PA: COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen müssen auch für NGO gelten

Auch zivilgesellschaftliche Organisationen und ihre 250.000 Beschäftigte unter Druck

Wien, 18.03.2020  (OTS – AG Globale Verantwortung).  Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben nicht nur massive Auswirkungen auf österreichische Unternehmen, sie treffen auch österreichische Nichtregierungsorganisationen. Der Großteil der gemeinnützigen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen ist im Dienstleistungsbereich tätig und leistet seit jeher wertvolle Aufgaben für die Gesellschaft, sei es im Sozial-, Umwelt- , entwicklungspolitischen und humanitären Bereich.

„Die Unterstützungsmaßnahmen, die die Bundesregierung für Unternehmen anbietet, sind wichtig und zu begrüßen“, so Annelies Vilim, Geschäftsführerin des Dachverbandes Globale Verantwortung mit 35 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe. „Die Hilfspakete und Unterstützungsmaßnahmen müssen aber auch für gemeinnützige und zivilgesellschaftliche Organisationen gelten bzw. offen sein. Da braucht es Klarstellungen, beispielsweise ob die Kurzarbeitsregelungen auch für (kleinere) Nichtregierungsorganisationen gelten, die keine Betriebsvereinbarungen haben. Es braucht beispielsweise Unterstützung für NPOs bei finanziellen Engpässen, da Dienstleistungen oder Projekte nicht mehr durchgeführt werden können. Vor allem weil gemeinnützigen Vereinen der Aufbau von Reserven durch Förderstellen bzw. die Finanzverwaltung gesetzlich untersagt bzw. sehr stark beschränkt ist, kann es bei ihnen schnell zu Liquiditätsproblemen kommen. Es braucht Krisenfonds zur Abdeckung existenzbedrohender Einnahmenverluste, Stundungen, Möglichkeiten zu Ratenzahlungen, Flexibilität bei Fördergebern etc. und eben Zugang zu den Unterstützungsmaßnahmen, die zur Zeit nur für Unternehmen konzipiert sind“, erläutert Vilim die dringend notwendigen Schritte.

“Der gemeinnützige Sektor gibt 250.000 Menschen Arbeitsplätze. Auch diese brauchen nun Unterstützung und müssen abgesichert sein, ebenso wie zivilgesellschaftliche Organisationen, damit sie ihre wohltätigen und systemerhaltenden Aufgaben für unsere Gesellschaft jetzt und später fortsetzen können. Ich appelliere an die Bundesregierung, die Unterstützungsmaßnahmen auch für gemeinnützige, zivilgesellschaftliche Organisationen zu öffnen und spezifische Nothilfe- bzw. Unterstützungsmaßnahmen zu beschließen“, schließt Vilim.

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