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PA: Neuer Amnesty Bericht zu Nepal

Die indigenen Völker Nepals haben in den letzten fünf Jahrzehnten infolge einer missbräuchlichen Naturschutzpolitik eine ganze Reihe von Menschenrechtsverletzungen erlitten. Das zeigt ein heute von Amnesty International und dem Community Self-Reliance Centre (CSRC) veröffentlichter Bericht.

9. August 2021. Der Bericht „Violations in the name of conservation“ („Verletzungen im Namen des Naturschutzes“) dokumentiert, wie die Errichtung von Nationalparks und anderen „Schutzgebieten“ dazu geführt hat, dass Zehntausende Angehöriger indigener Völker gewaltsam von ihrem angestammten Land vertrieben wurden und ihnen der Zugang zu Gebieten verwehrt wurde, von denen sie für ihren Lebensunterhalt abhängen. Am Beispiel der Nationalparks Chitwan und Bardiya zeigt der Bericht auf, wie die Durchsetzung dieser Politik häufig zu willkürlichen Verhaftungen, Folter, rechtswidrigen Tötungen und Zwangsvertreibungen aus informellen Siedlungen geführt hat. „Nepal wird oft als beispielhafte Erfolgsgeschichte im Naturschutz angepriesen. Leider hat dieser Erfolg einen hohen Preis für die indigenen Völker des Landes, die seit Generationen in diesen Schutzgebieten leben und von ihnen abhängig sind“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Direktorin für Südasien bei Amnesty International. Und weiter: „Seit den 1970er Jahren haben die nepalesischen Regierungen eine Naturschutzpolitik verfolgt, die die indigenen Völker von ihrem angestammten Land vertrieben und ihren Zugang zu traditionellen Nahrungsmitteln, Heilpflanzen und anderen Ressourcen stark eingeschränkt hat.“

Indigene Völker landlos und ohne Lebensgrundlage

Nationalparks und andere „Schutzgebiete“ erstrecken sich über fast ein Viertel der Fläche Nepals, wobei sich die überwiegende Mehrheit in den angestammten Heimatgebieten der indigenen Völker Nepals befindet. Jahrzehnte nach ihrer Einrichtung sind viele Angehörige indigener Völker, die vertrieben wurden, nach wie vor landlos und von weiteren Zwangsvertreibungen aus den informellen Siedlungen, in denen sie jetzt leben, bedroht. Sie haben weder Zugang zu einer alternativen Lebensgrundlage noch eine Entschädigung für ihre Verluste erhalten.

Nationalparks zunehmend militarisiert

Der Bericht zeigt auch, dass Angehörige indigener Völker häufig festgenommen und inhaftiert werden, wenn sie Nationalparks und Reservate betreten. Viele von ihnen wurden von den in den Parks eingesetzten Armeeangehörigen misshandelt und manchmal gefoltert. Einige sind infolgedessen gestorben, darunter der 26-jährige Raj Kumar Chepang, nachdem er im Juli 2020 in Chitwan von Armeeangehörigen verprügelt wurde. Die Befugnisse der nepalesischen Armee zur Festnahme, Inhaftierung und Gewaltanwendung in Nationalparks und anderen „Schutzgebieten“ werden durch das nationale rechtliche Regelwerk weder klar definiert noch eingeschränkt. Eine kürzlich in der Pufferzone von Chitwan durchgeführte Studie hat ergeben, dass die Rolle der nepalesischen Armee beim Naturschutz zunimmt und die Nationalparks zunehmend militarisiert werden.

Forderung nach Rückkehr und Verwaltung der Schutzgebiete durch die indigenen Völker

„Seit fast einem halben Jahrhundert werden indigene Völker in Nepal von Regierungen im Stich gelassen, die laut Verfassung verpflichtet wären, deren Rechte zu wahren. Um diesen Schaden zu beheben, müssen die nepalesischen Behörden die Rechte der indigenen Völker auf ihr angestammtes Land anerkennen und ihnen die Rückkehr ermöglichen“, sagte Jagat Basnet, Exekutivdirektor des CSRC. „Dies muss mit Gesetzesänderungen einhergehen, die das Recht der indigenen Völker auf volle Beteiligung an der Verwaltung der Schutzgebiete garantieren, sowie mit einem inklusiven und partizipativen Prozess, um eine angemessene Entschädigung für das von den nepalesischen Behörden zugefügte Unrecht zu vereinbaren.“

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Eleonore Rudnay +43 664 400 10 56
E-Mail: presse@amnesty.at

PA: Internationaler Tag der indigenen Völker am 9. August

Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)  berichtet über die wachsende Bedrohung für Indigene weltweit.

8. August 2021. Brasilien hat gerade das sogenannte „Landraubgesetz“ verabschiedet. Dort ringen indigene Gemeinschaften um Anerkennung und Respektierung ihrer traditionellen Territorien. Auch in Europa kämpfen Indigene um den Erhalt ihrer Lebensgrundlage: Der Kupferbergbau in Norwegen bedroht Rentiere und Lachse der Sami. Das Scheitern der Konzernverantwortungsinitiative in unserem Nachbarland Schweiz setzt den Ressourcenabbau Schweizer Großkonzerne auf indigenem Land fort, ohne dass diese ernsthaft in die Pflicht genommen werden.
Indigene Völker sind weltweit wachsender Bedrohung ausgesetzt, nicht nur durch den Klimawandel, sondern auch durch massive Unterdrückung und Verfolgung. Auf ihrem Land befinden sich die meisten Rohstoffe, die von Großkonzernen aufgrund der Gier nach Ressourcen abgebaut werden – zu oft ohne vorherige Zustimmung oder Entschädigungsregelung.

Die österreichische Menschenrechtsorganisation für Indigene Völker, Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN),  äußerst sich besorgt um die Lage der Indigenen: Im Jahr 2019 wurden 212 Menschen dafür ermordet, dass sie sich für die Einhaltung von Menschenrechten und den Schutz der Umwelt einsetzten, konstatiert die Menschenrechtsorganisation Global Witness in ihrem Report 2020. Die NGO Frontline Defenders berichtet, dass im Jahr 2020 331 Umweltschützer- und Menschenrechtsverteidiger*innen ermordet wurden – ein erheblicher Anteil davon setzte sich spezifisch für Indigene Rechte ein (26%). Seit 2017 hat Front Line Defenders die Ermordung von 327 Personen dokumentiert, die für die Rechte Indigener eintraten. Die Zahlen umfassen nur dokumentierte Fälle, die Dunkelziffer ist hoch.
Darüber hinaus werden viele indigene Menschenrechts-Aktive eingeschüchtert, unrechtmäßig gefangen genommen, usw. Dieses Schicksal erleiden viele Menschenrechtsverteidiger*innen, der Anteil der Indigenen ist jedoch gemessen am Bevölkerungsanteil überproportional hoch.

Auch für die Indigenen Europas gibt es wenig Lichtblicke. So fürchten Sami im äußersten Norden Norwegens um ihre Lebensgrundlage, denn auf ihrem Gebiet soll Kupfer abgebaut werden. Die Region ist die Kinderstube der Rentiere der Sami. Außerdem soll der Abraum der Nussir-Kupfermine im nahegelegenen Repparfjord verklappt werden und gefährdet den Lachsbestand der Sami-Fischer. Projektpartner und Abnehmer des Kupfers ist das deutsche Unternehmen Aurubis aus Hamburg. Schweizer Unternehmen wie Glencore und Holcim sind ebenfalls auf indigenen Territorien involviert.

Die Konvention 169 der Internationalen Arbeitsorganisation der UN (ILO 169) ist bislang die einzige internationale Norm, die Indigenen Völkern rechtsverbindlich Schutz gewährt. Sie wurde erst von 24 Staaten ratifiziert, davon sechs in Europa. Die Bemühungen um eine Ratifikation in Österreich reichen weit zurück. Der österreichische Rechtsexperte und Vertreter René Kuppe hofft: „Die Ratifizierung durch Deutschland sollte den Weg freimachen, damit auch weitere europäische Staaten wie Österreich und die Schweiz diese wichtige Konvention ratifizieren“. Leider stellte gerade kürzlich das österreichische Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten (Abteilung: Volksgruppenangelegenheiten und Minderheitenschutz) klar, dass „eine Ratifikation durch Österreich nicht in Aussicht genommen (wird) „.

Weltweit zählen sich über 370 Millionen Menschen zu insgesamt mindestens  5.000 Indigenen Völkern.

Zum Internationalen Tag der Indigenen Völker ruft AKIN weiter auf, die Ratifikation der ILO Konvention 169 auf die Tagesordnung des Parlaments zu setzen und dem Beispiel Deutschlands zu folgen.

Rückfragehinweis:

Univ. Doz. Dr. Peter Schwarzbauer (Obmann)
Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)
schwarzbauer@arbeitskreis-indianer.at
Tel:: 0680 1155444

Podiumsdiskussion: Unerhört?! Afghanische Frauen in der Diaspora

Was sind die größten Herausforderungen für afghanische Frauen in Österreich und Europa? Welche Erfolge haben die Frauen in der Diaspora erreicht? Wie kann eine friedliche Entwicklung in Afghanistan nachhaltig unterstützt werden? Wie kann die Integration von afghanischen Frauen am österreichischen Arbeitsmarkt gelingen?

Bei der Podiumsdiskussion über das Engagement afghanischer Frauen in der Diaspora diskutieren Homa Abbas (Afghanischer Frauenverein, Deutschland), Dr. Shafiqa Razmenda (Afghan EU Women Coalition), Masomah Regl (FIVESTONES, Graz), Farzana Niazi (Verein Begegnung Arcobaleno, Linz) und Asiye Sel (Arbeiterkammer Wien).
Moderation: Magda Seewald (VIDC)

14. August 2021, 16:00 – 17:15 Uhr
VHS Großfeldsiedlung, Kürschnergasse 9, 1210 Wien


Mehr Info zum Thema und zu den Diskutant*innen

Die Podiumsdiskussion findet im Rahmen der Festveranstaltung „25 Jahre Afghanischer Kulturverein AKIS“ statt und ist beschränkt auf 99 Besucher*innen.

Es gelten die  COVID-19 Schutzmaßnahmen des Bundes und der Stadt Wien, insbesondere die 3G-Regel. Eine verbindliche Anmeldung ist erforderlich.

Anmeldung: mir.ghousudden@chello.at, Tel.: +43660 3545469

PA: Drakonisches Sicherheitsgesetz in Bangaldesch schränkt Meinungsfreiheit im Internet ein

Amnesty International berichtet von neuen weitreichenden Befugnissen der Behörden zur Überwachung des Internets. Insgesamt mehr als 400 Personen seien inhaftiert, darunter Journalist*innen, Künstler*innen und Aktivist*innen. Amnesty fordert die Abschaffung des Gesetzes oder eine Überarbeitung zur Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen.

26. Juli 2021) Die Behörden in Bangladesch müssen die massiven Einschränkungen des Rechts auf Meinungsfreiheit im Internet aufheben und das drakonische Gesetz zur digitalen Sicherheit umgehend abschaffen, sofern es nicht in Übereinstimmung mit internationalen Menschenrechtsnormen gebracht werden kann. Dies fordert Amnesty International in einem heute veröffentlichten Briefing.

Im Rahmen des Berichts „No space for dissent“ untersuchte Amnesty International zehn Fälle von Personen, die unter dem Gesetz zur digitalen Sicherheit (Digital Security Act, DSA) massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt waren. Sie „verschwanden“, wurden willkürlich inhaftiert und gefoltert – nur, weil sie einflussreiche Persönlichkeiten in den Sozialen Medien kritisiert hatten. Der DSA, der vor drei Jahren verabschiedet wurde, beinhaltet breit gefasste und vage Bestimmungen und räumt den Behörden weitreichende Befugnisse zur Internetüberwachung ein.

Inhaftierungen, Folter, Todesfall
In Bangladesch wurden bis Juli 2021 mindestens 433 Personen unter dem DSA inhaftiert. Den meisten von ihnen wird das Verbreiten von Falschinformationen und üble Nachrede im Internet vorgeworfen. Zu den Betroffenen gehören unter anderem Journalist*innen, Karikaturist*innen, Musiker*innen, Aktivist*innen, Unternehmer*innen, Studierende und sogar ein Bauer, der weder lesen noch schreiben kann. Es kam bereits zu einem Todesfall: Mushtaq Ahmed starb im Gefängnis an einem Herzinfarkt, nachdem er dort zehn Monate lang ohne Prozess im Zusammenhang mit Anschuldigungen unter dem DSA inhaftiert war. Ein Mithäftling berichtete, dass Mushtaq Ahmed gefoltert worden sei.

Kaum Spielraum für unabhängige Medien
„Die Maßnahmen, die von den Behörden im Rahmen des DSA ergriffen wurden, zeigen, wie gefährlich es heute in Bangladesch geworden ist, die eigene Meinung zu äußern und abweichende Ansichten zu vertreten“, kommentiert Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International den heute veröffentlichten Bericht. „Die massiven Einschränkungen der Meinungsvielfalt haben einen abschreckenden Effekt auf die gesamte Gesellschaft dort. Das Vorgehen der Behörden engt den Spielraum für unabhängige Medien und zivilgesellschaftliche Organisationen stark ein.“ Schlack fordert, dass „die Verantwortlichen alle Gefangenen freilassen, die nur deshalb festgehalten werden, weil sie ihr Recht auf freie Meinungsäußerung wahrgenommen haben.“

„Waffe gegen Andersdenkende“
Amnesty kritisiert, dass die Art und Weise, wie Verleumdung unter dem Gesetz zur digitalen Sicherheit strafrechtlich kriminalisiert wird, schwerwiegende Mängel aufweist. Dabei wird der DSA instrumentalisiert, um Andersdenkende zum Schweigen zu bringen. Die Organisation fordert die bangladeschischen Behörden auf, dafür zu sorgen, dass Verleumdungen in einem zivilrechtlichen und nicht in einem strafrechtlichen Prozess verhandelt werden. „Viele Bestimmungen im DSA kriminalisieren ein Verhalten, das als solches gar nicht unter Strafe stehen sollte. Die Anwendung dieses Gesetzes als Waffe gegen Andersdenkende durch die Behörden muss beendet werden“, so Annemarie Schlack. Und weiter: „Die UN-Mitgliedstaaten, die sich besorgt über das Recht auf freie Meinungsäußerung in Bangladesch gezeigt haben, müssen diese Besorgnis angesichts der anhaltenden Menschenrechtsverstöße unter dem DSA weiterhin zum Ausdruck bringen. Sie müssen außerdem mit den bangladeschischen Behörden an der Umsetzung ihrer Empfehlungen arbeiten, damit sichergestellt wird, dass kritische Stimmen nicht länger zum Schweigen gebracht werden.“

Hintergrund:
Der im Oktober 2018 eingeführte DSA wird zunehmend eingesetzt, um abweichende Meinungen in den Sozialen Medien, auf Internetseiten und anderen digitalen Plattformen zu unterdrücken. Den Betroffenen drohen bis zu lebenslange Haftstrafen. Das Gesetz erteilt den Strafverfolgungsbehörden willkürliche Befugnisse, Durchsuchungen durchzuführen, Geräte und deren Inhalte zu beschlagnahmen und Personen ohne Haftbefehl zu inhaftieren, nur weil sie einen Kommentar im Internet geteilt haben. Dieses Vorgehen stellt einen Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung dar, das im Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (IPbpR) verankert ist, zu dessen Vertragsstaaten Bangladesch gehört.

Noch vor Inkrafttreten des DSA äußerten die UN-Sonderberichterstatter*innen für Meinungsfreiheit und die Lage der Menschenrechtsverteidiger*innen Bedenken. Im Rahmen der allgemeinen regelmäßigen Überprüfung (Universal Periodic Review, UPR) empfahlen zahlreiche UN-Mitgliedsstaaten der Regierung von Bangladesch, den DSA zu ändern, um „die Meinungsfreiheit im Internet sicherzustellen“. Obwohl die bangladeschische Regierung diese Empfehlung annahm, versäumte sie bisher deren Umsetzung. Stattdessen geht sie weiterhin massiv gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung vor.

Amnesty International hat ein besorgniserregendes Muster festgestellt, nach dem die Behörden die Paragrafen 25 (Weitergabe, Veröffentlichung etc. von beleidigenden, falschen oder bedrohlichen Dateninformationen), 29 (Veröffentlichung, Weitergabe etc. von verleumderischen Informationen) und 31 (Straftatbestand und Strafe für die Gefährdung von Recht und Ordnung etc.) des Sicherheitsgesetzes als Waffe einsetzen, um kritische Stimmen ins Visier zu nehmen und zu schikanieren.

Das Cyber-Tribunal mit Sitz in Dhaka, vor dem Straftaten im Internet – einschließlich der Fälle unter dem DSA – verhandelt werden, hat zwischen 1. Jänner und 6. Mai 2021 199 Fälle bearbeitet. Amnesty International stellte fest, dass 134 dieser Fälle auf Grundlage der drei genannten Paragrafen des DSA verhandelt wurden. In 80 Prozent dieser Fälle (107 von 134 Fällen) wurden die Verfahren sowohl nach Paragraf 25 als auch nach Paragraf 29 des DSA eingeleitet. Das Cyber-Tribunal hat im Berichtszeitraum fast 50 Prozent der Fälle (97 von 199 Fällen) wegen mangelnder Begründung und Beweise abgewiesen. Das macht jedoch die Menschenrechtsverletzungen, die die Betroffenen erlitten haben, nicht ungeschehen – einschließlich ihrer Inhaftierung über längere Zeiträume, noch bevor die Fälle überhaupt vor Gericht waren.

Im Rahmen des Berichts von Amnesty International zeigte sich, dass in sechs von zehn Fällen alle drei Paragrafen des DAS, gegen drei weitere Personen die Paragrafen 25 und 31 angewendet wurden. Die Klagen gegen acht der zehn Personen, deren Fälle im Rahmen des Berichts untersucht wurden, wurden von Vertreter*innen gesetzgebender oder Strafverfolgungsbehörden oder von Mitgliedern der Regierungspartei Awami League eingereicht.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at
Presseteam Amnesty International Österreich
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PA: Nachhaltig in Linz

Neuauflage des Nachhaltigkeits-Guides „Wegweiser“ stellt klimafreundliche und faire Initiativen, Geschäfte und Lokale in Linz vor.

Linz, 22.07.2021: Gemeinsam mit dem Umweltressort der Stadt Linz hat der entwicklungspolitische Verein Südwind OÖ den Wegweiser „Nachhaltig in Linz” überarbeitet und neu aufgelegt. Die zweite Auflage gibt einen Überblick über faire und klimafreundliche Angebote in der Landeshauptstadt.

Die Neuauflage des Wegweisers zeigt das breite Spektrum an Geschäften, Lokalen und Initiativen, die faire, ökologische und klimafreundliche Alternativen quer durch die Stadt anbieten. Auch unsere IRIS Umweltpreisträger*innen der vergangenen Jahre werden speziell vor den Vorhang geholt. Ich bedanke mich herzlich beim Team von Südwind OÖ für die Erstellung“, so die Linzer Umweltreferentin Stadträtin Mag.a Eva Schobesberger. 

Bei der Erstellung war es dem Redaktionsteam ein Anliegen alles lokal durchzuführen. Der Linzer Fotograf Jürgen Grünwald wurde für die Erstellung der Bilder, die Grafikdesignerin Birgitt Müller von Eigenbrot für die grafische Umsetzung beauftragt. Gedruckt wurde beim Traditionsunternehmen Gutenberg nach höchsten ökologischen Standards, die Verteilung erfolgt in Zusammenarbeit mit der Linzer Sozialeinrichtung Kontrast.

Der Wegweiser zeigt, dass jede und jeder von uns ein stückweit zum Klimaschutz und sozialer Gerechtigkeit beitragen kann, indem wir unser tägliches Konsumverhalten hinterfragen und verändern, aber auch selbst aktiv werden. Der Nachhaltigkeits-Guide ist dabei ein wichtiger Wegweiser und beweist, dass in der Fairtrade-Stadt Linz nicht lange nach Alternativen gesucht werden muss.“ erklärt Nora Niemetz von Südwind OÖ.

Die Broschüre liegt unter anderem in vielen Linzer Geschäften, in den Volkshäusern und Museen sowie bei Südwind OÖ auf. Auch online ist er unter www.suedwind.at/wegweiser abrufbar. 

Zudem wird der gedruckte Guide beim „Fest für Alle“ am Martin-Luther-Platz am 30. Juli am Infostand von Südwind OÖ verteilt. Das Fest holt die vielfältigen Möglichkeiten eines guten Lebens für alle und freiwilligen Engagements für ein nachhaltiges Leben ins Zentrum von Linz. Schwerpunkte bilden dabei die Themen Ressourcen & Konsum, Mobilität, Ernährung, Partizipation, Soziales & Menschenrechte.

Weiterführende Links und Pressefotos:

Pressebilder: www.suedwind.at/wegweiser, kostenlos unter Copyright-Angabe
IRIS-Umweltpreis: www.linz.at/iris.php
Fest für Alle: www.linztermine.at/event/701739

Rückfragehinweis:
Nora Niemetz
Südwind Oberösterreich
Tel: 067763776580 nora.niemetz@suedwind.atwww.suedwind.at/ooe

PA: Amnesty-Bericht zu Libyen

Neue Beweise für schwere Menschenrechtsverletzungen in Haftzentren für Geflüchtete – Europa muss Rückführungen stoppen. BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG DIESES BERICHTS: Donnerstag, 15. Juli 2021, 00:01 GMT.

Wien, 14. Juli 2021. Männer, Frauen und Kinder, die bei der Überquerung des Mittelmeers aufgegriffen und unter Zwang in libysche Haftzentren zurückgebracht werden, sind dort schweren Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. Dazu zählt auch sexualisierte Gewalt. Das zeigen neue Beweise, die Amnesty International in einem heute veröffentlichten Bericht vorlegt, der die furchtbaren Folgen der Zusammenarbeit Europas mit Libyen im Bereich Migration und Grenzkontrolle verdeutlicht. Der Bericht ‚No one will look for you‘: Forcibly returned from sea to abusive detention in Libya dokumentiert, wie die jahrzehntelangen Menschenrechtsverletzungen gegen Geflüchtete und Migrant*innen in libyschen Haftzentren auch in den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 unvermindert weitergingen, trotz der wiederholten Versprechen der Behörden, gegen diese vorzugehen.

Verschwindenlassen und Vergewaltigungen durch Wärter in libyschen Haftzentren
Im Rahmen der Recherchen zum Bericht stellte sich auch heraus, dass Libyens Amt für die Bekämpfung illegaler Migration (DCIM), eine Abteilung des Innenministeriums, seit Ende 2020 diesen Missbrauch sogar noch legitimiert hat: Seitdem sind der Behörde zwei neue Haftzentren unterstellt, in denen in den vergangenen Jahren Hunderte von Geflüchteten und Migrant*innen durch die Hand von Milizen dem Verschwindenlassen zum Opfer fielen. In einem der kürzlich unbenannten Zentren sagten Überlebende, dass die Wärter Frauen vergewaltigten und sie sexualisierter Gewalt aussetzten, unter anderem indem sie sie im Austausch für Essen oder ihre Freiheit zu Sex zwangen.

Systematische Folger, sexualisierte Gewalt und Zwangsarbeit
Der Amnesty-Bericht beschreibt detailliert die Erfahrungen von 53 Geflüchteten und Migrant*innen, die zuvor in Zentren festgehalten wurden, die nominell unter der Kontrolle des DCIM stehen. 49 von ihnen wurden direkt nach ihrem Aufgreifen auf See inhaftiert. „Dieser erschreckende Bericht wirft ein neues Licht auf das Leid der Menschen, die auf See aufgegriffen und nach Libyen zurückgebracht werden, wo sie sofort in willkürliche Haft genommen und systematisch Folter, sexualisierter Gewalt, Zwangsarbeit und anderer Ausbeutung ausgesetzt werden, und das bei völliger Straffreiheit der Täter. Währenddessen belohnen die libyschen Behörden diejenigen, die unter begründetem Verdacht stehen, solche Menschenrechtsverletzungen zu begehen, mit Machtpositionen und höheren Dienstgraden. Das bedeutet, dass wir Gefahr laufen, dass sich dieses schreckliche Szenario fortsetzt“, sagte Diana Eltahawy, stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

Komplizenschaft Europas und Straflosigkeit der Täter*innen
„Der Bericht wirft auch ein Schlaglicht auf die anhaltende Komplizenschaft europäischer Staaten, die es der libyschen Küstenwache weiterhin ermöglicht und sie dabei unterstützt, Menschen auf See abzufangen und sie gewaltsam in die Gefangenschaft in Libyen zurückzuschicken, obwohl sie genau wissen, welche Schrecken sie dort erwarten.“ Amnesty International fordert die europäischen Staaten auf, die Zusammenarbeit mit Libyen in den Bereichen Migration und Grenzkontrollen auszusetzen. In dieser Woche wird das italienische Parlament über die Fortsetzung der Bereitstellung von militärischer Unterstützung und Ressourcen für die libysche Küstenwache debattieren.

Informelle Gefangenenlager wurden „legitimiert“
Die libyschen Behörden hatten zugesichert, die DCIM-Zentren zu schließen, in denen es regelmäßig zu Misshandlungen kam; allerdings haben sich ähnliche Muster von Menschenrechtsverletzungen in neu eröffneten oder wieder eröffneten Zentren wiederholt. Ein Beispiel für die fest verwurzelte Straflosigkeit sind die informellen Gefangenenlager, die ursprünglich von Milizen betrieben wurden und nun legitimiert und in das DCIM integriert worden sind. Im Jahr 2020 waren Hunderte von Menschen, die zuvor nach Libyen zurückgebracht worden waren, an einem informellen Ort, der damals von einer Miliz kontrolliert wurde, „verschwunden“. Inzwischen haben die libyschen Behörden den Ort in das DCIM integriert, ihm den Namen „Tripoli Gathering and Return Centre“ gegeben, umgangssprachlich auch als „Al-Mabani“ bekannt, und darüberhinaus den ehemaligen Direktor und andere Mitarbeiter*innen des nun geschlossenen DCIM-Zentrums Tajoura mit der Leitung betraut. Tajoura, das für Folter und andere Misshandlungen berüchtigt war, wurde im August 2019 geschlossen, einen Monat nach Luftangriffen, bei denen mindestens 53 Gefangene getötet wurden.

Anhaltende Misshandlungen, Zwangsarbeit und Selbstmordversuche
In der ersten Hälfte des Jahres 2021 wurden mehr als 7.000 auf See abgefangene Menschen zwangsweise nach Al-Mabani gebracht. Die dort inhaftierten Personen berichteten Amnesty International, dass sie Folter und anderen Misshandlungen, grausamen und unmenschlichen Haftbedingungen, Erpressung und Zwangsarbeit ausgesetzt waren. Einige berichteten auch, dass sie invasiven, erniedrigenden und gewalttätigen Leibesvisitationen unterzogen wurden.

Das Zentrum Shara‘ al-Zawiya in Tripolis ist eine Einrichtung, die früher ebenfalls von Milizen betrieben und vor kurzem in das DCIM integriert wurde. Das Zentrum ist für besonders schutzbedürftige Personen bestimmt. Ehemalige Inhaftierte dort sagten, dass die Wärter Frauen vergewaltigten und einige von ihnen im Austausch für ihre Freilassung oder für lebenswichtige Dinge wie sauberes Wasser zu Sex gezwungen wurden.

„Grace“ sagte, dass sie schwer geschlagen wurde, weil sie sich weigerte, einer solchen Forderung nachzukommen: „Ich sagte [dem Wärter] Nein. Er benutzte eine Pistole, um mich zu schlagen. Er benutzte einen ledernen Soldatenschuh … um mich gegen die Hüfte zu [treten].“ Zwei junge Frauen in der Einrichtung versuchten aufgrund solcher Misshandlungen, sich das Leben zu nehmen.

Drei Frauen berichteten auch, dass zwei Babys, die mit ihren Müttern nach einer versuchten Überfahrt über das Meer festgehalten wurden, Anfang 2021 starben, nachdem das Wachpersonal sich geweigert hatte, sie zu einer wichtigen medizinischen Behandlung in ein Krankenhaus zu bringen.

Der Bericht von Amnesty International dokumentiert ähnliche Muster von Menschenrechtsverletzungen, darunter schwere Schläge, sexualisierte Gewalt, Erpressung, Zwangsarbeit und unmenschliche Bedingungen in sieben DCIM-Zentren in Libyen. Im Abu-Issa-Zentrum in der Stadt al-Zawiya berichteten Inhaftierte, dass ihnen gehaltvolle Nahrung verweigert wurde, bis manche von ihnen verhungerten.

In Al-Mabani und zwei weiteren DCIM-Zentren dokumentierte Amnesty International den rechtswidrigen Einsatz tödlicher Gewalt, als Wachleute und andere bewaffnete Männer auf Inhaftierte schossen und es dabei zu Verletzten und Toten kam.

„Das gesamte Netz der libyschen Haftzentren für Geflüchtete ist durch und durch verrottet und muss abgeschafft werden. Die libyschen Behörden müssen alle Gefängnisse sofort schließen und die Inhaftierung von Geflüchteten und Migrant*innen beenden“, sagte Diana Eltahawy.

Libysche „Rettungs“-Einsätze gefährden Leben
Zwischen Januar und Juni 2021 hat die von der EU unterstützte libysche Küstenwache im Rahmen so genannter „Rettungs“-Missionen rund 15.000 Menschen auf See abgefangen und nach Libyen zurückgeschickt – mehr als im gesamten Jahr 2020. Von Amnesty International befragte Personen beschrieben das Verhalten der libyschen Küstenwache durchweg als fahrlässig und missbräuchlich. Überlebende schilderten, wie die libysche Küstenwache ihre Boote absichtlich beschädigte und in einigen Fällen zum Kentern brachte, was dazu führte, dass Geflüchtete und Migrant*innen in mindestens zwei Fällen ertranken. Ein*e Augenzeuge*in sagte, dass libysche Küstenwächter mit ihren Handys filmten, nachdem sie ein Schlauchboot zum Kentern gebracht hatten, anstatt alle Überlebenden zu retten.

In den ersten sechs Monaten des Jahres 2021 sind mehr als 700 Geflüchtete und Migrant*innen entlang der zentralen Mittelmeerroute ertrunken. Geflüchtete und Migrant*innen berichteten Amnesty International, dass sie bei ihren Versuchen, das Meer zu überqueren, häufig Flugzeuge über dem Meer oder Schiffe in der Nähe sahen. Doch diese boten ihnen vor dem Eintreffen der libyschen Küstenwache keine Hilfe an. Die europäische Grenzschutzagentur Frontex überwacht das Mittelmeer aus der Luft, um Boote von Geflüchteten und Migrant*innen auf See zu identifizieren. Seit Mai 2021 setzt sie außerdem eine Drohne über dieser Route ein. Europäische Marineboote haben das zentrale Mittelmeer weitgehend verlassen, um Flüchtlings- und Migrant*innenboote in Seenot nicht retten zu müssen. Italien und andere EU-Mitgliedsstaaten gewähren der libyschen Küstenwache weiterhin materielle Unterstützung, darunter Schnellboote, und arbeiten an der Einrichtung eines maritimen Koordinationszentrums im Hafen von Tripolis, das größtenteils aus dem EU-Treuhandfonds für Afrika finanziert wird.

„Trotz überwältigender Beweise für rücksichtsloses, fahrlässiges und rechtswidriges Verhalten der libyschen Küstenwache auf See und systematischer Menschenrechtsverletzungen in den Haftzentren nach der Ausschiffung unterstützen die europäischen Partner die libysche Küstenwache weiterhin dabei, Menschen gewaltsam genau zu den Misshandlungen zurückzubringen, vor denen sie in Libyen geflohen sind“, sagte Diana Eltahawy. „Es ist längst an der Zeit, dass die europäischen Staaten die unhaltbaren Konsequenzen ihres Handelns anerkennen. Sie müssen die Zusammenarbeit mit Libyen in Sachen Migration und Grenzkontrollen aussetzen und stattdessen den Tausenden schutzbedürftigen Menschen, die derzeit dort festsitzen, dringend benötigte Wege in die Sicherheit öffnen.“

BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST FÜR DIE VERÖFFENTLICHUNG DIESES BERICHTS: Donnerstag, 15. Juli 2021, 00:01 GMT.

Für Rückfragen wenden Sie sich bitte an eleonore.rudnay@amnesty.at
Presseteam Amnesty International Österreich
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Bericht: Afrika: Kulturinitiativen gegen Jihadismus im Sahel

Am 27. Mai 2021 veranstaltete das VIDC ein Webinar mit prominenten Sprecher*innen aus Westafrika und widmete sich darin der Frage, welche Rolle Musik, Film und Kunst angesichts der multiplen Krisen in der Sahel Region spielen. Nun wurde die Dokumentation dazu veröffentlicht.

Jihadistische und ethnische Milizen, Klimakrise, COVID-19 Pandemie stellen die Bevölkerung vor enorme Herausforderungen. Davon sind auch Kulturschaffende betroffen. Auftritte wurden in manchen Regionen zum Sicherheitsrisiko, Tourneen und Festivals mussten abgesagt werden.

Für die senegalesische Soziologin Aminata Ndiaye sind Kunst und Kultur zentral für diverse und inklusive Gesellschaften. Frauen seien zudem die effektiveren Friedenspolitikerinnen, so die Genderbeauftragte der Militärallianz G5 Sahel. Der Theatermacher Alioume Ndiaye aus Mali setzt sich bei seiner Arbeit für die Vermittlung von demokratischen Grundwerten und die Kritikfähigkeit der Jugend ein. So will er der Radikalisierung von Jugendlichen entgegenwirken. François A. Akouabo Adiana ist Programmleiter des größten afrikanischen Filmfestivals FESPACO. Er betonte ebenfalls die gesellschaftspolitische Wirkung von Kunst und Kultur, da sie den sozialen Zusammenhalt stärkten und kollektive Traumabewältigung in Krisen unterstützten.

Hier finden Sie die Links zum  Veranstaltungsbericht sowie das gesamte Webinar zum Nachsehen.
Die Diskussion fand anlässlich von Culture X Change # Mini Fespaco de Vienne 2021 statt.

PA: Reporter ohne Grenzen veröffentlicht neue Feinde der Pressefreiheit

Reporter ohne Grenzen (RSF) hat heute eine neue Liste mit den weltweit größten „Feindinnen und Feinden der Pressefreiheit veröffentlicht. Sie umfasst 37 Staats- und Regierungsoberhäupter, die in besonders drastischer Weise die rücksichtslose Unterdrückung der Pressefreiheit verkörpern.

Mit Viktor Orbán steht zum ersten Mal ein EU-Ministerpräsident auf der Liste, der seit seiner Rückkehr an die Macht im Jahr 2010 Pluralismus und Unabhängigkeit der Medien in Ungarn angreift. Ebenfalls neu dabei sind der immer wieder gegen Reporterinnen und Reporter hetzende brasilianische Präsident Jair Bolsonaro und der saudi-arabische Kronprinz Mohammed bin Salman, dem RSF unter anderem wegen des Mordes an Jamal Khashoggi Verbrechen gegen die Menschlichkeit vorwirft.

Auch die Hongkonger Regierungschefin Carrie Lam steht neu auf der Liste. In der chinesischen Sonderverwaltungszone musste mit der Zeitung Apple Daily im Juni ein Symbol der Pressefreiheit ihren Betrieb einstellen.

Daneben finden sich auf der Liste viele langjährige „Feinde der Pressefreiheit“. Zu ihnen gehören etwa Eritreas Präsident Isaias Afewerki, Chinas Staats[1]und Parteichef Xi Jinping, Syriens Machthaber Baschar al-Assad und der belarussische Präsident Alexander Lukaschenko. „In allen Weltregionen sind neue Namen hinzugekommen. Ihre Unterdrückungsmethoden sind verschieden, dienen aber demselben Zweck: Kritische Berichterstattung um jeden Preis zu verhindern. Darunter leiden die Journalistinnen und Journalisten, die trotzdem mutig weiterrecherchieren, aber auch die Bevölkerung, der damit der gerade in Zeiten einer globalen Pandemie so wichtige Zugang zu unabhängigen Informationen verwehrt wird“, sagte RSF[1]Geschäftsführer Christian Mihr.

„Erschreckend ist auch, dass die Verantwortlichen trotz brutaler Verbrechen oft straflos davonkommen.“ Die Liste der „Feindinnen und Feinde der Pressefreiheit“ erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie prangert jedoch besonders gravierende Beispiele für die Einschränkung journalistischer Arbeit an. Reporter ohne Grenzen veröffentlicht die Liste in unregelmäßigen Abständen seit 2001, zuletzt am 2. November 2016 zum UN-Welttag gegen Straflosigkeit für Verbrechen an Journalistinnen und Journalisten. RSF wird zu einem späteren Zeitpunkt eine Liste mit nichtstaatlichen Gruppen wie Extremisten- und Verbrecherorganisationen veröffentlichen.

Asien-Pazifik
Die meisten Neuzugänge in diesem Jahr verzeichnet die Region Asien-Pazifik, in der allein 13 der insgesamt 37 „Feindinnen und Feinde der Pressefreiheit“ regieren.
In Hongkong unterstützt Regierungschefin Carrie Lam mittlerweile offen die repressive Politik des chinesischen Präsidenten Xi Jinping gegen die Medien. Das führte zum Aus der kritischen Tageszeitung Apple Daily und zur Inhaftierung des Verlegers Jimmy Lai, der unter dem sogenannten, von Peking aufgezwungenen Sicherheitsgesetz angeklagt wurde. Er muss mit einer lebenslangen Haftstrafe rechnen.
Auf den Philippinen haben die Angriffe auf Journalistinnen und Journalisten und auf unabhängige Medien seit dem Amtsantritt von Präsident Rodrigo Duterte 2016 stark zugenommen. Mindestens vier Medienschaffende wurden dort im vergangenen Jahr wegen ihrer Arbeit getötet. Der wichtigste nationale Sender ABS-CBN musste schließen, weil seine Lizenz nicht erneuert worden war. Das Duterte-Regime hat außerdem die preisgekrönte Journalsitin Maria Ressa und die von ihr gegründete Nachrichtenseite Rappler im Visier. Gegen Ressa laufen mehrere Verfahren und in weniger als zwei Jahren wurden zehn Haftbefehle gegen sie ausgestellt.
In Myanmar hat Anfang Februar das Militär unter Juntachef Min Aung Hlaing wieder die Macht übernommen. Mit dem Putsch wurde die Pressefreiheit im Land innerhalb weniger Tage um zehn Jahre zurückgeworfen. Dutzende Journalistinnen und Journalisten wurden festgenommen und unabhängigen Medien die Lizenz entzogen. RSF ist äußerst besorgt, dass die neue Militärdiktatur zu ähnlich drakonischen Mitteln zurückgreifen könnte, wie es die Junta in den Jahren 1967 bis 2011 tat, als Journalistinnen und Journalisten gefoltert und in Hundekäfigen eingesperrt wurden.
Zu den weiteren Neuzugängen gehören der seit 1985 an der Macht stehende kambodschanische Ministerpräsident Hun Sen, der pakistanische Premierminister Imran Khan, Indiens Premier Narendra Modi, Sri Lankas Präsident Gotabaya Rajapaksa und Bangladeschs Premierministerin Sheikh Hasina.

Europäische Union
Auch innerhalb der Europäischen Union regiert ein Feind der Pressefreiheit. Seit Viktor Orbán und seine Fidesz-Partei 2010 an die Regierung gekommen sind, haben sie Ungarns Medienlandschaft Schritt für Schritt unter ihre Kontrolle gebracht. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunksender wurden in der staatlichen Medienholding MTVA zentralisiert, zu der auch Ungarns einzige Nachrichtenagentur MTI gehört. Die regionale Presse ist seit dem Sommer 2017 vollständig im Besitz Orbán-freundlicher Unternehmer. Im Herbst 2018 wurden fast 500 regierungsnahe Medienunternehmen in einer Holding zusammengefasst, um ihre Berichterstattung zentral zu koordinieren. Wichtige unabhängige Medien wurden ausgeschaltet. Zuletzt traf es das landesweit größte Nachrichtenportal Index.hu und den kritischen Radiosender Klubrádió. Auch die überregionalen Zeitungen Népszabadság und Magyar Nemzet wurden eingestellt. Regierungskritische und investigative Berichte finden über kleinere Online-Medien nur noch geringe Verbreitung. Wiederholt haben regierungsnahe Medien „schwarze Listen“ unliebsamer Journalistinnen und Journalisten veröffentlicht.

Lateinamerika
Erstmals auf der Liste der „Feinde der Pressefreiheit“ steht der brasilianische Präsident Jair Bolsonaro. Schon seit seinem Wahlkampf im Jahr 2018 setzt Bolsonaro vor allem auf die sozialen Netzwerke und umgeht die traditionellen Medien. Kritische Journalistinnen und Journalisten beleidigt, verunglimpft, stigmatisiert und demütigt er und bedient sich dabei bisweilen äußerst geschmackloser und vulgärer Sprache, besonders gegenüber weiblichen Medienschaffenden. Dass manche Medien „schlimmer als Müll“ seien, „weil Müll recyclebar“ sei, ist dabei noch eins der harmloseren Beispiele. Unterstützt wird Bolsonaro dabei von seinem engen Umfeld und vor allem seinen Söhnen, die ebenfalls Politiker sind und ihm in punkto aggressiver Rhetorik in nichts nachstehen. In den sozialen Medien fährt eine ganze Armee von Anhängerinnen, Anhängern und Bots Hetzkampagnen gegen die Presse. S
Seit Nicaraguas Staatspräsident Daniel Ortega 2016 zum dritten Mal in Folge ins Amt gewählt wurde, wird die unabhängige Presse im Land mit Drohungen, Verfolgungen, Verleumdungskampagnen, willkürlichen Festnahmen, dem Entzug von Werbegeldern und dem „Gesetz zur Regulierung ausländischer Agenten“ gegängelt. Seit 2018 wurde zudem die Lieferung von Tinte, Papier und Kautschuk so stark eingeschränkt, dass die meisten gedruckten Zeitungen des Landes ihr Erscheinen einstellen mussten. Vor der Präsidentenwahl im November 2021 hat das Ortega-Regime sein Zensurarsenal noch einmal verstärkt, indem gegen oppositionelle Politikerinnen, Politiker und Medien Gerichtsverfahren eingeleitet wurden.
Erstmals auf der Liste vertreten ist Miguel Díaz-Canel, seit Oktober 2019 Staatspräsident von Kuba. Unter ihm wird die Null-Toleranz-Politik der Castros gegenüber unabhängigen Medien unvermindert fortgesetzt, auch wenn durch die Ausbreitung des Internets vereinzelt Freiräume entstanden sind.
Wie schon 2016 ist auch in diesem Jahr Venezuelas Staatspräsident Nicolás Maduro auf der Liste vertreten.

Naher Osten und Nordafrika
Zu den Neuzugängen zählt der saudi-arabische Kronprinz Mohammed bin Salman. Aller Reformrhetorik zum Trotz hat der starke Mann im Staat seit seiner Ernennung 2017 die Repression vor Ort noch verstärkt. Mehr als 30 Journalistinnen und Journalisten, Bloggerinnen und Blogger sind derzeit in Saudi-Arabien im Gefängnis, weil sie kritisch über die Politik des Königreichs oder über die Zustände im Land berichtet haben. Mehrere sollen im Gefängnis gefoltert worden sein oder sind schwer krank und werden unzureichend medizinisch versorgt.
Die Ermordung des Exil-Journalisten Jamal Khashoggi im saudischen Konsulat in Istanbul 2018 hat gezeigt, dass Kritikerinnen und Kritiker selbst im Ausland nicht sicher sind. Vor dem Hintergrund hat RSF beim Generalbundesanwalt Strafanzeige gegen Mohammed bin Salman wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit erstattet.
Unverändert katastrophal ist die Situation unabhängiger Journalistinnen und Journalisten auch unter Syriens kürzlich im Amt betätigtem Präsidenten Baschar al-Assad, Ägyptens Präsident Abdel Fattah al-Sisi, Bahrains König Hamad bin Isa Al Chalifa und Irans religiösem Führer Ali Chamenei.
Im Iran wurde 2020 der Journalist Ruhollah Sam hingerichtet – die erste staatliche Exekution eines Medienschaffenden seit 30 Jahren.

Osteuropa und Zentralasien
In Osteuropa zählt RSF den russischen Präsidenten Wladimir Putin sowie Alexander Lukaschenko in Belarus bereits seit mehr als 20 Jahren zu rigorosen „Feinden der Pressefreiheit“.
In Russland brachte Putin nach seinem Amtsantritt im Jahr 2000 das Fernsehen sowie die wichtigsten unabhängigen Verlage unter die Kontrolle des Kreml. Seit den Massenprotesten im Winter 2011/12 verschärfte die Staatsmacht unter seiner Führung die Zensur auch im Internet massiv. Kritische Medienschaffende riskieren ihr Leben: Seit Putins Amtsantritt wurden mindestens 37 Reporterinnen und Reporter wegen ihrer Arbeit ermordet, kaum eines dieser Verbrechen wurde aufgeklärt. Nach den Protesten zur Unterstützung des Oppositionspolitikers Alexej Nawalny und wenige Monate vor der Duma-Wahl im September hat sich die Situation für unabhängige Medienschaffende in diesem Jahr noch einmal deutlich verschärft. Sie laufen Gefahr, willkürlich zu ausländischen Agentinnen und Agenten erklärt zu werden. Mehrere kremlkritische Nachrichtenportale mussten deshalb in den vergangenen Wochen ihre Arbeit einstellen oder kämpfen ums finanzielle Überleben.
Noch düsterer ist die Lage in der nordkaukasischen Teilrepublik Tschetschenien, wo Präsident Ramsan Kadyrow jeden Widerspruch mit brutaler Gewalt unterdrückt und seit 2016 zu den größten „Feinden der Pressefreiheit“ weltweit zählt.
In Belarus unterdrückt Alexander Lukaschenko, der das Land seit 1994 diktatorisch regiert, die freie Verbreitung von Informationen auf brutale Weise. Mehr als 500 Journalistinnen und Journalisten wurden seit Beginn der Proteste gegen seine Herrschaft im vergangenen Sommer festgenommen und im Gefängnis zum Teil schwer misshandelt. 25 von ihnen sind nach wie vor in Haft. Ausländische Medienschaffende haben kaum noch die Möglichkeit, legal in Belarus zu arbeiten. Der wichtigsten unabhängigen Nachrichtenseite Tut.by wurde die Lizenz entzogen, Chefredakteurin Maryna Solatawa sitzt im Gefängnis, der Zugang zur Seite ist inzwischen gesperrt. Am 23. Mai sorgte Lukaschenko für internationale Empörung, als er ein Passagierflugzeug nach Minsk umleiten und zwangslanden ließ, um den im Exil lebenden regimekritischen Blogger Roman Protassewitsch (Raman Pratassewitsch) verhaften zu lassen.
Neu auf der Liste der Pressefreiheit steht seit diesem Jahr Tadschikistans Präsident Emomali Rachmon. Die wichtigsten unabhängigen Medien mussten unter dem Druck der Staatsmacht schließen, unabhängige Webseiten und soziale Netzwerke werden blockiert. Die meisten Journalistinnen und Journalisten üben sich in strenger Selbstzensur. Wer kritisch über Korruption in der herrschenden Elite berichtet, riskiert jahrelange Gefängnisstrafen.
Ähnlich schwierig ist die Lage in Turkmenistan und im südkaukasischen Aserbaidschan. Die Präsidenten Gurbanguli Berdimuchamedow und Ilcham Alijew werden von RSF ebenfalls als „Feinde der Pressefreiheit“ eingestuft. Afrika südlich der Sahara
Einer der größten „Feinde der Pressefreiheit“ in Afrika ist Eritreas Präsident Isaias Afewerki, der seit 1993 regiert und seit Beginn der Auflistung im Jahr 2001 durchgehend vertreten ist. Das Regime hat jede freie Medienberichterstattung unterbunden. Im Zuge einer Verhaftungswelle vor nunmehr 20 Jahren kam auch der schwedisch-eritreische Journalist Dawit Isaak ins Gefängnis. RSF fordert unvermindert, dass er freikommt. Viele seiner Mitstreiter sind inzwischen gestorben.
Ebenso lange gelten Paul Kagame, der 1994 erst Vizepräsident und im Jahr 2000 Präsident Ruandas wurde, und der Staatschef von Äquatorialguinea, Teodoro Obiang Nguema Mbasogo, als erwiesene „Feinde der Pressefreiheit“. Kagame kann durch eine Verfassungsänderung für eine dritte Amtszeit kandidieren und theoretisch bis 2034 im Amt bleiben.
Neu hinzu gekommen sind die Präsidenten Paul Biya in Kamerun, Ismael Omar Guelleh in Dschibuti und Yoweri Museveni in Uganda.

Link zur Liste von RSF: https://www.reporter-ohne[1]grenzen.de/fileadmin/Redaktion/Downloads/Feinde_der_Pressefreiheit/RSF_Feinde_der_Pressefrei heit_2021.pdf  

Lesung: Körper als Erinnerungsort

mit Julia Cimafiejeva, Ricardo Domeneck und Fiston Mwanza Mujila.

Wenn der Himmel sich verdunkelt, die Meinungsfreiheit eingeschränkt ist, die Menschenrechte mit Füßen getreten werden, die Demokratie in den letzten Zügen liegt, Korruption mit Wohlwollen verwechselt wird und die Dämonen der Kolonisation und Sklaverei aufsteigen, dient der Körper als einzig verbliebener Wall einer Festung und als Rettung gegen Intoleranz. Er ist ein Ort des Wissens und der Subjektivität, und er erzählt seine eigene Geschichte.

Für die drei Autor*innen steht der Körper im Mittelpunkt ihrer Literatur. In ihrem Minsk.Tagebuch und sämtlichen Gedichten kartografiert die Lyrikerin und Übersetzerin Julia Cimafiejeva die staatliche Gewalt in Belarus. Die Gedichte von Ricardo Domeneck (São Paulo|Berlin) sind eine ausführliche Archäologie des Körpers, als Materialität und Essenz. Der in Graz lebende Schriftsteller Fiston Mwanza Mujila beschäftigt sich mit den Themen Kolonialismus und Ausbeutung.

Wann: Donnerstag, 1. Juli 2021, 18:00 Uhr

Wo: Afro-Asiatisches Institut Graz, StAAIr im Garten, Leechgasse 22-24, 8010 Graz

Im Anschluss ca. 19:00 Ausstellungseröffnung Entanglement (Co-Creation Workshop).

Eine Veranstaltung des Afro-Asiatischen Instituts Graz mit Unterstützung der Kulturvermittlung Steiermark.

PA: Gesundheit als Basis für Entwicklung

Gesundheit ist eine Grundvoraussetzung für nachhaltige Entwicklung. Umgekehrt ist nachhaltige Entwicklung unverzichtbar für ein gesundes Leben. Denn Armut ist einer der gravierendsten Krankheitstreiber. Was es braucht, um diesem Teufelskreis zu entkommen, und wie Österreich dabei seine Partnerländer unterstützt, zeigt die aktuelle Ausgabe der Weltnachrichten, des Magazins der Austrian Development Agency (ADA).

Wien, 21. Juni 2021 – Armut führt zu Hunger, Unter- oder Mangelernährung und ist damit eine der häufigsten Krankheitsursachen. Faktoren wie Arbeitslosigkeit, mangelnde Schulbildung oder fehlende Möglichkeiten zur Familienplanung wirken sich zusätzlich negativ auf die Gesundheit aus.
 
Gesundheit ist das Recht jedes Menschen, sie ist aber auch unerlässlich für die Entwicklung von Gesellschaften. Das verdeutlichen die 17 Globalen Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen (SDGs), von denen sich mehr als ein Dutzend auf Gesundheit beziehen. SDG 3 zielt explizit auf Gesundheit und Wohlergehen für alle ab.
 
Ungleich verteilt
Wie benachteiligt viele Regionen der Welt noch immer sind, zeigen folgende Zahlen der Weltbank: Lag die durchschnittliche Lebenserwartung in Österreich 2018 bei 82 Jahren, so betrug sie etwa in Uganda nur 63 und in Burkina Faso 61 Jahre. Auch bei der Säuglingssterblichkeit gibt es große Unterschiede. Während in Österreich 2019 drei Säuglinge pro 1.000 Geburten nicht überlebten, waren es in Mosambik 55 und in Bhutan 24. Bei der Versorgung mit Spitalsbetten gibt es ebenfalls eine große Kluft. In Österreich stehen für 1.000 Einwohnerinnen und Einwohner 7,3 Spitalsbetten zur Verfügung (2018), in Äthiopien etwa nur 0,3 (2016).
 
Außerdem mangelt es Ländern des Globalen Südens an Geld und qualifiziertem Personal für ein funktionierendes Gesundheitssystem. Allein in Afrika fehlen rund 3 Millionen Gesundheitsfachkräfte. Hinzu kommt vielerorts die überalternde Bevölkerung, auf die die Gesundheits- und Sozialsysteme meist nicht ausgerichtet sind.
 
Schlüssel zum Erfolg
Der Schlüssel zum Erfolg liegt in der Umsetzung der SDGs. Damit Ziel 3 „Gesundheit und Wohlergehen für alle“ erreicht wird, braucht es eine integrierte Entwicklung, die die Wechselwirkung zwischen Gesundheit und sozialen, ökonomischen und ökologischen Faktoren wie Einkommen, Bildung, Transport, Handel, Landwirtschaft oder Umwelt und Klima berücksichtigt.
 
Die Schwächsten unterstützen
Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit setzt dort an, wo sie über langjährige Expertise verfügt. Im Flüchtlingscamp Imvepi im Norden Ugandas etwa unterstützt sie das Rote Kreuz dabei, die hygienische Situation zu verbessern. Denn verschmutztes Wasser, mangelnde oder unsichere Toiletten sowie unhygienische Verhältnisse sind eine Brutstätte für Krankheiten. In den Schulen und am Markt des Camps gibt es nun Latrinen anstatt „fliegender Toiletten“ – so wurden die Plastiktüten genannt, in denen davor oft die Notdurft entsorgt werden musste. Ein Zentrum für Abfallmanagement ist am Entstehen.
 
Bereits seit 2011 beteiligt sich die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit an einem Programm der Vereinten Nationen, das sich für die medizinische Grundversorgung palästinensischer Flüchtlinge einsetzt. Bisher hat sie dazu 12,6 Millionen Euro beigetragen. Damit konnten 2,7 Millionen Menschen erreicht werden.
 
In Nepal arbeitet Österreich gemeinsam mit der zivilgesellschaftlichen Organisation PHASE daran, dass Schwangere, stillende Mütter und Kinder in ländlichen Gemeinden besser versorgt und ernährt sind. Denn ausreichende und ausgewogene Ernährung gilt als Grundvoraussetzung für ein gesundes Leben.
 
Außerdem in den Weltnachrichten 2/2021 zu lesen:

  • Zwischen Terror und Virus: Burkina Faso im Würgegriff zweier Gefahren
  • Vernachlässigte Tropenkrankheiten: Problem der Armen. Ein Interview mit Mwelecele Ntuli Malecela, Leiterin der Abteilung für die Kontrolle vernachlässigter Tropenkrankheiten der Weltgesundheitsorganisation
  • Damit das Lächeln zurückkehrt: In der kenianischen Region Kisumu steht es nicht gut um reproduktive Gesundheit und Frauenrechte. Durch Aufklärung, Verhütungsangebote und Rechtshilfe soll sich das ändern.

Die Weltnachrichten berichten vierteljährlich über entwicklungspolitische Themen. Herausgeber ist die Austrian Development Agency. Alle Beiträge, Reportagen, Interviews und Geschichten sind auch online nachzulesen. Die Weltnachrichten sind kostenlos. Bestellungen unter oeza.info@ada.gv.at.
 
Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von über 550 Millionen Euro um.

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Georg Keri
Tel.: +43 1 90399-2402
georg.keri@ada.gv.at
www.entwicklung.at