PA: Ägypten: Urteilsverkündung im Fall Badr Mohamed

Amnesty International fordert sofortige Freilassung 

Am kommenden Sonntag, den 9. Februar 2025, wird das Rechtsmittelverfahren des in Ägypten zu Unrecht inhaftierten Badr Mohamed vor dem Kassationsgericht in Kairo stattfinden. Amnesty International fordert die ägyptischen Behörden nachdrücklich auf, seine ungerechtfertigte Verurteilung aufzuheben und ihn unverzüglich freizulassen.

„Am 11. Februar 2025 wird Badr Mohamed fünf Jahre hinter Gittern verbracht haben. Es ist höchste Zeit, dass die ägyptischen Behörden dieses Unrecht beenden und ihm erlauben, seine Familie wiederzusehen, insbesondere seine Frau, die Österreicherin Elena Pichler, und seine vierjährige Tochter Amina, deren Geburt er nicht miterleben konnte“, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.
„Badr Mohamed wurde in einem grob unfairen Massenprozess zu fünf Jahren Haft verurteilt. Das Recht auf eine angemessene Verteidigung wurde ihm verweigert. Amnesty International fordert die ägyptischen Behörden nachdrücklich auf, das gegen ihn verhängte Urteil aufzuheben und Badr Mohamed unverzüglich freizulassen.“

Unfaire Verurteilung und unmenschliche Haftbedingungen
Badr Mohamed wurde am 16. August 2013 im Alter von 17 Jahren in Verbindung mit Protesten auf dem Ramses-Platz in Kairo festgenommen und kam drei Monate später gegen Kaution frei. Amnesty International hat dokumentiert, dass die Sicherheitskräfte damals rechtswidrige Gewalt gegen Protestierende und Unbeteiligte einsetzten, was zum Tod von 97 Protestierenden führte. Später wurde Badr Mohamed unter anderem wegen „Teilnahme an einer illegalen Versammlung“ und „Gewaltanwendung“ zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Das Verfahren, an dem er nicht persönlich teilnehmen konnte, war ein Massenprozess, der bei Weitem nicht den internationalen Standards für faire Gerichtsverfahren entsprach. 
Im Mai 2020 wurde er erneut festgenommen und auf der Grundlage derselben Vorwürfe neu vor Gericht gestellt, wie es das ägyptische Recht für Personen vorsieht, die in Abwesenheit verurteilt wurden. Am 12. Januar 2023 wurde Badr Mohamed in einem grob unfairen Verfahren vor der Terrorismusabteilung des Strafgerichts in Kairo schuldig gesprochen und zu fünf Jahren Haft verurteilt. 
Badr Mohamed befindet sich im Gefängnis Badr 1, in dem bekanntermaßen unmenschliche Haftbedingungen herrschen. Er wird nicht nur mit anderen Gefangenen in einer kleinen, beengten Zelle festgehalten, sondern hat auch kein Bett, keine Heizung und keinen Zugang zu sauberem Wasser oder angemessener medizinischer Versorgung. „Diese Bedingungen sind grausam und verstoßen gegen internationale Menschenrechtsstandards“, so Hashemi weiter.

Internationale Forderungen nach Freilassung
Der Fall von Badr Mohamed zeigt, wie brutal die ägyptischen Behörden gegen tatsächliche oder vermeintliche Regierungskritiker*innen vorgehen. Amnesty International fordert nicht nur die sofortige Freilassung von Badr Mohamed, sondern auch die Freilassung Tausender weiterer Menschen. Unter ihnen befinden sich friedliche Protestierende, Oppositionspolitiker*innen, Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die nur deshalb inhaftiert wurden, weil sie von ihren Rechten Gebrauch gemacht haben.
Beim jüngsten Überprüfungsverfahren der Menschenrechtslage Ägyptens durch den UN-Menschenrechtsrat (UPR) am 28. Januar 2025 haben zahlreiche Staaten, darunter Deutschland, Finnland, Luxemburg, Neuseeland und Großbritannien, die ägyptische Regierung dazu aufgefordert, politisch Inhaftierte freizulassen. Amnesty International appelliert an die internationale Gemeinschaft, diesen Druck weiter aufrechtzuerhalten.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
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