Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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Online-Veranstaltung und Interviewmöglichkeit: Wie wird Frieden hergestellt?

5 Jahre Friedensvertrag in Kolumbien. Ist die Gewalt verschwunden? Reicht ein Friedensvertrag, um die Gewalt zu stoppen? Diesen Fragen geht die kolumbianische Menschenrechtsverteidigerin Maria Jackeline Rojas Castañeda im Gespräch mit Ulrike Lunacek (Obfrau Frauen*solidarität) am Mittwoch, 24. November 2021, nach.

Mehr als 50 Jahre tobte in Kolumbien ein blutiger Konflikt. 220.000 Tote – 80% davon Zivilist_innen – mehr als sechs Millionen Binnenvertriebene, 25.000 Vermisste, fast 2.000 Massaker: grausame Verbrechen, die von allen Konfliktparteien – rechten Paramilitärs, Drogenkartellen, linken Guerrillas und staatlichen Militärs – seit 1958 verübt wurden. Mehr als die Hälfte aller Opfer sind laut UN Women Colombia Frauen. Doch im November 2016, nach mehr als 5 Jahren zäher Verhandlungen und einem fehlgeschlagenen Referendum, endlich große Euphorie: Ein Friedensvertrag, in dessen Erstellung auch zahlreiche Frauenorganisationen involviert waren, wird am 24. November unterzeichnet, die Hoffnung auf wirklichen Frieden im Land ist endlich da.

5 Jahre danach: Ist die Gewalt verschwunden? Reicht ein Friedensvertrag, um die Gewalt zu stoppen?

Diesen Fragen geht die kolumbianische Menschenrechtsverteidigerin Maria Jackeline Rojas Castañeda im Gespräch mit Ulrike Lunacek (Obfrau Frauen*solidarität) nach.

Wann: 24. November, 18:00 – 20:00 Uhr
Anmeldung für Zoom-Teilnahme: anmeldung@frauensolidaritaet.org  (Link wird zugeschickt)
Dolmetsch: Spanisch-Deutsch: Gabriele Gallo

Maria Jackeline Rojas Castañeda war viele Jahre lang Mitarbeiterin der bekannten Organización Femenina Popular in Barrancabermeja, die sich für Frauenrechte und gegen alle Formen von Gewalt einsetzt, und mit der die Frauen*solidarität und KFBÖ seit 1985 in Kontakt stehen. Jackeline Rojas ist selbst direktes Opfer des bewaffneten Konflikts in Kolumbien; drei ihrer Familienmitglieder wurden ermordet; sie selbst wurde im Jahr 2000 von den Paramilitärs zur militärischen Zielscheibe erklärt. Sie wurde immer wieder verfolgt, eingeschüchtert und war gezwungen zu übersiedeln, um ihr Leben und das ihrer Familie zu schützen. 2012 wurde sie mit einem Menschenrechtspreis der Europäischen Union ausgezeichnet. 2014 war sie Teil des Friedensprozesses zwischen dem kolumbianischen Staat und der FARC-EP-Guerilla. Derzeit ist sie Begünstigte eines Programms zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen, die in Kolumbien Opfer von Gewalt sind.

Eine Veranstaltung von:

  • Amnesty International – Netzwerk Arbeit, Wirtschaft und soziale Rechte
  • Frauen*solidarität
  • IGLA
  • Katholische Frauenbewegung Wien
  • LEFÖ
  • ÖGB-weltumspannend arbeiten
  • Referat Genderforschung der Universität Wien
  • WIDE

PA: AMNESTY zu Katar: Noch ein Jahr bis zur WM – jüngste Reformen werden untergraben

Nur noch ein Jahr bis zum Anpfiff der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 und Katar muss seine Versprechen einlösen, das Kafala-Sponsorensystem abzuschaffen und die rechtliche Situation der Arbeitsmigrant*innen im Land besser zu schützen, erklärt Amnesty International anlässlich der Veröffentlichung eines neuen Berichts.

16. 11. 2021, London / Wien . Im „Reality Check 2021“ analysiert die Organisation erneut die Veränderungsprozesse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in Katar und kommt zu dem Schluss, dass die Fortschritte im Jahr 2021 stagniert haben. Mehr noch: Alte missbräuchliche Praktiken sind wieder aufgetaucht. Die schlimmsten Elemente des Kafala-Systems, also der Abhängigkeit der Arbeitsmigrant*innen von ihren Arbeitgeber*innen, wurden wieder aufgenommen und so einige der jüngsten Reformen untergraben.

In ihrer Analyse stellte Amnesty International außerdem fest, dass die verspätete oder ausbleibende Zahlung von Löhnen und anderen vertraglichen Leistungen nach wie vor zu den häufigsten Verstößen gegen die Rechte von Arbeitsmigrant*innen in Katar zählt. Dennoch haben diese nach wie vor kaum Zugang zur Justiz, und es ist den Beschäftigten weiterhin untersagt, sich zu organisieren, um gemeinsam für ihre Rechte einzutreten.

Reformen wurden eingeführt – aber nicht ausreichend umgesetzt
Katar hat seit 2017 eine Reihe positiver Reformen zugunsten von Arbeitsmigrant*innen durchgeführt, doch trotz dieser eingeleiteten Prozesse ist der Alltag vieler Arbeitsmigrant*innen in Katar nach wie vor hart und die Ausbeutung geht weiter – was unter anderem daran liegt, dass die Reformen nicht angemessen umgesetzt werden.

Arbeitsmigrant*innen von ihren Arbeitgeber*innen kontrolliert
So hat Katar zwar die Anforderung einer Ausreisegenehmigung und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (No-Objection Certificate – NOC) für die meisten Arbeitsmigrant*innen abgeschafft, sodass sie theoretisch das Land verlassen und den Arbeitsplatz wechseln können, ohne die Zustimmung ihrer Sponsor*innen einzuholen; aber de facto besteht für Arbeitgeber*innen weiterhin die Möglichkeit, den Arbeitsplatzwechsel von Beschäftigten zu blockieren und ihren rechtlichen Status zu kontrollieren. Auch durch die Einbehaltung von Gehältern und Sozialleistungen wird es Beschäftigten erschwert, den Arbeitsplatz zu verlassen. Arbeitsmigrant*innen sind auch weiterhin von ihren Arbeitgeber*innen abhängig, um nach Katar einreisen und sich dort aufhalten zu können – so können Arbeitgeber*innen können nach wie vor Klage wegen „unerlaubtem Verlassen des Arbeitsplatzes“ einreichen und Aufenthaltsgenehmigungen annullieren – Praktiken, die zur Kontrolle der Arbeitskräfte missbraucht werden.

Ausbeutung nach wie vor in massivem Ausmaß
Die Versäumnisse der katarischen Behörden werden auch in Bezug auf die unsicheren Arbeitsbedingungen sichtbar. Trotz der Einführung einiger neuer Schutzmaßnahmen für Arbeiter*innen bestehen nach wie vor große Risiken – so sehen die neuen Verordnungen beispielsweise keine verpflichtenden Ruhezeiten vor, die dem lokalen Klima oder der Art der Tätigkeit angemessen sind, was zu massiven gesundheitlichen Problemen führen kann. Im August 2021 dokumentierte Amnesty International das Versäumnis der katarischen Behörden, den Tod Tausender Arbeitsmigrant*innen zu untersuchen, obwohl es Beweise für einen Zusammenhang zwischen vorzeitigen Todesfällen und unsicheren Arbeitsbedingungen gab.

Amnesty-Forderung: Katarische Behörden müssen Reformprozess dringend beschleunigen
Angesichts der zunehmenden Kritik an der Menschenrechtslage in Katar im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft fordert Amnesty International die Behörden des Gastgeberlandes nun erneut auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um den Reformprozess zu beschleunigen. „Die Uhr tickt, aber es ist noch nicht zu spät, die unterschriebenen Reformvorhaben in Taten umzusetzen. Jetzt ist es an der Zeit, dass die katarischen Behörden echte Entschlossenheit zeigen und ihr Programm für Arbeitsreformen in vollem Umfang umsetzen. Alle bisherigen Fortschritte werden zunichte gemacht, wenn Katar sich mit einer schwachen Umsetzung der Maßnahmen zufrieden gibt und die für Verstöße Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft zieht“, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich. Sie findet klare Worte: „Die offensichtliche Selbstgefälligkeit der Behörden führt dazu, dass Tausende von Arbeitsmigrant*innen weiterhin der Gefahr ausgesetzt sind, von skrupellosen Arbeitgeber*innen ausgebeutet zu werden. Viele sind nicht in der Lage, den Arbeitsplatz zu wechseln oder dagegen vorzugehen, wenn Löhne nicht gezahlt werden. Sie haben kaum Hoffnung auf rechtliche Abhilfe, eine Entschädigung oder gar umfassende Gerechtigkeit. Nach der Fußballweltmeisterschaft wird das Schicksal der in Katar verbleibenden Arbeitsmigrant*innen noch ungewisser sein.“

Appell an Veranstalterin FIFA
Amnesty International fordert auch die WM-Veranstalterin FIFA auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die mit dem Turnier verbundenen Menschenrechtsrisiken zu erkennen, zu verhindern, zu mindern und zu beheben. Dazu gehören auch Risiken für Beschäftigte in Branchen wie dem Hotel- und Gastgewerbe und dem Transportwesen, die massiv expandieren, um die Durchführung der Spiele zu erleichtern. Zudem muss die FIFA öffentlich ihre Stimme erheben, um die Regierung von Katar aufzufordern, ihr Programm für Arbeitsreformen noch vor dem Eröffnungsspiel der Weltmeisterschaft umzusetzen.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

Webinar: Menschenrechte in Afghanistan – Aktuelle Entwicklungen

Die Amnesty-Expertin für Afghanistan Samira Hamidi wird über die aktuelle Situation vor Ort berichten und einen Einblick in die Arbeitsweise von Amnesty International geben. Sie wird insbesondere auch auf die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan eingehen und aktuelle Herausforderungen erklären.

Mädchen in Afghanistam müssen in die weiterführenden Schulen zurückkehren und ihre Ausbildung fortsetzen können, forderte Amnesty International im Oktober anlässlich der Veröffentlichung neuer Interviews mit Schüler*innen und Lehrer*innen, die von Drohungen und Gewalt der Taliban berichten. Während Buben landesweit am 17. September in die weiterführenden Schulen zurückkehren konnten, bestanden die Taliban darauf, dass erst ein „Lernumfeld“ geschaffen werden müsse, bevor Mädchen zurückkehren dürften.

Amnesty-Webinar: Dienstag, 16.11.2021, 17.30 Uhr

Die Veranstaltung findet auf Englisch statt.
Zur Anmeldung
Vor der Veranstaltung wird ein Link für die Teilnahme versendet.

PA: Gewalt und diskriminierende Politik gegen Muslime in Sri Lanka

Die muslimische Bevölkerung ist in Sri Lanka von Diskriminierung, Schikane und Gewalt betroffen. Nun zielt sogar die Regierungspolitik explizit auf die Minderheit ab. Dies geht aus einem neuen Bericht von Amnesty International hervor.

London/ Wien, 18. Oktober 2021. Der Bericht „From Burning Houses to Burning Bodies: Anti-Muslim Harassment, Discrimination and Violence in Sri Lanka“ dokumentiert die muslimfeindliche Entwicklung in Sri Lanka seit 2013 inmitten der zunehmenden Verbreitung des nationalistischen Sinhala-Buddhismus. Die Diskriminierung begann mit einer Serie von Angriffen durch Zivilpersonen, die straffrei blieben, und entwickelte sich zu einer explizit muslimfeindlichen Regierungspolitik. Darunter fallen beispielsweise die Zwangseinäscherung von Muslim*innen, die COVID-19 zum Opfer fielen sowie die aktuellen Gesetzesvorschläge, den Niqab (Gesichtsschleier) und die Madrasas (religiöse Schulen) zu verbieten.

„Muslimfeindlichkeit ist zwar in Sri Lanka nichts Neues, dennoch hat sich die Situation in den letzten Jahren stark verschärft. Alarmierend oft werden Gewalttaten gegen Muslim*innen von den Behörden stillschweigend gebilligt. Dies geht einher mit einer offen muslimfeindlichen Rhetorik und Politik der derzeitigen Regierung“, sagte Kyle Ward, stellvertretender internationaler Generalsekretär von Amnesty International. Er fordert: „Die sri-lankischen Behörden müssen diesen alarmierenden Entwicklungen Einhalt gebieten und ihrer Pflicht nachkommen, die muslimische Bevölkerung vor weiteren Angriffen zu schützen und die Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie müssen aufhören, durch Regierungsmaßnahmen die muslimische Bevölkerung ins Visier zu nehmen, zu schikanieren und zu diskriminieren.“

Zunehmende Feindseligkeit gegenüber Muslim*innen: Eine Chronologie
Die eskalierende Feindseligkeit begann im Jahr 2013 mit der Anti-Halal-Kampagne nationalistischer Sinhala-Buddhisten. Durch Lobbyarbeit erreichten sie, dass Nahrungsmittel nicht mehr halal-zertifiziert werden und somit für Muslim*innen unklar ist, ob sie nach den Vorschriften und Traditionen des Islams produziert wurden. Im Kontext dieser Kampagne wurden vermehrt Moscheen und muslimische Geschäfte angegriffen, wobei die Verantwortlichen oft nicht bestraft wurden. Dies sendete ein Signal an andere, dass Gewalttaten gegen Muslim*innen in Sri Lanka ungestraft begangen werden können.

Im folgenden Jahr kam es in der südlichen Küstenstadt Aluthgama zu antimuslimischen Ausschreitungen, nachdem eine singhalesisch-buddhistische Gruppe eine Kundgebung in der Stadt abgehalten hatte. Auch hier blieben die Verantwortlichen straffrei und die Behörden sorgten nicht für Gerechtigkeit für die Betroffenen.

Trotz der Beteuerungen der neuen Regierung seit 2015, Gerechtigkeit für ethnische und religiöse Minderheiten zu schaffen, gab es weiterhin Angriffe auf Muslim*innen. Bei diesen Vorfällen kamen die Verantwortlichen nicht nur straflos davon, sondern laut Betroffenen und Zeug*innen habe die Polizei die Gewalt auch nicht versucht zu verhindern oder ausreichend Schutz geboten.

Eskalation seit 2019
Nochmals verschärft wurde die Situation nach der Tötung von 250 Menschen durch koordinierte Selbstmordattentate am Ostersonntag 2019, zu denen sich die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat bekannte. Nach diesen Anschlägen wurden Muslim*innen in mehreren Städten in der Nordwestprovinz während des Ramadan, einem der heiligsten Monate im muslimischen Kalender, attackiert. Auch Moscheen im ganzen Land wurden angegriffen, und in den sozialen Medien kam es zu einer Flut von Hassreden und antimuslimischer Hetze. Außerdem wurden von den Behörden im Eiltempo erlassene Notstandsverordnungen dazu benutzt, Hunderte von Muslim*innen nach den Anschlägen willkürlich festzunehmen.

Muslimische Bevölkerung im Visier der Politik
Auch die derzeitige Regierung nimmt die muslimische Bevölkerung weiterhin ins Visier. So verordnete sie etwa die obligatorische Einäscherung der Leichen von Muslim*innen, die an COVID-19 gestorben waren. Dies wurde durchgesetzt, obwohl die Einäscherung im Islam ausdrücklich verboten ist und es keine wissenschaftlichen Beweise dafür gibt, dass das Begraben der Toten die Ausbreitung der Krankheit fördern würde. Zwar wurden diese Vorschriften nach internationalem Druck wieder rückgängig gemacht, doch versuchen die Behörden nach wie vor, diskriminierende Gesetze durchzusetzen, darunter ein Niqab-Verbot und ein Verbot von Madrasas. Sollten diese Gesetze verabschiedet werden, würden sie gegen das Recht auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund der Religion verstoßen, das in der Verfassung Sri Lankas garantiert und geschützt wird, sowie gegen die internationale Menschenrechtsnormen, an die das Land gebunden ist.

Amnesty International fordert daher die Behörden auf, „die derzeit erwogenen Gesetzentwürfe zu überdenken, und wir rufen die internationale Gemeinschaft auf, Maßnahmen zu ergreifen und die Freiheit und den Schutz der Minderheiten in Sri Lanka zu überwachen“, so Kyle Ward.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an
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Presseteam Amnesty International Österreich
Mag. Eleonore Rudnay
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PA: Verbrechen gegen die Menschlichkeit: AllRise zeigt brasilianischen Präsidenten Bolsonaro bei Internationalem Strafgerichtshof an

Mit einem umfassenden Dossier belegt die österreichische Non-Profit-Organisation AllRise erstmals die verheerenden Auswirkungen der Regenwald-Politik Bolsonaros auch auf das globale Klima und zeigt den brasilianischen Präsidenten dafür vor dem Strafgerichtshof in Den Haag an. Unterstützt wird sie dabei von der Deutschen Umwelthilfe und weiteren (Klimaschutz-)Organisationen.

Wien/Berlin, 12. Oktober 2021. Soeben hat AllRise Anzeige gegen Jair Bolsonaro vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag erstattet. Der Vorwurf: Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Die knapp 300-Seiten umfassende Anzeige belegt mit wissenschaftlich fundierten Daten, dass die Amazonas-Zerstörungspolitik der Bolsonaro-Regierung nicht nur lokal und regional große Schäden anrichtet, sondern auch Auswirkungen auf das globale Klima und damit die gesamte Menschheit hat. Folgen sind unter anderem die Verwüstung ganzer Regionen, millionenfache Vernichtung von Lebensgrundlagen, Hungersnöte, Flucht, Vertreibung und tausendfacher Tod. Es wird geschätzt, dass die Emissionen, die Bolsonaro zuzuschreiben sind, in den nächsten 80 Jahren weltweit mehr als 180.000 hitzebedingte Todesfälle verursachen werden. Johannes Wesemann, Unternehmer und Gründer von AllRise: „Verbrechen gegen die Umwelt sind Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Mit unserer ersten Anzeige wollen wir einen Präzedenzfall schaffen, um politische EntscheidungsträgerInnen dieser Welt, die gezielt und bewusst unseren Planeten zerstören, zur Rechenschaft zu ziehen.“

Um auch die Öffentlichkeit über die Anzeige zu informieren, wurde parallel die Kampagne „The Planet Vs. Bolsonaro“ gestartet. Unterstützt wird AllRise dabei u.a. von der Deutschen Umwelthilfe (DUH), die bereits erhebliche Erfahrung mit Klimaklagen mitbringt, zuletzt erfolgreich gegen das deutsche Klimaschutzgesetz vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. „Bolsonaro und seine Regierung in Brasilien sind nicht bereit, den Bruch des Umwelt-Völkerrechts und der Menschenrechte zu beenden. Deshalb unterstützen wir die Initiative, endlich den Hauptverantwortlichen auch zur Verantwortung zu ziehen“, so Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH.

Hitzebedingte Todesfälle nehmen weltweit rasant zu

Die Initiative sieht sich als Versuch, die Straffreiheit für globale Umwelt- und Klimasünder zu beenden und holt dazu renommierte Klima- und RechtsexpertInnen an Bord, darunter Dr. Friederike Otto, Hauptautorin des erst kürzlich publizierten Weltklimaberichts, den UN-Generalsekretär António Guterres als „die Alarmstufe rot für die Menschheit“ bezeichnet hat. Seit Bolsonaros Amtsantritt sind die Abholzung des brasilianischen Amazonas und die damit verbundenen Gefahren für die Region, aber auch für die globale Bevölkerung enorm gestiegen.

Durch die Abholzung von Teilen des Amazonas-Bioms wird bereits mehr CO2 freigesetzt, als der Rest des Amazonas absorbieren kann. Dieser CO2-Anstieg in unserer Atmosphäre ist einer der Gründe für den Temperaturanstieg und die globale Klimakrise mit schwerwiegenden Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit. „Durch den Klimawandel nehmen Hitzewellen auf der ganzen Welt an Häufigkeit, Intensität und Dauer zu. In vielen Ländern sind sie bereits die bei weitem tödlichsten Extremereignisse. 37 Prozent der hitzebedingten Todesfälle in den letzten drei Jahrzehnten werden weltweit auf den Klimawandel zurückgeführt, das entspricht tausenden Todesfällen pro Jahr“, erklärt Dr. Friederike Otto, die seit Oktober als Senior Lecturer am Grantham Institute of Climate Change and the Environment des Imperial College London tätig ist. Rupert Stuart-Smith, Co-Autor der Anzeige ergänzt: „Die zunehmende Zahl von Hitzetagen führt auch zu einer Reihe von hitzebedingten Erkrankungen wie Herz-Kreislauf- und Atemwegskomplikationen, Nierenversagen, Elektrolytstörungen und Schädigung für Föten.“

Bestehenden Rechtsrahmen ausschöpfen

„Jair Bolsonaro treibt die Zerstörung des Amazonas sehenden Auges und in voller Kenntnis seiner Folgen voran. Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag hat die klare Pflicht, Umweltverbrechen von solch globaler Tragweite zu untersuchen“, so Wesemann. Bereits 2016 hatte die damalige Chefanklägerin des IStGH in einem Strategiepapier verkündet, sich vermehrt mit Verbrechen, die die Umweltzerstörung und illegale Ressourcenausbeutung zur Folge haben, beschäftigen zu wollen. Während bisher meist nur unmittelbar Betroffene die Chefanklägerin des Strafgerichtshofs wegen Bolsonaro angerufen hatten, fügt AllRise mit seiner Anzeige eine neue, ganzheitliche Perspektive hinzu: „Indem wir zeigen, welche Auswirkungen sein Handeln auch auf die Umwelt, das Klima und die menschliche Gesundheit auf der ganzen Welt haben, schaffen wir eine globale Relevanz und im besten Fall ein Vorbild für künftige Strafverfolgungen in ähnlich gelagerten Fällen, in denen die Vernichtung von Wäldern und Ökosystemen durch den Staat erleichtert wird und das Recht auf eine gesunde Umwelt gefährdet“, so Wesemann.

Die Co-Autoren der AllRise Anzeige sehen dringenden Handlungsbedarf: „Bolsonaros Regierung verfolgt ohne jede Rücksicht eine Politik, die sich gegen das Amazonasgebiet, seine BewohnerInnen und seine UmweltverteidigerInnen richtet. Es gibt klare und zwingende Gründe für die Annahme, dass in Brasilien Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen werden, die eine sofortige Untersuchung und letztendlich eine strafrechtliche Verfolgung erfordern“, sagt Maud Sarlieve, Anwältin für Menschenrechte und internationales Strafrecht. Nigel Povoas Q.C., der in den letzten 15 Jahren die Strafverfolgung einiger der berüchtigtsten internationalen Verbrecher geleitet hat, ergänzt: „Der Internationale Strafgerichtshof stützt sich auf das Römische Statut und bietet einen rechtlichen Rahmen für die Verfolgung hochrangiger Verbrecher wie Bolsonaro. Mit der Einleitung von Ermittlungen würde der IStGH einen bedeutenden Präzedenzfall schaffen.“

Dem Amazonas geht langsam die Luft aus

Während die durch den Klimawandel verstärkten extremen Wetterereignisse zunehmen – verheerende Überschwemmungen in Deutschland, Belgien und Österreich, Waldbrände im gesamten Mittelmeerraum, durch den sogenannten „Heat Dome“ verursachte Rekordhitzen in Nordamerika – hat die gezielte Zerstörung des brasilianischen Amazonas ein Rekordniveau erreicht. Ungefähr 4.000 km2/pro Jahr der Gesamtfläche, die im brasilianischen Amazonasgebiet abgeholzt wurden, werden der Regierung Bolsonaro zugeschrieben. „Wir kämpfen seit vielen Jahren um den Erhalt des Regenwalds in Brasilien: für das Klima, für Artenschutz und gegen ein verbrecherisches System, dessen Produkte auch bei uns in Europa gehandelt werden, sei es als Leder für Autositze oder Soja für die Futtermittelindustrie. Unter Bolsonaros Regierung ist die monatliche Abholzungsrate um bis zu 88 Prozent gestiegen. Die Folgen in Brasilien und weltweit sind verheerend“, so Sascha Müller-Kraenner. Die Treibhausgasemissionen aus der Verbrennung und der industriellen Viehzucht im Amazonasgebiet sind inzwischen höher als die jährlichen Gesamtemissionen Italiens oder Spaniens.

Globale Klimakrise fordert globales Handeln

Begleitet wird die Anzeige von einer öffentlichkeitswirksamen Kampagne und Petition auf der Website ThePlanetVS.org, die Menschen weltweit dazu aufruft, Verbrechen gegen die Umwelt anzuprangern. „Nur wenn wir alle zusammenstehen und Umweltsünder wie den brasilianischen Präsidenten Bolsonaro vor Gericht bringen, können wir unseren Planeten für die kommenden Generationen sichern. Die EntscheidungsträgerInnen dieser Welt, die unsere Umwelt vorsätzlich zerstören oder ihre Zerstörung zulassen und begünstigen, müssen strafrechtlich verfolgt werden. Mithilfe bestehender Gesetze und der Menschen, die auf diesem Planeten leben. Die Zeit ist reif“, so Wesemann abschließend.

„The Planet Vs.“ auf Facebook, Instagram, Twitter & LinkedIn

Die Anzeige von AllRise, die heute beim IStGH eingegangen ist, sowie Fotos und Factsheets stehen hier zum Download bereit.


Ausgewählte Advisory Board Mitglieder, die die Initiative „The Planet Vs. Bolsonaro“ unterstützen:

  • Sir Howard Morrison: von 2011-2021 Richter am Internationalen Strafgerichtshof
  • Nema Milaninia: arbeitete zuvor als Prozessanwalt für die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs
  • Thomas Lovejoy: Präsident des Amazon Biodiversity Center und Senior Fellow bei der Stiftung der Vereinten Nationen
  • Kimberly Marteau Emerson: Rechtsanwältin, Anwältin, Direktorin bei Human Rights Watch
  • Kate Mackintosh: Gründungsdirektorin des Promise Institute for Human Rights an der UCLA School of Law und Beiratsmitglied von Stop Ecocide
  • Margaretha Wewerinke-Singh: Assistenzprofessorin am Grotius Centre for International Legal Studies und Vorstandsmitglied der Stop Ecocide Foundation


Über AllRise
AllRise ist eine gemeinnützige Organisation, die sich auf Klimaklagen fokussiert und diejenigen zur Rechenschaft ziehen möchte, die direkt und indirekt die Zerstörung der Umwelt verursachen. Das Team, das den ersten Fall beim Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) in Den Haag eingereicht hat, um Jair Bolsonaro und Mitglieder seiner Regierung wegen Beihilfe zur Umweltzerstörung im brasilianischen Amazonasgebiet anzuzeigen, besteht aus führenden Experten auf ihrem Gebiet. Weitere Informationen: www.theplanetvs.org
„The Planet Vs.“ auf Facebook, Instagram, Twitter & LinkedIn


Kontakt für Rückfragen
Kathrin Stoiser, Ecker & Partner
E-Mail: k.stoiser@eup.at
Telefon: +43 699 11547044

Veranstaltung: Global Inequality Talk #6: Gender – SDGs – Österreich

Genderdebatte zwischen Care, reproduktiver Gesundheit und Gleichberechtigung.

Geschlechtergleichstellung ist eine der zentralen Forderungen der Nachhaltigen Entwicklungsziele. Bis 2030 sollen alle Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen überall auf der Welt beendet werden. Alle Formen von Gewalt gegen und die Ausbeutung von Frauen und Mädchen sollen abgeschafft werden. Unbezahlte Pflege- und Hausarbeit soll anerkannt werden. So lauten einige Unterziele. Die Corona-Krise führte zu einem drastischen Anstieg von häuslicher Gewalt. Laut UNWomen sind in mehreren Ländern Anrufe bei Hilfetelefonen gegen häusliche Gewalt um 60-700 Prozent gestiegen.

Was kann Österreich tun, um Geschlechtergleichstellung weltweit durchzusetzen? Welche Rolle spielt dabei das österreichische Parlament?

Henrike Brandstötter setzt sich als Nationalratsabgeordnete und entwicklungspolitische Sprecherin der NEOS im österreichischen Parlament für Gendergerechtigkeit ein. Claudia Thallmayer arbeitet beim Entwicklungspolitischen Netzwerk für Frauenrechte und feministische Perspektiven WIDE zum Thema Nachhaltige Entwicklung und Frauenrechte.

Am Podium: Henrike Brandstötter (NEOS) und Claudia Thallmayer (WIDE)
Moderation: Gerald Faschingeder (Paulo Freire Zentrum)
Termin: Mi., 27. Oktober 2021 um 16.00-16.45 Uhr
Anmeldeschluss:  Mo., 25. Oktober um 12.00 Uhr
Format: Zoom Webinar (Link wird im Vorfeld zugeschickt, daher bitte unbedingt pünktlich anmelden!)


Eine Veranstaltung von WIDE – Entwicklungspolitisches Netzwerk für Frauenrechte und feministische Perspektiven und Paulo Freire Zentrum.

PA: Amnesty-Bericht über Afghanistan: Taliban hebeln Menschenrechte im Land aus

Gemeinsamer Bericht der Menschenrechtsorganisation mit der Internationalen Föderation für Menschenrechte (FIDH) und der Weltorganisation gegen Folter (OMCT) belegt, dass Taliban die Errungenschaften der letzten zwanzig Jahre im Bereich der Menschenrechte demontieren und dokumentiert das weitreichende Vorgehen der Taliban seit ihrer Eroberung von Kabul vor etwas mehr als fünf Wochen.

London / Wien (21. September 2021) Entgegen den wiederholten Beteuerungen der Taliban, sie würden die Rechte der Bevölkerung respektieren, zeigt der Bericht „Afghanistan’s fall into the hands of the Taliban“ eine Reihe von Menschenrechtsverletzungen auf, darunter gezielte Tötungen von Zivilisten und sich ergebenden Soldaten sowie die Blockade humanitärer Hilfslieferungen im Panjshir-Tal. Auch die Rechte von Frauen, die Meinungsfreiheit und die Zivilgesellschaft wurden erneut eingeschränkt. „In den gut fünf Wochen seit der Übernahme der Kontrolle über Afghanistan haben die Taliban deutlich gezeigt, dass es ihnen mit dem Schutz und der Achtung der Menschenrechte nicht ernst ist“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Direktorin von Amnesty International für Südasien. Und warnt: „Angesichts des vorherrschenden Klimas der Angst, des Mangels an Mobilfunkverbindungen in vielen Gebieten und der von den Taliban erzwungenen Internetsperren stellen diese Ergebnisse wahrscheinlich nur eine Momentaufnahme dessen dar, was vor Ort geschieht.“

Frauenrechte, Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung stark eingeschränkt
Der aktuelle Amnesty-Bericht beschreibt, wie Frauen verboten wurde, ihrer Arbeit nachzugehen und Mädchen gehindert wurden, die Schule zu besuchen. Die Taliban schlugen Proteste gewaltsam nieder und schränkten die Rechte von Medien und der Zivilgesellschaft stark ein. Seit dem 15. August werden fast täglich Angriffe auf Menschenrechtsverteidiger*innen gemeldet. Die Taliban suchen von Tür zu Tür nach Menschenrechtsverteidiger*innen und zwingen viele von ihnen, sich zu verstecken.

„Die Bedrohung für Menschenrechtsverteidiger*innen, die nicht aus Afghanistan ausreisen konnten, ist real. Sie werden an allen Fronten angegriffen, da sie als Feinde der Taliban gelten. Ihre Büros und Wohnungen wurden gestürmt. Ihre Kolleg*innen wurden verprügelt. Sie sind gezwungen, sich ständig zu verstecken. Sie leben unter der ständigen Bedrohung von Verhaftung, Folter oder Schlimmerem. Diejenigen, denen es gelungen ist, das Land zu verlassen, sitzen nun in Militärlagern oder in Nachbarländern fest, ohne zu wissen, wohin sie gehen sollen und wie sie ihr über Nacht zerstörtes Leben wieder aufbauen können“, sagte Delphine Reculeau, Programmdirektorin für Menschenrechtsverteidiger*innen bei der Weltorganisation gegen Folter (OMCT).

Frauen wird Zugang zum Sport und zur Arbeit verwehrt
Trotz der Versprechungen, dass die Rechte der Frauen im Rahmen der Scharia geachtet würden, wurden die Frauenrechte bereits stark eingeschränkt, die hart erkämpften Errungenschaften der letzten zwei Jahrzehnte beginnen sich aufzulösen. So erklärte der stellvertretende Leiter der Taliban-Kulturkommission am 8. September 2021 gegenüber dem australischen Fernsehsender SBS, dass Frauen der Zugang zum Sport verwehrt werden soll, wobei er insbesondere die Cricket-Nationalmannschaft der Frauen erwähnte. Das Klima der Angst, das durch die Machtübernahme der Taliban entstanden ist, führte auch bereits dazu, dass viele afghanische Frauen jetzt die Burka tragen, das Haus nicht mehr ohne männlichen Vormund verlassen und andere Aktivitäten einstellen, um Gewalt und Repressalien zu vermeiden. Aus verschiedenen Teilen des Landes sind zudem besorgniserregende Berichte über Frauen aufgetaucht, denen der Zutritt zu ihren Arbeitsplätzen verwehrt wurde. Es ist noch nicht bekannt, ob es sich dabei um Einzelfälle handelt oder ob sie Teil eines Musters sind. Während eine Reihe von Journalistinnen und anderen Medienmitarbeiterinnen anscheinend vorsorglich zu Hause geblieben sind, entweder aus eigenem Antrieb oder aufgrund vorsichtiger Redakteure und Verleger, gab es eine Reihe von bestätigten Vorfällen, bei denen Taliban-Kämpfer Journalistinnen daran hinderten, ihre Büros zu betreten oder vor Ort zu berichten.

Frauen und das Recht auf Protest
Trotz der zahllosen Bedrohungen haben Frauen im ganzen Land Proteste organisiert. Während einige Demonstrationen friedlich abgehalten werden konnten, wurden viele von den Taliban gewaltsam unterdrückt. Am 4. September wurden etwa 100 Frauen, die an einer Demonstration in Kabul teilnahmen, von Taliban-Spezialkräften auseinandergetrieben, die in die Luft schossen und Berichten zufolge Tränengas einsetzten. Nazir, ein Menschenrechtsverteidiger, berichtete Amnesty International wie sein Freund Parwiz von den Taliban schwer verprügelt und gefoltert wurde, nachdem er am 8. September an einer Demonstration für die Rechte der Frauen teilgenommen hatte. „Als die Taliban Parwiz freiließen, zwangen sie ihn, neue Kleidung anzuziehen, weil sein Gewand von seinem Blut durchnässt war.“ Schließlich erließ das von den Taliban kontrollierte Innenministerium am 8. September eine Anordnung, die alle Demonstrationen und Versammlungen in ganz Afghanistan verbot, „bis eine Demonstrationsverordnung erlassen wird.“

Klima der Angst: Augenzeugenberichte eines Menschenrechtsverteidigers
Für den vorliegenden Bericht sprachen die Menschenrechtsexpert*innen unter anderem mit Mahmud, einem afghanischen Menschenrechtsverteidiger, dem es gelungen ist, das Land zu verlassen. Mahmud beschrieb, wie er an dem Tag, als die Taliban in Kabul einmarschierten, einen Anruf erhielt, in dem er aufgefordert wurde, sein Fahrzeug, die Ausrüstung und das Geld seiner Organisation an die Taliban zu übergeben. Der Anrufer kannte seinen Namen und warnte ihn, er habe keine andere Wahl als zu kooperieren. In den folgenden Tagen erhielt Mahmud weitere Anrufe und WhatsApp-Nachrichten, in denen er nach seiner Privatadresse gefragt und aufgefordert wurde, sich an bestimmten Orten zu treffen. Zwei Kollegen seiner Nichtregierungsorganisation waren von den Taliban verprügelt worden. Bilder, die von einem seiner Mitarbeiter geteilt und von Amnesty International und einem Gerichtsmediziner bestätigt wurden, zeigen Peitschenhiebe auf den Rücken und Blutergüsse am linken Arm des Opfers.

Einschüchterung gegen Journalist*innen
Auch zwei in Kabul lebende Journalistinnen, mit denen Amnesty International sprach, berichteten von den Drohungen und Einschüchterungen, denen sie nach der Machtübernahme der Taliban ausgesetzt waren. Aadila etwa beschrieb die ersten zwei Wochen der Taliban-Herrschaft als eine Zeit der Angst und Unsicherheit. Sie hatte zunächst beschlossen, in Afghanistan zu bleiben und ihre Arbeit fortzusetzen, bis die Taliban eines Nachts zu ihrem Haus kamen und nach ihr fragten. Auf Drängen von Verwandten verließ sie kurz darauf das Land. Ein anderer Journalist, Abdul, erzählte, dass Redakteur*innen, Journalist*innen und Medienmitarbeitende von den Taliban die Anweisung erhalten hätten, dass sie nur im Rahmen der Scharia und der islamischen Regeln und Vorschriften arbeiten dürften. „Ich habe mich seit dem Fall der Republik nicht mehr bei meiner Arbeit gemeldet. Die Taliban kamen mehrmals zu meinem Haus, aber ich habe mich versteckt. Seit dem Zusammenbruch ist unser Büro geschlossen“, sagte er.

UNO gefordert: Menschenrechtsverletzungen durch Taliban werden nicht geduldet
Gemeinsam mit der Veröffentlichung des aktuellen Berichts fordert Amnesty den UN-Menschenrechtsrat auf, eine unabhängige Untersuchungskommission einzurichten, um Beweise für Verbrechen nach internationalem Recht und andere schwere Menschenrechtsverletzungen und -missbräuche in ganz Afghanistan zu sammeln und zu dokumentieren.“ Bereits letzte Woche, im Vorfeld der UN-Abstimmung über die Verlängerung der UN-Mission in Afghanistan (UNAMA), erklärte Lawrence Moss, Vertreter von Amnesty International bei den Vereinten Nationen, dass „dass die UN-Menschenrechtsbeobachter*innen vor Ort bleiben und sich in dieser gefährlichen Zeit für die Rechte der Afghan*innen einsetzen müssen.“ Juliette Rousselot, FIDH-Programmverantwortliche für Südasien, ergänzt: „Die internationale Gemeinschaft darf die Augen vor den Menschenrechtsverletzungen durch die Taliban nicht verschließen. Wenn der UN-Menschenrechtsrat konkrete Maßnahmen verhängt, sendet dies nicht nur die klare Botschaft, dass Straffreiheit nicht geduldet wird, sondern er trägt auch dazu bei, Verstöße auf breiterer Ebene zu verhindern. Gleichzeitig muss der Internationale Strafgerichtshof von der internationalen Gemeinschaft unterstützt werden, damit die in Afghanistan begangenen Völkerrechtsverbrechen eingehend untersucht und die Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.“

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
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PA: Österreichs Modeunternehmen nachlässig bei Engagement für sichere Nähereien

Neues internationales Abkommen über Gebäude- und Feuersicherheit für Textilarbeiterinnen ohne österreichische Beteiligung – Südwind und Clean Clothes fordern von heimischen Modeunternehmen ein klares Bekenntnis zu verbindlichen Sicherheitsstandards.

Wien, 13. September 2021. Anlässlich des Starts der Vienna Fashion Week kritisieren Südwind und die Clean Clothes Kampagne das fehlende Engagement von Österreichs Modeunternehmen für sichere Arbeitsbedingungen. „Obwohl Nachhaltigkeit zum gerne bemühten Trendwort in der Modebranche geworden ist, vergessen die Unternehmen weiterhin viel zu oft auf die Arbeits- und Menschenrechte in ihren Produktionsländern“, kritisiert Gertrude Klaffenböck, Südwind-Projektleiterin für die Clean Clothes Kampagne. 

Ende August 2021 gaben globale Modeunternehmen und internationale Gewerkschaftsverbände eine Einigung über ein neues internationales Abkommen für Gebäude- und Feuersicherheit in der Bekleidungsindustrie bekannt. Während sich bereits etliche internationale Unternehmen zu den verbindlichen Sicherheitsstandards bekennen, hat noch kein einziges österreichisches Unternehmen das neue Abkommen unterzeichnet. „Die heimische Modebranche stellt sich selbst ein verheerendes Zeugnis aus. Trotz der massiven Importabhängigkeit aus Bangladesch und Pakistan ziehen sich Österreichs Modeunternehmen weiterhin aus der Verantwortung und nehmen die Gefährdung ihrer Arbeiterinnen und Arbeiter in Billiglohnländern in Kauf“, sagt Klaffenböck. Österreichische Importe aus Bangladesch (96%) und Pakistan (73%) bestehen zum überwiegenden Teil aus Kleidung und Schuhen. Die Einfuhren belaufen sich jedes Jahr auf Waren im Wert von etwa 709 Millionen Euro (Bangladesch) beziehungsweise 175 Millionen Euro (Pakistan). Südwind und die Clean Clothes Kampagne fordern daher Österreichs Modeunternehmen auf, den „International Accord“ zu unterzeichnen, der seit 1. September 2021 in Kraft ist.

Das neue internationale Sicherheitsabkommen (International Accord for Health and Safety in the Textile and Garment Industry) wurde nach langen Verhandlungen zwischen Bekleidungsunternehmen und Gewerkschaften am 26. August verabschiedet und versteht sich als Erweiterung des Bangladesch-Abkommens von 2013. Nach dem tragischen Einsturz der Rana Plaza-Fabrik sahen sich Modeunternehmen damals dazu gezwungen, aktiv zu werden und mit der Verabschiedung des Bangladesch-Akkords zur Verbesserung der Gebäudesicherheit von Textilfabriken beizutragen. Das neue Abkommen von August 2021 behält die wesentlichen Elemente bei und soll zudem auf andere Länder erweitert werden. Die Unternehmen verpflichten sich damit, Zulieferern Preise zu zahlen, die ausreichen, um sichere Arbeitsplätze zu unterstützen und keine Geschäfte mehr mit Fabriken zu machen, die sich weigern die Sicherheit am Arbeitsplatz zu garantieren. Die Verpflichtungen sind rechtlich verbindlich und unterliegen einer unabhängigen Überprüfung.

„Die Erweiterung des Abkommens über den Geltungsbereich von Bangladesch hinaus ist ein überfälliger Schritt. Es kann zu einem Meilenstein werden für Textilarbeiterinnen in ihrem jahrelangen Kampf um Sicherheit am Arbeitsplatz. Für Unternehmen, die sich das Engagement für Nachhaltigkeit und Menschenrechte auf die Fahne schreiben, ist es ein Instrument, das die Achtung auf das Recht auf gesunde und sichere Arbeitsbedingungen ausreichend gewährleisten kann“, erklärt Gertrude Klaffenböck. „Sämtliche Unternehmen, die in Ländern wie Bangladesch oder Pakistan produzieren lassen, sind dringend aufgefordert, mit der Unterzeichnung des Abkommens für sichere Arbeitsplätze in ihren Textilfabriken beizutragen.“ 

Weiterführende Informationen unter:
https://internationalaccord.org/
https://bangladeshaccord.org/
https://fashionchecker.org/
https://cleanclothes.org/campaigns/protect-progress

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Tel.: +43 650 96 77 577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at

Gertrude Klaffenböck
Clean Clothes Kampagne Österreich
Tel.: +43 (0)1 405 55 15 331
E-Mail: gertrude.klaffenboeck@suedwind.at

PA: Syrien: Neuer Amnesty-Bericht zeigt Folter, Vergewaltigung und Verschwindenlassen zurückgekehrter Geflüchteter

WIEN, 07.09.2021 – Syrische Sicherheitskräfte haben Syrer*innen, die nach ihrer Flucht in ihre Heimat zurückgekehrt sind, inhaftiert, verschwinden lassen und gefoltert, so Amnesty International in einem aktuellen Bericht heute. Die Menschenrechtsorganisation fordert die internationale Staatengemeinschaft dazu auf, Menschen aus Syrien internationalen Schutz zu gewähren und keine Abschiebungen nach Syrien durchzuführen.

Unter dem Titel „You’re going to your death“ dokumentiert die Menschenrechtsorganisation eine ganze Reihe von Menschenrechtsverletzungen, die von syrischen Geheimdienstangehörigen gegen 66 Rückkehrende, darunter 13 Kinder, begangen wurden. Unter anderem werden fünf Fälle beschrieben, bei denen die Betroffenen nach ihrer Rückkehr in Haft starben; in 17 Fällen von Verschwindenlassen ist der Verbleib der Vermissten nach wie vor nicht bekannt.

Die Rückkehrer*innen berichteten, dass Geheimdienstangehörige es gezielt auf sie abgesehen hätten, weil sie aus Syrien geflohen seien. Ihnen sei Illoyalität und „Terrorismus“ vorgeworfen worden. Das bestätigt auch Marie Forestier, Expertin für die Rechte von Geflüchteten und Migrant*innen bei Amnesty International: „Die militärischen Feindseligkeiten mögen nachgelassen haben, aber massive Menschenrechtsverletzungen der syrischen Regierung sind weiterhin an der Tagesordnung. Allein die Tatsache, aus Syrien geflohen zu sein, genügt, um von den Behörden ins Visier genommen zu werden.“ Ins Visier genommen, weil sie geflohen sind Rückkehrer*innen werden oft von den Behörden des Verrats oder der Unterstützung des „Terrorismus“ beschuldigt – allein in dem Bericht dokumentiert Amnesty 24 Fälle, in denen Männer, Frauen und Kinder aufgrund solcher Anschuldigungen zur Zielscheibe wurden. Sie waren massiven Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt, darunter Vergewaltigungen und weitere Formen sexualisierter Gewalt, willkürlicher und rechtswidriger Inhaftierung sowie Folter und anderen Formen der Misshandlung.

Sexualisierte Gewalt
Die Bestrafungen derjenigen, die das Misstrauen der Regierung erregen, sind brutal. In dem Amnesty-Bericht werden 14 Fälle von sexualisierter Gewalt durch Sicherheitskräfte beschrieben, in sieben Fällen davon handelte es sich um Vergewaltigungen, unter anderem bei einem Teenager und einem fünfjährigen Mädchen. Klar ist: Frauen sind bei ihrer Rückkehr nach Syrien genauso gefährdet wie Männer und sollten das gleiche Maß an Schutz erhalten.

Folter und Verschwindenlassen
Insgesamt dokumentierte Amnesty International 59 Fälle von Männern, Frauen und Kindern, die nach ihrer Rückkehr in Syrien willkürlich festgenommen wurden, meist aufgrund von weit gefassten Terrorismus-Anschuldigungen. 33 Menschen wurden in Haft oder während eines Verhörs gefoltert oder anderweitig misshandelt. In dem Bericht dokumentiert wurden außerdem 27 Fälle von Verschwindenlassen. In fünf davon wurden die Familienangehörigen schließlich informiert, dass ihre Angehörigen in Haft gestorben waren. Fünf weitere Personen wurden freigelassen. Der Verbleib der anderen 17 Menschen ist nach wie vor unbekannt. In 27 dokumentierten Fällen wurden Rückkehrende festgehalten, um Lösegeld für sie zu erpressen. Durchschnittlich bezahlten Angehörige zwischen drei und fünf Millionen syrische Pfund (das entspricht 1.000 bis 1.700 Euro) für ihre Freilassung.

Syrien ist nicht sicher
Die erschütternden Aussagen im Bericht sind laut Amnesty ein Beweis dafür, dass es in Syrien keinen sicheren Ort für gibt. „Jede Regierung, die behauptet, Syrien sei jetzt sicher, ignoriert vorsätzlich die schreckliche Situation vor Ort und lässt die Geflüchtete erneut um ihr Leben fürchten. Wir fordern die europäischen Regierungen auf, Menschen aus Syrien den Flüchtlingsstatus zu gewähren und sofort jede Praxis einzustellen, die Menschen direkt oder indirekt zur Rückkehr nach Syrien zwingt. Auch die Regierungen des Libanon, der Türkei und Jordaniens müssen im Einklang mit ihren internationalen Verpflichtungen syrische Geflüchtete vor Abschiebung oder anderen erzwungenen Rückführungsmaßnahmen schützen.“

HINTERGRUND: Druck zur Rückkehr
Die Kämpfe in Syrien haben in den letzten drei Jahren deutlich abgenommen und die syrische Regierung kontrolliert inzwischen mehr als 70 Prozent des Landes. Vor diesem Hintergrund haben die syrischen Behörden Geflüchtete öffentlich zur Rückkehr aufgefordert. Viele Aufnahmeländer haben angefangen, ihre Schutzmaßnahmen für Menschen aus Syrien zu überdenken. Im Libanon und in der Türkei, wo Geflüchtete unter prekären Bedingungen leben und Diskriminierung ausgesetzt sind, üben die Regierungen zunehmend Druck auf Syrer*innen aus, damit sie zurückkehren. Anhand der im Bericht dokumentierten Forschungsergebnisse kommt Amnesty International jedoch zu dem Schluss, dass es für Rückkehrende nirgendwo in Syrien sicher ist. Diejenigen, die Syrien seit Beginn des Konflikts verlassen haben, sind einem hohen Risiko ausgesetzt, nach ihrer Rückkehr verfolgt zu werden – sei es aufgrund der ihnen zugeschriebenen politischen Ansichten oder einfach als Strafe dafür, dass sie aus dem Land geflohen sind. „Die Assad-Regierung versucht, Syrien als ein Land im Aufschwung darzustellen. In Wirklichkeit begehen Angehörige syrischer Behörden nach wie vor systematisch Menschenrechtsverletzungen – ein Grund, weswegen Millionen von Menschen überhaupt im Ausland Schutz suchen“, sagte Marie Forestier.

In dem Bericht dokumentiert Amnesty International schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen durch die syrische Regierung an Geflüchteten, die zwischen Mitte 2017 und Frühjahr 2021 aus dem Libanon, Rukban (einer informellen Siedlung zwischen der jordanischen und der syrischen Grenze), Frankreich, Deutschland, der Türkei, Jordanien und den Vereinigten Arabischen Emiraten nach Syrien zurückgekehrt sind. Er basiert auf Interviews mit 41 Syrer*innen, darunter Rückkehrende, deren Angehörige und Freund*innen sowie mit Anwält*innen, Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen und Syrien-Expert*innen.

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Presseteam Amnesty International Österreich
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PA: Katar – WM 2022: Todesfälle von Arbeitsmigranten nicht untersucht

Der Tod vieler Arbeitsmigrant*innen in Katar bleibt wegen mangelnder Untersuchungen seitens der Behörden bis heute ungeklärt. In einem neuen Bericht dokumentiert Amnesty International, wie die wahrscheinliche Todesursache – stundenlange Arbeit in extremer Hitze – nicht untersucht und stattdessen pauschal Totenscheine verfasst und die Todesfälle auf „natürliche Ursachen“ oder vage definierte Herzfehler zurückgeführt wurden.

London /Wien, 26. August 2021. Für den neuen Bericht In the Prime of their Lives befragte Amnesty International medizinische Expert*innen und überprüfte die Regierungsangaben zu Tausenden von Todesfällen; außerdem wurden 18 Totenscheine analysiert und die Familien von sechs Männern, die zum Zeitpunkt ihres Todes zwischen 30 und 40 Jahre alt waren, befragt.

15 der 18 Totenscheine enthielten keine Informationen über die zugrundeliegenden Ursachen, stattdessen wurden Bezeichnungen wie „akutes Herzversagen natürlicher Ursache“, „Herzversagen unspezifiziert“ und „akutes Atemversagen aufgrund natürlicher Ursache“ verwendet. Ähnliche Formulierungen wurden in den Berichten für mehr als die Hälfte der 35 Todesfälle verwendet, die seit 2015 als „nicht arbeitsbedingt“ auf den WM-Baustellen verzeichnet wurden. Dies lässt darauf schließen, dass in den betreffenden Fällen wahrscheinlich keine aussagekräftigen Untersuchungen durchgeführt wurden. Dr. David Bailey, ein führender Pathologe und Mitglied der WHO-Arbeitsgruppe zur Bescheinigung von Todesursachen, erklärte gegenüber Amnesty International: „Im Grunde stirbt am Ende jeder an Atem- oder Herzversagen, und die Formulierungen sind ohne eine Erklärung des Grundes dafür bedeutungslos.“

Forderung nach Entschädigungszahlungen an die Familien
„Wenn relativ junge und gesunde Männer nach langen Arbeitsstunden in extremer Hitze plötzlich sterben, wirft dies ernste Fragen über die Arbeitsbedingungen in Katar auf. Den Tod von Arbeitsmigranten nicht zu untersuchen und zu verhindern, ist ein Verstoß gegen die Verpflichtung Katars, das Recht auf Leben zu wahren und zu schützen“, sagt Steve Cockburn, Leiter des Bereichs wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International. „Wir fordern die katarischen Behörden auf, alle Todesfälle von Arbeitsmigranten vollständig zu untersuchen. Wenn die Arbeiter gefährlichen Bedingungen wie extremer Hitze ausgesetzt waren und keine andere Todesursache festgestellt werden kann, muss Katar den Familien eine angemessene Entschädigung zukommen lassen und unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um den Schutz für andere Arbeiter zu verbessern.“

Das Ausmaß der ungeklärten Todesfälle
Die von Amnesty durchgeführte Analyse von Angaben zu Sterbefällen aus verschiedenen Quellen deutet darauf hin, dass die Quote der ungeklärten Todesfälle von Arbeitsmigrant*innen in Katar bei fast 70 Prozent liegen könnte. Statistiken der katarischen Behörden zeigen, dass zwischen 2010 und 2019 mehr als 15.000 Personen nicht-katarischer Staatsangehörigkeit gestorben sind. Wie viele davon Arbeitsmigrant*innen waren, die aufgrund der Arbeitsbedingungen starben, lässt sich aus diesen Daten nicht schliessen, da die Todesursachen nicht systematisch erhoben werden. Auch gibt es keine umfassenden Statistiken zu Todesfällen bei allen WM-Projekten. Plötzliche Todesfälle Amnesty untersuchte die Todesfälle von sechs Arbeitsmigranten im Detail: vier Bauarbeiter, ein Wachmann und ein LKW-Fahrer. Bei keinem der Männer waren gesundheitliche Probleme bekannt und alle hatten die vorgeschriebenen medizinischen Tests bestanden, bevor sie nach Katar reisten. Keine der Familien hat nach dem Tod des Angehörigen eine Entschädigung erhalten. Auch wurde keiner der von Amnesty befragten Familien irgendeine Form der Obduktion angeboten, um die eigentliche Todesursache ihrer Angehörigen zu ermitteln. Dies bedeutete, dass nicht festgestellt werden konnte, ob die Arbeitsbedingungen zum Tod der Angehörigen beigetragen hatten. Somit war die Möglichkeit einer Entschädigung durch den Arbeitgeber oder die katarischen Behörden ausgeschlossen.

Suman Miah, 34 Jahre, arbeitete als Bauarbeiter. Er starb am 29. April 2020, nachdem er eine lange Schicht bei Temperaturen von bis zu 38°C absolviert hatte. Amnesty traf die Familie von Suman Miah, darunter seine beiden kleinen Kinder, in ihrem Haus in Bangladesch. Sie erfuhren von seinem Tod durch seine Kollegen und wurden weder von den katarischen Behörden kontaktiert noch wurde ihnen eine Autopsie angeboten. „Ich konnte die Nachricht zunächst nicht glauben. Ich hatte noch ein paar Stunden zuvor mit ihm gesprochen“, sagte Suman Miahs Frau Sumi Akter. Die bangladeschische Wohlfahrtsbehörde zahlte der Familie von Suman Miah 300.000 bangladeschische Taka (ca. 3.500 US-Dollar), aber diese Summe deckte gerade mal die Schulden, die er durch Anwerbegebühren während seiner Migration nach Katar gemacht hatte.

Hintergrund: Pflicht eines Staates, das Recht auf Leben zu schützen
Die Pflicht eines Staates, das Recht auf Leben zu schützen, sowie seine Verpflichtung, gesunde Arbeits- und Umweltbedingungen zu gewährleisten, muss durch Gesetze oder andere Maßnahmen untermauert werden. Bis vor kurzem bestand der wichtigste Schutz gegen berufsbedingte Hitzebelastungen in Katar in einem Verbot der Arbeit im Freien zu bestimmten Zeiten, nämlich zwischen dem 15. Juni und dem 31. August. Im Mai 2021 verlängerte Katar das Verbot der Sommerarbeitszeit vom 1. Juni bis zum 15. September und führte weitere Vorschriften ein, darunter ein Verbot der Arbeit im Freien, wenn der Index für Hitze und Feuchtigkeit 32 Grad erreicht. Die neuen Rechtsvorschriften geben den Arbeitnehmer*innen auch das Recht, die Arbeit zu unterbrechen und sich beim Ministerium für Verwaltungsentwicklung, Arbeit und Soziales zu beschweren, wenn sie sich Sorgen angesichts der hohen Temperaturen machen.

Professor David Wegman, ein Experte für Gesundheit und Sicherheit im Baugewerbe, erklärte gegenüber Amnesty, dass das neue Gesetz zwar eine Verbesserung darstelle, aber „weit hinter dem zurückbleibe, was für den Schutz der Arbeiter notwendig sei.“ Die neuen Vorschriften sehen keine obligatorischen Ruhezeiten vor, stattdessen wird den Arbeitnehmern das Recht zugestanden, bei heißem Wetter das Arbeitspensum „in ihrem eigenen Tempo zu verrichten“. In Anbetracht der extrem ungleichen Machtverhältnisse zwischen Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in Katar ist es laut Expert*innen jedoch unwahrscheinlich, dass sich die Arbeitnehmer*innen ihre Arbeitszeiten selbst einteilen.

Verbesserung des gesetzlichen Schutzes notwendig
Amnesty International fordert Katar auf, in seinen Gesetzen zum Schutz der Arbeiter*innen vor extremer Hitze obligatorische Ruhepausen einzuführen sowie die Untersuchung, Zertifizierung und Entschädigung von Todesfällen unter Arbeitsmigrant*innen zu verbessern.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

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