Pressekonferenz der ARGE Weltläden: Österreichs Weltläden trotzen Einzelhandelskrise

Umsatzplus der Weltläden ist doppelt so stark wie der gesamte Biomarkt.

Der österreichische Einzelhandel befindet sich in einer tiefen Krise. Die Umsätze des Gesamt-handels sinken kontinuierlich, die Zahl der Insolvenzen im Handel erreichte ein Rekordniveau. In den Kleinstädten steigen die Leerstandsquoten immer weiter an. In vielen Gemeinden zählen Weltläden heute zu den letzten verbliebenen Frequenzbringern in den Innenstädten – Orte der Begegnung, der qualifizierten Beratung und bewusster Kaufentscheidungen und sie zeigen: Ein anderes Wirtschaften ist möglich – und zwar erfolgreich.

Dieses stabile Wachstum ist kein Zufall, sondern das Ergebnis eines klaren Gegenmodells zum konventionellen Handel: bewusster Konsum und ein Handelsmodell das soziale Gerechtigkeit, ökologische Verantwortung und wirtschaftliche Stabilität miteinander verbindet.

Die ARGE Weltläden präsentiert bei dieser Pressekonferenz detaillierte Ergebnisse der Branche.

Ein weiterer Schwerpunkt ist der Start der neuen weiblichen Doppelspitze der österreichischen Weltläden. Sie steht für Aufbruch, Professionalisierung und die konsequente Weiterentwicklung eines Handels, der den Menschen – entlang der gesamten Lieferkette – in den Mittelpunkt stellt.

Die Botschaft ist klar:
Fairer Handel ist kein Nischenmodell, sondern ein zukunftsfähiges Gegenmodell zum kriselnden Handel.

Termin:
Donnerstag, 16.4.2026, 10:00 Uhr
Ort: C3 – Centrum für Internationale Entwicklung, Alois Wagner-Saal, Sensengasse 3, 1090 Wien
Anbei der Teams-Link zur PK: Pressekonferenz Arbeitsgemeinschaft Weltläden: Österreichs Weltläden trotzen der Einzelhandelskrise | Besprechung beitreten | Microsoft Teams

Als Gesprächspartnerinnen stehen Ihnen zur Verfügung:

•     Gerti Jaksch-Fliegenschnee, Obfrau der ARGE Weltläden

•     Johanna Aigner, Geschäftsführerin der ARGE Weltläden

Die ARGE Weltläden ist der österreichische Dachverband zur Förderung, Vernetzung und Professionalisierung der Weltläden. Sie vertritt 88 Standorte in ganz Österreich, hat 1993 Fairtrade Österreich mitbegründet und arbeitet seit fast 50 Jahren für eine Welt, in der fairer Handel die Regel ist – nicht die Ausnahme.

Für Rückfragen und Akkreditierung:
Johanna Aigner
Mobil: +43 (0)699 18144695   johanna.aigner@weltlaeden.at

PA: Drei Jahre Krieg im Sudan: Die internationale Gemeinschaft muss handeln

Im Sudan wütet die schlimmste humanitäre Krise der Welt. Mehr als die Hälfte der Bevölkerung – 33,7 Millionen Menschen – benötigt humanitäre Hilfe, um zu überleben. Seit Beginn des Krieges vor drei Jahren hat Aktion gegen den Hunger rund 2 Millionen Menschen unterstützt. Vor der von der deutschen Bundesregierung am 15. April ausgerichteten Sudan-Konferenz fordert die Organisation verbindliche finanzielle und politische Zusagen der internationalen Gemeinschaft.

„Wir begrüßen es, dass die Bundesregierung die Sudan-Konferenz ausrichtet. Das allein aber reicht nicht. Die Konferenz muss konkrete Ergebnisse liefern, um das Leid der Menschen zu beenden. Eine Abschlusserklärung mit messbaren Zusagen zum Schutz der Zivilbevölkerung, einem sicheren humanitären Zugang und einer ausreichenden Finanzierung muss im Rahmen der Konferenz vereinbart werden“, sagt Jan Sebastian Friedrich-Rust. Der Geschäftsführer von Aktion gegen den Hunger wird an der Sudan-Konferenz teilnehmen. 

Zwei von weltweit drei Hungersnöten im Sudan 

Eine offizielle Hungersnot wird nur in den extremen Nahrungsmittelkrisen erklärt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind: Mindestens 20 Prozent der Haushalte leiden unter extremer Nahrungsmittelknappheit, über 30 Prozent der Kinder sind akut mangelernährt und täglich sterben mindestens 2 von 10.000 Menschen. Zwei von weltweit drei Hungersnöten ereignen sich im Sudan: in Al Faschir und Kadugli. Andere Regionen sind bereits an der Grenze zur Hungersnot.  

„Mehr als 21 Millionen Menschen leiden im Land unter akutem Hunger. Das ist eine direkte Folge des Konflikts, der Märkte zerstört, Ernten beeinträchtigt sowie Handelswege und die humanitäre Hilfe blockiert“, sagt Samy Guessabi, Landesdirektor von Aktion gegen den Hunger, der für die Sudan-Konferenz in Berlin ist. Guessabi vertritt zudem als Co-Vorsitzender das Sudan-INGO-Forum, das die Aktivitäten der internationalen Hilfsorganisationen im Sudan koordiniert.   

Lokale sudanesische Akteure zentral  

„Dem Sudan mangelt es nicht an Resilienz. Was uns Sudanesinnen und Sudanesen fehlt, ist nachhaltiges internationales Handeln. Wir stehen gemeinsam mit den internationalen Helferinnen und Helfern an der Seite der Bevölkerung. Aber lokaler Einsatz allein kann in diesem Konflikt eine globale Verantwortung nicht ersetzen“, sagt Mohialdeen Ismail von der sudanesischen Hilfsorganisation AWAFY, mit der Aktion gegen den Hunger eng zusammenarbeitet.  

Lokale sudanesische Organisationen spielen bei der Versorgung der Menschen mit humanitärer Hilfe eine zentrale Rolle: Sie sind tief verwurzelt in den Gemeinden und erreichen Regionen, in denen internationale Organisationen oftmals keinen Zugang haben. „Was die Menschen im Sudan brauchen, ist einfach: Sicherheit. Essen. Wasser. Gesundheitsversorgung. Würde. Und das Gefühl, dass die Welt sie nicht vergessen hat“, so Mohialdeen Ismail.  

Neuer Bericht über die dramatische Ernährungssituation 

Der Bericht „What it takes to eat“, der heute von Aktion gegen den Hunger gemeinsam mit anderen NGOs veröffentlicht wurde, macht deutlich, wie der Krieg den Zugang zu Lebensmitteln abschneidet und ganze Gemeinden in eine Hungersnot treibt. Familien überleben nur, weil Menschen trotz großer Gefahr weiterhin Lebensmittel anbauen, transportieren und verteilen. 

Der Bericht zeigt, wie Menschen auf dramatische Weise Lebensmittel rationieren oder ganz auslassen müssen. „Wir fragen nicht mehr, was wir essen werden. Wir fragen, wer essen wird“, erzählt eine Frau, die für den Bericht befragt wurde. Trotz dieser extremen Bedingungen erhalten sudanesische Gemeinschaften durch außergewöhnliche Widerstandsfähigkeit und großen persönlichen Einsatz weiterhin ein fragiles Ernährungssystem aufrecht. 

Der Sudan erlebt die weltweit größte Vertreibungskrise  

Fast 14 Millionen Menschen sind geflohen – mehr als 9 Millionen innerhalb des Landes und 4 Millionen in Nachbarländer wie den Tschad und den Südsudan. Diese Zahlen sind doppelt so hoch wie bei anderen großen aktuellen Vertreibungskrisen, wie beispielsweise in Syrien (7 Millionen Vertriebene), der Demokratischen Republik Kongo (6 Millionen) und im Jemen (5 Millionen). „Es geht dabei aber nicht nur um die Zahlen. Familien sind gezwungen, immer wieder zu fliehen. Das unterbricht die medizinische Versorgung und den Zugang zu Nahrungsmitteln, schränkt die Gesundheitsversorgung ein und erhöht das Risiko geschlechtsspezifischer Gewalt“, erklärt Guessabi. 

Aktion gegen den Hunger im Sudan  

Seit Beginn des Konflikts am 15. April 2023 haben die Teams von Aktion gegen den Hunger fast zwei Millionen Menschen in Darfur, Kordofan, am Blauen Nil, am Weißen Nil und am Roten Meer unterstützt. Wir führen weiterhin unsere Programme in den Bereichen Gesundheit, Behandlung von Unterernährung, Bargeldhilfe, Zugang zu sauberem Trinkwasser, sanitäre Versorgung und Sensibilisierung für sexuelle und geschlechtsspezifische Gewalt durch.  

Hinweis an die Redaktionen 

  • Folgende Sprecher*innen sind für Interviews und Hintergrundgespräche verfügbar:
    • Samy Guessabi, Landesdirektor von Aktion gegen den Hunger im Sudan und Co-Vorsitzender des Sudan-INGO-Forums (ENG, SPA, FRA) 
    • Mohialdeen Ismail, Geschäftsführer der sudanesischen Hilfsorganisation AWAFY (ENG) 
    • Jan Sebastian Friedrich-Rust, Geschäftsführer von Aktion gegen den Hunger (DE, ENG) 
  • Jan Sebastian Friedrich-Rust und Samy Guessabi werden am 15. April an der Sudan-Konferenz teilnehmen und stehen gerne für Statements nach den Ergebnissen zur Verfügung 
  • Den Bericht „What it takes to eat“ sowie Fotos und weitere Pressematerialien finden Sie hier als Download
  • Eine Aufzeichnung der heutigen Pressekonferenz ist auf Anfrage bei presse@aktiongegendenhunger.de verfügbar.  

Hinweis an die Redaktionen

Sprecher*innen verfügbar: Gerne vermitteln wir Interviews, Gastbeiträge oder Hintergrundgespräche.

Über Aktion gegen den Hunger

Aktion gegen den Hunger ist eine humanitäre und entwicklungspolitische Hilfsorganisation, die weltweit in 57 Ländern und Regionen aktiv ist und rund 26,5 Millionen Menschen unterstützt. Seit mehr als 45 Jahren kämpft Aktion gegen den Hunger gegen Mangelernährung, schafft Zugang zu sauberem Wasser und gesundheitlicher Versorgung. 8.769 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten Nothilfe und unterstützen Menschen beim Aufbau nachhaltiger Lebensgrundlagen.

Pressekontakt
Vassilios Saroglou / Markus Winkler
Tel. 030 – 279 099 776
E-Mail presse@aktiongegendenhunger.de
Website www.aktiongegendenhunger.de

PA: Hunger als Kriegswaffe: Bericht zeigt, wie Millionen Menschen im Sudan systematisch ausgehungert werden 

In Teilen des Landes wurde eine Hungersnot bestätigt / Ernährungsversorgung wird systematisch zerstört: Bäuerinnen und Bauern werden getötet, Felder zerstört, Märkte durch Angriffe lahmgelegt / CARE fordert ein sofortiges Ende der Kampfhandlungen und den Schutz der Zivilbevölkerung.

CARE-Krisenreporterin Sarah Easter war kürzlich im Südsudan, um sich ein Bild von der Lage sudanesischer Geflüchteter zu machen. Bei Interesse an einem Gespräch bitte melden, Kontakt siehe unten. 

Seit drei Jahren verwüstet ein Krieg den Sudan und hat eine beispiellose humanitäre Krise ausgelöst. Knapp ein Drittel der Bevölkerung ist vertrieben, mehr als 28 Millionen Menschen sind von akuter Ernährungsunsicherheit betroffen – über zehn Millionen davon leiden unter schwerem Hunger. In Teilen des Landes wurde bereits eine Hungersnot bestätigt, weitere Gebiete sind gefährdet. Der Bericht What it Takes to Eat. Conflict and Sudan’s Fragile Food System” der Hilfsorganisationen CARE, Action Against Hunger, International Rescue Committee, Mercy Corps und Norwegian Refugee Council dokumentiert, wie die Ernährungsversorgung im Sudan systematisch zerstört wird. 

Wenn die Suche nach Essen zur Lebensgefahr wird 

In besonders stark vom Konflikt betroffenen Regionen wie Nord-Darfur und Südkordofan überleben Millionen Menschen von einer Mahlzeit pro Tag oder weniger. Anhaltende Angriffe, Vertreibung und zusammengebrochene Märkte zwingen Familien dazu, Mahlzeiten ganz auszulassen, Portionen zu verkleinern oder Blätter und Tierfutter zu essen. Immer mehr Gemeinschaftsküchen, bislang eine lebensrettende Versorgungsstruktur, müssen schließen, weil Finanzierung und Lebensmittelvorräte fehlen. 

Die Lage wird durch schwerwiegende Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht verschärft, darunter der gezielte Einsatz von Hunger als Kriegswaffe sowie Angriffe auf Zivilpersonen und zivile Infrastruktur. Unerbittliche Gewalt, Vertreibung und Belagerungstaktiken haben das Ernährungssystem des Sudan systematisch zerschlagen: Bäuerinnen und Bauern wurden getötet, Felder zerstört, Märkte durch Angriffe, Schließungen und Ausbeutung lahmgelegt. 

Frauen und Mädchen besonders betroffen 

Weiblich geführte Familien sind dreimal häufiger von Hunger betroffen als männlich geführte – weniger als zwei Prozent von ihnen haben ausreichend zu essen. Zusätzlich sind Frauen und Mädchen einem erhöhten Risiko sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt ausgesetzt, was ihren Zugang zu Nahrung und Grundversorgung weiter einschränkt. 

Humanitäre Hilfe dramatisch unterfinanziert 

Trotz des enormen Bedarfs bleibt die humanitäre Hilfe massiv unterfinanziert: 2025 erhielt die Ernährungshilfe der Vereinten Nationen für den Sudan weniger als die Hälfte der erforderlichen Mittel. Für die gesamte humanitäre Hilfe waren Ende 2025 nur 40 Prozent des Bedarfs gedeckt. 

CARE und die am Bericht beteiligten Organisationen fordern alle Konfliktparteien auf, unverzüglich die Kampfhandlungen einzustellen, das humanitäre Völkerrecht zu wahren, die Zivilbevölkerung zu schützen und humanitären Zugang zu garantieren. Ebenso dringend notwendig sind der Schutz des sudanesischen Ernährungssystems, die sichere Bewegung von Menschen und Gütern sowie die Unterstützung lokaler Märkte und der Nahrungsmittelproduktion. Ohne sofortige und nachhaltige internationale Intervention wird sich die Ernährungskrise im Sudan weiter verschärfen und Menschenleben kosten. 

Hintergrund: Der Bericht basiert auf der Analyse humanitärer Daten sowie Einzelinterviews und Fokusgruppendiskussionen mit vertriebenen Bäuerinnen und Bauern, Händlerinnen und Händlern, Gemeindemitgliedern und humanitären Akteuren in Nord-Darfur, Südkordofan, White Nile und Gedaref. 

Mag. Katharina Katzer
Communications Coordinator
CARE Österreich
A-1080 Wien, Lange Gasse 30/4
Tel.: +43 (1) 715 0 715-44
Fax: +43 (1) 715 0 715-12
E-mail: katharina.katzer@care.at
Internet: www.care.at

PA: Familienzusammenführung:  Amnesty warnt vor menschenrechtswidriger Quotenregelung 

Vor der bevorstehenden Behandlung des Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetzes (AMPAG) im Ausschuss für innere Angelegenheiten des Nationalrats fordert Amnesty International Österreich die Abgeordneten auf, die geplante Quotenregelung für Familienzusammenführung ersatzlos zu streichen. Geplante Kontingente würden jahrelange Familientrennungen zementieren und gegen EU-Recht verstoßen. 

Seit Juli 2025 ist die Familienzusammenführung für Asyl- und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich ausgesetzt. Das nun geplante Quotensystem würde diese Situation dauerhaft verschärfen. Familienmitglieder könnten im Rahmen der Familienzusammenführung nur dann nach Österreich kommen, wenn ein Platz innerhalb der festgesetzten Quote verfügbar ist. Ist das Kontingent ausgeschöpft, müssen sie im Ausland verbleiben, wo sie oft denselben Verfolgungen und Gefahren ausgesetzt sind, vor denen ihre Angehörigen in Österreich bereits Schutz gesucht haben. 

„Die Einschränkungen der Familienzusammenführung ist ein politisch gewollter Rechtsbruch, der das Menschenrecht auf Familienleben mutwillig untergräbt. Ein solches System würde zu jahrelangen Trennungen von Familien führen und schneidet die einzige sichere Fluchtroute nach Österreich ab“, warnt Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich. 

„Ein Quotensystem ist kein Bestandteil der GEAS-Reform. Es ist eine rein nationale Zusatzmaßnahme, die mit EU-Recht und EuGH-Rechtsprechung unvereinbar ist.“ 

Feste Quoten nach EU-Recht unzulässig

Das Vorhaben verstößt gleich gegen mehrere Rechtsgrundlagen: Es widerspricht EU-Recht sowie dem in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) verankerten Recht auf Familienleben und Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta. 

Sowohl der Europäische Gerichtshof (EuGH) als auch der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) haben klargestellt, dass pauschale Obergrenzen beim Familiennachzug ohne individuelle Prüfung unzulässig sind. Wartezeiten von mehr als drei Jahren gelten laut EGMR als unverhältnismäßig. Dabei muss das Kindeswohl vorrangig berücksichtigt werden. Die geplante Quotenregelung würde genau diese Grundsätze systematisch unterlaufen. 

„Nur physisch in Österreich angekommen“

Die Trennung von Familien hat dokumentierte psychische Folgen. Von Amnesty befragte Fachkräfte aus Psychologie, Soziologie und Sozialarbeit zeichnen ein eindeutiges Bild. 

Eine klinische Psychologin des Wiener Traumazentrums Hemayat beschreibt den Zustand für Betroffene als belastend: „Bei Klient*innen, die durch Flucht gezwungenermaßen von ihren Familien getrennt sind, zeigt sich häufig ein chronischer Stress- und Anspannungszustand…Viele Klient*innen berichten von anhaltenden Sorgen, Schuldgefühlen (‚ich bin in Sicherheit und meine Familie nicht‘) und dem Gefühl, verantwortlich zu sein, obwohl sie real keine Einflussmöglichkeiten haben…Beschrieben wird oft der Belastungszustand, nur ‚physisch in Österreich angekommen‘ zu sein.“  

Eine Psychotherapeutin des Diakonie Flüchtlingsdienst verweist auf die Datenlage: „Bei von ihrer Familie getrennten Geflüchteten werden vor allem erhöhte Raten von Angst, Depression, posttraumatischen Belastungssymptomen, allgemeiner psychischer Distress, Schlafproblemen, Hoffnungslosigkeit und verminderter Lebensqualität beobachtet … [Familientrennung] verstärkt die Sorge um die Sicherheit der Angehörigen, verlängert den Zustand innerer Alarmbereitschaft und erschwert die Erholung von bereits erlebten Traumata.“ 

Besonders gefährdet sind Kinder und Jugendliche, deren Entwicklung durch Trennung nachhaltig beeinträchtigt wird. „Fehlt die Einbettung in ein gutes, sicheres Familiensystem in einer ohnehin fremden kulturellen Umgebung, wird die Identitätsentwicklung erheblich erschwert, weil Sicherheit, Zugehörigkeit und verlässliche Orientierungspunkte fehlen“, so die Psychotherapeutin. 

Eine Sozialarbeiterin des Diakonie Flüchtlingsdienstes erklärt: „Gerade bei Kindern ist das soziale Netzwerk geschwächt, wenn sie in herausfordernden Zeiten getrennt von ihrer Familie sind … Angst, Sorge und Ungewissheit können sie nicht teilen, weil sie die Familie nicht zusätzlich belasten wollen. Obwohl sie oft jemanden brauchen würden zu dem Sie Vertrauen haben, um ihre Ängste und Sorgen zu teilen. Auch bei Kindern kommt es vor, dass sie sich nicht auf die Schule oder Ausbildung konzentrieren können.“ 

Die Soziologin Christine Geserick von der Universität Wien benennt, wer von der Blockade der Familienzusammenführung am meisten betroffen ist: „Im Fluchtkontext aus Syrien und Afghanistan betrifft das vor allem erwachsene Männer, weil sie meist diejenigen sind, die als erste flüchten, um dann später Frau und Kinder nachzuholen.“ Sie erinnert an ein konkretes Fallbeispiel: Ein syrischer Mann habe erzählt, er hätte in der ersten Zeit „überhaupt nicht klar denken können”, weil seine Frau mit ihren gemeinsamen Kindern noch in Syrien war und er in anhaltender Sorge lebte, ob er bald eine Todesnachricht erhalten würde. 

Forderungen an den Ausschuss für Innere Angelegenheiten 

Amnesty International Österreich fordert die Abgeordneten auf: 

  • die Quotenregelung für Familienzusammenführungen gemäß § 46a Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG) ersatzlos aus dem AMPAG zu streichen, 
  • das Recht auf Familienleben gemäß Artikel 8 EMRK und Artikel 7 der EU-Grundrechtecharta sowie die Rechtsprechung von EuGH und EGMR zu respektieren, 
  • Familienzusammenführungen ohne unnötige Verzögerungen zu ermöglichen.

 
„Familienzusammenführung darf nicht als migrationspolitisches Steuerungsinstrument missbraucht werden. Österreich kann nicht Menschenrechte einfordern und gleichzeitig ein Gesetz beschließen, das sie systematisch verletzt. Der Innenausschuss hat jetzt die Möglichkeit, diesen Rechtsbruch zu verhindern“, betont Stuflesser.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at


PA: OECD-Bericht über Entwicklungshilfeleistungen 2025: Österreichs Rückzug aus internationalem Engagement stoppen

Österreichische Quote auf 0,33% des Bruttonationaleinkommens gesunken. NGO-Dachverband warnt: „Bei Entwicklungshilfeleistungen zu sparen, wird zurückschlagen wie ein Bumerang“

„Derzeit erleben wir eine regelrechte Krisenspirale, wegen der rund 250 Millionen Menschen Humanitäre Hilfe benötigen und bis zu 720 Millionen an Hunger leiden. Dennoch ziehen sich immer mehr wohlhabende Länder aus der internationalen Entwicklung, Humanitären Hilfe, entwicklungspolitischen Inlandsarbeit und Friedensförderung zurück. Der OECD-Ausschuss für Entwicklungshilfe (DAC) warnt heute, dass 26 seiner 34 Mitgliedsstaaten ihre öffentlichen Entwicklungshilfeleistungen (Official Development Assistance, ODA) im Jahr 2025 kürzten und die ODA das stärkste Minus ihrer Geschichte verzeichnet. Die sogenannte ODA-Quote aller DAC-Mitglieder sank voraussichtlich auf durchschnittlich 0,26% des Bruttonationaleinkommens (BNE), die der europäischen Mitglieder auf 0,40%. Dieser Rückschritt auf das ODA-Niveau von 2015 raubt Menschen, deren Alltag von Ungleichheiten und Not geprägt ist, die Zukunftschancen„, bedauert Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung.

Auch öst. Regierung ist Rückzug aus internationalem Engagement angetreten

Die endgültigen Entwicklungshilfeleistungen seiner Mitgliedsstaaten präsentiert der DAC im Dezember. Die DAC-Mitglieder bekennen sich zum international vereinbarten Ziel, jährlich 0,7% des BNE bereitzustellen. Dennoch hat Österreich dieses Ziel noch nie erreicht. Wank fährt fort: „Mit dem Doppelbudget für 2025 und 2026 ist auch die österreichische Bundesregierung den Rückzug aus dem internationalen Engagement angetreten. Im Jahr 2025 schwand Österreichs ODA-Quote zum dritten Mal infolge auf klägliche 0,33% des BNE.“

Regierung schwächt außenpolitische Instrumente – Warnung vor Bumerang-Effekt

Ausgerechnet in den Budgets der Austrian Development Agency und des Auslandskatastrophenfonds (AKF) habe die Regierung überproportional gespart, kritisiert Wank. „Diese bilateralen Instrumente sind die Grundlage für eine wirkkräftige Außenpolitik, die Vertrauen und Partnerschaften aufbaut. Das gelingt besonders in Kooperation mit erfahrenen und gut vernetzten österreichischen NGOs und ihren lokalen Partner*innen. Sind diese Instrumente schwach, verliert Österreich an internationaler Handlungsfähigkeit und signalisiert, keine Verantwortung übernehmen zu wollen“. In Anbetracht der angestrebten UN-Sicherheitsrat-Kandidatur, insbesondere aber der zugespitzten Weltlage, nennt Wank die Kürzungen einen strategischen Fehler. „Bei den Entwicklungshilfeleistungen zu sparen, wird auf Österreich zurückschlagen wie ein Bumerang. Die Teuerung und steigende Gesundheitsrisiken könnten hierzulande bald nicht mehr die drängendsten Auswirkungen weltweiter Konflikte, Ungleichheiten und der Erderhitzung sein.“

Appell: Budget zumindest auf 2024er-Niveau heben

Abschließend appelliert Wank: „Österreich braucht jetzt starke außenpolitische Instrumente, um eine friedlichere, gerechtere und stabilere Welt mitgestalten zu können. Daher appellieren wir an die Regierung, den Bumerang zu stoppen, stattdessen eine echte Trendwende einzuläuten und im kommenden Doppelbudget die Gelder für die Austrian Development Agency, für den AKF wie auch für internationale Klimaprojekte zumindest auf das Niveau von 2024 zu heben.“

Links


Die AG Globale Verantwortung ist der Dachverband von 39 österreichischen NGOs für internationale Entwicklung, Humanitäre Hilfe und entwicklungspolitische Inlandsarbeit. Unsere Mitgliedsorganisationen führen jährlich 1.000 Projekte in über 120 Ländern der Welt durch und tragen zu einem menschenwürdigen Leben für alle auf einem gesunden Planeten bei.

Rückfragen & Kontakt

AG Globale Verantwortung
Hannah Hauptmann, MA
Telefon: +43 1/522 44 22–15
E-Mail: presse@globaleverantwortung.at
Website: https://www.globaleverantwortung.at

Aviso: Pressetermin 14.04.2026: Hilfe kürzen? Kommt zurück wie ein Bumerang

Pressetermin mit Foto-Option am 14. April am Wr. Heldenplatz: NGOs appellieren an Regierung, das nächste Budget für Entwicklung und Humanitäre Hilfe zumindest auf dem Niveau von 2024 abzusichern

Inmitten einer weltweiten Krisenspirale verliert Österreich an Handlungsfähigkeit, denn ausgerechnet beim internationalen Engagement hatte die Bundesregierung im Doppelbudget für 2025 und 2026 den Sparstift angesetzt. Bis Ende 2026 wird das Budget für internationale Entwicklung, Humanitäre Hilfe, entwicklungspolitische Inlandsarbeit und Friedensförderung um rund ein Drittel gesunken sein.

Bei einem Pressetermin mit Foto-Option am Wiener Heldenplatz werden der entwicklungspolitische und humanitäre Dachverband AG Globale Verantwortung und Mitgliedsorganisationen – darunter CARE Österreich, Caritas Österreich, Diakonie Österreich, Österreichisches Rotes Kreuz – davor warnen, dass ein kaputtgespartes internationales Engagement

  • viele Regionen weiter destabilisiert,
  • die Krisenspirale zusätzlich befeuert und
  • Millionen Menschen die Zukunftschancen raubt.

Kurzsichtige Sparmaßnahmen werden auf Österreich zurückschlagen wie ein Bumerang.

Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung, wird vor Pressevertreter*innen sprechen und an die Bundesregierung appellieren, den Bumerang zu stoppen. Im Zuge des Budgets für 2027 und 2028 kann die Regierung noch eine echte Trendwende einläuten, um eine friedlichere, gerechtere und stabilere Welt mitzugestalten. Dafür ist es notwendig, die Kürzungen zurückzunehmen und das Budget für Entwicklung und Humanitäre Hilfe zumindest auf dem Niveau von 2024 abzusichern.

Details Pressetermin

  • 14. April 2026, 09:30 Uhr
  • Treffpunkt vor dem Erzherzog-Karl-Denkmal am Heldenplatz, 1010 Wien

Lukas Wank und Geschäftsführer*innen von Mitgliedsorganisationen stehen anschließend für Interviews zur Verfügung.

Rückfragen:
Hannah Hauptmann (sie/ihr)
Referentin für Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

hannah.hauptmann@globaleverantwortung.at
presse@globaleverantwortung.at
Tel.: +43 1/522 44 22 – 15

Internationale Gedenk- und Aktionstage

22. April: Tag der Erde
Er findet in über 175 Ländern statt. Die Idee hinter dem auch als Earth Day bezeichneten Aktionstag ist, für einen ökologischen bzw. umweltbewussten Lebensstil zu werben.

3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit.
Mit diesem Tag wird seit 1994 jährlich auf Verletzungen der Pressefreiheit sowie auf die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung für die Existenz von Demokratien aufmerksam gemacht.

8. Mai: Internationaler Weltrotkreuz- und Rothalbmondtag
Inoffizieller internationaler Gedenk- und Feiertag, anlässlich des Geburtstags von Henry Dunant, dem Begründer der Internationalen Rotkreuz- und Rothalbmond-Bewegung.

15. Mai: Internationaler Tag der Familie
Ein offizieller Gedenktag der Vereinten Nationen.

16. Mai: Internationaler Tag des Lichts
Die UNESCO hebt an diesem Tag die Bedeutung des Lichts hervor, unter anderem in Wissenschaft, Kultur, Kunst, Bildung, Medizin, Kommunikation und Energienutzung.

17. Mai: Internationale Tag gegen Homo-, Bi-, Inter- und Transphobie (IDAHOBIT)
Die Initiative zu diesem Tag ging von Louis-George Tin aus, der heute der französischen Sektion der International Lesbian and Gay Association vorsteht. Das Datum wurde zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, damals strich die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel.

21. Mai: Internationaler Welttag der kulturellen Entwicklung
Auch „Welttag der kulturellen Vielfalt für Dialog und Entwicklung“, ausgerufen von der UNESCO.

25. Mai: Afrikatag
Der Afrikatag ist ein jährlicher Erinnerungstag an die Gründung der Organisation für Afrikanische Einheit am 25. Mai 1963. Sie gilt als Vorgängerorganisation der 2001 gegründeten Afrikanischen Union. An diesem Tag wurde in Addis Abeba (Äthiopien) die Charta von 30 afrikanischen Staaten unterzeichnet. In vielen Ländern Afrikas ist der 25. Mai seitdem ein gesetzlicher Feiertag.

1. Juni: Internationaler Kindertag
Der auch Weltkindertag oder Internationaler Tag des Kindes genannte Tag wird in über 145 Staaten der Welt begangen, um auf die besonderen Bedürfnisse der Kinder und speziell auf die Kinderrechte aufmerksam zu machen. Es gibt aber kein einheitliches Datum. In über 40 Staaten, wie in China, in vielen mittel- und osteuropäischen Ländern sowie Nachfolgestaaten der Sowjetunion wird am 1. Juni der Internationale Kindertag begangen. In Deutschland und Österreich wird am 20. September der Weltkindertag ausgerichtet, aber auch der 1. Juni als Internationaler Kindertag gefeiert. Die Vereinten Nationen begehen den Weltkindertag am 20. November als Internationalen Tag der Kinderrechte, dem Jahrestag, an dem die UN-Vollversammlung die Kinderrechtskonvention von 1989 verabschiedete; auch diesem Datum haben sich viele Staaten angeschlossen.

1. Juni: Weltbauerntag, Welterntetag und Weltmilchtag
Ausgerufen von UNESCO, UNO und FAO.

5. Juni: Internationaler Weltumwelttag
Ausgerufen 1972 vom Umweltprogramm der Vereinten Nationen.

8. Juni: Internationaler Welttag der Ozeane 
Dieser Aktionstag hat seinen Ursprung im Erdgipfel am 8. Juni 1992 in Rio de Janeiro. Seit 2009 er als Welttag der Ozeane von den Vereinten Nationen begangen. Ziel des Tages ist es, weltweit Aufmerksamkeit für aktuelle Herausforderungen im Zusammenhang mit den Ozeanen zu erlangen.

Geplante Wahlen in Ländern des Globalen Südens

Dschibuti: 10. April: Präsidentschaftswahl
Benin: 12. April: Präsidentschaftswahl
Peru: 12. April: Präsidentschaftswahl und Parlamentswahl
Kap Verde: 17. Mai: Parlamentswahl
Guinea: 14. Mai: Parlamentswahl
Kolumbien: 31. Mai: Präsidentschaftswahl
Äthiopien: 1. Juni: Parlamentswahl
Algerien: geplant für 2. Juli: Parlamentswahl
São Tomé und Príncipe: 19. Juli: Präsidentschaftswahl
Haiti: 30. August: 1. Wahlgang der Präsidentschafts- und Parlamentswahl
Marokko: 23. September: Parlamentswahl
Brasilien: 4. Oktober: Parlamentswahl

PA: Iran: Vier Dissidenten innerhalb von 24 Stunden im Geheimen hingerichtet – sieben weitere Personen akut gefährdet

Innerhalb von weniger als 24 Stunden haben die iranischen Behörden vier Männer im Geheimen hingerichtet. Mindestens sieben weitere Protestierende und Dissidenten befinden sich in akuter Gefahr, ebenfalls hingerichtet zu werden. Amnesty International fordert einen sofortigen Stopp aller geplanten Exekutionen.

Es ist ungeheuerlich, dass die Behörden der Islamischen Republik Iran die Todesstrafe weiterhin als Waffe einsetzen, um abweichende Stimmen auszulöschen und die Bevölkerung weiter einzuschüchtern, während diese ohnehin unter dem Schock des Konflikts und der Trauer angesichts der anhaltenden Luftangriffe Israels und der USA leidet“, erklärte Diana Eltahawy, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika.

„Die iranischen Behörden müssen alle Pläne zur Hinrichtung der Dissidenten Vahid Bani Amerian und Abolhassan Montazer sowie der Protestierenden Mohammad Amin Biglari, Ali Fahim, Abolfazl Salehi Siavashani, Amirhossein Hatami und Shahin Vahedparast Kolo, die im Ghezel-Hesar-Gefängnis in der Provinz Alborz inhaftiert sind, sofort stoppen.“

Vier Männer ohne Vorwarnung hingerichtet

Am 30. März 2026 wurden Akbar (Shahrokh) Daneshvarkar und Mohammad Taghavi Sangdehi im Geheimen hingerichtet, am 31. März folgten die Hinrichtungen von Babak Alipour und Pouya Ghobadi.
Weder die Männer selbst noch ihre Familien oder ihre Anwält*innen wurden vorab über die bevorstehenden Hinrichtungen informiert. Ihnen wurde die Möglichkeit zur Verabschiedung verweigert. Bislang wurden den Familien die sterblichen Überreste von mindestens drei der Hingerichteten nicht übergeben.

Alle vier wurden nach einem Verfahren vor einem Revolutionsgericht in Teheran im Oktober 2024 wegen „bewaffneten Aufstands gegen den Staat“ (baghi) zum Tode verurteilt, aufgrund angeblicher Verbindungen zur verbotenen Oppositionsgruppe Volksmodjahedin (PMOI). Die Männer wiesen alle Vorwürfe wiederholt zurück.

Sieben weitere Männer in unmittelbarer Gefahr

Zwei weitere Männer– Vahid Bani Amerian und Abolhassan Montazer – wurden in demselben Verfahren nach einem schwer rechtswidrigen, auf Folter basierenden Prozess verurteilt. Sie wurden am 30. März ebenfalls an einen unbekannten Ort verlegt. Seitdem verweigern die Behörden ihren Familien und Anwält*innen jede Auskunft über ihren Verbleib.

Am Morgen des 1. April wurden zudem fünf junge Protestierende – Mohammad Amin Biglari, Ali Fahim, Abolfazl Salehi Siavashani, Amirhossein Hatami und Shahin Vahedparast Kolo – aus dem Ghezel-Hesar-Gefängnis in der Provinz Alborz an einen unbekannten Ort verlegt. Sie wurden im Rahmen eines gesonderten Verfahrens im Zusammenhang mit den Protesten vom Jänner 2026 wegen „Feindschaft gegenüber Gott“ (moharebeh) zum Tode verurteilt.

Folter und rechtswidrige Verfahren
Alle elf Männer gaben an, in Haft gefoltert und misshandelt worden zu sein, unter anderem durch Schläge, Auspeitschungen, langanhaltende Einzelhaft und Todesdrohungen mit vorgehaltener Waffe. Die Verurteilungen stützten sich auf erzwungene „Geständnisse“ unter Folter. Die grob rechtswidrigen Verfahren dauerten jeweils nur wenige Stunden.

Amnesty International fordert sofortiges Handeln
„Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und ist die schlimmste Form grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Bestrafung. Todesurteile, die nach schwerwiegenden Verletzungen des Rechts auf ein faires Verfahren vollstreckt werden, sind willkürliche Hinrichtungen. Alle Staaten sind dringend aufgefordert, die iranischen Behörden aufzufordern, alle Hinrichtungen sofort zu stoppen und ein Moratorium für alle Hinrichtungen zu verhängen, mit dem Ziel, die Todesstrafe abzuschaffen“, sagte Diana Eltahawy.

Die jüngsten Hinrichtungen reihen sich in eine seit dem Aufstand der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ 2022 andauernde Hinrichtungswelle ein, die sich nach dem zwölftägigen Krieg im Jahr 2025 weiter beschleunigt hat und ein Ausmaß erreicht, das seit über vier Jahrzehnten nicht mehr verzeichnet wurde.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at