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Der illegale Handel mit Kulturgütern

Kaum beachtet, aber ein Riesengeschäft: Mit geraubten Antiken werden Milliarden gemacht.

Aktuell kommen sie oft aus Syrien (Stichwort Palmyra), dem Irak oder Ägypten: Antike Objekte werden oft geraubt und aus den Herkunftsländer geschmuggelt. Vieles landet in Europa, nicht zuletzt in Wien. Der Handel mit Statuen, Mosaiken etc. ist ein „big business“.

Wie aktuelle Berichte zeigen, wird der Umsatz auf sechs bis acht Milliarden Euro pro Jahr geschätzt.
Den ErmittlerInnen sind oft die Hände gebunden: Wenn die Polizei Objekte in die Hände bekommt ist es laut Bundeskriminalamt meist nicht möglich, nachzuweisen, dass sie geraubt und geschmuggelt wurden.

Aber es tut sich was, auch in Österreich: ArchäologInnen, JuristInnen und KulturfahnderInnen vernetzen sich, um besser aktiv werden zu können. Und: Es wurde ein neues Gesetz, das Kulturgüterrückgabegesetz, auf den Weg gebracht, das Abhilfe schaffen soll.

Nur: Das Gesetz wird von vielen ExpertInnen heftig kritisiert. Beispiel  Aufzeichnungen: Nachweise von Erwerbungen müssen demnach nur sieben Jahre lang aufbewahrt werden. HändlerInnen illegaler Ware könnten ganz einfach darauf verweisen, dass der Erwerb länger als sieben Jahre zurückliegt, befürchtet etwa das Bundeskriminalamt (BK). Das BK hatte gefordert, dass diese Aufbewahrungsfrist zumindest auf 30 Jahre ausgeweitet wird. Ist das neue Gesetz also eine vertane Chance?


Infos dazu:

Artikel im Südwind-Magazin

Sendereihe auf Ö1 von 7.3.-11.3. (9:30 Uhr jeweils) zum Nachhören

Buch „Das schmutzige Geschäft mit der Antike -Der globale Handel mit illegalen Kulturgütern“ von Günther Wessel

Andreas Schmidt-Colinet, ist Archäologe, der sich schon lange mit der Thematik beschäftigt – er lebt u.a. auch in Wien und hat in Palmyra geforscht.

Kulturgutfahndung im Bundeskriminalamt

Forschungsgesellschaft Kunst & Recht (arbeitet immer wieder zu rechtlichen Aspekten, u.a. im „Bulletin Kunst & Recht“)

Weitere Infos & Kontakte auf Anfrage!