PA: Amnesty International: „Return Hubs“ in Ruanda und Uganda drohen zu „schwarzen Löchern“ für Menschenrechte zu werden

Fünf EU-Staaten, darunter Österreich, beraten am 4. September über Rückführungszentren in Drittstaaten – Amnesty fordert Stopp der Pläne.

Am Freitag treffen die zuständigen Minister*innen Österreichs, Dänemarks, Deutschlands, Griechenlands und der Niederlande in Kopenhagen zusammen, um den Stand der Verhandlungen über sogenannte „Return Hubs“ außerhalb der EU zu beraten. Betroffene könnten dabei in Drittstaaten wie Ruanda und Uganda gebracht werden, zu denen sie keinerlei Verbindung haben. Amnesty International warnt vor schwerwiegenden menschenrechtlichen Risiken und fordert die beteiligten Regierungen auf, die Pläne zu stoppen.

„Eine humane und geordnete Migrations- und Asylpolitik kann nicht darin bestehen, Menschen möglichst weit außer Sichtweite zu bringen. Die Auslagerung von Abschiebungen und Inhaftierungen in Drittstaaten ist menschenrechtlich brandgefährlich. Österreich darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen und muss Maßnahmen ablehnen, die vor allem auf Abschreckung und Repression ausgerichtet sind“, sagte Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich.

Auch auf europäischer Ebene warnt Amnesty vor den möglichen Folgen.

„Schon aufgrund ihrer Konzeption bergen ‚Return Hubs‘ das Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen. Dazu gehören willkürliche Inhaftierungen, Folter und Misshandlungen sowie rechtswidrige Weiterabschiebungen. Es besteht die reale Gefahr, dass diese Einrichtungen in der Praxis zu schwarzen Löchern für Menschenrechte werden, in die Inhaftierungen und Abschiebungen ausgelagert werden. Jede verantwortungsbewusste Regierung sollte diese Pläne kategorisch ablehnen“, sagte Eve Geddie, Leiterin des Büros für Europäische Institutionen bei Amnesty International.

„Rückführungszentren“ nicht ohne Menschenrechtsverletzungen umsetzbar 

Die Verhandlungen zwischen den genannten fünf EU-Mitgliedstaaten mit Uganda und Ruanda sollen bereits weit fortgeschritten sein, trotz der gut dokumentierten Menschenrechtsverletzungen in beiden Ländern. Es gibt zudem Berichte über ein geplantes Zentrum in Uganda, das 2027 seinen Betrieb aufnehmen könnte und Platz für bis zu 10.000 Menschen bieten würde.

Amnesty International hat wiederholt davor gewarnt, dass „Rückführungszentren“ nicht ohne Menschenrechtsverletzungen umgesetzt werden können. Dies zeigen alle bisherigen Versuche, Migrationsaufgaben auszulagern.

Die konkreten Ausgestaltungen der geplanten Zentren sind zwar noch nicht öffentlich bekannt. Grundsätzlich besteht jedoch die Gefahr, dass solche Einrichtungen in der Praxis zu Abschiebungs- und Haftanstalten werden. Betroffenen könnten willkürliche oder unverhältnismäßige Freiheitsentziehungen, Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Auch der Zugang zu einem fairen Verfahren und wirksamen Rechtsbehelfen könnte eingeschränkt werden.

Bedenkliche Menschenrechtslage in Ruanda und Uganda

Besonders alarmierend ist, dass sich die Gespräche offenbar auf zwei Staaten mit einer äußerst problematischen Menschenrechtsbilanz konzentrieren.Die EU hat im Juni 2026 eine Einigung über die neue Rückführungsverordnung erzielt, die noch formell verabschiedet werden muss. Diese soll die Einrichtung von Return Hubs in Drittstaaten ermöglichen. Vorgesehen ist, dass entsprechende Vereinbarungen nur mit Ländern geschlossen werden dürfen, in denen „internationale Menschenrechtsstandards und -grundsätze […] eingehalten werden“.

In Uganda dokumentiert Amnesty International seit Langem Menschenrechtsverletzungen, darunter Repressionen, rechtswidrige Inhaftierungen und Abschiebungen, sowie ein extremes Anti-LGBTQIA+-Gesetz, das einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe stellt und für den Tatbestand der sogenannten „schweren Homosexualität“ die Todesstrafe vorsieht.

Die ruandische Regierung und das Militär kontrollieren und unterstützen intensiv die bewaffnete Gruppe M23 in der Demokratischen Republik Kongo, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen hat, die möglicherweise Kriegsverbrechen darstellen.

Der britische Supreme Court stellte 2023 fest, dass Ruanda für das Vereinigte Königreich kein sicheres Drittland für die Abschiebung von Asylsuchenden sei, angesichts der dortigen Praxis von Unterdrückung, Einschränkungen der Medien- und politischen Freiheiten, außergerichtlicher Tötungen, willkürlicher Inhaftierungen, Misshandlungen und Folter.

Im September 2025 forderte das Europäische Parlament die Europäische Kommission auf, die Unterstützung – einschließlich finanzieller Hilfe – für ruandische staatliche Stellen zu überprüfen, die an willkürlichen Inhaftierungen, Folter oder unfairen Gerichtsverfahren beteiligt sind.

Verantwortung darf nicht ausgelagert werden

Amnesty International kritisiert zudem grundsätzlich den Ansatz, europäische Asyl- und Migrationspolitik zunehmend über Abkommen mit Staaten außerhalb der EU auszulagern.

„Diese Verhandlungen und der als ‚Migrationsdiplomatie‘ bezeichnete Ansatz der EU sind nur durch das globale Machtgefälle möglich. Sie sind ein dreister Versuch, sich der eigenen Verantwortung zu entziehen und sie auf Länder des Globalen Südens abzuwälzen. Die Staaten des Globalen Südens tun bislang weitaus mehr als Europa, um Geflüchtete aufzunehmen und das mit weniger Ressourcen“, sagt Geddie.

„Aus dem Abkommen zwischen Italien und Albanien und den früheren Versuchen mancher Regierungen, ihre Migrationspolitik ins Ausland zu verlagern, wissen wir bereits, dass ‚Rückführungszentren‘ rassifizierte Menschen unverhältnismäßig stark benachteiligen. Nach den beschämenden ‚Schickt sie zurück!‘-Rufen, die im Juni im Europäischen Parlament zu hören waren, tanzen Regierungen aller politischen Lager nun nach derselben rassistischen Melodie – bereit, eine Agenda zur Ausweitung der Abschiebungen um jeden Preis voranzutreiben. Amnesty International wird weiterhin die negativen Auswirkungen und Rechtsverstöße dieser Maßnahmen benennen und sich ihnen widersetzen.“

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