Archiv der Kategorie: Naher Osten

image_pdfimage_print

PA: Katar – WM 2022: Todesfälle von Arbeitsmigranten nicht untersucht

Der Tod vieler Arbeitsmigrant*innen in Katar bleibt wegen mangelnder Untersuchungen seitens der Behörden bis heute ungeklärt. In einem neuen Bericht dokumentiert Amnesty International, wie die wahrscheinliche Todesursache – stundenlange Arbeit in extremer Hitze – nicht untersucht und stattdessen pauschal Totenscheine verfasst und die Todesfälle auf „natürliche Ursachen“ oder vage definierte Herzfehler zurückgeführt wurden.

London /Wien, 26. August 2021. Für den neuen Bericht In the Prime of their Lives befragte Amnesty International medizinische Expert*innen und überprüfte die Regierungsangaben zu Tausenden von Todesfällen; außerdem wurden 18 Totenscheine analysiert und die Familien von sechs Männern, die zum Zeitpunkt ihres Todes zwischen 30 und 40 Jahre alt waren, befragt.

15 der 18 Totenscheine enthielten keine Informationen über die zugrundeliegenden Ursachen, stattdessen wurden Bezeichnungen wie „akutes Herzversagen natürlicher Ursache“, „Herzversagen unspezifiziert“ und „akutes Atemversagen aufgrund natürlicher Ursache“ verwendet. Ähnliche Formulierungen wurden in den Berichten für mehr als die Hälfte der 35 Todesfälle verwendet, die seit 2015 als „nicht arbeitsbedingt“ auf den WM-Baustellen verzeichnet wurden. Dies lässt darauf schließen, dass in den betreffenden Fällen wahrscheinlich keine aussagekräftigen Untersuchungen durchgeführt wurden. Dr. David Bailey, ein führender Pathologe und Mitglied der WHO-Arbeitsgruppe zur Bescheinigung von Todesursachen, erklärte gegenüber Amnesty International: „Im Grunde stirbt am Ende jeder an Atem- oder Herzversagen, und die Formulierungen sind ohne eine Erklärung des Grundes dafür bedeutungslos.“

Forderung nach Entschädigungszahlungen an die Familien
„Wenn relativ junge und gesunde Männer nach langen Arbeitsstunden in extremer Hitze plötzlich sterben, wirft dies ernste Fragen über die Arbeitsbedingungen in Katar auf. Den Tod von Arbeitsmigranten nicht zu untersuchen und zu verhindern, ist ein Verstoß gegen die Verpflichtung Katars, das Recht auf Leben zu wahren und zu schützen“, sagt Steve Cockburn, Leiter des Bereichs wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International. „Wir fordern die katarischen Behörden auf, alle Todesfälle von Arbeitsmigranten vollständig zu untersuchen. Wenn die Arbeiter gefährlichen Bedingungen wie extremer Hitze ausgesetzt waren und keine andere Todesursache festgestellt werden kann, muss Katar den Familien eine angemessene Entschädigung zukommen lassen und unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Schutz für andere Arbeiter zu verbessern.“

Das Ausmaß der ungeklärten Todesfälle
Die von Amnesty durchgeführte Analyse von Angaben zu Sterbefällen aus verschiedenen Quellen deutet darauf hin, dass die Quote der ungeklärten Todesfälle von Arbeitsmigrant*innen in Katar bei fast 70 Prozent liegen könnte. Statistiken der katarischen Behörden zeigen, dass zwischen 2010 und 2019 mehr als 15.000 Personen nicht-katarischer Staatsangehörigkeit gestorben sind. Wie viele davon Arbeitsmigrant*innen waren, die aufgrund der Arbeitsbedingungen starben, lässt sich aus diesen Daten nicht schliessen, da die Todesursachen nicht systematisch erhoben werden. Auch gibt es keine umfassenden Statistiken zu Todesfällen bei allen WM-Projekten. Plötzliche Todesfälle Amnesty untersuchte die Todesfälle von sechs Arbeitsmigranten im Detail: vier Bauarbeiter, ein Wachmann und ein LKW-Fahrer. Bei keinem der Männer waren gesundheitliche Probleme bekannt und alle hatten die vorgeschriebenen medizinischen Tests bestanden, bevor sie nach Katar reisten. Keine der Familien hat nach dem Tod des Angehörigen eine Entschädigung erhalten. Auch wurde keiner der von Amnesty befragten Familien irgendeine Form der Obduktion angeboten, um die eigentliche Todesursache ihrer Angehörigen zu ermitteln. Dies bedeutete, dass nicht festgestellt werden konnte, ob die Arbeitsbedingungen zum Tod der Angehörigen beigetragen hatten. Somit war die Möglichkeit einer Entschädigung durch den Arbeitgeber oder die katarischen Behörden ausgeschlossen.

Suman Miah, 34 Jahre, arbeitete als Bauarbeiter. Er starb am 29. April 2020, nachdem er eine lange Schicht bei Temperaturen von bis zu 38°C absolviert hatte. Amnesty traf die Familie von Suman Miah, darunter seine beiden kleinen Kinder, in ihrem Haus in Bangladesch. Sie erfuhren von seinem Tod durch seine Kollegen und wurden weder von den katarischen Behörden kontaktiert noch wurde ihnen eine Autopsie angeboten. „Ich konnte die Nachricht zunächst nicht glauben. Ich hatte noch ein paar Stunden zuvor mit ihm gesprochen“, sagte Suman Miahs Frau Sumi Akter. Die bangladeschische Wohlfahrtsbehörde zahlte der Familie von Suman Miah 300.000 bangladeschische Taka (ca. 3.500 US-Dollar), aber diese Summe deckte gerade mal die Schulden, die er durch Anwerbegebühren während seiner Migration nach Katar gemacht hatte.

Hintergrund: Pflicht eines Staates, das Recht auf Leben zu schützen
Die Pflicht eines Staates, das Recht auf Leben zu schützen, sowie seine Verpflichtung, gesunde Arbeits- und Umweltbedingungen zu gewährleisten, muss durch Gesetze oder andere Maßnahmen untermauert werden. Bis vor kurzem bestand der wichtigste Schutz gegen berufsbedingte Hitzebelastungen in Katar in einem Verbot der Arbeit im Freien zu bestimmten Zeiten, nämlich zwischen dem 15. Juni und dem 31. August. Im Mai 2021 verlängerte Katar das Verbot der Sommerarbeitszeit vom 1. Juni bis zum 15. September und führte weitere Vorschriften ein, darunter ein Verbot der Arbeit im Freien, wenn der Index für Hitze und Feuchtigkeit 32 Grad erreicht. Die neuen Rechtsvorschriften geben den Arbeitnehmer*innen auch das Recht, die Arbeit zu unterbrechen und sich beim Ministerium für Verwaltungsentwicklung, Arbeit und Soziales zu beschweren, wenn sie sich Sorgen angesichts der hohen Temperaturen machen.

Professor David Wegman, ein Experte für Gesundheit und Sicherheit im Baugewerbe, erklärte gegenüber Amnesty, dass das neue Gesetz zwar eine Verbesserung darstelle, aber „weit hinter dem zurückbleibe, was für den Schutz der Arbeiter notwendig sei.“ Die neuen Vorschriften sehen keine obligatorischen Ruhezeiten vor, stattdessen wird den Arbeitnehmern das Recht zugestanden, bei heißem Wetter das Arbeitspensum „in ihrem eigenen Tempo zu verrichten“. In Anbetracht der extrem ungleichen Machtverhältnisse zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in Katar ist es laut Expert*innen jedoch unwahrscheinlich, dass sich die Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitszeiten selbst einteilen.

Verbesserung des gesetzlichen Schutzes notwendig
Amnesty International fordert Katar auf, in seinen Gesetzen zum Schutz der Arbeiter*innen vor extremer Hitze obligatorische Ruhepausen einzuführen sowie die Untersuchung, Zertifizierung und Entschädigung von Todesfällen unter Arbeitsmigrant*innen zu verbessern.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Reporter ohne Grenzen veröffentlicht neue Feinde der Pressefreiheit

Reporter ohne Grenzen (RSF) hat heute eine neue Liste mit den weltweit größten „Feindinnen und Feinden der Pressefreiheit veröffentlicht. Sie umfasst 37 Staats- und Regierungsoberhäupter, die in besonders drastischer Weise die rücksichtslose Unterdrückung der Pressefreiheit verkörpern.

Mit Viktor Orbán steht zum ersten Mal ein EU-Ministerpräsident auf der Liste, der seit seiner Rückkehr an die Macht im Jahr 2010 Pluralismus und Unabhängigkeit der Medien in Ungarn angreift. Ebenfalls neu dabei sind der immer wieder gegen Reporterinnen und Reporter hetzende brasilianische Präsident Jair Bolsonaro und der saudi-arabische Kronprinz Mohammed bin Salman, dem RSF unter anderem wegen des Mordes an Jamal Khashoggi Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwirft.

Auch die Hongkonger Regierungschefin Carrie Lam steht neu auf der Liste. In der chinesischen Sonderverwaltungszone musste mit der Zeitung Apple Daily im Juni ein Symbol der Pressefreiheit ihren Betrieb einstellen.

Daneben finden sich auf der Liste viele langjährige „Feinde der Pressefreiheit“. Zu ihnen gehören etwa Eritreas Präsident Isaias Afewerki, Chinas Staats[1]und Parteichef Xi Jinping, Syriens Machthaber Baschar al-Assad und der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko. „In allen Weltregionen sind neue Namen hinzugekommen. Ihre Unterdrückungsmethoden sind verschieden, dienen aber demselben Zweck: Kritische Berichterstattung um jeden Preis zu verhindern. Darunter leiden die Journalistinnen und Journalisten, die trotzdem mutig weiterrecherchieren, aber auch die Bevölkerung, der damit der gerade in Zeiten einer globalen Pandemie so wichtige Zugang zu unabhängigen Informationen verwehrt wird“, sagte RSF[1]Geschäftsführer Christian Mihr.

„Erschreckend ist auch, dass die Verantwortlichen trotz brutaler Verbrechen oft straflos davonkommen.“ Die Liste der „Feindinnen und Feinde der Pressefreiheit“ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie prangert jedoch besonders gravierende Beispiele für die Einschränkung journalistischer Arbeit an. Reporter ohne Grenzen veröffentlicht die Liste in unregelmäßigen Abständen seit 2001, zuletzt am 2. November 2016 zum UN-Welttag gegen Straflosigkeit für Verbrechen an Journalistinnen und Journalisten. RSF wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Liste mit nichtstaatlichen Gruppen wie Extremisten- und Verbrecherorganisationen veröffentlichen.

Asien-Pazifik
Die meisten Neuzugänge in diesem Jahr verzeichnet die Region Asien-Pazifik, in der allein 13 der insgesamt 37 „Feindinnen und Feinde der Pressefreiheit“ regieren.
In Hongkong unterstützt Regierungschefin Carrie Lam mittlerweile offen die repressive Politik des chinesischen Präsidenten Xi Jinping gegen die Medien. Das führte zum Aus der kritischen Tageszeitung Apple Daily und zur Inhaftierung des Verlegers Jimmy Lai, der unter dem sogenannten, von Peking aufgezwungenen Sicherheitsgesetz angeklagt wurde. Er muss mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.
Auf den Philippinen haben die Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten und auf unabhängige Medien seit dem Amtsantritt von Präsident Rodrigo Duterte 2016 stark zugenommen. Mindestens vier Medienschaffende wurden dort im vergangenen Jahr wegen ihrer Arbeit getötet. Der wichtigste nationale Sender ABS-CBN musste schließen, weil seine Lizenz nicht erneuert worden war. Das Duterte-Regime hat außerdem die preisgekrönte Journalsitin Maria Ressa und die von ihr gegründete Nachrichtenseite Rappler im Visier. Gegen Ressa laufen mehrere Verfahren und in weniger als zwei Jahren wurden zehn Haftbefehle gegen sie ausgestellt.
In Myanmar hat Anfang Februar das Militär unter Juntachef Min Aung Hlaing wieder die Macht übernommen. Mit dem Putsch wurde die Pressefreiheit im Land innerhalb weniger Tage um zehn Jahre zurückgeworfen. Dutzende Journalistinnen und Journalisten wurden festgenommen und unabhängigen Medien die Lizenz entzogen. RSF ist äußerst besorgt, dass die neue Militärdiktatur zu ähnlich drakonischen Mitteln zurückgreifen könnte, wie es die Junta in den Jahren 1967 bis 2011 tat, als Journalistinnen und Journalisten gefoltert und in Hundekäfigen eingesperrt wurden.
Zu den weiteren Neuzugängen gehören der seit 1985 an der Macht stehende kambodschanische Ministerpräsident Hun Sen, der pakistanische Premierminister Imran Khan, Indiens Premier Narendra Modi, Sri Lankas Präsident Gotabaya Rajapaksa und Bangladeschs Premierministerin Sheikh Hasina.

Europäische Union
Auch innerhalb der Europäischen Union regiert ein Feind der Pressefreiheit. Seit Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei 2010 an die Regierung gekommen sind, haben sie Ungarns Medienlandschaft Schritt für Schritt unter ihre Kontrolle gebracht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender wurden in der staatlichen Medienholding MTVA zentralisiert, zu der auch Ungarns einzige Nachrichtenagentur MTI gehört. Die regionale Presse ist seit dem Sommer 2017 vollständig im Besitz Orbán-freundlicher Unternehmer. Im Herbst 2018 wurden fast 500 regierungsnahe Medienunternehmen in einer Holding zusammengefasst, um ihre Berichterstattung zentral zu koordinieren. Wichtige unabhängige Medien wurden ausgeschaltet. Zuletzt traf es das landesweit größte Nachrichtenportal Index.hu und den kritischen Radiosender Klubrádió. Auch die überregionalen Zeitungen Népszabadság und Magyar Nemzet wurden eingestellt. Regierungskritische und investigative Berichte finden über kleinere Online-Medien nur noch geringe Verbreitung. Wiederholt haben regierungsnahe Medien „schwarze Listen“ unliebsamer Journalistinnen und Journalisten veröffentlicht.

Lateinamerika
Erstmals auf der Liste der „Feinde der Pressefreiheit“ steht der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro. Schon seit seinem Wahlkampf im Jahr 2018 setzt Bolsonaro vor allem auf die sozialen Netzwerke und umgeht die traditionellen Medien. Kritische Journalistinnen und Journalisten beleidigt, verunglimpft, stigmatisiert und demütigt er und bedient sich dabei bisweilen äußerst geschmackloser und vulgärer Sprache, besonders gegenüber weiblichen Medienschaffenden. Dass manche Medien „schlimmer als Müll“ seien, „weil Müll recyclebar“ sei, ist dabei noch eins der harmloseren Beispiele. Unterstützt wird Bolsonaro dabei von seinem engen Umfeld und vor allem seinen Söhnen, die ebenfalls Politiker sind und ihm in punkto aggressiver Rhetorik in nichts nachstehen. In den sozialen Medien fährt eine ganze Armee von Anhängerinnen, Anhängern und Bots Hetzkampagnen gegen die Presse. S
Seit Nicaraguas Staatspräsident Daniel Ortega 2016 zum dritten Mal in Folge ins Amt gewählt wurde, wird die unabhängige Presse im Land mit Drohungen, Verfolgungen, Verleumdungskampagnen, willkürlichen Festnahmen, dem Entzug von Werbegeldern und dem „Gesetz zur Regulierung ausländischer Agenten“ gegängelt. Seit 2018 wurde zudem die Lieferung von Tinte, Papier und Kautschuk so stark eingeschränkt, dass die meisten gedruckten Zeitungen des Landes ihr Erscheinen einstellen mussten. Vor der Präsidentenwahl im November 2021 hat das Ortega-Regime sein Zensurarsenal noch einmal verstärkt, indem gegen oppositionelle Politikerinnen, Politiker und Medien Gerichtsverfahren eingeleitet wurden.
Erstmals auf der Liste vertreten ist Miguel Díaz-Canel, seit Oktober 2019 Staatspräsident von Kuba. Unter ihm wird die Null-Toleranz-Politik der Castros gegenüber unabhängigen Medien unvermindert fortgesetzt, auch wenn durch die Ausbreitung des Internets vereinzelt Freiräume entstanden sind.
Wie schon 2016 ist auch in diesem Jahr Venezuelas Staatspräsident Nicolás Maduro auf der Liste vertreten.

Naher Osten und Nordafrika
Zu den Neuzugängen zählt der saudi-arabische Kronprinz Mohammed bin Salman. Aller Reformrhetorik zum Trotz hat der starke Mann im Staat seit seiner Ernennung 2017 die Repression vor Ort noch verstärkt. Mehr als 30 Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger sind derzeit in Saudi-Arabien im Gefängnis, weil sie kritisch über die Politik des Königreichs oder über die Zustände im Land berichtet haben. Mehrere sollen im Gefängnis gefoltert worden sein oder sind schwer krank und werden unzureichend medizinisch versorgt.
Die Ermordung des Exil-Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul 2018 hat gezeigt, dass Kritikerinnen und Kritiker selbst im Ausland nicht sicher sind. Vor dem Hintergrund hat RSF beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen Mohammed bin Salman wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet.
Unverändert katastrophal ist die Situation unabhängiger Journalistinnen und Journalisten auch unter Syriens kürzlich im Amt betätigtem Präsidenten Baschar al-Assad, Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi, Bahrains König Hamad bin Isa Al Chalifa und Irans religiösem Führer Ali Chamenei.
Im Iran wurde 2020 der Journalist Ruhollah Sam hingerichtet – die erste staatliche Exekution eines Medienschaffenden seit 30 Jahren.

Osteuropa und Zentralasien
In Osteuropa zählt RSF den russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie Alexander Lukaschenko in Belarus bereits seit mehr als 20 Jahren zu rigorosen „Feinden der Pressefreiheit“.
In Russland brachte Putin nach seinem Amtsantritt im Jahr 2000 das Fernsehen sowie die wichtigsten unabhängigen Verlage unter die Kontrolle des Kreml. Seit den Massenprotesten im Winter 2011/12 verschärfte die Staatsmacht unter seiner Führung die Zensur auch im Internet massiv. Kritische Medienschaffende riskieren ihr Leben: Seit Putins Amtsantritt wurden mindestens 37 Reporterinnen und Reporter wegen ihrer Arbeit ermordet, kaum eines dieser Verbrechen wurde aufgeklärt. Nach den Protesten zur Unterstützung des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny und wenige Monate vor der Duma-Wahl im September hat sich die Situation für unabhängige Medienschaffende in diesem Jahr noch einmal deutlich verschärft. Sie laufen Gefahr, willkürlich zu ausländischen Agentinnen und Agenten erklärt zu werden. Mehrere kremlkritische Nachrichtenportale mussten deshalb in den vergangenen Wochen ihre Arbeit einstellen oder kämpfen ums finanzielle Überleben.
Noch düsterer ist die Lage in der nordkaukasischen Teilrepublik Tschetschenien, wo Präsident Ramsan Kadyrow jeden Widerspruch mit brutaler Gewalt unterdrückt und seit 2016 zu den größten „Feinden der Pressefreiheit“ weltweit zählt.
In Belarus unterdrückt Alexander Lukaschenko, der das Land seit 1994 diktatorisch regiert, die freie Verbreitung von Informationen auf brutale Weise. Mehr als 500 Journalistinnen und Journalisten wurden seit Beginn der Proteste gegen seine Herrschaft im vergangenen Sommer festgenommen und im Gefängnis zum Teil schwer misshandelt. 25 von ihnen sind nach wie vor in Haft. Ausländische Medienschaffende haben kaum noch die Möglichkeit, legal in Belarus zu arbeiten. Der wichtigsten unabhängigen Nachrichtenseite Tut.by wurde die Lizenz entzogen, Chefredakteurin Maryna Solatawa sitzt im Gefängnis, der Zugang zur Seite ist inzwischen gesperrt. Am 23. Mai sorgte Lukaschenko für internationale Empörung, als er ein Passagierflugzeug nach Minsk umleiten und zwangslanden ließ, um den im Exil lebenden regimekritischen Blogger Roman Protassewitsch (Raman Pratassewitsch) verhaften zu lassen.
Neu auf der Liste der Pressefreiheit steht seit diesem Jahr Tadschikistans Präsident Emomali Rachmon. Die wichtigsten unabhängigen Medien mussten unter dem Druck der Staatsmacht schließen, unabhängige Webseiten und soziale Netzwerke werden blockiert. Die meisten Journalistinnen und Journalisten üben sich in strenger Selbstzensur. Wer kritisch über Korruption in der herrschenden Elite berichtet, riskiert jahrelange Gefängnisstrafen.
Ähnlich schwierig ist die Lage in Turkmenistan und im südkaukasischen Aserbaidschan. Die Präsidenten Gurbanguli Berdimuchamedow und Ilcham Alijew werden von RSF ebenfalls als „Feinde der Pressefreiheit“ eingestuft. Afrika südlich der Sahara
Einer der größten „Feinde der Pressefreiheit“ in Afrika ist Eritreas Präsident Isaias Afewerki, der seit 1993 regiert und seit Beginn der Auflistung im Jahr 2001 durchgehend vertreten ist. Das Regime hat jede freie Medienberichterstattung unterbunden. Im Zuge einer Verhaftungswelle vor nunmehr 20 Jahren kam auch der schwedisch-eritreische Journalist Dawit Isaak ins Gefängnis. RSF fordert unvermindert, dass er freikommt. Viele seiner Mitstreiter sind inzwischen gestorben.
Ebenso lange gelten Paul Kagame, der 1994 erst Vizepräsident und im Jahr 2000 Präsident Ruandas wurde, und der Staatschef von Äquatorialguinea, Teodoro Obiang Nguema Mbasogo, als erwiesene „Feinde der Pressefreiheit“. Kagame kann durch eine Verfassungsänderung für eine dritte Amtszeit kandidieren und theoretisch bis 2034 im Amt bleiben.
Neu hinzu gekommen sind die Präsidenten Paul Biya in Kamerun, Ismael Omar Guelleh in Dschibuti und Yoweri Museveni in Uganda.

Link zur Liste von RSF: https://www.reporter-ohne[1]grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Feinde_der_Pressefreiheit/RSF_Feinde_der_Pressefrei heit_2021.pdf  

PA: Trotz Corona-Pandemie setzten einige Länder Hinrichtungen und Todesurteile gnadenlos fort

BERICHT ZUR TODESSTRAFE 2020, SPERRFRIST: Mittwoch, 21. APRIL 2021, 02:01 MESZ – frei für Mittwochsausgaben. Amnesty International berichtet:  Ägypten verdreifachte Zahl der jährlichen Hinrichtungen; China verhängte Todesurteile wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Corona-Maßnahmen; ehemalige US-Regierung ließ innerhalb von sechs Monaten zehn Menschen hinrichten, 2020 mit weltweit niedrigster Zahl von Hinrichtungen seit 10 Jahren.

Download Bericht (Englisch); Download Zahlen & Fakten (Deutsch)

London/Wien, am 21. April 2021 – Während weltweit die Zahl der Hinrichtungen weiter zurückgeht, werden in einigen Ländern stetig oder sogar zunehmend Todesurteile vollstreckt. Trotz großer Herausforderungen angesichts der Corona-Pandemie setzten 18 Länder Hinrichtungen auch im Jahr 2020 weiter fort. Das zeigt der alljährliche Bericht über die Anwendung der Todesstrafe, den Amnesty International heute veröffentlicht.

„Während sich die Welt darauf konzentriert, Menschen vor COVID-19 zu schützen, machten sich mehrere Regierungen mit schockierender Härte daran, die Todesstrafe anzuwenden und Menschen hinzurichten“, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International in Österreich, und sagt weiter:

„Wir appellieren an die Staats- und Regierungschefs jener Länder, die die Todesstrafe als unmenschlichste Bestrafung noch nicht aufgehoben haben, sich 2021 endgültig davon zu verabschieden. Wir werden unsere Kampagne so lange weiterführen, bis die Todesstrafe überall ein für alle Mal abgeschafft wird!“

Weltweit liegt die Zahl der erfassten Hinrichtungen für 2020 bei mindestens 483 – die niedrigste von Amnesty International erhobene Anzahl an Hinrichtungen seit mindestens zehn Jahren.

Im starken Kontrast zu diesem positiven Trend stehen die Zahlen in Ägypten: Dort wurden 2020 dreimal so viele Hinrichtungen vollzogen wie noch im Vorjahr. Auch die US-Regierung unter Präsident Trump begann im Juli 2020 wieder Hinrichtungen auf Bundesebene zu vollziehen, nachdem diese 17 Jahre lang ausgesetzt worden waren. In einem Zeitraum von nur sechs Monaten wurden zehn Männer exekutiert. Indien, Oman, Katar und Taiwan nahmen vergangenes Jahr Hinrichtungen wieder auf. In China wurde mindestens ein Mann zum Tode verurteilt und hingerichtet, nachdem die Behörden angekündigt hatten, scharf gegen Straftaten vorgehen zu wollen, die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 beeinträchtigen.

Mittlerweile unterstützen 123 Staaten die Forderung der UN-Generalversammlung nach einem Hinrichtungsmoratorium – mehr Staaten als je zuvor. Der Druck auf die übrigen Länder wächst, sich diesem Weg anzuschließen. Weltweit geht der Trend zur Abkehr von der Todesstrafe weiter.

„Zwar gab es 2020 noch Länder, die an der Todesstrafe festhielten, doch das Gesamtbild war positiv. Die Zahl der erfassten Hinrichtungen ging weiter zurück – was bedeutet, dass die Welt immer weiter von der grausamsten und erniedrigendsten aller Strafen abrückt“, sagt Annemarie Schlack.

Vor wenigen Wochen schaffte Virginia als erster Südstaat der USA die Todesstrafe ab. Im Jahr 2020 wurde im Tschad und im US-Bundesstaat Colorado ebenfalls die Todesstrafe abgeschafft, Kasachstan verpflichtete sich völkerrechtlich zur Abschaffung, und Barbados setzte Reformen zur Aufhebung der verpflichtenden Anwendung der Todesstrafe.

Mit Stand April 2021 haben 108 Länder die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. 144 Länder haben die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft – ein Trend, der nicht umgekehrt werden darf.

Erschwerter Zugang zu Rechtsbeistand
Die Corona-Pandemie hat Folgen für den Zugang zu rechtlicher Vertretung und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. Aus den USA berichten Verteidiger*innen, nicht in der Lage gewesen zu sein, wichtige Recherchearbeiten durchzuführen oder sich persönlich mit ihren Mandant*innen zu treffen.

„Die Todesstrafe ist eine furchtbare Form der Bestrafung. Es ist unter normalen Umständen schwer genug, gegen eine Hinrichtung zu kämpfen. Doch aufgrund der Corona-Pandemie hatten Menschen im Todestrakt plötzlich keine Möglichkeit, sich mit Rechtsbeiständen zu treffen und Anwält*innen, die Unterstützung bereitstellen wollten, waren erheblichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Unter solchen Umständen ist die Anwendung der Todesstrafe ein besonders ungeheuerlicher Angriff auf die Menschenrechte“, kritisiert Annemarie Schlack.

Fünf Länder mit höchster Hinrichtungsrate
In China wird die Zahl der Hinrichtungen und Todesurteile als Staatsgeheimnis behandelt. Jegliche unabhängige Prüfung wird verhindert, weswegen Hinrichtungen in China nicht in den Zahlen von Amnesty International enthalten sind. Man geht davon aus, dass China mit Tausenden vollstreckten Todesurteilen pro Jahr weltweit die meisten Menschen hinrichtet, vor dem Iran (mindestens 246 Hinrichtungen), Ägypten (mind. 107), dem Irak (mind. 45) und Saudi-Arabien (mind. 27). Diese vier Länder waren 2020 für 88% aller bekannten Exekutionen verantwortlich.

Niedrigste Hinrichtungsrate seit zehn Jahren
Weltweit wurden 2020 mindestens 483 Menschen hingerichtet, die niedrigste von Amnesty International erhobene Zahl seit mindestens zehn Jahren. Sie repräsentiert einen Rückgang um 26% verglichen mit 2019 und eine Reduzierung um 70% im Vergleich zum Jahr 2015, das mit 1.634 bekannten Hinrichtungen ein trauriges Ausnahmejahr darstellt.

Nicht enthalten sind Zahlen aus Ländern, in denen Informationen über vollstreckte Todesurteile als Staatsgeheimnis gelten, oder die nur eingeschränkte Daten zur Verfügung stellen – dies gilt für China, Nordkorea, Syrien und Vietnam.

Die Recherchen von Amnesty zeigen, dass der Rückgang der Hinrichtungen auf niedrigere Vollstreckungsraten in manchen Ländern zurückzuführen ist. In geringerem Ausmaß beruht der Rückgang auf einer pandemiebedingten Aussetzung von Exekutionen in einigen Ländern.

Die erfassten Hinrichtungen in Saudi-Arabien gingen um 85% zurück. Waren es 2019 noch 184, fiel die Zahl im Jahr 2020 auf 27. Im Irak halbierte sich die Zahl der Exekutionen, von 100 auf 45. In Bahrain, Belarus, Japan, Pakistan, Singapur und im Sudan waren 2020 anders als 2019 keine Hinrichtungen zu verzeichnen.

Anzahl der verhängten Todesurteile stark zurückgegangen
Auch die Anzahl der weltweit verhängten Todesurteile (mindestens 1.477) ist im Vergleich zu 2019 um 36% zurückgegangen. Amnesty International stellte in 30 von 54 Ländern, in denen bekanntermaßen Todesurteile verhängt wurden, einen Rückgang fest. Allem Anschein nach hat dies in mehreren Fällen mit Verzögerungen und vertagten Verfahren aufgrund der Pandemie zu tun.

Erwähnenswerte Ausnahmen stellen Indonesien und Sambia dar. In Indonesien lag die Zahl der erfassten Todesurteile für 2020 bei 117, was einen Anstieg um 46% darstellt. Sambia verhängte 119 Todesurteile, 18 mehr als 2019. Das ist die höchste erfasste Zahl in Afrika südlich der Sahara.

BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST: 21. APRIL 2021, 02:01 MESZ – frei für Mittwochsausgaben

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Martina Powell
Tel.: +43 664 2359138
E-Mail: presse@amnesty.at

PA: Internationaler Minenaktionstag am 4. April

Besonders schwerwiegend seien die steigende Zahl von militärisch ausgetragenen Konflikten, der vermehrte Einsatz von improvisierten Landminen sowie die hohe Opferzahl bei einem gleichzeitigen Rückgang der weltweiten Minenopferhilfe, erinnert Gemeinsam gegen Landminen an die vielen Herausforderungen, die trotz der intensiven internationalen Bemühungen um eine minenfreie Welt weiterhin bestehen.

Die österreichische Nichtregierungsorganisation Gemeinsam gegen Landminen (GGL), Mitglied der Internationalen Kampagne zum Verbot von Landminen (ICBL), setzt sich seit 2002 für eine minenfreie Welt ein. Doch trotz intensiver jahrelanger Arbeit und vieler Erfolge der 164 Vertragsstaaten der Ottawa-Konvention und aller Organisationen, die unter dem Dach von ICBL intensiv für dieses Ziel agieren, sind weltweit noch immer 60 Staaten und andere Gebiete durch Landminen verseucht. Dem steht die Erfolgszahl von 31 Staaten und einem anderen Gebiet gegenüber, welche die Minenräumung abschließen konnten und als minenfrei gelten.

Erschreckend hohe Opferzahl an Kindern
In 55 Staaten und anderen Gebieten waren laut dem aktuellen Landminenreport des ICBL im Jahr 2019 Minenopfer zu beklagen. Mit 80 % war die überwiegende Mehrheit der erfassten Opfer von Landminen und explosiven Kampfmittelrückständen (ERW) ZivilistInnen. „Nicht von allen Opfern sind Alter und Geschlecht bekannt“, erklärt Iwona Tscheinig, Vizepräsidentin von Gemeinsam gegen Landminen. „Zu jenen, deren Daten erfasst sind, müssen wir leider festhalten: Wie in den vergangenen Jahren sind zu einem erschreckend hohen Anteil, nämlich zu 43 %, Kinder betroffen! Besonders Buben sind stark gefährdet. Hohe Opferzahlen werden generell aus aktuellen Konfliktgebieten wie Afghanistan, Kolumbien, Syrien, dem Irak, Mali, Nigeria, der Ukraine und dem Jemen gemeldet.“

Zu geringe Mittel und COVID-19: Minenopferhilfe stark beeinträchtigt
Wie Tscheinig berichtet, wurde die effektive Minenopferhilfe 2020 durch COVID-19-bedingte Einschränkungen stark beeinträchtigt. „Auch wenn Erwachsene mit diesen Einschränkungen etwas besser zurechtkommen, sind diese für Kinder geradezu verheerend. Für verunglückte Kinder ist eine fortgesetzte Hilfe extrem wichtig. Bedingt durch ihr Wachstum muss ein häufiger Prothesenwechsel erfolgen und sie müssen spezielle Rehabilitationsmaßnahmen erhalten.“

Nach wie vor sind jene Mittel, die von der internationalen Gemeinschaft für die weltweite Unterstützung von Minenopfern bereitgestellt werden, zu gering. 2019 machten sie mit 18,8 Millionen US-Dollar lediglich 9 % der insgesamt bereitgestellten Minenaktionsunterstützung aus. Zudem reduzierten sich die weltweiten Hilfszahlungen gegenüber 2018 um 7 %.

Improvisierte Landminen als besondere Gefahr
Die immer größer werdende Gefahr durch improvisierte Landminen (IED) ist vor allem in Afghanistan, Syrien und im Irak zu beobachten. So verlegte die Terrormiliz IS im Irak vor ihrer Vertreibung unzählige improvisierte Minen. Hergestellt aus Sprengstoff aus Düngemittel und anderen frei erhältlichen Handelsprodukten, einfachen 9-Volt-Batterien und Kanister oder Plastikboxen als Behälter, verhindern sie die Rückkehr der Geflüchteten und den Wiederaufbau. Da IEDs außerhalb der Industriestandards gefertigt werden, sind sie besonders gefährlich. Sie können eine endlose Vielfalt an Formen, Größen und Auslösern haben. Selbstgebaute Sprengstoffe sind zudem weniger beständig als militärische Sprengstoffe und reagieren meist empfindlicher auf Reibung, Hitze oder Bewegung.

Auch 2019 war es vor allem der Einsatz von improvisierten Landminen durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, der zu der anhaltend hohen Zahl an zivilen Opfern beitrug. Mindestens 5.554 Opfer durch Minen und ERW wurden registriert, wobei eine hohe Dunkelziffer angenommen werden muss. Mit 2.949 Personen verunglückten mehr als die Hälfte durch improvisierte Minen.

Staatlicher Landmineneinsatz in Myanmar und der Westsahara
„Wir sind sehr besorgt über den jüngsten Militärputsch in unserem Projektland Burma/Myanmar“, so Tscheinig. „In den letzten Jahren galt ein Waffenstillstand zwischen ethnischen Minderheiten und dem burmesischen Militär. Das hinderte die Militärführung jedoch nicht am wiederholten Einsatz von Landminen. In der gegenwärtigen aufgeheizten Stimmung im Land und angesichts der fortgesetzten Unterdrückung ethnischer Minderheiten befürchten wir, dass das Militär den Einsatz von Landminen noch verstärken wird.“

Weitgehend unbeachtet von der Weltöffentlichkeit setzte Marokko im November 2020 den Einsatz von Landminen in der seit 1976 annektierten Westsahara fort. Nach Kampfhandlungen zwischen der marokkanischen Armee und der Frente Polisario wurde im Gebiet von Guerguerat im Südwesten der Westsahara der mehr als 2.700 km lange, stark verminte Sandwall bis zur mauretanischen Grenze verlängert, wie Premierminister Saâd-Eddine El Otmani gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters bestätigte. Laut Nichtregierungsorganisationen wurde der neue Abschnitt der sogenannten Mauer der Schande mit tausenden Antipersonen- und Antipanzerminen „abgesichert“.

Appell für eine minenfreie Welt
Gemeinsam gegen Landminen verurteilt auf das Schärfste den Einsatz von Landminen, ob von regulären Truppen oder von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen. GGL-Vizepräsidentin Tscheinig: „Antipersonenminen verursachen unermessliches Leid. Sie sind nicht nur während Kampfhandlungen, sondern für viele Jahre, oft Jahrzehnte, eine enorme Bedrohung für die betroffene Zivilbevölkerung. Die überwiegende Zahl von Staaten verurteilt ihren Einsatz und trat dem Minenverbotsvertrag bei. GGL fordert die Staatengemeinschaft auf, das humanitäre Völkerrecht auch in Myanmar und der Westsahara durchzusetzen. Auch ist es wichtig, Druck auf all jene Staaten auszuüben, die der Ottawa-Konvention noch nicht beigetreten sind.“

GGL setzt sich in Österreich aktiv für das Ziel einer minenfreien Welt ein. Im Februar übergab GGL eine Petition gegen den erneuten Einsatz von Landminen durch das US-Militär im Außenministerium. Dabei brachten die GGL-Vertreterinnen die Forderung an Außenminister Schallenberg vor, im Namen Österreichs als Vertragsstaat und Gründungsmitglied der Ottawa-Konvention US-Präsident Joe Biden formell zu ersuchen, das Verbot des unbegrenzten Einsatzes von Landminen durch das US-Militär wieder in Kraft zu setzen und einen Beitritt der USA zur Ottawa-Konvention zu erwirken.

Weiterführende Informationen:  www.landmine.at sowie www.facebook.com/landmine.at

Für Rückfragen und Bildmaterial
Mag. Iwona Tscheinig
Gemeinsam gegen Landminen
+43 664 4011233
iwona.tscheinig@ggl-austria.at

PA: WM 2022 in Katar: FIFA muss faire Arbeitsbedingungen einfordern

Amnesty International meldet die Ausbeutung und Misshandlung von Arbeitsmigrant*innen in Katar im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2022 und fordert mit einer Petition an die FIFA den Schutz der Rechte von Arbeiter*innen.

London / Wien (22. März 2021) – Im Vorfeld der Qualifikationsrunde für die Fussballweltmeisterschaft 2022 in Katar fordert Amnesty International die FIFA auf, ihren Einfluss auf die katarischen Behörden geltend zu machen, um den Missbrauch von Arbeitsmigrantinnen und -migranten zu stoppen.
„Diese Fußballweltmeisterschaft wäre ohne Arbeitsmigrant*innen schlicht nicht möglich. Das Leben vieler Arbeiter*innen in Katar ist jedoch von Missbrauch und Ausbeutung geprägt “, sagt Steve Cockburn, Experte für wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International. 
„Als Veranstalterin der WM ist die FIFA nach internationalen Standards dafür verantwortlich, die mit dem Turnier verbundenen Risiken für Menschenrechtsverletzungen zu minimieren. Die Qualifikationsspiele dieser Woche zeigen, dass das Zeitfenster, in dem die FIFA Einfluss auf Katar nehmen kann, immer kleiner wird. Sie muss jetzt handeln, um sicherzustellen, dass die Weltmeisterschaft 2022 ein Turnier ist, auf das man stolz sein kann und nicht eines, das in erster Linie durch die Verletzung der Rechte von Arbeiter*innen von sich reden macht.“ 

Reformen unzureichend umgesetzt
Katar hat in den letzten Jahren zahlreiche positive Reformen auf den Weg gebracht, und damit zum Teil auf die erhöhte Aufmerksamkeit nach der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft reagiert. Die Reformen werden jedoch allzu häufig nur unzureichend umgesetzt. 
Kürzlich hat Katars Schura-Rat, ein beratendes Gremium, eine Reihe von Empfehlungen vorgelegt, die – sollten sie von der Regierung angenommen werden – einen Großteil der durch die Reformen erzielten Fortschritte wieder zunichtemachen würden, u. a. durch die Wiedereinführung von Einschränkungen der Rechte von Arbeitnehmer*innen, ihren Arbeitsplatz zu wechseln und das Land zu verlassen.   

FIFA muss Einfluss nutzen
Am 15. März hat Amnesty International die FIFA in einem Schreiben an FIFA-Präsident Gianni Infantino aufgefordert, ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. 
Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte muss die FIFA sicherstellen, dass die Menschenrechte bei der Organisation und Durchführung der Weltmeisterschaft geachtet werden. Dazu zählen u. a. eine eigene, unabhängige und regelmäßige Kontrolle der WM-Projekte und -Standorte sowie die Wahrung der Sorgfaltspflicht, um Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Turnier zu erkennen und zu verhindern. Insbesondere trägt die FIFA die Verantwortung dafür, dass Arbeiter*innen für alle Schäden, die sie im Rahmen der bisherigen WM-Projekte erlitten haben, in Zusammenarbeit mit den katarischen Behörden und anderen relevanten Interessengruppen angemessen entschädigt werden.
„Die FIFA muss ihren Einfluss nutzen, um Katar dazu zu bewegen, bestehende Reformen unverzüglich umzusetzen und Vorschläge, die Arbeiter*innen ihre neu erworbenen Rechte nehmen, abzulehnen“, so Steve Cockburn. 

Fußballfans aufgefordert sich für die Rechte der Arbeiter*innen einzusetzen
Amnesty International ruft Fußballfans weltweit dazu auf, sich für Arbeitsmigrant*innen in Katar einzusetzen und die Amnesty-Petition an die FIFA zu unterzeichnen und zu teilen. Amnesty fordert die FIFA auf, alles zu tun, um die Bedingungen für jene Arbeiter*innen zu verbessern, ohne deren Arbeit das Turnier gar nicht stattfinden könnte. In 27 Ländern, darunter auch Österreich, hat Amnesty International im November 2020 auch die jeweiligen nationalen Fußballverbände aufgefordert, sich für die Rechte von Arbeitsmigrant*innen einzusetzen. 

Amnesty erkennt die Schritte an, die von der FIFA in den letzten Jahren unternommen wurden, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören beispielsweise die Veröffentlichung von Leitprinzipien zu Menschenrechtsfragen 2017 und einer gemeinsamen Nachhaltigkeitsstrategie für die FIFA Fußball-WM 2022 im Oktober 2019. Die FIFA hat sich dazu verpflichtet, ein „Vermächtnis erstklassiger Standards und Praktiken für die Arbeiter*innen in Katar und weltweit“ zu hinterlassen, doch das anhaltende Problem schwerwiegenden Arbeitsmissbrauchs zeigt, dass es noch viel zu tun gibt.  

Hintergrund
Insgesamt 2,3 Millionen Arbeitsmigrant*innen verdienen in Katar ihren Lebensunterhalt, sie stellen dabei 95 Prozent der Arbeitskräfte.
Rund 20.000 davon arbeiten auf den WM-Baustellen im Land. 173.000 Personen, meist Frauen, sind als Hauspersonal angestellt. Viele von ihnen leiden unter den nach wie vor schlechten Arbeitsbedingungen: Sie erhalten ihren Lohn oft unregelmäßig, verspätet, oder überhaupt nicht. Bis vor kurzem durften sie nur mit Einverständnis ihrer Arbeitgeber*innen den Job wechseln oder das Land verlassen.
Diese Regelung ist inzwischen zwar gesetzlich abgeschafft, wird aber in der Praxis weiterhin angewandt und die Abschaffung zunehmend erneut in Frage gestellt.
Vor allem Hauspersonal ist trotz einer Gesetzesreform Missbrauch und Ausbeutung ausgeliefert: Hausangestellte müssen bis zu 18 Stunden täglich arbeiten, haben keine Ruhepausen, keinen freien Tag und werden häufig durch ihre Arbeitgeber*innen beschimpft, geschlagen und sexuell missbraucht. Die Täter*innen gehen fast immer straflos aus.

Link zur Petition: https://action.amnesty.at/petition/fifa-katar22

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Martina Powell / Gesine Schmidt-Schmiedbauer
+43 664 2359138 / +43 664 4001056
E-Mail: presse@amnesty.at

PA: AG Globale Verantwortung begrüßt Mittel aus dem Auslandskatastrophenfonds

Ausschüttung von 13,5 Mio. Euro für Soforthilfemaßnahmen in Krisenregionen beschlossen – planbares Vorgehen endlich möglich

Mit den Mitteln sollen humanitäre Hilfsprogramme österreichischer Nichtregierungsorganisationen in Krisenländern finanziert werden. „Wir freuen uns, dass die Bundesregierung mit ihrem heutigen Beschluss langanhaltende Krisen ins Visier nimmt. Sie sind eine große Herausforderung für die Humanitäre Hilfe, für die es planbare Mittel braucht. Bislang war weder bekannt, ob, wann und wie viel aus dem Auslandskatastrophenfonds ausgeschüttet wird. Mit der Freigabe der Mittel zu Beginn des Jahres können humanitäre Organisationen ihre Maßnahmen – Personaleinsätze, Materialressourcen, etc. – nun frühzeitig planen. Ein wichtiger Schritt, den wir schon lange empfohlen haben. Wir hoffen, dass diese Planbarkeit auch in die in Erarbeitung befindliche Strategie für die Humanitäre Hilfe Österreichs einfließen wird“, begrüßt Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung, dem Dachverband von 34 Organisationen aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe, den heutigen Ministerratsbeschluss.

COVID-19 heizt bestehende Krisen weiter an

„Die Auswirkungen von COVID-19 und der Lockdowns sind nicht nur bei uns dramatisch, sondern ganz besonders in Ländern des Globalen Südens. Die Pandemie verstärkt bereits bestehende Herausforderungen in Entwicklungsländern, wie Armut, bewaffnete Konflikte oder die Auswirkungen der Klimakatastrophe. Mit den Mitteln aus dem Katastrophenfonds können humanitäre Organisationen Tausenden Menschen direkt helfen und präventive Maßnahmen setzen, lokale Gesundheitseinrichtungen stärken, Menschen mit Wasser sowie Hygieneprodukten versorgen“, fährt Vilim fort. Konkret kämen die 13,5 Mio. Euro humanitären Hilfsprogrammen für Menschen in der Ukraine, Jordanien und im Libanon sowie in den afrikanischen Staaten Äthiopien, Burkina Faso, Mosambik und Uganda zugute.

Zwei Jahre sei es her, als die Zyklone Idai und Kenneth 600 Tote in Mosambik forderten, 565.000 Menschen gelten laut ECHO noch heute als vertrieben. Jordanien und dem Libanon, die rund 752.000 und 1,5 Mio. syrische Schutzsuchende aufgenommen hätten, fehle es nach 10 Jahren Syrienkrieg an wirtschaftlicher und sozialer Stabilität. Sie seien nicht in der Lage, die Versorgung der Menschen zu sichern. Seit Beginn des bewaffneten Konflikts in der Ostukraine 2014 seien nach Angaben von ECHO 30.000 Menschen verletzt und 13.000 getötet worden. 3,4 Mio. Menschen würden sich in einer andauernden humanitären Notlage befinden.

Laut UNOCHA ist die Zahl jener, die Humanitäre Hilfe benötigen, weltweit auf 235 Mio. Menschen angestiegen – Tendenz weiter steigend. „COVID-19 ist ein Grund dafür. Erst wenn wir COVID-19 weltweit im Griff haben, erst wenn Menschen überall geimpft sind, sinkt das Risiko neuer Varianten, die den Impfschutz unterlaufen können. COVID-19 besiegen wir nur weltweit oder gar nicht. Humanitäre Organisationen sind überall dort, wo Menschen in Not sind. Wir stehen mit unserer Expertise zur Verfügung, danken der Bundesregierung und ermuntern zu weiteren Schritten, um Menschen Lebensperspektiven zu ermöglichen“, schließt Vilim.

Rückfragen und Kontakt
AG Globale Verantwortung
Hannah Hauptmann
Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
+43 1/522 44 22 – 15 | +43 699/17 20 42 07
presse@globaleverantwortung.at
www.globaleverantwortung.at

Presse-Einladung: Die Auswirkungen von zehn Jahren Krieg in Syrien auf Kinder und ihre Kindheit

Virtueller Feldbesuch in Syrien und Jordanien mit anschließendem Pressegespräch

Wer: Ted Chaiban, UNICEF-Regionaldirektor für den Nahen Osten und Nordafrika, sowie Juliette Touma, UNICEF-Regionalleiterin für Kommunikation, Naher Osten und   Nordafrika

Wann: Donnerstag, 11. März 2021 um 14:00 Uhr (CET)
Wo: Zoom Webinar: https://unicef.zoom.us/j/93935909193, Kennwort: 087469

*Englische Übersetzung wird verfügbar sein.

Um zehn lange Jahre des Krieges in Syrien zu markieren und die Folgen des Konflikts für Kinder innerhalb Syriens und in den Nachbarländern darzustellen. Der jahrzehntelange Krieg in Syrien hat verheerende Auswirkungen auf Kinder und ihre Kindheit. Innerhalb Syriens gibt es mehr als sechs Millionen hilfsbedürftige Kinder. Viele von ihnen wurden in den Krieg hineingeboren und kennen nichts anderes als Konflikt, Vertreibung und Verluste.

Allein im letzten Jahr hat sich die Zahl der Kinder in psychischen Notlagen verdoppelt – ein Hinweis auf die lebenslangen Folgen, die der Krieg auf die psychische Gesundheit und das Wohlbefinden der Kinder in Syrien hat. Die Hälfte der syrischen Kinder geht nicht in die Schule, ihnen wird Bildung vorenthalten. Eine von drei Schulen innerhalb Syriens kann nicht genutzt werden, weil sie beschädigt oder zerstört wurden, vertriebene Familien beherbergen oder für militärische Zwecke genutzt werden.

Die COVID-19-Pandemie hat die Situation der Kinder in Syrien weiter verschärft. Die Zahl jener, die Hilfe benötigen, ist allein im letzten Jahr um 20 Prozent gestiegen. 65 Prozent der Familien gaben an, dass sie ihre Grundbedürfnisse nicht befriedigen können und fast 80 Prozent der Menschen in Syrien leben in Armut.

Mehr als 10.000 Kinder wurden nachweislich getötet oder verletzt, fast 700 Bildungseinrichtungen und -personal sind unter Beschuss geraten, während die Hälfte der Gesundheitseinrichtungen nicht funktioniert. Diese Zahlen sind die Spitze des Eisbergs. Sie ergeben, was die UN seit 2014, als der Verifizierungsprozess eingeführt wurde, belegen konnte.

UNICEF-Regionaldirektor, Ted Chaiban, hat kürzlich Syrien besucht und dort Kinder und Familien getroffen. Auf seiner Reise besuchte er auch das Lager Al-Hol im Nordosten Syriens, wo 22.000 ausländische Kinder in Lagern und Gefängnissen ausharren.

Der Krieg wirkt sich auch auf die Nachbarländer Syriens aus. 2,5 Millionen Kinder aus Syrien sind dort als Flüchtlinge registriert. Jordanien, der Libanon, die Türkei, der Irak und Ägypten beherbergen mehr als 80 Prozent aller syrischen Flüchtlinge auf der Welt.

Die Reaktion auf die Krise in Syrien in den letzten zehn Jahren ist eine der größten humanitären Operationen in der Geschichte von UNICEF. Allein im letzten Jahr erreichte UNICEF mit Partnern über 3,7 Millionen Kinder mit Lernangeboten, 900.000 Kinder erhielten Routine-Immunisierungen oder Impfungen und 400.000 Kinder psychosoziale Unterstützung in Syrien und den Nachbarländern. Dies ist ein Höhepunkt der Hilfsmaßnahmen, die die UNICEF-Teams vor Ort durchführen.

Um die Hilfe für Kinder und Familien in Syrien und den Nachbarländern im Jahr 2021 fortzusetzen, bittet UNICEF um 1,4 Milliarden US-Dollar.

Über UNICEF
UNICEF, das Kinderhilfswerk der Vereinten Nationen, setzt sich in mehr als 190 Ländern und Territorien für jedes Kind weltweit ein. Wir arbeiten effizient, transparent und nachhaltig, für das Überleben und Wohlergehen jedes Kindes – ohne Wenn und Aber. UNICEF finanziert sich ausschließlich durch freiwillige Beiträge und wird in Österreich durch das Österreichische Komitee für UNICEF vertreten. Seit 1962 setzt sich UNICEF Österreich für Kinder ein – im Ausland wie im Inland. Um unsere Arbeit fortsetzen zu können, benötigen wir dringend Ihre Unterstützung.

Zur Bestätigung Ihrer Teilnahme, für Fragen im Vorfeld oder für Interviewwünsche: presse@unicef.at   

Rückfragen und Kontakt:
UNICEF Österreich, Mag. Lisa Haber, MA., +43 1 879 21 91-45, haber@unicef.at

UNICEF Österreich/UNICEF Austria | Für jedes Kind.
Mariahilfer Straße 176/10
A-1150 Wien/Vienna
T +43 1 879 21 91 – 45
M +43 660 380 74 59
F +43 1 879 21 91 – 9

Podiumsdiskussion: DIGITALISIERUNG – FLUCH ODER SEGEN FÜR DEN GLOBALEN SÜDEN?

Philosophin und Wirtschaftspädagogin Martina Kainz, Historiker Thomas Spielbüchler (JKU) und Journalist Erhard Stackl zur Frage, ob die Digitalisierung Fluch oder Segen für den digitalen Süden ist, wer die GewinnerInnen und VerliererInnen der digitalen Revolution sind und wie eine gerechte digitale Zukunft aussehen könnte.

Dieser Vortrag findet am Mi, 10.02.2021, um 19:00 Uhr online statt und ist Teil der Vortragsreihe Denk.Mal.Global, bei der die Digitalisierung aus Südperspektive kritisch beleuchtet und ihr Nutzen, sowie ihr Risiko hinterfragt und diskutiert werden.
Die Teilnahme ist kostenlos.

Anmeldung: VHS Linz oder über denkmalglobal-teil4.eventbrite.com

PA: Forschen ohne Grenzen

ADA und OeAD feiern 10 Jahre Partnerschaften der Hochschulbildung und Forschung für nachhaltige Entwicklung

Das Hochschulkooperationsprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit „APPEAR“ wird heuer zehn Jahre alt. Seit dem ersten Aufruf zu Projekteinreichungen im Frühjahr 2010 sind 43 mehrjährige Partnerschaften zwischen österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen und wissenschaftlichen Institutionen in 20 Ländern des globalen Südens entstanden. 126 internationale Master- oder PhD-Studierende konnten mit einem Stipendium eine Hochschule in Österreich besuchen. Anfang Dezember starten die Austrian Development Agency und der OeAD, der für die Umsetzung verantwortlich ist, in die dritte Phase des österreichischen Vorzeigeprogramms.
 
Wien, 3. Dezember 2020 – Nachhaltiges Management von Gewässern und Fischerei in Burkina Faso, verbesserte Gesundheit von Müttern und Neugeborenen in Äthiopien, sanfter Tourismus in Georgien und Armenien oder der Aufbau von Gender Studies an der Islamischen Universität Gaza – das ist nur eine Auswahl jener Themen, zu denen das Hochschulkooperationsprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit internationale Forschung und Lehre stärkt. Die Partnerschaften zwischen österreichischen Universitäten bzw. Fachhochschulen und akademischen Institutionen in Afrika, Asien, Lateinamerika sowie im arabischen Raum haben alle dasselbe Ziel: Einen Beitrag zu nachhaltiger Entwicklung und zur Internationalisierung im Hochschulbereich leisten.
 
In den vergangenen zehn Jahren förderte die Austrian Development Agency (ADA), die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, das Programm mit dem klingenden Akronym „APPEAR“ mit rund 20 Millionen Euro. 43 universitäre Kooperationsprojekte und 126 Stipendien wurden so ermöglicht, 691 wissenschaftliche Publikationen veröffentlicht. Knapp 11.000 Studierende und Lehrende profitierten bisher von den Hochschulpartnerschaften. Im Dezember 2020 starten die ADA und der OeAD, der die Initiative betreut und umsetzt, in die dritte Phase ihrer Zusammenarbeit. Insgesamt 18,7 Millionen Euro stellt die Austrian Development Agency bis Ende 2027 dafür zur Verfügung. Sie fließen in mindestens 30 weitere akademische Kooperationsprojekte sowie 54 PhD- und zehn Master-Stipendien.
 
Österreichisches Aushängeschild mit internationaler Vorbildwirkung
„Bildung ist ein wesentlicher Faktor für die Reduzierung von Armut und eine dezidierte Priorität der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Mit unserem Hochschulkooperationsprogramm leisten wir einen erheblichen Beitrag zur Stärkung von Lehre, Forschung und institutionellen Kapazitäten in unseren Schwerpunktländern und darüber hinaus – über die Grenzen von Staaten, Kulturen und Disziplinen hinweg. Unsere Erfolgsbilanz der vergangenen zehn Jahre macht Mut und zeigt deutlich: Für bessere Lebensbedingungen weltweit sind die Beiträge der Wissenschaft von enormer Bedeutung. APPEAR ist zu Recht das Vorzeigeprogramm der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit“, betont ADA-Geschäftsführer Martin Ledolter.
 
Gleichberechtigte Partnerschaft
Partnerschaft auf Augenhöhe ist ein Grundprinzip von APPEAR. Das Programm setzt auf akademische Gleichberechtigung statt auf einseitigen Wissenstransfer. Die Partnerinstitutionen im globalen Süden definieren den entwicklungspolitischen und institutionellen Bedarf sowie die Forschungsfragen selbst. Gemeinsam mit österreichischen Universitäten oder Fachhochschulen erarbeiten sie nachhaltige Lösungen, indem sie unterschiedliche Methoden, kulturelle Systeme und Interpretationsweisen zusammenführen. Der freie Zugang zu Forschungsergebnissen und, wo möglich, zu generierten Datenbeständen („Open Access, Open Data“) ist ein weiteres Charakteristikum von APPEAR.
 
Effiziente Umsetzung durch langjährigen Partner OeAD
Der OeAD, die nationale Agentur für Bildung und Internationalisierung, ist seit Anbeginn für die Betreuung und Umsetzung des Programms zuständig. Dabei greift der langjährige ADA-Partner auf seine breite Expertise sowohl im Bereich der internationalen Kooperation im tertiären Bildungssektor als auch in der Durchführung von Forschungs- und Stipendienprogrammen zurück.
 
„Dem OeAD ist die Zusammenarbeit zwischen österreichischen Hochschulen und Universitäten sowie wissenschaftlichen Einrichtungen in den Partnerländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit besonders wichtig“, resümiert OeAD-Geschäftsführer Jakob Calice. „Die Stärkung von wissenschaftlichen Kompetenzen, institutionellem Lernen und wissenschaftlicher Forschung tragen zur schrittweisen Realisierung der Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung bei. Ergebnisse werden vor Ort umgesetzt und verbessern die Lebenssituation in strukturschwachen Regionen. Daraus ergeben sich vielfältige Erfahrungen lösungsorientierter Forschung, von denen auch die heimische Wissenschaft maßgeblich profitiert“, so Calice.
 
Beitrag zu qualitätsvoller Hochschulbildung für alle
APPEAR trägt in erster Linie zu Ziel 4.3 der 17 Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs) bei. Es lautet: Bis 2030 den gleichberechtigten Zugang aller Frauen und Männer zu einer erschwinglichen und hochwertigen fachlichen, beruflichen und tertiären Bildung einschließlich universitärer Bildung gewährleisten. Über Veranstaltungen, die Kooperation mit dem Wiener Filmfestival „this human world“ oder die OeAD-Podcast-Reihe „Welt im Ohr“ auf Ö1 Radio Campus bindet APPEAR auch in Österreich möglichst viele Akteure ein. Diese Aktivitäten vertiefen das Verständnis für globale Verflechtungen und machen Wissenschaft im entwicklungspolitischen Kontext erlebbar.
 
Hier geht es zu Fotos von vier ausgewählten Hochschulpartnerschaften in Ost- und Westafrika.

Austrian Development Agency (ADA)
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro um.
 
OeAD
Der OeAD, die Agentur für Bildung und Internationalisierung, fördert und vernetzt mit seinen Programmen Menschen und Institutionen aus Bildung, Wissenschaft, Forschung und Kultur. Als Agentur der Republik Österreich leistet der OeAD damit einen Beitrag zur inklusiven, gleichberechtigten und hochwertigen Bildung. Als wichtigste Instrumente dienen der europäische und internationale Austausch sowie die grenzüberschreitende Mobilität. So ist der OeAD unter anderem für die Umsetzung von „Erasmus+ Bildung“ in Österreich verantwortlich.
 
Rückfragehinweise:
Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 

Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 676 83903414      
katharina.schreiber@ada.gv.at
https://www.entwicklung.at/

OeAD-GmbH – Agentur für Bildung und Internationalisierung
Mag. Ursula Hilmar
presse@oead.at
www.oead.at

PA: AG Globale Verantwortung begrüßt Fortschritt bei Österreichs Humanitärer Hilfe

Nach Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds Strategie entwickeln und Planbarkeit ermöglichen

03.12.2020. Der heutige Ministerrat hat die Ausschüttung von weiteren 14,2 Mio. Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds zur Bekämpfung von COVID-19-Folgen in afrikanischen und asiatischen Staaten beschlossen. „Es ist eine positive Entwicklung, dass heuer bereits 50 Mio. Euro aus dem aufgestockten Auslandskatastrophenfonds für Menschen in Not zur Verfügung gestellt werden konnten. Ein wichtiger und für viele Menschen – im wahrsten Sinn des Wortes – überlebensnotwendiger Schritt“, zeigt sich Annelies Vilim, Geschäftsführerin des Dachverbandes Globale Verantwortung mit 35 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe, erfreut.

Planbare Mittel für langanhaltende Krisen

„Andere Gesundheitskrisen, politische Konflikte und die Erderhitzung gönnen uns während der Pandemie keine Auszeit, ganz im Gegenteil: Laut Schätzungen der UNO sind mittlerweile 168 Mio. Menschen auf Humanitäre Hilfe angewiesen – so viele wie seit langem nicht mehr, Tendenz steigend“, führt Vilim weiter aus.

Daher gilt es jetzt, die im Regierungsprogramm vorgesehene Strategie für die Humanitäre Hilfe Österreichs unter Einbeziehung humanitärer Organisationen so zu finalisieren, dass Humanitäre Hilfe den aktuellen und zukünftigen Herausforderungen besser gerecht werden kann. „Dazu gehört, Mittel für langanhaltende und vergessene Krisen zu Beginn eines Jahres zu planen und festzulegen. Denn viele Krisen dauern im Schnitt acht Jahre, in Syrien herrscht mittlerweile fast zehn Jahre Krieg“ schließt Vilim.

Rückfragen & Kontakt:

AG Globale Verantwortung
Hannah Hauptmann
Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
+43 1 522 44 22 – 15 | +43 699 17 20 42 07
hannah.hauptmann@globaleverantwortung.at
www.globaleverantwortung.at