PA: Syrien: Entführung von alawitischen Frauen und Mädchen – Gründliche Untersuchung gefordert

Seit Februar 2025 sind bei Amnesty International Berichte über die Entführung von mindestens 36 alawitischen Frauen und Mädchen eingegangen. Die Betroffenen sind zwischen drei und 40 Jahre alt, über die Täter ist nichts bekannt.

Die syrische Regierung muss ihre Bemühungen zur Verhinderung geschlechtsspezifischer Gewalt dringend verstärken. Amnesty International ist alarmiert über die zahlreichen Fälle von entführten und verschleppten alawitischen Frauen und Mädchen und fordert, dass diese sofort gründlich und unparteiisch untersucht und die Täter zur Rechenschaft gezogen werden. 

Von den 36 gemeldeten Fällen untersuchte Amnesty International acht genauer. Dabei handelt es sich um fünf alawitische Frauen und drei Mädchen unter 18 Jahren, die am helllichten Tag verschleppt worden waren. In jedem der untersuchten Fälle bis auf einen haben es Polizei und Sicherheitsbehörden versäumt, das Schicksal und den Verbleib der Betroffenen wirksam zu untersuchen. Am 22. Juli gab der von

Präsident al-Sharaa zur Untersuchung von Tötungen an der syrischen Küste eingerichtete Untersuchungsausschuss an, ihm seien keine Entführungen von Frauen und Mädchen gemeldet worden. 

„Die Behörden in Syrien haben wiederholt versprochen, ein Syrien für alle Syrer*innen aufzubauen. 

Aber sie unternehmen nichts, um Entführungen und Verschleppungen von Frauen und Mädchen zu stoppen, körperliche Misshandlungen, Zwangsheirat und wahrscheinlich Menschenhandel zu verhindern, Vorwürfe wirksam zu untersuchen und die Verantwortlichen strafrechtlich zu verfolgen. 

Die alawitische Gemeinschaft, die bereits von früheren Massakern gezeichnet ist, ist durch diese Entführungswelle tief erschüttert. Frauen und Mädchen haben Angst, das Haus zu verlassen oder allein spazieren zu gehen“, sagte Agnès Callamard, Internationale Generalsekretärin von Amnesty International.  

In jedem der acht von Amnesty International genauer untersuchten Fälle hatten die Angehörigen der Betroffenen der Polizei oder den Sicherheitsbehörden die Entführungen gemeldet. In vier Fällen wurden neue Beweise, die von den Familien vorgelegt worden waren, zurückgewiesen oder nicht anerkannt. 

Die Familien erhielten keine Informationen über den Stand der Ermittlungen. 
In zwei Fällen machten Polizei und Sicherheitskräfte die Familie der Frau oder des Mädchens für die Entführung verantwortlich. 
In einem Fall schickte der Entführer den Angehörigen ein Bild ihrer verschwundenen Verwandten. 

Auf ihrem Körper waren Spuren von Schlägen zu sehen. In zwei Fällen verlangte der Entführer oder ein Mittelsmann von den Familien ein Lösegeld in Höhe von 10.000 bis 14.000 US-Dollar. 
Nur eine der beiden Familien war in der Lage zu bezahlen – trotzdem wurde die Frau nicht freigelassen. 
In mindestens drei Fällen wurde die entführte Person, darunter auch eine Minderjährige, wahrscheinlich von ihrem Entführer zur Heirat gezwungen.  

Viele der von Amnesty International zur aktuellen Situation Befragten berichteten, dass vor allem Frauen und Mädchen – insbesondere aus der alawitischen Gemeinschaft, aber auch andere – die in den betroffenen Gouvernements leben, Angst haben und äußerst vorsichtig sind, wenn sie ihre Häuser verlassen, um zur Schule, zur Universität oder zur Arbeit zu gehen. 

„Wir fordern die syrischen Behörden auf, schnell und transparent zu handeln, um vermisste Frauen und Mädchen ausfindig zu machen und die Täter vor Gericht zu stellen. Außerdem müssen sie den betroffenen Familien umgehend gesicherte Informationen sowie gender-sensible Unterstützung zukommen lassen“, sagte Agnès Callamard.

Amnesty International befragte enge Angehörige von acht Frauen und Mädchen, die zwischen Februar 2025 und Juni 2025 entführt worden waren. In vier Fällen wurden die Familien von den Entführern über syrische oder ausländische Telefonnummern, u. a. aus dem Irak, den Vereinigten Arabischen Emiraten oder der Türkei, kontaktiert. Die Entführer forderten Lösegeld oder bedrohten die Angehörigen, sollten sie nach den Betroffenen suchen. Nur zwei der acht entführten Personen konnten bisher zu ihren Familien zurückkehren. Amnesty International ist nicht bekannt, dass es Festnahmen, Anklagen oder Verfahren gegen die Verantwortlichen der acht Entführungen gegeben hat.  

Amnesty International erhielt außerdem von zwei Aktivist*innen, zwei Journalist*innen sowie von der unabhängigen Menschenrechtsorganisation Syrian Feminist Lobby Berichte über 28 weitere Entführungen. In diesen Fällen wurden 14 Mädchen und Frauen wieder freigelassen. 

Das Schicksal und der Verbleib der weiteren Personen sind unbekannt. Außerdem untersuchte Amnesty International Videomaterial, das die Angehörigen ins Internet gestellt hatten, um die Behörden zum Eingreifen zu bewegen und die Öffentlichkeit um Hilfe zu bitten. Auch Forderungen oder Drohungen von Entführern an die Angehörigen wurden gesichtet. 

Am 27. Juni erklärte die UN-Untersuchungskommission für Syrien, dass sie die Entführung von mindestens sechs alawitischen Frauen durch „nicht identifizierte Personen“ dokumentiert habe und „glaubwürdige Berichte über weitere Entführungen eingegangen sind“. Die Kommission fügte hinzu, dass die Behörden „in manchen dieser Fälle“ Ermittlungen eingeleitet hätten.  

Bereits im Mai hatte Amnesty International bei einem Treffen mit dem Innenminister in Damaskus die Entführungen und Verschleppungen von alawitischen Frauen und Mädchen angesprochen. Der Minister erklärte, er habe die zuständigen Behörden angewiesen, die Angelegenheit zu untersuchen. Am 13. Juli schrieb Amnesty International an den Minister, um vorläufige Untersuchungsergebnisse zu teilen und Informationen über die behördlichen Maßnahmen zum Schutz von Frauen und Mädchen zu erbitten. Außerdem fragte die Menschenrechtsorganisation nach dem Stand der Ermittlungen und nach den bisher unternommenen Schritten, um die Täter zur Rechenschaft zu ziehen. Eine Antwort steht noch aus. 

Geschlechtsspezifische Gewalt  

Während manche Familien nach wie vor nicht wissen, was mit ihren verschleppten Verwandten geschehen ist, haben in zwei Fällen die entführten Frauen Kontakt mit ihrer Familie aufgenommen und die Scheidung von ihren Männern gefordert. Diese Frauen gaben an, ihren Entführer entweder geheiratet zu haben oder bald zu heiraten. Sie deuteten an, dass es sich dabei um Zwangsverheiratung handelte bzw. sie gezwungen worden seien, um eine Scheidung zu bitten. 

In einem anderen Fall wurde ein minderjähriges Mädchen entführt, um Lösegeld zu erpressen. 
Die Familie wurde später von der Polizei darüber informiert, dass das Mädchen verheiratet worden sei. Amnesty International hat den Fall unabhängig überprüft und bestätigt, dass die Heirat ohne die Zustimmung der Eltern und wahrscheinlich auch ohne richterliche Genehmigung stattgefunden hat, was nach syrischem Recht illegal ist.  

Zwangsverheiratung verstößt gegen die Menschenrechte von Frauen und Mädchen und setzt sie dem Risiko weiterer Misshandlung aus. Zum Beispiel drohen ihnen dadurch weitere Formen sexualisierter Gewalt und körperlicher Misshandlung. Die beschriebene Entführung und Verschleppung von Frauen und Mädchen kann außerdem möglicherweise dem völkerrechtlich verbotenen Menschenhandel gleichkommen, wenn die Betroffenen beispielsweise zum Zweck der Ausbeutung verschleppt und festgehalten wurden. 

Die Behörden müssen alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, um diese Menschenrechtsverstöße zu verhindern und die Täter zu bestrafen, und sie müssen den Opfern und Überlebenden umfassende Unterstützung zukommen lassen. Darüber hinaus ist das Recht auf Freiheit und Sicherheit einer Person durch das Völkerrecht geschützt. Staaten haben die Pflicht, dieses Recht zu gewährleisten, u. a. indem sie dafür sorgen, dass es nicht durch Dritte verletzt werden kann.  

Keine wirksame behördliche Untersuchung  

In allen acht von Amnesty untersuchten Fällen zeigten die Familien das Verschwinden ihrer Angehörigen offiziell bei den Behörden an – entweder bei der örtlichen Polizei oder den nationalen Polizeibehörden. Sie meldeten dies entweder in der Gegend, in der die Entführung stattfand, oder an ihrem Wohnort. In sieben von acht Fällen hielten die Behörden die Familien jedoch nicht über den Fortgang der Ermittlungen auf dem Laufenden.  

Ein Familienmitglied einer Frau, die im Februar 2025 entführt wurde, setzte sich beispielsweise mehrfach mit den Sicherheitskräften in Verbindung und teilte ihnen sogar die Telefonnummer des mutmaßlichen Entführers mit, nachdem dieser die Familie kontaktiert hatte. Dennoch hatte die Familie im Juli 2025 immer noch keinerlei Informationen oder Neuigkeiten von den Behörden erhalten.  

Familienmitglieder, die Lösegeldforderungen erhalten hatten, darunter auch die Angehörigen einer Minderjährigen, berichteten Amnesty International, dass die Polizei über jeden Anruf, jede Nummer und jeden Austausch im Zusammenhang mit Lösegeldforderungen informiert worden war. Sie gaben der Polizei sogar die Namen von Personen, an die die Zahlungen überwiesen werden sollten, doch die Strafverfolgungsbehörden scheinen diesen Spuren nicht nachgegangen zu sein. 

„Die Behörden haben eine rechtliche und moralische Verantwortung, geschlechtsspezifische Gewalt zu verhindern und zu bestrafen. Alle Frauen in Syrien haben das Recht, ihr Leben frei von Angst vor Missbrauch, Diskriminierung und Verfolgung zu verbringen. Es müssen umgehend gründliche Untersuchungen erfolgen, die von unabhängigen Ermittler*innen mit uneingeschränktem Zugang zu den erforderlichen Ressourcen geleitet werden. Die Verantwortlichen müssen zur Rechenschaft gezogen werden und die Betroffenen sollten Wiedergutmachung erhalten. Alles andere ist ein Verstoß gegen die Menschenrechte“, sagte Agnès Callamard.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Valerie Schmid
+43-676 37 13 334
presse@amnesty.at




Kinder ohne Kindheit

2025 hätte ein besonderes Jahr werden sollen. Bereits 2015 einigte sich die internationale Staatengemeinschaft im Rahmen der Agenda 2030 (SDGs) auf ein ambitioniertes Ziel: im SDG 8 Unterziel 7 wurde festgelegt, jede Form von Kinderarbeit bis zum Jahr 2025 vollständig zu beenden. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. Laut einem aktuellen Bericht von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und UNICEF vom Juni 2025 sind weltweit 138 Millionen Kinder und Jugendliche von Kinderarbeit betroffen.

Ob der Welttag gegen Kinderarbeit am 12. Juni, der Internationale Tag der Kinder am 20. September oder der Tag der Kinderrechte, am 20. November – all diese Kindertage haben ein gemeinsames Anliegen: Sie sollen auf die Bedürfnisse und Rechte von Kindern aufmerksam machen! In Österreich wird insbesondere im September der Weltkindertag gefeiert – ein Anlass, um den Blick auf die aktuelle Situation von Kindern weltweit und in Österreich zu richten.

In dieser Rechercheliste stellt die ISJE Infos zu Institutionen, Expert:innen, Terminen und Publikationen zum Thema Kinderrechte und Kinderarbeit zusammen.

Kinderrechte Weltweit

Die Kinderrechte sind international durch die 54 Artikel der UN-Kinderrechtskonvention (KRK) von 1989 geregelt – ein völkerrechtlich verbindliches Abkommen, das von fast allen Ländern der Welt ratifiziert wurde. Trotz der breiten Anerkennung von Kinderrechten und SDGs klafft eine große Lücke zwischen Anspruch und Realität. Hier ein Überblick über die wichtigsten Rechte.

Recht auf Schutz vor Gewalt

Viele Kinder sind weiterhin Gewalt, Ausbeutung, Missbrauch und Vernachlässigung ausgesetzt. Besonders alarmierend ist die Eskalation der Gewalt im Nahen Osten. Von Oktober 2023 bis Mai 2025 wurden laut Berichten mehr als 50.000 Kinder im Gazastreifen getötet. Hier das Statement von Edouard Beigbeder, UNICEF-Regionaldirektor für den Nahen Osten und Nordafrika. 

Gewalt betrifft nicht nur Kinder in Kriegsgebieten. Laut UNICEF werden 1,6 Milliarden Kinder (zwei von drei) zu Hause regelmäßig gewalttätig bestraft; mehr als zwei Drittel sind sowohl körperlicher Bestrafung als auch psychischer Aggression ausgesetzt. Hier zum Factsheet.

Recht auf Bildung

Rund 250 Millionen Kinder und Jugendliche gehen laut UNICEF weltweit nicht zur Schule. Dies betrifft besonders Kinder in Krisenregionen und ländlichen Gebieten. Nach wie vor ist die Landwirtschaft der größte Arbeitgeber von Kindern weltweit, wie UNICEF und die ILO im aktuellen Bericht zu Kinderarbeit feststellten. Laut diesem sind 68 Prozent aller 5- bis 11-Jährigen Kinderarbeiter:innen in diesem Sektor beschäftigt. Hier zum Bericht

Recht auf Gesundheit

Fortschritte wurden gemacht – etwa bei der Senkung der Kindersterblichkeit. Aber: Viele Kinder haben keinen Zugang zu sauberem Wasser, ausreichend Nahrung oder medizinischer Versorgung. Hunger bleibt ein zentrales Problem – auch infolge von Konflikten und Klimawandel. Das WHO Child Health and Well Being Dashboard zielt darauf ab, den Fortschritt anhand mehrerer Kernindikatoren zu erfassen und enthält Daten aus 196 Ländern. Hier zum Dashboard

Recht auf Beteiligung

In vielen Ländern haben Kinder noch immer kaum eine Stimme in politischen oder gesellschaftlichen Entscheidungsprozessen, die sie betreffen. Beteiligung ist eines der am wenigsten umgesetzten Rechten.

Themen und Fragestellungen

  • Was bedeuten die Kriege in der Ukraine und im Nahen Osten für Kinder und ihre Rechte?
  • Welche Auswirkungen haben globale Mittelkürzungen auf Kinder und ihr Recht auf Bildung oder ihr Recht auf Gesundheit?
  • In welchen Produkten steckt Kinderarbeit (z.B.: Kakao, Kaffee, Tee, Baumwolle, Leder, Elektronik)?
  • Wie können Gesetze für unternehmerische Sorgfaltspflichten Kinder vor Ausbeutung schützen?
  • Wie kann der Zugang zu Bildung und Gesundheit insbesondere in ländlichen und krisengeschüttelten Gebieten verbessert werden?

Kinderrechte in Österreich

Obwohl die UN-Kinderrechtskonvention (KRK) der meistratifizierte Menschenrechtsvertrag weltweit ist, gelten Kinderrechte nach wie vor als wenig beachtetes Rechtsgebiet. Auch in Österreich, wo die KRK 1992 in Kraft trat, laufen die Kinderrechte Gefahr, verletzt zu werden, wie aktuell Artikel 9 der KRK, der sicherstellt, dass ein Kind nicht gegen den Willen seiner Eltern von diesen getrennt wird. Denn mit 1. Juli trat die Notverordnung zum Stopp der Familienzusammenführungen in Kraft.

Unter Berufung auf den Art. 72 AEUV argumentiert die Bundesregierung, dass es in Österreich eine gesamtstaatliche Gefährdung der öffentlichen Ordnung und inneren Sicherheit gebe. Namhafte Organisationen haben die Verordnung samt Begründung begutachtet und Stellungnahmen eingebracht, diese wurden vom Bundesministerium für Inneres jedoch nicht veröffentlicht. Weshalb sich die Organisationen entschieden haben diese im Juni selbst zu veröffentlichen. Laut Caritas Österreich kann keinesfalls von einem Notstand gesprochen werden. “Hier wird nicht auf eine Notstandsituation reagiert – hier wird das Menschenrecht auf Familienleben massiv untergraben,” sagt auch Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich.

Hier die Stellungnahmen: 

Institutionen und Organisationen

Die Dreikönigsaktion (DKA) ist das Hilfswerk der Katholischen Jungschar in Österreich. Sie setzt sich für die Rechte von Kindern und Jugendlichen, und ein Leben in Würde für alle Menschen weltweit ein. Aktuell läuft die Initiative und Social-Media-Challenge #tanzengegenkinderarbeit! von DKA, Jugend eine Welt, Fairtrade Österreich, Kindernothilfe Österreich, Butterfly Rebels und solidar Austria. 

ECPAT ist eine internationale Organisation, die sich für die Beendigung der sexuellen Ausbeutung von Kindern einsetzt. Die Abkürzung steht für „End Child Prostitution, Pornography and Trafficking of Children for Sexual Purposes“.

Jugend Eine Welt – Don Bosco Entwicklungszusammenarbeit ist eine österreichische Hilfsorganisation, die sich seit 1997 weltweit für die Verbesserung der Lebensperspektiven von Kindern und Jugendlichen in Asien, Afrika, Lateinamerika, dem Nahen Osten und Osteuropa einsetzt. 

MOLACNNATS ist ein Zusammenschluss nationaler Organisationen von arbeitenden Kindern und Jugendlichen in sieben Ländern in Lateinamerika und der Karibik, die daran arbeiten ihre Rechte als Kinderarbeiter:innen durchzusetzen.

Das Netzwerk Kinderrechte Österreich ist ein unabhängiges Netzwerk von 55 Organisationen und Institutionen zur Förderung der Umsetzung der UN-Kinderrechtskonvention in Österreich. Es setzt sich dabei für die Rechte aller Kinder und Jugendlichen ohne jede Diskriminierung ein.

ProNats ist ein deutscher Verein, der sich für die Rechte von arbeitenden Kindern weltweit einsetzt. Gemeinsam mit Kindergewerkschaften im Globalen Süden setzt sich der Verein dafür ein, dass Kinderrechte gestärkt werden, anstatt nur Verbote zu fordern, welche die Lebensrealität arbeitender Kinder außer Acht lässt.

UNICEF ist das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen. Die Organisation setzt sich weltweit für die Rechte und das Wohlergehen von Kindern ein.

Der Verein Welt der Kinder engagiert sich für eine kindgerechte Gesellschaft. Vorrangig soll die Teilhabe junger Menschen an der Gestaltung von Gesellschaft gestärkt und der Schutz vor Gewalt erhöht werden. 

Expert:innen                                                                                                                  

Sabine Andresen ist Professorin für Familienforschung und Sozialpädagogik an der Goethe-Universität in Frankfurt am Main. Ihre Schwerpunkte sind unter anderem Kindheit und Familie, internationale Child Well-Being Forschung, sowie Kinder- und Familienarmutsforschung. 

Franz Jedlicka setzt sich als Friedensforscher für eine gewaltfreie Kindererziehung ein. Um die gewaltfreie Erziehung zu verbreiten und die Körperstrafe in der Kindererziehung zu bekämpfen, hat Franz Jedlicka die WHITE HAND Kampagne ins Leben gerufen.

Benjamin Pütter ist international anerkannter Kinderarbeits-Experte. Er ist zweiter Vorsitzender von India Child Care und Partner von Childhood in Freedom. Für sein Buch „Kleine Hände – großer Profit“ hat Pütter undercover in Indien Kinderarbeit dokumentiert –in Steinbrüchen, Teppich-Fabriken und Hinterzimmern.

Elisabeth Schaffelhofer-Garcia Marquez ist Expertin beim Zentrum polis – Politik Lernen in der Schule in Wien. Als Juristin und Journalistin hat sie langjährige Erfahrung in Politischer Bildung und Menschenrechtsbildung und hat sich auf Kinderrechte spezialisiert.

Kailash Satyarthi ist Kinderrechtsaktivist in Indien, der sich seit den 1980er Jahren für die Rechte von Kindern einsetzt. Er wurde 2014 gemeinsam mit Malala Yousafzai mit dem Friedensnobelpreis ausgezeichnet. Seine Organisation „Kailash Satyarthi Children’s Foundation“ widmet sich Kinderarbeit, Kinderhandel und sexuellem Kindesmissbrauch.

Helmut Sax ist Rechtswissenschaftler am Ludwig Boltzmann Institut in Wien. An der Universität Wien hält er Seminare über Kinderrechte in Theorie und Praxis, um diese stärker im juristischen Diskurs zu verankern. 

Termine

20. September: Internationaler Kindertag

09. Oktober: Forum – Kinder- und Jugendpartizipation von Welt der Kinder in Innsbruck 

20. November:  Internationaler Tag der Kinderrechte

13. bis 15. November: Zukunftsdialoge Globales Lernen 2025

21. bis 23. November: Entwicklungstagung an der Universität Innsbruck zum Thema Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen. Mit Workshops wie: Die Rechte zukünftiger Generationen von FIAN Österreich.

Publikationen                                                                                                




PA: Der israelische Angriff auf Evin-Gefängnis in Teheran muss als Kriegsverbrechen untersucht werden

Die absichtlichen Luftangriffe des israelischen Militärs auf das Evin-Gefängnis in Teheran am 23. Juni 2025 stellen eine schwere Verletzung des humanitären Völkerrechts dar und müssen als Kriegsverbrechen strafrechtlich untersucht werden, erklärte Amnesty International heute nach einer eingehenden Untersuchung.

Verifiziertes Videomaterial, Satellitenbilder und Interviews mit Augenzeug*innen, Familienangehörigen von Gefangenen und Menschenrechtsverteidiger*innen zeigen, dass das israelische Militär mehrere Luftangriffe auf das Evin-Gefängnis geflogen hat, bei denen zahlreiche Zivilist*innen getötet und verletzt wurden und die an mindestens sechs Stellen des Gefängniskomplexes umfangreiche Schäden und Zerstörungen verursacht haben.

Man geht davon aus, dass im Evin-Gefängnis zum Zeitpunkt des Anschlags etwa 1.500 bis 2.000 Gefangene inhaftiert waren, darunter willkürlich inhaftierte Menschenrechtsaktivist*innen, Demonstrant*innen, politische Dissident*innen, Angehörige verfolgter religiöser Minderheiten sowie Doppelstaatsangehörige und ausländische Staatsangehörige, die häufig als diplomatisches Druckmittel eingesetzt werden. Zu jener Zeit hielten sich außerdem Hunderte von Zivilist*innen in dem Gefängniskomplex auf. Der Angriff fand während der Besuchszeiten des Gefängnisses statt. Nach Angaben der iranischen Behörden wurden mindestens 80 Zivilist*innen – 79 Männer und Frauen sowie ein fünfjähriger Junge – getötet.

Gefängnis gilt als ziviles Objekt – kein rechtmäßiges militärisches Ziel

Nach dem humanitären Völkerrecht gilt ein Gefängnis als ziviles Objekt und es gibt in diesem Fall keine glaubwürdigen Beweise dafür, dass das Evin-Gefängnis ein rechtmäßiges militärisches Ziel war. „Die wissentliche und vorsätzliche Durchführung solcher Angriffe stellt ein Kriegsverbrechen dar“, sagt Erika Guevara Rosas, Leitende Direktorin für Forschung, Advocacy, Politik und Kampagnen.

Das israelische Militär schien in einer Erklärung den Angriff damit zu rechtfertigen, dass dort „Feinde des Regimes“ festgehalten und gefoltert würden und in dem Gefängnis „Geheimdienstoperationen gegen den Staat Israel einschließlich Gegenspionage“ durchgeführt würden. Das Verhör von Gefangenen, die der Spionage für Israel beschuldigt werden, oder die Anwesenheit von Geheimdienstmitarbeiter*innen auf dem Gelände des Gefängnisses machen die Strafvollzugseinrichtung selbst jedoch nicht zu einem legitimen militärischen Ziel im Sinne des humanitären Völkerrechts.

„Die israelischen Streitkräfte hätten wissen müssen, dass Luftangriffe auf das Evin-Gefängnis zu erheblichen Schäden an der Zivilbevölkerung führen können. Die Strafverfolgungsbehörden in aller Welt müssen sicherstellen, dass alle für diesen tödlichen Angriff Verantwortlichen vor Gericht gestellt werden, auch durch Anwendung des Grundsatzes der universellen Gerichtsbarkeit („Weltrechtsprinzip“). Die iranischen Behörden müssen außerdem dem Internationalen Strafgerichtshof die Zuständigkeit für alle Verbrechen nach dem Römischen Statut übertragen, die auf ihrem Hoheitsgebiet begangen oder von dort aus verübt wurden“, so Erika Guevara Rosas.

Weitere Informationen, Berichte von Augenzeug*innen sowie Fotos mit detaillierten Analysen finden Sie auf www.amnesty.at

 Hintergrund & Methodik

Das Evidence Lab von Amnesty International analysierte Satellitenbilder von vor und nach den Angriffen und verifizierte 22 Videos und 59 Fotos, die umfangreiche Schäden und Zerstörungen in sechs Bereichen im Süden, im Zentrum und im Norden des Evin-Gefängniskomplexes zeigen.

Darüber hinaus überprüfte Amnesty International Erklärungen israelischer und iranischer Behörden und befragte 23 Personen innerhalb und außerhalb Irans, darunter sieben Angehörige von Gefangenen, einen Anwohner, der Zeuge des Angriffs war, zwei Quellen mit Informationen über zwei getötete Opfer, zwei Journalist*innen und 11 ehemalige Gefangene, darunter Dissidenten und Menschenrechtsaktivist*innen, die Informationen von Gefangenen, Familienangehörigen von Gefangenen, Gefängnismitarbeitern und Rettungsdiensten erhielten, die vor Ort waren. Die Organisation erhielt außerdem von einer Quelle die Aufzeichnungen von vier Telefongesprächen zwischen vier Gefangenen und ihren Familien wenige Stunden nach dem Angriff.

Amnesty International richtete am 3. Juli Fragen zu dem Angriff an den israelischen Verteidigungsminister. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag noch keine Antwort vor.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664 400 10 56
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PA: Neue Studie: Mehrheit der Österreicher:innen will faire Mode!

Umfrage zeigt breite Zustimmung für faire Arbeitsbedingungen und Menschenrechte – Südwind fordert strengere Gesetze für Unternehmen

Eine neue repräsentative Studie zeigt: Die Mehrheit der österreichischen Bevölkerung wünscht sich starke Veränderungen in der Modeindustrie mit klaren Regeln für Unternehmen, fairen Löhnen und Transparenz entlang der Lieferkette.

Im Auftrag von Südwind und der Clean Clothes Kampagne (CCK) wurden Konsumverhalten und Einstellungen zum Thema gerechter Wandel in der Modeindustrie untersucht. Die Ergebnisse sind eindeutig: Mehr als zwei Drittel der Befragten (68 Prozent) sind bereit, für fair produzierte Kleidung mehr zu bezahlen. 87Prozent sind dafür, dass nachhaltige Modemarken existenzsichernde Löhne zahlen und Arbeitsrechte achten sollen.

„Die Menschen in Österreich wollen faire Löhne, Transparenz und Umweltstandards in der Modeindustrie – aber mit bewusstem Konsum allein lassen sich systemische Ungerechtigkeiten nicht lösen. Damit soziale Verantwortung zum Standard wird, müssen Politik und Wirtschaft klare Rahmenbedingungen schaffen“, sagt Gertrude Klaffenböck, Südwind-Sprecherin für Mode-Lieferketten.

Breite Unterstützung für Menschenrechte

Die Studie zeigt einen starken Rückhalt für faire Produktionsbedingungen: 80 Prozent der Befragten in Österreich lehnen es ab, dass Marken ihre Produktion in Billiglohnländer verlagern, ohne auf Menschenrechte zu achten. 86 Prozent lehnen es ab, dass Modemarken ihre Marktmacht nutzen, um Lieferant:innen und Näher:innen zu unfairen Verträgen zu zwingen.

Auch die Bereitschaft, mehr für nachhaltige Kleidung zu zahlen, ist hoch: 66 Prozent sind bereit, für umweltfreundliche Kleidung mehr auszugeben. Besonders deutlich: 81 Prozent unterstützen faire Preise an Zulieferer, auch wenn dadurch die Kleidung teurer wird.

Nachhaltiger Konsum braucht rechtlichen Rahmen

Um dem Wunsch nach Nachhaltigkeit und Gerechtigkeit in der Modeindustrie nachzukommen, fordert Südwind die Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes, mit strenger nationaler Kontrolle. „Unternehmen müssen gesetzlich verpflichtet werden, entlang ihrer gesamten Lieferkette für faire Löhne, sichere Arbeitsbedingungen und Umweltstandards zu sorgen. Modemarken müssen offenlegen, wo und unter welchen Bedingungen ihre Produkte hergestellt werden. Nur so kann der Wandel hin zu einer gerechten Modeindustrie gelingen“, so Gertrude Klaffenböck.

Über die Umfrage:

Das Marktforschungsinstitut iVOX hat im Auftrag der Clean Clothes Kampagne eine repräsentative Umfrage durchgeführt. Ziel war es, Wissen, Einstellungen und Verhaltensweisen rund um das Konzept des gerechten Wandels („Just Transition“) in der Modeindustrie zu erfassen. Die Umfrage wurde in sechs Ländern (Österreich, Belgien, Kroatien, Finnland, Italien und die Niederlande) online durchgeführt. Die Stichprobe bestand aus 6.000 Teilnehmer:innen (jeweils 1.000 pro Land), repräsentativ nach Geschlecht, Alter, Bildungsabschluss und Sprache. Der Befragungszeitraum war zwischen 9. Dezember und 20. Dezember 2024.

Download Studienergebnisse: Faire Mode“ (PDF – 2 Seiten)

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleitung Südwind
Tel.: +43 650 96 77577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at




Stellungnahme: USAID-Aus und die schleichende Abwicklung des globalen Zusammenhalts

Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe – äußert sich in einer Stellungnahme zum endgültigen Aus der US-Entwicklungsbehörde USAID, den fehlenden globalen Zusammenhalt und die zunehmenden Angriffe auf die Zivilgesellschaft.

Wenn Leben nichts mehr zählen. Die schleichende Abwicklung des globalen Zusammenhalts

Gestern stellte USAID endgültig seine Arbeit ein. Nur wenige Stunden zuvor erschien ein Artikel in der wissenschaftlichen Fachzeitschrift The Lancet über die Leben, welche NGOs durch Unterstützung der US-Entwicklungsbehörde in einer 21-jährigen Studienperiode retten konnten. In Ländern niedrigen und mittleren Einkommens ging die Sterblichkeit um 15% zurück, die von unter fünfjährigen Kindern sogar um ein Drittel. In absoluten Zahlen sind das 91 Millionen Menschen, davon 30 Millionen Babys und Kleinkinder, die nicht sterben mussten. USAID ermöglichte unter anderem den Aufbau wichtiger Strukturen für die Gesundheitsversorgung und bekämpfte erfolgreich HIV/AIDS, Tuberkulose, Malaria und weitere tödliche Krankheiten. Doch besiegelte US-Außenminister Marco Rubio die Zerschlagung dieser Erfolgsgeschichte mit den zynischen Worten, dass USAID seit Ende des Kalten Kriegs doch kaum etwas vorzuweisen habe. Der Artikel warnt, dass ohne die Unterstützung der Behörde 14 Millionen Menschen bis 2030 sterben könnten. Ihren Tod nimmt die US-Regierung in einer Zeit in Kauf, in der sich die Vereinten Nationen zu einer „Triage des menschlichen Überlebens“ gezwungen sehen. Doch sind die humanitären Ausgaben der UN-Mitgliedsstaaten so gering, dass die UNOCHA aktuell nicht einmal einem Drittel der rund 310 Millionen notleidenden Menschen auf der Welt Humanitäre Hilfe zusichern kann. Dafür würde ein Prozent der Gelder reichen, welche die Länder im letzten Jahr für Verteidigung ausgaben.

EU ignoriert, dass eine soziale, ökologische und ökonomische Reform längst überfällig ist

Der fehlende Zusammenhalt mit benachteiligten und gefährdeten Menschen und die schrumpfende internationale Zusammenarbeit sind auch eine Bankrotterklärung für die EU. Zahlreiche EU-Länder wie Österreich haben ebenfalls die Mittel für internationale Entwicklung, Humanitäre Hilfe und entwicklungspolitische Inlandsarbeit gekürzt. Dabei sind wohlhabende Länder überproportional für die Ursachen globaler Krisen und Konflikte verantwortlich, etwa für Ressourcenknappheit, Erderhitzung und die Zerstörung von Lebensräumen. Regierungen, EU-Kommission und Fraktionen im EU-Parlament scheinen in Anbetracht des vielgepriesenen, gewinnverheißenden Wettbewerbsvorteils zu ignorieren, dass eine grundlegende soziale, ökologische und ökonomische Reform längst überfällig ist. Diese ist für viele Menschen – weltweit genauso wie in Europa – vielleicht die einzige Chance auf eine lebenswerte und sichere Zukunft. Dennoch höhlt die EU derzeit den dafür wesentlichen Green Deal aus und hat Entwicklungsgelder zugunsten der wirtschaftsorientierten Global Gateway Strategy umgeschichtet.

Angriffe auf Zivilgesellschaft, die Stütze für Sozial-, Gesundheits- und Bildungssysteme ist

Die Zivilgesellschaft blickt heute nach Brüssel, wo die EU-Kommission sich zum bestehenden Klimaziel bis 2040 äußert. Sie befürchtet, dass dieses etwa durch die Option, Emissionshandelszertifikate im EU-Ausland zu kaufen, aufgeweicht werden könnte. Rechte EU-Parlamentarier*innen und ihre Parteien haben dafür bereits den Boden geschaffen: Sie kampagnisieren gegen NGOs, die wichtige Akteur*innen im europäischen und internationalen Klimaschutz sind und dafür auch EU-finanzierte Projekte durchführen. Eine Arbeitsgruppe soll nun untersuchen, wie NGOs EU-Gelder verwenden. Hinweise auf Missbrauch oder Rechtsverstöße gibt es keine. Immerhin müssen NGOs ihre Bilanz öffentlich machen und EU-finanzierte Projekte unterliegen besonders strengen Transparenz- und Kontrollvorgaben. Von dieser Farce sind Organisationen und Vereine aus allen Bereichen betroffen – auch jene die Katastrophenhilfe leisten, Krankentransporte machen oder Kindern Nachhilfe geben und Instrumente lernen. Als Dachverband von 38 österreichischen NGOs der internationalen Entwicklung, Humanitären Hilfe und entwicklungspolitischen Inlandsarbeit stellen wir uns gegen diese politisch motivierten Angriffe. Die Zivilgesellschaft ist in Europa und weltweit eine nicht wegzudenkende Stütze für Sozial-, Gesundheits- und Bildungssysteme. Sie mahnt die Politik zur Verantwortung gegenüber den vielen ein, insbesondere im Zusammenhang mit zunehmenden Ungleichheiten, Menschenrechtsverletzungen, Erderhitzung und Umweltzerstörung.




PA: Ambitionierte entwicklungspolitische Strategie droht ‚Papiertiger‘ zu werden

NGO-Dachverband begrüßt angesichts der globalen Lage den Beschluss des entwicklungspolitischen Dreijahresprogramms, dem es ohne ausreichend Mittel jedoch an Wirkkraft fehlen wird

“Der heutige Beschluss des Dreijahresprogramms der österreichischen Entwicklungspolitik 2025 – 2027 ist ein wichtiges Signal für globale Verantwortung. In Zeiten geopolitischer Unsicherheit, wachsender humanitärer Not und Destabilisierung legt die österreichische Bundesregierung ein strategisch kluges und inhaltlich ambitioniertes Programm vor, um benachteiligte und gefährdete Menschen in Ländern des Globalen Südens sowie in weltweiten Krisengebieten zu unterstützen”, lobt Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung, Österreichs neue entwicklungspolitische Strategie.

Das Dreijahresprogramm biete den zuständigen Ministerien, der Austrian Development Agency sowie NGOs die notwendige inhaltliche Orientierung, um moderne und wirksame Projekte der Humanitären Hilfe, der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit (OEZA) und Friedensförderung zu finanzieren und umzusetzen, erklärt Wank. Es fördere wichtige Synergien zwischen diesen außenpolitischen Instrumenten und setze auf Inklusion, Klima- und Geschlechtergerechtigkeit. So trage es etwa zur weltweiten Bekämpfung von Hunger, Armut und Ungleichheiten bei.

Knappe Mittel könnten Dreijahresprogramm zum ‘Papiertiger’ machen

Angesichts der verschärften globalen Lage sei der Beschluss einer neuen entwicklungspolitischen Strategie längst überfällig gewesen, verweist Wank. Die Vereinten Nationen warnen aktuell vor einer tödlichen Hungersnot im Gazastreifen und im Südsudan. Gleichzeitig schlagen sie wegen der größten humanitären Finanzierungslücke ihrer Geschichte Alarm. Als wäre dem nicht genug, breite sich der Konflikt im Nahen Osten weiter aus. “Bleibt in dieser Situation die Finanzierung jedoch aus, droht eine schwache Außenpolitik mit Dreijahresprogramm als ‘Papiertiger’, der seine Wirkung für Menschen in Ländern das Globalen Südens und in Krisengebieten kaum entfalten kann. Seit dem Budgetbeschluss von letzter Woche steht fest, dass die Mittel für die OEZA und den Auslandskatastrophenfonds bis Ende 2026 um 32% sinken sollen”, beklagt Wank.

Appell: Finanzierungslücke schließen und abgesicherten Budgetpfad erarbeiten

Dies könne die Regierung verhindern, wenn sie das Programm als weit mehr als ein politisches Grundlagendokument begreift, betont Wank und schließt: „Das Dreijahresprogramm ist eine Chance, Österreichs Rolle als glaubwürdiger, engagierter Partner zu schärfen. Ein solcher Partner setzt insbesondere auf Krisen- und Konfliktprävention und ermöglicht Zukunftschancen sowie Stabilität. Wir appellieren an Außenministerin Beate Meinl-Reisinger und Finanzminister Markus Marterbauer, die entwicklungspolitische und humanitäre Finanzierungslücke rasch zu schließen und einen abgesicherten wie krisenfesten Budgetpfad für eine moderne, aktive Außenpolitik zu erarbeiten.


Die AG GLOBALE VERANTWORTUNG ist der Dachverband von 38 österreichischen NGOs der internationalen Entwicklung und Humanitären Hilfe. Unsere Mitgliedsorganisationen führen jährlich 1.000 Projekte in über 120 Ländern der Welt durch und tragen zu einem menschenwürdigen Leben für alle auf einem gesunden Planeten bei.

Rückfragen & Kontakt

AG Globale Verantwortung
Hannah Hauptmann, MA
Telefon: +43 699/172 042 07
E-Mail: presse@globaleverantwortung.at




Südwind und Netzwerk Soziale Verantwortung: Ratsbeschluss zum EU-Lieferkettengesetz macht es zu einem wirkungslosen Papiertiger

Menschenrechtsorganisation übt scharfe Kritik an der vom EU-Rat vorgelegten Position zur Aufweichung des Lieferkettengesetzes: EU Parlament muss Menschenrechte und Umwelt retten!

In der gestern präsentierten Position des EU-Rates zu „Vereinfachungen“ des Lieferkettengesetzes werden Verpflichtungen für Unternehmen für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt entlang globaler Lieferketten stark abgeschwächt.

„Der EU-Rat geht in seiner Position sogar über den Omnibus-Vorschlag der Kommission hinaus und verwässert die ursprüngliche Zielsetzung des Lieferkettengesetzes noch weiter. Die Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt wird wirtschaftlichen Interessen geopfert“, sagt Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin vom Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe). 

„Von Vereinfachungen kann keine Rede sein, wenn fast alle Wirkungsbereiche eines Gesetzes ausgehebelt werden. Was der Rat hier vorlegt, ist ein fataler Rückschritt: Aus einem Menschenrechtsinstrument wird ein Feigenblatt für Konzerne“, kritisiert Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferkettenexperte von der Menschenrechtsorganisation Südwind. „Unter dem Vorwand der Entbürokratisierung bleibt nur mehr ein zahnloser Papiertiger übrig, der keine Vereinfachung bringt, sondern ein wirksames Gesetz zu einer lästigen Berichtspflicht degradiert“, erklärt Grasgruber-Kerl.  

Südwind und NeSoVe fordern jetzt das EU-Parlament dazu auf, sich dieser Aushöhlung entgegenzustellen und sich für ein starkes, verbindliches Lieferkettengesetz einzusetzen, das die Menschenrechte und die Umwelt schützt, statt die Konzerne.

Der neue Ratsentwurf sieht eine weitere Verschiebung des Lieferkettengesetzes um ein Jahr vor und nimmt die überwiegende Mehrheit der europäischen Wirtschaft von Sorgfaltspflichten aus: Die Schwellenwerte werden auf 5.000 Beschäftigte und 1,5 Milliarden Euro Umsatz angehoben – von ursprünglich 1.000 Beschäftigte und 450 Millionen Euro Umsatz. Auch die Beschränkung auf direkte Zulieferer verringert den Wirkungsbereich massiv und ignoriert die Realität globaler Lieferketten, wo Risiken häufig schon in der Produktion auftreten. Ebenso wird die zivilrechtliche Haftung, die Arbeiter:innen und Betroffenen von Umweltverschmutzungen Entschädigung gebracht hätte, ausgehebelt.

Rückfragehinweis: 
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleitung Südwind
Tel.: 0650 96 77577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at




PA: Gekürzte Hilfsgelder: Menschen auf der Flucht leiden Hunger

Im Vorfeld des Weltflüchtlingstages macht die internationale Hilfsorganisation World Vision auf die verzweifelte Lage von geflüchteten Menschen aufmerksam: Ein aktueller Report zeigt auf, dass aufgrund von fehlenden Hilfsgeldern Essensrationen gekürzt werden mussten und viele an Hunger leider. Besonders schwierig ist die Situation für Kinder.

„Wir sind nicht nur Zeugen einer Hungerkrise. Wir sind Zeugen einer systematischen Demontage der Kindheit“, erklärt daher Amanda Rives, Nothilfe-Leiterin von World Vision International. “Wir sehen, wie Kinder aus den Klassenzimmern in gefährdende Arbeit, frühe Heirat und Ausbeutung gedrängt werden, nur weil sie nicht genug zu essen haben. Ein Kind, das hungrig ist, kann nicht lernen. Ein Kind, das arbeiten muss, um seine Familie zu ernähren, kann nicht wachsen. Einem Kind, das mit 13 Jahren verheiratet wird, wurde seine Zukunft gestohlen, bevor sie begonnen hat.”

Für den Bericht hat World Vision von Jänner bis April 2025 mehr als 5.000 Haushalte von Flüchtlingen, Binnenvertriebenen und Gastfamilien befragt. Er stützt sich auf Daten aus 13 Krisengebieten, darunter Syrien, Libanon, Bangladesch, Myanmar, Somalia, Äthiopien, Südsudan, Uganda, Mali, die Zentralafrikanische Republik und die Demokratische Republik Kongo.

58 Prozent der befragten Haushalte leiden unter starkem Hunger. Fast die Hälfte davon gab an, auch mehrere Tage ohne Nahrung auskommen zu müssen. Im Südsudan berichteten 97 Prozent der Familien, dass jemand in ihrem Haushalt im vergangenen Monat einen ganzen Tag und eine ganze Nacht lang nichts gegessen hat. In Äthiopien und der Demokratischen Republik Kongo traf das auf 89 Prozent der Familien zu.

„Das sind Familien, die durch Konflikte oder Katastrophen alles verloren haben. Jetzt nehmen wir ihnen das Einzige weg, was ihnen noch geblieben ist: die lebensrettende Nahrungsmittelhilfe“, erklärt Rives. Die für 2025 weltweit benötigte humanitäre Hilfe ist aktuell erst zu etwa einem Achtel finanziert, und große Geber haben erhebliche weitere Kürzungen angekündigt oder bereits vorgenommen.

Viele Familien berichteten im Report, dass die Kinder wegen des Hungers die Schule verlassen und sie dann gezwungen sind, zu arbeiten, zu betteln oder frühe Ehen einzugehen, um das Überleben ihrer Familien zu sichern. Eine Mutter aus einem Flüchtlingslager in Uganda berichtet: “Meine Tochter wollte Lehrerin werden. Jetzt verbringt sie ihre Tage damit, nach Resten zu suchen, die sie auf dem Markt verkaufen kann. Sie ist zwölf Jahre alt.”

Die Ergebnisse von World Vision zeigen, dass Kinder in ernährungsunsicheren Haushalten achtmal häufiger zu Kinderarbeit gezwungen sind und annähernd sechsmal häufiger früh verheiratet werden. Die Wahrscheinlichkeit, dass Kinder zum Betteln gezwungen werden, stieg um mehr als das Neunfache und das Risiko, Gewalt ausgesetzt zu sein, verfünffachte sich. „Wenn wir jetzt nicht handeln“, warnt daher Rives, „werden wir nicht nur Menschenleben verlieren, sondern die Zukunft einer ganzen Generation.“

Spenden: https//worldvision.at/katastrophenspende/kuerzung-staatlicher- hilfsgelder/

Rückfragehinweis:
World Vision Österreich
Angelika Rädler
Telefon: 0664 833 9411
E-Mail: angelika.raedler@worldvision.at
Website: https://www.worldvision.at




PA: UNICEF Österreich: Vielfalt ist ein Kinderrecht

Wien (OTS) – Vielfalt, Inklusion und Chancengleichheit sind keine Schlagworte – sie sind unverhandelbare Rechte, die jedem Kind weltweit zustehen. In einem offenen Brief ruft UNICEF Österreich gemeinsam mit Partnern dazu auf, Haltung zu zeigen und sich sichtbar für die Rechte benachteiligter Kinder einzusetzen.

„Wir leben diese Werte nicht nur im Pride Monat, sondern 365 Tage im Jahr – seit bald 80 Jahren“, so Christoph Jünger, UNICEF Österreich Geschäftsführer.
Grundlage ist die UN-Kinderrechtskonvention , insbesondere Artikel 2 , der das Recht jedes Kindes auf Schutz vor Diskriminierung festhält.

Die Realität sieht anders aus
– 240 Millionen Kinder mit Behinderungen sind laut UNICEF weltweit besonders benachteiligt.
– LGBTIQ+-Kinder sind vielfach Gewalt und Ausgrenzung ausgesetzt – oft ohne Schutz.
– UNICEF schätzt, dass jährlich zwölf Millionen Mädchen eine Kinderehe eingehen .
– 122 Millionen Mädchen gehen nicht zur Schule.

UNICEF fordert
1. Globale Verantwortung für Vielfalt & Inklusion
2. Verlässliche Finanzierung für benachteiligte Kinder
3. Gezielte Hilfe für Kinder in Krisenregionen
4. Zugang zu Bildung für alle Kinder und Jugendlichen

Immer mehr Partner, so Drei , Ochsner , UNIQA Insurance Group , Vöslauer und IKEA Austria GmbH haben den offenen Brief bereits unterzeichnet – sie übernehmen Verantwortung, zeigen Rückgrat und gestalten eine inklusive Zukunft aktiv mit.

Unternehmen und Privatpersonen können laufend Teil der Initiative werden: Der Brief als PDF zum Teilen, auf der Website von UNICEF können Sie den Brief unterzeichnen .

Möchten Sie sich gemeinsam mit uns für Vielfalt und Chancengleichheit starkmachen? Unterstützen Sie unsere Spendenaktion, um Vielfalt zu fördern .

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM / Originalbild-Service sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:
UNICEF Österreich
Michael Blauensteiner
Telefon: +43 660 38 48 821
E-Mail: blauensteiner@unicef.at
Website: https://unicef.at




PA: Asyl in Not zur Aussetzung syrischer Asylverfahren

Asyl in Not und Helping Hands luden am 17.6. zur Pressekonferenz und berichteten von Behördenschikanen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegenüber syrischen Asylberechtigten und ihren Familienangehören.

Kübra Atasoy, Vorsitzende von Asyl in Not, und Peter Marhold, Helping Hands, geben Einblick in konkrete Fälle von Menschen, deren Asylverfahren seit Monaten oder Jahren verzögert, unterbrochen oder gezielt nicht entschieden werden – trotz akuter Schutzbedürftigkeit. Der Umgang mit diesen Verfahren steht exemplarisch für eine politische Praxis, in der Rechtsstaatlichkeit zweitrangig ist.

„Wer das BFA heute mit diesen Schikanen durchgehen lässt, den kann morgen dasselbe Schicksal beim AMS, bei der PVA, bei der MA40 ereilen. “, warnt Kübra Atasoy vor der drohenden Ausweitung dieser Behördenschikanen, nicht nur auf andere Herkunftsländer, sondern auch andere Rechtsgebiete.

Politisch motivierte Verfahren: Der Staat entscheidet nicht
Die dokumentierten Fälle zeigen: Menschen, die sich rechtlich im Verfahren befinden, werden systematisch durch Nicht-Entscheidungen, intransparente Aktenführung, fehlende Einvernahmen und willkürliche Aberkennungsverfahren in einem Zustand permanenter Unsicherheit gehalten.

Das trifft insbesondere Familien mit Kindern, Alleinstehende, Vulnerable mit medizinischem Versorgungsbedarf sowie Menschen, die aus strukturell gefährdeten Regionen kommen.

Familie Ahmed wartet seit 2023 auf die Entscheidung über ihren Asylantrag – trotz chronischer Erkrankungen der Eltern und einer Behinderung eines Kindes. Der rechtliche Status der gesamten Familie ist seit Monaten ausgesetzt. Im Fall von Mohamed , einem unbegleieten Minderjährigen mit schweren Kriegsverletzungen, wird nach Jahren der Anerkennung plötzlich die Aberkennung seines Schutzstatus eingeleitet – ohne nachvollziehbare Begründung. Babys wie Laila , geboren in Österreich, werden in die Statuslosigkeit gedrängt, weil das BFA gegen ihre Eltern Aberkennungsverfahren einleitet – ohne Bescheid, ohne Akteneinsicht, ohne konkrete rechtliche Grundlage.

Systematische Verunsicherung statt Rechtssicherheit
Die einzige erkennbare Gemeinsamkeit zwischen den dokumentierten Fällen ist nicht „mangelnde Integration“ oder „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“, sondern die Tatsache, dass es sich um neue Familiengründungen handelt oder dass Schutzsuchende versuchen, ihre Rechte auf Familiennachzug, Einbürgerung oder Gesundheitsversorgung wahrzunehmen. Die faktische Aussetzung von Asylverfahren scheint weniger dem Gesetz zu folgen als politischem Kalkül.

„Wenn Familienzusammenführungen nach dem NAG oder Staatsbürgerschaftsverfahren blockiert werden sollen, kommt ganz zufällig die Mitteilung über die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens. Lässt sich dieser Grund beseitigen – etwa durch Vorlage eines B2-Zeugnisses im Staatsbürgerschaftsverfahren – wird kommentarlos wieder eingestellt. Die Handhabung dieser Verfahren zeigt, dass damit Druck auf die Geflüchteten aufgebaut werden soll; um die Sicherheitslage in Syrien geht es dabei am allerwenigsten.”, so Peter Marhold von Helping Hands.

Asylrecht ist kein Gnadenakt. Es ist ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz vor Verfolgung, Folter und unmenschlicher Behandlung. Wer diesen Anspruch relativiert, weil eine Person nicht „ausreichend integriert“ sei oder keine „ökonomische Leistung“ erbringe, verlässt den Boden rechtsstaatlicher Prinzipien.
Die selektive Anwendung von Verfahren, ihre bewusste Verschleppung oder Blockade stellt eine systematische Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes dar – mit realen Konsequenzen für Leib und Leben.
Wir fordern die neue Regierung auf, auf das Innenministerium Druck zu machen und die rechtswidrige Aussetzung der syrischen Asylverfahren aufzuheben.

Asyl in Not und Helping Hands fordern:

– Vollständige Rücknahme der Aussetzung syrischer Asylverfahren und sofortige Entscheidungen in laufenden Asylverfahren

– Automatische Einleitung disziplinarrechtlicher Verfahren bei Verletzungen des Parteiengehörs wie der Verweigerung der Akteneinsicht oder der Begleitung durch Rechtsvertretung

– Einstellung unbegründeter Aberkennungsverfahren

Rückfragehinweis:
Asyl in Not
Sibeliusstraße 5/1/R01 1100 Wien
Tel.: +43 650 733 9564
E-Mail: office@asyl-in-not.org

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