Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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PA: Trotz Corona-Pandemie setzten einige Länder Hinrichtungen und Todesurteile gnadenlos fort

BERICHT ZUR TODESSTRAFE 2020, SPERRFRIST: Mittwoch, 21. APRIL 2021, 02:01 MESZ – frei für Mittwochsausgaben. Amnesty International berichtet:  Ägypten verdreifachte Zahl der jährlichen Hinrichtungen; China verhängte Todesurteile wegen mutmaßlicher Verstöße gegen Corona-Maßnahmen; ehemalige US-Regierung ließ innerhalb von sechs Monaten zehn Menschen hinrichten, 2020 mit weltweit niedrigster Zahl von Hinrichtungen seit 10 Jahren.

Download Bericht (Englisch); Download Zahlen & Fakten (Deutsch)

London/Wien, am 21. April 2021 – Während weltweit die Zahl der Hinrichtungen weiter zurückgeht, werden in einigen Ländern stetig oder sogar zunehmend Todesurteile vollstreckt. Trotz großer Herausforderungen angesichts der Corona-Pandemie setzten 18 Länder Hinrichtungen auch im Jahr 2020 weiter fort. Das zeigt der alljährliche Bericht über die Anwendung der Todesstrafe, den Amnesty International heute veröffentlicht.

„Während sich die Welt darauf konzentriert, Menschen vor COVID-19 zu schützen, machten sich mehrere Regierungen mit schockierender Härte daran, die Todesstrafe anzuwenden und Menschen hinzurichten“, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International in Österreich, und sagt weiter:

„Wir appellieren an die Staats- und Regierungschefs jener Länder, die die Todesstrafe als unmenschlichste Bestrafung noch nicht aufgehoben haben, sich 2021 endgültig davon zu verabschieden. Wir werden unsere Kampagne so lange weiterführen, bis die Todesstrafe überall ein für alle Mal abgeschafft wird!“

Weltweit liegt die Zahl der erfassten Hinrichtungen für 2020 bei mindestens 483 – die niedrigste von Amnesty International erhobene Anzahl an Hinrichtungen seit mindestens zehn Jahren.

Im starken Kontrast zu diesem positiven Trend stehen die Zahlen in Ägypten: Dort wurden 2020 dreimal so viele Hinrichtungen vollzogen wie noch im Vorjahr. Auch die US-Regierung unter Präsident Trump begann im Juli 2020 wieder Hinrichtungen auf Bundesebene zu vollziehen, nachdem diese 17 Jahre lang ausgesetzt worden waren. In einem Zeitraum von nur sechs Monaten wurden zehn Männer exekutiert. Indien, Oman, Katar und Taiwan nahmen vergangenes Jahr Hinrichtungen wieder auf. In China wurde mindestens ein Mann zum Tode verurteilt und hingerichtet, nachdem die Behörden angekündigt hatten, scharf gegen Straftaten vorgehen zu wollen, die Maßnahmen zur Bekämpfung von COVID-19 beeinträchtigen.

Mittlerweile unterstützen 123 Staaten die Forderung der UN-Generalversammlung nach einem Hinrichtungsmoratorium – mehr Staaten als je zuvor. Der Druck auf die übrigen Länder wächst, sich diesem Weg anzuschließen. Weltweit geht der Trend zur Abkehr von der Todesstrafe weiter.

„Zwar gab es 2020 noch Länder, die an der Todesstrafe festhielten, doch das Gesamtbild war positiv. Die Zahl der erfassten Hinrichtungen ging weiter zurück – was bedeutet, dass die Welt immer weiter von der grausamsten und erniedrigendsten aller Strafen abrückt“, sagt Annemarie Schlack.

Vor wenigen Wochen schaffte Virginia als erster Südstaat der USA die Todesstrafe ab. Im Jahr 2020 wurde im Tschad und im US-Bundesstaat Colorado ebenfalls die Todesstrafe abgeschafft, Kasachstan verpflichtete sich völkerrechtlich zur Abschaffung, und Barbados setzte Reformen zur Aufhebung der verpflichtenden Anwendung der Todesstrafe.

Mit Stand April 2021 haben 108 Länder die Todesstrafe für alle Straftaten abgeschafft. 144 Länder haben die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft – ein Trend, der nicht umgekehrt werden darf.

Erschwerter Zugang zu Rechtsbeistand
Die Corona-Pandemie hat Folgen für den Zugang zu rechtlicher Vertretung und das Recht auf ein faires Gerichtsverfahren. Aus den USA berichten Verteidiger*innen, nicht in der Lage gewesen zu sein, wichtige Recherchearbeiten durchzuführen oder sich persönlich mit ihren Mandant*innen zu treffen.

„Die Todesstrafe ist eine furchtbare Form der Bestrafung. Es ist unter normalen Umständen schwer genug, gegen eine Hinrichtung zu kämpfen. Doch aufgrund der Corona-Pandemie hatten Menschen im Todestrakt plötzlich keine Möglichkeit, sich mit Rechtsbeiständen zu treffen und Anwält*innen, die Unterstützung bereitstellen wollten, waren erheblichen Gesundheitsrisiken ausgesetzt. Unter solchen Umständen ist die Anwendung der Todesstrafe ein besonders ungeheuerlicher Angriff auf die Menschenrechte“, kritisiert Annemarie Schlack.

Fünf Länder mit höchster Hinrichtungsrate
In China wird die Zahl der Hinrichtungen und Todesurteile als Staatsgeheimnis behandelt. Jegliche unabhängige Prüfung wird verhindert, weswegen Hinrichtungen in China nicht in den Zahlen von Amnesty International enthalten sind. Man geht davon aus, dass China mit Tausenden vollstreckten Todesurteilen pro Jahr weltweit die meisten Menschen hinrichtet, vor dem Iran (mindestens 246 Hinrichtungen), Ägypten (mind. 107), dem Irak (mind. 45) und Saudi-Arabien (mind. 27). Diese vier Länder waren 2020 für 88% aller bekannten Exekutionen verantwortlich.

Niedrigste Hinrichtungsrate seit zehn Jahren
Weltweit wurden 2020 mindestens 483 Menschen hingerichtet, die niedrigste von Amnesty International erhobene Zahl seit mindestens zehn Jahren. Sie repräsentiert einen Rückgang um 26% verglichen mit 2019 und eine Reduzierung um 70% im Vergleich zum Jahr 2015, das mit 1.634 bekannten Hinrichtungen ein trauriges Ausnahmejahr darstellt.

Nicht enthalten sind Zahlen aus Ländern, in denen Informationen über vollstreckte Todesurteile als Staatsgeheimnis gelten, oder die nur eingeschränkte Daten zur Verfügung stellen – dies gilt für China, Nordkorea, Syrien und Vietnam.

Die Recherchen von Amnesty zeigen, dass der Rückgang der Hinrichtungen auf niedrigere Vollstreckungsraten in manchen Ländern zurückzuführen ist. In geringerem Ausmaß beruht der Rückgang auf einer pandemiebedingten Aussetzung von Exekutionen in einigen Ländern.

Die erfassten Hinrichtungen in Saudi-Arabien gingen um 85% zurück. Waren es 2019 noch 184, fiel die Zahl im Jahr 2020 auf 27. Im Irak halbierte sich die Zahl der Exekutionen, von 100 auf 45. In Bahrain, Belarus, Japan, Pakistan, Singapur und im Sudan waren 2020 anders als 2019 keine Hinrichtungen zu verzeichnen.

Anzahl der verhängten Todesurteile stark zurückgegangen
Auch die Anzahl der weltweit verhängten Todesurteile (mindestens 1.477) ist im Vergleich zu 2019 um 36% zurückgegangen. Amnesty International stellte in 30 von 54 Ländern, in denen bekanntermaßen Todesurteile verhängt wurden, einen Rückgang fest. Allem Anschein nach hat dies in mehreren Fällen mit Verzögerungen und vertagten Verfahren aufgrund der Pandemie zu tun.

Erwähnenswerte Ausnahmen stellen Indonesien und Sambia dar. In Indonesien lag die Zahl der erfassten Todesurteile für 2020 bei 117, was einen Anstieg um 46% darstellt. Sambia verhängte 119 Todesurteile, 18 mehr als 2019. Das ist die höchste erfasste Zahl in Afrika südlich der Sahara.

BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST: 21. APRIL 2021, 02:01 MESZ – frei für Mittwochsausgaben

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Martina Powell
Tel.: +43 664 2359138
E-Mail: presse@amnesty.at

Kommentar: All Time High“ bei der ODA 2020. Kein Grund zum Jubeln!

Von Michael Obrovsky (ÖFSE), April 2021. Die öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) aller Mitglieder des Development Assistance Committee (DAC) der OECD erreichte 2020 rund 160 Mrd US$. Angesichts der Folgen der COVID-Krise für den globalen Süden braucht es aber dringend weitere Erhöhungen der ODA.

Das Development Assistance Committe (DAC) der OECD hat für das Jahr 2020 ein „all time high“ der internationalen Entwicklungszusammenarbeit (ODA) in ihrer Pressemitteilung anlässlich der Präsentation der vorläufigen Leistungen des Jahres 2020 gemeldet. Mit 161,2 Mrd US$ (0,32% des Bruttonationaleinkommens (BNE) aller DAC-Mitgliedsländer) weist die Statistik um rund 10 Mrd US$ mehr als 2019 aus. Diese Jubelmeldung ist aber mit Vorsicht zu genießen, denn die Steigerungen der ODA sind sowohl im Kontext der unmittelbaren Folgen der Pandemie, als auch im Kontext der Auswirkungen auf die Finanzflüsse in den globalen Süden gering.

COVID-19 Folgen für die Umsetzung der SDGs
Sowohl die Einkommenssituation im globalen Süden, der internationale Handel, die Direktinvestitionen, als auch die Remittances (Rücküberweisungen von Gastarbeiter*innen) sind im Jahr 2020 laut OECD signifikant zurückgegangen. Die OECD schätzt, dass 2020 durch die COVID-19 Pandemie die gesamten privaten externen Finanzmittel um rund 700 Mrd US$ gefallen sind. Der Bedarf an finanziellen Mittel zur Umsetzung der Sustainable Development Goals (SDGs) nach der COVID-19 Krise wird von der OECD auf insgesamt 4.200 Mrd US$ geschätzt. Das sind 1.700 Mrd US$ mehr als noch 2019. 

ODA – krisenresistent, aber zu wenig
Die neuen DAC-Daten für das vergangene Jahr zeigen zwar, dass ODA-Finanzierungen auch in Krisenzeiten relativ stabil sind, jedoch sind die Leistungen insgesamt – angesichts der Folgen der Pandemie auf die Situation der Länder des globalen Südens – zu gering. Die gesamte öffentliche Entwicklungszusammenarbeit (ODA) aller DAC-Mitgliedsländer betrug im Jahr 2020 im Vergleich zu den von diesen mobilisierten Geldern zur Überwindung der COVID-19 Krise in den eigenen Ländern nur rund 1%. Der OECD-Generalsekretär Angel Gurría betonte in diesem Zusammenhang, dass etwa das globale Impfprogramm COVAX nach wie vor unterfinanziert sei. Die geringen Steigerungen der ODA gleichen derartige Finanzierungslücken sowie die Ausfälle beim Handel und bei den Rücküberweisungen bei weitem nicht aus.

Methodische Schwächen der ODA-Statistik
Die Steigerungen gehen auch nur teilweise auf zusätzliche Maßnahmen für die Hilfe anlässlich der COVID-19 Pandemie zurück. Zusätzliche Mittel für die Bewältigung der COVID-19 Krise wurden vor allem von Frankreich, Deutschland, Japan und Großbritannien aufgestellt. Die Steigerungen sind auch eine Folge der Modernisierung der ODA-Statistik und der Umstellung des Meldesystems von „financial flows“ auf das „grant equivalent“-System. Dies ermöglicht den Meldern auch kommerzielle Kredite, Investitionen, Garantien und Beteiligungen an Unternehmen als ODA zu melden. Dies hat nicht nur eine methodisch unsaubere statistische Erhebung und Darstellung der Daten und somit auch mittelfristig den Verlust der Glaubwürdigkeit der internationalen EZA-Leistungen zur Folge, sondern vor allem auch eine schrittweise Verschiebung der Ausrichtung der Entwicklungszusammenarbeit (EZA) von Armutsbekämpfung auf Finanzierung durch Instrumente des Privatsektors. Das DAC weist auch eine signifikante Erhöhung der bilateralen Leistungen für die „lower middle income countries“ (6,9%) und die „upper middle income countries“ (36,1%) aus, während die Steigerungen für die „least developed countries“ (1,8%) eher moderat ausfallen.

Insgesamt sind die DAC-Mitgliedsländer damit nach wie vor weit von ihren selbst gesetzten Zielen entfernt. Nur sechs DAC-Länder (Dänemark, Deutschland, Luxemburg, Norwegen, Schweden und Großbritannien) haben die ODA-Quote von 0,7% des BNE im Jahr 2020 erreicht oder sogar überschritten. Die Steigerung der ODA-Quote aller DAC-Mitgliedsländer von 0,30% auf 0,32% des BNE geht auch darauf zurück, dass 2020 das BNE in den meisten DAC-Ländern gesunken ist.

Die ODA Österreichs ist – trotz Erhöhung – unterdurchschnittlich
Die ODA Österreichs betrug 2020 – trotz Steigerungen der Humanitären Hilfe – nur 0,29% des BNE (2019: 0,28% des BNE) und liegt damit nicht nur unter dem DAC-Durchschnitt, sondern auch im EU-Vergleich (EU-Mitgliedsländer: 0,50% des BNE) abgeschlagen. Österreich meldete vorab 1,268 Mrd US$ als ODA an das DAC. Davon entfallen rund 515 Mio US$ (rund 41%) auf die bilaterale ODA, während fast 60% auf multilaterale ODA entfallen. Der Beitrag Österreichs an EU-Maßnahmen im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit stellt mit rund 414 Mio US$ den größten Anteil dar.

Die Erhöhung des Auslandskatastrophenfonds (AKF) von 25 Mio € auf 50 Mio € sowie die Anhebung des Budgets der Austrian Development Agency (ADA) von 103 Mio € auf 114 Mio € im Jahr 2020 ist zwar als Schritt in die richtige Richtung anerkannt worden, die ODA-Quote zeigt aber deutlich, dass nur signifikante dauerhafte Erhöhungen der ODA-Leistungen Auswirkungen auf die ODA-Quote haben. Das im Regierungsprogramm der türkis-grünen Koalitionsregierung festgehaltene Ziel „Schrittweise Erhöhung der Entwicklungsgelder Richtung 0,7% des BNP“ (sic) wird so wohl kaum erreichbar sein, da das für die ODA-Quote des Jahres 2020 zugrundeliegende Bruttonationaleinkommen Steigerungen von mindestens 38 Mio € benötigt, um eine Erhöhung der ODA-Quote von 0,01% zu erreichen.

Die Sustainable Development Goals brauchen mehr Engagement
Die COVID-19 Pandemie ist – nach den Worten des OECD-Generalsekretärs Angel Gurría – nicht nur ein Test für den Multilateralismus und das Konzept der Entwicklungszusammenarbeit an sich, sondern wird in den nächsten Jahren ein verstärktes Engagement in der internationalen Zusammenarbeit erfordern, um global die Pandemie überwinden zu können. Denn eines steht fest: Solange die Pandemie nicht auch im globalen Süden nachhaltig bekämpft wird und überwunden ist, stellt sie eine globale Bedrohung für die nachhaltige globale Entwicklung dar. Die Bekämpfung des Klimawandels und die Umsetzung der globalen Nachhaltigkeitsziele, deren Relevanz und Dringlichkeit durch die COVID-19 Pandemie noch stärker sichtbar wurde, braucht – auch in Österreich – deutlich mehr öffentliche und private finanzielle Mittel.

Dr. Michael Obrovsky, Stellvertretender Leiter der ÖFSE
Arbeitsschwerpunkte: Österreichische und internationale Entwicklungspolitik und Entwicklungszusammenarbeit, Zivilgesellschaft und Entwicklung

Einladung: Pressefreiheits-Ranking von „Reporter ohne Grenzen (RSF)

Am 20.04., ab 11 Uhr, präsentieren Rubina Möhring die Präsidentin und Vorstandsmitglied von RSF-Österreich und Kommunikations-Wissenschaftler Fritz Hausjell im Rahmen einer Online-Veranstaltung (Zoom) die Ergebnisse von 2020.

Einschränkungen der Presse- und Meinungsfreiheit, teilweise unter Verweis auf die Corona-Pandemie-Bekämpfung, populistische Stimmungsmache und vieles mehr: Das Jahr 2020 war ein düsteres im Sinne der Medienfreiheit.

Im Rahmen der Veranstaltung gibt es Antworten auf brisante Fragen: Wie schneidet Österreich nach dem 18. Platz im Vorjahr heuer ab, verschlechtert sich der Status noch einmal? In welchen Staaten ist die Pressefreiheit besonders bedroht?

Danach wird über die Situation der Medien in Österreich diskutiert, (voraussichtlicher) Gast dabei: Puls24-Journalistin und -Moderatorin Alexandra Wachter.

Wir ersuchen Sie um Ihre Anmeldung bis Mo., dem 19.04., 12 Uhr unter nachfolgendem Link: https://forms.gle/gPgJVikqwcnkjGtM6 

Sie erhalten dann Ihren Zoom-Teilnahme-Link. Partner der Veranstaltung ist der Presseclub Concordia. 

Rückfragen
Mag. Paul Buchacher
Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich
Reporters Without Borders Austria
Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
info@rog.at
www.rog.at@pressefreiheit

PA: Clean Clothes Kampagne berechnet notwendigen Basis-Existenzlohn für Näher*innen in Süd- und Osteuropa

Mindestlöhne in Europas Billiglohnländern müssten im Schnitt viermal höher sein – Südwind und Clean Clothes Kampagne fordern Schließung der Lohn-Lücke sowie Gesetze gegen die Ausbeutung in der Textilbranche.

Wien, 8. April 2021. In Österreich gibt es kaum Bekleidungshersteller, die ohne Fertigungsschritt in Ost- oder Südosteuropa auskommen. Gleichzeitig bekommen Näherinnen und Näher, die in europäischen Billiglohnländern wie Bulgarien, Rumänien oder der Ukraine für große Modemarken arbeiten, nur Hungerlöhne und oft sogar weniger als Textilarbeitende in Asien bezahlt. Zu diesem Ergebnis kommt ein neuer Bericht der Clean Clothes Kampagne (CCK). „Beschäftigte der Modeindustrie brauchen einen Lohn, von dem sie leben können. Unsere Untersuchungen haben gezeigt, dass in Europa der gesetzliche Mindestlohn vielerorts nicht bezahlt wird. Gleichzeitig ist auch der Mindestlohn für Arbeiterinnen und Arbeiter im Bekleidungssektor meist weit davon entfernt, vor Armut zu schützen“, sagt Gertrude Klaffenböck, von der Clean Clothes Kampagne bei Südwind. Mitglieder und Clean Clothes-Partner in Süd- und Osteuropa haben zusammen mit Textilarbeiterinnen und -arbeitern eine länderübergreifende Berechnung eines existenzsichernden Lohns für europäische Produktionsländer vorgelegt, den sogenannten Europe Floor Wage. „Adidas, Otto, H&M, Hugo Boss, Zalando & Co. haben sich jahrelang hinter dem Argument versteckt, nicht zu wissen, wie hoch ein existenzsichernder Lohn sein müsse. Diese Ausrede gilt jetzt nicht mehr. Die Modehäuser müssen die errechnete Lohn-Kluft unmittelbar schließen“, sagt Gertrude Klaffenböck: „Auch die Politik steht sowohl auf EU-Ebene als auch in Österreich in der Pflicht, um existenzsichernde Löhne zu garantieren. Der Praxis von miserabler Entlohnung und chronischer Ausbeutung in internationalen Lieferketten muss mit Gesetzen und Bestrafungen wirksam begegnet werden.“

Der neue Bericht der Clean Clothes Kampagne stellt erstmals einen Ansatz für die länderübergreifende Berechnung eines Basis-Existenzlohnes für Europa vor. Eine Näherin in Rumänien verdient im Schnitt 208 Euro monatlich und damit 41 Euro weniger, als es das Gesetz vorsieht. Um davon leben zu können, also auch Geld für Miete und Urlaub zu haben, müsste sie laut neuer Berechnung 1.061 Euro verdienen – mehr als das Fünffache. In Bulgarien liegt der Basis-Existenzlohn bei 1.026 Euro pro Monat, in Nordmazedonien bei 734 Euro und in der Slowakei bei 1.558 Euro. Der Mindestlohn in europäischen Textilproduktionsländern kommt im Schnitt nur auf rund ein Viertel des Existenzlohnes. Die Berichte der Betroffenen sind entsprechend dramatisch: „Es gibt Tage, da haben wir nichts zu essen“, berichtet eine Näherin in der Ukraine, die für einen Lieferanten von Esprit und Gerry Weber arbeitet. „Wenn Du krank bist, kannst Du Dich gleich erschießen – denn krank zu sein, können wir uns schlichtweg nicht leisten“, meint eine junge Frau aus Kroatien, die für Hugo Boss fertigt.

„Europas Mode-Konzerne haben jetzt erstmals einen konkreten Richtwert, welche Löhne sie in den Kalkulationen mit ihren Zulieferfirmen berücksichtigen müssten“, sagt Bettina Musiolek von der Clean Clothes Campaign in Deutschland, die den Basis-Existenzlohn für Europa mitentwickelt hat. „Sie können sich nicht mehr darauf berufen, nur den im Land gültigen Mindestlohn, der meist ein Hungerlohn ist, zu bezahlen.“

Der Basis-Existenzlohn bildet auch für die Gesetzgebung eine wichtige Richtschnur sein. „Nicht nur die Modeunternehmen blockieren durch ihre Preispolitik vor Ort die Zahlung höherer Löhne, auch die EU hat durch Auflagen verbunden mit Kreditvergaben an Osteuropa die Setzung höherer Mindestlöhne behindert“, kritisiert Gertrude Klaffenböck von Südwind. Die österreichische Menschenrechtsorganisation fordert von der EU die neuen Berechnungsverfahren in der Gesetzgebung zu berücksichtigen. Klaffenböck: „Ein existenzsicherndes Einkommen ist ein Menschenrecht. Der Lohn muss demnach ausreichen, um die Grundbedürfnisse einer Familie nach Ernährung, Kleidung, Wohnung, Mobilität, Hygiene und Kultur zu befriedigen sowie Rücklagen ermöglichen, um etwa Pandemiezeiten zu überstehen.“

Hintergrund: Basisexistenzlohn für Europas Arbeiter*innen in der Textil- und Bekleidungsindustrie

In der Bekleidungsindustrie weltweit sind die extrem niedrigen Löhne treibende Kraft im Wettlauf nach unten. Die Clean Clothes Kampagne hat im vorliegenden Bericht berechnet, was einer Arbeiterin in der Bekleidungsindustrie an Lohn zusteht, wenn ihr grundlegendes Recht auf existenzsichernde Entlohnung als Basis genommen wird. Existenzsichernde Löhne sind als Menschenrecht international anerkannt und völkerrechtlich verbrieft und müssen Grundbedürfnisse wie Nahrung, Kleidung, Wohnen, Gesundheit, Bildung sowie kulturelle Teilhabe abdecken und sollten bescheidene Rücklagen für kleinere Notfälle im Leben ermöglichen. Modeunternehmen und ihre Zulieferbetriebe sind aufgerufen, in ihren Kalkulationen und Zahlungen den Europa Basis Existenzlohn (Europe Floor Wage) zugrunde zu legen.

Bericht zum Downloaden

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan, Pressesprecher Südwind, Tel.: +43 650 9677577, E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at
Gertrude Klaffenböck, Koordinatorin Clean Clothes Kampagne Österreich, Südwind, Tel.: +43 676 4460833, Gertrude.Klaffenboeck@suedwind.at
Dr. Bettina Musiolek, Leiterin der European Production Country Focus Group bei Clean Clothes Campaign, +49 176 577 13 247, bettina.musiolek@einewelt-sachsen.de

PA: Internationaler Minenaktionstag am 4. April

Besonders schwerwiegend seien die steigende Zahl von militärisch ausgetragenen Konflikten, der vermehrte Einsatz von improvisierten Landminen sowie die hohe Opferzahl bei einem gleichzeitigen Rückgang der weltweiten Minenopferhilfe, erinnert Gemeinsam gegen Landminen an die vielen Herausforderungen, die trotz der intensiven internationalen Bemühungen um eine minenfreie Welt weiterhin bestehen.

Die österreichische Nichtregierungsorganisation Gemeinsam gegen Landminen (GGL), Mitglied der Internationalen Kampagne zum Verbot von Landminen (ICBL), setzt sich seit 2002 für eine minenfreie Welt ein. Doch trotz intensiver jahrelanger Arbeit und vieler Erfolge der 164 Vertragsstaaten der Ottawa-Konvention und aller Organisationen, die unter dem Dach von ICBL intensiv für dieses Ziel agieren, sind weltweit noch immer 60 Staaten und andere Gebiete durch Landminen verseucht. Dem steht die Erfolgszahl von 31 Staaten und einem anderen Gebiet gegenüber, welche die Minenräumung abschließen konnten und als minenfrei gelten.

Erschreckend hohe Opferzahl an Kindern
In 55 Staaten und anderen Gebieten waren laut dem aktuellen Landminenreport des ICBL im Jahr 2019 Minenopfer zu beklagen. Mit 80 % war die überwiegende Mehrheit der erfassten Opfer von Landminen und explosiven Kampfmittelrückständen (ERW) ZivilistInnen. „Nicht von allen Opfern sind Alter und Geschlecht bekannt“, erklärt Iwona Tscheinig, Vizepräsidentin von Gemeinsam gegen Landminen. „Zu jenen, deren Daten erfasst sind, müssen wir leider festhalten: Wie in den vergangenen Jahren sind zu einem erschreckend hohen Anteil, nämlich zu 43 %, Kinder betroffen! Besonders Buben sind stark gefährdet. Hohe Opferzahlen werden generell aus aktuellen Konfliktgebieten wie Afghanistan, Kolumbien, Syrien, dem Irak, Mali, Nigeria, der Ukraine und dem Jemen gemeldet.“

Zu geringe Mittel und COVID-19: Minenopferhilfe stark beeinträchtigt
Wie Tscheinig berichtet, wurde die effektive Minenopferhilfe 2020 durch COVID-19-bedingte Einschränkungen stark beeinträchtigt. „Auch wenn Erwachsene mit diesen Einschränkungen etwas besser zurechtkommen, sind diese für Kinder geradezu verheerend. Für verunglückte Kinder ist eine fortgesetzte Hilfe extrem wichtig. Bedingt durch ihr Wachstum muss ein häufiger Prothesenwechsel erfolgen und sie müssen spezielle Rehabilitationsmaßnahmen erhalten.“

Nach wie vor sind jene Mittel, die von der internationalen Gemeinschaft für die weltweite Unterstützung von Minenopfern bereitgestellt werden, zu gering. 2019 machten sie mit 18,8 Millionen US-Dollar lediglich 9 % der insgesamt bereitgestellten Minenaktionsunterstützung aus. Zudem reduzierten sich die weltweiten Hilfszahlungen gegenüber 2018 um 7 %.

Improvisierte Landminen als besondere Gefahr
Die immer größer werdende Gefahr durch improvisierte Landminen (IED) ist vor allem in Afghanistan, Syrien und im Irak zu beobachten. So verlegte die Terrormiliz IS im Irak vor ihrer Vertreibung unzählige improvisierte Minen. Hergestellt aus Sprengstoff aus Düngemittel und anderen frei erhältlichen Handelsprodukten, einfachen 9-Volt-Batterien und Kanister oder Plastikboxen als Behälter, verhindern sie die Rückkehr der Geflüchteten und den Wiederaufbau. Da IEDs außerhalb der Industriestandards gefertigt werden, sind sie besonders gefährlich. Sie können eine endlose Vielfalt an Formen, Größen und Auslösern haben. Selbstgebaute Sprengstoffe sind zudem weniger beständig als militärische Sprengstoffe und reagieren meist empfindlicher auf Reibung, Hitze oder Bewegung.

Auch 2019 war es vor allem der Einsatz von improvisierten Landminen durch nichtstaatliche bewaffnete Gruppen, der zu der anhaltend hohen Zahl an zivilen Opfern beitrug. Mindestens 5.554 Opfer durch Minen und ERW wurden registriert, wobei eine hohe Dunkelziffer angenommen werden muss. Mit 2.949 Personen verunglückten mehr als die Hälfte durch improvisierte Minen.

Staatlicher Landmineneinsatz in Myanmar und der Westsahara
„Wir sind sehr besorgt über den jüngsten Militärputsch in unserem Projektland Burma/Myanmar“, so Tscheinig. „In den letzten Jahren galt ein Waffenstillstand zwischen ethnischen Minderheiten und dem burmesischen Militär. Das hinderte die Militärführung jedoch nicht am wiederholten Einsatz von Landminen. In der gegenwärtigen aufgeheizten Stimmung im Land und angesichts der fortgesetzten Unterdrückung ethnischer Minderheiten befürchten wir, dass das Militär den Einsatz von Landminen noch verstärken wird.“

Weitgehend unbeachtet von der Weltöffentlichkeit setzte Marokko im November 2020 den Einsatz von Landminen in der seit 1976 annektierten Westsahara fort. Nach Kampfhandlungen zwischen der marokkanischen Armee und der Frente Polisario wurde im Gebiet von Guerguerat im Südwesten der Westsahara der mehr als 2.700 km lange, stark verminte Sandwall bis zur mauretanischen Grenze verlängert, wie Premierminister Saâd-Eddine El Otmani gegenüber der Nachrichtenagentur Reuters bestätigte. Laut Nichtregierungsorganisationen wurde der neue Abschnitt der sogenannten Mauer der Schande mit tausenden Antipersonen- und Antipanzerminen „abgesichert“.

Appell für eine minenfreie Welt
Gemeinsam gegen Landminen verurteilt auf das Schärfste den Einsatz von Landminen, ob von regulären Truppen oder von nichtstaatlichen bewaffneten Gruppen. GGL-Vizepräsidentin Tscheinig: „Antipersonenminen verursachen unermessliches Leid. Sie sind nicht nur während Kampfhandlungen, sondern für viele Jahre, oft Jahrzehnte, eine enorme Bedrohung für die betroffene Zivilbevölkerung. Die überwiegende Zahl von Staaten verurteilt ihren Einsatz und trat dem Minenverbotsvertrag bei. GGL fordert die Staatengemeinschaft auf, das humanitäre Völkerrecht auch in Myanmar und der Westsahara durchzusetzen. Auch ist es wichtig, Druck auf all jene Staaten auszuüben, die der Ottawa-Konvention noch nicht beigetreten sind.“

GGL setzt sich in Österreich aktiv für das Ziel einer minenfreien Welt ein. Im Februar übergab GGL eine Petition gegen den erneuten Einsatz von Landminen durch das US-Militär im Außenministerium. Dabei brachten die GGL-Vertreterinnen die Forderung an Außenminister Schallenberg vor, im Namen Österreichs als Vertragsstaat und Gründungsmitglied der Ottawa-Konvention US-Präsident Joe Biden formell zu ersuchen, das Verbot des unbegrenzten Einsatzes von Landminen durch das US-Militär wieder in Kraft zu setzen und einen Beitritt der USA zur Ottawa-Konvention zu erwirken.

Weiterführende Informationen:  www.landmine.at sowie www.facebook.com/landmine.at

Für Rückfragen und Bildmaterial
Mag. Iwona Tscheinig
Gemeinsam gegen Landminen
+43 664 4011233
iwona.tscheinig@ggl-austria.at

Einladung zum Online-Webinar: Global Inequality Talk #2

Paulo Freire Zentrum  und Partner der Entwicklungstagung laden zu einem Webinar, in dem Fragen rund um Covid-19 vs. SDGs erörtert werden.

Wie steht es um die Ziele der Vereinten Nationen wie „Keine Armut“, „Kein Hunger“, Geschlechtergerechtigkeit, Klimaschutz und internationale Partnerschaften? Haben diese denn wirklich noch eine Chance?

Die Covid-19 Pandemie ist eine enorme Herausforderung. Das UNDP, das Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen, sieht darin aber auch große Chancen, die Nachhaltigen Entwicklungsziele der UNO (Sustainable Development Goals, kurz SDGs) zu erreichen –darunter die Reduktion sozialer Ungleichheiten.

Mehr dazu im Global Inequality Talk #2: Covid-19 vs. SDGs mit Katharina Kreissl (UniNEtZ), Karin Kuranda (AG Globale Verantwortung) und Moderator Gerald Faschingeder (Paulo Freire Zentrum). Organisiert von Paulo Freire Zentrum mit Partnern der Entwicklungstagung.

Datum: Mi., 14. April 2021, 16:00-16:45 Uhr
Anmeldeschluss: 12.04.2021 um 12:00 Uhr

Nähere Infos und Anmeldung: https://entwicklungstagung.at/global-inequality-talk-2-covid-19-vs-sdgs/

PA: Schoko-Osterhasen Check von Südwind und GLOBAL 2000

Laut NGOs verfehlt jede dritte Schoko-Figur öko-faire Mindeststandards.
Trend gehe zu bio-fairer Schokolade. Aufholbedarf gäbe es vor allem bei großen Marken, Unternehmenseigene Zertifikate bieten keine Sicherheit.

Wien, 24.03.2021. Anlässlich des bevorstehenden Osterfestes haben die Menschenrechtsorganisation Südwind und die Umweltschutzorganisation GLOBAL 2000 Österreichs Süßwarenregale ihrem jährlichen Schoko-Osterhasen-Check unterzogen. Insgesamt 30 Schokolade-Hohlfiguren wurden auf die Einhaltung sozialer und ökologischer Mindeststandards bewertet und nach Ampelfarben kategorisiert. Etwa jedes zweite Produkt setzt zumindest schon in einem der beiden Bereiche – also entweder bei ökologischen oder bei sozialen Kriterien – auf Standards, die über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinausgehen. Sechs der 30 Figuren überzeugen in beiden Bereichen. Dennoch fällt wie bereits im Vorjahr jedes dritte Produkt im öko-fairen Check durch. 

„Für ein sozial und ökologisch faires Osterfest gibt es vor allem bei den großen Marken noch viel Aufholbedarf. Unternehmenseigene Gütesiegel ersetzen keine unabhängige Überprüfung. Kundinnen und Kunden brauchen Qualitätsstandards, die seriös und nachvollziehbar sind“, sagen Angelika Derfler von Südwind und Martin Wildenberg von GLOBAL 2000. 

Der Osterhasen-Check ist eine Orientierungshilfe für ein öko-faires Osterfest mit Schokolade, die ohne Kinderarbeit, Ausbeutung und Naturzerstörung hergestellt wurde. Zusätzlich fordern beide Organisationen ein Lieferkettengesetz, um Unternehmen bei Vergehen gegen Menschenrechte und Umweltbestimmungen zur Verantwortung zu ziehen.

Mit 11 von 30 wird jeder dritte Hase in beiden Kategorien mit Rot bewertet, da bei diesen Produkten unabhängige Zertifizierung fehlen. Auffällig ist, dass unter den durchgefallenen Produkten mehrere sehr große Marken zu finden sind, wie etwa Milka, Lindt, Merci, Ferrero Rocher oder After Eight. Auch die Hasen von Heilemann, Klett, Hauswirth und Frey verfügen über keine unabhängige Zertifizierung. 

Im konventionellen Kakaoanbau stehen die Ausbeutung von Mensch und Natur weiterhin an der Tagesordnung. „Die großen Schokolade-Konzerne haben vor 20 Jahren angekündigt, konsequent gegen ausbeuterische Kinderarbeit vorzugehen. Heute sehen wir, dass die Entwicklung noch immer in die falsche Richtung geht“, sagt Südwind-Expertin Angelika Derfler und verweist auf eine aktuelle Studie der Universität Chicago„In den beiden Top-Kakao-Ländern Elfenbeinküste und Ghana müssen immer noch rund 1,5 Millionen Kinder unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten, um ihre Familien zu unterstützen. Sie haben nicht die Möglichkeit, regelmäßig zur Schule zu gehen und müssen stattdessen mit scharfen Werkzeugen hantieren und schwere Lasten tragen.“ Beide Länder sind zusammen für 60 Prozent der globalen Kakaoproduktion verantwortlich.

Darüber hinaus ist auch die Abholzung von Regenwäldern in Schutzgebieten ein gängiges Problem in der Kakaoproduktion, wie Martin Wildenberg, Nachhaltigkeitsexperte von GLOBAL 2000, erklärt: „Bei Schoko-Produkten ohne Zertifizierung kommt es oft zu Umweltverschmutzung und Naturzerstörung. Im konventionellen Kakaoanbau werden vielfach umwelt- und gesundheitsschädliche Pestizide eingesetzt. Viele davon sind so gefährlich, dass ihr Gebrauch in Europa längst verboten ist. Auch die Abholzung von Regenwald für Kakaoplantagen ist ein enormes Problem.“

Sechs Testsieger punkten mit Transparenz und strengen Kriterien
Der kleinbäuerliche Anbau von Kakao kann sehr wohl umweltschonend und unter fairen Arbeitsbedingungen erfolgen. Die sechs Testsieger des Schoko-Osterhasen-Checks setzen sowohl bei sozialen als auch bei ökologischen Kriterien auf unabhängige Zertifizierungen, wie etwa das EU-Bio- und das Fairtrade-Siegel. Konsument*innen können sich somit sicher sein, dass Kinderarbeit ausgeschlossen ist, Produzent*innen einen fairen Preis für ihren Kakao bekommen und die Umwelt nicht vergiftet wird. Mit Doppelt-Grün bewertet werden der „EZA Schokohase“ aus dem Weltladen (mit einem Extra-Plus für volle Rückverfolgbarkeit), der „Natur*pur Bio-Osterhase“ von Spar, der „Heidi Feldhase hell“ von denn‘s, der „Monarc Bio-Confiserie Osterhase“ von Hofer, der „Riegelein Bio Osterhase“ von Merkur sowie der „Favorina Confiserie Sitzhase“, erhältlich bei Lidl. Elf Osterhasen überzeugten in je einer Kategorie und erhielten einmal Grün, einmal Gelb. 

Hintergrundinformationen:

Fotos und Grafiken: Druckfähige Fotos und Grafiken zum honorarfreien Abdruck unter Angabe des Copyrights stehen hier zum Download: https://tinyurl.com/2yxuh8h3

Rückfragehinweis:
Dr. Martin Wildenberg, GLOBAL 2000 Nachhaltigkeitsexperte
Tel.: 0699 14 2000 46, martin.wildenberg@global2000.at
Vincent Sufiyan, Südwind Pressesprecher
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Michael Lachsteiner, GLOBAL 2000 Pressesprecher
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PA: WM 2022 in Katar: FIFA muss faire Arbeitsbedingungen einfordern

Amnesty International meldet die Ausbeutung und Misshandlung von Arbeitsmigrant*innen in Katar im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft 2022 und fordert mit einer Petition an die FIFA den Schutz der Rechte von Arbeiter*innen.

London / Wien (22. März 2021) – Im Vorfeld der Qualifikationsrunde für die Fussballweltmeisterschaft 2022 in Katar fordert Amnesty International die FIFA auf, ihren Einfluss auf die katarischen Behörden geltend zu machen, um den Missbrauch von Arbeitsmigrantinnen und -migranten zu stoppen.
„Diese Fußballweltmeisterschaft wäre ohne Arbeitsmigrant*innen schlicht nicht möglich. Das Leben vieler Arbeiter*innen in Katar ist jedoch von Missbrauch und Ausbeutung geprägt “, sagt Steve Cockburn, Experte für wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International. 
„Als Veranstalterin der WM ist die FIFA nach internationalen Standards dafür verantwortlich, die mit dem Turnier verbundenen Risiken für Menschenrechtsverletzungen zu minimieren. Die Qualifikationsspiele dieser Woche zeigen, dass das Zeitfenster, in dem die FIFA Einfluss auf Katar nehmen kann, immer kleiner wird. Sie muss jetzt handeln, um sicherzustellen, dass die Weltmeisterschaft 2022 ein Turnier ist, auf das man stolz sein kann und nicht eines, das in erster Linie durch die Verletzung der Rechte von Arbeiter*innen von sich reden macht.“ 

Reformen unzureichend umgesetzt
Katar hat in den letzten Jahren zahlreiche positive Reformen auf den Weg gebracht, und damit zum Teil auf die erhöhte Aufmerksamkeit nach der Vergabe der Fußballweltmeisterschaft reagiert. Die Reformen werden jedoch allzu häufig nur unzureichend umgesetzt. 
Kürzlich hat Katars Schura-Rat, ein beratendes Gremium, eine Reihe von Empfehlungen vorgelegt, die – sollten sie von der Regierung angenommen werden – einen Großteil der durch die Reformen erzielten Fortschritte wieder zunichtemachen würden, u. a. durch die Wiedereinführung von Einschränkungen der Rechte von Arbeitnehmer*innen, ihren Arbeitsplatz zu wechseln und das Land zu verlassen.   

FIFA muss Einfluss nutzen
Am 15. März hat Amnesty International die FIFA in einem Schreiben an FIFA-Präsident Gianni Infantino aufgefordert, ihren internationalen menschenrechtlichen Verpflichtungen nachzukommen. 
Gemäß den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte muss die FIFA sicherstellen, dass die Menschenrechte bei der Organisation und Durchführung der Weltmeisterschaft geachtet werden. Dazu zählen u. a. eine eigene, unabhängige und regelmäßige Kontrolle der WM-Projekte und -Standorte sowie die Wahrung der Sorgfaltspflicht, um Menschenrechtsverletzungen im Zusammenhang mit dem Turnier zu erkennen und zu verhindern. Insbesondere trägt die FIFA die Verantwortung dafür, dass Arbeiter*innen für alle Schäden, die sie im Rahmen der bisherigen WM-Projekte erlitten haben, in Zusammenarbeit mit den katarischen Behörden und anderen relevanten Interessengruppen angemessen entschädigt werden.
„Die FIFA muss ihren Einfluss nutzen, um Katar dazu zu bewegen, bestehende Reformen unverzüglich umzusetzen und Vorschläge, die Arbeiter*innen ihre neu erworbenen Rechte nehmen, abzulehnen“, so Steve Cockburn. 

Fußballfans aufgefordert sich für die Rechte der Arbeiter*innen einzusetzen
Amnesty International ruft Fußballfans weltweit dazu auf, sich für Arbeitsmigrant*innen in Katar einzusetzen und die Amnesty-Petition an die FIFA zu unterzeichnen und zu teilen. Amnesty fordert die FIFA auf, alles zu tun, um die Bedingungen für jene Arbeiter*innen zu verbessern, ohne deren Arbeit das Turnier gar nicht stattfinden könnte. In 27 Ländern, darunter auch Österreich, hat Amnesty International im November 2020 auch die jeweiligen nationalen Fußballverbände aufgefordert, sich für die Rechte von Arbeitsmigrant*innen einzusetzen. 

Amnesty erkennt die Schritte an, die von der FIFA in den letzten Jahren unternommen wurden, um ihren Verpflichtungen nachzukommen. Dazu gehören beispielsweise die Veröffentlichung von Leitprinzipien zu Menschenrechtsfragen 2017 und einer gemeinsamen Nachhaltigkeitsstrategie für die FIFA Fußball-WM 2022 im Oktober 2019. Die FIFA hat sich dazu verpflichtet, ein „Vermächtnis erstklassiger Standards und Praktiken für die Arbeiter*innen in Katar und weltweit“ zu hinterlassen, doch das anhaltende Problem schwerwiegenden Arbeitsmissbrauchs zeigt, dass es noch viel zu tun gibt.  

Hintergrund
Insgesamt 2,3 Millionen Arbeitsmigrant*innen verdienen in Katar ihren Lebensunterhalt, sie stellen dabei 95 Prozent der Arbeitskräfte.
Rund 20.000 davon arbeiten auf den WM-Baustellen im Land. 173.000 Personen, meist Frauen, sind als Hauspersonal angestellt. Viele von ihnen leiden unter den nach wie vor schlechten Arbeitsbedingungen: Sie erhalten ihren Lohn oft unregelmäßig, verspätet, oder überhaupt nicht. Bis vor kurzem durften sie nur mit Einverständnis ihrer Arbeitgeber*innen den Job wechseln oder das Land verlassen.
Diese Regelung ist inzwischen zwar gesetzlich abgeschafft, wird aber in der Praxis weiterhin angewandt und die Abschaffung zunehmend erneut in Frage gestellt.
Vor allem Hauspersonal ist trotz einer Gesetzesreform Missbrauch und Ausbeutung ausgeliefert: Hausangestellte müssen bis zu 18 Stunden täglich arbeiten, haben keine Ruhepausen, keinen freien Tag und werden häufig durch ihre Arbeitgeber*innen beschimpft, geschlagen und sexuell missbraucht. Die Täter*innen gehen fast immer straflos aus.

Link zur Petition: https://action.amnesty.at/petition/fifa-katar22

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Martina Powell / Gesine Schmidt-Schmiedbauer
+43 664 2359138 / +43 664 4001056
E-Mail: presse@amnesty.at

Veranstalungshinweis: 20 Jahre Faire Wochen in Niederösterreich

Von 15. April bis 30. Mai präsentieren die Fairen Wochen zum 20. Mal zahlreiche Events und Aktionen im Zeichen der globalen Gerechtigkeit.

St. Pölten/ Wiener Neustadt, 11.03.2021. Seit 2001 thematisiert die Menschenrechtsorganisation Südwind im Rahmen der Fairen Wochen gemeinsam mit dem Land Niederösterreich, Gemeinden, Schulen und Partnerorganisationen den Fairen Handel und globale Gerechtigkeit bei Bildungsveranstaltungen, Gemeinderatssitzungen, Ausstellungspräsentationen, FAIRkostungen sowie Online-Talks und Webinaren. 

„Die Coronakrise hat die Bruchlinien unserer vernetzten Welt deutlich aufgezeigt. Lieferketten wurden gekappt und die globalisierte Wirtschaft vor große Herausforderungen gestellt. Daher braucht es heute mehr denn je Aufklärung und Lösungen für mehr globale Gerechtigkeit“, sagt Dr. Ingrid Schwarz, Regionalstellenleiterin von Südwind Niederösterreich. „Wir sind besonders stolz, dass wir heuer bereits zum 20. Mal die Fairen Wochen durchführen können und laden alle Gemeinden, Schulen und Interessierten in Niederösterreich herzlich dazu ein.“ Anmeldungen sind ab sofort online möglich.

Nach 20 Jahren aktuell wie nie
Neben Bewusstseinsbildenden Maßnahmen für Bürger*innen braucht es vor allem gesetzliche Lösungen für Unternehmen. Ob für Mode, Kakao, Lebensmittel oder Elektronik – Menschenrechtsverletzungen stehen bei globalen Lieferketten weiterhin an der Tagesordnung. Gleichzeitig ist es für Konsument*innen fast unmöglich nachzuvollziehen, unter welchen Bedingungen Produkte hergestellt wurden. „Fairer Konsum braucht strenge Regeln! Die Politik muss einen wirksamen Rechtsrahmen vorlegen gegen Menschenrechtsverletzungen internationaler Konzerne, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Experte für faire Lieferketten bei Südwind. „Es ist absurd, dass im Jahr 2021 immer noch Produkte in unseren Supermarktregalen stehen, die mithilfe von Kinderarbeit und Ausbeutung hergestellt wurden.“

Neue Petition „Menschenrechte brauchen Gesetze!
Um Menschenrechtsverletzungen und Naturzerstörung entlang globaler Lieferketten rechtlich zu bekämpfen, richtet Südwind die neue Petition „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ an die Österreichische Bundesregierung. Diese wird darin aufgefordert, einen Entwurf für ein bindendes Lieferkettengesetz in Österreich zu erarbeiten, ein entsprechendes EU-Gesetz zu unterstützen sowie auf Ebene der Vereinten Nationen das verbindliche UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten zu forcieren.
Jetzt Petition unterschreiben: 
https://www.suedwind.at/handeln/petitionen/menschenrechte-brauchen-gesetze/

Kooperationsanfragen zu den Fairen Wochen, Anmeldungen oder Rückfragen bis 31. März 2021 an Jana Teynor von Südwind Niederösterreich: jana.teynor@suedwind.at
Online-Anmeldung: 

https://www.suedwind.at/niederoesterreich/angebote/faire-wochen/faire-wochen-2021/
Rückfragehinweis:
Mag.a Jana Teynor, MA, E-Mail: jana.teynor@suedwind.at, Tel.: 0680 1507798
Dr.in Ingrid Schwarz, E-Mail: ingrid.schwarz@suedwind.at

PA: Weltfrauentag: Keine Zeit mehr zu verlieren

Abgebrochene Schulbildung, sinkender Zugang zu reproduktiver Gesundheit sowie eine alarmierende Zunahme von Zwangsehen und geschlechtsspezifischer Gewalt: Mädchen und Frauen in entlegenen, von Armut gezeichneten Regionen leiden besonders unter den Auswirkungen der Coronapandemie. Vor allem in Kriegssituationen verstärkt COVID-19 die Belastungen für Mädchen und Frauen enorm. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit fördert Geschlechtergleichstellung und die aktive Beteiligung von Mädchen und Frauen an allen Entscheidungsprozessen – nicht zuletzt an Friedensverhandlungen.

Wien, 5. März 2021 – Kein anderer internationaler Tag betrifft weltweit mehr Menschen als der 8. März. Egal ob im Globalen Norden oder im Globalen Süden, in Städten oder auf dem Land: Der Weltfrauentag schlägt jedes Jahr aufs Neue Wellen, wenn es um die Themen Geschlechtergleichstellung und Frauenrechte geht. Denn trotz signifikanter Errungenschaften in den vergangenen Jahrzehnten müssen Frauen über den Globus hinweg weiterhin gegen strukturelle Ungleichbehandlung kämpfen.

In Entwicklungsländern stehen Mädchen und Frauen vor drastischen Herausforderungen. Mit einem bewusst frauenfreundlichen Förderansatz und verpflichtenden Kriterien zur Geschlechtergleichstellung trägt die Austrian Development Agency (ADA) systematisch dazu bei, ihnen zu ihrem Recht zu verhelfen: Alle von der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit geförderten Projekte und Programme müssen „Gender Mainstreamen“ – also die Gleichstellung von Frauen und Männern in ihren Aktivitäten berücksichtigen. Gerade in bewaffneten Konflikten ist dies dringender denn je.

COVID-19: Noch mehr Herausforderungen für Mädchen und Frauen in Krisensituationen
„Wir haben im wahrsten Sinne des Wortes keine Zeit mehr zu verlieren, wenn es um die Wahrung von Frauenrechten und ein Ende jeglicher Art der Ungleichbehandlung geht. Besonders in bewaffneten Konflikten erschwert COVID-19 die belastende Situation von Mädchen und Frauen um ein Vielfaches. Hier wird einmal mehr deutlich: Ohne die Beteiligung von Frauen sind Bemühungen für anhaltenden Frieden und bessere Lebensbedingungen auf Dauer zum Scheitern verurteilt. Gerade jetzt müssen wir alle Kräfte daransetzen, dass die Pandemie bereits erreichte Erfolge nicht wieder zunichtemacht“, betont ADA-Geschäftsführer Martin Ledolter.

So erhöht sich in Kriegs- und Krisensituationen – und verstärkt nun durch die Ausbreitung des Coronavirus – die Müttersterblichkeit bei der Geburt oder während der Schwangerschaft, da bereits fragile Gesundheitssysteme zusätzlich belastet werden. Zusätzlich kümmern sich in erster Linie Frauen um kranke Angehörige, und das neben ihren regulären familiären Fürsorgepflichten. In der Regel sind es ihre Töchter, die aus der Schule genommen werden, wenn die Mütter selbst infiziert sind oder Unterstützung benötigen. Daran reihen sich ein Mehr an häuslicher Gewalt während Lockdowns sowie massive wirtschaftliche Einbußen für all jene Frauen, die im informellen Sektor beschäftigt sind. Zu alledem droht die Coronakrise bis 2025 zusätzliche 2,5 Millionen Mädchen aus der Schule und in Zwangsehen zu treiben, so die Organisation Save the Children.

Frauen müssen Teil der (Friedens-)Lösung sein
Was es für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit in Reaktion auf Corona in bewaffneten Konflikten und humanitären Krisen braucht? Die aktive Beteiligung von Frauen und die Berücksichtigung ihrer individuellen Bedürfnisse – ganz im Sinne der Sicherheitsratsresolution 1325 der Vereinten Nationen. Sie fordert seit ihrem Beschluss im Jahr 2000 die aktive Miteinbeziehung von Frauen bei jeglichen Friedensbemühungen, sei es in Friedensverhandlungen, in der humanitären Hilfe oder beim Wiederaufbau nach Konflikten. Denn es sind gerade Frauen, die Gemeinschaften zusammenhalten, wenn die Männer an der Front kämpfen. Ihre Perspektive ist unabdingbar für langfristigen Frieden: Die Vereinten Nationen bestätigen, dass Friedensabkommen länger halten, wenn Frauen in die Verhandlungen miteinbezogen werden.

Wie dieses Ziel erreicht werden kann, zeigt die mutige Arbeit von über 100 Frauenrechtsorganisationen und Friedensaktivistinnen aus mehr als 40 von Konflikten oder humanitären Krisen betroffenen Ländern. Gemeinsam bilden sie das Global Network of Women Peacebuilders. Die ADA unterstützt das Netzwerk seit 2017 mit über 1,7 Millionen Euro dabei, die Rolle von Frauen bei der friedlichen Beilegung von kriegerischen Auseinandersetzungen zu stärken – und damit die Umsetzung der Sicherheitsratsresolution 1325 in Armenien, Aserbaidschan, Georgien, Kenia, Moldau, dem Südsudan, Uganda und in der Ukraine voranzutreiben.

Gestärkte Rolle von Frauen bei Friedensverhandlungen wichtiger denn je
Laut der Frauenorganisation der Vereinten Nationen UN Women beinhalteten 2019 lediglich 26 Prozent aller Friedensvereinbarungen dezidierte Regelungen, die auf Frauen eingehen. Eine Stärkung der Rolle von Frauen bei Friedensverhandlungen ist daher wichtiger denn je.

Das von der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit geförderte Projekt beobachtet und überprüft sämtliche friedensfördernde Maßnahmen in den acht beteiligten Ländern. Aktivistinnen stärken das Wissen rund um die Resolution. Sie arbeiten mit lokalen Entscheidungsträgerinnen und Entscheidungsträgern, Ministerinnen und Ministern, Parlamentsabgeordneten, Mediatorinnen und Mediatoren sowie mit Journalistinnen und Journalisten zusammen. So wollen sie breites Bewusstsein und Zustimmung für die Zielsetzungen der Resolution gewinnen. Auch regionale und internationale Organisationen wie die Afrikanische Union, die Intergovernmental Authoritiy on Development, die OSZE und Europäische Union sowie die NATO und UN Women sind an der Initiative beteiligt.

Austrian Development Agency (ADA)
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro um.

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Georg Keri
Tel. 01-90399-2402
georg.keri@ada.gv.at
www.entwicklung.at