Veranstaltungshinweis: Afrika Filmtage in Salzburg

Vom 10. bis 12. Mai 2022 finden die Afrika-Filmtage im Salzburger Filmkulturzentrum Das Kino statt. Mit Filmen aus Algerien, Äthiopien, Kenia, Somalia und dem Sudan soll ein Kontrapunkt zur wenig differenzierten Wahrnehmung unseres Nachbarkontinents gesetzt werden. 

„In unseren westlichen Köpfen findet sich meist ein sehr einseitiges Afrika-Bild“, sagt Elke Giacomozzi, Geschäftsführerin des Afro-Asiatischen Instituts in Salzburg. „Auf der einen Seite sind unsere Vorstellungen geprägt von Armut, Hunger, Perspektivlosigkeit, instabilen Demokratien und Flüchtlingsströmen. Auf der anderen Seite haben sich Bilder von verklärten Urlaubserlebnissen manifestiert. Mit den Filmen von afrikanischen Filmschaffenden wollen wir einen Blick auf die Lebensrealität in afrikanischen Ländern aus afrikanischer Perspektive ermöglichen.“ 

Die Berücksichtigung der afrikanischen Perspektive hat auch bei der Auswahl der Filme eine große Rolle gespielt: Für die Programmgestaltung wurden Expert*innen für das afrikanische Kino ebenso miteinbezogen wie Vertreter*innen der afrikanischen Diaspora in Österreich. Ein Rahmenprogramm mit diversen Filmgesprächen und Begegnungsmöglichkeiten soll eine vertiefende Auseinandersetzung mit den einzelnen Produktionen und ihren Herkunftsländern ermöglichen. 

Fünf Filme, fünf Länder 
Eröffnet werden die Afrika-Filmtage am Dienstag, 10. Mai, um 19:30 Uhr mit dem berührenden Film „Supa Modo“ aus Kenia. In der 74-minütigen Produktion von Regisseur Likarion Wainaina erfüllt sich für ein neunjähriges und unheilbar krankes Mädchen der Traum, eine Superheldin zu sein. Vor der Ausstrahlung wird die Filmexpertin Aylin Basaran vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien einen kurzen Einblick in das kenianische Filmschaffen geben. 

Am Mittwoch, 11. Mai, stehen „Fig Tree“ aus Äthiopien und „Papicha“ aus Algerien auf dem Programm. Die Handlung von „Fig Tree“ spielt im Jahr 1989 und folgt dem Erwachsenwerden einer Teenagerin im äthiopischen Bürgerkrieg. Nach dem Film wird ein Online-Interview mit Regisseurin Aälam-Warge Davidian und Hauptdarstellerin Betalehem Asmamawe gezeigt, das der Kulturanthropologe Till Simons geführt hat. „Papicha“ als zweiter Film des Tages erzählt vom Mut einer jungen Modeschülerin im Algerien der 1990er-Jahre. In einem zunehmend repressiven Regime wagt sie es, eine Modeschau zu organisieren. „Papicha“ wurde von Algerien zu den Oscars 2020 für den besten internationalen Film ins Rennen geschickt. In Algerien selbst wurde der Film allerdings verboten. 

Am Donnerstag, 12. Mai, folgen „Life on the Horn“ aus Somalia und „Talking About Trees“ aus dem Sudan. Der Kurzfilm „Life on the Horn“ erzählt vom Leben an der somalischen Küste, deren Umwelt in Folge des Tsunami von 2004 mit Giftmüll verseucht wurde. Im Anschluss an die Filmvorführung wird Regisseur Mo Harawe für Fragen des Publikums zur Verfügung stehen. Den Abschluss der Afrika-Filmtage bildet „Talking About Trees“. Die Produktion begleitet vier ältere Filmfreunde bei ihrem Versuch, in der Stadt Omdurman ein Freiluftkino wiederzubeleben. 

Ausführliche Filmbeschreibungen und das gesamte Rahmenprogramm sind auf der Website www.afrikafilmtage.at abrufbar. Für „Supa Modo“ und „Papicha“ werden auch Schulvorstellungen angeboten. 

Nächste Ausgabe ist für 2024 geplant 
Die Afrika-Filmtage werden vom Afro-Asiatischen Institut in Salzburg, von der Nachrichtenagentur afrika.info und dem Salzburger Filmkulturzentrum Das Kino veranstaltet. Das Programm wird gefördert durch die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit, das Land Salzburg, die Stadt Salzburg, die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, die Katholische Frauenbewegung Österreichs und die Erzdiözese Salzburg. Kooperationspartner*innen sind Südwind Salzburg, SEI SO FREI und die EZA Fairer Handel GmbH.  

Die Veranstalter*innen planen, die Afrika-Filmtage in Salzburg zu einer fixen Einrichtung werden zu lassen. „Afrika-Filmtage in Salzburg gab es bereits in den Jahren 1984, 1996 und 2004 – es blieb allerdings bei einzelnen Schwerpunkten“, erklärt Sigrid Gruber vom Salzburger Filmkulturzentrum Das Kino. „Nun sollen die Afrika-Filmtage aber regelmäßig stattfinden, die nächste Ausgabe ist für 2024 geplant.“ 

Presseinfos & Pressekarten
Sigrid Gruber
presse@daskino.at
Link zum Presseordner: https://fb.me/e/2al6sNrQ5
Website: www.afrikafilmtage.at




Film, Vortrag, Workshop, Konzerte: Culture X Change #Iran

Der Iran ist vielfältig und reich auf den verschiedensten Ebenen. Auch wenn die Schlagzeilen in den westlichen Medien, die Schattenseiten der Islamischen Republik in den Vordergrund rücken, dahinter verbergen sich vor allem auf kultureller Ebene die Schätze und Einflüsse einer jahrtausendealten Kultur.

Seit geraumer Zeit leben und arbeiten zahlreiche Kunst- und Kulturschaffende mit engen Beziehungen in den Iran in Österreich. Sie sind seit Jahren fester Bestandteil der kreativen Szenen.

Gerade in diesen herausfordernden Zeiten braucht es den Dialog zwischen unterschiedlichen Auffassungen von Religion und Politik damit diese Welt – nicht zuletzt durch den Austausch von künstlerischen Positionen – eine bessere, eine gerechtere, eine friedlichere wird.

Dazu möchte Culture X Change #Iran anregen, irritieren und Mut machen, die Welt mit anderen Augen zu sehen.

11. – 15. 05. 2022, Wels
Zum Programm

Culture X Change #Iran ist eine Ko-Produktion von Kulturen in Bewegung /VIDC, schl8hof Wels, Kulturverein waschaecht Wels, Programmkino Wels, Life Travel. Gefördert von der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit und Linz AG.




Veranstaltung: Die ersten Österreichischen Konsumdialoge

Von 11. bis 13. Mai 2022 in Hallein bei Salzburg werden unter Einbezug von Expert*innen, Entscheidungsträger*innen, Journalist*innen und anderen Schlüsselpersonen Entwicklungen im Bereich der Erzeugung und Verteilung von Lebensmitteln kritisch reflektiert und diskutiert.

Wissen und Erfahrungen sollen dabei transferiert, unterschiedliche Blickwinkel ausgetauscht werden. Ziel ist die Schärfung des gesellschaftlichen Bewusstseins und der Bau von neuen, starken Brücken. Kinder, Jugendliche und Erwachsene sind gleichermaßen eingeladen sich zu beteiligen, sich aktiv in Diskussionen und Workshops einzubringen. Vorwissen wird keines benötigt.

Offizielle Schirmherrschaft:
Dr. Gerd Müller, Generaldirektor der Organisation der
Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO)

Ergänzend zum inhaltlichen Programm, wird es an allen drei Tagen auch ein vielfältiges kulinarisches und kulturelles Angebot geben. Alles ist für alle Menschen kostenfrei zugänglich. 

Zum Programm




Buchvorstellung und Diskussion: Brennpunkt Westafrika – Die Fluchtursachen und was Europa tun sollte

Bei der Veranstaltung am 5. Mai um 18 Uhr in der Arbeiterkammer Wien wird das aktuelle Buch Brennpunkt Westafrika von Olaf Bernau vorgestellt und mit den Expert*innen Joana Adesuwa Reiterer und Kojo Taylor diskutiert.

Mit einem Blick in die Vergangenheit wird die Frage diskutiert, wie es zur enormen ökonomischen Kluft zwischen Afrika und Europa gekommen ist. Die Veranstaltung ist Teil der Initiative Das Recht, nicht gehen zu müssen – Europäische Politik und Fluchtursachen, die die Arbeiterkammer Wien gemeinsam mit Gewerkschaften, VIDC und weiteren NGOs 2021 gestartet hat.
Anmeldung unter: fanizadeh@vidc.org

Details




Pressekonferenz: Präsentation des Pressefreiheits-Rankings von Reporter ohne Grenzen

Hat sich Österreich erneut verschlechtert und wenn ja, um wie viele Plätze? Und in welchen Staaten ist die Pressefreiheit besonders bedroht?

Auf diese und andere brisante Fragen wird im Rahmen der Präsentation des Rankings am Welttag der Pressefreiheit,

3. Mai 9:30- 10:15 Uhr im Presseclub Concordia

von RSF-Österreich-Präsident Fritz Hausjell und seinen StellvertreterInnen Julia Herrnböck, Erhard Stackl und Corinna Milborn eingegangen.

Moderation: Daniela Kraus, Presseclub Concordia.

Bitten um Ihre Anmeldung bis Mo., 2. Mai 12:00 Uhr. info@rog.at und vor Ort eine FFP2-Maske tragen.

Rückfragen:
Christin Edlinger
0676 670 66 23 und info@rog.at




PA: EU-Lieferkettengesetz: Ohne Nachschärfungen wird sich Rana Plaza wiederholen

Der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza jährt sich am Sonntag zum neunten Mal – Unternehmen müssten mit dem EU-Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Form kaum  Konsequenzen fürchten , die Zivilgesellschaft fordert dringende Nachschärfung, so NGOs und Kalpona Akter, Arbeitsrechtsaktivistin aus Bangladesch bei einem Pressegespräch.

Wien, 21.04.2022: Am 24. April 2022 jährt sich der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch zum neunten Mal. Mehr als 1.100 Menschen verloren 2013 in dem als einsturzgefährdet bekannten Gebäudekomplex ihr Leben, weit über 2.000 wurden verletzt. Der Gebäudeeinsturz gilt als schwerste Katastrophe der Textilindustrie. In der Fabrik ließen namhafte europäische Unternehmen produzieren u.a. Inditex, der Mutterkonzern von ZARA, Primark und C&A. Ende Februar präsentierte die EU-Kommission den lang erwarteten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz. Vertreter:innen der zivilgesellschaftlichen Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” analysierten beim gemeinsamen Pressegespräch mit Kalpona Akter, Arbeitsrechtsaktivistin und Gründerin der „Bangladesh Center for Workers Solidarity“, die politischen Fortschritte seit dem Einsturz von Rana Plaza. „Der Richtlinienentwurf der EU ist nicht adäquat, um die Arbeiter:innen vor Ort ausreichend zu schützen. Wenn ein Unglück passiert, sollen Arbeiter:innen das Recht haben, das Unternehmen in dem Land zu verklagen, in dem es ansässig ist. Alle Arbeiter:innen entlang der Lieferkette müssen geschützt werden!”

„Als in Frankreich 2017 das erste Lieferkettengesetz weltweit beschlossen wurde, sprach man vom „Rana Plaza Gesetz“ – und alle wussten sofort, warum es so ein Gesetz geben muss. Eine Schwäche des französischen Gesetzes, und leider auch des neuen EU Richtlinienvorschlags, ist allerdings, das Betroffene von Menschenrechtsverletzungen noch immer massive Hürden zu überwinden haben, um tatsächlich zu ihrem Recht zu kommen. Eine der größten Hürden ist dabei die Beweislast. Sie darf nicht allein auf den Schultern der Betroffenen liegen.“ erklärt Claudia Saller, Geschäftsführerin der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ). 

Das EU-Lieferkettengesetz – ein Anfang, aber bei weitem nicht genug

„Damit sich Rana Plaza nie wieder wiederholt, braucht das EU-Lieferkettengesetz klare Nachschärfungen. Nur ein effektives Lieferkettengesetz, das alle Unternehmen betrifft, schafft ein Fundament für sichere Textilfabriken. Der derzeitige Vorschlag würde 99% aller EU-Unternehmen nicht betreffen, kritisiert Kampagnenkoordinatorin Bettina Rosenberger.  „Der Entwurf verschriftlicht zwar Ansätze der unternehmerischen Verantwortung, die Unternehmen in der Vergangenheit im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen bereits umgesetzt haben. Allerdings haben sich diese Ansätze meist als ineffektiv oder Greenwashing herausgestellt. Nicht trotz, sondern wegen weniger Arbeitsrechten lassen europäische Unternehmen in Bangladesch produzieren. Umso wichtiger ist ein strenger Rechtsrahmen für die gesamte Lieferkette“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferketten-Experte bei Südwind.

„Wurden ausbeuterische Praktiken und fehlende Umweltstandards in der Vergangenheit von Unternehmen oft genutzt, um sich einen Kostenvorteil zu verschaffen, so ist ein zukünftiges EU-Lieferkettengesetz endlich eine Möglichkeit, dieses Ungleichgewicht zu beenden. Wir begrüßen ein starkes Lieferkettengesetz und fordern daher, dass die Anerkennung und Umsetzung existenzsichernder Löhne und Einkommen, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen als unteilbare Menschenrechte sowie das Mitspracherecht aller Rechteinhaber:innen im vorliegenden Gesetzesentwurf verankert werden“, betont Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich. .

Der EU-Entwurf muss nachgebessert werden

Hierbei spielt die Einbindung von Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenvertretungen eine große Rolle: “Das EU-Lieferkettengesetz setzt sich zum Ziel, Arbeitnehmer:innen weltweit besser zu schützen. Es geht um ihre Arbeitsbedingungen, ihre Sicherheit. Der vorliegende Entwurf bindet Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenvertretungen aber völlig unzureichend ein. Das ist inakzeptabel“, fordert Julia Wegerer, Juristin der Arbeiterkammer Wien, Nachbesserungen ein.

Nur ein effektives Lieferkettengesetz kann das Zeitalter der einstürzenden Textilfabriken beenden. Daher fordern die Vertreter:innen der Kampagne Justizministerin Zadic, Wirtschaftsministerin Schramböck, die EU Kommissare Reynders und Breton sowie die EU Parlamentarier:innen dazu auf, sich für die notwendigen Änderungen einzusetzen. 

Die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ wird vom Bündnis der Treaty Alliance getragen und fordert ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU sowie Unterstützung für das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Das Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) koordiniert die Kampagne und ist österreichisches ECCJ-Mitglied. 

Mehr Infos zur Kampagne: www.menschenrechtebrauchengesetze.at

Die Aufzeichnung des Pressegespräch kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden: bettina.rosenberger@nesove.at 

Diese Aussendung wird im Rahmen des Projekts Clean Clothes Kampagne mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt. Die darin vertretenen Standpunkte geben die Ansicht von Südwind wieder und stellen somit in keiner Weise die offizielle Meinung der Fördergeber dar.




PA: Neue OECD-Zahlen belegen: Österreich bleibt bei Entwicklungshilfeleistungen Schlusslicht

AG Globale Verantwortung appelliert an Bundesregierung, angesichts multipler Krisen die abermals niedrigen Entwicklungshilfeleistungen Österreichs endlich zu erhöhen.

„Laut vorläufiger Zahlen der OECD zählt Österreich mit einer sogenannten ODA-Quote von 0,31% – also jenem Anteil seines Bruttonationaleinkommens (BNE), den der Staat für öffentliche Entwicklungshilfeleistungen zur Verfügung stellt – auch im Jahr 2021 zu den Schlusslichtern Europas. Damit ist Österreich noch immer weit vom international vereinbarten Ziel, 0,7% des BNE zur Verfügung zu stellen, entfernt. Österreichs ODA-Quote ist lediglich um 0,01% gegenüber 2020 gestiegen. Angesichts multipler, sich gegenseitig verstärkender Krisen ist das bedauerlich und weder vorausschauend noch im Sinn des Regierungsprogramms, welches eine substanzielle Erhöhung der Mittel für Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe vorsieht“, kommentiert Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung, Österreichs öffentliche Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance, ODA), die heute von der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) präsentiert worden sind.

Schweden habe mit einer vorläufigen ODA-Quote von 0,92% das 0,7%-Ziel wiederholt deutlich übertroffen, Norwegen mit 0,93% und Luxemburg gar mit 0,99%. Wie bereits im letzten Jahr liege auch Deutschland mit 0,74% klar über dem Ziel. „Österreich dürfte seine Ausgaben zur Eindämmung der Pandemie in Ländern des Globalen Südens mit insgesamt 53,14 Mio. Euro gegenüber 2020 fast verdoppelt haben. Dennoch waren die COVID-19-Hilfen Deutschlands und Dänemarks mit über 2,5 Mrd. Euro bzw. 104 Mio. Euro um ein Vielfaches höher. Trotz einer Steigerung von über 126 Mio. Euro auf fast 577 Mio. Euro innerhalb eines Jahres fällt Österreichs gesamte bilaterale Hilfe – die Visitkarte für Österreichs Engagement in der Welt – im Pro-Kopf-Vergleich ernüchternd aus: Österreich dürfte pro Einwohner*in knapp 65 Euro in direkte Projekthilfe investiert haben, während Deutschland rund 241 Euro und Schweden sogar 323 Euro pro Kopf zur Verfügung stellten“, vergleicht Vilim.

Unterschätzt Österreich die Krisen unserer Zeit?

„Es ist wichtig, dass es laut vorläufiger OECD-DAC-Daten im Jahr 2021 in einigen Bereichen Erhöhungen gegeben haben dürfte. So haben sich Österreichs Ausgaben für Humanitäre Hilfe gegenüber 2020 auf 97 Mio. Euro verdoppelt. Dennoch scheitert Österreich Jahr um Jahr daran, das international vereinbarte 0,7%-Ziel zu erreichen. Es drängt sich die Frage auf, ob Österreich immer noch die massiven Herausforderungen, vor die der Krieg in der Ukraine und andere Konflikte, COVID-19, Klimakrise und steigende Armut die Welt stellen, unterschätzt. In diesen Zeiten braucht es über kurzfristig geschnürte Hilfspakete hinweg langfristig planbare Mittel, um den Auswirkungen dieser Krisen vorzubeugen, sie einzudämmen und zu bewältigen“, richtet sich Vilim an die österreichische Bundesregierung

Es sei nicht verwunderlich, dass mit der Zunahme multipler Krisen auch der Bedarf an internationalem Engagement steige. „Extreme Armut ist erstmals nach zwei Jahrzehnten wieder gestiegen. Auch die Zahl hungernder Menschen auf der Welt hat sich laut FAO im ersten Jahr der Pandemie auf insgesamt 811 Mio. erhöht, 118 Mio. Menschen mehr als noch 2019. Aufgrund der Auswirkungen der Klimakrise oder des Krieges in der Ukraine könnten in fragilen Staaten Afrikas und des Nahen Ostens Hungersnöte bevorstehen. Darüber hinaus hat COVID-19 internationale Gesundheitssysteme massiv überlastet, von den sozialen und wirtschaftlichen Folgen der Pandemie, die viele arme Länder noch längst nicht überwunden haben, ganz zu schweigen“, führt Vilim aus.

„Wir appellieren daher an die österreichische Bundesregierung, wie im Regierungsprogramm versprochen, das 0,7-%-Ziel entschlossener anzugehen und für eine langfristig planbare Entwicklungshilfe zu sorgen. Mit einer substanziellen Erhöhung dieser trägt Österreich langfristig zu menschlicher Sicherheit von Millionen von Menschen und damit zu Stabilität in der Welt bei. Das ist durchaus im Interesse Österreichs und Europas; denn wir sind erst sicher, wenn alle sicher sind“, schließt Vilim.

Rückfragehinweis:
Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
presse@globaleverantwortung.at
www.globaleverantwortung.at
Tel: 01/522 44 22-15
Mobil: +43 699/17 20 42 07




PA: Iran: Fehlende medizinische Versorgung in Gefängnissen – Menschen werden dem Tod überlassen

Iranische Gefängnisbehörden verletzen in schockierendem Ausmaß das Recht auf Leben, indem sie kranken Gefangenen die lebensrettende medizinische Versorgung verweigern, so Amnesty International in einem neuen Bericht.

WIEN/LONDON, 11.04.2022 – Am 21. März starb der iranisch-australische Doppelstaatsbürger Shokrallah Jebeli im iranischen Evin-Gefängnis. Jebeli litt unter den Folgen von Schlaganfällen, Nierensteinen und hohem Blutdruck. Die Behörden hatten ihm angemessene fachärztliche Behandlung sowie Medikamente verweigert. Das iranische Evin-Gefängnis ist zum Synonym für Folter und Tod geworden, mit tausenden Hinrichtungen und dem Verschwinden zahlreicher politischer Gefangener. Unter den Insassen befinden sich auch mehrere politische Gefangene mit iranisch-europäischer Doppelstaatsbürgerschaft, darunter einige aus Deutschland und Österreich.

In dem neuen Bericht „In death’s waiting room: Deaths in custody following deliberate denial of medical care in Iran’s prisons“ dokumentiert Amnesty International, wie die Gefängnisbehörden im Iran routinemäßig zu Todesfällen in Haft beitragen oder sie sogar herbeiführen. So verzögern sie beispielsweise Notfallbehandlungen im Krankenhaus oder verweigern diese ganz. Die Behörden weigern sich, unabhängige und transparente Untersuchungen zu Todesfällen in Haft durchzuführen. Sie sorgen nicht dafür, dass gegen die Verantwortlichen Ermittlungen eingeleitet werden.

Katja Müller-Fahlbusch, Expertin für die Region Naher Osten und Nordafrika, sagt: „Die erschreckende Missachtung des menschlichen Lebens durch die iranischen Behörden hat die Gefängnisse für kranke Häftlinge in ein Wartezimmer des Todes verwandelt. Krankheiten, die gut zu behandeln sind, gehen in iranischen Gefängnissen tragischerweise oft tödlich aus. Todesfälle in Haft, die auf die Verweigerung von medizinischer Versorgung zurückzuführen sind, missachten das Recht auf Leben. Das ist gemäß dem Völkerrecht eine schwere Menschenrechtsverletzung. Wenn zudem die Verantwortlichen mit hinreichender Sicherheit wussten, dass ihr Handeln den Tod eines Menschen nach sich ziehen würde, käme dies sogar einer außergerichtlichen Hinrichtung gleich, was ebenso ein völkerrechtliches Verbrechen ist.“

In dem Bericht werden die Todesumstände von 92 inhaftierten Männern und vier Frauen in insgesamt 30 Gefängnissen in 18 iranischen Provinzen seit Januar 2010 beschrieben. Die Ergebnisse basieren auf einer Auswahl aussagekräftiger Fälle, auf langfristigen Erkenntnissen über die bewusste Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung in iranischen Gefängnissen sowie auf einer umfassenden Auswertung von Berichten unabhängiger Menschenrechtsgruppen.

Die 96 untersuchten Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs, die tatsächliche Zahl der Todesfälle in Gewahrsam liegt sicher weit höher. Hinzukommen auch noch die von Amnesty nicht berücksichtigten Tode, bei denen physische Folter oder Schusswaffen zum Einsatz kamen. Zu diesen hat Amnesty International im September 2021 einen eigenen Bericht veröffentlicht.

Die grassierende Straflosigkeit führt dazu, dass diese Tode in aller Regel ungestraft bleiben. Amnesty International fordert deshalb von der Bundesregierung, sich im Rahmen der Vereinten Nationen für die Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungsmechanismus für den Iran einzusetzen, um gegen die systematische Straflosigkeit vorzugehen.

Doppelstaatsbürger*innen in iranischen Gefängnissen

Derzeit befinden sich mindestens 17 Doppelstaatsbürger*innen aus Europa und Amerika in iranischer Gefangenschaft, darunter auch einige aus Deutschland und Österreich.
Nach jahrelangen intensiven Verhandlungen zwischen Großbritannien und dem Iran wurden am 16. März zwei britisch-iranische Staatsbürger*innen, Nazanin Zaghari-Ratcliffe und Anoosheh Ashoori, freigelassen. Weitere Familien im Westen warten besorgt auf die Freilassung ihrer Angehörigen.

Unter den Gefangenen des berüchtigten Evin-Gefängnisses im Iran befinden sich die österreichisch-iranischen Doppelstaatsbürger Kamran Ghaderi und Massud Mossaheb sowie die deutsch-iranische Doppelstaatsbürgerin Nahid Taghavi. Sie alle wurden nach mehrmonatiger Isolationshaft, Folter und grob unfairen Gerichtsverfahren zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die drei politischen Gefangenen leiden unter schweren gesundheitlichen Problemen. Eine angemessene medizinische Versorgung wird ihnen von den iranischen Behörden weiterhin verweigert.

Rückfragehinweis:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at




PA: AMNESTY INTERNATIONAL und Human Rights Watch dokumentieren ethnische Säuberungen in West-Tigray

Sicherheitskräfte der Region Amhara und deren Verbündete haben eine ethnische Säuberungskampagne gegen die tigrayische Zivilbevölkerung im Westen der umkämpften äthiopischen Region Tigray verübt, die zur Vertreibung hunderttausender Menschen aus der Region führte. Die Tötungen, Vergewaltigungen, Massenfestnahmen und Zwangsumsiedlungen kommen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich, urteilen Amnesty International und Human Rights Watch in dem gemeinsamen Bericht „‘We Will Erase You From This Land’: Crimes Against Humanity and Ethnic Cleansing in Ethiopia’s Western Tigray Zone “.

Wien/London, 06.04.2022 – Die Recherchen belegen, dass Behördenvertreter*innen in West-Tigray sowie Sicherheitskräfte aus der benachbarten Region Amhara mehrere hunderttausend tigrayische Zivilpersonen systematisch vertrieben haben – unter Einsatz von Drohungen, außergerichtlichen Tötungen, sexualisierter Gewalt, willkürlichen Massenfestnahmen, Plünderungen, Zwangsumsiedlungen und der Verweigerung humanitärer Hilfe. All dies geschah mit Billigung und unter möglicher Beteiligung der nationalen äthiopischen Streitkräfte. Diese umfassenden und systematischen Angriffe gegen die tigrayische Zivilbevölkerung stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen dar.

Sicherheitskräfte trieben tausende Tigrayer*innen zusammen, um sie unter unwürdigen Bedingungen einzusperren und zu misshandeln. Tausende Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt und dabei rassistisch beleidigt. Behördenvertreter*innen stellten Schilder auf, die Tigrayer*innen aufforderten, die Region zu verlassen. Der Zugang zur Region wurde massiv eingeschränkt, sodass kaum humanitäre Hilfe zu den Menschen gelangt und Hunderttausende von einer Hungersnot bedroht sind.

„Seit November 2020 führen Amhara-Sicherheitskräfte eine unerbittliche Kampagne durch, um Tigrayer*innen aus dem Westen der Region zu vertreiben. Die äthiopische Regierung hat das schockierende Ausmaß dieser Verbrechen beharrlich geleugnet und nichts getan, um sie zu verhindern. Sie muss nun endlich reagieren und die Sicherheitskräfte entwaffnen und aus der Region abziehen, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren“, fordert Kenneth Roth, Executive Director von Human Rights Watch. Amnesty International-Generalsekretärin Agnès Callamard kritisiert: „Die Reaktionen der internationalen und regionalen Partner Äthiopiens werden der Schwere der Verbrechen, die in West-Tigray verübt werden, nicht gerecht. Es muss alles dafür getan werden, den unmenschlichen Grausamkeiten ein Ende zu setzen. Die äthiopische Zentralregierung und die Regionalregierungen müssen gewährleisten, dass die tigrayische Bevölkerung sicher und auf freiwilliger Basis in ihre Heimat zurückkehren kann, und gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um Gerechtigkeit für diese abscheulichen Verbrechen zu erreichen.“

Die Menschenrechtsorganisationen fordern von der äthiopischen Regierung, Hilfsorganisationen umgehend ungehinderten Zugang zu der Region zu gewähren, alle willkürlich Inhaftierten freizulassen und Menschenrechtsverstöße zu untersuchen, um angemessen gegen die Verantwortlichen vorgehen zu können. Die Konfliktparteien sollten der Entsendung einer internationalen Friedenstruppe unter Führung der Afrikanischen Union nach West-Tigray zustimmen, um den Schutz aller Bevölkerungsgruppen vor Übergriffen zu gewährleisten.

HINTERGRUND:
Über einen Zeitraum von 15 Monaten führten Amnesty International und Human Rights Watch Interviews mit mehr als 400 Personen. Die Researcher*innen analysierten auch medizinische und forensische Berichte sowie Gerichtsdokumente und verifizierten Satellitenbilder und Foto- und Videobeweise. Sowohl die äthiopischen Streitkräfte als auch die amharischen Behörden haben ethnische Säuberungen in West-Tigray von sich gewiesen.

Den Bericht finden Sie hier.

Für Interviews und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.




PA: SCHOKO-OSTERHASENCHECK 2022 VON SÜDWIND UND GLOBAL 2000

Die NGOs küren vier ökosoziale Testsieger und orten viel Aufholbedarf: Knapp ein Drittel der getesteten Hasen hat weder Fairtrade- noch Bio-Zertifikat. Minimale Pestizid-Rückstände auch bei Rainforest Alliance-Produkten.

Wien, 30. März 2022 – Guter Hase, schlechter Hase: Die Menschenrechtsorganisation Südwind und die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 liefern den Konsument:innen einmal mehr rechtzeitig vor dem Osterfest eine umfassende Entscheidungshilfe bei der Auswahl der Schokohasen für das Osternest. Insgesamt 36 Schoko-Langohren aus heimischen Supermärkten wurden dafür auf ihre ökologische und soziale Verträglichkeit überprüft und durch das bekannte Ampelsystem gekennzeichnet. Ausgewählte Stichproben gingen zudem zum Pestizid-Check ins Labor. Der Check zeigt weniger Testsieger als im Vorjahr, viel Aufholbedarf bei den Branchengrößen und Hinweise auf den Einsatz gefährlicher Pestizide im Kakaoanbau.

Quartett weiß zu überzeugen

Waren es im vergangenen Jahr noch sechs, wurden diesmal nur vier Schoko-Osterhasen sowohl für soziale wie auch ökologische Kriterien mit der doppelt-grünen Bestbewertung bedacht. Darüber hinaus leuchten gleich 18 weitere Schokohasen in zumindest einer Kategorie „grün“. Das Sieger-Quartett „EZA Schokohase“ aus den Weltläden, der „Natur*pur Bio-Osterhase“ von Spar, der „Favorina Confiserie Sitzhase“ von Lidl und der „Monarc Bio-Confiserie Osterhase“ von Hofer wurde schon im letzten Test doppelt grün gekennzeichnet. Alle vier tragen sowohl das EU-Bio-Siegel als auch ein Fairtrade-Gütesiegel. Dazu Martin Wildenberg Nachhaltigkeitsexperte von GLOBAL 2000: „Durch die Bio-Zertifizierung kann der Kunde sicher sein, dass auf chemische Pestizide und Dünger verzichtet wurde. Das bedeutet weniger Belastung für Mensch und Natur vorort und einen besseren Preis für Bäuerinnen und Bauern. Das Fairtrade Label sichert zusätzlich soziale Standards ab. Einige Anbieter, wie z.B. EZA, gehen auch noch über diese beiden Standards hinaus.“

Unternehmen scheitern bei Kampf gegen Kinderarbeit

Ganzen elf der untersuchten Hasen fehlt jegliche unabhängige Zertifizierung. Die doppelt-rote Ampel trifft viele Branchengrößen und Wiederholungstäter. Dabei ist der Kakaoanbau seit Jahrzehnten als Risikobranche in Bezug auf Ausbeutung und Kinderarbeit bekannt. „Der von Schokoladeunternehmen vor 25 Jahren angekündigte Kampf gegen Kinderarbeit zeigt immer noch viel zu wenig Erfolg. Im Gegenteil: Die weltweite Kinderarbeit erreichte 2020 einen neuen Höchststand”, sagt Angelika Derfler, Südwind-Sprecherin für Lieferketten. „Die Versprechen der Unternehmen wurden nicht gehalten und die freiwillige Selbstverpflichtung ist gescheitert. Um zu garantieren, dass unsere Supermarktregale endlich frei werden von Menschenrechtsvergehen und Naturzerstörung, braucht es daher ein Lieferkettengesetz mit strengen Regeln für Unternehmen.”

Dass vor allem die Branchengrößen lieber auf eigene Nachhaltigkeits-Programme setzen, kann zwar potenziell positive Aspekte bringen, die konkrete Wirkung lässt sich aber schwer beurteilen und kaum vergleichen. In vielen Fällen werden die konkreten Richtlinien hinter den firmeneigenen Programmen nicht veröffentlicht. Konsumt:innen haben somit keine Möglichkeit, sich ein aussagekräftiges Bild zu machen.

Pestizide trotz Label

Von den sechs im Labor ausgewerteten Stichproben, weisen nur zwei Schokohasen minimale Rückstände von Pestiziden auf. Zwar sind die nachgewiesenen Mengen in allen Fällen so gering, dass für die Endverbraucher:innen sehr wahrscheinlich keine Gefahr ausgeht, da es sich jedoch um stark verarbeitetes Produkt handelt, steht fest, dass beim Kakaoanbau weiterhin große Mengen an hochgefährlichen Pestizide verwendet werden.

Dazu Martin Wildenberg: „Die Pestizide, die wir in den Schokohasen nachgewiesen haben, sind richtige Hämmer. Dass wir in einem so hochverarbeiteten Produkt wie Schokolade überhaupt noch Pestizidrückstände finden, weist auf einen massiven Einsatz in den Plantagen hin. Für die Umwelt aber auch für die Bäuerinnen und Bauern und Arbeiter*innen auf den Plantagen ist das sehr bedenklich. Die Pestizide die wir nachgewiesen haben wirken hormonell und sind damit vor allem auch für junge Menschen gefährlich. Das ist besonders tragisch, wenn man bedenkt, wie  viele Kinder immer noch in den Kakao-Plantagen arbeiten müssen.“

Kritik muss sich indes das Gütesiegel der „Rainforest Alliance“ gefallen lassen. Das Pestizid-Schlusslicht mit gleich vier nachgewiesen schädlichen Substanzen trägt ein Hase mit RA-Siegel und zeigt, dass nicht jedes Gütesiegel Vorbildfunktion einnimmt. So sind bei der „Rainforest Alliance“ der Einsatz der meisten Pestizide und synthetischen Düngemitteln nicht verboten. Vorgeschrieben ist nur ein „Integriertes Pestizid Management“. Dass wir auch eines im Standard eigentlich verbotenes Pestizid nachweisen konnten, weist aber auch auf lückenhafte Kontrollmechanismen hin. Darüber hinaus verpflichten sich Produkte mit diesem Gütesiegel in vielen für die Umwelt relevanten Bereichen nur zur Einhaltung gesetzlicher, lokaler Mindeststandards. Fazit mit einem Bio-Siegel kann sich RA in puncto Umweltschutz nicht messen. Auch bei den sozialen Standards bleibt RA leider weit hinter Siegeln wie Fairtrade oder EZA zurück.

Download der Detailergebnisse: Schoko-Osterhasencheck 2022 von Südwind und GLOBAL 2000
•  Pressefotos zur honorarfreien Verwendung unter Angabe des Fotocredits
•  Stellungnahmen der negativ bewerteten Unternehmen zu eigenen Nachhaltigkeits-Initiativen: suedwind.at/presse

Rückfragehinweis
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
0650 96 77577 vincent.sufiyan@suedwind.at

Marcel Ludwig
Pressesprecher GLOBAL 2000
0699 14 2000 20  marcel.ludwig@global2000.at

Dr. Martin Wildenberg
Nachhaltigkeitsexperte GLOBAL 2000
0699 14200046 martin.wildenberg@global2000.at