Die israelischen Behörden müssen die gestern verabschiedeten Gesetzesänderungen, mit denen der Einsatz der Todesstrafe ausgeweitet wird, dringend rückgängig machen, erklärte Amnesty International.
„Gestern hat das israelische Parlament, die Knesset, in einer öffentlichen Zurschaustellung von Grausamkeit, Diskriminierung und völliger Missachtung der Menschenrechte das erste von einer Reihe von Gesetzen verabschiedet, die den Einsatz der Todesstrafe erleichtern. Die als ‚Todesstrafe für Terroristen‘ bekannte Änderung des israelischen Strafrechts erweitert den Anwendungsbereich und erleichtert die Anwendung der Todesstrafe. Das passiert zu einer Zeit, in der weltweit ein Trend zur Abschaffung der Todesstrafe zu beobachten ist. Zudem hebt die Knesset grundlegende Schutzvorkehrungen auf, die willkürliche Tötungen verhindern und das Recht auf ein faires Verfahren sichern sollen, und stärkt das israelische Apartheid-System, das durch zahlreiche diskriminierende Gesetze gegen Palästinenser*innen aufrechterhalten wird“, sagt Erika Guevara-Rosas, Direktorin für Recherche, Advocacy, Politik und Kampagnen bei Amnesty International.
„Es spricht Bände, dass dieses Gesetz in demselben Monat verabschiedet wurde, in dem der israelische Militärgeneralstaatsanwalt alle Anklagen gegen israelische Soldaten fallen ließ, denen sexuelle Übergriffe auf einen palästinensischen Häftling vorgeworfen wurden – eine Entscheidung, die vom Premierminister und mehreren Minister*innen gefeiert wurde. Premierminister Benjamin Netanjahu, der vom Internationalen Strafgerichtshof wegen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gesucht wird, gehörte zu denen, die für das Gesetz gestimmt haben. Seit Jahren beobachten wir ein alarmierendes Muster von offensichtlich außergerichtlichen Hinrichtungen und anderen rechtswidrigen Tötungen von Palästinenser*innen – bei nahezu vollständiger Straffreiheit für die Täter. Dieses neue Gesetz ist der Höhepunkt einer solchen Politik“, so Guevara-Rosas.
Österreich muss Haltung beziehen
Mehrere Staaten, darunter Frankreich, Deutschland und Italien, haben die Einführung der Todesstrafe in Israel bereits öffentlich kritisiert. Der Generalsekretär des Europarats, Alain Berset, sprach von einem „erheblichen zivilisatorischen Rückschritt“. Eine klare Stellungnahme aus Österreich steht bisher aus.
„Während Israel die Todesstrafe für Palästinenser*innen einführt, schweigt die österreichische Bundesregierung. Gleichzeitig kandidiert Österreich für den UN-Sicherheitsrat und will sich dort für Frieden und Menschenrechte einsetzen. Wer einen Sitz am Tisch der Weltgemeinschaft beansprucht, muss jedoch auch bereit sein, unbequeme Wahrheiten auszusprechen. Wir fordern die Bundesregierung auf, dieses Gesetz öffentlich zu verurteilen und sich für seine Aufhebung einzusetzen,” so Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.
Militärgerichte mit 99% Verurteilungsquote
Das neue Gesetz schafft ausdrücklich zwei rechtliche Rahmenbedingungen für die Anwendung der Todesstrafe: im besetzten Westjordanland sowie in Israel und dem illegal annektierten Ostjerusalem. Militärgerichte im besetzten Westjordanland werden ermächtigt die Todesstrafe gegen Palästinenser*innen verhängen, die wegen vorsätzlicher Tötungen im Rahmen von Handlungen verurteilt werden, die nach Israels diskriminierendem Anti-Terror-Gesetz als terroristische Handlungen definiert sind. Nur unter besonderen Umständen, die das Gesetz nicht näher spezifiziert, dürfen Gerichte stattdessen eine lebenslange Freiheitsstrafe – und ausschließlich eine lebenslange Freiheitsstrafe – verhängen. Der Verteidigungsminister ist befugt zu entscheiden, ob Angeklagte aus dem Westjordanland vor Militär- oder Zivilgerichte gestellt werden. Die zum Tode Verurteilten haben keinen Anspruch auf Begnadigung, was dieses Gesetz zu einem der extremsten Todesstrafengesetze der Welt macht.
„Die Militärgerichte weisen bei palästinensischen Angeklagten eine Verurteilungsquote von über 99 % auf und missachten die Grundsätze eines ordnungsgemäßen Verfahrens systematisch. Indem Israel Militärgerichte ermächtigt, praktisch obligatorische Todesurteile zu verhängen und die Hinrichtung innerhalb von nur 90 Tagen nach dem rechtskräftigen Urteil anzuordnen, räumt es sich freie Hand bei der Hinrichtung von Palästinenser*innen ein und hebt gleichzeitig die grundlegendsten Garantien für ein faires Verfahren auf“, sagt Erika Guevara-Rosas.
Ideologische Klausel zielt auf Palästinenser*innen
Nach dem zweiten, in Israel und im illegal annektierten Ostjerusalem geltenden Rahmen wird die Befugnis der Zivilgerichte, die Todesstrafe zu verhängen, auf jede Person ausgeweitet, die wegen vorsätzlicher Tötung „mit dem Ziel, die Existenz des Staates Israel zu negieren“, verurteilt wurde. Diese ideologische Voraussetzung bei der Absicht macht deutlich, dass das Gesetz darauf ausgelegt ist, Palästinenser*innen ins Visier zu nehmen.
„Jede nach diesem Gesetz verhängte Todesstrafe stellt eine Verletzung des Rechts auf Leben dar. Wenn sie gegen Palästinenser*innen aus den besetzten Gebieten verhängt wird, kann sie darüber hinaus Kriegsverbrechen gleichkommen. Die internationale Gemeinschaft muss maximalen Druck auf die israelischen Behörden ausüben, damit dieses Gesetz unverzüglich aufgehoben, die Todesstrafe vollständig abgeschafft und alle Gesetze und Praktiken beseitigt werden, die zum System der Apartheid gegen Palästinenser*innen beitragen”, betont Guevara-Rosas.
Hintergrund
Neben der Änderung bezüglich der Todesstrafe hat der Ausschuss für Verfassung, Recht und Justiz der Knesset am 24. März den Gesetzentwurf zum „Tribunalsgesetz“ („Strafverfolgung von Beteiligten an den Ereignissen des Massakers vom 7. Oktober“) zur zweiten und dritten Lesung weitergeleitet. Dieser sieht die Einrichtung eines Ad-hoc-Tribunals vor, das faktisch als Militärgericht fungiert, um Personen zu verurteilen, denen die Beteiligung an den Angriffen vom 7. Oktober vorgeworfen wird. Der Gesetzentwurf ermächtigt das Tribunal, gegen Verurteilte die Todesstrafe zu verhängen, und erlaubt ihm, erheblich von den üblichen Verfahrens- und Beweisregeln abzuweichen, wenn dies „zur Wahrheitsfindung und zur Durchsetzung der Gerechtigkeit als notwendig erachtet wird“.
Amnesty International lehnt die Todesstrafe bedingungslos und unter allen Umständen ab. Artikel 6 Absatz 1 des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (ICCPR), dem Israel beigetreten ist, schützt vor willkürlicher Tötung, die ebenso wie Folter und andere Formen der Misshandlung und Bestrafung nach dem Völkergewohnheitsrecht, den internationalen Menschenrechtsnormen und dem humanitären Völkerrecht absolut verboten ist.
Im israelischen Kontext, wo das Justizsystem, insbesondere die Militärjustiz, für seine inhärente Diskriminierung von Palästinenser*innen bekannt ist und wo Verurteilungen routinemäßig auf Beweisen beruhen, die durch Folter und andere Misshandlungen erzwungen wurden, würde die Anwendung der Todesstrafe nach solchen Gesetzen eine Verletzung des Rechts auf Leben und des Verbots von Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe darstellen.
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