die Bedingungen in den Haftzentren die Menschenwürde wahren und angemessene, sichere Unterkünfte sowie Möglichkeiten für den Kontakt zur Außenwelt und eine sinnvolle Nutzung der Zeit bieten. Es bedarf dringend eines grundlegenden Wandels im derzeitigen strafenden Ansatz der Migrationskontrollpolitik.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at




PA: Ohne Dreijahresprogramm hängen Österreichs Humanitäre Hilfe und EZA in der Luft

CONCORDIA Sozialprojekte, Globale Verantwortung, Hilfswerk International, Licht für die Welt & Samariterbund appellieren an Regierung, das nächste entwicklungspolitische Dreijahresprogramm rasch zu beschließen

„Wir sind überrascht, dass Außenminister Alexander Schallenberg das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2025 bis 2027 noch nicht beschlussreif finalisiert hat. In einem gesamtstaatlichen Prozess haben Expert*innen aller Ministerien, der Austrian Development Agency (ADA) und der Zivilgesellschaft diese nächste entwicklungspolitische Strategie ausgearbeitet und bereits Ende April dem Ministerium übergeben. Ein echter Kraftakt, der sich aufbauend auf die Erfahrungen der vergangenen Krisenjahre lohnen sollte: Diese haben gezeigt, dass die akute Humanitäre Hilfe sowie langfristige Entwicklungszusammenarbeit (EZA) eine regelmäßige Anpassung brauchen“, bezieht sich Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung, auf eine Stellungnahme des Außenministeriums gegenüber der APA vom 27. Juni. 

Auch Österreichs länder- und themenspezifische Strategien sowie deren Umsetzung hängen in der kommenden Legislaturperiode ohne Dreijahresprogramm in der Luft, warnt Wank. Immerhin beginne schon in Kürze die Sommerpause der Bundesregierung und anschließend der Wahlkampf. 

„Die Lebensbedingungen von Menschen in armen und fragilen Ländern können sich verschlechtern, wenn etwa die zuständigen Ministerien, die ADA und die ausführenden NGOs nicht mehr in der Lage sind, zeitgemäß auf neue globale Krisen zu reagieren. Es ist die Verantwortung der Regierung und insbesondere des Außenministers, dafür zu sorgen, dass die österreichische Entwicklungspolitik krisenfit und zukunftstauglich bleibt. Und zwar auf Basis des dafür notwendigen Dreijahresprogramms“, richtet sich Wank an die Regierung. 

Andreas Balog, Geschäftsführer beim Samariterbund 

„Um in Krisenregionen nachhaltig und treffsicher agieren zu können, brauchen wir Hilfsorganisationen Planungssicherheit und eine gesamtstaatliche Strategie, die den globalen Krisen unserer Zeit gerecht wird. Wir appellieren eindringlich an die Regierung, das Dreijahresprogramm noch vor der Sommerpause zu beschließen.“ 

Alex Buchinger, Geschäftsführer Licht für die Welt Österreich 

„16% aller Menschen weltweit leben mit Behinderungen, mehr als 80% von ihnen in Ländern des Globalen Südens. In humanitären Settings steigt der Anteil an Menschen mit Behinderungen auf bis zu 27%. Um wirklich niemanden zurückzulassen, muss die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit sicherstellen, dass sie alle Menschen erreicht. Das Dreijahresprogramm 2025 bis 2025 enthält wichtige strategische Elemente dafür. Damit es wirksam wird, muss es endlich beschlossen werden.“ 

Stefan Fritz, Geschäftsführer von Hilfswerk International 

„Das Dreijahresprogramm ermöglicht eine effektive Reaktion auf globale Krisen und bessere Projektplanung. Es ist entscheidend, dass es noch vor der Sommerpause beschlossen wird, damit die Humanitäre Hilfe und EZA den nötigen Stellenwert in der Politik erhalten.“

Bernhard Drumel, Geschäftsführer von CONCORDIA Sozialprojekte 

„Es ist unerlässlich, dass sich die politischen Entscheidungsträger*innen sowohl auf EU- als auch nationaler Ebene dazu verpflichten, Kinderarmut in ganz Europa zu beseitigen. Das Dreijahresprogramm steckt für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit den notwendigen Rahmen für Projekte, die auf dieses Ziel hinarbeiten, und ist für Regionen in Europa mit extremer Armut, wie in unseren Projektländern Moldau und Kosovo, entscheidend.“ 

Zuvor appellierte die AG Globale Verantwortung am 27. Juni mit ihren Mitgliedsorganisationen Caritas Österreich, Diakonie ACT Austria, Jugend Eine Welt und Südwind an die Regierung, das Dreijahresprogramm rasch zu beschließen.

AG Globale Verantwortung
Hannah Hauptmann
Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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PA: Fairtrade International wählt neuen Vorstand

Entscheidungen auf Augenhöhe: Bauernfamilien und Beschäftigte aus den Anbauländern mit 50 Prozent Stimmrecht im Board.

Die Generalversammlung von Fairtrade International, dem Dachverband aller FAIRTRADE-Organisationen weltweit, hat als höchstes Entscheidungsgremium einen neuen Vorstand gewählt. Eine besondere Stärke des FAIRTRADE-Systems ist die gleichberechtigte Mitbestimmung von Bauernfamilien und Beschäftigten aus dem Globalen Süden, die bei allen wichtigen Entscheidungen 50 Prozent der Stimmen im Board halten. Als Vorsitzende wurde Laurence Tanty aus Frankreich wiedergewählt. Mit über 30 Jahren internationaler Erfahrung in der Lebensmittel-, Verpackungs- und Konsumgüterindustrie bringt sie wertvolle Expertise und ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen und Chancen der FAIRTRADE-Bewegung mit.

Die Generalversammlung ist nicht nur für wichtige Personalentscheidungen zuständig, sondern legt auch die strategische Ausrichtung von FAIRTRADE weltweit fest. Dies umfasst Änderungen in den FAIRTRADE-Standards sowie die Entwicklung und Finanzierung neuer Projekte in Ursprungsländern. Wichtige Themen sind dabei die Wahrung von Menschenrechten, die Sicherstellung existenzsichernder Einkommen und Löhne sowie die Erfüllung aller Auflagen für das bereits beschlossene EU-Lieferkettengesetz oder die -Entwaldungsrichtlinie. Mehr als zwei Millionen Bäuerinnen, Bauern und Beschäftigte aus 68 Ländern profitieren im FAIRTRADE-System von den verschiedenen Programmen und Initiativen. Die Ergebnisse und Fortschritte des vergangenen Jahres sind im neuen Jahresbericht von Fairtrade International nachzulesen.

Hier kann man den neuen Jahresbericht von Fairtrade International nachlesen.

Rückfragehinweis: presse@fairtrade.at
 
Hintergrund: Als Teil des internationalen FAIRTRADE-Netzwerks arbeitet FAIRTRADE Österreich an der Umsetzung der gemeinsamen Vision: eine Welt, in der alle Kleinbauernfamilien und Beschäftigten auf Plantagen in sogenannten Entwicklungsländern ein sicheres und gutes Leben führen, ihr Potential ausschöpfen und über ihre Zukunft selbst entscheiden können.