Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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PA: Appell an die UN: Einrichtung eines unabhängigen Ermittlungsmechanismus in Afghanistan

Amnesty International fordert, dass die anhaltenden „erbarmungslosen Menschenrechtsverstöße“ der Taliban im UN-Menschenrechtsrat behandelt werden. Beweissicherung sei die Grundlage für internationaler Gerechtigkeit.

London / Wien (6.3.2023) Anlässlich des neuen Berichts des UN-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenreche in Afghanistan im Zuge der heute stattfindenden Sitzung des UN-Menschenrechtsrats fordert Amnesty International die UN-Mitgliedstaaten auf, ein Ende der Straflosigkeit anzustreben und Gerechtigkeit für die Betroffenen von Menschenrechtsverstößen durch die Taliban zu gewährleisten. Der UN-Menschenrechtsrat muss dringend und möglichst bald einen unabhängigen Ermittlungsmechanismus in Afghanistan einrichten, der sich auf die Beweissicherung konzentriert, um internationale Gerechtigkeit anzustreben. Ähnlich wie in Ländern wie Äthiopien, dem Iran und Myanmar sollte ein solcher Mechanismus mit einem mehrjährigen Mandat sowie Mitteln ausgestattet werden, um für die im ganzen Land verübten Menschenrechtsverletzungen und -verstöße Beweise zu finden, zu sammeln und zu dokumentieren.

Rasant verschlechternde Menschenrechtslage

In den vergangenen Monaten haben die Taliban zahlreiche Frauenrechtler*innen, Akademiker*innen und Aktivist*innen rechtswidrig inhaftiert. Viele wurden willkürlich festgenommen, ohne Rechtsbehelf oder Zugang zu ihren Angehörigen. Vermutlich wurden sie inhaftiert, weil sie öffentlich die Politik der Taliban kritisiert haben. „Die Menschenrechtslage in Afghanistan verschlechtert sich rasant und die erbarmungslosen Menschenrechtsverstöße der Taliban gehen Tag für Tag weiter“, sagte Agnès Callamard, die internationale Generalsekretärin von Amnesty International. „In letzter Zeit wurden Personen, die sich in der Öffentlichkeit kritisch über die missbräuchlichen Vorschriften der Taliban geäußert haben, ohne Angabe von Gründen festgenommen. Außerdem schränkten die Taliban weiterhin die Rechte von Frauen und Mädchen ein und konnten Angehörige der ethnischen Hazara gezielt töten, ohne dafür belangt zu werden. Es ist offensichtlich, dass die Taliban weder bereit noch imstande sind, Handlungen ihrer Mitglieder zu untersuchen, die die Menschenrechte der afghanischen Bevölkerung schwer verletzen.“

 Sammeln und Sichern von Beweisen für Gerechtigkeit

„Auch wenn der Sonderberichterstatter unter extrem schwierigen Bedingungen weiter wertvolle Arbeit leistet, ist jetzt mehr erforderlich, um der gewaltigen Herausforderung gerecht zu werden, die Menschenrechtsverstöße in Afghanistan zu dokumentieren. Dazu muss dringend eine Ermittlungsmission eingerichtet werden, die sich auf das Sammeln und Sichern von Beweisen konzentriert, um für Gerechtigkeit zu sorgen.“

Während der UN-Sonderberichterstatter prinzipiell damit betraut ist, kontinuierliche Menschenrechtsverstöße zu dokumentieren, bestünde ein zentraler Beitrag des geforderten Mechanismus darin, die Fakten und Umstände schwerwiegender Verstöße abzuklären, potenzielle Straftäter*innen zu identifizieren sowie für die zukünftige strafrechtliche Verfolgung im Rahmen der internationalen Gerichtsbarkeit Beweise zu sichern und dokumentieren. Ein solcher Mechanismus ist unerlässlich, um zu gewährleisten, dass Straftaten nach dem Völkerrecht sowie Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan nicht der internationalen Kontrolle entgehen, sowie zu gewährleisten, dass alle diejenigen, die strafrechtlicher Verantwortung verdächtig sind, in fairen Gerichtsverfahren vor ordentlichen Zivilgerichten oder internationalen Strafgerichten zur Rechenschaft gezogen werden.

HINTERGRUND – jüngste Entwicklungen

Nachdem die Taliban im August 2021 die Kontrolle über Afghanistan übernommen hatten, erklärten sie, die Menschenrechte in Afghanistan wahren und respektieren zu wollen. Amnesty International hat jedoch seit damals wiederholt von Taliban verübte Verbrechen gegen das Völkerrecht sowie Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.

In jüngster Zeit kam es zu einer Festnahmewelle, bei der unter anderem die Frauenrechtlerin Narges Sadat, Professor Ismail Mashal, ein Verfechter von Bildung für Frauen, der Bürgerrechtler Fardin Fedayee, der Autor und Aktivist Zekria Asoli, der afghanisch-französische Journalist Mortaza Behboudi, der frühere Senator Qais Khan Wakili und der afghanische Journalist Muhammad Yar Majroh inhaftiert wurden. Aktuell geht Amnesty International davon aus, dass lediglich Professor Mashal inzwischen wieder freigekommen ist. Bei vielen Inhaftierungen gibt es keine Informationen über den Grund für die Festnahme der betreffenden Personen, und deren Aufenthaltsort bleibt häufig unbekannt, was dem Verschwindenlassen gleichkommt.

Neue Beweise für Verbrechen in Pandschschir

Nach wie vor gibt es auch zahlreiche Menschenrechtsverstöße gegen Zivilpersonen in Pandschschir – darunter Entführungen und Verschwindenlassen –, da der Konflikt zwischen den Taliban und der Nationalen Widerstandsfront von Afghanistan (NRF) anhält. Das Crisis Evidence Lab von Amnesty International hat Fotos und Videos von mindestens acht Vorfällen für authentisch erklärt, die zwischen Mai und August 2022 in den Sozialen Medien gepostet worden waren und auf denen zu sehen ist, wie große Gruppen von Männern in Pandschschir willkürlich von den Taliban festgenommen und ohne Gerichtsverfahren inhaftiert werden. Insgesamt zeigen diese Videos mindestens 87 Personen in verschiedenen Stadien des Inhaftierungsprozesses, die meisten von ihnen mit gefesselten Händen. In einem Video erklärt ein Kämpfer der Taliban: „Wenn es nach mir ginge, würde ich sie gleich hier töten.“

Hartes Durchgreifen gegen Frauen und Mädchen sowie Angriffe auf ethnische Minderheiten

Bereits in einem Juli 2022 veröffentlichten Bericht dokumentierte Amnesty International, wie die Leben von Frauen und Mädchen in Afghanistan durch die Taliban zerstört werden. Ihr Recht auf Bildung, Arbeit und Bewegungsfreiheit wird dauernd verletzt, die Möglichkeiten für Schutz und Unterstützung bei häuslicher Gewalt wurden massiv reduziert, Frauen und Mädchen wurden wiederholt und laufend wegen geringfügiger Nichteinhaltung diskriminierender Vorschriften inhaftiert und das System hat zu einem Anstieg der Zahl von Kinder-, Früh- und Zwangsehen in Afghanistan beigetragen.

Auch die Angriffe auf ethnische Minderheiten gehen unvermindert weiter. In drei Fällen hat Amnesty Massentötungen von Hazara durch die Taliban in den Provinzen Ghazni, Ghor und Daikondi untersucht, die Kriegsverbrechen gleichkommen könnten. In allen drei Fällen haben die De-facto-Behörden der Taliban in Afghanistan weder Ermittlungen eingeleitet noch die Tatverdächtigen zur Rechenschaft gezogen.

Rückfragehinweis:
Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Alle 4,4 Sekunden starb ein Kind oder Jugendliche/r im Jahr 2021 laut UN-Bericht

Weitere 1,9 Millionen Babys wurden im selben Zeitraum auf tragische Weise tot geboren, wie aus einem separaten UN-Bericht hervorgeht.

New York/Genf/Washington D.C./Wien, 10. Januar 2023 – Im Jahr 2021 starben schätzungsweise fünf Millionen Kinder vor ihrem fünften Geburtstag, und weitere 2,1 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 24 Jahren verloren ihr Leben. Dies geht aus den jüngsten Schätzungen der UN IGME („Interinstitutionelle Gruppe für die Schätzung der Kindersterblichkeit“) hervor.

In einem separaten Bericht, der ebenfalls heute veröffentlicht wurde, stellte die Gruppe fest, dass im selben Zeitraum 1,9 Millionen Babys totgeboren wurden. Viele dieser Todesfälle hätten durch einen fairen Zugang und eine hochwertige Gesundheitsversorgung für Mütter, Neugeborene, Jugendliche und Kinder verhindert werden können.

„Jeden Tag sind viel zu viele Eltern mit der Angst konfrontiert, ihre Kinder zu verlieren, manchmal sogar, noch bevor diese den allerersten Atemzug machen“, sagt Vidhya Ganesh, UNICEF-Direktorin der Abteilung für Datenanalyse, Planung und Überwachung. „Solche weit verbreiteten, vermeidbaren Tragödien sollten niemals als unvermeidlich akzeptiert werden. Fortschritte sind mit einem stärkeren politischen Willen und gezielten Investitionen in einen gerechten Zugang zur medizinischen Grundversorgung für alle Frauen und Kinder möglich.“

Die Berichte zeigen vermehrt positive Ergebnisse: Seit 2000 ist das Sterberisiko in allen Altersgruppen weltweit gesunken. Des Weiteren ist die allgemeine Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jahren seit Anfang des Jahrhunderts um 50 Prozent gesunken, während die Sterblichkeitsrate bei älteren Kindern und Jugendlichen um 36 Prozent und die Totgeburtenrate um 35 Prozent zurückgegangen sind. Dies ist auf die verstärkten Investitionen in die Stärkung der primären Gesundheitssysteme zum Wohle von Frauen, Kindern und Jugendlichen zurückzuführen.

Allerdings sind die Fortschritte seit 2010 deutlich zurückgegangen, und 54 Länder werden das Ziel der Nachhaltigen Entwicklungsziele, für die Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren, nicht erreichen. Organisationen warnen, dass bis 2030 fast 59 Millionen Kinder und Jugendliche sterben und fast 16 Millionen Babys durch Totgeburten ihr Leben verlieren werden, wenn nicht rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung ergriffen werden.

„Es ist zutiefst ungerecht, dass die Überlebenschancen eines Kindes allein durch seinen Geburtsort bestimmt werden können und dass es beim Zugang zu lebensrettenden Gesundheitsdiensten so große Ungleichheiten gibt“, sagt Dr. Anshu Banerjee, Direktor für Gesundheit von Müttern, Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen sowie Alterung bei der Weltgesundheitsorganisation. „Kinder brauchen überall starke primäre Gesundheitssysteme, die ihren Bedürfnissen und denen ihrer Familien gerecht werden, damit sie – egal wo sie geboren werden – sowohl den besten Start als auch Hoffnung für die Zukunft haben.“

Die Überlebenschancen von Kindern sind nach wie vor sehr unterschiedlich, je nachdem, wo sie geboren werden. Berichte zeigen, dass Afrika südlich der Sahara und Südasien die größte Last zu tragen haben. Obwohl die afrikanischen Länder südlich der Sahara nur 29 Prozent der weltweiten Lebendgeburten verzeichneten, entfielen im Jahr 2021 56 Prozent aller Todesfälle bei Kindern unter fünf Jahren auf diese Region, und auf Südasien 26 Prozent der Gesamtzahl. Kinder, die in diesen afrikanischen Ländern geboren werden, sind weltweit dem höchsten Risiko ausgesetzt, im Kindesalter zu sterben – ihr Risiko ist in etwa 15 Mal höher als jenes für Kinder in Europa und Nordamerika.

Mütter in diesen beiden Regionen erleiden auch den schmerzhaften Verlust von Babys durch Totgeburten in einer außergewöhnlich hohen Rate: 77 Prozent aller Totgeburten im Jahr 2021 ereigneten sich in Afrika südlich der Sahara und in Südasien, wobei die Hälfte aller Totgeburten allein in Subsahara-Afrika stattfanden. Das Risiko einer Frau, eine Totgeburt zu erleiden, ist in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara siebenmal höher als in Europa und Nordamerika.

„Hinter diesen Zahlen stehen Millionen Kinder und Familien, denen ihr Grundrecht auf Gesundheit verwehrt wird“, sagt Juan Pablo Uribe, globaler Direktor für Gesundheit, Ernährung und Bevölkerung der Weltbank und Direktor der Global Financing Facility. „Wir brauchen politischen Willen und Führungsstärke für eine nachhaltige Finanzierung der primären Gesundheitsversorgung, welche eine der besten Investitionen ist, die Länder und Entwicklungspartner tätigen können.“

Der Zugang zu und die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung sind für Kinder weltweit nach wie vor eine Frage von Leben und Tod. Die meisten Todesfälle bei Kindern ereignen sich in den ersten fünf Jahren, die Hälfte davon innerhalb des ersten Lebensmonats. Bei diesen Kleinkindern sind Frühgeburten und Komplikationen während der Geburt die häufigsten Todesursachen. Auch mehr als 40 Prozent der Totgeburten ereignen sich während der Wehen – die meisten davon sind vermeidbar, wenn Frauen während der Schwangerschaft und der Geburt Zugang zu einer hochwertigen Versorgung haben. Für Kinder, die die ersten 28 Tage überleben, stellen hingegen Infektionskrankheiten wie Lungenentzündung, Durchfall und Malaria die größte Gefahr dar.

Auch wenn COVID-19 die Kindersterblichkeit nicht direkt erhöht hat – die Wahrscheinlichkeit, an der Krankheit zu sterben, ist bei Kindern geringer als bei Erwachsenen –, könnte die Pandemie ihr Überleben in Zukunft stärker gefährden. In den Berichten wird insbesondere auf die Besorgnis über die Unterbrechung von Impfkampagnen, Ernährungsdiensten und den Zugang zur medizinischen Grundversorgung hingewiesen, die die Gesundheit und das Wohlergehen der Kinder über viele Jahre hinweg gefährden könnten. Darüber hinaus hat die Pandemie zu dem größten Rückgang der Impfquoten seit drei Jahrzehnten geführt, weshalb die am meisten gefährdeten Neugeborenen und Kinder einem höheren Risiko ausgesetzt sind, an vermeidbaren Krankheiten zu sterben.

In den Berichten wird auch auf Datenlücken hingewiesen, die die Wirkung von Maßnahmen und Programmen zur Verbesserung der Überlebensrate und des Wohlbefindens von Kindern entscheidend beeinträchtigen könnten.

„Die neuen Schätzungen unterstreichen die bemerkenswerten weltweiten Fortschritte, die seit dem Jahr 2000 bei der Senkung der Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren erzielt wurden“, sagt John Wilmoth, Direktor der Bevölkerungs-Abteilung der UN DESA (Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen). „Trotz dieses Erfolges muss noch mehr getan werden, um die nach wie vor großen Unterschiede in der Überlebensrate von Kindern in verschiedenen Ländern und Regionen, insbesondere in Subsahara-Afrika, zu beseitigen. Nur durch die Verbesserung des Zugangs zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung, insbesondere zum Zeitpunkt der Geburt, werden wir in der Lage sein, diese Ungleichheiten zu verringern und dem vermeidbaren Tod von Neugeborenen und Kindern weltweit ein Ende zu setzen.“

Die beiden Berichte – „Levels & Trends in Child Mortality“ und „Never Forgotten“ – sind die ersten einer Reihe wichtiger Datensätze, die im Jahr 2023 veröffentlicht werden. Die UN-Zahlen zur Müttersterblichkeit werden noch in diesem Jahr veröffentlicht.

Eine Auswahl an Multimedia-Inhalten erhalten Sie hier.

Den Bericht über die Kindersterblichkeit finden Sie hier und den Bericht über Totgeburten hier.

Über UN IGME

Die United Nations Inter-agency Group for Child Mortality Estimation (UN IGME) wurde 2004 gegründet, um Daten zur Kindersterblichkeit zu verbreiten, die Methoden zur Schätzung der Kindersterblichkeit zu verbessern, über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für das Überleben von Kindern zu berichten und die Kapazitäten der Länder zur Erstellung zeitnaher und korrekt ausgewerteter Schätzungen der Kindersterblichkeit zu verbessern. Die UN IGME wird von UNICEF geleitet und umfasst die Weltgesundheitsorganisation, die Weltbankgruppe und die Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen, Abteilung Bevölkerung.

Für weitere Informationen besuchen Sie: http://www.childmortality.org/

Rückfragen und Kontakt:
UNICEF Österreich, Mag. Lisa Heidegger Haber, MA., +43 1 879 21 91-45 oder +43 660 34 83 653 haber@unicef.at

PA: Armutsfalle Mikrokredite: OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Mikrokredite gelten in der Entwicklungszusammenarbeit als Finanzinstrument, das Unabhängigkeit durch ein eigenständiges Einkommen ermöglichen soll. In Kambodscha entpuppen sie sich jedoch als Schuldenfalle. Während sie europäischen Investoren Profite bringen, führen sie vor Ort zu Landverlust, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Trotzdem hat der sogenannte „ethische“ Investor Oikocredit seine Investitionen in Kambodscha sogar noch erhöht. Drei NGOs legen daher nun Beschwerde gegen Oikocredit bei der OECD ein, berichtet FIAN in einer Aussendung.

Kambodscha hat den größten Pro-Kopf-Mikrofinanzsektor der Welt. Die durchschnittliche Kredithöhe beträgt mehr als das Dreifache des jährlichen Durchschnittseinkommens. In den letzten fünf Jahren haben laut einer vom deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Studie mehr als 160.000 Menschen ihr Land verloren, weil sie es für Kredite als Sicherheit hinterlegen mussten. Ein Bericht der kambodschanischen Menschenrechtsorganisationen LICADHO und Equitable Cambodia zeigt weitere Folgen der Überschuldung und aggressiven Inkassopraktiken im Mikrofinanzsektor auf: Ernährungsunsicherheit, erzwungene Landverkäufe, Kinderarbeit und Migration.

OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Die Menschenrechtsorganisationen LICADHO, Equitable Cambodia und FIAN Deutschland haben am 12.12.2022 bei der Nationalen Kontaktstelle für OECD-Leitsätze der niederländischen Regierung Beschwerde gegen Oikocredit International eingereicht. Dem ethischen Investor mit Hauptsitz in den Niederlanden wird vorgeworfen, weiter in großem Stil in kambodschanische Mikrofinanzinstitute (MFI) investiert zu haben, obwohl die weitverbreitete Überschuldung und deren absehbare negative Folgen vom UN-Generalsekretär, von lokalen und internationalen Menschenrechtsgruppen, Journalist:innen und sogar von einer durch Oikocredit selbst unterstützten Studie bereits 2017 bestätigt wurden. Trotzdem erhöhte Oikocredit das Kambodscha-Portfolio von EUR 50 Millionen im Jahr 2017 auf mehr als EUR 67 Millionen im September 2022. Kambodscha ist damit nach Indien nun das zweitgrößte Investitionsland für Oikocredit.

Oikocredit-Mitgliederkapital: 129 Millionen Euro aus Österreich

Rund 11,5 Prozent bzw. EUR 129 Millionen des Mitgliederkapitals Oikocredits stammt von österreichischen Anleger:innen, die guten Gewissens glauben, mit ihrer Investition die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Auch Oikocredit Austria wurde über die negativen Entwicklungen für die Betroffenen in Kambodscha informiert, zuletzt bei einem persönlichen Gespräch mit FIAN im November. „Oikocredit und andere private und staatliche Investoren haben die vielen Belege für die weitverbreitete Überschuldung und Missstände in Kambodscha ignoriert und pumpen weiterhin Geld in den hiesigen Mikrofinanzmarkt“, kritisiert Lukas Schmidt, Geschäftsleiter der Menschenrechtsorganisation FIAN Österreich.

Menschenrechtskrise: Investoren müssen Missstände beheben

„Oikocredit behauptet, ein sozialer Investor zu sein, aber ihre Investitionen nach Kambodscha haben zu irreparablen Schäden an Kreditnehmer:innen geführt“, so Naly Pilorge, Outreach Director bei LICADHO. Gemeinsam mit Eang Vuthy, Executive Director von Equitable Cambodia erwartet sie, dass die OECD-Beschwerde Oikocredit und andere ‚ethische‘ oder ‚Impact‘-Investoren, die diese Menschenrechtskrise mitverursacht haben, dazu bringen werde, die Missstände zu beheben und den kambodschanischen Kreditnehmer:innen wirklich zu helfen. Die Menschenrechtsorganisationen sind jederzeit zu einer Zusammenarbeit mit Investoren bereit, die daran interessiert sind, echte Lösungen für die in Not geratenen Kreditnehmer:innen zu finden.

Foto: FIAN/Mathias Pfeifer


Links:

OECD-Beschwerde: https://fianat-live-7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/dc/88/dc888c32-4b75-469a-80b7-5dab618c476f/specific-instance_dutchncp-licadho_ec_fian-v-oikocredit.pdf

Studie des INEF: https://www.licadho-cambodia.org/reports/files/INEFReport-MicrofinanceInCambodia2022.pdf

Berichte von LICADHO und Equitable Cambodia: https://www.mficambodia.com/?lang=de

FIAN-Fallarbeit Mikrofinanz in Kambodscha: https://fian.at/de/faelle/kambodscha-mikrofinanz/


Kontakt:

  • Lukas Schmidt, Geschäftsleiter FIAN Österreich, Tel: +43 (0)1/2350 239-13, E-Mail: lukas.schmidt@fian.at
  • Eang Vuthy, Executive Director of Equitable Cambodia, per Signal: +855 12791700 (Englisch)
  • Naly Pilorge, Outreach Director of LICADHO, per Signal: +855 12214454 (Englisch)
  • Mathias Pfeifer, Referent FIAN Deutschland, Tel: +49 17654113988, E-Mail: m.pfeifer@fian.de

PA: Iran Zweifehlhafte Behauptungen über Auflösung der „Sittenpolizei“

Die vagen und widersprüchlichen Erklärungen der iranischen Behörden zur angeblichen Auflösung der so genannten „Sittenpolizei“ dürfen die internationale Gemeinschaft nicht über die anhaltende Gewalt gegen Frauen und Mädchen täuschen, schreibt Amnesty International in einer Aussendung. Die in Gesetzen verankerte Kopftuchpflicht werde weiterhin vom Sicherheitsapparat durchgesetzt werden – dieser handelt unter völliger Straffreiheit.

Während einer Pressekonferenz am 3. Dezember 2022 sagte der iranische Generalstaatsanwalt, Mohammad Jafar Montazeri: „Die ‚Sittenpolizei‘ (gasht-e ershad) hat nichts mit der Justiz zu tun und wurde von demjenigen [Gremium] aufgelöst, das sie in der Vergangenheit eingerichtet hat.“

Dann relativierte er seine Aussage und fügte hinzu: „Die Justiz wird auch weiterhin das Verhalten der Menschen in der Gesellschaft regeln“. Dies deutet darauf hin, dass die Kontrolle über die Körper der iranischen Frauen weitergehen wird. Staatliche Medien berichteten am nächsten Tag, dass „die Schließung der Sittenpolizei von keiner offiziellen Behörde in der Islamischen Republik Iran bestätigt wurde.“

„Die Erklärung des Generalstaatsanwalts war absichtlich vage. Sie erwähnte die rechtliche und politische Grundstruktur nicht, die die Praxis der Zwangsverschleierung von Frauen und Mädchen aufrechterhält“, sagte Heba Morayef, Regionaldirektorin von Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika.

„Die Behauptung, die ‚Sittenpolizei‘ habe nichts mit der Justiz zu tun, verzerrt die Tatsache, dass die Justiz seit Jahrzehnten die Kriminalisierung von Frauen und Mädchen durch missbräuchliche und diskriminierende Zwangsverschleierungsgesetze absegnet. Die iranischen Behörden schieben sich nun angesichts der Empörung über diese extreme Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung und Gewalt gegenseitig die Schuld zu, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.“

Staatlich abgesegnete Verfolgung von Frauen

Heba Morayef sagt: „Die internationale Gemeinschaft und die globalen Medien dürfen sich nicht täuschen lassen. Die Verschleierungspflicht ist im iranischen Strafgesetzbuch und in anderen Gesetzen und Verordnungen verankert. Sie ermöglichen es Behörden und Sicherheitskräften, Frauen willkürlich festzunehmen und zu inhaftieren und ihnen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Spitälern, Schulen, Regierungsbüros und Flughäfen zu verweigern, wenn sie ihr Haar nicht bedecken.“

Die iranische „Sittenpolizei“ ist eine Unterabteilung der iranischen Polizei, die dem Innenministerium unterstellt ist. Trotz der Erklärung des Generalstaatsanwalts, der versucht, die Justiz von der „Sittenpolizei“ zu distanzieren, gelten deren Mitglieder nach der iranischen Strafprozessordnung als „Justizbeamte“ (zabetan-e qazai). Sie dürfen unter der Aufsicht und auf Anweisung des Staatsanwalts Verhaftungen und Verhöre durchführen.

Die „Sittenpolizei“ überwacht die gesamte weibliche Bevölkerung, aber die Überwachung deren Körper ist nicht auf den Staat beschränkt. Die missbräuchlichen, diskriminierenden und entwürdigenden Zwangsverschleierungsgesetze des Iran ermöglichen es nicht nur staatlichen Bediensteten, sondern auch nichtstaatlichen Ordnungskräften, Frauen und Mädchen täglich in der Öffentlichkeit zu belästigen und zu verletzen.

Kopftuchpflicht für Mädchen ab 9 Jahren

Gesetze zur Zwangsverschleierung verletzen eine ganze Reihe von Rechten, darunter das Recht auf Gleichheit, Privatsphäre sowie Meinungs- und Glaubensfreiheit. Außerdem erniedrigen sie Frauen und Mädchen und berauben sie ihrer Würde, ihrer körperlichen Autonomie und ihres Selbstwerts.

Nach Artikel 638 des islamischen Strafgesetzbuchs des Iran wird jede Handlung, die als „anstößig“ für die öffentliche Ordnung angesehen wird, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen bis zu zwei Monaten oder 74 Peitschenhieben bestraft. In einer Erläuterung zu diesem Artikel heißt es, dass Frauen, die in der Öffentlichkeit unverschleiert gesehen werden, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen bis zu zwei Monaten oder einer Geldstrafe zu bestrafen sind.

Das Gesetz gilt für Mädchen ab neun Jahren, was das Mindestalter für die Strafmündigkeit von Mädchen in Iran ist. In der Praxis haben die Behörden eine Kopftuchpflicht für Mädchen ab dem siebten Lebensjahr eingeführt, wenn sie in die Grundschule kommen.

„Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die Demonstrierenden in Iran nicht nur die Abschaffung der ‚Sittenpolizei‘ fordern, sondern die Transition in ein politisches und rechtliches System, das ihre grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten respektiert. Der Volksaufstand in Iran spiegelt die landesweite Wut über die jahrzehntelange gewaltsame Unterdrückung des iranischen Volkes wider“, sagt Heba Morayef.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.a

PA: Iran: Mindestens 21 Menschen in unrechtmäßigen Scheinprozessen zum Tode verurteilt

Die iranischen Behörden haben mindestens 21 Menschen in unrechtmäßigen Scheinprozessen zum Tode verurteilt, unter anderem mit dem Ziel, weitere Demonstrierende einzuschüchtern und von den Protesten abzuhalten, so Amnesty International.

Amnesty International hat Fälle von 21 Personen ausführlich untersucht, die in zutiefst unfairen Verfahren vor den Revolutionsgerichten zum Tode verurteilt wurden und denen nun die Hinrichtung droht.

Die Menschenrechtsorganisation befürchtet, dass angesichts tausender Verhaftungen und der hohen Zahl bereits erhobener Anklagen noch viele weitere Personen von der Todesstrafe bedroht sind.

Diana Eltahawy, stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International, sagt: „Zwei Monate nach Beginn der aktuellen Proteste und drei Jahre nach den Protesten im November 2019 ermöglicht die Krise der Straflosigkeit im Iran den iranischen Behörden nicht nur weitere Massentötungen, sondern auch eine Verschärfung der Anwendung der Todesstrafe als Mittel der politischen Unterdrückung. Die Mitgliedsstaaten des UN-Menschenrechtsrates, der nächste Woche eine Sondersitzung zum Iran abhält, müssen dringend einen Untersuchungs- und Rechenschaftsmechanismus einrichten, um gegen diesen massiven Angriff auf das Recht auf Leben und andere Menschenrechtsverletzungen vorzugehen.“

Dies hatte Amnesty International in den vergangenen Wochen mit einer internationalen Petition gefordert, die über 760 000 Menschen weltweit unterschrieben haben.

Den Kurzbericht finden Sie hier.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
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Aviso zum Online-Hintergrundgespräch: Brasilien – Zukunft mit Lula

Auf Einladung der ISJE – Informationsstelle für Journalismus & Entwicklungspolitik spricht die brasilianische Sozialwissenschaftlerin und Journalistin Natália Suzuki über Perspektiven für das Land unter der neuen Präsidentschaft Luiz Ignácio Lula da Silva.

Am Sonntag, den 31.10.2022, hat der frühere Präsident Brasiliens Luiz Ignácio Lula da Silva nach einem hitzigen Wahlkampf in der Stichwahl mit knappem Vorsprung das Amt zurückgewonnen und der Regierung von Jair Bolsonaro damit ein Ende gesetzt. Wie es nach der Amtsübergabe im Jänner im größten Staat Südamerikas weitergeht, werden die kommenden Monate und Jahre zeigen. Insbesondere die Umwelt- und Agrarpolitik Brasiliens haben starke Auswirkungen auf den Rest der Welt, nicht zuletzt auf Europa.

Welche Folgen für uns hier in Österreich das sind, wie sie zusammenhängen und wie sich diese mit dem neuen Präsidenten verändern könnten, wird Natália Suzuki in einem Zoom-Hintergrundgespräch beleuchten.
Sie ist Sozialwissenschaftlerin (Universität von São Paulo), Journalistin und Koordinatorin des „Slavery no way!“-Programms der NGO Repórter Brasil und steht Ihnen am

23.11.2022 um 12 Uhr in einem Zoom-Hintergrundgespräch zur Verfügung.
Die Veranstaltung wird auf Englisch abgehalten.


In Kooperation mit fjum – forum journalismus und medien wien.


Anmeldung bitte formlos per Mail an office@isje.at.
Nach der Anmeldung bekommen Sie den Link zur Zoom-Besprechung zugeschickt.

Rückfragen:
Christina Schröder
Tel: 01 405 55 15 307
Mail: christina.schroeder@suedwind.at


Diese Veranstaltung wird von der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gefördert. Die darin vertretenen Standpunkte stellen in keiner Weise die offizielle Meinung der Fördergeber dar.

PA: Ägypten COP 27 inmitten katastrophaler Menschenrechtslage

Amnesty fordert die Delegierten der COP27 auf, sich zu den schweren Menschenrechtsverletzungen in Ägypten zu äußern.
Ahmed Samir Santawy, Student an der Central European University (CEU) in Wien, wird Ausreise aus Ägypten verweigert.

Die Klimakonferenz findet in einer Situation massiver Repression gegen die Zivilgesellschaft in Ägypten statt. Im Vorfeld der COP27 haben die Sicherheitsbehörden zahlreiche Aktivist*innen verhaftet und sind gewaltsam gegen Proteste vorgegangen. Unabhängig von der Klimakonferenz sitzen tausende nach unfairen Verfahren In ägyptischen Gefängnissen, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Anwält*innen und Oppositionspolitiker*innen, oder werden durch die Behörden schikaniert.

Auch der ehemalige politische Gefangene Ahmed Samir Santawy, Student an der Central European University (CEU) in Wien, wird die Ausreise aus Ägypten verweigert. Am 30. Juli 2022 wurde er nach 18 Monaten unrechtmäßiger Haft per Präsidentendekret freigelassen. Seitdem haben ihn die ägyptischen Behörden daran gehindert, ins Ausland zu reisen, einschließlich Österreich, wo er sein Studium fortsetzen will.

„Die Behandlung von Ahmed durch die ägyptischen Behörden ist ein Armutszeugnis“, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Nach Monaten unrechtmäßiger Haft wird der junge Student weiterhin daran gehindert, Ägypten zu verlassen. Diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben! Es muss Ahmed endlich möglich sein, nach Österreich zurückzukehren und sein Studium abzuschließen. Wir stehen in voller Solidarität mit Ahmed und fordern die ägyptischen Behörden auf, seine Ausreise sofort zu ermöglichen!“

Ahmed Samir Santawy befand sich seit Februar 2021 als gewaltloser politischer Gefangener in Haft. Er wurde während eines Besuchs bei seiner Familie in Ägypten verhaftet, anschließend geschlagen und verhört. Am 22. Juni 2021 verurteilte das Notstandsgericht für die Sicherheit des Staates Ahmed Samir Santawy zu Unrecht wegen „Verbreitung von Falschmeldungen auf Social Media“ zu vier Jahren Gefängnis.

COP27 in katastrophaler Menschenrechtslage

Die COP27 findet inmitten der Besorgnis über das Versäumnis der ägyptischen Behörden und des UNFCCC statt, unabhängige ägyptische Menschenrechtsgruppen für die COP27 zu akkreditieren. Es besteht die Befürchtung, dass Organisationen und Aktivist*innen nicht frei an der COP27 teilnehmen können, ohne Repressalien während und nach der Konferenz befürchten zu müssen.

Mindestens fünf ägyptische Menschenrechtsorganisationen, darunter die ägyptische Kommission für Rechte und Freiheiten und das Kairo-Institut für Menschenrechtsstudien, haben keine Akkreditierung zur COP27 erhalten. Die Antiterrorgesetzgebung und andere drakonische Gesetze dienen als Mittel zur Unterdrückung. So lässt das ägyptische Versammlungsrecht den Sicherheitskräften freie Hand zum Verbot von Demonstrationen und übermäßiger Gewalt.

Zu den zusätzlichen Hindernissen für eine sinnvolle Beteiligung eines breiten Spektrums von Interessengruppen gehören obligatorische Registrierungsverfahren für den Zugang zur „Grünen Zone“, unerschwingliche Hotelpreise und verstärkte Überwachungs- und Sicherheitskontrollen.

Die Behörden haben Arbeitnehmer*innen ohne Sicherheitsgenehmigung befohlen, die Stadt zu verlassen oder strenge Bewegungsbeschränkungen zu beachten. Die jüngsten Verhaftungen von mindestens 118 Personen bis zum 31. Oktober allein in Kairo im Zusammenhang mit Aufrufen zu Protesten während der COP27 und die Zunahme von stichprobenartigen Polizeikontrollen und illegalen Telefondurchsuchungen nach kritischen Inhalten sind eine düstere Erinnerung an die allgegenwärtige Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Ägypten.

Unabhängig von der Klimakonferenz sitzen mindestens 22 Journalist*innen in Haft und mehr als 600 Webseiten werden zensiert. Tausende werden nach unfairen Verfahren willkürlich gefangen gehalten, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Anwält*innen und Oppositionspolitiker*innen. Die entsetzlichen Bedingungen in den ägyptischen Gefängnissen verstoßen mitunter gegen das Folterverbot.

Amnesty Delegation bei COP27

Die Generalsekretärin von Amnesty International, Agnès Callamard, wird vom 6. bis 18. November 2022 an der UN-Klimakonferenz (COP27) in Sharm El-Sheikh teilnehmen und steht für Interviews über die Notwendigkeit, die Menschenrechte in den Mittelpunkt von Klimabeschlüssen zu stellen, sowie über die aktuelle Menschenrechtskrise in Ägypten zur Verfügung.

Im Vorfeld ihres Besuchs sagte Agnès Callamard:

„Wir haben nicht mehr den Luxus von Zeit, wenn es um die globale Klimakrise geht. Das Zeitfenster, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen unter 1,5°C zu halten, schließt sich rapide und die Welt wird mit Überschwemmungen, Dürren und Bränden konfrontiert, was zu Vertreibung und Hungersnöten sowie zu weiteren Konflikten und Todesopfern führt. Die COP27 ist eine entscheidende Gelegenheit, diesen Kurs umzukehren, und darf nicht in einem Theater der leeren Versprechungen und des Greenwashings verspielt werden.“

„Der Klimawandel ist eine Menschenrechtskrise, und die Einhaltung aller Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit, ist der Schlüssel zur Sicherung eines raschen und gerechten Übergangs zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft und widerstandsfähigen Gesellschaft.“

“Kein Staat kann von sich behaupten, ein glaubwürdiger Akteur bei der Bewältigung der Klimakrise zu sein, wenn er die Zivilgesellschaft weiterhin im Würgegriff hält. Die ägyptischen Behörden haben eine ganze Reihe von Verbrechen nach internationalem Recht begangen, darunter Folter, rechtswidrige Tötungen und das Verschwindenlassen von Personen. Nahezu alle unabhängigen und kritischen Stimmen im Land sind zum Schweigen gebracht worden.”

Amnesty International wird die polizeiliche Bekämpfung der Proteste durch die ägyptischen Behörden sowie die Behandlung von Umweltaktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen während und nach der COP27 und etwaige Repressalien gegen sie genau beobachten.

Die Organisation hat sich um Treffen mit den ägyptischen Behörden bemüht und um Zugang zu den Gefängnissen gebeten, in denen Tausende von Menschen aus politisch motivierten Gründen inhaftiert sind. Die entsetzlichen Bedingungen in den ägyptischen Gefängnissen verstoßen mitunter gegen das Folterverbot.

Amnesty International fordert die Delegierten der Staaten auf, ihre Menschenrechtsanliegen gegenüber den ägyptischen Behörden im Einklang mit den Forderungen der unabhängigen ägyptischen Menschenrechtsgruppen in dieser Petition vorzubringen.

Vor der Eröffnung der COP27 veröffentlicht Amnesty International einen Bericht, in der sie ihre wichtigsten Forderungen und Menschenrechtsanliegen im Zusammenhang mit der Klimakrise darlegt.

Rückfragehinweis:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

AVISO: PK der Klima-Allianz – Erwartungen und Forderungen an die COP27

Einladung zur Online-Pressekonferenz der „Allianz für Klimagerechtigkeit“ im Vorfeld der UN-Klimakonferenz – Donnerstag, 3. November um 10 Uhr via Zoom

Anfang November startet die Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen (COP27) in Sharm El-Sheikh, Ägypten und damit auf dem Kontinent, der mitunter am meisten von der Klimakrise betroffen ist. Obwohl Afrika nur für drei Prozent der globalen Emissionen verantwortlich ist, spürt die Bevölkerung bereits jetzt die dramatischen Auswirkungen der Erderwärmung: Dürren, Fluten und tropische Stürme zerstören Existenzen, führen zu Vertreibung, Hunger und Armut. Es bleibt keine Zeit mehr für leere Versprechen der größten Industrienationen. Klimaschutzmaßnahmen und -finanzierung müssen jetzt beschlossen werden – auch Österreich ist gefragt.

Worum es bei der COP27 geht und welche Erwartungen und Forderungen die „Allianz für Klimagerechtigkeit“ an die Klimakonferenz hat, informieren in einem Online-Pressegespräch am 3. November um 10 Uhr:

  • Marlene Achoki, Klimaexpertin, CARE Climate Justice Center Kenia
  • Joachim Raich, Sprecher für Klimagerechtigkeit, Südwind
  • Thomas Zehetner, Klimasprecher WWF Österreich
  • Martin Krenn, Referent für Klimapolitik, Koordinierungsstelle der österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission (KOO)

Für die Teilnahme registrieren Sie sich bitte HIER.

Rückfragen & Kontakt:

Alexa Lutteri, MA BSc
Pressesprecherin WWF Österreich
+43 676 834 88 240
alexa.lutteri@wwf.at

Veranstaltungseinladung: Globale Ungleichheiten – die Entwicklungstagung #ET2022

Zwei VIDC-Foren zu Steuern und Klimagerechtigkeit und eine VIDC-Aktion rund um den EU-„Klimazoll“ am 12. November 2022.

Die ungleiche Verteilung von Einkommen, Vermögen und Lebenschancen ist kein neues Phänomen. Doch die derzeitigen Krisen verschärfen bereits vorhandene Ungleichheiten. Dazu zählen die durch die COVID19-Pandemie verstärkten Schieflagen, die Klimakatastrophe und die aktuellen militärischen Konflikte wie der Aggressionskrieg Russlands gegen die Ukraine.

Diesen globalen Ungleichheiten ist die 8. Österreichische Entwicklungstagung gewidmet. Sie bietet als österreichweit größte Veranstaltung zu Entwicklungspolitik Raum für Debatte und Reflexion – zwischen engagierter Wissenschaft und kritischer Zivilgesellschaft zum einen, und zwischen globalem Norden und Süden zum anderen.

Bei der #ET2022 wird das VIDC in Kooperation mit WIDE zwei Foren gestalten. Ein Forum ist Steuern gewidmet, die Ungleichheiten verstärken aber auch stark vermindern können.

Das zweite Forum widmet sich dem Thema Ungleichheit im Kontext von Migration und Klimawandel. Zu beiden Foren haben wir interessante Expert*innen aus dem Globalen Süden eingeladen. Mehr lesen …

12. November , 14:30 – 19:00 Uhr
Johannes Kepler University Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz
Anmeldung bis 8. November hier.


Zur Klimadebatte haben wir noch einen anderen Beitrag geleistet: Gemeinsam mit anderen NGOs aus Europa und Afrika haben wir uns in die Verhandlungen um den künftigen EU-„Klimazoll“ eingemischt. Dazu haben wir auch einen brandneuen VIDC Policy Brief veröffentlicht. Mehr dazu hier.

PA: Katar: Einen Monat vor WM weiterhin zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, Entschädigungsforderungen bleiben offen

Einen Monat vor dem Anpfiff der Fußball-WM sind Menschenrechtsverletzungen in Katar weiterhin weit verbreitet, so Amnesty International am 20.10. in einem neuen Bericht. Die katarischen Behörden müssen die versprochenen Arbeitsreformen im Anschluss an die WM und darüber hinaus einhalten, fordert die Menschenrechtsorganisation.

In einem kürzlich erschienen Statement fordern zahlreiche NGOs, darunter auch Amnesty International, die FIFA erneut auf, einen Entschädigungsfonds für Arbeitsmigrant*innen einzurichten. Bislang gibt es von Seiten der FIFA jedoch kein Bekenntnis, die Menschenrechtsverletzungen, die im Vorfeld der WM in Katar begangen wurden, angemessen zu entschädigen.

Die Überarbeitung des katarischen Arbeitssystems hat seit 2017 zu einigen merklichen Verbesserungen für die zwei Millionen im Land arbeitenden Arbeitsmigrant*innen geführt; Hunderttausende von ihnen arbeiten in Projekten, die für die Fußball-WM wichtig sind. Dennoch untergräbt ein Mangel an effektiver Umsetzung und Durchsetzung der Reformen die positiven Auswirkungen auf die Arbeitsmigrant*innen.

So sehen sich Tausende Arbeiter*innen auf Baustellen mit oder ohne WM-Bezug immer noch Problemen gegenüber wie verspäteten oder gar nicht gezahlten Löhnen, dem Wegfall von Ruhetagen, unsicheren Arbeitsbedingungen, Behinderungen bei einem Jobwechsel sowie wenigen Möglichkeiten, gegen all diese Verstöße rechtliche Schritte einleiten zu können. Tausende von Todesfällen von Arbeitsmigrant*innen sind weiterhin ungeklärt.

„Obwohl Katar in den vergangenen fünf Jahren wichtige Schritte in Richtung einer Verbesserung der Rechte der Arbeitsmigrant*innen gemacht hat, ist es ganz offensichtlich, dass man hier bei weitem noch nicht stehenbleiben kann. Tausende Arbeitsmigrant*innen befinden sich wegen legaler Schlupflöcher und unzureichender Reformumsetzungen immer noch in der allzu bekannten Spirale von Ausbeutung und Missbrauch“, sagt Steve Cockburn, Leiter des Bereichs wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International.

Amnesty International fordert die katarischen Behörden eindringlich auf, die Arbeitsschutzmaßnahmen zu verbessern und durchzusetzen, die Rechte der Arbeitsmigrant*innen zu stärken, fairen Lohn für die geleistete Arbeit zu zahlen und den Zugang zur Justiz und zu Entschädigungen zu ermöglichen.

„Trotz der großen und wachsenden Unterstützung von Fans, Fußballvereinen und Sponsor*innen für die Entschädigung von Arbeitsmigrant*innen, bewegt sich weder in Katar noch bei der FIFA etwas. In einem Monat beginnt die Fußball-WM und für Katar und die FIFA wird die Zeit, um noch das Richtige zu tun, schnell knapp“, sagt Steve Cockburn.

Weitreichende Menschenrechtsverstöße

Arbeitsmigrant*innen, die an Projekten mit und ohne WM-Bezug arbeiten, sehen sich in Katar weiterhin weitreichenden Menschenrechtsverstößen und Ausbeutung gegenüber. Viele Arbeitsmigrant*innen, besonders Hauspersonal in Privathaushalten und Mitarbeiter*innen im privaten Sicherheitssektor, arbeiten unter Bedingungen, die teilweise Zwangsarbeit gleichkommen.

Hausangestellte arbeiten typischerweise zwischen 14 und 18 Stunden am Tag, ohne einen wöchentlichen Ruhetag und sind in den Privathaushalten von der Außenwelt abgeschottet. Privaten Sicherheitsmitarbeiter*innen wird außerdem oft wiederholt der Ruhetag gestrichen und sie sind gezwungen, unter Androhung von Strafe zu arbeiten. Zu den angedrohten Strafen zählen willkürliche Lohnkürzungen und die Beschlagnahmung des Reisepasses, obwohl solche Praktiken gegen das katarische Recht verstoßen. Arbeitsmigrant*innen bleibt es weiter versagt, Gewerkschaften zu gründen oder sich solchen anzuschließen, obwohl dies ihnen unter internationalem Recht zusteht.

Ungeklärte Todesfälle

Nach wie vor ungeklärt sind Tausende von Todesfällen von Arbeitsmigrant*innen der letzten zehn Jahre und darüber hinaus, die sich teils auf WM-Baustellen sowie außerhalb zugetragen haben. Wahrscheinlich sind Hunderte dieser Fälle zurückzuführen auf das Arbeiten in der sengenden Hitze Katars. Die neuen gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor Hitze stellen eine Verbesserung dar, müssen aber weiter gestärkt werden, um sie internationalen Standards anzupassen und so für adäquaten Schutz der im Freien Arbeitenden zu sorgen.

Trotz klarer Beweise für Hitze als großes Gesundheitsrisiko haben die katarischen Behörden, obwohl es international so üblich wäre, bislang wenig getan, um die Todesfälle von Arbeitsmigrant*innen, die mit der Hitze in Verbindung stehen könnten, zu untersuchen, die Todesursache zu bestätigen oder Entschädigungen an die Angehörigen zu zahlen.

Weit verbreitet ist außerdem, dass zukünftige Arbeitsmigrant*innen erpresserische Vermittlungsgebühren zahlen, um sich so einen Job in Katar zu sichern. Gebühren von 1.000 bis 3.000 Euro sorgen dafür, dass viele Arbeitsmigrant*innen Monate oder gar Jahre brauchen, ihre Schulden abzubezahlen, wodurch sie in einer Spirale der Ausbeutung gefangen sind.

Wichtige Änderungen des Kafala-Systems – das eine komplette Abhängigkeit der Arbeitsmigrant*innen von ihren Arbeitgeber*innen mit sich brachte – bedeuten, dass nun die Mehrheit der Arbeitsmigrant*innen das Recht hat, auch ohne Erlaubnis ihrer Arbeitgebenden das Land verlassen und die Arbeitsstelle wechseln zu dürfen. Jedoch besteht für die Arbeitsmigrant*innen weiterhin die Gefahr, festgenommen oder des Landes verwiesen zu werden, falls ihr*e Arbeitgeber*in ihr Visum storniert, ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht erneuert oder sie bei den Behörden anzeigt wegen „unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes“.

Die katarische Regierung meldet, sie habe seit Oktober 2020 über 300.000 Anträge auf Jobwechsel von Arbeitsmigrant*innen bewilligt. Dennoch hat Amnesty International mehrere Fälle aus den letzten Monaten dokumentiert, in denen Arbeitgeber*innen ihre Machtposition über das Stornieren von Visa, die Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen und das Anzeigen wegen „unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes“ ausgenutzt haben, um diejenigen auszubeuten und zu bestrafen, die sich über die Arbeitsbedingungen beschwerten oder die ihren Job wechseln wollten.

Hintergrund

Teil der seit 2017 durchgeführten Reformen in Katar sind ein Gesetz zur Regulierung der Arbeitsbedingungen von Hausangestellten, ein Fonds zur Entschädigung bei Lohndiebstahl sowie die Einführung eines Mindestlohns. Katar hat außerdem zwei wichtige Menschrechtsverträge ratifiziert, allerdings ohne das Recht der Arbeitsmigrant*innen anzuerkennen, sich einer Gewerkschaft anschließen zu dürfen.

Die für die Planung und Durchführung der Weltmeisterschaft zuständige katarische Behörde, das Supreme Committee for Delivery and Legacy, hat ebenfalls verbesserte Arbeitsstandards für Arbeiter*innen eingeführt. Allerdings gelten diese nur auf WM-Schauplätzen wie Stadien und betreffen nur einen kleinen Anteil der insgesamt an WM-Projekten beteiligten Arbeiter*innen sowie darüber hinaus nur 2% der gesamtem Arbeitsbevölkerung Katars.

Amnesty erkennt die Wichtigkeit dieser Reformen an, stellt mit dem vorliegenden Kurzbericht jedoch einen Aktionsplan vor, um weiterhin vorhandene Missstände in zehn Bereichen anzugehen.

Im vergangenen Monat zeigte eine durch Amnesty International in Auftrag gegebene internationale Umfrage eine große Zustimmung unter den Befragten und Fußballfans für die Zahlung von Entschädigungen an Arbeitsmigrant*innen, die im Vorlauf der WM 2022 Menschenrechtsverletzungen erlitten haben.

Die Ergebnisse der Umfrage unterstützen die #PayUpFIFA-Kampagne, die im Mai von einem Zusammenschluss aus Menschenrechtsorganisationen – darunter Amnesty International –, Fangruppen und Gewerkschaften ins Leben gerufen wurde und in der die FIFA und die katarischen Behörden aufgefordert werden, einen Fonds zur Entschädigung der Arbeiter*innen einzurichten und künftige Menschenrechtsverstöße zu verhindern.

Für Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
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E-Mail: presse@amnesty.at