Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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Kommentar: Die OEZA nach den Nationalratswahlen – Ambition oder Niedergang? 

Angesichts eines zunehmend rauen weltpolitischen Klimas und einer partiellen Rechtsverschiebung des europäischen politischen Systems, steht auch für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit bei der Nationalratswahl im September viel auf dem Spiel.

Von Werner Raza und Lukas Schlögl (ÖFSE), Juni 2024

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PA: Italien: Migrant*innen unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert

Amnesty International berichtet von rechtswidriger Inhaftierung von Asylsuchenden und Migrant*innen unter Missachtung ihres Rechts auf Freiheit, Verstoß bei Haftbedingungen gegen internationales Recht und, dass italienische Gesetze und Praktiken internationalen Verpflichtungen widersprechen und Recht auf Asyl und Zugang zur Justiz verletzen. Kritik von Amnesty International sei umso dringlicher angesichts der Pläne Italiens, Haftanstalten in Albanien zu errichten. 

Wien (4.7.2024) – In Italien werden Migrant*innen und Asylsuchende unrechtmäßig in Haftanstalten festgehalten, die internationale Standards missachten, so Amnesty International heute in ihrer neuen öffentlichen Erklärung „Liberty and Dignity: Amnesty International’s observations on the administrative detention of migrant and asylum-seeking people in Italy“.

„Inhaftierung sollte die Ausnahme sein und das letzte Mittel darstellen. In den von uns besuchten Zentren trafen wir jedoch auf rassistisch diskriminierte Menschen, die niemals hätten inhaftiert werden dürfen. Darunter waren Menschen mit schweren psychischen Problemen. Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres politischen Engagements Asyl suchen, aber aus Ländern kommen, die die italienische Regierung willkürlich als ’sicher‘ bezeichnet. Menschen, die Verantwortung für ihre Kinder tragen oder vor geschlechtsspezifischer Gewalt oder Ausbeutung am Arbeitsplatz fliehen. Diese unnötigen Inhaftierungen beeinträchtigen das Leben, die Gesundheit und die Familien dieser Menschen“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International für Europa. 

Ausweitung migrationsbezogener Haft 

Im Jahr 2023 verabschiedete die italienische Regierung Maßnahmen, die auf eine Ausweitung der Inhaftierung von Migrant*innen abzielen. Dazu gehörten Pläne für den Bau neuer Gewahrsamseinrichtungen, die Verlängerung der maximalen Haftzeit für die Rückführung auf 18 Monate und die Anwendung von „Grenzverfahren“ auf Asylsuchende aus „sicheren Ländern“. Das führt zu einer automatischen Inhaftierung von Menschen auf der Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit und steht im Widerspruch zum internationalen Recht, das eine individuelle Prüfung verlangt.  

Angesichts dieser Entwicklungen und der fortlaufenden Berichte über menschenunwürdige Haftbedingungen und Behandlung besuchte Amnesty International im April 2024 zwei Haftzentren: Ponte Galeria (Rom) und Pian del Lago (Caltanissetta). In den Zentren traf Amnesty International unter anderem Menschen aus Tunesien, Iran, Georgien, Marokko, Peru, Ägypten, Gambia und China. Die öffentliche Erklärung von Amnesty International enthält die Ergebnisse der Besuche und die Informationen basieren auch auf Treffen mit Behörden, Anwält*innen und Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen. 

Unmenschliche Bedingungen in den Haftzentren 

Amnesty International stellte fest, dass die Bedingungen in den Zentren nicht den geltenden internationalen Gesetzen und Standards entsprachen. Administrativ bedingte Haft darf keinen strafenden Charakter haben und sollte keine gefängnisähnlichen Bedingungen auferlegen. Trotz dieser Tatsache schienen die von Amnesty International besuchten Zentren äußerst restriktiv und aus gesundheitlicher und sicherheitstechnischer Sicht unzureichend. 

Menschen konnten sich nicht frei innerhalb der Einrichtungen bewegen und benötigten Genehmigungen und Begleitung durch die Polizei. Die Möbel und Betten waren äußerst dürftig, mit Schaumstoffmatratzen auf Betonbetten. Die Badezimmer waren in schlechtem Zustand und teilweise ohne Türen. Lichtschalter wurden von Wachen bedient und Fenster waren hermetisch geschlossen. Persönliche Smartphones waren verboten. 

„Menschen sind gezwungen, ihre gesamte Zeit in eingezäunten Bereichen zu verbringen, unter Bedingungen, die in vielerlei Hinsicht schlimmer sind als im Gefängnis, und sie werden sogar eines Mindestmaßes an Autonomie beraubt. Trotz langer Haftzeiten gibt es fast keine Aktivitäten, was in Kombination mit einem Mangel an Informationen über ihre Zukunft zu enormen psychologischen Schäden bei den Inhaftierten führt,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Forderungen an italienische Behörden 

„Das Versagen der italienischen Behörden, ein wirksames System von Alternativen zur Haft einzurichten, kombiniert mit einem unzureichenden rechtlichen Verfahren, das von nicht-professionellen Richter*innen überwacht wird, führt zum Missbrauch der Haft. Italiens Gesetze und Praktiken sind nicht mit internationalem Recht und Standards vereinbar und verletzen nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch die Rechte auf Asyl, auf wirksame Rechtsmittel und auf rechtliche Unterstützung,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Diese Bedingungen verletzen das Recht der Menschen auf Würde und müssen von den italienischen Behörden verbessert werden. Pläne zum Bau neuer Zentren in Italien, kombiniert mit der Einführung obligatorischer Grenzverfahren im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts und der bevorstehenden Umsetzung des Abkommens zwischen Italien und Albanien, machen Handlungen umso dringlicher, um weitere Verstöße gegen internationales Recht zu verhindern, die eine wachsende Zahl von Menschen betreffen werden. 

„Migrationsbezogene Haft sollte nur in den außergewöhnlichsten Umständen angewendet werden. Wenn sie notwendig und verhältnismäßig ist, sollten immer zuerst alternative und weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Menschen, die internationalen Schutz suchen, dürfen nicht inhaftiert werden,“ sagte Dinushika Dissanayake.  „In den außergewöhnlichen Fällen, in denen Haft als notwendig und verhältnismäßig erachtet wird, müssen die italienischen Behörden rigorose und regelmäßige Bewertungen der Eignung der Inhaftierten für die Haft durchführen. Die Regierung muss auch sicherstellen, dass die Bedingungen in den Haftzentren die Menschenwürde wahren und angemessene, sichere Unterkünfte sowie Möglichkeiten für den Kontakt zur Außenwelt und eine sinnvolle Nutzung der Zeit bieten. Es bedarf dringend eines grundlegenden Wandels im derzeitigen strafenden Ansatz der Migrationskontrollpolitik.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

Veranstaltungshinweis: Afro-Asiatisches Institut Graz feiert 60 Jahre

1964 wurde das Afro-Asiatische Institut (AAI), welches zu einem einzigartigen Begegnungszentrum von Menschen aus verschiedensten Kulturen in der Nähe der Grazer Universitäten wurde, eröffnet. 60 Jahre später begeht das Afro-Asiatische Institut Graz am Donnerstag, 20. Juni 2024, sein Jubiläum.

Es ist ein buntes Programm, welches die Besucherinnen und Besucher am Donnerstag um 18 Uhr am Afro-Asiatischen Institut (AAI) in der Grazer Leechgasse erwartet.

Die Jubiläumsfeierlichkeit beginnt mit afrikanischen Tänzen und Musik aus dem Orient, sowie Statements der Festgäste, unter denen sich unter anderem Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl, Klubobfrau Barbara Riener (i.V. von LH Christopher Drexler) oder etwa Bürgermeisterin Elke Kahr auch ehemalige Studierende des AAI finden. Nach einer von einer internationalen Künstlergruppe geleiteten Festzeremonie, gibt es auch beim anschließenden „Fest der Menschenrechte: AKZEPT_dance“ viel zu entdecken.

Musikalische, kulinarische und kulturelle Leckerbissen sowie Mitmachstationen nehmen das Publikum, Wegbegleiter:innen, Freund:innen und Partner:innen des Instituts auf eine Reise in andere Länder und Kulturen mit, gemäß einem Leitspruch des AAI: „Reisen hilft. Zuhause auch“. So wird neben Ausstellungen und künstlerischen Interventionen beispielsweise in die Kunst des Bollywood-Tanzes, von Origami, Henna Tattoos oder etwa afrikanischen Frisuren eingeführt. Die Bandformation Montevideo unter der Leitung des ehemaligen AAI-Heimbewohners Juan Carlos Sungurlian und die die A-capella-Formation Insingizi aus Simbabwe werden ebenfalls auftreten.

Durch Diözesanbischof Josef Schoiswohl gegründet, ist das Afro-Asiatische Institut Graz ein Kommunikations- und Begegnungszentrum des interkulturellen und interreligiösen Dialoges, das vieles bietet: Wohnraum für junge Menschen aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die zum Studium in die Steiermark kommen, gesellschaftspolitische und kulturelle Impulse aus verschiedenen Ländern und Anlaufstelle für alle, die sich für die Welt interessieren. Innerhalb der vergangenen Jahrzehnte hat sich das AAI immer wieder gewandelt – architektonisch und inhaltlich galt es, stets den Bedürfnissen der jeweiligen Zeit gerecht zu werden.

60 Jahre Afro-Asiatisches Institut Graz &

AKZEPT_dance: Fest der Menschenrechte

WANN: DO, 20. Juni 2024, ab 18:00 Uhr

WO: Afro-Asiatisches Institut, Leechgasse 22-24, 8010 Graz

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: www.aai-graz.at

Rückfragehinweis:
Mag. Johannes Mindler-Steiner (Institutsleiter) // 0676/8742 3983 // j.mindler-steiner@aai-graz.at

PA: Schokolade genießen – aber ohne Kinderarbeit!

Zum 12.06.2024, dem „Internationalen Tag gegen Kinderarbeit“, fordert die Dreikönigsaktion, Hilfswerk der Katholischen Jungschar, den Nationalrat auf, Produkte mit Kinderarbeit aus den österreichischen Regalen zu verbannen. Die notwendige Maßnahme dazu ist die rasche Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes, das erst kürzlich beschlossen wurde. 

Auch Kinder haben dieser Forderung Nachdruck verliehen, indem sie in der Mitmachaktion “Kritzelnkraft gegen Kinderarbeit” ihre Vision einer Welt ohne Kinderarbeit zu Papier gebracht haben. Am 11.06.2024 werden ausgewählte Zeichnungen im Wiener Museumsquartier beim „Aktionsabend gegen Kinderarbeit“ präsentiert. Um 19:00 Uhr wird die ORF-Dokumentation „Bittersüße Schokolade – Kinderarbeit in Ghana“ als Preview gezeigt. Die Ausstrahlung folgt auch am 11.06.2024 in der Sendereihe „kreuz und quer“ (22:35 Uhr, ORF 2).

Schon gestern, am 10.06.2024, übergaben Kinder aus Paudorf, Purkersdorf und Wien ihre Zeichnungen von einer Welt ohne Kinderarbeit an Justizministerin Alma Zadić. Beeindruckt vom Engagement der Kinder meinte die Ministerin: “Vielen Dank an euch Kinder, dass ihr nicht nur an euch denkt, sondern auch an andere. Ich wünschte, die Entscheidungsträger von heute würden auch so denken wie ihr!” Die Ministerin hat sich in den letzten Jahren für die europäische Richtlinie für ein sogenanntes Lieferkettengesetz stark gemacht. Zur nationalen Umsetzung in ein österreichisches Gesetz meinte sie beim Besuch der Vertreter*innen der Initiative “Kinderarbeit stoppen”: “Wir haben noch einiges vor, damit die Welt so regenbogenfarben ausschaut, wie auf diesen Zeichnungen – für alle Kinder.” 

Weltweit müssen immer noch 160 Millionen Kinder arbeiten, um zu überleben – davon 79 Mio. unter gefährlichen Bedingungen. Dass die meisten Unternehmen nichts dagegen tun, zeigt das Beispiel der Schokoladeindustrie. Seit Jahrzehnten versprechen Nestlé & Co., Kinderarbeit im Kakaoanbau zu eliminieren. Doch um zu überleben, sind Familien gezwungen, ihre Kinder arbeiten zu lassen, statt in die Schule zu schicken. In Ghana und der Elfenbeinküste, wo der Kakao für den Schokoladekonsum in Europa großteils stammt, sind es rund 1,5 Millionen Kinder, die auf Kakaofarmen unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten müssen. Sie tragen schwere Säcke, brennen und holzen Wälder ab, öffnen die Früchte mit scharfen Macheten oder hantieren ungeschützt mit Pestiziden. 

“Kinderarbeit stoppen” und “Lieferkettengesetz rasch umsetzen”, das sind auch die dringenden Bitten von Sr. Regina Ignatia Aflah, engagierte Projektpartnerin der Dreikönigsaktion aus Ghana, an die österreichischen Nationalratsabgeordneten: „Das EU-Lieferkettengesetz bietet die Chance, endlich wirksame Maßnahmen gegen Kinderarbeit in den Lieferketten von Unternehmen zu ergreifen. Es verpflichtet große Firmen, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten zu beachten und so für existenzsichernde Einkommen der Kakaobauern-Familien zu sorgen. Das ist wesentlich, damit Kinder zur Schule gehen können, anstatt zu arbeiten, und so dauerhaft aus der Armutsschleife auszusteigen.“ Ihr offener Brief an die österreichischen Nationalratsabgeordneten kann von den Menschen in Österreich mitunterzeichnet werden – auf www.kinderarbeitstoppen.at/offener-brief

Die Initiative „Kinderarbeit stoppen” – bestehend aus der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, FAIRTRADE Österreich, Solidar Austria (ÖGB), Jugend Eine Welt, Kindernothilfe Österreich und Butterfly Rebels – setzt sich seit Jahren dafür, Kinderarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen wirksam zu stoppen.

Fotos vom Termin bei Justizministerin Alma Zadić finden Sie unter: https://flic.kr/s/aHBqjBupzd

Weitere Infos und Fotos finden Sie auf www.kinderarbeitstoppen.at/presse  

Hintergrundinfos zu Kinderarbeit in der Schokoladeindustrie: www.kinderarbeitstoppen.at/unsere-ziele

Infos und Beispiele der Mitmachaktion „Kritzelkraft: www.kinderarbeitstoppen.at/mach-mit

PA: Film „BAAVGAI BOLOHSON“ gewinnt Südwind-Filmpreis 2024

Anlässlich des 33. Internationalen Filmfestivals Innsbruck (IFFI) vergab die IFFI-Jugendjury, zusammengesetzt aus 10 Schüler:innen der AHS und BHS, einer Studierenden sowie einem Absolventen des Freiwilligen Umweltjahres/Zivildienstes, den mit 1.500 Euro dotierten Südwind-Filmpreis an Zoljargal Purevdash und ihren Film „Baavgai Bolohson“. Die Preisverleihung fand im Leokino Innsbruck statt.

Die Diskussionen der Jurymitglieder gingen über mehrere Stunden, aber schlussendlich war die Entscheidung eindeutig: Der diesjährige Südwind-Filmpreis geht an die Regisseurin Zoljargal Purevdash und ihren Film „Baavgai Bolohson“ (Wenn ich nur Winterschlaf halten könnte).

Der Gewinnerfilm, der den harten Alltag des im mongolischen Ulanbaator lebenden Teenagers Ulzii portraitiert, setzte sich bei der Jurysitzung klar durch. Die realistische Darstellung der Lebenswelt von Ulzii und seiner persönlichen Entwicklung, die ganz ohne Klischees und Sozialromantik auskommt, beeindruckte die Jurymitglieder und weckte Empathie. Der offene Schluss machte nachdenklich.

Auch im Bewerb waren die Filme „Banel & Adama“ von Ramata-Toulaye Sy, „Still Liv“ von Malene Choi und „Las Hijas“ von Kattia González Zúñiga.

Die IFFI-Jugendjury, die seit 2001 im Rahmen des Internationalen Filmfestivals Innsbruck einen Preis vergibt, bestand heuer aus insgesamt 14 Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen: 12 Schüler:innen (AHS und BHS) sowie einer Studierenden und einem Absolventen des Freiwilligen Umweltjahres. Die jungen Juror:innen hatten die Gelegenheit, sich bei einem Südwind-Workshop grundlegendes Wissen und Instrumente zur Analyse von Filmen und Filmsprache anzueignen. Zum vierzehnten Mal stiftet die entwicklungspolitische Organisation Südwind Tirol den mit 1.500 Euro dotierten und aus Spenden finanzierten Südwind-Filmpreis.

„Mit diesen Preis wollen wir unsere Wertschätzung für das Filmschaffen in oft vernachlässigten Ländern und Weltregionen und für ein Art-Hous Kinos abseits des Mainstreams ausdrücken“, erklärte Adelheid Unterhofer, Vorsitzende von Südwind Tirol bei der Preisverleihung im Leokino.

Die IFFI-Jugendjury begründete die Wahl folgendermaßen:

Der Südwind-Preis 2024 der Jugendjury geht an einen Film, der den harten Alltag in Armut realistisch darstellt. Die Hauptfigur – selbst noch ein Teenager – versucht in Abwesenheit elterlicher Unterstützung mit Stolz und Härte das Überleben der jüngeren Geschwister zu sichern und parallel dazu seine eigene schulische Begabung nicht aufzugeben. Erst im Laufe der Handlung gelingt es ihm, die Hilfe anderer anzunehmen und Solidarität zuzulassen. Bildung wird hier zwar als ein möglicher Ausweg aus der Armut präsentiert, der Film ist jedoch realistisch genug zu zeigen, dass auch diese Lösung keine Befreiung, ja, vielleicht nicht einmal eine Lösung ist. Viele Details, der genaue Blick auf die Hauptfigur und ihr Umfeld, aber auch die Momente der Leichtigkeit und Unbeschwertheit haben uns beeindruckt. Und so hat uns dieser Film – ganz einfach und ganz ohne Klischees oder Sozialromantik – zum Mitfühlen, aber vor allem auch zum Nachdenken gebracht. Wir freuen uns also, den Südwind Preis 2024 an Zoljargal Purevdash für ihren Film BAAVGAI BOLOHSON / IF ONLY I COULD HIBERNATE vergeben zu dürfen.

BAAVGAI BOLOHSON (WENN ICH NUR WINTERSCHLAF HALTEN KÖNNTE)
2023, Mongolei/Frankreich/Schweiz/Katar

Dank seiner außerordentlichen Begabung in Physik hat Ulzii die Chance, ein Stipendium für eine angesehene Schule zu bekommen. Er ist fest entschlossen, es zu schaffen, doch der Winter im Jurtenviertel von Ulaanbaatar ist hart, die Mutter fortgegangen und für die jüngeren Geschwister gilt es zu sorgen. Nicht oft erzählt ein so einfühlsames Coming-of-Age-Drama noch dazu die universelle Geschichte eines gesellschaftlichen Dilemmas: Bildung kann der Schlüssel sein, um aus der Armut zu entkommen. Doch sie erfordert viel Zeit. Und viel Zeit haben eben nur jene, die Geld haben.

Bildmaterial vom Gewinnerfilm und von der Preisverleihung finden sie
HIER.

Mehr Infos zum IFFI bzw. zu weiteren Wettbewerben und Siegerfilmen:
www.iffi.at

Für Rückfragen:  Caroline Sommeregger
Tel.: 0650 414 57 80
caroline.sommeregger@suedwind.at 

PA: Amnesty-Bericht: Behörden und Großkonzerne im Kongo missachten Recht auf gesunde Umwelt

Die kongolesischen Behörden und drei Industrieunternehmen haben gegen internationale Menschenrechtsnormen und innerstaatliche Standards verstoßen, indem sie u. a. das Recht auf eine gesunde Umwelt missachtet haben. Dies zeigt ein neuer Bericht von Amnesty International, der die möglichen Folgen von Öllecks und Rauchemissionen auf die Gesundheit und sozioökonomische Situation von Anwohner*innen analysiert.

Im Fokus des englischsprachigen Berichts In the shadow of industries in the Republic of Congo stehen die Aktivitäten von zwei Ölkonzernen und einer Recyclingfirma in den Departements Pointe-Noire und Kouilou: mehrere Fälle von Boden- und Wasserverschmutzung durch Ölaustritt sowie Rauchemissionen aus Aluminium- und Bleiöfen werden beleuchtet. Der Bericht zeigt auch auf, dass die Menschen, die in der Nähe der Ölfördergebiete in der Küstenregion leben, nur unzureichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und Trinkwasser haben.

Der Amnesty-Bericht unterstreicht auch, wie sehr es bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Kontrollen an Transparenz fehlt, da diese nicht veröffentlicht werden. Überdies gibt es von Behörden und Konzernen nur begrenzt Informationen über Umweltkatastrophen und die ergriffenen Maßnahmen. Dadurch können etwa NGOs ihre Überwachungsfunktion nicht wirksam wahrnehmen.

Gesundheitsprobleme nach Ölverschmutzung

Nahe der Stadt Pointe-Noire haben die Aktivitäten der Firma TotalEnergies EP Congo, einer Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens TotalEnergies, seit 1972 zu mindestens drei Zwischenfällen geführt, zuletzt im Jahr 2011, als Rohöl in die Lagune von Loubi gelangte. Das Unternehmen erläuterte Maßnahmen, die zur Reinigung der Lagune und zur Informatione der Anwohner*innen ergriffen worden waren, aber dennoch kritisierten viele weiterhin die Umweltverschmutzung und den Mangel an Informationen.

Die Ölfirma beharrt darauf, dass die im Jahr 2021 durchgeführten Wasseranalysen keine Unregelmäßigkeiten aufgewiesen hätten und dass das Unternehmen regelmäßige Tests zur Kontrolle der Grundwasserqualität durchführe. Allerdings sind die entsprechenden Ergebnisse bisher nicht veröffentlicht worden. Mehrere Menschen berichteten, dass sie nach dem Verzehr von Fisch aus der Lagune Durchfall bekamen.

In Banga Kayo, 30 km von Pointe-Noire entfernt, werfen die Einwohner*innen dem chinesischen Öl- und Gasunternehmen Wing Wah vor, den Fluss Loémé zu verschmutzen. Sie verweisen auf die mangelnde Transparenz bei den Reparaturmaßnahmen im Zuge von Zwischenfällen. Der letzte Vorfall war im Dezember 2022 ein Leck in der Pipeline, die Banga Kayo mit dem Offshore-Ölterminal Djeno verbindet. Die Aktivitäten von Wing Wah wurden vom Umweltministerium mehrmals ausgesetzt und dann wieder gestattet, ohne dass die Öffentlichkeit darüber informiert wurde, ob der Konzern Maßnahmen zur Entschädigung der Betroffenen und Verhinderung künftiger Vorfälle getroffen hatte.

Bluttests zeigen mögliche Bleiverseuchung

In Vindoulou, am Stadtrand von Pointe-Noire, prangern Anwohner*innen seit Jahren den Rauch an, der aus der Fabrik der Firma Metssa Congo, einer Tochtergesellschaft des indischen Konzerns Metssa, stammt. Die Recyclinganlage, die 50 Meter von einer Schule entfernt steht, stellt vor allem Bleibarren für den Export her. Im März 2023 wurden von 18 Personen, die in der Nähe der Fabrik leben, Blutproben entnommen und mit Unterstützung von Amnesty International in einem unabhängigen Labor analysiert. Alle Blutproben wiesen Bleikonzentrationen auf, die weit über dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als sicher eingestuften Wert lagen. Mehrere Einwohner*innen erklärten, dass die Kinder häufig husten und sich erbrechen, vor allem wenn der Rauchausstoß sehr stark ist.

Metssa Congo gibt an, die nötigen Maßnahmen zur Aufbereitung der Emissionen ergriffen zu haben. Vor dem Bau der Fabrik im Jahr 2013 hat Metssa Congo keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, was gegen kongolesisches Recht verstößt. Trotzdem gewährten die Behörden dem Konzern eine Betriebslizenz. Laut eigenen Angaben hat das Unternehmen 2018 seine Standortlizenz erhalten und erst 2023, also zehn Jahre nach Betriebsaufnahme, eine Umweltverträglichkeitsbescheinigung bekommen.

Maßnahmen aller Beteiligten erforderlich

„Während die kongolesische Gesetzgebung zu Umweltfragen als recht fortschrittlich gilt, zeigen unsere dokumentierten Fälle, dass die Behörden ihrer Pflicht zum Schutz der Rechte der Menschen, die in der Nähe von Industrieanlagen leben, nicht gerecht werden“, sagte Samira Daoud, Regionaldirektorin für West- und Zentralafrika bei Amnesty International.

„Da die Republik Kongo plant, ihre industriellen Aktivitäten zu diversifizieren, fordert Amnesty International den kongolesischen Staat auf, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen verantwortungsvoll handeln und ihre Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte einhalten. Die internationalen Partner sollten sicherstellen, dass die Unternehmen aus ihrem eigenen Land und ihre Tochtergesellschaften die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einhalten“, so Samira Daoud.

Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
presse@amnesty.at

PA: Todesstrafe: Zahl der Hinrichtungen steigt auf den höchsten Stand seit fast zehn Jahren

Die Zahl der Hinrichtungen ist im Jahr 2023 auf den höchsten Stand seit fast zehn Jahren gestiegen, mit einem starken Anstieg im Mittleren Osten, so Amnesty International heute bei der Veröffentlichung ihres Jahresberichts über die weltweite Anwendung der Todesstrafe.

Den Bericht finden Sie hier.

London/Wien, 29.05.2024 – Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.153 Todesurteile vollstreckt, wobei die Tausenden von Hinrichtungen, die in China vermutet werden, nicht berücksichtigt sind. Dies ist die höchste von Amnesty International registrierte Zahl seit dem Jahr 2015, in dem mindestens 1.634 Hinrichtungen stattfanden. Gleichzeitig sank die Zahl der Länder, in denen im Jahr 2023 Hinrichtungen vollstreckt wurden, auf den niedrigsten Stand, den Amnesty International je verzeichnet hat.

„Der hohe Anstieg der registrierten Hinrichtungen ist vor allem auf den Iran zurückzuführen. Die iranischen Behörden legten 2023 eine grobe Missachtung menschlichen Lebens an den Tag. Die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten nahm im Iran ebenfalls erheblich zu. Dies zeigt deutlich, dass die am stärksten marginalisierten und in Armut lebenden Bevölkerungsgruppen im Iran auch mittels der Todesstrafe diskriminiert werden“, sagte Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Trotz der Rückschläge, sind die Länder, die immer noch Hinrichtungen durchführen, zunehmend isoliert. Unser Einsatz gegen diese lebensverachtende Strafe zeigt Wirkung. Wir werden weitermachen, bis die Todesstrafe weltweit abgeschafft ist.“

Die fünf Länder mit den meisten Hinrichtungen im Jahr 2023 waren China, Iran, Saudi-Arabien, Somalia und die USA. Auf den Iran allein entfielen 74 % aller registrierten Hinrichtungen, auf Saudi-Arabien 15 %. Somalia und die USA führten im Jahr 2023 eine erhöhte Anzahl von Hinrichtungen durch.

Die Zahl der weltweit verhängten Todesurteile stieg im Jahr 2023 um 20 % auf insgesamt 2.428.

Extrem hohe Zahl an Hinrichtungen im Iran

Im Iran setzten die Behörden die Todesstrafe verstärkt ein, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen, und führten Hinrichtungen im ganzen Land durch. Mindestens 853 Menschen wurden hingerichtet, was einem Anstieg von 48 % gegenüber 576 vollstreckten Todesurteilen im Jahr 2022 entspricht.

Die Hinrichtungen betrafen in unverhältnismäßiger Weise die Minderheit der Belutsch*innen. Auf sie entfielen 20 % der registrierten Hinrichtungen, obwohl sie nur etwa 5 % der iranischen Bevölkerung ausmachen. Unter den Hingerichteten waren mindestens 24 Frauen und mindestens fünf Personen, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat gemäß der Kinderrechtskonvention noch minderjährig – d.h. unter 18 Jahre alt – waren.

Von den registrierten Hinrichtungen im Iran wurden mindestens 545 völkerrechtswidrig für Taten vollstreckt, die nach internationalem Recht nicht mit der Todesstrafe geahndet werden dürften, darunter Drogendelikte, Raub und Spionage. Die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten stieg sprunghaft an und machte 56 % der registrierten Hinrichtungen im Jahr 2023 aus, ein Anstieg um 89 % gegenüber den 255 Hinrichtungen im Jahr 2022.

Rückschläge in den USA und Subsahara-Afrika

In den USA sind die Fortschritte ins Stocken geraten, da die Zahl der Hinrichtungen von 18 auf 24 gestiegen ist. In den US-Bundesstaaten Idaho und Tennessee wurden Gesetzesentwürfe zur Durchführung von Hinrichtungen durch Erschießungskommandos eingebracht, während das Parlament des Bundesstaates Montana eine Maßnahme zur Ausweitung der bei tödlichen Injektionen verwendeten Substanzen prüfte. In South Carolina wurde ein neues Gesetz unterzeichnet zur Geheimhaltung der Identität von Personen oder Einrichtungen, die an der Vorbereitung oder Durchführung von Hinrichtungen beteiligt sind.

„Gewisse US-Bundesstaaten zeigten ein bedenkliches Bekenntnis zur Todesstrafe und die traurige Absicht, Ressourcen in die Tötung von Menschen zu stecken. Hinrichtungen mittels der grausamen neuen Methode des Erstickens durch Stickstoff wurden ebenfalls aufgenommen. Alabama hat diese unerprobte Methode Anfang dieses Jahres angewandt, um Kenneth Smith zu töten, nur 14 Monate nachdem er einen verpfuschten Hinrichtungsversuch überlebt hatte“, sagte Shoura Hashemi.

„Präsident Biden muss sein Versprechen halten, die Todesstrafe auf Bundesebene abzuschaffen, und nicht länger zögern.“

Weitere Rückschläge gab es andernorts, so stiegen die registrierten Todesurteile und Hinrichtungen in Afrika südlich der Sahara im Jahr 2023 sprunghaft an. Die Zahl der registrierten Hinrichtungen in der Region hat sich von 11 im Jahr 2022 auf 38 im Jahr 2023 mehr als verdreifacht.

Die Zahl der registrierten Todesurteile stieg drastisch um 66 % von 298 im Jahr 2022 auf 494 im Jahr 2023. Kein Land in der Region hat die Todesstrafe im Jahr 2023 abgeschafft.

Staatliche Geheimhaltung seitens China

Aufgrund der staatlichen Geheimhaltung enthalten die Zahlen von Amnesty International keine Informationen über die vermutlich Tausenden von Menschen, die in China hingerichtet wurden. Amnesty geht davon aus, dass China nach wie vor weltweit die meisten Menschen hinrichtet. Die Organisation kann aus den gleichen Gründen auch keine Zahlen zu Nordkorea und Vietnam vorlegen – beides Länder, von denen angenommen wird, dass sie in großem Umfang Menschen hinrichten.

In China wurden Berichte in den staatlichen Medien genutzt, um die Menschen daran zu erinnern, dass Verbrechen wie Drogenhandel und Bestechung hart bestraft werden und zur Hinrichtung führen können, während Nordkorea ein neues Gesetz einführte, das die Todesstrafe als mögliche Strafe für diejenigen vorsah, die nicht die koreanische Muttersprache verwenden. Währenddessen verhängte Myanmar weiterhin in geheimen und äußerst unfairen Verfahren Todesurteile vor Militärgerichten.

Trotz Rückschlägen weitere Fortschritte

Trotz des rückschrittlichen Vorgehens einiger weniger wurden weitere Fortschritte erzielt. Bis heute haben 112 Länder die Todesstrafe vollständig abgeschafft, und insgesamt haben 144 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.

In 16 Ländern wurden Hinrichtungen registriert, die niedrigste von Amnesty International bislang verzeichnete Zahl. In Belarus, Japan, Myanmar und dem Südsudan, die alle im Jahr 2022 Hinrichtungen vollstreckt haben, wurden 2023 keine Hinrichtungen verzeichnet.

„Die inhärente Diskriminierung und Willkür, die die Anwendung der Todesstrafe kennzeichnen, verschlimmern lediglich die Menschenrechtsverletzungen in allen Rechtssystemen. Die kleine Minderheit von Ländern, die an der Todesstrafe festhält, muss mit der Zeit gehen und die Strafe ein für alle Mal abschaffen“, sagte Shoura Hashemi.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

PA: China: Belästigung und Überwachung chinesischer Studierender im Ausland

Chinesische Behörden drangsalieren und überwachen junge Menschen aus China und Hongkong, die im Ausland studieren. Die chinesische Regierung versucht so, Studierende davon abzuhalten, sich zu ‚sensiblen‘ oder politischen Themen zu äußern, so Amnesty International.

Für den Bericht „On my campus, I am afraid“ hat Amnesty International mit chinesischen Studierenden in Europa und Nordamerika gesprochen, die berichteten, sie seien während der Teilnahme an Protestaktionen oder sonstigen Veranstaltungen fotografiert und beschattet worden. Viele gaben an, dass ihre Familien in China ebenfalls bedroht wurden – in Verbindung mit dem Aktivismus der Studierenden im Ausland. 

„Dieser Bericht zeichnet ein erschreckendes Bild davon, wie die Regierungen Chinas und Hongkongs versuchen, Studierende selbst dann in ihrer freien Meinungsäußerung einschränken, wenn sie Tausende Kilometer von zu Hause entfernt sind. Folglich leben viele Studierende in ständiger Angst“, sagte Sarah Brooks, Expertin für China bei Amnesty International. 

„Um den Einsatz für Menschenrechte zu unterdrücken, nehmen die chinesischen Behörden Studierende aus China und Hongkong in zahlreichen Universitäten im Ausland ins Visier. Diese Art der länderübergreifenden Repression durch China stellt eine ernste Bedrohung für den freien Gedankenaustausch dar, der das Herzstück der Forschungsfreiheit ist. Regierungen und Universitäten müssen mehr tun, um dem entgegenzuwirken.“

Der neue Amnesty-Bericht erfasst auf bisher beispiellose Weise, wie die chinesische Regierung Studierende an ausländischen Universitäten ihrem System der Unterdrückung unterwirft. Amnesty International führte ausführliche Interviews mit 32 chinesischen Studierenden – zwölf davon aus Hongkong – an Universitäten in acht Ländern: Belgien, Kanada, Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, den Niederlanden und den USA. 

Überwachung, Zensur und Verfolgung von Familienmitgliedern 

Fast ein Drittel der Interviewten gab an, dass chinesische Staatsbedienstete ihre Familien schikaniert haben, um Kritik an der Regierung durch die Studierenden im Ausland zu verhindern. Den Familienmitgliedern auf dem chinesischen Festland wurde damit gedroht, ihre Pässe einzuziehen, ihnen zu kündigen, ihre Möglichkeiten auf Beförderung und Erhalt von Rentenleistungen oder sogar ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken. In mindestens drei Fällen wurden Familienangehörige in China von der Polizei unter Druck gesetzt oder angewiesen, ihren Kindern die finanzielle Unterstützung zu entziehen, um diese zum Schweigen zu bringen.

Mehrere Studierende berichteten Amnesty International, dass sie überzeugt seien, im Ausland von den chinesischen Behörden oder deren Vertreter*innen überwacht worden zu sein. Fast die Hälfte der Gesprächspartner*innen gab an, dass Personen sie bei Veranstaltungen wie Protesten fotografiert oder anderweitig aufgenommen haben, und sie annehmen, dass diese im Auftrag des chinesischen Staates handelten. 
 
Zwar konnten die Studierenden die Identität dieser Personen nicht eindeutig nachweisen, doch die Recherchen von Amnesty zeigten ein Muster nahezu identischer Überwachungsformen an verschiedenen Orten und in verschiedenen Situationen auf, was den Berichten der Studierenden Glaubwürdigkeit verlieh. 

„Für viele chinesische Studierende bietet ein Auslandsaufenthalt die Möglichkeit, sich frei zu entfalten, ohne im politischen und akademischen Diskurs denselben Beschränkungen wie in ihrem Heimatland unterworfen zu sein. Die Recherchen von Amnesty International zeigen jedoch, dass diese jungen Leute der Unterdrückung durch die Regierung selbst außerhalb Chinas nicht entkommen können“, erklärt Sarah Brooks. 

„Die chinesischen Behörden haben eine ausgefeilte Strategie entwickelt, um die Menschenrechte von Studierenden überall auf der Welt zu beschneiden. Die Überwachung von Studierenden im Ausland und die gezielte Drangsalierung ihrer in China lebenden Familienangehörigen ist eine systematische Taktik, um chinesische Staatsbürger*innen aus der Ferne zu kontrollieren.“ 

Weltweite Kontrolle durch „Great Firewall“ 

Die chinesischen Behörden überwachen Studenten im Ausland auch mit Hilfe des chinesischen Internet-Kontrollsystems, auch bekannt als „Great Firewall“. Dadurch sind Studierende für die Kommunikation mit ihren Verwandten und Freund*innen in China auf Internetanwendungen angewiesen, die von der Regierung abgesegnet und daher anfällig für Überwachung sind. 

Mehr als die Hälfte der von Amnesty interviewten Studierenden gab an, bei Gesprächen und Beiträgen auf digitalen Plattformen Selbstzensur zu üben, aus Sorge, dass die chinesischen Behörden ihre Aktivitäten überwachen könnten. Dies galt auch für nicht-chinesische Social-Media-Plattformen wie X, Facebook und Instagram. Mehrere Studierende hatten einschlägige Nachweise für diese Art der digitalen Überwachung. So legte die Polizei in China den Eltern einer*s Studierenden deren WeChat-Konversationen mit Familienangehörigen vor.  

Fast ein Drittel der befragten Studierenden hatte auf chinesischen Social-Media-Plattformen wie WeChat im Ausland eine ähnlich starke Zensur erlebt wie in Festlandchina. Einige versuchten, Social-Media-Konten über ausländische Telefonnummern zu registrieren, sahen sich aber dennoch mit Zensur konfrontiert. Das WeChat-Konto eines*r Studierenden wurde vorübergehend gesperrt, nachdem er*sie über eine Protestaktion in Deutschland gegen die Null-Covid-Strategie der chinesischen Regierung berichtet hatte.  

Klima der Angst auf dem Campus 

Praktisch alle Studierenden, mit denen Amnesty International gesprochen hat, gaben an, dass sie ihre sozialen Interaktionen im Ausland in irgendeiner Weise selbst zensierten, weil sie sich vor Vergeltungsmaßnahmen der chinesischen Behörden fürchteten. Die meisten von ihnen erklärten, dass sie ihre Unterrichtsbeiträge einschränkten, weil sie das Risiko sahen, dass ihre Beiträge und Meinungen den chinesischen Behörden gemeldet werden könnten.

Ein Drittel der Studierenden gab an, dass dieses Risiko sie dazu veranlasste, den Schwerpunkt ihres Studiums zu ändern oder eine mögliche akademische Laufbahn ganz aufzugeben. 

Mehr als die Hälfte der Studierenden gab an, unter psychischen Problemen zu leiden, die von Stress und Trauma bis hin zu Paranoia und Depressionen reichten und in einem Fall zu einem Krankenhausaufenthalt führten. Acht Studierende gaben im Gespräch mit Amnesty International an, nicht mehr mit ihren Verwandten in China zu kommunizieren, um sie vor Repressalien durch die chinesischen Behörden zu schützen. Dadurch fühlten sie sich abgeschnitten und einsam.  

Fast die Hälfte der Studierenden gab an, Angst vor der Rückkehr in ihre Heimat zu haben, und sechs von ihnen erklärten, sie sähen keine andere Möglichkeit, als nach ihrem Studium politisches Asyl zu beantragen, da sie befürchteten, bei einer Rückkehr nach China verfolgt zu werden.  

Universitäten leisten keine ausreichende Unterstützung  

Schätzungen zufolge studieren mehr als 900.000 Chines*innen im Ausland. Amnesty International fordert die Gastgeberländer und Universitäten auf, mehr zu unternehmen, um die Rechte jener Studierenden zu schützen, denen länderübergreifende Unterdrückung droht. Staaten, in denen sich Studierende aus China oder Hongkong aufhalten, haben die Pflicht, internationale Studierende zu schützen. 

„Dieser Bericht kann und sollte die Regierungen der Aufnahmeländer dazu bringen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um dem beschriebenen Klima der Angst unter chinesischen Studierenden entgegenzuwirken. So könnten beispielsweise Aufklärungsmaßnahmen ergriffen und Mechanismen zum Anzeigen entsprechender Vorfälle eingerichtet werden. Zudem sollten die Regierungen diese Übergriffe öffentlich anprangern“, sagte Sarah Brook.  

„Universitäten in Europa und Nordamerika sind sich der länderübergreifenden Unterdrückung und des daraus resultierenden lähmenden Klimas auf ihrem Campus oft nicht bewusst und sind entsprechend schlecht aufgestellt, um damit umzugehen.“ 

Anfang 2024 wandte sich Amnesty International an 55 führende Universitäten in den acht untersuchten Ländern, um sich nach den bestehenden Vorkehrungen zum Schutz von Studierenden vor länderübergreifender Repression zu erkundigen. Einige Universitäten hatten zwar Ressourcen für die Unterstützung der Menschenrechte von Studierenden im Allgemeinen bereitgestellt, doch die meisten dieser Ressourcen schienen nicht geeignet zu sein, um die in dem Bericht aufgezeigten Probleme chinesischer Studierender wirksam anzugehen. 

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

Somalia: Tod von 23 Zivilist*innen bei türkischen Drohnenangriffen könnte Kriegsverbrechen darstellen

23 Zivilist*innen bei Militärschlägen durch türkische Drohnen im März getötet, darunter vierzehn Kinder. Wahllose Angriffe können Kriegsverbrechen darstellen. Amnesty International fordert Aufarbeitung und Entschädigung für Familien der Opfer.

Im Zuge einer somalischen Militäroperation, die von türkischen Drohnen unterstützt wurde, wurden bei zwei Angriffen 23 Zivilist*innen getötet. Amnesty International fordert auf der Grundlage ihrer Untersuchung die Verfolgung dieser Angriffe als Kriegsverbrechen.

Unter den Zivilist*innen, die bei den Angriffen am 18. März 2024 getötet wurden, waren 14 Kinder, fünf Frauen und vier Männer. Weitere 17 Zivilist*innen wurden bei den Angriffen verletzt: 11 Kinder, zwei Frauen und vier Männer. Alle stammen aus dem marginalisierten Clan der Gorgaarte, der zur größeren Gemeinschaft der Jareer gehört.

„Die somalische und die türkische Regierung müssen diese tödlichen Angriffe als Kriegsverbrechen untersuchen und den rücksichtslosen Angriffen auf Zivilist*innen ein Ende setzen“, sagte Tigere Chagutah, Regionaldirektorin von Amnesty International für das östliche und südliche Afrika.

„In Somalia hat die Zivilbevölkerung viel zu oft die Hauptlast des Leids im Krieg getragen. Diese entsetzlichen Todesfälle dürfen nicht übersehen werden. Die geschädigten Überlebenden und ihre Familien verdienen Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung.“

Amnesty International befragte aus der Ferne 12 Personen, darunter vier Überlebende und Augenzeug*innen sowie vier Familienangehörige von Opfern. Zusätzlich prüfte die Organisation Satellitenbilder und medizinische Berichte, analysierte Fotos von Opfern und Waffenteilen und verortete Videos vom Ort der Angriffe und von türkischen Drohneneinsätzen am internationalen Flughafen von Mogadischu.

Anhand der Fotos der Munitionsreste konnte Amnesty International bestätigen, dass der Angriff mit MAM-L-Gleitbomben durchgeführt wurde, die von TB-2-Drohnen abgeworfen werden. Beide werden von der Türkei hergestellt.

Tödliche Angriffe

Die Angriffe trafen die Farm Jaffey, etwa drei Kilometer westlich des Dorfes Bagdad in der Region Lower Shabelle, zwischen 20.00 und 20.30 Uhr. Überlebende und Anwohner*innen berichteten Amnesty International, dass die Drohnenangriffe auf schwere Bodenkämpfe folgten, die zuvor an diesem Tag zwischen der bewaffneten Gruppe Al-Shabaab und somalischen Sicherheitskräften in der Nähe der Dörfer Jambaluul und Bagdad begonnen hatten.

Während der Zusammenstöße am 18. März waren Berichten zufolge Al-Shabaab-Kämpfer in Bagdad anwesend. Ein erster Drohnenangriff traf gegen 19.30 Uhr eine Moschee im Osten von Bagdad, zerstörte das Gebäude und beschädigte nahe gelegene Häuser. Amnesty International war nicht in der Lage, unabhängig zu überprüfen, wer in der Moschee getroffen wurde oder ob es dabei Verletzte oder Tote gab.

Nach diesem Angriff flüchteten Augenzeug*innen zufolge zahlreiche Zivilist*innen auf die Jaffey-Farm, um Schutz zu suchen. Bei dem ersten Angriff auf die Farm wurden mehrere Zivilist*innen getötet und verletzt. Bei einem zweiten Angriff, etwa 30 Minuten später, wurden weitere Zivilist*innen getötet und verletzt, die gekommen waren, um Überlebende des ersten Angriffs zu bergen.

Angriffe, bei denen nicht zwischen militärischen Zielen und zivilen Objekten unterschieden wird, sind willkürlich und stellen Kriegsverbrechen dar.

Mangelnde Rechenschaft

Am 19. März gab das somalische Informationsministerium bekannt, dass in Zusammenarbeit mit „internationalen Partnern“ über 30 Al-Shabaab-Kämpfer in den Dörfern Bagdad und Baldooska getötet worden seien. In der Erklärung hieß es, die Operation sei eine Reaktion auf Geheimdienstberichte über einen bevorstehenden Angriff der Al-Shabaab auf Somalier*innen.

Es ist unklar, ob türkische oder somalische Streitkräfte zum Zeitpunkt der Angriffe auf die Jaffey-Farm die Kontrolle über die TB-2-Drohne hatten. Eine Quelle in der somalischen Regierung teilte Amnesty International mit, dass Angehörige der Nationalen Nachrichten- und Sicherheitsbehörde die TB-2 bei Kampfeinsätzen gegen Al-Shabaab fliegen. Im Jahr 2022 berichtete das UN-Expert*innengremium für Somalia jedoch, dass die Türkei nach Angaben der türkischen Regierung die Drohnen nicht unter Verletzung des UN-Waffenembargos nach Somalia geliefert hat, sondern die Drohnen selbst „im Kampf gegen den Terrorismus“ einsetzt.

Ebenfalls im Jahr 2022 erklärte Ahmed Malim Fiqi, der damalige Innenminister Somalias und heutige Außenminister, dass die Drohnen von türkischen Streitkräften betrieben werden, während die somalischen Kommandant*innen die Ziele bestimmen.

In den letzten Jahren hat die Türkei militärische Ausrüstung und Unterstützung für Somalia bereitgestellt. Satellitenbilder und Videos, die von Amnesty Internationals Crisis Evidence Lab geolokalisiert wurden, zeigen türkische TB-2-Drohnen auf der Startbahn des internationalen Flughafens von Mogadischu bereits am 12. September 2022.

Am 5. April schrieb Amnesty International an die Regierungen Somalias und der Türkei und bat um Informationen über den Angriff vom 18. März, einschließlich der Frage, welche militärischen Kräfte die Drohne zum Zeitpunkt des Angriffs kontrollierten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung haben beide Regierungen nicht geantwortet.

Hintergrund

Der bewaffnete Konflikt zwischen der Regierung Somalias und Al-Shabaab hat weiterhin verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung des Landes, wobei alle Konfliktparteien schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begehen.

Die somalische Regierung hat in der Vergangenheit keine Wiedergutmachung für zivile Opfer von Militäraktionen geleistet und auch keine Wiedergutmachung von ausländischen Parteien eingefordert, wenn diese an unrechtmäßigen Angriffen beteiligt waren. Zudem wurden in der Vergangenheit Verstöße gegen marginalisierte Gemeinschaften, wie den Gorgaarte-Clan, häufig missachtet.

Amnesty International hat eine Reihe von Luftangriffen des US-Afrika-Kommandos (AFRICOM) dokumentiert, bei denen somalische Zivilist*innen getötet und verletzt wurden, darunter viele, die offensichtlich gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen haben. Am 5. April schrieb Amnesty International an AFRICOM und fragte, ob die US-Streitkräfte an der Operation vom 18. März gegen Al-Shabaab beteiligt waren. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag keine Antwort vor.

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Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
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Pressekonferenz: Pressefreiheitsindex

Präsentation 2024 von Reporter Ohne Grenzen

Das vergangene Jahr brachte zahlreiche Ereignisse weltweit hervor, doch in Bezug auf die österreichische Medienpolitik lässt sich ein beständiges Muster erkennen: Stillstand. Die Herausforderungen, die bereits vor zwei Jahren zu einem Abstieg im Ranking geführt hatten, blieben weitgehend ungelöst. Trotz zahlreicher Ankündigungen von Verbesserungen, wie etwa Entwürfen zur Medientransparenz-Novelle, zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes und zur Reform des ORF, bleibt die Realität ernüchternd. Denn neben diesen Ankündigungen hat sich das politisch feindselige Klima gegenüber Journalist*innen verstärkt und die gesellschaftliche Ablehnung zugenommen.

Wie wird sich diese Entwicklung auf das mit Spannung erwartete Pressefreiheits-Ranking von Reporter ohne Grenzen (RSF) auswirken?

Präsentiert wird das Ranking auch dieses Jahr wieder am Welttag der Pressefreiheit, 3. Mai 10:00 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz im Presseclub Concordia, geleitet von RSF-Österreich-Präsident Fritz Hausjell

Nach zwei Jahren seit der Einführung der neuen Methodik stellt sich die Frage, wie sich Österreich in diesem neuen Umfeld positioniert und welche Faktoren die weltweite Pressefreiheit beeinflussen. Sind die nordischen Länder erneut führend oder gibt es neue Aufsteiger? Gibt es gemeinsame Trends oder Muster in der weltweiten Entwicklung der Pressefreiheit? Diese und andere Fragen werden wir gemeinsam erkunden, um ein umfassendes Bild der aktuellen Situation zu erhalten.

Rückfragen:
Christin Edlinger, info@rog.at