PA: Drakonisches Sicherheitsgesetz in Bangaldesch schränkt Meinungsfreiheit im Internet ein
Amnesty International berichtet von neuen weitreichenden Befugnissen der Behörden zur Überwachung des Internets. Insgesamt mehr als 400 Personen seien inhaftiert, darunter Journalist*innen, Künstler*innen und Aktivist*innen. Amnesty fordert die Abschaffung des Gesetzes oder eine Überarbeitung zur Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen.
26. Juli 2021) Die Behörden in Bangladesch müssen die massiven Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit im Internet aufheben und das drakonische Gesetz zur digitalen Sicherheit umgehend abschaffen, sofern es nicht in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen gebracht werden kann. Dies fordert Amnesty International in einem heute veröffentlichten Briefing.
Im Rahmen des Berichts „No space for dissent“ untersuchte Amnesty International zehn Fälle von Personen, die unter dem Gesetz zur digitalen Sicherheit (Digital Security Act, DSA) massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Sie „verschwanden“, wurden willkürlich inhaftiert und gefoltert – nur, weil sie einflussreiche Persönlichkeiten in den Sozialen Medien kritisiert hatten. Der DSA, der vor drei Jahren verabschiedet wurde, beinhaltet breit gefasste und vage Bestimmungen und räumt den Behörden weitreichende Befugnisse zur Internetüberwachung ein.
Inhaftierungen, Folter, Todesfall
In Bangladesch wurden bis Juli 2021 mindestens 433 Personen unter dem DSA inhaftiert. Den meisten von ihnen wird das Verbreiten von Falschinformationen und üble Nachrede im Internet vorgeworfen. Zu den Betroffenen gehören unter anderem Journalist*innen, Karikaturist*innen, Musiker*innen, Aktivist*innen, Unternehmer*innen, Studierende und sogar ein Bauer, der weder lesen noch schreiben kann. Es kam bereits zu einem Todesfall: Mushtaq Ahmed starb im Gefängnis an einem Herzinfarkt, nachdem er dort zehn Monate lang ohne Prozess im Zusammenhang mit Anschuldigungen unter dem DSA inhaftiert war. Ein Mithäftling berichtete, dass Mushtaq Ahmed gefoltert worden sei.
Kaum Spielraum für unabhängige Medien
„Die Maßnahmen, die von den Behörden im Rahmen des DSA ergriffen wurden, zeigen, wie gefährlich es heute in Bangladesch geworden ist, die eigene Meinung zu äußern und abweichende Ansichten zu vertreten“, kommentiert Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International den heute veröffentlichten Bericht. „Die massiven Einschränkungen der Meinungsvielfalt haben einen abschreckenden Effekt auf die gesamte Gesellschaft dort. Das Vorgehen der Behörden engt den Spielraum für unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen stark ein.“ Schlack fordert, dass „die Verantwortlichen alle Gefangenen freilassen, die nur deshalb festgehalten werden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben.“
„Waffe gegen Andersdenkende“
Amnesty kritisiert, dass die Art und Weise, wie Verleumdung unter dem Gesetz zur digitalen Sicherheit strafrechtlich kriminalisiert wird, schwerwiegende Mängel aufweist. Dabei wird der DSA instrumentalisiert, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. Die Organisation fordert die bangladeschischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass Verleumdungen in einem zivilrechtlichen und nicht in einem strafrechtlichen Prozess verhandelt werden. „Viele Bestimmungen im DSA kriminalisieren ein Verhalten, das als solches gar nicht unter Strafe stehen sollte. Die Anwendung dieses Gesetzes als Waffe gegen Andersdenkende durch die Behörden muss beendet werden“, so Annemarie Schlack. Und weiter: „Die UN-Mitgliedstaaten, die sich besorgt über das Recht auf freie Meinungsäußerung in Bangladesch gezeigt haben, müssen diese Besorgnis angesichts der anhaltenden Menschenrechtsverstöße unter dem DSA weiterhin zum Ausdruck bringen. Sie müssen außerdem mit den bangladeschischen Behörden an der Umsetzung ihrer Empfehlungen arbeiten, damit sichergestellt wird, dass kritische Stimmen nicht länger zum Schweigen gebracht werden.“
Hintergrund:
Der im Oktober 2018 eingeführte DSA wird zunehmend eingesetzt, um abweichende Meinungen in den Sozialen Medien, auf Internetseiten und anderen digitalen Plattformen zu unterdrücken. Den Betroffenen drohen bis zu lebenslange Haftstrafen. Das Gesetz erteilt den Strafverfolgungsbehörden willkürliche Befugnisse, Durchsuchungen durchzuführen, Geräte und deren Inhalte zu beschlagnahmen und Personen ohne Haftbefehl zu inhaftieren, nur weil sie einen Kommentar im Internet geteilt haben. Dieses Vorgehen stellt einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar, das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) verankert ist, zu dessen Vertragsstaaten Bangladesch gehört.
Noch vor Inkrafttreten des DSA äußerten die UN-Sonderberichterstatter*innen für Meinungsfreiheit und die Lage der Menschenrechtsverteidiger*innen Bedenken. Im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) empfahlen zahlreiche UN-Mitgliedsstaaten der Regierung von Bangladesch, den DSA zu ändern, um „die Meinungsfreiheit im Internet sicherzustellen“. Obwohl die bangladeschische Regierung diese Empfehlung annahm, versäumte sie bisher deren Umsetzung. Stattdessen geht sie weiterhin massiv gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung vor.
Amnesty International hat ein besorgniserregendes Muster festgestellt, nach dem die Behörden die Paragrafen 25 (Weitergabe, Veröffentlichung etc. von beleidigenden, falschen oder bedrohlichen Dateninformationen), 29 (Veröffentlichung, Weitergabe etc. von verleumderischen Informationen) und 31 (Straftatbestand und Strafe für die Gefährdung von Recht und Ordnung etc.) des Sicherheitsgesetzes als Waffe einsetzen, um kritische Stimmen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren.
Das Cyber-Tribunal mit Sitz in Dhaka, vor dem Straftaten im Internet – einschließlich der Fälle unter dem DSA – verhandelt werden, hat zwischen 1. Jänner und 6. Mai 2021 199 Fälle bearbeitet. Amnesty International stellte fest, dass 134 dieser Fälle auf Grundlage der drei genannten Paragrafen des DSA verhandelt wurden. In 80 Prozent dieser Fälle (107 von 134 Fällen) wurden die Verfahren sowohl nach Paragraf 25 als auch nach Paragraf 29 des DSA eingeleitet. Das Cyber-Tribunal hat im Berichtszeitraum fast 50 Prozent der Fälle (97 von 199 Fällen) wegen mangelnder Begründung und Beweise abgewiesen. Das macht jedoch die Menschenrechtsverletzungen, die die Betroffenen erlitten haben, nicht ungeschehen – einschließlich ihrer Inhaftierung über längere Zeiträume, noch bevor die Fälle überhaupt vor Gericht waren.
Im Rahmen des Berichts von Amnesty International zeigte sich, dass in sechs von zehn Fällen alle drei Paragrafen des DAS, gegen drei weitere Personen die Paragrafen 25 und 31 angewendet wurden. Die Klagen gegen acht der zehn Personen, deren Fälle im Rahmen des Berichts untersucht wurden, wurden von Vertreter*innen gesetzgebender oder Strafverfolgungsbehörden oder von Mitgliedern der Regierungspartei Awami League eingereicht.
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