PA: Hoffnungsschimmer in Afrika in Richtung Abschaffung der Todesstrafe – weltweit weiterhin steigende Tendenz

Am Internationalen Tag gegen die Todesstrafe, dem 10. Oktober, unterstreicht Amnesty International die Forderung nach Abschaffung der Todesstrafe. Besonders Kenia, Simbabwe und Gambia, drei Länder südlich der Sahara, die an der Schwelle zur Abschaffung der Todesstrafe stehen, müssten jetzt handeln – auch um andere Länder dazu zu bewegen, es ihnen gleichzutun, so die Menschenrechtsorganisation. Insgesamt haben bisher 113 Länder weltweit die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft.

Für das Jahr 2023 verzeichnete Amnesty International weltweit 1.153 Hinrichtungen und damit einen Anstieg von 31 Prozent (270) im Vergleich zu 2022. Diese besorgniserregende Entwicklung hat sich 2024 fortgesetzt. So gab es eine alarmierende Zunahme von Hinrichtungen im Iran und in Saudi-Arabien, in der Demokratischen Republik Kongo wurde beschlossen, Hinrichtungen wieder aufzunehmen, und der Oberste Gerichtshof von Taiwan hat entschieden, die Todesstrafe nicht vollständig abzuschaffen.

Region südlich der Sahara: Tendenz in Richtung Abschaffung der Todesstrafe

Doch besonders Staaten südlich der Sahara sorgen heuer für einen kleinen Hoffnungsschimmer auf dem Weg zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe – nachdem im Jahr 2023 auch dort ein Anstieg sowohl der erfassten Hinrichtungen als auch der registrierten Todesurteile zu verzeichnen war, so Amnesty.

Aktuell liegen in Kenia und Simbabwe Gesetzesentwürfe zur Abschaffung der Todesstrafe für alle Verbrechen vor. Und in Gambia, das seit 2017 stetige Fortschritte bei der Abschaffung dieser grausamen Strafe gemacht hat, wurde ein Prozess zur Verfassungsänderung eingeleitet, der unter anderem die Abschaffung der Todesstrafe in der Verfassung festschreiben soll. In allen drei Ländern wurde seit mehr als einem Jahrzehnt keine Hinrichtung mehr vollstreckt und mehrere Todesurteile umgewandelt. Insgesamt haben bisher 24 Länder südlich der Sahara die Todesstrafe für alle Verbrechen und zwei weitere Länder sie für gewöhnliche Straftaten abgeschafft.

Hoffnung für die Region

Die letzte bekannte Hinrichtung in Kenia wurde im Jahr 1987 vollstreckt. Obwohl es in Kenia kein offizielles Hinrichtungsmoratorium gibt, hat sich in dem Land die Praxis etabliert, keine Todesurteile mehr zu vollstrecken. 2023 wurden 606 Todesurteile umgewandelt, und vier Gesetzentwürfe zur Abschaffung der Todesstrafe liegen derzeit dem Parlament vor.

Die letzte bekannte Hinrichtung in Simbabwe wurde 2005 vollstreckt, auch wenn von den Gerichten weiterhin Todesurteile verhängt werden. Präsident Emmerson Mnangagwa hat sich bei seinem Amtsantritt im November 2017 allerdings klar gegen die Todesstrafe ausgesprochen. Im Dezember 2023 wurde der Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe im offiziellen Amtsblatt von Simbabwe veröffentlicht, und im Februar 2024 gab das Regierungskabinett seine Unterstützung für den Entwurf bekannt. Aktuell liegt der Gesetzentwurf dem Parlament vor.

In Gambia wurde die letzte Hinrichtung im Jahr 2012 vollstreckt. Damals wurden neun Soldat*innen durch ein Exekutionskommando erschossen. Seit dem Amtsantritt von Präsident Adama Barrow im Januar 2017 hat Gambia jedoch bemerkenswerte Fortschritte im Kampf gegen die Todesstrafe gemacht: Das Land hat ein offizielles Moratorium für Hinrichtungen erlassen, ist einem internationalen Abkommen zur Abschaffung der Todesstrafe beigetreten und wandelt Todesurteile regelmäßig um.

Todesstrafe hat keine einzigartige abschreckende Wirkung

„Je mehr Länder die Todesstrafe für alle Straftaten abschaffen, desto isolierter werden die verbleibenden Länder und desto schwerer wird es für sie, an der Todesstrafe festzuhalten“, so Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich. Und weiter: „Länder, die nach wie vor auf die Todesstrafe setzen, glauben so die Sicherheit ihrer Bevölkerung zu erhöhen. Das ist jedoch ein Trugschluss. Die Todesstrafe hat keine einzigartige abschreckende Wirkung und verstößt gegen das in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte festgeschriebene Recht auf Leben.“

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