Archiv der Kategorie: Menschenrechte

PA: Armutsfalle Mikrokredite: OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Mikrokredite gelten in der Entwicklungszusammenarbeit als Finanzinstrument, das Unabhängigkeit durch ein eigenständiges Einkommen ermöglichen soll. In Kambodscha entpuppen sie sich jedoch als Schuldenfalle. Während sie europäischen Investoren Profite bringen, führen sie vor Ort zu Landverlust, Armut und Menschenrechtsverletzungen. Trotzdem hat der sogenannte „ethische“ Investor Oikocredit seine Investitionen in Kambodscha sogar noch erhöht. Drei NGOs legen daher nun Beschwerde gegen Oikocredit bei der OECD ein, berichtet FIAN in einer Aussendung.

Kambodscha hat den größten Pro-Kopf-Mikrofinanzsektor der Welt. Die durchschnittliche Kredithöhe beträgt mehr als das Dreifache des jährlichen Durchschnittseinkommens. In den letzten fünf Jahren haben laut einer vom deutschen Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) finanzierten Studie mehr als 160.000 Menschen ihr Land verloren, weil sie es für Kredite als Sicherheit hinterlegen mussten. Ein Bericht der kambodschanischen Menschenrechtsorganisationen LICADHO und Equitable Cambodia zeigt weitere Folgen der Überschuldung und aggressiven Inkassopraktiken im Mikrofinanzsektor auf: Ernährungsunsicherheit, erzwungene Landverkäufe, Kinderarbeit und Migration.

OECD-Beschwerde gegen Oikocredit

Die Menschenrechtsorganisationen LICADHO, Equitable Cambodia und FIAN Deutschland haben am 12.12.2022 bei der Nationalen Kontaktstelle für OECD-Leitsätze der niederländischen Regierung Beschwerde gegen Oikocredit International eingereicht. Dem ethischen Investor mit Hauptsitz in den Niederlanden wird vorgeworfen, weiter in großem Stil in kambodschanische Mikrofinanzinstitute (MFI) investiert zu haben, obwohl die weitverbreitete Überschuldung und deren absehbare negative Folgen vom UN-Generalsekretär, von lokalen und internationalen Menschenrechtsgruppen, Journalist:innen und sogar von einer durch Oikocredit selbst unterstützten Studie bereits 2017 bestätigt wurden. Trotzdem erhöhte Oikocredit das Kambodscha-Portfolio von EUR 50 Millionen im Jahr 2017 auf mehr als EUR 67 Millionen im September 2022. Kambodscha ist damit nach Indien nun das zweitgrößte Investitionsland für Oikocredit.

Oikocredit-Mitgliederkapital: 129 Millionen Euro aus Österreich

Rund 11,5 Prozent bzw. EUR 129 Millionen des Mitgliederkapitals Oikocredits stammt von österreichischen Anleger:innen, die guten Gewissens glauben, mit ihrer Investition die Lebensbedingungen vor Ort zu verbessern. Auch Oikocredit Austria wurde über die negativen Entwicklungen für die Betroffenen in Kambodscha informiert, zuletzt bei einem persönlichen Gespräch mit FIAN im November. „Oikocredit und andere private und staatliche Investoren haben die vielen Belege für die weitverbreitete Überschuldung und Missstände in Kambodscha ignoriert und pumpen weiterhin Geld in den hiesigen Mikrofinanzmarkt“, kritisiert Lukas Schmidt, Geschäftsleiter der Menschenrechtsorganisation FIAN Österreich.

Menschenrechtskrise: Investoren müssen Missstände beheben

„Oikocredit behauptet, ein sozialer Investor zu sein, aber ihre Investitionen nach Kambodscha haben zu irreparablen Schäden an Kreditnehmer:innen geführt“, so Naly Pilorge, Outreach Director bei LICADHO. Gemeinsam mit Eang Vuthy, Executive Director von Equitable Cambodia erwartet sie, dass die OECD-Beschwerde Oikocredit und andere ‚ethische‘ oder ‚Impact‘-Investoren, die diese Menschenrechtskrise mitverursacht haben, dazu bringen werde, die Missstände zu beheben und den kambodschanischen Kreditnehmer:innen wirklich zu helfen. Die Menschenrechtsorganisationen sind jederzeit zu einer Zusammenarbeit mit Investoren bereit, die daran interessiert sind, echte Lösungen für die in Not geratenen Kreditnehmer:innen zu finden.

Foto: FIAN/Mathias Pfeifer


Links:

OECD-Beschwerde: https://fianat-live-7318544636224c40bb0b0af5b09-745b6a8.divio-media.net/filer_public/dc/88/dc888c32-4b75-469a-80b7-5dab618c476f/specific-instance_dutchncp-licadho_ec_fian-v-oikocredit.pdf

Studie des INEF: https://www.licadho-cambodia.org/reports/files/INEFReport-MicrofinanceInCambodia2022.pdf

Berichte von LICADHO und Equitable Cambodia: https://www.mficambodia.com/?lang=de

FIAN-Fallarbeit Mikrofinanz in Kambodscha: https://fian.at/de/faelle/kambodscha-mikrofinanz/


Kontakt:

  • Lukas Schmidt, Geschäftsleiter FIAN Österreich, Tel: +43 (0)1/2350 239-13, E-Mail: lukas.schmidt@fian.at
  • Eang Vuthy, Executive Director of Equitable Cambodia, per Signal: +855 12791700 (Englisch)
  • Naly Pilorge, Outreach Director of LICADHO, per Signal: +855 12214454 (Englisch)
  • Mathias Pfeifer, Referent FIAN Deutschland, Tel: +49 17654113988, E-Mail: m.pfeifer@fian.de

PA: Iran Zweifehlhafte Behauptungen über Auflösung der „Sittenpolizei“

Die vagen und widersprüchlichen Erklärungen der iranischen Behörden zur angeblichen Auflösung der so genannten „Sittenpolizei“ dürfen die internationale Gemeinschaft nicht über die anhaltende Gewalt gegen Frauen und Mädchen täuschen, schreibt Amnesty International in einer Aussendung. Die in Gesetzen verankerte Kopftuchpflicht werde weiterhin vom Sicherheitsapparat durchgesetzt werden – dieser handelt unter völliger Straffreiheit.

Während einer Pressekonferenz am 3. Dezember 2022 sagte der iranische Generalstaatsanwalt, Mohammad Jafar Montazeri: „Die ‚Sittenpolizei‘ (gasht-e ershad) hat nichts mit der Justiz zu tun und wurde von demjenigen [Gremium] aufgelöst, das sie in der Vergangenheit eingerichtet hat.“

Dann relativierte er seine Aussage und fügte hinzu: „Die Justiz wird auch weiterhin das Verhalten der Menschen in der Gesellschaft regeln“. Dies deutet darauf hin, dass die Kontrolle über die Körper der iranischen Frauen weitergehen wird. Staatliche Medien berichteten am nächsten Tag, dass „die Schließung der Sittenpolizei von keiner offiziellen Behörde in der Islamischen Republik Iran bestätigt wurde.“

„Die Erklärung des Generalstaatsanwalts war absichtlich vage. Sie erwähnte die rechtliche und politische Grundstruktur nicht, die die Praxis der Zwangsverschleierung von Frauen und Mädchen aufrechterhält“, sagte Heba Morayef, Regionaldirektorin von Amnesty International für den Nahen Osten und Nordafrika.

„Die Behauptung, die ‚Sittenpolizei‘ habe nichts mit der Justiz zu tun, verzerrt die Tatsache, dass die Justiz seit Jahrzehnten die Kriminalisierung von Frauen und Mädchen durch missbräuchliche und diskriminierende Zwangsverschleierungsgesetze absegnet. Die iranischen Behörden schieben sich nun angesichts der Empörung über diese extreme Form der geschlechtsspezifischen Diskriminierung und Gewalt gegenseitig die Schuld zu, um sich aus der Verantwortung zu stehlen.“

Staatlich abgesegnete Verfolgung von Frauen

Heba Morayef sagt: „Die internationale Gemeinschaft und die globalen Medien dürfen sich nicht täuschen lassen. Die Verschleierungspflicht ist im iranischen Strafgesetzbuch und in anderen Gesetzen und Verordnungen verankert. Sie ermöglichen es Behörden und Sicherheitskräften, Frauen willkürlich festzunehmen und zu inhaftieren und ihnen den Zugang zu öffentlichen Einrichtungen wie Spitälern, Schulen, Regierungsbüros und Flughäfen zu verweigern, wenn sie ihr Haar nicht bedecken.“

Die iranische „Sittenpolizei“ ist eine Unterabteilung der iranischen Polizei, die dem Innenministerium unterstellt ist. Trotz der Erklärung des Generalstaatsanwalts, der versucht, die Justiz von der „Sittenpolizei“ zu distanzieren, gelten deren Mitglieder nach der iranischen Strafprozessordnung als „Justizbeamte“ (zabetan-e qazai). Sie dürfen unter der Aufsicht und auf Anweisung des Staatsanwalts Verhaftungen und Verhöre durchführen.

Die „Sittenpolizei“ überwacht die gesamte weibliche Bevölkerung, aber die Überwachung deren Körper ist nicht auf den Staat beschränkt. Die missbräuchlichen, diskriminierenden und entwürdigenden Zwangsverschleierungsgesetze des Iran ermöglichen es nicht nur staatlichen Bediensteten, sondern auch nichtstaatlichen Ordnungskräften, Frauen und Mädchen täglich in der Öffentlichkeit zu belästigen und zu verletzen.

Kopftuchpflicht für Mädchen ab 9 Jahren

Gesetze zur Zwangsverschleierung verletzen eine ganze Reihe von Rechten, darunter das Recht auf Gleichheit, Privatsphäre sowie Meinungs- und Glaubensfreiheit. Außerdem erniedrigen sie Frauen und Mädchen und berauben sie ihrer Würde, ihrer körperlichen Autonomie und ihres Selbstwerts.

Nach Artikel 638 des islamischen Strafgesetzbuchs des Iran wird jede Handlung, die als „anstößig“ für die öffentliche Ordnung angesehen wird, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen bis zu zwei Monaten oder 74 Peitschenhieben bestraft. In einer Erläuterung zu diesem Artikel heißt es, dass Frauen, die in der Öffentlichkeit unverschleiert gesehen werden, mit einer Freiheitsstrafe von 10 Tagen bis zu zwei Monaten oder einer Geldstrafe zu bestrafen sind.

Das Gesetz gilt für Mädchen ab neun Jahren, was das Mindestalter für die Strafmündigkeit von Mädchen in Iran ist. In der Praxis haben die Behörden eine Kopftuchpflicht für Mädchen ab dem siebten Lebensjahr eingeführt, wenn sie in die Grundschule kommen.

„Es ist wichtig, daran zu erinnern, dass die Demonstrierenden in Iran nicht nur die Abschaffung der ‚Sittenpolizei‘ fordern, sondern die Transition in ein politisches und rechtliches System, das ihre grundlegenden Menschenrechte und Freiheiten respektiert. Der Volksaufstand in Iran spiegelt die landesweite Wut über die jahrzehntelange gewaltsame Unterdrückung des iranischen Volkes wider“, sagt Heba Morayef.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.a

PA: Iran: Mindestens 21 Menschen in unrechtmäßigen Scheinprozessen zum Tode verurteilt

Die iranischen Behörden haben mindestens 21 Menschen in unrechtmäßigen Scheinprozessen zum Tode verurteilt, unter anderem mit dem Ziel, weitere Demonstrierende einzuschüchtern und von den Protesten abzuhalten, so Amnesty International.

Amnesty International hat Fälle von 21 Personen ausführlich untersucht, die in zutiefst unfairen Verfahren vor den Revolutionsgerichten zum Tode verurteilt wurden und denen nun die Hinrichtung droht.

Die Menschenrechtsorganisation befürchtet, dass angesichts tausender Verhaftungen und der hohen Zahl bereits erhobener Anklagen noch viele weitere Personen von der Todesstrafe bedroht sind.

Diana Eltahawy, stellvertretende Direktorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International, sagt: „Zwei Monate nach Beginn der aktuellen Proteste und drei Jahre nach den Protesten im November 2019 ermöglicht die Krise der Straflosigkeit im Iran den iranischen Behörden nicht nur weitere Massentötungen, sondern auch eine Verschärfung der Anwendung der Todesstrafe als Mittel der politischen Unterdrückung. Die Mitgliedsstaaten des UN-Menschenrechtsrates, der nächste Woche eine Sondersitzung zum Iran abhält, müssen dringend einen Untersuchungs- und Rechenschaftsmechanismus einrichten, um gegen diesen massiven Angriff auf das Recht auf Leben und andere Menschenrechtsverletzungen vorzugehen.“

Dies hatte Amnesty International in den vergangenen Wochen mit einer internationalen Petition gefordert, die über 760 000 Menschen weltweit unterschrieben haben.

Den Kurzbericht finden Sie hier.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.a

Aviso zum Online-Hintergrundgespräch: Brasilien – Zukunft mit Lula

Auf Einladung der ISJE – Informationsstelle für Journalismus & Entwicklungspolitik spricht die brasilianische Sozialwissenschaftlerin und Journalistin Natália Suzuki über Perspektiven für das Land unter der neuen Präsidentschaft Luiz Ignácio Lula da Silva.

Am Sonntag, den 31.10.2022, hat der frühere Präsident Brasiliens Luiz Ignácio Lula da Silva nach einem hitzigen Wahlkampf in der Stichwahl mit knappem Vorsprung das Amt zurückgewonnen und der Regierung von Jair Bolsonaro damit ein Ende gesetzt. Wie es nach der Amtsübergabe im Jänner im größten Staat Südamerikas weitergeht, werden die kommenden Monate und Jahre zeigen. Insbesondere die Umwelt- und Agrarpolitik Brasiliens haben starke Auswirkungen auf den Rest der Welt, nicht zuletzt auf Europa.

Welche Folgen für uns hier in Österreich das sind, wie sie zusammenhängen und wie sich diese mit dem neuen Präsidenten verändern könnten, wird Natália Suzuki in einem Zoom-Hintergrundgespräch beleuchten.
Sie ist Sozialwissenschaftlerin (Universität von São Paulo), Journalistin und Koordinatorin des „Slavery no way!“-Programms der NGO Repórter Brasil und steht Ihnen am

23.11.2022 um 12 Uhr in einem Zoom-Hintergrundgespräch zur Verfügung.
Die Veranstaltung wird auf Englisch abgehalten.


In Kooperation mit fjum – forum journalismus und medien wien.


Anmeldung bitte formlos per Mail an office@isje.at.
Nach der Anmeldung bekommen Sie den Link zur Zoom-Besprechung zugeschickt.

Rückfragen:
Christina Schröder
Tel: 01 405 55 15 307
Mail: christina.schroeder@suedwind.at


Diese Veranstaltung wird von der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gefördert. Die darin vertretenen Standpunkte stellen in keiner Weise die offizielle Meinung der Fördergeber dar.

PA: Ägypten COP 27 inmitten katastrophaler Menschenrechtslage

Amnesty fordert die Delegierten der COP27 auf, sich zu den schweren Menschenrechtsverletzungen in Ägypten zu äußern.
Ahmed Samir Santawy, Student an der Central European University (CEU) in Wien, wird Ausreise aus Ägypten verweigert.

Die Klimakonferenz findet in einer Situation massiver Repression gegen die Zivilgesellschaft in Ägypten statt. Im Vorfeld der COP27 haben die Sicherheitsbehörden zahlreiche Aktivist*innen verhaftet und sind gewaltsam gegen Proteste vorgegangen. Unabhängig von der Klimakonferenz sitzen tausende nach unfairen Verfahren In ägyptischen Gefängnissen, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Anwält*innen und Oppositionspolitiker*innen, oder werden durch die Behörden schikaniert.

Auch der ehemalige politische Gefangene Ahmed Samir Santawy, Student an der Central European University (CEU) in Wien, wird die Ausreise aus Ägypten verweigert. Am 30. Juli 2022 wurde er nach 18 Monaten unrechtmäßiger Haft per Präsidentendekret freigelassen. Seitdem haben ihn die ägyptischen Behörden daran gehindert, ins Ausland zu reisen, einschließlich Österreich, wo er sein Studium fortsetzen will.

„Die Behandlung von Ahmed durch die ägyptischen Behörden ist ein Armutszeugnis“, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Nach Monaten unrechtmäßiger Haft wird der junge Student weiterhin daran gehindert, Ägypten zu verlassen. Diese Ungerechtigkeit muss ein Ende haben! Es muss Ahmed endlich möglich sein, nach Österreich zurückzukehren und sein Studium abzuschließen. Wir stehen in voller Solidarität mit Ahmed und fordern die ägyptischen Behörden auf, seine Ausreise sofort zu ermöglichen!“

Ahmed Samir Santawy befand sich seit Februar 2021 als gewaltloser politischer Gefangener in Haft. Er wurde während eines Besuchs bei seiner Familie in Ägypten verhaftet, anschließend geschlagen und verhört. Am 22. Juni 2021 verurteilte das Notstandsgericht für die Sicherheit des Staates Ahmed Samir Santawy zu Unrecht wegen „Verbreitung von Falschmeldungen auf Social Media“ zu vier Jahren Gefängnis.

COP27 in katastrophaler Menschenrechtslage

Die COP27 findet inmitten der Besorgnis über das Versäumnis der ägyptischen Behörden und des UNFCCC statt, unabhängige ägyptische Menschenrechtsgruppen für die COP27 zu akkreditieren. Es besteht die Befürchtung, dass Organisationen und Aktivist*innen nicht frei an der COP27 teilnehmen können, ohne Repressalien während und nach der Konferenz befürchten zu müssen.

Mindestens fünf ägyptische Menschenrechtsorganisationen, darunter die ägyptische Kommission für Rechte und Freiheiten und das Kairo-Institut für Menschenrechtsstudien, haben keine Akkreditierung zur COP27 erhalten. Die Antiterrorgesetzgebung und andere drakonische Gesetze dienen als Mittel zur Unterdrückung. So lässt das ägyptische Versammlungsrecht den Sicherheitskräften freie Hand zum Verbot von Demonstrationen und übermäßiger Gewalt.

Zu den zusätzlichen Hindernissen für eine sinnvolle Beteiligung eines breiten Spektrums von Interessengruppen gehören obligatorische Registrierungsverfahren für den Zugang zur „Grünen Zone“, unerschwingliche Hotelpreise und verstärkte Überwachungs- und Sicherheitskontrollen.

Die Behörden haben Arbeitnehmer*innen ohne Sicherheitsgenehmigung befohlen, die Stadt zu verlassen oder strenge Bewegungsbeschränkungen zu beachten. Die jüngsten Verhaftungen von mindestens 118 Personen bis zum 31. Oktober allein in Kairo im Zusammenhang mit Aufrufen zu Protesten während der COP27 und die Zunahme von stichprobenartigen Polizeikontrollen und illegalen Telefondurchsuchungen nach kritischen Inhalten sind eine düstere Erinnerung an die allgegenwärtige Unterdrückung der Zivilgesellschaft in Ägypten.

Unabhängig von der Klimakonferenz sitzen mindestens 22 Journalist*innen in Haft und mehr als 600 Webseiten werden zensiert. Tausende werden nach unfairen Verfahren willkürlich gefangen gehalten, darunter Menschenrechtsverteidiger*innen, Anwält*innen und Oppositionspolitiker*innen. Die entsetzlichen Bedingungen in den ägyptischen Gefängnissen verstoßen mitunter gegen das Folterverbot.

Amnesty Delegation bei COP27

Die Generalsekretärin von Amnesty International, Agnès Callamard, wird vom 6. bis 18. November 2022 an der UN-Klimakonferenz (COP27) in Sharm El-Sheikh teilnehmen und steht für Interviews über die Notwendigkeit, die Menschenrechte in den Mittelpunkt von Klimabeschlüssen zu stellen, sowie über die aktuelle Menschenrechtskrise in Ägypten zur Verfügung.

Im Vorfeld ihres Besuchs sagte Agnès Callamard:

„Wir haben nicht mehr den Luxus von Zeit, wenn es um die globale Klimakrise geht. Das Zeitfenster, um den Anstieg der globalen Durchschnittstemperaturen unter 1,5°C zu halten, schließt sich rapide und die Welt wird mit Überschwemmungen, Dürren und Bränden konfrontiert, was zu Vertreibung und Hungersnöten sowie zu weiteren Konflikten und Todesopfern führt. Die COP27 ist eine entscheidende Gelegenheit, diesen Kurs umzukehren, und darf nicht in einem Theater der leeren Versprechungen und des Greenwashings verspielt werden.“

„Der Klimawandel ist eine Menschenrechtskrise, und die Einhaltung aller Menschenrechte, einschließlich des Rechts auf freie Meinungsäußerung, friedliche Versammlung und Vereinigungsfreiheit, ist der Schlüssel zur Sicherung eines raschen und gerechten Übergangs zu einer kohlenstofffreien Wirtschaft und widerstandsfähigen Gesellschaft.“

“Kein Staat kann von sich behaupten, ein glaubwürdiger Akteur bei der Bewältigung der Klimakrise zu sein, wenn er die Zivilgesellschaft weiterhin im Würgegriff hält. Die ägyptischen Behörden haben eine ganze Reihe von Verbrechen nach internationalem Recht begangen, darunter Folter, rechtswidrige Tötungen und das Verschwindenlassen von Personen. Nahezu alle unabhängigen und kritischen Stimmen im Land sind zum Schweigen gebracht worden.”

Amnesty International wird die polizeiliche Bekämpfung der Proteste durch die ägyptischen Behörden sowie die Behandlung von Umweltaktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen während und nach der COP27 und etwaige Repressalien gegen sie genau beobachten.

Die Organisation hat sich um Treffen mit den ägyptischen Behörden bemüht und um Zugang zu den Gefängnissen gebeten, in denen Tausende von Menschen aus politisch motivierten Gründen inhaftiert sind. Die entsetzlichen Bedingungen in den ägyptischen Gefängnissen verstoßen mitunter gegen das Folterverbot.

Amnesty International fordert die Delegierten der Staaten auf, ihre Menschenrechtsanliegen gegenüber den ägyptischen Behörden im Einklang mit den Forderungen der unabhängigen ägyptischen Menschenrechtsgruppen in dieser Petition vorzubringen.

Vor der Eröffnung der COP27 veröffentlicht Amnesty International einen Bericht, in der sie ihre wichtigsten Forderungen und Menschenrechtsanliegen im Zusammenhang mit der Klimakrise darlegt.

Rückfragehinweis:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

AVISO: PK der Klima-Allianz – Erwartungen und Forderungen an die COP27

Einladung zur Online-Pressekonferenz der „Allianz für Klimagerechtigkeit“ im Vorfeld der UN-Klimakonferenz – Donnerstag, 3. November um 10 Uhr via Zoom

Anfang November startet die Weltklimakonferenz der Vereinten Nationen (COP27) in Sharm El-Sheikh, Ägypten und damit auf dem Kontinent, der mitunter am meisten von der Klimakrise betroffen ist. Obwohl Afrika nur für drei Prozent der globalen Emissionen verantwortlich ist, spürt die Bevölkerung bereits jetzt die dramatischen Auswirkungen der Erderwärmung: Dürren, Fluten und tropische Stürme zerstören Existenzen, führen zu Vertreibung, Hunger und Armut. Es bleibt keine Zeit mehr für leere Versprechen der größten Industrienationen. Klimaschutzmaßnahmen und -finanzierung müssen jetzt beschlossen werden – auch Österreich ist gefragt.

Worum es bei der COP27 geht und welche Erwartungen und Forderungen die „Allianz für Klimagerechtigkeit“ an die Klimakonferenz hat, informieren in einem Online-Pressegespräch am 3. November um 10 Uhr:

  • Marlene Achoki, Klimaexpertin, CARE Climate Justice Center Kenia
  • Joachim Raich, Sprecher für Klimagerechtigkeit, Südwind
  • Thomas Zehetner, Klimasprecher WWF Österreich
  • Martin Krenn, Referent für Klimapolitik, Koordinierungsstelle der österreichischen Bischofskonferenz für internationale Entwicklung und Mission (KOO)

Für die Teilnahme registrieren Sie sich bitte HIER.

Rückfragen & Kontakt:

Alexa Lutteri, MA BSc
Pressesprecherin WWF Österreich
+43 676 834 88 240
alexa.lutteri@wwf.at

Veranstaltungseinladung: Globale Ungleichheiten – die Entwicklungstagung #ET2022

Zwei VIDC-Foren zu Steuern und Klimagerechtigkeit und eine VIDC-Aktion rund um den EU-„Klimazoll“ am 12. November 2022.

Die ungleiche Verteilung von Einkommen, Vermögen und Lebenschancen ist kein neues Phänomen. Doch die derzeitigen Krisen verschärfen bereits vorhandene Ungleichheiten. Dazu zählen die durch die COVID19-Pandemie verstärkten Schieflagen, die Klimakatastrophe und die aktuellen militärischen Konflikte wie der Aggressionskrieg Russlands gegen die Ukraine.

Diesen globalen Ungleichheiten ist die 8. Österreichische Entwicklungstagung gewidmet. Sie bietet als österreichweit größte Veranstaltung zu Entwicklungspolitik Raum für Debatte und Reflexion – zwischen engagierter Wissenschaft und kritischer Zivilgesellschaft zum einen, und zwischen globalem Norden und Süden zum anderen.

Bei der #ET2022 wird das VIDC in Kooperation mit WIDE zwei Foren gestalten. Ein Forum ist Steuern gewidmet, die Ungleichheiten verstärken aber auch stark vermindern können.

Das zweite Forum widmet sich dem Thema Ungleichheit im Kontext von Migration und Klimawandel. Zu beiden Foren haben wir interessante Expert*innen aus dem Globalen Süden eingeladen. Mehr lesen …

12. November , 14:30 – 19:00 Uhr
Johannes Kepler University Linz, Altenberger Straße 69, 4040 Linz
Anmeldung bis 8. November hier.


Zur Klimadebatte haben wir noch einen anderen Beitrag geleistet: Gemeinsam mit anderen NGOs aus Europa und Afrika haben wir uns in die Verhandlungen um den künftigen EU-„Klimazoll“ eingemischt. Dazu haben wir auch einen brandneuen VIDC Policy Brief veröffentlicht. Mehr dazu hier.

PA: Katar: Einen Monat vor WM weiterhin zahlreiche Menschenrechtsverletzungen, Entschädigungsforderungen bleiben offen

Einen Monat vor dem Anpfiff der Fußball-WM sind Menschenrechtsverletzungen in Katar weiterhin weit verbreitet, so Amnesty International am 20.10. in einem neuen Bericht. Die katarischen Behörden müssen die versprochenen Arbeitsreformen im Anschluss an die WM und darüber hinaus einhalten, fordert die Menschenrechtsorganisation.

In einem kürzlich erschienen Statement fordern zahlreiche NGOs, darunter auch Amnesty International, die FIFA erneut auf, einen Entschädigungsfonds für Arbeitsmigrant*innen einzurichten. Bislang gibt es von Seiten der FIFA jedoch kein Bekenntnis, die Menschenrechtsverletzungen, die im Vorfeld der WM in Katar begangen wurden, angemessen zu entschädigen.

Die Überarbeitung des katarischen Arbeitssystems hat seit 2017 zu einigen merklichen Verbesserungen für die zwei Millionen im Land arbeitenden Arbeitsmigrant*innen geführt; Hunderttausende von ihnen arbeiten in Projekten, die für die Fußball-WM wichtig sind. Dennoch untergräbt ein Mangel an effektiver Umsetzung und Durchsetzung der Reformen die positiven Auswirkungen auf die Arbeitsmigrant*innen.

So sehen sich Tausende Arbeiter*innen auf Baustellen mit oder ohne WM-Bezug immer noch Problemen gegenüber wie verspäteten oder gar nicht gezahlten Löhnen, dem Wegfall von Ruhetagen, unsicheren Arbeitsbedingungen, Behinderungen bei einem Jobwechsel sowie wenigen Möglichkeiten, gegen all diese Verstöße rechtliche Schritte einleiten zu können. Tausende von Todesfällen von Arbeitsmigrant*innen sind weiterhin ungeklärt.

„Obwohl Katar in den vergangenen fünf Jahren wichtige Schritte in Richtung einer Verbesserung der Rechte der Arbeitsmigrant*innen gemacht hat, ist es ganz offensichtlich, dass man hier bei weitem noch nicht stehenbleiben kann. Tausende Arbeitsmigrant*innen befinden sich wegen legaler Schlupflöcher und unzureichender Reformumsetzungen immer noch in der allzu bekannten Spirale von Ausbeutung und Missbrauch“, sagt Steve Cockburn, Leiter des Bereichs wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International.

Amnesty International fordert die katarischen Behörden eindringlich auf, die Arbeitsschutzmaßnahmen zu verbessern und durchzusetzen, die Rechte der Arbeitsmigrant*innen zu stärken, fairen Lohn für die geleistete Arbeit zu zahlen und den Zugang zur Justiz und zu Entschädigungen zu ermöglichen.

„Trotz der großen und wachsenden Unterstützung von Fans, Fußballvereinen und Sponsor*innen für die Entschädigung von Arbeitsmigrant*innen, bewegt sich weder in Katar noch bei der FIFA etwas. In einem Monat beginnt die Fußball-WM und für Katar und die FIFA wird die Zeit, um noch das Richtige zu tun, schnell knapp“, sagt Steve Cockburn.

Weitreichende Menschenrechtsverstöße

Arbeitsmigrant*innen, die an Projekten mit und ohne WM-Bezug arbeiten, sehen sich in Katar weiterhin weitreichenden Menschenrechtsverstößen und Ausbeutung gegenüber. Viele Arbeitsmigrant*innen, besonders Hauspersonal in Privathaushalten und Mitarbeiter*innen im privaten Sicherheitssektor, arbeiten unter Bedingungen, die teilweise Zwangsarbeit gleichkommen.

Hausangestellte arbeiten typischerweise zwischen 14 und 18 Stunden am Tag, ohne einen wöchentlichen Ruhetag und sind in den Privathaushalten von der Außenwelt abgeschottet. Privaten Sicherheitsmitarbeiter*innen wird außerdem oft wiederholt der Ruhetag gestrichen und sie sind gezwungen, unter Androhung von Strafe zu arbeiten. Zu den angedrohten Strafen zählen willkürliche Lohnkürzungen und die Beschlagnahmung des Reisepasses, obwohl solche Praktiken gegen das katarische Recht verstoßen. Arbeitsmigrant*innen bleibt es weiter versagt, Gewerkschaften zu gründen oder sich solchen anzuschließen, obwohl dies ihnen unter internationalem Recht zusteht.

Ungeklärte Todesfälle

Nach wie vor ungeklärt sind Tausende von Todesfällen von Arbeitsmigrant*innen der letzten zehn Jahre und darüber hinaus, die sich teils auf WM-Baustellen sowie außerhalb zugetragen haben. Wahrscheinlich sind Hunderte dieser Fälle zurückzuführen auf das Arbeiten in der sengenden Hitze Katars. Die neuen gesetzliche Bestimmungen zum Schutz vor Hitze stellen eine Verbesserung dar, müssen aber weiter gestärkt werden, um sie internationalen Standards anzupassen und so für adäquaten Schutz der im Freien Arbeitenden zu sorgen.

Trotz klarer Beweise für Hitze als großes Gesundheitsrisiko haben die katarischen Behörden, obwohl es international so üblich wäre, bislang wenig getan, um die Todesfälle von Arbeitsmigrant*innen, die mit der Hitze in Verbindung stehen könnten, zu untersuchen, die Todesursache zu bestätigen oder Entschädigungen an die Angehörigen zu zahlen.

Weit verbreitet ist außerdem, dass zukünftige Arbeitsmigrant*innen erpresserische Vermittlungsgebühren zahlen, um sich so einen Job in Katar zu sichern. Gebühren von 1.000 bis 3.000 Euro sorgen dafür, dass viele Arbeitsmigrant*innen Monate oder gar Jahre brauchen, ihre Schulden abzubezahlen, wodurch sie in einer Spirale der Ausbeutung gefangen sind.

Wichtige Änderungen des Kafala-Systems – das eine komplette Abhängigkeit der Arbeitsmigrant*innen von ihren Arbeitgeber*innen mit sich brachte – bedeuten, dass nun die Mehrheit der Arbeitsmigrant*innen das Recht hat, auch ohne Erlaubnis ihrer Arbeitgebenden das Land verlassen und die Arbeitsstelle wechseln zu dürfen. Jedoch besteht für die Arbeitsmigrant*innen weiterhin die Gefahr, festgenommen oder des Landes verwiesen zu werden, falls ihr*e Arbeitgeber*in ihr Visum storniert, ihre Aufenthaltsgenehmigung nicht erneuert oder sie bei den Behörden anzeigt wegen „unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes“.

Die katarische Regierung meldet, sie habe seit Oktober 2020 über 300.000 Anträge auf Jobwechsel von Arbeitsmigrant*innen bewilligt. Dennoch hat Amnesty International mehrere Fälle aus den letzten Monaten dokumentiert, in denen Arbeitgeber*innen ihre Machtposition über das Stornieren von Visa, die Erneuerung von Aufenthaltsgenehmigungen und das Anzeigen wegen „unerlaubten Verlassens des Arbeitsplatzes“ ausgenutzt haben, um diejenigen auszubeuten und zu bestrafen, die sich über die Arbeitsbedingungen beschwerten oder die ihren Job wechseln wollten.

Hintergrund

Teil der seit 2017 durchgeführten Reformen in Katar sind ein Gesetz zur Regulierung der Arbeitsbedingungen von Hausangestellten, ein Fonds zur Entschädigung bei Lohndiebstahl sowie die Einführung eines Mindestlohns. Katar hat außerdem zwei wichtige Menschrechtsverträge ratifiziert, allerdings ohne das Recht der Arbeitsmigrant*innen anzuerkennen, sich einer Gewerkschaft anschließen zu dürfen.

Die für die Planung und Durchführung der Weltmeisterschaft zuständige katarische Behörde, das Supreme Committee for Delivery and Legacy, hat ebenfalls verbesserte Arbeitsstandards für Arbeiter*innen eingeführt. Allerdings gelten diese nur auf WM-Schauplätzen wie Stadien und betreffen nur einen kleinen Anteil der insgesamt an WM-Projekten beteiligten Arbeiter*innen sowie darüber hinaus nur 2% der gesamtem Arbeitsbevölkerung Katars.

Amnesty erkennt die Wichtigkeit dieser Reformen an, stellt mit dem vorliegenden Kurzbericht jedoch einen Aktionsplan vor, um weiterhin vorhandene Missstände in zehn Bereichen anzugehen.

Im vergangenen Monat zeigte eine durch Amnesty International in Auftrag gegebene internationale Umfrage eine große Zustimmung unter den Befragten und Fußballfans für die Zahlung von Entschädigungen an Arbeitsmigrant*innen, die im Vorlauf der WM 2022 Menschenrechtsverletzungen erlitten haben.

Die Ergebnisse der Umfrage unterstützen die #PayUpFIFA-Kampagne, die im Mai von einem Zusammenschluss aus Menschenrechtsorganisationen – darunter Amnesty International –, Fangruppen und Gewerkschaften ins Leben gerufen wurde und in der die FIFA und die katarischen Behörden aufgefordert werden, einen Fonds zur Entschädigung der Arbeiter*innen einzurichten und künftige Menschenrechtsverstöße zu verhindern.

Für Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: presse@amnesty.at

PA: Enthüllte Dokumente zeigen Anweisung, „gnadenlos“ gegen Demonstrierende vorzugehen

Der 30. September geht im Iran als „blutiger Freitag“ in die Geschichte ein. Amnesty International konnte bestätigen, dass in der Provinz Sistan und Belutschistan am 30. September mindestens 66 Menschen von iranischen Sicherheitskräften getötet wurden. 16 weitere Menschen starben bei getrennten Vorfällen.

Iranische Sicherheitskräfte töteten unrechtmäßig mindestens 66 Menschen, darunter auch Kinder, und verletzten Hunderte weitere Menschen bei der brutalen Niederschlagung der Proteste nach dem Freitagsgebet am 30. September in Zahedan in der Provinz Sistan und Belutschistan.

Laut Amnesty International haben die Sicherheitskräfte mit scharfer Munition, Metallkugeln und Tränengas auf Demonstrant*innen und Umstehende geschossen.

Bei weiteren Vorfällen wurden seitdem in Zahedan im Zuge der anhaltenden Niederschlagung von Protesten 16 weitere Menschen getötet.

Die gesammelten Beweise – Berichte von Aktivist*innen, Familienangehörigen der Opfer, Augenzeug*innen sowie Bilder und Videos der Proteste − deuten darauf hin, dass die tatsächliche Zahl der Todesopfer in Zahedan sogar noch höher ausfällt.

Der 30. September, der im Iran als „blutiger Freitag“ bezeichnet wird, war der tödlichste Tag seit Beginn der Proteste im Iran vor fast drei Wochen. Die Proteste brachen aus, nachdem die 22-jährige Mahsa Amini nach ihrer Verhaftung durch die iranische „Sittenpolizei“ in der Haft starb.

„Die iranischen Behörden haben wiederholt gezeigt, dass sie das Recht auf Leben völlig missachten und vor nichts zurückschrecken, um ihre Macht zu erhalten. Die gefühllose Gewalt, die von den iranischen Sicherheitskräften ausgeht, ist das Ergebnis einer systematischen Straflosigkeit und einer unzureichenden Reaktion der internationalen Gemeinschaft“, sagte Agnes Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International.

„Die einzige Möglichkeit, die Straflosigkeit, die solche Handlungen begünstigt, zu durchbrechen, besteht darin, dass die UNO-Mitgliedsstaaten im Iran dringend einen unabhängigen Ermittlungs- und Rechenschaftsmechanismus für die schwersten Verbrechen nach internationalem Recht einrichten.

Die gesamte Presseaussendung im Original finden Sie hier.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.a

PA: Ernst der Globalen Lage verlangt nach mehr Entwicklungshilfe

AG Globale Verantwortung appelliert angesichts globaler Krisen an Bundesregierung, 2023 ihr Budget für Entwicklungshilfeleistungen substanziell zu erhöhen

„Konflikte, Klimakrise, Gesundheitskrisen und steigende Armut beeinflussen unser aller Leben. Für Menschen in Ländern des Globalen Südens, die bereits extrem arm sind, ergeben diese multiplen Krisen jedoch eine lebensbedrohliche Spirale: Sie potenzieren sich und vergrößern Ungleichheiten sowie Hunger, treiben Menschen noch weiter in Armut und verschlechtern ihre Lebensbedingungen. Sie drohen ärmere Staaten politisch, wirtschaftlich und sozial zu destabilisieren“, beschreibt Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung, globale Zusammenhänge.

„Heute sind 300 Mio. Menschen von Humanitärer Hilfe abhängig; so viele wie nie zuvor. Und noch nie waren so viele Menschen extrem arm; in Kürze wird ihre Zahl auf eine Milliarde ansteigen. Es ist daher ein Gebot der Stunde, gerade in Ländern des Globalen Südens multiplen Krisen vorzubeugen, sie einzudämmen und zu bewältigen. Die Bundesregierung sollte das in ihrem Budget für 2023 berücksichtigen, auch im Interesse Österreichs“, wendet sich Vilim an die österreichische Regierungsspitze.

EZA wirkt dreifach gegen multiple Krisen

Österreichs Bundesregierung habe heuer den Auslandskatastrophenfonds und damit ihre Humanitäre Hilfe aufgestockt, begrüßt Vilim. „Das ist wichtig, denn so konnte die Regierung Hunderttausenden Menschen in akuter Not helfen, beispielsweise in der Ukraine oder in Pakistan. Das allein wird aber nicht ausreichen. Zusätzlich zum ‚Feuerlöschen‘, um ein Bild zu verwenden, braucht es in Krisenzeiten nämlich mehr Investitionen in dringend benötigte Entwicklungszusammenarbeit.“

Denn es sei vor allem bilaterale Entwicklungszusammenarbeit (EZA), die langfristige und nachhaltige Hilfe in ärmeren Ländern ermögliche, führt Vilim aus: „EZA kann Krisen vorbeugen, indem sie beispielsweise nachhaltige Nahrungsmittelproduktion fördert. Dadurch haben Menschen genügend zu essen und Staaten sind weniger von Importen und dem Weltmarkt abhängig. EZA kann aber auch die Folgen von Krisen eindämmen, indem sie beispielsweise die regionale Gesundheitsversorgung verbessert. Und EZA kann Krisen bewältigen. So könnten beispielsweise Wiederaufforstungsprogramme in Ländern wie Pakistan Böden vor Erosion bewahren, Menschen vor Überschwemmungen sowie Muren schützen und darüber hinaus den Wasserhaushalt verbessern.“

„Erst kürzlich hat eine Flutkatastrophe infolge der Klimakrise fast 1.400 Todesopfer und 13.000 Verletzte in Pakistan hinterlassen. Rund 33 Mio. Menschen sind seither obdachlos – eine Zahl, die zusammengerechnet jener der griechischen, portugiesischen und schwedischen Bevölkerung entspricht. Bis 2030 könnten weltweit 700 Mio. Menschen dazu gedrängt sein, wegen Wassermangels ihre Heimat zu verlassen“, verdeutlicht Vilim den Ernst der Lage.

Internationale Vereinbarungen und Regierungsprogramm geben Kurs für Budgeterhöhungen vor 

„Die Bundesregierung ist gut beraten, jetzt mehr in direkte Projekthilfe, Wiederaufbaumaßnahmen und präventive Maßnahmen, die Systeme und Menschen stärken, zu investieren. (…) Mit Blick auf das Budget 2023 appellieren wir daher an die Bundesregierung, die höhere Dotierung des Auslandskatastrophenfonds in den kommenden Jahren beizubehalten und die Mittel für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit wesentlich zu erhöhen. Nichts zu tun ist die Teuerste aller Optionen. Folgekosten von Krisen – menschliche wie finanzielle – sind immer höher.“

Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung

Ob in Wiederaufforstungs- und Wasserprogramme, in einen besseren Zugang zu Gesundheitsversorgung oder (Aus-)Bildung, in nachhaltige Ernährungssysteme oder Klimaschutz: „Die Bundesregierung ist gut beraten, jetzt mehr in direkte Projekthilfe, Wiederaufbaumaßnahmen und präventive Maßnahmen, die Systeme und Menschen stärken, zu investieren“, betont Vilim. Den Kurs für Budgeterhöhungen gebe das international vereinbarte und im Regierungsprogramm festgelegte Ziel, 0,7% des Bruttonationaleinkommens (BNE) für öffentliche Entwicklungshilfeleistungen zur Verfügung zu stellen, vor. Vilim fügt hinzu, dass Österreich laut vorläufiger Zahlen der OECD im Jahr 2021 lediglich 0,31% seines BNE bereitgestellt habe.

„Mit Blick auf das Budget 2023 appellieren wir daher an die Bundesregierung, die höhere Dotierung des Auslandskatastrophenfonds in den kommenden Jahren beizubehalten und die Mittel für bilaterale Entwicklungszusammenarbeit wesentlich zu erhöhen. Nichts zu tun ist die Teuerste aller Optionen. Folgekosten von Krisen – menschliche wie finanzielle – sind immer höher“, schließt Vilim.

Für Rückfragen:
Hannah Hauptmann, MA
Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
Globale Verantwortung – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe
Apollogasse 4/9, 1070 Wien
Tel: 01/522 44 22-15
Mobil: +43 699/17 20 42 07