Archiv der Kategorie: Flucht

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PA: Amnesty-Bericht zu Hilfe für traumatisierte Kinder im bewaffneten Konflikt in Nigeria

Verschleppungen, willkürliche Inhaftierungen, Folter und sexueller Missbrauch: Neuer Amnesty-Bericht dokumentiert die schockierende Situation von Mädchen und Jungen während des anhaltenden Konflikts zwischen Boko Haram und dem nigerianischen Militär.

Abuja/London/Wien, am 27. Mai 2020 – Im Nordosten Nigerias haben jahrelange Gräueltaten durch die bewaffnete Gruppe Boko Haram sowie schwere Menschenrechtsverletzungen durch das Militär tiefe Spuren hinterlassen. Eine ganze Generation von Kindern muss dort dringend Schutz und Zugang zu Bildung erhalten, fordert Amnesty International anlässlich der Veröffentlichung des neues Berichts We dried our tears’: Addressing the toll on children of Northeast Nigeria’s conflict.

Der Bericht zeigt, wie Kinder in den Bundesstaaten Borno und Adamawa zusätzliches Leid durch das Militär erfahren, nachdem sie bereits Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Boko Haram geworden sind.

„Viele Kinder haben bereits Gräueltaten durch Boko Haram erlitten. Wenn die Regierung für Bildung und psychosozialer Betreuung sorgt, könnte dies für den Nordosten neue Chancen eröffnen“, sagt Osai Ojigho, Direktorin von Amnesty International in Nigeria, und sagt weiter:

„Die Streitkräfte Nigerias müssen dringend alle Minderjährigen freilassen, die willkürlich festgehalten werden. Weitere Menschenrechtsverletzungen, die scheinbar darauf abzielen, Tausende Kinder zu bestrafen, müssen eingestellt werden!“

Der Amnesty-Bericht zeigt außerdem, dass internationale Geldgeber*innen ein zweifelhaftes „Resozialisierungsprogramm“ finanzieren. Dessen erklärtes Ziel ist es, ehemalige Boko-Haram-Kämpfer zu resozialisieren. In Wirklichkeit hat es jedoch in weiten Teilen zur rechtswidrigen Inhaftierung von Kindern und Erwachsenen geführt.

„Die nigerianischen Behörden werden für eine verlorene Generation verantwortlich sein, wenn sie sich nicht umgehend um Tausende traumatisierte Kinder kümmern, die von dem Konflikt betroffen sind“, sagt Joanne Mariner, Expertin für Krisenarbeit bei Amnesty International, und sagt weiter:

„Die Art und Weise, wie das Militär diejenigen behandelt hat, die den Gräueltaten von Boko Haram entkommen konnten, ist abscheulich. Von massenhafter rechtswidriger Inhaftierung unter unmenschlichen Bedingungen über Misshandlung und Folter bis hin zur Duldung von sexuellem Missbrauch durch erwachsene Mitgefangene – es ist schlicht unbegreiflich, dass diejenigen Stellen, die eigentlich für den Schutz dieser Kinder zuständig sind, ihnen solchen Schaden zufügen.“

 Brutales Vorgehen von Boko Haram
Zu den Taktiken von Boko Haram zählen Angriffe auf Schulen, die Verschleppung von Kindern, die Anwerbung und der Einsatz von Kindersoldaten sowie die Zwangsverheiratung von Mädchen und jungen Frauen. Das sind alles Verbrechen unter dem Völkerrecht.

Das wahre Ausmaß der Entführungen wird oft unterschätzt – Tausende Kinder sollen verschleppt worden sein. Ein Beispiel ist die Entführung Hunderter Schülerinnen in Chibok im Jahr 2014.

Amnesty International hat mit Mädchen und jungen Frauen gesprochen, die als Minderjährige von Boko-Haram-Kämpfern zur Ehe gezwungen worden waren. Die meisten von ihnen gaben an, von der Regierung wenig bis gar keine Unterstützung bei der Rückkehr in die Schule, bei der Existenzgründung oder beim Zugang zu psychosozialer Betreuung erhalten zu haben.

Inhaftierung durch das Militär
Kinder, die aus Boko-Haram-Gebieten entkommen können, sind oft mit weiteren Menschenrechtsverletzungen – darunter auch Völkerrechtsverbrechen – durch nigerianischen Sicherheitskräfte konfrontiert: Einige von ihnen werden jahrelang in Militärkasernen inhaftiert, gefolter und misshandelt.

Die allermeisten dieser Inhaftierungen sind rechtswidrig: Die Kinder werden nie einer Straftat angeklagt bzw. strafrechtlich verfolgt; die Behörden verweigern ihnen den Zugang zu einem Rechtsbeistand und die Kommunikation mit ihren Familien. Sie stehen außerdem nie vor Richter*innen, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung zu prüfen. Diese weitverbreiteten rechtswidrigen Inhaftierungen könnten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, kritisiert Amnesty International.

Erzwungene „Geständnisse“, unmenschliche Haftbedingungen
Nahezu alle, die aus von Boko Haram gehaltenen Gebieten fliehen, auch Kinder, werden vom nigerianischen Militär und der mit ihm verbündeten Miliz Civilian Joint Task Force „durchleuchtet“. Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Betroffenen gefoltert werden, bis sie „zugeben“, eine Verbindung zu Boko Haram zu haben. Mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer*innen von Boko Haram werden oft monate- oder jahrelang unter unerträglichen Bedingungen in Hafteinrichtungen wie der Kaserne Giwa in Maiduguri oder dem Militärstützpunkt Kainji im Bundesstaat Niger festgehalten.

Alle ehemaligen Gefangenen, die Amnesty International interviewte, schilderten übereinstimmend und sehr detailliert ihre Haftbedingungen: extreme Überbelegung, keine Frischluft bei drückender Hitze, Ungeziefer, Urin und Fäkalien auf dem Boden, weil es zu wenige Toiletten gibt.

Die Bedingungen, unter denen Zehntausende Gefangene festgehalten werden, sind so extrem, dass sie Folter darstellen, ein Kriegsverbrechen. Immer noch befinden sich viele Kinder unter diesen Bedingungen in Haft, obwohl es Ende 2019 und Anfang 2020 Massenfreilassungen gab. Amnesty International geht davon aus, dass während des Konflikts mindestens 10.000 Menschen, darunter zahlreiche Kinder, in der Haft gestorben sind.

Zweifelhaftes Resozialisierungsprogramm „Sicherer Korridor“
Amnesty International hat auch im Zusammenhang mit dem Resozialisierungsprogramm „Safe Corridor“ Verstöße dokumentiert: Das Programm wird mit Millionen US-Dollar von der EU, Großbritannien, den USA und anderen Geldgeber*innen finanziert. Es umfasst ein 2016 gegründetes vom Militär geführtes Haftzentrum außerhalb vom Gombe, in dem mutmaßliche Boko Haram-Kämpfer und -Unterstützer entradikalisiert und resozialisiert werden sollen.

Bislang waren dort rund 270 „Absolventen“ in mehreren Gruppen untergebracht. Die Bedingungen in dieser Einrichtung sind zwar besser als in den übrigen Militärhafteinrichtungen, aber die meisten der Männer und Jungen sind nicht über die rechtliche Grundlage ihrer Inhaftierung informiert worden. Sie haben weder Zugang zu Rechtsbeständen noch zu Gerichten, um ihre Haft anzufechten. In einigen Fällen ist der vereinbarte sechsmonatige Aufenthalt auf 19 Monate verlängert worden. Diese Zeit bedeutet Freiheitsentzug und ständige bewaffnete Überwachung.

Ehemalige Gefangene haben Amnesty International geschildert, dass die medizinische Versorgung extrem schlecht ist. Sieben Inhaftierte sind gestorben, die meisten, wenn nicht alle, weil sie keine angemessene medizinische Versorgung erhalten hatten. Das Berufsausbildungsprogramm, das Teil von „Safe Corridor“ ist, könnte sich als Zwangsarbeit entpuppen, weil die meisten Insassen, wahrscheinlich sogar alle, niemals wegen einer Straftat verurteilt wurden und nun ohne jegliche Bezahlung alles Mögliche herstellen müssen – von Schuhen über Seife bis zu Möbeln.

 Hintergrund
Zwischen November 2019 und April 2020 hat Amnesty International mehr als 230 von dem Konflikt betroffene Menschen interviewt, darunter 119, die als Minderjährige Opfer von schweren Verbrechen durch Boko Haram, das nigerianische Militär oder beiden wurden. Zu ihnen gehörten 48 Kinder, die monate- oder sogar jahrelang in Militärgewahrsam gehalten worden waren, sowie 22 Erwachsene, die zusammen mit Kindern inhaftiert waren.

 Bei Fragen oder zur Vermittlung: www.amnesty.at/presse

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PA: Syrien: UNO-Sicherheitsrat darf Hilfe für Bevölkerung nicht einstellen

Neuer Bericht von Amnesty International dokumentiert schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens. Tote und Verletzte, darunter Schüler*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen: Amnesty veröffentlicht detaillierte Untersuchung von 18 Luft- und Bodenangriffen auf Schulen und Spitäler.

  • Belege für Russlands direkter Beteiligung an Kriegsverbrechen
  • Bericht zum Download, Satellitenbilder unter diesem Link, Videomaterial (B-Roll) auf Anfrage

London/Wien, am 11. Mai 2020 . In zwei Monaten droht eine UNO-Resolution auszulaufen, die die Einführung von Hilfsgütern für die Bevölkerung von Idlib über die Grenzen im Nordwesten Syriens ermöglicht. Angesichts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Region muss der UNO-Sicherheitsrat sicherstellen, dass diese lebenswichtige Unterstützung für die Menschen in Syrien nicht eingestellt wird. Das fordert Amnesty International bei der Vorstellung eines neuen Berichts, der schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens dokumentiert.

Die Recherchen der Menschenrechtsorganisation belegen 18 Fälle die meisten aus der Zeit zwischen Jänner und Februar 2020 –, in denen syrische und/oder russische Regierungstruppen gezielt Angriffe gegen medizinische Einrichtungen und Schulen in Idlib, West-Aleppo und im nordwestlichen Gouvernement Hama verübt haben.

Aufgrund der Angriffe mussten bis zum Waffenstillstand am 5. März 2020 nahezu eine Million Menschen in Idlib fliehen. Viele von ihnen waren bereits zuvor mehrfach vertrieben worden und mussten in den vergangenen Monaten unter erbärmlichen Bedingungen leben.

„Selbst gemessen an den katastrophalen Bedingungen, die durch die seit neun Jahren andauernde Krise in Syrien herrschen, sind die Vertreibung und die humanitäre Katastrophe beispiellos, die nun durch den jüngsten Angriff ausgelöst wurden“, sagt Heba Morayef, Direktorin für die Region Nahost und Nordafrika bei Amnesty International, und sagt weiter: „Der UNO-Sicherheitsrat darf jetzt nicht die lebenswichtige grenzüberschreitende humanitäre Hilfe unterbrechen, von der Tausende Menschenleben abhängen.“

„Die jüngste Offensive setzt die abscheuliche Reihe systematischer Angriffe fort, durch die die Zivilbevölkerung terrorisiert werden soll. Derweil unterstützt Russland nach wie vor das syrische Regime militärisch – auch mit rechtswidrigen Luftschlägen – obwohl es Beweise gibt, dass Russland damit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des syrischen Militärs Vorschub leistet.“

Angriffe auf Spitäler
Laut Angaben der Gesundheitsbehörde von Idlib wurden zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 in Idlib und Aleppo zehn medizinische Einrichtungen durch russische und syrische Angriffe beschädigt bzw. zerstört. Dabei wurden neun Angehörige des medizinischen Personals und andere Mitarbeiter*innen getötet. Dutzende weitere medizinische Einrichtungen sahen sich gezwungen, ihre Arbeit einzustellen.

Amnesty International hat Angriffe dokumentiert, die zur Schließung von fünf Spitälern in den von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrollierten Gebieten führten.

Drei russische Luftschläge wurden am 29. Jänner 2020 in der Nähe des al-Shami-Hospitals in Ariha ausgeführt. Ein überlebender Arzt beschrieb, dass durch die Angriffe mindestens zwei Wohngebäude unweit des Spitals zerstört wurden; 11 Zivilist*innen wurden getötet und über 30 verletzt. Unter den Toten war auch einer seiner Kollegen. „Ich fühlte mich so hilflos. Mein Freund lag im Sterben, draußen schrien Frauen und Kinder“, sagte er und fügte hinzu, dass der syrische Zivilschutz (Weißhelme) zwei Tage gebraucht habe, um die Leichen aus den Trümmern zu bergen.

Auf der Grundlage übereinstimmender Aussagen von Zeug*innen und anderer glaubwürdiger Informationen − vor allem Beobachtungen sogenannter Planespotter − kommt Amnesty International zum Schluss, dass russische Streitkräfte für diesen rechtswidrigen Angriff verantwortlich waren.

Angriffe auf Schulen
Laut Angaben der syrischen NGO Hurras Network (Syrian Child Protection Network) wurden bei Luftschlägen und Bodenangriffen im Jänner und Februar 2020 insgesamt 28 Schulen getroffen. Am 25. Februar wurden an einem einzigen Tag zehn Schulen angegriffen. Dabei kamen neun Zivilist*innen ums Leben.

Amnesty International hat Recherchen zu sechs Angriffen in diesem Zeitraum durchgeführt, darunter zum Abwurf von Fassbomben und vom Boden abgefeuerter Streumunition auf zwei Schulen am 25. Jänner sowie am 28. Februar 2020.

Eine Lehrerin schilderte Amnesty International einen Angriff: „Ein [Streubomben-] Geschoss explodierte vor meinen Füßen, Haut und Fleisch platzen auf … der Schmerz war unerträglich … Ich spürte eine solche Hitze, als würden meine Füße verbrennen. Zwei Schülerinnen waren in diesem Moment bei mir. Eine war sofort tot, die andere überlebte wie durch ein Wunder. Ich bin sicher, dass es Streumunition war, weil ich mehrere Explosionen hörte. Ich kenne das Geräusch von Streumunition sehr gut. Du hörst eine Serie von mehreren Explosionen. Als ob aus dem Himmel kein Wasser, sondern Granatsplitter regnen würde.“

Die Recherchen von Amnesty International zeigen, dass es sich bei den hier beschriebenen Geschossen um 9M27K-Frachtraketen mit einem Kaliber von 220 mm handelte, die in Russland hergestellt und an die syrische Armee geliefert wurden. Sie enthielten 9N210- oder 9N235-Streumunition. Streumunition ist nach dem Völkerrecht verboten.

Umfassende Beweise belegen Aussagen von Zeug*innen
Amnesty International hat für den Bericht 74 Personen interviewt, darunter Binnenvertriebene, Lehrer*innen, Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen. Die Aussagen der Zeug*innen werden nicht nur durch Video- und Fotoaufnahmen untermauert, sondern auch durch Expert*innenanalysen von Satellitenbildern, Berichte von Planespottern vor Ort sowie durch abgehörte Kommunikation von russischen und syrischen Luftstreitkräften.

Die Aufnahmen aus den Cockpits liefern Beweise dafür, dass das russische Militär an mindestens einem rechtswidrigen Angriff auf ein Spital beteiligt war, das danach seine Arbeit einstellen musste.

Kriegsverbrechen & gezielte Angriffe gegen Zivilist*innen
Die in dem Bericht dokumentierten Fälle zeigen beispielhaft, dass die syrischen und russischen Streitkräfte nach wie vor gezielt Angriffe gegen Zivilist*innen und zivile Ziele verüben. Dabei handelt es sich um Verletzungen des humanitären Völkerrechts, auf dessen Grundlage die Parteien in einem bewaffneten Konflikt zwischen militärischen Zielen und kämpfenden Personen auf der einen Seite und zivilen Zielen und Zivilist*innen auf der anderen Seite unterscheiden müssen. Nur die erstgenannten dürfen angegriffen werden.

Es handelt sich bei diesen Attacken außerdem um Kriegsverbrechen: Diejenigen, die derartige Verbrechen anordnen oder begehen, sind strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Spitäler und andere medizinische Einrichtungen, medizinisches Personal und Kinder dürfen nicht nur nicht angegriffen werden, weil sie einen zivilen Status haben, sondern müssen in einem bewaffneten Konflikt besonders geschützt werden.

Viele der medizinischen Einrichtungen, die angegriffen wurden, standen zudem auf einer Liste der UNO als Nichtangriffsziele. Diese Liste war den russischen, türkischen und US geführten Koalitionstruppen zugesandt worden, um zu zeigen, welche Ziele nicht angegriffen werden dürfen.

 Lebenswichtige humanitäre Hilfe darf nicht eingestellt werden
Im Juli 2014 verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution, die humanitäre Unterstützung im Nordwesten Syriens und in anderen Gebieten, die von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrolliert werden, ermöglicht. Dafür ist keine Zustimmung der syrischen Regierung erforderlich. Diese Resolution ist seit 2014 wiederholt verlängert worden, wenn auch in den vergangenen Jahren unter Schwierigkeiten und im Jänner 2020 mit Einschränkungen. Nun droht die Resolution am 10. Juli 2020 auszulaufen.

Syrien und seine Verbündeten wollen diese Unterstützungsregelung beenden und Hilfslieferungen stattdessen über Damaskus senden. Das würde es der UNO und Partnerorganisationen erschweren, Hilfe zeitnah und nachhaltig zu verteilen.

Die syrische Regierung hat immer wieder versucht, die Hilfslieferungen durch bürokratische Hindernisse einzuschränken. Sie hat zudem Mitarbeitende von Hilfsorganisationen auf „schwarze Listen“ gesetzt und jene verfolgt, die mit Oppositionellen in den von diesen gehaltenen Gebieten in Verbindung gebracht wurden. Bewaffnete Gruppen wie Hay’at Tahrir al-Sham haben ebenfalls humanitäre Organisationen daran gehindert, ihrer Arbeit effizient nachzugehen.

„Vertreter*innen der UNO bezeichnen Idlib bereits als humanitäre ,Horror-Geschichte‘ – diese wird sich noch verschlimmern, wenn der Sicherheitsrat nicht über die politischen Interessen der Konfliktparteien hinausblickt und diese lebenswichtige humanitäre Unterstützungsmöglichkeit beibehält“, sagt Heba Morayef.

Vertreibung und katastrophale Lebensbedingungen
Aufgrund der jüngsten Angriffe auf Idlib mussten zwischen Dezember 2019 und März 2020 nahezu eine Million Menschen – mehr als 80 Prozent davon Frauen und Kinder – in Gebiete in der Nähe der türkischen Grenze fliehen.

Eine Mutter von drei Kindern, deren Familie in den vergangenen acht Monaten zweimal vertrieben worden war, sagte Amnesty International: „Mein Tochter, die in die erste Klasse geht, hat ständig Angst …. Sie fragte mich [nachdem wir vertrieben worden waren]: ,Warum tötet Gott uns nicht?’ … Wir sind nirgendwo sicher.“

Diese Menschen, die sich auf einer immer kleiner werdenden Fläche zusammendrängen, leben unter unmenschlichen Bedingungen ohne ausreichende humanitäre Unterstützung. Hilfe ist dringend notwendig und muss über einen längeren Zeitraum garantiert werden. Die globale Coronakrise erschwert die humanitäre Hilfe für die Menschen in der Region zusätzlich. Eine Ausbreitung der Pandemie könnte fatale Folgen haben. In den überfüllten Flüchtlingslagern sind Schutzmaßnahmen kaum möglich und das bereits schwer gebeutelte Gesundheitswesen ist in keiner Weise für eine Pandemie ausgerüstet.

Bei Fragen oder zur Vermittlung von Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. presse@amnesty.at

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PA: Nigeria: Militär zerstört Dörfer nach Angriffen von Boko Haram

Als Antwort auf vermehrte Angriffe der bewaffneten Gruppe Boko Haram brannte das nigerianische Militär ganze Dörfer nieder und vertrieb deren EinwohnerInnen. Das zeigen aktuelle Recherchen von Amnesty International vor Ort: MitarbeiterInnen der Menschenrechtsorganisation haben u. a. mit betroffenen DorfbewohnerInnen im Bundesstaat Borno gesprochen und Satellitendaten ausgewertet.

„Die grausame Zerstörung ganzer Dörfer sollte als potentielles Kriegsverbrechen geahndet werden. Ohne zwingenden militärischen Grund wurden absichtlich Häuser zerstört und die BewohnerInnen vertrieben“, sagt Osai Ojigho, Direktor von Amnesty International Nigeria.
Seit Beginn des jahrzehntelangen bewaffneten Konflikts im Nordosten des Landes hat Amnesty International immer wieder derartige Vergehen und schwere Menschenrechtsverletzungen seitens des Militärs dokumentiert. „Die nigerianische Regierung darf diese Vergehen nicht unter den Teppich kehren. Sie müssen untersucht und mutmaßliche Verbrecher*innen müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Regierung muss sicherstellen, dass es keine weiteren Angriffe des Militärs auf die Zivilbevölkerung gibt“, sagt Osai Ojigho. Neben der Zerstörung der Dörfer nahmen Militärstreitkräfte willkürlich sechs vertriebene Männer fest. Die Männer wurden nahezu einen Monat lang in Isolationshaft gefangen gehalten und misshandelt, bevor sie am 30. Jänner 2020 wieder freigelassen wurden.

Gesetzeswidrige Taktiken
Seit Dezember 2019 führte Boko Haram verstärkt Angriffe im Nordosten Nigerias aus; besonders entlang der wichtigen Straße zwischen Maiduguri und Damaturu, den Hauptstädten der Bundesstaaten Borno und Yobe. Recherchen von Amnesty International in Borno bestätigten, dass das nigerianische Militär als Reaktion auf die Angriffe zu ungesetzlichen Maßnahmen greift, die schreckliche Folgen für die Zivilbevölkerung haben und Kriegsverbrechen gleichkommen.
Amnesty International sprach mit 12 Frauen und Männern, die am 3. und 4. Jänner 2020 aus ihren Häuser in drei verschiedenen Dörfern nahe der Straße zwischen Maiduguri und Damaturu (zwischen Jakana und Mainok im Staat Borno) fliehen mussten. Die Organisation analysierte auch Daten der Satellitenfernerkundung und konnten so drei Brände lokalisieren, die am und um den 3. Jänner aktiv waren. Satellitenbilder von Bukarti, Ngariri und Matiri zeigten, dass nahezu alle Gebäude der Dörfer zerstört worden waren. Bilddaten zeigten auch, dass auch Nachbardörfer von den Bränden in Mitleidenschaft gezogen worden waren.
„Sie sagen, sie hätten uns vor Boko Haram gerettet, aber das ist eine Lüge“
Medien gaben Aussagen des nigerianischen Militärs wieder und bestätigten, dass Soldaten der Brigaden 5 und 29 gemeinsam mit dem Spezialeinheiten-Bataillon 2 die Einsätze zwischen Jakana und Mainok am 3. Jänner ausführten. Die Militärstreitkräfte gaben an, sie hätten sechs „Verdächtige“ festgenommen und „461 Gefangene von Boko Haram“ aus einigen Dörfern, einschließlich Bukarti und Matiri „befreit“.
ZeugInnen, die von Amnesty International befragte wurden, gaben an, Boko Haram sei nicht in ihren Dörfern gewesen. Sie sagten, dass sie sich deutlich sicherer in ihren Dörfern gefühlt hätten als in dem Lager für Binnenvertrieben, wohin sie das Militär gebracht hatte.
„Sie sagen, sie hätten uns vor Boko Haram gerettet, aber das ist eine Lüge“, sagte ein etwa 65-jähriger Mann. „Boko Haram kommt nicht in unser Dorf.“
„Wir halten in unserem Dorf Tiere und lagern Erntevorräte. Wenn uns Boko Haram bereits einen Besuch abgestattet hätte, denkt ihr nicht, sie hätten das alles mitgenommen?“, sagte eine ältere Dame aus Bukarti. „Die Jungs [von Boko Haram] haben kein Interesse an uns.“
Einige BewohnerInnen der Dörfer Bukarti und Ngariri sagten, ihr Dorf liege so nahe an der Hauptstraße, dass es für Boko Haram undenkbar sei, sich hier niederzulassen. Sie sagten, dass nigerianische Soldaten häufig in die Gegend ihrer Dörfer kamen und oft mit den Entscheidungsträger*innen im Dorf sprechen würden. Vier Zeugen gaben Amnesty International gegenüber an, dass nigerianische Soldaten gestellte Fotos der Dorfbewohner*innen verbreitet hätten. Diese zeigten, wie diese auf Militärlastwägen zugingen und sollten den Anschein erwecken, das Militär habe sie „gerettet“.

Vermehrte Angriffe von Boko Haram
Die Militäroperationen finden speziell in den Gebieten entlang der Straße zwischen Maiduguri und Damaturu statt. Dort hat es auch eine Zunahme der Angriffe von Boko-Haram gegeben: Bei ihrem tödlichsten Angriff seit Jahresbeginn soll die bewaffnete Gruppe am 10. Februar in der Nähe des Dorfes Auno 30 Autofahrer*innen getötet haben. Es war der sechste Angriff der bewaffneten Gruppe auf Auno innerhalb von zehn Monaten. Er zeigt das menschenverachtende Vorgehen von Boko Haram sowie die zunehmende Gefahr für die Zivilbevölkerung entlang dieser lebenswichtigen Route, die den Bundesstaat Borno mit dem Rest Nigerias verbindet.

Bei Fragen oder zur Vermittlung von Interviews:
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IM NORDOSTEN SYRIENS: KEIN KRIEGSENDE IN SICHT

Wie es um Krieg und Frieden in Syrien steht hat Politik-Experte Leo Gabriel beim einem Internationalen Forum vor Ort recherchiert.

Fotomaterial auf Anfrage: lgabriel@gmx.net

Im Juli 2019 lud das Rojava Center for Strategic Studies (NRLS) zum „Internationale Forum zu ISIS: „Dimensionen, Herausforderungen und Konfrontationsstrategien“ statt. Mehr als 200 PolitikerInnen, ForscherInnen und VertreterInnen zivilgesellschaftlicher Institutionen aus mehreren Ländern (u.a. aus Europa und den USA) kamen dazu in der Stadt Amude im von der kurdischen Selbstverwaltung kontrollierten Teil Nord- und Ostsyriens, das hierzulande Rojava genannt wird, zusammen.
Im Mittelpunkt des Forumsstand die durch schlagkräftige Beweise erhärtete These, dass die Regierung Erdogan unter dem Vorwand, die kurdische Aufstandsbewegung PKK zu unterstützen, der ISIS (islamischer Staat) von Anfang an, also ab 2015 Vorschub geleistet hatte.

ISIS und die Türkei: eine unheilige Allianz
Aus den zahlreichen Redebeiträgen, Diskussionen, schriftliche Stellungnahmen undVideobotschaften ging hervor, dass die türkische Armee und deren Geheimdienste beim Kampf um die an der türkisch-syrischen Grenze gelegene Stadt Kobaneim September 2014 an ISIS nicht nur Waffen geliefert und Rückendeckung geleistet hatte, sondern Bomben- und Selbstmordanschläge, von denen sie Kenntnis hatten, nicht verhindert hatten. Die kurdischen TeilnehmerInnen würdigten die Vorreiterrolle der kurdischen Volks- undFrauenschutzeinheiten (YPG und YPJ) sowie der aufständischen syrischen demokratischenStreitkräfte (SDF) bei der Vertreibung der ISIS, der an die 11 000 KämpferInnen zum Opfer gefallen waren.

Ein besonderes Augenmerk galt bei den Diskussionen den an die
40 000 gefangenen IS-KämpferInnen, für die laut französischen ExpertInnen ein eigener Gerichtshof unter internationaler Aufsicht eingerichtet werden könnte. Das wäre jedoch auf Grund des russischen Vetos im Sicherheitsrat kaum durchzusetzen. „Zumindest sollten die ausländischen IS-Kämpferinnen und Kämpfer an die Justizbehörden ihrer Ursprungsländer ausgeliefert werden“, war die allgemeine Forderung.

Brennpunkt Idlib
Wer jedoch gemeint hat, dass mit der Niederlage der ISIS an nahezu allen Fronten Syriens und des Irak der nun schon sieben Jahre währende Krieg zu Ende wäre und die syrischen Flüchtlinge wieder in ihre Heimat zurückkehren könnten, irrt. Seit April diesen Jahres ist nämlich die Schlacht und das Schlachten um die Stadt Idlib wieder voll im Gange. Laut Berichten von Menschenrechts-organisationen soll es 33 Massaker mit insgesamt über 1 300 toten ZivilistInnenen gegeben haben, die auf das Konto der syrischen Armee und der russischen Luftwaffe gehen sollen. Idlib ist jene inzwischen auf 2,5 Millionen EinwohnerInnen angewachsene Stadt, in der ein Großteil der Aufständischen von der ehemaligen Free SyrianArmy (FSA) und der islamistischen Al NusraZuflucht genommen hatten. Gleichzeitig sind auch die Kämpfe in den Vororten von Homs und Aleppo wieder aufgeflammt, weil die zwischen Russland und der Türkei ausgehandelten Vereinbarungen zur Errichtung einer Sicherheitszone (noflyzone) nicht gehalten haben.

Déjàvu um Kobane
Auch in Kobane, jener Kurdenstadt westlich des Euphrat, die sich seinerzeit so tapfer gegen die ISIS geschlagen hat (siehe oben), gibt es wieder dicke Lusft. Wieder einmal droht die türkische Armee unter Erdogan mit einem Einmarsch ähnlich jenem, den sie vor zwei Jahren auf die im äußersten Westen von Rojava gelegene Stadt Afrín durchgesetzt hatte. Das Rojava Center for Strategic Studies (NRLS) hat die Weltöffentlichkeit auf die drohende Gefahr aufmerksam gemacht und lädt internationale JournalistInnen dazu ein, den KurdInnen in dieser schweren Stunde durch ihre Berichterstattung beizustehen.

 

Veranstaltung zu Menschenhandel und Zwangsprostitution. Osato Odion spricht über ihre Erfahrungen und wie sie es schaffte, auszubrechen

Osato Odion ist eine junge Frau, die in die Hände von Menschenhändlern gelangte, mit ihnen  die Sahara und das Mittelmeer unter gefährlichsten Umständen durchqueren musste und schließlich in Italien in der Zwangsprostitution landete. Wie sie es schaffte auszubrechen, erfolgreich zu studieren,  als Fotomodell zu arbeiten und nun gegen das System zu kämpfen, dass sie zur Sklavin gemacht hat, erzählt sie Adesuwa Reiterer, die sich seit  vielen Jahren von Österreich aus gegen Menschenhandel in Afrika einsetzt.

Datum: Donnerstag, 13. Juni 2019, 18 Uhr
Ort:  Latein Amerika Institut,  Schlickgasse 1, 1090  Wien
In Englischer Sprache

Rahmenprogramm: Afrikanisches Essen, fair produzierte Produkte, etc.

Anmeldung erbeten bei:
Joana Reiterer,
office@joadre.com

 

Vortrag: DISPLACED JOURNALISM – JOURNALISTINNEN AUF DER FLUCHT

Mit Ramin Siawash aus Afghanistan im Rahmen der Fortbildungsreihe Media Under Pressure.

Wann: 24. April 2019; 18.30 – 20.00 Uhr
Wo: FHWien der WKW, Währinger Gürtel 97, 1180 Wien, B002
Um Anmeldung wird gebeten.

Wegen des großen Interesses im Vorjahr und im Vorfeld des Tages der Pressefreiheit am 3. Mai wird Ramin Siawash, Journalist aus Afghanistan, seine Erfahrungen über die dramatische, oft lebensbedrohliche Lage von JournalistInnen und MedienmacherInnen in einer Regionen, in der bewaffnete Konflikte herrschen, sprechen. Gerade JournalistInnen müssen aufgrund ihrer Tätigkeit flüchten und um ihr Leben bangen.  Laut  Reporter Ohne Grenzen wurden 2018  in Afghanistan 16 von ihnen getötet.  Afghanistan war damit 2018 das weltweit gefährlichste Land für JournalistInnen.

Ramin Siawash (25) wurde in Afghanistan geboren. Er studierte Betriebswirtschaft, Journalismus und IT und arbeitete dort als Lehrer, Journalist, Moderator von politischen Sendungen, Medienmanager, sowie als Trainer für Menschenrechte bei der Menschenrechtskommission in Afghanistan.

Seit 2015 lebt Ramin Siawash in Wien. Er ist Gründer und Leiter des „KARA“ Bildungszentrums für Frauen in Afghanistan, sowie Kurator am Volkskundemuseum Wien im Rahmen der Projekte „Museum auf der Flucht“ und „Die Küsten Österreichs“. (www.volkskundemuseum.at/diekuestenoesterreichs)

Daneben gestaltet Ramin Siawash als Journalist und Moderator die zwei-wöchentliche Radiosendung „New Life in Vienna“ bei Radio ORANGE 94.0 (www.o94.at), ist Botschafter für das Rote Kreuz („projektXchange“) und studiert  Politikwissenschaft und Wirtschaftsinformatik an der Uni Wien.

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der ISJE-Informationsstelle für Journalismus und Entwicklungspolitik, dem Studienbereich für Journalismus & Medienmanagement der FHWien der WKW, dem Presserat und Reporter ohne Grenzen im Zuge der Reihe „Media under Pressure“ statt. 

Rückfragen, Interviewanfragen  und  formlose Anmeldung bitte an an office@isje.at

Interviewmöglichkeiten: Partnership Fair Migration and Development 2019

Am 15. März 2019 kommen rund 25 österreichische NGOs und Organisationen der Zivilgesellschaft mit etwa 30 Diaspora-Organisationen und Drittstaatsangehörigen im Rahmen einer Messe im Albert-Schweitzer-Haus zusammen.

Die Messe ermöglicht es Arbeit und diverse Beiträge zur Integration von MigrantInnen in Österreich zu präsentieren und weiterzuentwickeln. Es ist eine Gelegenheit für alle, sich zu vernetzen und zukünftige Initiativen zu erkunden, um die Integration und die politische Partizipation von Drittstaatsangehörigen und MigrantInnen in Österreich zu verbessern.

Die Organisationen und Teilnehmer werden durch ein professionelles „Speed Dating“, eine Messe mit Informationsständen und mehrere Netzwerkaktivitäten miteinander verbunden, so dass sie sich gegenseitig kennenlernen und gemeinsame Projektideen entwickeln können, die in Partnerschaftsprotokollen dokumentiert werden. Alle TeilnehmerInnen werden gebeten, ihre Ideen zur Gestaltung und zum Format der Messe beizutragen, die am Abend mit einer kulturellen Nebenveranstaltung endet.

Die österreichweite Partnership Fair Migration und Development 2019 im Rahmen des Projekts „We all need new engagement!“ (WANNE) wird von VAS Austria und Südwind organisiert und bietet eine Plattform für die Vernetzung von Drittstaatsangehörigen, NGOs, Diasporaorganisationen und Interessierten.

Detailliertes Programm: Download pdf

Kurzinterviews während der Veranstaltung sind möglich mit:

  • Leila Salehiravesh (Südwind, Projektleiterin „We all need new engagement“)
  • Stefan Grasgruber-Kerl (Südwind, Kampagnenbereichsleitung)
  • Michael Fanizadeh (VIDC – Vienna Institute for international Dialogue and Cooperation)
  • Youssouf Diakité (VAS Österreich – Verein der afrikanischen Studentinnen und Studenten)

Wien, 15. März 2019 – 14:00 bis 21:30 Uhr
Ort: Albert-Schweitzer-Haus, Schwarzspanierstraße 13, 1090 Wien

Rückfragehinweis (auch während der Veranstaltung):

Leila Salehiravesh, Südwind (Projektleiterin „We all need new engagement“):
Email: leila.salehiravesh@suedwind.at,
Mobil: 0699/12672145

Diskussionsveranstaltung: Unerhört? Afghanische Frauen und ihre Kämpfe

Orzala Nemat, Direktorin der Afghanistan Research & Evaluation Unit Kabul, und Sana Safi, Journalistin und Moderatorin bei BBC News Pashto TV  sprechen auf Einladung des VIDC über die aktuelle Situation afghanischer Frauen vor dem Hintergrund der Friedensverhandlungen.

Afghanistan ist „nach wie vor einer der gefährlichsten Plätze für Frauen auf der Welt“, wie die Frauenrechtsaktivistin Suraya Pakzad bei einer VIDC-Veranstaltung im November 2018 berichtete. Auch eine aktuelle Umfrage der Thomson Reuters Foundation bestätigt diese Annahme: Afghanistan wurde als weltweit zweitgefährlichstes Land für Frauen eingestuft, in den Kategorien „Häusliche Gewalt“, „Gesundheit“ und „Diskriminierung“ ist Afghanistan sogar das gefährlichste Land.

Heute sind die Taliban wieder im Vormarsch und kontrollieren ganz oder teilweise bereits 55% des afghanischen Territoriums, mehr als jemals zuvor seit der Invasion 2001. Auch andere terroristische Organisationen wie der sogenannte Islamische Staat (IS) haben ihren Fußabdruck in Afghanistan hinterlassen. Die jüngsten Friedensverhandlungen zwischen den Taliban und der US-Delegation geben jedoch auch Anlass zur Hoffnung: Nach fast zwei Jahrzehnten ausländischer Einflussnahme könnte eine politische Lösung für die Zukunft Afghanistans gefunden werden. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die fragilen Gewinne afghanischer Frauen, die sie mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft erkämpft haben, wieder auf dem Spiel stehen und sie nicht an den Verhandlungen mit den Taliban beteiligt werden.

Die Diskutantinnen am Podium gehen den Fragen nach, ob und wie afghanische Frauen einen möglichen Friedensvertrag auch im Sinne der Frauen und Mädchen in Afghanistan gestalten können, und warum Afghanistan trotz aller Unterstützung der internationalen Gemeinschaft immer noch eines der gefährlichsten Länder der Welt ist, insbesondere für Frauen. Sie werden auch Vorschlage unterbreiten, wie die Nachhaltigkeit von Frauenförderungsprogrammen der internationalen Gemeinschaft gestärkt werden könnte.

Podiumsdiskussion
Donnerstag, 7. März 2019, 19:00 – 21:00 Uhr,
Diplomatische Akademie Wien, Festsaal
Favoritenstraße 15a, 1040 Wien

Veranstaltungssprachen: Englisch und Deutsch mit Simultandolmetschung

Anmeldung: fanizadeh@vidc.org

Vortrag und Interviewmöglichkeit: Human Rights Research on the Frontlines – mit Anna Neistat

Amnesty International lädt herzlich zum Vortrag Human Rights on the Frontlines von Anna Neistat ein: Neistat leitet die globale Rechercheabteilung bei Amnesty International und hat jahrelang in zahlreichen Krisengebieten recherchiert und Menschenrechtsverletzungen dokumentiert unter anderem in Syrien und Afghanistan.

Anna Neistat steht außerdem rund um den 14. März für Interviews in Wien zur Verfügung. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Pressestelle: www.amnesty.at/presse

Wann: 14. März 2018, 19:00 Uhr
Wo: Die Angewandte, Stubenring 3, 1010 Wien

Weitere Informationen zur 5-teiligen Veranstaltungsreihe Women*Human Rights Defenders und Anmeldung unter https://www.amnesty.at/de/events/

Im Fokus: Myanmar

…eine Analyse zu den Hintergründen und zur humanitären Situation der Rohingya in Myanmar von Mandy Fox, Radiojournalistin und Feature-Autorin. Sie arbeitet für die ARD und ZDF-Sendeanstalten, sowie asiatische Sender und  forscht am Lehrstuhl für Südostasien Studien der Universität Passau.

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Mit der Eskalation der Lage im Norden des Rakhine Staates in Myanmar im August 2017, wird in den Medien wieder verstärkt berichtet. Eine Gruppierung, die sich Arakan Rohingya Salvation Army nennt, soll Polizei- und Militärposten angegriffen haben. Das Militär reagierte mit Offensiven, in deren Folge sich die Zahl der Menschen, die vor den Kampfhandlungen flüchteten massiv erhöhte. Der Fokus der Berichterstattung liegt dabei auf der humanitären Situation. Die UN spricht von über 600.000 Menschen, die nach Bangladesch geflüchtet sind, darunter Angehörige der Gruppe der Rohingya und rund 40.000 Menschen, darunter Hindus, buddhistische Rakhine und andere Gruppen, die aus dem Kampfgebiet in südlichere Regionen des Rakhine Staates geflohen sind. Kaum jemand konnte bisher in den Norden des Rakhine Staates reisen, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Derzeit gibt es mehr Fragen als Antworten.

Seit dem Ausbruch des interkommunalen Konfliktes 2012 wird der Rakhine Staat international als Krisenregion wahrgenommen, dabei gibt es in der überwiegenden Zahl der 20 Verwaltungsbezirke keine Vorkommnisse. Entgegen des Eindrucks, dass im Rakhine Staat nur buddhistische Rakhine und muslimische Rohingya leben würden, gibt es insgesamt sieben von der Regierung anerkannte ethnische Gruppen im Rakhine Staat: (buddhistische) Rakhine, die wiederum die größte Gruppe bilden, Kwe Myi, Daingnet, Maramagyi, Mro, Thet, Kaman (Muslime, die als ethnische Gruppe und StaatsbürgerInnen anerkannt sind). Darüber hinaus leben Hindus im Rakhine Staat, sowie Muslime, die sich jedoch nicht alle zur Gruppe der Rohingya zählen.

Wer sind die Rohingya?
Genaue Aussagen darüber, wer die Rohingya von heute sind, wie viele es sind und wie sie sich selbst charakterisieren, können nicht getroffen werden. Es gibt keine Studien und die Region ist chronisch unterforscht. Noch schwieriger wird die Bestimmung nach dem Konflikt 2012, da er die Identität umformte. Es war vorher weit verbreitet das die Muslime von sich als „Rakhine Muslime“ sprachen. Seit 2012 sprechen die Binnenvertriebenen in den Camps, mehrheitlich Muslime, von sich als Rohingya. Vor dem Konflikt gab es keinen Grund eine Identitätsbezeichnung einzufordern. Doch jetzt, wo sie ausgeschlossen sind, wollen sie diese Gruppenidentität.

Laut bisher erschlossener Quellen kann die Existenz von Muslimen im Rakhine Staat bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Die Rohingya von heute werden allerdings jüngeren Entwicklungen zugeschrieben und soll sich als politische Identität in den 1940er Jahren herausgebildet haben (1, Quellenangaben am Ende des Textes).

Anhand des Zensus von 2014 könnte vermutet werden, dass rund eine Million Rohingya, besonders im Norden des Rakhine Staates leben. Dort bildet die muslimische Bevölkerung mit rund 90% die Mehrheit. Die Zahl derer, die im Rakhine Staat leben wird im Zensus-Bericht mit 3,188,807 angegeben. Von diesen Personen wurden 2,098,807 gezählt, während 1,090,000 nicht gezählt (2) wurden.

Im Zensus-Bericht heißt es dazu: “In Teilen des Rakhine-Staates wurden die Mitglieder einiger Gemeinschaften nicht gezählt, weil es ihnen nicht erlaubt wurde sich mit einem Namen zu identifizieren, der von der Regierung nicht anerkannt wird. Die Regierung traf diese Entscheidung im Interesse der Sicherheit und um interkommunale Spannungen zu vermeiden.“ Die Gruppe der Rohingya sollte sich als „Bengali“ klassifizieren, doch sie weigerten sich, steht Bengali für sie doch als Bezeichnung für „die Fremden“ und widerspräche nicht nur ihrer eigenen Gruppenbezeichnung, sondern auch ihrem Kampf um Anerkennung als ethnische Gruppe in Myanmar.

Umstrittenes Staatsbürgerschaftsgesetz von 1982 – Rohingya als assoziierte BürgerInnen?
Muslime, Hindus und Chinesen gehören zwar nicht zu den anerkannten indigenen Gruppen in Myanmar, können aber dennoch die Staatsbürgerschaft erwerben.
Um die Staatsbürgerschaft zu bekommen, muss die Person Dokumente vorlegen. Welche das sind steht nicht im Staatsbürgerschaftsgesetz von 1982. Folgender Artikel zeigt auf, wie ein Antragsprozess ablaufen kann (3):
Das Staatsbürgerschaftsgesetz unterscheidet drei Kategorien von Staatsbürgerschaft mit abgestuften Rechten: Die erste gilt für die Burmanen, mit 68% die Mehrheitsethnie im Land sowie einige von der Regierung anerkannte “indigene” Gruppen, oder ethnische Gruppen, die nachweisen können, dass sie schon vor 1823, also vor dem ersten anglo-burmesischen Krieg, in Burma gelebt haben. Sie besitzen laut Gesetz die vollen politischen und ökonomischen Rechte (volle Staatsbürgerschaft). Die zweite Kategorie ist die assoziierte Staatsbürgerschaft (associated citizenship). Assoziierte BürgerInnen können die sein, deren Elternteile BürgerInnen im Sinne des Nationalitätengesetzes von 1948 waren. BürgerInnen im Sinne dieses Gesetzes war jemand, dessen Vorfahren während mindestens zwei Generationen permanent in Burma gelebt haben und dessen Eltern dort geboren waren. Es geht quasi um ältere Zuwanderer aus der Kolonialzeit. Die dritte Kategorie sind die naturalisierten Bürger (naturalized citizens), die vor dem 4. Januar 1948 in Burma geboren wurden, oder Eltern haben, die vor dem 4. Januar 1948 nach Burma gezogen sind, also jüngere ZuwanderInnen der Kolonialzeit. Diese BürgerInnen haben jedoch das Problem von dem Militär als potenzielles Sicherheitsrisiko angesehen zu werden (4).

Es wird durchaus unter WissenschaftlerInnen und RechtsanwältInnen diskutiert, dass die Mehrheit der Rohingya laut Gesetz als assoziierte BürgerInnen gelten müsste. Den Rohingya geht es jedoch nicht darum sich als ZuwandereInnen der Kolonialzeit darzustellen, sondern um die volle Staatsbürgerschaft, die die Anerkennung als ethnische Gruppe voraussetzt, oder den Nachweis, dass sie schon vor 1823, also vor dem ersten anglo-burmesischen Krieg, in Burma gelebt haben.

Artikel 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982 besagt, dass Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits die Staatsbürgerschaft besitzen, darunter sind durchaus auch Angehörige der Gruppe der Rohingya, diese auch behalten. Die Frage, die sich stellt ist also:  Wie funktioniert(e) die Implementierung?

Was sind die Hintergründe des Konfliktes?
Eine vielschichtige Gemengelage, aus der tiefsitzender Rassismus und Xenophobie extrahiert werden können: General Ne Win putschte 1962 und beendete die demokratische Phase in Burma. Der Slogan „Burmane sein, heißt Buddhist sein“ von der Nationalismusbewegung, die während der britischen Kolonialzeit entstand, wurde wieder aufgegriffen. Xenophobie und ein latenter Rassismus wurde befördert und lassen sich auch an einem Ne Win Zitat ablesen: „…even people of pure blood are being disloyal to the race… if people of pure blood act this way, we must carefully watch people of mixed blood.“ (5) Sowohl Chinesen als auch Indern, darunter Muslime und Hindus, als auch den Rohingya wurde vorgeworfen illegale ImmigrantInnen zu sein, die sich erst während der britischen Kolonialzeit in Burma niedergelassen hätten. Ausdruck all dessen war u.a. das Staatsbürgerschaftsgesetzt von 1982 und zwei militärische Operationen 1978 und 1991, die das Ziel hatten illegale MigrantInnen im Rakhine Staat (Arakan) aufzustöbern. Es führte jeweils zu Fluchtwellen von einer Viertelmillion Muslimen nach Bangladesch.

Vor der Demokratisierung des Landes waren die Menschen in ihrer Ablehnung des Militärregimes vereint. Dieses Thema fällt nun weg und alte Konfliktlinien brechen wieder auf. Aus den vielen Ethnien muss eine nationale Identität geformt werden. Das ist bisher nicht gelungen und bringt das Problem mit sich, dass eine nationale Identität auch Gruppen ausschließt. Die Rohingya fallen aus dem Konzept hinaus (6).

Kampf um Ressourcen und Bürgerrechte
Eine Einschränkung der Bürgerrechte nimmt bereits das Staatsbürgerschaftsgesetz vor, da es die Menschen zu BürgerInnen der ersten, zweiten und dritten Klasse macht.

Ethnische Minderheiten werfen der von Burmanen dominierten Regierung und dem Militär vor, kein Mitspracherecht in eigenen Belangen zu haben, wenn es bspw. darum geht sicherzustellen, dass sie von Investitionen profitieren und über Großprojekte wie Staudämme oder Bergbau, die die Menschen vor Ort massiv betreffen, mitbestimmen können.

Das spaltet die Menschen in dem multiethnischen Staat eher, als das es sie vereint, denn es wird versucht für die „eigene“ Gruppe, das Beste herauszuholen. Es sind Verteilungskämpfe. Gruppen können leicht gegeneinander ausgespielt werden im Kampf um Privilegien, die beispielsweise durch das Militär bei Waffenstillstandsvereinbarungen in Aussicht gestellt werden. Gerade der Rakhine Staat ist einer der am wenigsten entwickelten in Myanmar. Die wirtschaftliche Lage ist schlecht, es gibt kaum Arbeitsmöglichkeiten, die Infrastruktur muss ausgebaut und das Bildungs- und Gesundheitssystem reformiert werden.

Wer profitiert von der Krise?
Das Militär
Durch die als sehr einseitige und simplizistische Darstellung empfundene internationale Medienberichterstattung zu dem Konflikt im Rakhine Staat sowie die Erhöhung des internationalen Drucks auf die Regierung Myanmars, wächst der Zuspruch aus den Reihen der buddhistischen NationalistInnen für das Militär und seinen Einsatz im Norden des Rakhine Staates gegen die Rebellen. Sie sind der Meinung, dass die staatliche Souveränität nur erhalten werden kann, wenn die Armee stark sei (7). Damit folgen sie der jahrzehntelangen Propaganda des Militärs. Das ist in der Bevölkerung vor nicht allzu langer Zeit rundweg abgelehnt worden.

Wie positioniert sich die schweigende Masse in Myanmar? Ein Beispiel: Rund 30.000 Menschen versammelten sich am 10. Oktober 2017 in einem Yangoner Fußball Stadion zu einem interreligiösen Gebet. Buddhisten, Christen, Hindus und Muslime wollen Geschlossenheit zeigen und beten für Frieden im Rakhine Staat. Win Maung, Abgeordneter der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) sagte im Vorfeld der Zeremonie, dass es der Welt zeigen würde, dass Menschen unterschiedlichen Glaubens in Myanmar in Harmonie leben könnten (8).

Die NationalistInnen
Die neue Dimension, von einem vormals interkommunalen Konflikt im Rakhine Staat, nun zu einem bewaffneten Kampf von Rebellen, führt dazu, dass radikale buddhistische NationalistInnen im übrigen Myanmar mit ihrer Propaganda auf offene Ohren stoßen. Die bekannteste buddhistische nationalistische Organisation ist MaBaTha, die „Vereinigung für den Schutz der Rasse und der Religion“, bestehend aus Mönchen, Nonnen und Laien (9). Sie schüren gezielt die Angst vor einer Islamisierung in Myanmar. Das erhöht das Konfliktpotential und gefährdet die Transformation des Landes.

In den Gebieten, wo der Konflikt im Jahr 2012 im Rakhine stattfand, werden immer noch Muslime und Buddhisten voneinander abgeriegelt. Je separierter sie voneinander sind, desto größer die Entfremdung, desto schwieriger wird ein erneutes Zusammenleben und das Aufbauen von Vertrauen. Buddhistische NationalistInnen nutzen diese Situation, um Ängste zu schüren und Feindbilder aufzubauen. Die Nutzung Sozialer Medien, unterstützt die Verbreitung von Hassreden und nationalistischen Narrativen.

Hoffnung für den Rakhine Staat?
Handlungsempfehlungen für Frieden, Versöhnung und Entwicklung im Rakhine Staat wurden im August von einer Kommission präsentiert, die im September 2016 auf Initiative der de facto Regierungschefin Aung San Suu Kyi eingesetzt und durch den ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan geleitet wurde.

Konkrete Vorschläge werden in dem Bericht gemacht, die u.a. die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage betreffen. Dazu gehören u.a. die Forderung nach mehr Beteiligung der lokalen Gemeinden, wenn es die Entwicklung des Unionsstaates betrifft und die Sicherstellung, dass sie von Investitionen profitieren. Die Kommission rät dazu „Diversität“ zu zelebrieren – das würde die nationale Identität stärken. Stabilität und Entwicklung könnten im Rakhine Staat nur durch Inklusion und Integration erreicht werden (10). Das Präsidialbüro gründete daraufhin am 14. September 2017 einen Ausschuss, der die Empfehlungen der  Kommission umsetzen soll. Inwieweit die Empfehlungen implementiert werden können, wird sich zeigen. Aung San Suu Kyi, de facto Regierungschefin, muss sich mit dem Militär arrangieren, welches qua Verfassung mit 25 Prozent im Parlament sitzt und drei Ministerien leitet.

Quellen und weiterführende Links:
1) Derek Tonkin: The Rohingya Identity. British Experience in Arakan 1826-1948. www.networkmyanmar.org, 9 April 2014; Jaques P. Leider: Rohingya. The Name, the Movement and the Quest for Identity, in: Nation Building in Myanmar, Yangon: Myanmar Egress & Myanmar Peace Center, 2013
2) The 2014 Myanmar Population and Housing Census – Rakhine State Report – Census Report Volume 3 – K- May, 2015 – Department of Population Ministry of Immigration and Population. Seite 11
http://themimu.info/sites/themimu.info/files/documents/Census_Rakhine_Report_Eng_2015.pdf
3) https://frontiermyanmar.net/en/how-a-kokang-becomes-a-citizen
4) siehe: Yegar, Moshe: Between Integration and Secession – The Muslim Communities of the Southern Philippines, Southern Thailand and Western Burma/Myanmar. Lexington Books, USA 2002, Seite 62
5) Mikael Gravers: Nationalism as Political Paranoia in Burma. An Essay on the Historical Practice of Power. NIAS Report Series 11. Copenhagen: Nordic Institute of Asian Studies, 1993, p. 69
6) http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/myanmar-expertin_-_das-militaer-spaltet-das-land_-15779241.html
7) http://abcnews.go.com/International/wireStory/thousands-march-support-myanmar-military-50792867
8) http://www.mizzima.com/news-domestic/mass-interfaith-rally-prays-rakhine-peace
9) International Crisis Group – Buddhism and State Power in Myanmar, Asia Report N°290 | 5 September 2017
https://www.crisisgroup.org/asia/south-east-asia/myanmar/290-buddhism-and-state-power-myanmar

Südwind-Magazin 11/17:  DIE GROSSE FLUCHT – Myanmar: Was hinter dem aktuellen Konflikt steckt „Beide Seiten verheimlichen einen Teil der Wahrheit“ . http://www.suedwind-magazin.at/die-grosse-flucht