PA: Katar: Hausangestellte ausgebeutet und missbraucht

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SPERRFRIST: Dienstag, 20. Oktober, 02:01 Uhr MESZ, frei für Dienstagsausgaben. Neuer Amnesty-Bericht deckt Misshandlungen, Erniedrigungen und schwere Straftaten gegen Hausangestellte auf. Amnesty International fordert ein Ende der Straflosigkeit für verantwortliche Arbeitgeber*innen.

London/Wien, am 20. Oktober 2020 – In Katar werden Hausangestellte trotz jüngster Reformen weiterhin misshandelt, erniedrigt und gezwungen, bis zur völligen Erschöpfung zu arbeiten. Das zeigt ein neuer Bericht von Amnesty International, der heute veröffentlicht wird. Einige Frauen gaben an, Opfer schwerer Straftaten, darunter sexualisierter Gewalt, geworden zu sein.

Bericht zum Downloaden

„In Katar herrscht nach wie vor ein System vor, das es Arbeitgeber*innen erlaubt, Hausangestellte nicht als Menschen, sondern als Besitz zu behandeln. Hausangestellte erzählten uns, dass sie durchschnittlich 16 Stunden pro Tag arbeiteten, an jedem Tag der Woche – weit mehr, als das Gesetz erlaubt. Andere berichteten, dass sie ihre Gehälter nicht erhielten und bösartigen Beleidigungen und Übergriffen ausgesetzt waren“, sagt Steve Cockburn, Leiter der Abteilung wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International, und sagt weiter:

„Die Einführung des Gesetzes über Hausangestellte im Jahr 2017 war ein wichtiger Schritt zum Schutz der Arbeitsrechte in Katar. Leider wird durch die Berichte der Frauen, mit denen wir gesprochen haben, offensichtlich, dass diese Reformen nicht richtig umgesetzt oder durchgesetzt wurden.“

Amnesty International fordert ein Ende der Straflosigkeit für verantwortliche Arbeitgeber*innen und die Einführung zusätzlicher Maßnamen, um den Schutz der Rechte von Arbeiter*innen in Katar zu stärken.

Die im Amnesty-Bericht dokumentierten Missstände sind das Resultat mehrerer Faktoren, darunter fehlende Kontrollmechanismen, um die Einhaltung des Gesetzes für Hausangestellte sicherzustellen. Auch das Sponsorensystem, das Arbeitgebenden in Katar unverhältnismäßig viel Macht über ihre Angestellten einräumt, führt nach wie vor zu Missständen.

Viele Frauen begegnen Hindernissen, wenn sie Misshandlungen und Straftaten ihrer Arbeitgebenden bei den Behörden anzeigen wollen, außerdem herrscht weitgehend Straflosigkeit bei Verstößen. In Katar arbeiten rund 173.000 Migrant*innen als Hausangestellte. Einige der von Amnesty International interviewten Frauen sind weiterhin bei ihren Arbeitgebenden tätig, andere haben ihre Arbeit aufgegeben, sind aber in Katar geblieben, weitere sind in ihre Heimatländer zurückgekehrt. Ebenso wie die Frauen, kommen auch die Arbeitgeber*innen aus verschiedenen Ländern.

Reformen unzureichend

2017 führte Katar das Gesetz über Hausangestellte ein, in dem die Begrenzung der Arbeitszeit, obligatorische tägliche Pausen, ein freier Tag pro Woche und bezahlter Urlaub festgeschrieben sind. Erst kürzlich führte Katar einen Mindestlohn ein und schaffte die Regelung ab, dass Arbeiter*innen die Erlaubnis ihrer Arbeitgebenden benötigen, um die Stelle zu wechseln oder das Land zu verlassen.

Diese rechtlichen Reformen mögen es Arbeiter*innen erleichtern, ausbeuterischen Arbeitgebenden zu entkommen; es ist jedoch unwahrscheinlich, dass dadurch der Missbrauch signifikant zurückgeht oder sich die Arbeitsbedingungen von Hausangestellten deutlich verbessern. Dafür bräuchte es die Einführung zusätzlicher Maßnamen, um den Schutz der Rechte der Arbeitnehmenden zu stärken und ihre Durchsetzung sicherzustellen.

Jetzt, drei Jahre später, berichten 90 von 105 Frauen, mit denen Amnesty Kontakt aufgenommen hat, dass sie regelmäßig mehr als 14 Stunden am Tag arbeiten. 87 Frauen sagen, dass ihr Arbeitgeber ihren Pass einbehalten. Einige Frauen berichteten, dass sie nicht angemessen oder gar nicht bezahlt würden. 40 der interviewten Frauen beschrieben, wie sie beleidigt, geschlagen oder angespuckt wurden. Praktiken wie Einbehaltung der Pässe und Nichtauszahlung der Löhne weisen auf Zwangsarbeit hin.

Weit verbreitete Straflosigkeit

Für die meisten Frauen ist es keine Option, Anzeige zu erstatten. Während der Bearbeitungszeit laufen sie Gefahr, ihren rechtlichen Status, ihr Einkommen und die Unterkunft zu verlieren. Aus diesem Grund werden auch Fälle von körperlicher und sexualisierter Gewalt oftmals nicht angezeigt. Die Betroffenen benötigen eine sichere Unterkunft und ein gesichertes Auskommen für die Dauer des Prozesses. Die staatlichen Unterkünfte, die dafür sorgen sollen, sind jedoch noch nicht vollumfänglich in Betrieb.

BITTE BEACHTEN SIE DIE SPERRFRIST: Dienstag, 20. Oktober, 02:01 Uhr MESZ, frei für Dienstagsausgaben

Fragen oder zur Vermittlung von Interviews:
Presseteam Amnesty International Österreich
Martina Powell / Gesine Schmidt-Schmiedbauer
Tel.: +43 664 2359138 / +43 664 4001056
E-Mail: presse@amnesty.at