Archiv der Kategorie: Naher Osten

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Online-Veranstaltung: Ein neuer US-Präsident

Im Rahmen einer Podiumsdikussion des VIDC sprechen am 23. November 2020 ExpertInnen aus verschiedenen wissenschaftlichen Bereichen über die Auswirkungen der Wahl auf die arabische Welt.

Die US-Wahlen am 3. November bestimmten auch die künftigen strategischen Leitlinien der US-Außenpolitik. Als Weltmacht ist die arabische Welt für die USA seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges von fundamentaler Bedeutung, und auch die bisherige Regierung unter Donald Trump bildete hier keine Ausnahme. Durch die systematische Eskalation der Konfrontationsdynamik mit dem Iran, die Fortsetzung der militärischen Intervention in Syrien oder die Anerkennung der besetzten Gebiete wie Ost-Jerusalem und die Golanhöhen versuchte die Trump-Administration, strategische Grundlinien in der arabischen Welt weiter zu verankern. Besonders deutlich wird der Kontrast zur bisherigen US-Außenpolitik bei Fragen der Anerkennung der nach Resolutionen des UN-Sicherheitsrates von Israel besetzten Gebiete. Als Krieg gegen den Terror dargestellt, sollten alte Bündnisse um Israel und Saudi-Arabien an ein sich veränderndes globales und regionales Umfeld angepasst werden.

Angesichts der tiefen gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und sozialen Krise, in der sich die USA befinden, stellt sich die Frage, was diese Verwerfungen der US-amerikanischen Politik in der arabischen Welt in Zukunft bedeuten. Wie muss die neue Regierung angesichts einer zunehmenden Multipolarität der Weltpolitik die strategischen Leitlinien ändern? Was bedeutet ein Imperium in der Krise für die arabische Region?

In den letzten Jahren gingen Millionen von Menschen in Ländern wie dem Libanon, dem Irak oder dem Sudan auf die Straße, um ihre Grundrechte einzufordern. Diese Aufstände haben die verschiedenen Regime herausgefordert und damit die bestehenden politischen, sozialen und wirtschaftlichen Machtverhältnisse in der Region grundlegend in Frage gestellt. In welchem Zusammenhang stehen diese Proteste mit der US-Aussenpolitik in der Region? Welche politischen Perspektiven haben die Revolten entwickelt? In welcher Weise untergraben diese sozialen Bewegungen die US-Politik der Normalisierung zwischen arabischen Regimen und Israel? Wie prägt der Krieg in Syrien noch immer die Proteste?

Durch die Fokussierung auf eine regionale Perspektive mit besonderem Bezug auf die Entwicklungen in Palästina, Syrien, Libanon und Ägypten werden diese Fragen in unserer Online-Veranstaltung in englischer Sprache ausführlich diskutiert.

Montag, 23. November 2020, 17:00 – 18:30 Uhr (CET)
Anmeldung für das Zoom-Webinar: fanizadeh@vidc.org.
Die Daten für das Zoom-Webinar erhalten Sie am Vormittag des 23. November 2020 und nach persönlicher Anmeldung.

Mitwirkende
Rabab el Mahdi, American University Cairo, Ägypten
Rima Majed, American University Beirut, Libanon
Omar Dahi, Hampshire College, Amherst, Vereinigte Staaten
Adam Hanieh, SOAS, London, Vereinigtes Königreich
Helmut Krieger, University Vienna, Österreich
Mehr Info

PA: Katar: Hausangestellte ausgebeutet und missbraucht

SPERRFRIST: Dienstag, 20. Oktober, 02:01 Uhr MESZ, frei für Dienstagsausgaben. Neuer Amnesty-Bericht deckt Misshandlungen, Erniedrigungen und schwere Straftaten gegen Hausangestellte auf. Amnesty International fordert ein Ende der Straflosigkeit für verantwortliche Arbeitgeber*innen.

London/Wien, am 20. Oktober 2020 – In Katar werden Hausangestellte trotz jüngster Reformen weiterhin misshandelt, erniedrigt und gezwungen, bis zur völligen Erschöpfung zu arbeiten. Das zeigt ein neuer Bericht von Amnesty International, der heute veröffentlicht wird. Einige Frauen gaben an, Opfer schwerer Straftaten, darunter sexualisierter Gewalt, geworden zu sein.

Bericht zum Downloaden

„In Katar herrscht nach wie vor ein System vor, das es Arbeitgeber*innen erlaubt, Hausangestellte nicht als Menschen, sondern als Besitz zu behandeln. Hausangestellte erzählten uns, dass sie durchschnittlich 16 Stunden pro Tag arbeiteten, an jedem Tag der Woche – weit mehr, als das Gesetz erlaubt. Andere berichteten, dass sie ihre Gehälter nicht erhielten und bösartigen Beleidigungen und Übergriffen ausgesetzt waren“, sagt Steve Cockburn, Leiter der Abteilung wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International, und sagt weiter:

„Die Einführung des Gesetzes über Hausangestellte im Jahr 2017 war ein wichtiger Schritt zum Schutz der Arbeitsrechte in Katar. Leider wird durch die Berichte der Frauen, mit denen wir gesprochen haben, offensichtlich, dass diese Reformen nicht richtig umgesetzt oder durchgesetzt wurden.“

Amnesty International fordert ein Ende der Straflosigkeit für verantwortliche Arbeitgeber*innen und die Einführung zusätzlicher Maßnamen, um den Schutz der Rechte von Arbeiter*innen in Katar zu stärken.

Die im Amnesty-Bericht dokumentierten Missstände sind das Resultat mehrerer Faktoren, darunter fehlende Kontrollmechanismen, um die Einhaltung des Gesetzes für Hausangestellte sicherzustellen. Auch das Sponsorensystem, das Arbeitgebenden in Katar unverhältnismäßig viel Macht über ihre Angestellten einräumt, führt nach wie vor zu Missständen.

Viele Frauen begegnen Hindernissen, wenn sie Misshandlungen und Straftaten ihrer Arbeitgebenden bei den Behörden anzeigen wollen, außerdem herrscht weitgehend Straflosigkeit bei Verstößen. In Katar arbeiten rund 173.000 Migrant*innen als Hausangestellte. Einige der von Amnesty International interviewten Frauen sind weiterhin bei ihren Arbeitgebenden tätig, andere haben ihre Arbeit aufgegeben, sind aber in Katar geblieben, weitere sind in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Ebenso wie die Frauen, kommen auch die Arbeitgeber*innen aus verschiedenen Ländern.

Reformen unzureichend

2017 führte Katar das Gesetz über Hausangestellte ein, in dem die Begrenzung der Arbeitszeit, obligatorische tägliche Pausen, ein freier Tag pro Woche und bezahlter Urlaub festgeschrieben sind. Erst kürzlich führte Katar einen Mindestlohn ein und schaffte die Regelung ab, dass Arbeiter*innen die Erlaubnis ihrer Arbeitgebenden benötigen, um die Stelle zu wechseln oder das Land zu verlassen.

Diese rechtlichen Reformen mögen es Arbeiter*innen erleichtern, ausbeuterischen Arbeitgebenden zu entkommen; es ist jedoch unwahrscheinlich, dass dadurch der Missbrauch signifikant zurückgeht oder sich die Arbeitsbedingungen von Hausangestellten deutlich verbessern. Dafür bräuchte es die Einführung zusätzlicher Maßnamen, um den Schutz der Rechte der Arbeitnehmenden zu stärken und ihre Durchsetzung sicherzustellen.

Jetzt, drei Jahre später, berichten 90 von 105 Frauen, mit denen Amnesty Kontakt aufgenommen hat, dass sie regelmäßig mehr als 14 Stunden am Tag arbeiten. 87 Frauen sagen, dass ihr Arbeitgeber ihren Pass einbehalten. Einige Frauen berichteten, dass sie nicht angemessen oder gar nicht bezahlt würden. 40 der interviewten Frauen beschrieben, wie sie beleidigt, geschlagen oder angespuckt wurden. Praktiken wie Einbehaltung der Pässe und Nichtauszahlung der Löhne weisen auf Zwangsarbeit hin.

Weit verbreitete Straflosigkeit

Für die meisten Frauen ist es keine Option, Anzeige zu erstatten. Während der Bearbeitungszeit laufen sie Gefahr, ihren rechtlichen Status, ihr Einkommen und die Unterkunft zu verlieren. Aus diesem Grund werden auch Fälle von körperlicher und sexualisierter Gewalt oftmals nicht angezeigt. Die Betroffenen benötigen eine sichere Unterkunft und ein gesichertes Auskommen für die Dauer des Prozesses. Die staatlichen Unterkünfte, die dafür sorgen sollen, sind jedoch noch nicht vollumfänglich in Betrieb.

BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST: Dienstag, 20. Oktober, 02:01 Uhr MESZ, frei für Dienstagsausgaben

Fragen oder zur Vermittlung von Interviews:
Presseteam Amnesty International Österreich
Martina Powell / Gesine Schmidt-Schmiedbauer
Tel.: +43 664 2359138 / +43 664 4001056
E-Mail: presse@amnesty.at

PA: Hilfsorganisationen begrüßen Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds

Das Budget 2021 bietet laut AG Globale Verantwortung auch Chance, Länder des Globalen Südens langfristig zu stabilisieren.

Wien. 15.9.2020.- Die von der Bundesregierung angekündigte Verdoppelung des Auslandskatastrophenfonds auf 50 Millionen Euro jährlich wäre laut ExpertInnen zivilgesellschaftlicher Organisationen ein richtungsweisender Schritt, um die gravierendsten Auswirkungen der COVID-19 Pandemie in Ländern des Globalen Südens zu minimieren. Mit dem Budget 2021 hat die österreichische Bundesregierung mit einem internationalen COVID-19 Rettungspaket aber auch die Möglichkeit, Länder des Globalen Südens langfristig zu stabilisieren und Chancen zu eröffnen.

Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung:
„Auf die Wunde zu drücken und die Blutung zu stoppen ist die logische erste Maßnahme. Mit der angekündigten Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds (AKF) können Symptome vieler Krisen gemildert werden. Das ist für viele Menschen im wahrsten Sinne des Wortes überlebensnotwendig. Neben der unmittelbaren Unterstützung in Krisensituationen geht es auch darum, die Ursachen mancher Krisen wie Armut oder unzureichende Bildung langfristig zu minimieren sowie politische, soziale und wirtschaftliche Stabilität zu sichern. Das Budget 2021 bietet die Möglichkeit dazu: Mit einer schrittweisen Erhöhung der langfristigen Entwicklungshilfe, wie im Regierungsprogramm vorgesehen. Dann können wir in Zukunft vermehrt vom Chancenkontinent Afrika und nicht mehr vom Krisenkontinent Afrika sprechen.“

Andrea Barschdorf-Hager, Geschäftsführerin CARE Österreich:
„COVID-19 ist ein Armutsbeschleuniger: In den palästinensischen Gebieten hat jede zweite Frau ihr gesamtes Einkommen verloren. In Ostafrika müssen dreiviertel der Frauen in der Schattenwirtschaft arbeiten. Sie und ihre Familien spüren die Verluste schon jetzt besonders hart. COVID-19 trifft Frauen und Mädchen in den Ländern des Globalen Südens auf wirtschaftlicher Ebene stark. Auch wenn es ihnen zuletzt stärker gelungen ist, sich aus informellen Arbeitsverhältnissen zu befreien: Die Folgen von COVID-19 drohen diese anfänglichen Erfolge wieder zunichte zu machen. COVID-19 stoppt einen wichtigen wirtschaftlichen Entwicklungsschritt für Frauen und Mädchen in armutsbetroffenen Regionen weltweit.“

Andreas Knapp, Generalsekretär Internationale Programme Caritas Österreich:
Multiple Krisen, wie die Folgen des Klimawandels, Dürren, Heuschreckenplagen und Pandemien verschärfen die Armut und den Hunger weltweit. Gerade in der Corona-Pandemie haben wir gesehen, dass genau jene Familien, die wir als Caritas seit Jahren bei der Verbesserung ihrer Landwirtschaft unterstützen, besser durch die Lockdown-Situation gekommen sind und resilienter gegen unvorhersehbare Krisen von außen sind. Die Erhöhung des AKF ist ein wichtiger und erfreulicher erster Schritt zur akuten Armuts- und Hungerbekämpfung. Was es aber auch dringend braucht sind langfristige Lösungen. Entwicklungshilfe zur Förderung kleinbäuerlicher Landwirtschaft und zur Bekämpfung der Auswirkungen der Klimakrise auf die Menschen in den Ländern des Globalen Südens.

Elisabeth Hauser, Geschäftsführerin SOS Kinderdorf Österreich:
„Während in Österreich die Schulen wieder für alle Kinder gestartet sind, bleiben in vielen Ländern Afrikas die Schulen weiterhin geschlossen. Kinder und Jugendliche, die keinen Zugang zu Computern und dem Internet haben und darüber hinaus ihren Eltern beim Broterwerb helfen müssen, können auch am Heimunterricht nicht teilnehmen. Sehr viele dieser Kinder werden ihre Bildungskarrieren für immer abbrechen. Hier gilt es, mit innovativen Lösungen gegenzusteuern.“

Sabine Prenn, Geschäftsführerin Licht für die Welt Österreich:
„Menschen mit Behinderungen sind die vergessenen Opfer dieser Pandemie. Deshalb brauchen gerade sie mehr Unterstützung von uns. Ich appelliere an die österreichische Bundesregierung in allen Programmen der Humanitären Hilfe gegenwärtig und zukünftig deren Rechte und Interessen auf allen Ebenen mitzudenken und einzuplanen, um die Folgen der Pandemie bestmöglich für die verwundbarsten Menschen in den ärmsten Ländern zu mildern.“

Walter Hajek, Leiter Internationale Zusammenarbeit Österreichisches Rotes Kreuz:
„Alle Herausforderungen, die Corona für uns in Österreich schafft, dürfen nicht dazu führen, dass wir die globale Dimension aus den Augen verlieren. Corona besiegen wir weltweit oder gar nicht. Sämtliche Schritte und Pläne finanzielle Mittel für Covid19-Hilfen und für Humanitäre Hilfe generell zu erhöhen, geben große Hoffnung.“

Rückfragen & Kontakt:

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Öffentlichkeitsarbeit
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PA: Folter und Repression in Folge der Proteste vom November 2019 im Iran – Neuer Bericht

Sperrfrist: 2. September 2020, 01.01 Uhr MESZ (frei für Mittwochausgaben)
Amnesty International berichtet von weit verbreiteter Folter, hunderten unfairen Gerichtsverfahren aufgrund haltloser Anklagen wegen Verstößen gegen die nationale Sicherheit und Todesurteilen nach unter Folter erpressten „Geständnissen”.

London / Wien, am 2. September 2020 – Im Iran haben Polizei, Geheimdienst, andere Sicherheitskräfte und Gefängnisbedienstete schockierende Menschenrechtsrechtsverletzungen an Gefangenen verübt, die im Zusammenhang mit den landesweiten Protesten im November 2019 festgenommen wurden. Gedeckt wurden diese Taten von Richter*innen und Vertreter*innen der Staatsanwaltschaft. Zu den in einem neuen Bericht von Amnesty International dokumentierten Menschenrechtsverletzungen zählen willkürliche Inhaftierungen, Verschwindenlassen sowie Folter und andere Misshandlungen.

Der Bericht Trampling humanity: Mass arrests, disappearances and torture since Iran’s 2019 November protests enthält erschütternde Berichte von Dutzenden Protestierenden, Passant*innen und anderen Menschen. Sie berichteten, dass sie unter Einsatz von Gewalt festgenommen wurden, dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen oder ihnen jeglicher Kontakt zur Außenwelt verwehrt wurde. Auch wurde ihnen während der Verhöre die Anwesenheit von Rechtsbeiständen systematisch verweigert und sie wurden immer wieder gefoltert, um „Geständnisse“ von ihnen zu erpressen. Diese Gefangenen gehören zu den 7.000 Männern, Frauen und Kindern, die im Kontext der brutalen Unterdrückung der Proteste vom November 2019 festgenommen wurden. Amnesty International liegen zudem die Namen und weitere Informationen von mehr als 500 Prostestierenden und anderen Personen vor, darunter Journalist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen, die im Zusammenhang mit den Protesten unfairen Verfahren ausgesetzt waren.

Amnesty International hat umfassende Interviews mit 60 Betroffenen von willkürlicher Festnahme, Verschwindenlassen, Folter und anderen Misshandlungen bzw. deren Verwandten oder engen Bekannten geführt, zudem mit zwei Protestierenden, die sich versteckt halten, und 14 weiteren Personen, die Kenntnisse über das Geschehen hatten. Außerdem lagen Amnesty schriftliche Stellungnahmen von mehreren Hundert Menschen im Iran, sowie die Analyse von Videoaufnahmen, Stellungnahmen der Behörden und Gerichtsunterlagen vor.

In allen von Amnesty International dokumentierten Fällen berichteten die Betroffenen von verschiedenen Formen psychologischer Folter zur Erzwingung von „Geständnissen”, darunter erniedrigende Beleidigungen und Obszönitäten, die Einschüchterung und Drangsalierung von Familienangehörigen, Drohungen, Verwandte – einschließlich der betagten Eltern oder Geschwister – zu inhaftieren, zu foltern, zu töten oder ihnen anderweitig Schaden zuzufügen und die Androhung von Vergewaltigung der Gefangenen selbst oder deren weiblicher Angehöriger.

Zu den Betroffenen gehörten sogar zehnjährige Kinder und verletzte Protestierende und Passant*innen, die in Krankenhäusern festgenommen wurden, wo sie gerade ihre Schussverletzungen behandeln lassen wollten. Betroffen waren auch Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und Personen, die an Gedenkveranstaltungen für bei den Protesten Getötete teilgenommen hatten.

Seitdem sind Hunderte Menschen nach in höchstem Maße unfairen Prozessen zu Haft- und Prügelstrafen und mehrere zum Tode verurteilt worden. Die Verfahren fanden unter Ausschluss der Öffentlichkeit und dem Vorsitz von voreingenommenen Richter*innen statt, oft dauerten sie nicht einmal eine Stunde und basierten in den meisten Fällen auf durch Folter erlangten “Geständnissen”.

„In den Tagen nach den Massenprotesten war die Welt über Videoaufnahmen schockiert, die zeigten, wie Irans Sicherheitskräfte vorsätzlich unbewaffnete Protestierende und Passanten töteten oder verletzten. Viel weniger sichtbar war die Liste der Grausamkeiten, denen die iranischen Behörden Gefangene und deren Familien hinter verschlossenen Türen aussetzen”, erklärt Diana Eltahawy, stellvertretende Direktorin für die Region Naher Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

„Anstatt die Vorwürfe über Fälle von Verschwindenlassen, Folter und andere Misshandlungen und weitere Menschenrechtsverletzungen gegen Gefangene zu untersuchen, haben sich Angehörige der iranischen Staatsanwaltschaft an der Kampagne der Unterdrückung beteiligt. Sie erhoben Anklagen wegen Verstößen gegen die nationale Sicherheit gegen Hunderte Personen erhoben, die lediglich ihre Rechte auf Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit wahrgenommen hatten. Richter*innen fällten Schuldsprüche auf Grundlage unter Folter erpresster „Geständnisse“ fällten. Diese lange Reihe an Verbrechen und Verstößen, die in uneingeschränkter Straflosigkeit begangen werden konnten, wurden von zahlreichen im Fernsehen gezeigten Propaganda-Videos von „Geständnissen“ und grotesken Stellungnahmen hochrangiger Behördenvertreter*innen begleitet, die den Geheimdienst und die Sicherheitskräfte für ihre Rolle beim brutalen Vorgehen gegen die Proteste lobten.“

Die Haftstrafen gegen die Verurteilten lagen zwischen einem Monat und zehn Jahren. Die Schuldsprüche bezogen sich auf vage und fadenscheinige Anklagepunkte, darunter „Versammlung und Vereinbarung von Straftaten gegen die nationale Sicherheit”, „Verbreitung von Propaganda gegen das System”, „Störung der öffentlichen Ordnung” oder „Beleidigung des Obersten Religionsführers“. Mindestens drei Angeklagte, Amirhossein Moradi, Mohammad Rajabi und Saeed Tamjidi, wurden wegen „Feindschaft zu Gott” (moharebeh) durch Vandalismustaten zum Tode verurteilt. Einem weiteren Angeklagten, Hossein Reyhani, droht ein Gerichtsverfahren auf der Grundlage von Anklagen, die ebenfalls mit dem Tod bestraft werden können.

Die Recherchen von Amnesty International haben ergeben, dass viele Inhaftierte über Wochen oder sogar Monate „verschwunden” waren, während sie in geheimen Einrichtungen der Sicherheitskräfte oder der Geheimdienste, einschließlich des Geheimdienstministeriums und der Revolutionsgarden, festgehalten wurden. Andere Gefangene waren in überbelegten Gefängnissen oder Polizeiwachen, Militärkasernen, Sportstätten oder Schulen inhaftiert.

Besorgte Familienangehörige erzählten Amnesty International, dass sie sich in Spitälern, Leichenschauhäusern, auf Polizeiwachen, bei der Staatsanwaltschaft und Gerichten sowie Gefängnissen und anderen Hafteinrichtungen nach ihren vermissten Verwandten erkundigten. Die Behörden hätten sich allerdings geweigert, ihnen Informationen über das Schicksal oder den Verbleib ihrer Angehörigen zu geben. Stattdessen habe man ihnen gedroht, sie festzunehmen, falls sie sich weiter erkundigten oder die Fälle öffentlich machten.

Amnesty International fordert die Mitgliedstaaten des UN-Menschenrechtsrats auf, gegen die anhaltende systematische Straflosigkeit für Menschenrechtsverletzungen im Iran vorzugehen. Dazu gehört auch die Unterstützung einer von den UN geleiteten Untersuchung, um sicherzustellen, dass die Verantwortlichen ermittelt und vor Gericht gestellt werden und sich solche Taten nicht wiederholen.

Rückfragen und Interviewvereinbarungen: 
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PA: Welttag der Humanitären Hilfe – COVID-19 besiegen, weltweit oder gar nicht

Anlässlich des Welttages für Humanitäre Hilfe am 19. August fordert der Dachverband Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe – eine internationales Rettungspaket mit Soforthilfe von 100 Millionen Euro.

Wien, 18.08.2020. Zwei Wochen sind seit der Explosion in Beirut vergangen. Im sozial und wirtschaftlich angeschlagenen Land stehen Menschen vor den Trümmern ihrer Existenz. „In Folge der Explosion breitet sich auch die COVID-19 Pandemie wie ein Lauffeuer aus. Schutzmasken fehlen, das ohnehin mangelhafte Gesundheitswesen ist schwer von der Explosion getroffen und kann nicht ausreichend auf die Pandemie reagieren. Wenige Tage nach der Katastrophe verzeichnete alleine die Hauptstadt Beirut 300 neue COVID-19 Fälle innerhalb von 24 Stunden. Ein internationales COVID-19 Rettungspaket mit einer Soforthilfe von 100 Millionen Euro könnte Ländern wie dem Libanon helfen, die Lage zu bewältigen“, appelliert Annelies Vilim, Geschäftsführerin des Dachverbandes Globale Verantwortung mit 35 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe, an die österreichische Bundesregierung, rasch zu handeln.

„Abseits des medialen Rampenlichts haben die ärmsten Menschen in anderen Ländern des Globalen Südens mit ähnlichen Herausforderungen wie im Libanon zu kämpfen. COVID-19 bedroht Länder, die bereits von Katastrophen wie beispielsweise der Heuschreckenplage in Ostafrika oder von Konflikten betroffen sind, zusätzlich. Die COVID-19 Pandemie wirkt dabei wie ein Brandbeschleuniger. Zudem steigen in weiten Teilen Afrikas die COVID-19 Fälle in den letzten Wochen massiv an, erst kürzlich sind über eine Million Fälle auf dem Kontinent bestätigt worden, die Dunkelziffer liegt wohl weit höher. Die UNO geht in Schätzungen davon aus, dass durch COVID-19 und seine Folgen die Zahl der extrem armen Menschen auf über eine Milliarde anwachsen wird. Das würde bedeuten, dass jeder achte Mensch auf dieser Erde extrem arm wäre. Ich denke, es leuchtet ein, welche sozialen Spannungen damit verbunden sind“, unterstreicht Vilim, warum ein Rettungspaket das Gebot der Stunde ist.

„Österreich hat im Bereich der Humanitären Hilfe großen Aufholbedarf. Im Jahr 2019 hat Österreich gerade einmal 4 Euro pro Kopf an Humanitärer Hilfe geleistet, in Deutschland waren es 27 Euro. Folgt Österreich nun in der COVID-19 Krise dem deutschen Vorbild, das ein ambitioniertes internationales COVID-19 Rettungspaket geschnürt hat, kann Österreich international aufholen. Die Erhöhung durch Österreichs neue Regierung im Jahr 2020 war schon ein erster wichtiger Schritt in die richtige Richtung, wird den Herausforderungen der COVID-19 Krise und ihren weitreichenden Folgen aber nicht gerecht. Dies könnte die Soforthilfe in Höhe von 100 Millionen Euro leisten, die auch im Interesse Österreichs wäre: Denn COVID-19 besiegen wir weltweit oder gar nicht“, schließt Vilim.

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Welche Auswirkungen hat COVID-19 auf Länder des Globalen Südens?

Der Dachverband GLOBALE VERANTWORTUNG – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe bietet auf seiner Webseite eine ständig aktuell gehaltene Linksammlung zum Thema COVID-19 in den Länder des Globalen Südens.

Welche Auswirkungen hat COVID-19 auf Länder des Globalen Südens? Warum ist gerade jetzt die Unterstützung von Entwicklungsländern so wichtig? Wie können Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe in diesen Zeiten die Not lindern?

Ausgewählte Artikel, Kommentare und Informationen aus Medien und Institutionen der Entwicklungspolitik- und Zusammenarbeit finden Sie unter:
https://www.globaleverantwortung.at/welche-auswirkungen-hat-covid-19-auf-laender-des-globalen-suedens-

PA: Syrien: UNO-Sicherheitsrat darf Hilfe für Bevölkerung nicht einstellen

Neuer Bericht von Amnesty International dokumentiert schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens. Tote und Verletzte, darunter Schüler*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen: Amnesty veröffentlicht detaillierte Untersuchung von 18 Luft- und Bodenangriffen auf Schulen und Spitäler.

  • Belege für Russlands direkter Beteiligung an Kriegsverbrechen
  • Bericht zum Download, Satellitenbilder unter diesem Link, Videomaterial (B-Roll) auf Anfrage

London/Wien, am 11. Mai 2020 . In zwei Monaten droht eine UNO-Resolution auszulaufen, die die Einführung von Hilfsgütern für die Bevölkerung von Idlib über die Grenzen im Nordwesten Syriens ermöglicht. Angesichts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Region muss der UNO-Sicherheitsrat sicherstellen, dass diese lebenswichtige Unterstützung für die Menschen in Syrien nicht eingestellt wird. Das fordert Amnesty International bei der Vorstellung eines neuen Berichts, der schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens dokumentiert.

Die Recherchen der Menschenrechtsorganisation belegen 18 Fälle die meisten aus der Zeit zwischen Jänner und Februar 2020 –, in denen syrische und/oder russische Regierungstruppen gezielt Angriffe gegen medizinische Einrichtungen und Schulen in Idlib, West-Aleppo und im nordwestlichen Gouvernement Hama verübt haben.

Aufgrund der Angriffe mussten bis zum Waffenstillstand am 5. März 2020 nahezu eine Million Menschen in Idlib fliehen. Viele von ihnen waren bereits zuvor mehrfach vertrieben worden und mussten in den vergangenen Monaten unter erbärmlichen Bedingungen leben.

„Selbst gemessen an den katastrophalen Bedingungen, die durch die seit neun Jahren andauernde Krise in Syrien herrschen, sind die Vertreibung und die humanitäre Katastrophe beispiellos, die nun durch den jüngsten Angriff ausgelöst wurden“, sagt Heba Morayef, Direktorin für die Region Nahost und Nordafrika bei Amnesty International, und sagt weiter: „Der UNO-Sicherheitsrat darf jetzt nicht die lebenswichtige grenzüberschreitende humanitäre Hilfe unterbrechen, von der Tausende Menschenleben abhängen.“

„Die jüngste Offensive setzt die abscheuliche Reihe systematischer Angriffe fort, durch die die Zivilbevölkerung terrorisiert werden soll. Derweil unterstützt Russland nach wie vor das syrische Regime militärisch – auch mit rechtswidrigen Luftschlägen – obwohl es Beweise gibt, dass Russland damit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des syrischen Militärs Vorschub leistet.“

Angriffe auf Spitäler
Laut Angaben der Gesundheitsbehörde von Idlib wurden zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 in Idlib und Aleppo zehn medizinische Einrichtungen durch russische und syrische Angriffe beschädigt bzw. zerstört. Dabei wurden neun Angehörige des medizinischen Personals und andere Mitarbeiter*innen getötet. Dutzende weitere medizinische Einrichtungen sahen sich gezwungen, ihre Arbeit einzustellen.

Amnesty International hat Angriffe dokumentiert, die zur Schließung von fünf Spitälern in den von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrollierten Gebieten führten.

Drei russische Luftschläge wurden am 29. Jänner 2020 in der Nähe des al-Shami-Hospitals in Ariha ausgeführt. Ein überlebender Arzt beschrieb, dass durch die Angriffe mindestens zwei Wohngebäude unweit des Spitals zerstört wurden; 11 Zivilist*innen wurden getötet und über 30 verletzt. Unter den Toten war auch einer seiner Kollegen. „Ich fühlte mich so hilflos. Mein Freund lag im Sterben, draußen schrien Frauen und Kinder“, sagte er und fügte hinzu, dass der syrische Zivilschutz (Weißhelme) zwei Tage gebraucht habe, um die Leichen aus den Trümmern zu bergen.

Auf der Grundlage übereinstimmender Aussagen von Zeug*innen und anderer glaubwürdiger Informationen − vor allem Beobachtungen sogenannter Planespotter − kommt Amnesty International zum Schluss, dass russische Streitkräfte für diesen rechtswidrigen Angriff verantwortlich waren.

Angriffe auf Schulen
Laut Angaben der syrischen NGO Hurras Network (Syrian Child Protection Network) wurden bei Luftschlägen und Bodenangriffen im Jänner und Februar 2020 insgesamt 28 Schulen getroffen. Am 25. Februar wurden an einem einzigen Tag zehn Schulen angegriffen. Dabei kamen neun Zivilist*innen ums Leben.

Amnesty International hat Recherchen zu sechs Angriffen in diesem Zeitraum durchgeführt, darunter zum Abwurf von Fassbomben und vom Boden abgefeuerter Streumunition auf zwei Schulen am 25. Jänner sowie am 28. Februar 2020.

Eine Lehrerin schilderte Amnesty International einen Angriff: „Ein [Streubomben-] Geschoss explodierte vor meinen Füßen, Haut und Fleisch platzen auf … der Schmerz war unerträglich … Ich spürte eine solche Hitze, als würden meine Füße verbrennen. Zwei Schülerinnen waren in diesem Moment bei mir. Eine war sofort tot, die andere überlebte wie durch ein Wunder. Ich bin sicher, dass es Streumunition war, weil ich mehrere Explosionen hörte. Ich kenne das Geräusch von Streumunition sehr gut. Du hörst eine Serie von mehreren Explosionen. Als ob aus dem Himmel kein Wasser, sondern Granatsplitter regnen würde.“

Die Recherchen von Amnesty International zeigen, dass es sich bei den hier beschriebenen Geschossen um 9M27K-Frachtraketen mit einem Kaliber von 220 mm handelte, die in Russland hergestellt und an die syrische Armee geliefert wurden. Sie enthielten 9N210- oder 9N235-Streumunition. Streumunition ist nach dem Völkerrecht verboten.

Umfassende Beweise belegen Aussagen von Zeug*innen
Amnesty International hat für den Bericht 74 Personen interviewt, darunter Binnenvertriebene, Lehrer*innen, Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen. Die Aussagen der Zeug*innen werden nicht nur durch Video- und Fotoaufnahmen untermauert, sondern auch durch Expert*innenanalysen von Satellitenbildern, Berichte von Planespottern vor Ort sowie durch abgehörte Kommunikation von russischen und syrischen Luftstreitkräften.

Die Aufnahmen aus den Cockpits liefern Beweise dafür, dass das russische Militär an mindestens einem rechtswidrigen Angriff auf ein Spital beteiligt war, das danach seine Arbeit einstellen musste.

Kriegsverbrechen & gezielte Angriffe gegen Zivilist*innen
Die in dem Bericht dokumentierten Fälle zeigen beispielhaft, dass die syrischen und russischen Streitkräfte nach wie vor gezielt Angriffe gegen Zivilist*innen und zivile Ziele verüben. Dabei handelt es sich um Verletzungen des humanitären Völkerrechts, auf dessen Grundlage die Parteien in einem bewaffneten Konflikt zwischen militärischen Zielen und kämpfenden Personen auf der einen Seite und zivilen Zielen und Zivilist*innen auf der anderen Seite unterscheiden müssen. Nur die erstgenannten dürfen angegriffen werden.

Es handelt sich bei diesen Attacken außerdem um Kriegsverbrechen: Diejenigen, die derartige Verbrechen anordnen oder begehen, sind strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Spitäler und andere medizinische Einrichtungen, medizinisches Personal und Kinder dürfen nicht nur nicht angegriffen werden, weil sie einen zivilen Status haben, sondern müssen in einem bewaffneten Konflikt besonders geschützt werden.

Viele der medizinischen Einrichtungen, die angegriffen wurden, standen zudem auf einer Liste der UNO als Nichtangriffsziele. Diese Liste war den russischen, türkischen und US geführten Koalitionstruppen zugesandt worden, um zu zeigen, welche Ziele nicht angegriffen werden dürfen.

 Lebenswichtige humanitäre Hilfe darf nicht eingestellt werden
Im Juli 2014 verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution, die humanitäre Unterstützung im Nordwesten Syriens und in anderen Gebieten, die von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrolliert werden, ermöglicht. Dafür ist keine Zustimmung der syrischen Regierung erforderlich. Diese Resolution ist seit 2014 wiederholt verlängert worden, wenn auch in den vergangenen Jahren unter Schwierigkeiten und im Jänner 2020 mit Einschränkungen. Nun droht die Resolution am 10. Juli 2020 auszulaufen.

Syrien und seine Verbündeten wollen diese Unterstützungsregelung beenden und Hilfslieferungen stattdessen über Damaskus senden. Das würde es der UNO und Partnerorganisationen erschweren, Hilfe zeitnah und nachhaltig zu verteilen.

Die syrische Regierung hat immer wieder versucht, die Hilfslieferungen durch bürokratische Hindernisse einzuschränken. Sie hat zudem Mitarbeitende von Hilfsorganisationen auf „schwarze Listen“ gesetzt und jene verfolgt, die mit Oppositionellen in den von diesen gehaltenen Gebieten in Verbindung gebracht wurden. Bewaffnete Gruppen wie Hay’at Tahrir al-Sham haben ebenfalls humanitäre Organisationen daran gehindert, ihrer Arbeit effizient nachzugehen.

„Vertreter*innen der UNO bezeichnen Idlib bereits als humanitäre ,Horror-Geschichte‘ – diese wird sich noch verschlimmern, wenn der Sicherheitsrat nicht über die politischen Interessen der Konfliktparteien hinausblickt und diese lebenswichtige humanitäre Unterstützungsmöglichkeit beibehält“, sagt Heba Morayef.

Vertreibung und katastrophale Lebensbedingungen
Aufgrund der jüngsten Angriffe auf Idlib mussten zwischen Dezember 2019 und März 2020 nahezu eine Million Menschen – mehr als 80 Prozent davon Frauen und Kinder – in Gebiete in der Nähe der türkischen Grenze fliehen.

Eine Mutter von drei Kindern, deren Familie in den vergangenen acht Monaten zweimal vertrieben worden war, sagte Amnesty International: „Mein Tochter, die in die erste Klasse geht, hat ständig Angst …. Sie fragte mich [nachdem wir vertrieben worden waren]: ,Warum tötet Gott uns nicht?’ … Wir sind nirgendwo sicher.“

Diese Menschen, die sich auf einer immer kleiner werdenden Fläche zusammendrängen, leben unter unmenschlichen Bedingungen ohne ausreichende humanitäre Unterstützung. Hilfe ist dringend notwendig und muss über einen längeren Zeitraum garantiert werden. Die globale Coronakrise erschwert die humanitäre Hilfe für die Menschen in der Region zusätzlich. Eine Ausbreitung der Pandemie könnte fatale Folgen haben. In den überfüllten Flüchtlingslagern sind Schutzmaßnahmen kaum möglich und das bereits schwer gebeutelte Gesundheitswesen ist in keiner Weise für eine Pandemie ausgerüstet.

Bei Fragen oder zur Vermittlung von Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. presse@amnesty.at

Amnesty International Österreich
Presseteam
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Podiumsdiskussion: Unerhört(?)! Islamischer Feminismus und soziale Kämpfe in der arabischen Welt

Nach der Niederschlagung der Revolten in der arabischen Welt im Jahr 2011 hat sich keine Friedhofsruhe über die Region gelegt. Die Protestbewegungen im Sudan, in Algerien, Marokko, Tunesien, im Irak oder dem Libanon haben in jüngerer Zeit bewiesen, dass die zentralen Forderungen nach einem würdevollen Leben, politischer Partizipation und sozioökonomischer Gerechtigkeit nach wie vor allgegenwärtig sind. Vielfach richten sich die aktuellen sozialen Bewegungen gegen politische Eliten, die sich selbst als islamisch präsentieren.

In den Protesten sind die verschiedenen Fraueninitiativen nicht nur präsent, sondern führen sie oftmals an. Was bedeutet dies im Zusammenhang mit islamischen Fraueninitiativen bzw. islamische Feminismen? Inwiefern entwickeln sie eine islamisch feministisch begründete Kritik an den herrschenden Verhältnissen und den politischen Eliten im arabischen Raum? Wie sehr werden islamische feministische Initiativen auch bei uns wahrgenommen und diskutiert?

Diese und andere Fragen werden im Rahmen einer Podiumsdiskussion organisiert vom VIDC  (Wiener Institut für internationalen Dialog und Zusammenarbeit) diskutiert.

Zeit und Ort
Donnerstag, 5. März 2020
19:00 – 21:00 Uhr
Hauptbücherei – Am Gürtel, Urban-Loritz-Platz 2a, 1070 Wien

Am Podium
Fatima Sadiqi
ist Professorin für Linguistik, Gender und Women Studies an der Sidi Mohamed Ben Abdellah University in Fez und der Al Akhawayn University in Ifran (Marokko). Ihr Froschungsschwerpunkt erstreckt sich von Nordafrika bis in den Mittleren Osten. Zu ihren zahlreichen Veröffentlichungen zählen „Women, Gender and Language“ (Brill, 2003), „Women’s Activism and the Public Sphere Local/Global Linkages“ (Journal of Middle East Women’s Studies, 2006), „Women and Knowledge in the Mediterranean” (Routledge, 2013), „Moroccan Feminist Discours“ (Palgrave Macmillan, 2014) und „Women’s Movements in Post – ,Arab Spring’ North Africa” (2016). Fatima Sadiqis Arbeit wurde durch zahlreiche renommierte Preise und Stipendien der Harvard University, des Woodrow Wilson Center, des Bellagio Center der Rockefeller Foundation und von Fulbright unterstützt. Derzeit ist sie Mitglied des Redaktionsausschusses der Oxford Encyclopedia of African Women’s History.

Elif Adam
ist Antirassismus-Aktivistin und pädagogische Mitarbeiterin von Minor-Projektkontor für Bildung und Forschung in Berlin und im politischen Bildungsprojekt „Demokratie, Religion und Vielfaltsdiskurse – ein Spannungsverhältnis?!“ der Bundeszentrale für politische Bildung in Deutschland tätig. Sie studierte Kultur- und Sozialanthropologin und ist Mitbegründerin der Dokumentations- und Beratungsstelle Islamfeindlichkeit und antimuslimischer Rassismus, welche insbesondere betroffene Frauen unterstützt. Elif Adam verfolgte 2019 die sozialen Proteste im Sudan vor Ort.

Helmut Krieger
ist Sozialwissenschafter, wissenschaftlicher Mitarbeiter und Senior Lecturer am Institut für Internationale Entwicklung der Universität Wien sowie Konsulent von VIDC Global Dialogue. Seine Forschungsschwerpunkte sind: Entwicklungspolitiken in Kriegszonen, der Antagonismus Israel-Palästina, Bewegungen des politischen Islam in der arabischen Welt, kritische Staatstheorien und postkoloniale Theoriebildung. Aktuelle Veröffentlichungen sind unter anderem die Ausätze „Globale Ungleichheit und die Debatte um imperiale Herrschaft“ (2019) sowie „Nicht zu verwischende Spuren. Zur Dialektik von Revolution und Konterrevolution in der arabischen Welt“ (2017).
Des Weiteren ist er Leiter des von der ADA geförderten Forschungsprojekts „Knowledge Production in Times of Flight and War – Developing Common Grounds for Research in/on Syria (KnowWar)“, einer Kooperation zwischen der Universität Wien, dem Syrian Center for Policy Research, der Birzeit University in der West Bank, der Alpen-Adria-Universität in Klagenfurt und Mousawat, Beirut.

Magda Seewald
ist seit 2005 Projektreferentin am VIDC mit einem regionalen Fokus auf die arabische Region, insbesondere Palästina. Zudem koordiniert sie die VIDC Global Dialogue-Reihe zu den Umbrüchen in der arabischen Welt. Als eine der Genderreferentinnen von VIDC Global Dialogue betreut sie den Bereich Gendersensibilisierung von Männern. Magda Seewald ist eine der Mitbegründer*innen des Netzwerks „REloading Feminismus“. Ihre letzte Veröffentlichung als Mitherausgeberin ist der Sammelband „Krise, Revolte und Krieg in der arabischen Welt“ (2017, gemeinsam mit Helmut Krieger und VIDC).

Anmeldung: seewald@vidc.org

Interviewmöglichkeit: Flutra Gorana (Libanon) zu Bildung in Krisengebieten durch Technologie

264 Millionen Kinder weltweit haben derzeit keinen Zugang zu (Basis-)Bildung. Doch diese ist Grundstein für ein gutes Leben. Die Organisation War Child arbeitet in fragilen Staaten und in Kriegsgebieten (Libanon, Jemen, Sudan, Jordanien) mit Kindern und Jugendlichen. Dabei setzen sie auf Technologie: mit einem speziellen Lernprogramm und Tablets wird medienpädagogisch an die Basisbildung in Flüchtlingsunterkünften herangegangen. Die Struktur eines täglichen Schulbesuchs bietet Halt in einer unsicheren und zerstörten Umgebung.

Am 27. November steht ist Flutra Gorana, Senior Programme Manager bei War Child Libanon für Einzelinterviews zur Verfügung. Das Interview wird auf Englisch (ohne Übersetzung) in der Laudongasse 40, 1080 Wien bzw. auf Wunsch in Ihren Räumlichkeiten stattfinden.

Flutra Gorana ist als Rednerin bei der Entwicklungspolitischen Tagung der Stadt Wien zum Thema Nachhaltige Entwicklung braucht Bildung für ALLE, am 28. November zu Gast in Wien.

Mehr Information zur Expertin finden Sie hier.
Mehr Infos zum Programm der Tagung im Rathaus am 28.11., 16:00h – 19:30h finden Sie hier.
Veranstalter: Stadt Wien in Kooperation mit Südwind

Kontakt und Rückfragehinweis:

Olivia Tischler, Regionalstelle Wien
Tel.: 0680 21 28 112
E-Mail.: olivia.tischler@suedwind.at
www.suedwind.at

IM NORDOSTEN SYRIENS: KEIN KRIEGSENDE IN SICHT

Wie es um Krieg und Frieden in Syrien steht hat Politik-Experte Leo Gabriel beim einem Internationalen Forum vor Ort recherchiert.

Fotomaterial auf Anfrage: lgabriel@gmx.net

Im Juli 2019 lud das Rojava Center for Strategic Studies (NRLS) zum „Internationale Forum zu ISIS: „Dimensionen, Herausforderungen und Konfrontationsstrategien“ statt. Mehr als 200 PolitikerInnen, ForscherInnen und VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Institutionen aus mehreren Ländern (u.a. aus Europa und den USA) kamen dazu in der Stadt Amude im von der kurdischen Selbstverwaltung kontrollierten Teil Nord- und Ostsyriens, das hierzulande Rojava genannt wird, zusammen.
Im Mittelpunkt des Forumsstand die durch schlagkräftige Beweise erhärtete These, dass die Regierung Erdogan unter dem Vorwand, die kurdische Aufstandsbewegung PKK zu unterstützen, der ISIS (islamischer Staat) von Anfang an, also ab 2015 Vorschub geleistet hatte.

ISIS und die Türkei: eine unheilige Allianz
Aus den zahlreichen Redebeiträgen, Diskussionen, schriftliche Stellungnahmen undVideobotschaften ging hervor, dass die türkische Armee und deren Geheimdienste beim Kampf um die an der türkisch-syrischen Grenze gelegene Stadt Kobaneim September 2014 an ISIS nicht nur Waffen geliefert und Rückendeckung geleistet hatte, sondern Bomben- und Selbstmordanschläge, von denen sie Kenntnis hatten, nicht verhindert hatten. Die kurdischen TeilnehmerInnen würdigten die Vorreiterrolle der kurdischen Volks- undFrauenschutzeinheiten (YPG und YPJ) sowie der aufständischen syrischen demokratischenStreitkräfte (SDF) bei der Vertreibung der ISIS, der an die 11 000 KämpferInnen zum Opfer gefallen waren.

Ein besonderes Augenmerk galt bei den Diskussionen den an die
40 000 gefangenen IS-KämpferInnen, für die laut französischen ExpertInnen ein eigener Gerichtshof unter internationaler Aufsicht eingerichtet werden könnte. Das wäre jedoch auf Grund des russischen Vetos im Sicherheitsrat kaum durchzusetzen. „Zumindest sollten die ausländischen IS-Kämpferinnen und Kämpfer an die Justizbehörden ihrer Ursprungsländer ausgeliefert werden“, war die allgemeine Forderung.

Brennpunkt Idlib
Wer jedoch gemeint hat, dass mit der Niederlage der ISIS an nahezu allen Fronten Syriens und des Irak der nun schon sieben Jahre währende Krieg zu Ende wäre und die syrischen Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren könnten, irrt. Seit April diesen Jahres ist nämlich die Schlacht und das Schlachten um die Stadt Idlib wieder voll im Gange. Laut Berichten von Menschenrechts-organisationen soll es 33 Massaker mit insgesamt über 1 300 toten ZivilistInnenen gegeben haben, die auf das Konto der syrischen Armee und der russischen Luftwaffe gehen sollen. Idlib ist jene inzwischen auf 2,5 Millionen EinwohnerInnen angewachsene Stadt, in der ein Großteil der Aufständischen von der ehemaligen Free SyrianArmy (FSA) und der islamistischen Al NusraZuflucht genommen hatten. Gleichzeitig sind auch die Kämpfe in den Vororten von Homs und Aleppo wieder aufgeflammt, weil die zwischen Russland und der Türkei ausgehandelten Vereinbarungen zur Errichtung einer Sicherheitszone (noflyzone) nicht gehalten haben.

Déjàvu um Kobane
Auch in Kobane, jener Kurdenstadt westlich des Euphrat, die sich seinerzeit so tapfer gegen die ISIS geschlagen hat (siehe oben), gibt es wieder dicke Lusft. Wieder einmal droht die türkische Armee unter Erdogan mit einem Einmarsch ähnlich jenem, den sie vor zwei Jahren auf die im äußersten Westen von Rojava gelegene Stadt Afrín durchgesetzt hatte. Das Rojava Center for Strategic Studies (NRLS) hat die Weltöffentlichkeit auf die drohende Gefahr aufmerksam gemacht und lädt internationale JournalistInnen dazu ein, den KurdInnen in dieser schweren Stunde durch ihre Berichterstattung beizustehen.