Rana Plaza-Gedenktag: Südwind erinnert an leere Versprechen der Modeindustrie
12 Jahre nach dem Einsturz-Textilfabrik bleiben nachhaltige Fortschritte überschaubar – Südwind: Meilensteine wie das EU-Lieferkettengesetz dürfen nicht kippen.
Am 24. April 2025 jährt sich der Einsturz des Fabrikgebäudes Rana Plaza in Bangladesch zum zwölften Mal. Mehr als 1.138 Menschen verloren damals ihr Leben, überwiegend Textilarbeiter:innen, die unter prekären Bedingungen für globale Modemarken produzierten. Der Vorfall brachte die systemischen Missstände in der globalen Bekleidungsindustrie zum Vorschein. Die Menschenrechtsorganisation Südwind und die Clean Clothes Kampagne haben sich von Anfang an für eine Wiedergutmachung des Schadens und effektive Schutzmechanismen eingesetzt und bessere rechtliche Rahmenbedingungen für Textil-Arbeiter:innen eingefordert.
„Obwohl Modemarken nach Rana Plaza Besserung gelobten, blieb die nachhaltige Trendwende aus. Die Modebranche bleibt bis heute eine Risikobranche für Menschenrechte und Umwelt“, sagt Gertrude Klaffenböck, Koordinatorin der Clean Clothes Kampagne bei Südwind.
Anlässlich des Jahrestags der Katastrophe erinnert Südwind an die offenen Versprechen nach der Katastrophe und fordert eine ambitionierte Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes.
Fortschritte mit Lücken
Rana Plaza war kein Einzelfall, sondern die Folge tief verwurzelter systemischer Probleme. Trotz einer Evakuierung am Vortag mussten Arbeiter:innen am nächsten Tag weiterarbeiten, unter der Androhung sonst keinen Lohn zu erhalten. Gewerkschaftliche Organisation war kaum möglich. Fortschritte gab es erst auf Druck der Öffentlichkeit: Nach einer Petition mit über einer Million Unterschriften unterzeichneten Marken das rechtlich bindende Abkommen zur Gebäudesicherheit, den so genannten „Bangladesch Accord“. „Das Abkommen brachte wichtige Verbesserungen bei Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladeschs Textilfabriken. Dennoch haben viele Unternehmen, darunter Amazon, Tom Tailor oder IKEA das potenziell lebensrettende Abkommen bis heute nicht unterzeichnet und viele Produktionsländer werden davon nicht erfasst“, sagt Südwind-Expertin Klaffenböck.
Hungerlöhne und Repression
Infolge der Katastrophe kündigten mehrere Modemarken gerechte Löhne für ihre Textilarbeiter:innen an. Beispielsweise formulierte H&M das Ziel, innerhalb von fünf Jahren existenzsichernde Löhne zu zahlen. Tatsächlich liegen die Löhne bis heute weit unter dem Existenzminimum. „Gerechte Löhne und sichere Arbeitsbedingungen sind kein Entgegenkommen, sondern menschenrechtliche Pflicht. Die Ankündigung von existenzsichernden Löhnen für Textilarbeiter:innen in Bangladesch bleibt ein bis heute nicht eingelöstes Versprechen“, sagt Gertrude Klaffenböck. Zwei Versuche, den Mindestlohn anzuheben, scheiterten an der mangelnden Unterstützung durch die Modemarken. Es kam zu Protesten und Gewalt gegen Gewerkschafter:innen und Arbeiter:innen. Im Juni 2023 wurde der Bekleidungs-Gewerkschafter Shahidul Islam bei Ausübung seiner Gewerkschaftsarbeit totgeschlagen.
Ohne verbindliche Gesetze, keine Besserung
„Rana Plaza konnte passieren, weil Ausbeutung toleriert und Kontrolle verweigert wurde. Ohne verbindliche gesetzliche Regeln bleibt das Risiko bestehen“, warnt Kalpona Akter, Gründerin des Bangladesh Centre for Worker Solidarity.
Opfer und Angehörige der Katastrophe hatten keine Möglichkeit, Wiedergutmachung einzuklagen. Erst nach jahrelangen zivilgesellschaftlichen Bemühungen gab es ein Entgegenkommen der Modekonzerne. Genau hier sollte das 2023 verabschiedete EU-Lieferkettengesetz ansetzen, um Geschädigten einen Weg zu ihrem Recht zu ermöglichen. Doch gerade jetzt droht es durch politische Abschwächungen ausgehöhlt zu werden. Südwind und die Clean Clothes Kampagne appellieren an Abgeordnete des EU-Parlaments sowie die österreichische Bundesregierung, die Richtlinie ohne weitere Verzögerungen umzusetzen und die vorgebrachten Abschwächungsvorschläge abzulehnen.
Mit einer E-Mailkampagne an Wirtschaftsminister Wolfang Hattmannsdorfer und Justizministerin Anna Sporrer setzt sich Südwind für eine Beibehaltung des Lieferkettengesetzes ein. Teilnahme unter: suedwind.at/lieferkettengesetz-in-gefahr
Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Tel.: 0650 9677577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at