Archiv der Kategorie: Menschenrechte

PA: Straße von Hormus: Mehr als 23 Millionen zusätzliche Kinder von Armut bedroht

Neue Analyse zeigt: Jahre des Fortschritts könnten zunichtegemacht werden, Millionen von Kindern tiefer in die Armut geraten und die Ungleichheit weiter zunehmen.

Bis zum Ende des Jahres könnten bis zu 23,4 Millionen weitere Kinder in monetäre Armut abrutschen, da die anhaltenden Spannungen im Nahen Osten und die damit verbundenen Störungen der Schifffahrt weiterhin schwerwiegende und möglicherweise unumkehrbare Auswirkungen auf Kinder haben. Dies geht aus einer heute veröffentlichten neuen Analyse von UNICEF hervor.

Der Bericht The Impact of the Middle East War on Children in Monetarily Poor Households („Die Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten auf Kinder in einkommensarmen Haushalten“) stützt sich auf Daten aus mehr als 167 Ländern und zeigt auf, wie steigende Lebensmittel- und Energiepreise sowie umfassendere wirtschaftliche Schocks infolge der eskalierenden Feindseligkeiten – einschließlich Unterbrechungen im Zusammenhang mit der Schließung der Straße von Hormus – die Kaufkraft von Haushalten verringern. Kinder in den ärmsten Haushalten sind davon überproportional betroffen.

„Kinder zahlen den Preis für die eskalierenden Konflikte im Nahen Osten, auch Kinder weit über die Region hinaus“, sagte Catherine Russell, Exekutivdirektorin von UNICEF. „Je länger dies andauert, desto schwerwiegender werden die Folgen. Die schnell steigenden Lebenshaltungskosten machen Nahrung und Bildung für viele Familien unerschwinglich. Für Kinder, die bereits in Armut leben, verschärfen diese Schocks die Entbehrungen und können Schäden verursachen, die ein Leben lang anhalten.“

Der Bericht untersucht zwei mögliche Szenarien: ein ungünstiges Szenario (adverse poverty) und ein schwerwiegendes Szenario (severe poverty). Das ungünstige Szenario geht von einem moderaten wirtschaftlichen Schock aus, der zusätzlich 18,3 Millionen Kinder in monetäre Armut treiben könnte. Das schwerwiegende Szenario nimmt stärkere und länger anhaltende Störungen von Preisen und wirtschaftlicher Aktivität an und prognostiziert, dass 23,4 Millionen weitere Kinder in monetäre Armut gedrängt werden könnten, falls der Krieg andauert.

Die Analyse zeigt, dass die monetäre Kinderarmut äußerst empfindlich auf makroökonomische Schocks reagiert. Steigende Lebensmittel- und Energiekosten verringern in Verbindung mit begrenztem finanzpolitischem Spielraum in vielen Ländern unmittelbar die Fähigkeit von Familien, ihre Grundbedürfnisse zu decken.

Die größten Anteile des weltweiten Anstiegs der monetären Armut entfallen auf Asien und Afrika, die zusammen rund 80 % des gesamten Anstiegs ausmachen. Beide Kontinente weisen bereits hohe Armutsraten auf und sind besonders anfällig für externe Schocks.

So hatte die Krise im Nahen Osten beispielsweise in Somalia unmittelbare Folgen. Die Treibstoffpreise in Mogadischu haben sich innerhalb weniger Tage nach der Eskalation mehr als verdoppelt. Dadurch stiegen die Kosten für Lebensmittel, Wasser, Transport und humanitäre Hilfe in einem Land, das zugleich mit einer sich verschärfenden Mangelernährungskrise zu kämpfen hat.

In Äthiopien haben Störungen im Zusammenhang mit der Straße von Hormus zu höheren Treibstoffkosten geführt, die sich auf die Preise lebensnotwendiger Güter auswirken. Die Dieselpreise sind um 31 % gestiegen, während die Kosten für Treibstoff im humanitären Einsatz um 50 bis 70 % zunahmen. Dies erschwert die Versorgung schwer erreichbarer Gemeinschaften mit Hilfsgütern.

In Nigeria haben die wirtschaftlichen Schocks die Armut weiter verschärft. Haushalte mit niedrigem Einkommen geben zwischen 60 und 70 % ihres Einkommens für Lebensmittel und Transport aus. Bereits geringfügige Preissteigerungen verringern daher ihre Kaufkraft erheblich.

In Bangladesch setzt der steigende Preis von Grundnahrungsmitteln wie Reis, Linsen, Speiseöl, Gemüse, Fisch und Geflügel Familien zunehmend unter Druck. Schätzungsweise 1,2 Millionen weitere Menschen könnten dort in Armut geraten.

Der Bericht warnt, dass die Folgen des Krieges Jahre weltweiter Fortschritte zunichtemachen könnten. Ohne rechtzeitige und gezielte politische Maßnahmen werde die Krise Millionen Kinder weiter zurückwerfen, die Armut vertiefen und es Familien erschweren, sich von den Auswirkungen zu erholen. Darüber hinaus schränkt sie den Zugang von Familien zu Nahrung, Gesundheitsversorgung, Bildung und Schutzdiensten ein, die für die körperliche und kognitive Entwicklung von Kindern unerlässlich sind.

UNICEF ruft nationale Regierungen, Geberländer und internationale Finanzinstitutionen dazu auf, Kinder vor den schwerwiegendsten Auswirkungen der Krise zu schützen. Zu den vorrangigen Maßnahmen gehören:

  • Sicherstellung nationaler und internationaler Finanzmittel für Dienstleistungen und Güter, auf die Kinder angewiesen sind, darunter Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung und Kinderschutz.
  • Ausbau und langfristige Stärkung sozialer Sicherungssysteme, einschließlich kindgerechter Geldtransferprogramme, sowie die Gewährleistung kontinuierlicher Unterstützung, bevor Subventionen abgeschafft werden.
  • Sicherstellung eines ununterbrochenen Zugangs von Kindern und Familien zu bezahlbaren grundlegenden Dienstleistungen und Gütern, unter anderem durch Mindestausgaben, die an die Inflation angepasst werden.
  • Erweiterung des finanzpolitischen Handlungsspielraums zum Schutz nationaler Investitionen in essenzielle Dienstleistungen, beispielsweise durch die Aussetzung von Schuldendiensten oder Umschuldungsmaßnahmen in Ländern, in denen der Schuldendienst die Ausgaben für Gesundheit, Bildung oder soziale Sicherung übersteigt.
  • Aufbau und Umsetzung kindorientierter Vorsorgesysteme, die eine schnelle und umfassende Unterstützung von Kindern in Krisensituationen ermöglichen, einschließlich internationaler Zusammenarbeit zur Minderung der Auswirkungen aktueller und künftiger Schocks.

„Diese Krise gefährdet das Leben und die Zukunft von Kindern“, sagte Russell. „Wenn die Welt nicht rasch handelt, werden die kombinierten Auswirkungen von Konflikten, wirtschaftlicher Instabilität und steigenden Kosten Millionen Kinder in noch tiefere Armut treiben. Wir könnten erleben, wie hart erkämpfte Entwicklungsfortschritte wieder verloren gehen.“

Hinweise für Redaktionen

Aufgrund des anhaltenden Konflikts und bestehender Datenlücken weist der Bericht darauf hin, dass nur ein Teil der Länder des Nahen Ostens in den globalen Gesamtschätzungen enthalten ist. Zudem werden keine gesonderten Schätzungen für die Region Naher Osten und Nordafrika (MENA) ausgewiesen. Stattdessen werden jene Länder des Nahen Ostens, für die Daten vorliegen, den jeweiligen kontinentalen Gesamtwerten zugerechnet.

Methodischer Hinweis

Der Bericht betrachtet zwei Szenarien – ein ungünstiges („adverse“) und ein schwerwiegendes („severe“) Szenario.

  • Das ungünstige Szenario verfolgt einen konservativen Ansatz und schreibt nur jene Inflationsabweichungen der Krisensituation zu, die über dem Niveau eines hypothetischen Szenarios ohne Krieg liegen.
  • Das schwerwiegende Szenario geht von einer deutlich stärkeren Verschlechterung der makroökonomischen Rahmenbedingungen infolge einer langanhaltenden oder sich verschärfenden Krise aus.

In Übereinstimmung mit der Methodik der Weltbank beziehungsweise der Poverty and Inequality Platform (PIP) wird Armut anhand internationaler Armutsgrenzen bewertet, die den Standards von Ländern mit niedrigem beziehungsweise unterem mittlerem Einkommen entsprechen: 3,00 US-Dollar beziehungsweise 4,20 US-Dollar pro Person und Tag. Soweit Daten verfügbar sind, werden zusätzlich nationale Armutsgrenzen verwendet. Diese kommen jedoch ausschließlich in Ländern zum Einsatz, in denen offizielle nationale Armutsgrenzen oder veröffentlichte nationale Armutsschätzungen vorliegen, aus denen die jeweilige Armutsgrenze abgeleitet werden kann, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen.

Zum Bericht auf der Website von UNICEF International.

Foto- und Videomaterial zur redaktionellen Nutzung.

UNICEF Österreich
Michael Blauensteiner
Telefon: +43 660 38 48 821
E-Mail: blauensteiner@unicef.at
Website: https://unicef.at

PA: El Salvador: Masseninhaftierungen könnten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen

Vier Jahre seit Beginn des „Ausnahmezustands“ wurden in El Salvador mehr als 90.000 Menschen inhaftiert, mindestens 470 starben in staatlichem Gewahrsam. Ein neuer Amnesty-Bericht dokumentiert willkürliche Massenverhaftungen, Folter und Verschwindenlassen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnten.

Was als vorübergehende Maßnahme gegen Bandengewalt begann, hat sich zu einem dauerhaften System entwickelt, das willkürliche Massenverhaftungen und schwere Menschenrechtsverletzungen fördert und rechtfertigt. Diese Verletzungen könnten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International im neuen Bericht Sicherheit ohne Rechte: Die Auswirkungen willkürlicher Massenverhaftungen und der Verweigerung fairer Verfahren auf die mögliche Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in El Salvador.

Vier Jahre nach Einführung des „Ausnahmezustands“ in El Salvador wurden mehr als 90.000 Menschen inhaftiert, mindestens 470 starben in staatlichem Gewahrsam. Tausende Familien suchen weiter nach Antworten über Verbleib, Gesundheitszustand oder rechtlichen Status ihrer Angehörigen. Der Bericht dokumentiert, wie aus dem Ausnahmezustand schrittweise eine dauerhafte Sicherheitspolitik wurde, die auf der anhaltenden Aussetzung von Rechten und der systematischen Schwächung des Rechtsstaats beruht.

„Sicherheit kann nicht auf Willkür, Folter, Verschwindenlassen und der Aushebelung fairer Verfahren aufgebaut werden“, sagt Ana Piquer, Amerika-Direktorin von Amnesty International.

„Der Staat ist verpflichtet, die Bevölkerung vor krimineller Gewalt zu schützen und Straftaten von Banden zu untersuchen und zu ahnden. Diese Verpflichtung berechtigt ihn aber nicht dazu, schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen.“

Der Bericht basiert auf sechs Recherchereisen zwischen Mai 2022 und Jänner 2025, 109 Interviews mit Betroffenen, Angehörigen, Rechtsanwält*innen, Pflichtverteidiger*innen sowie aktiven und ehemaligen Mitgliedern der Nationalen Zivilpolizei (PNC). Darüber hinaus analysierte Amnesty Anklageschriften, Gerichtsentscheidungen, Gesetzesänderungen sowie mehr als 80 Einzelfälle. Die dokumentierten Muster von willkürlichen Massenfestnahmen, Folter, Verschwindenlassen und Todesfällen in staatlichem Gewahrsam könnten nach Artikel 7 des Römischen Statuts Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.

Festnahmequoten und fabrizierte Akten

Aktive und ehemalige Angehörige der Nationalen Zivilpolizei (PNC) beschreiben ein System aus Festnahmequoten, mündlichen Anweisungen ohne schriftliche Grundlage und institutionellem Druck, Akten so anzulegen, dass willkürliche Festnahmen den Anschein von Rechtmäßigkeit erhalten. Dokumentiert ist zudem der Einsatz veralteter Datenbanken sowie ein Profiling nach territorialen und sozioökonomischen Kriterien.

„In vielen Fällen überprüft niemand, ob die Festnahmen rechtmäßig sind oder nicht. Wir bringen die Leute einfach herein, die Generalstaatsanwaltschaft bekommt die Akte, und das war es. Kein Richter sieht in diesem Moment irgendetwas […]. Bis sie vor Gericht gebracht werden, sind fünfzehn Tage vergangen, und die Richter lesen einfach die Liste und bestätigen alles. Niemand fragt, ob es Schläge gab oder ob ein Haftbefehl vorlag“, berichtet ein Mitglied der PNC gegenüber Amnesty International.

Gerichte kontrollieren nicht mehr, sie bestätigen

Verfahrensreformen, die mit internationalen Menschenrechtsstandards unvereinbar sind, haben das salvadorianische Straf- und Justizsystem grundlegend verändert. In zahlreichen dokumentierten Fällen üben die Gerichte keine wirksame Kontrolle über Polizei und Staatsanwaltschaft mehr aus. Stattdessen bestätigen sie willkürliche Festnahmen und halten Freiheitsentziehungen selbst dann aufrecht, wenn überprüfbare Beweise oder ausreichende Einzelfallprüfungen fehlen.

„In vielen Fällen spielt es keine Rolle mehr, ob Beweise vorliegen oder nicht. Es reicht, dass die Polizei sagt, jemand ‚sieht aus wie ein Bandenmitglied‘, damit das System diese Person verfolgt“, sagt ein von Amnesty International befragter Strafverteidiger. „Wir sehen Fälle, in denen Verhaltensweisen nicht individualisiert und konkrete Tatsachen nicht beschrieben werden und die Inhaftierung praktisch automatisch erfolgt.“

Auch Argumente der Verteidigung zur sozialen Verankerung der Beschuldigten, etwa Beschäftigung, familiäre Bindungen, Studium oder fester Wohnsitz, werden häufig ohne ausreichende Einzelfallprüfung verworfen. Die Untersuchungshaft ist damit von einer Ausnahme zu einer nahezu automatischen Maßnahme geworden.

Folter, Verschwindenlassen und Diskriminierung

Die meisten der dokumentierten Betroffenen stammen aus historisch verarmten und stigmatisierten Gemeinden, von denen viele zuvor selbst unter Bandengewalt gelitten haben. Wohnort, äußeres Erscheinungsbild, sozioökonomischer Status oder ungeprüfte anonyme Anschuldigungen dienen häufig dazu, Festnahmen zu rechtfertigen und Anklagen aufrechtzuerhalten.

Der Bericht dokumentiert Todesfälle in Haft sowie Muster von Folter und anderer Misshandlung, darunter Schläge, langanhaltende Isolationshaft, die systematische Verweigerung medizinischer Versorgung und Haftbedingungen, die mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Belegt sind zudem Muster des Verschwindenlassens. Behörden hielten den Verbleib von Inhaftierten tage- oder wochenlang geheim und verweigerten Angehörigen jede Auskunft. In anderen Fällen blieben Menschen in Haft, obwohl rechtskräftige Entscheidungen ihre Freilassung anordneten. Angehörige suchten in Gefängnissen, Leichenschauhäusern und Gerichten, ohne offizielle Auskunft zu erhalten. Die Betroffenen befanden sich zeitweise außerhalb des Schutzes des Gesetzes.

Diese Verstöße sind laut Bericht keine Einzelfälle. Sie wurden begünstigt durch einen tiefgreifenden institutionellen Umbau seit 2021, darunter die Absetzung der Richter*innen der Verfassungskammer und des Generalstaatsanwalts, Gesetzesreformen zulasten fairer Verfahren und die zunehmende Militarisierung der öffentlichen Sicherheit.

Forderungen

Die Regierung präsentiert den Ausnahmezustand als erfolgreiche Sicherheitspolitik. Die Folgen davon tragen laut Amnesty International vor allem Menschen ohne rechtskräftige Verurteilung, die ohne Haftbefehl, ohne individuelle Ermittlungen und vielfach ohne überprüfbare Beweise inhaftiert wurden.

Amnesty International fordert die Regierung El Salvadors auf, den Ausnahmezustand zu beenden, willkürlich Inhaftierte freizulassen und die Todesfälle in Haft unabhängig zu untersuchen. Internationale Menschenrechtsmechanismen brauchen uneingeschränkten Zugang zu Haftanstalten und zu den betreffenden Gerichtsverfahren.

Rückfragehinweis:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

PA: Neuer Südwind-Bericht: Gesundheitsrisiken und prekäre Arbeit prägen den Secondhand-Sektor in Uganda

Wien/Kampala, am 2. Juli 2026. Jedes Jahr landen bis zu 100.000 Tonnen Altkleidung aus dem Globalen Norden in Uganda, 40 Prozent davon sind unbrauchbarer Müll – das entspricht 2.000 vollbeladenen LKWs. Zur Bewältigung dieser Altkleider-Flut entstand ein ganzer Arbeitssektor. Schätzungen zufolge arbeiten in Uganda zwischen 700.000 bis zu indirekt 5 Millionen Menschen im informellem Secondhand-Sektor – sei es als Straßenverkäufer:innen, Schneider:innen, Sortierer:innen oder Müllsammler:innen. Ihr Alltag ist geprägt von finanziellem Druck, Gesundheitsrisiken und existenzieller Unsicherheit. Das zeigt ein neuer Bericht der ugandischen Gewerkschafterin und Forscherin Faith Irene Lanyero, im Auftrag der Menschenrechtsorganisation Südwind. Der Bericht “Die Menschen hinter den Altkleiderbergen. Arbeitsbedingungen in Ugandas Secondhand-Bekleidungssektor” legt einen Fokus auf die menschlichen Schicksale hinter dem Secondhand-Handel und diskutiert Alternativen für einen gerechten Wandel.

„Unter den Bergen an Altkleidern, die nach Uganda kommen, verbirgt sich eine tiefe soziale und ökologische Krise”, sagt Autorin Faith Irene Lanyero. „Hunderttausende Arbeiter:innen schuften oft ohne freien Tag unter gefährlichen Bedingungen, ohne soziale Absicherung, ohne Gewerkschaftsvertretung und meist ohne Chance auf ein existenzsicherndes Einkommen. Die wachsenden Müllberge werden sogar zu einer Bedrohung für angrenzende Siedlungen, wie der Einsturz der Kiteezi-Deponie 2024 mit 35 Todesopfern zeigte.”

„Der globale Secondhand-Markt ist bei weitem kein nachhaltiger Kreislauf. Die Arbeiter:innen in Ugandas Secondhand-Sektor zahlen den Preis für unseren Fast-Fashion-Konsum. Gemäß dem Prinzip ‘Aus den Augen aus dem Sinn’ werden Europas Müllprobleme auf den Globalen Süden abgewälzt, ebenso wie die Verantwortung über den Umgang mit schädlichen Stoffen, Gesundheitsrisiken und prekären Arbeitsbedingungen”, sagt Lena Gruber, Südwind-Sprecherin für Mode-Lieferketten. „Das Fast-Fashion-System hat den Secondhand-Handel zu einer Müllfalle für den Globalen Süden gemacht.”

70 Stunden-Woche, hohe Belastung, keine Absicherung

Obwohl die Secondhand-Branche oft als nachhaltige Lösung dargestellt wird, ist sie von enormen sozialen und ökologischen Problemen geprägt. In Uganda schafft die Branche zwar viele Arbeitsplätze, die Bedingungen dieser Arbeit sind jedoch höchst prekär. Die meisten Arbeiter:innen haben keine Verträge, keine Schutzkleidung, keine soziale Absicherung und keine Gewerkschaftsvertretung. Befragte berichten von 70-Stunden-Wochen, chronischen Schmerzen, Bluthochdruck oder Atemwegsproblemen, verursacht durch schwere Lasten, Hitze und Staub. Das Einkommen reicht oft nicht zum Leben.

Märkte wie Owino in Kampala sind überfüllt, schlecht belüftet und ohne Schutz vor Regen oder Hitze. Überschwemmungen und Brände sind häufige Gefahrenquellen. Vor allem Frauen arbeiten unter besonders prekären Bedingungen: Zugang zu Toiletten, Mutterschutz oder Kinderbetreuung fehlt. Viele Frauen nehmen daher ihre Babys mit in die gefährliche Arbeitsumgebung. Gleichzeitig verrichten sie oft die am schlechtesten bezahlten Jobs, wie das Tragen von Altkleider-Ballen, Bügeln mit Holzkohle, oder das Ausbessern oder Waschen von Kleidung.

Straßenhändlerin Patricia Nyaketcho berichtet: „Ich arbeite von Montag bis Montag, ohne freien Tag, jeweils zehn Stunden, um meine fünfköpfige Familie zu ernähren. Mein Einkommen reicht nicht aus, um unsere Lebenshaltungskosten zu decken. Die große Menge an minderwertiger Second-Hand-Ware verursacht für mich große Verluste.”

Fehlende Kontrollen und mangelhafte Sortierung

Auch Österreich trägt zu diesen Problemen bei. Mit rund 30 Prozent wird zwar überdurchschnittlich viel der aussortierten Altkleidung gesammelt. Aufgrund fehlender Sortierungs-Infrastruktur wird jedoch mehr als die Hälfte exportiert. Das entspricht rund 22.000 Tonnen, die jedes Jahr in einem intransparenten System des Weiterhandels landen, ohne Überprüfung oder Mitsprache von Zielländern wie Uganda.

„Mit unserer alten Kleidung exportieren wir nicht zuletzt massive Umwelt- und Sozialprobleme. Es kann nicht sein, dass wir unsere Müllprobleme auf andere abwälzen, aufgrund von fehlender Infrastruktur, unzureichenden Kontrollen und Mangel an politischem Willen in Österreich”, sagt Südwind-Expertin Lena Gruber. „Die Menschen am Ende der Lieferketten, die unsere Kleidung aussortieren, weiterverarbeiten und entsorgen, haben ein Recht auf Mitsprache und Selbstbestimmung über den für sie so wichtigen Wirtschaftssektor.”

Denn trotz aller Probleme bietet der Secondhand-Sektor in Uganda vielen Menschen eine wichtige Chance: Für viele Familien ist der Handel mit gebrauchter Kleidung die einzige Einkommensquelle. „Secondhand kann Teil einer nachhaltigen Modewirtschaft sein und hochwertige Secondhand-Ware den Bedarf an Neuproduktion reduzieren. Das zeigen einige ugandische Designer:innen, die aus Altkleidern neue Produkte entstehen lassen“, sagt Lena Gruber von Südwind. „Nachhaltig und respektvoll kann das nur gelingen, wenn die Müllflut aus Europa gestoppt und politische Lösungen für das Fast Fashion-Problem umgesetzt werden.“

Forderungen: Vom linearen Müll- zum gerechten Kreislaufsystem

Südwind fordert auf Basis der Studie einen dringenden Kurswechsel: Das Ziel müsse sein, dass nur wiederverwendbare Kleidung exportiert werden darf. Um Müllexporte in Länder des Globalen Südens zu vermeiden, fordert Südwind den Aufbau von ausreichenden Sortierkapazitäten in den Verbraucher-Ländern, strenge Exportkontrollen und Sanktionen bei Falschdeklaration.

Gleichzeitig braucht es Maßnahmen, um die Überproduktion zu bremsen: Dazu zählen eine ökosoziale Steuerung mit Abgaben auf Billigmode zur Finanzierung von nachhaltigen und sozial gerechten Lösungen. In dem Sinne müssen Modemarken basierend auf der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich gemacht werden.

Rückfragen:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Telefon: +43 650 96 77577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at

PA: Neuer Amnesty-Bericht: RSF beging im Sudan Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnische Säuberung

Die paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) haben bei der Einnahme der Stadt Al-Faschir in Nord-Darfur Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen und ethnische Säuberungen durchgeführt. Dies stellt Amnesty International in einem umfangreichen neuen Bericht fest. Die Menschenrechtsorganisation fordert einen sofortigen Waffenstillstand im Sudan sowie die dringende Entsendung internationaler Streitkräfte zum Schutz der Zivilbevölkerung. 

Der Amnesty-Bericht mit dem Titel City Under Siege, Children Under Fire: Rapid Support Forces‘ Crimes Against Humanity in North Darfur beschreibt, wie Zivilist*innen in und um Al-Faschir von Anfang 2024 bis Oktober 2025 verletzt, geschlagen, gefoltert, inhaftiert oder getötet wurden. Dies ist der Zeitraum, in dem die RSF in Nord-Darfur gegen die sudanesische Armee und deren Verbündete kämpfte. Der Konflikt hatte verheerende Auswirkungen auf die Region. Zu den Verbrechen der RSF zählen Mord, Zwangsumsiedlung, Inhaftierung, Folter, Vergewaltigung, Versklavung, sexualisierte Versklavung, andere Formen sexualisierter Gewalt, „Ausrottung“ und Verfolgung.

Hunderttausende Kinder wurden vertrieben; viele von ihnen waren bei Angriffen oder auf der Flucht immer wieder der Gefahr von Tod oder Verletzungen ausgesetzt. Unzählige Kinder wurden zu Waisen. Auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sind akuten Gefahren ausgesetzt. Neben der Gefahr gezielter Angriffe besteht für sie das Risiko, sich selbst überlassen und von wichtigen Hilfsleistungen ausgeschlossen zu werden.

 „Der Krieg im Sudan ist ein Krieg gegen die Zivilbevölkerung. Die Welt wurde vor den Schrecken gewarnt, die der Zivilbevölkerung in Al-Faschir drohten, als die RSF die Stadt einnahm. Es ist ein Schandfleck auf dem Gewissen der Menschheit“, so Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International.

 „Kinder waren mitnichten Kollateralschäden dieser Gewalt – sie wurden oft gezielt ins Visier genommen und haben unermessliches Leid erfahren. Sie wurden im großen Stil verletzt, vergewaltigt, entführt, zwangsrekrutiert oder getötet. Es muss umgehend ein landesweiter Waffenstillstand geschlossen werden. Eine unabhängige und angemessen ausgestattete internationale Truppe muss im Sudan stationiert werden, um die Zivilbevölkerung vor Verbrechen aller Konfliktparteien zu schützen. Wenn die internationale Gemeinschaft nicht sofort aktiv wird, werden die Angriffe gegen die Zivilbevölkerung – und das enorme Leid und Trauma, das den Kindern zugefügt wird – unvermindert weitergehen“, sagt Agnès Callamard weiter.  

Amnesty International sprach für diesen Bericht mit 247 Personen. Die Belege, die im Rahmen des geografischen und zeitlichen Umfangs des Berichts ausgewertet wurden, lassen den uneingeschränkten Schluss zu, dass Menschen aufgrund ihrer ethnischen Identität verfolgt wurden. Amnesty International ist der Ansicht, dass einige der in diesem Bericht dokumentierten Taten sowie weitere mutmaßliche Verbrechen, die im Rahmen paralleler Ermittlungen untersucht werden, möglicherweise für den Tatbestand des Völkermords relevant sind. Die Untersuchungen von Amnesty International dauern zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch an. 

Systematische Angriffe der RSF 
Bis November 2023 hatte die RSF die Hauptstädte in vier von fünf Bundesstaaten der Region Darfur unter ihre Kontrolle gebracht. Al-Faschir, die Hauptstadt von Nord-Darfur, war die einzige Stadt, die noch Widerstand leistete. Ab 2024 griff die RSF systematisch die Dörfer, Städte und Flüchtlingslager um Al-Faschir herum an, ging mit Gewalt und Plünderungen gegen die Bewohner*innen vor und brannte zivile Infrastruktur nieder.

Vielerorts gehörten die Betroffenen überwiegend der ethnischen Gruppe der Zaghawa an. RSF-Kämpfer steckten zivile Unterkünfte in Brand, lange nachdem die Bewohner*innen bereits geflohen waren, was darauf schließen lässt, dass sie die Gebiete unbewohnbar machen wollten. Die RSF übt zudem weiterhin die Kontrolle über die Gebiete um Al-Faschir herum aus und verhindert, dass Vertriebene zurückkehren können. Zusammengefasst kommen diese Maßnahmen der ethnischen Säuberung der Gemeinschaft der Zaghawa gleich. 

Am 26. Oktober 2025 startete die RSF ihre letzte Offensive auf Al-Faschir. Bei der Flucht stieß die Zivilbevölkerung auf ein 57 km langes Netz aus Erdwällen. Es kam zu einem Massaker: Hunderte wurden getötet, und viele weitere Menschen wurden gefoltert oder inhaftiert. 

Mehrere RSF-Befehlshaber identifiziert 

Amnesty International machte RSF-Befehlshaber ausfindig, die für schwere Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind. RSF-Mitglieder hatten Massenhinrichtungen per Video festgehalten und die Aufnahmen veröffentlicht. 

Diese Menschenrechtsverstöße wurden wiederholt und in großem Stil begangen, was darauf hindeutet, dass Befehlshabende von ihnen wussten oder hätten wissen müssen und nichts unternahmen, um ihnen einen Riegel vorzuschieben oder die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. 

Empfehlungen von Amnesty International 

„Der Sudan leidet unter den Folgen der Kürzungen der humanitären Hilfe, die eine ohnehin schon katastrophale Menschenrechtskrise für jene, die alles verloren haben, noch weiter verschärften. Alle internationalen Partner des Sudan müssen dafür sorgen, dass die Geflüchteten und Vertriebenen angemessene Hilfsleistungen zur Krisenbewältigung erhalten, darunter auch gezielte Leistungen für Kinder“, so Agnès Callamard. 

“Zudem muss die Rechenschaftspflicht gestärkt werden, indem sichergestellt wird, dass die bestehenden Rechenschaftsmechanismen für den Sudan in ausreichendem Maße unterstützt werden; so zB. der Internationale Strafgerichtshof sowie Ermittlungsmissionen der Vereinten Nationen und Afrikanischen Union. Gegen die in diesem Bericht genannten Befehlshaber müssen Ermittlungen und – bei ausreichender Beweislage – Strafverfahren eingeleitet werden”, sagt Agnès Callamard weiter. 

Alle Länder müssen unverzüglich die Lieferung von Waffen und Munition an alle Konfliktparteien im Sudan einstellen. Insbesondere müssen alle Länder die Lieferung von Waffen an die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) – den wichtigsten Geldgeber der RSF – stoppen, bis die VAE das UN-Embargo einhalten. Der UN-Sicherheitsrat muss zudem das gegen Darfur verhängte Waffenembargo auf das gesamte Land ausweiten.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Valerie Schmid
+43 676 37 13 334
presse@amnesty.at

PA: EU muss Abschiebepläne nach Afghanistan einstellen und Verhandlungen mit Taliban beenden  

Die EU-Kommission hat die Taliban-Behörden nach Brüssel eingeladen, um über die Abschiebung afghanischer Staatsangehöriger zu sprechen. Amnesty International fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Abschiebepläne für Afghanistan aufzugeben und jegliche Zusammenarbeit mit den De-facto-Behörden der Taliban zu beenden. Afghanistan kann in keiner Weise als sicheres Rückkehrland angesehen werden. Eine Abschiebung in dieses Land gefährdet das Leben der der dorthin abgeschobenen Menschen, wie bereits mehrfach von verschiedenen UN-Gremien festgestellt wurde.

Das Treffen mit den Taliban, das Medienberichten zufolge in Kürze stattfinden soll, folgt auf das Drängen mehrerer Mitgliedstaaten, die Abschiebungen nach Afghanistan zu beschleunigen – trotz der katastrophalen Menschenrechtslage und während sich die humanitäre Lage im Land weiter verschlechtert. Diese ist von schwerer Ernährungsunsicherheit geprägt. Fast 22 Millionen Menschen sind auf Hilfe angewiesen.  

Die EU selbst hat die schrecklichen Menschenrechtsverletzungen der Taliban wiederholt angeprangert – sie ist sich also der verheerenden menschenrechtlichen Lage im Land bewusst. Zudem hat sie eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen um Rechenschaftspflicht gespielt, etwa was die Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungsmechanismus zu Afghanistan im UN-Menschenrechtsrat im vergangenen Oktober anbelangt.  

Die Bemühungen, afghanische Staatsbürger*innen abzuschieben, stehen im deutlichen Widerspruch zu den eigenen menschenrechtlichen Maßstäben der EU, was den Umgang mit den Taliban betrifft. Dabei werden die sehr realen und gut dokumentierten Risiken für abgeschobene Menschen sowie die Gründe für die Flucht – darunter die Gefahr von Verfolgung, gewaltsamem Verschwindenlassen, willkürlicher Inhaftierung, Folter und anderer Misshandlung sowie Repressalien unter der Herrschaft der Taliban – völlig außer Acht gelassen.   

„Die verzweifelten Szenen von Menschen – darunter auch EU-Mitarbeiter*innen –, die aus Afghanistan fliehen, sind noch in guter Erinnerung. Es ist unfassbar, dass die EU nun versuchen würde, Menschen nach Afghanistan abzuschieben, wo die Lage inzwischen nur noch gefährlicher geworden ist“, sagt Eve Geddie, Direktorin von Amnesty International EU.  

„Das institutionalisierte Unterdrückungssystem der Taliban betrifft jeden Aspekt des täglichen Lebens und umfasst schwere Einschränkungen der Rechte von Frauen und Mädchen, den Einsatz von Folter und anderer Misshandlung, das Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen und außergerichtliche Hinrichtungen. Jegliche Bemühungen der EU nach Afghanistan abzuschieben sind leichtsinnig, gefährlich und missachten die eigenen rechtlichen Verpflichtungen der EU – insbesondere die Verpflichtung, niemanden in eine Situation zurückzuschicken, in der sein Leben in Gefahr sein könnte“, so Eve Geddie weiter.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Valerie Schmid
+43 676 37 13 334
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PA: 20 Jahre nach dem Massaker von Muttur: Tötung von 17 humanitären Helfern bleibt ungesühnt – Aktion gegen den Hunger fordert neue Untersuchung

Rund 20 Jahre nach der Ermordung von 17 Mitarbeitenden von Aktion gegen den Hunger im sri-lankischen Muttur fordert die internationale Hilfsorganisation eine neue Untersuchung.

Am 4. August 2006 wurden die humanitären Helferinnen und Helfer in ihrem Büro getötet. Sie waren durch T-Shirts und Westen deutlich als humanitäre Helfer gekennzeichnet. Obwohl zahlreiche Hinweise auf eine mutmaßliche Verantwortung der sri-lankischen Sicherheitskräfte hindeuten, bleibt eine juristische Aufarbeitung aus. Bis heute ist das Verbrechen ungesühnt. 

„Auch 20 Jahre nach dem Tod unserer 17 Kolleginnen und Kollegen kämpfen wir weiter für Gerechtigkeit. Sie wurden getötet, während sie Menschen in Not unterstützten – viele von ihnen standen noch am Anfang ihres beruflichen Lebens. Für ihre Familien ist dieser Verlust bis heute nicht überwunden. Auch für uns als Mitarbeitende von Aktion gegen den Hunger bleibt die Erinnerung lebendig und der Schmerz spürbar. Dass die Verantwortlichen bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen wurden, ist inakzeptabel. Humanitäre Helferinnen und Helfer dürfen niemals Ziel von Gewalt werden“, fordert Jan Sebastian Friedrich-Rust, Geschäftsführer von Aktion gegen den Hunger.

In einem offiziellen Brief fordert Aktion gegen den Hunger die Regierung von Sri Lanka auf, die jahrzehntelange Straflosigkeit zu beenden und eine neue Untersuchung einzuleiten. Diese müsse internationalen Standards entsprechen, insbesondere in Bezug auf Transparenz und den Schutz von Zeuginnen und Zeugen. Zugleich appelliert die Organisation an die internationale Gemeinschaft, dieses Anliegen zu unterstützen und alles daranzusetzen, die Wahrheit über dieses Verbrechen aufzuklären. Auch Bundesaußenminister Johann Wadephul haben wir aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verantwortlichen für die Angriffe zur Rechenschaft gezogen werden.

Familien warten seit 20 Jahren auf Gerechtigkeit

Das Massaker von Muttur gehört zu den tödlichsten Angriffen auf humanitäre Helfer weltweit. Aktion gegen den Hunger sowie mehrere internationale Institutionen – darunter das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, die Sri Lanka Monitoring Mission und weitere Nichtregierungsorganisationen – kommen seit Jahren übereinstimmend zu dem Schluss, dass der Angriff höchstwahrscheinlich von sri-lankischen Sicherheitskräften verübt wurde und dass es zahlreiche Versuche gab, die Tat zu vertuschen.

Seit zwei Jahrzehnten leben die Angehörigen der Opfer mit dem Verlust, dem Schmerz und der fehlenden Gerechtigkeit. „Selbst nach 20 Jahren ist der Schmerz über das Geschehene noch immer in meinem Herzen. Ich vermisse meinen Bruder. Die Verantwortlichen sollten endlich bestraft werden“, berichtet ein Familienmitglied. „Dieser Verlust wird mich mein Leben lang begleiten.“

Zunehmende Angriffe auf humanitäre Helfer

Das humanitäre Völkerrecht schützt Helferinnen und Helfer ausdrücklich vor Angriffen, dennoch nimmt die Gewalt gegen sie weltweit zu. Allein in den vergangenen drei Jahren wurden mehr als 1.000 humanitäre Helferinnen und Helfer getötet. In Krisenzeiten stehen sie an vorderster Front, leisten lebenswichtige Hilfe und retten Menschenleben. Ihr Schutz ist unverzichtbar, um die Versorgung notleidender Menschen sicherzustellen.

„Die ausbleibende Aufarbeitung dieses Verbrechens in Muttur sendet seit Jahren ein fatales Signal: dass Angriffe auf humanitäre Helferinnen und Helfer ungestraft bleiben. Gleichzeitig erleben wir einen alarmierenden Anstieg solcher Gewalt. Es ist dringend notwendig, dass die sri-lankischen Behörden Verantwortung übernehmen, die Wahrheit ans Licht zu bringen und endlich Gerechtigkeit herzustellen“, so Friedrich-Rust.

Weitere Informationen zum Massaker von Muttur: www.aktiongegendenhunger.de/hunger/ursachen/konflikte/massaker-muttur

Hinweis an die Redaktionen

Sprecher*innen verfügbar: Gerne vermitteln wir Interviews, Gastbeiträge oder Hintergrundgespräche.

Über Aktion gegen den Hunger

Aktion gegen den Hunger ist eine humanitäre und entwicklungspolitische Hilfsorganisation, die weltweit in 57 Ländern und Regionen aktiv ist und rund 26,5 Millionen Menschen unterstützt. Seit mehr als 45 Jahren kämpft Aktion gegen den Hunger gegen Mangelernährung, schafft Zugang zu sauberem Wasser und gesundheitlicher Versorgung. 8.769 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten Nothilfe und unterstützen Menschen beim Aufbau nachhaltiger Lebensgrundlagen.

Pressekontakt

Vassilios Saroglou / Markus Winkler
Tel. 030 – 279 099 776
E-Mail presse@aktiongegendenhunger.de
Website www.aktiongegendenhunger.de

PA: Straße von Hormus: Folgen der Schließung treffen mangelernährte Kinder in Somalia und Malawi am härtesten

CARE warnt vor den dramatischen Folgen der Schließung der Straße von Hormus, da die Kosten für lebensrettende Hilfe explodieren / „Wenn lebensrettende Behandlung ausbleibt, wird Hunger zum Todesurteil“

 Die Schließung der Straße von Hormus infolge des Konflikts im Nahen Osten hat dramatische Auswirkungen auf die humanitäre Versorgung im östlichen und südlichen Afrika. Besonders betroffen sind Kinder in Somalia und Malawi, warnt die Hilfsorganisation CARE. Innerhalb von nur zwei Monaten haben sich die Transportkosten für lebensrettende therapeutische Spezialnahrung mehr als verdreifacht – von 55 auf 200 US-Dollar pro Karton. Ein Behandlungsprogramm, das ursprünglich 300 schwer mangelernährte Kinder unter fünf Jahren versorgen sollte, erreicht damit nur noch 83 Kinder.

Eine Analyse von IPC (Integrated Food Security Phase Classification) hat ergeben, dass derzeit jede dritte Person in Somalia unter akuter Ernährungsunsicherheit leidet. Fast zwei Millionen Menschen befinden sich bereits in einer schweren Notlage – rund eine halbe Million mehr als ursprünglich prognostiziert. Für 2026 wird erwartet, dass rund 1,9 Millionen Kinder wegen akuter Mangelernährung behandelt werden müssen.

„Jede Verzögerung, jedes leere Lager bedeutet, dass wir ein Kind nicht rechtzeitig erreichen. Wenn lebensrettende Behandlung ausbleibt, wird Hunger zum Todesurteil. Das darf niemals die Realität für ein Kind sein“, sagt Ummy Dubow, CARE-Länderdirektorin in Somalia.

Malawi: Versorgungsengpässe verschärfen Ernährungskrise

In Malawi leiden derzeit mehr als vier Millionen Menschen – fast ein Viertel der Bevölkerung – unter akuter Ernährungsunsicherheit. Mehr als ein Drittel der Harnstoffimporte und knapp ein Viertel aller Düngemittelimporte des Landes sind von Transportwegen durch die Straße von Hormus abhängig. Die Treibstoffpreise sind bereits um rund 35 Prozent gestiegen.

Die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen (FAO) warnt: Ein Rückgang der Düngemittelverfügbarkeit in Subsahara-Afrika um zehn Prozent könnte die regionalen Lebensmittelpreise um bis zu acht Prozent erhöhen – mit direkten Folgen für die Ernährungssicherheit von Kindern und Familien. Für Mädchen steigt zudem das Risiko von Schulabbrüchen und Frühverheiratung.

Weltweit bis zu 45 Millionen Menschen zusätzlich von Hunger bedroht

Das Welternährungsprogramm (WFP) prognostiziert, dass bis Juni weitere 45 Millionen Menschen weltweit von akuter Hungersnot betroffen sein könnten, wenn der Konflikt im Nahen Osten andauert und der Ölpreis dauerhaft über 100 US-Dollar pro Barrel bleibt.

„Die explodierenden Kosten für Lebensmittel, Treibstoff und Transport werden erhebliche Folgen für internationale Hilfseinsätze haben. Und das nach dem Jahr mit den größten Kürzungen humanitärer Hilfsgelder in der Geschichte. Am härtesten trifft es jene, die bereits jetzt unter Hunger, der Klimakrise und Konflikten leiden – darunter vor allem Frauen und Mädchen. Wenn Nahrung knapp wird, verzichten sie oft als Erste auf Mahlzeiten“, warnt Robyn Savage, CARE-Direktorin für weltweite Nothilfeeinsätze.

CARE fordert sofortiges Handeln

Die Wiederöffnung der Straße von Hormus ist entscheidend, damit humanitäre Hilfe Kinder, Frauen und Familien in Krisengebieten erreichen kann. Selbst bei einer sofortigen Wiedereröffnung werden die Lieferketten noch monatelang gestört bleiben.

CARE fordert die internationale Gemeinschaft auf, humanitären Zugang sicherzustellen und die Finanzierung humanitärer Hilfe deutlich auszuweiten. Dazu gehört insbesondere die Unterstützung lokaler und von Frauen geführter Organisationen, die in Krisengebieten an vorderster Front arbeiten. Robyn Savage ergänzt: „Ein anhaltender, inklusiver und umfassender Waffenstillstand ist der einzige Weg, um die Zivilbevölkerung zu schützen und eine globale Hungerkrise zu verhindern. Humanitäre Hilfe muss sicher, vollständig und ungehindert alle Menschen in akuter Not erreichen können.“

Stephanie Weber
Media Officer
CARE Österreich
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PA: Amnesty International: Zahl der Hinrichtungen auf dem höchsten Stand seit 44 Jahren – Iran für Großteil des Anstiegs verantwortlich   

Negativ-Rekord bei Hinrichtungen: 2025 wurden weltweit 2.707 Menschen in 17 Ländern hingerichtet – so viele wie seit 1981 nicht mehr. Der Iran ist für einen Großteil dieses Anstiegs verantwortlich. Auch in den USA hat sich die Anzahl der Hinrichtungen nahezu verdoppelt. Das zeigt der aktuelle Bericht von Amnesty International zur Anwendung der Todesstrafe.  

Der starke Anstieg, dokumentiert im Amnesty-Bericht Death Sentences and Executions 2025, geht auf eine kleine Gruppe von Staaten zurück. Diese kleine Gruppe setzt die Todesstrafe gezielt ein, um die Bevölkerung einzuschüchtern und ein Klima der Angst zu schaffen. Die Behörden der Islamischen Republik Iran sind für den größten Teil des Anstiegs verantwortlich. Sie haben im Jahr 2025 mindestens 2.159 Menschen hingerichtet – mehr als doppelt so viele wie 2024.  

In Saudi-Arabien wurden mindestens 356 Menschen hingerichtet, häufig im Zusammenhang mit Drogendelikten. Die Zahl der Hinrichtungen in Kuwait hat sich fast verdreifacht (von 6 auf 17), während sie sich in Ägypten (von 13 auf 23), Singapur (von 9 auf 17) und den USA (von 25 auf 47) nahezu verdoppelte.

Insgesamt stiegen die Hinrichtungen um 78 % gegenüber 2024, als mindestens 1.518 Todesurteile vollstreckt wurden. Nicht erfasst sind dabei die Hinrichtungen in China, die Schätzungen von Amnesty International zufolge in die Tausende gehen. Das tatsächliche Ausmaß bleibt jedoch unklar, da entsprechende Daten als Staatsgeheimnis gelten. Damit bleibt China das Land mit den meisten Hinrichtungen weltweit.  

„Wir sind zutiefst besorgt über diesen Negativ-Rekord. 2.707 Menschen wurden 2025 hingerichtet. Das sind keine abstrakten Zahlen, sondern hinter jeder dieser Hinrichtungen steht ein Menschenleben. Wir appellieren an Österreich und die internationale Gemeinschaft, jetzt den Druck auf die hinrichtenden Staaten zu erhöhen. Dieser besorgniserregende Rückschritt darf nicht unbeantwortet bleiben“, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.  

„Dieser alarmierende Anstieg bei der Anwendung der Todesstrafe geht auf eine kleine, isolierte Gruppe von Staaten zurück, die trotz des anhaltenden globalen Trends zur Abschaffung der Todesstrafe weiterhin daran festhält. Von China, Iran, Nordkorea und Saudi-Arabien bis hin zu Jemen, Kuwait, Singapur und den USA setzt diese Gruppe von Staaten die Todesstrafe gezielt dazu ein, um Angst einzuflößen, abweichende Meinungen zu unterdrücken und ihre Macht über benachteiligte und marginalisierte Gruppen zu demonstrieren“, sagt Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International. 

Todesstrafe als Instrument im „Krieg gegen Drogen“ 
In einigen Ländern kam es im Zuge eines vermeintlichen „Kriegs gegen Drogen“ zur Ausweitung der Todesstrafe. Dies spiegelt sich in der Zahl der Hinrichtungen wider, wobei fast die Hälfte (1.257 bzw. 46 %) aller bekannten Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten vollstreckt wurden: China (Anzahl unbekannt), Iran (998), Kuwait (2), Saudi-Arabien (240) und Singapur (15). Algerien, Kuwait und die Malediven legten Gesetzentwürfe vor, um den Anwendungsbereich der Todesstrafe auf Drogendelikte auszudehnen.  

Die Regierung von Burkina Faso nahm eine Gesetzesvorlage an, die die Wiedereinführung der Todesstrafe für Straftaten wie „Hochverrat“, „Terrorismus“ und „Spionage“ vorsah. Die Behörden des Tschad haben eine Kommission eingesetzt, die eine mögliche Wiedereinführung der Todesstrafe prüfen soll. 

Wo finden nach wie vor Hinrichtungen statt?  

Die Zahl der Hinrichtungen stieg 2025 rapide an, aber nur eine begrenzte Anzahl von Ländern war dafür verantwortlich. China, Ägypten, Iran, Irak, Nordkorea, Saudi-Arabien, Somalia, USA, Vietnam und Jemen sind dieselben zehn Länder, von denen bekannt ist, dass sie auch in den vergangenen fünf Jahren jedes Jahr Hinrichtungen vollstreckt haben. Sie zeigten damit durchgängig, dass sie grundlegende menschenrechtliche Standards und Garantien missachten. Zusätzlich haben vier Länder (Japan, Südsudan, Taiwan und die Vereinigten Arabischen Emirate) im vergangenen Jahr nach einer Pause erneut Hinrichtungen vollstreckt.

In anderen Weltregionen sind jedoch auch gegenläufige Entwicklungen zu beobachten. In Europa und Zentralasien wurden 2025 weder Todesurteile verhängt noch Hinrichtungen vollstreckt. Im 17. Jahr in Folge waren die USA das einzige Land auf dem amerikanischen Kontinent, in dem Menschen hingerichtet wurden – fast die Hälfte davon in Florida. Die Hinrichtungen in Subsahara-Afrika beschränkten sich auf Somalia und Südsudan. In Südasien war Afghanistan das einzige Land mit vollstreckten Todesurteilen, in Südostasien betraf dies nur Singapur und Vietnam.  

„Es ist an der Zeit, dass die Länder, in denen nach wie vor Hinrichtungen vollstreckt werden, mit dem Rest der Welt gleichziehen und diese Praxis endgültig aufgeben. Die Todesstrafe macht unsere Welt nicht sicherer – sie ist ein unumkehrbarer Angriff auf die Menschlichkeit, der von Angst getrieben ist und die internationalen Menschenrechte völlig außer Acht lässt“, so Agnès Callamard. 

„Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist möglich” 
Als Amnesty International 1977 ihre Arbeit gegen die Todesstrafe aufnahm, hatten nur 16 Staaten weltweit die Todesstrafe abgeschafft. Heute sind es 113 – mehr als die Hälfte aller Länder der Welt. Insgesamt haben sogar mehr als zwei Drittel aller Staaten die Todesstrafe gesetzlich oder in der Praxis abgeschafft.

Während Angst, Hass und repressive Praktiken vielerorts zunehmen, machten einzelne Länder deutlich, dass die globale Abschaffung der Todesstrafe mit Ausdauer und entschlossenem Einsatz möglich ist. So haben die Behörden in Vietnam die Todesstrafe für acht Straftaten abgeschafft, darunter Drogentransport, Bestechung und Veruntreuung. Gambia schaffte die Todesstrafe für Mord, Hochverrat und andere Straftaten gegen den Staat ab. In einem historischen Schritt hat die Gouverneurin von Alabama, Kay Ivey, Rocky Myers begnadigt – die erste Begnadigung eines Schwarzen Menschen im Todestrakt in diesem US-Bundesstaat.  

Im Libanon und in Nigeria wurden Gesetzesentwürfe zur Abschaffung der Todesstrafe eingebracht. In Kirgisistan erklärte das Verfassungsgericht Versuche zur Wiedereinführung der Todesstrafe für verfassungswidrig.  

„Trotz der weltweiten Bedrohung der Menschenrechte setzen Millionen von Menschen ihren Kampf gegen die Todesstrafe jedes Jahr fort und zeigen damit eindrucksvoll unsere gemeinsame Menschlichkeit“, sagt Agnès Callamard. „Die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist möglich, wenn wir gemeinsam Druck auf die wenigen Staaten ausüben, die immer noch Menschen hinrichten. Unser Einsatz darf nicht nachlassen, bis die Todesstrafe überall der Vergangenheit angehört.” 

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Valerie Schmid
+43 676 37 13 334
presse@amnesty.at

Interviewmöglichkeit: Stimmen des Widerstands aus Bolivien – indigene Frauen kämpfen für Umwelt und Gerechtigkeit

Derzeit sind engagierte Vertreterinnen mehrerer Partnerorganisationen aus Bolivien zu Besuch in Österreich. Sie berichten aus erster Hand über die Auswirkungen von Bergbau, Klimakrise und sozialer Ausgrenzung, sowie über konkrete Lösungsansätze und ihren täglichen Einsatz für Veränderung. 

Indigene Gemeinschaften in Bolivien sind massiv von Umweltzerstörung, Klimakrise und sozialer Ungleichheit betroffen. Besonders Frauen übernehmen eine zentrale Rolle im Einsatz für ihre Rechte, den Schutz ihrer Lebensgrundlagen und mehr Gerechtigkeit.

Interviewmöglichkeiten
Montag, 11. Mai 2026, 10-12 Uhr
Bundesbüro Katholische Jungschar/Dreikönigsaktion, Wilhelminenstraße 91IIf, 1160 Wien
Terminvereinbarung:
Elisabeth Holzner, 0676 88011 1000, elisabeth.holzner@dka.at
Die Gespräche finden auf Spanisch statt, eine Übersetzung ist bei Bedarf gerne möglich.
Interviews sind auf Wunsch auch online oder telefonisch/per Whatsapp möglich.

Hintergrund
Am Río Pilcomayo und in anderen Regionen Boliviens bedrohen Bergbau, großflächige Landwirtschaft und die Klimakrise die Lebensgrundlagen indigener Gemeinschaften. Das Wasser wird verschmutzt, Böden verlieren ihre Fruchtbarkeit, Gesundheitsschäden nehmen zu und traditionelle Lebensweisen geraten unter Druck. Die Ursachen reichen weit über Bolivien hinaus – sie sind eng mit globalen Produktions- und Konsummustern verbunden.

Indigene Aktivist*innen machen auch auf globale Zusammenhänge aufmerksam. Der Abbau von Rohstoffen für Elektronikgeräte oder andere Konsumgüter im Globalen Norden führt häufig zu Umweltzerstörung und sozialen Konflikten im Globalen Süden. 

Mitten in diesen Herausforderungen organisieren sich indigene Frauen. Sie gründen Kollektive, entwickeln nachhaltige Einkommensmöglichkeiten und setzen sich für den Zugang zu sauberem Wasser. Sie kämpfen für ihre Rechte, für kulturelle Anerkennung und für eine lebenswerte Zukunft ihrer Gemeinschaften.

Im April und Mai 2026 sind vier bolivianische Aktivistinnen aus unseren Partnerorganisationen CERDETISALPCEPA und CIPCA in Österreich und berichten im Rahmen der „Begegnung mit Gästen“ von Welthaus Österreich von ihrer Arbeit.
In Vorträgen, Workshops und persönlichen Begegnungen geben sie Einblick in ihr Engagement und zeigen, wie Empowerment, Bildung und gemeinschaftliches Handeln zu wirksamen Antworten auf ökologische und soziale Krisen werden.

Über die Gesprächspartnerinnen
Alicia Cuiza Churqui (CEPA, Centro de Ecología y Pueblos Andinos, Zentrum für Ökologie und andine Völker) ist Anthropologin und Psychologin mit langjähriger Erfahrung in Bildung, Forschung und Gemeinwesenarbeit. Sie arbeitet seit vielen Jahren mit Frauen und indigenen Gemeinschaften zu Themen wie Umweltmanagement, gesunde Ernährung, traditionelle Medizin, Handwerk und Führungskompetenzen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Stärkung von Frauen, die von Umweltbelastungen betroffen sind, sowie auf der Begleitung nachhaltiger wirtschaftlicher Alternativen.

Erika Rojas (CIPCA, Centro de Investigación y Promoción del Campesinado, Zentrum für Forschung und Förderung von Kleinbauern- und -bäuerinnen) ist Agraringenieurin bei CIPCA Regional Altiplano. Sie arbeitet in den Gemeinden San Andrés de Machaca und Charazani im Departement La Paz an Projekten zur ländlichen Entwicklung mit Schwerpunkt auf Agrarökologie, Umweltpolitik und der Stärkung indigener Gemeinschaften – insbesondere von Frauen und Jugendlichen.

Águeda Colque Ordóñez (ISALP, Investigación Social y Asesoramiento Legal Potosí, Sozialforschung und Rechtsbe­ratung Potosí) ist Koordinatorin des Projekts K’acha Kausakunapaq bei ISALP. Sie verfügt über langjährige Erfahrung in der Arbeit mit indigenen Gemeinschaften, insbesondere zu Gendergerechtigkeit, Dialogprozessen, nachhaltiger Landwirtschaft und Ernährungssouveränität und ist national wie international in Beratungs- und Austauschprogrammen tätig.

Lenny Espinoza (CERDET, Centro de Estudios Regionales para el Desarrollo de Tarija, Zentrum für regionale Studien für die Entwicklung in Tarija) ist Anthropologin mit Schwerpunkt angewandte Anthropologie und Kulturmanagerin und verfügt über langjährige Erfahrung in der Gemeindearbeit mit indigenen Völkern. Derzeit arbeitet sie mit Frauen, Jugendlichen und jungen Erwachsenen des Weenhayek-Volkes zu Menschenrechten, Zugang zur Justiz und Klimawandel. Ein besonderer Fokus liegt auf der Stärkung von Frauen, der Sicherung von Lebensgrundlagen wie Fischerei und Kunsthandwerk sowie der Förderung weiblicher Führung aus einer interkulturellen Perspektive.

PA: DR Kongo: Bewaffnete Gruppe ADF begeht Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit 

 Zivilist*innen werden getötet, entführt und gefoltert, Handlungen der mit dem Islamischen Staat in Verbindung stehenden Gruppe stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.
„Die Gewalt der ADF trägt zu einer weiteren Verschärfung der humanitären Krise bei“ – Agnès Callamard.

Zivilist*innen im Osten der Demokratischen Republik Kongo (DR Kongo) leiden unter einer Zunahme von Menschenrechtsverstößen durch Mitglieder der bewaffneten Gruppe Allied Democratic Forces (ADF). Diese begehen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit, so Amnesty International in einem neuen Bericht. Der Bericht “I’d Never Seen So Many Bodies”: War Crimes by the Allied Democratic Forces in the eastern Democratic Republic of Congo dokumentiert gewalttätige Angriffe der ADF auf Zivilist*innen, Entführungen und Zwangsarbeit, die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern sowie weitere Misshandlungen und Verbrechen gegen Frauen und Mädchen, darunter Zwangsverheiratung, das erzwungene Austragen von Schwangerschaften und verschiedene andere Formen sexualisierter Gewalt.

Die Taten, die von der mit der bewaffneten Gruppe Islamischer Staat (IS) in Verbindung stehenden ADF begangen werden, stellen zahlreiche Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht und in vielen Fällen auch Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar. Die Angriffe erfolgen in weiten Teilen des Ostens der DR Kongo.

„Die Zivilbevölkerung im Osten der DR Kongo hat unter der brutalen Gewalt der ADF-Kämpfer sehr gelitten. Zivilist*innen wurden im Rahmen einer gezielten Entmenschlichung getötet, entführt und gefoltert“, sagt Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International. „Kämpfer der ADF haben Dörfer und Bauernhöfe überfallen, medizinische Einrichtungen angegriffen sowie Häuser geplündert und niedergebrannt. Die Gewalt der ADF trägt zu einer weiteren Verschärfung der humanitären Krise bei. Die Angriffe der Gruppe haben zu einer verstärkten Vertreibung sowie zur Unterbrechung von Versorgungsleistungen wie dem Zugang zu Nahrungsmitteln, zu Gesundheitsversorgung und Bildung geführt.

Diese Menschenrechtsverstöße stellen Kriegsverbrechen dar, die von der Welt nicht länger ignoriert werden dürfen. Als Teil eines umfassenden und systematischen Angriffs gegen die Zivilbevölkerung stellen sie außerdem Verbrechen gegen die Menschlichkeit dar.

Amnesty International hat im November 2025 Recherchen in der Provinz Nord-Kivu durchgeführt. Insgesamt wurden 71 Personen befragt. In 61 Fällen handelte es sich um persönliche Gespräche mit Augenzeug*innen und Überlebenden von Angriffen, Angehörigen der Zivilgesellschaft, Militär- und Polizeikräften sowie Angehörigen humanitärer Hilfsorganisationen, unter anderem von den Vereinten Nationen.

Die Streitkräfte der Demokratischen Republik Kongo (Forces Armées de la République Démocratique du Congo – FARDC) kämpfen seit Jahren gegen die ADF, wobei sie von der UN-Mission MONUSCO unterstützt werden. Die FARDC und die ugandischen Streitkräfte (Uganda People’s Defence Forces – UPDF) haben im November 2021 eine gemeinsame Militäroperation zur Bekämpfung der ADF gestartet.

Die ADF ist in den 1990er Jahren in Uganda aus einem Zusammenschluss oppositioneller Gruppen entstanden und hat später in Zaire (heute DR Kongo) Zuflucht gesucht. Im Jahr 2019 erkannte die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat (IS) offiziell einen Treueeid der ADF an, und die ADF wurde schließlich zum Islamischen Staat Provinz Zentralafrika.

„Sie haben auf alles geschossen, was sich bewegte“

Amnesty International hat acht Angriffe der ADF in den Provinzen Ituri und Nord-Kivu dokumentiert. Sieben der Angriffe erfolgten 2025, einer fand 2024 statt. Zeug*innen berichteten, dass Sicherheitskräfte, darunter auch Angehörige der FARDC von nahegelegenen Stützpunkten, nicht immer reagierten oder zu spät am Ort der Angriffe eintrafen. Die ADF greift zwar auch Sicherheitskräfte an, doch hat sie in den letzten Jahren vor allem die Zivilbevölkerung ins Visier genommen. 

Am 8. September 2025 mischten sich ADF-Kämpfer im Dorf Ntoyo in Zivil unter die Trauergäste einer Totenwache, um die Menschen dann plötzlich anzugreifen. Bei dem Massaker, bei dem Hämmer, Äxte, Macheten und Schusswaffen zum Einsatz kamen, starben mehr als 60 Menschen. Sicherheitskräfte waren nicht zugegen.

Am 12. Juli 2025 tötete die ADF bei einem Überfall in Otmaber im Gebiet Irumu in Ituri acht Menschen. Eine Frau berichtete Amnesty International, dass Kämpfer auf sie, ihren Mann und ihren siebenjährigen Sohn geschossen hätten. Sie sagt: „Nachdem sie auf uns geschossen hatten, fingen sie an, Häuser anzuzünden … Mein Sohn und ich krochen langsam in ein Haus, das nicht brannte, und verbrachten die Nacht dort … Selbst am nächsten Morgen ist das Militär nicht gekommen. Alle waren auf sich allein gestellt.“

Die Gruppe hat zudem wiederholt Gesundheitseinrichtungen angegriffen und Vorräte geplündert. Im November 2025 wurde ein Gesundheitszentrum im Dorf Byambwe angegriffen. Mindestens 17 Zivilist*innen wurden getötet, und vier der Stationen wurden in Brand gesetzt. Eine ältere Person, die auf den Knien aus der Einrichtung entkommen konnte, sagte: „Man konnte nicht stehen bleiben. Sie haben auf alles geschossen, was sich bewegte.“ 

Entführungen und Geiselnahmen

Amnesty International hat 46 Entführungsfälle dokumentiert, darunter sieben Fälle, in denen Geiseln zur Erpressung von Lösegeld festgehalten wurden. Die Entführten waren weiteren Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen wie Zwangsarbeit, Folter, sexualisierter Versklavung und rechtswidrigen Tötungen ausgesetzt.

Geiseln und andere Entführte wurden häufig gezwungen, als Lastenträger*innen und Guides für die ADF zu fungieren. Die Kämpfer gaben ihnen nur sehr wenig zu essen und zwangen sie unter Beleidigungen und Schlägen, tagelang zu marschieren und schwere Lasten zu tragen. Wer Anzeichen von Erschöpfung zeigte, wurde oft getötet.

Anwerbung und Einsatz von Kindern

Die ADF wird von den Vereinten Nationen als eine der Gruppen geführt, die in der DR Kongo am häufigsten für die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern verantwortlich sind. Die Gruppe setzt Kinder in verschiedenen Funktionen ein, unter anderem als Kämpfer, Träger*innen, Köch*innen und Wachposten. Viele ehemalige Entführte und Augenzeug*innen gaben an, Kinder gesehen zu haben, die vermutlich nicht älter als zehn Jahre alt waren und bereits an Angriffen der Gruppe teilnahmen.

Amnesty International befragte zwei ehemals entführte Kinder sowie drei Jugendliche, die als Kinder entführt worden waren und alle von der ADF für verschiedene Zwecke eingesetzt wurden. Die Befragten waren zum Zeitpunkt ihrer Entführung zwischen 13 und 17 Jahre alt.

Ein Jugendlicher, der im Alter von unter 15 Jahren entführt worden war und etwa zwei Jahre in Gefangenschaft verbracht hatte, sagte: „Sie steckten mich in eine Gruppe, die für die Nahrungssuche zuständig war … Sie predigten uns den Islam … Wenn es Zeit zum Beten war, betete ich mit ihnen. Wenn man sich weigerte, konnten sie einen töten.“

Angesichts der zahlreichen Menschenrechtsverletzungen in Form von Folter und anderen Misshandlungen, denen diese Kinder ausgesetzt waren, sind sie in erster Linie als Opfer zu betrachten. Ihnen muss zudem zusätzlicher Schutz als Überlebende von Menschenhandel gewährt werden.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen

Amnesty International befragte fünf Frauen und zwei Mädchen, die von der ADF entführt und zur „Heirat“ gezwungen worden waren. Nach Angabe von Zeug*innen waren „außereheliche“ Beziehungen nicht erlaubt; mehrere Befragte berichteten jedoch von Fällen sexualisierter Gewalt durch ADF-Kämpfer gegenüber Frauen und Mädchen außerhalb der „Ehe“.

Aus den Interviews geht hervor, dass die ADF ihren Kämpfern eine „Ehefrau“ – manchmal sogar mehrere – als Rekrutierungsanreiz zur Verfügung stellte. Diese Praxis wird in den Lagern der Gruppe systematisch angewendet. Die Frauen und Mädchen waren über längere Zeiträume sexualisierter und körperlicher Gewalt ausgesetzt.

Frauen und Mädchen berichteten zudem, dass sie gezwungen wurden, zum Islam zu konvertieren und mit der religiösen Auslegung der Gruppe indoktriniert wurden. Die Frauen und Mädchen gaben an, von Ausbilderinnen und Lagerleitung ausdrücklich darauf hingewiesen worden zu sein, dass sie die Zuweisung von „Ehemännern“ akzeptieren oder andernfalls mit dem Tod rechnen müssten. Mehrere von ihnen wurden gezwungen, die Tötung anderer mitanzusehen, die sich den Befehlen widersetzt hatten.

Sechs der sieben Frauen und Mädchen, die als „Ehefrauen“ verschleppt worden waren, gaben an, infolge der Zwangsverheiratung schwanger geworden zu sein. Auch wenn es diesen entführten Frauen und Mädchen gelang, der sexualisierten Versklavung und der häuslichen Knechtschaft zu entkommen, sahen sie sich mit Misstrauen und Stigmatisierung konfrontiert. 

Forderungen von Amnesty International

Die Behörden in der DR Kongo müssen mehr tun, um die Zivilbevölkerung zu schützen. Dies muss unter anderem durch die Zusammenarbeit mit den Vereinten Nationen und lokalen Gemeinschaften passieren, um Frühwarnmechanismen zu verbessern und eine schnelle Reaktion noch vor einem Angriff zu ermöglichen. Erforderlich sind ein umfassender Ansatz in den Bereichen Sicherheit, Justiz und Rechenschaftspflicht sowie sinnvolle Reintegrationsprogramme, um den Bedürfnissen der lokalen Communities und der Überlebenden gerecht zu werden.

„Die kongolesische Regierung muss weitaus entschlossener handeln, um den Schutz der Zivilbevölkerung zu gewährleisten. Die internationale Gemeinschaft muss den kongolesischen Staat entschlossen dabei unterstützen, die Bemühungen zum Schutz der Zivilbevölkerung zu verbessern, Gerechtigkeit zu gewährleisten und den Betroffenen und Überlebenden langfristige, nachhaltige Hilfe zu leisten. Dass die internationale Politik angesichts der zunehmenden Bedrohung und der Verbrechen der ADF wegschaut, führt nur zu einer weiteren Aushöhlung der Sicherheit und der Menschenrechte im Osten der DR Kongo“, so Agnès Callamard.

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