PA: Asyl in Not zur Aussetzung syrischer Asylverfahren

Asyl in Not und Helping Hands luden am 17.6. zur Pressekonferenz und berichteten von Behördenschikanen des Bundesamts für Fremdenwesen und Asyl (BFA) gegenüber syrischen Asylberechtigten und ihren Familienangehören.

Kübra Atasoy, Vorsitzende von Asyl in Not, und Peter Marhold, Helping Hands, geben Einblick in konkrete Fälle von Menschen, deren Asylverfahren seit Monaten oder Jahren verzögert, unterbrochen oder gezielt nicht entschieden werden – trotz akuter Schutzbedürftigkeit. Der Umgang mit diesen Verfahren steht exemplarisch für eine politische Praxis, in der Rechtsstaatlichkeit zweitrangig ist.

„Wer das BFA heute mit diesen Schikanen durchgehen lässt, den kann morgen dasselbe Schicksal beim AMS, bei der PVA, bei der MA40 ereilen. “, warnt Kübra Atasoy vor der drohenden Ausweitung dieser Behördenschikanen, nicht nur auf andere Herkunftsländer, sondern auch andere Rechtsgebiete.

Politisch motivierte Verfahren: Der Staat entscheidet nicht
Die dokumentierten Fälle zeigen: Menschen, die sich rechtlich im Verfahren befinden, werden systematisch durch Nicht-Entscheidungen, intransparente Aktenführung, fehlende Einvernahmen und willkürliche Aberkennungsverfahren in einem Zustand permanenter Unsicherheit gehalten.

Das trifft insbesondere Familien mit Kindern, Alleinstehende, Vulnerable mit medizinischem Versorgungsbedarf sowie Menschen, die aus strukturell gefährdeten Regionen kommen.

Familie Ahmed wartet seit 2023 auf die Entscheidung über ihren Asylantrag – trotz chronischer Erkrankungen der Eltern und einer Behinderung eines Kindes. Der rechtliche Status der gesamten Familie ist seit Monaten ausgesetzt. Im Fall von Mohamed , einem unbegleieten Minderjährigen mit schweren Kriegsverletzungen, wird nach Jahren der Anerkennung plötzlich die Aberkennung seines Schutzstatus eingeleitet – ohne nachvollziehbare Begründung. Babys wie Laila , geboren in Österreich, werden in die Statuslosigkeit gedrängt, weil das BFA gegen ihre Eltern Aberkennungsverfahren einleitet – ohne Bescheid, ohne Akteneinsicht, ohne konkrete rechtliche Grundlage.

Systematische Verunsicherung statt Rechtssicherheit
Die einzige erkennbare Gemeinsamkeit zwischen den dokumentierten Fällen ist nicht „mangelnde Integration“ oder „Gefährdung der öffentlichen Ordnung“, sondern die Tatsache, dass es sich um neue Familiengründungen handelt oder dass Schutzsuchende versuchen, ihre Rechte auf Familiennachzug, Einbürgerung oder Gesundheitsversorgung wahrzunehmen. Die faktische Aussetzung von Asylverfahren scheint weniger dem Gesetz zu folgen als politischem Kalkül.

„Wenn Familienzusammenführungen nach dem NAG oder Staatsbürgerschaftsverfahren blockiert werden sollen, kommt ganz zufällig die Mitteilung über die Einleitung eines Aberkennungsverfahrens. Lässt sich dieser Grund beseitigen – etwa durch Vorlage eines B2-Zeugnisses im Staatsbürgerschaftsverfahren – wird kommentarlos wieder eingestellt. Die Handhabung dieser Verfahren zeigt, dass damit Druck auf die Geflüchteten aufgebaut werden soll; um die Sicherheitslage in Syrien geht es dabei am allerwenigsten.”, so Peter Marhold von Helping Hands.

Asylrecht ist kein Gnadenakt. Es ist ein individueller Rechtsanspruch auf Schutz vor Verfolgung, Folter und unmenschlicher Behandlung. Wer diesen Anspruch relativiert, weil eine Person nicht „ausreichend integriert“ sei oder keine „ökonomische Leistung“ erbringe, verlässt den Boden rechtsstaatlicher Prinzipien.
Die selektive Anwendung von Verfahren, ihre bewusste Verschleppung oder Blockade stellt eine systematische Aushöhlung des Flüchtlingsschutzes dar – mit realen Konsequenzen für Leib und Leben.
Wir fordern die neue Regierung auf, auf das Innenministerium Druck zu machen und die rechtswidrige Aussetzung der syrischen Asylverfahren aufzuheben.

Asyl in Not und Helping Hands fordern:

– Vollständige Rücknahme der Aussetzung syrischer Asylverfahren und sofortige Entscheidungen in laufenden Asylverfahren

– Automatische Einleitung disziplinarrechtlicher Verfahren bei Verletzungen des Parteiengehörs wie der Verweigerung der Akteneinsicht oder der Begleitung durch Rechtsvertretung

– Einstellung unbegründeter Aberkennungsverfahren

Rückfragehinweis:
Asyl in Not
Sibeliusstraße 5/1/R01 1100 Wien
Tel.: +43 650 733 9564
E-Mail: office@asyl-in-not.org

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