Präsentationsveranstaltung und Abschiedsfeier: Quo vadis, Österreichische Entwicklungspolitik?

Die jährlich erscheinende ÖFSE-Flaggschiff-Publikation Österreichische Entwicklungspolitik ist ein wichtiges Referenzdokument für entwicklungspolitische Entscheidungsträger*innen in Österreich. Ihre Präsentation markiert auch den Abschied von ihrem langjährigen Mit-Herausgeber Dr. Michael Obrovsky. Es wird um die Frage gehen, wo die österreichische Entwicklungspolitik derzeit steht und wohin sie in Zukunft gehen soll.

Die Präsentation der „Österreichischen Entwicklungspolitik 2022“ markiert auch den Abschied von ihrem langjährigen Mit-Herausgeber Dr. Michael Obrovsky. In der ÖFSE seit dem Jahr 1984 tätig, war Michael Obrovsky jahrzehntelang für die Analyse der Finanzflüsse im Rahmen der Publikation verantwortlich und hat durch sein fundiertes Wissen zentral zu ihrer Reputation als Jahrbuch der Österreichischen Entwicklungspolitik beigetragen.

26.01. 2023 17:00 – 19:30
C3 – Centrum für Internationale Entwicklung Sensengasse 3, 1090 Wien

Anmeldung zur Veranstaltung unter registration@oefse.at
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PA: Alle 4,4 Sekunden starb ein Kind oder Jugendliche/r im Jahr 2021 laut UN-Bericht

Weitere 1,9 Millionen Babys wurden im selben Zeitraum auf tragische Weise tot geboren, wie aus einem separaten UN-Bericht hervorgeht.

New York/Genf/Washington D.C./Wien, 10. Januar 2023 – Im Jahr 2021 starben schätzungsweise fünf Millionen Kinder vor ihrem fünften Geburtstag, und weitere 2,1 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 24 Jahren verloren ihr Leben. Dies geht aus den jüngsten Schätzungen der UN IGME („Interinstitutionelle Gruppe für die Schätzung der Kindersterblichkeit“) hervor.

In einem separaten Bericht, der ebenfalls heute veröffentlicht wurde, stellte die Gruppe fest, dass im selben Zeitraum 1,9 Millionen Babys totgeboren wurden. Viele dieser Todesfälle hätten durch einen fairen Zugang und eine hochwertige Gesundheitsversorgung für Mütter, Neugeborene, Jugendliche und Kinder verhindert werden können.

„Jeden Tag sind viel zu viele Eltern mit der Angst konfrontiert, ihre Kinder zu verlieren, manchmal sogar, noch bevor diese den allerersten Atemzug machen“, sagt Vidhya Ganesh, UNICEF-Direktorin der Abteilung für Datenanalyse, Planung und Überwachung. „Solche weit verbreiteten, vermeidbaren Tragödien sollten niemals als unvermeidlich akzeptiert werden. Fortschritte sind mit einem stärkeren politischen Willen und gezielten Investitionen in einen gerechten Zugang zur medizinischen Grundversorgung für alle Frauen und Kinder möglich.“

Die Berichte zeigen vermehrt positive Ergebnisse: Seit 2000 ist das Sterberisiko in allen Altersgruppen weltweit gesunken. Des Weiteren ist die allgemeine Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jahren seit Anfang des Jahrhunderts um 50 Prozent gesunken, während die Sterblichkeitsrate bei älteren Kindern und Jugendlichen um 36 Prozent und die Totgeburtenrate um 35 Prozent zurückgegangen sind. Dies ist auf die verstärkten Investitionen in die Stärkung der primären Gesundheitssysteme zum Wohle von Frauen, Kindern und Jugendlichen zurückzuführen.

Allerdings sind die Fortschritte seit 2010 deutlich zurückgegangen, und 54 Länder werden das Ziel der Nachhaltigen Entwicklungsziele, für die Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren, nicht erreichen. Organisationen warnen, dass bis 2030 fast 59 Millionen Kinder und Jugendliche sterben und fast 16 Millionen Babys durch Totgeburten ihr Leben verlieren werden, wenn nicht rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung ergriffen werden.

„Es ist zutiefst ungerecht, dass die Überlebenschancen eines Kindes allein durch seinen Geburtsort bestimmt werden können und dass es beim Zugang zu lebensrettenden Gesundheitsdiensten so große Ungleichheiten gibt“, sagt Dr. Anshu Banerjee, Direktor für Gesundheit von Müttern, Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen sowie Alterung bei der Weltgesundheitsorganisation. „Kinder brauchen überall starke primäre Gesundheitssysteme, die ihren Bedürfnissen und denen ihrer Familien gerecht werden, damit sie – egal wo sie geboren werden – sowohl den besten Start als auch Hoffnung für die Zukunft haben.“

Die Überlebenschancen von Kindern sind nach wie vor sehr unterschiedlich, je nachdem, wo sie geboren werden. Berichte zeigen, dass Afrika südlich der Sahara und Südasien die größte Last zu tragen haben. Obwohl die afrikanischen Länder südlich der Sahara nur 29 Prozent der weltweiten Lebendgeburten verzeichneten, entfielen im Jahr 2021 56 Prozent aller Todesfälle bei Kindern unter fünf Jahren auf diese Region, und auf Südasien 26 Prozent der Gesamtzahl. Kinder, die in diesen afrikanischen Ländern geboren werden, sind weltweit dem höchsten Risiko ausgesetzt, im Kindesalter zu sterben – ihr Risiko ist in etwa 15 Mal höher als jenes für Kinder in Europa und Nordamerika.

Mütter in diesen beiden Regionen erleiden auch den schmerzhaften Verlust von Babys durch Totgeburten in einer außergewöhnlich hohen Rate: 77 Prozent aller Totgeburten im Jahr 2021 ereigneten sich in Afrika südlich der Sahara und in Südasien, wobei die Hälfte aller Totgeburten allein in Subsahara-Afrika stattfanden. Das Risiko einer Frau, eine Totgeburt zu erleiden, ist in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara siebenmal höher als in Europa und Nordamerika.

„Hinter diesen Zahlen stehen Millionen Kinder und Familien, denen ihr Grundrecht auf Gesundheit verwehrt wird“, sagt Juan Pablo Uribe, globaler Direktor für Gesundheit, Ernährung und Bevölkerung der Weltbank und Direktor der Global Financing Facility. „Wir brauchen politischen Willen und Führungsstärke für eine nachhaltige Finanzierung der primären Gesundheitsversorgung, welche eine der besten Investitionen ist, die Länder und Entwicklungspartner tätigen können.“

Der Zugang zu und die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung sind für Kinder weltweit nach wie vor eine Frage von Leben und Tod. Die meisten Todesfälle bei Kindern ereignen sich in den ersten fünf Jahren, die Hälfte davon innerhalb des ersten Lebensmonats. Bei diesen Kleinkindern sind Frühgeburten und Komplikationen während der Geburt die häufigsten Todesursachen. Auch mehr als 40 Prozent der Totgeburten ereignen sich während der Wehen – die meisten davon sind vermeidbar, wenn Frauen während der Schwangerschaft und der Geburt Zugang zu einer hochwertigen Versorgung haben. Für Kinder, die die ersten 28 Tage überleben, stellen hingegen Infektionskrankheiten wie Lungenentzündung, Durchfall und Malaria die größte Gefahr dar.

Auch wenn COVID-19 die Kindersterblichkeit nicht direkt erhöht hat – die Wahrscheinlichkeit, an der Krankheit zu sterben, ist bei Kindern geringer als bei Erwachsenen –, könnte die Pandemie ihr Überleben in Zukunft stärker gefährden. In den Berichten wird insbesondere auf die Besorgnis über die Unterbrechung von Impfkampagnen, Ernährungsdiensten und den Zugang zur medizinischen Grundversorgung hingewiesen, die die Gesundheit und das Wohlergehen der Kinder über viele Jahre hinweg gefährden könnten. Darüber hinaus hat die Pandemie zu dem größten Rückgang der Impfquoten seit drei Jahrzehnten geführt, weshalb die am meisten gefährdeten Neugeborenen und Kinder einem höheren Risiko ausgesetzt sind, an vermeidbaren Krankheiten zu sterben.

In den Berichten wird auch auf Datenlücken hingewiesen, die die Wirkung von Maßnahmen und Programmen zur Verbesserung der Überlebensrate und des Wohlbefindens von Kindern entscheidend beeinträchtigen könnten.

„Die neuen Schätzungen unterstreichen die bemerkenswerten weltweiten Fortschritte, die seit dem Jahr 2000 bei der Senkung der Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren erzielt wurden“, sagt John Wilmoth, Direktor der Bevölkerungs-Abteilung der UN DESA (Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen). „Trotz dieses Erfolges muss noch mehr getan werden, um die nach wie vor großen Unterschiede in der Überlebensrate von Kindern in verschiedenen Ländern und Regionen, insbesondere in Subsahara-Afrika, zu beseitigen. Nur durch die Verbesserung des Zugangs zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung, insbesondere zum Zeitpunkt der Geburt, werden wir in der Lage sein, diese Ungleichheiten zu verringern und dem vermeidbaren Tod von Neugeborenen und Kindern weltweit ein Ende zu setzen.“

Die beiden Berichte – „Levels & Trends in Child Mortality“ und „Never Forgotten“ – sind die ersten einer Reihe wichtiger Datensätze, die im Jahr 2023 veröffentlicht werden. Die UN-Zahlen zur Müttersterblichkeit werden noch in diesem Jahr veröffentlicht.

Eine Auswahl an Multimedia-Inhalten erhalten Sie hier.

Den Bericht über die Kindersterblichkeit finden Sie hier und den Bericht über Totgeburten hier.

Über UN IGME

Die United Nations Inter-agency Group for Child Mortality Estimation (UN IGME) wurde 2004 gegründet, um Daten zur Kindersterblichkeit zu verbreiten, die Methoden zur Schätzung der Kindersterblichkeit zu verbessern, über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für das Überleben von Kindern zu berichten und die Kapazitäten der Länder zur Erstellung zeitnaher und korrekt ausgewerteter Schätzungen der Kindersterblichkeit zu verbessern. Die UN IGME wird von UNICEF geleitet und umfasst die Weltgesundheitsorganisation, die Weltbankgruppe und die Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen, Abteilung Bevölkerung.

Für weitere Informationen besuchen Sie: http://www.childmortality.org/

Rückfragen und Kontakt:
UNICEF Österreich, Mag. Lisa Heidegger Haber, MA., +43 1 879 21 91-45 oder +43 660 34 83 653 haber@unicef.at




Recherchehinweis: SDG 9 – Industrie, Innovation und Infrastruktur

Infos und Input rund um SDG 9.

Das Ziel von SDG 9 wurde in unseren Zeiten multipler Krisen noch relevanter und aktueller: Eine widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und Innovationen unterstützen.

SDG 9 im Detail

9.1 Eine hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur aufbauen, einschließlich regionaler und grenzüberschreitender Infrastruktur, um die wirtschaftliche Entwicklung und das menschliche Wohlergehen zu unterstützen, und dabei den Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle legen

9.2 Eine breitenwirksame und nachhaltige Industrialisierung fördern und bis 2030 den Anteil der Industrie an der Beschäftigung und am Bruttoinlandsprodukt entsprechend den nationalen Gegebenheiten erheblich steigern und den Anteil in den am wenigsten entwickelten Ländern verdoppeln

9.3 Insbesondere in den Entwicklungsländern den Zugang kleiner Industrie- und anderer Unternehmen zu Finanzdienstleistungen, einschließlich bezahlbaren Krediten, und ihre Einbindung in Wertschöpfungsketten und Märkte erhöhen

9.4 Bis 2030 die Infrastruktur modernisieren und die Industrien nachrüsten, um sie nachhaltig zu machen, mit effizienterem Ressourceneinsatz und unter vermehrter Nutzung sauberer und umweltverträglicher Technologien und Industrieprozesse, wobei alle Länder Maßnahmen entsprechend ihren jeweiligen Kapazitäten ergreifen

9.5 Die wissenschaftliche Forschung verbessern und die technologischen Kapazitäten der Industriesektoren in allen Ländern und insbesondere in den Entwicklungsländern ausbauen und zu diesem Zweck bis 2030 unter anderem Innovationen fördern und die Anzahl der im Bereich Forschung und Entwicklung tätigen Personen je 1 Million Menschen sowie die öffentlichen und privaten Ausgaben für Forschung und Entwicklung beträchtlich erhöhen

9.a Die Entwicklung einer nachhaltigen und widerstandsfähigen Infrastruktur in den Entwicklungsländern durch eine verstärkte finanzielle, technologische und technische Unterstützung der afrikanischen Länder, der am wenigsten entwickelten Länder, der Binnenentwicklungsländer und der kleinen Inselentwicklungsländer erleichtern

9.b Die einheimische Technologieentwicklung, Forschung und Innovation in den Entwicklungsländern unterstützen, einschließlich durch Sicherstellung eines förderlichen politischen Umfelds, unter anderem für industrielle Diversifizierung und Wertschöpfung im Rohstoffbereich

9.c Den Zugang zur Informations- und Kommunikationstechnologie erheblich erweitern sowie anstreben, in den am wenigsten entwickelten Ländern bis 2020 einen allgemeinen und erschwinglichen Zugang zum Internet bereitzustellen

Zum vollständigen Resolutionstext in deutscher Übertragung

Aspekte & Fragestellungen rund um SDG 9

  • Hochwertige, verlässliche, nachhaltige und widerstandsfähige Infrastruktur scheint heute wichtiger denn je – die Sorge vor (weiteren) Lieferkettenprobleme, Blackouts etc. wächst. Was wird seitens wichtiger Player unternommen? Welche Rolle kann die UN-Ebene dabei spielen?
  • Wie gut ist Österreichs Industrie auf einen Blackout vorbereitet?
  • Globale Lieferketten haben sich durch Pandemie und Ukraine-Krieg in den vergangenen Jahren massiv verändert – welche Phänomene, welche Antworten von Entscheidungsträger:innen sind dabei zu beobachten?
  • Die Ungleichheit wächst in Krisenzeiten – wie kann dem entgegengewirkt werden, im Sinne einer wirtschaftliche Entwicklung mit „Schwerpunkt auf einen erschwinglichen und gleichberechtigten Zugang für alle“ (9.1)?

  • Wie steht es um die Unterstützung von Staaten des Globalen Südens in Anbetracht der Energie- und Klimakrise? (Vgl. 9.3)

  • Im Globalen Süden – etwa in afrikanischen Staaten wie Nigeria oder Kenia – gibt es viele Startups mit innovativen Lösungen – wie nachhaltig sind solche Impulse und wie kann man sie weiter stützen?

  • Durch Russlands Angriffskrieg in der Ukraine heißt es oftmals zurück zu fossilen Großprojekten, um Energiesicherheit zu generieren. Auf der anderen Seite versuchen etwa die EU und einzelne europäische Staaten parallel die Weichen für die Zukunft zu stellen und auf Erneuerbare Energie zu setzen. Sind die Schritte ausreichend, um SDG 9.4 (siehe oben) zu erfüllen?

  • Industrie und Lieferkettengesetz: Wie sehen heimische Industrievertreter:innen die aktuellen Initiativen für ein Lieferkettengesetz?

  • Greenwashing: Welche Antworten gibt es darauf? Welche Unternehmen versuchen hier einen Unterschied zu machen und können als Vorbilder dienen?

  • Technologie und Forschung sind in Ländern des Globalen Südens oftmals viel häufiger in Frauenhand als hierzulande – welche konkreten Beispiele gibt es hier und was kann Österreich daraus lernen?

Weiterführendes & Ansprechpersonen

Österreichische Bundesregierung
In der Bundesregierung sind die SDGs im Kanzleramt angesiedelt:
Abteilung IV/4
Ballhausplatz 2, 1010 Wien
sdg@bka.gv.at
https://www.bundeskanzleramt.gv.at/themen/nachhaltige-entwicklung-agenda-2030.html

Infos rund um die Umsetzung der SDGs in Österreich gibt SDG Watch Austria (zivilgesellschaftliche Initiative):
SDG Watch Austria

Die Austria Development Agency arbeitet in Bezug auf EZA-Projekte Österreichs im Globalen Süden viel zum Thema, nicht zuletzt im Bereich Wasser, Energie und Ernährungssicherheit:
https://www.entwicklung.at/themen/wasser-energie-und-ernaehrungssicherheit

Gunter Schall ist Leiter der Öffentlichkeitsarbeit der ADA:
+43 (0)1 90399-2400
+43 (0)676 8390 3400
gunter.schall@ada.gv.at

Weltumspannend Arbeiten ist der entwicklungspolitische Verein im Österreichischen Gewerkschaftsbund: www.weltumspannend-arbeiten.at
Pressekontakt:
Michael Wögerer
+43 (0)1/53444-39328
+43 (0)664/2838491
michael.woegerer@oegb.at

Das Netzwerk Soziale Verantwortung ist eine zentrale zivilgesellschaftliche Plattform in Sachen Lieferkettengesetz und verwandte Themen: www.nesove.at
Bettina Rosenberger ist Geschäftsführerin von NeSoVe:
+43 660 8835409
bettina.rosenberger@nesove.at

Erneuerbare Energie Österreich
www.erneuerbare-energie.at

Das panafrikanische Medium „The Continent“ veröffentlichte in der Ausgabe 90 einen Plan, wie Afrika in Sachen Energie innerhalb einer kurzen Zeitspanne einen Sprung nach vorne machen könnte: Electricity for all. In eight years.

Das Institut für Technikfolgen-Abschätzung (ITA) der Österreichischen Akademie der Wissenschaften beschäftigt sich mit den Auswirkungen neuer Technologien auf Gesellschaft, Umwelt und Wirtschaft. Es betreibt wissenschaftliche Technikfolgenabschätzung zu einer Reihe von Themen. Die Ergebnisse dieser Arbeit werden sowohl in wissenschaftlichen Publikationen verbreitet, als auch gezielt für Politik, Verwaltung und Öffentlichkeit aufbereitet.
https://www.oeaw.ac.at/ita

Laut der Industriellenvereinigung (IV) sind „tragfähige internationale Beziehungen sowie ein freier und fairer Handel … unerlässlich, um Österreichs Exportfähigkeit und Zugang zu Märkten zu garantieren“.
Der internationale Bereich der IV befasst sich mit der Beobachtung und Analyse globaler Entwicklungen und Wachstumsmärkte, Handels- und Investitionsabkommen sowie den Bedingungen eines fairen internationalen Wettbewerbs.
Marlena Mayer BA, Strategie & Kommunikation, Pressesprecherin, Industriellenvereinigung
+436648412915
marlena.mayer@iv.at

Die Außenwirtschaft Austria der Wirtschaftskammer ist die Internationalisierungs- und Innovationsagentur der österreichischen Wirtschaft. Bei uns finden Sie Informationen sowie Ansprechpartnerinnen und -partner zu allen Fragen rund ums Auslandsgeschäft. 
www.wko.at/service/aussenwirtschaft/start.html

Sonja Horner ist Sprecherin des WKÖ-Präsidenten
+43 5 90 900 – 4462
sonja.horner@wko.at
Pressestelle der WKÖ
Wiedner Hauptstraße 63
1045 Wien
+43 5 90 900 – 4462
dmc_pr@wko.at

Österreich ist der erste europäische Mitgliedsstaat, der eine nationale Open Innovation Strategie entwickelt hat: openinnovation.gv.at




PA: Südwind und Clean Clothes: Historischer Schritt für Textilarbeiter:innen in Pakistan

Einigung beim „Pakistan Acccord“ bringt verbindliche Regeln für sichere und gesunde Arbeitsplätze in Bekleidungsfabriken – Südwind und die Clean Clothes Kampagne fordern Österreichs Unternehmen auf, diesem Pakt beizutreten.

Nach jahrelangem Bemühen um bessere Sicherheitsstandards in pakistanischen Textilfabriken wurde diese Woche ein wichtiger Meilenstein erreicht. Denn mit dem Beschluss des so genannten „Pakistan Accords“ gelten ab Jänner 2023 verbindliche Sicherheitsmaßnahmen in Textilfabriken. Konkret wird damit garantiert, dass die Fabriken inspiziert und überwacht werden. Zusätzlich können sich die Arbeiter:innen bei Gesundheits- und Sicherheitsproblemen an einen neuen Beschwerdemechanismus wenden. „Das neue Sicherheitsabkommen in Pakistan hat das Potenzial, die Arbeitsplätze für Millionen Menschen in der Textilindustrie sicherer zu machen und so weitreichend zu verbessern“, sagt Gertrude Klaffenböck, Südwind-Sprecherin für faire Lieferketten und Koordinatorin der Clean Clothes Kampagne in Österreich. „Modekonzerne, die in Pakistan einkaufen, müssen jetzt beweisen, dass sie ihre unternehmerische Verantwortung ernstnehmen und ihren Beitrag dazu leisten. Auch österreichische Unternehmen sind dringend gefordert, diesem wichtigen Abkommen zu beizutreten.“

Beim Pakistan Acccord handelt es sich um ein rechtlich verbindliches Gesundheits- und Sicherheitsabkommen zwischen Gewerkschaften und Modeunternehmen nach dem Vorbild des Bangladesch-Abkommens („Bangladesh Accord“). Dieses wurde das nach dem Einsturz der Rana-Plaza-Fabrik 2013 unterzeichnet und hat wichtige Verbesserungen für die hochprekäre Sicherheitslage in mehr als 1.600 Textilfabriken mit rund 2,5 Millionen Arbeiter:innen gebracht. 

„Seit Jahren wurde daran gearbeitet, dieses Abkommen auch auf andere Länder mit ähnlichen Risikosektoren auszudehnen. Nach dem langerwarteten Pakistan Accord sollte als nächstes Indien dem Beispiel Bangladeschs und Pakistans folgen“, sagt Gertrude Klaffenböck. „Auch vor dem Hintergrund der aktuellen Debatte um ein EU-Lieferkettengesetz bildet das Abkommen eine wichtige Grundlage, um zumindest dieses eine Arbeitsrecht – nämlich einen sicheren und gesunden Arbeitsplatz – zu gewährleisten.“

Wie in Bangladesch haben auch in Pakistan freiwillige Auditsysteme die Arbeitnehmer:innen nicht vor Unfällen und Todesgefahr geschützt. Trotz wiederholter Prüfungen blieben effektive Maßnahmen aus, wie etwa der Fabriksbrand von Ali Enterprises in Karatschi 2012 zeigte, bei dem 250 Arbeiter:innen ums Leben kamen. Allein im vergangenen Jahr 2022 kam es bei Fabriksunglücken in Pakistan zu mindestens 19 Toten und zahlreichen Verletzten.

Eckpunkte des  International Accords in Pakistan
Das Abkommen ist für Textilunternehmen rechtsverbindlich. Es schreibt umfassende Gesundheits- und Sicherheitsinspektionen vor, um Gefahren aufdecken, sowie zeitgebundene Renovierungspläne zur Beseitigung dieser Gefahren. Gleichzeitig sieht das Abkommen einen Schutz für alle Arbeitnehmer:innen in der gesamten Lieferkette vor und eine vertrauliche Möglichkeit, Sicherheits- und Gesundheitsprobleme anzusprechen, um für rasche Abhilfemaßnahmen zu sorgen.

Der International Accord for Health and Safety wurde von 187 Marken unterzeichnet, von denen mindestens die Hälfte ihre Waren aus Pakistan bezieht. Hunderte Bekleidungs- und Textilfabriken fallen mit der Unterschrift der einkaufenden Unternehmen unter die Vereinbarung. Aus Österreich hat bisher noch kein Unternehmen unterzeichnet.

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Tel.: 0676 96 77577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at




PA: Berufsbildung: Sackgasse oder Schlüssel zum Erfolg?

Berufsbildung ist ein wichtiger Hebel, um Beschäftigung, ein faires Einkommen und damit gute Lebensbedingungen zu erreichen. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt Länder des Globalen Südens dabei, ihre Bildungssysteme auf bessere Beine zu stellen. Die aktuelle Ausgabe der „Weltnachrichten“ setzt sich mit Berufsbildung von Kosovo bis nach Burkina Faso auseinander. Das Magazin zeigt auf, was es braucht, damit Berufsbildung in bessere Lebensbedingungen für mehr Menschen mündet.

Das österreichische Beispiel der dualen Berufsbildung stößt international auf wachsendes Interesse. Die Vorteile: Unternehmen können den eigenen Fachkräftenachwuchs so ausbilden, wie sie ihn brauchen. Jugendliche sammeln praktische Erfahrung direkt im Betrieb und machen sich mit modernen Technologien vertraut. Auch im Globalen Süden kann dieses Erfolgsmodell einen wertvollen Beitrag leisten – aber es braucht bestimmte Voraussetzungen, damit diese Form der Ausbildung jungen Menschen auch tatsächlich einen Job verschafft. Denn wo Berufsbildung nicht den Anforderungen der Arbeitswelt entspricht, unterfinanziert ist oder keinen formal anerkannten Abschluss ermöglicht, ist dieser Bildungsweg nicht automatisch der Schlüssel zum Erfolg.
 
Potenziale und Grenzen
Die aktuelle Ausgabe der „Weltnachrichten“, des Magazins der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, zeigt deutlich: Berufsbildung allein schafft keine Jobs. Besonders in afrikanischen Ländern hat sich theorielastige Ausbildung an den Anforderungen der Arbeitswelt vorbei entwickelt. Traditionelle Lehrlingssysteme bringen keine formal anerkannten Abschlüsse. Zusätzlich verfügt die Berufsbildung im Globalen Süden über zu wenig finanzielle Mittel – zum Beispiel für Lehrausstattung – und geringes Ansehen. Bis heute gilt sie als Bildungsweg zweiter Klasse.
 
Die „Weltnachrichten“ zeigen aber auch Auswege aus diesem Dilemma: So braucht es eine enge Abstimmung mit der lokalen Wirtschafts-, Sozial- und Arbeitsmarktpolitik. Es braucht eine bessere Durchlässigkeit zu höherer Bildung, politische und finanzielle Prioritätensetzung sowie den Dialog zwischen Regierung, Privatwirtschaft und den Vertretungen von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern. Wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, treffen praxisnah ausgebildete Arbeitskräfte auf die Nachfrage von Unternehmen. Dann kann Berufsbildung zu besseren Lebensbedingungen für Menschen im Globalen Süden führen.
 
Impulse aus Österreich für Westafrika
Wie das in der Praxis aussehen kann, zeigt eine Wirtschaftspartnerschaft mit der Mondi Group in dem westafrikanischen Staat Côte d’Ivoire. Das Verpackungs- und Papierunternehmen bildet an seinem Standort in Abidjan Jugendliche mit schlechten Zukunftschancen zur Industriewartungstechnikerin bzw. zum Industriewartungstechniker aus. Das Ausbildungsprogramm ist staatlich anerkannt und wird gut angenommen, wie die „Weltnachrichten“ berichten. Gefördert wird das Projekt von der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.
 
Erneuerbare Energien: Möglichkeiten für die Zukunft
In Burkina Faso engagiert sich die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit mit dem Land Vorarlberg und dem burkinischen Ministerium für Bildung, Alphabetisierung und Förderung der Nationalsprachen für eine angemessene Berufsausbildung im Bereich erneuerbare Energien.
 
„In Österreich haben wir viel Erfahrung und Kompetenz, was Berufsbildung und erneuerbare Energien angeht. Wir verbinden dieses Know-how mit dem Potenzial Burkina Fasos im Solarbereich. So verbessern wir die Lebensbedingungen der Menschen vor Ort“, betont Dr. Friedrich Stift, Geschäftsführer der Austrian Development Agency (ADA), der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.
 
Die Initiative bringt die Ausbildung im Bereich erneuerbare Energien in Burkina Faso auf den neuesten Stand, entwickelt Lehrpläne und bildet Lehrende aus. Seit Beginn des Schuljahres 2021/2022 gibt es im Ausbildungszweig Elektrotechnik die Fachrichtung Solarenergie. Knapp 130 Schülerinnen und Schüler haben sich dafür bereits im ersten Jahr inskribiert. Dounipengda Adoul Rachid Sawadogo ist einer von ihnen: „Ich habe mich dafür entschieden, weil ich damit leichter Arbeit bekomme. Wenn es um Elektrizität geht, kann ich sogar in meiner Nachbarschaft Jobs finden. Im Solarbereich gibt es viele Möglichkeiten für die Zukunft.“
 
Außerdem in dieser Ausgabe zu lesen:

  • Im Interview: Bildungsexpertin Majlinda Rizvanolli Bajraktari über den Neustart des kosovarischen Berufsbildungssektors und Österreichs Beitrag dazu.
  • „Meine erste Chance auf einen Job“: Ein Beispiel aus Serbien zeigt, was Weiterbildung bewirken kann.
  • Niederösterreichische Powerfrauen beweisen mit ihrem Engagement, dass sie ein starker Motor für nachhaltige Entwicklung sind.

Die „Weltnachrichten“ berichten vierteljährlich über entwicklungspolitische Themen. Herausgeber ist die Austrian Development Agency. Alle Beiträge, Reportagen, Interviews und Geschichten sind auch online nachzulesen. Die Weltnachrichten sind kostenlos. Bestellungen unter oeza.info@ada.gv.at.

Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von über 640 Millionen Euro um.

Rückfragehinweis:

Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 (0)1 90399-2410
katharina.schreiber@ada.gv.at
www.entwicklung.at




PA: Armutsfalle Mikrokredite: OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Mikrokredite gelten in der Entwicklungszusammenarbeit als Finanzinstrument, das Unabhängigkeit durch ein eigenständiges Einkommen ermöglichen soll. In Kambodscha entpuppen sie sich jedoch als Schuldenfalle. Während sie europäischen Investoren Profite bringen, führen sie vor Ort zu Landverlust, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Trotzdem hat der sogenannte „ethische“ Investor Oikocredit seine Investitionen in Kambodscha sogar noch erhöht. Drei NGOs legen daher nun Beschwerde gegen Oikocredit bei der OECD ein, berichtet FIAN in einer Aussendung.

Kambodscha hat den größten Pro-Kopf-Mikrofinanzsektor der Welt. Die durchschnittliche Kredithöhe beträgt mehr als das Dreifache des jährlichen Durchschnittseinkommens. In den letzten fünf Jahren haben laut einer vom deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Studie mehr als 160.000 Menschen ihr Land verloren, weil sie es für Kredite als Sicherheit hinterlegen mussten. Ein Bericht der kambodschanischen Menschenrechtsorganisationen LICADHO und Equitable Cambodia zeigt weitere Folgen der Überschuldung und aggressiven Inkassopraktiken im Mikrofinanzsektor auf: Ernährungsunsicherheit, erzwungene Landverkäufe, Kinderarbeit und Migration.

OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Die Menschenrechtsorganisationen LICADHO, Equitable Cambodia und FIAN Deutschland haben am 12.12.2022 bei der Nationalen Kontaktstelle für OECD-Leitsätze der niederländischen Regierung Beschwerde gegen Oikocredit International eingereicht. Dem ethischen Investor mit Hauptsitz in den Niederlanden wird vorgeworfen, weiter in großem Stil in kambodschanische Mikrofinanzinstitute (MFI) investiert zu haben, obwohl die weitverbreitete Überschuldung und deren absehbare negative Folgen vom UN-Generalsekretär, von lokalen und internationalen Menschenrechtsgruppen, Journalist:innen und sogar von einer durch Oikocredit selbst unterstützten Studie bereits 2017 bestätigt wurden. Trotzdem erhöhte Oikocredit das Kambodscha-Portfolio von EUR 50 Millionen im Jahr 2017 auf mehr als EUR 67 Millionen im September 2022. Kambodscha ist damit nach Indien nun das zweitgrößte Investitionsland für Oikocredit.

Oikocredit-Mitgliederkapital: 129 Millionen Euro aus Österreich

Rund 11,5 Prozent bzw. EUR 129 Millionen des Mitgliederkapitals Oikocredits stammt von österreichischen Anleger:innen, die guten Gewissens glauben, mit ihrer Investition die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Auch Oikocredit Austria wurde über die negativen Entwicklungen für die Betroffenen in Kambodscha informiert, zuletzt bei einem persönlichen Gespräch mit FIAN im November. „Oikocredit und andere private und staatliche Investoren haben die vielen Belege für die weitverbreitete Überschuldung und Missstände in Kambodscha ignoriert und pumpen weiterhin Geld in den hiesigen Mikrofinanzmarkt“, kritisiert Lukas Schmidt, Geschäftsleiter der Menschenrechtsorganisation FIAN Österreich.

Menschenrechtskrise: Investoren müssen Missstände beheben

„Oikocredit behauptet, ein sozialer Investor zu sein, aber ihre Investitionen nach Kambodscha haben zu irreparablen Schäden an Kreditnehmer:innen geführt“, so Naly Pilorge, Outreach Director bei LICADHO. Gemeinsam mit Eang Vuthy, Executive Director von Equitable Cambodia erwartet sie, dass die OECD-Beschwerde Oikocredit und andere ‚ethische‘ oder ‚Impact‘-Investoren, die diese Menschenrechtskrise mitverursacht haben, dazu bringen werde, die Missstände zu beheben und den kambodschanischen Kreditnehmer:innen wirklich zu helfen. Die Menschenrechtsorganisationen sind jederzeit zu einer Zusammenarbeit mit Investoren bereit, die daran interessiert sind, echte Lösungen für die in Not geratenen Kreditnehmer:innen zu finden.

Foto: FIAN/Mathias Pfeifer

Links:

OECD-Beschwerde: https://fianat-live-7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/dc/88/dc888c32-4b75-469a-80b7-5dab618c476f/specific-instance_dutchncp-licadho_ec_fian-v-oikocredit.pdf

Studie des INEF: https://www.licadho-cambodia.org/reports/files/INEFReport-MicrofinanceInCambodia2022.pdf

Berichte von LICADHO und Equitable Cambodia: https://www.mficambodia.com/?lang=de

FIAN-Fallarbeit Mikrofinanz in Kambodscha: https://fian.at/de/faelle/kambodscha-mikrofinanz/

Kontakt:

  • Lukas Schmidt, Geschäftsleiter FIAN Österreich, Tel: +43 (0)1/2350 239-13, E-Mail: lukas.schmidt@fian.at
  • Eang Vuthy, Executive Director of Equitable Cambodia, per Signal: +855 12791700 (Englisch)
  • Naly Pilorge, Outreach Director of LICADHO, per Signal: +855 12214454 (Englisch)
  • Mathias Pfeifer, Referent FIAN Deutschland, Tel: +49 17654113988, E-Mail: m.pfeifer@fian.de



PA: Iran Zweifehlhafte Behauptungen über Auflösung der „Sittenpolizei“

Die vagen und widersprüchlichen Erklärungen der iranischen Behörden zur angeblichen Auflösung der so genannten „Sittenpolizei“ dürfen die internationale Gemeinschaft nicht über die anhaltende Gewalt gegen Frauen und Mädchen täuschen, schreibt Amnesty International in einer Aussendung. Die in Gesetzen verankerte Kopftuchpflicht werde weiterhin vom Sicherheitsapparat durchgesetzt werden – dieser handelt unter völliger Straffreiheit.

Während einer Pressekonferenz am 3. Dezember 2022 sagte der iranische Generalstaatsanwalt, Mohammad Jafar Montazeri: „Die ‚Sittenpolizei‘ (gasht-e ershad) hat nichts mit der Justiz zu tun und wurde von demjenigen [Gremium] aufgelöst, das sie in der Vergangenheit eingerichtet hat.“

Dann relativierte er seine Aussage und fügte hinzu: „Die Justiz wird auch weiterhin das Verhalten der Menschen in der Gesellschaft regeln“. Dies deutet darauf hin, dass die Kontrolle über die Körper der iranischen Frauen weitergehen wird. Staatliche Medien berichteten am nächsten Tag, dass „die Schließung der Sittenpolizei von keiner offiziellen Behörde in der Islamischen Republik Iran bestätigt wurde.“

„Die Erklärung des Generalstaatsanwalts war absichtlich vage. Sie erwähnte die rechtliche und politische Grundstruktur nicht, die die Praxis der Zwangsverschleierung von Frauen und Mädchen aufrechterhält“, sagte Heba Morayef, Regionaldirektorin von Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika.

„Die Behauptung, die ‚Sittenpolizei‘ habe nichts mit der Justiz zu tun, verzerrt die Tatsache, dass die Justiz seit Jahrzehnten die Kriminalisierung von Frauen und Mädchen durch missbräuchliche und diskriminierende Zwangsverschleierungsgesetze absegnet. Die iranischen Behörden schieben sich nun angesichts der Empörung über diese extreme Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung und Gewalt gegenseitig die Schuld zu, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.“

Staatlich abgesegnete Verfolgung von Frauen

Heba Morayef sagt: „Die internationale Gemeinschaft und die globalen Medien dürfen sich nicht täuschen lassen. Die Verschleierungspflicht ist im iranischen Strafgesetzbuch und in anderen Gesetzen und Verordnungen verankert. Sie ermöglichen es Behörden und Sicherheitskräften, Frauen willkürlich festzunehmen und zu inhaftieren und ihnen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Spitälern, Schulen, Regierungsbüros und Flughäfen zu verweigern, wenn sie ihr Haar nicht bedecken.“

Die iranische „Sittenpolizei“ ist eine Unterabteilung der iranischen Polizei, die dem Innenministerium unterstellt ist. Trotz der Erklärung des Generalstaatsanwalts, der versucht, die Justiz von der „Sittenpolizei“ zu distanzieren, gelten deren Mitglieder nach der iranischen Strafprozessordnung als „Justizbeamte“ (zabetan-e qazai). Sie dürfen unter der Aufsicht und auf Anweisung des Staatsanwalts Verhaftungen und Verhöre durchführen.

Die „Sittenpolizei“ überwacht die gesamte weibliche Bevölkerung, aber die Überwachung deren Körper ist nicht auf den Staat beschränkt. Die missbräuchlichen, diskriminierenden und entwürdigenden Zwangsverschleierungsgesetze des Iran ermöglichen es nicht nur staatlichen Bediensteten, sondern auch nichtstaatlichen Ordnungskräften, Frauen und Mädchen täglich in der Öffentlichkeit zu belästigen und zu verletzen.

Kopftuchpflicht für Mädchen ab 9 Jahren

Gesetze zur Zwangsverschleierung verletzen eine ganze Reihe von Rechten, darunter das Recht auf Gleichheit, Privatsphäre sowie Meinungs- und Glaubensfreiheit. Außerdem erniedrigen sie Frauen und Mädchen und berauben sie ihrer Würde, ihrer körperlichen Autonomie und ihres Selbstwerts.

Nach Artikel 638 des islamischen Strafgesetzbuchs des Iran wird jede Handlung, die als „anstößig“ für die öffentliche Ordnung angesehen wird, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen bis zu zwei Monaten oder 74 Peitschenhieben bestraft. In einer Erläuterung zu diesem Artikel heißt es, dass Frauen, die in der Öffentlichkeit unverschleiert gesehen werden, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen bis zu zwei Monaten oder einer Geldstrafe zu bestrafen sind.

Das Gesetz gilt für Mädchen ab neun Jahren, was das Mindestalter für die Strafmündigkeit von Mädchen in Iran ist. In der Praxis haben die Behörden eine Kopftuchpflicht für Mädchen ab dem siebten Lebensjahr eingeführt, wenn sie in die Grundschule kommen.

„Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die Demonstrierenden in Iran nicht nur die Abschaffung der ‚Sittenpolizei‘ fordern, sondern die Transition in ein politisches und rechtliches System, das ihre grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten respektiert. Der Volksaufstand in Iran spiegelt die landesweite Wut über die jahrzehntelange gewaltsame Unterdrückung des iranischen Volkes wider“, sagt Heba Morayef.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.a




Pressegespräch von Ärzte Ohne Grenzen: Südsudan

Der Südsudan ist eines jener Länder, in dem Ärzte ohne Grenzen seit Jahrzehnten die umfangreichsten Hilfsprogramme durchführt, das für Journalist:innen jedoch schwer erreichbar ist. Wir laden Sie daher zu einer Live-Schaltung nach Lankien ein:

Sigrid Lamberg, Projektkoordinatorin, wird direkt von vor Ort über ihre Arbeit und die Lage im Land berichten. Die Oberösterreicherin ist seit Oktober in Lankien. Es ist bereits ihr vierter Einsatz im Südsudan.

Rund 7,5 Millionen Menschen im Südsudan – etwa zwei Drittel der gesamten Bevölkerung – sind derzeit auf humanitäre Hilfe angewiesen. Wiederholt kommt es zu heftigen Kämpfen und Konflikten. Hunderttausende Südsudanes:innen leiden darunter, viele sind aus Angst um ihr Leben vor der Gewalt geflohen. Hinzu kommen die Folgen der Klimakrise wie langanhaltende Dürren oder heftige Überschwemmungen.

Online-Pressegespräch: Mittwoch, 14. Dezember, 10.00 Uhr mit:

Sigrid Lamberg, Projektkoordinatorin Südsudan, Ärzte ohne Grenzen Österreich 

Das Gespräch findet auf ZOOM statt.   

Sie können sich direkt unter diesem Link registrieren. Bei Anmeldung erhalten Sie den Link zum ZOOM Meeting: https://us06web.zoom.us/meeting/register/tZ0qce-urzojEtHc_b-2Y0VxoOH1wmjKejpd

Für Rückfragen:
Patricia Otuka-Karner
patricia.otuka-karner@aertze-ohne-grenzen.at
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 28

Eva Hosp
eva.hosp@vienna.msf.org
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 29




PA: Wettbewerbsvorteil Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung beenden – neues Lieferkettengesetz muss für Paradigmenwechsel sorgen

Laut FAITRADE könnte am morgigen 1. Dezember 2022 ein möglicher Meilenstein im globalen Menschenrechtsschutz beschlossen werden.

Denn dann wird eine Entscheidung über die Richtlinie der Sorgfaltspflichten von Unternehmen im Hinblick auf Nachhaltigkeit (CSDDD) im Europäischen Rat für Wettbewerbsfähigkeit (COMPET) erwartet. Somit könnte rechtzeitig zum diesjährigen Internationalen Tag der Menschenrechte am 10. Dezember ein wichtiger Meilenstein gesetzt werden. Unternehmen müssen dann entlang ihrer globalen Lieferketten Mensch und Umwelt verbindlich schützen. „Diese Richtlinie zum europäischen Lieferkettengesetz hat das Potenzial, ein echter Mehrwert für Bürger*innen, Unternehmen, Staaten und die Umwelt zu sein. Wenn das Regelwerk wirksam ausgestaltet wird, schützt es künftig nicht nur die Menschenrechte, die Umwelt und das Klima, sondern trägt gleichzeitig zu einer resilienteren Wirtschaft bei“, sagt Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich. Ob das aber gelingt, ist leider noch nicht gesichert.

Wird ein Paradigmenwechsel in der Wirtschaft im letzten Moment verhindert?

Die EU-Mitgliedsstaaten beraten seit Februar über einen Vorschlag der EU-Kommission für ein europäisches Lieferkettengesetz, das diverse Sorgfaltspflichten umfassen soll. Der aktuelle tschechische Ratsvorsitz drängt auf eine baldige Einigung. „Dabei besteht jedoch die Gefahr, dass durch den Druck von verschiedenen Seiten ein unzureichender Kompromiss geschlossen wird“, so Kirner. Ausnahmen für den Finanzsektor stehen im Raum und somit die Möglichkeit, die Verantwortung von Investor*innen auszusparen. Dahinter stehen die Interessen großer Akteur*innen an den Finanzmärkten. Auch in Österreich machten verschiedene Interessensgruppen zuletzt Stimmung gegen den Gesetzesentwurf.  

Appell an zuständige Minister*innen: Wettbewerbsvorteil für Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung beenden
Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) spricht aktuell allein von rund 79 Millionen Kindern, die unter gefährlichen und ausbeuterischen Bedingungen arbeiten müssen. Politisches Handeln ist deswegen dringend angesagt, um Menschen und Umwelt entlang globaler Lieferketten wirksam zu schützen und die Zukunft dieser Kinder menschenwürdiger zu gestalten. „Wir appellieren an Wirtschaftsminister Martin Kocher und Justizministerin Alma Zadić, sich auch auf europäischer Ebene für ein Lieferkettengesetz einzusetzen, das Menschenrechte und Umwelt wirksam schützt. Wir fordern einen Paradigmenwechsel in der Wirtschaft, hin zu Nachhaltigkeit und Verantwortung gegenüber den Menschen, die entlang des gesamten Wertschöpfungsprozesses beteiligt sind. Es muss Schluss damit sein, dass die skrupellose Verletzung grundlegendster Menschenrechte und die Zerstörung der Umwelt ein Wettbewerbsvorteil ist. Ganz im Gegenteil: Fairness muss sich auch wirtschaftlich rechnen”, so Kirner dazu abschließend.

Die Wirksamkeit eines europäischen Lieferkettengesetzes wird daran zu messen sein, ob es auch die Rechte der vulnerabelsten Menschen in der Lieferkette wirksam schützt. Was dafür aus Sicht der FAIRTRADE-Kleinbauernfamilien und Arbeiter*innen zentral ist, haben diese hier in einem Offenen Brief an die Europäische Kommission formuliert,

Rückfragehinweis:
Mag. Bernhard Moser
bernhard.moser@fairtrade.at
+43 664 526 74 65

Mag. Peter Ehrenberger
peter.ehrenberger@fairtrade.at
+43 660 380 72 80

www.fairtrade.at/presse




PA: Schoko-Nikolos im Test: Quartett an der Spitze, ein Drittel muss Nachsitzen:

Mehr als 20 Vollmilch-Rauschebärte wurden von GLOBAL2000 und Südwind auf soziale und ökologische Verträglichkeit bewertet. Schoko-Riesen landeten wieder auf den hinteren Plätzen, berichten die NGO.

Rechtzeitig vor Dezember-Beginn liefern die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 und die entwicklungspolitische Organisation Südwind auch in diesem Jahr wieder den bewährten Schoko-Nikolo-Check. Insgesamt 21 Schokoladen-Weihnachtsmänner, die bis 18. November im österreichweiten Handel erhältlich waren, wurden unter die Lupe genommen. Die Bewertung der sozialen und ökologischen Kriterien der jeweiligen Gütesiegel erfolgte über das bekannte Ampelsystem: grün, gelb oder rot. 

Insgesamt ist das Engagement der Unternehmen für mehr Nachhaltigkeit und faire Arbeitsbedingungen weiterhin als stark ausbaufähig zu bezeichnen. Südwind und GLOBAL 2000 fordern daher ein strenges Lieferkettengesetz, das Unternehmen zur Transparenz verpflichtet und bei Vergehen zur Verantwortung zieht.

Vier Test- und ein Seriensieger

Testsieger sind der EZA-Schoko Nikolo aus den Weltläden, der Riegelein Bio Fairtrade Weihnachtsmann, der Billa Bio Schoko Nikolo sowie der Spar Natur Pur Bio-Nikolaus. Sie alle tragen das EU Bio- und das Fairtrade-Gütesiegel und sind somit sowohl aus sozialer als auch aus ökologischer Sicht am verträglichsten. Besonders hervorzuheben und seit Jahren an der Spitze liegt der EZA Schoko-Nikolo.

„Während viele Marken ihre Lieferketten verschleiern, punktet EZA mit zusätzlicher Transparenz. Kundinnen und Kunden können sowohl Kakao als auch Rohrzucker bis zu den Ursprungskooperativen zurückverfolgen“, sagt Caroline Sommeregger, Südwind-Sprecherin für fairen Kakao.

Gute Ansätze und wenig Transparenz

Hinter dem Siegerfeld sind wie im Vorjahr sieben Schoko-Figuren hervorzuheben, welche in mindestens einer Kategorie eine positive Bewertung erzielen konnten – der St. Niklas und der klassische Schoko-Weihnachtsmann von Favorina, der Monarc Nikolo, der (zweite) Riegelein Weihnachtsmann, der Douceur Mischbeutel, Denn’s Rosengarten Schoko Weihnachtsmann sowie der Bio Weihnachtsmann von dm mit jeweils einem Label mit weitreichenden sozialen oder ökologischen Standards gekennzeichnet.

„Im Mittelfeld und am Ende des Rankings gibt es leider viel zu wenig Bewegung. Zu viele Unternehmen stehlen sich immer noch aus der Verantwortung. Dabei sind ausbeuterische Kinderarbeit und weltweite Waldzerstörung immer noch eng verbunden mit der Schokoladeindustrie“, so Südwind-Sprecherin Sommeregger.

Die hinteren Plätze teilen sich abermals die Schoko-Nikolos der großen Marken: Ferrero, Milka, Lindt, Hauswirth, Storck wie auch der Baur Schoko-Weihnachtsmann wurden doppelt rot bewertet. Gänzlicher Verzicht auf oder hausinterne, und für die Kund:innen nicht nachvollziehbare Gütesiegel ließen lediglich doppelt rote Bewertungen zu.

Konventioneller Kakaoanbau zerstört Mensch und Natur

„Im konventionellen Kakaoanbau werden nach wie vor Pestizide eingesetzt, die extrem gefährlich für Mensch und Natur sind“, so Martin Wildenberg von GLOBAL 2000. „Außerdem kommt es auch immer wieder zur Abholzung von wertvollen Regenwäldern“. Das müsste aber nicht sein. „Traditionell kann Kakao in einem sehr umweltfreundlichen Anbausystem produziert werden. Diese System werden z.B. im Bio-Anbau gefördert, kommen ohne Pestizide aus und fördern die Artenvielfalt.“

Um sicher zu gehen, dass auch kein Produkt der Ausbeutung und Umweltzerstörung im Nikolo-Sackerl wartet, empfehlen GLOBAL 2000 und Südwind:

„Achten sie beim Einkauf auf eine Bio-Kennzeichnung in Kombination mit einem Gütesiegel das Soziale und Arbeitsrechtliche Sicherheit garantiert!“ Abseits der Kaufentscheidung ist es wichtig, dass der Kakaoanbau langfristig umwelt- und menschenfreundlich gestaltet wird. Die fehlenden Fortschritte zeigen, dass es dringend einen strengen Rechtsrahmen braucht. Ein strenges Lieferkettengesetz muss dafür sorgen, dass Unternehmen sowohl Menschenrechte als auch Umweltbestimmungen entlang ihrer gesamten Lieferkette einhalten.“

Hintergrundinformationen:

Rückfragen & Kontakt:
Marcel Ludwig, GLOBAL 2000 Pressesprecher, marcel.ludwig@global2000.at+43 699 14 2000 20 
Vincent Sufiyan, Südwind-Kommunikationsleiter, vincent.sufiyan@suedwind.at+43 650 9677577 
Dr. Martin Wildenberg, GLOBAL 2000 Nachhaltigkeits-Experte, martin.wildenberg@global2000.at+43 699 14 2000 46