Veranstaltungshinweis: Lesung und Gespräch mit Leila Aboulela

Die preisgekrönter Autorin mit „anderswo, daheim“ in Innsbruck und Salzburg.

Die mehrfach ausgezeichnete Autorin präsentiert auf Einladung von Südwind ihr Buch „anderswo, daheim“. Im Vorfeld der Lesungen gibt es die Möglichkeit für Interviewtermine und im Anschluss wird ein direkter Austausch ermöglicht. Die Lesungen findet auf Deutsch statt, das Gespräch wird ins Deutsche übersetzt.

In 13 Kurzgeschichten beschreibt Leila Aboulela die Gefühlswelt von Menschen, die weder im „Hier“ noch im „Dort“ zu verorten sind. Ihre Figuren können im „Anderswo“ nicht wirklich zu Hause sein, die verlassene „Heimat“ ihrer Herkunftsländer erscheint ihnen aber oft ebenso fremd. Dramaturgisch klug verschränkt die Autorin dabei die Lebenswirklichkeiten in Ägypten, Sudan und Großbritannien. Aboulela ermöglicht in ihrem Werk ein differenziertes Bild der Realitäten und Sehnsüchte von Aus- und Eingewanderten und besticht durch ihr Talent für Zwischentöne, die dem Klischee entgegenwirken. Ohne Pathos, dafür mit Wortwitz und genauem Blick.

Leila Aboulela, geboren 1964 in Kairo, wuchs als Tochter einer ägyptischen Mutter und eines sudanesischen Vaters in Khartum, Sudan, auf. Dort und in London studierte sie Ökonomie, Statistik und Politikwissenschaft. Ab 1990 war sie Dozentin und wissenschaftliche Assistentin in Aberdeen, Schottland. Nach Jahren in Jakarta, Dubai, Abu Dhabi und Doha lebt sie seit 2012 wieder in Aberdeen. Aboulela veröffentlichte fünf Romane, zwei Erzählbände und Hörspiele. Ihre Werke wurden mehrfach ausgezeichnet und in rund fünfzehn Sprachen übersetzt.

 „anderswo, daheim“
Lesung und Gespräch mit der Autorin Leila Aboulela

Wann: Samstag, 13. Mai 2023, 19:00 Uhr
Wo: Toihaus Salzburg, Franz Josef Straße 4
Kooperation: Südwind Salzburg, prolit, Literaturfest Salzburg
Rückfragehinweis und Medienanmeldung:
Anita Rötzer
Südwind Salzburg
Tel: 0699 11145685
anita.roetzer@suedwind.at
www.suedwind.at/salzburg/

Wann: Mo, 15. Mai 2023, 19:00 Uhr
Wo: Buchhandlung „liber wiederin“, Erlerstraße 6, Innsbruck
Eine Veranstaltung von Südwind Tirol, der Buchhandlung „liber wiederin“ und den SPÖ-Frauen Tirol
Für Rückfragen und Interview-Vereinbarung: 
Caroline Sommeregger
Tel.: 0680 144 37 87
caroline.sommeregger@suedwind.at 

Bewerbungsfoto von Leila Aboulela hier zum Download.  




Ausgewählte Veranstaltungen mit entwicklungspolitischem Bezug

Mai/ Juni 2023

5. bis 7. Mai
ÖKO FAIR – Die Tiroler Nachhaltigkeitsmesse in Innsbruck

Nachhaltige Produkte, kulturelles und informatives Unterhaltungs- und Rahmenprogramm sowie ein Initiativendorf rum das Thema Nachhaltigkeit.
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9. Mai
Filmvorführung: PRECIOUS_LIEBEnsWERT in Gmunden
Der Film über Abhängigkeit, Prostitution und der Freiheit frei zu sein wird im Rahmen einer Gemeinschaftsveranstaltung mit INSEL Mädchen- und Frauenzentrum im Kino Gmunden gezeigt.
Im Filmgespräch mit Regisseurin Carola Mair und Sr. Maria Schlackl Salvatorianerin (Aktiv gegen Menschenhandel – aktiv für Menschenwürde) werden offenen Fragen erörtert und Maßnahmen zur Hilfe der betroffenen Frauen besprochen.
Zum Trailer

Bis 10. Mai
Fernsicht Filmfestival
Oberösterreich goes Zentralamerika: Die Filmtage Fernsicht – Film.Dialog.Entwicklung – widmen sich an neun Filmabenden in sieben Orten, z.B., Nicaragua und Guatemala.
Alle Infos

12. bis 14. Mai
Journalismusfest Innsbruck

In Zeiten von Klimakrise, Konflikten und KI wird die Frage nach der gesellschaftlichen Rolle von Medien wichtiger denn je. Das Journalismusfest Innsbruck, das zum zweiten Mal stattfindet, ist ein Ort des Austausches und der Reflektion dazu.
Programm und weitere Infos

13. Mai
Flüchtlingsball
 in Wien
Das Integrationshaus feiert das Fest der Menschlichkeit und gedenkt Willi Resetarits: Der 29. Wiener Flüchtlingsball findet im Wiener Rathaus statt. Die Gäste erwartet auch dieses Jahr wieder internationale Live-Musik auf zwei Bühnen und DJs in der Open Air Disco im Arkadenhof.
Mehr Info

31. Mai
C3-Award in Wien
Am 31.05.2023, 18.00 Uhr werden ausgewählten vorwissenschaftlichen (Diplom)Arbeiten im Rahmen eines Festaktes vorgestellt und die Preisträger*innen prämiert.
Alle Infos zum C3-Award

3. und 4. Juni
Südwind Straßenfest

Wie gewohnt wird das „Festival für das Gute Leben für Alle“ im Campus der Uni Wien (vormals Altes AKH) stattfinden. Dieses Jahr gibt es mit „Klima & Gerechtigkeit“ erstmal einen Themenschwerpunkt.
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6. bis zum 11. Juni
Internationales Film Festival Innsbruck

Das größte Filmfestival Westösterreichs bietet bereits zum 32. Mal ausgewählte Filme aus aller Welt und internationale Gäste, verschiedenen Wettbewerben und Sektionen.
Details




Internationale Gedenk- und Aktionstage

Mai/ Juni 2023

3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit
Mit diesem Tag wird seit 1994 jährlich auf Verletzungen der Pressefreiheit sowie auf die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung für die Existenz von Demokratien aufmerksam gemacht.

8. Mai: Internationaler Weltrotkreuz- und Rothalbmondtag
Inoffizieller internationaler Gedenk- und Feiertag, anlässlich des Geburtstags von Henry Dunant, dem Begründer der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

15 Mai: Internationaler Tag der Familie
Ein offizieller Gedenktag der Vereinten Nationen.

16. Mai: Internationaler Tag des Lichts
Die UNESCO hebt an diesem Tag die Bedeutung des Lichts hervor, unter anderem in Wissenschaft, Kultur, Kunst, Bildung, Medizin, Kommunikation und Energienutzung.

17. Mai: Internationaler Tag gegen Homophobie und Transphobie
Die Initiative zum diesem Tag ging von Louis-George Tin aus, der heute der französischen Sektion der International Lesbian and Gay Association vorsteht. Das Datum wurde zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, damals strich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel.

21. Mai: Internationaler Welttag der kulturellen Entwicklung
Auch „Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung“, ausgerufen von der UNESCO.

25. Mai: Afrikatag
Der Afrikatag ist ein jährlicher Erinnerungstag an die Gründung der Organisation für Afrikanische Einheit am 25. Mai 1963. Sie gilt als Vorgängerorganisation der 2001 gegründeten Afrikanischen Union. An diesem Tag wurde in Addis Abeba (Äthiopien) die Charta von 30 afrikanischen Staaten unterzeichnet. In vielen Ländern Afrikas ist der 25. Mai seitdem ein gesetzlicher Feiertag.

1. Juni: Internationaler Kindertag
Der auch Weltkindertag oder Internationaler Tag des Kindes genannte Tag wird in über 145 Staaten der Welt begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder und speziell auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Es gibt aber kein einheitliches Datum. In über 40 Staaten, wie in China, in vielen mittel- und osteuropäischen Ländern sowie Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird am 1. Juni der Internationale Kindertag begangen. In Deutschland und Österreich wird am 20. September der Weltkindertag ausgerichtet, aber auch der 1. Juni als Internationaler Kindertag gefeiert. Die Vereinten Nationen begehen den Weltkindertag am 20. November als Internationalen Tag der Kinderrechte, dem Jahrestag, an dem die UN-Vollversammlung die Kinderrechtskonvention von 1989 verabschiedete; auch diesem Datum haben sich viele Staaten angeschlossen.

1. Juni: Weltbauerntag, Welterntetag und Weltmilchtag
Ausgerufen von UNESCO, UNO und FAO.

5. Juni: Internationaler Weltumwelttag
Ausgerufen 1972 von der , dem Umweltprogramm der Vereinten Nationen.

8. Juni: Internationaler Welttag der Ozeane 
Dieser Aktionstag hat seinen Ursprung im Erdgipfel am 8. Juni 1992 in Rio de Janeiro. Seit 2009 er als Welttag der Ozeane von den Vereinten Nationen begangen. Ziel des Tages ist es, weltweit Aufmerksamkeit für aktuelle Herausforderungen im Zusammenhang mit den Ozeanen zu erlangen.




Kalenderjournalismus

Geplante Wahlen in Ländern des Globalen Südens

Thailand: 7. Mai: Parlamentswahl
Mauretanien: 13. und 25. Mai: Parlamentswahl
Türkei: 14. Mai: Präsidentschaftswahl und Parlamentswahl
Osttimor: 25. Mai: Parlamentswahl
Guinea Bissau: 4. Juni: Parlamentswahl
Sierra Leone: 24. Juni: Präsidentschaftswahl, tw. Parlamentswahl und Kommunalwahl Guatemala: 25. Juni: Präsidentschaftswahl und Parlamentswahl
Kambodscha: 23. Juli: Parlamentswahl
Malediven: 9. September: Präsidentschaftswahl
Argentinien: 22. Oktober: Präsidentschaftswahl und Parlamentswahl




Pressekonferenz: AllRise reicht Staatshaftungsklage gegen Republik Österreich und Bundesländer beim Verfassungsgerichtshof ein

Im Rahmen eines Pressegesprächs werden die Auswirkungen des Bodenverbrauchs, Details zur Klage sowie Lösungsvorschläge präsentiert.

Ihre Gesprächspartner:innen:

  • Johannes Wesemann, Gründer AllRise
  • Prof. Helga Kromp-Kolb, Institut für Meteorologie und Klimatologie sowie Zentrum für Globalen Wandel und Nachhaltigkeit
  • Wolfram Proksch, Co-Gründer AllRise und juristischer Kopf, Partner in der Kanzlei ETHOS.legal

Wann: Donnerstag, 4. Mai 2023, 9:00 Uhr
Wo:
 AllRise, Wipplingerstraße 5/8, 1010 Wien

Wir bitten um Anmeldung bei Kathrin Stoiser per E-Mail (k.stoiser@eup.at) oder telefonisch unter +43 699 11547044.
Die Einladung finden Sie auch als PDF anbei.

Weitere Informationen zur Initiative finden Sie unter www.bodenverbrauch.org.


Kontakt für Rückfragen:

Kathrin Stoiser, Ecker & Partner
k.stoiser@eup.at
+43 699 11547044




Veranstaltungshinweis: Reporter ohne Grenzen – Präsentation des Pressefreiheitsindex 2023

Präsentiert wird das Ranking auch dieses Jahr wieder am Welttag der Pressefreiheit, dem 3. Mai, im Pressclub Concordia.

2022 ist Vieles passiert auf der Welt, die österreichische Medienpolitik fiel hingegen vor allem durch eines auf: “Nicht-Handeln”. Die Missstände, die im Vorjahr zum Absturz im Ranking geführt hatten, wurde nicht angegangen: Österreich ist immer noch einziges EU-Land ohne Informationsfreiheitsgesetz, es gibt immer noch keine faire und transparente Medienförderung, keine Aufklärung in Bezug auf bezahlte Umfragen und der “Verhaberung” zwischen Politik und Medien.
2022 war das Jahr der Ankündigungen von Verbesserungen. Kann man so ein weiters Abstürzen verhindern oder geht der Negativtrend weiter?
Dies wird sich alles im, mit Spannung erwarteten, Pressefreiheits-Ranking von Reporter ohne Grenzen (RSF) niederschlagen.

Präsentiert wird das Ranking auch dieses Jahr wieder am Welttag der Pressefreiheit, 3. Mai 10:00 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz im Presseclub Concordia von RSF-Österreich-Präsident Fritz Hausjell und seinen StellvertreterInnen Julia Herrnböck, Erhard Stackl und Corinna Milborn.

Ein Livestream wird für alle, die nicht persönlich kommen können zur Verfügung gestellt.

War die schlechte Platzierung im Vorjahr nur der neuen Methodik geschuldet oder hat sich nun gezeigt, dass Österreich zurecht auf den Plätzen fernab der Spitzenpositionen gelandet ist? Und wie sieht es in den anderen Staaten aus? Hat sich die weltweit bedrohliche Lage der Pressefreiheit in diesem Jahr noch verschlimmert? Auf diese und andere brisante Fragen werden wir gemeinsam eingehen.

Rückfragen:
Christin Edlinger, info@rog.at




PA: EU-Verhandlungen zum Lieferkettengesetz: Schlupflöcher gefährden Menschenrechtsschutz

Rechtsausschuss nimmt Entwurf für EU-Lieferkettengesetz an – Südwind, GLOBAL 2000 und NeSoVe kritisieren mangelnden Schutz für Betroffene.

Mit der heutigen Abstimmung im Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments (JURI) haben die Abgeordneten für ein EU-Lieferkettengesetz gestimmt, das Unternehmen verpflichtet, Menschenrechte, Umwelt und Klima entlang ihrer gesamten Wertschöpfungskette zu schützen. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen Südwind, GLOBAL 2000 und Netzwerk Soziale Verantwortung begrüßen zwar den verbesserten Rechtszugang. Gleichzeitig bleiben enorme Schlupflöcher, durch die Unternehmen trotz EU-Lieferkettengesetz keine Verantwortung für Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden übernehmen müssen. „Durch die bleibenden Lücken besteht die Gefahr, dass das Gesetz für Betroffene wirkungslos bleiben könnte. Etwa der Umstand, dass Mutter-Unternehmen nicht auch für ihre Töchter-Firmen haften müssen”, sagt Bettina Rosenberger, Koordinatorin der Kampagne Menschenrechte brauchen Gesetze!. „Für ein effektives EU-Lieferkettengesetz braucht es noch umfassende Nachschärfungen.“

Eine der größten Hürden ist die Beweislast. „Das EU-Lieferkettengesetz muss die Perspektive von Betroffenen in den Mittelpunkt stellen. Um tatsächlich zu ihrem Recht zu kommen, müssen Betroffene von Menschenrechtsverletzungen, auch laut Vorschlag des Rechtsausschusses, massive Hürden überwinden. Die Beweislast darf nicht allein auf den Schultern der Betroffenen liegen. Es braucht eine Umkehr, sodass Unternehmen nachweisen müssen, dass sie sich an die Regeln halten”, fordert Bettina Rosenberger.

Die Abgeordneten im Rechtsausschuss stimmten für Sorgfaltspflichten mit einem risikobasierten Ansatz. Das bedeutet, dass die gesamte Wertschöpfungskette der Sorgfaltspflicht unterliegen soll, und nicht nur Teile davon. Zudem müssen Unternehmen ein besonderes Augenmerk auf die Risikobereiche in ihren Wertschöpfungsketten legen. Offen bleibt im aktuellen Gesetzesentwurf, ob wirksame Kontrollen garantiert werden: „Ausgelagerte Audits und kommerzielle Überprüfungen haben sich in der Vergangenheit als unzuverlässig erwiesen und konnten Katastrophen nicht verhindern. So stürzte etwa die Textilfabrik Rana Plaza trotz eines Sozialaudits durch TÜV Rheinland ein”, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferkettenexperte von Südwind. „Es braucht daher unabhängige, wirksame Kontrollen unter Einbindung von Gewerkschaften und Zivilgesellschaft. Unternehmen müssen dazu verpflichtet werden, Risikoanalysen durchzuführen und echte Schutzmaßnahmen zu garantieren“, so Grasgruber-Kerl.

Angesichts der sich verschärfenden Klima- und Umweltkrise muss die Politik zukunftsweisende Entscheidungen treffen – aber auch die Klimaverantwortung der Unternehmen bleibt weit hinter den Empfehlungen des parlamentarischen Umweltausschusses zurück. Anna Leitner, Expertin für Ressourcen und Lieferketten bei GLOBAL 2000 sieht noch Verbesserungspotential: „Bevölkerung, Expert:innen und Klimabewegung sind sich einig, dass Klimaverpflichtungen im Lieferkettengesetz verankert werden müssen. Die heutige Entscheidung im Rechtsausschuss ist ein wichtiger Schritt, lässt allerdings weiter Schlupflöcher für Greenwashing zu. Für Finanzakteure gelten nach wie vor nur abgeschwächte Sorgfaltspflichten, so dass sie weiterhin in Unternehmen investieren können, die Menschen und der Umwelt schaden.“

Die Abstimmung im EU-Parlament erfolgt voraussichtlich im Mai. Danach beginnen die Trilog-Verhandlungen, in der auch der Rat eine wichtige Position einnehmen wird. 

Über „Menschenrechte brauchen Gesetze!“: 
Die Kampagne Menschenrechte brauchen Gesetze! wird von einem breiten zivilgesellschaftlichen Bündnis getragen und vom Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) koordiniert. Gemeinsam mit über 100 NGOs und Gewerkschaften aus ganz Europa mobilisieren zivilgesellschaftliche Organisationen und Gewerkschaften im Zuge der neuen Kampagne „Gerechtigkeit geht alle an!“(Justice is Everybody’s Business) für ein EU-Lieferkettengesetz, das Menschen- und Arbeitsrechte, die Umwelt und das Klima effektiv schützt.

Rückfragehinweis:
Bettina Rosenberger
Kampagnenkoordinatorin „Menschenrechte brauchen Gesetze!“
+43 660 8835409
bettina.rosenberger@nesove.at
c/o Netzwerk Soziale Verantwortung

Vincent Sufiyan
Kommuniaktionsleiter Südwind
Tel.: 06509677577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at




PA: Sudan: Kein Ende des Leids für die Zivilbevölkerung

Während sich die Gewalteskalation zwischen der sudanesischen Armee (Sudan Armed Forces – SAF) und den paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) auf den gesamten Sudan ausweitet, leidet die Zivilbevölkerung in Darfur weiterhin unter dem Versagen der sudanesischen Behörden, für Sicherheit zu sorgen. Amnesty International berichtet.

Auch 20 Jahre nach Beginn des Darfur-Konflikts sind die Verantwortlichen für Kriegsverbrechen und andere Menschenrechtsverletzungen noch immer nicht zur Rechenschaft gezogen worden, erklärt Amnesty International heute. Der Konflikt in Darfur brach am 25. April 2003 aus, als die bewaffnete Oppositionsgruppe Sudanesische Befreiungsarmee die sudanesischen Streitkräfte am Flughafen al-Faschir in Nord-Dafur angriff. In den darauffolgenden Jahren wurden bei dem bewaffneten Konflikt zwischen Rebellenkräften und dem Militär Hunderttausende Menschen getötet und Millionen weitere vertrieben.

Die fortdauernde Straflosigkeit hat dazu geführt, dass Personen, die verdächtigt werden, in Darfur Kriegsverbrechen begangen zu haben, sich bis heute in führenden Positionen befinden – ein weiterer Umstand, der zur derzeitigen Gewalt im Sudan beiträgt. Amnesty International fordert alle Parteien auf, für den Schutz der Zivilbevölkerung und sicheres Geleit für humanitäre Hilfe zu sorgen.

„Der Konflikt in Darfur hat menschliches Leid in einem unerträglichen Ausmaß verursacht, und dass nach wie vor niemand zur Rechenschaft gezogen wird, trägt nur dazu bei, dass das Leiden weitergeht“, sagt Tigere Chagutah, Regionaldirektor von Amnesty International für das östliche und südliche Afrika.

„In den vergangenen Tagen wurden erneut Zivilpersonen durch den Einsatz schwerer Waffen in dicht besiedelten Gebieten getötet. Es ist schockierend, dass es den sudanesischen Behörden auch 20 Jahre nach Beginn des Konflikts in Darfur noch immer nicht gelingt, die Zivilbevölkerung zu schützen und zu untersuchen, wer für die während des Konflikts begangenen Verbrechen verantwortlich ist und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen. Die Zivilbevölkerung im Sudan ist in einen endlosen Kreislauf aus wahllosen bewaffneten Angriffen sowie anderen schweren Verbrechen und Menschenrechtsverstößen geraten.

Die Regierung des Sudan muss im Rahmen der laufenden Ermittlungen zu Darfur umfassend mit dem Internationalen Strafgerichtshof kooperieren, auch indem sie den ehemaligen Präsidenten Omar al-Baschir und andere Personen, denen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zur Last gelegt werden, nach Den Haag überstellt.“

Amnesty International appelliert auch an die internationale Gemeinschaft, insbesondere die Vereinten Nationen und den Friedens- und Sicherheitsrat der Afrikanischen Union, ihre Bemühungen zu verstärken, um die Verantwortlichen für in Darfur begangene Verbrechen vor Gericht zu bringen.

Darüber hinaus fordert Amnesty International auch den UN-Sicherheitsrat auf, dafür zu sorgen, dass das Waffenembargo in Darfur bestehen bleibt, bis die sudanesische Regierung der andauernden Gewalt ein Ende gesetzt und sich zum Schutz der Zivilbevölkerung verpflichtet hat und dafür Sorge trägt, dass Menschenrechtsverletzungen nicht ungestraft bleiben.

Extreme Gewalt gegen Zivilbevölkerung in Darfur

Seit 2003 ist die Zivilbevölkerung im Sudan extremer Gewalt ausgesetzt. Nach Angriffen bewaffneter oppositioneller Gruppen nahm die sudanesische Regierung nicht nur die Kämpfer*innen ins Visier, sondern auch Zivilpersonen bestimmter ethnischer Gruppen, die von der Regierung beschuldigt werden, die Aufständischen zu unterstützen.

Die von der Regierung nach wie vor eingesetzte Strategie zur Aufstandsbekämpfung hat zu einem entsetzlichen Ausmaß an Toten, Zerstörung und Vertreibung geführt. Hunderttausende Zivilpersonen leiden aufgrund des Konflikts außerdem an Hunger, Dehydrierung und Krankheiten oder sterben daran. Hunderte Dörfer wurden zerstört, die Lebensgrundlage von unzähligen Menschen vernichtet, und Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen sind weit verbreitet.

Amnesty International und andere Nichtregierungsorganisationen haben wiederholt Beweise für Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht durch die sudanesischen Regierungstruppen dokumentiert. Dazu gehört die rechtswidrige Tötung von Zivilpersonen, die rechtswidrige Zerstörung von zivilem Eigentum, die Vergewaltigung von Frauen und Mädchendie Vertreibung von Zivilpersonen und der Einsatz chemischer Waffen.

„Die Zivilbevölkerung Darfurs ist aktuell noch immer den gleichen ‚Sicherheitskräften‘ ausgeliefert, die in Darfur und anderen Teilen des Sudan Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen begangen haben“, erläutert Tigere Chagutah.

„Es ist beschämend, dass die Menschen im Sudan immer noch jeden Tag Angst haben müssen. Alle Überlebenden, die Verletzungen oder Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, müssen einen wirksamen Rechtsbehelf und eine Entschädigung erhalten. Die Zeit darf kein Hindernis für Gerechtigkeit sein.“

Hintergrund

Nach dem Sturz des ehemaligen Präsidenten al-Baschir im Jahr 2019 führte ein Kompromiss zur Teilung der Macht zwischen führenden Vertreter*innen von Militär und Zivilbevölkerung zur Bildung einer Übergangsregierung. Trotz des 2020 unterzeichneten sudanesischen Friedensabkommens hält die Gewalt in Darfur seit der Machtübernahme der Übergangsregierung an. Bei den fortlaufenden Angriffen werden rechtswidrige Tötungen, sexualisierte Gewalt sowie Plünderungen begangen und Dörfer niedergebrannt.

Die Regierung muss endlich zeigen, dass sie bereit und in der Lage ist, die Zivilgesellschaft zu schützen und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen. Sowohl die sudanesische Armee als auch Angehörige der RSF sind nach wie vor für die Angriffe verantwortlich. Regierungsnahe Milizen haben während des Konflikts ebenfalls Zivilpersonen angegriffen.

Im Dezember 2022 unterzeichneten Sprecher*innen der Zivilbevölkerung und das Militär ein „Rahmenabkommen“ für die Einrichtung einer neuen, auf zwei Jahre angelegten zivilen Übergangsbehörde. In dem Abkommen wird die Rechenschaftspflicht für Verbrechen unter dem Völkerrecht als allgemeiner Grundsatz festgelegt und die Übergangsbehörde beauftragt, einen neuen Prozess einzuleiten, der darauf abzielt, Opfern Gerechtigkeit widerfahren zu lassen und Verantwortliche für schwere Verbrechen zur Rechenschaft zu ziehen. Die sudanesischen Behörden müssen außerdem gewährleisten, dass die für diese Verbrechen Verantwortlichen weder in den Genuss von Immunität noch von Amnestien kommen.

Verfahren vor dem Internationalen Strafgerichtshof

2005 verwies der UN-Sicherheitsrat die Lage in Darfur an den Internationalen Strafgerichtshof (IStGH). 2009 und 2010 erließ der IStGH einen Haftbefehl wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord gegen Präsident al-Baschir. Haftbefehle des IStGH ergingen auch an drei weitere Angehörige der Regierung sowie drei Angehörige bewaffneter oppositioneller Gruppen.

Im April 2022 begann vor dem IStGH der Prozess gegen Ali Kuschaib, den mutmaßlichen Hauptanführer der Janjaweed-Milizen. Der Sudan hat jedoch nicht in ausreichendem Maße mit dem IStGH zusammengearbeitet; so hat er insbesondere den ehemaligen Präsidenten al-Baschir und mehrere andere Regierungsangehörige immer noch nicht an den IStGH überstellt.

Umfassende Informationen zur Lage der Menschenrechte im Sudan finden sich im aktuellen Amnesty Report 2022/23 von Amnesty International.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at




Podiumsgespräch: Frau, Leben, Freiheit

Die Veranstaltung setzt sich mit dem aktuellen Stand der Protestbewegungen im Iran und in Afghanistan auseinander: Wie steht es um die Frauen- und Menschenrechte in beiden Ländern? Wie stark sind die Frauenbewegungen, ist die Unterstützung durch die Männer? Welche theologischen und politischen Gemeinsamkeiten haben das Taliban- und das Mullah-Regime?

Zum Weiterlesen…

Podiumsgespräch mit der iranischen Publizistin und Künstlerin Mina Khani und Tahmina Salik vom Danish Afghan Women Diaspora Forum
Zuschaltungen von Parasto Hakim, Gründerin der Srak-Untergrundschulen in Afghanistan und von der iranischen Frauenrechtsaktivistin Mozhgan Keshavarz
Moderation: Martin Staudinger, Falter
Eröffnung: Michael Fanizadeh, VIDC Global Dialogue
Schlussbemerkung: Shoura Hashemi, Juristin im diplomatischen Dienst des Außenministeriums in Wien

Donnerstag, 27.4., 19:00 – 21:00 Uhr
Hauptbücherei am Gürtel, Urban Loritz-Platz 2a, 1070 Wien

Sprachen: Deutsch und Englisch mit Simultandolmetschung

Anmeldung: fanizadeh@vidc.org




PA: 10 Jahre Rana Plaza. Südwind und die Clean Clothes Kampagne kritisieren anhaltende Missstände in der Textilindustrie.

Menschenrechtsorganisation sieht trotz Verbesserungen in der Gebäudesicherheit große Herausforderungen in der globalen Bekleidungsproduktion und fordert ein starkes EU-Lieferkettengesetz

Anlässlich des zehnten Jahrestages des Einsturzes der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch verweisen Südwind und die Clean Clothes Kampagne auf bleibende strukturelle Probleme in der Modeindustrie. Trotz wichtiger Verbesserungen in der Fabriksicherheit zählen Hungerlöhne und Arbeitsrechtsverletzungen immer noch zum Alltag in der Kleidungsproduktion. „Die Anzahl an tödlichen Unglücken konnte zwar vermindert werden, ein Ende der Ausbeutung von Mensch und Natur für Billig-Mode ist aber weiterhin nicht in Sicht. Die Branche wird immer noch dominiert vom Fast Fashion-Konzept, das Arbeiter:innen unterdrückt und mit einer enormen Ressourcenverschwendung einhergeht“, sagt Gertrude Klaffenböck, Südwind-Expertin für globale Lieferketten und Koordinatorin der Clean Clothes Kampagne in Österreich. „Um Unternehmen für Missstände in die Pflicht zu nehmen, braucht es endlich ein starkes Lieferkettengesetz. Weder die freiwillige Selbstverpflichtung noch der aktuelle EU-Gesetzesentwurf reichen dafür aus“, so Klaffenböck. „Rana Plaza selbst ist das beste Beispiel dafür. Dort gab es eine Sicherheitsüberprüfung, laut der keine Gefahr bestand. Wenige Monate später stürzte das Gebäude ein.“

Punktuelle Verbesserungen in der Gebäudesicherheit

Am 24. April 2013 stürzte die Textilfabrik Rana Plaza in Dhaka, Bangladesch, ein. 1.175 Menschen starben, über 2.000 wurden verletzt. Rana Plaza gilt als schwerste Katastrophe der Textilindustrie und sorgte für einen weltweiten Aufschrei. Mindestens 29 weltweit tätige Marken ließen in Fabriken von Rana Plaza Kleidung produzieren, darunter Primark, Mango oder Kik. Als Reaktion wurde der so genannte Bangladesh Accord ins Leben gerufen, ein verbindliches Abkommen zwischen Unternehmen und Gewerkschaften, das Brandschutz- und Sicherheitsvorkehrungen vorschreibt. Die Anzahl tödlicher Unfälle konnte dadurch gesenkt werden. Lücken blieben dennoch: Denn der Beitritt zum Abkommen ist freiwillig, der Geltungsbereich auf Bangladesch und Pakistan beschränkt.

Um ständige Neuverhandlungen und Aufweichversuche zu verhindern, fordert Südwind, die Gültigkeit des Abkommens ohne Ablauffrist zu verlängern und auf alle textilproduzierenden Länder auszuweiten: „Es ist ein Skandal, dass europäische Textilkonzerne weiterhin mit Menschenleben pokern. Sämtliche Bekleidungs-Unternehmen sind dringend gefordert, Mindeststandards für die Sicherheit und Unversehrtheit ihrer Arbeiter:innen zu garantieren – ohne Bedingungen oder Zeitlimits“, sagt Südwind-Expertin Klaffenböck. 

Hungerlöhne bleiben strukturelles Problem

Der extrem niedrige Mindestlohn in Bangladesch von etwa 8.000 Taka (70 Euro) pro Monat ist ein anhaltendes Problem. Gewerkschaften fordern Mindestlöhne zwischen 22.000 und 25.000 Taka (bis zu 217 Euro). Laut Berechnungen der Asia Floor Wage Alliance bräuchte es sogar das Doppelte, damit Arbeiter:innen ihren mit ihren Familien ein menschenwürdiges Leben führen können. „Existenzsichernde Löhne sind ein Menschenrecht. Verantwortungsvolle Modekonzerne müssen eine menschenwürdige Bezahlung entlang ihrer gesamten Lieferkette garantieren. Alles andere kann nicht als nachhaltig bezeichnet werden”, sagt Gertrude Klaffenböck.

Begünstigt werden diese Missstände durch unseriöse Kontrollen und fehlende Transparenz in den Lieferketten. Genau in diesen Bereichen sieht Südwind noch große Schlupflöcher im aktuellen Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz. Darin ist die Sorgfaltspflicht der Unternehmen auf „etablierte Geschäftsbeziehungen” beschränkt und die Frage der Kontrollen noch ungeklärt. „Es braucht verbindliche Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette und unabhängige Kontrollen unter Einbeziehung von Gewerkschaften und NGOs sowie eine Haft- und Entschädigungspflicht, um künftigen Katastrophen vorzubeugen.”, betont Klaffenböck.

Download: Hintergrundinformationen – 10 Jahre Rana Plaza
Download: 
Fotos in Druckqualität (honorarfreie Verwendung unter Angabe des Fotocredits)

Interview-Möglichkeit mit Gewerkschaftsführer Rashedul Alam Raju, Generalsekretär der Gewerkschaft Bangladesh Independent Garment Union Federation BIGUF, die stetig Repressionen ausgesetzt ist. 2017 wurden mehrere BIGUF-Führer verhaftet, darunter auch Rashedul Alam Raju.
Do., 20. April 2023, 15:00 – 16:00 Uhr (CEST) bzw. 19:00 – 20:00 Uhr (Bangladesh) 

Gedenkkundgebung: „10 Jahre Rana Plaza” in Wien
Mo., 24. April 2023, 17:30 – 19:30 Uhr, Platz der Menschenrechte, Museumsquartier, 1070 Wien. 

Rückfragehinweis:                                                 
Gertrude Klaffenböck
Koordinatorin Clean Clothes Kampagne bei Südwind
T +43 140555 15 331
M +43 676 44 608 33
gertrude.klaffenboeck@suedwind.at

Stefanie Marek
Pressesprecherin Südwind
T: +43 680 1583016
Mail: stefanie.marek@suedwind.at