PA: Amnesty International Jahresbericht 2023/24:  Völkerrecht am Scheideweg

Die Welt sieht sich den erschreckenden Folgen eskalierender Konflikte und fast vollständig gelähmten völkerrechtlichen Institutionen gegenüber. Diesen Schluss zieht Amnesty International bei der heutigen Veröffentlichung des Amnesty International Jahresbericht 2023/24 zur weltweiten Lage der Menschenrechte, der die Menschenrechtslage in 155 Ländern analysiert. 

„Der Amnesty Jahresbericht zeichnet ein düsteres Bild. Die Unterdrückung der Menschenrechte und die großflächige Verletzung des Völkerrechts sind alarmierend, insbesondere angesichts zunehmender globaler Ungleichheit, dem Wetteifern von Supermächten um eine Vormachtstellung und einer eskalierenden Klimakrise“, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich. 

Neue und bereits existierende Technologien werden aufgrund mangelnder Regulierung systematisch von militärischen, politischen und privatwirtschaftlichen Akteur*innen instrumentalisiert. Sie fördern damit Rechtlosigkeit, Diskriminierung und Straflosigkeit in Konflikten und anderen Kontexten. Spionagesoftware und Massenüberwachungsinstrumente verletzen Grundrechte und -freiheiten, während marginalisierte Gruppen unter dem Einsatz dieser Technologien leiden. 
 

„Wir befinden uns in einem wichtigen Wahljahr. Angesichts der erstarkenden Antiregulierungslobby, die von den großen Technologiekonzernen gestützt und finanziert wird, stellen unkontrollierte und unregulierte Technologien eine enorme Gefahr für uns alle dar. Sie können instrumentalisiert werden, um zu diskriminieren, zu desinformieren und zu spalten.“  

Zivilbevölkerung im Fadenkreuz  

Der Bericht von Amnesty International zeigt deutlich die Abkehr der heutigen Staats- und Regierungschef*innen sowie bestehender Institutionen von den Grundsätzen der Menschenrechte. Das Vorgehen vieler mächtiger Staaten angesichts zunehmender Konflikte beschädigt die Glaubwürdigkeit des Multilateralismus und untergräbt die 1945 erstmals geschaffene regelbasierte internationale Ordnung. 

Der 2023 erneut eskalierte Nahostkonflikt wütet unvermindert weiter, während sich die Belege für Kriegsverbrechen häufen und die israelische Regierung im besetzten Gazastreifen das Völkerrecht zu einer Farce macht. Nach dem furchtbaren Angriff durch die Hamas und andere bewaffnete Gruppen am 7. Oktober 2023 reagierten die israelischen Behörden mit unerbittlichen Luftangriffen auf bewohnte zivile Gebiete, die oft ganze Familien auslöschten und fast 1,9 Mio. Palästinenser*innen zur Flucht zwangen. Außerdem schränkte Israel trotz der zunehmenden Hungersnot im Gazastreifen den Zugang zu dringend benötigter humanitärer Hilfe ein. 

„Die Tatsache, dass es der internationalen Gemeinschaft nicht gelungen ist, im Gazastreifen Tausende Zivilpersonen – darunter erschreckend viele Kinder – vor dem Tod zu bewahren, macht deutlich, dass die Institutionen, die zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Wahrung der Menschenrechte geschaffen wurden, ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Was wir im Jahr 2023 gesehen haben, bestätigt, dass viele mächtige Staaten den Grundprinzipien der Menschlichkeit und Universalität, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind, den Rücken kehren“, so Shoura Hashemi. 

Das vergangene Jahr war auch geprägt von den eklatanten Verstößen der russischen Streitkräfte bei ihrer anhaltenden Invasion in der Ukraine. Amnesty dokumentierte wahllose Angriffe auf dicht besiedelte zivile Gebiete und auf die Infrastruktur für die Energieerzeugung und den Getreideexport sowie Folter und andere Misshandlungen von Kriegsgefangenen. 

Myanmars Militär und die mit ihm verbundenen Milizen führten ebenfalls Angriffe auf Zivilpersonen durch, bei denen allein im Jahr 2023 über 1.000 Menschen ums Leben kamen. Weder die russische noch die myanmarische Regierung haben sich verpflichtet, die Berichte über Menschenrechtsverstöße zu untersuchen. Beide erhielten finanzielle und militärische Unterstützung aus China. 

Im Sudan verübten im Jahr 2023 beide Konfliktparteien, die sudanesischen Streitkräfte und die paramilitärischen Einheiten der Rapid Support Forces (RSF), gezielte und wahllose Angriffe, bei denen zahlreiche Zivilpersonen verletzt und getötet wurden. Angehörige der Streitkräfte und der RSF feuerten explosive Waffen mit flächendeckender Reichweite aus dichtbesiedelten zivilen Wohngebieten ab, wodurch 12.000 Menschen getötet wurden. In der Folge gibt es im Sudan mehr als 8 Mio. Binnenvertriebene, so viele wie in keinem anderen Land der Welt. Ein Ende des Konflikts ist nicht in Sicht, und die seit Monaten hungerleidende Bevölkerung steht kurz vor einer Hungersnot. 

„Angesichts der düsteren globalen Lage sind dringende Maßnahmen zur Wiederbelebung und Erneuerung der internationalen Institutionen erforderlich, die die Menschlichkeit schützen sollen. Es müssen Schritte unternommen werden, um den UN-Sicherheitsrat zu reformieren, damit die ständigen Mitglieder ihr Vetorecht nicht unkontrolliert ausüben können, um so den Schutz von Zivilpersonen zu verhindern und ihre geopolitischen Allianzen zu festigen.“ 

Gefährliche Technologien schüren Hass und Diskriminierung 

Politische Gruppen in vielen Teilen der Welt verstärken ihre Angriffe auf Frauen, LGBTIQIA+ und marginalisierte Gemeinschaften, die in der Vergangenheit häufig aus politischen und wahltaktischen Gründen zu Sündenböcken gemacht wurden. Neue und bestehende Technologien werden zunehmend zur Unterstützung dieser repressiven politischen Kräfte herangezogen, sei es durch die Verbreitung von Desinformationen oder als Plattform, um Gemeinschaften gegeneinander auszuspielen und Minderheiten anzugreifen.  

Staaten wie Argentinien, Brasilien, Indien und Großbritannien setzen zunehmend auf Gesichtserkennung, um öffentliche Proteste und Sportveranstaltungen zu überwachen und auf diskriminierende Weise gegen Randgruppen – insbesondere Migrant*innen und Geflüchtete – vorzugehen. So räumte beispielsweise die New Yorker Polizei im Jahr 2023 als Reaktion auf eine Klage von Amnesty International ein, dass sie zur Überwachung von Black-Lives-Matter-Protesten Gesichtserkennungstechnologie eingesetzt hatte. 

In Serbien führte die Einführung eines automatisierten Systems für die Vergabe von Sozialleistungen dazu, dass Tausende Menschen den Zugang zu lebenswichtiger Sozialhilfe verloren. Dies betraf insbesondere Roma und Menschen mit Behinderungen, wodurch sich ihre soziale Benachteiligung noch verschärfte.  

Auch wurden zur Durchsetzung von Migrations- und Grenzkontrollen vielerorts Technologien eingesetzt, die große Risiken für die Menschenrechte bargen, wie z. B. Anwendungen zur Überwachung der Grenzen, Biometrie-Tools und algorithmische Entscheidungssysteme. Diese allgegenwärtigen Technologien leisten Diskriminierung, Rassismus und der unverhältnismäßigen und rechtswidrigen Überwachung Vorschub. 

Gleichzeitig blieb Spionagesoftware – die in der Regel gegen Aktivist*innen im Exil, Journalist*innen und Menschenrechtsverteider*innen eingesetzt wurde – weitgehend unreguliert, obwohl es seit langem Beweise für die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen gibt. Im Jahr 2023 dokumentierte Amnesty International den Einsatz der Spionagesoftware Pegasus gegen Journalist*innen und zivilgesellschaftlich engagierte Personen in Armenien, Indien, Serbien und der Dominikanischen Republik. Weiterhin wurde Spionagesoftware aus der EU ungehindert in die ganze Welt verkauft.  

Die Regulierung der künstlichen Intelligenz (KI) hinkt dem technischen Fortschritt weit hinterher, was zu massiven Risiken führt. Das EU-weite Gesetz für digitale Dienste (“Digital Services Act”) vom Februar 2024 markiert eine wichtige Wende und löste eine globale Debatte über die KI-Regulierung aus, weist jedoch weiterhin erhebliche Lücken auf. 

Menschen fordern weltweit Rechte ein 

Im Jahr 2023 wurden bedeutende Fortschritte im Bereich der Menschenrechte verzeichnet. Die #MeToo-Bewegung in Thailand und lokale Nichtregierungsorganisationen erreichten eine Gesetzesänderung gegen sexualisierte Straftaten im Internet. In den USA, El Salvador und Polen demonstrierten Menschen für Geschlechtergerechtigkeit und das Recht auf Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. Tausende schlossen sich den Bewegungen zur Bewältigung der Klimakrise an und forderten ihre Regierungen auf, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. 

In der Türkei wurden nach langanhaltender Kritik die vier Menschenrechtsverteidiger*innen im Fall Büyükada freigesprochen. Nach monatelangem Einsatz wurde der afghanische Bildungsaktivist Matiullah Wesa freigelassen, der für das Recht von Mädchen auf Bildung kämpfte. 

Shoura Hashemi betont: “Das Recht auf Protest ist unerlässlich, um auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen und die Mächtigen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Botschaft der Menschen ist klar: Wir verlangen die Achtung unserer Menschenrechte. Nun liegt es an den Regierungen zu zeigen, dass sie zugehört haben.” 

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

 




PA: Ein Jahr nach dem Krieg im Sudan: Ärzte ohne Grenzen fordert rasche Ausweitung von humanitärer Hilfe

Ein Jahr nach Ausbruch des Krieges im Sudan fordert Ärzte ohne Grenzen eine schnellstmögliche Ausweitung der humanitären Unterstützung. Die Situation ist eine der weltweit schwersten Krisen der vergangenen Jahrzehnte. Millionen Menschen sind davon betroffen, dass die Kriegsparteien den Zugang für humanitäre Hilfe und die Lieferung von Hilfsgütern absichtlich blockieren.

„Die Menschen im Sudan leiden enorm unter den anhaltenden schweren Kämpfen, die oft mitten in städtischen Wohngebieten und Dörfern stattfinden. Das Gesundheitssystem und die Grundversorgung sind weitgehend zusammengebrochen. Nur 20 bis 30 Prozent der Gesundheitseinrichtungen im Sudan sind noch funktionsfähig. Die Gesundheitsversorgung der Menschen im ganzen Land ist extrem eingeschränkt“, sagt Jean Stowell, Landeskoordinatorin von Ärzte ohne Grenzen im Sudan.

Die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen verdoppeln, einen sicheren und ungehinderten Zugang auszuhandeln und die humanitäre Unterstützung zu verstärken, damit sich die ohnehin katastrophale Lage nicht noch weiter verschlechtert.

In von Kampfhandlungen betroffenen Gebieten haben Teams von Ärzte ohne Grenzen eine Vielzahl von Frauen, Männern und Kindern behandelt. Ihre Verletzungen reichten von Schrapnellwunden bis zu Verletzungen durch Explosionen und Schüsse. Seit April 2023 wurden in den von Ärzte ohne Grenzen unterstützten Einrichtungen mehr als 22.800 Menschen mit Kriegsverletzungen behandelt und mehr als 4.600 chirurgische Eingriffe vorgenommen, von denen viele im Zusammenhang mit der Gewalt in Khartum und Darfur standen. In Wad Madani, einer Stadt, die von drei aktiven Frontlinien umgeben ist, behandeln Mitarbeitende der Organisation derzeit 200 Patient:innen pro Monat, die gewaltbedingte Verletzungen erlitten haben.

Nach Angaben der Vereinten Nationen mussten bereits mehr als acht Millionen Menschen aus ihren Häusern fliehen und wurden teils mehrfach vertrieben. Schätzungsweise 25 Millionen Menschen – die Hälfte der Bevölkerung des Landes – sind auf humanitäre Hilfe angewiesen.

„Jeden Tag sehen wir Patient:innen, die durch die Folgen der Gewalt ums Leben kommen. Kinder, die aufgrund von Mangelernährung und fehlenden Impfstoffen sterben, Frauen mit Komplikationen nach unsicheren Entbindungen, Patient:innen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, und Menschen mit chronischen Erkrankungen, die keinen Zugang zu ihren Medikamenten haben“, sagt Stowell. „Trotz all dieser Fälle gibt es eine äußerst beunruhigende Lücke in der humanitären Unterstützung.“

Obwohl Ärzte ohne Grenzen gut mit dem Gesundheitsministerium zusammenarbeitet, hat die sudanesische Regierung den Zugang zu humanitärer Hilfe absichtlich erschwert, vor allem in Gebiete, die sich außerhalb ihrer Kontrolle befinden. So hat sie systematisch Reisegenehmigungen für humanitäre Helfer:innen und Hilfslieferungen verweigert, die die Frontlinien überqueren wollten. Zudem hat sie die Nutzung von Grenzübergängen eingeschränkt und ein äußerst restriktives Verfahren für die Erteilung von Visa für humanitäre Helfer*innen eingeführt.

„Aktuell ist unsere größte Herausforderung der Mangel an medizinischen Hilfsgütern. Uns geht das chirurgische Material aus, und wir stehen kurz davor, die Arbeit einzustellen, wenn nicht bald Nachschub eintrifft“, sagt Ibrahim, ein Arzt von Ärzte ohne Grenzen, der in Khartum arbeitet. Die Hauptstadt steht seit sechs Monaten unter einer Blockade. Eine ähnliche Situation herrscht seit Januar in der Stadt Wad Madani vor.

In den von den Rapid Support Forces (RSF) kontrollierten Gebieten wurden in den ersten Monaten des Konflikts häufig Gesundheitseinrichtungen und Lagerhäuser geplündert. Es kommt weiterhin regelmäßig zu Überfällen auf Autos. Darüber hinaus wurde medizinisches Personal schikaniert und verhaftet.

In schwer zugänglichen Gebieten wie Darfur, Khartum oder Al-Dschasira ist Ärzte ohne Grenzen oft die einzige oder eine der wenigen internationalen Organisationen vor Ort. Der Bedarf übersteigt aber die Kapazitäten von Ärzte ohne Grenzen bei weitem. Selbst in besser zugänglichen Gebieten wie den Staaten Weißer Nil, Blauer Nil, Kassala und Al-Kadarif ist die Hilfe insgesamt ein Tropfen auf den heißen Stein.

Ein Beispiel ist die katastrophale Mangelernährungskrise im Lager Samsam in Nord-Darfur, wo das Welternährungsprogramm seit Mai 2023 keine Nahrungsmittel mehr verteilt hat. Fast ein Viertel (23 Prozent) der Kinder, die Teams von Ärzte ohne Grenzen dort im Januar untersuchten, litten an akuter Mangelernährung, sieben Prozent waren schwer mangelernährt. 40 Prozent der schwangeren und stillenden Frauen litten an Mangelernährung und die Sterblichkeitsrate in dem Lager war mit 2,5 Todesfällen pro 10.000 Menschen pro Tag extrem hoch.

Ärzte ohne Grenzen fordert die Kriegsparteien auf, das humanitäre Völkerrecht und die humanitären Resolutionen der Erklärung von Dschidda einzuhalten, indem sie Mechanismen zum Schutz der Zivilbevölkerung einrichten und einen sicheren humanitären Zugang zu allen Gebieten des Sudan ohne Ausnahme gewährleisten, einschließlich der Aufhebung von Blockaden. Die Vereinten Nationen müssen angesichts dieser enormen Krise mutiger agieren und dazu beizutragen, eine schnelle und massive Ausweitung der humanitären Hilfe zu ermöglichen. Ärzte ohne Grenzen appelliert außerdem an die Geberländer, die Mittel für humanitäre Hilfe im Sudan aufzustocken.

Hier können Sie Fotos und Video-Material herunterladen.

Für Rückfragen | Vermittlung von Interviews | Fotomaterial wenden Sie sich bitte an:
Eva Hosp
eva.hosp@vienna.msf.org
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 29




PA: Chinas Hochseeflotte auf Raubzug in Ostafrika – Exporte aus illegaler Fischerei in die EU möglich

Die chinesische Hochseeflotte fischt illegal im südwestlichen Indischen Ozean (SWIO), beutet Crews an Bord ihrer Schiffe aus und bedroht die traditionelle handwerkliche Fischerei in Ländern Ostafrikas, so ein neuer Bericht der Environmental Justice Foundation (EJF).

Die chinesische Hochseefischereiflotte ist die größte der Welt und verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, Tierquälerei und illegale Fischerei. Seit 2020 hat EJF mehrere umfassende Untersuchungen über die Flotte durchgeführt. Der neue Bericht ist der erste seiner Art, der ihre illegalen Aktivitäten in der Region Ostafrika aufdeckt.  

Alle von EJF befragten Besatzungsmitglieder der chinesischen Thunfisch-Flotte im südwestlichen Indischen Ozean berichteten, dass sie in irgendeiner Form Menschenrechtsverletzungen erfahren und/oder illegalen Fischfang gesehen haben. 80 % der Befragten berichteten über das Abtrennen von Haifischflossen, 96 % über exzessive Arbeitszeiten und 55 % über körperliche Gewalt. Die neue Untersuchung liefert auch Hinweise auf vier Todesfälle an Bord chinesischer Thunfischfänger zwischen 2017 und 2023, darunter ein mutmaßlicher Selbstmord eines Crewmitglieds. 

16 befragte Fischer auf chinesischen Trawlern in Mosambik bezeugten die weit verbreitete Kriminalität, wobei 81 % über körperliche Misshandlungen und die Hälfte über den absichtlichen Fang und/oder die Verstümmelung von gefährdeten Meerestieren berichteten. 

Fischereiprodukte der Flotte gelangen potenziell auf wichtige internationale Märkte, darunter Europa, die USA, Japan und Südkorea. 73 % der Schiffe, die der illegalen Fischerei und Menschenrechtsverletzungen verdächtigt werden, standen zum Zeitpunkt der EJF-Recherchen auf der Liste der zugelassenen Exporteure in die EU.

Das Ausmaß der kriminellen Aktivitäten der chinesischen Flotte im südwestlichen Indischen Ozean steht in direktem Widerspruch zum erklärten Interesse Chinas an einer nachhaltigen Entwicklung der Region. Im Rahmen der „Belt and Road Initiative“ (BRI), in Deutschland bekannt als „Neue Seidenstraße“, hat China massiv in den Fischereisektor der Anrainerstaaten des südwestlichen Indischen Ozeans investiert. Die neue EJF-Untersuchung zeigt jedoch, dass Chinas Investitionen den lokalen Fischergemeinden keineswegs zugutekommen. Im Gegenteil: Sie schaden der traditionellen handwerklichen Fischerei dieser Länder, da illegale Fischerei und das Töten von Meerestieren zugenommen haben und marine Ökosysteme akut bedrohen. 

Steve Trent, Geschäftsführer (CEO) und Gründer der Environmental Justice Foundation (EJF): „Unsere umfangreichen Nachforschungen werfen eine zentrale Frage auf: Geschieht dieser Missbrauch auf Anweisung aus Peking oder kommt die chinesische Regierung ihrer Verantwortung für das Management ihrer Flotte nicht nach? Die Beweislage ist so eindeutig, dass entweder das eine oder das andere zutreffen muss.“

„Chinas Hochseeflotte ist für schwere Menschenrechtsverletzungen und illegale Fischerei im südwestlichen Indischen Ozean verantwortlich. Die Verbrechen sind nicht auf ein einziges Schiff oder ein bestimmtes Gebiet beschränkt, sondern geschehen an Bord fast aller chinesischen Schiffe, die wir untersucht haben, und zwar in allen Gebieten und Gerichtsbarkeiten. Dieser Missbrauch ist systemisch.“

„Während die chinesische Regierung ihre Investitionen in die Region als Gewinn für beide Seiten darstellt, richtet sie in Wirklichkeit direkten Schaden an. Den Preis dafür zahlen Küstengemeinden, Crews, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden, und die Anrainerstaaten des südwestlichen Indischen Ozeans, die infolge der Investitionen Chinas mit Korruption und Verschuldung kämpfen.“

„Es ist höchste Zeit, dass die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) die chinesische Hochseeflotte und ihre massiven Investitionen ins Visier nimmt. Gleiches sollten Küsten-, Markt-, Hafen- und Flaggenstaaten tun, ebenso wie die Regierung der Volksrepublik China selbst. Die Transparenz in der globalen Fischerei muss dringend verbessert werden, damit klar ist, wer wie, wo und was fischt. Auch wenn die illegale Fischerei im südwestlichen Indischen Ozean nicht nur auf die chinesische Hochseeflotte zurückzuführen ist, erfordern die schockierenden Beweise für Missbrauch und Kriminalität in der gesamten Region jetzt klares Handeln.“

Anmerkungen für die Redaktion:

  • „Flut der Ungerechtigkeit: Ausbeutung und illegale Fischerei auf chinesischen Schiffen im südwestlichen Indischen Ozean“: Lesen Sie den vollständigen Bericht hier und sehen Sie den Kurzfilm hier.
  • Fotomaterial finden Sie hier, weiteres ist auf Anfrage erhältlich.
  • Um die Identität und Sicherheit unserer Quellen zu schützen, werden die Fallstudien der einzelnen Schiffe nicht veröffentlicht, sie sind aber auf Anfrage erhältlich.

Ihre Ansprechpartnerin:
Nikola Klein, Presse & Kommunikation EJF
E-Mail: nikola.klein@ejfoundation.org | Tel. +49 (0) 176 311 54 149 




PA: Iran: 853 Hinrichtungen allein im Jahr 2023

Amnesty International fordert dringend ein entschlossenes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft, um die erschreckende Zunahme von Hinrichtungen zu stoppen, die aus den iranischen Gefängnissen 2023 Schauplätze von Massentötungen machten. In einem heute veröffentlichten Bericht hebt die Organisation hervor, dass mindestens 481 Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten vollstreckt wurden – mehr als die Hälfte der insgesamt 853 Hinrichtungen im Jahr 2023.

Der Bericht “Don’t Let Them Kill Us”: Iran’s Relentless Execution Crisis since 2022 Uprising zeigt, wie die iranischen Behörden nach den Massenprotesten der Bewegung „Frau Leben Freiheit“ verstärkt die Todesstrafe einsetzen, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen. Amnesty International ist außerdem besorgt wegen der unverhältnismäßigen Auswirkungen der tödlichen Antidrogenpolitik der Behörden auf arme und marginalisierte Gemeinschaften.

Die Zahl der Hinrichtungen 2023 ist die höchste seit 2015 und um 48 Prozent höher als 2022. Die Tötungsserie im Iran setzt sich auch 2024 fort: Bis zum 20. März wurden mindestens 95 Hinrichtungen dokumentiert. Amnesty International geht jedoch davon aus, dass die tatsächliche Zahl noch höher ist.

„Die Todesstrafe ist unter allen Umständen abzulehnen. Die massenhaften Hinrichtungen wegen Drogendelikten nach grob unfairen Prozessen vor Revolutionsgerichten sind ein besonders eklatanter Machtmissbrauch. Mit ihrer tödlichen Antidrogenpolitik trägt die Islamische Republik zu einem Kreislauf von Armut und systemischer Ungerechtigkeit bei und verfestigt die Diskriminierung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, insbesondere der unterdrückten Minderheit der Belutschen“, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Die iranische Regierung hat die Todesstrafe zu einer Waffe gemacht, um Angst in der Öffentlichkeit zu säen und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Ohne eine entschlossene Reaktion der internationalen Gemeinschaft werden sich die iranischen Behörden ermutigt fühlen, in den kommenden Jahren weiterhin Tausende von Menschen ungestraft hinzurichten.“

Hinrichtungen als Mittel der politischen Unterdrückung 

Im letzten Jahr kam es zudem zu einer Welle von Hinrichtungen von Demonstrierenden, Nutzer*innen Sozialer Medien und anderen tatsächlichen oder vermeintlichen Dissident*innen. Obwohl ihre Handlungen durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt sind, kam es zu Anklagen wie „Beleidigung des Propheten“ und „Apostasie“ sowie vagen Anklagen wie „Feindschaft zu Gott“ (moharebeh) und/oder „Verdorbenheit auf Erden“ (ifsad fil arz).

Die Revolutionsgerichte waren für 520 (61 Prozent) der 2023 vollstreckten Todesurteile verantwortlich. Diese Gerichte sind für ein breites Spektrum von Straftaten zuständig, auch für Drogendelikte, die von den Behörden als Verbrechen im Sinne der „nationalen Sicherheit“ betrachtet werden. Den Gerichten fehlt es an Unabhängigkeit, sie stehen unter dem Einfluss von Sicherheits- und Geheimdiensten, und sie verwenden routinemäßig durch Folter erzwungene „Geständnisse“ in grob unfairen Schnellverfahren, um Schuldsprüche zu fällen.

Hinrichtungen wegen Drogendelikten erfolgten häufig im Geheimen, ohne dass die Familien und Rechtsbeistände der betroffenen Personen benachrichtigt wurden.

Auf die belutschische Minderheit im Iran entfielen im Jahr 2023 insgesamt 29 Prozent (138) der Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten, obwohl sie nur etwa 5 Prozent der iranischen Bevölkerung ausmacht. Dies zeigt die diskriminierende Wirkung der Antidrogenstrategie auf die am stärksten marginalisierten und verarmten Bevölkerungsgruppen.

Im vergangenen Jahr kam es darüber hinaus zu einer traurigen Eskalation, was die Todesurteile gegen jugendliche Straftäter*innen angeht: Die Hinrichtung eines 17-Jährigen und vier weiterer junger Menschen, die für Verbrechen zum Tode verurteilt worden waren, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hatten.

In den letzten Monaten haben die Behörden eine neue Richtlinie der Obersten Justizautorität irreführend als einen Schritt hin zu einer „weiteren Verringerung“ der Todesurteile gegen jugendliche Straftäter*innen propagiert. Die Analyse von Amnesty International zeigt jedoch, dass seit langem bestehende Mängel im Jugendstrafrecht durch die Richtlinie nicht behoben werden und Gerichte auch weiterhin die Möglichkeit haben, jugendliche Straftäter*innen nach zweifelhaften „Reifeprüfungen“ zum Tode zu verurteilen. Amnesty International hat die iranischen Behörden wiederholt aufgefordert, Paragraf 91 des islamischen Strafgesetzbuches zu ändern, um die Todesstrafe für Verbrechen, die von Minderjährigen begangen wurden, unter allen Umständen abzuschaffen.

Ohne sofortige Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft werden die Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogen weiterhin zunehmen, da die Justiz, die Legislative und die Exekutive im Iran derzeit versuchen, ein neues Antidrogengesetz zu verabschieden, das im Falle seiner Umsetzung die Bandbreite der Drogendelikte, die die Todesstrafe nach sich ziehen, erweitern würde. 

Hintergrund

Die iranischen Behörden weigern sich, öffentliche Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen vorzulegen. Bei der Erfassung der Anzahl im Jahr 2023 vollstreckter Hinrichtungen hat Amnesty International eng mit der Menschenrechtsorganisation Abdorrahman Boroumand Centre zusammengearbeitet und dabei auf offene Quellen zurückgegriffen, darunter Berichte von staatlichen und unabhängigen Medien sowie von Menschenrechtsorganisationen. Außerdem hat die Organisation die Hinrichtungsprotokolle der Menschenrechtsorganisationen Iran Human Rights und Kurdistan Human Rights Network eingesehen.

Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode.

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PA: ADA zum Weltfrauentag: „Investition in Frauen ist Investition für alle“

„Invest in Women“ – in Frauen investieren – ist das Motto zum Weltfrauentag 2024. Und das ist bitter nötig. Denn die Umsetzung des Rechts auf Geschlechtergleichstellung scheitert rund um den Globus nicht zuletzt an massiven Investitionslücken. Lokale Frauenrechtsorganisationen haben nicht ausreichend Zugang zu Kapital. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt sie über den Women’s Peace and Humanitarian Fund und schafft so die Basis für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen an Entscheidungsprozessen.

Mädchen und Frauen sind ökonomisch, sozial und politisch benachteiligt. Damit sind sie auch von den Auswirkungen von Konflikten, Krisen und des Klimawandels besonders betroffen. Jedes Jahr am 8. März weisen die Vereinten Nationen mit ihrer Kampagne zum Weltfrauentag auf diese Menschenrechtsverletzung hin. Und sie werden nicht müde, zu bekräftigen, dass Geschlechtergleichstellung und die Stärkung von Mädchen und Frauen wesentliche Voraussetzungen für weniger Armut, mehr Wirtschaftswachstum, gesellschaftliches Vorankommen und nicht zuletzt Frieden sind.
 
Schlüsselrolle von Frauen bei Friedensbemühungen
Insbesondere bei der Friedensförderung, bei der Konfliktbewältigung oder beim Wiederaufbau spielen Frauen eine Schlüsselrolle – dennoch finden ihre Stimmen noch immer nicht ausreichend Gehör. Oder sie sind gänzlich von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Um das zu ändern, setzt sich die Austrian Development Agency (ADA) gemeinsam mit dem Women‘s Peace and Humanitarian Fund (WPHF) dafür ein, dass Frauen an allen Phasen von Friedensbemühungen – von Verhandlungen bis hin zum Wiederaufbau zerstörter Gesellschaften – beteiligt sind.
 
Stärkung von Frauen ist Gebot der Stunde
„Eine Investition in Frauen ist eine Investition für uns alle. Mit unserem Beitrag zum Women’s Peace and Humanitarian Fund fördern wir lokale Frauenrechtsorganisationen, die anders keinen Zugang zu Finanzierungen hätten. Auf diese Weise unterstützen wir sie und ermutigen sie, ihre Expertise in Entscheidungsprozesse einzubringen, mitzureden und mitzugestalten. Bei der Stärkung von Frauenrechten und Geschlechtergleichstellung können wir keine Zeit mehr verlieren“, betont ADA-Geschäftsführer Friedrich Stift.
 
Über einen Zeitraum von drei Jahren zahlt Österreich aktuell 9,7 Millionen Euro in diesen Fonds ein. Der österreichische Beitrag fließt in rund 60 Projekte in Subsahara-Afrika, Nordafrika sowie im Nahen Osten. Konkret unterstützt werden damit lokale, von Frauen geleitete bzw. zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Frauenrechte einsetzen. Insgesamt werden damit bis zu 740.000 Mädchen und Frauen direkt erreicht.
 
„Die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist entscheidend für dauerhaften Frieden und die Bekämpfung von Gewalt, Vertreibung, Armut und den Auswirkungen des Klimawandels auf der ganzen Welt“, sagt Sophie Giscard D’estaing, die Einsatzeiterin des WPHF-Sekretariats. „Es braucht hochwertige, flexible und zeitnahe Finanzmittel für lokale zivilgesellschaftliche Frauenorganisationen, die an vorderster Front arbeiten. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass Frauen in Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden – damit ihre Stimmen und Perspektiven die Antworten auf die dringenden Herausforderungen unserer Zeit aktiv mitgestalten.“
 
Eine Aktivistin aus Uganda berichtet
Es sind mutige Aktivistinnen wie Robinah Rubimbwa aus Uganda, einem Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, die der Fonds unterstützt. Rubimbwa ist Gründerin der Coalition for Action on 1325 (CoACT). Als Frauenrechtsaktivistin und Mediatorin bietet sie Weiterbildungen zu den Menschenrechten und Mediation für Frauen, Staatsbedienstete, religiöse Führer und Polizeibeamt*innen an.
 
Robinah Rubimbwa fasst die Herausforderungen ihrer Arbeit so zusammen: „Organisationen wie CoACT leisten die eigentliche Arbeit vor Ort, aber wir erhalten nicht ausreichend Finanzmittel dafür. Lokale Organisationen arbeiten direkt mit Frauen und Gemeinschaften zusammen, die von Konflikten und Gewalt betroffen sind. Die Verursacher von Krieg und Gewalt leben in den Gemeinden, in denen wir arbeiten. Wir helfen, den Frieden von Grund auf aufzubauen. Frieden kann man nicht von oben nach unten schaffen.“
 
Stärkung von Frauen als Fokus der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Der Förderansatz der ADA rückt Frauenrechte bewusst in den Mittelpunkt. Geschlechtergleichstellung ist dabei ein verpflichtendes Kriterium. So trägt die ADA systematisch dazu bei, Mädchen und Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen. Aktuell fördert die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit weltweit 199 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 308 Millionen Euro, die als Haupt- oder Unterziele explizit die Stärkung von Frauenrechten verfolgen.
 
>> Fotos von Robinah Rubimbwa und ihrer Frauenrechtsorganisation CoACT in Uganda

Austrian Development Agency
Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 unterstützt die Austrian Development Agency (ADA) Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. In diesen 20 Jahren hat die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit ihren Partnern viel erreicht – die Lebensumstände von Millionen von Menschen haben sich dadurch substanziell verbessert. Aktuell veranlassen die Klimakrise, Kriege und Konflikte jedoch immer mehr Menschen zur Flucht und verschärfen Armut und Hunger. Die Vision der ADA von einem guten Leben für alle bleibt trotz allem unverändert. Mutige und wirksame Entwicklungszusammenarbeit ist heute wichtiger denn je. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Universitäten und Unternehmen ermöglicht die ADA Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von derzeit 557 Millionen Euro. Gemeinsam mit ihren Partnern gestaltet die ADA Zukunft.
Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 (0)1 903 99-2410
katharina.schreiber@ada.gv.at
https://www.entwicklung.at/




PA: Iran: Drakonische Durchsetzung der Verschleierungspflicht

Die iranischen Behörden setzen die Verschleierungspflicht im Land mit einer groß angelegten Repressionskampagne im öffentlichen Raum durch, indem sie Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum umfassend überwachen und massenhaft Polizeikontrollen durchführen. Dies geht aus einem neuen Bericht hervor, den Amnesty International im Vorfeld des Internationalen Frauen*kampftages veröffentlicht hat.

Zehntausende Frauen wurden willkürlich mit der Beschlagnahmung ihrer Autos bestraft, weil sie sich den iranischen Verschleierungsgesetzen widersetzt hatten. Andere mussten Geldstrafen bezahlen oder an Kursen über „Moral“ teilnehmen. Amnesty International hat zudem Kenntnis von Fällen, in denen Frauen strafrechtlich verfolgt und zu Auspeitschungen oder Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

Amnesty International sammelte im Februar 2024 die Aussagen von 46 Personen, davon 41 Frauen (darunter eine trans* Frau), ein Mädchen und vier Männer, die von der Menschenrechtsorganisation befragt wurden. Außerdem wertete sie offizielle Dokumente aus, darunter Gerichtsurteile und Strafverfolgungsentscheidungen, die zeigen, dass eine große Anzahl staatlicher Stellen an der Verfolgung von Frauen und Mädchen beteiligt sind, die lediglich ihr Recht auf körperliche Autonomie, Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit wahrnehmen. Amnesty International hat Auszüge aus 20 Zeug*innenaussagen veröffentlicht, um einen Einblick in die erschreckende tägliche Realität von Frauen und Mädchen im Iran zu geben.

„Die iranischen Behörden terrorisieren Frauen und Mädchen, die weiterhin Widerstand gegen die Zwangsverschleierung leisten, indem sie sie ständiger Überwachung und polizeilicher Kontrolle aussetzen. Die drakonischen Maßnahmen reichen vom Anhalten von Autofahrerinnen auf der Straße über die massenhafte Beschlagnahmung ihrer Fahrzeuge bis hin zu unmenschlichen Auspeitschungen und Gefängnisstrafen“, sagte Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

Die zunehmende Verfolgung von Frauen und Mädchen durch die Sicherheitspolizei und andere staatliche Behörden findet nur wenige Wochen vor der Abstimmung des Uno-Menschenrechtsrates in Genf über die Verlängerung einer Untersuchungsmission im Iran statt. Diese hat das Mandat, die Menschenrechtsverletzungen insbesondere auch gegen Frauen und Kinder seit dem Tod von Jina Mahsa Amini zu untersuchen.

Willkürliche Beschlagnahmung von Autos
Offiziellen Verlautbarungen zufolge hat die iranische Sittenpolizei seit April 2023 die willkürliche Beschlagnahme von zehntausenden von Fahrzeugen angeordnet, in denen Fahrerinnen oder Beifahrerinnen ohne oder mit „unangemessenem“ Kopftuch saßen.

Bereits für Mädchen im Alter von neun Jahren gilt die Verschleierungspflicht. Laut Zeug*innenaussagen stützen sich die Behörden auf Bilder von Überwachungskameras oder Berichte von Beamt*innen in Zivil, die auf den Straßen patrouillieren und eine Polizei-App namens „Nazer“ verwenden, um Kennzeichen von Fahrzeugen mit weiblichen Fahrerinnen oder Passagierinnen, die gegen die Verschleierungspflicht verstoßen, zu melden.

Die betroffenen Frauen und ihre Angehörigen erhielten Droh-SMS und Telefonanrufe, in denen sie aufgefordert wurden, sich bei der Sittenpolizei zu melden und ihre Fahrzeuge abzugeben, weil sie sich der Verschleierungspflicht widersetzt hätten. Amnesty International hat Screenshots von 60 solcher Textnachrichten geprüft, die im vergangenen Jahr an 22 Frauen und Männer geschickt worden waren.

Zudem haben in den letzten Monaten die Behörden massenhaft Autokontrollen durchgeführt, bei denen sie gezielt Autofahrerinnen auf stark befahrenen Straßen kontrollierten und ihre Fahrzeuge beschlagnahmten.

Amnesty International sprach mit 11 Frauen, die von einschüchternden Verfolgungsjagden, Anhalten und der Beschlagnahmung ihres Wagens berichteten. Sie waren alle ihren alltäglichen Aktivitäten nachgegangen, befanden sich auf dem Weg zur Arbeit, bei Arztbesuchen oder auf dem Schulweg. Sie betonten die völlige Missachtung ihrer Sicherheit durch die Polizei, die die Frauen auch auf stark befahrenen Autobahnen anhielt oder in Städten weit entfernt von ihrem Heimatort in Gewahrsam nahm.

Betroffene berichteten, dass das Verfahren zur Abholung ihrer Autos von der Sittenpolizei mit langen Warteschlangen und erniedrigender Behandlung verbunden ist. Sie schilderten geschlechtsspezifische Beleidigungen, demütigende Anweisungen, ihr Haar zu bedecken, oder die Androhung von Auspeitschungen, Gefängnis und Reiseverboten. In vielen Fällen ordnen leitende Beamte der Sittenpolizei die Freigabe des Fahrzeugs nach 15 bis 30 Tagen an. Zuvor mussten die Frauen allerdings willkürlich festgesetzte Gebühren für das Parken und das Abschleppfahrzeug begleichen und sich schriftlich zur Einhaltung der Verschleierungspflicht verpflichten.

Zugang zu öffentlichen Orten und Dienstleistungen verweigert
Laut Augenzeug*innen wird Frauen ohne Kopftuch heute im Iran der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Flughäfen und Bankdienstleistungen verweigert. Ordnungskräfte kontrollieren die Länge und Passform von Ärmeln, Hosen und Uniformen. Oft werden Frauen dabei beschimpft, beleidigt oder ihnen wird mit strafrechtlicher Verfolgung gedroht.

Eine Frau berichtete Amnesty International von einem Vorfall Ende 2023, bei dem ein Ordnungshüter an einer U-Bahn-Station in Teheran ihrer 21-jährigen Nichte einen Schlag in die Brust versetzte. Ein 17-jähriges Mädchen berichtete, dass ihr Schuldirektor sie vorübergehend suspendierte, nachdem eine Überwachungskamera sie unverschleiert in einem Klassenzimmer aufgenommen hatte. Er drohte ihr demnach, sie dem Geheimdienst der Revolutionsgarden zu melden, wenn sie ihr Kopftuch wieder abnehme.  

Amnesty International erfuhr von 15 Frauen und einem 16-jährigen Mädchen in sieben verschiedenen Provinzen, die nur deshalb strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie in ihren Fahrzeugen, im öffentlichen Raum oder in Bildern auf den sozialen Medien kein Kopftuch oder „unangemessene“ Hijabs oder Hüte trugen.

Das Ausmaß solcher Verfolgungen ist schwer zu ermitteln, da die Behörden keine Statistiken veröffentlichen. Laut einer Erklärung des Polizeichefs der Provinz Qom, Mohammad Reza Mirheidary, wurden seit März 2023 allein in Qom 1986 Strafverfahren im Zusammenhang mit der Zwangsverschleierung eröffnet. Dies deutet darauf hin, dass über solche Fälle viel zu wenig berichtet wird.

Mehrere Frauen berichteten, dass Staatsanwälte und Polizeibeamte über ihre hohe Arbeitsbelastung aufgrund des Widerstands der Frauen gegen die Zwangsverschleierung klagten.

Gewaltandrohungen und Auspeitschungen
Amnesty International dokumentierte Fälle von vier Frauen, die von der Staatsanwaltschaft aufgefordert wurden, an bis zu fünf Kursen über Moral teilzunehmen und bis zu einem Jahr lang jegliches „kriminelles“ Verhalten zu vermeiden. Nur so würde das Strafverfahren gegen sie eingestellt. Die Organisation dokumentierte die Fälle von drei weiteren Frauen, die zu Geldstrafen verurteilt wurden. Eine weitere Frau wurde aufgefordert, einen Brief zu schreiben, in dem sie ihre Reue zum Ausdruck bringt.

Amnesty International prüfte einen Bericht des Geheimdienstministeriums, der die fortgesetzte Überwachung der Online-Aktivitäten einer Künstlerin anordnete, die wegen ihrer Instagram-Posts überwacht wurde.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren die Verfahren gegen sechs der Frauen, deren Fälle Amnesty International dokumentiert hat, noch nicht abgeschlossen.

Zusätzlich zu ihren Strafen drohten Staatsanwaltschaft und Richter den meisten Frauen und Mädchen mit Auspeitschung und Gefängnis, einer Frau wurde mit dem Tod und einer anderen mit sexualisierter Gewalt gedroht. Der Vater eines 16-jährigen Mädchens berichtete Amnesty International, dass der Richter eines Jugendgerichts ihr mit Auspeitschung und Gefängnis drohte. Das Mädchen wurde schließlich freigesprochen, musste aber eine Verpflichtungserklärung bei der Sittenpolizei unterschreiben.

Im Januar 2024 verhängten die Behörden eine Strafe von 74 Peitschenhieben gegen Roya Heshmati, weil sie sich in der Öffentlichkeit unverschleiert gezeigt hatte. In einer Aussage auf ihrem Social-Media-Account berichtete sie über ihre Auspeitschung durch einen männlichen Beamten in Anwesenheit eines Richters in einem Raum, den sie als „mittelalterliche Folterkammer“ bezeichnete.

Hintergrund
Das iranische Parlament steht kurz vor der Verabschiedung eines Gesetzes, das die behördlichen Übergriffe auf Frauen und Mädchen, die sich der Verschleierungspflicht widersetzen, rechtlich verankern und weiterverschärfen soll. Im Februar 2024 akzeptierte Präsident Ebrahim Raisi offiziell die erheblichen finanziellen Kosten für die Umsetzung des vorgeschlagenen Gesetzes und ebnete damit den Weg für die Verabschiedung des Gesetzes.

„Die Uno-Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, müssen darauf pochen, dass die iranischen Behörden die Zwangsverschleierung abschaffen, alle Verurteilungen und Strafen wegen Verstößen gegen die Verschleierungspflicht aufheben und alle Personen, die wegen Verweigerung der Zwangsverschleierung inhaftiert sind, bedingungslos freilassen“, sagte Shoura Hashemi.

„Die Behörden müssen sofort aufhören, Frauen und Mädchen dafür zu bestrafen, dass sie ihre Rechte auf Gleichberechtigung, Privatsphäre und Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit wahrnehmen.“

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at




PA: Intercultural Achievement Award 2024

Das Außenministerium zeichnet Initiativen zur Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs aus – Einsendeschluss: 17. März 2024

Zum bereits 11. Mal schreibt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten den Intercultural Achievement Award aus – einen Preis für herausragende, innovative interkulturelle und interreligiöse Projekte aus dem In- und Ausland. Dadurch werden Best Practices vor den Vorhang geholt und die Arbeit von Dialog-Projekten aus aller Welt mit Preisgeldern und Möglichkeiten zur internationalen Vernetzung gefördert. Bewerben können sich heimische sowie internationale Organisationen, die sich für den interkulturellen und interreligiösen Dialog in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend, Menschenrechte, Global Citizenship Education, Integration und Geschlechtergleichstellung engagieren.

Mit dem Intercultural Achievement Award zeichnen wir weltweit Schlüsselprojekte des interkulturellen Dialogs aus, die zu einem besseren gegenseitigen Verständnis und somit zu einem friedlichen Zusammenleben beitragen. Die Auszeichnung leistet einen wesentlichen, praktischen Beitrag zur Fortführung dieser außergewöhnlichen und wertvollen Projekte in Österreich und im Ausland“,

betont Außenminister Alexander Schallenberg und lädt Organisationen im In- und Ausland ein, sich zu bewerben.

Die über 1.913 Einreichungen aus 110 verschiedenen Ländern seit 2014 verdeutlichen die wachsende Bekanntheit der Auszeichnung.

Im Jahr 2024 erhalten die Gewinnerprojekte ein Preisgeld von 6.000 bis 10.000 Euro. Zusätzlich können Anerkennungspreise in der Höhe von 3.000 Euro vergeben werden.

Der Intercultural Achievement Award wird in den folgenden Kategorien vergeben:

• Nachhaltigkeit/Umwelt: Bestes laufendes interkulturelles und/oder interreligiöses Projekt mit Schwerpunkt auf Umwelt

• Aktualität: Bestes interkulturelles und/oder interreligiöses Projekt mit Bezug zu einem aktuellen Ereignis

• Technologie: Beste Anwendung von Technologie zur Unterstützung eines interkulturellen und/oder interreligiösen Projekts

• Innovation: Innovativstes interkulturelles und/oder interreligiöses Projekt

• Medien: Bester Medienbeitrag zur interkulturellen und/oder interreligiösen Verständigung

• Integration in Österreich

• Bestes österreichisches Projekt aus den Kategorien Nachhaltigkeit, Aktualität, Technologie oder Innovation

Einsendeschluss für Projekte ist der 17. März 2024.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten dankt dem Zukunftsfonds der Republik Österreich, der Austrian Development Agency und dem Österreichischen Integrationsfonds für ihre wertvolle langjährige Partnerschaft im Rahmen der Auszeichnung.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden sich auf der Webseite: intercultural-achievement.com

Rückfragen & Kontakt:
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Tel.: +43 (0) 501150-3320
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PA: Amnesty International: EU-Asylrechtsreform ist menschenrechtlicher Dammbruch 

Heute haben sich der Rat und das EU-Parlament auf eine politische Einigung zu den fünf Hauptverordnungen des Migrations- und Asylpakts verständigt. Die geplante Reform verletzt die Menschenrechte von Schutzsuchenden und bedeutet eine Verschärfung von Diskriminierung, vermehrten Pushbacks, Auslagerung der Migrationspolitik und mehr Gewalt an den EU-Außengrenzen. Amnesty International fordert die EU auf, die Menschenrechte von Schutzsuchenden zu respektieren anstatt Verantwortung auszulagern. 

„Die heute erzielte Einigung ist ein menschenrechtlicher Dammbruch und ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die EU für eine restriktive Migrationspolitik entschieden hat. Die beschlossenen Verschärfungen werden das europäische Asylrecht für die nächsten Jahrzehnte prägen und riskieren, die Rechtlosigkeit an den Außengrenzen zur Norm machen”, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.  

„Die Einigung ist ein fauler Kompromiss auf Kosten Schutzsuchender. Statt auf Abschottung, Abschreckung und Auslagerung zu setzen, sollten die europäischen Mitgliedstaaten sich für eine menschenrechtskonforme Aufnahme innerhalb der EU engagieren. Dabei sollten sie sich auf die Erweiterung sicherer und regulärer Fluchtwege konzentrieren, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, Schutz in Europa zu erlangen, ohne sich auf gefährliche Fluchtrouten zu begeben.“ 

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird dazu führen, dass eine große Zahl der Schutzsuchenden zukünftig an den europäischen Außengrenzen pauschal inhaftiert wird, darunter auch Kinder und besonders schutzbedürftige Menschen. 

Die Einigung beinhaltet außerdem weitreichende Möglichkeiten für Mitgliedstaaten, von menschenrechtlichen Mindeststandards abzuweichen, z.B. in Zeiten erhöhter Ankünfte oder der so genannten „Instrumentalisierung“ von Schutzsuchenden. Dies schwächt eine gemeinsame und humane Reaktion gegenüber schutzbedürftigen Menschen und könnte unverhältnismäßige Notfallmaßnahmen an den europäischen Grenzen normalisieren. 

Gleichzeitig droht eine erhöhte Sammlung biometrischer Daten durch die Behörden, insbesondere von Kindern, was verstärkt zu diskriminierender Polizeiarbeit und willkürlichen Festnahmen auch innerhalb der EU führen könnte.  

Die geplante Reform gefährdet zudem die Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Statt in eine würdige Aufnahme innerhalb der EU zu investieren und sichere Wege für Schutzsuchende zu schaffen, geht der Pakt einen weiteren Schritt in Richtung Externalisierung. Dabei werden Kooperationen mit Drittstaaten wie Albanien, Libyen, Tunesien und der Türkei zur Kontrolle der Migration verstärkt und somit die Verantwortung verlagert.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at




PA: Jahresbilanz der Pressefreiheit 2023 von Reporter Ohne Grenzen

Weniger Getötete trotz der Tragödie in Gaza .

In diesem Jahr sind 45 Medienschaffende im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet worden. Das sind so wenige wie seit 2002 nicht mehr – trotz des Krieges zwischen Israel und der Hamas. In diesem Konflikt wurden bislang mindestens 17 Journalistinnen und Journalisten mit klarem Bezug zu ihrer Arbeit getötet, dutzende weitere Fälle werden derzeit überprüft. Weltweit kam mehr als die Hälfte der getöteten Medienschaffenden in Kriegsgebieten ums Leben. Insgesamt 521 Journalistinnen und Reporter sind derzeit im Zusammenhang mit ihrer Arbeit willkürlich inhaftiert. Auch wenn dies einen Rückgang um gut acht Prozent bedeutet, liegt die Zahl noch immer auf sehr hohem Niveau. Sechs von acht der weltweit längsten Haftstrafen wurden gegen weibliche Medienschaffende verhängt. Das zeigt die Jahresbilanz der Pressefreiheit, die Reporter ohne Grenzen (RSF) am Donnerstag (14.12.) veröffentlicht hat.

„Wer aus Kriegen und bewaffneten Konflikten berichtet, bezahlt diesen Mut immer noch viel zu oft mit dem eigenen Leben. Besonders gefährlich ist es derzeit im Gazastreifen“, sagte RSF-Vorstandssprecherin Katja Gloger. „Wir denken aber auch an die Berichterstatterinnen und Berichterstatter in anderen Kriegen und Konflikten, etwa in der Ukraine oder in Mali. Ihre Arbeit bleibt gefährlich, auch wenn die öffentliche Aufmerksamkeit gesunken ist. Wir sollten uns nicht täuschen: Noch immer kommt im Schnitt fast jede Woche ein Journalist oder eine Reporterin ums Leben. Auch die Zahl der Inhaftierten ist weiter hoch. Wir fordern deshalb die Regierenden in den Demokratien auf, sich noch stärker für das Menschenrecht auf Pressefreiheit einzusetzen.“

Weltweit weniger getötete Medienschaffende

Insgesamt wurden im laufenden Jahr bis zum Stichtag 1. Dezember 45 Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet. Das sind 16 weniger als im Jahr 2022 (61), die niedrigste Zahl seit 2002 (33). In den Jahren 2013 und 2014 wurden hingegen mehr als 140 Medienschaffende getötet, vor allem in den Kriegen in Syrien und im Irak. Mindestens 17 Journalistinnen und Journalisten wurden seit dem 7. Oktober im Gazastreifen (13), in Israel (1) und im Libanon (3) getötet. In diesen Fällen konnte RSF mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass ihr Tod mit ihrer journalistischen Arbeit zusammenhing. Insgesamt kamen in der Region 61 Journalistinnen und Journalisten ums Leben. RSF hat Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht, um wegen möglicher Kriegsverbrechen seitens der Hamas und der israelischen Armee zu ermitteln.

Der Rückgang über die vergangenen fünf Jahre lässt sich zum Teil mit verbesserten Sicherheitsvorkehrungen erklären, zum Teil mit der Abnahme der Kriegshandlungen im Irak und in Syrien. In beiden Ländern kamen im Verlauf zweier Jahrzehnte, von 2003 bis 2022, fast 600 Journalistinnen und Journalisten ums Leben. In Zeiten ohne kriegerische Konflikte wirken sich vor allem Verbesserungen auf rechtlicher Ebene sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der grassierenden Straflosigkeit positiv aus. Beispielhaft dafür steht das Urteil eines Gerichts in Celle vom Ende November: Ein Mitglied einer ehemaligen paramilitärischen Einheit in Gambia erhielt lebenslange Haft; unter anderem, weil er 2004 am Mord des Gambia-Korrespondenten von RSF, Deyda Hydara, beteiligt war.

Starker Rückgang der Getöteten in Lateinamerika

Die Zahl der in Lateinamerika getöteten Medienschaffenden ist deutlich gesunken, von 26 im Jahr 2022 auf sechs im laufenden Jahr. Dennoch ist die Arbeit als Journalist oder Journalistin in dieser Region noch immer sehr gefährlich. Das zeigen die jüngsten Entführungen und bewaffneten Überfälle in Mexiko. Wegen der vielen Gewalttaten im Jahr 2022 sind einige mexikanische Medienschaffende vorsichtiger in ihrer Berichterstattung geworden – um den Preis stärkerer Selbstzensur und größerer Lücken in der Berichterstattung.
Zum ersten Mal in den vergangenen fünf Jahren kamen mehr Medienschaffende in Kriegsgebieten (23 im Jahr 2023) ums Leben als außerhalb (22).

Weltweit sind 521 Journalistinnen und Journalisten inhaftiert

Am 1. Dezember 2023 saßen insgesamt 521 Medienschaffende wegen ihrer Arbeit im Gefängnis. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 8,4 Prozent gesunken. 264 Journalistinnen und Journalisten sind alleine in China (einschließlich Hongkong), Myanmar, Belarus und Vietnam inhaftiert. Jahr für Jahr behauptet China seinen Status als das Land, in dem die Behörden die meisten Journalistinnen und Journalisten einsperren lassen. Insgesamt 121 Medienschaffende, fast ein Viertel (23 Prozent) der weltweit inhaftierten Journalistinnen und Journalisten, sind dort inhaftiert, einschließlich zwölf in Hongkong. Unter ihnen ist Jimmy Lai, Gründer der Zeitung Apple Daily. Ihm droht unter dem von Peking auferlegten „Sicherheitsgesetz“ eine lebenslange Haftstrafe. Der Prozess beginnt am 18. Dezember 2023.

In Belarus unter Diktator Alexander Lukaschenko sitzen derzeit 39 Journalistinnen und Journalisten im Gefängnis, sieben mehr als Ende 2022. Das Regime hält nun auch mehr weibliche Medienschaffende (10) fest als jedes andere Regime außer China (14). Weltweit machen Journalistinnen mehr als zehn Prozent aller inhaftierten Medienschaffenden aus.

Ein prominentes Beispiel in Belarus ist tut.by, vor ihrer Schließung die beliebteste unabhängige Nachrichtenseite des Landes. Im Juli 2023 wies der Oberste Gerichtshof die Berufungen von Chefredakteurin Maryna Zolatava und Geschäftsführerin Ljudmila Tschekina ab und bestätigte damit die zwölfjährigen Haftstrafen, zu denen beide im März verurteilt worden waren – sie hätten „zu Hass aufgewiegelt“ und „die nationale Sicherheit gefährdet“. Im August dieses Jahres wurden sie auf die Terroristenliste des belarussischen Geheimdienstes KGB gesetzt.

In Russland sitzen 28 Medienschaffende im Gefängnis, unter ihnen der US-Bürger und Wall-Street-Journal-Korrespondent Evan Gershkovich, der seit dem 29. März 2023 wegen des Vorwurfs der Spionage in Untersuchungshaft ist, und Alsu Kurmaschewa, eine Journalistin mit amerikanischer und russischer Staatsbürgerschaft, die für Radio Free Europe/Radio Liberty in Prag arbeitet. Sie sitzt seit dem 18. Oktober 2023 in einem Gefängnis in der autonomen russischen Teilrepublik Tatarstan. Dort war sie hingereist, um ihre kranke Mutter zu besuchen. Sie soll sich in Russland nicht als „ausländische Agentin“ registriert haben. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Der Rückgang der Zahl der weltweit inhaftierten Medienschaffenden erklärt sich unter anderem mit dem Rückgang der Inhaftierten im Iran (24 weniger als im Vorjahr) und der Türkei (23 weniger). Allerdings ist es in beiden Ländern verbreitete Praxis, Journalistinnen und Journalisten wiederholt inhaftieren zu lassen. Insgesamt waren im laufenden Jahr in der Türkei 43, im Iran 58 Medienschaffende inhaftiert – auch in berüchtigten, für Folter bekannten Gefängnissen wie Evin in Teheran. Im Iran sind weiter besonders weibliche Medienschaffende gefährdet, die über die Freiheitsbewegung nach dem gewaltsamen Tod der Kurdin Jina Mahsa Amini im September 2022 berichten. Weltweit warten von den insgesamt 521 inhaftierten Journalistinnen und Journalisten mehr als die Hälfte noch auf einen Gerichtsprozess.

 54 entführte Medienschaffende in nur fünf Ländern

Weltweit sind derzeit mindestens 54 Medienschaffende in fünf Ländern entführt: in Syrien, Irak, Jemen, Mali und Mexiko. Fast die Hälfte von ihnen (25) wurde zwischen 2013 und 2015 im Irak und Syrien vom sogenannten Islamischen Staat (IS) gefangengenommen. Die Zahl der Entführten ist die niedrigste seit 2017. Von den sieben Medienschaffenden, die 2023 entführt wurden (in Mexiko, Haiti, Jemen und Mali) sind noch zwei in Gefangenschaft – die malischen Journalisten Saleck Ag Jiddou und Moustapha Koné. Sie wurden am 7. November im Norden des Landes entführt, wenige Monate nachdem der französische Journalist Olivier Dubois in derselben Region freikam. Die anderen in diesem Jahr Entführten befinden sich in gerade einmal vier Ländern: in Syrien (38), Irak (9), Jemen (4) und Mexiko (1).

Weltweit gelten 84 Medienschaffende als verschwunden

Mexiko ist nach wie vor das Land mit den meisten verschwundenen Medienschaffenden. Juan Carlos Hinojosa Viveros, Fotojournalist und Redakteur des Online-Portals La de 8 News, wird seit dem 6. Juli 2023 vermisst. Schon vor seinem Verschwinden wurden in Mexiko 30 Journalistinnen und Journalisten vermisst, so viele wie in keinem anderen Land der Welt. Mehr als die Hälfte (43) der weltweit verschwundenen Journalistinnen und Journalisten befinden sich in Lateinamerika.

In der seit 1995 veröffentlichten Jahresbilanz der Pressefreiheit dokumentiert RSF die Zahlen der schwersten Übergriffe auf Medienschaffende weltweit im zu Ende gehenden Jahr. Das betrifft neben professionellen Journalistinnen und Journalisten auch Medienmitarbeitende wie Kamerafrauen oder Tontechniker sowie Bürgerjournalistinnen und -journalisten, die gerade in Ländern mit autoritären Regimen und in Kriegsländern eine wichtige Rolle bei der Recherche und Verbreitung relevanter Nachrichten und Informationen spielen. Die Jahresbilanz berücksichtigt nur Fälle, in denen RSF nach sorgfältiger Prüfung davon überzeugt ist, dass die Genannten in direktem Zusammenhang mit ihrer journalistischen Tätigkeit Opfer von Gewalt, Angriffen oder Unterdrückung geworden sind. Das erklärt mögliche Unterschiede zwischen diesen Zahlen und denen anderer Organisationen. Alle Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2023 oder sind Momentaufnahmen zum Stichtag 1. Dezember 2023.

Hier geht‘s zur gesamten Bilanz: https://drive.google.com/file/d/1DWG2hX-KzlQRFa63iL2Hn4IWXRBar0p2/view?usp=sharing




PA: Milei angelobt: NGOs fordern Mercosur-Verhandlungsstopp

Anders Handeln: “Ein Abkommen mit einem Klimawandel-Leugner würde die EU völlig unglaubwürdig machen”

Der neue argentinische Präsident Javier Milei ist seit gestern im Amt. Milei leugnet den Klimawandel und bezeichnete ihn als „eine Lüge des Sozialismus“. Er verharmlost die argentinische Militärdiktatur und wird wegen seiner Einstellung zu Menschenrechten von der argentinischen Zivilgesellschaft heftig kritisiert.

Die Plattform „Anders Handeln“ und das Welthaus Graz fordern Österreich und alle weiteren EU-Mitglieder daher auf, die Verhandlungen zum EU-Mercosur Abkommen sofort zu beenden. „Die EU macht sich in Bezug auf Umwelt- und Menschenrechte völlig unglaubwürdig, wenn sie mit einem Leugner des Klimawandels ein Handelsabkommen abschließt. Der einzige Weg, um Klima und Menschenrechte tatsächlich zu schützen, ist ein sofortiger Verhandlungsstopp“, fordern die NGOs.

In der Vergangenheit sorgte die verheerende Klimaschutzbilanz des brasilianischen Präsidenten Bolsonaro für massive Hürden in den Verhandlungen. „Angesichts der Aussagen von Milei müssen nun in der EU alle Alarmglocken läuten. Seine Haltungen widersprechen den von der EU immer wieder betonten Werten massiv. Sie müssen eine rote Linie für die EU-Verhandler*innen sein“, fordern die NGOs.

Das Zeitfenster für einen Abschluss schließt sich

Trotz der Wahl von Javier Miliei versucht die EU weiterhin, das Mercosur-Abkommen rasch abzuschließen. (1) Da das Zeitfenster für einen Abschluss vor der EU-Wahl immer kleiner wird, werden die Verhandlungen immer intransparenter. Außer vereinzelten Medienberichten gelangen keine Informationen zum Stand der Verhandlungen an die Öffentlichkeit. Zudem hält die Kommission weiterhin an Verfahrenstricks wie dem „Splitting“ des Abkommens fest, um so die Widerstände einzelner Länder wie Österreich oder Frankreich auszuhebeln.

Lateinamerikanische Zivilgesellschaft bekräftigt Ablehnung

Ein großes zivilgesellschaftliches Bündnis aus den Mercosur-Ländern und weiteren südamerikanischen Staaten bekräftigt unterdessen in einer gemeinsamen Erklärung die Ablehnung des Abkommens. „Das Abkommen würde eine Vertiefung des kapitalistischen, extraktivistischen, kolonialistischen, patriarchalischen und rassistischen Modells bedeuten, das die rückständigsten und gewalttätigsten Eliten unserer Region stärkt und die Umwelt bedroht”, heißt es darin.

Die Plattform Anders Handeln wurde initiiert von Attac, GLOBAL 2000, Südwind, den Gewerkschaften PRO-GE, vida und younion _ Die Daseinsgewerkschaft, der Katholischen ArbeitnehmerInnenbewegung sowie der ÖBV-Via Campesina Austria und wird von rund 50 weiteren Organisationen unterstützt.

(1) Während der COP28 trafen sich europäische und Mercosur-Delegationen, um weiter über das EU-Mercosur zu verhandeln. Vergangenen Montag betonten der brasilianische Präsident Lula und der deutsche Bundeskanzler Scholz in Berlin, dass das Handelsabkommen jetzt zügig abgeschlossen werden müsse.

Rückfragen:
Theresa Kofler
Koordinatorin Plattform Anders Handeln
theresa.kofler@anders-handeln.at
0043 677 6309 25 37