Agenda 2030 & die SDGs auf lokaler Ebene

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Handlungsmöglichkeiten, Relevanz und Rahmenbedingungen für Kommunen und lokale Akteure. Eine Analyse von René Hartinger, ÖKOBÜRO und SDG-Watch

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Agenda 2030 und ihre 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, SDGs): was bedeuten sie auf der und für die lokale Ebene?

Die Agenda 2030 ist ein „Aktionsplan für die Menschen, den Planeten und den Wohlstand“, mit dem die Welt bis 2030 auf den Pfad der Nachhaltigkeit gelenkt werden soll. Adressiert werden die großen, von den Menschen „hausgemachten“ Bedrohungen des 21. Jahrhunderts. Ihr Herzstück stellen die 17 Ziele für Nachhaltige Entwicklung (Sustainable Development Goals, kurz: SDGs) dar. Mit diesen 17 „SDGs“ und ihren 169 Unterzielen wurde zudem erstmals ein für sämtliche Staaten der UNO geltender und integrierter Rahmen für den Weg in eine „gute Zukunft für alle“ innerhalb der „planetaren Grenzen“ geschaffen. Das bedeutet einen Paradigmenwechsel: weg vom punktuellen oder sektoralen Handeln hin zu vernetztem Denken, integrativen Strategien sowie einer integrativen Sicht- und globalen, solidarisch-partnerschaftlichen Herangehensweise. „Der Umfang und der ambitionierte Charakter der neuen Agenda erfordern eine mit neuem Leben erfüllte Globale Partnerschaft, um ihre Umsetzung zu gewährleisten. Darauf verpflichten wir uns uneingeschränkt. Diese Partnerschaft wird in einem Geist der globalen Solidarität wirken, insbesondere der Solidarität mit den Ärmsten und mit Menschen in prekären Situationen. Sie wird ein intensives globales Engagement zur Unterstützung der Umsetzung aller Ziele und Zielvorgaben erleichtern, indem sie die Regierungen, den Privatsektor, die Zivilgesellschaft, das System der Vereinten Nationen und andere Akteure zusammenbringt und alle verfügbaren Ressourcen mobilisiert.“ – so der Resolutionstext.„Integrative Sichtweise“ bedeutet in diesem Zusammenhang vor allem auch eine reflektierte und verantwortungsvolle Herangehensweise an politisches Handeln und Entscheiden. Zum einen wirken sich Maßnahmen ggf. in einer Zieldimension positiv aus, führen in anderen aber zu Trade-Offs. Das bedeutet, dass Handlungsoptionen immer integrativ beurteilt werden sollten, um das „Ausblenden“ negativer Auswirkungen zu vermeiden. Die Agenda 2030 mit ihren 17 Zielen ist hier außerordentlich geeignet, um als Kompass für verantwortungsvolles und zukunftsorientiertes (politisches) Handeln zu dienen – und das auf jeder politischen Ebene.


Konkrete Handlungsaufträge und Paradigmenwechsel im Denken

Wenn die Agenda 2030 auf ihre Relevanz für lokale Akteure hin gelesen wird, wird oft in einer ersten Reaktion das SDG 11 als „das für Städte und Gemeinden relevante SDG“ identifiziert. Tatsächlich finden sich darin viele Handlungsaufträge mit konkretem kommunalpolitischen Bezug – angefangen vom leistbaren Wohnraum bis hin zur integrierten Entwicklungsplanung zwischen ländlichem Raum und Städten. Dass sich aber ausschließlich in diesem elften Ziel die Ansatzpunkte für lokale Akteure fänden ist schlichtweg ein Trugschluss. Jedes einzelne der 17 Ziele bietet – entweder implizit oder explizit – Ansatzpunkte für lokales oder kommunales Handeln.

In einer Untersuchung des deutschen Umweltbundesamtes zur kommunalpolitischen Relevanz der Agenda 2030 wurden beispielsweise beinahe 100 der insgesamt 169 Unterziele (Targets) als kommunalpolitisch relevant eingestuft – also als Unterziele, bei denen es für Kommunen und Lokalverwaltungen Spielraum für politisches Gestalten gibt. Gleichzeitig steckt darin die Herausforderung, dass unterschiedliche politische Ebenen für eine Zielerreichung gut zusammenarbeiten. Kaum eine der Materien lässt sich allein auf einer politischen Kompetenzebene bestmöglich aussteuern. In Österreich ist dies entsprechend der Kompetenzaufteilung der Auftrag zur aktiven und konstruktiven Zusammenarbeit zwischen lokaler/regionalpolitischer Ebene (Städte, Gemeinden, Bezirke), den Ländern und dem Bund. (Ein Beispiel dazu folgt in Abschnitt 5)

Es geht bei den SDGs also auch für lokale Akteure darum, zu einem neuen Verständnis der eigenen Handlungsoptionen zu gelangen und eine Reflexion der eigenen (Mit)Verantwortung für den Zustand und die Zukunft unserer Lebensumwelt zu erreichen – im unmittelbaren Umfeld, wie für den Planeten als ganzes. Neben den direkten Handlungsaufträgen, die in den Unterzielen stecken – etwa der Schaffung von Grünflächen und Naherholungsräumen – liefern die SDGs hier als vernetztes Zielsystem damit auch die Grundlage für ein neues, vernetztes Denken. Maßnahmen, die positiv auf ein Unterziel wirken, können in einem anderen negative Folgen haben. In den Zielen und Unterzielen steckt damit auch für lokale Akteure beides: konkrete Handlungsaufträge und ein Paradigmenwechsel im Denken, der auf einen verantwortungsvollen Umgang mit Zielkonflikten und bessere Reflexion über die Wechselwirkungen und (globalen wie lokalen, kurzfristigen wie langfristigen) Auswirkungen abzielt.


Tiefgreifende Veränderungen statt kosmetischer Korrekturen brauchen integrative Prozesse und Mitsprache

Die Agenda adressiert die großen Herausforderungen, denen wir als Menschheit im frühen 21. Jahrhundert gegenüberstehen: „Wir haben uns zu einem Zeitpunkt versammelt, in dem die nachhaltige Entwicklung vor immensen Herausforderungen gestellt ist“ heißt es dazu im Resolutionstext. Die zentrale und entscheidendste Frage bei der Umsetzung der Agenda 2030 wird also sein, ob es tatsächlich gelingt, die tiefgreifenden gesellschaftlichen Veränderungen anzustoßen, die es braucht, um diese Herausforderung des 21. Jahrhunderts auch zu meistern. Viele dieser großen Bedrohungen sind durch die Menschen „hausgemacht“, und es braucht ein anderes Herangehen, ein „transformatives“ Handeln und Entscheiden, um ihrer Herr zu werden. Die Politik ist hier auf allen Ebenen aktiv gefragt und in der Verantwortung: Kosmetische Korrekturen, Lippenbekenntnisse oder gar „Etikettenschwindel“ werden weder zu den Fortschritten führen, die uns bei der Bewältigung dieser Herausforderungen weiter bringen, noch werden sie uns helfen, die Chancen, die in dieser Veränderung stecken, aktiv zu nutzen.

Die zuvor bereits genannte Publikation des deutschen Umweltbundesamtes stellt fest, dass die SDGs als Konzept bzw. System sehr gut geeignet sind, um komplexere gesellschaftliche Sachverhalte zu diskutiere und ihrer Vernetztheit gerecht zu werden, ohne einzelne Auswirkungen „unter den Tisch“ fallen zu lassen. Neben dem Einbeziehen unterschiedlicher Interessen und Ansichten sei es darüber hinaus erforderlich, dass die Beschäftigung mit den Zielen zu einem konstruktiven und verantwortungsvollen Umgang mit Zielkonflikten und (globalen) Auswirkungen des eigenen Handelns – auch auf der lokalen Ebene – führt. Es wird explizit vor dem Ansatz des „Rosinenpickens“ gewarnt, bei dem sich Akteure aus Politik, Administration etc. einzelne Ziele oder Unterziele wählen, um diese dann „sektoral“ zu bearbeiten oder ihre Leistungen dazu darzustellen. Dieser Ansatz widerspricht dem Charakter und der Intention der 2030 Agenda grundlegend.

Die NGO WECF, die sich in einer Publikation speziell mit der geschlechtergerechten Umsetzung der Agenda  2030  in  Kommunen  beschäftigte,  merkte  an,  dass  integrative  und  ressort-  bzw. sektorübergreifende Ansätze hierzu eine zentrale Rolle spielen – dies käme in der Praxis aber noch zu  viel  zu  selten  vor.  Viele  der  in  der  2030  Agenda  vorkommenden  Themen  –  etwa  die Gleichstellung der Geschlechter  – müssten integrale Bestandteile politischer Prozesse sein und könnten nicht als Parallelprozesse gemanaged werden. Gleichzeitig braucht es aber übergeordnete Strategien und politisches Commitment, durch die in der Praxis auch echte Fortschritte erreicht werden. Nur so kann ein solcher „Mainstreaming-Ansatz“ echte Fortschritte bewirken, ohne Gefahr zu laufen, auf der administrativen Ebene „steckenzubleiben“ oder politisch zur leeren Worthülse zu verkommen.


Aussagekraft der Unterziele

Für ein ausreichendes Verständnis des „transformativen Potentials“, aber auch eine Vorstellung vom Umfang der Herausforderung, die in den SDGs steckt, ist es unbedingt erforderlich, auch die Unterziele zu lesen. Wie eingangs erwähnt geht es darum, integrative Ansätze zu entwickeln, um echte gesellschaftliche Veränderungen auszulösen, und die sektorale Herangehensweise – oft auch als „Silodenken“ bezeichnet – zu überwinden.

Das Unterziel 10.3 des SDG 10 „Weniger Ungleichheiten“ gibt beispielsweise einen guten Eindruck davon, wie tiefgreifend und umfassend der Handlungsauftrag ist, der in dieser Agenda steckt:

„Chancengleichheit gewährleisten und Ungleichheit der Ergebnisse reduzieren, namentlich durch die Abschaffung diskriminierender Gesetze, Politiken und Praktiken und die Förderung geeigneter gesetzgeberischer, politischer und sonstiger Maßnahmen in dieser Hinsicht“

Allein dieses eine Unterziel gibt – in den unterschiedlichsten Zusammenhängen – Anlass zu zahlreichen Fragen und tiefgreifendem Nachdenken, und das auch im Rahmen lokalpolitischer Überlegungen und Entscheidungen: ob dies nun die beruflichen Chancen für unterschiedliche Gruppen in der Gemeinde betrifft, die Anzahl der Frauen, die in politischen Mandaten in der Stadt/Gemeinde mitbestimmen, die Barrierefreiheit des öffentlichen Raumes oder beispielsweise auch die Auswirkungen von städtebaulichen oder verkehrspolitischen Maßnahmen, vor dem Hintergrund der Chancengleichheit und der gesellschaftlichen Inklusion.

Um diese Wechselwirkungen sowie die möglichen Synergien und Trade Offs zwischen einzelnen Zielen und Unterzielen zu erläutern eignen sich Beispiele.


Synergien und Zielkonflikte

Untersuchungen zeigen, dass die zu erwartenden Synergien die Trade Offs wesentlich überwiegen, und die Umsetzung der 2030 Agenda für die allermeisten Staaten und Bereiche zu mehr positiven als negativen Effekten führen wird (vgl. etwa Pradhan et Al, 2017). Insbesondere Österreich gehört hier im internationalen Vergleich zu den Ländern mit außerordentlich guten Voraussetzungen & Perspektiven: Einerseits aufgrund der guten „Bestandssituation“, auf die es bei der Umsetzung aufbauen kann, und die beispielsweise im SDG Index deutlich herauskommt. Andererseits aber auch, da die positiven Effekte einer ambitionierten Umsetzung hierzulande gegenüber evtl. Trade Offs besonders stark zu überwiegen versprechen. Dennoch werden nicht alle Maßnahmen frei von Ziel- und Interessenskonflikten bleiben. Ein hoher Lebensstandard führt beispielsweise unter den gegebenen gesellschaftlichen Rahmenbedingungen stets auch zu einem übermäßigen ökologischen Fußabdruck und ausgeprägter ökologischer Nichtnachhaltigkeit. Sowohl der SDG-Index 2017 sowie die Auswertung auf Basis des Doughnut-Konzeptes bestätigen diese Diagnose auch für Österreich und zeigen Handlungsbedarf im Umweltbereich auf: unser hoher Lebensstandard beruht nach wie vor auf einer übermäßigen Beanspruchung einerseits der Umwelt, andererseits aber auch auf ausbeuterischen Arbeitsbedingungen in globalen Zulieferketten etc.

Gerade in diesen Herausforderungen und Zielkonflikten liegt das besonders spannende Element der Agenda 2030 und das für alle politischen Ebenen. Genau darin liegt aber auch ihre zentrale Herausforderung. Im Folgenden sollen diese möglichen Wechselbeziehungen anhand zweier Beispiele diskutiert werden. In einem dritten Beispiel soll gezeigt werden, dass eine gute Zusammenarbeit der politischen Ebenen für eine Erreichung der Ziele wesentlich und erfolgskritisch ist.

Synergien: Ein sanftes Mobilitätssystem und guter öffentlicher Nahverkehr begünstigen die Entlastung der Umwelt ebenso wie die soziale Inklusion. Denn eine solche Mobilität reduziert nicht nur den Ausstoß an Treibhausgasen und den Bedarf an Energie pro Kopf. Sie inkludiert auch jene, die kein Auto besitzen oder die aufgrund bestimmter Einschränkungen keines lenken können. Darüber hinaus fördert sie auch die Gesundheit der Anwohner (Luftqualität, Lärm, Verkehrsunfälle) und verringert die für den Verkehr benötigte Fläche (Schutz natürlicher Lebensräume, Aufwertung öffentlichen Raumes, bspw. als Naherholungsraum).

Trade Offs: Ein weniger konfliktfreies Feld ist beispielsweise die Energiewende: es ist zwar klar, dass erneuerbare Energieträger dem Einsatz fossiler vorzuziehen sind. Gleichzeitig bedeutet aber der Ausbau erneuerbarer Energie auch, dass es zu Nutzungskonflikten kommen kann – landwirtschaftliche Fläche kann entweder zur Herstellung von Agrotreibstoffen oder Lebensmitteln verwendet werden (dies gilt auch für die landwirtschaftliche Nutzfläche in anderen Staaten der Welt, die wir durch den Import von Energieträgern oder Lebensmitteln „mitnutzen“).

Der Ausbau der Wasserkraft führt zu Einschnitten in natürliche Flussökosysteme und kann in einem Land wie Österreich eigentlich nur noch vorangetrieben werden, wenn in Kauf genommen wird, dass damit in besonders sensible natürliche Lebensräume vorgedrungen wird und diese dadurch unwiederbringlich verlorengehen. Die Überlegungen in Bezug auf eine Energiewende müssen daher auch dahin gehen, zu reflektieren, wofür wir überhaupt Energie einsetzen und ob wir unseren Gesamtenergiebedarf beispielsweise auch senken können. In einer aktuellen ÖKOBÜRO-Publikation zur „Biodiversitätsschonenden Energiewende“ wird beispielsweise festgestellt, dass eine Energiewende und ein Aus für fossile Energieträger in Österreich unter Schutz und Erhaltung der Biodiversität sehr wohl gelingen kann – jedoch nur, wenn es gelingt, den Energieverbrauch bis 2050 zu halbieren.

Trade-Offs sind aber auch keine Sackgassen: Wo sie festgestellt werden, können ggf. mit der Zeit durch Innovation oder Querdenken nachhaltige und faire Lösungen gefunden werden.

Kompetenzaufteilung und ressort- bzw. sektorübergreifende Zusammenarbeit als Herausforderung: Gesundheitsaspekte beispielsweise sind von Entscheidungen auf unterschiedlichen politischen Ebenen abhängig: ein gesundes Leben beruht zum einen auf einem hochwertigen Gesundheitssystem sowie einem guten und inklusiven Zugang zu Gesundheitseinrichtungen. Gleichzeitig spielen aber auch lokale Faktoren – die Grünfläche als Naherholungsraum vor der Haustür (SDG11), die Belastung durch Lärm und Schadstoffe am Wohnort (SDG3) etc. – eine zentrale Rolle, um die Gesundheit der Menschen sicherzustellen. Aber auch Fragen des Arbeitsrecht (SDG8), der Ernährung (SDG2), der sozialen Absicherung (SDG1) oder des Zugangs zu sauberem Wasser (SDG6) oder hochwertigem Wohnraum (SDG11) sind wichtige Rahmenbedingungen für Gesundheit und Wohlergehen der Menschen. Gute Rahmenbedingungen für ein Leben in Gesundheit und Wohlergehen können also nur durch die Zusammenarbeit unterschiedlicher politischer Ebenen gewährleistet werden.


Ansatzpunkte für eine Implementierung auf lokaler Ebene

Ein partizipatives und transparentes Herangehen an politische Fragen und Entscheidungen ist eine wichtige Grundlage für eine konstruktive Auseinandersetzung mit derart vernetzten Fragestellungen. In deutschen Kommunen kommt laut Umweltbundesamt als häufigster Ansatz ein „Multistakeholderansatz“ zum Einsatz, um die Einbindung unterschiedlicher Sichtweisen in die politische Entscheidungsfindung zu gewährleisten (wie dieser in einer Kommune dann jeweils ausgestaltet ist, ist sehr vielseitig). Dieses Einbeziehen von Sichtweisen kann zu besserem Verständnis der Wechselwirkungen zwischen einzelnen Zielen und den lokalen und globalen Auswirkungen führen, und ggf. sogar in integrierte Strategien münden, die dann die Grundlage für die langfristige Weiterverfolgung der Ziele werden.

Eine Kommune kann aber beispielsweise auch durch Informationsarbeit etwas bewirken, oder indem sie Bürgerinnen und Bürger zum Aktivwerden animiert und bei der Umsetzung eigener Projekte und Ideen für nachhaltige Entwicklung und globale Partnerschaft unterstützt. Ein weiterer wichtiger Hebel ist die öffentliche Beschaffung. Kommunen haben hier im Rahmen der eigenen Einkaufspolitik die Möglichkeit zu verantwortungsvollem und nachhaltigem Handeln.

Die „Bausteine zur lokalen Umsetzung der 17 UN-Nachhaltigkeitsziele (SDGs)“ des österreichischen Städtebund und des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung – setzen an diesem Grundgedanken der „Vielfalt an Handlungsmöglichkeiten“ an und fassen für Städte und Gemeinden, die zu den SDGs aktiv werden wollen, folgende Empfehlungen zusammen:

  • SDG Prozess in der Stadt starten
  • für die SDGs sensibilisieren („Awareness Raising“)
  • Stakeholder einbeziehen, um die Ziele zu erreichen.
  • Festlegen einer lokalen SDG-Agenda
  • SDGs in die kommunale Praxis vor Ort übersetzen
  • konkrete Projekte für nachhaltigere soziale, wirtschaftliche und ökologische Ziele definieren und umsetzen
  • Monitoring, Bewertung & Governance
  • Sicherstellen, dass die SDG-Implementierung auf Kurs bleibt
  • reaktionsfähige und verantwortungsvolle Governance aufbauen
  • Öffentlichkeit beteiligen – Partizipation gewährleisten
  • Anreize für das Mitmachen schaffen

Lokale Ebene als politischer Gestalter, Bund als zentraler Akteur: Verantwortung des Bundes und Bedeutung kompetenz-übergreifender Zusammenarbeit von nationalen und lokalen Stellen

Die bisherigen Ausführungen machen deutlich, dass lokale Akteure unerlässlich sind, um die globalen Ziele letztendlich auch erfolgreich zu verwirklichen. Um konstruktive Prozesse in Gang zu bringen, ist es also essentiell, dass sich Kommunen als verantwortungsvolle politische Gestalter begreifen. Aber auch auf anderen politischen Ebenen liegen wesentliche Teile der Umsetzungsverantwortung, und für eine erfolgreiche Herangehensweise ist eine Zusammenarbeit zwischen den politischen Ebenen erfolgsentscheidend und unverzichtbar.

Wie in Abschnitt 2 und 5 bereits ausgeführt kommt der Zusammenarbeit zwischen unterschiedlichen politischen Ebenen hier besondere Bedeutung zu. Im Resolutionstext der Agenda wird dazu sowohl die „Hauptverantwortung der Regierungen für die bis 2030 erreichten Fortschritte“ festgehalten, als auch explizit betont, dass die Regierungen für die Umsetzung der Agenda mit „regionalen und lokalen Behörden, subregionalen Institutionen, Hochschulen, philanthropischen Organisationen, Freiwilligengruppen“ etc. zusammenarbeiten sollen.

Die österreichische Bundesregierung ist hier in Hinsicht auf die Gesamtumsetzung der wichtigste politische Akteur. Leider versteht sie sich aber bis heute nicht als die Trägerin der politischen Hauptverantwortung für die Umsetzung der Agenda 2030 und die Verwirklichung ihrer Ziele. Mit dem Ministerratsbeschluss 2017 wurde die Agenda 2030 durch die Bundesregierung lediglich „zur Kenntnis genommen“, mit ihrer Umsetzung wurden „die Bundesministerien beauftragt“. Bis heute hat die Regierung ihre wichtige Schlüsselrolle aber offenbar nicht erkannt und nimmt sie dementsprechend unzureichend wahr.

Nur wenn ein ausdrückliches politisches Bekenntnis auf höchster nationaler Ebene – also von der Bundesregierung – vorliegt, und diese die Verantwortung für die Gesamtumsetzung der Agenda 2030 in Österreich aktiv in die Hand nimmt, können die beauftragten nationalen Stellen ihre Potentiale ausschöpfen und zu den Spielmachern werden, die es für einen transparenten und partizipativen Umsetzungsprozess braucht.

Transparent bedeutet: Pläne, Arbeitsprogramme, Prozesse, Verantwortlichkeiten, Indikatoren etc. sind vorhanden und für alle interessierten Stakeholder zugänglich und nachvollziehbar. Partizipativ bedeutet dabei: diese Pläne, Prozesse etc. werden unter Einbeziehung aller wichtigen Stakeholdergruppen – Wissenschaft, Zivilgesellschaft, Wirtschaft, Lokale Ebene und Regionalverwaltungen etc. – erarbeitet und kontinuierlich mit diesen diskutiert und weiterentwickelt.

Derzeit herrscht hier in Österreich jedoch leider noch höchste Intransparenz sowie weithin fehlende Koordination und Partizipation. Eine Studie des KDZ – Zentrum für Verwaltungsforschung aus 2017 hat hier dementsprechend auch – wenig überraschend – ergeben, dass sich Österreichs Städte und Gemeinden mehr Unterstützung durch die nationalen Koordinierungsstellen (dies sind derzeit das BKA und das BMEIA) wünschen. Auch die seit langem fruchtlos vorgebrachten Forderungen der Zivilgesellschaft – heute in der Plattform SDG Watch Austria gebündelt – sowie von Akteuren aus der Wissenschaft etc. an die Bundespolitik indizieren diese Stillstand in aller Deutlichkeit.

Der derzeitige Umsetzungsprozess in Österreich wird dem Anspruch der Agenda 2030 an Transparenz, Stakeholder-Einbindung und Zusammenarbeit zwischen den politischen Ebenen somit bei weitem noch nicht gerecht. Damit fehlen bislang wichtige strukturelle Voraussetzungen für die Erreichung von Fortschritten. Die Vorarbeiten für den für 2020 angekündigten ersten Fortschrittsbericht an die UNO, der nach Angaben des Bundeskanzlers vom Februar 2018 „im Zusammenwirken mit allen relevanten Stakeholdern erstellt und dem Nationalrat vorgelegt“ werden soll, könnte hier die nächste – zwar im internationalen Vergleich reichlich späte, aber immerhin hierzulande nächste – Gelegenheit für den Start des eigentlichen Umsetzungsprozesses in Österreich sein. Eine weitere Gelegenheit böte sich, wenn die Ankündigungen wahr gemacht werden, dass die Umsetzung der Agenda 2030 auch im Rahmen der österreichischen EU-Ratspräsidentschaft eine wichtige Rolle spielen wird. Auch hier könnte der Stillstand durchbrochen werden und Schwung in den nationalen Umsetzungsprozess kommen.

Ebenso wie die Zivilgesellschaft, die Wissenschaft und die Wirtschaft sollten hier, wenn die Regierung ihre Ankündigungen ernst nimmt, auch die österreichischen Städte, Gemeinden und lokalen Akteure darauf hoffen können, von den nationalen Stellen in einen strukturierten und partizipativen Umsetzungsprozess einbezogen zu werden, wie ihn etwa SDG Watch Austria bereits seit 2017 einfordert.

Aller Voraussichtlich nach wird unser Land erst als eines der letzten Länder in der EU und weltweit an die UNO berichten, Wesentlich ist unter diesen Voraussetzungen daher auch, dass Österreich in der  Zeit  bis  zu  seinem  ersten  Bericht  zumindest  von  jenen  Staaten,  die  heute  bereits  aktiv berichten, lernt, und die Erfahrungen aus den internationalen Good Practise Beispielen für sich und seinen nationalen Umsetzungsprozess nutzt. Nur so könnten die 5 Jahre, die zwischen Beschluss der Agenda und dem ersten Bericht Österreichs liegen werden, so zumindest noch indirekt genutzt werden.

Deutschland beispielsweise ist hier im Rahmen von Aktivitäten des Bundes mit lokalpolitischem Fokus sehr aktiv und stellt Kommunen und Akteuren auf lokaler Ebene, die sich zur Agenda 2030 engagieren wollen, konkrete Unterstützungsangebote zur Verfügung (z.B.: Engagement Global & Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW), Forschungen des Umweltbundesamtes zur Unterstützung der Umsetzung auf lokaler Ebene, „Dialog Nachhaltige Stadt“ des Rats für Nachhaltige Entwicklung, Arbeitskreis zur Umsetzung der Agenda 2030 auf kommunaler Ebene etc.). In Österreich beschränkt sich das Engagement der nationalen Stellen leider auch in diesem Feld nach wie vor auf eine wenig ambitionierte Informations- und Vortragstätigkeit.

rene.hartinger@oekobuero.at
Projektleitung – Nachhaltige Entwicklung und Kommunikation
ÖKOBÜRO – Allianz der Umweltbewegung
Koordinator für SDG Watch Austria


QUELLEN und weiterführende Informationen: (siehe Download pdf)