Archiv der Kategorie: Menschenrechte

PA: Jugend Eine Welt: Dürre und neue Kämpfe verschärfen Hungerkrise in Tigray

Jugend Eine Welt warnt anlässlich des Welternährungstags vor Hungerkatastrophe in Nordäthiopien | Projektpartner setzen Hilfe vor Ort trotz schwieriger Sicherheitslage fort.

Ausgebliebener Regen, massive Ernteausfälle und erneut aufgeflammte bewaffnete Auseinandersetzungen verschärfen die humanitäre Krise in der nordäthiopischen Region Tigray. Beispielgebend für eine „vergessene Krise“ warnt die österreichische Entwicklungsorganisation Jugend Eine Welt daher anlässlich des „Welternährungstags“ am 16. Oktober vor einer weiteren dramatischen Verschlechterung der Versorgungslage. „Nach dem Bürgerkrieg und all seinen schrecklichen Auswirkungen haben die anhaltende Trockenheit und die nun wieder aufgeflammten Kampfhandlungen die äußerst prekäre Nahrungsmittellage in der Tigray-Region zusätzlich verschärft. Lebensmittel und sauberes Trinkwasser sind vielerorts kaum noch verfügbar, die Preise für verbliebene Waren steigen und Transportwege sind durch Straßensperren und Sicherheitsrisiken blockiert“ , erzählt Wolfgang Wedan, Globaler Nothilfe-Koordinator von Jugend Eine Welt . Der erfahrene Katastrophenmanager machte sich erst vor weniger Tagen, gemeinsam mit Jugend Eine Welt-Geschäftsführer Reinhard Heiserer und Philippa Belcredi, Leiterin der Programm-Abteilung der österreichischen Entwicklungsorganisation, vor Ort ein Bild der Lage. „Die Menschen kämpfen wirklich ums tägliche Überleben.“

 Ausgebliebener Regen lässt Ernten verdorren
Die Folgen des Wetterphänomens El Niño sind in Tigray deutlich spürbar. In Teilen der Region sind die lebenswichtigen Regenfälle ausgeblieben. Die Ernte des traditionellen Getreides Teff, aus dessen Mehl unter anderem das äthiopische Fladenbrot Injera hergestellt wird, ist stark beeinträchtigt. Für viele Familien fehlt damit eine zentrale Grundlage ihrer Ernährung. Auch die Nutztiere leiden unter dem Mangel an Wasser und Futter. Kühe und Ziegen verhungern oder müssen notgeschlachtet werden, weil ihre Versorgung nicht mehr gewährleistet ist.

Besonders prekär ist die Lage im Norden und Osten Tigrays, unter anderem rund um die Stadt Adigrat, wo die langjährigen Jugend Eine Welt-Projektpartner, die Salesianer Don Boscos, seit Jahrzehnten tätig sind. Lebensmittel sind auf den Märkten kaum erhältlich oder für viele Menschen unerschwinglich. Geschlossene Banken erschweren den Zugang zu Bargeld. Selbst wer noch über finanzielle Mittel verfügt, kann sich daher oft nicht ausreichend mit dem Lebensnotwendigen versorgen. „Die Dürre und der erneute Konflikt verstärken sich gegenseitig. Wenn die Ernten ausfallen, fehlt den Familien ihre wichtigste Nahrungsquelle. Wenn gleichzeitig die Transportwege blockiert sind, kommen auch dringend benötigte Lebensmittel und Hilfsgüter nicht ausreichend an. Wir müssen alles daransetzen, dass die Menschen jetzt versorgt werden. Denn wenn die letzten Vorräte aufgebraucht sind, droht eine schwere Hungerkatastrophe“ , befürchtet Wedan.

Jugend Eine Welt-Nothilfe läuft trotz neuer Kämpfe weiter Gemeinsam mit den Salesianern setzt Jugend Eine Welt die bestehenden Hilfsmaßnahmen in Tigray fort. Das Programm „Hope for Tigray“, das von der Austrian Development Agency im Rahmen von International Partnerships Austria gefördert wird, verbindet akute Nothilfe mit Maßnahmen zum Schutz und zur Förderung von Kindern und Jugendlichen. Zu den Hilfsleistungen gehören die Versorgung mit Lebensmitteln und sauberem Trinkwasser sowie die Bereitstellung von Nahrungsergänzung für mangelernährte Kinder, Schwangere und stillende Mütter. „Bei Säuglingen und Kindern ist die Mangelernährung mittlerweile stark ausgeprägt, es fehlt ihnen an Supplementär-Nahrung. Babys sind zu klein, zu leicht und oft krank. Stillende Mutter verfügen über weniger Muttermilch“ , schildert Wedan seine Eindrücke.

    Schauen Sie nicht weg, sondern helfen Sie! Darüber hinaus bleiben die derzeit aus Sicherheitsgründen geschlossenen Schulen der Salesianer weiterhin eine wichtige Anlaufstelle. „Die Lehrkräfte sind vor Ort. Gemeinsam bieten sie Nachmittagsunterricht und Nachhilfe an“ , so der Globale Nothilfe- Koordinator von Jugend Eine Welt. Zudem erhalten Betroffene psychosoziale Unterstützung und Kinder finden in eigens gestalteten Bereichen – sogenannten Child Friendly Spaces – geschützte Räume zum Spielen, Lernen und zur Verarbeitung belastender Erlebnisse. „Unsere Partner vor Ort lassen die Menschen nicht im Stich. Sie bleiben an der Seite der notleidenden Bevölkerung und setzen ihre Arbeit trotz der schwierigen Umstände fort“ , fasst Reinhard Heiserer, Geschäftsführer von Jugend Eine Welt , zusammen. „Doch ohne fremde Unterstützung geht das nicht. Es braucht dringend Spenden, damit Nahrung, Wasser und lebensnotwendige Hilfe die Menschen erreichen. Ich bitte Sie: Schauen Sie nicht weg, sondern helfen Sie!“

    Wolfgang Wedan, Globaler Nothilfe-Koordinator von Jugend Eine Welt, steht für ein weiterführendes Interview gerne zur Verfügung.

    Die Austrian Development Agency (ADA) übernimmt keinerlei Verantwortung für den Inhalt von Kommunikationsmaterialien, die von Partnerorganisationen erstellt wurden. Die darin enthaltenen Aussagen, Meinungen und Informationen liegen ausschließlich in der Verantwortung der jeweiligen Autorinnen und Autoren und spiegeln nicht notwendigerweise die Position oder Haltung der ADA wider.

    Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie unter http://bild.ots.at


Rückfragehinweis:
Jugend Eine Welt | Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Mag. Thomas Zach, MA
Telefon: +4366488632574
E-Mail: thomas.zach@jugendeinewelt.at
Website: https://www.jugendeinewelt.at


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Aviso Pressegespräch: Der Preis unserer Elektronik – Arbeitsrechtsverletzungen und Zwangsarbeit in Südostasien

Südwind präsentiert am 20. Oktober mit Partner:innen aus Thailand, Malaysia und Indonesien neue Studienergebnisse zu Arbeitsbedingungen in der Elektronikindustrie

Thailand, Malaysia und Indonesien sind zentrale Standorte der globalen Elektronik-Lieferkette. Europas Elektronikkonsum – von Smartphones über Bluetooth-Kopfhörer bis hin zu E-Auto-Batterien – ist ohne die Produktion in Südostasien kaum denkbar. Die österreichische Menschenrechtsorganisation Südwind hat gemeinsam mit Expert:innen aus der Region Produktionsstätten in Thailand, Malaysia und Indonesien unter die Lupe genommen. 

Die Recherche kommt zu alarmierenden Ergebnissen: Einige der dokumentierten Zustände erfüllen die Kriterien von Zwangsarbeit. Hinzu kommen gefährliche Arbeitsbedingungen und ein gesundheitsgefährdendes Umfeld – mit besonderen Auswirkungen auf Frauen und Wanderarbeiter:innen.

Gemeinsam mit Autor:innen der Recherche stellt Südwind beim Pressegespräch in Wien konkrete Ergebnisse vor, bietet die Möglichkeit, mit Betroffenen und Expert:innen zu sprechen und Lösungsansätze zu diskutieren. 

Gesprächspartner:innen: 

·         Julia Weber, Projektleiterin (Südwind, Österreich)
·         Yohannes Wasi Gede Puraka, Policy Experte (Inkrispena, Indonesien)
·         Thanussha Francis Xavier, Expertin für Gewerkschaften (IndustriAll, Malaysia)
·         Ussarin Kaewpradap Luthra, Arbeitsrechtsexpertin (Labour Rights Foundation, Thailand)
·         Divid Arulappen, Gewerkschafter (Electronics Industry Employees Union Northern Region, Malaysia) 

Wann: Di., 20. Oktober 2026, 10:00 Uhr
Wo: Südwind Büro, Laudongasse 40, 1080 Wien
Sprache: Englisch

Es wird die Möglichkeit für Fotos geben. 
Gerne vermitteln wir auf Anfrage ausführliche Gespräche mit einzelnen Speaker:innen.

Bitte um Anmeldung an presse@suedwind.at

PA: UN-Verhandlungen zu Wirtschaft und Menschenrechten: Südwind und NeSoVe fordern Einsatz Österreichs

Zivilgesellschaftliche Organisationen fordern eine klare Positionierung von der Bundesregierung zu Menschenrechten und eine aktive Rolle bei den Verhandlungen: „Österreich darf nicht länger schweigen“

Wien / Genf, am 12. Oktober 2026. Anlässlich der heute, Montag, startenden 12. Verhandlungsrunde der UN-Arbeitsgruppe zu transnationalen Konzernen und Menschenrechten appellieren die Menschenrechtsorganisation Südwind und das Netzwerk Soziale Verantwortung an die Bundesregierung, die Verhandlungen über ein rechtsverbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten („UN Binding Treaty“) aktiv mitzugestalten.   

„Elf Jahre Schweigen sind genug! Trotz der enormen Tragweite dieser Verhandlungen hat sich Österreich bisher nie zu Wort gemeldet. Die Ausgestaltung der globalen Regeln für Unternehmensverantwortung wurde somit anderen Staaten überlassen“, kritisiert Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin vom Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe). „Nach der erfolgreichen Kandidatur für den UN-Sicherheitsrat müssen die Bundesregierung und insbesondere Außenministerin Beate Meinl-Reisinger jetzt beweisen, dass sie multilaterale Prozesse aktiv mitgestalten wollen.“

„Glaubwürdige Außenpolitik erschöpft sich nicht in Lippenbekenntnissen, sondern zeigt sich dort, wo verbindliche Regeln verhandelt werden“, kommentiert Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferketten-Experte von Südwind. „In Genf wird jetzt entschieden, ob nach einem Jahrzehnt der Verhandlungen endlich ein Abkommen entsteht, das Konzerne für Menschenrechtsverletzungen zur Verantwortung zieht – oder ob Arbeits- und Menschenrechte weiterhin gegenüber Konzerninteressen das Nachsehen haben.“

Globales Regelwerk gegen Eskalationen in der Handelspolitik

Weltweit leiden Menschen unter den Auswirkungen unregulierter Wertschöpfungsketten: Das umfasst Arbeitsrechtsverletzungen in Textilfabriken, Vertreibung durch Rohstoffprojekte, Umweltzerstörung und Gewalt gegen Menschenrechtsverteidiger:innen. Gleichzeitig ist laut Südwind und NeSoVe eine hochproblematische Konzentration von Marktmacht und politischem Einfluss zu beobachten: Von offenem Lobbyismus gegen Umweltschutz-Abkommen bis hin zur Androhung von Strafzöllen und wirtschaftlicher Nötigung ist die globale Handelspolitik von einer zunehmenden Eskalation geprägt – ohne Mitsprache von betroffenen Communities oder Arbeiter:innen. Ein rechtsverbindliches Abkommen würde erstmals verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen verankern und Betroffenen einen einklagbaren Anspruch auf Abhilfe eröffnen.

Konkrete Forderungen an Österreich

Eine aktive Beteiligung an der 12. Verhandlungsrunde zum UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten wäre nicht nur ein konkreter Beitrag zum Schutz der Menschenrechte, sondern auch ein klares außenpolitisches Signal. Südwind und das Netzwerk Soziale Verantwortung fordern: eine klare Positionierung zu den aktuellen Textvorschlägen, die konstruktive Zusammenarbeit mit Staaten – insbesondere aus dem Globalen Süden – zur Stärkung des Verhandlungsprozesses sowie die Berücksichtigung der Forderungen betroffener Communities und der Zivilgesellschaft im Verhandlungsprozess.

Side-Event: Zwangsarbeit in der Elektronikindustrie

Im Rahmen der Verhandlungsrunde richtet Südwind ein Side-Event zum Thema Zwangsarbeit in der Elektronikindustrie aus. Die Veranstaltung am Dienstag, um 14.00 Uhr in der UNO bringt Betroffene, Expert:innen und Vertreter:innen der Zivilgesellschaft aus den Produktionsländern in Asien und Europa an einen Tisch, um auf menschenunwürdige Arbeitsbedingungen in Elektronik-Lieferketten aufmerksam zu machen. Die Veranstaltung zeigt: Zwangsarbeit ist keine Randerscheinung, sondern strukturelles Merkmal globaler Elektronik-Lieferketten – und genau hier muss ein rechtsverbindliches UN-Abkommen ansetzen. 

Österreichische Medien und Delegationsmitglieder sind herzlich zur Teilnahme eingeladen. Die Vertreter:innen aus Malaysia, Thailand und Indonesien werden in der nächsten Woche auch in Wien für Medientermine zur Verfügung stehen. (Einladung folgt)

Hintergrund zum UN Binding Treaty: 

Die zwischenstaatliche Arbeitsgruppe der Vereinten Nationen zu transnationalen Konzernen und anderen Wirtschaftsunternehmen im Hinblick auf Menschenrechte (IGWG) verhandelt seit 2015 über ein rechtsverbindliches Instrument zu Wirtschaft und Menschenrechten. Die 12. Verhandlungsrunde läuft vom 12. bis 16. Oktober 2026 im Palais des Nations in Genf. Im Vorfeld haben thematische Konsultationen zu den Grundsatzbestimmungen des Entwurfs stattgefunden.

Rückfragen:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Telefon: +43 650 96 77577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at
Website: https://www.suedwind.at/presse

PA: Marokko: Whistleblower enthüllt Überwachungsnetzwerk gegen Journalist*innen und Aktivist*innen

Ein neuer Amnesty International-Bericht („We start with the verdict„) zeigt, dass die marokkanischen Behörden digitale und analoge Überwachung gezielt kombinieren, um Journalist*innen, Aktivist*innen und andere Kritiker*innen auszuspähen, einzuschüchtern und zu verfolgen – unter Verletzung ihres Rechts auf Privatsphäre sowie der Meinungs-, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit.

„Marokko hat techno-autoritäre Praktiken vollständig übernommen und eine breite Palette von Überwachungstechnologien erworben, um ein repressives System aufzubauen und zu ermöglichen, das speziell darauf ausgelegt ist, Menschenrechtsaktivist*innen sowie Journalist*innen Angst einzujagen, ihre Stimmen zum Schweigen zu bringen und ihre Arbeit innerhalb und außerhalb Marokkos zu behindern“, sagt Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International.  

Obwohl Marokko den Einsatz von Spyware stets bestritten hat, belegen Whistleblower-Aussagen, durchgesickerte Daten und Unternehmensmaterial das Gegenteil. Die Überwachungstools stammen von Firmen aus Israel, der EU und den USA – darunter der NSO Group, dem inzwischen aufgelösten italienischen Spyware-Unternehmen Hacking Team (jetzt Memento Labs) sowie dem britisch-deutschen Firmennetzwerk Gamma Group und FinFisher. Betroffene wurden mit verschiedenen Methoden angegriffen: Geräteinfektionen, 1-Klick- und Zero-Click-Angriffen sowie Network-Injection über das Netz von Maroc Telecom.

„Dieses repressive Ökosystem macht es für Menschen in Marokko schwierig und gefährlich, ihre Rechte auf Meinungsfreiheit, Vereinigungsfreiheit und friedliche Versammlungsfreiheit auszuüben. Die marokkanischen Behörden müssen die rechtswidrige Überwachung von Menschenrechtsverteidiger*innen sowie von Journalist*innen unverzüglich beenden“, sagt Agnès Callamard weiter.

Der Bericht von Amnesty International benennt die Direction Générale de la Surveillance du Territoire (Inlandsgeheimdienst – DGST) als die für den Einsatz der Pegasus-Spyware in Marokko verantwortliche Stelle sowie die zwischen 2017 und 2021 ausgiebig dokumentierten Missbräuche von Pegasus gegen Aktivist*innen sowie Journalist*innen, trotz früherer Dementis der marokkanischen Behörden.

Ein Whistleblower im Zentrum des marokkanischen Überwachungssystems  
Ein ehemaliger Mitarbeiter des DGST, der unter dem Pseudonym Safir auftritt, gab Amnesty International in mehreren Interviews über Jahre hinweg Einblicke in die internen Abläufe. Amnesty konnte zentrale Aussagen anhand unabhängiger Quellen, technischer Beweise und Interviews mit Menschenrechtsverteidiger*innen bestätigen.

Safir beschrieb, wie Zielpersonen heimlich in Haft, Büros, Autos, Cafés und sogar Schlafzimmern gefilmt und abgehört wurden, wie Handyläden dazu gebracht wurden, bereits infizierte Telefone von DGST-Agenten zu verkaufen, und wie Nachbar*innen als Informant*innen rekrutiert wurden. Diese Taktiken betreffen nicht nur die gezielt angegriffenen Aktivist*innen, sondern erstrecken sich auch auf deren Familien, Freundeskreise und berufliche Netzwerke.  

„Die von ihnen eingesetzten Instrumente sind vielfältig, aber das Ziel ist klar: Personen, die sich in Marokko für die Menschenrechte einsetzen, zu erpressen, zu diskreditieren, in Verruf zu bringen und gegebenenfalls ungerechtfertigt inhaftieren zu lassen“, so Rebecca White, Forscherin im Security Lab von Amnesty International. „Letztendlich gibt es für Menschenrechtsverteidiger*innen in Marokko praktisch keinen Ort, an dem sie sich verstecken können, und keine Möglichkeit, dem allumfassenden Überwachungsnetz des Staates zu entkommen, das sogar über die Grenzen Marokkos hinausreicht.“

Safir zufolge wurden auch routinemäßig Personen überwacht, die über Marokkos Flughäfen reisten sowie ganze Internetcafés mit Spyware infiziert. Mithilfe von ferngesteuerter Spyware (RCS) konnten zudem Anrufe verfolgt werden, Nachrichten gelesen, auf Fotos zugegriffen und Audioaufnahmen gemacht werden. Neben der Telefonüberwachung brachten die Behörden heimlich Mikrofone und andere Aufnahmegeräte in privaten Räumen an, um Gespräche aufzuzeichnen.  

Konkrete Fälle  
Der Journalist Omar Radi etwa, der wegen seiner Berichterstattung über Korruption und Menschenrechtsverletzungen jahrelang Schikanen ausgesetzt war und später inhaftiert wurde, wurde über winzige Mikrofone in seinen Wohnungslampen abgehört. Er sagt: „Sobald ich in der Öffentlichkeit spreche, sobald ich einen Facebook-Beitrag schreibe, sobald ich etwas auf Instagram poste, nehmen sie jede meiner Bewegungen unter die Lupe, sie beleidigen mich. Sie sind keine Medien – sie sind Instrumente des Terrors.“ Der Verdacht, dass private und häusliche Räume ausspioniert werden, hat schwerwiegende psychologische Auswirkungen auf Menschenrechtsverteidiger*innen.    

Im Jahr 2021 wurde der langjährige Menschenrechtsaktivist Fouad Abdelmoumni heimlich mit seiner Verlobten gefilmt, das Video wurde über WhatsApp verbreitet: „Als ich die Videos von mir und meiner Partnerin im Bett sah, waren der Ort und der Aufnahmewinkel deutlich erkennbar. Es muss das Klimagerät gewesen sein. Ich ging nachsehen, fand aber nichts, also schloss ich daraus, dass sie es leicht installieren und wieder entfernen konnten. Die Qualität von Bild und Ton war trotz der Dunkelheit sehr gut, daher muss die Ausrüstung sehr ausgefeilt gewesen sein“, sagte er. Safir bestätigte die Aussage von Abdelmoumni und bezeichnete sie als „Lehrbuchbeispiel“ für eine Überwachungs- und Säuberungsaktion der DGST, die darauf ausgelegt war, keine Spuren zu hinterlassen.  

Einsatz von Pegasus seit 2017
Die DGST setzt Pegasus (NSO Group) laut Bericht seit September 2017 ein – bei Marokko intern unter dem Codenamen „Morgen“ geführt. Amnesty konnte 103 Telefonnummern potenzieller Ziele identifizieren, darunter 34 Menschenrechtsverteidiger*innen, 22 Journalist*innen, fünf Anwält*innen und vier Wissenschaftler*innen sowie 25 Politiker*innen/Amtsträger*innen und fünf Diplomat*innen oder Vertreter internationaler Organisationen. Zu den verbleibenden acht gehörten Geschäftsleute, religiöse Persönlichkeiten und andere Personen, deren Identität oder Einordnung unklar war.

„Diese Aufzeichnungen zeigen, dass die Telefonnummern prominenter Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen zu den ersten gehörten, die in das Pegasus-System eingegeben wurden, was darauf hindeutet, dass dies der vorrangige Zweck war, für den die DGST das äußerst invasive Spionagesoftwaresystem erworben hatte“, sagt Donncha Ó Cearbhaill, Leiter des Security Lab von Amnesty International.

„Zusammengenommen liefern diese Erkenntnisse starke Beweise dafür, dass Marokko für eine umfangreiche grenzüberschreitende Pegasus-Überwachungskampagne gegen kritische Journalist*innen, Aktivist*innen, Anwält*innen und Politiker*innen verantwortlich war“, so Donncha Ó Cearbhaill weiter.

Vier Wochen vor der Veröffentlichung ihres Berichts wandte sich Amnesty International schriftlich an die marokkanischen Behörden, erhielt jedoch keine Antwort.

Forderungen
Marokkos Überwachungspraktiken und viele der dabei eingesetzten Instrumente verstoßen gegen internationale Menschenrechtsnormen und -standards. Marokko muss die Überwachung von Menschenrechtsverteidiger*innen und Journalist*innen, die ihre Menschenrechte rechtmäßig ausüben, unverzüglich einstellen. Die marokkanischen Justizbehörden müssen eine unabhängige und wirksame Untersuchung aller gemeldeten Fälle rechtswidriger Überwachung durch die DGST gewährleisten.

Staaten müssen zudem den Export von Spionagesoftware, digitalen forensischen Werkzeugen und anderen Technologien, die in die Privatsphäre eingreifen, nach Marokko einstellen, bis ein System von Menschenrechtsgarantien eingerichtet ist, das Menschenrechtsverletzungen in der Praxis verhindern kann.

Hintergrund
Die Recherche wurde im Rahmen einer von „Forbidden Stories“ koordinierten Zusammenarbeit mit 14 Medienorganisationen durchgeführt und baut auf der Arbeit des marokkanischen Investigativjournalisten Hicham Mansouri auf – der selbst Opfer des marokkanischen Überwachungsapparats ist und mittlerweile im Exil in Frankreich lebt.  

Im Jahr 2015 wurde er unter dem Vorwurf des „Ehebruchs“ und der „sexuellen Ausbeutung“ inhaftiert, nachdem ein Prozess gegen ihn stattgefunden hatte, der nicht den internationalen Standards entsprach. Er berichtete Amnesty International, wie Überwachung zu Selbstzensur führt.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

PA: Iran: Verantwortliche für Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei „Frau, Leben, Freiheit“-Protesten müssen vor internationale Gerichte

Neuer Amnesty-Bericht dokumentiert Verbrechen gegen die Menschlichkeit bei der Niederschlagung der „Frau, Leben, Freiheit“-Proteste 2022. Amnesty International deckt Befehlskette auf und identifiziert 87 Funktionsträger, gegen die wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit ermittelt werden muss. Kurdische und belutschische Gemeinschaften wurden gezielt mit tödlicher Gewalt angegriffen und verfolgt. UN-Generalversammlung muss einen internationalen Strafjustizmechanismus schaffen­.

London/Wien, 16. September 2026 – Vier Jahre nach Beginn der „Frau, Leben, Freiheit“-Bewegung sind jene, die für die gewaltsame Niederschlagung der Proteste 2022 und Verbrechen gegen die Menschlichkeit verantwortlich sind, weiterhin Teil und Kontrolle des iranischen Repressionsapparats.

Der mehr als 1.000 Seiten umfassende Bericht „Architects of Atrocities: State Machinery Orchestrating Crimes Against Humanity in Iran’s 2022 Woman Life Freedom Uprising“ dokumentiert Tötungen, Folter, Verschwindenlassen, Inhaftierung, Vergewaltigung und Verfolgung aus politischen, geschlechtsspezifischen, ethnischen und religiösen Gründen. Er deckt zudem die Befehlsketten hinter den tödlichen Einsätzen auf und nennt 87 Funktionsträger, gegen die strafrechtlich ermittelt werden sollte.

Amnesty International fordert die UN-Generalversammlung auf, umgehend einen internationalen Strafjustizmechanismus einzurichten. Er soll die Verantwortlichen zur Rechenschaft ziehen und weitere Gräueltaten verhindern, wie die Massaker an tausenden Protestierenden am 8. und 9. Jänner 2026.

Angesichts der andauernden Kampfhandlungen nach den völkerrechtswidrigen Angriffen der USA und Israels auf den Iran bekräftigt Amnesty International zugleich die Forderung nach einer dauerhaften Waffenruhe und nach unabhängigen Untersuchungen. Die UNO muss Verantwortung für Verstöße gegen die UN-Charta und das humanitäre Völkerrecht klären, einschließlich möglicher Kriegsverbrechen.

„Die Beweislage lässt keinen Zweifel. Die iranischen Behörden haben Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen, um die ‚Frau, Leben, Freiheit‘-Bewegung niederzuschlagen. Sie führten einen ausgedehnten und systematischen Angriff gegen eine Zivilbevölkerung, die Würde, Menschenrechte und grundlegenden politischen Wandel forderte“, sagt Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International.

„Getragen wird das von einer Architektur der Straflosigkeit, die in Verfassung, Gesetzen, Politik und Justiz angelegt ist. Das Ergebnis sind immer tödlichere Zyklen, zuletzt die Massaker an tausenden Protestierenden innerhalb von nur 48 Stunden am 8. und 9. Jänner 2026.“

Amnesty International lehnt Völkerrechtsverletzungen durch alle Seiten ab und weist jeden Versuch zurück, das Leid der Opfer von Menschenrechtsverletzungen im Iran zur Rechtfertigung völkerrechtswidriger Angriffe zu instrumentalisieren. „Eine prinzipienfeste Antwort verlangt beides: keine Straflosigkeit für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und keine Hinnahme rechtswidriger Gewaltanwendung“, so Callamard.

Für den Bericht führte Amnesty International über Jahre hinweg Interviews mit 270 Personen, darunter Protestierende, ehemalige Inhaftierte, Angehörige, Augenzeug*innen, Anwält*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen, Journalist*innen und medizinisches Personal. Ausgewertet wurden zudem mehr als 2.000 Videos sowie umfangreiche Dokumente, darunter geleakte Behördenpapiere, Anklageschriften, Urteile und forensische Unterlagen. Amnesty International informierte den Obersten Führer des Iran, hohe Sicherheitsbeamte und die 87 genannten Personen über die Ergebnisse des Berichts. Bis zur Veröffentlichung gab es keine Antwort.

Staatliche Politik der tödlichen Gewalt

Der Bericht erscheint vier Jahre nach dem Tod von Jina Mahsa Amini. Sie starb in Gewahrsam der sogenannten Sittenpolizei, der die landesweiten Proteste auslöste. Er zeigt, wie die Behörden Sicherheitskräfte mit militärischen Schusswaffen und mit Schrotflinten mit Metallschrot ausstatteten und Befehle erteilten, die die rechtswidrige Tötung hunderter Protestierender und Passant*innen ermöglichten, darunter dutzende Kinder. Zu den dokumentierten Verbrechen gegen die Menschlichkeit zählen außerdem willkürliche Festnahmen, Verschwindenlassen sowie Folter oder andere Misshandlungen von tausenden Männern, Frauen und Kindern und die Verfolgung von Angehörigen der Opfer.

Neben dem Bericht veröffentlicht Amnesty International auch das Dokument „Lives Cut Brutally Short“ in dem sie den Tod von 377 Protestierenden und Passant*innen dokumentiert, darunter 56 Kinder, mit Fotos der Opfer und, wo vorhanden, Bildern ihrer Grabstätten.

Zwei Kräfte führten die tödlichen Einsätze an. Die Revolutionsgarden (IRGC) und die Polizei der Islamischen Republik (FARAJA) setzten jene staatliche Politik um, die über den Obersten Nationalen Sicherheitsrat, den Staatlichen Sicherheitsrat sowie die Sicherheitsräte der Provinzen und Bezirke festgelegt wurde. Sie feuerten wiederholt in Menschenmengen, verfolgten Flüchtende und erschossen unbewaffnete Menschen aus nächster Nähe, von denen keine Gefahr ausging.

Die im Bericht analysierten offiziellen Erklärungen und durchgesickerten Dokumente offenbaren die staatliche Politik, wie sie sich in Strategietreffen, verbindlichen Befehlen, Einsatzplänen, der Zuweisung von Geldern und Waffen sowie in Anweisungen für eine „entschlossene und harte“ Reaktion widerspiegelt. Ein durchgesickerter Befehl wies die Einsatzkräfte an, „gnadenlos zu reagieren und bis hin zur Tötung zu gehen“.

Die iranischen Behörden räumen bis heute lediglich 202 Todesfälle ein und machen dafür fälschlich nichtstaatliche Akteure, „Randalierer“ oder „bewaffnete Terroristen“ verantwortlich. Zugleich lobten hochrangige Funktionäre Sicherheitskräfte wiederholt und wiesen auf eine Fortsetzung der Einsätze hin.

87 Verantwortliche, von der Staatsspitze bis in die Bezirke

Auf Grundlage der detaillierten Dokumentation der beteiligten Sicherheitskräfte und einer eingehenden Analyse ihrer Befehlsketten hat Amnesty International 87 iranische Funktionsträger identifiziert, gegen die wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit strafrechtlich ermittelt werden muss.

Die Liste umfasst 62 Kommandeure der Sicherheitskräfte, darunter 33 der Revolutionsgarden und 27 der Polizei, sowie 25 Funktionsträger des Innenministeriums, unter ihnen Gouverneure von Provinzen und Bezirken. Zehn Personen wirkten auf nationaler Ebene, 77 auf regionaler, Provinz- und Bezirksebene in den 17 untersuchten Bezirken der Provinzen Kurdistan, Kermanschah und West-Aserbaidschan.

Genannt werden unter anderem der verstorbene Oberste Führer und Oberbefehlshaber Ali Khamenei sowie der verstorbene Generalstabschef Mohammad Bagheri. Beide wurden im Februar 2026 bei Luftangriffen im Zuge des US-israelischen Militärangriffs getötet. Ebenfalls auf der Liste stehen der damalige Innenminister Ahmad Vahidi, heute Oberbefehlshaber der Revolutionsgarden, und der damalige Vizeinnenminister für Polizei und Sicherheit, Majid Mir Ahmadi.

Die meisten der Genannten sind weiterhin in Positionen, aus denen heraus sie neue tödliche Repression entfesseln können. Manche sind nach den Verbrechen von 2022 sogar aufgestiegen.

Kurdische und belutschische Gemeinschaften besonders betroffen

Protestierende aus den verfolgten belutschischen und kurdischen Gemeinschaften stellen 62 Prozent der dokumentierten Todesopfer, obwohl sie fünf beziehungsweise 10 bis 15 Prozent der Bevölkerung ausmachen.

In der Provinz Sistan und Belutschistan dokumentierte Amnesty International die Tötung von 106 Menschen, darunter 20 Kinder. Allein am 30. September 2022 wurden 87 Menschen getötet, als Sicherheitskräfte in Zahedan nach dem Freitagsgebet das Feuer eröffneten. Der Tag ist als „Blutiger Freitag“ bekannt.

In Kurdistan, Kermanschah und West-Aserbaidschan dokumentierte die Organisation die Tötung von 95 kurdischen Protestierenden und Passant*innen, darunter 13 Kinder. Die meisten wurden erschossen, andere zu Tode geprügelt, von Tränengasgranaten getroffen oder gezielt von Fahrzeugen der Sicherheitskräfte überfahren. In allen drei Provinzen kamen Präzisionsgewehre, Sturmgewehre, Maschinenpistolen und auf Pick-ups montierte schwere Maschinengewehre zum Einsatz.

Amnesty International kommt zu dem Schluss, dass -Tötungen und Folter an kurdischen und belutschischen Protestierenden mit diskriminierender Absicht aus politischen und ethnischen Gründen begangen wurden. Damit ist der Tatbestand der Verfolgung als Verbrechen gegen die Menschlichkeit erfüllt.

Straflosigkeit mit System

Die Straflosigkeit für Verbrechen nach dem Völkerrecht und andere schwere Menschenrechtsverletzungen ist im Iran systematisch und bewusst verankert. Die iranische Verfassung unterstellt die Justiz der direkten Kontrolle des Obersten Führers. Er ist zugleich Oberbefehlshaber der Sicherheitskräfte und ernennt den Chef der Justiz, der wiederum hohe Richter*innen und Staatsanwält*innen einsetzt.

Verfahren zu schweren Menschenrechtsverletzungen durch Sicherheitskräfte landen vor Militärstaatsanwaltschaften und Militärgerichten, in denen Richter und Staatsanwälte selbst aus den Sicherheitskräften stammen können und sich routinemäßig auf Darstellungen genau jener Stellen stützen, die beschuldigt werden.

Ein Gesetz über den Schusswaffengebrauch der Streitkräfte erlaubt den Einsatz von Schusswaffen zur Auflösung von Protesten und stellt Staatsbedienstete weitgehend von zivil- und strafrechtlicher Haftung frei. Das Völkerrecht lässt Schusswaffen nur als letztes Mittel gegen eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben zu.

„Appelle an die iranische Justiz sind realitätsfern, wenn diese Justiz selbst in Verbrechen gegen die Menschlichkeit verstrickt ist“, sagt Agnès Callamard. „Die Staatengemeinschaft muss jetzt internationale Wege zur Gerechtigkeit öffnen.“

Amnesty International ruft die Staaten dazu auf, beim UN-Sicherheitsrat eine Überweisung der Situation im Iran an die Anklagebehörde des Internationalen Strafgerichtshofs zu erwirken. Strafverfolgungsbehörden weltweit sollen auf Basis des Weltrechtsprinzips Ermittlungen gegen verantwortliche iranische Funktionsträger einleiten und bei ausreichender Beweislage Haftbefehle erlassen.

Hintergrund

Amnesty International veröffentlicht den Bericht zu einem Zeitpunkt, an dem Menschen im Iran an zwei Fronten von Verbrechen nach internationalem Recht bedroht sind: durch Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht infolge des völkerrechtswidrigen Angriffs der USA und Israels vom 28. Februar 2026 sowie durch die anhaltende Repression im Iran. Die Behörden nutzen die Kriegslage, um die Unterdrückung zu verschärfen, den öffentlichen Raum weiter zu militarisieren und politisch motivierte Hinrichtungen auszuweiten.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

Online-Pressekonferenz von Amnesty International zu neuem Bericht zu den Verbrechen gegen die Menschlichkeit während der „Frau, Leben, Freiheit“-Proteste von 2022

Die internationale Amnesty-Generalsekretärin Agnès Callamard präsentiert die Ergebnisse gemeinsam mit Raha Bahreini, Iran-Expertin bei Amnesty International und Mahsa Piraei, Menschenrechtsaktivistin und Tochter der während der Proteste getöteten Minoo Majidi.

Zoom: Am Mittwoch, 16. September 2026, 11:00 Uhr
Bitte um Anmeldung zur Pressekonferenz

Falls Sie vorab den vollständigen Bericht und weitere Unterlagen unter Sperrfrist erhalten möchten, wenden Sie sich an die Presse Stelle von Amnesty International Österreich: presse@amnesty.at

PA: Internationaler Tag der Indigenen Frauen

Erstmalig wird am 5. September 2026 der „Internationale Tag der Indigenen Frauen“ begangen. Im vergangenen November verabschiedete die UN-Vollversammlung den Beschluss, den 185 Millionen Indigenen Frauen weltweit die Würdigung zukommen zulassen, die ihnen gebührt, so die European Alliance for the Self-determination of Indigenous PeopleS.

Indigene Frauen sind nicht nur die Hüterinnen der Kultur und Traditionen ihrer Völker, sondern aktiv in deren politische Entscheidungen eingebunden. Als die Indigenen Völker Amerikas erstmals 1977, also vor fast fünfzig Jahren, ihre Delegationen zu den Vereinten Nationen nach Genf entsandten, waren die Indigenen Frauen selbstverständlich als Repräsentantinnen vertreten, doch wurden sie von der Öffentlichkeit kaum wahrgenommen. Dabei waren sie es auch, die in Jahrzehnte langer Arbeit dazu beitrugen, dass die Vereinten Nationen 2007 die Deklaration der Rechte der Indigenen Völker verabschiedeten, die inzwischen viele Länder in ihre Rechtssysteme integrierten, selbst Kanada, dessen „Indianergesetzgebung“ Indigene Frauen explizit diskriminiert(e).

Als die USA, die dieses Jahr das 250. Jahr ihrer Unabhängigkeit feierten, sich von der Verfassung der Haudenosaunee (Irokesen) inspirieren ließen, blendeten sie einen wesentlichen Aspekt ihrer politischer Entscheidungsverfahren aus – die gleichberechtigte Teilhabe der Frauen, welche in der matrilinearen Tradition entscheidende Befugnisse haben. Nur die wenigsten wissen hierzulande, dass es weibliche Chiefs gibt, Frauen über Besitz verfügen – nicht Besitz sind – und sich bis heute entschlossen den Auswirkungen von Kolonialismus, Rassismus und Diskriminierung entgegenstellen.

Pocahontas oder Karl Mays fiktive „Nscho-tschi sind nur Klischeebilder, welche dem westlichen Patriarchat entspringen, um die Indigenen Frauen auf eine untergeordnete Rolle festzuschreiben, haben jedoch nichts mit der indigenen Realität gemein. Als Deb Haaland 2021 ihr Amt als erste indigene Innenministerin antrat, mag das für die „westliche Welt“ überraschend gewesen sein – für die Indigenen Völker ist es selbstverständlich, dass Indigene Frauen Führungspositionen innehaben. Sie sind es auch, die den Widerstand gegen die Entrechtung der Indigenen Völker und die Zerstörung indigenen Landes, vorantreiben. Frauen wie Freda Huson (Chief der Wet’suwet’en First Nation), Mary und Carrie Dann (Western Shoshone Elders) oder Sheila Watt-Cloutier (Inuk Politikerin und Aktivistin) sind nur einige der Indigenen Frauen, die für ihren Einsatz für indigene Rechte und den Schutz der Umwelt mit dem Right Livelihood Award, dem Alternativen Nobelpreis, ausgezeichnet wurden. Indigene Frauen tragen auf allen Ebenen der Gesellschaft zur Sichtbarkeit und zum Erbe indigener Kulturen bei – in Akademien, Wissenschaft, Bildung, Kultur und Sport bis zu Musik und Film.

Vor allem verfügen sie über Resilienz, Verantwortungsbewusstsein und die Stärke kollektiver Gemeinschaften. Nicht nur auf nationaler und internationaler Ebene, sondern auch auf ganz lokaler Ebene bilden Indigene Frauen das Rückgrat ihrer Gemeinschaften.
Die European Alliance for the Self-Determination of Indigenous PeopleS, ein Zusammenschluss von sieben Menschenrechtsorganisationen, setzt sich für die Anerkennung und den Schutz Indigener Frauen ein, die bis heute von patriarchalen Strukturen, Diskriminierung und Gewalt bis hin zu Femiziden bedroht sind. Der Internationale Tag der Indigenen Frauen sollte der Anlass sein, ihre rechtmäßige Position zu würdigen.

Rückfragen:
Monika Seiller
European Alliance for the Self-Determination of Indigenous PeopleS
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PA: Amnesty International: „Return Hubs“ in Ruanda und Uganda drohen zu „schwarzen Löchern“ für Menschenrechte zu werden

Fünf EU-Staaten, darunter Österreich, beraten am 4. September über Rückführungszentren in Drittstaaten – Amnesty fordert Stopp der Pläne.

Am Freitag treffen die zuständigen Minister*innen Österreichs, Dänemarks, Deutschlands, Griechenlands und der Niederlande in Kopenhagen zusammen, um den Stand der Verhandlungen über sogenannte „Return Hubs“ außerhalb der EU zu beraten. Betroffene könnten dabei in Drittstaaten wie Ruanda und Uganda gebracht werden, zu denen sie keinerlei Verbindung haben. Amnesty International warnt vor schwerwiegenden menschenrechtlichen Risiken und fordert die beteiligten Regierungen auf, die Pläne zu stoppen.

„Eine humane und geordnete Migrations- und Asylpolitik kann nicht darin bestehen, Menschen möglichst weit außer Sichtweite zu bringen. Die Auslagerung von Abschiebungen und Inhaftierungen in Drittstaaten ist menschenrechtlich brandgefährlich. Österreich darf sich seiner Verantwortung nicht entziehen und muss Maßnahmen ablehnen, die vor allem auf Abschreckung und Repression ausgerichtet sind“, sagte Aimée Stuflesser, Expertin für Asyl und Migration bei Amnesty International Österreich.

Auch auf europäischer Ebene warnt Amnesty vor den möglichen Folgen.

„Schon aufgrund ihrer Konzeption bergen ‚Return Hubs‘ das Risiko schwerwiegender Menschenrechtsverletzungen. Dazu gehören willkürliche Inhaftierungen, Folter und Misshandlungen sowie rechtswidrige Weiterabschiebungen. Es besteht die reale Gefahr, dass diese Einrichtungen in der Praxis zu schwarzen Löchern für Menschenrechte werden, in die Inhaftierungen und Abschiebungen ausgelagert werden. Jede verantwortungsbewusste Regierung sollte diese Pläne kategorisch ablehnen“, sagte Eve Geddie, Leiterin des Büros für Europäische Institutionen bei Amnesty International.

„Rückführungszentren“ nicht ohne Menschenrechtsverletzungen umsetzbar 

Die Verhandlungen zwischen den genannten fünf EU-Mitgliedstaaten mit Uganda und Ruanda sollen bereits weit fortgeschritten sein, trotz der gut dokumentierten Menschenrechtsverletzungen in beiden Ländern. Es gibt zudem Berichte über ein geplantes Zentrum in Uganda, das 2027 seinen Betrieb aufnehmen könnte und Platz für bis zu 10.000 Menschen bieten würde.

Amnesty International hat wiederholt davor gewarnt, dass „Rückführungszentren“ nicht ohne Menschenrechtsverletzungen umgesetzt werden können. Dies zeigen alle bisherigen Versuche, Migrationsaufgaben auszulagern.

Die konkreten Ausgestaltungen der geplanten Zentren sind zwar noch nicht öffentlich bekannt. Grundsätzlich besteht jedoch die Gefahr, dass solche Einrichtungen in der Praxis zu Abschiebungs- und Haftanstalten werden. Betroffenen könnten willkürliche oder unverhältnismäßige Freiheitsentziehungen, Folter oder andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung drohen. Auch der Zugang zu einem fairen Verfahren und wirksamen Rechtsbehelfen könnte eingeschränkt werden.

Bedenkliche Menschenrechtslage in Ruanda und Uganda

Besonders alarmierend ist, dass sich die Gespräche offenbar auf zwei Staaten mit einer äußerst problematischen Menschenrechtsbilanz konzentrieren.Die EU hat im Juni 2026 eine Einigung über die neue Rückführungsverordnung erzielt, die noch formell verabschiedet werden muss. Diese soll die Einrichtung von Return Hubs in Drittstaaten ermöglichen. Vorgesehen ist, dass entsprechende Vereinbarungen nur mit Ländern geschlossen werden dürfen, in denen „internationale Menschenrechtsstandards und -grundsätze […] eingehalten werden“.

In Uganda dokumentiert Amnesty International seit Langem Menschenrechtsverletzungen, darunter Repressionen, rechtswidrige Inhaftierungen und Abschiebungen, sowie ein extremes Anti-LGBTQIA+-Gesetz, das einvernehmliche gleichgeschlechtliche Handlungen unter Strafe stellt und für den Tatbestand der sogenannten „schweren Homosexualität“ die Todesstrafe vorsieht.

Die ruandische Regierung und das Militär kontrollieren und unterstützen intensiv die bewaffnete Gruppe M23 in der Demokratischen Republik Kongo, die schwere Menschenrechtsverletzungen begangen hat, die möglicherweise Kriegsverbrechen darstellen.

Der britische Supreme Court stellte 2023 fest, dass Ruanda für das Vereinigte Königreich kein sicheres Drittland für die Abschiebung von Asylsuchenden sei, angesichts der dortigen Praxis von Unterdrückung, Einschränkungen der Medien- und politischen Freiheiten, außergerichtlicher Tötungen, willkürlicher Inhaftierungen, Misshandlungen und Folter.

Im September 2025 forderte das Europäische Parlament die Europäische Kommission auf, die Unterstützung – einschließlich finanzieller Hilfe – für ruandische staatliche Stellen zu überprüfen, die an willkürlichen Inhaftierungen, Folter oder unfairen Gerichtsverfahren beteiligt sind.

Verantwortung darf nicht ausgelagert werden

Amnesty International kritisiert zudem grundsätzlich den Ansatz, europäische Asyl- und Migrationspolitik zunehmend über Abkommen mit Staaten außerhalb der EU auszulagern.

„Diese Verhandlungen und der als ‚Migrationsdiplomatie‘ bezeichnete Ansatz der EU sind nur durch das globale Machtgefälle möglich. Sie sind ein dreister Versuch, sich der eigenen Verantwortung zu entziehen und sie auf Länder des Globalen Südens abzuwälzen. Die Staaten des Globalen Südens tun bislang weitaus mehr als Europa, um Geflüchtete aufzunehmen und das mit weniger Ressourcen“, sagt Geddie.

„Aus dem Abkommen zwischen Italien und Albanien und den früheren Versuchen mancher Regierungen, ihre Migrationspolitik ins Ausland zu verlagern, wissen wir bereits, dass ‚Rückführungszentren‘ rassifizierte Menschen unverhältnismäßig stark benachteiligen. Nach den beschämenden ‚Schickt sie zurück!‘-Rufen, die im Juni im Europäischen Parlament zu hören waren, tanzen Regierungen aller politischen Lager nun nach derselben rassistischen Melodie – bereit, eine Agenda zur Ausweitung der Abschiebungen um jeden Preis voranzutreiben. Amnesty International wird weiterhin die negativen Auswirkungen und Rechtsverstöße dieser Maßnahmen benennen und sich ihnen widersetzen.“

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PA: Brasilien: Gewaltbericht zur Situation indigener Völker alarmiert

Gewalt, Landkonflikte und die Zerstörung natürlicher Lebensgrundlagen bedrohen indigene Gemeinschaften in Brasilien. Das zeigt der aktuelle Jahresbericht von CIMI, langjährige brasilianische Partnerorganisation der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar. 

258 Indigene wurden allein im Jahr 2025 ermordet. Die Landrechte vieler indigener Gemeinschaften bleiben ungesichert. Besonders dramatisch ist die Situation von Kindern: 1.024 indigene Kinder bis vier Jahre starben 2025.

Eine Kurzfassung des Berichts ist auch auf Deutsch verfügbar.

Gewalt und Angriffe auf indigene Landrechte

Zahlreiche indigene Territorien warten noch immer auf ihre vollständige staatliche Anerkennung und Abgrenzung. Bei fast zwei Dritteln (897) der 1.443 bestehenden oder beanspruchten indigenen Territorien steht die vollständige staatliche Regulierung aus. In 582 Fällen, also bei rund 40 Prozent aller Territorien, wurde das Verfahren zur offiziellen Abgrenzung und Anerkennung noch nicht einmal begonnen. 

Gleichzeitig dringen Goldsucher*innen, Holzfäller*innen und andere Akteur*innen in indigene Gebiete ein und beuten natürliche Ressourcen aus. Selbst aus bereits anerkannten Territorien können Eindringlinge oft nicht dauerhaft ferngehalten werden. CIMI kritisiert deshalb den mangelnden dauerhaften Schutz indigener Gebiete. 

Gewalt gegen Menschen

Angriffe und Gewalttaten gegen Indigene haben im Vergleich zum Vorjahr zugenommen. 258 Indigene wurden 2025 ermordet, deutlich mehr als im Jahr davor. Die Gewalt gegen Indigene ist eng mit den Konflikten um ihre Landrechte verbunden. Insgesamt dokumentiert CIMI 474 Fälle von Gewalt gegen Personen. Dazu zählen neben Morden unter anderem Mordversuche, Körperverletzungen, sexuelle Gewalt, Drohungen und rassistische Übergriffe.

Kinder sind besonders betroffen

Die Situation von Kindern ist besonders dramatisch. 1.024 indigene Säuglinge und Kleinkinder bis vier Jahre starben im Jahr 2025.Zu den Ursachen zählen unter anderem Atemwegs- und Darmerkrankungen sowie Mangelernährung. Mehr als die Hälfte dieser Todesfälle wäre laut CIMI vermeidbar gewesen.

Gewalt durch Untätigkeit staatlicher Stellen

Der Bericht beschreibt zudem Lücken bei Gesundheitsversorgung, Bildung und staatlicher Unterstützung. In vielen indigenen Gebieten fehlt es an sauberem Trinkwasser, medizinischer Versorgung oder ausreichender schulischer Infrastruktur. Auch die Verschmutzung von Flüssen durch Pestizide oder Quecksilber aus illegalem Goldabbau gefährdet die Gesundheit ganzer Gemeinschaften. Mangelnde Ressourcen auf Verwaltungs- und Behördenebene sind eine Form der Gewalt durch Untätigkeit staatlicher Stellen. 215 Suizide Indigener sind im vergangenen Jahr dokumentiert, besonders häufig betroffen waren Jugendliche und jungen Erwachsene. 

Landrechte sind Grundlage für ein selbstbestimmtes Leben

Für indigene Gemeinschaften sind gesicherte Landrechte eine zentrale Voraussetzung, um ihre Lebensweise, ihre Kultur und ihre natürlichen Lebensgrundlagen zu erhalten. CIMI begleitet indigene Völker deshalb bei ihrem Einsatz für die Anerkennung und den Schutz ihrer Territorien.

Die Organisation unterstützt indigene Gemeinschaften dabei, ihre Rechte zu kennen und selbst einzufordern, sich zu organisieren und miteinander zu vernetzen. Mitarbeiter*innen begleiten etwa bei Behördenwegen und öffentlichen Aktionen. Darüber hinaus unterstützt CIMI zweisprachige Bildungsangebote, die indigene Sprachen und Kulturen stärken.

Die Dreikönigsaktion unterstützt CIMI seit vielen Jahren. Der aktuelle Bericht zeigt, wie notwendig diese Arbeit weiterhin ist. Trotz einzelner Fortschritte sind indigene Gemeinschaften noch immer Gewalt, Vertreibung und wirtschaftlichem Druck ausgesetzt. Ihr Einsatz für ihre Rechte und den Schutz ihrer Territorien braucht deshalb weiterhin solidarische Unterstützung.

Bericht und weitere Infos 

Die vierseitige deutsche Kurzfassung „Gewalt gegen die Indigenen Völker Brasiliens – Daten von 2025“ gibt einen kompakten Überblick über die aktuelle Situation: Download der deutschen Kurzfassung

Gesamter Bericht (portugiesisch): https://cimi.org.br/2026/08/relatorioviolencia2025/

Informationen zu CIMI:
https://www.dka.at/sternsingen/projekte2021-1

Rückfragen
Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar
Elisabeth Holzner
Telefon: 0676 88011 1000
E-Mail: elisabeth.holzner@dka.at

PA: Palästina: Hamas muss außergerichtliche Hinrichtungen sofort beenden

Amnesty International dokumentiert neun Hinrichtungen ohne Gerichtsverfahren seit Oktober 2025

Hamas-nahe Behörden und bewaffnete Gruppen im von Israel besetzten Gazastreifen richten Menschen hin, die sie der Zusammenarbeit mit Israel verdächtigen. Diese Tötungen erfolgen ohne jedes Gerichtsverfahren und müssen ein Ende haben, fordert Amnesty International. 

Amnesty International hat neun außergerichtliche Hinrichtungen und eine rechtswidrig Tötung durch Hamas-nahe Kräfte untersucht, die unmittelbar nach der Verkündung der Waffenruhe zwischen Israel und Hamas im Oktober 2025 begangen wurden. Hamas-Vertreter*innen gaben an, vorläufige interne Untersuchungen eingeleitet zu haben. Nach Kenntnis von Amnesty International wurde bisher jedoch keine der verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen. 

Allein im vergangenen Monat wurden zwei Hinrichtungen angekündigt: Kräfte der Al-Qassam-Brigaden, des militärischen Flügels der Hamas, verkündeten öffentlich die summarische Hinrichtung (die vorsätzliche Tötung einer Person ohne vorheriges rechtsstaatliches Verfahren) eines Mannes wegen „Spionage für Israel“. Kurz darauf verkündeten sie im Rahmen eines sogenannten groß angelegten Sicherheitseinsatzes innerhalb weniger Tage einen weiteren „Informanten“ hinrichten zu wollen. 

„In den letzten Jahren hat die Zivilbevölkerung im Gazastreifen bereits unvorstellbares Leid erdulden müssen. Die Tötungen, Menschenrechtsverstöße und Gräueltaten müssen ein Ende haben. Die Hamas-Behörden müssen unverzüglich dafür sorgen, dass keine weiteren rechtswidrigen Tötungen, Akte der Selbstjustiz und willkürlichen Festnahmen stattfinden. Die Wiederherstellung von Recht und Ordnung darf niemals als Vorwand dienen, um schwere Menschenrechtsverstöße zu begehen, Vergeltungsmaßnahmen durchzuführen oder ganze Familien kollektiv zu bestrafen“, sagt Erika Guevara-Rosas, Direktorin für Recherche, Advocacy, Politik und Kampagnen bei Amnesty International. 

„All jene, die für die Anordnung oder Durchführung von außergerichtlichen Hinrichtungen, willkürlichen Festnahmen, Folter und anderen Misshandlungen verantwortlich sind, müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Die Hamas hat zwar angekündigt, den für die Verwaltung des Gazastreifens zuständigen Ausschuss aufzulösen, doch trägt die Gruppe weiterhin die volle Verantwortung dafür, schwerwiegende Verstöße, durch die ihr unterstellten Stellen bzw. Personen zu verhindern. Hierzu zählen auch die Al-Qassam-Brigaden und der Sicherheitsapparat im Gazastreifen (Selbstbezeichnung: Resistance Security System, „Widerstands-Sicherheitssystem“). Die neue politische Führung der Hamas muss der langjährigen Straflosigkeit für Menschenrechtsverstöße durch ihre Kräfte und verbündeten Gruppen ein Ende setzen und dringend konkrete Maßnahmen ergreifen, um Wahrheit und Gerechtigkeit für die Opfer und deren Familien zu gewährleisten.“ 

Ein kürzlich veröffentlichter Bericht der Unabhängigen Internationalen Untersuchungskommission für das besetzte palästinensische Gebiet des UN-Menschenrechtsrats dokumentierte 249 Fälle, in denen Menschen im Gazastreifen zwischen August 2024 und Jänner 2026 außergerichtlich hingerichtet oder schwerer körperlicher Gewalt ausgesetzt wurden. Dabei starben mindestens 108 Menschen. An mindestens 60 dieser Fälle waren mit der Hamas verbundene Kräfte beteiligt. Manche dieser Hinrichtungen wurden öffentlich vollstreckt, gefilmt und auf Plattformen veröffentlicht, die der Hamas nahestehen, vornehmlich Telegram-Kanäle.  

Neun außergerichtliche Hinrichtungen und eine rechtswidrige Tötung  

Amnesty International dokumentierte acht öffentliche Hinrichtungen von Angehörigen einer Familie im Oktober 2025, eine weitere Hinrichtung am 1. Juli 2026 sowie die rechtswidrige Tötung eines Mannes im Flüchtlingslager Al-Bureij. Grundlage sind verifizierte Fotos und Videos, Gespräche mit elf Angehörigen von Getöteten und zwei Mitarbeiter*innen des Gesundheitswesens sowie eine Auswertung von Angaben der Hamas und von Telegram-Beiträgen ihres militärischen Flügels und verbündeter Gruppen. 

Amnesty International legte der Hamas-Führung im November 2025 eine Zusammenfassung der Erkenntnisse vor und stellte im Juli 2026 erneut eine Anfrage. Die Hamas-Behörden erklärten damals, Untersuchungen eingeleitet zu haben, nannten aber keine Einzelheiten. Auf die jüngste Anfrage lag zum Zeitpunkt der Veröffentlichung keine Antwort vor. 

Hinrichtung ohne Gerichtsverfahren im Juli 2026 

Am 1. Juli 2026 kündigte der Sicherheitsapparat im Gazastreifen („Sicherheitskräfte des Widerstands“) die öffentliche Hinrichtung eines Mannes in Gaza-Stadt an und beschuldigte ihn, für Israel spioniert zu haben. Nach seiner Hinrichtung wurden der vollständige Name und weitere Angaben zu dem Mann in den Sozialen Medien verbreitet, wodurch seine Familie, auch die Kinder, einer großen Gefahr ausgesetzt wurden.  

Dem Mann wurde vorgeworfen, israelischen Streitkräften den Aufenthaltsort hochrangiger Mitglieder der Al-Qassam-Brigaden, darunter deren Militärkommandant Ezziddine al-Haddad, mitgeteilt zu haben. Die Gruppe warf ihm vor, den israelischen Behörden Informationen weitergegeben zu haben, die dazu führten, dass Israel Ezziddine Al-Haddad sowie zahlreiche palästinensische Zivilist*innen tötete.  

Acht Männer öffentlich erschossen  

Um den 10. Oktober 2025 herum kam es in Al-Sabra in Gaza-Stadt zu Zusammenstößen zwischen Hamas-Kräften und der Familie Dughmush, der vorgeworfen wurde, ein Feldlazarett geplündert und zur Lagerung von Waffen genutzt zu haben. Eine Woche lang umstellten Hamas-Kräfte das Wohnviertel der Familie. Dabei kamen mindestens vier Angehörige der Familie Dughmush und ein Hamas-Mitglied ums Leben. Parallel zu den Zusammenstößen wurden am 13. Oktober 2025 acht unbewaffnete Angehörige der Familie Dughmush unter dem Vorwurf der Kollaboration mit Israel öffentlich außergerichtlich hingerichtet.  

Ein Video, das auf Hamas nahen Social-Media-Konten verbreitet und von Amnesty International verifiziert wurde, zeigt acht Männer mit verbundenen Augen und in Fesseln, von denen einige nur teilweise bekleidet waren und Anzeichen früherer Verletzungen aufwiesen. Sie wurden von bewaffneten, maskierten Männern auf einen offenen Platz in der Al-Thalathini-Straße, einer größeren Straße in Gaza-Stadt, geschleppt. Die acht Männer wurden aus nächster Nähe erschossen.  

Eine Angehörige, deren Name aus Sicherheitsgründen nicht genannt wird, sagte gegenüber Amnesty International: „Die acht Männer hatten sich gestellt, nachdem man ihnen ein faires Verfahren versprochen hatte, sie wurden jedoch bereits zwei Stunden später öffentlich hingerichtet.“ Angehörige, die an der Beerdigung der acht Opfer teilnahmen, berichteten Amnesty International, dass die Leichen der Opfer sichtbare Spuren von Folter aufwiesen. Einige Familienangehörige berichteten später, sie hätten Anrufe von Hamas-Vertretern erhalten, die sich entschuldigten und andeuteten, dass einige Personen „versehentlich getötet” worden seien. 

Nach Kenntnis von Amnesty International wurde keiner der an den Morden oder anderen außergerichtlichen Hinrichtungen der letzten drei Jahre Beteiligten zur Rechenschaft gezogen. Dazu gehören auch Tötungen von Zivilist*innen aufgrund einer „Verwechslung“ durch bewaffnete Männer, die der Hamas nahestehen.  

Ein besonders verstörender Fall ist die Ermordung der palästinensischen Mitarbeiterin einer Hilfsorganisation, Islam Hijazi, deren Auto im September 2024 in Chan Yunis von 90 Kugeln getroffen wurde. Ihrer Familie wurde später mitgeteilt, dass ihre Ermordung auf einer falschen Identifizierung beruhte. Nach Kenntnis von Amnesty International wurde gegen keinen derjenigen ermittelt, die die Schüsse abgegeben oder den Hinterhalt angeordnet hatten.  

Rechtswidrige Tötung von Hisham al-Saftawi 

Auch im Fall des 57-jährigen Hisham al-Saftawi dokumentierte Amnesty International eine rechtswidrige Tötung. Am 17. Oktober 2025 stürmten rund 30 maskierte Bewaffnete, die sich als Angehörige der Al-Qassam-Brigaden ausgaben, das Haus von al-Saftawi im Flüchtlingslager Al-Bureij. Als er sich der Festnahme widersetzte, schoss ihm einer der Männer in den Rücken. Einen Tag später starb er im Krankenhaus. Gegenüber Amnesty International behauptete die Hamas, dass eine offizielle Untersuchung eingeleitet worden sei und erklärte, er sei bei einem Fluchtversuch „versehentlich erschossen“ worden. 

Hintergrund 

Seit dem 7. Oktober 2023 haben die Hamas-Kräfte und -Behörden im Gazastreifen parallele Strukturen geschaffen, die fast ausschließlich außerhalb jeglicher rechtlicher Normen agieren. Sie führen regelmäßig – und oft unter Videoaufzeichnung – summarische Bestrafungen gegen Palästinenser*innen durch, darunter auch gegen mutmaßliche Plünder*innen, verhören Dissident*innen und Tatverdächtige an zivilen Orten, führen Razzien in Wohnhäusern durch und bedrohen Familienangehörige von Oppositionellen. Die von Amnesty International zusammengetragenen Beweise stimmen mit den Ergebnissen des Berichts der UN-Untersuchungskommission überein.  

Amnesty International hat über viele Jahre hinweg Verstöße der Hamas und ihrer verbündeten Gruppen dokumentiert, darunter außergerichtliche Hinrichtungen mutmaßlicher Kollaborateure, summarische Bestrafungen, Einschränkungen der Meinungsfreiheit sowie das harte Vorgehen gegen friedlichen Widerstand, unter anderem durch Drohungen, Doxxing und Einschüchterung sowie Folter und andere Misshandlungen.

Rückfragen
Presseteam  Amnesty International Österreich
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