EINLADUNG ZUM ONLINE-WEBINAR: GLOBAL INEQUALITY TALK #3

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Paulo Freire Zentrum  und Partner der Entwicklungstagung laden zu einem Webinar zum Thema Lieferketten-Ungleichheit.

Viele der Waren, die wir tagtäglich konsumieren, stammen nicht aus fairem Handel und fairer Produktion. Billige Angebote in unseren Geschäften sind, ethisch gesehen, teuer erkauft. Sie überschreiten viele Grenzen – und dies im mehrfachen Sinn. Damit verbinden sie Arbeit-, Produktions- und Lebensverhältnisse in Nord und Süd.
Wer aber ist für die Schattenseiten des globalen Warenhandels verantwortlich? Die im Oktober 2020 von der Treaty Allianz Österreich gestartete Kampagne für ein Lieferkettengesetz sieht jene Konzerne, die als Handelsunternehmen den globalen Welthandel abwickeln und kontrollieren, gefordert.
Was den internationalen Warenhandel zu einem Brennspiegel globaler Ungleichheit macht und was von einem Lieferkettengesetz zu erwarten ist, das diskutieren wir beim Global Inequality Talk #3 am 19. Mai 2021!

Am Podium: Bettina Rosenberger (Netzwerk Soziale Verantwortung) und Elke Schüßler (Johannes Kepler Universität Linz)
Moderation: Gerald Faschingeder (Paulo Freire Zentrum)
Termin: Mi., 19. Mai 2021, 16.00 – 16.45 Uhr (45 Minuten)
Format: Zoom Webinar; Der Zugangs-Link wird den Angemeldeten kurzfristig zugesendet.
Sprache: Deutsch
Anmeldeschluss: Mo., 17. Mai 2021, 12.00 Uhr
Infos:  https://entwicklungstagung.at/global-inequality-talk-3-globale-lieferkettenungleichheit/ 

Über die Speakerinnen:

Bettina Rosenberger hat Internationale Entwicklung und Politikwissenschaft in Wien studiert und beschäftigt sich mit sozialen Bewegungen, Gewerkschaftsarbeit und Menschenrechten. Sie ist Koordinatorin der zivilgesellschaftlichen Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze”. Im Sommer 2019 begann sie für das NeSoVe (Netzwerk Soziale Verantwortung ) zu arbeiten, seit Juni 2020 als Geschäftsführerin dort.

Elke Schüßler ist Professorin für Betriebswirtschaftslehre und Vorständin des Instituts für Organisation an der Johannes Kepler Universität Linz. Schüßler hat als von 2016-2019 das “Global Garment Supply Chain Governance“-Projekt geleitet. Sie ist Mitautorin am Buch „Globale Warenketten und ungleiche Entwicklung“ (Hg. Fischer/Reiner/Staritz; Wien 2021).

ONLINE-SYMPOSIUM: Arbeit und Menschenrechte: Lieferkettengesetze für faires Wirtschaften

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Arbeitsausbeutung in Bereichen wie Erntearbeit oder 24-Stunden-Betreuung ist durch die Corona-Pandemie wieder stärker ins Zentrum öffentlicher Aufmerksamkeit gelangt.  Vor allem  Arbeitnehmer*innen in außereuropäischen Zulieferfirmen befinden sich häufig in macht- und rechtlosen Situationen. Besonders dramatisch wird diese Lage, wenn Auftraggeber*innen  Warenbestellungen stornieren und nicht bezahlen und Zulieferbetriebe daraufhin Arbeiter*innen ohne Entlohnung und Entschädigungen entlassen. Solche Aspekte fallen in den Bereich der Lieferkettenverantwortung, deren Verankerung auf nationaler und supranationaler Ebene unter den derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen besonders wichtig ist.

„Die Erfahrung hat leider gezeigt, dass Arbeitsausbeutung bis hin zu schweren Menschenrechtsverletzungen mit arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Mitteln nicht einmal innerstaatlich wirksam begegnet werden kann. Falls überhaupt Entschädigungszahlungen geleistet werden, erscheinen diese unbedeutend im Vergleich zu den enormen Gewinnen, die Unternehmen durch Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen erzielen können. “ stellt Katharina Beclin, Kriminologin an der Universität Wien und Vorsitzende der Plattform gegen Ausbeutung und Menschenhandel fest.

Im Falle von grenzüberschreienden Lieferketten ist ein rechtliches Anknüpfen an Einzelfällen noch viel schwieriger, da viele Arbeitnehmer*innen aufgrund existenzieller Abhängigkeiten keine rechtlichen Schritte gegen die Ausbeutung unternehmen können. Eine lückenlose Beweisführung, dass die Profitierenden von der Ausbeutung tatsächlich wussten, wird durch mehrstufige Lieferketten fast unmöglich. Arbeitsausbeutung ist zum systematischen Bestandteil global organisierter Wertschöpfung geworden, deshalb braucht es gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten im Sinne einer Lieferkettenverantwortung.

Wie diese auf europäischer bzw. innerstaatlicher Ebene umgesetzt werden soll, ist Gegenstand des Online-Symposiums, das von der Plattform gegen Ausbeutung und Menschenhandel (www.gegenmenschenhandel.at) in Kooperation mit Südwind (www.suedwind.at) und der Internationalen Organization für Migration (IOM)  am 7. Mai 2021 (https://austria.iom.int/de/aktuell ) veranstaltet wird.

Freitag, 7. Mai 2021 via Cisco Webex Events
Details & Agenda: https://bit.ly/3dKAyM5
Anmeldunghttps://bit.ly/32FYx8T

Expert*innen aus EU Kommission, Fachorganisationen, Wirtschaft, Arbeitnehmervertretungen, Politik, Gesetzgebung und Menschenrechtsorganisationen bringen aktuelle Beiträge zum Thema aus ihren Bereichen ein. 

Die Plattform gegen Ausbeutung und Menschenhandel ist ein Kooperationsplattform österreichischer NGOs, einer zwischenstaatlichen Organisation und von Expert*innen, die in der Opferbetreuung und/oder Prävention von Ausbeutung und Menschenhandel tätig sind oder sich mit der Thematik wissenschaftlich befassen. Zu den 16 Mitgliedern zählen beispielsweise die Caritas der Erzdiözese Wien, Herzwerk – eine Initiative der Diakonie, ECPAT Österreich, SDS – Salvatorianer in Österreich und Rumänien und SOLWODI. Assoziierte Teilnehmer*innen der Plattform sind IOM, LEFÖ-IBF, MEN VIA und das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte. Nähere Informationen, etwa zu den Forderungen der Plattform, finden Sie auf unserer Homepage: http://gegenmenschenhandel.at.

Rückfragehinweis:                                                                                      
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at
Tel.: 0650 96 77 577

Online- Diskussion: Initiative für ein Lieferkettengesetz

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Die GRÜNE AKADEMIE und das WELTHAUS der Diözese Graz – Seckau laden zu einer Online-Diskussion mit Expert*innen, die der Frage nachgehen, wie Konzerne für Menschenrechtsverstöße in ihrer Lieferkette zur Verantwortung gezogen werden können.

Referent*innen:

  • Astrid Rössler, Nationalratsabgeordnete, Mitglied der Initiative Lieferkettengesetz
  • Ulrich Brand, Ökonom und Politikwissenschafter, UNI Wien
  • Barbara Coudenhove-Kalergi, Vertreterin der Industriellenvereinigung Stmk
  • Gertrude Klaffenböck, Vertreterin von SÜDWIND

Moderation: 
Ulrike Lunacek, ehem. Vizepräsidentin des EU-Parlaments

Termin: Montag, 3.05.2021, 18:00 Uhr
Die Diskussion wird auf YouTube unter folgendem Link übertragen:
https://www.youtube.com/watch?v=V3VYJ8Re8jw

Wer wird bei massiven Verstößen gegen Menschenrechte und Umweltschutz zur Rechenschaft gezogen?
In Bangladesch geht eine Textilfabrik in Flammen auf, was hunderten Arbeiter*innen das Leben gekostet hat. In Lateinamerika und in Süd-Ostasien werden für die Palmölproduktion illegal riesige Flächen Regenwald gerodet. Chinas Region Xinjiang lässt Ware für Europa unter Einsatz von Sklaverei und Zwangsarbeit produzieren. Die Gerbereien für die Textilindustrie in Indien verwandeln große Flüsse in stinkende Kloaken und rauben der Bevölkerung das dringend benötigte Wasser.

Konzerne, die davon durch günstigen Einkauf profitieren, delegieren die Verantwortung an ein intransparentes Netz an Sublieferanten. Versuche, Missstände entlang der globalen Lieferketten sanktionierbar zu machen, gibt es seit Jahren. Sie scheiterten stets am Widerstand der Wirtschaft.

Doch es gibt Bewegung – in Frankreich, der Schweiz, in Deutschland und in der EU.
So macht die deutsche Bundesregierung ernst. Nach langem Ringen haben sich SPD, CDU und CSU auf ein Lieferkettengesetz geeinigt. Dieses soll im Herbst verabschiedet werden – auch die Europäische Union hat für Sommer ein ähnlich lautendes Gesetz in Aussicht gestellt.
Für Menschenrechtsorganisationen ist es ein längst überfälliger, wichtiger Schritt. Sie sehen darin aber lediglich einen ersten Kompromiss, weitere Taten müssen folgen.

Ein erster Schritt
Konkret werden deutsche Firmen künftig dazu verpflichtet, bei Lieferanten*innen im Ausland Menschenrechte durchzusetzen. Das soll Kinder- und Zwangsarbeit zumindest verringern. Zudem müssen Unternehmen stärker auf Umweltstandards achten. Im Fokus sind unter anderem die Lebensmittel-Technik und Textilbranche. Ob Schokolade, Jeans, Laptops oder Teebeutel: Der niedrige Preis allein darf bei der Beschaffung nicht mehr oberste Priorität haben dürfen.

Und in Österreich
Zahlreiche Organisationen und Initiativen der Zivilgesellschaft fordern für Österreich ebenfalls ein Lieferkettengesetz, welches die Großkonzerne zur Einhaltung von ökologischen, sozialen und menschenrechtsorientierten Standards zwingen soll.

PA: Weltmalariatag: 400.000 Malaria-Tote pro Jahr

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Am 25. April ist Weltmalariatag. Ärzte ohne Grenzen/Medecins Sans Frontières (MSF) nutzt diesen Anlass, um auf darauf hinzuweisen, dass Malaria eine der großen Killerkrankheiten und ein massives Gesundheitsproblem ist. Jedes Jahr erkranken weltweit rund 200 Millionen Menschen an Malaria. Fast 400.000 versterben daran, der Großteil von ihnen sind Kinder unter fünf Jahren. In Burundi ist Malaria die Haupttodesursache bei Kindern. Ärzte ohne Grenzen setzt hier stark auf Präventionsmaßnahmen.

Malaria ist in Burundi endemisch und führt zu regelmäßigen Krankheitsausbrüchen. Aber nicht nur das kleine ostafrikanische Land leidet unter hohen Malaria-Zahlen, sondern der gesamte afrikanische Kontinent: Afrika verzeichnet rund 90 Prozent der weltweit rund 200 Millionen Malaria-Erkrankungen und 400.000 Toten. Ärzte ohne Grenzen führt daher in vielen afrikanischen Ländern große Malaria-Einsätze durch. In Burundi unterstützt die medizinische Nothilfeorganisation die Gesundheitsbehörden des Landes seit 1999 im Kampf gegen die Krankheit. Dabei setzt man derzeit noch auf Präventionsarbeit.

Um Malaria vorzubeugen wird auf die Verwendung von Moskitonetzen und vor allem das Aussprühen von Innenräumen und Wohnbereichen mit Insektiziden gesetzt. So haben die Teams von Ärzte ohne Grenzen in der Provinz Ruyigi in Burundi oder auch im hügeligen Gebiet von Kinyinya an der Grenze zu Tansania eine Großangelegte Spraying-Kampagne durchgeführt, um die Häuser der Menschen zumindest für einige Monate moskitofrei zu machen, bevor der Einsatz wiederholt werden muss.

Malaria wird durch die Anopheles-Mücke übertragen. Das Insekt kann den Krankheitserreger, einen Parasiten, aufnehmen, wenn es eine infizierte Person sticht. Dann besteht die Gefahr, dass ein anderer Mensch infiziert wird, wenn er auch von der Mücke gestochen wird. Die Symptome von Malaria ähneln denen einer gewöhnlichen Grippe: Muskelschmerzen, Fieber und Kopfschmerzen – Erbrechen und Krampfanfälle können hinzukommen. Unbehandelt kann Malaria jedoch tödlich enden.

Eine Spraying-Kampagne ist eine große logistische Herausforderung, die monatelang vorbereitet werden muss. Das Ergebnis ist aber bei guter Ausführung beeindruckend: So konnten die Teams von Ärzte ohne Grenzen innerhalb eines Monats 67.000 Häuser in einem Teil Kinyinyas mit Insektiziden behandeln und die Zahl der Bewohnerinnen und Bewohner, die an Malaria erkranken, dadurch deutlich reduzieren. „Letztes Jahr haben wir es durch das Sprayen der Innenräume geschafft, die Malaria-Fälle in der Region um 80 Prozent zu reduzieren“, berichtet der Arzt Hippolyte Mbomba, der für Ärzte ohne Grenzen den Malaria-Einsatz im Distrik Kinyinya leitet. „Um effektiv zu sein, muss ein Einsatz gut vorberietet und ausgeführt werden. Es muss auch eine enge Zusammenarbeit zwischen allen Behörden, der Bevölkerung und unseren Teams stattfinden. Und es braucht eben Expertinnen und Experten, um den Vorgang auszuführen.“

An dem Einsatz in Kinyinya waren über 1.000 Mitarbeitende von Ärzte ohne Grenzen beteiligt, darunter allein 468 Sprayer, die per Fahrrad unterwegs waren, sowie 300 Gesundheitsberaterinnen und -berater, die den Kontakt mit der Bevölkerung gesucht haben, um sie aufzuklären und alle Fragen zu beantworten. „Es ist besonders wichtig, dass die Menschen verstehen was wir tun und die Technik kennen. Das braucht Zeit, aber die ist gut investiert“, betont Experte Mbomba. „Wir legen auch Wert darauf, dass die Umweltstandards erfüllt werden und auch die Müllentsorgung funktioniert. Auch das ist Teil der Vorbereitung.”

Um den Einsatz effektiv planen zu können setzt das Team vor Ort auf Geoinformatik (GIS), um das richtige Kartenmaterial zu erhalten. Denn immer noch gibt es Regionen in der Welt, die nicht oder nur unzureichend kartographisch erfasst sind. Kinyinya war eine davon. „Lange bevor der erste Sprayer mit seinem Fahrrad losfuhr, wurde das gesamte Gebiet von Expertenteams von Ärzte ohne Grenzen sorgfältig kartographiert“, so der Einsatzleiter. „Wir verwenden Luftbildaufnahmen auf der Grundlage von Satellitenbildern, die während ‚Mapathons‘ verarbeitet und schließlich von den Teams vor Ort via Geolokalisierungsgeräten verifiziert wurden. Auf dem fertigen Kartenmaterial ist schließlich jedes Haus, jeder Stall, jede Toilette aufgelistet wird. Auf diese Weise haben wir genaue Kenntnis der Anzahl der Häuser, der Topographie und existierender Wege, damit wir den Einsatz planen und dessen Fortschritt Tag für Tag verfolgen können.“

Während Prävention wichtig ist, wird der Kampf gegen Malaria jedoch noch lange andauern. Allein in Burundi leistet Ärzte ohne Grenzen in 14 Gesundheitseinrichtungen kostenlose Behandlung für Malaria-Patientinnen und -patienten. Es braucht weltweit einen größeren Einsatz, um besseren Zugang zu Diagnostika und Medikamente gegen Malaria zu schaffen.

Planetare Gesundheit
Das wird auch für die Zukunft essenziell sein. Denn die Auswirkungen des Klimawandels auf die die Gesundheit sind nicht zu vernachlässigen. Steigende Temperaturen und veränderte Niederschläge begünstigen auch das Entstehen von durch Moskitos übertragenen Krankheiten – wie Malaria: Die Moskitos vermehren sich schneller und überleben an Orten, wo es sie vorher nicht gab. Mehr dazu hier.

Foto- und Filmmaterial des Malaria-Einsatzes in Burundi.

Rückfragen | Vermittlung von Interviews | Fotomaterial
Eva Hosp
eva.hosp@vienna.msf.org
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 29

 Patricia Otuka-Karner
patricia.otuka-karner@vienna.msf.org
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 28

PA: Europaweite Jugend-Umfrage

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Südwind berichtet: Für Österreichs Jugend ist Klimaschutz das wichtigste Anliegen. Die große Mehrheit findet Wirtschaftssystem ungerecht.

Wien, 21. April 2021. Einen weitreichenden Vertrauensverlust der Jugend in das aktuelle Wirtschaftssystem sowie einen konkreten Handlungsauftrag an die Politik für mehr Klimaschutz zeigt eine neue europaweite Umfrage zu Klimagerechtigkeit unter 15- bis 35-Jährigen im Auftrag von Südwind und Partnerorganisationen. In Österreich sehen mehr als die Hälfte (55%) der jungen Befragten im Klimawandel die größte globale Herausforderung, gefolgt von Umweltzerstörung (44%). Drei Viertel (75%) sind der Meinung, „dass wir unsere Konsumgewohnheiten nicht aufrechterhalten können, wenn wir gleichzeitig die Umwelt schützen wollen“. Sieben von zehn (70%) denken, dass die „Wirtschaft in Österreich zum Vorteil der Reichen und Mächtigen ausgerichtet ist“ und zwei Drittel (66%) sehen bei Wirtschaft und Industrie die größte Verantwortung, um die Klimakrise zu bewältigen. Die Menschenrechtsorganisation Südwind sieht in den Umfrageergebnissen einen klaren Auftrag an die Politik für mehr Ambition beim Klimaschutz sowie für eine Wende hin zu einem sozial und ökologisch gerechten Wirtschaftssystem, von dem Alle profitieren. „Die Klimakrise ist eine soziale Krise. Wir brauchen daher eine Politik im Sinne der Klimagerechtigkeit. Junge Menschen wissen, dass sie die Hauptbetroffenen der Klimakrise sein werden und erwarten sich von den politischen Verantwortlichen konkrete Maßnahmen und Zukunftsperspektiven“, sagt Isabella Szukits, Sprecherin für Klimagerechtigkeit bei Südwind. Denn laut Umfrageempfinden 73 Prozent von Österreichs Jugend es als „Zeichen falscher Prioritäten einer Regierung, wenn Umweltverschmutzung und Klimawandel nicht bekämpft werden“ und 70 Prozent halten es sogar für „unverantwortlich und gefährlich“, wenn die Politik Umweltverschmutzung und Klimakrise nicht in Angriff nimmt.

Auch im Bereich der Migrationspolitik zeigt die Umfrage einen Wunsch nach Veränderung:Mehr als die Hälfte (54%) der jungen Bevölkerung ist der Meinung, „dass es Menschen möglich sein sollte, nach Österreich zu migrieren, um vor extremen Wetter- und Umweltveränderungen zu fliehen“. 83 Prozent geben an, Politiker*innen zu wählen, die den Themen Klimawandel, Migration und Klima-Migration Vorrang geben. Etwa die Hälfte (47%) ist gar der Meinung, dass Klimamigrant*innen denselben rechtlichen Schutz erhalten sollten wie Menschen, die vor Krieg oder Verfolgung fliehen.

„Das reichste 1 Prozent der Weltbevölkerung ist verantwortlich für doppelt so viele Emissionen wie die ärmere Hälfte der Welt. Gleichzeitig sind ausgerechnet diejenigen, die kaum zur Klimakrise beigetragen haben, besonders stark von den Auswirkungen betroffen. Zusätzlich zu einer ambitionierten Klimapolitik braucht es dringend eine effektive Unterstützung für die Länder des Globalen Südens und internationale Schutzmechanismen für Menschen, die aufgrund der Klimakrise ihre Lebensgrundlage und ihr Zuhause verlieren“, sagt Südwind-Expertin Isabella Szukits.

Gerechter Wirtschaftswandel statt Wachstumswahn
Basierend auf den Umfrageergebnissen fordert Südwind gemeinsam mit 16 Partnerorganisationen aus der Zivilgesellschaft und Wissenschaft aus 13 Ländern im Rahmen der Initiative Climate Of Change einen politischen Klimagerechtigkeits-Pakt. Dieser müsste zusätzlich zur konsequenten Einhaltung der Pariser Klimaschutzziele auch ein wirtschaftspolitisches Umdenken umfassen. Südwind fordert von der Politik auf nationaler sowie europäischer Ebene einen Wirtschaftswandel, hin zu einem Modell, in dem nicht immer neue Wachstumsziele, sondern das menschliche Wohlbefinden sowie die soziale und ökologische Gerechtigkeit im Mittelpunkt stehen. Demnach braucht es als konkrete Eckpfeiler einen strengen Rechtsrahmen für die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltschutz entlang globaler Lieferketten, eine Migrationspolitik im Einklang mit den Menschenrechten sowie ein ausbeutungsfreies Wirtschaftssystem mit gerechten Handels- und Arbeitsbeziehungen.

Hintergrund: Europaweite Jugendstudie in 23 Ländern
Das Marktforschungsunternehmen Ipsos hat im Auftrag von Südwind und ihren Partnerorganisationen von 29. Oktober bis 19. November 2020 eine repräsentative Stichprobe von Menschen im Alter von 15 bis 35 Jahren in 23 europäischen Ländern mittels Computer Assisted Web Interviewing befragt. Insgesamt wurden 22.377 Personen interviewt, in Österreich waren es insgesamt 1.019. Climate of Change ist eine europaweite Initiative für Klimagerechtigkeit von 16 Organisationen in  13 Ländern, unter anderem mit Südwind, Oxfam, EEB – The European Environmental Bureau, WeWorld und vielen mehr.

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleitung Südwind
Tel.: 0650 96 77 577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at

PA: Trotz Corona-Pandemie setzten einige Länder Hinrichtungen und Todesurteile gnadenlos fort

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BERICHT ZUR TODESSTRAFE 2020, SPERRFRIST: Mittwoch, 21. APRIL 2021, 02:01 MESZ – frei für Mittwochsausgaben. Amnesty International berichtet:  Ägypten verdreifachte Zahl der jährlichen Hinrichtungen; China verhängte Todesurteile wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Corona-Maßnahmen; ehemalige US-Regierung ließ innerhalb von sechs Monaten zehn Menschen hinrichten, 2020 mit weltweit niedrigster Zahl von Hinrichtungen seit 10 Jahren.

Download Bericht (Englisch); Download Zahlen & Fakten (Deutsch)

London/Wien, am 21. April 2021 – Während weltweit die Zahl der Hinrichtungen weiter zurückgeht, werden in einigen Ländern stetig oder sogar zunehmend Todesurteile vollstreckt. Trotz großer Herausforderungen angesichts der Corona-Pandemie setzten 18 Länder Hinrichtungen auch im Jahr 2020 weiter fort. Das zeigt der alljährliche Bericht über die Anwendung der Todesstrafe, den Amnesty International heute veröffentlicht.

„Während sich die Welt darauf konzentriert, Menschen vor COVID-19 zu schützen, machten sich mehrere Regierungen mit schockierender Härte daran, die Todesstrafe anzuwenden und Menschen hinzurichten“, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International in Österreich, und sagt weiter:

„Wir appellieren an die Staats- und Regierungschefs jener Länder, die die Todesstrafe als unmenschlichste Bestrafung noch nicht aufgehoben haben, sich 2021 endgültig davon zu verabschieden. Wir werden unsere Kampagne so lange weiterführen, bis die Todesstrafe überall ein für alle Mal abgeschafft wird!“

Weltweit liegt die Zahl der erfassten Hinrichtungen für 2020 bei mindestens 483 – die niedrigste von Amnesty International erhobene Anzahl an Hinrichtungen seit mindestens zehn Jahren.

Im starken Kontrast zu diesem positiven Trend stehen die Zahlen in Ägypten: Dort wurden 2020 dreimal so viele Hinrichtungen vollzogen wie noch im Vorjahr. Auch die US-Regierung unter Präsident Trump begann im Juli 2020 wieder Hinrichtungen auf Bundesebene zu vollziehen, nachdem diese 17 Jahre lang ausgesetzt worden waren. In einem Zeitraum von nur sechs Monaten wurden zehn Männer exekutiert. Indien, Oman, Katar und Taiwan nahmen vergangenes Jahr Hinrichtungen wieder auf. In China wurde mindestens ein Mann zum Tode verurteilt und hingerichtet, nachdem die Behörden angekündigt hatten, scharf gegen Straftaten vorgehen zu wollen, die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 beeinträchtigen.

Mittlerweile unterstützen 123 Staaten die Forderung der UN-Generalversammlung nach einem Hinrichtungsmoratorium – mehr Staaten als je zuvor. Der Druck auf die übrigen Länder wächst, sich diesem Weg anzuschließen. Weltweit geht der Trend zur Abkehr von der Todesstrafe weiter.

„Zwar gab es 2020 noch Länder, die an der Todesstrafe festhielten, doch das Gesamtbild war positiv. Die Zahl der erfassten Hinrichtungen ging weiter zurück – was bedeutet, dass die Welt immer weiter von der grausamsten und erniedrigendsten aller Strafen abrückt“, sagt Annemarie Schlack.

Vor wenigen Wochen schaffte Virginia als erster Südstaat der USA die Todesstrafe ab. Im Jahr 2020 wurde im Tschad und im US-Bundesstaat Colorado ebenfalls die Todesstrafe abgeschafft, Kasachstan verpflichtete sich völkerrechtlich zur Abschaffung, und Barbados setzte Reformen zur Aufhebung der verpflichtenden Anwendung der Todesstrafe.

Mit Stand April 2021 haben 108 Länder die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. 144 Länder haben die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft – ein Trend, der nicht umgekehrt werden darf.

Erschwerter Zugang zu Rechtsbeistand
Die Corona-Pandemie hat Folgen für den Zugang zu rechtlicher Vertretung und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. Aus den USA berichten Verteidiger*innen, nicht in der Lage gewesen zu sein, wichtige Recherchearbeiten durchzuführen oder sich persönlich mit ihren Mandant*innen zu treffen.

„Die Todesstrafe ist eine furchtbare Form der Bestrafung. Es ist unter normalen Umständen schwer genug, gegen eine Hinrichtung zu kämpfen. Doch aufgrund der Corona-Pandemie hatten Menschen im Todestrakt plötzlich keine Möglichkeit, sich mit Rechtsbeiständen zu treffen und Anwält*innen, die Unterstützung bereitstellen wollten, waren erheblichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Unter solchen Umständen ist die Anwendung der Todesstrafe ein besonders ungeheuerlicher Angriff auf die Menschenrechte“, kritisiert Annemarie Schlack.

Fünf Länder mit höchster Hinrichtungsrate
In China wird die Zahl der Hinrichtungen und Todesurteile als Staatsgeheimnis behandelt. Jegliche unabhängige Prüfung wird verhindert, weswegen Hinrichtungen in China nicht in den Zahlen von Amnesty International enthalten sind. Man geht davon aus, dass China mit Tausenden vollstreckten Todesurteilen pro Jahr weltweit die meisten Menschen hinrichtet, vor dem Iran (mindestens 246 Hinrichtungen), Ägypten (mind. 107), dem Irak (mind. 45) und Saudi-Arabien (mind. 27). Diese vier Länder waren 2020 für 88% aller bekannten Exekutionen verantwortlich.

Niedrigste Hinrichtungsrate seit zehn Jahren
Weltweit wurden 2020 mindestens 483 Menschen hingerichtet, die niedrigste von Amnesty International erhobene Zahl seit mindestens zehn Jahren. Sie repräsentiert einen Rückgang um 26% verglichen mit 2019 und eine Reduzierung um 70% im Vergleich zum Jahr 2015, das mit 1.634 bekannten Hinrichtungen ein trauriges Ausnahmejahr darstellt.

Nicht enthalten sind Zahlen aus Ländern, in denen Informationen über vollstreckte Todesurteile als Staatsgeheimnis gelten, oder die nur eingeschränkte Daten zur Verfügung stellen – dies gilt für China, Nordkorea, Syrien und Vietnam.

Die Recherchen von Amnesty zeigen, dass der Rückgang der Hinrichtungen auf niedrigere Vollstreckungsraten in manchen Ländern zurückzuführen ist. In geringerem Ausmaß beruht der Rückgang auf einer pandemiebedingten Aussetzung von Exekutionen in einigen Ländern.

Die erfassten Hinrichtungen in Saudi-Arabien gingen um 85% zurück. Waren es 2019 noch 184, fiel die Zahl im Jahr 2020 auf 27. Im Irak halbierte sich die Zahl der Exekutionen, von 100 auf 45. In Bahrain, Belarus, Japan, Pakistan, Singapur und im Sudan waren 2020 anders als 2019 keine Hinrichtungen zu verzeichnen.

Anzahl der verhängten Todesurteile stark zurückgegangen
Auch die Anzahl der weltweit verhängten Todesurteile (mindestens 1.477) ist im Vergleich zu 2019 um 36% zurückgegangen. Amnesty International stellte in 30 von 54 Ländern, in denen bekanntermaßen Todesurteile verhängt wurden, einen Rückgang fest. Allem Anschein nach hat dies in mehreren Fällen mit Verzögerungen und vertagten Verfahren aufgrund der Pandemie zu tun.

Erwähnenswerte Ausnahmen stellen Indonesien und Sambia dar. In Indonesien lag die Zahl der erfassten Todesurteile für 2020 bei 117, was einen Anstieg um 46% darstellt. Sambia verhängte 119 Todesurteile, 18 mehr als 2019. Das ist die höchste erfasste Zahl in Afrika südlich der Sahara.

BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST: 21. APRIL 2021, 02:01 MESZ – frei für Mittwochsausgaben

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Martina Powell
Tel.: +43 664 2359138
E-Mail: presse@amnesty.at

Kommentar: All Time High“ bei der ODA 2020. Kein Grund zum Jubeln!

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Von Michael Obrovsky (ÖFSE), April 2021. Die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) aller Mitglieder des Development Assistance Committee (DAC) der OECD erreichte 2020 rund 160 Mrd US$. Angesichts der Folgen der COVID-Krise für den globalen Süden braucht es aber dringend weitere Erhöhungen der ODA.

Das Development Assistance Committe (DAC) der OECD hat für das Jahr 2020 ein „all time high“ der internationalen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) in ihrer Pressemitteilung anlässlich der Präsentation der vorläufigen Leistungen des Jahres 2020 gemeldet. Mit 161,2 Mrd US$ (0,32% des Bruttonationaleinkommens (BNE) aller DAC-Mitgliedsländer) weist die Statistik um rund 10 Mrd US$ mehr als 2019 aus. Diese Jubelmeldung ist aber mit Vorsicht zu genießen, denn die Steigerungen der ODA sind sowohl im Kontext der unmittelbaren Folgen der Pandemie, als auch im Kontext der Auswirkungen auf die Finanzflüsse in den globalen Süden gering.

COVID-19 Folgen für die Umsetzung der SDGs
Sowohl die Einkommenssituation im globalen Süden, der internationale Handel, die Direktinvestitionen, als auch die Remittances (Rücküberweisungen von Gastarbeiter*innen) sind im Jahr 2020 laut OECD signifikant zurückgegangen. Die OECD schätzt, dass 2020 durch die COVID-19 Pandemie die gesamten privaten externen Finanzmittel um rund 700 Mrd US$ gefallen sind. Der Bedarf an finanziellen Mittel zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) nach der COVID-19 Krise wird von der OECD auf insgesamt 4.200 Mrd US$ geschätzt. Das sind 1.700 Mrd US$ mehr als noch 2019. 

ODA – krisenresistent, aber zu wenig
Die neuen DAC-Daten für das vergangene Jahr zeigen zwar, dass ODA-Finanzierungen auch in Krisenzeiten relativ stabil sind, jedoch sind die Leistungen insgesamt – angesichts der Folgen der Pandemie auf die Situation der Länder des globalen Südens – zu gering. Die gesamte öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) aller DAC-Mitgliedsländer betrug im Jahr 2020 im Vergleich zu den von diesen mobilisierten Geldern zur Überwindung der COVID-19 Krise in den eigenen Ländern nur rund 1%. Der OECD-Generalsekretär Angel Gurría betonte in diesem Zusammenhang, dass etwa das globale Impfprogramm COVAX nach wie vor unterfinanziert sei. Die geringen Steigerungen der ODA gleichen derartige Finanzierungslücken sowie die Ausfälle beim Handel und bei den Rücküberweisungen bei weitem nicht aus.

Methodische Schwächen der ODA-Statistik
Die Steigerungen gehen auch nur teilweise auf zusätzliche Maßnahmen für die Hilfe anlässlich der COVID-19 Pandemie zurück. Zusätzliche Mittel für die Bewältigung der COVID-19 Krise wurden vor allem von Frankreich, Deutschland, Japan und Großbritannien aufgestellt. Die Steigerungen sind auch eine Folge der Modernisierung der ODA-Statistik und der Umstellung des Meldesystems von „financial flows“ auf das „grant equivalent“-System. Dies ermöglicht den Meldern auch kommerzielle Kredite, Investitionen, Garantien und Beteiligungen an Unternehmen als ODA zu melden. Dies hat nicht nur eine methodisch unsaubere statistische Erhebung und Darstellung der Daten und somit auch mittelfristig den Verlust der Glaubwürdigkeit der internationalen EZA-Leistungen zur Folge, sondern vor allem auch eine schrittweise Verschiebung der Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) von Armutsbekämpfung auf Finanzierung durch Instrumente des Privatsektors. Das DAC weist auch eine signifikante Erhöhung der bilateralen Leistungen für die „lower middle income countries“ (6,9%) und die „upper middle income countries“ (36,1%) aus, während die Steigerungen für die „least developed countries“ (1,8%) eher moderat ausfallen.

Insgesamt sind die DAC-Mitgliedsländer damit nach wie vor weit von ihren selbst gesetzten Zielen entfernt. Nur sechs DAC-Länder (Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Norwegen, Schweden und Großbritannien) haben die ODA-Quote von 0,7% des BNE im Jahr 2020 erreicht oder sogar überschritten. Die Steigerung der ODA-Quote aller DAC-Mitgliedsländer von 0,30% auf 0,32% des BNE geht auch darauf zurück, dass 2020 das BNE in den meisten DAC-Ländern gesunken ist.

Die ODA Österreichs ist – trotz Erhöhung – unterdurchschnittlich
Die ODA Österreichs betrug 2020 – trotz Steigerungen der Humanitären Hilfe – nur 0,29% des BNE (2019: 0,28% des BNE) und liegt damit nicht nur unter dem DAC-Durchschnitt, sondern auch im EU-Vergleich (EU-Mitgliedsländer: 0,50% des BNE) abgeschlagen. Österreich meldete vorab 1,268 Mrd US$ als ODA an das DAC. Davon entfallen rund 515 Mio US$ (rund 41%) auf die bilaterale ODA, während fast 60% auf multilaterale ODA entfallen. Der Beitrag Österreichs an EU-Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stellt mit rund 414 Mio US$ den größten Anteil dar.

Die Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds (AKF) von 25 Mio € auf 50 Mio € sowie die Anhebung des Budgets der Austrian Development Agency (ADA) von 103 Mio € auf 114 Mio € im Jahr 2020 ist zwar als Schritt in die richtige Richtung anerkannt worden, die ODA-Quote zeigt aber deutlich, dass nur signifikante dauerhafte Erhöhungen der ODA-Leistungen Auswirkungen auf die ODA-Quote haben. Das im Regierungsprogramm der türkis-grünen Koalitionsregierung festgehaltene Ziel „Schrittweise Erhöhung der Entwicklungsgelder Richtung 0,7% des BNP“ (sic) wird so wohl kaum erreichbar sein, da das für die ODA-Quote des Jahres 2020 zugrundeliegende Bruttonationaleinkommen Steigerungen von mindestens 38 Mio € benötigt, um eine Erhöhung der ODA-Quote von 0,01% zu erreichen.

Die Sustainable Development Goals brauchen mehr Engagement
Die COVID-19 Pandemie ist – nach den Worten des OECD-Generalsekretärs Angel Gurría – nicht nur ein Test für den Multilateralismus und das Konzept der Entwicklungszusammenarbeit an sich, sondern wird in den nächsten Jahren ein verstärktes Engagement in der internationalen Zusammenarbeit erfordern, um global die Pandemie überwinden zu können. Denn eines steht fest: Solange die Pandemie nicht auch im globalen Süden nachhaltig bekämpft wird und überwunden ist, stellt sie eine globale Bedrohung für die nachhaltige globale Entwicklung dar. Die Bekämpfung des Klimawandels und die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele, deren Relevanz und Dringlichkeit durch die COVID-19 Pandemie noch stärker sichtbar wurde, braucht – auch in Österreich – deutlich mehr öffentliche und private finanzielle Mittel.

Dr. Michael Obrovsky, Stellvertretender Leiter der ÖFSE
Arbeitsschwerpunkte: Österreichische und internationale Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit, Zivilgesellschaft und Entwicklung

Recherchehinweis: Neue Rubrik zur COVID-19-Pandemie auf oefse.at

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In Kommentaren, Briefing Papers, Auftragsstudien, Journal-Artikeln und Blog-Beiträgen haben sich ÖFSE-WissenschaftlerInnen mit verschiedensten Fragen rund um die globalen Auswirkungen der Pandemie auseinandergesetzt.

Die COVID-19-Pandemie stellt die globale Gemeinschaft vor vielfältige und teilweise dramatische Herausforderungen. Sie hat zu einer schweren wirtschaftlichen Krise geführt und Schwachstellen der internationalen Zusammenarbeit offengelegt. Die Krise droht bestehende soziale Ungleichheiten zu vertiefen – zum einen innerhalb nationaler Grenzen, besonders drastisch aber auch im globalen Vergleich. Sie zeigt aber auch, dass globale Kooperation und Zusammenarbeit zur ihrer Überwindung dringend nötig sind.

Auf der Seite www.oefse.at/forschung/covid-19-pandemie findet sich ein Überblick über die Arbeit der ÖFSE zur Thematik.

Einladung: Pressefreiheits-Ranking von „Reporter ohne Grenzen (RSF)

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Am 20.04., ab 11 Uhr, präsentieren Rubina Möhring die Präsidentin und Vorstandsmitglied von RSF-Österreich und Kommunikations-Wissenschaftler Fritz Hausjell im Rahmen einer Online-Veranstaltung (Zoom) die Ergebnisse von 2020.

Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit, teilweise unter Verweis auf die Corona-Pandemie-Bekämpfung, populistische Stimmungsmache und vieles mehr: Das Jahr 2020 war ein düsteres im Sinne der Medienfreiheit.

Im Rahmen der Veranstaltung gibt es Antworten auf brisante Fragen: Wie schneidet Österreich nach dem 18. Platz im Vorjahr heuer ab, verschlechtert sich der Status noch einmal? In welchen Staaten ist die Pressefreiheit besonders bedroht?

Danach wird über die Situation der Medien in Österreich diskutiert, (voraussichtlicher) Gast dabei: Puls24-Journalistin und -Moderatorin Alexandra Wachter.

Wir ersuchen Sie um Ihre Anmeldung bis Mo., dem 19.04., 12 Uhr unter nachfolgendem Link: https://forms.gle/gPgJVikqwcnkjGtM6 

Sie erhalten dann Ihren Zoom-Teilnahme-Link. Partner der Veranstaltung ist der Presseclub Concordia. 

Rückfragen
Mag. Paul Buchacher
Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich
Reporters Without Borders Austria
Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
info@rog.at
www.rog.at@pressefreiheit

PA: Clean Clothes Kampagne berechnet notwendigen Basis-Existenzlohn für Näher*innen in Süd- und Osteuropa

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Mindestlöhne in Europas Billiglohnländern müssten im Schnitt viermal höher sein – Südwind und Clean Clothes Kampagne fordern Schließung der Lohn-Lücke sowie Gesetze gegen die Ausbeutung in der Textilbranche.

Wien, 8. April 2021. In Österreich gibt es kaum Bekleidungshersteller, die ohne Fertigungsschritt in Ost- oder Südosteuropa auskommen. Gleichzeitig bekommen Näherinnen und Näher, die in europäischen Billiglohnländern wie Bulgarien, Rumänien oder der Ukraine für große Modemarken arbeiten, nur Hungerlöhne und oft sogar weniger als Textilarbeitende in Asien bezahlt. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht der Clean Clothes Kampagne (CCK). „Beschäftigte der Modeindustrie brauchen einen Lohn, von dem sie leben können. Unsere Untersuchungen haben gezeigt, dass in Europa der gesetzliche Mindestlohn vielerorts nicht bezahlt wird. Gleichzeitig ist auch der Mindestlohn für Arbeiterinnen und Arbeiter im Bekleidungssektor meist weit davon entfernt, vor Armut zu schützen“, sagt Gertrude Klaffenböck, von der Clean Clothes Kampagne bei Südwind. Mitglieder und Clean Clothes-Partner in Süd- und Osteuropa haben zusammen mit Textilarbeiterinnen und -arbeitern eine länderübergreifende Berechnung eines existenzsichernden Lohns für europäische Produktionsländer vorgelegt, den sogenannten Europe Floor Wage. „Adidas, Otto, H&M, Hugo Boss, Zalando & Co. haben sich jahrelang hinter dem Argument versteckt, nicht zu wissen, wie hoch ein existenzsichernder Lohn sein müsse. Diese Ausrede gilt jetzt nicht mehr. Die Modehäuser müssen die errechnete Lohn-Kluft unmittelbar schließen“, sagt Gertrude Klaffenböck: „Auch die Politik steht sowohl auf EU-Ebene als auch in Österreich in der Pflicht, um existenzsichernde Löhne zu garantieren. Der Praxis von miserabler Entlohnung und chronischer Ausbeutung in internationalen Lieferketten muss mit Gesetzen und Bestrafungen wirksam begegnet werden.“

Der neue Bericht der Clean Clothes Kampagne stellt erstmals einen Ansatz für die länderübergreifende Berechnung eines Basis-Existenzlohnes für Europa vor. Eine Näherin in Rumänien verdient im Schnitt 208 Euro monatlich und damit 41 Euro weniger, als es das Gesetz vorsieht. Um davon leben zu können, also auch Geld für Miete und Urlaub zu haben, müsste sie laut neuer Berechnung 1.061 Euro verdienen – mehr als das Fünffache. In Bulgarien liegt der Basis-Existenzlohn bei 1.026 Euro pro Monat, in Nordmazedonien bei 734 Euro und in der Slowakei bei 1.558 Euro. Der Mindestlohn in europäischen Textilproduktionsländern kommt im Schnitt nur auf rund ein Viertel des Existenzlohnes. Die Berichte der Betroffenen sind entsprechend dramatisch: „Es gibt Tage, da haben wir nichts zu essen“, berichtet eine Näherin in der Ukraine, die für einen Lieferanten von Esprit und Gerry Weber arbeitet. „Wenn Du krank bist, kannst Du Dich gleich erschießen – denn krank zu sein, können wir uns schlichtweg nicht leisten“, meint eine junge Frau aus Kroatien, die für Hugo Boss fertigt.

„Europas Mode-Konzerne haben jetzt erstmals einen konkreten Richtwert, welche Löhne sie in den Kalkulationen mit ihren Zulieferfirmen berücksichtigen müssten“, sagt Bettina Musiolek von der Clean Clothes Campaign in Deutschland, die den Basis-Existenzlohn für Europa mitentwickelt hat. „Sie können sich nicht mehr darauf berufen, nur den im Land gültigen Mindestlohn, der meist ein Hungerlohn ist, zu bezahlen.“

Der Basis-Existenzlohn bildet auch für die Gesetzgebung eine wichtige Richtschnur sein. „Nicht nur die Modeunternehmen blockieren durch ihre Preispolitik vor Ort die Zahlung höherer Löhne, auch die EU hat durch Auflagen verbunden mit Kreditvergaben an Osteuropa die Setzung höherer Mindestlöhne behindert“, kritisiert Gertrude Klaffenböck von Südwind. Die österreichische Menschenrechtsorganisation fordert von der EU die neuen Berechnungsverfahren in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Klaffenböck: „Ein existenzsicherndes Einkommen ist ein Menschenrecht. Der Lohn muss demnach ausreichen, um die Grundbedürfnisse einer Familie nach Ernährung, Kleidung, Wohnung, Mobilität, Hygiene und Kultur zu befriedigen sowie Rücklagen ermöglichen, um etwa Pandemiezeiten zu überstehen.“

Hintergrund: Basisexistenzlohn für Europas Arbeiter*innen in der Textil- und Bekleidungsindustrie

In der Bekleidungsindustrie weltweit sind die extrem niedrigen Löhne treibende Kraft im Wettlauf nach unten. Die Clean Clothes Kampagne hat im vorliegenden Bericht berechnet, was einer Arbeiterin in der Bekleidungsindustrie an Lohn zusteht, wenn ihr grundlegendes Recht auf existenzsichernde Entlohnung als Basis genommen wird. Existenzsichernde Löhne sind als Menschenrecht international anerkannt und völkerrechtlich verbrieft und müssen Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Wohnen, Gesundheit, Bildung sowie kulturelle Teilhabe abdecken und sollten bescheidene Rücklagen für kleinere Notfälle im Leben ermöglichen. Modeunternehmen und ihre Zulieferbetriebe sind aufgerufen, in ihren Kalkulationen und Zahlungen den Europa Basis Existenzlohn (Europe Floor Wage) zugrunde zu legen.

Bericht zum Downloaden

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan, Pressesprecher Südwind, Tel.: +43 650 9677577, E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at
Gertrude Klaffenböck, Koordinatorin Clean Clothes Kampagne Österreich, Südwind, Tel.: +43 676 4460833, Gertrude.Klaffenboeck@suedwind.at
Dr. Bettina Musiolek, Leiterin der European Production Country Focus Group bei Clean Clothes Campaign, +49 176 577 13 247, bettina.musiolek@einewelt-sachsen.de