Archiv der Kategorie: Politik

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PA: Indien: Behörden untätig inmitten von Gewalt und Straflosigkeit im Bundesstaat Manipur

Über 400 Tage nach dem Ausbruch der ethnischen Gewalt zwischen der dominanten Meitei-Gemeinschaft und den Minderheiten der Kuki und anderen Stammesgemeinschaften, haben die von der Bharatiya Janata Party (BJP) geführte indische Regierung und die Regierung des Bundesstaates Manipur völlig versagt, die Gewalt und die Vertreibung zu beenden und die Menschenrechte der Bevölkerung zu schützen, so Amnesty International heute.

Seit Mai 2023 sind mindestens 200 Menschen getötet und mehr als 60.000 vertrieben worden. Häuser, Geschäfte, Dörfer und religiöse Gebäude wurden niedergebrannt, angegriffen, geplündert und zerstört. Die Behörden gehen weiterhin hart gegen Journalist*innen und Aktivist*innen vor, die über diese Gewalt berichten und sich dagegen aussprechen.

„Aufgrund des Versagens der Zentralregierung und der lokalen Regierungen beim Schutz der Menschen leben ganze Gemeinden in Manipur in Angst und Schrecken. Die vierzehn Monate andauernde Untätigkeit und Straflosigkeit der Behörden muss sofort beendet werden. Amnesty International fordert die indische Regierung auf, endlich einzuschreiten und dafür zu sorgen, dass die Opfer in Manipur – darunter Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt – Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln erhalten. Die Regierungen dürfen nicht länger wegschauen“, sagte Aakar Patel, Vorstandsvorsitzender von Amnesty International Indien.

Straffreiheit für Täter*innen: „Frauen vergewaltigt, Dörfer niedergebrannt, Menschen abgeschlachtet … ohne Konsequenzen.“


Den Behörden haben bisher versagt, die Gewalt von Gruppen wie Arambai Tenggol und Meitei Lippun, die die dominante Meitei-Gemeinschaft in Manipur unterstützen, zu beenden und mutmaßliche Täter*innen vor Gericht zu stellen. Die Gruppen haben Tausende von Freiwilligen rekrutiert, die oft mit Militärwaffen ausgerüstet sind, die angeblich aus den Waffenkammern der staatlichen Polizei geplündert wurden.


Amnesty International hat mindestens 32 Vorfälle dokumentiert, bei denen Mitglieder von Arambai Tenggol und Meitei Lippun geschlechtsspezifische Gewalt gegen Angehörige ethnischer Stammesgemeinschaften verübt haben, sowie mindestens zwei Fälle von Entführungen von Polizisten in Manipur. Trotz dieser schweren Verbrechen wurde im vergangenen Jahr kein Mitglied von Arambai Tenggol oder Meitei Lippun strafrechtlich verfolgt.

Ihre Mitglieder machen regelmäßig diskriminierende Bemerkungen gegen ethnische Stammesgruppen, bezeichnen sie als „Außenseiter“ und „illegal“ und rufen zu ihrer Vernichtung auf. Doch wurden bisher keine konkreten Maßnahmen ergriffen, um solche hasserfüllten Rhetoriken einzudämmen.

Versagen der Polizei

Amnesty International hat mehrere Fälle dokumentiert, in denen Mitglieder von Stammesgemeinschaften Schwierigkeiten hatten, ihre Beschwerden bei der Polizei in Manipur offiziell zu registrieren. In einigen Fällen wurden Kuki-Gruppen von Meitei-Mitgliedern der Polizei angegriffen, eingeschüchtert oder hatten ihre Besitztümer beschlagnahmt.

Haokip*, ein Kuki-Anwalt, dessen seit 23 Jahren von der Familie geführte Schule in Imphal im Mai 2023 von einem Meitei-Mob niedergebrannt wurde, beschrieb das Nichtstun der Polizei: „Meine Mutter versuchte, die Polizeistation, der etwa 30 Meter entfernt war, anzurufen, aber es gab keine Antwort. Der Mob entführte sie und 25 andere, die in der Schule Schutz suchten, direkt vor den Augen der Polizei. Sie taten nichts. Sie sahen einfach nur zu.“

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die Polizei von Manipur für die Verzögerungen bei der Einreichung von Berichten und bei der Untersuchung von Gewalttaten kritisiert und die Situation als „absoluten Zusammenbruch von Recht und Ordnung in diesem Bundesstaat“ bezeichnet. 

Während der viel beachtete Fall der Gruppenvergewaltigung von zwei Kuki-Frauen im Mai 2023 strafrechtlich verfolgt wurde, nachdem ein Video des Verbrechens viral ging und die Polizei von Manipur als mitschuldig befunden wurde, ringen viele weniger bekannte Fälle weiterhin um Aufmerksamkeit bei den Behörden.


Der Ministerpräsident von Manipur, Biren Singh, hat Forderungen nach Rechenschaft in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt als „Versuche, die BJP-Regierung und Premierminister Narendra Modi zu diffamieren“ bezeichnet. In der Zwischenzeit hat auch er Berichten zufolge die Stammesgemeinschaft der Kuki als „illegale Einwanderer“, „Terroristen“ und „Drogenhändler“ bezeichnet – ein Narrativ, das von den Mitgliedern der Arambai Tenggol und Meitei Lippun verbreitet wird.

Angriff auf Meinungsfreiheit

Seit Beginn der Gewalt haben die Behörden des Bundesstaates Manipur verschiedene Methoden angewendet, um die Zivilgesellschaft zu unterdrücken, einschließlich der Einschüchterung von Menschenrechtsaktivist*innen und Journalist*innen durch falsche Strafverfahren und ausbleibende Ermittlungen bei Angriffen.

Babloo Loitongbam, ein renommierter Menschenrechtsaktivist, wurde nach seiner öffentlichen Kritik an der anhaltenden Gewalt und der Rolle von Arambai Tenggol und Meitei Lippun in seinem Haus angegriffen. Er berichtete, dass er von diesen Gruppen unter Druck gesetzt wurde, seine Beschwerde zurückzuziehen und Manipur zu verlassen. Es wurden keine Maßnahmen gegen seine Angreifer*innen unternommen.

Humanitäre Krise

Interviews von Amnesty International mit Gesundheitsarbeiter*innen, Anwohnenden, humanitären Organisationen und Journalist*innen in Notunterkünften in Manipur offenbaren eine ernste humanitäre Lage. Trotz der Behauptungen der Zentral- und Landesregierungen über rechtzeitige Interventionen waren die Hilfsmaßnahmen völlig unzureichend.

Amnesty International fordert die indischen Zentral- und Landesbehörden auf, effektiv auf die Krise zu reagieren. Ein angemessener Schutz und Grundversorgung müssen für alle Vertriebenen zugänglich sein, und die Behörden müssen ihre sichere Rückkehr ermöglichen.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

PA: Frankreich: Kopftuchverbot für französische Sportlerinnen bei Olympia verstößt gegen Völkerrecht und IOK-Regeln

Französische Sportlerinnen dürfen bei den Olympischen Spielen im eigenen Land nicht mit Kopftuch antreten. Das Verbot verstößt nicht nur gegen internationales Recht, sondern auch gegen die Regeln des Internationalen Olympischen Komitees. Dies geht aus einem neuen Bericht von Amnesty International hervor. 

Das Kopftuchverbot gegen französische Sportlerinnen ist die jüngste Menschenrechtsverletzung einer jahrzehntelangen rassistischen Diskriminierungskampagne gegen muslimische Frauen durch Behörden in Frankreich. Auch das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat es bis heute versäumt, das Gastgeberland zur Einhaltung seiner Verpflichtungen im Rahmen des eigenen Regelwerks aufzufordern. 

Katharina Masoud, Expertin für Geschlechtergerechtigkeit und Antirassismus bei Amnesty International in Deutschland, sagt: „Das IOC bewirbt die Olympischen Spiele in Paris 2024 als großen Schritt zu Gleichstellung der Geschlechter. Das wird durch das Kopftuchverbot für französische Sportlerinnen völlig ad absurdum geführt. Was sich stattdessen offenbart, ist eine rassistische, geschlechtsspezifische Diskriminierung, die muslimischen Frauen in Frankreich den Zugang zum Sport verbaut. Politiker*innen haben Frauen nicht vorzuschreiben, was sie anziehen sollen und was nicht. Genauso wenig dürfen Frauen gezwungen werden, sich zwischen dem Sport und ihrem Glauben entscheiden zu müssen. Frankreichs Behörden, Sportverbände und das IOC müssen das Hidschabverbot im französischen Sport aufheben – bei Olympia und allen anderen Sportereignissen.“  

Der Bericht von Amnesty International mit dem Titel „We can’t breathe anymore. Even sports, we can’t do them anymore”: Violations of Muslim women’s and girls’ human rights through hijab bans in sports in France zeigt, dass das Kopftuchverbot für muslimische Frauen und Mädchen auf allen Ebenen des französischen Sports verheerend ist.  

Damit verstößt Frankreich nicht nur gegen mehrere Verpflichtungen aus seinen internationalen Menschenrechtsverträgen, sondern auch gegen die Menschenrechtsbestimmungen des IOC. Das IOC schiebt die Verantwortung auf die französische Politik und Gerichte und behauptet, die Situation, sei „zur Zufriedenstellung aller“ geklärt. Das diskriminierende Kopftuchverbot bleibt jedoch weiter bestehen. 

Die Vorschrift widerspricht auch den Bekleidungsregeln der großen internationalen Sportverbände FIFA (Fußball), FIBA (Basketball) und FIVB (Volleyball). Zur Fußball-Europameisterschaft der Männer wirbt der europäische Fußballballverband UEFA gezielt mit Sportlerinnen im Kopftuch. Amnesty International hat Regelungen in 38 europäischen Ländern begutachtet. Frankreich ist das einzige Land, das religiöse Kopfbedeckungen durch landesweite Gesetze oder individuelle Sportregeln verbietet. 

Folgen der Diskriminierung 

Das Verbot für muslimische Frauen, jegliche Form von religiöser Kopfbedeckung zu tragen, geht weit über die Olympischen und Paralympischen Spiele hinaus. Im Fußball, Basketball und Volleyball sind in Frankreich Hidschabs auf Profi- und Amateur*innen-Ebene verboten. Viele muslimische Frauen sind dadurch nicht nur vom Breitensport ausgeschlossen, sondern haben auch keinen Zugang zu notwendigen Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten, um olympisches Niveau zu erreichen. 

Die französischen Verbote bringen Demütigung, Trauma und Ängste mit sich und haben dazu geführt, dass viele Frauen und Mädchen ihren Sport aufgeben oder versuchen, diesen in einem anderen Land auszuüben. Wenn muslimische Frauen und Mädchen daran gehindert werden, ungehindert Sport zu treiben, sei es in der Freizeit oder als Beruf, kann dies verheerende Auswirkungen auf alle Aspekte ihres Lebens haben, auch auf ihre geistige und körperliche Gesundheit. 

Völkerrechtlich sind staatliche Neutralität oder das französische Laizitätsprinzip kein legitimer Grund für Einschränkungen der Meinungs- und/oder Religionsfreiheit. Frankreichs Behörden instrumentalisieren diese Begriffe, um Gesetze und politischen Maßnahmen zu rechtfertigen, die muslimische Frauen und Mädchen diskriminieren. 

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
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Kommentar: Die OEZA nach den Nationalratswahlen – Ambition oder Niedergang? 

Angesichts eines zunehmend rauen weltpolitischen Klimas und einer partiellen Rechtsverschiebung des europäischen politischen Systems, steht auch für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit bei der Nationalratswahl im September viel auf dem Spiel.

Von Werner Raza und Lukas Schlögl (ÖFSE), Juni 2024

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PA: Italien: Migrant*innen unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert

Amnesty International berichtet von rechtswidriger Inhaftierung von Asylsuchenden und Migrant*innen unter Missachtung ihres Rechts auf Freiheit, Verstoß bei Haftbedingungen gegen internationales Recht und, dass italienische Gesetze und Praktiken internationalen Verpflichtungen widersprechen und Recht auf Asyl und Zugang zur Justiz verletzen. Kritik von Amnesty International sei umso dringlicher angesichts der Pläne Italiens, Haftanstalten in Albanien zu errichten. 

Wien (4.7.2024) – In Italien werden Migrant*innen und Asylsuchende unrechtmäßig in Haftanstalten festgehalten, die internationale Standards missachten, so Amnesty International heute in ihrer neuen öffentlichen Erklärung „Liberty and Dignity: Amnesty International’s observations on the administrative detention of migrant and asylum-seeking people in Italy“.

„Inhaftierung sollte die Ausnahme sein und das letzte Mittel darstellen. In den von uns besuchten Zentren trafen wir jedoch auf rassistisch diskriminierte Menschen, die niemals hätten inhaftiert werden dürfen. Darunter waren Menschen mit schweren psychischen Problemen. Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres politischen Engagements Asyl suchen, aber aus Ländern kommen, die die italienische Regierung willkürlich als ’sicher‘ bezeichnet. Menschen, die Verantwortung für ihre Kinder tragen oder vor geschlechtsspezifischer Gewalt oder Ausbeutung am Arbeitsplatz fliehen. Diese unnötigen Inhaftierungen beeinträchtigen das Leben, die Gesundheit und die Familien dieser Menschen“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International für Europa. 

Ausweitung migrationsbezogener Haft 

Im Jahr 2023 verabschiedete die italienische Regierung Maßnahmen, die auf eine Ausweitung der Inhaftierung von Migrant*innen abzielen. Dazu gehörten Pläne für den Bau neuer Gewahrsamseinrichtungen, die Verlängerung der maximalen Haftzeit für die Rückführung auf 18 Monate und die Anwendung von „Grenzverfahren“ auf Asylsuchende aus „sicheren Ländern“. Das führt zu einer automatischen Inhaftierung von Menschen auf der Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit und steht im Widerspruch zum internationalen Recht, das eine individuelle Prüfung verlangt.  

Angesichts dieser Entwicklungen und der fortlaufenden Berichte über menschenunwürdige Haftbedingungen und Behandlung besuchte Amnesty International im April 2024 zwei Haftzentren: Ponte Galeria (Rom) und Pian del Lago (Caltanissetta). In den Zentren traf Amnesty International unter anderem Menschen aus Tunesien, Iran, Georgien, Marokko, Peru, Ägypten, Gambia und China. Die öffentliche Erklärung von Amnesty International enthält die Ergebnisse der Besuche und die Informationen basieren auch auf Treffen mit Behörden, Anwält*innen und Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen. 

Unmenschliche Bedingungen in den Haftzentren 

Amnesty International stellte fest, dass die Bedingungen in den Zentren nicht den geltenden internationalen Gesetzen und Standards entsprachen. Administrativ bedingte Haft darf keinen strafenden Charakter haben und sollte keine gefängnisähnlichen Bedingungen auferlegen. Trotz dieser Tatsache schienen die von Amnesty International besuchten Zentren äußerst restriktiv und aus gesundheitlicher und sicherheitstechnischer Sicht unzureichend. 

Menschen konnten sich nicht frei innerhalb der Einrichtungen bewegen und benötigten Genehmigungen und Begleitung durch die Polizei. Die Möbel und Betten waren äußerst dürftig, mit Schaumstoffmatratzen auf Betonbetten. Die Badezimmer waren in schlechtem Zustand und teilweise ohne Türen. Lichtschalter wurden von Wachen bedient und Fenster waren hermetisch geschlossen. Persönliche Smartphones waren verboten. 

„Menschen sind gezwungen, ihre gesamte Zeit in eingezäunten Bereichen zu verbringen, unter Bedingungen, die in vielerlei Hinsicht schlimmer sind als im Gefängnis, und sie werden sogar eines Mindestmaßes an Autonomie beraubt. Trotz langer Haftzeiten gibt es fast keine Aktivitäten, was in Kombination mit einem Mangel an Informationen über ihre Zukunft zu enormen psychologischen Schäden bei den Inhaftierten führt,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Forderungen an italienische Behörden 

„Das Versagen der italienischen Behörden, ein wirksames System von Alternativen zur Haft einzurichten, kombiniert mit einem unzureichenden rechtlichen Verfahren, das von nicht-professionellen Richter*innen überwacht wird, führt zum Missbrauch der Haft. Italiens Gesetze und Praktiken sind nicht mit internationalem Recht und Standards vereinbar und verletzen nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch die Rechte auf Asyl, auf wirksame Rechtsmittel und auf rechtliche Unterstützung,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Diese Bedingungen verletzen das Recht der Menschen auf Würde und müssen von den italienischen Behörden verbessert werden. Pläne zum Bau neuer Zentren in Italien, kombiniert mit der Einführung obligatorischer Grenzverfahren im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts und der bevorstehenden Umsetzung des Abkommens zwischen Italien und Albanien, machen Handlungen umso dringlicher, um weitere Verstöße gegen internationales Recht zu verhindern, die eine wachsende Zahl von Menschen betreffen werden. 

„Migrationsbezogene Haft sollte nur in den außergewöhnlichsten Umständen angewendet werden. Wenn sie notwendig und verhältnismäßig ist, sollten immer zuerst alternative und weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Menschen, die internationalen Schutz suchen, dürfen nicht inhaftiert werden,“ sagte Dinushika Dissanayake.  „In den außergewöhnlichen Fällen, in denen Haft als notwendig und verhältnismäßig erachtet wird, müssen die italienischen Behörden rigorose und regelmäßige Bewertungen der Eignung der Inhaftierten für die Haft durchführen. Die Regierung muss auch sicherstellen, dass die Bedingungen in den Haftzentren die Menschenwürde wahren und angemessene, sichere Unterkünfte sowie Möglichkeiten für den Kontakt zur Außenwelt und eine sinnvolle Nutzung der Zeit bieten. Es bedarf dringend eines grundlegenden Wandels im derzeitigen strafenden Ansatz der Migrationskontrollpolitik.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
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PA: Ohne Dreijahresprogramm hängen Österreichs Humanitäre Hilfe und EZA in der Luft

CONCORDIA Sozialprojekte, Globale Verantwortung, Hilfswerk International, Licht für die Welt & Samariterbund appellieren an Regierung, das nächste entwicklungspolitische Dreijahresprogramm rasch zu beschließen

„Wir sind überrascht, dass Außenminister Alexander Schallenberg das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2025 bis 2027 noch nicht beschlussreif finalisiert hat. In einem gesamtstaatlichen Prozess haben Expert*innen aller Ministerien, der Austrian Development Agency (ADA) und der Zivilgesellschaft diese nächste entwicklungspolitische Strategie ausgearbeitet und bereits Ende April dem Ministerium übergeben. Ein echter Kraftakt, der sich aufbauend auf die Erfahrungen der vergangenen Krisenjahre lohnen sollte: Diese haben gezeigt, dass die akute Humanitäre Hilfe sowie langfristige Entwicklungszusammenarbeit (EZA) eine regelmäßige Anpassung brauchen“, bezieht sich Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung, auf eine Stellungnahme des Außenministeriums gegenüber der APA vom 27. Juni. 

Auch Österreichs länder- und themenspezifische Strategien sowie deren Umsetzung hängen in der kommenden Legislaturperiode ohne Dreijahresprogramm in der Luft, warnt Wank. Immerhin beginne schon in Kürze die Sommerpause der Bundesregierung und anschließend der Wahlkampf. 

„Die Lebensbedingungen von Menschen in armen und fragilen Ländern können sich verschlechtern, wenn etwa die zuständigen Ministerien, die ADA und die ausführenden NGOs nicht mehr in der Lage sind, zeitgemäß auf neue globale Krisen zu reagieren. Es ist die Verantwortung der Regierung und insbesondere des Außenministers, dafür zu sorgen, dass die österreichische Entwicklungspolitik krisenfit und zukunftstauglich bleibt. Und zwar auf Basis des dafür notwendigen Dreijahresprogramms“, richtet sich Wank an die Regierung. 

Andreas Balog, Geschäftsführer beim Samariterbund 

„Um in Krisenregionen nachhaltig und treffsicher agieren zu können, brauchen wir Hilfsorganisationen Planungssicherheit und eine gesamtstaatliche Strategie, die den globalen Krisen unserer Zeit gerecht wird. Wir appellieren eindringlich an die Regierung, das Dreijahresprogramm noch vor der Sommerpause zu beschließen.“ 

Alex Buchinger, Geschäftsführer Licht für die Welt Österreich 

„16% aller Menschen weltweit leben mit Behinderungen, mehr als 80% von ihnen in Ländern des Globalen Südens. In humanitären Settings steigt der Anteil an Menschen mit Behinderungen auf bis zu 27%. Um wirklich niemanden zurückzulassen, muss die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit sicherstellen, dass sie alle Menschen erreicht. Das Dreijahresprogramm 2025 bis 2025 enthält wichtige strategische Elemente dafür. Damit es wirksam wird, muss es endlich beschlossen werden.“ 

Stefan Fritz, Geschäftsführer von Hilfswerk International 

„Das Dreijahresprogramm ermöglicht eine effektive Reaktion auf globale Krisen und bessere Projektplanung. Es ist entscheidend, dass es noch vor der Sommerpause beschlossen wird, damit die Humanitäre Hilfe und EZA den nötigen Stellenwert in der Politik erhalten.“

Bernhard Drumel, Geschäftsführer von CONCORDIA Sozialprojekte 

„Es ist unerlässlich, dass sich die politischen Entscheidungsträger*innen sowohl auf EU- als auch nationaler Ebene dazu verpflichten, Kinderarmut in ganz Europa zu beseitigen. Das Dreijahresprogramm steckt für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit den notwendigen Rahmen für Projekte, die auf dieses Ziel hinarbeiten, und ist für Regionen in Europa mit extremer Armut, wie in unseren Projektländern Moldau und Kosovo, entscheidend.“ 

Zuvor appellierte die AG Globale Verantwortung am 27. Juni mit ihren Mitgliedsorganisationen Caritas Österreich, Diakonie ACT Austria, Jugend Eine Welt und Südwind an die Regierung, das Dreijahresprogramm rasch zu beschließen.

AG Globale Verantwortung
Hannah Hauptmann
Referentin für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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PA: Fairtrade International wählt neuen Vorstand

Entscheidungen auf Augenhöhe: Bauernfamilien und Beschäftigte aus den Anbauländern mit 50 Prozent Stimmrecht im Board.

Die Generalversammlung von Fairtrade International, dem Dachverband aller FAIRTRADE-Organisationen weltweit, hat als höchstes Entscheidungsgremium einen neuen Vorstand gewählt. Eine besondere Stärke des FAIRTRADE-Systems ist die gleichberechtigte Mitbestimmung von Bauernfamilien und Beschäftigten aus dem Globalen Süden, die bei allen wichtigen Entscheidungen 50 Prozent der Stimmen im Board halten. Als Vorsitzende wurde Laurence Tanty aus Frankreich wiedergewählt. Mit über 30 Jahren internationaler Erfahrung in der Lebensmittel-, Verpackungs- und Konsumgüterindustrie bringt sie wertvolle Expertise und ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen und Chancen der FAIRTRADE-Bewegung mit.


Die Generalversammlung ist nicht nur für wichtige Personalentscheidungen zuständig, sondern legt auch die strategische Ausrichtung von FAIRTRADE weltweit fest. Dies umfasst Änderungen in den FAIRTRADE-Standards sowie die Entwicklung und Finanzierung neuer Projekte in Ursprungsländern. Wichtige Themen sind dabei die Wahrung von Menschenrechten, die Sicherstellung existenzsichernder Einkommen und Löhne sowie die Erfüllung aller Auflagen für das bereits beschlossene EU-Lieferkettengesetz oder die -Entwaldungsrichtlinie. Mehr als zwei Millionen Bäuerinnen, Bauern und Beschäftigte aus 68 Ländern profitieren im FAIRTRADE-System von den verschiedenen Programmen und Initiativen. Die Ergebnisse und Fortschritte des vergangenen Jahres sind im neuen Jahresbericht von Fairtrade International nachzulesen.

Hier kann man den neuen Jahresbericht von Fairtrade International nachlesen.

Rückfragehinweis: presse@fairtrade.at
 
Hintergrund: Als Teil des internationalen FAIRTRADE-Netzwerks arbeitet FAIRTRADE Österreich an der Umsetzung der gemeinsamen Vision: eine Welt, in der alle Kleinbauernfamilien und Beschäftigten auf Plantagen in sogenannten Entwicklungsländern ein sicheres und gutes Leben führen, ihr Potential ausschöpfen und über ihre Zukunft selbst entscheiden können.

PA: Appell an Regierung, Dreijahresprogramm für Humanitäre Hilfe und EZA noch vor Sommerpause zu beschließen

Caritas, Diakonie, Globale Verantwortung, Jugend Eine Welt & Südwind: In Zeiten multipler Krisen geht es nicht ohne eine Strategie für das internationale Engagement Österreichs

 „Dass die Welt so viele Konflikte erlebt wie seit Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr, ist kein subjektives Gefühl, sondern ein vom Global Peace Index 2024 bestätigter Fakt. Zuletzt haben bewaffnete Konflikte die Einwohner*innen des Sudans und Gazastreifens in eine humanitäre Katastrophe gestürzt. Da beunruhigt es umso mehr, dass heute die Bundesregierung im Hauptausschuss im Parlament formal ihre Auflösung bekanntgeben wird, doch der Außenminister sein fertig ausgearbeitetes Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik 2025 bis 2027 noch immer nicht zum Beschluss vorgelegt hat. Der Minister läuft Gefahr, die Humanitäre Hilfe, Entwicklungszusammenarbeit (EZA) sowie die entwicklungspolitische Kommunikation und Bildung in Österreich in den Leerlauf zu schalten„, ist Lukas Wank, Geschäftsführer des entwicklungspolitischen Dachverbands AG Globale Verantwortung, alarmiert.

„Ohne dem Dreijahresprogramm fehlen der zuständigen Austrian Development Agency (ADA), Ministerien und anderen österreichischen Institutionen der Antrieb – ihnen kommen die Planungssicherheit und Gestaltungsmöglichkeiten abhanden, um auf neue weltweite Konflikt- und Krisensituationen treffsicher und wirksam reagieren zu können. Dabei sollte es doch im Interesse des Außenministers sein, dass Österreichs zentrale außenpolitische Instrumente zukunftsfit bleiben. Immerhin hat die Regierung in den letzten Jahren betont, wie wichtig es ist, weltweit akute Nothilfe zu leisten, die Gesundheitsversorgung, Lebensmittelsicherheit, den Klimaschutz sowie den Zugang zu Bildung und dem Arbeitsmarkt insbesondere für vulnerable Menschen zu verbessern“. Dazu zähle auch, die österreichische Bevölkerung über die Notwendigkeit und den Mehrwert dieses wichtigen Engagements zu informieren, ergänzt Wank.

Andreas Knapp, Generalsekretär Internationale Programme der Caritas Österreich

„Aufgrund der multiplen Krisen werden Menschen in fragilen und armen Ländern immer mehr abgehängt. Als übergeordnetem Rahmen der österreichischen Humanitären Hilfe und EZA kommt dem Dreijahresprogramm in der Bekämpfung der Armut und des Hungers eine enorme Bedeutung zu. Wir appellieren an die Regierung, die partizipativ erarbeitete wie auch gelungene Strategie für die Jahre 2025 bis 2027 noch vor ihrer Sommerpause zu beschließen, um eine nahtlose Unterstützung für diese Menschen sicherzustellen.“

Maria Katharina Moser, Direktorin der Diakonie Österreich

Die Diakonie Katastrophenhilfe und Brot für die Welt schließen sich dem Appell an. „Kriege und Naturkatastrophen betreffen so viele Menschen wie noch nie zuvor. Sie brauchen schnelle Hilfe. Die ADA und österreichische Organisationen müssen schnell helfen können. Daher geht es nicht ohne Dreijahresprogramm, das der Humanitären Hilfe und EZA Planungssicherheit gibt.“

Reinhard Heiserer, Geschäftsführer von Jugend Eine Welt

„Ich wünsche mir, dass der Staat Österreich in der Humanitären Hilfe und EZA eine Vorbildrolle einnimmt und andere dazu motiviert, ebenfalls Menschen in fragilen und armen Ländern zu unterstützen. Bleibt der längst fällige Beschluss des Dreijahresprogramms jedoch aus, hat dies weitreichende Konsequenzen auf die österreichische EZA. Die ADA kann nicht planen und folglich hängen auch österreichische Organisationen und ihre Partner*innen vor Ort, die gemeinsam wichtige und langfristige Hilfe leisten, in der Luft. Im Klartext: Eine eindeutige Sicht auf die Ziele der Regierung hilft auch uns bei der Ausrichtung unserer Ziele.“

Konrad Rehling, Geschäftsführer von Südwind

„In Österreich hängt Bildung zu globalen Zusammenhängen und Nachhaltigkeit noch immer von einzelnen engagierten Pädagog*innen ab. In Anbetracht der vielen Krisen und zunehmend autokratischen Tendenzen in vielen Ländern, die Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gefährden, ist es dringend notwendig, dass bewusstseinsschaffende entwicklungspolitische Bildungsangebote in Schulen und darüber hinaus systematisch und flächendeckend gefördert werden. Südwind begrüßt die Ankündigung eines gesamtstaatlichen Konzepts im nächsten Dreijahresprogramm, auch wenn noch konkrete Ziele und Maßnahmen fehlen. Damit diese rasch Gestalt annehmen können, appellieren wir an die Regierung, die Strategie beim letztmöglichen Ministerrat am 10. Juli zu beschließen.“


Die GLOBALE VERANTWORTUNG – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe ist der Dachverband von 36 NGOs der internationalen Entwicklung und Humanitären Hilfe. Unsere Mitgliedsorganisationen führen jährlich 1.000 Projekte in über 120 Ländern der Welt durch und tragen zu einem menschenwürdigen Leben für alle auf einem gesunden Planeten bei.

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PA: Neue EU-Bio-Verordnung: FAIRTRADE warnt vor Lieferketten-Kollaps

In der aktuellen Form würde die EU-Bio-Verordnung für rund die Hälfte der FAIRTRADE-Bio-Organisationen bedeuten, dass sie ihre Bio-Zertifizierung verlieren. Um das zu ändern, braucht es rasche Initiativen, denn die Uhr tickt.

Bereits Anfang 2025 tritt die Verordnung planmäßig in Kraft. Nur wenige Monate davor sind die neuen Regeln aber weder im Lebensmittel-Sektor, noch bei Kleinbauernkooperativen hinreichend verstanden oder auch nur bekannt. Mindestens genauso schwer wiegt, dass die geplanten Änderungen der Struktur der bisherigen Entwicklungspolitik entgegenlaufen. Es braucht darum längere Übergangsfristen und Hilfestellungen für die Biobauernfamilien im Globalen Süden.

Konkret geht es um folgende Auflagen:

  • Kooperativen dürfen nicht mehr gemischt agieren, also teilweise konventionell und teilweise Bio anbauen.
  • Die Felder je Bauernfamilie beziehungsweise Kooperativen-Mitglied dürfen nicht größer als fünf Hektar sein und mehr als 25.000 Euro Bio-Umsatz jährlich bringen.
  • Maximal sind 2000 Mitglieder je Kooperative erlaubt.
  • Rückstandstests müssen vor der Einfuhr in die EU durchgeführt und die Ergebnisse zur Verfügung gestellt werden.

„Gerade dieses de facto Wachstumsverbot für bäuerliche Betriebe sowie Kooperativen ist höchst problematisch“, sagt Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich. „Denn der faire Handel zeichnet sich dadurch aus, dass er ländliche Gemeinschaften stärkt, in dem sich Bauernfamilien zusammenschließen, gemeinsam mehr Präsenz am Markt bekommen und auch gemeinschaftlich in ihre Zukunft investieren“, so Kirner weiter. Das erfolgreiche Empowerment der vergangenen Jahre könnte nun zum Bumerang werden.

Angesichts der eingeschränkten Kapazität bestehender Labors wird zudem die Anforderung von Rückstandstestergebnissen vor der Einfuhr in die EU zu einem massiven Geschäftsrisiko. Test müssen teilweise zu Labors in Drittländern geschickt werden, was zeitliche Verzögerungen mit sich bringt, und bei verderblichen Produkten nicht funktionieren kann.

Derzeit könnten rund 60 Prozent der FAIRTRADE-zertifizierten Bio-Kaffee- und Kakao-Produzent:innen sowie 95 Prozent der FAIRTRADE-Bio-Bananen-Produzent:innen die neue EU-Bio-Verordnung nicht erfüllen.

FAIRTRADE fordert darum:

  • Eine Verlängerung der Übergangsfrist um mindestens 15 Monate. Denn die erforderlichen Änderungen der Organisationsstrukturen dauern noch an.
  • Berücksichtigung der unterschiedlichen Anbaubedingungen in tropischen Regionen, die spezielle Anforderungen an Pflanzenschutz stellen.
  • Realistischere Anforderungen für Rückstandsuntersuchungen, für die es in den betroffenen Ländern aktuell noch zu wenig geeignete Laborkapazitäten gibt.

„Das Resultat der EU-Bio-Verordnung sollte nicht sein, den Bioanbau weltweit zu reduzieren. Ganz im Gegenteil, wir haben das gemeinsame Ziel, Lebensmittel möglichst gesund, umweltschonend und ohne Ausbeutung herzustellen. Es gilt, die Bauernfamilien im Globalen Süden zu ermutigen, weiter auf Bio zu setzen und nicht, bereits bestehende Strukturen zu zerschlagen. “ so Kirner abschließend.

Ein wichtiger Schritt dafür ist der kontinuierliche Ausbau des Bioanbaus – und dazu braucht es realistische Übergangsfristen und Unterstützung! Noch ist Zeit dafür.

Rückfragehinweis: presse@fairtrade.at
 

Presseaussendung: Agenda-2030-Bericht: Österreichische Entwicklungspolitik bleibt für Erreichen der SDGs zentral

Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung anlässlich der Vorabpräsentation des Berichts: „Österreich steht an guter sechster Stelle, wenn es um das Erreichen der SDGs geht. Der globale Fußabdruck des Landes bleibt aber kritisch“

„Dass Politik, Verwaltung, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft an einem Strang ziehen und gemeinsam zu einem menschenwürdigen Leben für alle auf einem gesunden Planeten beitragen können, hat der zweite Freiwillige Nationale Bericht zur Umsetzung der Agenda 2030 und der Nachhaltigen Entwicklungsziele in und durch Österreich (FNU) erneut bewiesen“, zeigt sich Lukas Wank, Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung, nach dem Pre-Launch des FNU in Wien am 17. Juni 2024 erfreut. Der entwicklungspolitische Dachverband hatte sich zuvor als Teil von SDG Watch Austria in dessen Erstellungsprozess eingebracht. Der Bericht legt dar, wie Österreich auf Länder-, Bundes- und globaler Ebene zur Umsetzung der Agenda 2030 und ihrer 17 Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) beigetragen hat und in welchen Bereichen es weiterhin mehr Engagement brauchen wird.

Warum Österreich negative Auswirkungen auf andere Länder vermeiden sollte

„Mit der Agenda 2030 einigten sich die UN-Mitgliedstaaten 2015 darauf, gemeinsam soziale, ökologische und ökonomische Herausforderungen weltweit bewältigen zu wollen. Daher begrüßen wir, dass der zweite FNU die internationale Dimension nachhaltiger Entwicklung an vielen Stellen berücksichtigt und dafür notwendige entwicklungspolitische Hebel anführt. Österreich steht zwar an sechster Stelle, wenn es um das Erreichen der SDGs geht. Der globale Fußabdruck des Landes bleibt aber kritisch: Beispielsweise behindern Österreichs negative Spillover-Effekte Länder des Globalen Südens dabei, die SGDs ihrerseits zu erreichen“, betont Wank. Diese entstehen etwa durch die Inkaufnahme schlechter Arbeitsstandards entlang internationaler Lieferketten, durch übermäßigen Konsum, eine hohe Rohstoffnachfrage sowie ausgelagerte Produktionsprozesse.

„Es ist erfreulich, dass sich Österreich infolge des zweiten FNU stärker mit seinen Spillover-Effekten auseinandersetzen will. Diese können zum Beispiel durch eine lückenlose Umsetzung des EU-Lieferkettengesetzes sowie eine breite Implementierung der wirkungsorientierten Folgenabschätzung vermieden werden. Letztere ist ein Instrument, um etwa Gesetze oder große Projekte auf potenzielle negative Auswirkungen auf Länder des Globalen Südens zu prüfen. Ebenso betont der FNU, dass sich Österreich für ‚faire und progressive Steuersysteme‘ einsetzen wird. Was jedoch fehlt, ist ein Bekenntnis zur finanziellen Absicherung entwicklungspolitischer Maßnahmen, die für die weltweite Umsetzung der Agenda 2030 notwendig sind“, beanstandet der Geschäftsführer des entwicklungspolitischen Dachverbands.

Österreichs Entwicklungspolitik weiterhin strategisch wie finanziell absichern

Eine wesentliche strategische Grundlage für diese Maßnahmen der  internationalen Entwicklung und Humanitären Hilfe bilde das Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik, erläutert Wank und richtet sich an die Regierung: „Das aktuelle Dreijahresprogramm ist mit fast einem Jahr Verspätung beschlossen worden, wodurch wichtige Zeit im Kampf gegen weltweite Armut, zur Friedenssicherung sowie im Schutz der Umwelt und von natürlichen Ressourcen verloren ging. Angesichts der globalen Krisenspirale warnen wir vor einer Wiederholung und appellieren, Österreichs Entwicklungspolitik weiterhin strategisch wie finanziell abzusichern. Eine Milliarde Menschen gelten als multidimensional arm und 300 Millionen sind auf Humanitäre Hilfe angewiesen. Österreich trägt nicht zuletzt durch die Ratifizierung der Agenda 2030 eine globale Verantwortung, niemanden zurückzulassen und diese Menschen umfassend zu unterstützen.“

Rückfragen:
Hannah Hauptmann, MA
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Veranstaltungshinweis: FairStyria-Tag am 26. Juni 2024 „Faire Lebensbedingungen für alle!“

Der 19. FairStyria-Tag des Landes Steiermark  widmet sich am Mittwoch, dem 26. Juni 2024 dem Thema „Faire Lebensbedingungen für alle!“

Rund dreißig steirische Organisationen und Vereine stellen auf vier Stationen ihre Projekte vor, die zu einem besseren Leben für Menschen im globalen Süden beitragen. Antworten auf die Frage, welche Bedeutung Fairer Handel für kleinbäuerliche Produzent*innen hat, geben Kurzfilme von FAIRTRADE Österreich.  Wie gelebte Fairness in Gemeinden möglich wird, zeigen steirische FAIRTRADE-Gemeinden bei Station 5 im Auditorium des Universalmuseums Joanneum. Darüber hinaus gibt es Informationen zu fairen Lieferketten und kritischen Rohstoffen.

Das Land Steiermark informiert über die Bildungsoffensive für globale Verantwortung und den Bildungskatalog für Kinder und Jugendliche. Dabei werden auch die prämierten Projekte des „FairYoungStyria-Preises für globales Lernen 2023/24 an Schulen“ vor den Vorhang geholt!

Die offizielle Eröffnung des FairStyria-Tages erfolgt um 08.30 Uhr durch den ressortverantwortlichen Landesrat Werner Amon, MBA. Gestaltet wird die Eröffnung durch das Drama & Dance Ensemble der MS & ORG Laßnitzhöhe unter Leitung von Eva Scheibelhofer-Schroll, MA BEd. Diese Theater- und Tanzgruppe erhielt am 6. Juni 2024 den Energy Globe STYRIA AWARD 2024 in der Rubrik Jugend und Bildung.

Der FairStyria-Tag wurde von der Bildungsdirektion per  Verordnung zur schulbezogenen Veranstaltung erklärt.

=>  Einladung und Programm des FairStyria-Tages 2024 

=>  Programmheft zum FairStyria-Tag 2024

Kontakt und Information
Land Steiermark, A9 Kultur, Europa, Sport
Referat Europa und Internationales/FairStyria – Entwicklungszusammenarbeit
Maria Elßer, MA, Tel. 0316/877-5518
E-Mail: fairstyria@stmk.gv.at