Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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PA: Schoko-Osterhasencheck 2023: Sextett überzeugt, Branchengrößen als Schlusslichter  

Südwind & GLOBAL 2000-Check umfasst erstmals alle veganen Schokohasen. Fast 70 Prozent der Schokohasen trägt mindestens ein Gütesiegel.

Die Menschenrechtsorganisation Südwind und die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 liefern den Konsument:innen rechtzeitig vor dem Osterfest eine umfassende Entscheidungshilfe bei der Auswahl der Schokohasen. Für den bereits traditionellen Nachhaltigkeits-Check wurden heuer 33 Schoko-Figuren aus heimischen Supermärkten auf ihre ökologische und soziale Verträglichkeit überprüft und durch das bekannte Ampelsystem gekennzeichnet. Gleich sechs Osterhasen wurden 2023 mit der doppelt-grünen Bestnote versehen, im Vergleich zu nur vier Figuren im Vorjahr. Zehn Produkte tragen kein einziges Siegel und ernten dafür die doppelt-rote Negativwertung. Dabei bleibt der Kakaoanbau ein Risikobereich mit hoher Pestizidbelastung, ausbeuterischen Arbeitsbedingungen und Kinderarbeit. Um sicherzustellen, dass Supermarktregale und Osternester endlich frei von Ausbeutung und Naturzerstörung sind, fordern Südwind und GLOBAL 2000 ein strenges Lieferkettengesetz mit klaren Regeln für Unternehmen.

Die sechs Testsieger sind der „EZA Schokohase“ aus den Weltläden, der „Vegane Bio-Osterhase“ (Spar), der „Natur*pur Bio-Osterhase“ (Spar), der „Billa Bio Osterhase“ (Billa), „Bio Natura Schoko-Hase“ (Hofer) und der „Riegelein Osterhase in Stanniol (denn’s Biomarkt)“. Alle sechs tragen sowohl das EU-Bio-Siegel als auch ein Fairtrade-Gütesiegel. Wie schon in den vergangenen Jahren sticht der EZA-Osterhase mit einem besonders hohen Maß an Transparenz hervor, so sind Kakao und Rohrzucker bis zur Ursprungskooperative rückverfolgbar. Darüber hinaus leuchten gleich 15 weitere Schokohasen in zumindest einer Kategorie „grün“.

Großer Aufholbedarf bei den Branchenriesen
Ausgerechnet die bekanntesten Schokolade-Produzenten werden mit der doppelt-roten Ampel bewertet. „Die Branchenriesen setzen offenbar lieber auf die eigene Marken-Kommunikation, als auf Transparenz gegenüber ihren Kundinnen“, sagt Gudrun Glocker, Lieferketten-Expertin bei Südwind. „Unternehmen, denen echte Nachhaltigkeit ein Anliegen ist, müssen für Transparenz sorgen und ihre Bemühungen für faire Arbeitsbedingungen und gegen Kinderarbeit auch unabhängig überprüfen lassen und offenlegen.“ Die allermeisten Kakaobohnen, die österreichische Betriebe einkaufen, stammen aus Ghana und der Elfenbeinküste. In beiden Ländern stellen Kinder- und Zwangsarbeit große Probleme dar, ebenso wie extrem niedrige Einkommen für Kakaobäuer:innen.

Erschwerend hinzu kommt die oft hohe Pestizidbelastung im Kakaoanbau. Martin Wildenberg, Nachhaltigkeitsexperte von GLOBAL 2000 dazu: „Durch die Bio-Zertifizierung kann der Kunde sicher sein, dass auf chemische Pestizide und Dünger verzichtet wurde – sowohl beim Kakao als auch bei den anderen Zutaten wie Milch. Das bedeutet weniger Belastung für Mensch und Natur vor Ort und gleichzeitig einen besseren Preis für Bäuerinnen und Bauern. Das Fairtrade-Label grenzt die Pestizid-Nutzung zumindest ein und sichert zusätzlich soziale Standards ab. EZA geht in Sachen Nachvollziehbarkeit sogar noch einen Schritt weiter.“

Dass vor allem die Branchengrößen lieber auf eigene Nachhaltigkeits-Programme setzen, kann zwar potenziell positive Aspekte bringen, die konkrete Wirkung lässt sich aber schwer beurteilen und kaum vergleichen. In vielen Fällen werden die konkreten Richtlinien hinter den firmeneigenen Programmen nicht veröffentlicht und oft nicht unabhängig in Zusammenarbeit mit Gewerkschaften und NGOs kontrolliert. Konsument:innen haben somit keine Möglichkeit, sich ein aussagekräftiges Bild zu machen. Über die freiwilligen Zertifizierungen hinausgehend fordern Südwind und GLOBAL 2000 daher klare gesetzliche Regeln. „Die Politik muss einen strengen Rechtsrahmen schaffen, um Unternehmen zur Verantwortung zu ziehen, wenn entlang ihrer Lieferketten Naturschutzbestimmungen und Menschenrechte gebrochen werden. Zudem sollten gesetzliche Mindeststandards in Bezug auf die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von firmeneigenen Nachhaltigkeitsinitiativen eingeführt werden“, erklären Glocker und Wildenberg gleichermaßen.

Überwiegend gute Noten für vegane Hasen
Der Check zeigt mehr Testsieger als im Vorjahr, bei einer etwas verringerten Auswahl. Erstmals bildet der Schoko-Osterhasencheck auch das gesamte Angebot an veganen Schokohasen ab. Dazu Wildenberg: „Die wachsende Auswahl an veganen Osterhasen ist zu begrüßen, da sie im Schnitt eine bessere Klimabilanz aufweisen.“ Dafür wurde pro Marke nur je ein Standard-Hase, sowie auch die – sofern vorhanden – vegane Variante untersucht. Von den sieben veganen Schokohasen tragen fünf eine strenge Zertifizierung, einer wurde mit Doppelt-Grün ausgezeichnet und nur ein veganes Produkt landet im doppelt-roten Segment.

Rückfragen & Kontakt:
Marcel Ludwig
Pressesprecher GLOBAL 2000
0699 14 2000 20
marcel.ludwig@global2000.at

Dr. Martin Wildenberg
Nachhaltigkeitsexperte GLOBAL 2000
0699 14 2000 46
martin.wildenberg@global2000.at

Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
0650 96 77577
vincent.sufiyan@suedwind.at

Gudrun Glocker
Lieferketten-Expertin Südwind
0732 79 56 64 – 3
gudrun.glocker@suedwind.at

PA: Kostbare Ressource Wasser

Sauberes Wasser ist eine der wichtigsten Lebensgrundlagen für uns Menschen. Es ist ein wertvolles Gut, das nicht zuletzt durch die Klimaerwärmung zunehmend knapp wird.

Die aktuelle Ausgabe der „Weltnachrichten“ der Austrian Development Agency widmet sich den Folgen der steigenden Wasserknappheit und zeigt Wege auf, wie weltweit mehr Wassersicherheit erreicht werden kann. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit hat im Wassersektor breite Expertise aufgebaut und unterstützt ihre Partnerländer dabei, zu einer stabilen Wasser- und Sanitärversorgung zu kommen.

2,2 Milliarden Menschen haben keinen Zugang zu einer sicheren Trinkwasserversorgung. 3,6 Milliarden Menschen müssen ohne sichere Sanitärversorgung auskommen. Eine dramatische Lage, die durch die Klimaerwärmung und die wachsende Weltbevölkerung noch verschärft wird.

Zugang zu einwandfreiem und bezahlbarem Trinkwasser und zu einer angemessenen Sanitärversorgung für alle zu ermöglichen, zählt deshalb zu den Globalen Zielen für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen. Und auch Österreich setzt sich dafür ein, dass weltweit die Wassersicherheit steigt. „Nur wenn genügend Wasser in guter Qualität zur Verfügung steht, kann ein gutes Leben für Milliarden von Menschen und die Sicherung der Menschenrechte gewährleistet werden“, betont Dr. Friedrich Stift, Geschäftsführer der Austrian Development Agency (ADA), der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. „Österreich hat in den letzten Jahrzehnten viel Know-how im Wassersektor aufgebaut und unterstützt gezielt nachhaltige Projekte in diesem Bereich – allein 41 im Jahr 2022.“ Dabei ist auch entscheidend, öffentliche Institutionen in den betroffenen Ländern und die Zivilgesellschaft zu stärken, damit sie langfristig in der Lage sind, Herausforderungen im Wasserbereich eigenständig zu meistern.

Erfolgswege aufzeigen
So begleitet die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit etwa Uganda seit langer Zeit auf dem Weg zu einer besseren Wasser- und Sanitärversorgung. 1996 begann Österreich, den Ausbau der Wasserversorgung in Gebieten abseits großer Städte zu fördern. Unter anderem entstanden mit österreichischer Beteiligung sechs regionale Wasserbehörden. Sie stellen nun die Instandhaltung von Wassernetzwerken für Dörfer in ländlichen Gebieten sicher, indem sie Know-how bündeln und Personal zur Verfügung stellen. Aktuell fördert die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit 14 Projekte in ihrem Schwerpunktland, die alle eine bessere Wasserversorgung zum Ziel haben.

Auch die Europäische Union nützt österreichische Expertise im Wassersektor. Das Programm „EU4Environment – Water Resources and Environmental Data“ soll die negativen Auswirkungen menschlichen Handelns auf Wasservorräte und Ökosysteme in Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Moldau und der Ukraine reduzieren. Finanziert wird es hauptsächlich von der EU, die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit steuert ebenfalls Mittel bei. Die Austrian Development Agency setzt das Programm in Moldau, einem weiteren Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, um. In Albanien wickelt die ADA für die EU ein Projekt ab, das die nationale Wasserreform und die Annäherung an EU-Normen vorantreibt.

Mädchen und Frauen besonders betroffen
Die aktuelle Ausgabe der „Weltnachrichten“, des Magazins der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, zeigt auch auf, warum Wassermangel besonders Mädchen und Frauen betrifft. Im Globalen Süden sind primär sie dafür zuständig, Wasser herbeizuschaffen. Das kostet sie zum Beispiel in Äthiopien im Schnitt 3 bis 4 Stunden pro Tag. Gleichzeitig benötigen gerade Frauen zu Hause, aber auch in Schulen oder am Arbeitsplatz, eine dauerhafte Wasserversorgung, um etwa ihre Hygienebedürfnisse während der Menstruation zu stillen.

Außerdem lesen Sie in der aktuellen Ausgabe der Weltnachrichten:

  • Warum (verschmutztes) Wasser auch lebensgefährlich sein kann.
  • Wie Mina Guli, Gründerin und Geschäftsführerin der gemeinnützigen Organisation „Thirst“, mit hunderten Marathonläufen bewirken will, dass die globale Wasserkrise mehr Aufmerksamkeit bekommt.
  • Wie Österreich dazu beiträgt, die Vjosa – Europas „letzten wilden Fluss“ – nachhaltig zu schützen.
  • Wieso auch jede*r von uns in Österreich zu viel „virtuelles Wasser“ verbraucht und was wir dagegen tun können.

Die „Weltnachrichten“ berichten vierteljährlich über entwicklungspolitische Themen. Herausgeberin ist die Austrian Development Agency. Alle Beiträge, Reportagen, Interviews und Geschichten sind auch online unter www.entwicklung.at/weltnachrichten nachzulesen. Die „Weltnachrichten“ sind kostenlos. Bestellungen unter oeza.info@ada.gv.at.

Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von derzeit 570 Millionen Euro um.

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 (0)1 903 99-2410
katharina.schreiber@ada.gv.at

Veranstaltungshinweis: 6. Humanitarian Congress Vienna im Zeichen des Humanitären Imperativs

Mit Blick auf aktuelle Konflikte, Kriege und weitere Krisen wird der sechste Humanitarian Congress Vienna am 16. Juni 2023 der Frage nachgehen, welche Maßnahmen notwendig sind, um die Humanitären Prinzipien zu stärken und sicherzustellen, dass der Humanitäre Imperativ im Rahmen Humanitärer Hilfe eingehalten wird.

Jeder Mensch hat das Recht, Humanitäre Hilfe zu erhalten oder zu gewähren, lautet der Humanitäre Imperativ; Menschlichkeit, Unparteilichkeit, Neutralität und Unabhängigkeit die Humanitären Prinzipien. Mit dem Kongresstitel Non-Negotiable: The Humanitarian Must-Haves rücken die Veranstalterinnen – Österreichisches Rotes Kreuz, Caritas Österreich, AG Globale Verantwortung, Ärzte ohne Grenzen und SOS-Kinderdorf Österreich – diese in den Fokus des diesjährigen Humanitarian Congress Vienna. Nach coronabedingter Pause, die 2022 von einer virtuellen Konversation aufgelockert wurde, holt der Kongress erstmals seit 2019 wieder internationale Stakeholder*innen Humanitärer Hilfe in den Großen Saal der Universität Wien.

Programm im Überblick

Auf eine Eröffnungsrede von Bundesministerin Leonore Gewessler und einer Keynote von Janez Lenarčič, EU-Kommissar für Humanitäre Hilfe und Krisenschutz, folgen vier aufeinanderfolgende Podiumsdiskussionen mit hochrangigen, internationalen Panellist*innen:

The Humanitarian Imperative Is Non-Negotiable
When Nature Strikes Back – Humanitarian Aid In Times Of Climate Change
Forgotten Crises – Forgotten Suffering
Starvation As A Method Of Warfare – As Old As War Itself, Outlawed But Deadly Popular and Creatively Used

Aber nicht nur Panellist*innen, sondern auch Vertreter*innen aus Politik, Medien, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Wirtschaft sowie Interessierte im Publikum sind dazu eingeladen, den Dialog über humanitäre Strategien und Grundsätze, Good-Practice-Beispiele, aktuelle Entwicklungen sowie Zukunftsvisionen fortzuführen und neue Perspektiven einzubringen.

Pressevertreter*innen können sich unter presse@globaleverantwortung.at akkreditierten, Interviews mit Panellist*innen anfragen und um Aufnahme in den Presseverteiler bitten.

PA: Iran: Sicherheitskräfte foltern inhaftierte Kinder mit Peitschenhieben, Elektroschocks und sexualisierter Gewalt

Sechs Monate nach dem Beginn der landesweiten Proteste im Iran, ausgelöst durch den Tod von Mahsa (Zhina) Amini, veröffentlicht Amnesty International Belege über die Gewalt an Kindern, die während und nach den Protesten festgenommen wurden. 

Die Untersuchungen decken Foltermethoden auf, die die die Revolutionsgarden, die paramilitärischen Basij, die Polizei für öffentliche Sicherheit und andere Sicherheits- und Geheimdienstkräfte gegen inhaftierte Kinder im Alter von 12 Jahren angewandt haben, um sie zu bestrafen und um erzwungene „Geständnisse“ zu erlangen. Dazu gehören Schläge, Auspeitschungen, Elektroschocks, Vergewaltigungen und anderer sexualisierte Gewalt. So wird etwa berichtet, dass mehrere Buben gezwungen wurden, sich mit gespreizten Beinen in eine Reihe mit erwachsenen Häftlingen zu stellen, und ihnen Elektroschocks im Genitalbereich verabreicht wurden.

„Iranische Staatsangestellte haben Kinder aus ihren Familien gerissen und sie unvorstellbaren Grausamkeiten ausgesetzt. Es ist abscheulich, dass Beamt*innen verletzlichen und verängstigten Kindern und ihren Familien solch massive Schmerzen zufügen und sie mit schweren körperlichen und seelischen Narben zurücklassen. Diese Gewalt gegen Kinder offenbart eine gezielte Strategie, um den lebendigen Geist der Jugend des Landes zu unterdrücken und sie davon abzuhalten, Freiheit und Menschenrechte einzufordern“, sagte Diana Eltahawy, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika.

Forderung nach Freilassung der Kinder und nach universeller Gerichtsbarkeit durch die Staaten

„Die Behörden müssen sofort alle Kinder freilassen, die nur wegen ihres friedlichen Protestes inhaftiert worden sind. Es gibt keine Aussicht auf wirksame unparteiische Ermittlungen zur Folterung von Kindern im Iran. Daher fordern wir alle Staaten auf, die universelle Gerichtsbarkeit über iranische Beamt*innen auszuüben, einschließlich denjenigen mit Befehlsgewalt oder höherer Verantwortung, die im begründeten Verdacht stehen, für Verbrechen nach internationalem Recht wie der Folterung von Kindern strafrechtlich verantwortlich zu sein.“

Masseninhaftierung von Kindern

Die iranischen Behörden haben zugegeben, dass im Zusammenhang mit den Protesten insgesamt mehr als 22.000 Menschen festgenommen wurden. Genaue Angaben zu der Anzahl festgenommener Kinder fehlen. Laut staatlichen Medien machten Kinder aber einen erheblichen Teil der Demonstrant*innen aus. Amnesty International schätzt, dass Tausende Kinder unter den Verhafteten gewesen sein könnten. Diese wurden wie Erwachsene zunächst − oft mit verbundenen Augen − in Haftanstalten gebracht, die von den Revolutionsgarden, dem Geheimdienstministerium, der Polizei für öffentliche Sicherheit, der Ermittlungseinheit der iranischen Polizei (Agahi) oder den paramilitärischen Basij betrieben werden. Nach tage- oder wochenlanger Isolationshaft oder gewaltsamem Verschwindenlassen wurden sie in anerkannte Gefängnisse verlegt.

Entführungen und Folter

Außerdem entführten Agent*innen in Zivil Kinder während oder im Anschluss an Proteste von der Straße, brachten sie an inoffizielle Orte wie in Lagerhäuser, wo sie sie folterten, bevor sie sie an abgelegenen Orten aussetzten. Diese Entführungen erfolgten ohne ordnungsgemäßes Verfahren und dienten dazu, Kinder zu bestrafen, einzuschüchtern und von der Teilnahme an den Protesten abzuhalten. 

Freilassungen gegen Kaution oder „Reue“

Die meisten der in den letzten sechs Monaten verhafteten Kinder wurden offenbar wieder freigelassen, manchmal gegen Kaution, bis die Ermittlungen abgeschlossen sind oder ein Gerichtsverfahren eingeleitet wird. Viele wurden erst freigelassen, nachdem sie ein „Reue“-Schreiben unterzeichnet und versprochen hatten, sich von „politischen Aktivitäten“ fernzuhalten und an regierungsfreundlichen Kundgebungen teilzunehmen.

Vergewaltigungen und Schläge

Viele der Kinder wurden geschlagen; weitere Foltermethoden sind Auspeitschungen, die Verabreichung von Elektroschocks, die erzwungene Verabreichung unbekannter Pillen und das Halten der Köpfe der Kinder unter Wasser. Staatliche Bedienstete haben außerdem Vergewaltigung und andere sexualisierte Gewalt, einschließlich Elektroschocks an den Genitalien, Berühren der Genitalien und Drohungen mit Vergewaltigung, als Waffe gegen inhaftierte Kinder eingesetzt, um ihren Willen zu brechen, sie zu demütigen und zu bestrafen.

Unmenschliche Haftbedingungen, keine medizinische Versorgung

Zahlreiche Kinder wurden unter grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen festgehalten, etwa extreme Überbelegung, unzureichender Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten, Mangel an ausreichender Nahrung und Trinkwasser, extreme Kälte und längere Einzelhaft. Mädchen wurden von ausschließlich männlichen Sicherheitskräften festgehalten, die keine Rücksicht auf ihre geschlechtsspezifischen Bedürfnisse nahmen. Kindern wurde eine angemessene medizinische Versorgung verweigert, auch für Verletzungen, die sie unter der Folter erlitten hatten.

Amnesty International hat die Fälle von sieben Kindern im Detail dokumentiert und Zeugenaussagen und Berichte von Betroffenen und Familien gesammelt und auf  www.amnesty.at veröffentlicht.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

Veranstaltungshinweis: Online Discussion Forum – Socially Just Climate Policies at a Global Scale – Which Way forward?

The effects of the climate crisis, as well as those of the COVID-19 pandemic and the war in Ukraine are having global impacts. However, the ability to adapt and mitigate the consequences is unevenly distributed between the Global North and the Global South. The Global South, which is most affected, still does not have a strong voice in international discussions.

While there is a consensus on the need for socially just climate policies globally, it is still unclear how to achieve this. Several internationally discussed topics, such as carbon pricing or the debates around loss and damage, point to important ethical questions and potential trade-offs. Will developing and emerging countries need to choose between industrial development and climate goals? Will the poor have to pay the bill for the reduction of global greenhouse gases? Is it fair that many poor countries, who have contributed little to human-induced climate change, are experiencing severe loss and damage? How will their financing needs be met, given their limited technical and financial capacity to address the impacts of climate change?

We would like to invite you to an online discussion forum. The aim is to draw attention to the effects of the current polycrisis while focusing on the Global South. There is an urgent need to address the consequences in the form of renewed and solidary multilateral cooperation. The discussion will feature our latest “Austrian Development Cooperation 2022” flagship report, which addresses these issues and will also be presented there.

Speakers:
Farah Mohammadzadeh Valencia (Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change),
Rueanna Haynes (Climate Analytics Caribbean and Team Lead of Alliance of Small Island States Support) and
Gertraud Wollansky (BMK – Federal Ministry for Climate Action, Environment, Energy, Mobility, Innovation and Technology).

Programme (pdf)

Please register at: registration@oefse.at

After Registration the access code will be sent to you. By participating in this event, you consent to the publication of photographs and film footage that are produced by the organizers during the event.

PA: Pestizidfreie Ernährungssysteme stärken Geschlechtergerechtigkeit

Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung zum internationalen Frauentag am 8. März:
Besserer Zugang von Frauen zu Land und natürlichen Ressourcen, das Ende der Abhängigkeit von chemischen Pestiziden, die Stärkung kleinbäuerlicher Saatgutsysteme und der Umstieg auf agrarökologische Landwirtschaft fördern sowohl Geschlechter- als auch Klimagerechtigkeit.

Die Verletzlichkeit und Marginalisierung von Frauen in ländlichen Gebieten des globalen Südens nimmt mit anhaltender Abhängigkeit von chemischen Inputs zu. Zugleich haben Frauen eine entscheidende Rolle bei der Minimierung von Pestizidschäden und Umweltzerstörung. Die Stärkung von Frauen und Mädchen trägt daher wesentlich zu klimagerechten Ernährungssystemen bei.

Weltweit 385 Millionen akute Pestizidvergiftungen jährlich

Es gibt keine genauen Daten dazu, wie hoch der Frauenanteil unter den rund 385 Millionen Bäuer*innen und Landarbeiter*innen ist, die jährlich akute Pestizidvergiftungen erleiden. Mit dem enormen Anstieg des weltweiten Pestizideinsatzes müssen die besonderen Auswirkungen auf Frauen und Mädchen jedoch klar berücksichtigt werden: In einigen Regionen des Globalen Südens arbeitet mehr als die Hälfte der erwerbstätigen Frauen in der Landwirtschaft. Dabei sind sie häufig zum Teil hochgefährlichen Pestiziden ausgesetzt, deren Anwendung in der EU zwar verboten ist, die aber dennoch hier hergestellt und gewinnbringend exportiert werden.

Den giftigen Auswirkungen durch Pestizide sind Frauen direkt und indirekt ausgesetzt: Direkt, indem sie entweder als Landarbeiterinnen die Mittel meist mit mangelhafter oder gar keiner Schutzausrüstung aufbringen, oder indem sie daran beteiligt sind, die Pestizide zu mischen, die behandelten Pflanzen zu ernten oder pestizidgetränkte Kleidung zu waschen. Indirekt, da sie zumeist aufgrund zugewiesener traditioneller Geschlechterrollen für die Pflege erkrankter Familienmitglieder zuständig sind und daher pestizidvergiftete Personen in der Gemeinschaft versorgen müssen.

Frauen besonders beeinträchtigt

Pestizide beeinträchtigen die körperliche, psychische und reproduktive Gesundheit von Frauen in besonderer Weise. Mehrere Studien belegen, dass der Kontakt mit Pestiziden bei Frauen zu Abweichungen ihres Monatszyklus, höheren Tot- und Fehlgeburten sowie verschiedenen Schäden bei ungeborenen Kindern führt. Häufig arbeiten Schwangere bis zum 6. Monat auf den Feldern weiter ohne Schutz vor giftigen Chemikalien.

Pestizide gehören zu den Hauptfaktoren, die die Zerstörung biologischer Vielfalt und die Klimakrise befeuern. Deren Auswirkungen der treffen Frauen in ländlichen Gebieten erwiesenermaßen besonders empfindlich, gerade in Regionen, in denen sie ohnedies stärker unter Hunger und Mangelernährung leiden. Frauen sind aber nicht nur Betroffene, sondern sie haben auch eine Schlüsselrolle, wenn es darum geht, nachhaltige Lösungen für klimaresistente und vielfältige Ernährungssysteme zu entwickeln, da häufig sie es sind, die traditionelle und biodiverse Saatgutsysteme wahren, ökologische Anbaumethoden wählen und durch abwechslungsreiche Ernährung wesentlich zur Gesundheit ihrer Gemeinschaften beitragen.

Pestizidfreie Ernährungssysteme stärken Geschlechter- und Klimagerechtigkeit

„Besserer Zugang von Frauen zu Land und natürlichen Ressourcen, das Ende der Abhängigkeit von chemischen Pestiziden, die Stärkung kleinbäuerlicher Saatgutsysteme und der Umstieg auf agrarökologische Landwirtschaft fördern sowohl Geschlechter-, als auch Klimagerechtigkeit“, weist Tina Wirnsberger, FIAN-Referentin für Klima und Frauen auf die Schnittstelle von Frauen, Pestiziden, Klima und Ernährung hin.

Es braucht daher entschlossene Maßnahmen, um die Pestizidbelastung von Frauen in ländlichen Gebieten zu minimieren. Das schließt das weltweite Verbot aller hochgefährlichen Pestizide (HHP) ebenso ein wie einheitliche strenge Regulierungen für den Export von chemischen Mitteln, deren Anwendung in der EU aus gutem Grund verboten ist.

Lieferkettengesetz: Agrochemiekonzerne in Verantwortung nehmen

„Österreich und die EU-Staaten müssen ihren menschenrechtlichen Pflichten nachkommen und Agrochemiekonzerne für die Schäden an Gesundheit und Umwelt und die Menschenrechtsverletzungen, die sie mit synthetischen Pestiziden anrichten, durch ein Lieferkettengesetz in die Verantwortung nehmen“, schließt Wirnsberger an das Netzwerk für Soziale Verantwortung (NeSoVe) und WIDE an, deren Mitglied FIAN Österreich ist und die am heutigen internationalen Frauentag gemeinsam die Verankerung von Frauenrechten im Lieferkettengesetz fordern.


Rückfragen an: 
Tina Wirnsberger
FIAN Österreich
Int. Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung
Schwarzspanierstraße 15/3/1, 1090 Wien, Austria
Tel: 01 – 2350239
office@fian.at www.fian.at 

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PA: Appell an die UN: Einrichtung eines unabhängigen Ermittlungsmechanismus in Afghanistan

Amnesty International fordert, dass die anhaltenden „erbarmungslosen Menschenrechtsverstöße“ der Taliban im UN-Menschenrechtsrat behandelt werden. Beweissicherung sei die Grundlage für internationaler Gerechtigkeit.

London / Wien (6.3.2023) Anlässlich des neuen Berichts des UN-Sonderberichterstatters zur Lage der Menschenreche in Afghanistan im Zuge der heute stattfindenden Sitzung des UN-Menschenrechtsrats fordert Amnesty International die UN-Mitgliedstaaten auf, ein Ende der Straflosigkeit anzustreben und Gerechtigkeit für die Betroffenen von Menschenrechtsverstößen durch die Taliban zu gewährleisten. Der UN-Menschenrechtsrat muss dringend und möglichst bald einen unabhängigen Ermittlungsmechanismus in Afghanistan einrichten, der sich auf die Beweissicherung konzentriert, um internationale Gerechtigkeit anzustreben. Ähnlich wie in Ländern wie Äthiopien, dem Iran und Myanmar sollte ein solcher Mechanismus mit einem mehrjährigen Mandat sowie Mitteln ausgestattet werden, um für die im ganzen Land verübten Menschenrechtsverletzungen und -verstöße Beweise zu finden, zu sammeln und zu dokumentieren.

Rasant verschlechternde Menschenrechtslage

In den vergangenen Monaten haben die Taliban zahlreiche Frauenrechtler*innen, Akademiker*innen und Aktivist*innen rechtswidrig inhaftiert. Viele wurden willkürlich festgenommen, ohne Rechtsbehelf oder Zugang zu ihren Angehörigen. Vermutlich wurden sie inhaftiert, weil sie öffentlich die Politik der Taliban kritisiert haben. „Die Menschenrechtslage in Afghanistan verschlechtert sich rasant und die erbarmungslosen Menschenrechtsverstöße der Taliban gehen Tag für Tag weiter“, sagte Agnès Callamard, die internationale Generalsekretärin von Amnesty International. „In letzter Zeit wurden Personen, die sich in der Öffentlichkeit kritisch über die missbräuchlichen Vorschriften der Taliban geäußert haben, ohne Angabe von Gründen festgenommen. Außerdem schränkten die Taliban weiterhin die Rechte von Frauen und Mädchen ein und konnten Angehörige der ethnischen Hazara gezielt töten, ohne dafür belangt zu werden. Es ist offensichtlich, dass die Taliban weder bereit noch imstande sind, Handlungen ihrer Mitglieder zu untersuchen, die die Menschenrechte der afghanischen Bevölkerung schwer verletzen.“

 Sammeln und Sichern von Beweisen für Gerechtigkeit

„Auch wenn der Sonderberichterstatter unter extrem schwierigen Bedingungen weiter wertvolle Arbeit leistet, ist jetzt mehr erforderlich, um der gewaltigen Herausforderung gerecht zu werden, die Menschenrechtsverstöße in Afghanistan zu dokumentieren. Dazu muss dringend eine Ermittlungsmission eingerichtet werden, die sich auf das Sammeln und Sichern von Beweisen konzentriert, um für Gerechtigkeit zu sorgen.“

Während der UN-Sonderberichterstatter prinzipiell damit betraut ist, kontinuierliche Menschenrechtsverstöße zu dokumentieren, bestünde ein zentraler Beitrag des geforderten Mechanismus darin, die Fakten und Umstände schwerwiegender Verstöße abzuklären, potenzielle Straftäter*innen zu identifizieren sowie für die zukünftige strafrechtliche Verfolgung im Rahmen der internationalen Gerichtsbarkeit Beweise zu sichern und dokumentieren. Ein solcher Mechanismus ist unerlässlich, um zu gewährleisten, dass Straftaten nach dem Völkerrecht sowie Menschenrechtsverletzungen in Afghanistan nicht der internationalen Kontrolle entgehen, sowie zu gewährleisten, dass alle diejenigen, die strafrechtlicher Verantwortung verdächtig sind, in fairen Gerichtsverfahren vor ordentlichen Zivilgerichten oder internationalen Strafgerichten zur Rechenschaft gezogen werden.

HINTERGRUND – jüngste Entwicklungen

Nachdem die Taliban im August 2021 die Kontrolle über Afghanistan übernommen hatten, erklärten sie, die Menschenrechte in Afghanistan wahren und respektieren zu wollen. Amnesty International hat jedoch seit damals wiederholt von Taliban verübte Verbrechen gegen das Völkerrecht sowie Menschenrechtsverletzungen dokumentiert.

In jüngster Zeit kam es zu einer Festnahmewelle, bei der unter anderem die Frauenrechtlerin Narges Sadat, Professor Ismail Mashal, ein Verfechter von Bildung für Frauen, der Bürgerrechtler Fardin Fedayee, der Autor und Aktivist Zekria Asoli, der afghanisch-französische Journalist Mortaza Behboudi, der frühere Senator Qais Khan Wakili und der afghanische Journalist Muhammad Yar Majroh inhaftiert wurden. Aktuell geht Amnesty International davon aus, dass lediglich Professor Mashal inzwischen wieder freigekommen ist. Bei vielen Inhaftierungen gibt es keine Informationen über den Grund für die Festnahme der betreffenden Personen, und deren Aufenthaltsort bleibt häufig unbekannt, was dem Verschwindenlassen gleichkommt.

Neue Beweise für Verbrechen in Pandschschir

Nach wie vor gibt es auch zahlreiche Menschenrechtsverstöße gegen Zivilpersonen in Pandschschir – darunter Entführungen und Verschwindenlassen –, da der Konflikt zwischen den Taliban und der Nationalen Widerstandsfront von Afghanistan (NRF) anhält. Das Crisis Evidence Lab von Amnesty International hat Fotos und Videos von mindestens acht Vorfällen für authentisch erklärt, die zwischen Mai und August 2022 in den Sozialen Medien gepostet worden waren und auf denen zu sehen ist, wie große Gruppen von Männern in Pandschschir willkürlich von den Taliban festgenommen und ohne Gerichtsverfahren inhaftiert werden. Insgesamt zeigen diese Videos mindestens 87 Personen in verschiedenen Stadien des Inhaftierungsprozesses, die meisten von ihnen mit gefesselten Händen. In einem Video erklärt ein Kämpfer der Taliban: „Wenn es nach mir ginge, würde ich sie gleich hier töten.“

Hartes Durchgreifen gegen Frauen und Mädchen sowie Angriffe auf ethnische Minderheiten

Bereits in einem Juli 2022 veröffentlichten Bericht dokumentierte Amnesty International, wie die Leben von Frauen und Mädchen in Afghanistan durch die Taliban zerstört werden. Ihr Recht auf Bildung, Arbeit und Bewegungsfreiheit wird dauernd verletzt, die Möglichkeiten für Schutz und Unterstützung bei häuslicher Gewalt wurden massiv reduziert, Frauen und Mädchen wurden wiederholt und laufend wegen geringfügiger Nichteinhaltung diskriminierender Vorschriften inhaftiert und das System hat zu einem Anstieg der Zahl von Kinder-, Früh- und Zwangsehen in Afghanistan beigetragen.

Auch die Angriffe auf ethnische Minderheiten gehen unvermindert weiter. In drei Fällen hat Amnesty Massentötungen von Hazara durch die Taliban in den Provinzen Ghazni, Ghor und Daikondi untersucht, die Kriegsverbrechen gleichkommen könnten. In allen drei Fällen haben die De-facto-Behörden der Taliban in Afghanistan weder Ermittlungen eingeleitet noch die Tatverdächtigen zur Rechenschaft gezogen.

Rückfragehinweis:
Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Alle 4,4 Sekunden starb ein Kind oder Jugendliche/r im Jahr 2021 laut UN-Bericht

Weitere 1,9 Millionen Babys wurden im selben Zeitraum auf tragische Weise tot geboren, wie aus einem separaten UN-Bericht hervorgeht.

New York/Genf/Washington D.C./Wien, 10. Januar 2023 – Im Jahr 2021 starben schätzungsweise fünf Millionen Kinder vor ihrem fünften Geburtstag, und weitere 2,1 Millionen Kinder und Jugendliche im Alter von fünf bis 24 Jahren verloren ihr Leben. Dies geht aus den jüngsten Schätzungen der UN IGME („Interinstitutionelle Gruppe für die Schätzung der Kindersterblichkeit“) hervor.

In einem separaten Bericht, der ebenfalls heute veröffentlicht wurde, stellte die Gruppe fest, dass im selben Zeitraum 1,9 Millionen Babys totgeboren wurden. Viele dieser Todesfälle hätten durch einen fairen Zugang und eine hochwertige Gesundheitsversorgung für Mütter, Neugeborene, Jugendliche und Kinder verhindert werden können.

„Jeden Tag sind viel zu viele Eltern mit der Angst konfrontiert, ihre Kinder zu verlieren, manchmal sogar, noch bevor diese den allerersten Atemzug machen“, sagt Vidhya Ganesh, UNICEF-Direktorin der Abteilung für Datenanalyse, Planung und Überwachung. „Solche weit verbreiteten, vermeidbaren Tragödien sollten niemals als unvermeidlich akzeptiert werden. Fortschritte sind mit einem stärkeren politischen Willen und gezielten Investitionen in einen gerechten Zugang zur medizinischen Grundversorgung für alle Frauen und Kinder möglich.“

Die Berichte zeigen vermehrt positive Ergebnisse: Seit 2000 ist das Sterberisiko in allen Altersgruppen weltweit gesunken. Des Weiteren ist die allgemeine Sterblichkeitsrate bei Kindern unter fünf Jahren seit Anfang des Jahrhunderts um 50 Prozent gesunken, während die Sterblichkeitsrate bei älteren Kindern und Jugendlichen um 36 Prozent und die Totgeburtenrate um 35 Prozent zurückgegangen sind. Dies ist auf die verstärkten Investitionen in die Stärkung der primären Gesundheitssysteme zum Wohle von Frauen, Kindern und Jugendlichen zurückzuführen.

Allerdings sind die Fortschritte seit 2010 deutlich zurückgegangen, und 54 Länder werden das Ziel der Nachhaltigen Entwicklungsziele, für die Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren, nicht erreichen. Organisationen warnen, dass bis 2030 fast 59 Millionen Kinder und Jugendliche sterben und fast 16 Millionen Babys durch Totgeburten ihr Leben verlieren werden, wenn nicht rasch Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheitsversorgung ergriffen werden.

„Es ist zutiefst ungerecht, dass die Überlebenschancen eines Kindes allein durch seinen Geburtsort bestimmt werden können und dass es beim Zugang zu lebensrettenden Gesundheitsdiensten so große Ungleichheiten gibt“, sagt Dr. Anshu Banerjee, Direktor für Gesundheit von Müttern, Neugeborenen, Kindern und Jugendlichen sowie Alterung bei der Weltgesundheitsorganisation. „Kinder brauchen überall starke primäre Gesundheitssysteme, die ihren Bedürfnissen und denen ihrer Familien gerecht werden, damit sie – egal wo sie geboren werden – sowohl den besten Start als auch Hoffnung für die Zukunft haben.“

Die Überlebenschancen von Kindern sind nach wie vor sehr unterschiedlich, je nachdem, wo sie geboren werden. Berichte zeigen, dass Afrika südlich der Sahara und Südasien die größte Last zu tragen haben. Obwohl die afrikanischen Länder südlich der Sahara nur 29 Prozent der weltweiten Lebendgeburten verzeichneten, entfielen im Jahr 2021 56 Prozent aller Todesfälle bei Kindern unter fünf Jahren auf diese Region, und auf Südasien 26 Prozent der Gesamtzahl. Kinder, die in diesen afrikanischen Ländern geboren werden, sind weltweit dem höchsten Risiko ausgesetzt, im Kindesalter zu sterben – ihr Risiko ist in etwa 15 Mal höher als jenes für Kinder in Europa und Nordamerika.

Mütter in diesen beiden Regionen erleiden auch den schmerzhaften Verlust von Babys durch Totgeburten in einer außergewöhnlich hohen Rate: 77 Prozent aller Totgeburten im Jahr 2021 ereigneten sich in Afrika südlich der Sahara und in Südasien, wobei die Hälfte aller Totgeburten allein in Subsahara-Afrika stattfanden. Das Risiko einer Frau, eine Totgeburt zu erleiden, ist in den afrikanischen Ländern südlich der Sahara siebenmal höher als in Europa und Nordamerika.

„Hinter diesen Zahlen stehen Millionen Kinder und Familien, denen ihr Grundrecht auf Gesundheit verwehrt wird“, sagt Juan Pablo Uribe, globaler Direktor für Gesundheit, Ernährung und Bevölkerung der Weltbank und Direktor der Global Financing Facility. „Wir brauchen politischen Willen und Führungsstärke für eine nachhaltige Finanzierung der primären Gesundheitsversorgung, welche eine der besten Investitionen ist, die Länder und Entwicklungspartner tätigen können.“

Der Zugang zu und die Verfügbarkeit von qualitativ hochwertiger Gesundheitsversorgung sind für Kinder weltweit nach wie vor eine Frage von Leben und Tod. Die meisten Todesfälle bei Kindern ereignen sich in den ersten fünf Jahren, die Hälfte davon innerhalb des ersten Lebensmonats. Bei diesen Kleinkindern sind Frühgeburten und Komplikationen während der Geburt die häufigsten Todesursachen. Auch mehr als 40 Prozent der Totgeburten ereignen sich während der Wehen – die meisten davon sind vermeidbar, wenn Frauen während der Schwangerschaft und der Geburt Zugang zu einer hochwertigen Versorgung haben. Für Kinder, die die ersten 28 Tage überleben, stellen hingegen Infektionskrankheiten wie Lungenentzündung, Durchfall und Malaria die größte Gefahr dar.

Auch wenn COVID-19 die Kindersterblichkeit nicht direkt erhöht hat – die Wahrscheinlichkeit, an der Krankheit zu sterben, ist bei Kindern geringer als bei Erwachsenen –, könnte die Pandemie ihr Überleben in Zukunft stärker gefährden. In den Berichten wird insbesondere auf die Besorgnis über die Unterbrechung von Impfkampagnen, Ernährungsdiensten und den Zugang zur medizinischen Grundversorgung hingewiesen, die die Gesundheit und das Wohlergehen der Kinder über viele Jahre hinweg gefährden könnten. Darüber hinaus hat die Pandemie zu dem größten Rückgang der Impfquoten seit drei Jahrzehnten geführt, weshalb die am meisten gefährdeten Neugeborenen und Kinder einem höheren Risiko ausgesetzt sind, an vermeidbaren Krankheiten zu sterben.

In den Berichten wird auch auf Datenlücken hingewiesen, die die Wirkung von Maßnahmen und Programmen zur Verbesserung der Überlebensrate und des Wohlbefindens von Kindern entscheidend beeinträchtigen könnten.

„Die neuen Schätzungen unterstreichen die bemerkenswerten weltweiten Fortschritte, die seit dem Jahr 2000 bei der Senkung der Sterblichkeitsrate von Kindern unter fünf Jahren erzielt wurden“, sagt John Wilmoth, Direktor der Bevölkerungs-Abteilung der UN DESA (Hauptabteilung Wirtschaftliche und Soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen). „Trotz dieses Erfolges muss noch mehr getan werden, um die nach wie vor großen Unterschiede in der Überlebensrate von Kindern in verschiedenen Ländern und Regionen, insbesondere in Subsahara-Afrika, zu beseitigen. Nur durch die Verbesserung des Zugangs zu einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung, insbesondere zum Zeitpunkt der Geburt, werden wir in der Lage sein, diese Ungleichheiten zu verringern und dem vermeidbaren Tod von Neugeborenen und Kindern weltweit ein Ende zu setzen.“

Die beiden Berichte – „Levels & Trends in Child Mortality“ und „Never Forgotten“ – sind die ersten einer Reihe wichtiger Datensätze, die im Jahr 2023 veröffentlicht werden. Die UN-Zahlen zur Müttersterblichkeit werden noch in diesem Jahr veröffentlicht.

Eine Auswahl an Multimedia-Inhalten erhalten Sie hier.

Den Bericht über die Kindersterblichkeit finden Sie hier und den Bericht über Totgeburten hier.

Über UN IGME

Die United Nations Inter-agency Group for Child Mortality Estimation (UN IGME) wurde 2004 gegründet, um Daten zur Kindersterblichkeit zu verbreiten, die Methoden zur Schätzung der Kindersterblichkeit zu verbessern, über die Fortschritte bei der Verwirklichung der Ziele für das Überleben von Kindern zu berichten und die Kapazitäten der Länder zur Erstellung zeitnaher und korrekt ausgewerteter Schätzungen der Kindersterblichkeit zu verbessern. Die UN IGME wird von UNICEF geleitet und umfasst die Weltgesundheitsorganisation, die Weltbankgruppe und die Abteilung für wirtschaftliche und soziale Angelegenheiten der Vereinten Nationen, Abteilung Bevölkerung.

Für weitere Informationen besuchen Sie: http://www.childmortality.org/

Rückfragen und Kontakt:
UNICEF Österreich, Mag. Lisa Heidegger Haber, MA., +43 1 879 21 91-45 oder +43 660 34 83 653 haber@unicef.at

PA: Armutsfalle Mikrokredite: OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Mikrokredite gelten in der Entwicklungszusammenarbeit als Finanzinstrument, das Unabhängigkeit durch ein eigenständiges Einkommen ermöglichen soll. In Kambodscha entpuppen sie sich jedoch als Schuldenfalle. Während sie europäischen Investoren Profite bringen, führen sie vor Ort zu Landverlust, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Trotzdem hat der sogenannte „ethische“ Investor Oikocredit seine Investitionen in Kambodscha sogar noch erhöht. Drei NGOs legen daher nun Beschwerde gegen Oikocredit bei der OECD ein, berichtet FIAN in einer Aussendung.

Kambodscha hat den größten Pro-Kopf-Mikrofinanzsektor der Welt. Die durchschnittliche Kredithöhe beträgt mehr als das Dreifache des jährlichen Durchschnittseinkommens. In den letzten fünf Jahren haben laut einer vom deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Studie mehr als 160.000 Menschen ihr Land verloren, weil sie es für Kredite als Sicherheit hinterlegen mussten. Ein Bericht der kambodschanischen Menschenrechtsorganisationen LICADHO und Equitable Cambodia zeigt weitere Folgen der Überschuldung und aggressiven Inkassopraktiken im Mikrofinanzsektor auf: Ernährungsunsicherheit, erzwungene Landverkäufe, Kinderarbeit und Migration.

OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Die Menschenrechtsorganisationen LICADHO, Equitable Cambodia und FIAN Deutschland haben am 12.12.2022 bei der Nationalen Kontaktstelle für OECD-Leitsätze der niederländischen Regierung Beschwerde gegen Oikocredit International eingereicht. Dem ethischen Investor mit Hauptsitz in den Niederlanden wird vorgeworfen, weiter in großem Stil in kambodschanische Mikrofinanzinstitute (MFI) investiert zu haben, obwohl die weitverbreitete Überschuldung und deren absehbare negative Folgen vom UN-Generalsekretär, von lokalen und internationalen Menschenrechtsgruppen, Journalist:innen und sogar von einer durch Oikocredit selbst unterstützten Studie bereits 2017 bestätigt wurden. Trotzdem erhöhte Oikocredit das Kambodscha-Portfolio von EUR 50 Millionen im Jahr 2017 auf mehr als EUR 67 Millionen im September 2022. Kambodscha ist damit nach Indien nun das zweitgrößte Investitionsland für Oikocredit.

Oikocredit-Mitgliederkapital: 129 Millionen Euro aus Österreich

Rund 11,5 Prozent bzw. EUR 129 Millionen des Mitgliederkapitals Oikocredits stammt von österreichischen Anleger:innen, die guten Gewissens glauben, mit ihrer Investition die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Auch Oikocredit Austria wurde über die negativen Entwicklungen für die Betroffenen in Kambodscha informiert, zuletzt bei einem persönlichen Gespräch mit FIAN im November. „Oikocredit und andere private und staatliche Investoren haben die vielen Belege für die weitverbreitete Überschuldung und Missstände in Kambodscha ignoriert und pumpen weiterhin Geld in den hiesigen Mikrofinanzmarkt“, kritisiert Lukas Schmidt, Geschäftsleiter der Menschenrechtsorganisation FIAN Österreich.

Menschenrechtskrise: Investoren müssen Missstände beheben

„Oikocredit behauptet, ein sozialer Investor zu sein, aber ihre Investitionen nach Kambodscha haben zu irreparablen Schäden an Kreditnehmer:innen geführt“, so Naly Pilorge, Outreach Director bei LICADHO. Gemeinsam mit Eang Vuthy, Executive Director von Equitable Cambodia erwartet sie, dass die OECD-Beschwerde Oikocredit und andere ‚ethische‘ oder ‚Impact‘-Investoren, die diese Menschenrechtskrise mitverursacht haben, dazu bringen werde, die Missstände zu beheben und den kambodschanischen Kreditnehmer:innen wirklich zu helfen. Die Menschenrechtsorganisationen sind jederzeit zu einer Zusammenarbeit mit Investoren bereit, die daran interessiert sind, echte Lösungen für die in Not geratenen Kreditnehmer:innen zu finden.

Foto: FIAN/Mathias Pfeifer


Links:

OECD-Beschwerde: https://fianat-live-7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/dc/88/dc888c32-4b75-469a-80b7-5dab618c476f/specific-instance_dutchncp-licadho_ec_fian-v-oikocredit.pdf

Studie des INEF: https://www.licadho-cambodia.org/reports/files/INEFReport-MicrofinanceInCambodia2022.pdf

Berichte von LICADHO und Equitable Cambodia: https://www.mficambodia.com/?lang=de

FIAN-Fallarbeit Mikrofinanz in Kambodscha: https://fian.at/de/faelle/kambodscha-mikrofinanz/


Kontakt:

  • Lukas Schmidt, Geschäftsleiter FIAN Österreich, Tel: +43 (0)1/2350 239-13, E-Mail: lukas.schmidt@fian.at
  • Eang Vuthy, Executive Director of Equitable Cambodia, per Signal: +855 12791700 (Englisch)
  • Naly Pilorge, Outreach Director of LICADHO, per Signal: +855 12214454 (Englisch)
  • Mathias Pfeifer, Referent FIAN Deutschland, Tel: +49 17654113988, E-Mail: m.pfeifer@fian.de

PA: Iran Zweifehlhafte Behauptungen über Auflösung der „Sittenpolizei“

Die vagen und widersprüchlichen Erklärungen der iranischen Behörden zur angeblichen Auflösung der so genannten „Sittenpolizei“ dürfen die internationale Gemeinschaft nicht über die anhaltende Gewalt gegen Frauen und Mädchen täuschen, schreibt Amnesty International in einer Aussendung. Die in Gesetzen verankerte Kopftuchpflicht werde weiterhin vom Sicherheitsapparat durchgesetzt werden – dieser handelt unter völliger Straffreiheit.

Während einer Pressekonferenz am 3. Dezember 2022 sagte der iranische Generalstaatsanwalt, Mohammad Jafar Montazeri: „Die ‚Sittenpolizei‘ (gasht-e ershad) hat nichts mit der Justiz zu tun und wurde von demjenigen [Gremium] aufgelöst, das sie in der Vergangenheit eingerichtet hat.“

Dann relativierte er seine Aussage und fügte hinzu: „Die Justiz wird auch weiterhin das Verhalten der Menschen in der Gesellschaft regeln“. Dies deutet darauf hin, dass die Kontrolle über die Körper der iranischen Frauen weitergehen wird. Staatliche Medien berichteten am nächsten Tag, dass „die Schließung der Sittenpolizei von keiner offiziellen Behörde in der Islamischen Republik Iran bestätigt wurde.“

„Die Erklärung des Generalstaatsanwalts war absichtlich vage. Sie erwähnte die rechtliche und politische Grundstruktur nicht, die die Praxis der Zwangsverschleierung von Frauen und Mädchen aufrechterhält“, sagte Heba Morayef, Regionaldirektorin von Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika.

„Die Behauptung, die ‚Sittenpolizei‘ habe nichts mit der Justiz zu tun, verzerrt die Tatsache, dass die Justiz seit Jahrzehnten die Kriminalisierung von Frauen und Mädchen durch missbräuchliche und diskriminierende Zwangsverschleierungsgesetze absegnet. Die iranischen Behörden schieben sich nun angesichts der Empörung über diese extreme Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung und Gewalt gegenseitig die Schuld zu, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.“

Staatlich abgesegnete Verfolgung von Frauen

Heba Morayef sagt: „Die internationale Gemeinschaft und die globalen Medien dürfen sich nicht täuschen lassen. Die Verschleierungspflicht ist im iranischen Strafgesetzbuch und in anderen Gesetzen und Verordnungen verankert. Sie ermöglichen es Behörden und Sicherheitskräften, Frauen willkürlich festzunehmen und zu inhaftieren und ihnen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Spitälern, Schulen, Regierungsbüros und Flughäfen zu verweigern, wenn sie ihr Haar nicht bedecken.“

Die iranische „Sittenpolizei“ ist eine Unterabteilung der iranischen Polizei, die dem Innenministerium unterstellt ist. Trotz der Erklärung des Generalstaatsanwalts, der versucht, die Justiz von der „Sittenpolizei“ zu distanzieren, gelten deren Mitglieder nach der iranischen Strafprozessordnung als „Justizbeamte“ (zabetan-e qazai). Sie dürfen unter der Aufsicht und auf Anweisung des Staatsanwalts Verhaftungen und Verhöre durchführen.

Die „Sittenpolizei“ überwacht die gesamte weibliche Bevölkerung, aber die Überwachung deren Körper ist nicht auf den Staat beschränkt. Die missbräuchlichen, diskriminierenden und entwürdigenden Zwangsverschleierungsgesetze des Iran ermöglichen es nicht nur staatlichen Bediensteten, sondern auch nichtstaatlichen Ordnungskräften, Frauen und Mädchen täglich in der Öffentlichkeit zu belästigen und zu verletzen.

Kopftuchpflicht für Mädchen ab 9 Jahren

Gesetze zur Zwangsverschleierung verletzen eine ganze Reihe von Rechten, darunter das Recht auf Gleichheit, Privatsphäre sowie Meinungs- und Glaubensfreiheit. Außerdem erniedrigen sie Frauen und Mädchen und berauben sie ihrer Würde, ihrer körperlichen Autonomie und ihres Selbstwerts.

Nach Artikel 638 des islamischen Strafgesetzbuchs des Iran wird jede Handlung, die als „anstößig“ für die öffentliche Ordnung angesehen wird, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen bis zu zwei Monaten oder 74 Peitschenhieben bestraft. In einer Erläuterung zu diesem Artikel heißt es, dass Frauen, die in der Öffentlichkeit unverschleiert gesehen werden, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen bis zu zwei Monaten oder einer Geldstrafe zu bestrafen sind.

Das Gesetz gilt für Mädchen ab neun Jahren, was das Mindestalter für die Strafmündigkeit von Mädchen in Iran ist. In der Praxis haben die Behörden eine Kopftuchpflicht für Mädchen ab dem siebten Lebensjahr eingeführt, wenn sie in die Grundschule kommen.

„Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die Demonstrierenden in Iran nicht nur die Abschaffung der ‚Sittenpolizei‘ fordern, sondern die Transition in ein politisches und rechtliches System, das ihre grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten respektiert. Der Volksaufstand in Iran spiegelt die landesweite Wut über die jahrzehntelange gewaltsame Unterdrückung des iranischen Volkes wider“, sagt Heba Morayef.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.a