Archiv der Kategorie: Menschenrechte

PA: Afghanistan: 21,9 Millionen Menschen benötigen humanitäre Hilfe – Mittelkürzungen treffen Mütter und Kinder am härtesten

Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban verschärft sich die humanitäre Krise. CARE warnt: Ohne langfristige internationale Unterstützung drohen Millionen Menschen, insbesondere Frauen und Mädchen, den Zugang zu lebenswichtiger Hilfe zu verlieren.

Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban steckt Afghanistan weiterhin in einer der größten humanitären Krisen weltweit. 21,9 Millionen Menschen – fast die Hälfte der Bevölkerung – benötigen humanitäre Hilfe. Fast 3,7 Millionen Kinder unter fünf Jahren sowie 1,2 Millionen schwangere und stillende Frauen leiden an akuter Mangelernährung. Gleichzeitig verschärfen Klimaschocks, Naturkatastrophen, wirtschaftliche Not, Binnenvertreibung und die große Zahl afghanischer Rückkehrer:innen aus dem Ausland den Druck auf ohnehin stark belastete Gemeinschaften.

Während der humanitäre Bedarf steigt, geht die internationale Finanzierung zurück, warnt die Hilfsorganisation CARE: Der Hilfsplan der Vereinten Nationen für Afghanistan ist 2026 bislang nur zu rund einem Viertel finanziert. Die Folgen sind bereits spürbar: Nach Angaben der Weltgesundheitsorganisation mussten seit Jänner rund 150 Gesundheitseinrichtungen ihren Betrieb einstellen. Auch CARE musste in diesem Jahr 30 Kliniken schließen.

„Nothilfe bleibt unverzichtbar, sie allein reicht aber nicht aus“, sagt Mohammad Akmal Shareef, CARE-Länderdirektor in Afghanistan. „Die Menschen brauchen Zugang zu Gesundheitsversorgung und Bildung, sichere Lebensgrundlagen und die Chance, sich eine Zukunft aufzubauen. Dafür braucht es langfristige internationale Unterstützung und starke lokale Organisationen – insbesondere für Frauen, Mädchen und junge Menschen.“

Höchste Müttersterblichkeitsrate in Asien

Die Einschränkung afghanischer Frauen und Mädchen bei Bildung, Arbeit, Bewegungsfreiheit, Gesundheitsversorgung und gesellschaftlicher Teilhabe begrenzt ihre Rechte und Zukunftschancen massiv. Mehr als zehn Millionen Frauen und Mädchen benötigen humanitäre Hilfe. Gleichzeitig wird es ohne ausgebildete Ärztinnen, Lehrerinnen, Pflegekräfte und humanitäre Helferinnen zunehmend schwieriger, Frauen und Mädchen zu unterstützen. Gerade für schwangere Frauen kann fehlende medizinische Versorgung lebensbedrohlich sein. Mit 638 Todesfällen pro 100.000 Lebendgeburten weist Afghanistan die höchste Müttersterblichkeitsrate in Asien auf.

Langfristige internationale Unterstützung notwendig

CARE fordert die internationale Unterstützung für Afghanistan nicht weiter zurückzufahren, sondern langfristig abzusichern. „Die derzeit vergleichsweise stabile Sicherheitslage bietet die Chance, neben der dringend notwendigen Nothilfe stärker in Gesundheitsversorgung, Bildung, Existenzsicherung und die Widerstandsfähigkeit von Gemeinschaften zu investieren“, so Shareef.

So hilft CARE: CARE arbeitet seit 1961 in Afghanistan. Im Jahr 2025 erreichte die Organisation rund 1,2 Millionen Menschen, 67 Prozent davon waren Frauen und Mädchen. Gemeinsam mit lokalen Partnern unterstützt CARE derzeit 32 Gesundheitseinrichtungen in den Provinzen Balkh, Paktya, Khost, Ghazni und Herat. Die Einrichtungen bieten medizinische Grundversorgung, Gesundheitsversorgung für Mütter und Neugeborene, Ernährungsangebote sowie psychische und psychosoziale Unterstützung. Darüber hinaus arbeitet CARE in den Bereichen Ernährungssicherheit, Existenzsicherung und Bildung. Gemeinsam mit afghanischen zivilgesellschaftlichen Organisationen setzt sich CARE dafür ein, dass Frauen und Mädchen gleichberechtigten Zugang zu Bildung und anderen essenziellen Dienstleistungen erhalten und sich sicher und wirksam an der humanitären Hilfe beteiligen können.

Rückfragen:
Stephanie Weber
Media Officer CARE Österreich

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Tel.: +43 (1) 715 0 715-42
E-mail: stephanie.weber@care.at
Internet: www.care.at

PA: Fünf Jahre Taliban-Herrschaft: Amnesty International fordert Ende aller Abschiebungen nach Afghanistan

Fünf Jahre nach der Machtübernahme der Taliban ist die Menschenrechtslage in Afghanistan katastrophal. Systematische Entrechtung, insbesondere von Frauen und Mädchen, und eine der größten humanitären Krisen weltweit prägen die Situation. Ungeachtet dessen positioniert sich Österreich in der EU weiterhin als treibende Kraft für Abschiebungen nach Afghanistan. Amnesty International fordert die Bundesregierung auf, alle Abschiebungen sofort zu beenden und die Menschenrechtslage wieder in den Mittelpunkt ihrer Afghanistan-Politik zu stellen.

„Afghanistan ist nicht sicherer geworden. Die Taliban sind nicht moderater geworden. Die Menschenrechtsverletzungen sind nicht weniger geworden. Was sich verändert hat, ist Österreichs Haltung dazu. Die Bundesregierung nimmt heute Abschiebungen nach Afghanistan in Kauf, obwohl ihr genau bekannt ist, welche Gefahren den Menschen dort drohen“, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Österreich schiebt Menschen in ein Land ab, das selbst eine der größten humanitären Krisen der Welt bewältigen muss und in dem Frauen und Mädchen systematisch aus Bildung, Beruf und Öffentlichkeit verdrängt werden. Wir fordern die Bundesregierung auf, Abschiebungen nach Afghanistan sofort zu beenden und sich stattdessen für den Schutz der Menschenrechte und eine Verbesserung der humanitären Lage in Afghanistan einzusetzen.“

Fünf Jahre systematischer Entrechtung

Amnesty International dokumentiert unter den Taliban-de-facto-Behörden willkürliche Festnahmen, Folter, Verschwindenlassen und außergerichtliche Hinrichtungen. Betroffen sind vor allem ehemalige Staatsbedienstete, Journalist*innen, Menschenrechtsverteidiger*innen und Angehörige der früheren Sicherheitskräfte. Ethnische und religiöse Minderheiten, darunter Hazara und Schiit*innen, sind zusätzlich Diskriminierung, Vertreibung und Gewalt ausgesetzt.

Die Unterdrückung von Frauen und Mädchen wird laufend ausgeweitet. Afghanistan ist heute der einzige Staat weltweit, in dem Mädchen ab der 7. Schulstufe – und damit ab einem Alter von etwa zwölf Jahren – vom Unterricht ausgeschlossen sind. Frauen sind aus den meisten Berufen verdrängt und dürfen längere Strecken nur in Begleitung eines männlichen Verwandten zurücklegen. Das 2024 erlassene Gesetz zur „Förderung der Tugend und Verhütung des Lasters“ schreibt vor, wie Frauen sich kleiden, wohin sie gehen und wann sie sprechen dürfen.

Im Mai 2026 trat ein Gesetz in Kraft, das Kinderehen rechtlich verankert und Mädchen den Ausweg aus Zwangsehen nahezu unmöglich macht. Nach dem im Jänner 2026 in Kraft getretenen Strafgesetzbuch ist häusliche Gewalt erst strafbar, wenn sie sichtbare Wunden oder Knochenbrüche hinterlässt. Die Höchststrafe beträgt fünfzehn Tage Haft.

Der Internationale Strafgerichtshof erließ im Juli 2025 Haftbefehle gegen Taliban-Führer Hibatullah Akhundzada und den Obersten Richter Abdul Hakim Haqqani wegen Verbrechen gegen die Menschlichkeit, darunter geschlechtsspezifische Verfolgung.

Parallel dazu zählt Afghanistan zu den größten humanitären Krisen weltweit. Nach Angaben des Welternährungsprogramms sind 14 Millionen Menschen von akutem Hunger betroffen, das ist jede dritte Person im Land. Fast 22 Millionen Menschen sind in Afghanistan auf humanitäre Hilfe angewiesen. Seit Ende 2023 wurden knapp sechs Millionen Afghan*innen aus den Nachbarstaaten Iran und Pakistan zwangsweise ausgewiesen oder kehrten unter Druck zurück.

Österreich treibt Abschiebungen voran

Trotz dieser Lage intensivieren die EU und ihre Mitgliedstaaten die Zusammenarbeit mit den Taliban, um Abschiebungen zu erleichtern. Im Juni 2026 empfingen die Europäische Kommission und 15 Mitgliedstaaten erstmals offiziell eine Taliban-Delegation in Brüssel. Amnesty International hatte EU-Innenkommissar Magnus Brunner und die Innenminister*innen der Mitgliedstaaten zuvor eindringlich davor gewarnt, migrationspolitische Interessen über den Schutz von Menschenleben zu stellen.

Österreich gehört bei den völkerrechtswidrigen Abschiebungen nach Afghanistan zu den treibenden Kräften. Bereits im September 2025 und erneut Anfang 2026 fanden Gespräche zwischen dem Innenministerium und Taliban-Vertretern über Rückführungen statt. Im Oktober 2025 schob Österreich erstmals seit der Machtübernahme der Taliban wieder einen Menschen nach Afghanistan ab, weitere Abschiebungen folgten.

Im April 2026 schloss die österreichische Bundesregierung zudem ein Mobilitätsabkommen mit Usbekistan. Damit könnte Usbekistan künftig als Transitland für Rückführungen nach Afghanistan genutzt werden. Usbekistan hat die Genfer Flüchtlingskonvention nicht ratifiziert und verfügt über kein eigenes Asylsystem. Polen schob schon im April 2026 drei Afghanen über Usbekistan nach Kabul ab, obwohl der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Abschiebung zuvor untersagt hatte.

Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention verbietet ausnahmslos, Menschen in Staaten abzuschieben, in denen ihnen Folter oder unmenschliche Behandlung droht. Dieses Verbot ist absolut und gilt unabhängig von Vorstrafen oder behaupteten Sicherheitsrisiken.

„Menschen in ein Land abzuschieben, in dem ihnen Verfolgung, Folter und im schlimmsten Fall der Tod drohen, ist mit Menschenrechten nicht vereinbar. Wer Afghanistan heute als sicheres Zielland für Abschiebungen darstellt, ignoriert fünf Jahre dokumentierter Menschenrechtsverletzungen. Die Bundesregierung gewinnt damit vielleicht innenpolitische Schlagzeilen. Für die Betroffenen hingegen steht ihr Leben auf dem Spiel“, so Hashemi.

Presseteam 
Amnesty International Österreich
Valerie Schmid
+43 676 37 13 334
presse@amnesty.at

PA: Afghanistan: Fünf Jahre Taliban-Herrschaft haben das Land in bittere Armut gestürzt

Diakonie Katastrophenhilfe und ihre Partner weiterhin vor Ort aktiv

Am 15. August 2026 jährt sich die erneute Machtübernahme der Taliban in Afghanistan zum fünften Mal. Seither haben politische und wirtschaftliche Instabilität, Vertreibung und die weitgehende Entrechtung von Frauen und Mädchen die humanitäre Krise im Land weiter verschärft. Rund 21,9 Millionen Menschen – etwa 45 Prozent der Bevölkerung – sind auf humanitäre Hilfe angewiesen (UNOCHA).

    „Das Leben in Afghanistan nach fünf Jahren Taliban-Herrschaft zu beschreiben, heißt, viele Superlative bemühen zu müssen“, betont Diakonie-Direktorin Maria Katharina Moser. „Afghanistan gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und befindet sich auch 2026 in einer der größten humanitären Krisen weltweit.“

    Rund 30 Prozent der Menschen sind unterernährt. Grundbedürfnisse wie Nahrung, medizinische Versorgung und Bildung sind für viele nicht gesichert. Gleichzeitig steigen die Preise, während es kaum Arbeits- und Einkommensmöglichkeiten gibt. Internationale Sanktionen, ein nur eingeschränkt funktionierendes Bankensystem sowie Schwierigkeiten beim Geld- und Warenverkehr verschärfen die wirtschaftliche Not zusätzlich.

    Hinzu kommt, dass zahlreiche Afghaninnen und Afghanen, die in den vergangenen Jahrzehnten in Nachbarländern wie Pakistan Schutz gesucht haben, zur Rückkehr gezwungen sind. Viele von ihnen kommen in ein Land zurück, in dem sie weder über eine Unterkunft noch über eine gesicherte Lebensgrundlage verfügen.

    Außerdem ist Afghanistan regelmäßig von Dürren und Ernteausfällen betroffen. Erdbeben, Erdrutsche und Überschwemmungen zerstören immer wieder Häuser, Infrastruktur und landwirtschaftliche Flächen. Die Folgen solcher Katastrophen treffen eine Bevölkerung, deren Widerstandskraft nach Jahrzehnten von Konflikten und Krisen weitgehend erschöpft ist.

Frauen und Mädchen aus dem öffentlichen Leben verdrängt

    Besonders dramatisch ist die Situation von Frauen und Mädchen. Bereits während der ersten Taliban-Herrschaft von 1996 bis 2001 waren ihre grundlegenden Rechte weitgehend außer Kraft gesetzt. Seit der erneuten Machtübernahme im Jahr 2021 wurden ihre Rechte abermals massiv eingeschränkt.

    Frauen und Mädchen sind weitgehend aus dem öffentlichen Leben ausgeschlossen. Sie dürfen zahlreiche öffentliche Einrichtungen wie Parks, Fitnessstudios oder Sportvereine nicht besuchen und an vielen öffentlichen Veranstaltungen nicht teilnehmen. Mädchen dürfen nach der sechsten Schulstufe keine weiterführende Schule besuchen. Frauen sind zudem beinahe vollständig aus der Arbeitswelt ausgeschlossen.

    Dennoch versuchen einige, weiterhin ein Einkommen zu erzielen – etwa durch Tätigkeiten von zu Hause aus, über Onlineplattformen, in privaten Haushalten, als Lehrerinnen für jüngere Schülerinnen oder in Teilen des Gesundheitswesens. Gerade bei der medizinischen Versorgung von Frauen sind weibliche Fachkräfte unverzichtbar, da Patientinnen vielfach nicht von Männern behandelt werden dürfen.

Hilfsorganisationen arbeiten unter schwierigen Bedingungen weiter

    Nach der erneuten Machtübernahme der Taliban verließen viele internationale Hilfsorganisationen sowie zahlreiche gut ausgebildete afghanische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter das Land. Andere setzen ihre Arbeit trotz der schwierigen Bedingungen fort.

    Die Diakonie Katastrophenhilfe arbeitet in Afghanistan seit vielen Jahren mit Norwegian Church Aid zusammen. Die Partnerorganisation ist bereits seit den 1990er-Jahren im Land tätig und beschäftigt überwiegend einheimische Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. In den vergangenen Jahren unterstützte die Diakonie Katastrophenhilfe mithilfe von Spenden Menschen, die von den schweren Erdbeben in Herat und Kunar betroffen waren und besonders bedürftige Familien, die aus Pakistan abgeschoben wurden.

    Aktuell unterstützt die Diakonie Katastrophenhilfe gemeinsam mit ihrer Partnerorganisation Familien dabei, eine berufliche Perspektive aufzubauen. Jeweils 55 Frauen und 55 Männer nehmen getrennt voneinander an bedarfsgerechten Ausbildungskursen teil.

    Die Teilnehmenden erwerben unter anderem Kenntnisse in den Bereichen Handarbeit, Schneiderei, Autoreparatur und Elektrotechnik. Ziel ist es, ihnen die Herstellung und den Verkauf eigener Produkte oder das Anbieten handwerklicher Dienstleistungen zu ermöglichen. Zusätzlich erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer finanzielle Unterstützung, damit sie die notwendigen Werkzeuge und Materialien anschaffen können. So sollen sie langfristig ein eigenes Einkommen erwirtschaften und ihre Familien selbstständig versorgen können.

Aufgrund der starken Kürzungen öffentlicher Fördermittel ist die Fortsetzung dieser Hilfsangebote zunehmend gefährdet. Die Diakonie Katastrophenhilfe und ihre Partner sind daher dringend auf Spenden angewiesen, um die Menschen in Afghanistan auch weiterhin unterstützen zu können.

  Rückfragehinweis:
Diakonie Österreich
Lukas Plank
Telefon: 0664 88 13 13 48
E-Mail: presse@diakonie.at

PA: Iran muss Hinrichtungswelle gegen Protestierende sofort stoppen      

Die öffentliche Hinrichtung von zwei Protestierenden am heutigen Dienstag markiert eine weitere Eskalation der staatlichen Repression im Iran. Amnesty International wirft den iranischen Behörden vor, die Todesstrafe systematisch einzusetzen, um die Protestbewegung nach dem landesweiten Aufstand vom Jänner 2026 zu zerschlagen. Mindestens 60 Menschen – darunter drei Personen, die zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Taten noch minderjährig waren – sind akut von der Hinrichtung bedroht.

In der ersten Hälfte des Jahres 2026 haben die iranischen Behörden zunehmend weit gefasste Vorwürfe im Zusammenhang mit der nationalen Sicherheit – darunter Spionage und Zusammenarbeit mit feindlichen Staaten – herangezogen, um Personen, die im Zusammenhang mit den Protesten vom Jänner 2026 festgenommen worden waren, zu verurteilen und zum Tode zu verurteilen.  

Allein in den ersten sechs Monaten des Jahres wurden mindestens 26 Protestierende hingerichtet. Die Todesurteile folgten auf grob unfaire Verfahren vor Revolutionsgerichten, die von Foltervorwürfen, erzwungenen „Geständnissen“ und der Verweigerung grundlegender Verfahrensrechte geprägt waren. Weitere 26 Personen wurden wegen anderer politisch motivierter Vorwürfe hingerichtet, während weiterhin Hunderte von Hinrichtungen wegen Drogendelikten und anderer Straftaten vollstreckt wurden. 

Todesstrafe als Instrument der Einschüchterung 

„Die iranischen Behörden entfesseln eine erschütternde Welle von Hinrichtungen und Todesurteilen, um Dissens zu bestrafen und jede Form von Widerstand zu ersticken“, sagt Heba Morayef, Regionaldirektorin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International. „Die verhaltene Reaktion der internationalen Gemeinschaft ermutigt die Behörden, diese tödliche Repressionskampagne fortzusetzen. Die Zeit der stillschweigenden Hinnahme muss enden.“ 

Amnesty International dokumentiert zahlreiche Fälle, in denen Protestierende wegen vager und überzogener Anklagen wie „Feindschaft gegen Gott“ oder „Verdorbenheit auf Erden“ zum Tode verurteilt wurden. Betroffen sind auch Menschen, denen Sachbeschädigung, Brandstiftung oder die Teilnahme an Straßenblockaden vorgeworfen wird – Taten, die nach internationalem Recht keinesfalls mit der Todesstrafe geahndet werden dürfen. 

Der Anstieg der Verhängung der Todesstrafe geht einher mit einer Flut von offiziellen Erklärungen und Berichten in den staatlichen Medien, in denen die Proteste vom Jänner 2026 systematisch als „amerikanisch-zionistische Terrorverschwörung“ oder als „Staatsstreich“ dargestellt werden. Besonders alarmierend ist die zunehmende Anwendung eines neuen Spionagegesetzes, das im Juni 2026 verabschiedet wurde. Es kriminalisiert unter anderem den Austausch von Informationen mit Medien und die Teilnahme an friedlichen Protesten. 

Drastischer Anstieg neuer Todesurteile 

Seit Beginn der rechtswidrigen Angriffe Israels und der USA auf den Iran am 28. Februar 2026 haben die iranischen Behörden die Verhängung der Todesstrafe gegen Teilnehmer*innen der Massenproteste verstärkt.  

Seit dem Ende des fast dreimonatigen Internet-Blackouts im Mai 2026 hat Amnesty International mindestens 28 neue Todesurteile registriert, doch die tatsächliche Zahl dürfte deutlich höher liegen. Angesichts der Tatsache, dass im Zusammenhang mit den Protesten Tausende festgenommen wurden und Angehörige aus Angst vor Repressionen oft davon absehen, Todesurteile öffentlich zu melden, ist davon auszugehen, dass weitaus mehr Demonstrierende von der Todesstrafe bedroht sind.  

Nach Angaben von „Iran Human Rights“, einer außerhalb des Iran ansässigen Menschenrechtsorganisation, wurden allein in einem Gefängnis in der Provinz Isfahan mehr als 70 Personen, die im Zusammenhang mit den Protesten vom Jänner 2026 festgenommen worden waren, zum Tode verurteilt. 

Unter den akut Gefährdeten befinden sich auch Benyamin Naghdi und Peyman Ganji, die nach Informationen von Amnesty International auf Grundlage erzwungener Geständnisse zum Tode verurteilt wurden. Mindestens drei weitere Betroffene waren zum Zeitpunkt der ihnen vorgeworfenen Taten noch Kinder. Die Verhängung der Todesstrafe gegen Minderjährige ist nach internationalem Recht strikt verboten. 

Die internationale Gemeinschaft muss umgehend und koordiniert handeln. Amnesty International fordert die iranischen Behörden auf, alle geplanten Hinrichtungen sofort auszusetzen und ein offizielles Moratorium für die Todesstrafe mit dem Ziel ihrer vollständigen Abschaffung zu verhängen. Die UNO-Mitgliedstaaten sollen die Menschenrechtskrise im Iran zur Priorität erklären, einen unabhängigen Rechenschaftsmechanismus unterstützen und eine Überweisung an den Internationalen Strafgerichtshof vorantreiben.

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Presseteam Amnesty International Österreich
Valerie Schmid
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PA: Straße von Hormus: Mehr als 23 Millionen zusätzliche Kinder von Armut bedroht

Neue Analyse zeigt: Jahre des Fortschritts könnten zunichtegemacht werden, Millionen von Kindern tiefer in die Armut geraten und die Ungleichheit weiter zunehmen.

Bis zum Ende des Jahres könnten bis zu 23,4 Millionen weitere Kinder in monetäre Armut abrutschen, da die anhaltenden Spannungen im Nahen Osten und die damit verbundenen Störungen der Schifffahrt weiterhin schwerwiegende und möglicherweise unumkehrbare Auswirkungen auf Kinder haben. Dies geht aus einer heute veröffentlichten neuen Analyse von UNICEF hervor.

Der Bericht The Impact of the Middle East War on Children in Monetarily Poor Households („Die Auswirkungen des Krieges im Nahen Osten auf Kinder in einkommensarmen Haushalten“) stützt sich auf Daten aus mehr als 167 Ländern und zeigt auf, wie steigende Lebensmittel- und Energiepreise sowie umfassendere wirtschaftliche Schocks infolge der eskalierenden Feindseligkeiten – einschließlich Unterbrechungen im Zusammenhang mit der Schließung der Straße von Hormus – die Kaufkraft von Haushalten verringern. Kinder in den ärmsten Haushalten sind davon überproportional betroffen.

„Kinder zahlen den Preis für die eskalierenden Konflikte im Nahen Osten, auch Kinder weit über die Region hinaus“, sagte Catherine Russell, Exekutivdirektorin von UNICEF. „Je länger dies andauert, desto schwerwiegender werden die Folgen. Die schnell steigenden Lebenshaltungskosten machen Nahrung und Bildung für viele Familien unerschwinglich. Für Kinder, die bereits in Armut leben, verschärfen diese Schocks die Entbehrungen und können Schäden verursachen, die ein Leben lang anhalten.“

Der Bericht untersucht zwei mögliche Szenarien: ein ungünstiges Szenario (adverse poverty) und ein schwerwiegendes Szenario (severe poverty). Das ungünstige Szenario geht von einem moderaten wirtschaftlichen Schock aus, der zusätzlich 18,3 Millionen Kinder in monetäre Armut treiben könnte. Das schwerwiegende Szenario nimmt stärkere und länger anhaltende Störungen von Preisen und wirtschaftlicher Aktivität an und prognostiziert, dass 23,4 Millionen weitere Kinder in monetäre Armut gedrängt werden könnten, falls der Krieg andauert.

Die Analyse zeigt, dass die monetäre Kinderarmut äußerst empfindlich auf makroökonomische Schocks reagiert. Steigende Lebensmittel- und Energiekosten verringern in Verbindung mit begrenztem finanzpolitischem Spielraum in vielen Ländern unmittelbar die Fähigkeit von Familien, ihre Grundbedürfnisse zu decken.

Die größten Anteile des weltweiten Anstiegs der monetären Armut entfallen auf Asien und Afrika, die zusammen rund 80 % des gesamten Anstiegs ausmachen. Beide Kontinente weisen bereits hohe Armutsraten auf und sind besonders anfällig für externe Schocks.

So hatte die Krise im Nahen Osten beispielsweise in Somalia unmittelbare Folgen. Die Treibstoffpreise in Mogadischu haben sich innerhalb weniger Tage nach der Eskalation mehr als verdoppelt. Dadurch stiegen die Kosten für Lebensmittel, Wasser, Transport und humanitäre Hilfe in einem Land, das zugleich mit einer sich verschärfenden Mangelernährungskrise zu kämpfen hat.

In Äthiopien haben Störungen im Zusammenhang mit der Straße von Hormus zu höheren Treibstoffkosten geführt, die sich auf die Preise lebensnotwendiger Güter auswirken. Die Dieselpreise sind um 31 % gestiegen, während die Kosten für Treibstoff im humanitären Einsatz um 50 bis 70 % zunahmen. Dies erschwert die Versorgung schwer erreichbarer Gemeinschaften mit Hilfsgütern.

In Nigeria haben die wirtschaftlichen Schocks die Armut weiter verschärft. Haushalte mit niedrigem Einkommen geben zwischen 60 und 70 % ihres Einkommens für Lebensmittel und Transport aus. Bereits geringfügige Preissteigerungen verringern daher ihre Kaufkraft erheblich.

In Bangladesch setzt der steigende Preis von Grundnahrungsmitteln wie Reis, Linsen, Speiseöl, Gemüse, Fisch und Geflügel Familien zunehmend unter Druck. Schätzungsweise 1,2 Millionen weitere Menschen könnten dort in Armut geraten.

Der Bericht warnt, dass die Folgen des Krieges Jahre weltweiter Fortschritte zunichtemachen könnten. Ohne rechtzeitige und gezielte politische Maßnahmen werde die Krise Millionen Kinder weiter zurückwerfen, die Armut vertiefen und es Familien erschweren, sich von den Auswirkungen zu erholen. Darüber hinaus schränkt sie den Zugang von Familien zu Nahrung, Gesundheitsversorgung, Bildung und Schutzdiensten ein, die für die körperliche und kognitive Entwicklung von Kindern unerlässlich sind.

UNICEF ruft nationale Regierungen, Geberländer und internationale Finanzinstitutionen dazu auf, Kinder vor den schwerwiegendsten Auswirkungen der Krise zu schützen. Zu den vorrangigen Maßnahmen gehören:

  • Sicherstellung nationaler und internationaler Finanzmittel für Dienstleistungen und Güter, auf die Kinder angewiesen sind, darunter Gesundheitsversorgung, Ernährung, Bildung und Kinderschutz.
  • Ausbau und langfristige Stärkung sozialer Sicherungssysteme, einschließlich kindgerechter Geldtransferprogramme, sowie die Gewährleistung kontinuierlicher Unterstützung, bevor Subventionen abgeschafft werden.
  • Sicherstellung eines ununterbrochenen Zugangs von Kindern und Familien zu bezahlbaren grundlegenden Dienstleistungen und Gütern, unter anderem durch Mindestausgaben, die an die Inflation angepasst werden.
  • Erweiterung des finanzpolitischen Handlungsspielraums zum Schutz nationaler Investitionen in essenzielle Dienstleistungen, beispielsweise durch die Aussetzung von Schuldendiensten oder Umschuldungsmaßnahmen in Ländern, in denen der Schuldendienst die Ausgaben für Gesundheit, Bildung oder soziale Sicherung übersteigt.
  • Aufbau und Umsetzung kindorientierter Vorsorgesysteme, die eine schnelle und umfassende Unterstützung von Kindern in Krisensituationen ermöglichen, einschließlich internationaler Zusammenarbeit zur Minderung der Auswirkungen aktueller und künftiger Schocks.

„Diese Krise gefährdet das Leben und die Zukunft von Kindern“, sagte Russell. „Wenn die Welt nicht rasch handelt, werden die kombinierten Auswirkungen von Konflikten, wirtschaftlicher Instabilität und steigenden Kosten Millionen Kinder in noch tiefere Armut treiben. Wir könnten erleben, wie hart erkämpfte Entwicklungsfortschritte wieder verloren gehen.“

Hinweise für Redaktionen

Aufgrund des anhaltenden Konflikts und bestehender Datenlücken weist der Bericht darauf hin, dass nur ein Teil der Länder des Nahen Ostens in den globalen Gesamtschätzungen enthalten ist. Zudem werden keine gesonderten Schätzungen für die Region Naher Osten und Nordafrika (MENA) ausgewiesen. Stattdessen werden jene Länder des Nahen Ostens, für die Daten vorliegen, den jeweiligen kontinentalen Gesamtwerten zugerechnet.

Methodischer Hinweis

Der Bericht betrachtet zwei Szenarien – ein ungünstiges („adverse“) und ein schwerwiegendes („severe“) Szenario.

  • Das ungünstige Szenario verfolgt einen konservativen Ansatz und schreibt nur jene Inflationsabweichungen der Krisensituation zu, die über dem Niveau eines hypothetischen Szenarios ohne Krieg liegen.
  • Das schwerwiegende Szenario geht von einer deutlich stärkeren Verschlechterung der makroökonomischen Rahmenbedingungen infolge einer langanhaltenden oder sich verschärfenden Krise aus.

In Übereinstimmung mit der Methodik der Weltbank beziehungsweise der Poverty and Inequality Platform (PIP) wird Armut anhand internationaler Armutsgrenzen bewertet, die den Standards von Ländern mit niedrigem beziehungsweise unterem mittlerem Einkommen entsprechen: 3,00 US-Dollar beziehungsweise 4,20 US-Dollar pro Person und Tag. Soweit Daten verfügbar sind, werden zusätzlich nationale Armutsgrenzen verwendet. Diese kommen jedoch ausschließlich in Ländern zum Einsatz, in denen offizielle nationale Armutsgrenzen oder veröffentlichte nationale Armutsschätzungen vorliegen, aus denen die jeweilige Armutsgrenze abgeleitet werden kann, um die Vergleichbarkeit der Ergebnisse sicherzustellen.

Zum Bericht auf der Website von UNICEF International.

Foto- und Videomaterial zur redaktionellen Nutzung.

UNICEF Österreich
Michael Blauensteiner
Telefon: +43 660 38 48 821
E-Mail: blauensteiner@unicef.at
Website: https://unicef.at

PA: El Salvador: Masseninhaftierungen könnten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen

Vier Jahre seit Beginn des „Ausnahmezustands“ wurden in El Salvador mehr als 90.000 Menschen inhaftiert, mindestens 470 starben in staatlichem Gewahrsam. Ein neuer Amnesty-Bericht dokumentiert willkürliche Massenverhaftungen, Folter und Verschwindenlassen, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen könnten.

Was als vorübergehende Maßnahme gegen Bandengewalt begann, hat sich zu einem dauerhaften System entwickelt, das willkürliche Massenverhaftungen und schwere Menschenrechtsverletzungen fördert und rechtfertigt. Diese Verletzungen könnten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen. Zu diesem Schluss kommt Amnesty International im neuen Bericht Sicherheit ohne Rechte: Die Auswirkungen willkürlicher Massenverhaftungen und der Verweigerung fairer Verfahren auf die mögliche Begehung von Verbrechen gegen die Menschlichkeit in El Salvador.

Vier Jahre nach Einführung des „Ausnahmezustands“ in El Salvador wurden mehr als 90.000 Menschen inhaftiert, mindestens 470 starben in staatlichem Gewahrsam. Tausende Familien suchen weiter nach Antworten über Verbleib, Gesundheitszustand oder rechtlichen Status ihrer Angehörigen. Der Bericht dokumentiert, wie aus dem Ausnahmezustand schrittweise eine dauerhafte Sicherheitspolitik wurde, die auf der anhaltenden Aussetzung von Rechten und der systematischen Schwächung des Rechtsstaats beruht.

„Sicherheit kann nicht auf Willkür, Folter, Verschwindenlassen und der Aushebelung fairer Verfahren aufgebaut werden“, sagt Ana Piquer, Amerika-Direktorin von Amnesty International.

„Der Staat ist verpflichtet, die Bevölkerung vor krimineller Gewalt zu schützen und Straftaten von Banden zu untersuchen und zu ahnden. Diese Verpflichtung berechtigt ihn aber nicht dazu, schwere Menschenrechtsverletzungen zu begehen.“

Der Bericht basiert auf sechs Recherchereisen zwischen Mai 2022 und Jänner 2025, 109 Interviews mit Betroffenen, Angehörigen, Rechtsanwält*innen, Pflichtverteidiger*innen sowie aktiven und ehemaligen Mitgliedern der Nationalen Zivilpolizei (PNC). Darüber hinaus analysierte Amnesty Anklageschriften, Gerichtsentscheidungen, Gesetzesänderungen sowie mehr als 80 Einzelfälle. Die dokumentierten Muster von willkürlichen Massenfestnahmen, Folter, Verschwindenlassen und Todesfällen in staatlichem Gewahrsam könnten nach Artikel 7 des Römischen Statuts Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen.

Festnahmequoten und fabrizierte Akten

Aktive und ehemalige Angehörige der Nationalen Zivilpolizei (PNC) beschreiben ein System aus Festnahmequoten, mündlichen Anweisungen ohne schriftliche Grundlage und institutionellem Druck, Akten so anzulegen, dass willkürliche Festnahmen den Anschein von Rechtmäßigkeit erhalten. Dokumentiert ist zudem der Einsatz veralteter Datenbanken sowie ein Profiling nach territorialen und sozioökonomischen Kriterien.

„In vielen Fällen überprüft niemand, ob die Festnahmen rechtmäßig sind oder nicht. Wir bringen die Leute einfach herein, die Generalstaatsanwaltschaft bekommt die Akte, und das war es. Kein Richter sieht in diesem Moment irgendetwas […]. Bis sie vor Gericht gebracht werden, sind fünfzehn Tage vergangen, und die Richter lesen einfach die Liste und bestätigen alles. Niemand fragt, ob es Schläge gab oder ob ein Haftbefehl vorlag“, berichtet ein Mitglied der PNC gegenüber Amnesty International.

Gerichte kontrollieren nicht mehr, sie bestätigen

Verfahrensreformen, die mit internationalen Menschenrechtsstandards unvereinbar sind, haben das salvadorianische Straf- und Justizsystem grundlegend verändert. In zahlreichen dokumentierten Fällen üben die Gerichte keine wirksame Kontrolle über Polizei und Staatsanwaltschaft mehr aus. Stattdessen bestätigen sie willkürliche Festnahmen und halten Freiheitsentziehungen selbst dann aufrecht, wenn überprüfbare Beweise oder ausreichende Einzelfallprüfungen fehlen.

„In vielen Fällen spielt es keine Rolle mehr, ob Beweise vorliegen oder nicht. Es reicht, dass die Polizei sagt, jemand ‚sieht aus wie ein Bandenmitglied‘, damit das System diese Person verfolgt“, sagt ein von Amnesty International befragter Strafverteidiger. „Wir sehen Fälle, in denen Verhaltensweisen nicht individualisiert und konkrete Tatsachen nicht beschrieben werden und die Inhaftierung praktisch automatisch erfolgt.“

Auch Argumente der Verteidigung zur sozialen Verankerung der Beschuldigten, etwa Beschäftigung, familiäre Bindungen, Studium oder fester Wohnsitz, werden häufig ohne ausreichende Einzelfallprüfung verworfen. Die Untersuchungshaft ist damit von einer Ausnahme zu einer nahezu automatischen Maßnahme geworden.

Folter, Verschwindenlassen und Diskriminierung

Die meisten der dokumentierten Betroffenen stammen aus historisch verarmten und stigmatisierten Gemeinden, von denen viele zuvor selbst unter Bandengewalt gelitten haben. Wohnort, äußeres Erscheinungsbild, sozioökonomischer Status oder ungeprüfte anonyme Anschuldigungen dienen häufig dazu, Festnahmen zu rechtfertigen und Anklagen aufrechtzuerhalten.

Der Bericht dokumentiert Todesfälle in Haft sowie Muster von Folter und anderer Misshandlung, darunter Schläge, langanhaltende Isolationshaft, die systematische Verweigerung medizinischer Versorgung und Haftbedingungen, die mit der Menschenwürde unvereinbar sind. Belegt sind zudem Muster des Verschwindenlassens. Behörden hielten den Verbleib von Inhaftierten tage- oder wochenlang geheim und verweigerten Angehörigen jede Auskunft. In anderen Fällen blieben Menschen in Haft, obwohl rechtskräftige Entscheidungen ihre Freilassung anordneten. Angehörige suchten in Gefängnissen, Leichenschauhäusern und Gerichten, ohne offizielle Auskunft zu erhalten. Die Betroffenen befanden sich zeitweise außerhalb des Schutzes des Gesetzes.

Diese Verstöße sind laut Bericht keine Einzelfälle. Sie wurden begünstigt durch einen tiefgreifenden institutionellen Umbau seit 2021, darunter die Absetzung der Richter*innen der Verfassungskammer und des Generalstaatsanwalts, Gesetzesreformen zulasten fairer Verfahren und die zunehmende Militarisierung der öffentlichen Sicherheit.

Forderungen

Die Regierung präsentiert den Ausnahmezustand als erfolgreiche Sicherheitspolitik. Die Folgen davon tragen laut Amnesty International vor allem Menschen ohne rechtskräftige Verurteilung, die ohne Haftbefehl, ohne individuelle Ermittlungen und vielfach ohne überprüfbare Beweise inhaftiert wurden.

Amnesty International fordert die Regierung El Salvadors auf, den Ausnahmezustand zu beenden, willkürlich Inhaftierte freizulassen und die Todesfälle in Haft unabhängig zu untersuchen. Internationale Menschenrechtsmechanismen brauchen uneingeschränkten Zugang zu Haftanstalten und zu den betreffenden Gerichtsverfahren.

Rückfragehinweis:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
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PA: Neuer Südwind-Bericht: Gesundheitsrisiken und prekäre Arbeit prägen den Secondhand-Sektor in Uganda

Wien/Kampala, am 2. Juli 2026. Jedes Jahr landen bis zu 100.000 Tonnen Altkleidung aus dem Globalen Norden in Uganda, 40 Prozent davon sind unbrauchbarer Müll – das entspricht 2.000 vollbeladenen LKWs. Zur Bewältigung dieser Altkleider-Flut entstand ein ganzer Arbeitssektor. Schätzungen zufolge arbeiten in Uganda zwischen 700.000 bis zu indirekt 5 Millionen Menschen im informellem Secondhand-Sektor – sei es als Straßenverkäufer:innen, Schneider:innen, Sortierer:innen oder Müllsammler:innen. Ihr Alltag ist geprägt von finanziellem Druck, Gesundheitsrisiken und existenzieller Unsicherheit. Das zeigt ein neuer Bericht der ugandischen Gewerkschafterin und Forscherin Faith Irene Lanyero, im Auftrag der Menschenrechtsorganisation Südwind. Der Bericht “Die Menschen hinter den Altkleiderbergen. Arbeitsbedingungen in Ugandas Secondhand-Bekleidungssektor” legt einen Fokus auf die menschlichen Schicksale hinter dem Secondhand-Handel und diskutiert Alternativen für einen gerechten Wandel.

„Unter den Bergen an Altkleidern, die nach Uganda kommen, verbirgt sich eine tiefe soziale und ökologische Krise”, sagt Autorin Faith Irene Lanyero. „Hunderttausende Arbeiter:innen schuften oft ohne freien Tag unter gefährlichen Bedingungen, ohne soziale Absicherung, ohne Gewerkschaftsvertretung und meist ohne Chance auf ein existenzsicherndes Einkommen. Die wachsenden Müllberge werden sogar zu einer Bedrohung für angrenzende Siedlungen, wie der Einsturz der Kiteezi-Deponie 2024 mit 35 Todesopfern zeigte.”

„Der globale Secondhand-Markt ist bei weitem kein nachhaltiger Kreislauf. Die Arbeiter:innen in Ugandas Secondhand-Sektor zahlen den Preis für unseren Fast-Fashion-Konsum. Gemäß dem Prinzip ‘Aus den Augen aus dem Sinn’ werden Europas Müllprobleme auf den Globalen Süden abgewälzt, ebenso wie die Verantwortung über den Umgang mit schädlichen Stoffen, Gesundheitsrisiken und prekären Arbeitsbedingungen”, sagt Lena Gruber, Südwind-Sprecherin für Mode-Lieferketten. „Das Fast-Fashion-System hat den Secondhand-Handel zu einer Müllfalle für den Globalen Süden gemacht.”

70 Stunden-Woche, hohe Belastung, keine Absicherung

Obwohl die Secondhand-Branche oft als nachhaltige Lösung dargestellt wird, ist sie von enormen sozialen und ökologischen Problemen geprägt. In Uganda schafft die Branche zwar viele Arbeitsplätze, die Bedingungen dieser Arbeit sind jedoch höchst prekär. Die meisten Arbeiter:innen haben keine Verträge, keine Schutzkleidung, keine soziale Absicherung und keine Gewerkschaftsvertretung. Befragte berichten von 70-Stunden-Wochen, chronischen Schmerzen, Bluthochdruck oder Atemwegsproblemen, verursacht durch schwere Lasten, Hitze und Staub. Das Einkommen reicht oft nicht zum Leben.

Märkte wie Owino in Kampala sind überfüllt, schlecht belüftet und ohne Schutz vor Regen oder Hitze. Überschwemmungen und Brände sind häufige Gefahrenquellen. Vor allem Frauen arbeiten unter besonders prekären Bedingungen: Zugang zu Toiletten, Mutterschutz oder Kinderbetreuung fehlt. Viele Frauen nehmen daher ihre Babys mit in die gefährliche Arbeitsumgebung. Gleichzeitig verrichten sie oft die am schlechtesten bezahlten Jobs, wie das Tragen von Altkleider-Ballen, Bügeln mit Holzkohle, oder das Ausbessern oder Waschen von Kleidung.

Straßenhändlerin Patricia Nyaketcho berichtet: „Ich arbeite von Montag bis Montag, ohne freien Tag, jeweils zehn Stunden, um meine fünfköpfige Familie zu ernähren. Mein Einkommen reicht nicht aus, um unsere Lebenshaltungskosten zu decken. Die große Menge an minderwertiger Second-Hand-Ware verursacht für mich große Verluste.”

Fehlende Kontrollen und mangelhafte Sortierung

Auch Österreich trägt zu diesen Problemen bei. Mit rund 30 Prozent wird zwar überdurchschnittlich viel der aussortierten Altkleidung gesammelt. Aufgrund fehlender Sortierungs-Infrastruktur wird jedoch mehr als die Hälfte exportiert. Das entspricht rund 22.000 Tonnen, die jedes Jahr in einem intransparenten System des Weiterhandels landen, ohne Überprüfung oder Mitsprache von Zielländern wie Uganda.

„Mit unserer alten Kleidung exportieren wir nicht zuletzt massive Umwelt- und Sozialprobleme. Es kann nicht sein, dass wir unsere Müllprobleme auf andere abwälzen, aufgrund von fehlender Infrastruktur, unzureichenden Kontrollen und Mangel an politischem Willen in Österreich”, sagt Südwind-Expertin Lena Gruber. „Die Menschen am Ende der Lieferketten, die unsere Kleidung aussortieren, weiterverarbeiten und entsorgen, haben ein Recht auf Mitsprache und Selbstbestimmung über den für sie so wichtigen Wirtschaftssektor.”

Denn trotz aller Probleme bietet der Secondhand-Sektor in Uganda vielen Menschen eine wichtige Chance: Für viele Familien ist der Handel mit gebrauchter Kleidung die einzige Einkommensquelle. „Secondhand kann Teil einer nachhaltigen Modewirtschaft sein und hochwertige Secondhand-Ware den Bedarf an Neuproduktion reduzieren. Das zeigen einige ugandische Designer:innen, die aus Altkleidern neue Produkte entstehen lassen“, sagt Lena Gruber von Südwind. „Nachhaltig und respektvoll kann das nur gelingen, wenn die Müllflut aus Europa gestoppt und politische Lösungen für das Fast Fashion-Problem umgesetzt werden.“

Forderungen: Vom linearen Müll- zum gerechten Kreislaufsystem

Südwind fordert auf Basis der Studie einen dringenden Kurswechsel: Das Ziel müsse sein, dass nur wiederverwendbare Kleidung exportiert werden darf. Um Müllexporte in Länder des Globalen Südens zu vermeiden, fordert Südwind den Aufbau von ausreichenden Sortierkapazitäten in den Verbraucher-Ländern, strenge Exportkontrollen und Sanktionen bei Falschdeklaration.

Gleichzeitig braucht es Maßnahmen, um die Überproduktion zu bremsen: Dazu zählen eine ökosoziale Steuerung mit Abgaben auf Billigmode zur Finanzierung von nachhaltigen und sozial gerechten Lösungen. In dem Sinne müssen Modemarken basierend auf der erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für den gesamten Lebenszyklus ihrer Produkte verantwortlich gemacht werden.

Rückfragen:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Telefon: +43 650 96 77577
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at

PA: Neuer Amnesty-Bericht: RSF beging im Sudan Verbrechen gegen die Menschlichkeit und ethnische Säuberung

Die paramilitärischen Rapid Support Forces (RSF) haben bei der Einnahme der Stadt Al-Faschir in Nord-Darfur Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen und ethnische Säuberungen durchgeführt. Dies stellt Amnesty International in einem umfangreichen neuen Bericht fest. Die Menschenrechtsorganisation fordert einen sofortigen Waffenstillstand im Sudan sowie die dringende Entsendung internationaler Streitkräfte zum Schutz der Zivilbevölkerung. 

Der Amnesty-Bericht mit dem Titel City Under Siege, Children Under Fire: Rapid Support Forces‘ Crimes Against Humanity in North Darfur beschreibt, wie Zivilist*innen in und um Al-Faschir von Anfang 2024 bis Oktober 2025 verletzt, geschlagen, gefoltert, inhaftiert oder getötet wurden. Dies ist der Zeitraum, in dem die RSF in Nord-Darfur gegen die sudanesische Armee und deren Verbündete kämpfte. Der Konflikt hatte verheerende Auswirkungen auf die Region. Zu den Verbrechen der RSF zählen Mord, Zwangsumsiedlung, Inhaftierung, Folter, Vergewaltigung, Versklavung, sexualisierte Versklavung, andere Formen sexualisierter Gewalt, „Ausrottung“ und Verfolgung.

Hunderttausende Kinder wurden vertrieben; viele von ihnen waren bei Angriffen oder auf der Flucht immer wieder der Gefahr von Tod oder Verletzungen ausgesetzt. Unzählige Kinder wurden zu Waisen. Auch Menschen mit Behinderungen und ältere Menschen sind akuten Gefahren ausgesetzt. Neben der Gefahr gezielter Angriffe besteht für sie das Risiko, sich selbst überlassen und von wichtigen Hilfsleistungen ausgeschlossen zu werden.

 „Der Krieg im Sudan ist ein Krieg gegen die Zivilbevölkerung. Die Welt wurde vor den Schrecken gewarnt, die der Zivilbevölkerung in Al-Faschir drohten, als die RSF die Stadt einnahm. Es ist ein Schandfleck auf dem Gewissen der Menschheit“, so Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International.

 „Kinder waren mitnichten Kollateralschäden dieser Gewalt – sie wurden oft gezielt ins Visier genommen und haben unermessliches Leid erfahren. Sie wurden im großen Stil verletzt, vergewaltigt, entführt, zwangsrekrutiert oder getötet. Es muss umgehend ein landesweiter Waffenstillstand geschlossen werden. Eine unabhängige und angemessen ausgestattete internationale Truppe muss im Sudan stationiert werden, um die Zivilbevölkerung vor Verbrechen aller Konfliktparteien zu schützen. Wenn die internationale Gemeinschaft nicht sofort aktiv wird, werden die Angriffe gegen die Zivilbevölkerung – und das enorme Leid und Trauma, das den Kindern zugefügt wird – unvermindert weitergehen“, sagt Agnès Callamard weiter.  

Amnesty International sprach für diesen Bericht mit 247 Personen. Die Belege, die im Rahmen des geografischen und zeitlichen Umfangs des Berichts ausgewertet wurden, lassen den uneingeschränkten Schluss zu, dass Menschen aufgrund ihrer ethnischen Identität verfolgt wurden. Amnesty International ist der Ansicht, dass einige der in diesem Bericht dokumentierten Taten sowie weitere mutmaßliche Verbrechen, die im Rahmen paralleler Ermittlungen untersucht werden, möglicherweise für den Tatbestand des Völkermords relevant sind. Die Untersuchungen von Amnesty International dauern zum Zeitpunkt der Veröffentlichung noch an. 

Systematische Angriffe der RSF 
Bis November 2023 hatte die RSF die Hauptstädte in vier von fünf Bundesstaaten der Region Darfur unter ihre Kontrolle gebracht. Al-Faschir, die Hauptstadt von Nord-Darfur, war die einzige Stadt, die noch Widerstand leistete. Ab 2024 griff die RSF systematisch die Dörfer, Städte und Flüchtlingslager um Al-Faschir herum an, ging mit Gewalt und Plünderungen gegen die Bewohner*innen vor und brannte zivile Infrastruktur nieder.

Vielerorts gehörten die Betroffenen überwiegend der ethnischen Gruppe der Zaghawa an. RSF-Kämpfer steckten zivile Unterkünfte in Brand, lange nachdem die Bewohner*innen bereits geflohen waren, was darauf schließen lässt, dass sie die Gebiete unbewohnbar machen wollten. Die RSF übt zudem weiterhin die Kontrolle über die Gebiete um Al-Faschir herum aus und verhindert, dass Vertriebene zurückkehren können. Zusammengefasst kommen diese Maßnahmen der ethnischen Säuberung der Gemeinschaft der Zaghawa gleich. 

Am 26. Oktober 2025 startete die RSF ihre letzte Offensive auf Al-Faschir. Bei der Flucht stieß die Zivilbevölkerung auf ein 57 km langes Netz aus Erdwällen. Es kam zu einem Massaker: Hunderte wurden getötet, und viele weitere Menschen wurden gefoltert oder inhaftiert. 

Mehrere RSF-Befehlshaber identifiziert 

Amnesty International machte RSF-Befehlshaber ausfindig, die für schwere Verstöße gegen das Völkerrecht verantwortlich sind. RSF-Mitglieder hatten Massenhinrichtungen per Video festgehalten und die Aufnahmen veröffentlicht. 

Diese Menschenrechtsverstöße wurden wiederholt und in großem Stil begangen, was darauf hindeutet, dass Befehlshabende von ihnen wussten oder hätten wissen müssen und nichts unternahmen, um ihnen einen Riegel vorzuschieben oder die Verantwortlichen zur Rechenschaft zu ziehen. 

Empfehlungen von Amnesty International 

„Der Sudan leidet unter den Folgen der Kürzungen der humanitären Hilfe, die eine ohnehin schon katastrophale Menschenrechtskrise für jene, die alles verloren haben, noch weiter verschärften. Alle internationalen Partner des Sudan müssen dafür sorgen, dass die Geflüchteten und Vertriebenen angemessene Hilfsleistungen zur Krisenbewältigung erhalten, darunter auch gezielte Leistungen für Kinder“, so Agnès Callamard. 

“Zudem muss die Rechenschaftspflicht gestärkt werden, indem sichergestellt wird, dass die bestehenden Rechenschaftsmechanismen für den Sudan in ausreichendem Maße unterstützt werden; so zB. der Internationale Strafgerichtshof sowie Ermittlungsmissionen der Vereinten Nationen und Afrikanischen Union. Gegen die in diesem Bericht genannten Befehlshaber müssen Ermittlungen und – bei ausreichender Beweislage – Strafverfahren eingeleitet werden”, sagt Agnès Callamard weiter. 

Alle Länder müssen unverzüglich die Lieferung von Waffen und Munition an alle Konfliktparteien im Sudan einstellen. Insbesondere müssen alle Länder die Lieferung von Waffen an die Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) – den wichtigsten Geldgeber der RSF – stoppen, bis die VAE das UN-Embargo einhalten. Der UN-Sicherheitsrat muss zudem das gegen Darfur verhängte Waffenembargo auf das gesamte Land ausweiten.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Valerie Schmid
+43 676 37 13 334
presse@amnesty.at

PA: EU muss Abschiebepläne nach Afghanistan einstellen und Verhandlungen mit Taliban beenden  

Die EU-Kommission hat die Taliban-Behörden nach Brüssel eingeladen, um über die Abschiebung afghanischer Staatsangehöriger zu sprechen. Amnesty International fordert die EU und ihre Mitgliedstaaten nachdrücklich auf, ihre Abschiebepläne für Afghanistan aufzugeben und jegliche Zusammenarbeit mit den De-facto-Behörden der Taliban zu beenden. Afghanistan kann in keiner Weise als sicheres Rückkehrland angesehen werden. Eine Abschiebung in dieses Land gefährdet das Leben der der dorthin abgeschobenen Menschen, wie bereits mehrfach von verschiedenen UN-Gremien festgestellt wurde.

Das Treffen mit den Taliban, das Medienberichten zufolge in Kürze stattfinden soll, folgt auf das Drängen mehrerer Mitgliedstaaten, die Abschiebungen nach Afghanistan zu beschleunigen – trotz der katastrophalen Menschenrechtslage und während sich die humanitäre Lage im Land weiter verschlechtert. Diese ist von schwerer Ernährungsunsicherheit geprägt. Fast 22 Millionen Menschen sind auf Hilfe angewiesen.  

Die EU selbst hat die schrecklichen Menschenrechtsverletzungen der Taliban wiederholt angeprangert – sie ist sich also der verheerenden menschenrechtlichen Lage im Land bewusst. Zudem hat sie eine Schlüsselrolle bei den Bemühungen um Rechenschaftspflicht gespielt, etwa was die Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungsmechanismus zu Afghanistan im UN-Menschenrechtsrat im vergangenen Oktober anbelangt.  

Die Bemühungen, afghanische Staatsbürger*innen abzuschieben, stehen im deutlichen Widerspruch zu den eigenen menschenrechtlichen Maßstäben der EU, was den Umgang mit den Taliban betrifft. Dabei werden die sehr realen und gut dokumentierten Risiken für abgeschobene Menschen sowie die Gründe für die Flucht – darunter die Gefahr von Verfolgung, gewaltsamem Verschwindenlassen, willkürlicher Inhaftierung, Folter und anderer Misshandlung sowie Repressalien unter der Herrschaft der Taliban – völlig außer Acht gelassen.   

„Die verzweifelten Szenen von Menschen – darunter auch EU-Mitarbeiter*innen –, die aus Afghanistan fliehen, sind noch in guter Erinnerung. Es ist unfassbar, dass die EU nun versuchen würde, Menschen nach Afghanistan abzuschieben, wo die Lage inzwischen nur noch gefährlicher geworden ist“, sagt Eve Geddie, Direktorin von Amnesty International EU.  

„Das institutionalisierte Unterdrückungssystem der Taliban betrifft jeden Aspekt des täglichen Lebens und umfasst schwere Einschränkungen der Rechte von Frauen und Mädchen, den Einsatz von Folter und anderer Misshandlung, das Verschwindenlassen von Personen, willkürliche Verhaftungen und außergerichtliche Hinrichtungen. Jegliche Bemühungen der EU nach Afghanistan abzuschieben sind leichtsinnig, gefährlich und missachten die eigenen rechtlichen Verpflichtungen der EU – insbesondere die Verpflichtung, niemanden in eine Situation zurückzuschicken, in der sein Leben in Gefahr sein könnte“, so Eve Geddie weiter.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Valerie Schmid
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PA: 20 Jahre nach dem Massaker von Muttur: Tötung von 17 humanitären Helfern bleibt ungesühnt – Aktion gegen den Hunger fordert neue Untersuchung

Rund 20 Jahre nach der Ermordung von 17 Mitarbeitenden von Aktion gegen den Hunger im sri-lankischen Muttur fordert die internationale Hilfsorganisation eine neue Untersuchung.

Am 4. August 2006 wurden die humanitären Helferinnen und Helfer in ihrem Büro getötet. Sie waren durch T-Shirts und Westen deutlich als humanitäre Helfer gekennzeichnet. Obwohl zahlreiche Hinweise auf eine mutmaßliche Verantwortung der sri-lankischen Sicherheitskräfte hindeuten, bleibt eine juristische Aufarbeitung aus. Bis heute ist das Verbrechen ungesühnt. 

„Auch 20 Jahre nach dem Tod unserer 17 Kolleginnen und Kollegen kämpfen wir weiter für Gerechtigkeit. Sie wurden getötet, während sie Menschen in Not unterstützten – viele von ihnen standen noch am Anfang ihres beruflichen Lebens. Für ihre Familien ist dieser Verlust bis heute nicht überwunden. Auch für uns als Mitarbeitende von Aktion gegen den Hunger bleibt die Erinnerung lebendig und der Schmerz spürbar. Dass die Verantwortlichen bis heute nicht zur Rechenschaft gezogen wurden, ist inakzeptabel. Humanitäre Helferinnen und Helfer dürfen niemals Ziel von Gewalt werden“, fordert Jan Sebastian Friedrich-Rust, Geschäftsführer von Aktion gegen den Hunger.

In einem offiziellen Brief fordert Aktion gegen den Hunger die Regierung von Sri Lanka auf, die jahrzehntelange Straflosigkeit zu beenden und eine neue Untersuchung einzuleiten. Diese müsse internationalen Standards entsprechen, insbesondere in Bezug auf Transparenz und den Schutz von Zeuginnen und Zeugen. Zugleich appelliert die Organisation an die internationale Gemeinschaft, dieses Anliegen zu unterstützen und alles daranzusetzen, die Wahrheit über dieses Verbrechen aufzuklären. Auch Bundesaußenminister Johann Wadephul haben wir aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die Verantwortlichen für die Angriffe zur Rechenschaft gezogen werden.

Familien warten seit 20 Jahren auf Gerechtigkeit

Das Massaker von Muttur gehört zu den tödlichsten Angriffen auf humanitäre Helfer weltweit. Aktion gegen den Hunger sowie mehrere internationale Institutionen – darunter das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte, die Sri Lanka Monitoring Mission und weitere Nichtregierungsorganisationen – kommen seit Jahren übereinstimmend zu dem Schluss, dass der Angriff höchstwahrscheinlich von sri-lankischen Sicherheitskräften verübt wurde und dass es zahlreiche Versuche gab, die Tat zu vertuschen.

Seit zwei Jahrzehnten leben die Angehörigen der Opfer mit dem Verlust, dem Schmerz und der fehlenden Gerechtigkeit. „Selbst nach 20 Jahren ist der Schmerz über das Geschehene noch immer in meinem Herzen. Ich vermisse meinen Bruder. Die Verantwortlichen sollten endlich bestraft werden“, berichtet ein Familienmitglied. „Dieser Verlust wird mich mein Leben lang begleiten.“

Zunehmende Angriffe auf humanitäre Helfer

Das humanitäre Völkerrecht schützt Helferinnen und Helfer ausdrücklich vor Angriffen, dennoch nimmt die Gewalt gegen sie weltweit zu. Allein in den vergangenen drei Jahren wurden mehr als 1.000 humanitäre Helferinnen und Helfer getötet. In Krisenzeiten stehen sie an vorderster Front, leisten lebenswichtige Hilfe und retten Menschenleben. Ihr Schutz ist unverzichtbar, um die Versorgung notleidender Menschen sicherzustellen.

„Die ausbleibende Aufarbeitung dieses Verbrechens in Muttur sendet seit Jahren ein fatales Signal: dass Angriffe auf humanitäre Helferinnen und Helfer ungestraft bleiben. Gleichzeitig erleben wir einen alarmierenden Anstieg solcher Gewalt. Es ist dringend notwendig, dass die sri-lankischen Behörden Verantwortung übernehmen, die Wahrheit ans Licht zu bringen und endlich Gerechtigkeit herzustellen“, so Friedrich-Rust.

Weitere Informationen zum Massaker von Muttur: www.aktiongegendenhunger.de/hunger/ursachen/konflikte/massaker-muttur

Hinweis an die Redaktionen

Sprecher*innen verfügbar: Gerne vermitteln wir Interviews, Gastbeiträge oder Hintergrundgespräche.

Über Aktion gegen den Hunger

Aktion gegen den Hunger ist eine humanitäre und entwicklungspolitische Hilfsorganisation, die weltweit in 57 Ländern und Regionen aktiv ist und rund 26,5 Millionen Menschen unterstützt. Seit mehr als 45 Jahren kämpft Aktion gegen den Hunger gegen Mangelernährung, schafft Zugang zu sauberem Wasser und gesundheitlicher Versorgung. 8.769 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten Nothilfe und unterstützen Menschen beim Aufbau nachhaltiger Lebensgrundlagen.

Pressekontakt

Vassilios Saroglou / Markus Winkler
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