Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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PA: ADA zum Weltfrauentag: „Investition in Frauen ist Investition für alle“

„Invest in Women“ – in Frauen investieren – ist das Motto zum Weltfrauentag 2024. Und das ist bitter nötig. Denn die Umsetzung des Rechts auf Geschlechtergleichstellung scheitert rund um den Globus nicht zuletzt an massiven Investitionslücken. Lokale Frauenrechtsorganisationen haben nicht ausreichend Zugang zu Kapital. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt sie über den Women’s Peace and Humanitarian Fund und schafft so die Basis für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen an Entscheidungsprozessen.

Mädchen und Frauen sind ökonomisch, sozial und politisch benachteiligt. Damit sind sie auch von den Auswirkungen von Konflikten, Krisen und des Klimawandels besonders betroffen. Jedes Jahr am 8. März weisen die Vereinten Nationen mit ihrer Kampagne zum Weltfrauentag auf diese Menschenrechtsverletzung hin. Und sie werden nicht müde, zu bekräftigen, dass Geschlechtergleichstellung und die Stärkung von Mädchen und Frauen wesentliche Voraussetzungen für weniger Armut, mehr Wirtschaftswachstum, gesellschaftliches Vorankommen und nicht zuletzt Frieden sind.
 
Schlüsselrolle von Frauen bei Friedensbemühungen
Insbesondere bei der Friedensförderung, bei der Konfliktbewältigung oder beim Wiederaufbau spielen Frauen eine Schlüsselrolle – dennoch finden ihre Stimmen noch immer nicht ausreichend Gehör. Oder sie sind gänzlich von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Um das zu ändern, setzt sich die Austrian Development Agency (ADA) gemeinsam mit dem Women‘s Peace and Humanitarian Fund (WPHF) dafür ein, dass Frauen an allen Phasen von Friedensbemühungen – von Verhandlungen bis hin zum Wiederaufbau zerstörter Gesellschaften – beteiligt sind.
 
Stärkung von Frauen ist Gebot der Stunde
„Eine Investition in Frauen ist eine Investition für uns alle. Mit unserem Beitrag zum Women’s Peace and Humanitarian Fund fördern wir lokale Frauenrechtsorganisationen, die anders keinen Zugang zu Finanzierungen hätten. Auf diese Weise unterstützen wir sie und ermutigen sie, ihre Expertise in Entscheidungsprozesse einzubringen, mitzureden und mitzugestalten. Bei der Stärkung von Frauenrechten und Geschlechtergleichstellung können wir keine Zeit mehr verlieren“, betont ADA-Geschäftsführer Friedrich Stift.
 
Über einen Zeitraum von drei Jahren zahlt Österreich aktuell 9,7 Millionen Euro in diesen Fonds ein. Der österreichische Beitrag fließt in rund 60 Projekte in Subsahara-Afrika, Nordafrika sowie im Nahen Osten. Konkret unterstützt werden damit lokale, von Frauen geleitete bzw. zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Frauenrechte einsetzen. Insgesamt werden damit bis zu 740.000 Mädchen und Frauen direkt erreicht.
 
„Die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist entscheidend für dauerhaften Frieden und die Bekämpfung von Gewalt, Vertreibung, Armut und den Auswirkungen des Klimawandels auf der ganzen Welt“, sagt Sophie Giscard D’estaing, die Einsatzeiterin des WPHF-Sekretariats. „Es braucht hochwertige, flexible und zeitnahe Finanzmittel für lokale zivilgesellschaftliche Frauenorganisationen, die an vorderster Front arbeiten. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass Frauen in Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden – damit ihre Stimmen und Perspektiven die Antworten auf die dringenden Herausforderungen unserer Zeit aktiv mitgestalten.“
 
Eine Aktivistin aus Uganda berichtet
Es sind mutige Aktivistinnen wie Robinah Rubimbwa aus Uganda, einem Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, die der Fonds unterstützt. Rubimbwa ist Gründerin der Coalition for Action on 1325 (CoACT). Als Frauenrechtsaktivistin und Mediatorin bietet sie Weiterbildungen zu den Menschenrechten und Mediation für Frauen, Staatsbedienstete, religiöse Führer und Polizeibeamt*innen an.
 
Robinah Rubimbwa fasst die Herausforderungen ihrer Arbeit so zusammen: „Organisationen wie CoACT leisten die eigentliche Arbeit vor Ort, aber wir erhalten nicht ausreichend Finanzmittel dafür. Lokale Organisationen arbeiten direkt mit Frauen und Gemeinschaften zusammen, die von Konflikten und Gewalt betroffen sind. Die Verursacher von Krieg und Gewalt leben in den Gemeinden, in denen wir arbeiten. Wir helfen, den Frieden von Grund auf aufzubauen. Frieden kann man nicht von oben nach unten schaffen.“
 
Stärkung von Frauen als Fokus der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Der Förderansatz der ADA rückt Frauenrechte bewusst in den Mittelpunkt. Geschlechtergleichstellung ist dabei ein verpflichtendes Kriterium. So trägt die ADA systematisch dazu bei, Mädchen und Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen. Aktuell fördert die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit weltweit 199 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 308 Millionen Euro, die als Haupt- oder Unterziele explizit die Stärkung von Frauenrechten verfolgen.
 
>> Fotos von Robinah Rubimbwa und ihrer Frauenrechtsorganisation CoACT in Uganda

Austrian Development Agency
Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 unterstützt die Austrian Development Agency (ADA) Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. In diesen 20 Jahren hat die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit ihren Partnern viel erreicht – die Lebensumstände von Millionen von Menschen haben sich dadurch substanziell verbessert. Aktuell veranlassen die Klimakrise, Kriege und Konflikte jedoch immer mehr Menschen zur Flucht und verschärfen Armut und Hunger. Die Vision der ADA von einem guten Leben für alle bleibt trotz allem unverändert. Mutige und wirksame Entwicklungszusammenarbeit ist heute wichtiger denn je. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Universitäten und Unternehmen ermöglicht die ADA Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von derzeit 557 Millionen Euro. Gemeinsam mit ihren Partnern gestaltet die ADA Zukunft.
Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 (0)1 903 99-2410
katharina.schreiber@ada.gv.at
https://www.entwicklung.at/

PA: Iran: Drakonische Durchsetzung der Verschleierungspflicht

Die iranischen Behörden setzen die Verschleierungspflicht im Land mit einer groß angelegten Repressionskampagne im öffentlichen Raum durch, indem sie Frauen und Mädchen im öffentlichen Raum umfassend überwachen und massenhaft Polizeikontrollen durchführen. Dies geht aus einem neuen Bericht hervor, den Amnesty International im Vorfeld des Internationalen Frauen*kampftages veröffentlicht hat.

Zehntausende Frauen wurden willkürlich mit der Beschlagnahmung ihrer Autos bestraft, weil sie sich den iranischen Verschleierungsgesetzen widersetzt hatten. Andere mussten Geldstrafen bezahlen oder an Kursen über „Moral“ teilnehmen. Amnesty International hat zudem Kenntnis von Fällen, in denen Frauen strafrechtlich verfolgt und zu Auspeitschungen oder Gefängnisstrafen verurteilt wurden.

Amnesty International sammelte im Februar 2024 die Aussagen von 46 Personen, davon 41 Frauen (darunter eine trans* Frau), ein Mädchen und vier Männer, die von der Menschenrechtsorganisation befragt wurden. Außerdem wertete sie offizielle Dokumente aus, darunter Gerichtsurteile und Strafverfolgungsentscheidungen, die zeigen, dass eine große Anzahl staatlicher Stellen an der Verfolgung von Frauen und Mädchen beteiligt sind, die lediglich ihr Recht auf körperliche Autonomie, Meinungsfreiheit und Glaubensfreiheit wahrnehmen. Amnesty International hat Auszüge aus 20 Zeug*innenaussagen veröffentlicht, um einen Einblick in die erschreckende tägliche Realität von Frauen und Mädchen im Iran zu geben.

„Die iranischen Behörden terrorisieren Frauen und Mädchen, die weiterhin Widerstand gegen die Zwangsverschleierung leisten, indem sie sie ständiger Überwachung und polizeilicher Kontrolle aussetzen. Die drakonischen Maßnahmen reichen vom Anhalten von Autofahrerinnen auf der Straße über die massenhafte Beschlagnahmung ihrer Fahrzeuge bis hin zu unmenschlichen Auspeitschungen und Gefängnisstrafen“, sagte Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

Die zunehmende Verfolgung von Frauen und Mädchen durch die Sicherheitspolizei und andere staatliche Behörden findet nur wenige Wochen vor der Abstimmung des Uno-Menschenrechtsrates in Genf über die Verlängerung einer Untersuchungsmission im Iran statt. Diese hat das Mandat, die Menschenrechtsverletzungen insbesondere auch gegen Frauen und Kinder seit dem Tod von Jina Mahsa Amini zu untersuchen.

Willkürliche Beschlagnahmung von Autos
Offiziellen Verlautbarungen zufolge hat die iranische Sittenpolizei seit April 2023 die willkürliche Beschlagnahme von zehntausenden von Fahrzeugen angeordnet, in denen Fahrerinnen oder Beifahrerinnen ohne oder mit „unangemessenem“ Kopftuch saßen.

Bereits für Mädchen im Alter von neun Jahren gilt die Verschleierungspflicht. Laut Zeug*innenaussagen stützen sich die Behörden auf Bilder von Überwachungskameras oder Berichte von Beamt*innen in Zivil, die auf den Straßen patrouillieren und eine Polizei-App namens „Nazer“ verwenden, um Kennzeichen von Fahrzeugen mit weiblichen Fahrerinnen oder Passagierinnen, die gegen die Verschleierungspflicht verstoßen, zu melden.

Die betroffenen Frauen und ihre Angehörigen erhielten Droh-SMS und Telefonanrufe, in denen sie aufgefordert wurden, sich bei der Sittenpolizei zu melden und ihre Fahrzeuge abzugeben, weil sie sich der Verschleierungspflicht widersetzt hätten. Amnesty International hat Screenshots von 60 solcher Textnachrichten geprüft, die im vergangenen Jahr an 22 Frauen und Männer geschickt worden waren.

Zudem haben in den letzten Monaten die Behörden massenhaft Autokontrollen durchgeführt, bei denen sie gezielt Autofahrerinnen auf stark befahrenen Straßen kontrollierten und ihre Fahrzeuge beschlagnahmten.

Amnesty International sprach mit 11 Frauen, die von einschüchternden Verfolgungsjagden, Anhalten und der Beschlagnahmung ihres Wagens berichteten. Sie waren alle ihren alltäglichen Aktivitäten nachgegangen, befanden sich auf dem Weg zur Arbeit, bei Arztbesuchen oder auf dem Schulweg. Sie betonten die völlige Missachtung ihrer Sicherheit durch die Polizei, die die Frauen auch auf stark befahrenen Autobahnen anhielt oder in Städten weit entfernt von ihrem Heimatort in Gewahrsam nahm.

Betroffene berichteten, dass das Verfahren zur Abholung ihrer Autos von der Sittenpolizei mit langen Warteschlangen und erniedrigender Behandlung verbunden ist. Sie schilderten geschlechtsspezifische Beleidigungen, demütigende Anweisungen, ihr Haar zu bedecken, oder die Androhung von Auspeitschungen, Gefängnis und Reiseverboten. In vielen Fällen ordnen leitende Beamte der Sittenpolizei die Freigabe des Fahrzeugs nach 15 bis 30 Tagen an. Zuvor mussten die Frauen allerdings willkürlich festgesetzte Gebühren für das Parken und das Abschleppfahrzeug begleichen und sich schriftlich zur Einhaltung der Verschleierungspflicht verpflichten.

Zugang zu öffentlichen Orten und Dienstleistungen verweigert
Laut Augenzeug*innen wird Frauen ohne Kopftuch heute im Iran der Zugang zu öffentlichen Verkehrsmitteln, Flughäfen und Bankdienstleistungen verweigert. Ordnungskräfte kontrollieren die Länge und Passform von Ärmeln, Hosen und Uniformen. Oft werden Frauen dabei beschimpft, beleidigt oder ihnen wird mit strafrechtlicher Verfolgung gedroht.

Eine Frau berichtete Amnesty International von einem Vorfall Ende 2023, bei dem ein Ordnungshüter an einer U-Bahn-Station in Teheran ihrer 21-jährigen Nichte einen Schlag in die Brust versetzte. Ein 17-jähriges Mädchen berichtete, dass ihr Schuldirektor sie vorübergehend suspendierte, nachdem eine Überwachungskamera sie unverschleiert in einem Klassenzimmer aufgenommen hatte. Er drohte ihr demnach, sie dem Geheimdienst der Revolutionsgarden zu melden, wenn sie ihr Kopftuch wieder abnehme.  

Amnesty International erfuhr von 15 Frauen und einem 16-jährigen Mädchen in sieben verschiedenen Provinzen, die nur deshalb strafrechtlich verfolgt wurden, weil sie in ihren Fahrzeugen, im öffentlichen Raum oder in Bildern auf den sozialen Medien kein Kopftuch oder „unangemessene“ Hijabs oder Hüte trugen.

Das Ausmaß solcher Verfolgungen ist schwer zu ermitteln, da die Behörden keine Statistiken veröffentlichen. Laut einer Erklärung des Polizeichefs der Provinz Qom, Mohammad Reza Mirheidary, wurden seit März 2023 allein in Qom 1986 Strafverfahren im Zusammenhang mit der Zwangsverschleierung eröffnet. Dies deutet darauf hin, dass über solche Fälle viel zu wenig berichtet wird.

Mehrere Frauen berichteten, dass Staatsanwälte und Polizeibeamte über ihre hohe Arbeitsbelastung aufgrund des Widerstands der Frauen gegen die Zwangsverschleierung klagten.

Gewaltandrohungen und Auspeitschungen
Amnesty International dokumentierte Fälle von vier Frauen, die von der Staatsanwaltschaft aufgefordert wurden, an bis zu fünf Kursen über Moral teilzunehmen und bis zu einem Jahr lang jegliches „kriminelles“ Verhalten zu vermeiden. Nur so würde das Strafverfahren gegen sie eingestellt. Die Organisation dokumentierte die Fälle von drei weiteren Frauen, die zu Geldstrafen verurteilt wurden. Eine weitere Frau wurde aufgefordert, einen Brief zu schreiben, in dem sie ihre Reue zum Ausdruck bringt.

Amnesty International prüfte einen Bericht des Geheimdienstministeriums, der die fortgesetzte Überwachung der Online-Aktivitäten einer Künstlerin anordnete, die wegen ihrer Instagram-Posts überwacht wurde.

Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung waren die Verfahren gegen sechs der Frauen, deren Fälle Amnesty International dokumentiert hat, noch nicht abgeschlossen.

Zusätzlich zu ihren Strafen drohten Staatsanwaltschaft und Richter den meisten Frauen und Mädchen mit Auspeitschung und Gefängnis, einer Frau wurde mit dem Tod und einer anderen mit sexualisierter Gewalt gedroht. Der Vater eines 16-jährigen Mädchens berichtete Amnesty International, dass der Richter eines Jugendgerichts ihr mit Auspeitschung und Gefängnis drohte. Das Mädchen wurde schließlich freigesprochen, musste aber eine Verpflichtungserklärung bei der Sittenpolizei unterschreiben.

Im Januar 2024 verhängten die Behörden eine Strafe von 74 Peitschenhieben gegen Roya Heshmati, weil sie sich in der Öffentlichkeit unverschleiert gezeigt hatte. In einer Aussage auf ihrem Social-Media-Account berichtete sie über ihre Auspeitschung durch einen männlichen Beamten in Anwesenheit eines Richters in einem Raum, den sie als „mittelalterliche Folterkammer“ bezeichnete.

Hintergrund
Das iranische Parlament steht kurz vor der Verabschiedung eines Gesetzes, das die behördlichen Übergriffe auf Frauen und Mädchen, die sich der Verschleierungspflicht widersetzen, rechtlich verankern und weiterverschärfen soll. Im Februar 2024 akzeptierte Präsident Ebrahim Raisi offiziell die erheblichen finanziellen Kosten für die Umsetzung des vorgeschlagenen Gesetzes und ebnete damit den Weg für die Verabschiedung des Gesetzes.

„Die Uno-Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, müssen darauf pochen, dass die iranischen Behörden die Zwangsverschleierung abschaffen, alle Verurteilungen und Strafen wegen Verstößen gegen die Verschleierungspflicht aufheben und alle Personen, die wegen Verweigerung der Zwangsverschleierung inhaftiert sind, bedingungslos freilassen“, sagte Shoura Hashemi.

„Die Behörden müssen sofort aufhören, Frauen und Mädchen dafür zu bestrafen, dass sie ihre Rechte auf Gleichberechtigung, Privatsphäre und Meinungs-, Religions- und Glaubensfreiheit wahrnehmen.“

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

PA: Intercultural Achievement Award 2024

Das Außenministerium zeichnet Initiativen zur Förderung des interkulturellen und interreligiösen Dialogs aus – Einsendeschluss: 17. März 2024

Zum bereits 11. Mal schreibt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten den Intercultural Achievement Award aus – einen Preis für herausragende, innovative interkulturelle und interreligiöse Projekte aus dem In- und Ausland. Dadurch werden Best Practices vor den Vorhang geholt und die Arbeit von Dialog-Projekten aus aller Welt mit Preisgeldern und Möglichkeiten zur internationalen Vernetzung gefördert. Bewerben können sich heimische sowie internationale Organisationen, die sich für den interkulturellen und interreligiösen Dialog in den Bereichen Kunst und Kultur, Jugend, Menschenrechte, Global Citizenship Education, Integration und Geschlechtergleichstellung engagieren.

Mit dem Intercultural Achievement Award zeichnen wir weltweit Schlüsselprojekte des interkulturellen Dialogs aus, die zu einem besseren gegenseitigen Verständnis und somit zu einem friedlichen Zusammenleben beitragen. Die Auszeichnung leistet einen wesentlichen, praktischen Beitrag zur Fortführung dieser außergewöhnlichen und wertvollen Projekte in Österreich und im Ausland“,

betont Außenminister Alexander Schallenberg und lädt Organisationen im In- und Ausland ein, sich zu bewerben.

Die über 1.913 Einreichungen aus 110 verschiedenen Ländern seit 2014 verdeutlichen die wachsende Bekanntheit der Auszeichnung.

Im Jahr 2024 erhalten die Gewinnerprojekte ein Preisgeld von 6.000 bis 10.000 Euro. Zusätzlich können Anerkennungspreise in der Höhe von 3.000 Euro vergeben werden.


Der Intercultural Achievement Award wird in den folgenden Kategorien vergeben:

• Nachhaltigkeit/Umwelt: Bestes laufendes interkulturelles und/oder interreligiöses Projekt mit Schwerpunkt auf Umwelt

• Aktualität: Bestes interkulturelles und/oder interreligiöses Projekt mit Bezug zu einem aktuellen Ereignis

• Technologie: Beste Anwendung von Technologie zur Unterstützung eines interkulturellen und/oder interreligiösen Projekts

• Innovation: Innovativstes interkulturelles und/oder interreligiöses Projekt

• Medien: Bester Medienbeitrag zur interkulturellen und/oder interreligiösen Verständigung

• Integration in Österreich

• Bestes österreichisches Projekt aus den Kategorien Nachhaltigkeit, Aktualität, Technologie oder Innovation

Einsendeschluss für Projekte ist der 17. März 2024.

Das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten dankt dem Zukunftsfonds der Republik Österreich, der Austrian Development Agency und dem Österreichischen Integrationsfonds für ihre wertvolle langjährige Partnerschaft im Rahmen der Auszeichnung.

Weitere Informationen zur Ausschreibung finden sich auf der Webseite: intercultural-achievement.com

Rückfragen & Kontakt:
BMEIA
Presseabteilung
Tel.: +43 (0) 501150-3320
Fax: +43 (0) 501150-213
abti3@bmeia.gv.at
www.bmeia.gv.at

PA: Amnesty International: EU-Asylrechtsreform ist menschenrechtlicher Dammbruch 

Heute haben sich der Rat und das EU-Parlament auf eine politische Einigung zu den fünf Hauptverordnungen des Migrations- und Asylpakts verständigt. Die geplante Reform verletzt die Menschenrechte von Schutzsuchenden und bedeutet eine Verschärfung von Diskriminierung, vermehrten Pushbacks, Auslagerung der Migrationspolitik und mehr Gewalt an den EU-Außengrenzen. Amnesty International fordert die EU auf, die Menschenrechte von Schutzsuchenden zu respektieren anstatt Verantwortung auszulagern. 

„Die heute erzielte Einigung ist ein menschenrechtlicher Dammbruch und ein deutliches Zeichen dafür, dass sich die EU für eine restriktive Migrationspolitik entschieden hat. Die beschlossenen Verschärfungen werden das europäische Asylrecht für die nächsten Jahrzehnte prägen und riskieren, die Rechtlosigkeit an den Außengrenzen zur Norm machen”, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.  

„Die Einigung ist ein fauler Kompromiss auf Kosten Schutzsuchender. Statt auf Abschottung, Abschreckung und Auslagerung zu setzen, sollten die europäischen Mitgliedstaaten sich für eine menschenrechtskonforme Aufnahme innerhalb der EU engagieren. Dabei sollten sie sich auf die Erweiterung sicherer und regulärer Fluchtwege konzentrieren, um den Menschen die Möglichkeit zu geben, Schutz in Europa zu erlangen, ohne sich auf gefährliche Fluchtrouten zu begeben.“ 

Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems wird dazu führen, dass eine große Zahl der Schutzsuchenden zukünftig an den europäischen Außengrenzen pauschal inhaftiert wird, darunter auch Kinder und besonders schutzbedürftige Menschen. 

Die Einigung beinhaltet außerdem weitreichende Möglichkeiten für Mitgliedstaaten, von menschenrechtlichen Mindeststandards abzuweichen, z.B. in Zeiten erhöhter Ankünfte oder der so genannten „Instrumentalisierung“ von Schutzsuchenden. Dies schwächt eine gemeinsame und humane Reaktion gegenüber schutzbedürftigen Menschen und könnte unverhältnismäßige Notfallmaßnahmen an den europäischen Grenzen normalisieren. 

Gleichzeitig droht eine erhöhte Sammlung biometrischer Daten durch die Behörden, insbesondere von Kindern, was verstärkt zu diskriminierender Polizeiarbeit und willkürlichen Festnahmen auch innerhalb der EU führen könnte.  

Die geplante Reform gefährdet zudem die Solidarität und Zusammenarbeit zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Statt in eine würdige Aufnahme innerhalb der EU zu investieren und sichere Wege für Schutzsuchende zu schaffen, geht der Pakt einen weiteren Schritt in Richtung Externalisierung. Dabei werden Kooperationen mit Drittstaaten wie Albanien, Libyen, Tunesien und der Türkei zur Kontrolle der Migration verstärkt und somit die Verantwortung verlagert.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

PA: Jahresbilanz der Pressefreiheit 2023 von Reporter Ohne Grenzen

Weniger Getötete trotz der Tragödie in Gaza .

In diesem Jahr sind 45 Medienschaffende im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet worden. Das sind so wenige wie seit 2002 nicht mehr – trotz des Krieges zwischen Israel und der Hamas. In diesem Konflikt wurden bislang mindestens 17 Journalistinnen und Journalisten mit klarem Bezug zu ihrer Arbeit getötet, dutzende weitere Fälle werden derzeit überprüft. Weltweit kam mehr als die Hälfte der getöteten Medienschaffenden in Kriegsgebieten ums Leben. Insgesamt 521 Journalistinnen und Reporter sind derzeit im Zusammenhang mit ihrer Arbeit willkürlich inhaftiert. Auch wenn dies einen Rückgang um gut acht Prozent bedeutet, liegt die Zahl noch immer auf sehr hohem Niveau. Sechs von acht der weltweit längsten Haftstrafen wurden gegen weibliche Medienschaffende verhängt. Das zeigt die Jahresbilanz der Pressefreiheit, die Reporter ohne Grenzen (RSF) am Donnerstag (14.12.) veröffentlicht hat.

„Wer aus Kriegen und bewaffneten Konflikten berichtet, bezahlt diesen Mut immer noch viel zu oft mit dem eigenen Leben. Besonders gefährlich ist es derzeit im Gazastreifen“, sagte RSF-Vorstandssprecherin Katja Gloger. „Wir denken aber auch an die Berichterstatterinnen und Berichterstatter in anderen Kriegen und Konflikten, etwa in der Ukraine oder in Mali. Ihre Arbeit bleibt gefährlich, auch wenn die öffentliche Aufmerksamkeit gesunken ist. Wir sollten uns nicht täuschen: Noch immer kommt im Schnitt fast jede Woche ein Journalist oder eine Reporterin ums Leben. Auch die Zahl der Inhaftierten ist weiter hoch. Wir fordern deshalb die Regierenden in den Demokratien auf, sich noch stärker für das Menschenrecht auf Pressefreiheit einzusetzen.“

Weltweit weniger getötete Medienschaffende

Insgesamt wurden im laufenden Jahr bis zum Stichtag 1. Dezember 45 Journalistinnen und Journalisten im Zusammenhang mit ihrer Arbeit getötet. Das sind 16 weniger als im Jahr 2022 (61), die niedrigste Zahl seit 2002 (33). In den Jahren 2013 und 2014 wurden hingegen mehr als 140 Medienschaffende getötet, vor allem in den Kriegen in Syrien und im Irak. Mindestens 17 Journalistinnen und Journalisten wurden seit dem 7. Oktober im Gazastreifen (13), in Israel (1) und im Libanon (3) getötet. In diesen Fällen konnte RSF mit hinreichender Sicherheit feststellen, dass ihr Tod mit ihrer journalistischen Arbeit zusammenhing. Insgesamt kamen in der Region 61 Journalistinnen und Journalisten ums Leben. RSF hat Strafanzeige beim Internationalen Strafgerichtshof eingereicht, um wegen möglicher Kriegsverbrechen seitens der Hamas und der israelischen Armee zu ermitteln.

Der Rückgang über die vergangenen fünf Jahre lässt sich zum Teil mit verbesserten Sicherheitsvorkehrungen erklären, zum Teil mit der Abnahme der Kriegshandlungen im Irak und in Syrien. In beiden Ländern kamen im Verlauf zweier Jahrzehnte, von 2003 bis 2022, fast 600 Journalistinnen und Journalisten ums Leben. In Zeiten ohne kriegerische Konflikte wirken sich vor allem Verbesserungen auf rechtlicher Ebene sowie Maßnahmen zur Bekämpfung der grassierenden Straflosigkeit positiv aus. Beispielhaft dafür steht das Urteil eines Gerichts in Celle vom Ende November: Ein Mitglied einer ehemaligen paramilitärischen Einheit in Gambia erhielt lebenslange Haft; unter anderem, weil er 2004 am Mord des Gambia-Korrespondenten von RSF, Deyda Hydara, beteiligt war.

Starker Rückgang der Getöteten in Lateinamerika

Die Zahl der in Lateinamerika getöteten Medienschaffenden ist deutlich gesunken, von 26 im Jahr 2022 auf sechs im laufenden Jahr. Dennoch ist die Arbeit als Journalist oder Journalistin in dieser Region noch immer sehr gefährlich. Das zeigen die jüngsten Entführungen und bewaffneten Überfälle in Mexiko. Wegen der vielen Gewalttaten im Jahr 2022 sind einige mexikanische Medienschaffende vorsichtiger in ihrer Berichterstattung geworden – um den Preis stärkerer Selbstzensur und größerer Lücken in der Berichterstattung.
Zum ersten Mal in den vergangenen fünf Jahren kamen mehr Medienschaffende in Kriegsgebieten (23 im Jahr 2023) ums Leben als außerhalb (22).

Weltweit sind 521 Journalistinnen und Journalisten inhaftiert

Am 1. Dezember 2023 saßen insgesamt 521 Medienschaffende wegen ihrer Arbeit im Gefängnis. Damit ist die Zahl im Vergleich zum Vorjahr um 8,4 Prozent gesunken. 264 Journalistinnen und Journalisten sind alleine in China (einschließlich Hongkong), Myanmar, Belarus und Vietnam inhaftiert. Jahr für Jahr behauptet China seinen Status als das Land, in dem die Behörden die meisten Journalistinnen und Journalisten einsperren lassen. Insgesamt 121 Medienschaffende, fast ein Viertel (23 Prozent) der weltweit inhaftierten Journalistinnen und Journalisten, sind dort inhaftiert, einschließlich zwölf in Hongkong. Unter ihnen ist Jimmy Lai, Gründer der Zeitung Apple Daily. Ihm droht unter dem von Peking auferlegten „Sicherheitsgesetz“ eine lebenslange Haftstrafe. Der Prozess beginnt am 18. Dezember 2023.

In Belarus unter Diktator Alexander Lukaschenko sitzen derzeit 39 Journalistinnen und Journalisten im Gefängnis, sieben mehr als Ende 2022. Das Regime hält nun auch mehr weibliche Medienschaffende (10) fest als jedes andere Regime außer China (14). Weltweit machen Journalistinnen mehr als zehn Prozent aller inhaftierten Medienschaffenden aus.

Ein prominentes Beispiel in Belarus ist tut.by, vor ihrer Schließung die beliebteste unabhängige Nachrichtenseite des Landes. Im Juli 2023 wies der Oberste Gerichtshof die Berufungen von Chefredakteurin Maryna Zolatava und Geschäftsführerin Ljudmila Tschekina ab und bestätigte damit die zwölfjährigen Haftstrafen, zu denen beide im März verurteilt worden waren – sie hätten „zu Hass aufgewiegelt“ und „die nationale Sicherheit gefährdet“. Im August dieses Jahres wurden sie auf die Terroristenliste des belarussischen Geheimdienstes KGB gesetzt.

In Russland sitzen 28 Medienschaffende im Gefängnis, unter ihnen der US-Bürger und Wall-Street-Journal-Korrespondent Evan Gershkovich, der seit dem 29. März 2023 wegen des Vorwurfs der Spionage in Untersuchungshaft ist, und Alsu Kurmaschewa, eine Journalistin mit amerikanischer und russischer Staatsbürgerschaft, die für Radio Free Europe/Radio Liberty in Prag arbeitet. Sie sitzt seit dem 18. Oktober 2023 in einem Gefängnis in der autonomen russischen Teilrepublik Tatarstan. Dort war sie hingereist, um ihre kranke Mutter zu besuchen. Sie soll sich in Russland nicht als „ausländische Agentin“ registriert haben. Im Fall einer Verurteilung drohen ihr bis zu fünf Jahre Gefängnis.

Der Rückgang der Zahl der weltweit inhaftierten Medienschaffenden erklärt sich unter anderem mit dem Rückgang der Inhaftierten im Iran (24 weniger als im Vorjahr) und der Türkei (23 weniger). Allerdings ist es in beiden Ländern verbreitete Praxis, Journalistinnen und Journalisten wiederholt inhaftieren zu lassen. Insgesamt waren im laufenden Jahr in der Türkei 43, im Iran 58 Medienschaffende inhaftiert – auch in berüchtigten, für Folter bekannten Gefängnissen wie Evin in Teheran. Im Iran sind weiter besonders weibliche Medienschaffende gefährdet, die über die Freiheitsbewegung nach dem gewaltsamen Tod der Kurdin Jina Mahsa Amini im September 2022 berichten. Weltweit warten von den insgesamt 521 inhaftierten Journalistinnen und Journalisten mehr als die Hälfte noch auf einen Gerichtsprozess.

 54 entführte Medienschaffende in nur fünf Ländern

Weltweit sind derzeit mindestens 54 Medienschaffende in fünf Ländern entführt: in Syrien, Irak, Jemen, Mali und Mexiko. Fast die Hälfte von ihnen (25) wurde zwischen 2013 und 2015 im Irak und Syrien vom sogenannten Islamischen Staat (IS) gefangengenommen. Die Zahl der Entführten ist die niedrigste seit 2017. Von den sieben Medienschaffenden, die 2023 entführt wurden (in Mexiko, Haiti, Jemen und Mali) sind noch zwei in Gefangenschaft – die malischen Journalisten Saleck Ag Jiddou und Moustapha Koné. Sie wurden am 7. November im Norden des Landes entführt, wenige Monate nachdem der französische Journalist Olivier Dubois in derselben Region freikam. Die anderen in diesem Jahr Entführten befinden sich in gerade einmal vier Ländern: in Syrien (38), Irak (9), Jemen (4) und Mexiko (1).

Weltweit gelten 84 Medienschaffende als verschwunden

Mexiko ist nach wie vor das Land mit den meisten verschwundenen Medienschaffenden. Juan Carlos Hinojosa Viveros, Fotojournalist und Redakteur des Online-Portals La de 8 News, wird seit dem 6. Juli 2023 vermisst. Schon vor seinem Verschwinden wurden in Mexiko 30 Journalistinnen und Journalisten vermisst, so viele wie in keinem anderen Land der Welt. Mehr als die Hälfte (43) der weltweit verschwundenen Journalistinnen und Journalisten befinden sich in Lateinamerika.

In der seit 1995 veröffentlichten Jahresbilanz der Pressefreiheit dokumentiert RSF die Zahlen der schwersten Übergriffe auf Medienschaffende weltweit im zu Ende gehenden Jahr. Das betrifft neben professionellen Journalistinnen und Journalisten auch Medienmitarbeitende wie Kamerafrauen oder Tontechniker sowie Bürgerjournalistinnen und -journalisten, die gerade in Ländern mit autoritären Regimen und in Kriegsländern eine wichtige Rolle bei der Recherche und Verbreitung relevanter Nachrichten und Informationen spielen. Die Jahresbilanz berücksichtigt nur Fälle, in denen RSF nach sorgfältiger Prüfung davon überzeugt ist, dass die Genannten in direktem Zusammenhang mit ihrer journalistischen Tätigkeit Opfer von Gewalt, Angriffen oder Unterdrückung geworden sind. Das erklärt mögliche Unterschiede zwischen diesen Zahlen und denen anderer Organisationen. Alle Zahlen beziehen sich auf den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 1. Dezember 2023 oder sind Momentaufnahmen zum Stichtag 1. Dezember 2023.

Hier geht‘s zur gesamten Bilanz: https://drive.google.com/file/d/1DWG2hX-KzlQRFa63iL2Hn4IWXRBar0p2/view?usp=sharing

PA: Milei angelobt: NGOs fordern Mercosur-Verhandlungsstopp

Anders Handeln: “Ein Abkommen mit einem Klimawandel-Leugner würde die EU völlig unglaubwürdig machen”

Der neue argentinische Präsident Javier Milei ist seit gestern im Amt. Milei leugnet den Klimawandel und bezeichnete ihn als „eine Lüge des Sozialismus“. Er verharmlost die argentinische Militärdiktatur und wird wegen seiner Einstellung zu Menschenrechten von der argentinischen Zivilgesellschaft heftig kritisiert.

Die Plattform „Anders Handeln“ und das Welthaus Graz fordern Österreich und alle weiteren EU-Mitglieder daher auf, die Verhandlungen zum EU-Mercosur Abkommen sofort zu beenden. „Die EU macht sich in Bezug auf Umwelt- und Menschenrechte völlig unglaubwürdig, wenn sie mit einem Leugner des Klimawandels ein Handelsabkommen abschließt. Der einzige Weg, um Klima und Menschenrechte tatsächlich zu schützen, ist ein sofortiger Verhandlungsstopp“, fordern die NGOs.

In der Vergangenheit sorgte die verheerende Klimaschutzbilanz des brasilianischen Präsidenten Bolsonaro für massive Hürden in den Verhandlungen. „Angesichts der Aussagen von Milei müssen nun in der EU alle Alarmglocken läuten. Seine Haltungen widersprechen den von der EU immer wieder betonten Werten massiv. Sie müssen eine rote Linie für die EU-Verhandler*innen sein“, fordern die NGOs.

Das Zeitfenster für einen Abschluss schließt sich

Trotz der Wahl von Javier Miliei versucht die EU weiterhin, das Mercosur-Abkommen rasch abzuschließen. (1) Da das Zeitfenster für einen Abschluss vor der EU-Wahl immer kleiner wird, werden die Verhandlungen immer intransparenter. Außer vereinzelten Medienberichten gelangen keine Informationen zum Stand der Verhandlungen an die Öffentlichkeit. Zudem hält die Kommission weiterhin an Verfahrenstricks wie dem „Splitting“ des Abkommens fest, um so die Widerstände einzelner Länder wie Österreich oder Frankreich auszuhebeln.

Lateinamerikanische Zivilgesellschaft bekräftigt Ablehnung

Ein großes zivilgesellschaftliches Bündnis aus den Mercosur-Ländern und weiteren südamerikanischen Staaten bekräftigt unterdessen in einer gemeinsamen Erklärung die Ablehnung des Abkommens. „Das Abkommen würde eine Vertiefung des kapitalistischen, extraktivistischen, kolonialistischen, patriarchalischen und rassistischen Modells bedeuten, das die rückständigsten und gewalttätigsten Eliten unserer Region stärkt und die Umwelt bedroht”, heißt es darin.

Die Plattform Anders Handeln wurde initiiert von Attac, GLOBAL 2000, Südwind, den Gewerkschaften PRO-GE, vida und younion _ Die Daseinsgewerkschaft, der Katholischen ArbeitnehmerInnenbewegung sowie der ÖBV-Via Campesina Austria und wird von rund 50 weiteren Organisationen unterstützt.

(1) Während der COP28 trafen sich europäische und Mercosur-Delegationen, um weiter über das EU-Mercosur zu verhandeln. Vergangenen Montag betonten der brasilianische Präsident Lula und der deutsche Bundeskanzler Scholz in Berlin, dass das Handelsabkommen jetzt zügig abgeschlossen werden müsse.

Rückfragen:
Theresa Kofler
Koordinatorin Plattform Anders Handeln
theresa.kofler@anders-handeln.at
0043 677 6309 25 37

Einladung zu Interviews: Guatemala: Kinderschutz und Ausbildung

Im Vorfeld der Sternsingeraktion 2024 stehen Projektpartner*innen der Dreikönigsaktion, dem Hilfswerk der Katholischen Jungschar, für Interviews zur Verfügung.

Obwohl in Guatemala nach langen Jahren des Bürgerkriegs nun Frieden herrscht, lebt etwa 60 Prozent der Bevölkerung in Armut. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist begrenzt, die Preise für Grundnahrungsmittel steigen und Mangelernährung verursacht gesundheitliche Probleme. Besonders Kinder und Jugendliche leiden unter Armut und Ausbeutung, was häufig zu Schulabbrüchen führt. Doch gerade Bildung und berufliche Ausbildungen sind wichtig für gesicherte Zukunftsperspektiven.

Unsere Partner*innen in Guatemala – die Organisationen ODHAG (Oficina de Derechos Humanos del Arzobispado de Guatemala, Menschenrechtsbüro der Erzdiözese Guatemala) und FTN (Fundación Tierra Nuestra) – setzen sich tatkräftig für Kinder und Jugendliche ein und sind auf Einladung der Dreikönigsaktion in Österreich.

Wir laden Sie herzlich dazu ein, diese aktuelle Interviewmöglichkeit für Ihre Berichterstattung zu nutzen und bitten um möglichst rasche Terminvereinbarung!

Wann:
30.11.2023, Nachmittag, Uhrzeit nach Vereinbarung (Team von ODHAG, Matthias Fichtenbauer)
04.12.2023, Nachmittag, Uhrzeit nach Vereinbarung (Team von FTN)

Ort:
Dreikönigsaktion, Wilhelminenstraße 91/2f, 1160 Wien
Die Gäste sprechen Spanisch. Wir organisieren gerne eine Übersetzung.

 Gäste und mögliche Themen:

  • Roxana Coronado (Sozialpädagogin und Ausbilderin, ODHAG) und Mario Chávez Contreras, (Projektmitarbeiter, ODHAG)
    Situation von Kindern und Jugendlichen in Guatemala, Kinderrechte und Kinderschutz, Sensibilisierung und Bewusstseinsarbeit, Gewaltschutz und Prävention, aktuelle politische Situation Guatemala
  • Karla Lizeth Coronado (Projektleiterin, Fundación Tierra Nueva)
    Lebenssituation ländliche Bevölkerung, Situation von Kleinbauern und -bäuerinnen, indigene Bevölkerung, Situation und Perspektiven junger Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen, aktuelle politische Situation Guatemala
  • Ander José Díaz Len (lokaler Jugendarbeiter, Fundación Tierra Nueva)
    Perspektive von Jugendlichen und Hintergrund zur Tätigkeit von FTN, z.B. Bildung und Berufsausbildungen, Migration, Perspektiven durch einkommensschaffende Projekte und Bildung
  • Dina López Velásquez und Orelio Godinez Velásquez (Fundación Tierra Nueva)
    Alltag und Perspektiven von jungen Menschen, persönliche Erfahrungen im Ausbildungsprogramm und eigenes einkommensschaffendes Kleinprojekt
  • Matthias Fichtenbauer (Projektreferent der Dreikönigsaktion)Zusammenarbeit mit der Dreikönigsaktion

Mehr Infos
Infos zu den Projekten in Guatemala
Fotos (Flickr)
Infos zum Sternsingen: www.sternsingen.at/presse 

Rückfragen und Terminvereinbarung:
Elisabeth Holzner
Öffentlichkeitsarbeit 

Dreikönigsaktion, Hilfswerk der Katholischen Jungschar
A-1160 Wien, Wilhelminenstraße 91/2F
M: +43 676 880 11-1000
E: elisabeth.holzner@dka.at
www.dka.at I www.sternsingen.at 

PA: Katar: Ein Jahr nach WM stehen Fortschritte still

Ein Jahr nach der Fußballweltmeisterschaft hat Katar seine Zusagen zur Verbesserung der Arbeitnehmer*innenrechte nicht umgesetzt, so Amnesty International heute. Die katarische Regierung unternimmt weiterhin nicht genug, um die Missstände bei der Behandlung von Arbeitsmigrant*innen zu beseitigen und sie angemessen vor Ausbeutung zu schützen. Seit dem Ende der WM gerieten die Fortschritte weiter ins Stocken.

Ein neuer Amnesty-Bericht mit dem Titel A Legacy in Jeopardy zeigt, dass bei der Verbesserung der Arbeitnehmer*innenrechte seit dem Ende der Weltmeisterschaft kaum Fortschritte gemacht wurden. Entschädigungen und Gerechtigkeit für Hunderttausende von Arbeiter*innen, die im Zusammenhang mit der WM Opfer von Menschenrechtsverstößen wurden, bleiben weiterhin aus. Begrenzte Fortschritte in manchen Bereichen werden durch das Fehlen von Maßnahmen zur Bekämpfung einer Vielzahl von anhaltenden Missständen und Verstößen überschattet.

„Das anhaltende Versäumnis Katars, seine im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft eingeleiteten Arbeitsreformen ordnungsgemäß durchzusetzen und zu stärken, gefährdet ernsthaft jede potenzielle Verbesserung der Situation von Arbeitnehmer*innen. Die Regierung muss dringend ihre Zusage für den Schutz der Arbeitnehmer*innen erneuern, und sowohl die FIFA als auch Katar sollten sich auf Pläne zur Wiedergutmachung für alle Betroffenen einigen“, sagte Steve Cockburn, Experte für Wirtschaft und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International.

„Von illegalen Anwerbegebühren bis hin zu nicht gezahlten Löhnen haben Hunderttausende von Arbeitsmigrant*innen ihr Geld, ihre Gesundheit oder sogar ihr Leben verloren, während die FIFA und Katar versuchten, die Verantwortung von sich zu weisen. Bis heute, ein Jahr nach der Weltmeisterschaft, ist zu wenig getan worden, um all dieses Unrecht wiedergutzumachen. Die Arbeiter*innen, die die Weltmeisterschaft 2022 möglich gemacht haben, dürfen nicht vergessen werden.“

Steve Cockburn sagte weiter: „Katar sollte sich nicht der Illusion hingeben, dass seine Handlungen nicht auf den Prüfstand gestellt werden, nur weil die WM vorbei ist, und es muss seine Bemühungen zur Verbesserung der Arbeitnehmer*innenrechte fortsetzen. Die FIFA muss aus ihren Fehlern lernen und bereit sein, ihre Verantwortung für die Menschenrechte ernst zu nehmen und Missstände, die durch ihr Versagen verursacht oder mitverursacht wurden, direkt zu beheben, um eine Wiederholung der Menschenrechtsverstöße, wie wir sie in Verbindung mit der Weltmeisterschaft in Katar erlebt haben, zu verhindern.“

Unzureichende Reformen und mangelnde Umsetzung

Katar hat 2017 ein Abkommen mit der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) unterzeichnet, das in den darauffolgenden Jahren zu erheblichen Änderungen der Arbeitsgesetze führte, u. a. zu Reformen des Kafala-Sponsorensystems, zu einem neuen Mindestlohn und zur Einführung von Arbeitsschutzvorschriften. Zu Beginn der Fußballweltmeisterschaft waren die Um- und Durchsetzungsmaßnahmen, die erforderlich gewesen wären, um weitere Menschenrechtsverstöße zu verhindern, jedoch noch unzureichend.

In Interviews mit Amnesty-Mitarbeiter*innen erklärten die Befragten, dass die meisten Arbeitsmigrant*innen das Land nun ohne Einschränkungen verlassen können, und stellten Fortschritte bei der Durchsetzung von Gesetzen im Zusammenhang mit Arbeiten bei hohen Temperaturen fest, insbesondere ein Verbot von Bauarbeiten im Freien während der heißesten Tageszeit. Darüber hinaus zeichneten sie jedoch ein düsteres Bild von anhaltender Ausbeutung und mangelndem politischen Willen zur Beseitigung der Mängel.

Eigentlich sollten die Arbeitnehmer*innen die Möglichkeit haben, ihren Arbeitsplatz frei zu wechseln, um Verstößen zu entgehen oder bessere Arbeitsbedingungen vorzufinden, aber obwohl sie dazu rechtlich gesehen keine Unbedenklichkeitsbescheinigung (NOC) mehr von den Arbeitgeber*innen benötigen, müssen viele in der Praxis immer noch irgendeine Form von Genehmigung einholen. Aus den Daten der Regierung geht hervor, dass in den ersten acht Monaten des Jahres 2023 zwar mehr als 150.000 Menschen den Arbeitsplatz gewechselt haben, dass aber im gleichen Zeitraum ein Drittel der Anträge von Arbeitnehmer*innen auf einen Arbeitsplatzwechsel abgelehnt wurden.

Darüber hinaus sind Arbeiter*innen für ihre Anwesenheit im Land nach wie vor von ihren Arbeitgeber*innen abhängig, wodurch ihr rechtlicher Status nicht angemessen geschützt ist und sie daran gehindert werden, ihre*n Arbeitgeber*in zu wechseln.

Lohndiebstahl ist nach wie vor die häufigste Form der Ausbeutung von Arbeitsmigrant*innen in Katar, auch bei Fahrer*innen in der wachsenden Essenslieferbranche, aber das System zur Aufdeckung und Reaktion auf verspätete und nicht gezahlte Löhne und Leistungen funktioniert noch nicht.

Als Hausangestellte beschäftigte Arbeitsmigrant*innen, bei denen es sich zumeist um Frauen handelt, sind nach wie vor besonders anfällig für schwerwiegende Verstöße, und die Regierung hat im vergangenen Jahr wenig unternommen, um diese Arbeitskräfte besser zu schützen und die Verantwortlichen vor Gericht zu stellen.

Abhilfe und Entschädigung

Die Missstände, denen Arbeitsmigrant*innen ausgesetzt waren, seit die FIFA Katar den Zuschlag für die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft erteilt hat, können zwar nicht ungeschehen gemacht werden, doch es kann und muss Wiedergutmachung erfolgen.

Wie Amnesty International bereits dokumentiert hat, wurden während der Fußballweltmeisterschaft 2022 in Katar Hunderte von Arbeitsmigrant*innen, die als Sicherheitskräfte und Ordner*innen an den Austragungsorten eingesetzt und mit Kurzzeitverträgen beschäftigt wurden, ausgebeutet. Dazu gehörte, dass die Arbeitnehmer*innen rechtswidrige Vermittlungsgebühren zahlten, über ihre Arbeitsplätze getäuscht wurden und übermäßig lange arbeiten mussten, ohne freie Tage in der Woche zu haben. Fast ein Jahr später haben sie immer noch keine Entschädigung erhalten.

Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: „Demokratie braucht Beteiligung aller!“. Migrant:innen und Gemeinden diskutieren Forderungspaket im EU-Parlament

Südwind organisiert Runden Tisch zur politischen Mitsprache von Migrant:innen in Brüssel – Diskussion zu fünf Kernforderungen und Good Practice-Beispielen mit EU-Abgeordneten 

Die Frage der politischen Teilhabe von Migrant:innen und ihren Nachkommen stand gestern, Mittwoch, im Mittelpunkt bei einem Runden Tisch im EU-Parlament in Brüssel. Vertreterinnen von Gemeinden, NGOs sowie migrantischen Vereinen und Organisationen trafen sich mit EU-Abgeordneten, um konkrete Forderungen zur Stärkung der demokratischen Teilhabe vorzulegen und zu diskutieren. Organisiert wurde der Austausch von der österreichischen Menschenrechtsorganisation Südwind. „Eine möglichst breite Beteiligung aller Menschen ist essentiell für das Wohlergehen unserer Gesellschaften, unserer Demokratien und für die Stabilität unserer Volkswirtschaften. Dieser Grundsatz muss auch die politische Teilhabe von Migrant:innen und ihrer Nachkommen umfassen“, sagt Südwind-Projektleiterin Alina Lückl. Nicht zuletzt hält auch der EU-Aktionsplan für Integration fest, dass die „europäische Lebensweise eine integrative Lebensweise“ ist.

Ziel des Südwind-Projekts EMVI (Empowering Migrant Voices on Integration an Inclusion Policies) ist daher dieBeteiligung von Migrant:innen an der Gestaltung und Umsetzung politischer Maßnahmen zu ermöglichen und ihre Anliegen bei lokalen, nationalen und EU-Entscheidungsträger:innen einzubringen.

Der Roundtable im EU-Parlament fand auf Einladung des österreichischen Abgeordneten Thomas Waitz (Grüne) gemeinsam mit seinen Kollegen MEP Matjaž Nemec (S&D, SI) MEP Jan-Christoph Oetjen (Renew, DE) MEP Stelios Kouloglou (GUE/NGL, GR). Dabei wurde ein im Rahmen des EMVI-Projekts erarbeiteter Leitfaden zur Beteiligung von Migrant:innen sowie konkrete Forderungen und Empfehlungen präsentiert und diskutiert.

Thomas Waitz, EU-Abgeordneter der Grünen und Vorsitzender der Europäischen Grünen Partei, betonte in seiner Eröffnungsrede „wie wichtig es ist das Wahlrecht, insbesondere das EU-Wahlrecht, endlich zu reformieren, damit Menschen, die seit Jahrzehnten Teil unserer Gesellschaft sind, auch ein Mitspracherecht erhalten. Inklusion und Integration kann nur funktionieren, wenn Menschen an demokratischen Prozessen teilhaben können und damit auch Demokratie erleben und mitgestalten. Wir stehen gleichzeitig in der Pflicht Migrant*innen vor Hetze und Hass der Rechten zu schützen. Für die Grünen ist klar: Menschenrechte gelten für alle ohne Wenn und Aber.“  

„Die politische Beteiligung von Menschen mit Migrationsbiographie zu fördern ist essentiell, um weitere Schritte in Richtung einer inklusiven Gesellschaft zu gehen, um Zugehörigkeit zu vermitteln und um ein soziales Netzwerk aufzubauen. Migrant:innenvereine spielen dabei eine wichtige Rolle, da sie Migrant:innen über ihre politischen Rechte aufklären und ihnen Informationen zugänglich machen, wie sie sich politisch engagieren können. Wenn wir keine Stimme haben, werden wir nicht gesehen. Wir müssen aber sichtbar sein, um gute Jobs und Zugang zu Deutschunterricht zu bekommen und um uns in der Gesellschaft engagieren zu können.“, so Rachel Fox, stellvertretende Obfrau vom Verein Base Graz, einem migrantischen Verein in Graz, der besonders auf Community-Building setzt.

Südwind-Projektreferentin in Graz Alina Lückl erklärt: „Zusätzlich zu einem leichteren Zugang zum Wahlrecht braucht es eine ernsthafte politische Auseinandersetzung mit den Anliegen all jener, die nicht wählen dürfen. So können etwa Beiräte von und für Migrant:innen und innovative digitale Partizipationstools ein wichtiger Hebel sein, um Anliegen in die Politik einzubringen.“

Die fünf Hauptforderungen im präsentierten Beteiligungs-Leitfaden sind:

  1. Wahlrecht (zumindest auf lokaler Ebene) für alle langfristig aufenthaltsberechtigten Personen
  2. Beteiligung, Vertretung und Engagement von Migrant:innen in öffentlichen Gremien fördern
  3. Integrations- und Inklusionsprogramme verbessern mit Schwerpunkt auf politische Beteiligung
  4. Vertrauen der Migrant:innen in die Politik durch Beteiligungsmodelle wie Migrant:innenbeiräte, E-Partizipation und Mitbestimmungstreffen stärken
  5. Ausbau der Förderung von Migrant:innenorganisationen

Voting für beste Ideen für Graz noch bis Ende November: Graz-Gemeinsam-Gestalten.at

Ein praktisches Beispiel für Mitbestimmung ist das E-Partizipationstool www.Graz-gemeinsam-gestalten.at Es ermöglicht einen direkten Austausch zwischen der Stadtregierung und allen in Graz wohnhaften Bürger:innen. Sie können ihre Ideen direkt auf der Plattform und bei Veranstaltungen einbringen, die dann vom Migrant:innenbeirat und der Stadtregierung aufgegriffen und weitergetragen werden. Das im Frühjahr 2023 mit dem Migrant:innenbeirat Graz und dem mitgestalten Partizipationsbüro initiierte Portal lädt noch bis Ende November zum Voting für die besten Ideen für Graz.

Über das Projekt:
Das Projekt EMVI – Empowering Migrant Voices on Integration an Inclusion Policies stärkt die politische Teilhabe von Migrant:innen und unterstützt lokale und regionale Behörden sowie Institutionen beim Austausch mit Migrant:innen. Es bringt dabei NGOs, Migrant:innenorganisation, Gemeindeverwaltungen von Graz, Lustenau (AT), Berlin Mitte (DE), Heraklion (GR), Empoli (IT) und Ljubljana (SI) zusammen und wird aus Mitteln des Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds der Europäischen Union finanziert.

Download: Good Practice Leitfaden für Beteiligung
Download: Hochauflösende Fotos vom Runden Tisch in Brüssel

Nähere Informationen:
www.diaspora-particiation.eu
www.suedwind.at/emvi

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleitung Südwind
Tel.:0650 9677577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at

Aussendung: Mögliche Kriegsverbrechen: RSF stellt Strafanzeige

Reporter ohne Grenzen (RSF) hat vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) Strafanzeige eingereicht, damit dieser mögliche Kriegsverbrechen gegen Medienschaffende im Gazastreifen und Israel untersucht. Am 7. Oktober hatte die Hamas aus dem Gazastreifen heraus brutalste terroristische Attacken auf israelisches Gebiet gestartet. Seitdem bombardieren die israelischen Streitkräfte das abgeschottete Gebiet massiv.

Die Strafanzeige ist vom 31. Oktober und nennt acht palästinensische Journalisten, die bei der Bombardierung ziviler Gebiete in Gaza durch Israel getötet wurden, sowie einen israelischen Journalisten, der am 7. Oktober bei der Berichterstattung über einen Angriff der Hamas auf seinen Kibbuz ermordet wurde. Ebenfalls genannt werden zwei weitere palästinensische Medienschaffende, die während ihrer Berichterstattung verwundet wurden. Diese elf Personen wurden Opfer von Angriffen, die nach Ansicht von RSF Kriegsverbrechen darstellen und eine Untersuchung durch den IStGH rechtfertigen. In der Strafanzeige wird auch die vorsätzliche vollständige oder teilweise Zerstörung der Gebäude von mehr als 50 Medieneinrichtungen im Gazastreifen aufgeführt.

Die Angriffe, denen palästinensische Medienschaffende in Gaza ausgesetzt waren, entsprechen der Definition des humanitären Völkerrechts für unterschiedslose Angriffe und stellen daher Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz 2 Buchstabe b des Römischen Statuts des IStGH dar. Selbst wenn die Angriffe auf legitime militärische Ziele gerichtet waren, wie die israelischen Behörden angeben, verursachten die Angriffe dennoch einen unverhältnismäßigen Schaden für die Zivilbevölkerung und sind gemäß diesem Artikel somit ein Kriegsverbrechen. Der Tod des israelischen Journalisten stellt die vorsätzliche Tötung einer durch die Genfer Konventionen geschützten Person dar – ein Kriegsverbrechen gemäß Artikel 8 Absatz Buchstabe a Ziffer i des Römischen Statuts.

RSF führt in der Strafanzeige nur Fälle auf, in denen Medienschaffende bei der Ausübung ihrer Arbeit getötet wurden. Andere Fälle werden noch untersucht. Im Libanon, der, anders als die Palästinensischen Gebiete, kein Vertragsstaat des IStGH ist, wurde ein Reporter getötet und mehrere verletzt. RSF prüft die Möglichkeit, diese Fälle an andere zuständige Gerichtsbarkeiten zu verweisen. Auch Israel ist kein Vertragsstaat des IStGH, aber weil die Palästinensischen Gebiete Vertragspartei sind, konnte der Konflikt dem IStGH als „Situation“ schon unterbreitet werden und die Gerichtsbarkeit ist gegeben. In der Strafanzeige fordert RSF den IStGH außerdem auf, alle Fälle von Medienschaffenden zu untersuchen, die seit dem 7. Oktober getötet wurden – zum Stand 2. November sind das bereits 34.

Dritte RSF-Strafanzeige beim IStGH zu Gaza seit 2018

Die nun eingereichte ist bereits die dritte RSF-Strafanzeige beim IStGH wegen Kriegsverbrechen gegen palästinensische Medienschaffende in Gaza seit 2018. Die erste datiert vom Mai 2018, nachdem während der Proteste des „Großen Marsches der Rückkehr“ in Gaza zwei Journalisten getötet und mehrere weitere verletzt wurden. Die zweite Strafanzeige reichte RSF im Mai 2021 nach israelischen Luftangriffen auf mehr als 20 Medieneinrichtungen im Gazastreifen ein. RSF unterstützte auch die von Al-Dschasira vorgelegte Strafanzeige wegen der tödlichen Schüsse auf die palästinensisch-US-amerikanische Journalistin Schirin Abu Akle im Westjordanland am 11. Mai 2022.

Kein anderer Krieg im 21. Jahrhunderts hat für Medienschaffende auf so tödliche Weise begonnen wie der zwischen der Hamas und Israel. In den drei Wochen seit dem Massaker der Hamas in Israel und dem Beginn der Bombardierung des Gazastreifens sind nach RSF-Recherchen 34 Medienschaffende getötet worden. Mindestens zwölf von ihnen kamen im Zusammenhang mit ihrer Arbeit ums Leben. Dass im selben Zeitraum auf libanesischem, israelischem und palästinensischem Gebiet Medienschaffende getötet wurden, gab es seit über 20 Jahren nicht mehr. In Israel wurde am 7. Oktober der Ynet-Fotograf Roee Idan durch die Hamas ermordet, während er vor seinem Haus filmte. Issam Abdallah, ein libanesischer Journalist der Nachrichtenagentur Reuters, wurde am 13. Oktober durch einen israelischen Luftschlug an der libanesisch-israelischen Grenze getötet.

Zuletzt, am 22. Oktober, kam der Fotojournalist Ruschdi Sarradsch, Mitbegründer der Presseagentur Ain Media und Fixer für verschiedene internationale Medien, bei einem israelischen Luftangriff auf sein Wohnhaus ums Leben. Am 20. Oktober wurde der Al-Schabab-Radioreporter Mohammed Ali bei einem Bombardement im Gazastreifen getötet. Mohammed Baluscha, Mitarbeiter des in der Vergangenheit durch Israel verbotenen Fernsehsenders Palestine Today, wurde am 17. Oktober bei einem israelischen Angriff auf sein Wohnhaus getötet.

Auf der Rangliste der Pressefreiheit stehen die Palästinensischen Gebiete auf Platz 156. Israel steht auf Platz 97, der Libanon auf Platz 119.