Archiv der Kategorie: Afrika

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Veranstaltungshinweis: Workshop „Empowerment Media“ mit Pato Kelesitse

Women on Air – Globale Dialoge veranstalten mit COMMIT und der Frauen*solidarität die Online-Reihe „Empowerment Media“. Es geht um Projektvorstellungen in den Bereichen Konstruktiver Journalismus, Geschlechtergerechtigkeit und Diversität in Medien.

Di., 05.11. 2024, 17:00-18:30, Online
Empowerment Media: Pato Kelesitse
This presentation will explore the critical role of media in climate advocacy, emphasizing the power of storytelling with a focus on women’s narratives to propel climate action. We will discuss why amplifying these stories is not only impactful but essential for fostering inclusive and effective climate solutions.

Pato Kelesitse is a sustainable development practitioner, climate justice advocate, and founder of Sustain267. She hosts the Sustain267 Podcast, which amplifies African voices, solutions, knowledge, and research in climate action. Pato serves as an official party delegate to the United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC), where she negotiates on Loss and Damage issues. She is also a board member of the Climate Justice Resilience Fund and an adviser for Urgent Action Fund-Africa. Recently, she was appointed to the Botswana National Youth Council by the Minister of Youth, Gender, Sports, and Culture.

Anmeldung: bei Tania Napravnik (COMMIT): tn@commit.at (die Teilnahme ist kostenlos)

Mehr Informationen: https://noso.at/?page_id=3673

PA: Sudan: Anhaltende Waffenlieferungen befeuern Konflikt – Amnesty-Bericht

Das nur für die Konfliktregion verhängte UN-Waffenembargo verhindert nicht Rüstungsimporte in den Sudan. Für die Zivilbevölkerung verschlimmert das die bereits katastrophale humanitäre Lage.

Laut dem heute veröffentlichten englisch-sprachigen Bericht New Weapons Fuelling the Sudan Conflict wird der aktuelle Konflikt im Sudan durch den ständigen Zustrom von Waffen laufend weiter angeheizt, so Amnesty International. Dabei wird das bestehende Waffenembargos für Dafur teils eklatant missachtet – Amnesty fordert eine Ausweitung des Waffenembargos. Unter den Ländern, aus denen Waffen und Munition importiert werden, finden sich China, Russland, Serbien, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und Jemen.

Amnesty betont, dass das bestehende Waffenembargo, das derzeit nur für Darfur gilt, völlig unzureichend ist. Die Waffen, die täglich in das Land hinein kommen, verursachen Tod und unfassbares Leid in der Zivilbevölkerung. „Diese humanitäre Krise kann nicht ignoriert werden. Angesichts der drohenden Hungersnot darf die Welt die Menschen im Sudan nicht länger im Stich lassen.“ sagte Deprose Muchena, Experte für regionale Menschenrechtsfragen bei Amnesty International. 

Amnesty International fordert den UN-Sicherheitsrat auf, das Waffenembargo dringend auf den restlichen Sudan auszuweiten und auch seine Überwachungs- und Überprüfungsmechanismen auszubauen. Dabei müssen internationale Waffenlieferungen überwacht und illegale Waffeneinfuhren wirksam verhindert werden. Es müsse auch ein möglichst breites Spektrum von Waffen erfasst werden, um die aktuell gängige Abzweigung von Schrotflinten, Jagdgewehren, Schreckschusspistolen und der entsprechenden Munition in den Sudan zu bekämpfen, so Deprose Muchena.

Laut Amnesty nutzen die Konfliktparteien moderne Drohnenstörsender, Mörser und Anti-Material-Gewehre, die in China hergestellt wurden. Die Rapid Support Forces (RSF) setzten außerdem eine ganze Reihe von neu hergestellten gepanzerten Mannschaftstransportern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ein. Handelsdaten belegen, dass türkische Unternehmen in den letzten Jahren Hunderttausende Schreckschusspistolen und Millionen Patronen in den Sudan exportiert haben. Amnesty International geht davon aus, dass diese Lieferungen im Sudan in großem Umfang in tödliche Waffen umgebaut werden. Damit wird deutlich, dass dieser weitgehend unregulierte Handel einer genaueren Prüfung unterzogen werden muss. Auch Kleinwaffen, die normalerweise für den zivilen Markt gedacht sind, werden zunehmend sowohl an die Regierungstruppen als auch an bewaffnete Oppositionsgruppen geliefert.

Hintergrund

Seit der Eskalation des Konflikts zwischen den sudanesischen Streitkräften (SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) im April 2023 wurden im Sudan mehr als 16.650 Menschen getötet. Amnesty International dokumentierte, dass es nicht nur bei direkten Angriffen auf Zivilpersonen sondern auch bei wahllosen Angriffen zivile Opfer gab. Einige der Verstöße der Konfliktparteien gegen das humanitäre Völkerrecht kommen Kriegsverbrechen gleich. Schätzungen zufolge wurden mehr als 11 Millionen Menschen zu Binnenvertriebenen, Millionen sind unmittelbar von einer Hungersnot bedroht.

Für den aktuellen Bericht analysierte Amnesty International mehr als 1.900 Lieferpapiere von zwei verschiedenen Handelsdaten-Anbietern. Außerdem überprüfte die Menschenrechtsorganisation frei verfügbares, digitales Beweismaterial – darunter etwa 2.000 Fotos und Videos –, das neu hergestellte oder erst kürzlich importierte Waffen im Sudan zeigt. Um die so gewonnenen Daten zu untermauern, befragten Amnesty-Mitarbeiter*innen zwischen Februar und März 2024 17 regionale Waffen- und Sudanexpert*innen. So konnten die Lieferwege der von den verschiedenen Gruppen genutzten Waffen noch besser nachvollzogen werden.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

Online-Pressekonferenz: Ärzte ohne Grenzen zu humanitärer Situation im Sudan

In der Pressekonferenz wird auch ein Bericht von Ärzte ohne Grenzen über den inzwischen mehr als ein Jahr andauernden Krieg vorgestellt.

Die Veranstaltung wird am Montag, den 22. Juli 2024, ab 10.00 Uhr deutscher Zeit, unter diesem Link auf dem Youtube-Kanal von Ärzte ohne Grenzen Jordanien gestreamt.
Sie findet auf Englisch und Arabisch statt. 
 
Sprecher:innen sind: 
 Vickie Hawkins, Geschäftsführerin von Ärzte ohne Grenzen in den Niederlanden (Englisch) 
Enass Abu Khalaf, Leitung Kommunikation Nahost von Ärzte ohne Grenzen (Arabisch)  

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Pressestelle in Berlin (presse@berlin.msf.org). 

PA: Italien: Migrant*innen unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert

Amnesty International berichtet von rechtswidriger Inhaftierung von Asylsuchenden und Migrant*innen unter Missachtung ihres Rechts auf Freiheit, Verstoß bei Haftbedingungen gegen internationales Recht und, dass italienische Gesetze und Praktiken internationalen Verpflichtungen widersprechen und Recht auf Asyl und Zugang zur Justiz verletzen. Kritik von Amnesty International sei umso dringlicher angesichts der Pläne Italiens, Haftanstalten in Albanien zu errichten. 

Wien (4.7.2024) – In Italien werden Migrant*innen und Asylsuchende unrechtmäßig in Haftanstalten festgehalten, die internationale Standards missachten, so Amnesty International heute in ihrer neuen öffentlichen Erklärung „Liberty and Dignity: Amnesty International’s observations on the administrative detention of migrant and asylum-seeking people in Italy“.

„Inhaftierung sollte die Ausnahme sein und das letzte Mittel darstellen. In den von uns besuchten Zentren trafen wir jedoch auf rassistisch diskriminierte Menschen, die niemals hätten inhaftiert werden dürfen. Darunter waren Menschen mit schweren psychischen Problemen. Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres politischen Engagements Asyl suchen, aber aus Ländern kommen, die die italienische Regierung willkürlich als ’sicher‘ bezeichnet. Menschen, die Verantwortung für ihre Kinder tragen oder vor geschlechtsspezifischer Gewalt oder Ausbeutung am Arbeitsplatz fliehen. Diese unnötigen Inhaftierungen beeinträchtigen das Leben, die Gesundheit und die Familien dieser Menschen“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International für Europa. 

Ausweitung migrationsbezogener Haft 

Im Jahr 2023 verabschiedete die italienische Regierung Maßnahmen, die auf eine Ausweitung der Inhaftierung von Migrant*innen abzielen. Dazu gehörten Pläne für den Bau neuer Gewahrsamseinrichtungen, die Verlängerung der maximalen Haftzeit für die Rückführung auf 18 Monate und die Anwendung von „Grenzverfahren“ auf Asylsuchende aus „sicheren Ländern“. Das führt zu einer automatischen Inhaftierung von Menschen auf der Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit und steht im Widerspruch zum internationalen Recht, das eine individuelle Prüfung verlangt.  

Angesichts dieser Entwicklungen und der fortlaufenden Berichte über menschenunwürdige Haftbedingungen und Behandlung besuchte Amnesty International im April 2024 zwei Haftzentren: Ponte Galeria (Rom) und Pian del Lago (Caltanissetta). In den Zentren traf Amnesty International unter anderem Menschen aus Tunesien, Iran, Georgien, Marokko, Peru, Ägypten, Gambia und China. Die öffentliche Erklärung von Amnesty International enthält die Ergebnisse der Besuche und die Informationen basieren auch auf Treffen mit Behörden, Anwält*innen und Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen. 

Unmenschliche Bedingungen in den Haftzentren 

Amnesty International stellte fest, dass die Bedingungen in den Zentren nicht den geltenden internationalen Gesetzen und Standards entsprachen. Administrativ bedingte Haft darf keinen strafenden Charakter haben und sollte keine gefängnisähnlichen Bedingungen auferlegen. Trotz dieser Tatsache schienen die von Amnesty International besuchten Zentren äußerst restriktiv und aus gesundheitlicher und sicherheitstechnischer Sicht unzureichend. 

Menschen konnten sich nicht frei innerhalb der Einrichtungen bewegen und benötigten Genehmigungen und Begleitung durch die Polizei. Die Möbel und Betten waren äußerst dürftig, mit Schaumstoffmatratzen auf Betonbetten. Die Badezimmer waren in schlechtem Zustand und teilweise ohne Türen. Lichtschalter wurden von Wachen bedient und Fenster waren hermetisch geschlossen. Persönliche Smartphones waren verboten. 

„Menschen sind gezwungen, ihre gesamte Zeit in eingezäunten Bereichen zu verbringen, unter Bedingungen, die in vielerlei Hinsicht schlimmer sind als im Gefängnis, und sie werden sogar eines Mindestmaßes an Autonomie beraubt. Trotz langer Haftzeiten gibt es fast keine Aktivitäten, was in Kombination mit einem Mangel an Informationen über ihre Zukunft zu enormen psychologischen Schäden bei den Inhaftierten führt,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Forderungen an italienische Behörden 

„Das Versagen der italienischen Behörden, ein wirksames System von Alternativen zur Haft einzurichten, kombiniert mit einem unzureichenden rechtlichen Verfahren, das von nicht-professionellen Richter*innen überwacht wird, führt zum Missbrauch der Haft. Italiens Gesetze und Praktiken sind nicht mit internationalem Recht und Standards vereinbar und verletzen nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch die Rechte auf Asyl, auf wirksame Rechtsmittel und auf rechtliche Unterstützung,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Diese Bedingungen verletzen das Recht der Menschen auf Würde und müssen von den italienischen Behörden verbessert werden. Pläne zum Bau neuer Zentren in Italien, kombiniert mit der Einführung obligatorischer Grenzverfahren im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts und der bevorstehenden Umsetzung des Abkommens zwischen Italien und Albanien, machen Handlungen umso dringlicher, um weitere Verstöße gegen internationales Recht zu verhindern, die eine wachsende Zahl von Menschen betreffen werden. 

„Migrationsbezogene Haft sollte nur in den außergewöhnlichsten Umständen angewendet werden. Wenn sie notwendig und verhältnismäßig ist, sollten immer zuerst alternative und weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Menschen, die internationalen Schutz suchen, dürfen nicht inhaftiert werden,“ sagte Dinushika Dissanayake.  „In den außergewöhnlichen Fällen, in denen Haft als notwendig und verhältnismäßig erachtet wird, müssen die italienischen Behörden rigorose und regelmäßige Bewertungen der Eignung der Inhaftierten für die Haft durchführen. Die Regierung muss auch sicherstellen, dass die Bedingungen in den Haftzentren die Menschenwürde wahren und angemessene, sichere Unterkünfte sowie Möglichkeiten für den Kontakt zur Außenwelt und eine sinnvolle Nutzung der Zeit bieten. Es bedarf dringend eines grundlegenden Wandels im derzeitigen strafenden Ansatz der Migrationskontrollpolitik.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

PA: Fairtrade International wählt neuen Vorstand

Entscheidungen auf Augenhöhe: Bauernfamilien und Beschäftigte aus den Anbauländern mit 50 Prozent Stimmrecht im Board.

Die Generalversammlung von Fairtrade International, dem Dachverband aller FAIRTRADE-Organisationen weltweit, hat als höchstes Entscheidungsgremium einen neuen Vorstand gewählt. Eine besondere Stärke des FAIRTRADE-Systems ist die gleichberechtigte Mitbestimmung von Bauernfamilien und Beschäftigten aus dem Globalen Süden, die bei allen wichtigen Entscheidungen 50 Prozent der Stimmen im Board halten. Als Vorsitzende wurde Laurence Tanty aus Frankreich wiedergewählt. Mit über 30 Jahren internationaler Erfahrung in der Lebensmittel-, Verpackungs- und Konsumgüterindustrie bringt sie wertvolle Expertise und ein tiefes Verständnis für die Herausforderungen und Chancen der FAIRTRADE-Bewegung mit.


Die Generalversammlung ist nicht nur für wichtige Personalentscheidungen zuständig, sondern legt auch die strategische Ausrichtung von FAIRTRADE weltweit fest. Dies umfasst Änderungen in den FAIRTRADE-Standards sowie die Entwicklung und Finanzierung neuer Projekte in Ursprungsländern. Wichtige Themen sind dabei die Wahrung von Menschenrechten, die Sicherstellung existenzsichernder Einkommen und Löhne sowie die Erfüllung aller Auflagen für das bereits beschlossene EU-Lieferkettengesetz oder die -Entwaldungsrichtlinie. Mehr als zwei Millionen Bäuerinnen, Bauern und Beschäftigte aus 68 Ländern profitieren im FAIRTRADE-System von den verschiedenen Programmen und Initiativen. Die Ergebnisse und Fortschritte des vergangenen Jahres sind im neuen Jahresbericht von Fairtrade International nachzulesen.

Hier kann man den neuen Jahresbericht von Fairtrade International nachlesen.

Rückfragehinweis: presse@fairtrade.at
 
Hintergrund: Als Teil des internationalen FAIRTRADE-Netzwerks arbeitet FAIRTRADE Österreich an der Umsetzung der gemeinsamen Vision: eine Welt, in der alle Kleinbauernfamilien und Beschäftigten auf Plantagen in sogenannten Entwicklungsländern ein sicheres und gutes Leben führen, ihr Potential ausschöpfen und über ihre Zukunft selbst entscheiden können.

Veranstaltungshinweis: Afro-Asiatisches Institut Graz feiert 60 Jahre

1964 wurde das Afro-Asiatische Institut (AAI), welches zu einem einzigartigen Begegnungszentrum von Menschen aus verschiedensten Kulturen in der Nähe der Grazer Universitäten wurde, eröffnet. 60 Jahre später begeht das Afro-Asiatische Institut Graz am Donnerstag, 20. Juni 2024, sein Jubiläum.

Es ist ein buntes Programm, welches die Besucherinnen und Besucher am Donnerstag um 18 Uhr am Afro-Asiatischen Institut (AAI) in der Grazer Leechgasse erwartet.

Die Jubiläumsfeierlichkeit beginnt mit afrikanischen Tänzen und Musik aus dem Orient, sowie Statements der Festgäste, unter denen sich unter anderem Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl, Klubobfrau Barbara Riener (i.V. von LH Christopher Drexler) oder etwa Bürgermeisterin Elke Kahr auch ehemalige Studierende des AAI finden. Nach einer von einer internationalen Künstlergruppe geleiteten Festzeremonie, gibt es auch beim anschließenden „Fest der Menschenrechte: AKZEPT_dance“ viel zu entdecken.

Musikalische, kulinarische und kulturelle Leckerbissen sowie Mitmachstationen nehmen das Publikum, Wegbegleiter:innen, Freund:innen und Partner:innen des Instituts auf eine Reise in andere Länder und Kulturen mit, gemäß einem Leitspruch des AAI: „Reisen hilft. Zuhause auch“. So wird neben Ausstellungen und künstlerischen Interventionen beispielsweise in die Kunst des Bollywood-Tanzes, von Origami, Henna Tattoos oder etwa afrikanischen Frisuren eingeführt. Die Bandformation Montevideo unter der Leitung des ehemaligen AAI-Heimbewohners Juan Carlos Sungurlian und die die A-capella-Formation Insingizi aus Simbabwe werden ebenfalls auftreten.

Durch Diözesanbischof Josef Schoiswohl gegründet, ist das Afro-Asiatische Institut Graz ein Kommunikations- und Begegnungszentrum des interkulturellen und interreligiösen Dialoges, das vieles bietet: Wohnraum für junge Menschen aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die zum Studium in die Steiermark kommen, gesellschaftspolitische und kulturelle Impulse aus verschiedenen Ländern und Anlaufstelle für alle, die sich für die Welt interessieren. Innerhalb der vergangenen Jahrzehnte hat sich das AAI immer wieder gewandelt – architektonisch und inhaltlich galt es, stets den Bedürfnissen der jeweiligen Zeit gerecht zu werden.

60 Jahre Afro-Asiatisches Institut Graz &

AKZEPT_dance: Fest der Menschenrechte

WANN: DO, 20. Juni 2024, ab 18:00 Uhr

WO: Afro-Asiatisches Institut, Leechgasse 22-24, 8010 Graz

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: www.aai-graz.at

Rückfragehinweis:
Mag. Johannes Mindler-Steiner (Institutsleiter) // 0676/8742 3983 // j.mindler-steiner@aai-graz.at

PA: Amnesty-Bericht: Behörden und Großkonzerne im Kongo missachten Recht auf gesunde Umwelt

Die kongolesischen Behörden und drei Industrieunternehmen haben gegen internationale Menschenrechtsnormen und innerstaatliche Standards verstoßen, indem sie u. a. das Recht auf eine gesunde Umwelt missachtet haben. Dies zeigt ein neuer Bericht von Amnesty International, der die möglichen Folgen von Öllecks und Rauchemissionen auf die Gesundheit und sozioökonomische Situation von Anwohner*innen analysiert.

Im Fokus des englischsprachigen Berichts In the shadow of industries in the Republic of Congo stehen die Aktivitäten von zwei Ölkonzernen und einer Recyclingfirma in den Departements Pointe-Noire und Kouilou: mehrere Fälle von Boden- und Wasserverschmutzung durch Ölaustritt sowie Rauchemissionen aus Aluminium- und Bleiöfen werden beleuchtet. Der Bericht zeigt auch auf, dass die Menschen, die in der Nähe der Ölfördergebiete in der Küstenregion leben, nur unzureichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und Trinkwasser haben.

Der Amnesty-Bericht unterstreicht auch, wie sehr es bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Kontrollen an Transparenz fehlt, da diese nicht veröffentlicht werden. Überdies gibt es von Behörden und Konzernen nur begrenzt Informationen über Umweltkatastrophen und die ergriffenen Maßnahmen. Dadurch können etwa NGOs ihre Überwachungsfunktion nicht wirksam wahrnehmen.

Gesundheitsprobleme nach Ölverschmutzung

Nahe der Stadt Pointe-Noire haben die Aktivitäten der Firma TotalEnergies EP Congo, einer Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens TotalEnergies, seit 1972 zu mindestens drei Zwischenfällen geführt, zuletzt im Jahr 2011, als Rohöl in die Lagune von Loubi gelangte. Das Unternehmen erläuterte Maßnahmen, die zur Reinigung der Lagune und zur Informatione der Anwohner*innen ergriffen worden waren, aber dennoch kritisierten viele weiterhin die Umweltverschmutzung und den Mangel an Informationen.

Die Ölfirma beharrt darauf, dass die im Jahr 2021 durchgeführten Wasseranalysen keine Unregelmäßigkeiten aufgewiesen hätten und dass das Unternehmen regelmäßige Tests zur Kontrolle der Grundwasserqualität durchführe. Allerdings sind die entsprechenden Ergebnisse bisher nicht veröffentlicht worden. Mehrere Menschen berichteten, dass sie nach dem Verzehr von Fisch aus der Lagune Durchfall bekamen.

In Banga Kayo, 30 km von Pointe-Noire entfernt, werfen die Einwohner*innen dem chinesischen Öl- und Gasunternehmen Wing Wah vor, den Fluss Loémé zu verschmutzen. Sie verweisen auf die mangelnde Transparenz bei den Reparaturmaßnahmen im Zuge von Zwischenfällen. Der letzte Vorfall war im Dezember 2022 ein Leck in der Pipeline, die Banga Kayo mit dem Offshore-Ölterminal Djeno verbindet. Die Aktivitäten von Wing Wah wurden vom Umweltministerium mehrmals ausgesetzt und dann wieder gestattet, ohne dass die Öffentlichkeit darüber informiert wurde, ob der Konzern Maßnahmen zur Entschädigung der Betroffenen und Verhinderung künftiger Vorfälle getroffen hatte.

Bluttests zeigen mögliche Bleiverseuchung

In Vindoulou, am Stadtrand von Pointe-Noire, prangern Anwohner*innen seit Jahren den Rauch an, der aus der Fabrik der Firma Metssa Congo, einer Tochtergesellschaft des indischen Konzerns Metssa, stammt. Die Recyclinganlage, die 50 Meter von einer Schule entfernt steht, stellt vor allem Bleibarren für den Export her. Im März 2023 wurden von 18 Personen, die in der Nähe der Fabrik leben, Blutproben entnommen und mit Unterstützung von Amnesty International in einem unabhängigen Labor analysiert. Alle Blutproben wiesen Bleikonzentrationen auf, die weit über dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als sicher eingestuften Wert lagen. Mehrere Einwohner*innen erklärten, dass die Kinder häufig husten und sich erbrechen, vor allem wenn der Rauchausstoß sehr stark ist.

Metssa Congo gibt an, die nötigen Maßnahmen zur Aufbereitung der Emissionen ergriffen zu haben. Vor dem Bau der Fabrik im Jahr 2013 hat Metssa Congo keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, was gegen kongolesisches Recht verstößt. Trotzdem gewährten die Behörden dem Konzern eine Betriebslizenz. Laut eigenen Angaben hat das Unternehmen 2018 seine Standortlizenz erhalten und erst 2023, also zehn Jahre nach Betriebsaufnahme, eine Umweltverträglichkeitsbescheinigung bekommen.

Maßnahmen aller Beteiligten erforderlich

„Während die kongolesische Gesetzgebung zu Umweltfragen als recht fortschrittlich gilt, zeigen unsere dokumentierten Fälle, dass die Behörden ihrer Pflicht zum Schutz der Rechte der Menschen, die in der Nähe von Industrieanlagen leben, nicht gerecht werden“, sagte Samira Daoud, Regionaldirektorin für West- und Zentralafrika bei Amnesty International.

„Da die Republik Kongo plant, ihre industriellen Aktivitäten zu diversifizieren, fordert Amnesty International den kongolesischen Staat auf, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen verantwortungsvoll handeln und ihre Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte einhalten. Die internationalen Partner sollten sicherstellen, dass die Unternehmen aus ihrem eigenen Land und ihre Tochtergesellschaften die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einhalten“, so Samira Daoud.

Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
presse@amnesty.at

Somalia: Tod von 23 Zivilist*innen bei türkischen Drohnenangriffen könnte Kriegsverbrechen darstellen

23 Zivilist*innen bei Militärschlägen durch türkische Drohnen im März getötet, darunter vierzehn Kinder. Wahllose Angriffe können Kriegsverbrechen darstellen. Amnesty International fordert Aufarbeitung und Entschädigung für Familien der Opfer.

Im Zuge einer somalischen Militäroperation, die von türkischen Drohnen unterstützt wurde, wurden bei zwei Angriffen 23 Zivilist*innen getötet. Amnesty International fordert auf der Grundlage ihrer Untersuchung die Verfolgung dieser Angriffe als Kriegsverbrechen.

Unter den Zivilist*innen, die bei den Angriffen am 18. März 2024 getötet wurden, waren 14 Kinder, fünf Frauen und vier Männer. Weitere 17 Zivilist*innen wurden bei den Angriffen verletzt: 11 Kinder, zwei Frauen und vier Männer. Alle stammen aus dem marginalisierten Clan der Gorgaarte, der zur größeren Gemeinschaft der Jareer gehört.

„Die somalische und die türkische Regierung müssen diese tödlichen Angriffe als Kriegsverbrechen untersuchen und den rücksichtslosen Angriffen auf Zivilist*innen ein Ende setzen“, sagte Tigere Chagutah, Regionaldirektorin von Amnesty International für das östliche und südliche Afrika.

„In Somalia hat die Zivilbevölkerung viel zu oft die Hauptlast des Leids im Krieg getragen. Diese entsetzlichen Todesfälle dürfen nicht übersehen werden. Die geschädigten Überlebenden und ihre Familien verdienen Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung.“

Amnesty International befragte aus der Ferne 12 Personen, darunter vier Überlebende und Augenzeug*innen sowie vier Familienangehörige von Opfern. Zusätzlich prüfte die Organisation Satellitenbilder und medizinische Berichte, analysierte Fotos von Opfern und Waffenteilen und verortete Videos vom Ort der Angriffe und von türkischen Drohneneinsätzen am internationalen Flughafen von Mogadischu.

Anhand der Fotos der Munitionsreste konnte Amnesty International bestätigen, dass der Angriff mit MAM-L-Gleitbomben durchgeführt wurde, die von TB-2-Drohnen abgeworfen werden. Beide werden von der Türkei hergestellt.

Tödliche Angriffe

Die Angriffe trafen die Farm Jaffey, etwa drei Kilometer westlich des Dorfes Bagdad in der Region Lower Shabelle, zwischen 20.00 und 20.30 Uhr. Überlebende und Anwohner*innen berichteten Amnesty International, dass die Drohnenangriffe auf schwere Bodenkämpfe folgten, die zuvor an diesem Tag zwischen der bewaffneten Gruppe Al-Shabaab und somalischen Sicherheitskräften in der Nähe der Dörfer Jambaluul und Bagdad begonnen hatten.

Während der Zusammenstöße am 18. März waren Berichten zufolge Al-Shabaab-Kämpfer in Bagdad anwesend. Ein erster Drohnenangriff traf gegen 19.30 Uhr eine Moschee im Osten von Bagdad, zerstörte das Gebäude und beschädigte nahe gelegene Häuser. Amnesty International war nicht in der Lage, unabhängig zu überprüfen, wer in der Moschee getroffen wurde oder ob es dabei Verletzte oder Tote gab.

Nach diesem Angriff flüchteten Augenzeug*innen zufolge zahlreiche Zivilist*innen auf die Jaffey-Farm, um Schutz zu suchen. Bei dem ersten Angriff auf die Farm wurden mehrere Zivilist*innen getötet und verletzt. Bei einem zweiten Angriff, etwa 30 Minuten später, wurden weitere Zivilist*innen getötet und verletzt, die gekommen waren, um Überlebende des ersten Angriffs zu bergen.

Angriffe, bei denen nicht zwischen militärischen Zielen und zivilen Objekten unterschieden wird, sind willkürlich und stellen Kriegsverbrechen dar.

Mangelnde Rechenschaft

Am 19. März gab das somalische Informationsministerium bekannt, dass in Zusammenarbeit mit „internationalen Partnern“ über 30 Al-Shabaab-Kämpfer in den Dörfern Bagdad und Baldooska getötet worden seien. In der Erklärung hieß es, die Operation sei eine Reaktion auf Geheimdienstberichte über einen bevorstehenden Angriff der Al-Shabaab auf Somalier*innen.

Es ist unklar, ob türkische oder somalische Streitkräfte zum Zeitpunkt der Angriffe auf die Jaffey-Farm die Kontrolle über die TB-2-Drohne hatten. Eine Quelle in der somalischen Regierung teilte Amnesty International mit, dass Angehörige der Nationalen Nachrichten- und Sicherheitsbehörde die TB-2 bei Kampfeinsätzen gegen Al-Shabaab fliegen. Im Jahr 2022 berichtete das UN-Expert*innengremium für Somalia jedoch, dass die Türkei nach Angaben der türkischen Regierung die Drohnen nicht unter Verletzung des UN-Waffenembargos nach Somalia geliefert hat, sondern die Drohnen selbst „im Kampf gegen den Terrorismus“ einsetzt.

Ebenfalls im Jahr 2022 erklärte Ahmed Malim Fiqi, der damalige Innenminister Somalias und heutige Außenminister, dass die Drohnen von türkischen Streitkräften betrieben werden, während die somalischen Kommandant*innen die Ziele bestimmen.

In den letzten Jahren hat die Türkei militärische Ausrüstung und Unterstützung für Somalia bereitgestellt. Satellitenbilder und Videos, die von Amnesty Internationals Crisis Evidence Lab geolokalisiert wurden, zeigen türkische TB-2-Drohnen auf der Startbahn des internationalen Flughafens von Mogadischu bereits am 12. September 2022.

Am 5. April schrieb Amnesty International an die Regierungen Somalias und der Türkei und bat um Informationen über den Angriff vom 18. März, einschließlich der Frage, welche militärischen Kräfte die Drohne zum Zeitpunkt des Angriffs kontrollierten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung haben beide Regierungen nicht geantwortet.

Hintergrund

Der bewaffnete Konflikt zwischen der Regierung Somalias und Al-Shabaab hat weiterhin verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung des Landes, wobei alle Konfliktparteien schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begehen.

Die somalische Regierung hat in der Vergangenheit keine Wiedergutmachung für zivile Opfer von Militäraktionen geleistet und auch keine Wiedergutmachung von ausländischen Parteien eingefordert, wenn diese an unrechtmäßigen Angriffen beteiligt waren. Zudem wurden in der Vergangenheit Verstöße gegen marginalisierte Gemeinschaften, wie den Gorgaarte-Clan, häufig missachtet.

Amnesty International hat eine Reihe von Luftangriffen des US-Afrika-Kommandos (AFRICOM) dokumentiert, bei denen somalische Zivilist*innen getötet und verletzt wurden, darunter viele, die offensichtlich gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen haben. Am 5. April schrieb Amnesty International an AFRICOM und fragte, ob die US-Streitkräfte an der Operation vom 18. März gegen Al-Shabaab beteiligt waren. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag keine Antwort vor.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

Das Superwahljahr 2024 und der Globale Süden

Weltweit stehen entscheidende Wahlen an: Die ISJE stellte Infos und Kontakte dazu zusammen.

Nicht nur Biden gegen Trump: 2024 finden mehrere entscheidende Wahlen statt, nicht zuletzt im Globalen Süden. Über das Jahr wählt fast die Hälfte der Weltbevölkerung: u.a. folgen noch Wahlen in Indien, Südafrika, Pakistan, Bangladesch oder Mali. Die deutsche Tageszeitung Taz sieht gleich „mehrere Endspiele der Demokratie“, die 2024 stattfinden.

Wichtige geplante Wahlen in Ländern des Globalen Südens

Indien: 19. April – 1. Juni Parlamentswahlen

Südafrika: 29. Mai Parlamentswahlen 

Mexiko: 2. Juni: Bundeswahlen und Präsidentschaftswahl

Venezuela: 28. Juli Präsidentschaftswahl

Tunesien: Voraussichtlich November Präsidentschaftswahl


Faktor Demokratie: Dass es so viele Wahlen weltweit gibt, ist eine gute Sache. Es zeigt, wie wichtig Demokratien sind. Im Falle von autoritären Regimen, die Wahlen inszenieren, zeigt es zumindest, dass die Staatschefs sich dadurch legitimieren müssen. 

Erkennbar ist aber ein Negativtrend: International gesehen hat sich die Lage der Demokratie laut einer aktuellen Studie der Bertelsmann Stiftung verschlechtert. Die Zahl der Autokratien nehme zu, so die Studie.
Doch gebe es Beispiele, die zeigen, dass eine Trendumkehr möglich ist, etwa Brasilien oder Polen.
In Brasilien gewann bei den Wahlen 2022 Lula da Silva und löste daraufhin Jair Bolsonaro ab, der das riesige südamerikanische Land seit 2019 regierte. Viele Beobachter:innen befürchteten, dass Bolsonaro Brasilien langfristig autokratisch umbauen will.


Geopolitik: In Zeiten des Umbruchs sind Wahlen natürlich besonders entscheidend, können sie doch dafür sorgen, dass Staaten politisch in die eine oder andere Richtung gehen. Besonders im Blickpunkt ist dabei der Globale Süden, wenn es um Gegenpole gegen die westliche Dominanz in der Welt geht, also etwa die BRICS-Staaten. Zu Jahresbeginn 2024 wurde die Staatenvereinigung um Ägypten, Äthiopien, Iran und die Vereinigten Arabischen Emirate erweitert.

SDGs: In Bezug auf die Nachhaltigen Entwicklungsziele der UN so ist das Thema Wahlen dem SDG 16 Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen zuzuordnen: „Friedliche und inklusive Gesellschaften für eine nachhaltige Entwicklung fördern, allen Menschen Zugang zur Justiz ermöglichen und leistungsfähige, rechenschaftspflichtige und inklusive Institutionen auf allen Ebenen aufbauen“ (UN 2015)


U.a. soll erreicht werden, dass die Entscheidungsfindung auf allen Ebenen bedarfsorientiert, inklusiv, partizipatorisch und repräsentativ ist.

Zur UN-Seite Ziel 16 auf Englisch.
Das Ziel 16 auf SDGwatch Austria und Infos zur Umsetzung der SDGs in Österreich: www.sdgwatch.at

Themen und Fragestellungen

  • Welche geopolitischen Folgen können die wichtigen Wahlen 2024 haben?
  • Welche Folgen hat die derzeitige Entwicklung auf den Globalen Süden?
  • Wie kann – im Globalen Norden wie im Globalen Süden – das Vertrauen in die Demokratie gestärkt werden?
  • Demokratie-Entwicklung: Demokratie ist weltweit unter Druck, auch in Europa. Autoritarismus am Vormarsch: welche Gefahren zeigen sich aktuell in Bezug auf SDG 16?
  • Wie ist es um den Frieden und die Demokratie im Globalen Süden bestellt? Welche Regionen sind besonders problematisch (und dadurch vielleicht auch Herkunftsgebiet von Migrant:innen)? Welche positiven Beispiele gibt es?
  • Die Österreichische Regierung berät über die Einrichtung eines sogenannten Zivilen Friedensdiensts.

Institutionen, Expert:innen, und Organisationen, zusätzliche Quellen

Austrian Development Agency
Armut reduzieren, Frieden fördern und die Umwelt schützen – das sind die drei Hauptanliegen der Austrian Development Agency (ADA), der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit. Die ADA setzt derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von über 550 Millionen Euro um, um die Lebensbedingungen in Entwicklungsländern zu verbessern. Das Budget der ADA stellt das Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zur Verfügung.
Übersicht über die Projekte der ADA.

Dachverband Globale Verantwortung
Der Dachverband GLOBALE VERANTWORTUNG – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe vertritt national und international die Interessen von 34 österreichischen Nichtregierungsorganisationen, die in den Bereichen Entwicklungszusammenarbeit, entwicklungspolitische Inlandsarbeit, Humanitäre Hilfe sowie nachhaltige globale wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklung tätig sind.

Je nach Region oder Land können für Journalist:innen unterschiedliche lokale Expert:innen als Ansprechpartner:innen interessant sein: in Sachen Südafrika etwa, das im Mai wählt, kann SADOCC, das Southern Africa Documentation and Cooperation Centre/Dokumentations- und Kooperationszentrum Südliches Afrika, relevant sein:
www.sadocc.at
Viel Wissen hat sich dabei der Historiker und Südafrika-Kenner Walter Sauer angeeignet:
walter.sauer@univie.ac.at

Sollten Sie auf der Suche nach Ansprechpartner:innen sein, schreiben Sie uns: office@isje.at

Reporter ohne Grenzen
Reporter ohne Grenzen ist eine regierungsunabhängige Menschenrechtsorganisation mit Beobachterstatus bei Europarat und UNESCO und ist akkreditiert bei den Vereinigten Nationen und setzt sich für Presse- und Meinungsfreiheit ein.

Österreichische Forschungsstiftung für Internationale Entwicklung (ÖFSE)
Die ÖFSE ist eine österreichische Forschungs- und Informationseinrichtung zu Fragen des Globalen Südens, der Entwicklungszusammenarbeit und der Entwicklungspolitik. Die ÖFSE wurde 1967 gegründet und steht allen entwicklungspolitisch interessierten Personen, öffentlichen und privaten Einrichtungen zur Verfügung.

Vienna Institute for International Dialogue and Cooperation
Die drei Abteilungen des VIDC – Global Dialogue, kulturen in bewegung und fairplay – haben sich der Förderung einer kritischen Öffentlichkeit verschrieben. Ein mit internationalen Partner*innen geführter „Dialog auf Augenhöhe“ will u.a. kritische Diskurse fördern, Kulturkooperationen initiieren und Diversität und Anti-Diskriminierungsmaßnahmen im Sport unterstützen.

Quellen zu Demokratie-Entwicklung im Globalen Süden:
Latinobarometro.org
Afrobarometer.org

Das Bundesministerium für Europäische und Internationale Angelegenheiten
Das BMEIA veröffentlichte ein Dreijahresprogramm der österreichischen Entwicklungspolitik von 2019-2021 thematischen Schwerpunkten der Agenda 2030.


Das Demokratiezentrum Wien ist eine unabhängige wissenschaftliche Einrichtung mit Aufgaben in der Demokratieforschung und der Demokratiebildung. Unsere empirische und theoretische Forschung dient der wissenschaftlichen Erkenntnis, dem demokratiepolitischen Diskurs und dem Transfer in Bildungsangebote.
www.demokratiezentrum.org

Gerd Valchars ist Politikwissenschaftler in Wien mit viel Wissen rund um Wahlen und Wahlrecht. Er lehrt u.a. an den Universitäten Wien und Klagenfurt
gerd.valchars@univie.ac.at

Die Politikwissenschafterin Tamara Ehs ist Demokratieberaterin für Städte und Gemeinden und politische Bildnerin. Ihre Forschung und Lehre konzentrieren sich auf die sozialen Fragen von Demokratie und Verfassung.

tamara-ehs.net/kontakt 

Dr.in Daniela Ingruber ist Politikwissenschafterin, Medientheoretikerin, Demokratie- und Kriegsforscherin und als wissenschaftliche Mitarbeiterin an der Donau-Universität Krems tätig.
nomadin@nomadin.at

Geplante Wahlen in den Ländern des Globalen Südens

Indien: 19. April – 1. Juni Parlamentswahlen
Panama: 5. Mai Parlamentswahlen
Dominikanische Republik: 19. Mai Parlamentswahlen
Südafrika: 29. Mai Parlamentswahlen  
Mexiko: 2. Juni: Bundeswahlen und Präsidentschaftswahl
Mauretanien: 22. Juni Präsidentschaftswahl
Mongolei: 28. Juni Parlamentswahlen
Ruanda: 15. Juni Parlamentswahlen
Venezuela: 28. Juli Präsidentschaftswahl
Algerien: 7. September Präsidentschaftswahl
Mosambik: 9. Oktober: Parlamentswahlen
Uruguay: 27. Oktober: Präsidentschaftswahl und Parlamentswahlen
Sri Lanka: Voraussichtlich November Präsidentschaftswahl und Parlamentswahlen
Tunesien: Voraussichtlich November Präsidentschaftswahl
Namibia: 27. November Präsidentschaftswahl und Parlamentswahlen
Mauritius: 30. November Parlamentswahlen
Ghana: 7. Dezember Präsidentschaftswahl und Parlamentswahlen