PA: Vierte UN-Prüfung von Menschenrechtslage in Österreich
Vor dem Hintergrund der sich weltweit verschärfenden Menschenrechtslage findet morgen, 23. Jänner 2026 zum vierten Mal der universelle Überprüfungsmechanismus, auch genannt Universal Periodic Review (UPR), von Österreich statt. Dabei prüft der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen die Menschenrechtslage in den Mitgliedsstaaten. Bei der Überprüfung wirken die einzelnen Staaten, die Vereinten Nationen und die Zivilgesellschaft mit – darunter auch Amnesty International Österreich.
Die im Jahr 2006 ins Leben gerufene UPR hat zum Ziel, die Menschenrechte in allen 193 UN-Mitgliedsstaaten zu stärken. Der UPR-Prozess stellt eine bedeutende Errungenschaft im Sinne der Menschenrechte dar. Es ist der einzige institutionalisierte Prozess, in dem sich fast alle Staaten gegenseitig Empfehlungen zu einer verbesserten Erfüllung ihrer menschenrechtlichen Verpflichtungen aussprechen. Lediglich die USA unter Präsident Trump gaben im letzten Sommer bekannt, die Überprüfung ihrer Menschenrechtslage durch die UN zu boykottieren. Daraufhin wurde ihre für letzten November 2025 angekündigte Prüfung um ein Jahr verschoben.
Zum Auftakt des vierten UPR-Zyklus Österreichs präsentierte Amnesty International Österreich im Juli letzten Jahres bereits gemeinsam mit der Österreichischen Liga für Menschenrechte und dem Österreichischen Behindertenrat ihre Berichte und Empfehlungen. Die Organisationen bemängelten dabei, dass viele der Zusagen im Zuge der letzten UPR 2020 nicht umgesetzt worden sind.
Situation von Frauen und Asylsuchenden im Fokus
Amnesty International Österreich hebt in ihrem Bericht u.a. die Situation von Frauen hervor. Konkret kritisiert Amnesty, dass weiterhin Hürden zu einem sicheren und bezahlbaren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen bestehen und, dass deren rechtliche Entkriminalisierung noch ausständig ist. Zudem braucht es weitere Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt, worauf auch die hohe Zahl an Femiziden in Österreich hindeutet. Darüber hinaus müssen die Maßnahmen, die im Nationalen Aktionsplan zur Bekämpfung von Gewalt an Frauen und Mädchen im November 2025 präsentiert wurden, rasch umgesetzt werden.
Die Situation von Asylsuchenden in Österreich bleibt menschenrechtlich problematisch. So gibt es etwa immer noch keine Obsorge-Regelung für unbegleitete geflüchtete Kinder. Defizite herrschen zudem im Bereich der Meinungsäußerungsfreiheit – insbesondere beim Schutz vor sogenannten SLAPP-Klagen – sowie bei der polizeilichen Rechenschaftspflicht. Hier fehlt weiterhin eine individuelle Kennzeichnungspflicht von Polizist*innen.
Im Zuge der UN-Menschenrechtsüberprüfung weist Amnesty auch darauf hin, dass die Umsetzung und rechtliche Absicherung der wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Menschenrechte in Österreich weiterhin unzureichend sind. Neben einer umfassenden Umsetzung von sozialen Rechten ins nationale Recht, sollte auch das Fakultativprotokoll zum UN-Sozialpakt ratifiziert werden, damit im Falle von Verstößen auch Beschwerdeverfahren möglich sind.
„Menschenrechte haben in Österreich grundsätzlich einen hohen Stellenwert. Das gilt aber leider nicht für alle: Besonders zum Schutz von Frauen und Asylsuchenden sind stärkere Maßnahmen erforderlich, da ihnen Grundrechte mitunter verwehrt werden“, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.
Hintergrund
Den Mitgliedsstaaten werden alle vier bis fünf Jahre Empfehlungen ausgesprochen, damit der Schutz und die Erfüllung der Rechte der Menschen in den jeweiligen Ländern verbessert werden. Die erste Überprüfung Österreichs fand im Jahr 2011 statt, weitere in den Jahren 2015 und 2020.
Nun begann im Jahr 2025 der vierte Zyklus für Österreich. Im Herbst 2025 folgte der Staatenbericht Österreichs und am 23. Jänner 2026 findet die Sitzung des Menschenrechtsrats statt, in der, basierend auf den Berichten aller Mitgliedstaaten der UN, Empfehlungen an Österreich gerichtet werden. Österreich muss die ausgesprochenen Empfehlungen entweder annehmen oder ablehnen. Staatssekretär Alexander Pröll steht der österreichischen Delegation beim vierten UPR-Zyklus vor.
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