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PA: Quo vadis, Entwicklungspolitik?

Podiumsdiskussion und Präsentation der ÖFSE Flagship-Publikation „Österreichische Entwicklungspolitik 2023“

Wohin bewegt sich die österreichische Entwicklungspolitik? Wie prägen multiple Krisen, Konflikte und geopolitische Verschiebungen die internationale Zusammenarbeit? Wie verändern sich Volumen und Struktur der öffentlichen und privaten Entwicklungsfinanzierung?

Diese Fragen werden im Rahmen einer Veranstaltung der ÖFSE am 20.02.2024 – 17.00 bis 19.00 Uhr, C3 Centrum für Internationale Entwicklung, Sensengasse 3, 1090 Wien diskutiert.

Programm || Anmeldung

PA: Iran: Sicherheitskräfte vergewaltigten Demonstrierende der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“

Iranische Sicherheitskräfte haben 2022 während der „Frau, Leben, Freiheit“-Demonstrationen Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt eingesetzt, um friedlich Protestierende einzuschüchtern und zu bestrafen. Dies geht aus einem Bericht hervor, den Amnesty International heute veröffentlicht.

Wien/London, 06.12.2023 – Der Bericht „‘They violently raped me‘: Sexual violence weaponized to crush Iran’s ‘Woman Life Freedom‘ uprising“ liefert eine genaue Schilderung des Leidens von 45 Überlebenden, darunter 26 Männer, zwölf Frauen und sieben Minderjährige, die Vergewaltigungen, Gruppenvergewaltigungen und/oder anderen Formen sexualisierter Gewalt durch Angehörige des Geheimdienstes und der Sicherheitskräfte ausgesetzt waren. Sie wurden willkürlich festgenommen, weil sie gegen die jahrzehntelange Unterdrückung und tief verwurzelte geschlechtsspezifische Diskriminierung im Iran protestiert hatten. Bis heute haben die iranischen Behörden noch niemanden wegen der im Bericht dokumentierten Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexualisierter Gewalt angeklagt oder strafrechtlich verfolgt.

Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, sagt: „Unsere Recherchen zeigen, dass Geheimdienstangehörige und Sicherheitskräfte im Iran Vergewaltigung und andere Formen sexualisierter Gewalt eingesetzt haben, um Protestierende, darunter Kinder im Alter von zwölf Jahren, zu bestrafen und ihnen bleibende körperliche und psychische Schäden zuzufügen. Die erschütternden Zeugenaussagen weisen auf den systematischen Einsatz sexualisierter Gewalt hin. Sie ist eine der wichtigsten Waffen im Arsenal der iranischen Behörden, um Proteste und Kritik zu unterdrücken und so um jeden Preis an der Macht zu bleiben.“

„Die iranischen Staatsanwält*innen und Richter*innen haben sich nicht nur mitschuldig gemacht, indem sie die Anzeigen der Überlebenden über Vergewaltigungen ignorierten oder vertuschten, sondern darüber hinaus auch durch Folter erpresste Geständnisse verwendet, um falsche Anklagen gegen die Überlebenden zu erheben und sie zu Haftstrafen oder sogar zum Tode zu verurteilen. Die Betroffenen haben keinen Rechtsbehelf und keine Wiedergutmachung erhalten – nur systematische Straflosigkeit, Schweigen und tiefe körperliche und seelische Narben.“

Wie der Bericht zeigt, gehören zu den Verantwortlichen für Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt Angehörige der Revolutionsgarden, der paramilitärischen Basidsch-Miliz und des Geheimdienstministeriums sowie verschiedener Abteilungen der Polizei, darunter die Polizei für öffentliche Sicherheit (Police Amniat-e Omoumi), die Ermittlungseinheit der iranischen Polizei (Agahi) und die Spezialeinheiten der Polizei (Yegan-e Vijeh). Zu den Überlebenden gehörten Frauen und Mädchen, die ihr Kopftuch abgenommen hatten, sowie Männer und Jungen, die auf die Straße gingen, um ihre Empörung über jahrzehntelange geschlechtsspezifische Diskriminierung und Unterdrückung zum Ausdruck zu bringen. 

Das Ausmaß der sexualisierten Gewalt im Zusammenhang mit der Bewegung „Frau, Leben, Freiheit“ ist schwer einzuschätzen, da Stigmatisierung und Angst vor Repressalien Betroffene gewöhnlich davon abhalten, entsprechende Fälle zu melden. Die Tatsache, dass Amnesty 45 Fälle in mehr als der Hälfte der iranischen Provinzen ausführlich dokumentieren konnte und Überlebende und andere ehemalige Inhaftierte über weitere Fälle von Vergewaltigung und anderen Formen sexualisierter Gewalt gegen zahlreiche inhaftierte Demonstrierenden berichten, legt jedoch nahe, dass die dokumentierten Fälle Teil eines systematischen Vorgehens sind.

16 der 45 Überlebenden, die in dem Bericht erwähnt werden, wurden vergewaltigt, darunter sechs Frauen, sieben Männer, ein 14-jähriges Mädchen und zwei Jungen im Alter von 16 und 17 Jahren. Sechs von ihnen – vier Frauen und zwei Männer – wurden von Gruppen von bis zu zehn männlichen Sicherheitskräften vergewaltigt.

Sicherheitskräfte vergewaltigten Frauen und Mädchen vaginal, anal und oral, Männer und Jungen wurden anal vergewaltigt. Die Überlebenden wurden mit Holz- und Metallstöcken, Glasflaschen, Schläuchen und/oder den Geschlechtsorganen und Fingern der Sicherheitskräfte vergewaltigt. Die Vergewaltigungen fanden in Hafteinrichtungen und Polizeiwagen statt sowie in Schulen oder Wohnhäusern, die rechtswidrig zu Hafteinrichtungen umfunktioniert worden waren. 

Amnesty International hat darüber hinaus die Fälle von 29 Überlebenden dokumentiert, die anderen Formen sexualisierter Gewalt als Vergewaltigung ausgesetzt waren. Bei diesen Fällen wurden die Brüste, Genitalien und das Gesäß der Überlebenden von Angehörigen der Sicherheitskräfte brutal begrapscht oder geschlagen, sie wurden in diesen Körperregionen mit Fäusten traktiert und getreten und/oder gezwungen, sich vollständig auszuziehen, manchmal vor Videokameras. Männer wurden an den Hoden mit Elektroschocks, Nadeln oder Eis misshandelt, Frauen wurden die Haare gegen ihren Willen abgeschnitten und/oder sie wurden brutal daran gezogen. Außerdem wurde Überlebenden damit gedroht, sie und/oder ihre Verwandten zu vergewaltigen. 

Keine Aussicht auf Gerechtigkeit im eigenen Land 

Die überwältigende Mehrheit der Überlebenden teilte Amnesty International mit, nach der Freilassung keine Anzeige erstattet zu haben, aus Angst, man könne ihnen weiteres Leid zufügen, und aus der Überzeugung, dass es sich bei der Justiz eher um ein Instrument der Unterdrückung denn der Wiedergutmachung handelt. 

Amnesty International hat auch ein an die Öffentlichkeit gelangtes offizielles Dokument vom 13. Oktober 2022 untersucht, das im Februar 2023 von einem Medienunternehmen außerhalb des Iran veröffentlicht wurde. Aus diesem geht hervor, dass die Behörden die Vergewaltigungsvorwürfe von zwei jungen Frauen gegen zwei Angehörige der Revolutionsgarden während der Proteste vertuscht haben. Der stellvertretende Staatsanwalt von Teheran schlug in dem Dokument vor, den Fall als „absolut geheim“ einzustufen und ihn „mit der Zeit ad acta zu legen“.  

Wie die überlebenden Frauen, Männer und Minderjährigen Amnesty International wissen ließen, hatten sie auch weiterhin mit den physischen und psychischen Traumata von Vergewaltigung und anderen Formen sexualisierter Gewalt zu kämpfen.

Hashemi sagt: „Ohne politischen Willen und grundlegende Verfassungs- und Rechtsreformen wird das iranische Justizsystem, das immer wieder seine Unfähigkeit und seinen Unwillen gezeigt hat, Verbrechen unter dem Völkerrecht wirksam zu untersuchen, weiterhin von strukturellen Hindernissen ausgebremst werden.

Da es im Iran selbst keine Aussicht auf Gerechtigkeit gibt, ist es die Pflicht der internationalen Gemeinschaft, den Überlebenden beizustehen und für Gerechtigkeit zu sorgen. Sie sollte die Verlängerung des Mandats der UN-Ermittlungsmission für den Iran unterstützen, um sicherzustellen, dass auch weiterhin Beweise für völkerrechtliche Verbrechen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen von einem unabhängigen Mechanismus gesammelt, gesichert und analysiert werden. Wir fordern die Staaten auf, im Rahmen der universellen Gerichtsbarkeit in ihren eigenen Ländern strafrechtliche Ermittlungen gegen mutmaßliche Täter*innen einzuleiten, mit dem Ziel, internationale Haftbefehle auszustellen.“

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

Veranstaltungshinweis: Fachtagung „Migration und Arbeitswelt“ 2023

Die AK Oberösterreich lädt zur heurigen – der 15.  – Ausgabe der „Migration und Arbeitswelt“, die unter dem Motto „Brücken bauen. Gemeinsam für eine vielfältige und gerechte Arbeitswelt“ steht.

Am Vormittag finden parallel vier Workshops statt. Hier wird es die Möglichkeit geben, mit Expert*innen verschiedene Themenschwerpunkte vertieft zu bearbeiten. Der Nachmittag wird durch Vorträge und Interviews gestaltet.

Datum: 26.09.2023, 09:00 – 17:00 Uhr
Ort:        AK Oberösterreich – Kongresssaal, Volksgartenstr. 40, 4020 Linz

Die Teilnahme an der Fachtagung ist kostenlos
Die Teilnehmer*innenzahl pro Workshop ist begrenzt, es gilt das „first come – first serve“ Prinzip

Mehr Info zum Programm

Die Veranstaltung wird organisiert von migrare – Zentrum für MigrantInnen OÖ, AK OÖ, BFI OÖ, Volkshilfe Flüchtlings- und MigrantInnenbetreuung GmbH, AST – Anlaufstelle für Personen mit im Ausland erworbenen Qualifikationen.

PA: Weltweiter Klimastreik am 15. September: Zukunft für alle – jetzt handeln!

In Österreich plant die auf klimaprotest.at vernetzte Klimabewegung (Attac, Österreich, aufstehn, Fridays for Future und Allianzen, GLOBAL 2000, Komintern) unter dem Motto „Zukunft für alle – jetzt handeln!“ Demonstrationen, Aktionen und Kundgebungen  – derzeit fixiert sind die Orte Wien, Graz und Linz.

„Die Politik verspricht ambitionierte Klimaziele, doch wirksame Maßnahmen und konkrete Pläne lassen auf sich warten. Wir sagen Schluss mit Scheinklimaschutz und Blockadehaltungen! Statt den Profiten der Großkonzerne und Reichen müssen wir klimagerechte Politik in den Fokus rücken – zum Wohle aller!“ heißt es unter anderem im gemeinsamen Aufruf.

Die Organisator*innen fordern dabei unter anderem die Senkung des Energieverbrauchs, eine konsequente Energiewende und den Ausstieg aus fossilen Energieträgern sowie weltweite Solidarität und Zusammenarbeit. „Es ist an der Zeit, Wohlstand neu zu definieren, eine fürsorgende Wirtschaft aufzubauen und umwelt- und klimaschädliches Verhalten zu verhindern. Gesellschaft und Natur müssen im Mittelpunkt des Wandels stehen, nicht die Profite der Mächtigen. Die Uhr tickt – es braucht jetzt uns alle, um die Transformation herbeizuführen!“

Rückfragen:
David Walch
Pressesprecher Attac Österreich
0650 544 00 10
presse@attac.at

PA: Sudan: vorsätzliche Angriffe auf Zivilpersonen – Kriegsverbrechen beider Konfliktparteien

Ein neuer Bericht von Amnesty International dokumentiert vorsätzliche Kriegsverbrechen durch Rapid Support Forces und sudanesisches Militär, darunter gezielte Angriffe auf Zivilbevölkerung und humanitäre Infrastruktur, sexualisierte Gewalt gegen Frauen und junge Mädchen sowie großflächige Plünderungen. Amnesty fordert eine Ausweitung des Waffenembargos und die Verstärkung humanitärer Hilfe.

Der Konflikt zwischen den paramilitärischen Einheiten der Rapid Support Forces (RSF) und der sudanesischen Armee im Sudan hat zu Tausenden von Verletzten und Toten geführt. Beide Seiten sind für eine Reihe von Kriegsverbrechen verantwortlich, so Amnesty International in einem neuen Bericht mit dem Titel ‘Death Came To Our Home’: War Crimes and Civilian Suffering In Sudan.

Die Konfliktparteien begehen vorsätzliche und wahllose Angriffe auf die Zivilbevölkerung, die eine große Zahl von Opfern gefordert haben. In dem Bericht werden auch Vorfälle sexualisierter Gewalt gegen Frauen und Mädchen, gezielte Angriffe auf zivile Einrichtungen wie Krankenhäuser und Kirchen sowie großflächige Plünderungen aufgezeigt.

„Überall im Sudan erlebt die Zivilbevölkerung tagtäglich unvorstellbare Gräuel, weil die Rapid Support Forces und die sudanesische Armee rücksichtslos um territoriale Kontrolle kämpfen“, so Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International.

„Menschen werden in ihrem Zuhause oder bei der verzweifelten Suche nach Nahrung, Wasser oder Medikamenten getötet. Sie geraten ins Kreuzfeuer, während sie zu fliehen versuchen, und werden bei gezielten Angriffen beschossen. Zahlreiche Frauen und Mädchen, manche erst zwölf Jahre alt, sind von Angehörigen beider Konfliktparteien vergewaltigt und anderen Formen sexualisierter Gewalt unterworfen worden. Die Menschen sind nirgendwo sicher.

In der Region Darfur, wo die RSF und verbündete Milizen für Tod und Verwüstung sorgen, beschwört die Spirale der Gewalt das Schreckgespenst vorheriger Jahrzehnte herauf, in denen teils dieselben Akteure Gewalttaten verübten und dabei nur verbrannte Erde hinterließen. Die RSF und die sudanesische Armee sowie ihre jeweils verbündeten Gruppen müssen damit aufhören, die Zivilbevölkerung ins Visier zu nehmen, und haben sichere Fluchtwege für alle Schutzsuchenden bereitzustellen. Es müssen dringend Maßnahmen ergriffen werden, um Gerechtigkeit und Wiedergutmachung für Opfer und Überlebende zu gewährleisten.“

Amnesty International hat für den Bericht mit 181 Personen gesprochen, die größtenteils in den Osten des Tschad geflüchtet sind. Die Organisation wertete auch eine große Menge an audiovisuellem Material aus, das auf mögliche Menschenrechtsverletzungen hinweist, und analysierte Satellitenaufnahmen, um bestimmte Vorfälle zu verifizieren. Der Bericht konzentriert sich in erster Linie auf Khartum und West-Darfur.

Zivilbevölkerung im Kreuzfeuer

Zivilpersonen werden bei gezielten Angriffen vorsätzlich verletzt oder getötet. Frauen, Männer und Kinder geraten regelmäßig ins Kreuzfeuer, da beide Seiten Angriffe auf dichtbesiedelte zivile Wohngebiete vornehmen, häufig unter Einsatz explosiver Waffen mit flächendeckender Reichweite.

Zahlreiche Zivilpersonen sagten Amnesty International, dass sie an Orten, an denen sie Schutz gesucht hatten, verletzt und ihre Verwandten getötet wurden. Meist geben Überlebende und andere Zeug*innen an, dass Angehörige der RSF verantwortlich waren.

Am 6. Juni wurden in West-Darfur bei wiederholten Angriffen mit bodengestützten Projektilen Dutzende Zivilpersonen verletzt und getötet, die in und nahe den Frauenschlafsälen der Universität von Al-Dschunaina Schutz vor den Kämpfen gesucht hatten.

Am 13. Mai verschafften sich RSF-Mitglieder Zutritt zu dem koptisch-orthodoxen Kirchenkomplex Mar Girgis im Stadtteil Bahri in Khartum. Mehrere Augenzeug*innen gaben an, dass die Eindringlinge fünf Geistliche erschossen und Geld sowie ein goldenes Kreuz stahlen.

Am 14. Mai wurden in einer medizinischen Rettungsstation (Markaz Inqadh al-Tibbi) im Stadtteil Jamarik in Al-Dschunaina 14 Personen getötet, darunter Dr. Adam Zakaria Is’haq, ein 38-jähriger Arzt und Menschenrechtsverteidiger. Zwei Kolleg*innen des getöteten Arztes sagten Amnesty International, dass die 14 Personen von bewaffneten arabischen Milizionären erschossen worden seien.

Am 28. Mai wurden in der Ortschaft Misterei südwestlich von Al-Dschunaina Dutzende Zivilpersonen getötet, als es zu Zusammenstößen zwischen der RSF und ihrer verbündeten Milizen auf der einen und bewaffneten Masalit-Gruppen auf der anderen Seite kam. Von Anwohner*innen erfuhr Amnesty International, dass sie allein an diesem Tag 58 Zivilpersonen begraben hätten.

Sexualisierte Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Angehörige der Konfliktparteien verübten Vergewaltigungen und andere Formen sexualisierter Gewalt gegen zahlreiche Frauen und Mädchen, von denen manche erst zwölf Jahre alt waren. In einigen Fällen wurden Frauen und Mädchen tagelang unter Bedingungen festgehalten, die Sexsklaverei gleichkommen.

In den meisten von Amnesty International dokumentierten Fällen gaben die Überlebenden an, die Verantwortlichen seien Angehörige der RSF oder verbündeter arabischer Milizen gewesen. Vergewaltigungen, Sexsklaverei und andere Formen sexualisierter Gewalt, die im Rahmen eines bewaffneten Konflikts begangen werden, gelten als Kriegsverbrechen.

Zerstörung von Krankenhäusern und humanitären Einrichtungen

Im ganzen Land sind zahlreiche medizinische und humanitäre Einrichtungen beschädigt oder zerstört worden, wodurch die Zivilbevölkerung keinen Zugang zu Nahrungsmitteln und Medikamenten mehr hat und sich die bereits verhängnisvolle Lage noch verschärft hat.

Die meisten dokumentierten Fälle von Plünderungen gingen von RSF-Mitgliedern aus. Vorsätzliche Angriffe auf Angehörige oder Objekte humanitärer Organisationen sowie auf Gesundheitseinrichtungen gelten als Kriegsverbrechen.

Amnesty: Waffenembargo ausweiten und humanitäre Hilfe verstärken

Amnesty International fordert den UN-Sicherheitsrat auf, das derzeitige Waffenembargo gegen Darfur rasch auf den gesamten Sudan auszuweiten und dafür zu sorgen, dass es auch durchgesetzt wird.

„Die internationale Gemeinschaft sollte dem Sudan erheblich mehr humanitäre Unterstützung zukommen lassen, und die Nachbarstaaten müssen ihre Grenzen für schutzsuchende Zivilpersonen öffnen“, forderte Agnès Callamard.

„Die internationale Gemeinschaft muss das bestehende Waffenembargo auf den gesamten Sudan ausweiten und seine Durchsetzung sicherstellen. Länder, die in der Position sind, wirksam Druck auf die Konfliktparteien auszuüben, müssen ihren Einfluss geltend machen, um die Menschenrechtsverstöße zu beenden. Der UN-Menschenrechtsrat sollte gemäß den Forderungen der Zwischenstaatlichen Entwicklungsbehörde IGAD einen unabhängigen Untersuchungs- und Rechenschaftsmechanismus für den Sudan einrichten, um Nachweise für Menschenrechtsverstöße zu sammeln und zu bewahren.“

Konfliktparteien bestreiten Beteiligung an Kriegsverbrechen
Am 21. Juni 2023 teilte Amnesty International der sudanesischen Armee und der RSF ihre Erkenntnisse schriftlich mit und bat um Informationen bezüglich spezifischer Vorwürfe, die in dem Bericht erhoben werden.

In ihren Antwortschreiben am 12. bzw. 14. Juli gaben sowohl die Armee als auch die RSF an, sich an das Völkerrecht zu halten, und argumentierten, dass es die jeweils andere Partei sei, die Verstöße begehe. Das Militär teilte mit, eine Abteilung eingerichtet zu haben, die sicherstellen soll, dass die Zivilbevölkerung bei Waffeneinsätzen nicht ins Kreuzfeuer gerät. Die RSF stritt alle Vorwürfe sexualisierter Gewalt ab und sagte, es seien Ausschüsse gebildet worden, um alle Vorwürfe von Fehlverhalten zu untersuchen.

Die RSF stritt auch ab, an den „Ereignissen“ in West-Darfur beteiligt gewesen zu sein, und sagte, dass „die meisten“ arabischen Milizen Verbindungen zur Armee hätten. Aussagen von Zeug*innen sowie andere Belege weisen wiederholt darauf hin, dass RSF-Mitglieder in West-Darfur schwere Menschenrechtsverstöße begehen, manchmal in Zusammenarbeit mit arabischen Milizen.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

Trauer um den österreichischen Journalisten Ralf Leonhard

2001 verfasste er die Studie „Analyse der entwicklungspolitischen Berichterstattung des ORF-Fernsehen“ und stellte Verbesserungspotential fest. Empfohlen wurde in der Studie unter anderem: „Die Länder und Probleme des Südens sollten nicht länger als Randthema betrachtet werden, das nur in den Kategorien Kriege, Krisen, Katastrophen in die Sendung kommt. Entwicklungen in den Ländern Asiens, Afrikas und Lateinamerikas sollten ernsthafter beobachtet werden.“

In Zusammenarbeit mit dem ORF bildete sich um Ralf Leonhard und Leo Gabriel eine Arbeitsgruppe, die als Schnittstelle EZA-NGOs und den ORF stärker miteinander verband.

Zeit seines Lebens war der Journalist Ralf Leonhard vor allem in Bezug auf Lateinamerika versiert, beschäftigte sich mit verschiedensten Themen und Weltgegenden.

Er war langjähriger freier Mitarbeiter u.a. für das Südwind-Magazin, Mitarbeiter, Obmann und eine der zentralen Stützen der Informationsgruppe Lateinamerika (IGLA) und Österreich-Korrespondent der deutschen Taz.

Ralf Leonhard verunglückte vergangenes Wochenende.

In tiefer Trauer,

das Team der Informationsstelle  für Journalismus & Entwicklungspolitik

Recherchehinweis: SDG 7 – Bezahlbare und Saubere Energie

Infos und Input rund um SDG 7 – Bezahlbare und Saubere Energie

Durch den Ukraine-Krieg und die Teuerung ist Energie eines der wichtigsten Themen derzeit. Und die aktuellen Entwicklungen wirbeln einige andere Aspekte gehörig durcheinander: Erneuerbaure Energien sind – Stichwort Klimakrise und -aktivismus, seit Jahren ein Dauerbrenner.

SDG 7 betont, dass man Energie global und nachhaltig angehen muss.

SDG 7 im Detail

7.1 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern

7.2 Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen

7.3 Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln

7.a Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zur Forschung und Technologie im Bereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie, Energieeffizienz sowie fortschrittliche und saubere Technologien für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien fördern

7.b Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen

Zum vollständigen Resolutionstext in deutscher Übertragung

Aspekte & Fragestellungen rund um SDG 7

  • Wie sollen in Anbetracht der mehrfachen Krisen SDG 7 erreicht werden?

  • Wie kann auf den „Gas-Krieg“ im Zuge der russischen Invasion in der Ukraine reagiert werden?

  • Wieviel Schaden in Sachen Erneuerbare Energien und SDG 7 werden kurzfristige Suchen nach Erdgas-Alternativen anrichten bzw. wie stark verzögern sie den Umstieg auf Erneuerbare Technologien?

  • Welche Strategien fahren europäische Länder dabei, wer setzt umso mehr auf Erneuerbare Energien, wer weniger als davor?

  • Alternative Globaler Süden: Welche Rolle können Energie-liefernde Staaten etwa aus Afrika nun spielen – welches Potential gibt es, wie schnell ist das abrufbar, und – wiederum – wie schaut es mit dem Faktor SDG 7 aus?

  • Kritik aus dem Globalen Süden: Es gibt Äußerungen, die der EU bzw. europäischen Staaten im Zuge der Situation eine neokolonialistische Haltung vorwerfen – es ginge dem Norden jetzt nur darum, sich selbst möglichst gut mit Energie zu versorgen, auf Kosten z.B. afrikanischer Länder.

  • Viel Österreich-Bezug: Inwieweit wird die Rolle von Atomenergie auf der Ebene der EU nun gestärkt?

  • Klimabewegung: Welche Rolle nimmt sie nun ein in Bezug auf das Thema bzw. SDG 7 – und wird sie weniger beachtet als vor der russischen Invasion und der Gaskrise?

  • International gesehen spielt der gesamte Themenkomplex für Österreich bei der Entwicklungszusammenarbeit eine wichtige Rolle. Projekte der Austrian Development Agency (ADA) widmet sich Energieaspekten in den Schwerpunktländern der EZA und in anderen Regionen des Globalen Südens.

  • Desertec, mit dem in der Sahara im großem Maßstab für Europa Strom gewonnen werden soll?

Weiterführendes & Ansprechpersonen

Infos rund um die Umsetzung der SDGs in Österreich (zivilgesellschaftliche Initiative):
SDG Watch Austria

Verantwortlich für das EAG-Gesetzespaket ist das Bundesministerium für Umwelt & Energie

Kritische Einschätzungen zur Energie-Situation hierzulande etwa von:

Assoz. Prof. Mag. Dr. Reinhard Steurer (BOKU Wien): „Wir machen uns etwas vor“

Mag. Dr. Renate Christ (ehem. Generalsekretärin des IPCC): „Wir brauchen ein Gesamtkonzept“

Interessensvertretungen:

Der Österreichische Biomasseverband bezieht laufend zur Energiepolitik Stellung.

Erneuerbare Energie Österreich
www.erneuerbare-energie.at

IG Windkraft
igwindkraft.at
Kontakt Presse
Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee
+43(0)660-20-50-755
m.fliegenschnee@igwindkraft.at

Thema Globaler Süden:

„Wir wollen euer Geld für fossile Energien nicht“, sagt etwa Ina-Maria Shikongo, sie Klima-Aktivistin und und lebt in Namibia:

Mehrere NGOs haben gute Kontakte zu Klimaaktivist*innen aus dem Globalen Süden. Die ISJE vermittelt gerne auf Rückfrage: office@isje.at

Das panafrikanische Medium „The Continent“ veröffentlichte in der Ausgabe 90 einen Plan, wie Afrika in Sachen Energie innerhalb einer kurzen Zeitspanne einen Sprung nach vorne machen könnte: Electricity for all. In eight years.

Was bedeutet der Ukraine-Krieg für Afrika? Darüber spricht in diesem Podcast die Korrespondentin Bettina Rühl.

Martin Sturmer von afrika.info, siehe auch: 
Holzkohle gefährdet Zukunft der Wälder | afrika.info

Ein Beitrag des paneuropäischen Mediennetzwerkes Euractiv fasst zusammen, welche Chancen Afrika und Europa nun beim Gas in einer verstärkten wirtschaftlichen Kooperation sehen.

Für Umwelt und Energiethemen in Bezug auf den Krieg in der Ukraine ist Angelina Davydova eine spannende Ansprechpartnerin.

Interessante Firma: Windkraft Simonsfeld spielt im Konzert der großen Windstromproduzenten mit, das Unternehmen von Vorstand Martin Steininger setzt auf Verantwortung und Nachhaltigkeit.

Beispiele für Projekte der Austrian Development Agency:

  1. Soltrain – solarthermische Ausbildung im südlichen Afrika (SADC-Raum): Mit Sonnenenergie in die Zukunft, etwa in Namibia.

2. Unterstützung für das Globale Netzwerk Regionaler Energiezentren (Global Network of Regional Sustainable Energy Centres, GN-SEC):

Seit 2010 baut die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) das Globale Netzwerk für regionale nachhaltige Energiezentren auf. Dabei arbeitet sie eng mit Wirtschaftsgemeinschaften in Entwicklungsländern zusammen.

Die Kompetenzzentren für erneuerbare Energien und Energieeffizienz setzen wichtige Impulse für gesellschaftliche Veränderungsprozesse in Richtung nachhaltige Energielösungen und Klimaneutralität. Mittlerweile umfasst das Netzwerk acht Zentren: in Afrika (Ägypten, Kap Verde, Namibia, Uganda), im pazifischen Raum (Tonga), in der Karibik (Barbados), in Zentralamerika (El Salvador) und in der Region Himalaya-Hindukusch (Nepal).

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit war federführend an der Entstehung der Zentren beteiligt. Heute haben sie zahlreiche internationale Partner, etwa die Europäische Union, die Weltbank und verschiedene bilaterale Entwicklungsagenturen.

Aktuelles Interview mit Martin Lugmayr (UNIDO) zum Thema. Kontakt von Martin Lugmayr auf Anfrage!

Weiteren Einblick in ADA-Projekte im Bereich Erneuerbare Energie gibt es hier und hier.

Infos & Kontakte zu Projekten der österreichischen EZA liefert die Pressestelle der Austrian Development Agency:
entwicklung.at/mediathek/presse

Dr. Daniel Ayuk Mbi Egbe von der Johannes Kepler Uni Linz ist Experte für Solarenergie und Koordinator von ANSOLE, African Network for Solar Energy

 

PA: Weltfrauentag: Dramatische Verschlechterung bei der Achtung von Frauenrechten und Gleichstellung muss rückgängig gemacht werden

Katastrophale Angriffe auf die Menschenrechte und die Gleichstellung der Geschlechter in den vergangenen zwölf Monaten haben den Schutz von Frauen und Mädchen weltweit verringert und Bedrohungen verschärft, erklärte Amnesty International heute.

Am Internationalen Frauentag ruft die Organisation zu mutigem Handeln auf, um die Erosion der Rechte von Frauen und Mädchen rückgängig zu machen.
„Ereignisse im Jahr 2021 und den ersten Monaten dieses Jahres haben die Rechte und die Würde von Millionen von Frauen und Mädchen verletzt. Die Krisen in der Welt wirken sich nicht gleichmäßig auf alle aus. Die unverhältnismäßig großen Auswirkungen auf die Rechte von Frauen und Mädchen sind gut dokumentiert, werden aber immer noch zu wenig beachtet oder sogar völlig ignoriert. Doch die Fakten sind eindeutig. Die Corona-Pandemie, die massive Einschränkung der Frauenrechte in Afghanistan, die weit verbreitete sexualisierte Gewalt im Äthiopienkonflikt, die Angriffe auf den Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen in den USA und der Rückzug der Türkei aus der Istanbul-Konvention zu geschlechtsspezifischer Gewalt: Jeder Akt für sich ist eine schwerwiegende Aushöhlung der Rechte, aber alle zusammen? Wir müssen diesem weltweiten Angriff auf die Würde von Frauen und Mädchen entschieden entgegentreten“, sagt die internationale Generalsekretärin von Amnesty International Agnès Callamard.

Die vergangenen zwei Jahre, die von der Covid-19-Pandemie geprägt waren, haben sich unverhältnismäßig stark auf Frauen und Mädchen ausgewirkt. Die häusliche Gewalt hat zugenommen, die Arbeitsplatzunsicherheit für Frauen hat sich verschlimmert, der Zugang zu Gesundheitsdiensten wurde verschlechtert, und die Zahl der Mädchen, die eine Schule besuchen, ist vielerorts drastisch zurückgegangen. Diejenigen, die ohnehin schon am stärksten benachteiligt sind, sind am stärksten betroffen. Entscheidungen von Regierungen und Behörden, die die Situation von Frauen und Mädchen verschlechtert haben, müssen rückgängig gemacht werden.

Krise in der Ukraine
In diesem Jahr fällt der Internationale Frauentag in eine Zeit, in der der russische Einmarsch in die Ukraine die Welt in eine neue Krise stürzt. Bilder von Frauen, die unter Luftangriffen gebären oder mit ihren Kindern auf dem Arm vor den Bomben fliehen, Bilder von trauernden Müttern und neu verwaisten Kindern machen deutlich, was Konflikte und humanitäre Krisen für Frauen und Kinder bedeuten. Die Frauen und Mädchen, die der Konflikt in der Ukraine eingeholt hat, sind nun Teil der Millionen von Menschen, die in bewaffneten Konflikten von Syrien über Jemen bis Afghanistan und weit darüber hinaus extreme menschliche Verluste erleiden.

Die zunehmende Militarisierung des Alltags durch die Verbreitung von Waffen, die Eskalation von Gewalt und die Umwidmung öffentlicher Mittel in Militärausgaben stellt einen hohen und unhaltbaren Preis für das tägliche Leben von Frauen und Mädchen dar. In diesen Tagen sind Frauen und Mädchen in der Ukraine und in der gesamten Region ein weiteres Mal in großer Gefahr. Amnesty International hat bereits dokumentiert, dass die Militarisierung der letzten Jahre in den konfliktbetroffenen östlichen Regionen der Ukraine zu einem Anstieg der geschlechtsspezifischen Gewalt und einem eingeschränkten Zugang zu grundlegenden öffentlichen Leistungen geführt hat. Dieses Muster wird sich nun auf das ganze Land ausweiten.

Massive Einschränkungen der Rechte von Frauen und Mädchen in Afghanistan
Seit ihrer Machtübernahme in Kabul im August 2021 haben die Taliban die Rechte von Frauen und Mädchen in ganz Afghanistan stark eingeschränkt. Frauen dürfen nur in Begleitung eines männlichen Vormunds an ihren Arbeitsplatz gehen oder sich in der Öffentlichkeit bewegen. Mädchen, die älter als zwölf Jahre sind, haben keinen Zugang zur Bildung mehr.

„Die Gesetze, Politik und Methoden der Taliban haben dazu beigetragen, die Errungenschaften im Bereich der Menschenrechte, für die das afghanische Volk jahrzehntelang gekämpft hat, zunichtezumachen. Trotz der mutigen Proteste von Frauen im ganzen Land sind die Taliban nach wie vor entschlossen, eine Gesellschaft zu errichten, in der Frauen zu Bürger*innen zweiter Klasse gemacht werden. In ihrer Bewegungsfreiheit eingeschränkt, ihrer Bildung beraubt, ihrer Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten beraubt und ohne Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt? Das ist unzumutbar. Es bringt Schande für alle, die dafür verantwortlich sind, und auch für alle, die dazu schweigen“, sagte Agnès Callamard.

„Regierungen in aller Welt müssen die Rechte von Frauen und Mädchen in den Mittelpunkt ihrer Außenpolitik für Afghanistan stellen. Sie müssen sich an den afghanischen Frauenrechtler*innen orientieren und darauf bestehen, dass Frauen und Mädchen gleichberechtigten Zugang zu Bildung, Beschäftigung und grundlegenden Dienstleistungen haben – ohne Diskriminierung.“

Geschlechtsspezifische Gewalt in Äthiopien Geschlechtsspezifische Gewalt ist ständiges Merkmal der bewaffneten Konflikte in Äthiopien, die in den letzten zwölf Monaten fortgesetzt und ausgeweitet wurden. Amnesty International hat über weit verbreitete sexuelle Gewalt in Äthiopien berichtet, die in der Region Tigray von äthiopischen und eritreischen Streitkräften und in der Region Amhara von tigrayischen Streitkräften verübt wurde.

Diese Übergriffe stellen Kriegsverbrechen dar und können als Verbrechen gegen die Menschlichkeit gewertet werden. Viele der von Amnesty International dokumentierten Übergriffe – wie etwa Gruppenvergewaltigungen – wurden von mehreren Tätern vor den Augen von Familienmitgliedern begangen. In einigen Fällen wurden die Angegriffenen sexuell verstümmelt und/oder mit ethnischen Beleidigungen und Drohungen attackiert.

Rechtlicher Schutz wird abgebaut
In den vergangenen zwölf Monaten wurde auch der internationale Rechtsrahmen zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt erheblich beschädigt.

Am 1. Juli 2021 trat die Türkei aus der bedeutenden Istanbul-Konvention aus – einem bahnbrechenden und umfassenden Instrument zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt und zur Gewährleistung der Rechte von Betroffenen in Europa. Diese Entscheidung stellt einen massiven Rückschritt für die Menschenrechte von Frauen und Mädchen in der Türkei dar und hat auch in mehreren anderen Ländern, Gegner von Frauenrechten ermutigt.

In den Vereinigten Staaten wurden Abtreibungsrechte massiv angegriffen, indem die Regierungen einzelner Bundesstaaten im Jahr 2021 mehr Abtreibungsbeschränkungen einführten als in jedem anderen Jahr. In Texas wurde ein nahezu vollständiges Verbot erlassen, das anschließend vom Obersten Gerichtshof genehmigt wurde und Abtreibungen bereits ab der sechsten Schwangerschaftswoche kriminalisiert – bevor die meisten Frauen überhaupt wissen, dass sie schwanger sind. Dieses Verbot verwehrt Millionen Menschen das Recht auf einen sicheren und legalen Schwangerschaftsabbruch. Die Zukunft des verfassungsmäßigen Schutzes einer sicheren und legalen Abtreibung im ganzen Land ist ebenfalls stark gefährdet, womit sich der Oberste Gerichtshof im Juni 2022 befassen wird.

Solche Angriffe auf den gesetzlichen Schutz der Rechte von Frauen und Mädchen sind besonders verheerend im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie, die zu einem steilen Anstieg von geschlechtsspezifischer Gewalt und weiteren Angriffen auf sexuelle und reproduktive Rechte in der ganzen Welt geführt hat.

Menschenrechtsverteidiger*innen bewirken Widerstand und positiven Wandel
Trotz dieser Rückschläge haben sich die unermüdlichen Bemühungen von Menschenrechtsverteidiger*innen ausgezahlt. Der Einsatz für die Menschenrechte, Kampagnen und die Mobilisierung führten zu wichtigen Siegen für die Abtreibungsrechte in Kolumbien, Mexiko und San Marino. Und während die Türkei aus der Istanbul-Konvention ausgestiegen ist, haben zwei andere Staaten, Moldawien und Liechtenstein, sie ratifiziert.

Frauenrechtsaktivist*innen in Slowenien haben erfolgreich Reformen durchgesetzt, um das slowenische Gesetz gegen Vergewaltigung mit internationalen Standards in Einklang zu bringen. Ähnliche positive Entwicklungen gab es in Dänemark, Malta, Kroatien, Griechenland, Island und Schweden, während in den Niederlanden, Spanien und der Schweiz Reformen im Gange sind.

Auch in vielen anderen Ländern wie der Ukraine, Polen, Weißrussland, Russland, den USA und Afghanistan stehen Aktivist*innen und Menschenrechtsverteidiger*innen an vorderster Front des Widerstands und des Protests für die Menschenrechte. In vielen Fällen haben sie sich trotz der Bedrohung ihres Lebens und ihrer Familien oder unter Androhung von Gefängnis und körperlicher Gewalt für die Menschenrechte eingesetzt. Sie verdienen weltweite Unterstützung.

„Regierungen wissen sehr wohl, was notwendig ist, um die Menschenrechte von Frauen und Mädchen zu wahren. Diejenigen, die sie unterstützen, dazu zählen auch Geber*innen und Investor*innen, müssen darauf bestehen, dass die zuständigen Behörden umgehend und entschlossen handeln – rückschrittliche Gesetze müssen aufgehoben werden. Die grundlegenden öffentlichen Leistungen müssen für Frauen und Mädchen zur Verfügung gestellt werden. Mädchen und Frauen müssen gleichen Zugang zu Bildung und Beschäftigung haben. Geschlechtsspezifische Gewalt muss verurteilt und der Schutz vor ihr muss gestärkt, nicht geschwächt werden. Die Angriffe auf Menschenrechtsverteidigerinnen müssen aufhören. Keine Gesellschaft kann es sich leisten oder sollte es jemals dulden, dass die Würde von mehr als der Hälfte ihrer Bevölkerung derart ausgehöhlt wird. Es gibt keine Entschuldigung dafür, dass es nicht gelingt, gerecht und fair für Frauen und Mädchen zu regieren“, kommentiert Agnès Callamard.

Rückfragehinweis:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
Tel.: +43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

PA: Sie wird uns allen sehr fehlen: Rubina Möhring, langjährige Präsidentin von Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich, ist gestorben

Dr. Rubina Möhring starb nach schwerer Krankheit kurz vor ihrem 72. Geburtstag am Mittwoch den 02.03.2022 in Wien, so Reporter Ohne Grenzen.

Sie führte die regierungsunabhängige Menschenrechtsorganisation „Reporter ohne Grenzen Österreich“ (ROG) bald nach der Gründung im Jahr 1998 als eigenständigen gemeinnützigen Verein innerhalb der weltweit tätigen „Reporters sans Frontières International“ (RSF) mit Sitz in Paris zu breiter öffentlicher Wahrnehmung. Dafür verantwortlich war zum einen das jährlich präsentierte weltweite Pressefreiheitsranking, in dem in den letzten Jahren Österreich unter den von Sebastian Kurz geführten Regierungen erheblich an Terrain verloren hat. „Rubina Möhring hat sich nie gescheut, ihre fundierte Kritik sehr klar öffentlich zu artikulieren. Das war gewiss auch ein Grund, warum Rubina viele für die Mitarbeit bei Reporter ohne Grenzen leicht gewinnen konnte. Denn es gilt frühzeitig auf Verluste an Medienfreiheit aufmerksam zu machen und öffentlich Druck zur Besserung der Verhältnisse zu entwickeln“, betont Erhard Stackl, Vizepräsident von „Reporter ohne Grenzen“.

Rubina Möhring hatte auch eine ausgeprägte Gabe, geradezu prophetisch in die Zukunft zu sehen und Herausforderungen zu erkennen, so Hannes Tretter, Vorstandsmitglied von ROG Österreich, der von ihr im Oktober 2015 eingeladen wurde, im Rahmen eines „Dialogue on Journalism“, veranstaltet von der OSCE Representative on Freedom of the Media and Reporters without Frontiers Austria, in der Wiener Hofburg einen „Workshop for young Russian and Ukrainian journalists“ zu halten …

Ein zweiter Pfeiler ihrer Arbeit lag in den letzten beiden Jahrzehnten darin, auf gefährdete Journalist*innen, insbesondere in Ost- und Südosteuropa auch in Österreich aufmerksam zu machen und sie durch den „Press Freedom Award“ zu stützen. Die Verleihung im letzten Jahr wurde Covid-bedingt auf heuer verschoben. Bei der Neuplanung wäre niemand auf die Idee gekommen, dass sie ohne Möhring stattfinden könnte. „Denn Rubina,“ so Fritz Hausjell, der zweite Sprecher von „Reporter ohne Grenzen“ „war nicht nur eine ungemein mutige, leidenschaftliche Kämpferin für die Freiheit des Journalismus, sondern war selbst durch mehrere gesundheitliche Tiefschläge nicht unterzukriegen. Vor zwei Tagen telefonierten wir noch über Details jüngster Planungen. Sie „gestand“, gerade schwach zu sein. Doch dann folgte sogleich ihr erfrischendes helles Lachen. Dieses und vieles andere werden ihre guten Freundinnen und Freunde bald vermissen.“

Denn gerade jetzt braucht die liberale Demokratie in Österreich eine starke Pressefreiheits-NGO, die gemeinsam mit anderen Organisationen der Zivilgesellschaft dafür Sorge trägt, dass das Rad der Zeit wieder nach vorne gedreht wird, verspricht der Vorstand von „Reporter ohne Grenzen Österreich“: Er will „die von Rubina Möhring hierzulande mit Gleichgesinnten entzündeten Flammen für die Freiheit des Journalismus kräftig am Lodern zu halten.“

Zugleich sind die Gedanken der Vorstandsmitglieder und wohl auch die der Unterstützer*innen von „Reporter ohne Grenzen Österreich“ bei den Kindern von Rubina Möhring, die ihre großartige Mutter und Freundin viel zu früh vermissen müssen.

“Wir verlieren mit ihr eine aktive Vorkämpferin für Presse- und Medienfreiheit und Transparenz. Mein Mitgefühl und mein Beileid gilt nun ihren Angehörigen”, reagierte SPÖ-Mediensprecher Jörg Leichtfried auf den Tod Möhrings. Auch NEOS-Mediensprecherin Henrike Brandstötter zollte der langjährigen ROG-Präsidentin Respekt. “Mit ihr verlieren wir eine über die Maßen engagierte Kämpferin für Presse- und Medienfreiheit. In Zeiten, wo einerseits die unabhängige, freie und kritische Berichterstattung weltweit wohl wichtiger denn je ist, andererseits jedoch die Arbeit von Journalistinnen und Journalisten immer mehr unter Druck gerät, wird die Tatkraft und das Engagement von Rubina Möhring besonders schmerzlich fehlen.”

Bitte entnehmen Sie den beruflichen Werdegang aus dem „Austria-Forum“:

PA: Entfremdung von Mensch und Natur: zentraler Faktor für Hunger- und Umweltkrisen

Brot für die Welt und FIAN legen Jahrbuch zum Recht auf Nahrung vor

Welternährung, Klimagerechtigkeit, Menschenrechte und der Schutz der Biodiversität gehören zusammen. Die evangelische Aktion für Entwicklungszusammenarbeit Brot für die Welt und die Menschenrechtsorganisation FIAN legen zum morgigen Welternährungstag das „Jahrbuch zum Recht auf Nahrung“ vor. Darin beleuchten sie die Ursachen von Umweltzerstörung, Hunger und Ausbeutung und stellen Handlungsalternativen vor. Gleichzeitig fordern sie von der Bundesregierung eine Kehrtwende bei der Bekämpfung von Hunger und Mangelernährung.

„Die industrielle Landwirtschaft ist mit dem Versprechen angetreten, den Hunger zu besiegen. Doch die Zahl der Menschen, die an Hunger leiden, steigt seit fünf Jahren kontinuierlich an – trotz stark wachsender Agrarproduktion“, sagt Aleksandra Kolodziejczyk, Referentin bei Brot für die Welt. „Parallel dazu wird unsere Ernährung immer einseitiger. Nur drei Pflanzen – Mais, Reis und Weizen – sichern heute 60 Prozent der weltweiten pflanzlichen Kalorien und Proteine.“ Das neue Jahrbuch legt dar, wie dies zusammenhängt: die Zunahme des Hungers mit dem Klimawandel, mit dem Verlust der Biodiversität, mit der Verbreitung von Infektionskrankheiten wie Zoonosen – und dies wiederum mit der Verdrängung der bäuerlichen Landwirtschaft durch die industrielle Agrarproduktion.

Getrennte Regulierungssysteme für Mensch und Natur blockieren ganzheitliche Lösungsansätze

Ein großes Problem bei der Bewältigung der globalen Herausforderungen: Mensch und Natur werden immer weniger zusammen gedacht. Die Menschenrechtspakte schweigen sich weitgehend über Umweltfragen aus, und die UN-Umweltabkommen zu Biodiversität und Klima äußern sich nicht zu Menschenrechten. „Mit Blick auf die 2021 anstehenden UN-Konferenzen zu Ernährung, Biodiversität und Klima besteht die Chance, diese Kluft zu überwinden. Die Bundesregierung muss sich an den Bedürfnissen marginalisierter Bevölkerungsgruppen in den Ländern des Südens orientieren und diese bei der Vorbereitung der Gipfel substantiell einbinden“, so Tina Wirnsberger von FIAN Österreich.

„Wenn wir das Recht auf Nahrung umsetzen wollen und Ernährung ausgewogen gestalten wollen, müssen wir die Ernährungssysteme in Richtung Agrarökologie entwickeln. So erhalten wir die Vielfalt der Sorten, und die Landwirtschaft kann sich besser an die Folgen des Klimawandels anpassen“, sagt Kolodziejczyk. „Hierfür müssen die Rechte von Bauern, indigenen Völkern und all jenen Gemeinschaften, die sich um lokale Ökosysteme kümmern und mittels der Agrarökologie nachhaltig Nahrungsmittel produzieren, im Mittelpunkt stehen“, ergänzt Wirnsberger.  Kleinbäuerinnen und -bauern und Indigene sind Vorreiter eines solchen Wandels, denn sie produzieren jetzt schon bis zu 80 Prozent der Lebensmittel im globalen Süden, obwohl sie nur über 25 Prozent der Agrarfläche verfügen.
Das Jahrbuch fordert eine grundsätzliche Umgestaltung der Art und Weise, wie wir Lebensmittel produzieren, verteilen und konsumieren – aber auch, wie wir uns kollektiv gegen die Ausbeutung der Natur wehren. Notwendig ist eine viel engere Zusammenarbeit der Bewegungen für Klimagerechtigkeit, Ernährungssouveränität und Menschenrechte.
 
Hinweise für Redaktionen:
Das aktuelle Jahrbuch zum Recht auf Nahrung – der Right to Food and Nutrition Watch – mit dem diesjährigen Titel „Overcoming Ecological Crises: Reconnecting Food, Nature and Human Rights” wird bei der Aktionswoche des Welternährungsrats (Committee on World Food Security, CFS) in Rom offiziell vorgestellt. Es erscheint in englischer, französischer, portugiesischer und spanischer Sprache, die Autorinnen und Autoren sind Teil des Global Network for the Right to Food and Nutrition. Diesem Netzwerk gehören 49 Organisationen aus aller Welt an.

Eine gedruckte Ausgabe senden wir gerne zu. Sie können das Jahrbuch hier abrufen: https://www.righttofoodandnutrition.org/files/rtfn_watch12-2020_eng.pdf

Hintergrund

  • 23 % des globalen Ausstoßes von Treibhausgasen sind auf die Landwirtschaft zurückzuführen.
  • Nach Angaben der UN könnten durch die COVID-Pandemie 132 Millionen Menschen zusätzlich akuter Hungersnot ausgesetzt sein.
  • Unsere Ernährung wird immer einseitiger und stärker der industrielle Produktion angepasst: Nur drei Pflanzen – Mais, Reis und Weizen – bilden heute die Grundlage für 60% der pflanzlichen Kalorien und Proteine.
  • Nur noch 4 % der etwa 300.000 essbaren Pflanzen nutzt der Mensch tatsächlich für die Ernährung.
  • Kleinbauern und Kleinbäuerinnen bewirtschaften nur etwas 25% des Agrarlandes weltweit. Sie produzieren jedoch im Globalen Süden bis zu 80 % der Nahrungsmittel.


Rückfragen:
Tina Wirnsberger, FIAN Österreich, tina.wirnsberger@fian.at
Martina Mathe, Brot für die Welt Österreich, 01 4026764-1110, m.mathe@brot-fuer-die-welt.at