PA: Verifizierte Berichte aus dem Iran von und Mahnwache von Amnesty International

Bei der Repression gegen die landesweiten Proteste im Iran ist es zu massenhaften Tötungen in einem bislang beispiellosen Ausmaß gekommen. Das zeigen verifizierte Videos und Informationen von Augenzeug*innen, die von Amnesty International ausgewertet wurden. Die Menschenrechtsorganisation fordert die Uno-Mitgliedsstaaten auf, unverzüglich Ermittlungen und Strafverfolgungen gegen die Täter einzuleiten, um weiteres Blutvergießen zu verhindern. Amnesty International Österreich lädt anlässlich der anhaltenden Gewalt zur Mahnwache vor der Iranischen Botschaft in Wien von 17:30 bis 19:00 Uhr ein.

Die systematische Straflosigkeit für Verbrechen, die von den iranischen Sicherheitskräften bei den aktuellen und früheren Protesten begangen wurden, ermutigt die Behörden, ihr kriminelles Verhalten fortzusetzen. Nach offiziellen Angaben ist die Zahl der Todesopfer bei der brutalen Niederschlagung der Proteste seit dem 28. Dezember auf über 2000 gestiegen. 

„Die Beweise liegen auf dem Tisch. Was fehlt, ist der politische Wille der internationalen Gemeinschaft, das Töten zu beenden und Menschenrechtsverbrechen zu verfolgen. Es muss verhindert werden, dass sich die Geschichte wiederholt. 2009 Proteste, Massaker, Betroffenheit, keine Folgen. 2019 waren es 1.500 Tote, wieder keine Folgen. 2022 das Töten von Jina Mahsa Amini, bis heute keine Rechenschaft. Straflosigkeit wirkt wie eine Einladung zur Gewalt. Sicherheitskräfte der Revolutionsgarden, der Basij, der Polizei und zivile Agenten töten koordiniert und landesweit. Das muss gestoppt werden“, warnt die Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich Shoura Zehetner-Hashemi eindringlich anlässlich der menschenrechtlichen Schieflage im Iran.  

Die Uno-Mitgliedstaaten müssen unverzüglich die Einberufung von Sondersitzungen des Menschenrechtsrats und des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen verlangen. Dieser sollte die Lage im Iran an den internationalen Strafgerichtshof ICC überweisen. Um weiteres Blutvergießen zu verhindern, fordert Amnesty zudem, dass internationale Justizmechanismen eingesetzt werden, um Strafverfolgungen gegen die Täter einzuleiten. Zudem sollten einzelne Staaten – darunter auch Österreich – koordiniert Ermittlungen nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit durchführen. 

„Diese Spirale aus Blutvergießen und Straflosigkeit muss ein Ende haben. Selbst gemessen an der düsteren Bilanz der iranischen Behörden bei der Niederschlagung früherer Protestwellen sind die Schwere und das Ausmaß der aktuellen Tötungen und Repressionen beispiellos“, sagte Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International. 

Gemäß den von Amnesty International gesammelten Beweisen haben Sicherheitskräfte, die auf den Straßen und Dächern von Wohngebäuden, Moscheen und Polizeistationen postiert waren, wiederholt mit Gewehren und Schrotflinten, die mit Metallkugeln geladen waren, auf Kopf und Oberkörper von  unbewaffneten Demonstrant*innen geschossen. Spitäler sind mit Verletzten überlastet, während verzweifelte Familien in überfüllten Leichenhallen nach ihren vermissten Angehörigen suchen und mitansehen müssen, wie Leichen in Pick-ups, Frachtcontainern oder Lagerhäusern gestapelt werden. 

Amnesty International hat Dutzende von Videos und Fotos analysiert, die sich auf die Niederschlagung der Proteste seit dem 8. Jänner in zehn Städten in den Provinzen Alborz, Gilan, Kermanshah, Razavi Khorasan, Sistan und Baluchestan sowie Teheran beziehen. Die Menschenrechtsorganisation konsultierte außerdem einen unabhängigen Pathologen zu Fotos und Videos, die tödliche oder schwere Verletzungen zeigen. 

Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen außerhalb des Iran haben Amnesty International Screenshots von Text- oder Sprachnachrichten von 38 Personen aus 16 Städten in neun Provinzen des Iran zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus sprach die Organisation mit drei informierten Quellen im Iran, darunter ein medizinischer Mitarbeiter und zwei Demonstrant*innen, sowie mit 16 informierten Quellen außerhalb des Iran, darunter Angehörige von Opfern, Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und ein Augenzeuge, der den Iran am 12. Jänner verlassen hat. 

Die von Amnesty International gesammelten Beweise deuten darauf hin, dass es seit dem Abend des 8. Jänner zu einer koordinierten landesweiten Eskalation des rechtswidrigen Einsatzes tödlicher Gewalt durch die Sicherheitskräfte gegen die Demonstrant*innen und Umstehenden gekommen ist. 

Laut Videoanalysen und Augenzeug*innenberichten gehören zu den Sicherheitskräften, die an der tödlichen Niederschlagung beteiligt waren, die Islamische Revolutionsgarde (IRGC), einschließlich ihrer Basij-Bataillone, und verschiedene Abteilungen der iranischen Polizei, bekannt unter ihrem persischen Akronym FARAJA, sowie Zivilbeamte. 

Verifizierte audiovisuelle Beweise zeigen schwere und in einigen Fällen tödliche Verletzungen, darunter Schusswunden am Kopf, sowie Personen, die regungslos auf der Straße liegen oder unter dem anhaltenden Geräusch von Schüssen weggetragen werden. Andere Aufnahmen zeigen Patient*innen, die stark bluten oder leblos auf dem Boden von Krankenhäusern liegen. In mehreren Videos geben die filmenden Personen an, dass Menschen getötet wurden. 

Mindestens zwei Videos zeigen Sicherheitskräfte, die flüchtende Demonstrant*innen verfolgen und direkt auf sie schießen, obwohl diese offenbar keine Gefahr darstellen, die den Einsatz von Gewalt rechtfertigen würde, geschweige denn von Schusswaffen oder anderen verbotenen Waffen. 

In einem Bericht, der Amnesty International vorliegt, sagte ein Journalist aus Teheran: 

„Sagen Sie der Welt, dass in Iran unaussprechliche Verbrechen begangen werden … Sagen Sie der Welt, dass [die Behörden] das Land in einen Friedhof verwandeln werden, wenn sie nichts unternehmen.“ 

Die anhaltende Sperrung des Internets hat die Möglichkeiten von Opfern, Journalist*innen und Menschenrechtsorganisationen, ausführliche Interviews zu führen und Verstöße zu dokumentieren, erheblich eingeschränkt, wodurch das Risiko steigt, dass Beweise verloren gehen und Verbrechen durch die iranischen Behörden vertuscht werden können. 

Amnesty International fordert erneut das oberste Sicherheitsgremium des Iran, den Obersten Nationalen Sicherheitsrat, auf, unverzüglich Anweisungen an die Sicherheitskräfte zu erteilen, den rechtswidrigen Einsatz von Gewalt und Schusswaffen einzustellen und den uneingeschränkten Zugang zum Internet sofort wiederherzustellen. 

Es ist längst überfällig, dass die Staaten und die internationale Gemeinschaft sich mit der jahrzehntelangen und systematischen Straflosigkeit befassen, die es den iranischen Behörden ermöglicht hat, notorische Verbrechen nach internationalem Recht zu begehenabweichende Meinungen zu unterdrücken und die Erkenntnisse der Uno-Untersuchungsmission zum Iran über Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu leugnen. 

Provinz Teheran 

Aus verifizierten Videos und Augenzeug*innenberichten geht hervor, dass Sicherheitskräfte in der gesamten Provinz Teheran massenhaft rechtswidrige Tötungen durchgeführt haben.  

Am 10. Jänner 2026 tauchten erschütternde Aufnahmen einer provisorischen Leichenhalle auf, die in einem Nebengebäude der Legal Medicine Organization (einem staatlichen forensischen Institut) in Kahrizak in der Nähe von Teheran eingerichtet worden war, da die offizielle Leichenhalle im Gebäude überfüllt war. Fünf Videos aus dieser Leichenhalle zeigen verzweifelte Familien, die versuchen, ihre verstorbenen Angehörigen unter den Leichensäcken zu identifizieren. Amnesty International analysierte die fünf Videos und identifizierte nach Berücksichtigung möglicher Doppelungen in den Aufnahmen mindestens 205 verschiedene Leichensäcke.  

Eines der Videos, das am 11. Jänner 2026 veröffentlicht wurde, zeigt einen Bildschirm innerhalb der Einrichtung, auf dem Fotos der Verstorbenen mit einem sich ändernden Zählwerk zu sehen sind. Dies scheint eine Methode zu sein, die von den Behörden angewendet wird, um Familien die Identifizierung ihrer verstorbenen Angehörigen zu ermöglichen. Der Zähler erreicht 250, was auf die erschreckende Zahl der Leichen hinweist.  

Ein Bericht, der am 13. Jänner 2026 von BBC Persian veröffentlicht wurde, enthält den Bericht eines Augenzeugen in Kahrizak, der die Szene am 9. Jänner beschrieb: 

„Sie [die Familien der Opfer] erreichten eine Autopsiehalle, in der die Leichen übereinander gestapelt waren… Ein Raum war so voll mit Leichen, dass sich die Tür nicht mehr öffnen liess … In einem anderen Raum lagen die Leichen der Frauen.“  

Informationen aus drei gut informierten Quellen deuten darauf hin, dass die Angehörigen der Opfer zusätzlich zu dieser zentralen Leichenhalle in Kahrizak zu Friedhöfen und Krankenhäusern geschickt werden, wo die Leichen in Lagerhäusern und Frachtcontainern aufbewahrt werden. 

Ein Video, das auf dem Friedhofskomplex Behesht Zahra in Teheran gedreht und Amnesty International zur Verfügung gestellt wurde, zeigt Familien, die unter den Leichensäcken, die draußen und in mehreren großen Räumen innerhalb des Komplexes ausgelegt sind, nach ihren Angehörigen suchen. Es ist unklar, wann das Video gedreht wurde, aber die Person, die es aufgenommen hat, sagt, dass die Leichen nach den gewaltsamen Niederschlagungen am 8. und 9. Jänner 2026 dorthin gebracht wurden. Amnesty International hat das Video und vier Fotos analysiert, die Leichen in schwarzen Säcken zeigen, und mindestens 120 Leichensäcke gezählt.  

Frühere Videos aus der Provinz Teheran zeigen, wie sich die tödliche Niederschlagung abspielte. Ein Video, das am 9. Jänner 2026 veröffentlicht wurde, zeigt 10 bis 12 Leichen im Alghadir-Krankenhaus im Osten von Teheran.  

Ein Video, das zwei Tage später aus Tehranpars, einem etwa einen Kilometer vom Alghadir-Krankenhaus entfernten Stadtteil, veröffentlicht wurde, zeigt die tödliche Niederschlagung in diesem Teil von Teheran. Der im Video eingebettete Text gibt an, dass es vom 8. Jänner 2026 stammt, aber Amnesty International konnte das genaue Datum, an dem das Video aufgenommen wurde, nicht unabhängig bestätigen. In dem Video scheinen zwei Demonstrant*innen inmitten der Geräusche von anhaltenden Schüssen in der Rashid-Strasse 115 Deckung zu suchen. Die Demonstrant*innen sind nicht zu sehen, aber man hört, wie einer den anderen, der filmt, warnt: 

„Leg dein Handy weg. Sie werden dir in die Hand schießen. Unter ihnen [den Sicherheitskräften] sind Scharfschützen.“ 

Ein sechsminütiges Video, das am 9. Jänner 2026 in der Rashid-Strasse 115 in Teheranpars gedreht wurde, zeigt ebenfalls Sicherheitskräfte, die vom Dach einer Polizeistation aus schießen, während Demonstrant*innenund Umstehende fliehen. 

Ein Augenzeuge aus dem nahe gelegenen Stadtteil Narmak sagte:  

„Im Stadtteil Narmak haben sie [die Sicherheitskräfte] mindestens fünf oder sechs Menschen vor unseren Augen erschossen. Sie verwenden keine Metallkugeln mehr, sondern schießen mit scharfer Munition.“ 

Eine weitere Augenzeugin berichtete, dass sie viele Menschen mit Schussverletzungen gesehen habe, die in das Labbafinejad-Krankenhaus im Nordosten Teherans gebracht wurden. Nach Informationen von Amnesty International berichteten medizinische Mitarbeiter*innen von ähnlichen Situationen in einem Krankenhaus in Shahr-e Qods in der Provinz Teheran und in einem Krankenhaus in der Nähe des Stadtteils Sadeghieh (Arya Shahr) in Teheran.  

In einem Bericht, der Amnesty International vorliegt, sagte ein Demonstrant aus der Stadt Nassimshahr: 

„Sie [die Sicherheitskräfte] schossen unerbittlich auf die Menschen, als diese flohen. Sie töteten … Menschen am [8. Jänner ]. Auch am [9. Jänner] schossen sie auf alle und töteten … Menschen. Sagen Sie es der ganzen Welt. An jeder Ecke standen Basij-Agenten, die wie Teenager aussahen und mit Kalaschnikow-Gewehren bewaffnet waren.“ 

Provinz Razavi Khorasan 

Verifizierte Videoaufnahmen vom 8. Jänner 2026, die durch Berichte von Augenzeug*innen und medizinischem Personal bestätigt wurden, zeigen, dass Sicherheitskräfte in der Provinz Razavi Khorasan ohne Vorwarnung direkt auf Demonstrierende und Umstehende geschossen haben. 

Ein medizinischer Mitarbeiter aus Mashhad, der von Amnesty International befragt wurde, berichtete der Organisation:  

„In der Nacht vom 9. Jänner wurden die Leichen von 150 jungen Demonstrant*innen in ein Krankenhaus gebracht und dann zum Behesht-Reza-Friedhof in der Nähe von Mashhad transportiert. Eine junge, verletzte Frau starb im Krankenhaus, und die Sicherheitskräfte wollten verkünden, dass sie von Randalierern getötet worden sei, was die Familie jedoch ablehnte. [Die Behörden] begruben die Menschen schnell auf dem Friedhof, noch bevor sie identifiziert worden waren, und benachrichtigten ihre Familien erst danach.“ 

In einem Video, das am 10. Jänner 2026 auf dem Vakilabad Boulevard in Mashhad gedreht wurde, ist zu sehen, wie Sicherheitskräfte von erhöhten Positionen, darunter Fussgängerbrücken, auf Demonstranten schießen. Ein zweites Video, das am selben Tag in derselben Gegend gedreht wurde, zeigt Sicherheitskräfte, die Demonstranten verfolgen, während Geräusche zu hören sind, die auf Schüsse hindeuten. Unter den Beamten ist ein Blitz zu sehen, begleitet von einem lauten Knall, und die Person, die filmt, sagt, dass die Behörden auf Menschen schießen. 

Ein Augenzeuge aus Vakilabad erinnert sich wie folgt an das harte Vorgehen der Sicherheitskräfte: 

„Sie setzten Tränengas und Blendgranaten ein und schossen direkt [auf Demonstrant*innen]. Sie feuerten sogar Tränengas in die Häuser der Menschen. Im Gebiet Vakilabad schossen sie mit scharfer Munition auf Menschen, mehrere wurden verletzt. Die Menschen haben das Gefühl, dass sie nichts mehr zu verlieren haben.“ 

Ein anderer medizinischer Mitarbeiter aus Maschhad, dessen Bericht Amnesty International vorliegt, sagte: 
 

„Ich arbeite in der Notaufnahme … Alle, die sie hereingebracht haben, hatten schreckliche Verletzungen durch direkte Schüsse erlitten. Einige hatten den Kopf und das Gesicht voller Schrotkugeln. Es war klar, dass sie [die Sicherheitskräfte] mit der Absicht zu töten geschossen haben. Diese herzlosen Menschen kennen keine Gnade.“ 

Provinz Alborz 

Videoanalysen und Augenzeug*innenberichte deuten ebenfalls auf Massentötungen an Demonstrant*innen und Umstehenden in der gesamten Provinz Alborz seit dem 8. Jänner hin. 

In Videos, die von Amnesty International analysiert wurden, sind Schüsse zu hören, und in einem Video, das in Karaj gedreht und am 10. Jänner 2026 veröffentlicht wurde, sind Dutzende bewaffnete Sicherheitskräfte zu sehen, die auf der Strasse patrouillieren. 

Zwei Videos, die am 9. Jänner 2026 veröffentlicht wurden, zeigen mehrere Männer und Frauen, die regungslos auf dem Boden eines offenbar Krankenhauses liegen. In einem Video sagt die Person, die filmt: „Sie [die Sicherheitskräfte] haben Menschen mit scharfer Munition getötet.“ Der Text im Video besagt, dass die Bilder aus Fardis vom 8. Jänner 2026 stammen, aber Amnesty International konnte das genaue Datum und den Ort, an dem das Video gedreht wurde, nicht unabhängig bestätigen. 

Augenzeug*innenberichte aus der Provinz Alborz bestätigen ein tödliches Vorgehen. Ein Bericht eines medizinischen Mitarbeiters in Fardis beschreibt einen überwältigenden Zustrom von Verletzten und Leichen in die Krankenhäuser in Karaj: 

„Allein in der Nacht vom [8. Jänner ] wurden 87 Leichen in das Soleimani-Krankenhaus gebracht … Im Parsian-Krankenhaus gab es 423 Verletzte. Es war überfüllt und es gab viele Verletzte.“ 

Provinz Kermanshah 

Augenzeugenberichte und verifizierte audiovisuelle Beweise vom 8. und 9. Jänner 2026 in der Provinz Kermanshah zeigen ebenfalls, dass Sicherheitskräfte in großem Umfang unrechtmäßig Gewalt, Schusswaffen und andere verbotene Waffen gegen Demonstrant*innen einsetzten und dabei Tote und Verletzte verursachten, unter anderem in den Städten Kermanshah, Eslam Abad-e Gharb und Gilan-e Gharb. 

Mehrere verifizierte Videos, die am 8. Jänner 2026 veröffentlicht wurden, zeigen Sicherheitskräfte in Uniform und Zivilkleidung auf dem Golha Boulevard und in den umliegenden Gebieten der Stadt Kermanshah, die gewaltsame Verhaftungen durchführen und eine bedrohliche Präsenz aufrechterhalten. In einem Video ist das Geräusch einer Schrotflinte zu hören, die abgefeuert und nachgeladen wird. Die Aufnahmen zeigen nicht die Person, auf die geschossen wurde. Im zweiten Video sind uniformierte und zivile Beamte zu sehen, die mit Schrotflinten auf den Strassen patrouillieren und eine Person festnehmen. 

Ein weiteres Video, das am 8. Jänner 2026 veröffentlicht wurde, zeigt chaotische Szenen, in denen Demonstranten in Kermanshah zwei Verletzten am Boden helfen, während die Person, die filmt, ruft: „Sie haben zwei Menschen getötet.“ 

In zwei Videos aus Gilan-e Gharib, die Amnesty International von einem Menschenrechtsverteidiger zur Verfügung gestellt wurden, sind Schüsse zu hören, darunter auch in einem Video, das Demonstrant*innen zeigt, die vor den Schüssen fliehen.  

Die Videoaufnahmen werden durch Augenzeug*innenberichte bestätigt. Amnesty International erhielt den Bericht eines verletzten Demonstranten aus der Stadt Kermanshah, der sagte: 

„Kermanshah fühlt sich an wie ein Kriegsgebiet. Es ist ein Feld voller Kugeln. Polizisten kamen aus den umliegenden Gassen und begannen zu schießen. Wir rannten alle weg, aber man hört immer noch Schüsse. Ich wurde von 20 Metallkugeln getroffen und suchte Zuflucht in einem nahe gelegenen Haus … Die Sicherheitskräfte schossen sogar auf die Häuser von Menschen, die denen Schutz gewährten, die vor den Schüssen flohen.“ 

Augenzeug*innenberichte enthielten dringende Hilferufe. Ein Augenzeuge aus der Stadt Gilan-e Gharb sagte: 

„Die Lage ist extrem ernst. Tun Sie etwas; sie [die Sicherheitskräfte] schießen mit scharfer Munition auf Menschen … Sie haben ein Blutbad unter der Bevölkerung angerichtet. Tun Sie um Ihres Gewissens willen alles, was Sie können. Alarmieren Sie Menschenrechtsorganisationen.“ 

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Fr. Julia K. 
+43-676-4137787
presse@amnesty.at




PA: Iran: Zahl der Todesopfer und Verletzten steigt bei Massenprotesten 

Seit dem 28. Dezember 2025 gehen iranische Sicherheitskräfte mit tödlicher Gewalt gegen landesweite Proteste vor. Sicherheitskräfte setzen unrechtmäßig Gewalt und Schusswaffen ein und führen willkürliche Massenverhaftungen durch. Laut Amnesty International und Human Rights Watch wurden bisher mindestens 28 Menschen – darunter Kinder – in 13 Städten erschossen. Hunderte wurden willkürlich festgenommen und sind von Folter und Misshandlung bedroht.

Die Erkenntnisse der Organisationen zeigen, wie Sicherheitskräfte, darunter die Islamische Revolutionsgarde (IRGC) und die iranische Polizei, bekannt unter ihrem persischen Akronym FARAJA, rechtswidrig Gewehre, mit Metallkugeln geladene Schrotflinten, Wasserwerfer, Tränengas und Schläge eingesetzt haben, um weitgehend friedliche Demonstrant*innen zu vertreiben, einzuschüchtern und zu bestrafen.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, sagt dazu: „Die dokumentierten Tötungen tragen alle Merkmale außergerichtlicher Hinrichtungen. Wenn Khamenei öffentlich anordnet, Demonstrierende  ‚in ihre Schranken zu weisen’ und einen Tag später elf Menschen erschossen werden, dann ist das keine Polizeiarbeit – das ist staatlich angeordnete Gewalt gegen die eigene Bevölkerung.“

Die Proteste brachen am 28. Dezember 2025 nach einem starken Währungszusammenbruch aus, vor dem Hintergrund der steigenden Inflation, chronischer Misswirtschaft des Staates bei grundlegenden Dienstleistungen, darunter der Zugang zu Wasser, und sich verschlechternden Lebensbedingungen. Die Proteste begannen mit Ladenschließungen und Streiks im Großen Basar von Teheran und breiteten sich schnell im ganzen Land aus. Sie entwickelten sich zu Straßendemonstrationen, bei denen der Sturz des Systems der Islamischen Republik gefordert und Menschenrechte, Würde und Freiheit eingefordert wurden. Die Behörden reagierten mit gewaltsamen Räumungen und Massenverhaftungen. Hunderte Menschen wurden willkürlich inhaftiert und sind nun der Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt. 

Die Häufigkeit und Hartnäckigkeit, mit der die iranischen Sicherheitskräfte unrechtmäßig Gewalt, einschließlich tödlicher Gewalt, gegen Demonstrant*innen angewendet haben, sowie die systematische Straffreiheit für Mitglieder der Sicherheitskräfte, die schwere Verstöße begehen, deuten darauf hin, dass der Einsatz solcher Waffen zur Niederschlagung von Protesten nach wie vor fester Bestandteil der staatlichen Politik ist“, sagte Michael Page, stellvertretender Direktor für den Nahen Osten und Nordafrika bei Human Rights Watch.

Einsatz von rechtswidriger Gewalt und Schusswaffen

Human Rights Watch und Amnesty International sprachen mit 26 Personen, darunter Demonstrant*innen, Augenzeugen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und ein Mediziner, überprüften offizielle Erklärungen und analysierten Dutzende von verifizierten Videos, die online veröffentlicht oder den Organisationen zur Verfügung gestellt wurden. Ein von Amnesty International konsultierter unabhängiger Pathologe überprüfte Bilder von verletzten oder getöteten Demonstrant*innen. „Das oberste Sicherheitsgremium des Iran, der Oberste Nationale Sicherheitsrat, muss unverzüglich Anweisungen an die Sicherheitskräfte erteilen, den rechtswidrigen Einsatz von Gewalt und Schusswaffen einzustellen.“

Diana Eltahawy, stellvertretende Direktorin von Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika.

Als Sicherheitskräfte am 3. Jänner 2026 mindestens elf Demonstrant*innen töteten, erklärte der Oberste Führer Ali Khamenei, „Randalierer sollten in ihre Schranken gewiesen werden“. Am selben Tag erklärte das Provinzkorps der IRGC in der Provinz Lorestan, die Zeit der „Toleranz“ sei vorbei, und versprach, „Randalierer, Organisatoren und Anführer von sicherheitsfeindlichen Bewegungen […] ohne Nachsicht“ zu verfolgen.

Am 5. Jänner 2026 wies der Vorsitzende der Justiz die Staatsanwälte an, gegenüber Demonstranten „keine Nachsicht“ zu zeigen und ihre Prozesse zu beschleunigen.

Die UN-Mitgliedstaaten und regionale Gremien wie die EU sollten eine unmissverständliche öffentliche Verurteilung aussprechen und dringende diplomatische Maßnahmen ergreifen, um die iranischen Behörden unter Druck zu setzen, das Blutvergießen zu beenden, sagten Amnesty International und Human Rights Watch.

Angesichts des vorherrschenden Klimas der systematischen Straflosigkeit, das es den iranischen Behörden ermöglicht hat, wiederholt Verbrechen nach internationalem Recht zu begehen, die von Amnesty International und Human Rights Watch dokumentiert wurden, darunter Mord, Folter, Vergewaltigung und Verschleppungen, um Dissident*innen zu eliminieren und zu bestrafen, fordern die Organisationen die Strafverfolgungsbehörden anderer Länder auf, strafrechtliche Ermittlungen nach dem Prinzip der universellen Gerichtsbarkeit einzuleiten, um Haftbefehle gegen die mutmaßlich Verantwortlichen zu erlassen.

28 Tote durch Sicherheitskräfte

Die 28 Opfer wurden alle von Sicherheitskräften erschossen, unter anderem mit Metallkugeln aus Schrotflinten. Entsprechend dem gut dokumentierten Muster staatlicher Leugnung und Verschleierung haben die Behörden jede Verantwortung für die Tötungen zurückgewiesen. Beamte zwangen einige Familienangehörige der Opfer, in den staatlichen Medien aufzutreten und die Todesfälle als Unfälle oder Schuld der Demonstrant*innen darzustellen, und drohten ihnen mit Repressalien und geheimen Bestattungen ihrer Angehörigen, sollten sie sich nicht fügen. 

Amnesty International und Human Rights Watch stellten fest, dass die Demonstrant*innen weitgehend friedlich waren. Die Organisationen haben zwar einige Aufnahmen und Berichte geprüft, die darauf hindeuten, dass einige Demonstrant*innen Gewalttaten begangen haben, aber in allen von den Organisationen untersuchten Fällen von Schusswaffengebrauch gab es keine unmittelbare Gefahr für Leben oder schwere Verletzungen, die den Einsatz von Schusswaffen gerechtfertigt hätten.

Nach Erkenntnissen von Amnesty International und Human Rights Watch kam es in den Provinzen Lorestan und Ilam, in denen kurdische und luriische ethnische Minderheiten leben, zu den tödlichsten Repressionen: Mindestens acht Menschen wurden in Lorestan und fünf in Ilam getötet. Weitere Provinzen, in denen es zwischen dem 31. Dezember 2025 und dem 3. Jänner 2026 zu Tötungen kam, sind Chaharmahal und Bakhtiari, Fars und Kermanshah mit jeweils mindestens vier Todesfällen sowie Esfahan, Hamedan und Qom mit jeweils einem Todesfall.

Eine Demonstrantin in Azna in der Provinz Lorestan berichtete Amnesty International, dass Sicherheitskräfte am Abend des 1. Jänner 2026 in der Nähe des Büros des Bezirksgouverneurs auf dem Azadegan-Platz das Feuer auf friedliche Demonstrant*innen eröffneten. Sie zeigte ein Video, das von den Organisationen überprüft wurde und einen IRGC-Agenten zeigt, der auf Demonstrant*innen schießt. Nachdem sich die Menge zerstreut hatte, versammelten sich einige Demonstrant*innen vor einer nahe gelegenen Polizeistation, wo die Sicherheitskräfte erneut das Feuer eröffneten.

Verifizierte Videos, die am 1. Jänner 2026 online veröffentlicht wurden, zeigen Demonstrant*innen vor dem Bahnhof, die Parolen skandieren. In mindestens einem verifizierten Video sind Schüsse zu hören.

Aus den überprüften Informationen geht hervor, dass mindestens sechs Demonstranten in Azna getötet wurden, darunter Vahab Mousavi, Mostafa Falahi, Shayan Asadollahi, Ahmadreza Amani und Reza Moradi Abdolvand. Die Behörden halten weiterhin die Leiche des 16-jährigen Taha Safari zurück, der zunächst als vermisst gemeldet worden war. Eine informierte Quelle berichtete Amnesty International, dass die Familienangehörigen von Taha Safari am 3. Januar 2026 zu einer Polizeistation gegangen seien, um sich nach seinem Verbleib zu erkundigen, und dass ein Beamter ihnen dort Bilder von mehreren Verstorbenen gezeigt habe; die Familie habe Taha Safari unter ihnen identifiziert. Das Bild seiner Leiche zeigte sichtbare schwere Kopfverletzungen.

Ein Demonstrant in Malekshahi in der Provinz Ilam berichtete Amnesty International, dass am Nachmittag des 3. Jänner 2026 Hunderte friedlicher Demonstrant*innen vom Shohada-Platz zu einer Basis der IRGC-Basij. „IRGC-Agenten eröffneten das Feuer aus dem Inneren der Basis und schossen … ohne Rücksicht darauf, wen sie trafen … Drei bis vier Menschen wurden sofort getötet, viele weitere verletzt. Die Demonstrant*innen waren völlig unbewaffnet.“

Zwei verifizierte Videos aus Malekshahi, die am Nachmittag aufgenommen wurden, zeigen Demonstrant*inneen vor der Basij-Basis, die unter hörbaren Schüssen fliehen. Ein weiteres online veröffentlichtes Video zeigt sechs Sicherheitskräfte innerhalb der Basis, von denen mindestens einer mit einer Waffe auf Demonstrant*innen schießt. In zwei Videos sind drei Opfer mit sichtbaren Verletzungen zu sehen, die sich nicht mehr bewegen.

Informierte Quellen gaben an, dass drei Demonstranten – Reza Azimzadeh, Latif Karimi und Mehdi Emamipour – sofort getötet wurden. Zwei weitere, Fares (Mohsen) Agha Mohammadi und Mohammad Reza Karami, starben später an ihren Verletzungen.

In der Region Jafarabad in Kermanshah, Provinz Kermanshah, wurden Reza Ghanbary und zwei Brüder, Rasoul Kadivarian und Reza Kadivarian, am 3. Jänner 2026 erschossen. Ein Menschenrechtsaktivist berichtete, dass Zivilbeamt*innen, die in drei weißen Fahrzeugen ankamen, mit Metallkugeln auf die Brüder schossen, die sich unter einer Gruppe von Demonstrant*inneen befanden, die versuchten, eine Straße zu blockieren.

In der Provinz Chaharmahal und Bakhtiari wurden Ahmad Jalil und Sajad Valamanesh laut Informationen eines Menschenrechtsverteidigers während Protesten in Lordegan am 1. Jänner 2026 und Soroush Soleimani in Hafshejan am 3. Jänner 2026 von Sicherheitskräften getötet. Amnesty International und Human Rights Watch haben Bilder ihrer Leichen geprüft, die klassische Sprühmuster von Metallkugeln auf ihren Oberkörpern zeigen.

Schwerverletzte Demonstrant*innen 

Die Organisationen dokumentierten großflächige Schäden durch den weit verbreiteten Einsatz von Metallkugeln aus Schrotflinten, darunter Kopf- und Augenverletzungen sowie Verletzungen durch Schläge und Schüsse aus Gewehren.

Ein Demonstrant aus Dehdasht in der Provinz Kohgiluyeh und Boyer-Ahmad berichtete, dass Sicherheitskräfte während der Proteste am 3. Jänner 2026 auf ihn geschossen hätten. Aus Angst vor einer Verhaftung verzichtete er trotz der Gefahr, sein Bein zu verlieren, auf eine Krankenhausbehandlung. Ein von Amnesty International konsultierter unabhängiger Pathologe, der ein Foto der Verletzung des Demonstranten begutachtete, stellte fest, dass diese durch einen einzigen Schrotkugeleinschuss verursacht worden sein könnte. 

Am 6. Januar 2026 veröffentlichte ein Fotograf aus der Stadt Ilam ein Video in den sozialen Medien, das sein blutüberströmtes Gesicht mit Wunden von Metallkugeln zeigte. Er hielt eine Metallkugel in die Kamera und sagte, dass die Sicherheitskräfte Jagdmunition gegen Demonstranten einsetzen: „Menschen zu töten ist für sie ein Spiel. Sie denken, wir sind Beute und sie sind Jäger.“

„Je mehr ich mich wehrte, desto stärker drückte er mich nieder“

Eine Frau in der Stadt Esfahan berichtete Amnesty International, dass ein Beamter sie zu Boden gestoßen und auf ihren Rücken getreten habe, als sie vor Sicherheitskräften floh, die Proteste gewaltsam auflösten. Sie zeigte Bilder, auf denen ihr blutiges Gesicht mit mehreren Abschürfungen zu sehen war.

„Je mehr ich mich wehrte, desto stärker drückte er mich nieder“, sagte sie. „Ich konnte mich nicht bewegen. Ich schrie, aber er sagte mir, ich solle still sein.“

Die Organisationen stellten fest, dass die Anwesenheit von Sicherheitskräften in Krankenhäusern viele verletzte Demonstrant*innen davon abgehalten hat, medizinische Hilfe in Anspruch zu nehmen, was das Sterberisiko erhöht hat. Nach Angaben eines Menschenrechtsverteidigers starb Mohsen Armak in Hafshejan in der Provinz Chaharmahal und Bakhtiari, als er am 3. Jänner mit einer Metallkugel verwundet wurde und statt in ein Krankenhaus auf einen Bauernhof gebracht wurde.

Am 4. Jänner 2026 griffen die Spezialeinheiten von FARAJA und IRGC das Imam-Khomeini-Krankenhaus in Ilam an, wo verletzte Demonstrant*innen behandelt wurden. Nach Angaben eines Menschenrechtsverteidigers und verifizierten Videoaufnahmen feuerten Sicherheitskräfte mit Metallkugeln und Tränengas geladene Schrotflinten auf das Krankenhausgelände, zerschlugen Glastüren und schlugen Patient*innenen, deren Angehörige und medizinisches Personal.

Massenhafte willkürliche Verhaftungen

Sicherheitskräfte haben bei der Auflösung von Protesten und nächtlichen Razzien in Wohnhäusern Hunderte von Demonstrant*innen willkürlich verhaftet, darunter auch Kinder im Alter von nur 14 Jahren. Einige wurden aus Krankenhäusern abgeholt. Die Behörden haben viele von ihnen verschwinden lassen und in Isolationshaft genommen, wodurch sie der Gefahr von Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt sind.

Die Behörden haben bereits erzwungene „Geständnisse“ von Inhaftierten ausgestrahlt. Am 5. Jänner 2026 sendete Tasnim News, eine mit der IRGC verbundene Nachrichtenagentur, „Geständnisse“ einer 18-jährigen Frau und eines 16-jährigen Mädchens, in denen ihnen „Anstiftung zu Unruhen“ vorgeworfen wurde.

Die iranischen Behörden sollten alle Personen, die ausschließlich wegen ihrer friedlichen Teilnahme an Demonstrationen oder wegen ihrer Unterstützung derselben inhaftiert wurden, unverzüglich und bedingungslos freilassen. Alle Inhaftierten sollten vor Folter und anderer Misshandlung geschützt werden und unverzüglich Zugang zu ihren Familien, Anwälten und der erforderlichen medizinischen Versorgung erhalten.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Julia Knichel
+43-676-4137787
presse@amnesty.at




PA: Zwei Jahre Krieg im Nahen Osten: Menschenrechte sind für Frieden unverzichtbar

„Weichen für eine stabile, friedliche und gerechte Welt stellen“: NGO-Dachverband übermittelt Empfehlungen anlässlich vierter UN-Menschenrechtsprüfung und fordert mehr Verbindlichkeit

„Seit zwei Jahren herrscht im Nahen Osten Krieg, fast 70.000 Menschen wurden seither getötet. Wie kaum ein anderer Krieg in der jüngeren Vergangenheit zwingt er Regierungen weltweit dazu, in Fragen der Diplomatie, Humanitären Hilfe und Menschenrechte klar Position zu beziehen“, stellt Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung, fest und warnt, dass die derzeitigen Verhandlungen nicht von der untragbaren Not der Menschen und den Umständen, unter denen humanitäre Helfer*innen Hilfe leisten, ablenken dürfen.
 
„Trotz zahlreicher Gesuche der Vereinten Nationen sind heuer erst 13% der benötigten Mittel, um das Überleben von Menschen im Nahen Osten ebenso wie im Sudan, in Afghanistan und in weiteren Krisengebieten zu sichern, international bereitgestellt worden. Hilfsorganisationen stemmen ihre lebensrettenden Einsätze also mit erschreckend wenigen Mitteln und häufig unter großer Gefahr. Zudem sind sie immer öfter gefordert, die Grundlagen ihrer Einsätze und jeder wirksamen Hilfe zu verteidigen: das Humanitäre Völkerrecht und den Humanitären Imperativ – also Hilfe zu leisten, wo Not ist“, erläutert Wank. Allein in den palästinensischen Gebieten seien über die Hälfte der knapp 1.000 humanitären Helfer*innen, die seit Anfang 2023 weltweit ums Leben kamen, getötet worden, zitiert er die Aid Worker Security Database.
 
Österreichs Menschenrechtsprüfung: Empfehlungen an UN-Menschenrechtsrat übermittelt
„Diese Situation ist inakzeptabel, weshalb wir an die österreichische Bundesregierung appellieren, den eingeschlagenen Kurs eines verantwortungsvollen, menschenrechtsbasierten internationalen Engagements konsequent fortzusetzen und auszubauen“, verweist Wank auf die Strategie der Humanitären Hilfe Österreichs und das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2025 bis 2027, für die es derzeit an verbindlichen Umsetzungsplänen fehle. Dies merkte die AG Globale Verantwortung auch in ihrer Stellungnahme den UN-Menschenrechtsrat anlässlich Österreichs vierter Universeller Menschenrechtsprüfung im Jänner 2026 an. Gemeinsam mit der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar und Licht für die Welt empfahl sie klare Meilensteine, messbare Indikatoren und gesicherte Budgetlinien für die österreichische Entwicklungspolitik und Humanitäre Hilfe.
 
„In einer Zeit, in der die Welt so viele Krisen erlebt wie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht, zählt Verbindlichkeit mehr denn je. Österreichs inhaltlich starke entwicklungspolitische und humanitären Strategien, die sich an internationalen Regeln und Prinzipien orientierten, kommen da gerade recht. Anhand dieser kann Österreich wichtige Weichen für eine stabile, friedliche und gerechte Welt stellen – entscheidend ist nun, dass die Regierung diese konsequent umzusetzt, ebenso wie weitere Empfehlungen der UN-Menschenrechtsprüfung“, schließt Wank.

Rückfragen:
Hannah Hauptmann
Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Apollogasse 4/9, 1070 Wien
Tel: 01/522 44 22-15
Mobil: +43 699/17 20 42 07
www.globaleverantwortung.at
www.facebook.com/globaleverantwortung
www.linkedin.com/company/globaleverantwortung




Vortrag und Gespräch: Nach dem Sturz Assads: Syrien – eine Analyse

Der Nahost-Experte Markus Schauta berichtet am Mi, 09.04.2025 in Graz von seinen aktuellen Recherchen in Syrien, beleuchtet die neuen Machtverhältnisse und analysiert die Herausforderungen des Landes.

Schauta bereiste als freier Journalist (zuletzt im Februar 2025) Syrien, wo er nach dem Regimewechsel auch einen Lokalaugenschein in den Foltergefängnissen Assads machen konnte. Während seines Aufenthaltes führte er Gespräche mit Vertretern verschiedener ethisch-religiöser und politisch-militärisch aktiver Gruppierungen und konnte so Eindrücke eines multiethnischen und vom Krieg gezeichneten Landes sammeln, das zerrissen und dennoch geeint in der Hoffnung auf eine bessere Zukunft ist.

Wie dieses „neue Syrien“ aussehen könnte und wer es regieren soll, dabei gehen die Meinungen und Interessen diametral auseinander und stellen auch die neuen, selbsternannten Machthaber sowie die internationale Staatengemeinschaft vor große Herausforderungen. Davon zeugen die Aufstände von Anhängern des gestürzten Regimes in den vergangenen Wochen in der Küstenregion Latakia, bei denen an die 1.000 Menschen getötet wurden, darunter viele alawitische Zivilisten.

In seiner Keynote wird Markus Schauta zunächst die Ereignisse in Syrien – beginnend im Dezember 2024 – analysieren: Warum konnte das Assad-Regime so schnell in sich zusammenbrechen? Wer sind die neuen Machthaber? Vor welchen Herausforderungen steht Syrien jetzt? Was soll und kann die internationale Gemeinschaft/EU tun?

Anschließend gibt es die Möglichkeit Fragen zu beantworten.

WANN: Mi, 09.04.2025, 19:00 Uhr

WO: Afro-Asiatisches Institut Graz, Leechgasse 24, 8010 Graz (Vortragssaal, 1. Stock)




PA: Iran: 853 Hinrichtungen allein im Jahr 2023

Amnesty International fordert dringend ein entschlossenes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft, um die erschreckende Zunahme von Hinrichtungen zu stoppen, die aus den iranischen Gefängnissen 2023 Schauplätze von Massentötungen machten. In einem heute veröffentlichten Bericht hebt die Organisation hervor, dass mindestens 481 Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten vollstreckt wurden – mehr als die Hälfte der insgesamt 853 Hinrichtungen im Jahr 2023.

Der Bericht “Don’t Let Them Kill Us”: Iran’s Relentless Execution Crisis since 2022 Uprising zeigt, wie die iranischen Behörden nach den Massenprotesten der Bewegung „Frau Leben Freiheit“ verstärkt die Todesstrafe einsetzen, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen. Amnesty International ist außerdem besorgt wegen der unverhältnismäßigen Auswirkungen der tödlichen Antidrogenpolitik der Behörden auf arme und marginalisierte Gemeinschaften.

Die Zahl der Hinrichtungen 2023 ist die höchste seit 2015 und um 48 Prozent höher als 2022. Die Tötungsserie im Iran setzt sich auch 2024 fort: Bis zum 20. März wurden mindestens 95 Hinrichtungen dokumentiert. Amnesty International geht jedoch davon aus, dass die tatsächliche Zahl noch höher ist.

„Die Todesstrafe ist unter allen Umständen abzulehnen. Die massenhaften Hinrichtungen wegen Drogendelikten nach grob unfairen Prozessen vor Revolutionsgerichten sind ein besonders eklatanter Machtmissbrauch. Mit ihrer tödlichen Antidrogenpolitik trägt die Islamische Republik zu einem Kreislauf von Armut und systemischer Ungerechtigkeit bei und verfestigt die Diskriminierung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, insbesondere der unterdrückten Minderheit der Belutschen“, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Die iranische Regierung hat die Todesstrafe zu einer Waffe gemacht, um Angst in der Öffentlichkeit zu säen und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Ohne eine entschlossene Reaktion der internationalen Gemeinschaft werden sich die iranischen Behörden ermutigt fühlen, in den kommenden Jahren weiterhin Tausende von Menschen ungestraft hinzurichten.“

Hinrichtungen als Mittel der politischen Unterdrückung 

Im letzten Jahr kam es zudem zu einer Welle von Hinrichtungen von Demonstrierenden, Nutzer*innen Sozialer Medien und anderen tatsächlichen oder vermeintlichen Dissident*innen. Obwohl ihre Handlungen durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt sind, kam es zu Anklagen wie „Beleidigung des Propheten“ und „Apostasie“ sowie vagen Anklagen wie „Feindschaft zu Gott“ (moharebeh) und/oder „Verdorbenheit auf Erden“ (ifsad fil arz).

Die Revolutionsgerichte waren für 520 (61 Prozent) der 2023 vollstreckten Todesurteile verantwortlich. Diese Gerichte sind für ein breites Spektrum von Straftaten zuständig, auch für Drogendelikte, die von den Behörden als Verbrechen im Sinne der „nationalen Sicherheit“ betrachtet werden. Den Gerichten fehlt es an Unabhängigkeit, sie stehen unter dem Einfluss von Sicherheits- und Geheimdiensten, und sie verwenden routinemäßig durch Folter erzwungene „Geständnisse“ in grob unfairen Schnellverfahren, um Schuldsprüche zu fällen.

Hinrichtungen wegen Drogendelikten erfolgten häufig im Geheimen, ohne dass die Familien und Rechtsbeistände der betroffenen Personen benachrichtigt wurden.

Auf die belutschische Minderheit im Iran entfielen im Jahr 2023 insgesamt 29 Prozent (138) der Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten, obwohl sie nur etwa 5 Prozent der iranischen Bevölkerung ausmacht. Dies zeigt die diskriminierende Wirkung der Antidrogenstrategie auf die am stärksten marginalisierten und verarmten Bevölkerungsgruppen.

Im vergangenen Jahr kam es darüber hinaus zu einer traurigen Eskalation, was die Todesurteile gegen jugendliche Straftäter*innen angeht: Die Hinrichtung eines 17-Jährigen und vier weiterer junger Menschen, die für Verbrechen zum Tode verurteilt worden waren, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hatten.

In den letzten Monaten haben die Behörden eine neue Richtlinie der Obersten Justizautorität irreführend als einen Schritt hin zu einer „weiteren Verringerung“ der Todesurteile gegen jugendliche Straftäter*innen propagiert. Die Analyse von Amnesty International zeigt jedoch, dass seit langem bestehende Mängel im Jugendstrafrecht durch die Richtlinie nicht behoben werden und Gerichte auch weiterhin die Möglichkeit haben, jugendliche Straftäter*innen nach zweifelhaften „Reifeprüfungen“ zum Tode zu verurteilen. Amnesty International hat die iranischen Behörden wiederholt aufgefordert, Paragraf 91 des islamischen Strafgesetzbuches zu ändern, um die Todesstrafe für Verbrechen, die von Minderjährigen begangen wurden, unter allen Umständen abzuschaffen.

Ohne sofortige Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft werden die Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogen weiterhin zunehmen, da die Justiz, die Legislative und die Exekutive im Iran derzeit versuchen, ein neues Antidrogengesetz zu verabschieden, das im Falle seiner Umsetzung die Bandbreite der Drogendelikte, die die Todesstrafe nach sich ziehen, erweitern würde. 

Hintergrund

Die iranischen Behörden weigern sich, öffentliche Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen vorzulegen. Bei der Erfassung der Anzahl im Jahr 2023 vollstreckter Hinrichtungen hat Amnesty International eng mit der Menschenrechtsorganisation Abdorrahman Boroumand Centre zusammengearbeitet und dabei auf offene Quellen zurückgegriffen, darunter Berichte von staatlichen und unabhängigen Medien sowie von Menschenrechtsorganisationen. Außerdem hat die Organisation die Hinrichtungsprotokolle der Menschenrechtsorganisationen Iran Human Rights und Kurdistan Human Rights Network eingesehen.

Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at




PA: Katar: Ein Jahr nach WM stehen Fortschritte still

Ein Jahr nach der Fußballweltmeisterschaft hat Katar seine Zusagen zur Verbesserung der Arbeitnehmer*innenrechte nicht umgesetzt, so Amnesty International heute. Die katarische Regierung unternimmt weiterhin nicht genug, um die Missstände bei der Behandlung von Arbeitsmigrant*innen zu beseitigen und sie angemessen vor Ausbeutung zu schützen. Seit dem Ende der WM gerieten die Fortschritte weiter ins Stocken.

Ein neuer Amnesty-Bericht mit dem Titel A Legacy in Jeopardy zeigt, dass bei der Verbesserung der Arbeitnehmer*innenrechte seit dem Ende der Weltmeisterschaft kaum Fortschritte gemacht wurden. Entschädigungen und Gerechtigkeit für Hunderttausende von Arbeiter*innen, die im Zusammenhang mit der WM Opfer von Menschenrechtsverstößen wurden, bleiben weiterhin aus. Begrenzte Fortschritte in manchen Bereichen werden durch das Fehlen von Maßnahmen zur Bekämpfung einer Vielzahl von anhaltenden Missständen und Verstößen überschattet.

„Das anhaltende Versäumnis Katars, seine im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft eingeleiteten Arbeitsreformen ordnungsgemäß durchzusetzen und zu stärken, gefährdet ernsthaft jede potenzielle Verbesserung der Situation von Arbeitnehmer*innen. Die Regierung muss dringend ihre Zusage für den Schutz der Arbeitnehmer*innen erneuern, und sowohl die FIFA als auch Katar sollten sich auf Pläne zur Wiedergutmachung für alle Betroffenen einigen“, sagte Steve Cockburn, Experte für Wirtschaft und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International.

„Von illegalen Anwerbegebühren bis hin zu nicht gezahlten Löhnen haben Hunderttausende von Arbeitsmigrant*innen ihr Geld, ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben verloren, während die FIFA und Katar versuchten, die Verantwortung von sich zu weisen. Bis heute, ein Jahr nach der Weltmeisterschaft, ist zu wenig getan worden, um all dieses Unrecht wiedergutzumachen. Die Arbeiter*innen, die die Weltmeisterschaft 2022 möglich gemacht haben, dürfen nicht vergessen werden.“

Steve Cockburn sagte weiter: „Katar sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass seine Handlungen nicht auf den Prüfstand gestellt werden, nur weil die WM vorbei ist, und es muss seine Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitnehmer*innenrechte fortsetzen. Die FIFA muss aus ihren Fehlern lernen und bereit sein, ihre Verantwortung für die Menschenrechte ernst zu nehmen und Missstände, die durch ihr Versagen verursacht oder mitverursacht wurden, direkt zu beheben, um eine Wiederholung der Menschenrechtsverstöße, wie wir sie in Verbindung mit der Weltmeisterschaft in Katar erlebt haben, zu verhindern.“

Unzureichende Reformen und mangelnde Umsetzung

Katar hat 2017 ein Abkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterzeichnet, das in den darauffolgenden Jahren zu erheblichen Änderungen der Arbeitsgesetze führte, u. a. zu Reformen des Kafala-Sponsorensystems, zu einem neuen Mindestlohn und zur Einführung von Arbeitsschutzvorschriften. Zu Beginn der Fußballweltmeisterschaft waren die Um- und Durchsetzungsmaßnahmen, die erforderlich gewesen wären, um weitere Menschenrechtsverstöße zu verhindern, jedoch noch unzureichend.

In Interviews mit Amnesty-Mitarbeiter*innen erklärten die Befragten, dass die meisten Arbeitsmigrant*innen das Land nun ohne Einschränkungen verlassen können, und stellten Fortschritte bei der Durchsetzung von Gesetzen im Zusammenhang mit Arbeiten bei hohen Temperaturen fest, insbesondere ein Verbot von Bauarbeiten im Freien während der heißesten Tageszeit. Darüber hinaus zeichneten sie jedoch ein düsteres Bild von anhaltender Ausbeutung und mangelndem politischen Willen zur Beseitigung der Mängel.

Eigentlich sollten die Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit haben, ihren Arbeitsplatz frei zu wechseln, um Verstößen zu entgehen oder bessere Arbeitsbedingungen vorzufinden, aber obwohl sie dazu rechtlich gesehen keine Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) mehr von den Arbeitgeber*innen benötigen, müssen viele in der Praxis immer noch irgendeine Form von Genehmigung einholen. Aus den Daten der Regierung geht hervor, dass in den ersten acht Monaten des Jahres 2023 zwar mehr als 150.000 Menschen den Arbeitsplatz gewechselt haben, dass aber im gleichen Zeitraum ein Drittel der Anträge von Arbeitnehmer*innen auf einen Arbeitsplatzwechsel abgelehnt wurden.

Darüber hinaus sind Arbeiter*innen für ihre Anwesenheit im Land nach wie vor von ihren Arbeitgeber*innen abhängig, wodurch ihr rechtlicher Status nicht angemessen geschützt ist und sie daran gehindert werden, ihre*n Arbeitgeber*in zu wechseln.

Lohndiebstahl ist nach wie vor die häufigste Form der Ausbeutung von Arbeitsmigrant*innen in Katar, auch bei Fahrer*innen in der wachsenden Essenslieferbranche, aber das System zur Aufdeckung und Reaktion auf verspätete und nicht gezahlte Löhne und Leistungen funktioniert noch nicht.

Als Hausangestellte beschäftigte Arbeitsmigrant*innen, bei denen es sich zumeist um Frauen handelt, sind nach wie vor besonders anfällig für schwerwiegende Verstöße, und die Regierung hat im vergangenen Jahr wenig unternommen, um diese Arbeitskräfte besser zu schützen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Abhilfe und Entschädigung

Die Missstände, denen Arbeitsmigrant*innen ausgesetzt waren, seit die FIFA Katar den Zuschlag für die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft erteilt hat, können zwar nicht ungeschehen gemacht werden, doch es kann und muss Wiedergutmachung erfolgen.

Wie Amnesty International bereits dokumentiert hat, wurden während der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar Hunderte von Arbeitsmigrant*innen, die als Sicherheitskräfte und Ordner*innen an den Austragungsorten eingesetzt und mit Kurzzeitverträgen beschäftigt wurden, ausgebeutet. Dazu gehörte, dass die Arbeitnehmer*innen rechtswidrige Vermittlungsgebühren zahlten, über ihre Arbeitsplätze getäuscht wurden und übermäßig lange arbeiten mussten, ohne freie Tage in der Woche zu haben. Fast ein Jahr später haben sie immer noch keine Entschädigung erhalten.

Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at




PA und Veranstaltungshinweis: 1 Jahr Proteste Iran

Amnesty International fordert Rechenschaft für Menschenrechtsverletzungen.

Amnesty International veranstaltet am Donnerstag, 14.9. in Wien eine Pressekonferenz zu 1 Jahr „Frauen, Leben, Freiheit“ Proteste bei der die Stimmen der iranischen Diaspora in Österreich zu Wort kommen und Maßnahmen von der Bundesregierung gefordert werden. Alle Informationen finden Sie hier.

Regierungen weltweit müssen gegen die systemische Straflosigkeit im Iran vorgehen. Dies fordert Amnesty International anlässlich des ersten Jahrestags des Todes der Kurdin Jina Mahsa Amini im Iran, der landesweite Proteste auslöste.

Amnesty International fordert am Jahrestag des Beginns der landesweiten Demonstrationen unter dem Slogan „Frau, Leben, Freiheit“ im Iran, dass die iranischen Staatsbediensteten zur Verantwortung gezogen werden, die für Folter und rechtswidrige Tötungen von mehreren hundert Protestierenden verantwortlich sind.

Die Behörden der Islamischen Republik Iran haben zahlreiche völkerrechtliche Verbrechen begangen, um jegliche Kritik im Keim zu ersticken: So wurden mindestens sieben Protestierende willkürlich hingerichtet, hunderte Menschen rechtswidrig getötet und Zehntausende Menschen willkürlich festgenommen. Folter ist an der Tagesordnung, darunter Vergewaltigungen im Gefängnis. Die Familien der Opfer werden schikaniert. Frauen und Mädchen müssen mit Vergeltungsmaßnahmen rechnen, wenn sie dem diskriminierenden gesetzlichen Kopftuchzwang nicht nachkommen.

„Die iranischen Behörden haben ein Jahr lang unsägliche Grausamkeiten gegen Menschen im Iran verübt, die sich mutig gegen jahrzehntelange Unterdrückung und Ungleichheit gewehrt haben. Ein Jahr nachdem Jina Mahsa Amini im Gewahrsam der Sittenpolizei gestorben ist, sind diejenigen Staatsbediensteten, die während und nach den Unruhen Verbrechen begangen haben, immer noch nicht strafrechtlich verfolgt oder bestraft worden“, kritisiert Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Am Jahrestag der Protestbewegung ‚Frau, Leben, Freiheit‘ fordern wir, dass die furchtbaren Verbrechen der iranischen Behörden unter dem Weltrechtsprinzip strafrechtlich aufgearbeitet werden müssen. Die internationale Gemeinschaft muss die Behörden des Iran auffordern, den rechtswidrigen Einsatz von Schusswaffen gegen Demonstrierende einzustellen, Gefangene nicht zu foltern und alle Personen freizulassen, die lediglich wegen der friedlichen Ausübung ihrer Menschenrechte inhaftiert sind.“

Gesetzlicher Kopftuchzwang mit Gewalt durchgesetzt

Trotz monatelanger Proteste gegen den gesetzlichen Kopftuchzwang hat die iranische „Sittenpolizei“ ihre Arbeit vor einigen Monaten wieder aufgenommen. Zudem haben die Behörden eine Reihe weiterer Maßnahmen eingeführt, um Frauen und Mädchen, die sich der Verschleierungspflicht widersetzen, ihrer Rechte zu berauben.

So beschlagnahmen die Behörden beispielsweise Autos und verweigern Frauen den Zugang zu Beschäftigung, Bildung, Gesundheitsversorgung, Bankdienstleistungen und öffentlichen Verkehrsmitteln. Gleichzeitig werden Frauen strafrechtlich verfolgt und zu Haft- und Geldstrafen verurteilt. Es werden auch erniedrigende Strafen wie das Waschen von Leichen gegen sie verhängt.

Dieser Angriff auf die Rechte der Frauen wird von hasserfüllten offiziellen Äußerungen begleitet, die das Ablegen des Kopftuchs als „Virus“, „soziale Krankheit“ oder „Störung“ bezeichnen und die Entscheidung, sich ohne Kopftuch zu zeigen, mit „sexueller Verdorbenheit“ gleichsetzen.

Tötungen und massenhafte willkürliche Inhaftierungen

Zwischen September und Dezember 2022 gingen die Sicherheitskräfte brutal und mit militärischen Mitteln gegen Protestierende vor und waren im Zuge dessen für die rechtswidrige Tötung Hunderter Demonstrierender und Unbeteiligter verantwortlich, darunter auch Dutzende Minderjährige. Mehr als die Hälfte der rechtswidrig Getöteten gehörte den unterdrückten belutschischen oder kurdischen Minderheitengruppen an.

Während der Proteste und in den darauffolgenden Monaten nahmen die Behörden Zehntausende Menschen willkürlich fest, darunter Demonstrant*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Personen, die sich für die Rechte von Minderheiten einsetzen. Unter den Festgenommenen befanden sich mindestens 90 Journalist*innen und andere Medienschaffende sowie 60 Rechtsbeistände, von denen einige die Familienangehörigen von rechtswidrig getöteten Personen vertraten. Zahlreiche weitere Rechtsbeistände wurden zu Verhören vorgeladen.

Im Vorfeld des Jahrestages setzen die Behörden wieder verstärkt auf willkürliche Festnahmen und nehmen unter anderem Familienmitglieder der rechtswidrig Getöteten ins Visier. Zudem wurden Tausende Universitätsstudierende gezwungen, sich schriftlich zu verpflichten, nicht an Protesten zum Jahrestag teilzunehmen.

Während der Proteste im Jahr 2022 feuerten die Sicherheitskräfte widerrechtlich mit scharfer Munition und Metallkugeln, um die Demonstrant*innen auseinanderzutreiben und Angst zu verbreiten. Dabei trugen Tausende Menschen Verletzungen davon: Einige Menschen erblindeten, verloren Gliedmaßen oder haben seither eine eingeschränkte Mobilität. Darüber hinaus wurden unter Aufsicht der Behörden Tausende inhaftierte Demonstrierende gefoltert und anderweitig misshandelt. Auch inhaftierte Kinder wurden gefoltert.

Im vergangenen Jahr haben die Behörden die Todesstrafe zunehmend als Mittel politischer Unterdrückung eingesetzt, um die Öffentlichkeit in Angst und Schrecken zu versetzen. So wurden in Verbindung mit den Protesten sieben Männer willkürlich hingerichtet, nachdem sie in grob unfairen Scheinprozessen zum Tode verurteilt worden waren. Manche von ihnen wurden wegen mutmaßlicher Straftaten wie Beschädigung öffentlichen Eigentums hingerichtet, andere im Zusammenhang mit dem Tod von Sicherheitskräften während der Proteste.

Die Hinrichtungen wurden vollstreckt, nachdem der Oberste Gerichtshof die Schuldsprüche und Todesurteile trotz mangelnder Beweise und ohne Untersuchung ihrer Foltervorwürfe bestätigt hatte.

Systemische Straflosigkeit

Die Behörden haben bisher keine gründlichen, unabhängigen und unparteiischen Untersuchungen zu den Menschenrechtsverletzungen durchgeführt, die während und nach den Protesten der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ begangen wurden. Auch haben sie keine Schritte unternommen, um die mutmaßlich Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen.

Stattdessen haben sie die Sicherheitskräfte für die Niederschlagung der Unruhen gelobt und sie vor Rechenschaftslegung geschützt. Von der Straflosigkeit profitierten unter anderem zwei Männer, die zugaben, in Teheran Demonstrant*innen vergewaltigt zu haben. Sie haben auch Beschwerden von Betroffenen und/oder deren Familien abgewiesen und ihnen mit dem Tod oder anderen Konsequenzen gedroht, wenn sie an ihren Beschwerden festhielten.

Amnesty International appelliert dringend an alle Staaten, sich auf das Weltrechtsprinzip und andere Mechanismen der extraterritorialen Gerichtsbarkeit zu berufen, um völkerrechtlichen Verbrechen und anderen schweren Menschenrechtsverletzungen durch die iranischen Behörden zu begegnen, ungeachtet dessen, ob sich die Beschuldigten auf ihrem Territorium aufhalten oder nicht. Dies umfasst auch, dass mit angemessenen Mitteln ausgestattete strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet werden, die darauf abzielen, die Wahrheit über die Verbrechen ans Licht zu bringen sowie die mutmaßlichen Verantwortlichen – einschließlich Befehlshaber*innen und andere Vorgesetzte – zu identifizieren und, wenn genügend zulässige Beweise vorliegen, internationale Haftbefehle auszustellen. Die Staaten sollten sich auch für Wiedergutmachung für die Opfer einsetzen.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at




Veranstaltungshinweis: „Frau, Leben, Freiheit“ Iranische Frauen im Aufbruch. Podiumsdiskussion am Internationalen Weltfrauentag

Anlässlich des Internationalen Weltfrauentages zeigt sich die VHS Wiener Urania solidarisch mit der Widerstandsbewegung der Frauen im Iran und diskutiert mit Expert*innen über die Proteste gegen das Regime, was sich gegenüber den Forderungen der iranischen Revolution von 1979 verändert hat und wie die Frauen ihre Zukunft im Iran sehen.

Dabei wird auch ein Blick darauf geworfen, wie der Protest vor dem Hintergrund des arabischen Frühlings und der Entwicklung in anderen islamischen Ländern einzuordnen ist und was wir in Europa tun können.

Begrüßung: Prof.in Mag.a Doris Zametzer, Direktorin der VHS Wiener Urania und Landstraße

Keynote: Dr. Homayoun Alizadeh, Gründer des Personenkomitees zur Unterstützung der Frauen und Jugendbewegung im Iran – die Mahsa Jina Amini Initiative

Moderation: Siobhan Geets, Journalistin im Ressort Außenpolitik bei „Profil“

Am Podium:
Mag.a jur.Shoura Zehetner Hashemi, Juristin im diplomatischen Dienst

Prof.in Mag.a Art. Mitra Shahmoradi-Strohmaier, iranisch-österreichische Malerin und Poetin

Shiva Badihi, ehrenamtliches Mitglied des Frauenrechtsnetzwerks von Amnesty International

Teilnehmer:inneninfos:
Aufgrund von begrenzten Raumkapazitäten wird vorab um Anmeldung persönlich, telefonisch oder per E-Mail gebeten.




PA: Katar: 84 Prozent der Fußballfans fordern von FIFA Entschädigung für Arbeitsmigrant*innen

Neue Umfrage zur WM in Katar zeigt: Fast drei Viertel (73 %) der Befragten unterstützen die Zahlung von Entschädigungen durch die FIFA an Arbeiter*innen, die bei der Vorbereitung des Turniers Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, berichtet Amnesty International und fordert die FIFA auf, vor dem Beginn der Weltmeisterschaft am 20. November 2022 ein Entschädigungsprogramm aufzusetzen.

Wien / London (15.9.2022) – Die FIFA soll Arbeitsmigrant*innen, deren Menschenrechte während der Vorbereitungen für die Fußballweltmeisterschaft 2022 verletzt wurden, entschädigen. Diese Forderung wird von fast drei Viertel der Bevölkerung (73%) in 15 Ländern unterstützt. Das ergab eine neue, von Amnesty International in Auftrag gegebene weltweite Umfrage. Noch höher ist die Zustimmung bei denjenigen, die sich wahrscheinlich mindestens ein Spiel des Turniers ansehen werden (84 %).

Die YouGov-Umfrage, an der sich mehr als 17.000 Erwachsene in 15 Ländern beteiligten, ergab auch, dass eine deutliche Mehrheit (67 %) befürwortet, dass sich ihre nationalen Fußballverbände öffentlich zu den Menschenrechtsverstößen im Zusammenhang mit der WM 2022 in Katar äußern und dabei auch die Entschädigung von Arbeitsmigrant*innen unterstützen.

„Diese Ergebnisse senden ein deutliches Signal an die Führung der Fußballwelt. Überall auf der Welt sind sich die Menschen einig, dass die FIFA aktiv werden und versuchen sollte, das Leid der Arbeitsmigrant*innen in Katar abzumildern, indem sie Entschädigungen zahlt. Sie wollen auch, dass ihre nationalen Verbände eine viel entschiedenere Haltung einnehmen“, sagte Steve Cockburn, Leiter des Bereichs wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International.

„Weniger als 50 Tage vor dem Anpfiff der WM tickt die Uhr. Aber noch hat die FIFA Zeit, das Richtige zu tun. Die Fans wollen keine Weltmeisterschaft, die unauslöschlich mit Menschenrechtsverletzungen behaftet ist. Die Vergangenheit kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber ein Entschädigungsprogramm ist ein klarer und gangbarer Weg, wie die FIFA und Katar für die Hunderttausenden von Arbeiter*innen, die dieses Turnier möglich gemacht haben, zumindest ein gewisses Maß an Wiedergutmachung leisten können.“

Weltweite Unterstützung für #PayUpFIFA

Die Ergebnisse unterstützen die #PayUpFIFA-Kampagne, die im Mai 2022 von einem Zusammenschluss aus Menschenrechtsorganisationen – darunter Amnesty International und Human Rights Watch –, Fangruppen und Gewerkschaften ins Leben gerufen wurde. Die Kampagne fordert die FIFA dazu auf, einen Fonds zur Entschädigung der Arbeiter*innen einzurichten und künftige Menschenrechtsverstöße zu verhindern.

Die Organisationen fordern, dass die FIFA mindestens 440 Millionen Dollar für den Fonds bereitstellt – so viel, wie sie an Preisgeldern bei der Weltmeisterschaft ausschüttet. Die FIFA wird durch das Turnier schätzungsweise 6 Milliarden Dollar einnehmen.

Nach dem Start der Kampagne teilte die FIFA Amnesty International mit, dass sie den Vorschlag in Erwägung ziehe. Bisher hat sie aber noch keine öffentliche Stellungnahme abgegeben.

Die #PayUpFIFA-Kampagne erinnert auch daran, dass die nationalen Fußballverbände, deren Mannschaften an der Weltmeisterschaft teilnehmen, gemäß internationalen Menschenrechtsstandards verpflichtet sind, Arbeitsmigrant*innen zu unterstützen.

Obwohl die Fußballverbände von Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Großbritannien, Deutschland und Norwegen auf Anfrage von Journalist*innen ihre Unterstützung für das Prinzip der Entschädigung zum Ausdruck gebracht haben, hat bisher kein Fußballverband eine offizielle Erklärung abgegeben, in der er die FIFA ausdrücklich auffordert, ein solches Entschädigungsprogramm einzurichten.

Methode

Alle Zahlen, sofern nicht anders angegeben, stammen von YouGov Plc. und basieren auf einer Umfrage, an der sich 17.477 Erwachsene beteiligten. Die Umfrage fand zwischen dem 16. August und dem 6. September 2022 online statt. Die Zahlen wurden gewichtet und sind repräsentativ für alle befragten Länder (Erwachsene ab 18 Jahren), darunter Argentinien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Kenia, Mexiko, Marokko, den Niederlanden, Norwegen, Spanien, die Schweiz und die USA.

Fast drei Viertel (73 %) der Befragten und 84 % derjenigen, die wahrscheinlich mindestens ein WM-Spiel sehen werden,erklärten, dass sie den Vorschlag unterstützen würden, dass die FIFA einen Teil der Einnahmen der WM 2022 zur Entschädigung von Arbeitsmigrant*innen verwendet, die bei der Vorbereitung des Turniers Menschenrechtsverstößen ausgesetzt waren. Nur 10 % der Befragten sprachen sich gegen eine Entschädigung durch die FIFA aus, die restlichen 17 % wussten nicht, wie sie sich entscheiden sollten.

Die stärkste Unterstützung gab es in Kenia, wo 93 % der Befragten eine Entschädigung befürworteten. Tausende Kenianer*innen arbeiten in Katar, wo Amnesty International zahlreiche Verstöße dokumentiert hat, darunter die Zwangsarbeit von kenianischen Beschäftigten bei Sicherheitsdiensten, Bauarbeitern und Hausangestellten.

Hintergrund

Seit 2010, als die FIFA Katar den Zuschlag für die Fußballweltmeisterschaft 2022 erteilte, ohne eine Verbesserung des Arbeitnehmer*innen-Schutzes zu verlangen, wurden Hunderttausende von Arbeitsmigrant*innen beim Bau und bei der Wartung der Stadien, Hotels, Verkehrsmittel und anderer Infrastrukturen, die für die Ausrichtung des Turniers erforderlich sind, Opfer von Menschenrechtsverstößen.

Seit 2018 hat Katar eine Reihe wichtiger arbeitsrechtlicher Reformen eingeführt, um die Rechte der Arbeitnehmer*innen zu verbessern. Die mangelnde Durchsetzung führt jedoch dazu, dass es weiterhin zu schwerwiegenden Verstößen kommt.

Amnesty International fordert die FIFA und Katar auf, ein Entschädigungsprogramm unter umfassender Beteiligung von Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften, der Internationalen Arbeitsorganisation und der Zivilgesellschaft aufzusetzen. Das Programm sollte noch vor Beginn des Turniers am 20. November 2022 initiiert werden.

Das Programm muss nicht nur eine Reihe von Entschädigungskosten abdecken, einschließlich der Erstattung nicht gezahlter Löhne, der von Hunderttausenden von Arbeitnehmer*innen gezahlten horrenden Vermittlungsgebühren und der Entschädigung für Verletzungen und Todesfälle, sondern auch Initiativen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen-Rechte in der Zukunft unterstützen.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: presse@amnesty.at




PA: Welle von Hinrichtungen im Iran: Amnesty International fordert ein sofortiges Ende

Die Menschenrechtsorganisation berichtet von mindestens 251 Hinrichtungen seit Anfang 2022, Todesurteilen nach grob unfairen Gerichtsverfahren, einem Anstieg an Hinrichtungen wegen Drogendelikten und Massenhinrichtungen in überfüllten Gefängnissen.

Wien / London (27. Juli 2022) – Neue Recherchen von Amnesty International und dem Abdorrahman-Boroumand-Zentrum für Menschenrechte im Iran zeigen, dass die iranischen Behörden zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2022 mindestens 251 Menschen hingerichtet haben.

Sollten die Hinrichtungen in der gleichen Geschwindigkeit weitergehen, könnte die Gesamtzahl von 314 Exekutionen im Vorjahr schon bald übertroffen werden, warnten die beiden Menschenrechtsorganisationen.

Es ist gut dokumentiert, dass im Iran systematisch Menschen exekutiert werden, deren Todesurteil in einem grob unfairen Gerichtsverfahren gefällt wurde.

Die meisten der im ersten Halbjahr 2022 Hingerichteten (146 Personen) waren wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Mindestens 86 weitere Menschen wurden wegen Drogendelikten hingerichtet – ein Vergehen, das laut Völkerrecht nicht mit der Todesstrafe geahndet werden darf. Am 23. Juli wurde in Fars ein Mann öffentlich exekutiert, nachdem öffentliche Hinrichtungen zuvor aufgrund der Pandemie zwei Jahre lang ausgesetzt worden waren.

„Im ersten Halbjahr 2022 ließen die iranischen Behörden im Durchschnitt mindestens eine Person pro Tag hinrichten. Die Staatsmaschinerie führt im ganzen Land massenhaft Tötungen durch und tritt dabei das Recht auf Leben mit Füßen. Die haarsträubende Hinrichtungsrate, die wir im ersten Halbjahr [2022] im Iran beobachtet haben, erinnert auf horrende Weise an 2015, als die Zahl der Exekutionen ebenfalls emporschnellte“, so Diana Eltahawy, Expertin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

„Diese erneute Hinrichtungswelle, die auch öffentliche Exekutionen mit einschließt, zeigt einmal mehr auf, dass der Iran nicht auf demselben Kurs ist wie der Rest der Welt – global haben 144 Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Die iranischen Behörden müssen als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe umgehend ein Hinrichtungsmoratorium verhängen“, fordert Roya Boroumand, Geschäftsführerin der iranischen Menschenrechtsorganisation Abdorrahman-Boroumand-Zentrum.

Die vom Abdorrahman-Boroumand-Zentrum und Amnesty International erhobenen Daten beruhen auf einer Reihe unterschiedlicher Quellen wie z. B. auf Angaben von Gefangenen, Verwandten von hingerichteten Personen, Menschenrechtler*innen und Journalist*innen sowie auf Berichten sowohl staatlicher als auch unabhängiger Medien und Menschenrechtsorganisationen.

Die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen liegt wahrscheinlich noch höher, da die Behörden Zahlen zu verhängten und vollstreckten Todesurteilen geheim halten.

Massenhinrichtungen in Gefängnissen

Den vorliegenden Informationen zufolge führen die iranischen Behörden seit Anfang 2022 im ganzen Land regelmäßig Massenhinrichtungen durch.

Am 15. Juni 2022 vollzogen die Behörden mindestens zwölf Hinrichtungen im Raja’i-Shahr-Gefängnis in der Provinz Alborz. Zuvor waren im Zahedan-Gefängnis in der Provinz Sistan und Belutschistan am 6. Juni mindestens zwölf Menschen exekutiert worden.

Im Juni 2022 erfuhr Amnesty International von einer gut informierten Quelle, dass im Raja’i-Shahr-Gefängnis – in dem sehr viele Gefangene im Todestrakt einsitzen – seit Beginn des Jahres im Durchschnitt jede Woche fünf Menschen hingerichtet wurden; manchmal fanden bis zu zehn Exekutionen pro Woche statt. Dieselbe Quelle gab an, dass der Staatsanwalt des Raja’i-Shahr-Gefängnisses (dadyar) den Gefangenen kürzlich mitgeteilt habe, dass die Vollstreckungsbehörde sich schriftlich an die Verwandten von etwa 530 Mordopfern gewandt und sie gebeten habe, bis Ende März 2023 zu entscheiden, ob die wegen der Morde verurteilten Personen begnadigt oder hingerichtet werden sollen.

Darüber hinaus gab die Quelle an, dass in den vergangenen Monaten die Oberste Justizautorität Gholamhossein Mohseni Ejei sowie andere hochrangige Justizangehörige wiederholt angedeutet haben, dass die Überbelegung in den Gefängnissen dringend bewältigt werden müsse. Dies lasse befürchten, dass der Anstieg der Hinrichtungen mit den Bemühungen der Behörden zusammenhänge, die überfüllten Gefängnisse zu entlasten.

Erneut zahlreiche Hinrichtungen wegen Drogendelikten

Im ersten Halbjahr 2022 wurden mindestens 86 Personen hingerichtet, die wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden waren. Dies erinnert auf grauenhafte Weise an den Zeitraum 2010 bis 2017, als die Behörden scharfe Drogenbekämpfungsmaßnahmen verfolgten und die meisten erfassten Exekutionen auf Drogendelikte zurückgingen.

Von 2018 bis 2020 ging die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten erheblich zurück. Doch 2021 wurden mindestens 132 Menschen aufgrund von Drogendelikten hingerichtet, was 42 % aller erfassten Hinrichtungen ausmachte und einen Anstieg um mehr als das Fünffache gegenüber 2020 (damals 23 Menschen) darstellte.

Die internationale Gemeinschaft – einschließlich die EU und das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung – muss dringend auf höchster Ebene einschreiten und die iranischen Behörden auffordern, die Todesstrafe nicht mehr länger auf Drogendelikte anzuwenden. Sie muss sicherstellen, dass ihre Zusammenarbeit mit dem Iran im Rahmen internationaler Maßnahmen gegen den Drogenschmuggel weder direkt noch indirekt zum willkürlichen Entzug des Rechts auf Leben beiträgt – derzeitig das charakteristische Merkmal der iranischen Drogenbekämpfungspolitik.

Bei mindestens 65 (26 %) der im Jahr 2022 bisher hingerichteten Personen handelte es sich um Angehörige der belutschischen Minderheit, die etwa 5 % der iranischen Bevölkerung ausmachen und häufig am Existenzminimum leben. Mehr als die Hälfte von ihnen (38 Personen) wurden wegen Drogendelikten hingerichtet.

Das Abdorrahman-Boroumand-Zentrum und Amnesty International lehnen die Todesstrafe ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

Hintergrund

Im Jahr 2021 fanden im Iran so viele Hinrichtungen statt wie seit 2017 nicht mehr. Der Anstieg begann im September 2021, nachdem die damalige Oberste Justizautorität Ebrahim Raisi das Präsidentenamt übernahm und der Religionsführer den ehemaligen Geheimdienstminister Gholamhossein Mohseni Ejei zur neuen Obersten Justizautorität ernannte.

Die iranischen Behörden ließen 2022 eine Person, 2021 keine, 2020 eine, 2019 13 und 2018 ebenfalls 13 Personen öffentlich hinrichten. Offizielle Angaben lassen darauf schließen, dass im Jahr 2022 mindestens zwei weitere Personen in der Provinz Isfahan und eine Person in der Provinz Lorestan zur öffentlichen Vollstreckung ihrer Todesurteile verurteilt wurden.

Im Iran werden Todesurteile häufig im Zuge von Gerichtsverfahren verhängt, die systematisch internationalen Standards für faire Verfahren zuwiderlaufen und in denen durch Folter erzwungene „Geständnisse“ routinemäßig als Beweismittel eingesetzt werden. Der Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran stellte fest, dass „fest verwurzelte gesetzliche Mängel … bedeuten, dass die meisten, wenn nicht gar alle, Hinrichtungen ein willkürlicher Entzug des Rechts auf Leben sind.“

Laut iranischem Recht ist die Todesstrafe auf zahlreiche Straftaten anzuwenden, u. a. auf Finanzdelikte, Vergewaltigung und bewaffneten Raubüberfall. Ebenfalls mit der Todesstrafe geahndet werden völkerrechtlich geschützte Aktivitäten wie z. B. einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen und außereheliche sexuelle Beziehungen sowie Äußerungen, die nach Ansicht der Behörden „den Propheten des Islam beleidigen“. Auch vage formulierte Straftatbestände wie z. B. „Feindschaft zu Gott“ und „Verdorbenheit auf Erden“ ziehen Todesurteile nach sich.

Für Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: presse@amnesty.at