PA und Interviewmöglichkeit: Chile am historischen Scheideweg – Referendum zu neuer Verfassung am 4. September

Am 4. September stimmt die Bevölkerung Chiles über den Entwurf für eine neue Verfassung ab. In einer aktuellen Presseaussendung von DISKURS. Das Wissenschaftsnetz gibt der Politikwissenschaftler Ulrich Brand von der Uni Wien Einblick in den Verfassungsentwurf sowie in die Hintergründe und möglichen Folgen des historischen Referendums. Er argumentiert, dass das vorgeschlagene Modell einer „solidarischen Republik“ auch für andere Länder wegweisend sein könnte.

Das Erbe der Pinochet-Diktatur
Wenn der Entwurf angenommen wird, würde die neue Verfassung jene von 1980 ersetzen, die unter dem damaligen Diktator Augusto Pinochet erlassen wurde. Univ.-Prof. Dr. Ulrich Brand von der Universität Wien sagt: „Trotz einiger Veränderungen ist der neoliberale Charakter der Verfassung von 1980 bis heute in Kraft. Damals wurde unter anderem festgelegt, dass der Staat sich weitgehend aus dem Wirtschaftsleben raushält und das Bildungs- und Rentensystem überwiegend privat organisiert sind. Sogar Wasser galt fortan nicht mehr als öffentliches Gut, sondern als private Ware, mit der Großkonzerne viel Geld verdienten. Insgesamt nahm die soziale und wirtschaftliche Spaltung in Chile deutlich zu.“ Das häufig als Wirtschaftswunderland bezeichnete Chile zeichne sich Brand zufolge dadurch aus, dass das Wirtschaftswachstum den Wohlhabenden zugutekomme und die Umwelt zerstöre. Landwirtschaft und Bergbau verbrauchen enorm viel Wasser, die Lachszucht in engen Käfigen basiere auf hohem Antibiotikakonsum. Und die monokulturelle Forstwirtschaft im Süden führe immer wieder zur Vertreibung der indigenen Bevölkerung.

Protest gegen den neoliberalen Ist-Zustand
Seit vielen Jahren nehme der Unmut über die herrschende Politik zu, was sich in den letzten Jahrzehnten in vielfältigen Protesten äußerte. „Doch der unmittelbare Anlass für die aktuellen Veränderungen waren die wochenlangen Mobilisierungen ab Oktober 2019. Die damalige rechts-konservative Regierung konnte sich nur mit dem Zugeständnis an der Macht halten, dass sie darüber abstimmen lässt, ob es zu einer neuen Verfassung kommen soll. 78 Prozent stimmten Ende 2020 dafür, weshalb im Mai 2021 eine Verfassungsgebende Versammlung gewählt wurde. An dieser waren nicht die Politiker*innen im Amt beteiligt, sondern Menschen aus verschiedensten Gruppen in Bezug auf Alter, Herkunft und Berufen. Diese legte im Juli 2022 einen Entwurf vor,“ so Ulrich Brand, der auch den Forschungsverbund Lateinamerika an der Universität Wien leitet. Ein weiteres Ergebnis der Mobilisierungen war, dass im Dezember 2021 mit Gabriel Boric zum ersten Mal seit dem Wahlsieg von Salvador Allende vor über 50 Jahren ein linker Präsident gewählt wurde.

Die Verfassung: Ein großer Wurf für Menschen und Natur
Die nun zur Abstimmung stehende Verfassung ist aus Sicht des Wiener Politikwissenschaftlers deshalb spannend, weil sie zentrale Probleme unserer Zeit thematisiert. So besagt Artikel 1 des Entwurfs: „Chile ist ein sozialer und demokratischer Rechtsstaat. Er ist plurinational, interkulturell, regional und ökologisch.“ Zugleich wird Chile darin als „solidarische Republik“ und seine Demokratie als paritätisch definiert, d.h. die öffentlichen Ämter müssen paritätisch nach Geschlechtern besetzt werden.

Brand nahm Anfang August an einer internationalen Konferenz in Santiago de Chile teil, bei der es um den Verfassungsentwurf ging. Er sagt: „Das Prinzip der Plurinationalität bricht mit dem Selbstbild einer homogenen, kreolisch-weißen Nation, in der die Existenz der Indigenen weder anerkannt noch ihre Rechte garantiert sind. Menschen indigener Herkunft, die etwa elf Prozent der Bevölkerung Chiles stellen, werden im Verfassungsentwurf als Völker anerkannt und erhalten weitreichende kollektive Rechte, darunter etwa das Recht auf Sprache sowie auf eine eigene Gerichtsbarkeit. Darüber hinaus würde im Falle einer Annahme des Entwurfs zum ersten Mal in der Weltgeschichte der Grundsatz der Geschlechterparität für alle politischen und öffentlichen Gremien in einer nationalen Verfassung festgelegt.“

Doch der Entwurf sei noch in einer weiteren Hinsicht wegweisend: Wie bereits in der Verfassung von Ecuador aus dem Jahr 2008 würden nun auch in Chile erstmals die Rechte der Natur konstituiert. „Es geht also nicht mehr nur um die zu schützende Um-Welt, sondern auch um den Erhalt der Grundlagen allen menschlichen und nicht-menschlichen Lebens.“, sagt Brand und führt aus: „Gemeingüter wie Wasser und Luft sollen dabei besonders geschützt werden, die Privatisierung von Wasser wird ausgeschlossen. Ernährungssouveränität und der Schutz von traditionellem Saatgut werden zu wichtigen Staatszielen erklärt. Und wer die Natur zerstört, muss sie reparieren.“

Rechte und Reiche machen gegen den Entwurf mobil
Dass der Verfassungsentwurf angenommen wird, sei keineswegs ausgemacht. Das liege vor allem daran, dass es mächtige Gruppen gebe, die kein Interesse daran haben, mit der neoliberalen Verfassung von 1980 zu brechen: „Deutlich wurde bei meinem Aufenthalt in Chile, wie stark die politische Rechte und die Reichen gegen die neue Verfassung mobilisieren. Sie haben einiges an Macht und Vermögen zu verlieren, wenn die Gesellschaft gerechter und ökologisch nachhaltiger werden soll. Es wird ein knappes Ergebnis, weil die großen Medien in den Händen der Wohlhabenden sind und komplett gegen den Verfassungsentwurf mobilisieren. Doch die Mobilisierung für eine Annahme des Entwurfs ist beeindruckend.“

Am Morgen des 5. September werden wir in Österreich das Ergebnis erfahren. „Sollte die Bevölkerung den Entwurf annehmen“, so Prof. Brand abschließend, „beginnt erst der steinige Weg zur Umsetzung von politischen, sozialen und wirtschaftlichen Rechten für die Bevölkerungsmehrheit, für Gleichheit zwischen den Geschlechtern, für indigene Rechte und für jene der Natur. Die neue Verfassung könnte Strahlkraft in der ganzen Welt entwickeln, um die Krisen des 21. Jahrhunderts solidarisch und ökologisch zu bearbeiten.“

Über den Experten:

Ulrich Brand ist Professor für Internationale Politik am Institut für Politikwissenschaft der Universität Wien und leitet dort den Forschungsverbund Lateinamerika. ulrich.brand@univie.ac.at

Ulrich Brand steht gerne für Interviews bereit. Ein druckfähiges Portraitfoto von ihm finden Sie hier: https://www.diskurs-wissenschaftsnetz.at/wp-content/uploads/2022/08/Foto-Ulrich-Brand.jpg

Kontakt für Rückfragen:
Dr. Alexander Behr
Diskurs. Das Wissenschaftsnetz
+43 650 34 38 37 8
alexander.behr@univie.ac.at

Eine Initiative von Diskurs. Das Wissenschaftsnetz

Über DISKURS
Diskurs. Das Wissenschaftsnetz ist eine Initiative zum Transfer von wissenschaftlicher Evidenz engagierter Wissenschafter*innen in die Öffentlichkeit. Wir setzen uns dafür ein, dass wissenschaftliche Erkenntnisse entsprechend ihrer Bedeutung im öffentlichen Diskurs und in politischen Entscheidungen zum Tragen kommen. Mehr Informationen finden Sie auf der Website https://diskurs-wissenschaftsnetz.at/





Interviewmöglichkeit mit kolumbianischen Aktivist*innen

Auf Einladung des Welthauses kommen die kolumbianischen Aktivist*innen Kelly Echeverri, Nelson Restrepo, Fabio Mesa und Luisa Acosta im Oktober nach Wien.

Sie haben sich mit dem jahrzehntelangen Konflikt in ihrem Land, seinen Ursachen und Folgen auseinandergesetzt und berichten über die Herausforderungen der Versöhnung in Kolumbien. In der direkten Arbeit mit der Bevölkerung arbeiten sie mit einer Vielfalt an Methoden, die sowohl die eigenen Wurzeln stärken als auch Handlungsspielräume für eine Kultur des friedlichen Miteinanders eröffnen.

Weitere Informationen zu den Gästen finden sie auf https://welthaus.at/begegnung-mit-gasten/wege-der-versoehnung/

Neben der Möglichkeit eines Interviews am Dienstag, 25.10.22 (10-12 Uhr) am Stephansplatz 6, 5. Stk., gibt es auch die Alternative Kelly Echeverri und Nelson Restrepo in Wien in einer der öffentlichen Veranstaltungen zu begegnen:

·        Mittwoch, 19. Oktober 2022, 18.00 Uhr: Wege der Versöhnung. Begegnung mit Gästen aus Kolumbien. Österreichisches Lateinamerika-Institut, Türkenstraße 25, 1090 Wien | Europasaal https://www.vhs.at/de/e/lai/b/2022/10/19/wegederversoehnung-erwachsene

·         Samstag, 22. Oktober 2022, 10.00 – 15.30 Uhr, im Rahmen der Veranstaltung „Wie geht Frieden? – Dialog für eine Welt“, Markhof, Markhofgasse 19, 1030 Wien

Für Rückfragen und Interviewtermine: 
Milena Müller-Schöffmann
Welthaus // Katholische Aktion
Stephansplatz 6/542, 1010 Wien
T: +43 1 515 52-3353
M: +43 676 4918562




PA: Welttag der Humanitären Hilfe im Zeichen der Hungerkrise

AG Globale Verantwortung lobt Bundesregierung für rasche Hilfe in der Ukraine und verweist auf weiterhin ausstehenden Regierungsbeschluss für entwicklungspolitische Strategien.

18.08.2022. „Anlässlich des morgigen Welttags der Humanitären Hilfe wollen wir der österreichischen Bundesregierung danken. Sie hat rasch auf die Not der Menschen in der Ukraine sowie in ihren Nachbarländern reagiert, den heuer mit 55 Mio. Euro dotierten Auslandskatastrophenfonds (AKF) einmalig um 42 Mio. Euro aufgestockt und diese zusätzlichen Mittel bereits ausbezahlt“, hebt Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung, lobend hervor und begrüßt „einen Trend, den es fortzusetzen gilt.“

Leider gebe es jedoch auch Versäumnisse in der Entwicklungspolitik seitens der Bundesregierung, so Vilim: „Es sind für das Jahr 2022 noch mehr als 18 Mio. Euro im AKF verfügbar. Angesichts des Hungertsunamis, der in vielen Ländern Afrikas und anderen Krisenregionen droht, sollten die restlichen Mittel aus dem AKF so schnell wie möglich beschlossen und ausbezahlt werden. Denn wir dürfen nicht vergessen: Jede Verzögerung kostet letztlich Menschenleben“, appelliert Vilim an Außenminister Schallenberg.

Seit vielen Monaten überfällig seien zudem die Beschlüsse der strategischen Dokumente, auf denen Österreichs internationales Engagement beruhe, erklärt Vilim weiter und ersucht die Bundesregierung, „die Strategie der Humanitären Hilfe der Republik Österreich und das gesetzlich vorgeschriebene Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2022 – 2024 endlich zu beschließen und die Mittel für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, substanziell zu erhöhen. Angesichts multipler Krisen ist das ein Gebot der Stunde.“

Beispielsweise zeige ein Blick nach Äthiopien, einem Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungspolitik, wie Menschen unter den sich kumulierenden multiplen Krisen leiden: „Die COVID-19-Pandemie und ihre sozialen wie wirtschaftlichen Auswirkungen treffen in Äthiopien auf eine Bevölkerung, von der laut Weltbank ein Drittel schon vor Ausbruch der Pandemie extrem arm war, also von weniger als 1,60 Euro pro Tag lebte. Das World Food Programme schätzt, dass fast 18% der Bevölkerung – 20,4 Mio. Menschen – ihren Hunger nur noch durch Lebensmittelhilfe stillen kann. Zusätzlich explodieren Lebensmittelpreise, weil aufgrund des Krieges gegen die Ukraine dringend notwendige Getreidelieferungen ausfallen. Und das in einem Land, in dem die Klimakrise in Form abwechselnder Dürren und Überschwemmungen Ernte um Ernte zerstört und ein brutaler Konflikt die Region Tigray fest im Griff hält. Steigende Armut, steigender Hunger und instabile Verhältnisse sind die Folgen. Humanitäre Hilfe und Entwicklungszusammenarbeit tragen wesentlich dazu bei, diesen multiplen Krisen vorzubeugen, sie einzudämmen und zu bewältigen. Und genau darum geht es jetzt“, schließt Vilim.

Für Rückfragen:
Hannah Hauptmann, MA
Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Apollogasse 4/9, 1070 Wien
Tel: 01/522 44 22-15
Mobil: +43 699/17 20 42 07
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PA: Internationales Abkommen für die Weltmeere in Aussicht

Von der breiten Öffentlichkeit fast unbemerkt verhandeln seit 2018 Mitglieder der Vereinten Nationen ein neues rechtlich bindendes Abkommen zu Schutz und nachhaltiger Nutzung der Meeresbiodiversität in internationalen Gewässern. Nach insgesamt fünf Verhandlungsrunden und einer langen Covid-Unterbrechung, soll ein aktuelles Treffen in New York City vom 15. bis 26. August 2022 das letzte sein.

Die Politikwissenschafterin Alice Vadrot von der Uni Wien, deren Forschungsgruppe die Verhandlungen in vor Ort beobachtet, bekräftigt in einer aktuellen Presseaussendung von Diskurs. Das Wissenschaftsnetz, dass eine Einigung zwischen Staaten aufgrund unterschiedlich gelagerter Interessen schwierig sein wird und auch ein ambitionierter Vertrag den Erhalt der marinen Biodiversität nur dann gewährleisten kann, wenn eine umfassende gesellschaftliche Transformation stattfindet.

Den dramatischen Rückgang der marinen Biodiversität aufhalten

Der Mensch hat bereits 40% der Meeresoberfläche verändert, „tote Zonen“ im Meer geschaffen und den Bestand an lebenden Korallen in den letzten 150 Jahren fast halbiert.[2] Der Klimawandel, die Versauerung der Ozeane und Sauerstoffarmut bilden ein tödliches Trio, das sich unter bestimmen Bedingungen besonders drastisch auf Meereslebewesen und Organsimen auswirken kann.[3] Trotz zunehmender wissenschaftlicher Fakten über den Zustand der marinen Biodiversität, sind nur 7,44% der Ozeane geschützt.[4] Das neue Meeresabkommen sieht vor, diesem Missstand mit einer Ausweitung von Meeresschutzgebieten in der hohen See und verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen zu begegnen. „Ob sich die Staatengemeinschaft auf einen Vertragstext einigen kann, hängt davon ab, ob es ihnen gelingen wird, die tiefen Gräben zwischen den Interessen des globalen Südens und Nordens in der Frage nach der gerechten Verteilung von marinen Ressourcen zu überwinden. Noch ist nicht klar, ob die Verhandlungen in New York überhaupt zu einem Ergebnis führen oder eine 6. Verhandlungsrunde nötig sein wird“, so Vadrot, die den Prozess hin zu einem internationalen Abkommen zum Schutz mariner Biodiversität seit 2018 mit ihrem Team im Rahmen eines vom Europäischen Forschungsrat finanzierten Projekts beforscht.[5]

„Paper-Parks“ verhindern und schädliche Aktivitäten besser kontrollieren

Ein wichtiger Punkt des zukünftigen Vertrags ist das Kapitel zu Meeresschutzgebieten auf hoher See. „Hier ist es wichtig, dass die Etablierung von Meeresschutzgebieten in Zukunft nach wissenschaftlichen Kriterien und bestenfalls unter Einbezug eines wissenschaftlichen Beirats erfolgt“, so Ina Tessnow von Wysocki, Doktorandin im genannten Projekt. Nur unter diesen Bedingungen könne garantiert werden, dass solche Gebiete in Zukunft nicht als politische Instrumente dienen. „Für die Identifikation von Gebieten sollte das Vorsorgeprinzip gelten, welches besagt, dass auch im Falle von unvollständigen Informationen, denkbaren Umweltbelastungen vorgebeugt werden soll“, so Tessnow-von Wysocki weiter. Darüber hinaus sei es wichtig, konkrete Kontroll- und Verwaltungsschritte zu definieren, damit sogenannte „Paper Parks“, die lediglich auf dem Papier existieren, verhindert werden können.

Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen neuen Aktivitäten auf den Weltmeeren vorangehen, sowie bereits laufende Aktivitäten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt evaluieren. Das neue Instrument soll bereits existierende Vorschriften im Rahmen der UN-Seerechtskonvention weiter konkretisieren. Ein Großteil der Staaten der Vereinten Nationen ist sich einig: Der Prozess der Umweltverträglichkeitsprüfungen für Aktivitäten in internationalen Gewässern sollte durch eine internationale Behörde geregelt sein, welche umweltschädigende Aktivitäten überwacht. Welche Aktivitäten davon in Zukunft betroffen sein könnten, ist noch unklar. Staaten scheuen sich davor, eine Liste mit Aktivitäten in den Vertragstext aufzunehmen und die Kontrolle an eine internationale Behörde abzugeben“, so Vadrot „Wenn die Bewertung und finale Entscheidung über solche Aktivitäten ausschließlich beim Staat liegt, der die Aktivität ursprünglich vorgeschlagen hatte, würde sich wenig ändern. Interessenskonflikte, die ohnehin bereits den internationalen Meeresschutz erschweren, könnten dadurch sogar noch verschärft werden. Eine internationale Behörde, die die Durchführung und Bewertung von Umweltverträglichkeitsprüfungen überwacht, könnte dem entgegenwirken“, gibt Arne Langlet, ebenfalls Doktorand im MARIPOLDATA Projekt, zu bedenken.

Die Kluft zwischen globalem Norden und Süden schließen

Weitere Kernpunkte des zukünftigen Abkommens sind die Verhandlung der Bedingungen für die kommerzielle Nutzung mariner genetischer Ressourcen sowie der Kapazitätsaufbau und Zurverfügungstellung von Meerestechnologie. „In diesem Kapitel herrscht vermutlich die größte Uneinigkeit zwischen Industrie- und Entwicklungsnationen. Hier müssen Staaten deutliche Schritte aufeinander zugehen, um einen Kompromiss zu finden. Dabei gilt es, eine Balance zu finden zwischen den verschiedenen Interessen: auf der einen Seite die Forschung mit marinen genetischen Ressourcen nicht zu aufwendig und bürokratisch zu machen und, auf der anderen Seite, einen fairen Verteilungsmechanismus zu finden, sodass auch Entwicklungsländer von solcher Forschung profitieren können“, so Vadrot. Eine Aussicht wäre es, die Idee eines „Flatrate“-Ansatzes zu verfolgen, der im Umfeld des letzten Treffens der Biodiversitätskonvention in Nairobi und der UN-Ozeankonferenz in Lissabon aufkam.[6] „Nach diesem Ansatz würden Industrienationen einen fixen Betrag pro Jahr in einen Entwicklungsfond einzahlen, um unbegrenzten Zugang und das Recht auf die Nutzung dieser Ressourcen zu erhalten“, so Langlet.

Konkurrenz zwischen Internationalen Organisationen vermeiden und Kooperation fördern

Es gibt bereits internationale Behörden, die sich um verschiedene Aspekte der Regulierung der Meere und ihrer Ressourcen kümmern. Unter anderem die Seebodenbehörde, verschiedene Fischereiabkommen und die Schifffahrtsorganisation. Aus politikwissenschaftlicher Sicht bestehe die Gefahr, dass sich Kompetenzen überschneiden und Staaten diese Überschneidungen ausnutzen und internationale Organisationen gegeneinander ausspielen: „Der neue Vertrag der Hohen See soll Synergien zwischen Organisationen identifizieren und Kooperationen stärken. Allerdings zeigen unsere Analysen des Vertragstextes, dass die Paragrafen, die die Grundlage für Kooperationen legen sollten, stark ausgedünnt wurden und immer weniger Organisationen namentlich genannt werden. Dadurch besteht mehr Interpretationsspielraum und das Risiko, dass Staaten diese Undeutlichkeit ausnutzen könnten“, gibt Langlet zu bedenken.

Den Ozean als Ganzes schützen und marine Biodiversität als Allgemeingut erhalten

Ein Grundproblem des internationalen Meeresschutzes ist die Aufteilung der Meere in verschiedene Rechtszonen sowie die Fragmentierung von Regelwerken entlang einzelner Sektoren und Regionen. „Aus wissenschaftlicher Sicht und in Anbetracht der Erkenntnis, dass marine Ökosysteme durch „ökologische Konnektivität“[7](Vernetzung) miteinander verbunden sind, müsste ein ganzheitlicher Ansatz entwickelt werden, damit marine Biodiversität für zukünftige Generationen als Allgemeingut erhalten werden kann.[8] Das neue Abkommen könnte hier die Richtung vorgeben, z.B. durch die Einführung von verbundenen Meeresschutzgebieten, ambitioniertere Umweltverträglichkeitsprüfungen und Berücksichtigung von Auswirkungen über die von Menschenhand gezogenen Grenzen in der Hohen See hinweg“, so Tessnow-von Wysocki.

Abschließend spricht sich Vadrot dafür aus, die Umsetzung des Vertrags im Blick zu behalten und frühzeitig den Grundstein für einen erfolgreiche Durchsetzung zu legen. Voraussetzungen dafür seien, unter anderem, einen wissenschaftlichen Beirat mit klaren Aufgaben und eine internationale Behörde mit genügend Kompetenzen zur Durchsetzung und Kontrolle der neuen Regelungen zu schaffen. „Ein neues Abkommen für die Weltmeere hätte enorme Symbolwirkung und das Potential den Meeresschutz neu zu ordnen. Bleiben die großen Sprünge und ein klares Bekenntnis zu transformativem Wandel aus, ist auch ein Vertragsabschluss nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn es darum geht, der ökologischen Krise zu begegnen“, schließt Vadrot.

Aktuelles von den Verhandlungen:

MARIPOLDATA BLOG: https://www.maripoldata.eu/blog/

Für Rückfragen:
Danyal Maneka
Diskurs. Das Wissenschaftsnetz
+43 650 30 11 273

maneka@diskurs-wissenschaftsnetz.at
https://diskurs-wissenschaftsnetz.at/

Dr. Alexander Behr
Diskurs. Das Wissenschaftsnetz
+43 650 34 38 37 8

office@diskurs-wissenschaftsnetz.at
https://diskurs-wissenschaftsnetz.at/




PA: 9. August – Internationalen Tag der Indigenen Völker

Die österreichische Menschenrechtsorganisation „Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)“ zum Internationalen Tag der Indigenen Völker und die dringende Notwendigkeit, dass auch Österreich die „ILO-Konvention 169 über indigene und in Stämmen lebende Völker“ ratifiziert.

Der 9. August wurde von den Vereinten Nationen 1994 zum
Internationalen Tag der Indigenen Völker erklärt. Das Datum markiert die erste Sitzung der UN-Arbeitsgruppe für Indigene Völker, die 1982 stattfand. Seitdem erinnert dieser Tag an die Lage der weltweit rund 6.000 Indigenen Völker mit ihren etwa 476 Millionen Angehörigen.
Besonders der illegale Abbau natürlicher Ressourcen, die Folgen des Klimawandels, systematische Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung sowie Landraub und Invasionen auf ihren Territorien gefährden Indigene Völker weltweit.

Das diesjährige Thema des Internationalen Tags der Indigenen Völker lautet: „Die Rolle indigener Frauen für die Bewahrung und Weitergabe traditionellen Wissens“. Gerade in den indigenen Gemeinschaften Nordamerikas genießen Frauen eine besondere Stellung und Wertschätzung als Hüterinnen traditionellen Wissens. Umso verhängnisvoller ist es, dass vor allem indigene Frauen Ziel und Opfer systemischen Rassismus sind, der sich nicht zuletzt in der erschreckend hohen Zahl von Femiziden an indigenen Frauen manifestiert – allein in Kanada wurden in den letzten drei Jahrzehnten rund 4.000 indigene Frauen und Mädchen ermordet; die Situation in den USA ist ebenfalls besorgniserregend. Viele der ermordeten indigenen Frauen und Mädchen in den USA und Kanada fehlen in ihren Gemeinschaften als Trägerinnen des Wissens.
Zwangssterilisationen von indigenen Frauen und Mädchen sollten ebenfalls dazu beitragen, diese Wissens- und Traditionslinien zu brechen. Sie sind zudem ein Mittel des Völkermords.

Die Vereinten Nationen haben wiederholt die Gewalt an indigenen Frauen in Kanada und den USA scharf kritisiert und die Regierungen aufgefordert, wirksame Maßnahmen zum Schutz indigener Frauen zu ergreifen.
Der Papstbesuch Ende Juli 2022 in Kanada lenkte auch bei uns die Aufmerksamkeit auf die verheerende Geschichte der dortigen 139 Residential Schools, die bis 1996 zumeist von der katholischen Kirche geleitet wurden. Auch hier hinterließen die Mädchen, die in kanadischen Residential Schools oder US-amerikanischen Boarding Schools starben, eine schmerzliche Lücke, denn sie konnten niemals ihre traditionelle Rolle wahrnehmen, Wissen, Tradition und Kultur ihrer Völker an die nächsten Generationen weiterzugeben.
Doch diese Angriffe gegen die indigenen Kulturen gehören längst nicht nur der Vergangenheit an. Jede Zwangsassimilierung in (weißen) Pflegefamilien, staatlichen Einrichtungen oder durch Adoptionsprogramme durchbricht die Traditionslinie – heute sind
mehr als die Hälfte aller Kinder in Kanada, die von ihren Familien getrennt und in „Obhut“ gegeben werden, indigener Herkunft, obwohl sie nur 7% der minderjährigen Bevölkerung stellen.

Die Vereinten Nationen haben für 2022–2032 die «Internationale Dekade der Indigenen Sprachen» erklärt. Durch die Residential Schools, in denen es indigenen Kindern untersagt war, ihre Sprache zu sprechen und durch die Assimilierungspolitik sind die indigenen Sprachen stark bedroht. Die UNESCO prognostiziert, dass 90% der heutigen indigenen Sprachen bis zum Ende des Jahrhunderts unwiederbringlich verschwunden sein werden.

Auch in Zeiten von Klimawandel und Ukrainekrieg dürfen wir die Situation der Indigenen Völker nicht vergessen. Der 9. August ist nicht nur der Tag der Indigenen Völker, sondern auch der Gedenktag für den Atombombenabwurf auf Nagasaki. Die nukleare Bedrohung ist
in diesen Tagen besonders brisant. Jahrzehntelang wurden Atombombenabwürfe auf dem Land der Indigenen Völker getestet, z.B. auf dem Land der Western Shoshone in Nevada.
Ohne Uran hätte es die Atombomben nicht gegeben – und keine Atomkraftwerke. Wenn jetzt wie in Deutschland über Laufzeitverlängerungen der AKWs diskutiert wird, sollte man nicht
vergessen, dass das Uran auch auf dem Land Indigener Völker, etwa im kanadischen Saskatchewan, gewonnen wird.

Ausbeutung und Zerstörung indigenen Landes widersprechen internationalen Überreinkommen, u.a. der von Österreich mit getragenen «UN-Deklaration der Rechte Indigener Völker». Sie verletzen auch die «ILO-Konvention 169 über indigene und in Stämmen lebende Völker», für deren Ratifizierung durch Österreich sich AKIN mit mehreren Partnerorganisationen einsetzt, da diese einen wichtigen Schritt zu mehr Schutz für Indigene Völker darstellt.

Kontakt für Rückfragen:
Univ. Doz. Dr. Peter Schwarzbauer (Obmann)
Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)
schwarzbauer@arbeitskreis-indianer.at




Aviso: Online-Hintergrundgespräch: Afghanistan, ein Jahr danach

Auf Einladung der ISJE spricht der afghanische Journalist Ramin Siawash über die Situation im Land ein Jahr nach der Machtübernahme der Taliban und die Berichterstattung in Österreich.

Vor einem Jahr übernahmen die Taliban die Herrschaft in Afghanistan. Die Medienberichterstattung hierzulande ist weniger geworden, doch die Situation vor Ort ist nicht weniger bedrohlich für die Menschen – nicht zuletzt für Journalist*innen.
Laut dem UN-Welternährungsprogramm ist fast die Hälfte der afghanischen Bevölkerung von akutem Hunger betroffen. Die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan hat sich in den vergangenen Monaten stetig verschlechtert und gleicht „einem Tod in Zeitlupe“, wie die Menschenrechtsorganisation Amnesty International es formuliert. Das alles findet dabei nur punktuell Platz in den Medien.

Was ist nötig, um die dramatische Lage im Land in Europa nicht in Vergessenheit geraten zu lassen? Wo sind die Schnittstellen zur europäischen Politik, wo wird polarisiert in punkto Immigration? Welches Bild wird gezeichnet und wie könnte es anderes passieren? Wie können österreichische Journalist*innen und Redaktionen über das von den Taliban beherrschte Land am besten berichten? Was ist dabei zu beachten?

Fragen wie diese wird der afghanische Journalist Ramin Siawash am Dienstag, den 16. August um 11.30 Uhr im Rahmen eines Online-Hintergrundgesprächs beantworten.
Zoom-Link : https://us02web.zoom.us/j/84330550277
Meeting-ID: 843 3055 0277

Ramin Siawash (28) wurde in Afghanistan geboren. Er studierte Betriebswirtschaft, Journalismus und IT und arbeitete dort als Lehrer, Journalist, Moderator von politischen Sendungen, Medienmanager, sowie als Trainer für Menschenrechte bei der Menschenrechtskommission in Afghanistan. Darüber hinaus gründete und leitete er das Bildungszentrum „KARA“ für Frauen in Afghanistan.
Aufgrund Bedrohungen wegen seines vielfältigen, sozialen und auch politischen Engagements entschied er sich schließlich das Land zu verlassen.
Seit 2015 lebt Ramin Siawash in Wien. Hier ist er weiterhin für Medien tätig, moderiert unter anderem auf Radio Orange 94.0, engagiert sich beim Roten Kreuz und im UNHCR Refugee Team, sowie als Kurator am Volkskundemuseum Wien im Rahmen der Projekte „Museum auf der Flucht“ und „Die Küsten Österreichs“.
Siawash arbeitet beim Österreichischen Jugendrotkreuz beim Projekt #weiterlernen.

Rückfragehinweis:
Christina Schröder
Informationsstelle Journalismus & Entwicklungspolitik
Tel.: 01 405 5515 303




PA: Welle von Hinrichtungen im Iran: Amnesty International fordert ein sofortiges Ende

Die Menschenrechtsorganisation berichtet von mindestens 251 Hinrichtungen seit Anfang 2022, Todesurteilen nach grob unfairen Gerichtsverfahren, einem Anstieg an Hinrichtungen wegen Drogendelikten und Massenhinrichtungen in überfüllten Gefängnissen.

Wien / London (27. Juli 2022) – Neue Recherchen von Amnesty International und dem Abdorrahman-Boroumand-Zentrum für Menschenrechte im Iran zeigen, dass die iranischen Behörden zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2022 mindestens 251 Menschen hingerichtet haben.

Sollten die Hinrichtungen in der gleichen Geschwindigkeit weitergehen, könnte die Gesamtzahl von 314 Exekutionen im Vorjahr schon bald übertroffen werden, warnten die beiden Menschenrechtsorganisationen.

Es ist gut dokumentiert, dass im Iran systematisch Menschen exekutiert werden, deren Todesurteil in einem grob unfairen Gerichtsverfahren gefällt wurde.

Die meisten der im ersten Halbjahr 2022 Hingerichteten (146 Personen) waren wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Mindestens 86 weitere Menschen wurden wegen Drogendelikten hingerichtet – ein Vergehen, das laut Völkerrecht nicht mit der Todesstrafe geahndet werden darf. Am 23. Juli wurde in Fars ein Mann öffentlich exekutiert, nachdem öffentliche Hinrichtungen zuvor aufgrund der Pandemie zwei Jahre lang ausgesetzt worden waren.

„Im ersten Halbjahr 2022 ließen die iranischen Behörden im Durchschnitt mindestens eine Person pro Tag hinrichten. Die Staatsmaschinerie führt im ganzen Land massenhaft Tötungen durch und tritt dabei das Recht auf Leben mit Füßen. Die haarsträubende Hinrichtungsrate, die wir im ersten Halbjahr [2022] im Iran beobachtet haben, erinnert auf horrende Weise an 2015, als die Zahl der Exekutionen ebenfalls emporschnellte“, so Diana Eltahawy, Expertin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

„Diese erneute Hinrichtungswelle, die auch öffentliche Exekutionen mit einschließt, zeigt einmal mehr auf, dass der Iran nicht auf demselben Kurs ist wie der Rest der Welt – global haben 144 Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Die iranischen Behörden müssen als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe umgehend ein Hinrichtungsmoratorium verhängen“, fordert Roya Boroumand, Geschäftsführerin der iranischen Menschenrechtsorganisation Abdorrahman-Boroumand-Zentrum.

Die vom Abdorrahman-Boroumand-Zentrum und Amnesty International erhobenen Daten beruhen auf einer Reihe unterschiedlicher Quellen wie z. B. auf Angaben von Gefangenen, Verwandten von hingerichteten Personen, Menschenrechtler*innen und Journalist*innen sowie auf Berichten sowohl staatlicher als auch unabhängiger Medien und Menschenrechtsorganisationen.

Die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen liegt wahrscheinlich noch höher, da die Behörden Zahlen zu verhängten und vollstreckten Todesurteilen geheim halten.

Massenhinrichtungen in Gefängnissen

Den vorliegenden Informationen zufolge führen die iranischen Behörden seit Anfang 2022 im ganzen Land regelmäßig Massenhinrichtungen durch.

Am 15. Juni 2022 vollzogen die Behörden mindestens zwölf Hinrichtungen im Raja’i-Shahr-Gefängnis in der Provinz Alborz. Zuvor waren im Zahedan-Gefängnis in der Provinz Sistan und Belutschistan am 6. Juni mindestens zwölf Menschen exekutiert worden.

Im Juni 2022 erfuhr Amnesty International von einer gut informierten Quelle, dass im Raja’i-Shahr-Gefängnis – in dem sehr viele Gefangene im Todestrakt einsitzen – seit Beginn des Jahres im Durchschnitt jede Woche fünf Menschen hingerichtet wurden; manchmal fanden bis zu zehn Exekutionen pro Woche statt. Dieselbe Quelle gab an, dass der Staatsanwalt des Raja’i-Shahr-Gefängnisses (dadyar) den Gefangenen kürzlich mitgeteilt habe, dass die Vollstreckungsbehörde sich schriftlich an die Verwandten von etwa 530 Mordopfern gewandt und sie gebeten habe, bis Ende März 2023 zu entscheiden, ob die wegen der Morde verurteilten Personen begnadigt oder hingerichtet werden sollen.

Darüber hinaus gab die Quelle an, dass in den vergangenen Monaten die Oberste Justizautorität Gholamhossein Mohseni Ejei sowie andere hochrangige Justizangehörige wiederholt angedeutet haben, dass die Überbelegung in den Gefängnissen dringend bewältigt werden müsse. Dies lasse befürchten, dass der Anstieg der Hinrichtungen mit den Bemühungen der Behörden zusammenhänge, die überfüllten Gefängnisse zu entlasten.

Erneut zahlreiche Hinrichtungen wegen Drogendelikten

Im ersten Halbjahr 2022 wurden mindestens 86 Personen hingerichtet, die wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden waren. Dies erinnert auf grauenhafte Weise an den Zeitraum 2010 bis 2017, als die Behörden scharfe Drogenbekämpfungsmaßnahmen verfolgten und die meisten erfassten Exekutionen auf Drogendelikte zurückgingen.

Von 2018 bis 2020 ging die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten erheblich zurück. Doch 2021 wurden mindestens 132 Menschen aufgrund von Drogendelikten hingerichtet, was 42 % aller erfassten Hinrichtungen ausmachte und einen Anstieg um mehr als das Fünffache gegenüber 2020 (damals 23 Menschen) darstellte.

Die internationale Gemeinschaft – einschließlich die EU und das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung – muss dringend auf höchster Ebene einschreiten und die iranischen Behörden auffordern, die Todesstrafe nicht mehr länger auf Drogendelikte anzuwenden. Sie muss sicherstellen, dass ihre Zusammenarbeit mit dem Iran im Rahmen internationaler Maßnahmen gegen den Drogenschmuggel weder direkt noch indirekt zum willkürlichen Entzug des Rechts auf Leben beiträgt – derzeitig das charakteristische Merkmal der iranischen Drogenbekämpfungspolitik.

Bei mindestens 65 (26 %) der im Jahr 2022 bisher hingerichteten Personen handelte es sich um Angehörige der belutschischen Minderheit, die etwa 5 % der iranischen Bevölkerung ausmachen und häufig am Existenzminimum leben. Mehr als die Hälfte von ihnen (38 Personen) wurden wegen Drogendelikten hingerichtet.

Das Abdorrahman-Boroumand-Zentrum und Amnesty International lehnen die Todesstrafe ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

Hintergrund

Im Jahr 2021 fanden im Iran so viele Hinrichtungen statt wie seit 2017 nicht mehr. Der Anstieg begann im September 2021, nachdem die damalige Oberste Justizautorität Ebrahim Raisi das Präsidentenamt übernahm und der Religionsführer den ehemaligen Geheimdienstminister Gholamhossein Mohseni Ejei zur neuen Obersten Justizautorität ernannte.

Die iranischen Behörden ließen 2022 eine Person, 2021 keine, 2020 eine, 2019 13 und 2018 ebenfalls 13 Personen öffentlich hinrichten. Offizielle Angaben lassen darauf schließen, dass im Jahr 2022 mindestens zwei weitere Personen in der Provinz Isfahan und eine Person in der Provinz Lorestan zur öffentlichen Vollstreckung ihrer Todesurteile verurteilt wurden.

Im Iran werden Todesurteile häufig im Zuge von Gerichtsverfahren verhängt, die systematisch internationalen Standards für faire Verfahren zuwiderlaufen und in denen durch Folter erzwungene „Geständnisse“ routinemäßig als Beweismittel eingesetzt werden. Der Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran stellte fest, dass „fest verwurzelte gesetzliche Mängel … bedeuten, dass die meisten, wenn nicht gar alle, Hinrichtungen ein willkürlicher Entzug des Rechts auf Leben sind.“

Laut iranischem Recht ist die Todesstrafe auf zahlreiche Straftaten anzuwenden, u. a. auf Finanzdelikte, Vergewaltigung und bewaffneten Raubüberfall. Ebenfalls mit der Todesstrafe geahndet werden völkerrechtlich geschützte Aktivitäten wie z. B. einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen und außereheliche sexuelle Beziehungen sowie Äußerungen, die nach Ansicht der Behörden „den Propheten des Islam beleidigen“. Auch vage formulierte Straftatbestände wie z. B. „Feindschaft zu Gott“ und „Verdorbenheit auf Erden“ ziehen Todesurteile nach sich.

Für Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: presse@amnesty.at




PA: ADA: 579 Projekte und Programme wurden 2021 umgesetzt

Die Austrian Development Agency (ADA), die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, veröffentlicht den Geschäftsbericht 2021.

Wien, 21. Juli 2022 – Der Geschäftsbericht der Austrian Development Agency (ADA), der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit wurde veröffentlicht und veranschaulicht anhand von vielen Projektbeispielen, was die ADA mit ihren Partnern in den Schwerpunktländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 2021 bewirken konnte.

Der ADA-Geschäftsbericht 2021 ist online hier abrufbar.

Auch das vergangene Jahr stellte die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit wieder vor große Herausforderungen und war besonders von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Diese führte weltweit zu einer Verschärfung der Armut und Ungleichheit und hat die Lebensbedingungen vieler Menschen insbesondere in den Ländern des Globalen Südens verschlechtert. Weiters haben politische Instabilität, Nahrungsmittelunsicherheit sowie Dürren und Überschwemmungen als Folgen des Klimawandels mehr Menschen in die Flucht beziehungsweise Migration getrieben. Bewaffnete Konflikte haben in zahlreichen Ländern bereits Erreichtes wieder zunichte gemacht.

Gemeinsam gegen die Pandemie
Zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie unterstützte die ADA die COVAX-Initiative mit 7,5 Millionen Euro. Im Rahmen dieser Initiative wurden über die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis Ende Dezember 2021 933 Millionen Impfstoffdosen gegen COVID-19 an 92 Länder mit schlechter Einkommens- und Gesundheitsversorgungssituation geliefert, darunter acht Schwerpunktländer der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.

Hunger aktiv bekämpfen
Weiters konnte die ADA auf humanitäre Krisen und Konflikte mit hoher Flexibilität reagieren und 2021 56,34 Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds abwickeln. Im Kampf gegen den weltweiten Hunger kamen davon 4,6 Millionen Euro dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) zugute.

Umwelt- und Klimaschutz im Fokus
Die thematischen Schwerpunkte sind auch weiterhin der Kampf gegen Armut und Hunger, Friedensförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz.
„Im Sinne der Agenda 2030 war und ist unser oberstes Ziel, ökologisch verantwortungsvoll zu handeln und die nachhaltige Entwicklung in unseren Schwerpunktländern zu fördern. Wir unterstützen und begleiten daher Entwicklungsprogramme mit einem klaren Umwelt- und Klimaschutzfokus und setzen auch entsprechende Projekte der Europäischen Kommission um“, so ADA-Geschäftsführer, Dr. Friedrich Stift.

Erfolgreich Brücken bauen
Der ADA Geschäftsbericht 2021 zeigt anhand von zahlreichen Projektbeispielen, was die ADA im vergangenen Jahr mit der Unterstützung aller Partner der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere den zivilgesellschaftlichen Organisationen, öffentlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen, den Unternehmen und all jenen, die vor Ort und auch in Österreich die Projekte und Programme der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit umsetzen, erreicht hat.
Insgesamt hat die ADA 2021 579 Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von knapp 644 Millionen Euro umgesetzt.

„Die Erfolge, die wir als Österreichische Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit unseren Partnern erreicht haben, bestätigen uns auf unserem Weg, bessere Lebensbedingungen für die Menschen in unseren Partnerländern Realität werden zu lassen“, so Stift.

Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von über 640 Millionen Euro um.

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Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. (FH) Dagmar Achter
Fachreferentin Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0)1 90399-2413
Mobil: +43 (0) 676/839 03 413
dagmar.achter@ada.gv.at
 www.entwicklung.at




PA: Amnesty: Äthiopischen Behörden müssen Oromo-Massaker untersuchen

Wien / London (21. Juli 2022) – Nach der Hinrichtung von mehr als 400 amharischen Bewohner*innen in der Region Oromia im Westen Äthiopiens vor rund einem Monat fordert Amnesty International in einer heute veröffentlichten Stellungnahme die äthiopischen Behörden auf, dringend eine unparteiische Untersuchung der Vorgänge zu veranlassen.

Die Organisation hat den Angriff untersucht und mit Angehörigen der Opfer und Überlebenden gesprochen. Dabei berichteten die Befragten übereinstimmend, dass Menschen gezielt getötet und Häuser in Brand gesteckt und geplündert wurden. Eine vom Amnesty International Crisis Evidence Lab durchgeführte Analyse von Satellitenbildern bestätigte die Angaben, dass am 18 Juni in Dörfern in Tole Kebele Feuer ausbrachen. Nach Angaben eines lokalen Behördenvertreters kamen bei dem Angriff mindestens 450 Menschen ums Leben.

Vor allem Frauen und Kinder getötet

Der Angriff begann am 18. Juni gegen 9 Uhr, als viele Erwachsene in der Gegend ihre Häuser verlassen hatten, um ihrer Arbeit nachzugehen. Zeug*innenberichten zufolge seien Dörfer in der Gegend von OLA-Kräften umstellt worden, dann habe es einen Schuss als Startsignal für den Angriff gegeben. Die meisten der in den Häusern zurückgebliebenen und getöteten Personen waren unbewaffnete Frauen und Kinder, die nicht fliehen konnten.

22 Angehörige verloren – unter den Toten auch Neugeborene

Ein 64-jähriger Mann, der bei dem Angriff 22 seiner Angehörigen verloren hatte, erzählte, wie er sei um sein Leben gerannt war, als die Schüsse begannen, während Frauen und Kinder daheim geblieben seien, in dem Glauben, dort sicher zu sein. „An einem Ort haben sie 42 Menschen auf einmal getötet. Darunter war nur ein erwachsener Mann, der Rest waren Frauen und Kinder. Wir haben ihre Leichen übereinander liegend vorgefunden. Unter den Toten waren auch Neugeborene. Von den 42 Toten waren 22 meine Kinder oder Enkel. Eine meiner Töchter starb mit ihren fünf Kindern, die andere mit vier, eine weitere mit fünf und noch eine mit zwei Kindern, einer frisch verheirateten Tochter und einem Sohn.“

Behörden reagierten nicht

Nach Angaben eines von Amnesty International befragten örtlichen Beamten wurde der Angriff sofort den Bezirks- und Regionalbehörden gemeldet, die jedoch nicht reagieren konnten, weil die Straße gesperrt war. Zeugen erzählten, dass die Regierungstruppen während der fünf Stunden, in denen die Täter*innen töteten und Häuser niederbrannten und plünderten, nicht eingriffen. Die Stadt Gimbi, in der die örtliche Bezirksverwaltung ihren Sitz hat, ist nur 49 Straßenkilometer von Tole entfernt. Erst Stunden nach dem Abzug der OLA-Kämpfer trafen Regierungstruppen ein, als Überlebende bereits die Leichen ihrer Angehörigen einsammelten.

„Die allgegenwärtige Kultur der Straflosigkeit in Äthiopien treibt den Kreislauf der Gewalt an. Die Behörden müssen dringend eine glaubwürdige und unabhängige Untersuchung aller im Lande begangenen Gräueltaten anordnen und der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten internationalen Menschenrechtsexpert*innenkommission den Zugang ermöglichen“, so Deprose Muchena, Director for East and Southern Africa bei Amnesty International.

Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at




PA: China: Amnesty International drängt UN zur Veröffentlichung des längst überfälligen Berichts über Menschenrechtsverstöße in Xinjiang

Amnesty International dokumentiert Aussagen von Familienangehörigen weiterer fast 50 willkürlich in Xinjiang Inhaftierter. Bericht des UN-Hochkommissariats trotz kürzlichem Chinabesuch wurde noch immer nicht veröffentlicht.

Wien/London, 06.07.2022 – Amnesty International liegen neue Aussagen der Familienangehörigen von 48 weiteren Uigur*innen und Kasach*innen vor, die das Grauen der Inhaftierung in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang in China beschreiben. Die Organisation fordert die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, erneut zum Handeln auf.

Michelle Bachelet, die noch bis August im Amt ist, hat den lang ersehnten Bericht über schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang noch immer nicht veröffentlicht und die von den chinesischen Behörden in der Region begangenen Menschenrechtsverstöße nicht ausreichend verurteilt. Aufgrund dieser Verzögerung geht diese Woche erneut eine Sitzung des UN-Menschenrechtsrats zu Ende, ohne dass die Erkenntnisse der Vereinten Nationen über Xinjiang diskutiert werden konnten.

Die neuen Aussagen von Verwandten der Inhaftierten wurden von Amnesty International in die Kampagne Free Xinjiang Detainees aufgenommen. Die Familienangehörigen von insgesamt 120 Personen, die in Xinjiang in Gefängnissen oder Internierungslagern festgehalten werden, berichten nun im Rahmen der Kampagne über ihre Erfahrungen.

„Die Angaben dieser Familien zeigen anschaulich auf, dass in Xinjiang haarsträubende Taten begangen werden, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen. Viele der Gesprächspartner*innen hatten gleich mehrere inhaftierte Familienmitglieder, was das schiere Ausmaß der Menschenrechtsverstöße verdeutlicht. Ein Mann gab an, dass 40 seiner Verwandten inhaftiert seien“, so Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International.

„China geht seit 2017 mit Masseninhaftierungen, Folter und Verfolgung gegen mehrheitlich muslimische Minderheiten in Xinjiang vor. Die schleppende Reaktion der Vereinten Nationen auf diesen dystopischen Albtraum macht die Lage für die Betroffenen und Überlebenden nur noch schlimmer. Wir fordern die chinesische Regierung nach wie vor auf, alle Internierungslager zu schließen und die Praxis des Verschwindenlassens sowie willkürlicher Inhaftierungen und Misshandlungen zu beenden, ob in Gefängnissen oder an anderen Orten. Zudem muss die Verfolgung von Uigur*innen, Kasach*innen und anderen Minderheiten in Xinjiang aufhören.

Die chinesischen Behörden müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Ein wichtiger Schritt hierfür ist die Veröffentlichung des überfälligen Berichts der Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet, der dringend dem UN-Menschenrechtsrat vorgestellt werden muss. Die Menschenrechtskommissarin ist bisher davor zurückgeschreckt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang zu verurteilen – dies trägt zusätzlich dazu bei, den Betroffenen Gerechtigkeit vorzuenthalten, und ist eine Schande für das UN-System.“

Auseinandergerissene Familien

Amnesty International sprach vor Kurzem persönlich mit in der Türkei lebenden Verwandten von 48 Inhaftierten. Sie beschrieben, wie ihre Familienangehörigen wegen „terrorismusbezogener“ oder anderer konstruierter Vorwürfe festgenommen wurden, offenbar wegen solch banaler Aktivitäten wie Reisen ins Ausland oder dem Bezahlen einer ausländischen Ausbildung für ihre Kinder. Wieder andere wurden offenkundig lediglich aufgrund ihrer Religion oder ethnischen Zugehörigkeit inhaftiert.

Die Kasachin Gulaisha Oralbay beschrieb das Schicksal ihres Bruders Dilshat Oralbay, ein pensionierter uigurischer Journalist und Übersetzer, der 2017 auf Geheiß der chinesischen Behörden aus Kasachstan nach Xinjiang zurückkehrte. Direkt nach seiner Rückkehr wurde sein Reisepass eingezogen und wenige Monate später wurde er festgenommen.

„Es gab keine Gerichtsentscheidung, sie steckten ihn einfach ins Gefängnis und sagten, es sei für 25 Jahre“, so Gulaisha Oralbay. „Ich glaube, nicht mal er selbst kennt den Grund. Jemand sagte, es sei, weil er nach Kasachstan gereist war, und ähnliche Ausflüchte. Es gibt keine klare Rechtfertigung oder Begründung.“

Die beiden Schwestern von Gulaisha und Dilshat Oralbay, Bakytgul und Bagila Oralbay, befinden sich ebenfalls in Haft.

Abdullah Rasul sagte Amnesty International, dass sein Bruder Parhat Rasul, ein uigurischer Bauer und Metzger, im Mai 2017 festgenommen und in ein Internierungslager gebracht wurde. Seitdem hat seine Familie keinen direkten Kontakt mehr zu ihm gehabt, doch 2018 erfuhren sie von einer zuverlässigen Quelle, dass Parhat Rasul zu neun Jahren Haft verurteilt worden sei.

Die Familie von Parhat Rasul ist der Überzeugung, dass er nur deshalb festgenommen wurde, weil er praktizierender Moslem ist, der sich gemeinnützig engagierte. Laut Angaben der Familienangehörigen wurden auch seine Frau Kalbinur und seine Schwiegermutter Parizat Abdugul in Haft genommen. Parhat Rasul und Kalbinur haben zwei 14- und 16-jährige Töchter und einen elfjährigen Sohn.

„Sie [die chinesische Regierung] wollen unsere Identität, Kultur und Religion auslöschen“, so Abdullah Rasul. „Ich hoffe, dass alle deutlich sehen können, was in unserem Heimatland passiert.“

Medine Nazimi beschrieb das letzte Mal, als sie die Stimme ihrer Schwester Mevlüde Hilal hörte, Ende des Jahres 2016. Mevlüde Hilal hatte zuvor in der Türkei studiert, kehrte dann aber nach Xinjiang zurück, um ihre kranke Mutter zu unterstützen. Im Jahr 2017 wurde sie in ein Internierungslager gebracht und später offenbar wegen „Separatismus“ zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Sie ist verheiratet und hat eine kleine Tochter.

„Als meine Schwester festgenommen wurde, war meine Nichte Aisha erst ein Jahr alt“, sagte Medine Nazimi. „Wir haben einfach nur unser Leben gelebt und waren eine glückliche Familie. Meine Schwester wurde nur aus einem einzigen Grund inhaftiert: weil sie Uigurin ist.“

Wer die Situation anprangert, setzt sich einem großen Risiko aus. Mehrere Familienangehörige von Inhaftierten beschrieben, wie sie von den Behörden bedroht wurden, weil sie sich öffentlich geäußert hatten.

Abudurehman Tothi, ein in der Türkei lebender uigurischer Geschäftsmann und Aktivist, gab internationalen Medien ein Interview über die Inhaftierung seiner Frau und seiner Mutter und über die willkürliche Festnahme seines Vaters. Er sagte Amnesty International, dass er daraufhin von Vertreter*innen des chinesischen Konsulats in der Türkei kontaktiert und mit Inhaftierung oder dem Tod bei einem „Autounfall“ bedroht wurde.

Umfassende Beweislage

Das brutale Vorgehen der chinesischen Regierung gegen Uigur*innen, Kasach*innen und andere vornehmlich muslimische ethnische Minderheiten in Xinjiang unter dem Deckmantel der „Terrorismusbekämpfung“ wird seit 2017 umfassend dokumentiert.

Amnesty International veröffentlichte 2017 einen Bericht, in dem aufgezeigt wird, dass die chinesischen Behörden systematisch auf Masseninhaftierungen, Folter und Verfolgung zurückgreifen, und dass es sich hierbei um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.