Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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PA: Syrien: UNO-Sicherheitsrat darf Hilfe für Bevölkerung nicht einstellen

Neuer Bericht von Amnesty International dokumentiert schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens. Tote und Verletzte, darunter Schüler*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen: Amnesty veröffentlicht detaillierte Untersuchung von 18 Luft- und Bodenangriffen auf Schulen und Spitäler.

  • Belege für Russlands direkter Beteiligung an Kriegsverbrechen
  • Bericht zum Download, Satellitenbilder unter diesem Link, Videomaterial (B-Roll) auf Anfrage

London/Wien, am 11. Mai 2020 . In zwei Monaten droht eine UNO-Resolution auszulaufen, die die Einführung von Hilfsgütern für die Bevölkerung von Idlib über die Grenzen im Nordwesten Syriens ermöglicht. Angesichts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Region muss der UNO-Sicherheitsrat sicherstellen, dass diese lebenswichtige Unterstützung für die Menschen in Syrien nicht eingestellt wird. Das fordert Amnesty International bei der Vorstellung eines neuen Berichts, der schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens dokumentiert.

Die Recherchen der Menschenrechtsorganisation belegen 18 Fälle die meisten aus der Zeit zwischen Jänner und Februar 2020 –, in denen syrische und/oder russische Regierungstruppen gezielt Angriffe gegen medizinische Einrichtungen und Schulen in Idlib, West-Aleppo und im nordwestlichen Gouvernement Hama verübt haben.

Aufgrund der Angriffe mussten bis zum Waffenstillstand am 5. März 2020 nahezu eine Million Menschen in Idlib fliehen. Viele von ihnen waren bereits zuvor mehrfach vertrieben worden und mussten in den vergangenen Monaten unter erbärmlichen Bedingungen leben.

„Selbst gemessen an den katastrophalen Bedingungen, die durch die seit neun Jahren andauernde Krise in Syrien herrschen, sind die Vertreibung und die humanitäre Katastrophe beispiellos, die nun durch den jüngsten Angriff ausgelöst wurden“, sagt Heba Morayef, Direktorin für die Region Nahost und Nordafrika bei Amnesty International, und sagt weiter: „Der UNO-Sicherheitsrat darf jetzt nicht die lebenswichtige grenzüberschreitende humanitäre Hilfe unterbrechen, von der Tausende Menschenleben abhängen.“

„Die jüngste Offensive setzt die abscheuliche Reihe systematischer Angriffe fort, durch die die Zivilbevölkerung terrorisiert werden soll. Derweil unterstützt Russland nach wie vor das syrische Regime militärisch – auch mit rechtswidrigen Luftschlägen – obwohl es Beweise gibt, dass Russland damit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des syrischen Militärs Vorschub leistet.“

Angriffe auf Spitäler
Laut Angaben der Gesundheitsbehörde von Idlib wurden zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 in Idlib und Aleppo zehn medizinische Einrichtungen durch russische und syrische Angriffe beschädigt bzw. zerstört. Dabei wurden neun Angehörige des medizinischen Personals und andere Mitarbeiter*innen getötet. Dutzende weitere medizinische Einrichtungen sahen sich gezwungen, ihre Arbeit einzustellen.

Amnesty International hat Angriffe dokumentiert, die zur Schließung von fünf Spitälern in den von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrollierten Gebieten führten.

Drei russische Luftschläge wurden am 29. Jänner 2020 in der Nähe des al-Shami-Hospitals in Ariha ausgeführt. Ein überlebender Arzt beschrieb, dass durch die Angriffe mindestens zwei Wohngebäude unweit des Spitals zerstört wurden; 11 Zivilist*innen wurden getötet und über 30 verletzt. Unter den Toten war auch einer seiner Kollegen. „Ich fühlte mich so hilflos. Mein Freund lag im Sterben, draußen schrien Frauen und Kinder“, sagte er und fügte hinzu, dass der syrische Zivilschutz (Weißhelme) zwei Tage gebraucht habe, um die Leichen aus den Trümmern zu bergen.

Auf der Grundlage übereinstimmender Aussagen von Zeug*innen und anderer glaubwürdiger Informationen − vor allem Beobachtungen sogenannter Planespotter − kommt Amnesty International zum Schluss, dass russische Streitkräfte für diesen rechtswidrigen Angriff verantwortlich waren.

Angriffe auf Schulen
Laut Angaben der syrischen NGO Hurras Network (Syrian Child Protection Network) wurden bei Luftschlägen und Bodenangriffen im Jänner und Februar 2020 insgesamt 28 Schulen getroffen. Am 25. Februar wurden an einem einzigen Tag zehn Schulen angegriffen. Dabei kamen neun Zivilist*innen ums Leben.

Amnesty International hat Recherchen zu sechs Angriffen in diesem Zeitraum durchgeführt, darunter zum Abwurf von Fassbomben und vom Boden abgefeuerter Streumunition auf zwei Schulen am 25. Jänner sowie am 28. Februar 2020.

Eine Lehrerin schilderte Amnesty International einen Angriff: „Ein [Streubomben-] Geschoss explodierte vor meinen Füßen, Haut und Fleisch platzen auf … der Schmerz war unerträglich … Ich spürte eine solche Hitze, als würden meine Füße verbrennen. Zwei Schülerinnen waren in diesem Moment bei mir. Eine war sofort tot, die andere überlebte wie durch ein Wunder. Ich bin sicher, dass es Streumunition war, weil ich mehrere Explosionen hörte. Ich kenne das Geräusch von Streumunition sehr gut. Du hörst eine Serie von mehreren Explosionen. Als ob aus dem Himmel kein Wasser, sondern Granatsplitter regnen würde.“

Die Recherchen von Amnesty International zeigen, dass es sich bei den hier beschriebenen Geschossen um 9M27K-Frachtraketen mit einem Kaliber von 220 mm handelte, die in Russland hergestellt und an die syrische Armee geliefert wurden. Sie enthielten 9N210- oder 9N235-Streumunition. Streumunition ist nach dem Völkerrecht verboten.

Umfassende Beweise belegen Aussagen von Zeug*innen
Amnesty International hat für den Bericht 74 Personen interviewt, darunter Binnenvertriebene, Lehrer*innen, Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen. Die Aussagen der Zeug*innen werden nicht nur durch Video- und Fotoaufnahmen untermauert, sondern auch durch Expert*innenanalysen von Satellitenbildern, Berichte von Planespottern vor Ort sowie durch abgehörte Kommunikation von russischen und syrischen Luftstreitkräften.

Die Aufnahmen aus den Cockpits liefern Beweise dafür, dass das russische Militär an mindestens einem rechtswidrigen Angriff auf ein Spital beteiligt war, das danach seine Arbeit einstellen musste.

Kriegsverbrechen & gezielte Angriffe gegen Zivilist*innen
Die in dem Bericht dokumentierten Fälle zeigen beispielhaft, dass die syrischen und russischen Streitkräfte nach wie vor gezielt Angriffe gegen Zivilist*innen und zivile Ziele verüben. Dabei handelt es sich um Verletzungen des humanitären Völkerrechts, auf dessen Grundlage die Parteien in einem bewaffneten Konflikt zwischen militärischen Zielen und kämpfenden Personen auf der einen Seite und zivilen Zielen und Zivilist*innen auf der anderen Seite unterscheiden müssen. Nur die erstgenannten dürfen angegriffen werden.

Es handelt sich bei diesen Attacken außerdem um Kriegsverbrechen: Diejenigen, die derartige Verbrechen anordnen oder begehen, sind strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Spitäler und andere medizinische Einrichtungen, medizinisches Personal und Kinder dürfen nicht nur nicht angegriffen werden, weil sie einen zivilen Status haben, sondern müssen in einem bewaffneten Konflikt besonders geschützt werden.

Viele der medizinischen Einrichtungen, die angegriffen wurden, standen zudem auf einer Liste der UNO als Nichtangriffsziele. Diese Liste war den russischen, türkischen und US geführten Koalitionstruppen zugesandt worden, um zu zeigen, welche Ziele nicht angegriffen werden dürfen.

 Lebenswichtige humanitäre Hilfe darf nicht eingestellt werden
Im Juli 2014 verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution, die humanitäre Unterstützung im Nordwesten Syriens und in anderen Gebieten, die von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrolliert werden, ermöglicht. Dafür ist keine Zustimmung der syrischen Regierung erforderlich. Diese Resolution ist seit 2014 wiederholt verlängert worden, wenn auch in den vergangenen Jahren unter Schwierigkeiten und im Jänner 2020 mit Einschränkungen. Nun droht die Resolution am 10. Juli 2020 auszulaufen.

Syrien und seine Verbündeten wollen diese Unterstützungsregelung beenden und Hilfslieferungen stattdessen über Damaskus senden. Das würde es der UNO und Partnerorganisationen erschweren, Hilfe zeitnah und nachhaltig zu verteilen.

Die syrische Regierung hat immer wieder versucht, die Hilfslieferungen durch bürokratische Hindernisse einzuschränken. Sie hat zudem Mitarbeitende von Hilfsorganisationen auf „schwarze Listen“ gesetzt und jene verfolgt, die mit Oppositionellen in den von diesen gehaltenen Gebieten in Verbindung gebracht wurden. Bewaffnete Gruppen wie Hay’at Tahrir al-Sham haben ebenfalls humanitäre Organisationen daran gehindert, ihrer Arbeit effizient nachzugehen.

„Vertreter*innen der UNO bezeichnen Idlib bereits als humanitäre ,Horror-Geschichte‘ – diese wird sich noch verschlimmern, wenn der Sicherheitsrat nicht über die politischen Interessen der Konfliktparteien hinausblickt und diese lebenswichtige humanitäre Unterstützungsmöglichkeit beibehält“, sagt Heba Morayef.

Vertreibung und katastrophale Lebensbedingungen
Aufgrund der jüngsten Angriffe auf Idlib mussten zwischen Dezember 2019 und März 2020 nahezu eine Million Menschen – mehr als 80 Prozent davon Frauen und Kinder – in Gebiete in der Nähe der türkischen Grenze fliehen.

Eine Mutter von drei Kindern, deren Familie in den vergangenen acht Monaten zweimal vertrieben worden war, sagte Amnesty International: „Mein Tochter, die in die erste Klasse geht, hat ständig Angst …. Sie fragte mich [nachdem wir vertrieben worden waren]: ,Warum tötet Gott uns nicht?’ … Wir sind nirgendwo sicher.“

Diese Menschen, die sich auf einer immer kleiner werdenden Fläche zusammendrängen, leben unter unmenschlichen Bedingungen ohne ausreichende humanitäre Unterstützung. Hilfe ist dringend notwendig und muss über einen längeren Zeitraum garantiert werden. Die globale Coronakrise erschwert die humanitäre Hilfe für die Menschen in der Region zusätzlich. Eine Ausbreitung der Pandemie könnte fatale Folgen haben. In den überfüllten Flüchtlingslagern sind Schutzmaßnahmen kaum möglich und das bereits schwer gebeutelte Gesundheitswesen ist in keiner Weise für eine Pandemie ausgerüstet.

Bei Fragen oder zur Vermittlung von Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. presse@amnesty.at

Amnesty International Österreich
Presseteam
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PA: Europatag: ADA und EU zusammen für bessere Lebensbedingungen weltweit

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten sind gemeinsam der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfeleistungen. Bei der Umsetzung von Entwicklungsvorhaben setzt die Europäische Union immer mehr auf österreichische Expertise. Seit 2009 vertraute die EU der Austrian Development Agency (ADA) dafür knapp 190 Millionen Euro an. Sie verbessern die Lebensbedingungen von Millionen Menschen.

8. 5. 2020. Klimawandel, Migration, humanitäre Krisen – die Liste an Herausforderungen, die die internationale Staatengemeinschaft zu bewältigen hat, ist lang. Die Europäische Union und Österreich begegnen ihnen gemeinsam. 2009 wickelte die Austrian Development Agency erstmals Gelder der EU ab. Seitdem baute die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit dieses Engagement sukzessive aus. Insgesamt vertraute ihr die EU bis dato knapp 190 Millionen Euro zur Umsetzung an. Der Europatag am 9. Mai gedenkt mehr als nur dem Frieden und Zusammenhalt in Europa. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie zeigt, dass grenzübergreifende Lösungsansätze und Kooperationen dringender gebraucht werden denn je. Die EU und ADA leben es vor.

Gemeinsame Initiativen – größere Wirkung
„Allein 2019 haben wir in neun Ländern und einer Region zwölf delegierte Kooperationen für die EU-Kommission umgesetzt – das ist so viel wie noch nie zuvor. Zusammen bündeln wir unser Know-how und unsere Mittel. Die Rechnung ist einfach, denn mit gemeinsamen Initiativen erzielen wir eine größere Wirkung. Dass uns die EU vermehrt ihre Mittel zur Umsetzung anvertraut, macht mich stolz. Und es bestätigt einmal mehr: Auf uns und unsere Expertise ist Verlass“, betont ADA-Geschäftsführer Martin Ledolter anlässlich des Europatages.

Im letzten Jahr wickelte die Austrian Development Agency mehr als 99 Millionen Euro für die EU in Albanien, Armenien, Äthiopien, Burkina Faso, Georgien, Kosovo, Moldau, Serbien, Uganda und in der Region Ostafrika ab. Die Projekte reichen von nachhaltigem Bergtourismus in Georgien über ein Friedens- und Sicherheitsprogramm am Horn von Afrika bis hin zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern und zum Aufbau eines Kanalsystems in einer Kleinstadt in der Republik Moldau. Eines haben sie alle gemeinsam: Sie lindern Armut und geben Mut zur Hoffnung in Regionen, die besonders von prekären Verhältnissen gezeichnet sind.

Verlässlicher Partner für nachhaltige Entwicklung
Ein Beispiel aus Armenien zeigt: Die Resultate lassen sich sehen. Nach Abschluss der EU-Initiative für Biolandwirtschaft etwa zählt das Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit doppelt so viele Bioproduzentinnen und -produzenten wie noch vor dreieinhalb Jahren. Das gemeinsame Projekt hat nicht nur 680 Arbeitsplätze geschaffen – auch der Umsatz der Beteiligten ist deutlich gestiegen. Daran knüpfen EU und ADA nun mit einer Nachfolgeinitiative an. Mit dem einprägsamen Akronym „GAIA“ treibt das Projekt „Green Agriculture in Armenia“ bis Ende 2022 nachhaltige Landwirtschaft und inklusives wirtschaftliches Wachstum im Norden Armeniens weiter voran. Dafür stehen 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. 9,7 Millionen kommen von der EU, 2 Millionen Euro steuert die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit bei.

Entwicklungsweltmeister Europa
Morgen vor exakt 70 Jahren stellte Robert Schuman, der damalige Außenminister Frankreichs, seine Vision für Frieden in Europa vor. Sein Vorschlag für eine gemeinsame Kohle- und Stahlproduktion ging als „Schuman-Erklärung“, der 9. Mai 1950 als „Geburt der Europäischen Union“ in die Geschichte ein. Seit seinem EU-Beitritt vor 25 Jahren hat sich Österreich als Mitglied der Europäischen Union auf mehreren Ebenen weiterentwickelt. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit setzt die EU zunehmend auf österreichische Expertise. Mehr als die Hälfte aller Mittel, die 2018 an Entwicklungsländer geflossen sind, stammen von der EU.

Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro um.

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Zelinkagasse 2, 1010 Wien
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 676 83903414
katharina.schreiber@ada.gv.at
www.entwicklung.at

PA: Österreichs Internationales COVID 19-Rettungspaket jetzt!

VertreterInnen der Zivilgesellschaft fordern 100 Mio. Euro Soforthilfe für Länder des Globalen Südens.

08.05.2020. Die COVID-19 Pandemie ist eine globale Krise, die keine Grenzen kennt. Wir besiegen sie weltweit oder gar nicht – so der einhellige Tenor der VertreterInnen der Zivilgesellschaft, die heute von Österreichs Bundesregierung ein Internationales COVID-19 Rettungspaket für die von der Coronakrise massiv betroffenen Länder des Globalen Südens einmahnen. Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie, sowie Maßnahmen zur Abschwächung der Folgen und zur makroökonomischen Stabilisierung in Ländern des Globalen Südens sind dringend nötig und in unserem wohlverstandenen Eigeninteresse. Die Pandemie weltweit zu bekämpfen ist in unser aller Interesse, sonst kommt sie in Wellen wieder zu uns nach Österreich zurück.
Österreichs Regierung ist aufgerufen, ein internationales Rettungspaket zu schnüren: erstens eine Soforthilfe in Höhe von 100 Millionen Euro und zweitens einen langfristigen Ausbau der Entwicklungshilfeleistungen, um die Wirtschaft am afrikanischen Kontinent langfristig zu stabilisieren.

Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung:
„Länder des Globalen Südens haben schlechte Gesundheitssysteme, kaum sauberes Wasser und in den oft dicht besiedelten Slums ist es unmöglich, Mindestabstand zu halten. Ohne Unterstützung wird COVID-19 wie ein Tsunami über weite Teile Afrikas rollen und in Wellen zu uns nach Österreich zurückkehren. Zudem drohen Hunger, Unruhen, Gewalt, Instabilität – ein Nährboden für Kriege, Konflikte und Terror. Es ist absolut im Interesse Österreichs, mit 100 Millionen Euro Soforthilfe die Folgen zu minimieren.“

Andreas KnappGeneralsekretär Internationale Programme Caritas Österreich
„Es droht ein enormer Anstieg von extremer Armut, bis zu 500 Millionen Menschen werden Schätzungen zufolge zusätzlich verarmen. Als Folge des Lockdowns drohen auch Hungerepidemien unvorstellbaren Ausmaßes. Die Zahl der Menschen, die akut Hunger leiden könnte noch dieses Jahr sprunghaft auf 265 Millionen Menschen anwachsen und sich damit verdoppeln. Ohne Perspektiven werden viele Menschen gezwungen sein, Perspektiven anderswo zu suchen, auch in Europa.“

Michael OpriesnigGeneralsekretär Österreichisches Rotes Kreuz:„Das Rote Kreuz ist in zahlreichen Ländern im Einsatz gegen Corona. Der große Unterschied zu Österreich ist, dass es vielerorts schwache Gesundheitssysteme gibt, die Schwierigkeiten haben, Corona-Patienten zu behandeln. Noch schwieriger ist das in Konfliktregionen – wie etwa in Afghanistan. Dort versorgt das Rote Kreuz Spitäler mit medizinischer Ausrüstung. Damit wir das weiterhin tun können, brauchen wir Unterstützung.“

Sabine PrennGeschäftsführerin Licht für die Welt Österreich
„Die negativen Auswirkungen durch die Coronakrise sind für besonders verwundbare Menschen extrem hoch. Diese verheerenden Folgen müssen wir abfangen oder so gut es geht abfedern. Das heute geforderte Rettungspaket muss inklusiv sein, also für und mit Menschen mit Behinderungen ausgestaltet und umgesetzt werden: Es geht es um die Zukunft von einem Fünftel der Bevölkerung Afrikas.“

Elisabeth Hauser, Geschäftsführerin SOS Kinderdorf Österreich
„Die Corona-Pandemie ist weltweit eine existenzielle Gefahr für die Gesundheit, den Schutz und die Entwicklung von Kindern. Ausgangssperren, Schulschließungen und ausbleibende Einkommensmöglichkeiten von Familien treffen Kinder extrem hart. Ohne umfassende Hilfsmaßnahmen bedeutet das für viele Kinder, dass sie aktuell hungern und womöglich ihren Bildungsweg für immer abbrechen müssen.“

Andrea Barschdorf-HagerGeschäftsführerin CARE Österreich
„Eine weltweite Pandemie lässt sich nie im Inland allein bekämpfen. Deshalb ist es wichtig, dass Österreich auch Mittel bereitstellt, um jenen Staaten bei der Bekämpfung zu helfen, die nicht über ein stabiles Gesundheitssystem verfügen. Dabei geht es nicht nur um eine humanitäre Verpflichtung, sondern letztlich um die wirtschaftliche Stabilität ganzer Regionen im Interesse Europas und Österreichs.”

Rückfragen & Kontakt:
AG Globale Verantwortung
Wolfgang Marks
Öffentlichkeitsarbeit
+43 1 522 44 22 – 15, +43 699 17 20 42 07
wolfgang.marks@globaleverantwortung.at
www.globaleverantwortung.at

 

AVISO Online-PK: Österreichs Internationales COVID 19-Rettungspaket jetzt!

Wie kann und soll Österreichs Bundesregierung einen internationalen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten? Vor welchen Herausforderungen stehen Entwicklungsländer im Kampf gegen COVID-19? Antworten auf diese und andere Fragen werden ExpertInnen im Rahmen einer Online-Pressekonferenz der AG Globale Verantwortung geben, bei der sie die Eckpunkte eines internationalen COVID-19 Rettungspakets für Entwicklungsländer vorstellen.

Online-Pressekonferenz 
Freitag, 08.05.2020 , 10 Uhr, in Form eines Zoom-Meetings. Der Zugang wird nach der Anmeldung zugeschickt, Fragen sind per Chat und auch direkt möglich.
Dazu ist eine vorherige Anmeldung unter anmeldung@concordia.at bzw. in CC presse@globaleverantwortung.at notwendig!

Statements
Elisabeth Hauser, Geschäftsführerin SOS Kinderdorf Österreich
Andreas Knapp, Generalsekretär Internationale Programme Caritas Österreich
Michael Opriesnig, Generalsekretär Österreichisches Rotes Kreuz
Sabine Prenn, Geschäftsführerin Licht für die Welt
Annelies Vilim, Geschäftsführerin AG Globale Verantwortung
Andrea Barschdorf-Hager, Geschäftsführerin CARE Österreich

Rückfragen & Kontakt:
AG Globale Verantwortung
Wolfgang Marks
Öffentlichkeitsarbeit
+43 1 522 44 22 – 15, +43 699 17 20 42 07
wolfgang.marks@globaleverantwortung.at
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Kommentar der ÖFSE: Corona-Krise als Chance für eine globale nachhaltige Entwicklung?

Während derzeit in Österreich zwar eine Verknüpfung der Maßnahmen im Kampf gegen die durch die Corona-Krise verursachte Weltwirtschaftskrise mit dem Klimaschutz gefordert wird, droht die dritte Säule der erst im Jahr 2015 bei der UN-Generalversammlung beschlossenen Sustainable Development Goals (SDGs), die globale soziale Dimension, unter den Tisch zu fallen.

Angesichts der drohenden massiven sozialen Folgen von COVID-19 ist gerade der SDG-Ansatz für die Erarbeitung kohärenter Politiken von großer Aktualität. Die Bundesregierung muss die Bekämpfung der sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Corona-Krise in ihrer Entwicklungspolitik deutlich aufwerten.

Kommentar von Michael Obrovsky und Werner Raza (ÖFSE), April 2020:
www.oefse.at/publikationen/aktueller-kommentar-april-2020

Pressekonferenz: Rangliste der Pressefreiheit, am 21.4.2020

Die Rangliste der Pressefreiheit spiegelt die Situation von JournalistInnen sowie Medien in 180 Ländern wider. In die Wertung gehen gewalttätige Angriffe, Drohungen und Haftstrafen gegen ReporterInnen sowie Redaktionen ebenso ein wie die Arbeitsbedingungen von JournalistInnen, der Zugang zu Verbreitungskanälen und zum Internet, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien sowie Pressegesetze und deren Anwendung in den einzelnen Ländern.

Reporter Ohne Grenzen lädt zur jährlichen Veröffentlichung der Rangliste der Pressefreiheit am Dienstag, den 21.4.2020 im Rahmen eines virtuellen Mediengesprächs mit ROG-Präsidentin Rubina Möhring, Kommunikationsforscher Fritz Hausjell und dem Journalisten und Präsidenten des Verbands der Auslandspresse Hans-Peter Siebenhaar.

Im Zoom-Raum des Presseclub Concordia werden am 21.4.2020 um 10:00 Uhr die Ergebnisse präsentiert und Österreichs Position im Ranking analysiert. Der Zugangs-Link wird kurz vor Beginn per Mail versandt.

Die zugehörigen Presseunterlagen werden den Redaktionen am Montag-Nachmittag, den 20.4.2020 zur Verfügung gestellt. Es wird um die Einhaltung der Sperrfrist bis Dienstag, 21.4.2020, 6:00 Uhr bei der Veröffentlichung gebeten. Die Informationen sind frei für die Dienstagsausgaben von Zeitungen. Interviews mit VerteterInnen von Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich können auch am 20.4.2020 geführt werden, für Terminvereinbarungen stehen das Team zur Verfügung.

Unter folgendem Link können Sie die gesammelten Ergebnisse ab Ende der Sperrfrist einsehen: http://www.rog.at/press-freedom-index/

Hinweis: Auch in Paris ist eine Life-Diskussion anlässlich des Releases geplant. RSF-Generalsekretär Christophe Deloire wird mit Journalistin Rana Ayyub (u.a. Washington Post), Edward Snowden und Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz über dieses entscheidende Jahrzehnt für die Pressefreiheit diskutieren. Es moderiert Journalistin Maria Ressa. Beginn: 18 pm CEST (GMT +2), hier der Registrierungslink.

Rückfragehinweis:
Sarah Kleiner
Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich
Reporters Without Borders Austria
Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
+43 664 254 68 47
info@rog.at
www.rog.at

 

PA: Amnesty-Jahresbericht zur Lage der Menschenrechte in Afrika 2019/2020

Er analysiert die wichtigsten Entwicklungen der vergangenen Monate auf dem Kontinent.

  • Menschen auf dem ganzen Kontinent fordern ihre Rechte lautstark ein, insbesondere in Äthiopien und im Sudan bewirken friedliche Proteste Veränderung
  • Amnesty dokumentierte unverhältnismäßige Gewalt und willkürliche Verhaftungen im Kampf gegen COVID-19
  • Staatliche Repressionen, bewaffnete Gruppierungen und Gewalt durch staatliche Sicherheitskräfte zählen zu den größten Gefahren für Menschen & ihre Rechte.

    Bericht zum Download (einzelne Länderkapitel  auf amnesty.at veröffentlicht)

Wien/London, am 08. April 2020 – Protestierende trotzten Kugeln und Schlägen, um ihre Rechte zu verteidigen: Der Mut der Menschen, die im Jahr 2019 und aktuell in Afrika auf die Straße gehen, ist bemerkenswert. Das zeigt der Amnesty-Bericht über die Lage der Menschenrechte in Afrika, der heute veröffentlicht wird.

„In ganz Afrika haben die Menschen gegen Repressionen, Korruption und eingefahrene Strukturen protestiert. Entscheidungsträger*innen müssen nun auf ihre Forderungen und Bedürfnisse hören – und dringend notwendige Reformen umsetzen, die die Rechte aller Menschen respektieren“, sagte Samira Daoud, Amnesty-Regionaldirektorin für West- und Zentralafrika.

„In einigen Fällen führten diese Proteste zu großen Veränderungen, das gibt Hoffnung“, sagt Deprose Muchena, Amnesty-Regionaldirektor für das südliche und östliche Afrika bei Amnesty International, und sagt weiter „Nachdem der langjährige sudanesische Führer Omar al-Bashir gestürzt worden war, versprachen die neuen Behörden menschenrechtsfreundliche Reformen. Nach den Protesten wurde von der äthiopischen Regierung ein ganzes Paket von Menschenrechtsreformen eingeführt. Leider werden andere notwendige Veränderungen von repressiven Regierungen blockiert, die weiterhin ungestraft Verstöße begehen.“

Regierungen in mehreren afrikanischen Staaten, etwa Nigeria, versuchten im Jahr 2019 die Möglichkeiten für zivilgesellschaftliches Engagement weiter einzuschränken. Gleichzeitig gingen Menschen in verschiedenen Ländern auf die Straße und forderten ihre Rechte ein. Immer mehr afrikanische Staaten sind zudem mit Angriffen durch bewaffnete Gruppierungen konfrontiert, insbesondere Burkina Faso, Kamerun, Mali, Mosambik und Somalia.

COVID-19: Repressionen & Missachtung des Rechts auf Gesundheit
In mehreren afrikanischen Staaten gehen Sicherheitskräfte im Kampf gegen COVID-19 mit unverhältnismäßiger Gewalt gegen Menschen vor: In Südafrika wurden Gummigeschosse gegen Obdachlose eingesetzt, in Uganda wurde COVID-19 zum Vorwand genommen, um Homosexuelle zu verhaften. In Niger wurde ein Journalist verhaftet, weil er über einen Verdachtsfall von COVID-19 berichtete.

„Der Zugang zur Gesundheitsversorgung ist für die Menschen in der gesamten Region nach wie vor ein großes Problem, da die unterfinanzierten Gesundheitsbudgets zu einem Mangel an Betten und Medikamenten in den Krankenhäusern geführt haben. Die Regierungen von Angola bis Simbabwe, von Burundi bis Kamerun haben das Recht auf Gesundheit nicht respektiert. Konflikte haben die Situation noch verschärft“, sagt Samira Daoud, Amnesty-Regionaldirektorin für West- und Zentralafrika, und sagt weiter: „Angesichts der drohenden COVID-19-Pandemie dürfen wir keine Zeit verlieren. Stärken wir jetzt die Menschenrechte und sorgen wir dafür, dass so viele Menschen wie möglich Zugang zur Gesundheitsversorgung haben!“


Proteste trotz staatlicher Repressionen
In mehr als 20 afrikanischen Staaten wurde 2019 durch rechtswidrige Verbote, exzessiven Gewalteinsatz, Schikanen, willkürliche Inhaftierungen und andere Maßnahmen das Recht auf friedlichen Protest eingeschränkt. Im Sudan wurden bei Protesten 177 Menschen durch Sicherheitskräfte getötet und über 300 verletzt. In mindestens 25 afrikanischen Staaten und damit in mehr als zwei Dritteln der von Amnesty International untersuchten Länder war 2019 festzustellen, dass die Medienfreiheit eingeschränkt und Journalist*innen kriminalisiert wurden. So dokumentiert Amnesty International in Nigeria 19 Fälle von Journalist*innen, die angegriffen, willkürlich festgenommen oder inhaftiert wurden.

Bedrohung durch bewaffnete Gruppierungen nimmt zu
Bewaffnete Gruppierungen dehnten ihre Aktivitäten auf zahlreiche Länder aus: In Mali und Burkina Faso töteten bewaffnete Gruppen zahlreiche Menschen. Im Nordosten Nigerias war die Zivilbevölkerung mehr als 30 Angriffen der bewaffneten Gruppe Boko Haram schutzlos ausgeliefert. Mindestens 378 Zivilist*innen wurden dabei getötet, Tausende mussten fliehen. In Kamerun wurden bei einer Welle von Angriffen durch Boko Haram mindestens 275 Menschen getötet und viele weitere verstümmelt oder entführt. In Somalia wurden bis Mitte November 2019 mehr als 1150 Zivilist*innen getötet. Für die meisten gezielten Angriffe war die bewaffnete Gruppe Al-Shabaab verantwortlich. Sie dehnte ihre Anschläge auch auf Mosambik aus.

 

Bei Fragen oder zur Vermittlung von Interviews stehen wir gerne zur Verfügung.

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Amnesty International Österreich
Presseteam
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PA: UN-Landminenaktionstag: Leben wie in einem unsichtbaren Gefängnis

Der Internationale Tag zur Aufklärung über die Minengefahr am 4. April erinnert an eine heimtückische, unsichtbare Gefahr. Eine Gefahr, die Millionen Menschen bedroht und ihre Bewegungsfreiheit über Jahre, sogar Jahrzehnte einschränkt, berichtet die Hilfsorganisation Gemeinsam gegen Landminen, GGL Austria.

Die Gefahr ist unsichtbar. Sie schränkt die Bewegungsfreiheit massiv ein. Falsches Verhalten kann zum Tod führen. Die gegenwärtige Gesundheitskrise lässt uns bei diesen Sätzen sofort an das Coronavirus denken. Für Millionen Menschen gelten Einschränkungen der persönlichen Bewegungsfreiheit aber schon seit Jahren, oft sogar Jahrzehnten: Der Grund ist die Verseuchung ihres Lebensumfeldes mit Landminen und nicht explodierten Kriegsrelikten.

Aktuell zählt der Landminenmonitor der Internationalen Kampagne für das Verbot von Landminen (ICBL) 60 Staaten und Gebiete, in denen die lokale Bevölkerung unter einer Kontamination mit Minen und explosiven Kriegsrelikten zu leiden hat. Einige Staaten gelten als besonders betroffen, darunter z. B. Afghanistan, der Irak und Jemen, aber auch Bosnien und Herzegowina, Kroatien und die Türkei. Auch das von Marokko besetze Gebiet der Westsahara zählt dazu.

2018 wurden 6.897 Opfer im Landminenmonitor erfasst. Laut ICBL ist davon auszugehen, dass die Dunkelziffer bis zu drei Mal höher ist. Mit 71 % stammte auch 2018 der Großteil der Opfer von Landminen aus der Zivilbevölkerung. Opfer von Landminen und explosiven Kriegsrelikten sind aber nicht nur jene, die direkt einen Minenunfall erleiden, sondern auch deren Familienangehörige. Und Opfer sind all jene, die in einem minenverseuchten Gebiet leben müssen. Ihr täglicher Leidensdruck ist enorm.

Die Betroffenen leben in der ständigen Angst, ein Familienmitglied durch einen Minenunfall zu verlieren oder selbst zu verunglücken. Wolfgang Schachinger, Präsident der österreichischen Hilfsorganisation Gemeinsam gegen Landminen, kennt die massiven Einschränkungen. „Menschen in verminten Gebieten leben wie in einem unsichtbaren Gefängnis, was eine große psychische Belastung darstellt. Oft beginnt der Gefahrenbereich bereits am Rand des Dorfes. Ein Bauer in Burma zeigte mir sein Feld gleich hinter seinem Haus und erzählte, dass er dieses seit vielen Jahren nicht mehr bestellen kann. Auch unmittelbar neben frequentierten Wegen kann ein falscher Schritt verheerende Auswirkungen haben. Millionen Menschen müssen so enorme wirtschaftliche Nachteile hinnehmen. Viele leben deshalb in absoluter Armut.“

Es ist eine besondere Tragik, dass mit 54 % Kinder die größte Gruppe unter den zivilen Opfern stellen. „Auch nach 18 Jahren, in denen wir uns bei Gemeinsam gegen Landminen für Minenopfer und Menschen, die durch Landminen bedroht werden, einsetzen, erschüttern mich Berichte über den Tod von Kindern zutiefst. So verunglückten im Mai letzten Jahres in unserem Projektland Afghanistan neun Kinder, die neben einer stark befahrenen Hauptstraße spielten. Sieben Kinder, vier davon aus einer Familie, starben! Es ist ein unglaubliches Leid, das diese Menschen erdulden müssen“, so Schachinger.

„Die derzeitige Gesundheitskrise schränkt auch unsere Bewegungsfreiheit massiv ein. Das lässt uns jetzt vielleicht besser erahnen, mit welchen Beschränkungen die Menschen in mit Landminen kontaminierten Regionen leben. Es ist mir besonders wichtig, dass wir gerade jetzt diese Menschen und ihr Leid nicht aus den Augen verlieren. “

Es darf kein Aufweichen des Landminenverbots geben!
Anfang Februar hat US-Präsident Donald Trump das von seinem Vorgänger Barack Obama 2014 erlassene Verbot des unbegrenzten Einsatzes von Landminen durch das US-Militär aufgehoben. Wie alle involvierten Organisationen hat auch Gemeinsam gegen Landminen auf diese Entscheidung empört reagiert und verurteilt diese vehement.

Denn die Entscheidung des US-Präsidenten ist ein besorgniserregender Rückschritt und untergräbt die jahrelangen Bemühungen der zahlreichen Staaten und Organisationen, die sich für die Umsetzung der Ottawa-Konvention und gegen den Gebrauch und die Herstellung von Landminen stark machen. Zudem spielt sie anderen Akteuren in die Hände, die ebenfalls von Landminen Gebrauch machen oder sich weigern, der Ottawa-Konvention beizutreten, da diese nun die Entscheidung der USA als Rechtfertigung für ihr eigenes Tun nutzen können.

„In dieser schwierigen Zeit steht GGL weiterhin an der Seite der Betroffenen und appelliert an die Entscheidungsträger, sowohl in Österreich als auch in den USA, gegen die Aufhebung des Verbots durch Präsident Trump zu wirken“, führt Schachinger aus. „Aus diesem Grund haben wir eine Petition gestartet, die sich an den österreichischen Außenminister Alexander Schallenberg richtet. Dieser will Österreich verstärkt als „Speerspitze der Abrüstung“ positionieren. Hier wollen wir ihn beim Wort nehmen und fordern ihn auf, gegen diese Entscheidung des US-Präsidenten Protest einzulegen und zu verlangen, dass das Verbot weiterhin bestehen bleibt. Ich appelliere an alle, uns dabei zu unterstützen und diese Petition zu unterschreiben.“ Alle Infos zur Petition sind unter www.landmine.at abrufbar.

Der Internationale Tag zur Aufklärung über die Minengefahr
Der „Internationale Tag zur Aufklärung über die Minengefahr und zur Unterstützung bei Antiminenprogrammen“ wird am 4. April zum 15. Mal begangen. Die Vereinten Nationen möchten mit diesem Aktionstag auf die anhaltende Gefahr durch Landminen und explosive Kampfmittelrückstände aufmerksam machen. In einigen Gebieten stellen diese eine noch größere Gefahr als Landminen dar. Hierzu zählt z.B. Streumunition, die beim Einschlag nicht detoniert ist. Aber auch Blindgänger und andere Explosivstoffe, die von abziehenden Streitkräften zurück gelassen und häufig vergraben wurden, sind für die Bevölkerung vor Ort eine ständige Bedrohung. Der 4. April soll die Öffentlichkeit für dieses Thema sensibilisieren.

Weiterführende Informationen: www.landmine.at sowie www.facebook.com/landmine.at

Bildmaterial können Sie unter folgendem Link downloaden:
GGL Pressebilder 2020

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CORONAVIRUS IN LATEINAMERIKA

Ein Kommentar des Lateinamerika-Experten Leo Gabriel

Virenkrankheiten wie Masern, Malaria und Chicuncuya (eine besonders schmerzhafte Abart der Influenza) sind in Lateinamerika keine Seltenheit. Der im Vergleich dazu harmlosere Corona-Virus, der vermutlich in der chinesischen Provinz Wuhan entstanden ist und mancher Medienberichte zufolge durch chinesische, prekär beschäftigte TextilarbeiterInnen in die italienische  Lombardei gebracht wurde, ist jedoch anders. Obwohl nur ein relativ geringer Teil der Bevölkerung von diesem Virus betroffen ist (in Brasilien wurden bis Mitte der 3. Märzwoche bisher 372, in Chile 238 und in Venezuela nur 36 Krankheitsfälle bestätigt), hat er nicht nur – wie in Europa – die ökonomischen Rahmenbedingungen, sondern auch die politischen Ordnungen schlagartig verändert.

So wurden z.B. die in den meisten lateinamerikanischen Ländern durch von den nationalen Parlamenten abgesegnete Notstandsverordnungen verhängt, was die verfassungsmäßig verbrieften Grund- und Freiheitsrechte außer Kraft setzte. Besonders hart sind dabei von dem Versammlungsverbot jene Länder betroffen, in denen wie in Chile und Bolivien Volksentscheide bevorstehen.

Aber auch die von fast allen Regierungen verordneten, meist sehr streng gehandhabten Grenzschließungen haben nicht zuletzt enorme Rückwirkungen auf die zentralamerikanischen und venezolanischen Flüchtlinge und den regionalen Binnentourismus gezeigt. War es in der jüngsten Vergangenheit schon schwer genug von Ecuador oder Honduras an die US-amerikanische Grenze zu gelangen, haben Flüchtlinge jetzt praktisch keine Chance mehr, Richtung USA zu gelangen und über die US-Grenze zu kommen.

Stellt man in Rechnung, dass in fast allen Ländern Lateinamerikas das Sozialversicherungssystem, soweit überhaupt vorhanden, seit jeher sehr schlecht für Epidemien wie diese ausgerüstet war, ist jetzt in den meisten öffentlichen Spitälern in bereits betroffenen Regionen das Chaos ausgebrochen. Man kann sich auch vorstellen, was die Schließung der öffentlichen Märkte für ein Land wie Peru bedeutet, wo mehr als 60 Prozent der städtischen Bevölkerung im informellen Sektor arbeitet. Aber auch die Schließung von Zuliefer-(Maquila-)Betrieben hat zu einem sprunghaften Ansteigen der Arbeitslosigkeit geführt.

Wenig  bekannt ist, dass Kuba, ein weltweit anerkannter Pionier auf dem Gebiet der medizinischen Forschung, ein Medikament entwickelt hat, das bisher am effizientesten gegen COVID-19 gewirkt hat. Dieses Interferón Alfa 2B wurde sowohl im spanischen Sevilla, wo es bis dato keine Todesfälle zu verzeichnen gab, als auch in Südkorea, wo es bei 8000 Infizierten nur 72 Todesfälle gegeben hat, erfolgreich getestet. Das Internetportal Resumen Interamericano  berichtet auch, dass die deutsche Bundeskanzlerin Angela Merkel auf dem Umweg über eine chinesische Firma Interferón Alfa 2B bestellte hätte, es aber vermeiden wolle, dass ausgerechnet das kommunistische Kuba als möglicher Retter für die durch den Coronavirus erzeugten politischen und von der Wirtschaft instrumentalisierten Krisen in Erscheinung treten könnte.

PA: COVID-19 Unterstützungsmaßnahmen müssen auch für NGO gelten

Auch zivilgesellschaftliche Organisationen und ihre 250.000 Beschäftigte unter Druck

Wien, 18.03.2020  (OTS – AG Globale Verantwortung).  Die notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus haben nicht nur massive Auswirkungen auf österreichische Unternehmen, sie treffen auch österreichische Nichtregierungsorganisationen. Der Großteil der gemeinnützigen oder zivilgesellschaftlichen Organisationen ist im Dienstleistungsbereich tätig und leistet seit jeher wertvolle Aufgaben für die Gesellschaft, sei es im Sozial-, Umwelt- , entwicklungspolitischen und humanitären Bereich.

„Die Unterstützungsmaßnahmen, die die Bundesregierung für Unternehmen anbietet, sind wichtig und zu begrüßen“, so Annelies Vilim, Geschäftsführerin des Dachverbandes Globale Verantwortung mit 35 Mitgliedsorganisationen aus den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe. „Die Hilfspakete und Unterstützungsmaßnahmen müssen aber auch für gemeinnützige und zivilgesellschaftliche Organisationen gelten bzw. offen sein. Da braucht es Klarstellungen, beispielsweise ob die Kurzarbeitsregelungen auch für (kleinere) Nichtregierungsorganisationen gelten, die keine Betriebsvereinbarungen haben. Es braucht beispielsweise Unterstützung für NPOs bei finanziellen Engpässen, da Dienstleistungen oder Projekte nicht mehr durchgeführt werden können. Vor allem weil gemeinnützigen Vereinen der Aufbau von Reserven durch Förderstellen bzw. die Finanzverwaltung gesetzlich untersagt bzw. sehr stark beschränkt ist, kann es bei ihnen schnell zu Liquiditätsproblemen kommen. Es braucht Krisenfonds zur Abdeckung existenzbedrohender Einnahmenverluste, Stundungen, Möglichkeiten zu Ratenzahlungen, Flexibilität bei Fördergebern etc. und eben Zugang zu den Unterstützungsmaßnahmen, die zur Zeit nur für Unternehmen konzipiert sind“, erläutert Vilim die dringend notwendigen Schritte.

“Der gemeinnützige Sektor gibt 250.000 Menschen Arbeitsplätze. Auch diese brauchen nun Unterstützung und müssen abgesichert sein, ebenso wie zivilgesellschaftliche Organisationen, damit sie ihre wohltätigen und systemerhaltenden Aufgaben für unsere Gesellschaft jetzt und später fortsetzen können. Ich appelliere an die Bundesregierung, die Unterstützungsmaßnahmen auch für gemeinnützige, zivilgesellschaftliche Organisationen zu öffnen und spezifische Nothilfe- bzw. Unterstützungsmaßnahmen zu beschließen“, schließt Vilim.

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