Archiv der Kategorie: Menschenrechte

image_pdfimage_print

PA: Amnesty-Bericht: Behörden und Großkonzerne im Kongo missachten Recht auf gesunde Umwelt

Die kongolesischen Behörden und drei Industrieunternehmen haben gegen internationale Menschenrechtsnormen und innerstaatliche Standards verstoßen, indem sie u. a. das Recht auf eine gesunde Umwelt missachtet haben. Dies zeigt ein neuer Bericht von Amnesty International, der die möglichen Folgen von Öllecks und Rauchemissionen auf die Gesundheit und sozioökonomische Situation von Anwohner*innen analysiert.

Im Fokus des englischsprachigen Berichts In the shadow of industries in the Republic of Congo stehen die Aktivitäten von zwei Ölkonzernen und einer Recyclingfirma in den Departements Pointe-Noire und Kouilou: mehrere Fälle von Boden- und Wasserverschmutzung durch Ölaustritt sowie Rauchemissionen aus Aluminium- und Bleiöfen werden beleuchtet. Der Bericht zeigt auch auf, dass die Menschen, die in der Nähe der Ölfördergebiete in der Küstenregion leben, nur unzureichenden Zugang zu Gesundheitsversorgung und Trinkwasser haben.

Der Amnesty-Bericht unterstreicht auch, wie sehr es bei Umweltverträglichkeitsprüfungen und Kontrollen an Transparenz fehlt, da diese nicht veröffentlicht werden. Überdies gibt es von Behörden und Konzernen nur begrenzt Informationen über Umweltkatastrophen und die ergriffenen Maßnahmen. Dadurch können etwa NGOs ihre Überwachungsfunktion nicht wirksam wahrnehmen.

Gesundheitsprobleme nach Ölverschmutzung

Nahe der Stadt Pointe-Noire haben die Aktivitäten der Firma TotalEnergies EP Congo, einer Tochtergesellschaft des französischen Unternehmens TotalEnergies, seit 1972 zu mindestens drei Zwischenfällen geführt, zuletzt im Jahr 2011, als Rohöl in die Lagune von Loubi gelangte. Das Unternehmen erläuterte Maßnahmen, die zur Reinigung der Lagune und zur Informatione der Anwohner*innen ergriffen worden waren, aber dennoch kritisierten viele weiterhin die Umweltverschmutzung und den Mangel an Informationen.

Die Ölfirma beharrt darauf, dass die im Jahr 2021 durchgeführten Wasseranalysen keine Unregelmäßigkeiten aufgewiesen hätten und dass das Unternehmen regelmäßige Tests zur Kontrolle der Grundwasserqualität durchführe. Allerdings sind die entsprechenden Ergebnisse bisher nicht veröffentlicht worden. Mehrere Menschen berichteten, dass sie nach dem Verzehr von Fisch aus der Lagune Durchfall bekamen.

In Banga Kayo, 30 km von Pointe-Noire entfernt, werfen die Einwohner*innen dem chinesischen Öl- und Gasunternehmen Wing Wah vor, den Fluss Loémé zu verschmutzen. Sie verweisen auf die mangelnde Transparenz bei den Reparaturmaßnahmen im Zuge von Zwischenfällen. Der letzte Vorfall war im Dezember 2022 ein Leck in der Pipeline, die Banga Kayo mit dem Offshore-Ölterminal Djeno verbindet. Die Aktivitäten von Wing Wah wurden vom Umweltministerium mehrmals ausgesetzt und dann wieder gestattet, ohne dass die Öffentlichkeit darüber informiert wurde, ob der Konzern Maßnahmen zur Entschädigung der Betroffenen und Verhinderung künftiger Vorfälle getroffen hatte.

Bluttests zeigen mögliche Bleiverseuchung

In Vindoulou, am Stadtrand von Pointe-Noire, prangern Anwohner*innen seit Jahren den Rauch an, der aus der Fabrik der Firma Metssa Congo, einer Tochtergesellschaft des indischen Konzerns Metssa, stammt. Die Recyclinganlage, die 50 Meter von einer Schule entfernt steht, stellt vor allem Bleibarren für den Export her. Im März 2023 wurden von 18 Personen, die in der Nähe der Fabrik leben, Blutproben entnommen und mit Unterstützung von Amnesty International in einem unabhängigen Labor analysiert. Alle Blutproben wiesen Bleikonzentrationen auf, die weit über dem von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) als sicher eingestuften Wert lagen. Mehrere Einwohner*innen erklärten, dass die Kinder häufig husten und sich erbrechen, vor allem wenn der Rauchausstoß sehr stark ist.

Metssa Congo gibt an, die nötigen Maßnahmen zur Aufbereitung der Emissionen ergriffen zu haben. Vor dem Bau der Fabrik im Jahr 2013 hat Metssa Congo keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt, was gegen kongolesisches Recht verstößt. Trotzdem gewährten die Behörden dem Konzern eine Betriebslizenz. Laut eigenen Angaben hat das Unternehmen 2018 seine Standortlizenz erhalten und erst 2023, also zehn Jahre nach Betriebsaufnahme, eine Umweltverträglichkeitsbescheinigung bekommen.

Maßnahmen aller Beteiligten erforderlich

„Während die kongolesische Gesetzgebung zu Umweltfragen als recht fortschrittlich gilt, zeigen unsere dokumentierten Fälle, dass die Behörden ihrer Pflicht zum Schutz der Rechte der Menschen, die in der Nähe von Industrieanlagen leben, nicht gerecht werden“, sagte Samira Daoud, Regionaldirektorin für West- und Zentralafrika bei Amnesty International.

„Da die Republik Kongo plant, ihre industriellen Aktivitäten zu diversifizieren, fordert Amnesty International den kongolesischen Staat auf, dafür zu sorgen, dass die Unternehmen verantwortungsvoll handeln und ihre Verpflichtungen in Bezug auf Umwelt und Menschenrechte einhalten. Die internationalen Partner sollten sicherstellen, dass die Unternehmen aus ihrem eigenen Land und ihre Tochtergesellschaften die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte einhalten“, so Samira Daoud.

Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
presse@amnesty.at

PA: Todesstrafe: Zahl der Hinrichtungen steigt auf den höchsten Stand seit fast zehn Jahren

Die Zahl der Hinrichtungen ist im Jahr 2023 auf den höchsten Stand seit fast zehn Jahren gestiegen, mit einem starken Anstieg im Mittleren Osten, so Amnesty International heute bei der Veröffentlichung ihres Jahresberichts über die weltweite Anwendung der Todesstrafe.

Den Bericht finden Sie hier.

London/Wien, 29.05.2024 – Im Jahr 2023 wurden insgesamt 1.153 Todesurteile vollstreckt, wobei die Tausenden von Hinrichtungen, die in China vermutet werden, nicht berücksichtigt sind. Dies ist die höchste von Amnesty International registrierte Zahl seit dem Jahr 2015, in dem mindestens 1.634 Hinrichtungen stattfanden. Gleichzeitig sank die Zahl der Länder, in denen im Jahr 2023 Hinrichtungen vollstreckt wurden, auf den niedrigsten Stand, den Amnesty International je verzeichnet hat.

„Der hohe Anstieg der registrierten Hinrichtungen ist vor allem auf den Iran zurückzuführen. Die iranischen Behörden legten 2023 eine grobe Missachtung menschlichen Lebens an den Tag. Die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten nahm im Iran ebenfalls erheblich zu. Dies zeigt deutlich, dass die am stärksten marginalisierten und in Armut lebenden Bevölkerungsgruppen im Iran auch mittels der Todesstrafe diskriminiert werden“, sagte Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Trotz der Rückschläge, sind die Länder, die immer noch Hinrichtungen durchführen, zunehmend isoliert. Unser Einsatz gegen diese lebensverachtende Strafe zeigt Wirkung. Wir werden weitermachen, bis die Todesstrafe weltweit abgeschafft ist.“

Die fünf Länder mit den meisten Hinrichtungen im Jahr 2023 waren China, Iran, Saudi-Arabien, Somalia und die USA. Auf den Iran allein entfielen 74 % aller registrierten Hinrichtungen, auf Saudi-Arabien 15 %. Somalia und die USA führten im Jahr 2023 eine erhöhte Anzahl von Hinrichtungen durch.

Die Zahl der weltweit verhängten Todesurteile stieg im Jahr 2023 um 20 % auf insgesamt 2.428.

Extrem hohe Zahl an Hinrichtungen im Iran

Im Iran setzten die Behörden die Todesstrafe verstärkt ein, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen, und führten Hinrichtungen im ganzen Land durch. Mindestens 853 Menschen wurden hingerichtet, was einem Anstieg von 48 % gegenüber 576 vollstreckten Todesurteilen im Jahr 2022 entspricht.

Die Hinrichtungen betrafen in unverhältnismäßiger Weise die Minderheit der Belutsch*innen. Auf sie entfielen 20 % der registrierten Hinrichtungen, obwohl sie nur etwa 5 % der iranischen Bevölkerung ausmachen. Unter den Hingerichteten waren mindestens 24 Frauen und mindestens fünf Personen, die zum Zeitpunkt der ihnen zur Last gelegten Tat gemäß der Kinderrechtskonvention noch minderjährig – d.h. unter 18 Jahre alt – waren.

Von den registrierten Hinrichtungen im Iran wurden mindestens 545 völkerrechtswidrig für Taten vollstreckt, die nach internationalem Recht nicht mit der Todesstrafe geahndet werden dürften, darunter Drogendelikte, Raub und Spionage. Die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten stieg sprunghaft an und machte 56 % der registrierten Hinrichtungen im Jahr 2023 aus, ein Anstieg um 89 % gegenüber den 255 Hinrichtungen im Jahr 2022.

Rückschläge in den USA und Subsahara-Afrika

In den USA sind die Fortschritte ins Stocken geraten, da die Zahl der Hinrichtungen von 18 auf 24 gestiegen ist. In den US-Bundesstaaten Idaho und Tennessee wurden Gesetzesentwürfe zur Durchführung von Hinrichtungen durch Erschießungskommandos eingebracht, während das Parlament des Bundesstaates Montana eine Maßnahme zur Ausweitung der bei tödlichen Injektionen verwendeten Substanzen prüfte. In South Carolina wurde ein neues Gesetz unterzeichnet zur Geheimhaltung der Identität von Personen oder Einrichtungen, die an der Vorbereitung oder Durchführung von Hinrichtungen beteiligt sind.

„Gewisse US-Bundesstaaten zeigten ein bedenkliches Bekenntnis zur Todesstrafe und die traurige Absicht, Ressourcen in die Tötung von Menschen zu stecken. Hinrichtungen mittels der grausamen neuen Methode des Erstickens durch Stickstoff wurden ebenfalls aufgenommen. Alabama hat diese unerprobte Methode Anfang dieses Jahres angewandt, um Kenneth Smith zu töten, nur 14 Monate nachdem er einen verpfuschten Hinrichtungsversuch überlebt hatte“, sagte Shoura Hashemi.

„Präsident Biden muss sein Versprechen halten, die Todesstrafe auf Bundesebene abzuschaffen, und nicht länger zögern.“

Weitere Rückschläge gab es andernorts, so stiegen die registrierten Todesurteile und Hinrichtungen in Afrika südlich der Sahara im Jahr 2023 sprunghaft an. Die Zahl der registrierten Hinrichtungen in der Region hat sich von 11 im Jahr 2022 auf 38 im Jahr 2023 mehr als verdreifacht.

Die Zahl der registrierten Todesurteile stieg drastisch um 66 % von 298 im Jahr 2022 auf 494 im Jahr 2023. Kein Land in der Region hat die Todesstrafe im Jahr 2023 abgeschafft.

Staatliche Geheimhaltung seitens China

Aufgrund der staatlichen Geheimhaltung enthalten die Zahlen von Amnesty International keine Informationen über die vermutlich Tausenden von Menschen, die in China hingerichtet wurden. Amnesty geht davon aus, dass China nach wie vor weltweit die meisten Menschen hinrichtet. Die Organisation kann aus den gleichen Gründen auch keine Zahlen zu Nordkorea und Vietnam vorlegen – beides Länder, von denen angenommen wird, dass sie in großem Umfang Menschen hinrichten.

In China wurden Berichte in den staatlichen Medien genutzt, um die Menschen daran zu erinnern, dass Verbrechen wie Drogenhandel und Bestechung hart bestraft werden und zur Hinrichtung führen können, während Nordkorea ein neues Gesetz einführte, das die Todesstrafe als mögliche Strafe für diejenigen vorsah, die nicht die koreanische Muttersprache verwenden. Währenddessen verhängte Myanmar weiterhin in geheimen und äußerst unfairen Verfahren Todesurteile vor Militärgerichten.

Trotz Rückschlägen weitere Fortschritte

Trotz des rückschrittlichen Vorgehens einiger weniger wurden weitere Fortschritte erzielt. Bis heute haben 112 Länder die Todesstrafe vollständig abgeschafft, und insgesamt haben 144 Länder die Todesstrafe per Gesetz oder in der Praxis abgeschafft.

In 16 Ländern wurden Hinrichtungen registriert, die niedrigste von Amnesty International bislang verzeichnete Zahl. In Belarus, Japan, Myanmar und dem Südsudan, die alle im Jahr 2022 Hinrichtungen vollstreckt haben, wurden 2023 keine Hinrichtungen verzeichnet.

„Die inhärente Diskriminierung und Willkür, die die Anwendung der Todesstrafe kennzeichnen, verschlimmern lediglich die Menschenrechtsverletzungen in allen Rechtssystemen. Die kleine Minderheit von Ländern, die an der Todesstrafe festhält, muss mit der Zeit gehen und die Strafe ein für alle Mal abschaffen“, sagte Shoura Hashemi.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

PA: China: Belästigung und Überwachung chinesischer Studierender im Ausland

Chinesische Behörden drangsalieren und überwachen junge Menschen aus China und Hongkong, die im Ausland studieren. Die chinesische Regierung versucht so, Studierende davon abzuhalten, sich zu ‚sensiblen‘ oder politischen Themen zu äußern, so Amnesty International.

Für den Bericht „On my campus, I am afraid“ hat Amnesty International mit chinesischen Studierenden in Europa und Nordamerika gesprochen, die berichteten, sie seien während der Teilnahme an Protestaktionen oder sonstigen Veranstaltungen fotografiert und beschattet worden. Viele gaben an, dass ihre Familien in China ebenfalls bedroht wurden – in Verbindung mit dem Aktivismus der Studierenden im Ausland. 

„Dieser Bericht zeichnet ein erschreckendes Bild davon, wie die Regierungen Chinas und Hongkongs versuchen, Studierende selbst dann in ihrer freien Meinungsäußerung einschränken, wenn sie Tausende Kilometer von zu Hause entfernt sind. Folglich leben viele Studierende in ständiger Angst“, sagte Sarah Brooks, Expertin für China bei Amnesty International. 

„Um den Einsatz für Menschenrechte zu unterdrücken, nehmen die chinesischen Behörden Studierende aus China und Hongkong in zahlreichen Universitäten im Ausland ins Visier. Diese Art der länderübergreifenden Repression durch China stellt eine ernste Bedrohung für den freien Gedankenaustausch dar, der das Herzstück der Forschungsfreiheit ist. Regierungen und Universitäten müssen mehr tun, um dem entgegenzuwirken.“

Der neue Amnesty-Bericht erfasst auf bisher beispiellose Weise, wie die chinesische Regierung Studierende an ausländischen Universitäten ihrem System der Unterdrückung unterwirft. Amnesty International führte ausführliche Interviews mit 32 chinesischen Studierenden – zwölf davon aus Hongkong – an Universitäten in acht Ländern: Belgien, Kanada, Frankreich, Deutschland, der Schweiz, Großbritannien, den Niederlanden und den USA. 

Überwachung, Zensur und Verfolgung von Familienmitgliedern 

Fast ein Drittel der Interviewten gab an, dass chinesische Staatsbedienstete ihre Familien schikaniert haben, um Kritik an der Regierung durch die Studierenden im Ausland zu verhindern. Den Familienmitgliedern auf dem chinesischen Festland wurde damit gedroht, ihre Pässe einzuziehen, ihnen zu kündigen, ihre Möglichkeiten auf Beförderung und Erhalt von Rentenleistungen oder sogar ihre Bewegungsfreiheit einzuschränken. In mindestens drei Fällen wurden Familienangehörige in China von der Polizei unter Druck gesetzt oder angewiesen, ihren Kindern die finanzielle Unterstützung zu entziehen, um diese zum Schweigen zu bringen.

Mehrere Studierende berichteten Amnesty International, dass sie überzeugt seien, im Ausland von den chinesischen Behörden oder deren Vertreter*innen überwacht worden zu sein. Fast die Hälfte der Gesprächspartner*innen gab an, dass Personen sie bei Veranstaltungen wie Protesten fotografiert oder anderweitig aufgenommen haben, und sie annehmen, dass diese im Auftrag des chinesischen Staates handelten. 
 
Zwar konnten die Studierenden die Identität dieser Personen nicht eindeutig nachweisen, doch die Recherchen von Amnesty zeigten ein Muster nahezu identischer Überwachungsformen an verschiedenen Orten und in verschiedenen Situationen auf, was den Berichten der Studierenden Glaubwürdigkeit verlieh. 

„Für viele chinesische Studierende bietet ein Auslandsaufenthalt die Möglichkeit, sich frei zu entfalten, ohne im politischen und akademischen Diskurs denselben Beschränkungen wie in ihrem Heimatland unterworfen zu sein. Die Recherchen von Amnesty International zeigen jedoch, dass diese jungen Leute der Unterdrückung durch die Regierung selbst außerhalb Chinas nicht entkommen können“, erklärt Sarah Brooks. 

„Die chinesischen Behörden haben eine ausgefeilte Strategie entwickelt, um die Menschenrechte von Studierenden überall auf der Welt zu beschneiden. Die Überwachung von Studierenden im Ausland und die gezielte Drangsalierung ihrer in China lebenden Familienangehörigen ist eine systematische Taktik, um chinesische Staatsbürger*innen aus der Ferne zu kontrollieren.“ 

Weltweite Kontrolle durch „Great Firewall“ 

Die chinesischen Behörden überwachen Studenten im Ausland auch mit Hilfe des chinesischen Internet-Kontrollsystems, auch bekannt als „Great Firewall“. Dadurch sind Studierende für die Kommunikation mit ihren Verwandten und Freund*innen in China auf Internetanwendungen angewiesen, die von der Regierung abgesegnet und daher anfällig für Überwachung sind. 

Mehr als die Hälfte der von Amnesty interviewten Studierenden gab an, bei Gesprächen und Beiträgen auf digitalen Plattformen Selbstzensur zu üben, aus Sorge, dass die chinesischen Behörden ihre Aktivitäten überwachen könnten. Dies galt auch für nicht-chinesische Social-Media-Plattformen wie X, Facebook und Instagram. Mehrere Studierende hatten einschlägige Nachweise für diese Art der digitalen Überwachung. So legte die Polizei in China den Eltern einer*s Studierenden deren WeChat-Konversationen mit Familienangehörigen vor.  

Fast ein Drittel der befragten Studierenden hatte auf chinesischen Social-Media-Plattformen wie WeChat im Ausland eine ähnlich starke Zensur erlebt wie in Festlandchina. Einige versuchten, Social-Media-Konten über ausländische Telefonnummern zu registrieren, sahen sich aber dennoch mit Zensur konfrontiert. Das WeChat-Konto eines*r Studierenden wurde vorübergehend gesperrt, nachdem er*sie über eine Protestaktion in Deutschland gegen die Null-Covid-Strategie der chinesischen Regierung berichtet hatte.  

Klima der Angst auf dem Campus 

Praktisch alle Studierenden, mit denen Amnesty International gesprochen hat, gaben an, dass sie ihre sozialen Interaktionen im Ausland in irgendeiner Weise selbst zensierten, weil sie sich vor Vergeltungsmaßnahmen der chinesischen Behörden fürchteten. Die meisten von ihnen erklärten, dass sie ihre Unterrichtsbeiträge einschränkten, weil sie das Risiko sahen, dass ihre Beiträge und Meinungen den chinesischen Behörden gemeldet werden könnten.

Ein Drittel der Studierenden gab an, dass dieses Risiko sie dazu veranlasste, den Schwerpunkt ihres Studiums zu ändern oder eine mögliche akademische Laufbahn ganz aufzugeben. 

Mehr als die Hälfte der Studierenden gab an, unter psychischen Problemen zu leiden, die von Stress und Trauma bis hin zu Paranoia und Depressionen reichten und in einem Fall zu einem Krankenhausaufenthalt führten. Acht Studierende gaben im Gespräch mit Amnesty International an, nicht mehr mit ihren Verwandten in China zu kommunizieren, um sie vor Repressalien durch die chinesischen Behörden zu schützen. Dadurch fühlten sie sich abgeschnitten und einsam.  

Fast die Hälfte der Studierenden gab an, Angst vor der Rückkehr in ihre Heimat zu haben, und sechs von ihnen erklärten, sie sähen keine andere Möglichkeit, als nach ihrem Studium politisches Asyl zu beantragen, da sie befürchteten, bei einer Rückkehr nach China verfolgt zu werden.  

Universitäten leisten keine ausreichende Unterstützung  

Schätzungen zufolge studieren mehr als 900.000 Chines*innen im Ausland. Amnesty International fordert die Gastgeberländer und Universitäten auf, mehr zu unternehmen, um die Rechte jener Studierenden zu schützen, denen länderübergreifende Unterdrückung droht. Staaten, in denen sich Studierende aus China oder Hongkong aufhalten, haben die Pflicht, internationale Studierende zu schützen. 

„Dieser Bericht kann und sollte die Regierungen der Aufnahmeländer dazu bringen, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um dem beschriebenen Klima der Angst unter chinesischen Studierenden entgegenzuwirken. So könnten beispielsweise Aufklärungsmaßnahmen ergriffen und Mechanismen zum Anzeigen entsprechender Vorfälle eingerichtet werden. Zudem sollten die Regierungen diese Übergriffe öffentlich anprangern“, sagte Sarah Brook.  

„Universitäten in Europa und Nordamerika sind sich der länderübergreifenden Unterdrückung und des daraus resultierenden lähmenden Klimas auf ihrem Campus oft nicht bewusst und sind entsprechend schlecht aufgestellt, um damit umzugehen.“ 

Anfang 2024 wandte sich Amnesty International an 55 führende Universitäten in den acht untersuchten Ländern, um sich nach den bestehenden Vorkehrungen zum Schutz von Studierenden vor länderübergreifender Repression zu erkundigen. Einige Universitäten hatten zwar Ressourcen für die Unterstützung der Menschenrechte von Studierenden im Allgemeinen bereitgestellt, doch die meisten dieser Ressourcen schienen nicht geeignet zu sein, um die in dem Bericht aufgezeigten Probleme chinesischer Studierender wirksam anzugehen. 

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

Somalia: Tod von 23 Zivilist*innen bei türkischen Drohnenangriffen könnte Kriegsverbrechen darstellen

23 Zivilist*innen bei Militärschlägen durch türkische Drohnen im März getötet, darunter vierzehn Kinder. Wahllose Angriffe können Kriegsverbrechen darstellen. Amnesty International fordert Aufarbeitung und Entschädigung für Familien der Opfer.

Im Zuge einer somalischen Militäroperation, die von türkischen Drohnen unterstützt wurde, wurden bei zwei Angriffen 23 Zivilist*innen getötet. Amnesty International fordert auf der Grundlage ihrer Untersuchung die Verfolgung dieser Angriffe als Kriegsverbrechen.

Unter den Zivilist*innen, die bei den Angriffen am 18. März 2024 getötet wurden, waren 14 Kinder, fünf Frauen und vier Männer. Weitere 17 Zivilist*innen wurden bei den Angriffen verletzt: 11 Kinder, zwei Frauen und vier Männer. Alle stammen aus dem marginalisierten Clan der Gorgaarte, der zur größeren Gemeinschaft der Jareer gehört.

„Die somalische und die türkische Regierung müssen diese tödlichen Angriffe als Kriegsverbrechen untersuchen und den rücksichtslosen Angriffen auf Zivilist*innen ein Ende setzen“, sagte Tigere Chagutah, Regionaldirektorin von Amnesty International für das östliche und südliche Afrika.

„In Somalia hat die Zivilbevölkerung viel zu oft die Hauptlast des Leids im Krieg getragen. Diese entsetzlichen Todesfälle dürfen nicht übersehen werden. Die geschädigten Überlebenden und ihre Familien verdienen Wahrheit, Gerechtigkeit und Wiedergutmachung.“

Amnesty International befragte aus der Ferne 12 Personen, darunter vier Überlebende und Augenzeug*innen sowie vier Familienangehörige von Opfern. Zusätzlich prüfte die Organisation Satellitenbilder und medizinische Berichte, analysierte Fotos von Opfern und Waffenteilen und verortete Videos vom Ort der Angriffe und von türkischen Drohneneinsätzen am internationalen Flughafen von Mogadischu.

Anhand der Fotos der Munitionsreste konnte Amnesty International bestätigen, dass der Angriff mit MAM-L-Gleitbomben durchgeführt wurde, die von TB-2-Drohnen abgeworfen werden. Beide werden von der Türkei hergestellt.

Tödliche Angriffe

Die Angriffe trafen die Farm Jaffey, etwa drei Kilometer westlich des Dorfes Bagdad in der Region Lower Shabelle, zwischen 20.00 und 20.30 Uhr. Überlebende und Anwohner*innen berichteten Amnesty International, dass die Drohnenangriffe auf schwere Bodenkämpfe folgten, die zuvor an diesem Tag zwischen der bewaffneten Gruppe Al-Shabaab und somalischen Sicherheitskräften in der Nähe der Dörfer Jambaluul und Bagdad begonnen hatten.

Während der Zusammenstöße am 18. März waren Berichten zufolge Al-Shabaab-Kämpfer in Bagdad anwesend. Ein erster Drohnenangriff traf gegen 19.30 Uhr eine Moschee im Osten von Bagdad, zerstörte das Gebäude und beschädigte nahe gelegene Häuser. Amnesty International war nicht in der Lage, unabhängig zu überprüfen, wer in der Moschee getroffen wurde oder ob es dabei Verletzte oder Tote gab.

Nach diesem Angriff flüchteten Augenzeug*innen zufolge zahlreiche Zivilist*innen auf die Jaffey-Farm, um Schutz zu suchen. Bei dem ersten Angriff auf die Farm wurden mehrere Zivilist*innen getötet und verletzt. Bei einem zweiten Angriff, etwa 30 Minuten später, wurden weitere Zivilist*innen getötet und verletzt, die gekommen waren, um Überlebende des ersten Angriffs zu bergen.

Angriffe, bei denen nicht zwischen militärischen Zielen und zivilen Objekten unterschieden wird, sind willkürlich und stellen Kriegsverbrechen dar.

Mangelnde Rechenschaft

Am 19. März gab das somalische Informationsministerium bekannt, dass in Zusammenarbeit mit „internationalen Partnern“ über 30 Al-Shabaab-Kämpfer in den Dörfern Bagdad und Baldooska getötet worden seien. In der Erklärung hieß es, die Operation sei eine Reaktion auf Geheimdienstberichte über einen bevorstehenden Angriff der Al-Shabaab auf Somalier*innen.

Es ist unklar, ob türkische oder somalische Streitkräfte zum Zeitpunkt der Angriffe auf die Jaffey-Farm die Kontrolle über die TB-2-Drohne hatten. Eine Quelle in der somalischen Regierung teilte Amnesty International mit, dass Angehörige der Nationalen Nachrichten- und Sicherheitsbehörde die TB-2 bei Kampfeinsätzen gegen Al-Shabaab fliegen. Im Jahr 2022 berichtete das UN-Expert*innengremium für Somalia jedoch, dass die Türkei nach Angaben der türkischen Regierung die Drohnen nicht unter Verletzung des UN-Waffenembargos nach Somalia geliefert hat, sondern die Drohnen selbst „im Kampf gegen den Terrorismus“ einsetzt.

Ebenfalls im Jahr 2022 erklärte Ahmed Malim Fiqi, der damalige Innenminister Somalias und heutige Außenminister, dass die Drohnen von türkischen Streitkräften betrieben werden, während die somalischen Kommandant*innen die Ziele bestimmen.

In den letzten Jahren hat die Türkei militärische Ausrüstung und Unterstützung für Somalia bereitgestellt. Satellitenbilder und Videos, die von Amnesty Internationals Crisis Evidence Lab geolokalisiert wurden, zeigen türkische TB-2-Drohnen auf der Startbahn des internationalen Flughafens von Mogadischu bereits am 12. September 2022.

Am 5. April schrieb Amnesty International an die Regierungen Somalias und der Türkei und bat um Informationen über den Angriff vom 18. März, einschließlich der Frage, welche militärischen Kräfte die Drohne zum Zeitpunkt des Angriffs kontrollierten. Zum Zeitpunkt der Veröffentlichung haben beide Regierungen nicht geantwortet.

Hintergrund

Der bewaffnete Konflikt zwischen der Regierung Somalias und Al-Shabaab hat weiterhin verheerende Auswirkungen auf die Zivilbevölkerung des Landes, wobei alle Konfliktparteien schwere Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht begehen.

Die somalische Regierung hat in der Vergangenheit keine Wiedergutmachung für zivile Opfer von Militäraktionen geleistet und auch keine Wiedergutmachung von ausländischen Parteien eingefordert, wenn diese an unrechtmäßigen Angriffen beteiligt waren. Zudem wurden in der Vergangenheit Verstöße gegen marginalisierte Gemeinschaften, wie den Gorgaarte-Clan, häufig missachtet.

Amnesty International hat eine Reihe von Luftangriffen des US-Afrika-Kommandos (AFRICOM) dokumentiert, bei denen somalische Zivilist*innen getötet und verletzt wurden, darunter viele, die offensichtlich gegen das humanitäre Völkerrecht verstoßen haben. Am 5. April schrieb Amnesty International an AFRICOM und fragte, ob die US-Streitkräfte an der Operation vom 18. März gegen Al-Shabaab beteiligt waren. Bis zum Zeitpunkt der Veröffentlichung lag keine Antwort vor.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

Pressekonferenz: Pressefreiheitsindex

Präsentation 2024 von Reporter Ohne Grenzen

Das vergangene Jahr brachte zahlreiche Ereignisse weltweit hervor, doch in Bezug auf die österreichische Medienpolitik lässt sich ein beständiges Muster erkennen: Stillstand. Die Herausforderungen, die bereits vor zwei Jahren zu einem Abstieg im Ranking geführt hatten, blieben weitgehend ungelöst. Trotz zahlreicher Ankündigungen von Verbesserungen, wie etwa Entwürfen zur Medientransparenz-Novelle, zur Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes und zur Reform des ORF, bleibt die Realität ernüchternd. Denn neben diesen Ankündigungen hat sich das politisch feindselige Klima gegenüber Journalist*innen verstärkt und die gesellschaftliche Ablehnung zugenommen.

Wie wird sich diese Entwicklung auf das mit Spannung erwartete Pressefreiheits-Ranking von Reporter ohne Grenzen (RSF) auswirken?

Präsentiert wird das Ranking auch dieses Jahr wieder am Welttag der Pressefreiheit, 3. Mai 10:00 Uhr im Rahmen einer Pressekonferenz im Presseclub Concordia, geleitet von RSF-Österreich-Präsident Fritz Hausjell

Nach zwei Jahren seit der Einführung der neuen Methodik stellt sich die Frage, wie sich Österreich in diesem neuen Umfeld positioniert und welche Faktoren die weltweite Pressefreiheit beeinflussen. Sind die nordischen Länder erneut führend oder gibt es neue Aufsteiger? Gibt es gemeinsame Trends oder Muster in der weltweiten Entwicklung der Pressefreiheit? Diese und andere Fragen werden wir gemeinsam erkunden, um ein umfassendes Bild der aktuellen Situation zu erhalten.

Rückfragen:
Christin Edlinger, info@rog.at

              

 

PA: Amnesty International Jahresbericht 2023/24:  Völkerrecht am Scheideweg

Die Welt sieht sich den erschreckenden Folgen eskalierender Konflikte und fast vollständig gelähmten völkerrechtlichen Institutionen gegenüber. Diesen Schluss zieht Amnesty International bei der heutigen Veröffentlichung des Amnesty International Jahresbericht 2023/24 zur weltweiten Lage der Menschenrechte, der die Menschenrechtslage in 155 Ländern analysiert. 

„Der Amnesty Jahresbericht zeichnet ein düsteres Bild. Die Unterdrückung der Menschenrechte und die großflächige Verletzung des Völkerrechts sind alarmierend, insbesondere angesichts zunehmender globaler Ungleichheit, dem Wetteifern von Supermächten um eine Vormachtstellung und einer eskalierenden Klimakrise“, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich. 

Neue und bereits existierende Technologien werden aufgrund mangelnder Regulierung systematisch von militärischen, politischen und privatwirtschaftlichen Akteur*innen instrumentalisiert. Sie fördern damit Rechtlosigkeit, Diskriminierung und Straflosigkeit in Konflikten und anderen Kontexten. Spionagesoftware und Massenüberwachungsinstrumente verletzen Grundrechte und -freiheiten, während marginalisierte Gruppen unter dem Einsatz dieser Technologien leiden. 
 

„Wir befinden uns in einem wichtigen Wahljahr. Angesichts der erstarkenden Antiregulierungslobby, die von den großen Technologiekonzernen gestützt und finanziert wird, stellen unkontrollierte und unregulierte Technologien eine enorme Gefahr für uns alle dar. Sie können instrumentalisiert werden, um zu diskriminieren, zu desinformieren und zu spalten.“  

Zivilbevölkerung im Fadenkreuz  

Der Bericht von Amnesty International zeigt deutlich die Abkehr der heutigen Staats- und Regierungschef*innen sowie bestehender Institutionen von den Grundsätzen der Menschenrechte. Das Vorgehen vieler mächtiger Staaten angesichts zunehmender Konflikte beschädigt die Glaubwürdigkeit des Multilateralismus und untergräbt die 1945 erstmals geschaffene regelbasierte internationale Ordnung. 

Der 2023 erneut eskalierte Nahostkonflikt wütet unvermindert weiter, während sich die Belege für Kriegsverbrechen häufen und die israelische Regierung im besetzten Gazastreifen das Völkerrecht zu einer Farce macht. Nach dem furchtbaren Angriff durch die Hamas und andere bewaffnete Gruppen am 7. Oktober 2023 reagierten die israelischen Behörden mit unerbittlichen Luftangriffen auf bewohnte zivile Gebiete, die oft ganze Familien auslöschten und fast 1,9 Mio. Palästinenser*innen zur Flucht zwangen. Außerdem schränkte Israel trotz der zunehmenden Hungersnot im Gazastreifen den Zugang zu dringend benötigter humanitärer Hilfe ein. 

„Die Tatsache, dass es der internationalen Gemeinschaft nicht gelungen ist, im Gazastreifen Tausende Zivilpersonen – darunter erschreckend viele Kinder – vor dem Tod zu bewahren, macht deutlich, dass die Institutionen, die zum Schutz der Zivilbevölkerung und zur Wahrung der Menschenrechte geschaffen wurden, ihren Zweck nicht mehr erfüllen. Was wir im Jahr 2023 gesehen haben, bestätigt, dass viele mächtige Staaten den Grundprinzipien der Menschlichkeit und Universalität, die in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte verankert sind, den Rücken kehren“, so Shoura Hashemi. 

Das vergangene Jahr war auch geprägt von den eklatanten Verstößen der russischen Streitkräfte bei ihrer anhaltenden Invasion in der Ukraine. Amnesty dokumentierte wahllose Angriffe auf dicht besiedelte zivile Gebiete und auf die Infrastruktur für die Energieerzeugung und den Getreideexport sowie Folter und andere Misshandlungen von Kriegsgefangenen. 

Myanmars Militär und die mit ihm verbundenen Milizen führten ebenfalls Angriffe auf Zivilpersonen durch, bei denen allein im Jahr 2023 über 1.000 Menschen ums Leben kamen. Weder die russische noch die myanmarische Regierung haben sich verpflichtet, die Berichte über Menschenrechtsverstöße zu untersuchen. Beide erhielten finanzielle und militärische Unterstützung aus China. 

Im Sudan verübten im Jahr 2023 beide Konfliktparteien, die sudanesischen Streitkräfte und die paramilitärischen Einheiten der Rapid Support Forces (RSF), gezielte und wahllose Angriffe, bei denen zahlreiche Zivilpersonen verletzt und getötet wurden. Angehörige der Streitkräfte und der RSF feuerten explosive Waffen mit flächendeckender Reichweite aus dichtbesiedelten zivilen Wohngebieten ab, wodurch 12.000 Menschen getötet wurden. In der Folge gibt es im Sudan mehr als 8 Mio. Binnenvertriebene, so viele wie in keinem anderen Land der Welt. Ein Ende des Konflikts ist nicht in Sicht, und die seit Monaten hungerleidende Bevölkerung steht kurz vor einer Hungersnot. 

„Angesichts der düsteren globalen Lage sind dringende Maßnahmen zur Wiederbelebung und Erneuerung der internationalen Institutionen erforderlich, die die Menschlichkeit schützen sollen. Es müssen Schritte unternommen werden, um den UN-Sicherheitsrat zu reformieren, damit die ständigen Mitglieder ihr Vetorecht nicht unkontrolliert ausüben können, um so den Schutz von Zivilpersonen zu verhindern und ihre geopolitischen Allianzen zu festigen.“ 

Gefährliche Technologien schüren Hass und Diskriminierung 

Politische Gruppen in vielen Teilen der Welt verstärken ihre Angriffe auf Frauen, LGBTIQIA+ und marginalisierte Gemeinschaften, die in der Vergangenheit häufig aus politischen und wahltaktischen Gründen zu Sündenböcken gemacht wurden. Neue und bestehende Technologien werden zunehmend zur Unterstützung dieser repressiven politischen Kräfte herangezogen, sei es durch die Verbreitung von Desinformationen oder als Plattform, um Gemeinschaften gegeneinander auszuspielen und Minderheiten anzugreifen.  

Staaten wie Argentinien, Brasilien, Indien und Großbritannien setzen zunehmend auf Gesichtserkennung, um öffentliche Proteste und Sportveranstaltungen zu überwachen und auf diskriminierende Weise gegen Randgruppen – insbesondere Migrant*innen und Geflüchtete – vorzugehen. So räumte beispielsweise die New Yorker Polizei im Jahr 2023 als Reaktion auf eine Klage von Amnesty International ein, dass sie zur Überwachung von Black-Lives-Matter-Protesten Gesichtserkennungstechnologie eingesetzt hatte. 

In Serbien führte die Einführung eines automatisierten Systems für die Vergabe von Sozialleistungen dazu, dass Tausende Menschen den Zugang zu lebenswichtiger Sozialhilfe verloren. Dies betraf insbesondere Roma und Menschen mit Behinderungen, wodurch sich ihre soziale Benachteiligung noch verschärfte.  

Auch wurden zur Durchsetzung von Migrations- und Grenzkontrollen vielerorts Technologien eingesetzt, die große Risiken für die Menschenrechte bargen, wie z. B. Anwendungen zur Überwachung der Grenzen, Biometrie-Tools und algorithmische Entscheidungssysteme. Diese allgegenwärtigen Technologien leisten Diskriminierung, Rassismus und der unverhältnismäßigen und rechtswidrigen Überwachung Vorschub. 

Gleichzeitig blieb Spionagesoftware – die in der Regel gegen Aktivist*innen im Exil, Journalist*innen und Menschenrechtsverteider*innen eingesetzt wurde – weitgehend unreguliert, obwohl es seit langem Beweise für die damit verbundenen Menschenrechtsverletzungen gibt. Im Jahr 2023 dokumentierte Amnesty International den Einsatz der Spionagesoftware Pegasus gegen Journalist*innen und zivilgesellschaftlich engagierte Personen in Armenien, Indien, Serbien und der Dominikanischen Republik. Weiterhin wurde Spionagesoftware aus der EU ungehindert in die ganze Welt verkauft.  

Die Regulierung der künstlichen Intelligenz (KI) hinkt dem technischen Fortschritt weit hinterher, was zu massiven Risiken führt. Das EU-weite Gesetz für digitale Dienste (“Digital Services Act”) vom Februar 2024 markiert eine wichtige Wende und löste eine globale Debatte über die KI-Regulierung aus, weist jedoch weiterhin erhebliche Lücken auf. 

Menschen fordern weltweit Rechte ein 

Im Jahr 2023 wurden bedeutende Fortschritte im Bereich der Menschenrechte verzeichnet. Die #MeToo-Bewegung in Thailand und lokale Nichtregierungsorganisationen erreichten eine Gesetzesänderung gegen sexualisierte Straftaten im Internet. In den USA, El Salvador und Polen demonstrierten Menschen für Geschlechtergerechtigkeit und das Recht auf Zugang zum Schwangerschaftsabbruch. Tausende schlossen sich den Bewegungen zur Bewältigung der Klimakrise an und forderten ihre Regierungen auf, notwendige Maßnahmen zu ergreifen. 

In der Türkei wurden nach langanhaltender Kritik die vier Menschenrechtsverteidiger*innen im Fall Büyükada freigesprochen. Nach monatelangem Einsatz wurde der afghanische Bildungsaktivist Matiullah Wesa freigelassen, der für das Recht von Mädchen auf Bildung kämpfte. 

Shoura Hashemi betont: “Das Recht auf Protest ist unerlässlich, um auf Menschenrechtsverletzungen aufmerksam zu machen und die Mächtigen zur Rechenschaft zu ziehen. Die Botschaft der Menschen ist klar: Wir verlangen die Achtung unserer Menschenrechte. Nun liegt es an den Regierungen zu zeigen, dass sie zugehört haben.” 

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

 

PA: Ein Jahr nach dem Krieg im Sudan: Ärzte ohne Grenzen fordert rasche Ausweitung von humanitärer Hilfe

Ein Jahr nach Ausbruch des Krieges im Sudan fordert Ärzte ohne Grenzen eine schnellstmögliche Ausweitung der humanitären Unterstützung. Die Situation ist eine der weltweit schwersten Krisen der vergangenen Jahrzehnte. Millionen Menschen sind davon betroffen, dass die Kriegsparteien den Zugang für humanitäre Hilfe und die Lieferung von Hilfsgütern absichtlich blockieren.

„Die Menschen im Sudan leiden enorm unter den anhaltenden schweren Kämpfen, die oft mitten in städtischen Wohngebieten und Dörfern stattfinden. Das Gesundheitssystem und die Grundversorgung sind weitgehend zusammengebrochen. Nur 20 bis 30 Prozent der Gesundheitseinrichtungen im Sudan sind noch funktionsfähig. Die Gesundheitsversorgung der Menschen im ganzen Land ist extrem eingeschränkt“, sagt Jean Stowell, Landeskoordinatorin von Ärzte ohne Grenzen im Sudan.

Die Vereinten Nationen und ihre Mitgliedstaaten müssen ihre Anstrengungen verdoppeln, einen sicheren und ungehinderten Zugang auszuhandeln und die humanitäre Unterstützung zu verstärken, damit sich die ohnehin katastrophale Lage nicht noch weiter verschlechtert.

In von Kampfhandlungen betroffenen Gebieten haben Teams von Ärzte ohne Grenzen eine Vielzahl von Frauen, Männern und Kindern behandelt. Ihre Verletzungen reichten von Schrapnellwunden bis zu Verletzungen durch Explosionen und Schüsse. Seit April 2023 wurden in den von Ärzte ohne Grenzen unterstützten Einrichtungen mehr als 22.800 Menschen mit Kriegsverletzungen behandelt und mehr als 4.600 chirurgische Eingriffe vorgenommen, von denen viele im Zusammenhang mit der Gewalt in Khartum und Darfur standen. In Wad Madani, einer Stadt, die von drei aktiven Frontlinien umgeben ist, behandeln Mitarbeitende der Organisation derzeit 200 Patient:innen pro Monat, die gewaltbedingte Verletzungen erlitten haben.

Nach Angaben der Vereinten Nationen mussten bereits mehr als acht Millionen Menschen aus ihren Häusern fliehen und wurden teils mehrfach vertrieben. Schätzungsweise 25 Millionen Menschen – die Hälfte der Bevölkerung des Landes – sind auf humanitäre Hilfe angewiesen.

„Jeden Tag sehen wir Patient:innen, die durch die Folgen der Gewalt ums Leben kommen. Kinder, die aufgrund von Mangelernährung und fehlenden Impfstoffen sterben, Frauen mit Komplikationen nach unsicheren Entbindungen, Patient:innen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, und Menschen mit chronischen Erkrankungen, die keinen Zugang zu ihren Medikamenten haben“, sagt Stowell. „Trotz all dieser Fälle gibt es eine äußerst beunruhigende Lücke in der humanitären Unterstützung.“

Obwohl Ärzte ohne Grenzen gut mit dem Gesundheitsministerium zusammenarbeitet, hat die sudanesische Regierung den Zugang zu humanitärer Hilfe absichtlich erschwert, vor allem in Gebiete, die sich außerhalb ihrer Kontrolle befinden. So hat sie systematisch Reisegenehmigungen für humanitäre Helfer:innen und Hilfslieferungen verweigert, die die Frontlinien überqueren wollten. Zudem hat sie die Nutzung von Grenzübergängen eingeschränkt und ein äußerst restriktives Verfahren für die Erteilung von Visa für humanitäre Helfer*innen eingeführt.

„Aktuell ist unsere größte Herausforderung der Mangel an medizinischen Hilfsgütern. Uns geht das chirurgische Material aus, und wir stehen kurz davor, die Arbeit einzustellen, wenn nicht bald Nachschub eintrifft“, sagt Ibrahim, ein Arzt von Ärzte ohne Grenzen, der in Khartum arbeitet. Die Hauptstadt steht seit sechs Monaten unter einer Blockade. Eine ähnliche Situation herrscht seit Januar in der Stadt Wad Madani vor.

In den von den Rapid Support Forces (RSF) kontrollierten Gebieten wurden in den ersten Monaten des Konflikts häufig Gesundheitseinrichtungen und Lagerhäuser geplündert. Es kommt weiterhin regelmäßig zu Überfällen auf Autos. Darüber hinaus wurde medizinisches Personal schikaniert und verhaftet.

In schwer zugänglichen Gebieten wie Darfur, Khartum oder Al-Dschasira ist Ärzte ohne Grenzen oft die einzige oder eine der wenigen internationalen Organisationen vor Ort. Der Bedarf übersteigt aber die Kapazitäten von Ärzte ohne Grenzen bei weitem. Selbst in besser zugänglichen Gebieten wie den Staaten Weißer Nil, Blauer Nil, Kassala und Al-Kadarif ist die Hilfe insgesamt ein Tropfen auf den heißen Stein.

Ein Beispiel ist die katastrophale Mangelernährungskrise im Lager Samsam in Nord-Darfur, wo das Welternährungsprogramm seit Mai 2023 keine Nahrungsmittel mehr verteilt hat. Fast ein Viertel (23 Prozent) der Kinder, die Teams von Ärzte ohne Grenzen dort im Januar untersuchten, litten an akuter Mangelernährung, sieben Prozent waren schwer mangelernährt. 40 Prozent der schwangeren und stillenden Frauen litten an Mangelernährung und die Sterblichkeitsrate in dem Lager war mit 2,5 Todesfällen pro 10.000 Menschen pro Tag extrem hoch.

Ärzte ohne Grenzen fordert die Kriegsparteien auf, das humanitäre Völkerrecht und die humanitären Resolutionen der Erklärung von Dschidda einzuhalten, indem sie Mechanismen zum Schutz der Zivilbevölkerung einrichten und einen sicheren humanitären Zugang zu allen Gebieten des Sudan ohne Ausnahme gewährleisten, einschließlich der Aufhebung von Blockaden. Die Vereinten Nationen müssen angesichts dieser enormen Krise mutiger agieren und dazu beizutragen, eine schnelle und massive Ausweitung der humanitären Hilfe zu ermöglichen. Ärzte ohne Grenzen appelliert außerdem an die Geberländer, die Mittel für humanitäre Hilfe im Sudan aufzustocken.

Hier können Sie Fotos und Video-Material herunterladen.

Für Rückfragen | Vermittlung von Interviews | Fotomaterial wenden Sie sich bitte an:
Eva Hosp
eva.hosp@vienna.msf.org
Tel.: +43 (1) 409 72 76 – 29

PA: Chinas Hochseeflotte auf Raubzug in Ostafrika – Exporte aus illegaler Fischerei in die EU möglich

Die chinesische Hochseeflotte fischt illegal im südwestlichen Indischen Ozean (SWIO), beutet Crews an Bord ihrer Schiffe aus und bedroht die traditionelle handwerkliche Fischerei in Ländern Ostafrikas, so ein neuer Bericht der Environmental Justice Foundation (EJF).

Die chinesische Hochseefischereiflotte ist die größte der Welt und verantwortlich für schwere Menschenrechtsverletzungen, Tierquälerei und illegale Fischerei. Seit 2020 hat EJF mehrere umfassende Untersuchungen über die Flotte durchgeführt. Der neue Bericht ist der erste seiner Art, der ihre illegalen Aktivitäten in der Region Ostafrika aufdeckt.  

Alle von EJF befragten Besatzungsmitglieder der chinesischen Thunfisch-Flotte im südwestlichen Indischen Ozean berichteten, dass sie in irgendeiner Form Menschenrechtsverletzungen erfahren und/oder illegalen Fischfang gesehen haben. 80 % der Befragten berichteten über das Abtrennen von Haifischflossen, 96 % über exzessive Arbeitszeiten und 55 % über körperliche Gewalt. Die neue Untersuchung liefert auch Hinweise auf vier Todesfälle an Bord chinesischer Thunfischfänger zwischen 2017 und 2023, darunter ein mutmaßlicher Selbstmord eines Crewmitglieds. 

16 befragte Fischer auf chinesischen Trawlern in Mosambik bezeugten die weit verbreitete Kriminalität, wobei 81 % über körperliche Misshandlungen und die Hälfte über den absichtlichen Fang und/oder die Verstümmelung von gefährdeten Meerestieren berichteten. 

Fischereiprodukte der Flotte gelangen potenziell auf wichtige internationale Märkte, darunter Europa, die USA, Japan und Südkorea. 73 % der Schiffe, die der illegalen Fischerei und Menschenrechtsverletzungen verdächtigt werden, standen zum Zeitpunkt der EJF-Recherchen auf der Liste der zugelassenen Exporteure in die EU.

Das Ausmaß der kriminellen Aktivitäten der chinesischen Flotte im südwestlichen Indischen Ozean steht in direktem Widerspruch zum erklärten Interesse Chinas an einer nachhaltigen Entwicklung der Region. Im Rahmen der „Belt and Road Initiative“ (BRI), in Deutschland bekannt als „Neue Seidenstraße“, hat China massiv in den Fischereisektor der Anrainerstaaten des südwestlichen Indischen Ozeans investiert. Die neue EJF-Untersuchung zeigt jedoch, dass Chinas Investitionen den lokalen Fischergemeinden keineswegs zugutekommen. Im Gegenteil: Sie schaden der traditionellen handwerklichen Fischerei dieser Länder, da illegale Fischerei und das Töten von Meerestieren zugenommen haben und marine Ökosysteme akut bedrohen. 

Steve Trent, Geschäftsführer (CEO) und Gründer der Environmental Justice Foundation (EJF): „Unsere umfangreichen Nachforschungen werfen eine zentrale Frage auf: Geschieht dieser Missbrauch auf Anweisung aus Peking oder kommt die chinesische Regierung ihrer Verantwortung für das Management ihrer Flotte nicht nach? Die Beweislage ist so eindeutig, dass entweder das eine oder das andere zutreffen muss.“

„Chinas Hochseeflotte ist für schwere Menschenrechtsverletzungen und illegale Fischerei im südwestlichen Indischen Ozean verantwortlich. Die Verbrechen sind nicht auf ein einziges Schiff oder ein bestimmtes Gebiet beschränkt, sondern geschehen an Bord fast aller chinesischen Schiffe, die wir untersucht haben, und zwar in allen Gebieten und Gerichtsbarkeiten. Dieser Missbrauch ist systemisch.“

„Während die chinesische Regierung ihre Investitionen in die Region als Gewinn für beide Seiten darstellt, richtet sie in Wirklichkeit direkten Schaden an. Den Preis dafür zahlen Küstengemeinden, Crews, die Opfer von Menschenrechtsverletzungen werden, und die Anrainerstaaten des südwestlichen Indischen Ozeans, die infolge der Investitionen Chinas mit Korruption und Verschuldung kämpfen.“

„Es ist höchste Zeit, dass die Thunfischkommission für den Indischen Ozean (IOTC) die chinesische Hochseeflotte und ihre massiven Investitionen ins Visier nimmt. Gleiches sollten Küsten-, Markt-, Hafen- und Flaggenstaaten tun, ebenso wie die Regierung der Volksrepublik China selbst. Die Transparenz in der globalen Fischerei muss dringend verbessert werden, damit klar ist, wer wie, wo und was fischt. Auch wenn die illegale Fischerei im südwestlichen Indischen Ozean nicht nur auf die chinesische Hochseeflotte zurückzuführen ist, erfordern die schockierenden Beweise für Missbrauch und Kriminalität in der gesamten Region jetzt klares Handeln.“

Anmerkungen für die Redaktion:

  • „Flut der Ungerechtigkeit: Ausbeutung und illegale Fischerei auf chinesischen Schiffen im südwestlichen Indischen Ozean“: Lesen Sie den vollständigen Bericht hier und sehen Sie den Kurzfilm hier.
  • Fotomaterial finden Sie hier, weiteres ist auf Anfrage erhältlich.
  • Um die Identität und Sicherheit unserer Quellen zu schützen, werden die Fallstudien der einzelnen Schiffe nicht veröffentlicht, sie sind aber auf Anfrage erhältlich.

Ihre Ansprechpartnerin:
Nikola Klein, Presse & Kommunikation EJF
E-Mail: nikola.klein@ejfoundation.org | Tel. +49 (0) 176 311 54 149 

PA: Iran: 853 Hinrichtungen allein im Jahr 2023

Amnesty International fordert dringend ein entschlossenes Vorgehen der internationalen Gemeinschaft, um die erschreckende Zunahme von Hinrichtungen zu stoppen, die aus den iranischen Gefängnissen 2023 Schauplätze von Massentötungen machten. In einem heute veröffentlichten Bericht hebt die Organisation hervor, dass mindestens 481 Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten vollstreckt wurden – mehr als die Hälfte der insgesamt 853 Hinrichtungen im Jahr 2023.

Der Bericht “Don’t Let Them Kill Us”: Iran’s Relentless Execution Crisis since 2022 Uprising zeigt, wie die iranischen Behörden nach den Massenprotesten der Bewegung „Frau Leben Freiheit“ verstärkt die Todesstrafe einsetzen, um die Bevölkerung in Angst und Schrecken zu versetzen und ihre Macht zu festigen. Amnesty International ist außerdem besorgt wegen der unverhältnismäßigen Auswirkungen der tödlichen Antidrogenpolitik der Behörden auf arme und marginalisierte Gemeinschaften.

Die Zahl der Hinrichtungen 2023 ist die höchste seit 2015 und um 48 Prozent höher als 2022. Die Tötungsserie im Iran setzt sich auch 2024 fort: Bis zum 20. März wurden mindestens 95 Hinrichtungen dokumentiert. Amnesty International geht jedoch davon aus, dass die tatsächliche Zahl noch höher ist.

„Die Todesstrafe ist unter allen Umständen abzulehnen. Die massenhaften Hinrichtungen wegen Drogendelikten nach grob unfairen Prozessen vor Revolutionsgerichten sind ein besonders eklatanter Machtmissbrauch. Mit ihrer tödlichen Antidrogenpolitik trägt die Islamische Republik zu einem Kreislauf von Armut und systemischer Ungerechtigkeit bei und verfestigt die Diskriminierung marginalisierter Bevölkerungsgruppen, insbesondere der unterdrückten Minderheit der Belutschen“, sagt Shoura Hashemi, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich.

„Die iranische Regierung hat die Todesstrafe zu einer Waffe gemacht, um Angst in der Öffentlichkeit zu säen und abweichende Meinungen zu unterdrücken. Ohne eine entschlossene Reaktion der internationalen Gemeinschaft werden sich die iranischen Behörden ermutigt fühlen, in den kommenden Jahren weiterhin Tausende von Menschen ungestraft hinzurichten.“

Hinrichtungen als Mittel der politischen Unterdrückung 

Im letzten Jahr kam es zudem zu einer Welle von Hinrichtungen von Demonstrierenden, Nutzer*innen Sozialer Medien und anderen tatsächlichen oder vermeintlichen Dissident*innen. Obwohl ihre Handlungen durch internationale Menschenrechtsnormen geschützt sind, kam es zu Anklagen wie „Beleidigung des Propheten“ und „Apostasie“ sowie vagen Anklagen wie „Feindschaft zu Gott“ (moharebeh) und/oder „Verdorbenheit auf Erden“ (ifsad fil arz).

Die Revolutionsgerichte waren für 520 (61 Prozent) der 2023 vollstreckten Todesurteile verantwortlich. Diese Gerichte sind für ein breites Spektrum von Straftaten zuständig, auch für Drogendelikte, die von den Behörden als Verbrechen im Sinne der „nationalen Sicherheit“ betrachtet werden. Den Gerichten fehlt es an Unabhängigkeit, sie stehen unter dem Einfluss von Sicherheits- und Geheimdiensten, und sie verwenden routinemäßig durch Folter erzwungene „Geständnisse“ in grob unfairen Schnellverfahren, um Schuldsprüche zu fällen.

Hinrichtungen wegen Drogendelikten erfolgten häufig im Geheimen, ohne dass die Familien und Rechtsbeistände der betroffenen Personen benachrichtigt wurden.

Auf die belutschische Minderheit im Iran entfielen im Jahr 2023 insgesamt 29 Prozent (138) der Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogendelikten, obwohl sie nur etwa 5 Prozent der iranischen Bevölkerung ausmacht. Dies zeigt die diskriminierende Wirkung der Antidrogenstrategie auf die am stärksten marginalisierten und verarmten Bevölkerungsgruppen.

Im vergangenen Jahr kam es darüber hinaus zu einer traurigen Eskalation, was die Todesurteile gegen jugendliche Straftäter*innen angeht: Die Hinrichtung eines 17-Jährigen und vier weiterer junger Menschen, die für Verbrechen zum Tode verurteilt worden waren, die sie im Alter von unter 18 Jahren begangen hatten.

In den letzten Monaten haben die Behörden eine neue Richtlinie der Obersten Justizautorität irreführend als einen Schritt hin zu einer „weiteren Verringerung“ der Todesurteile gegen jugendliche Straftäter*innen propagiert. Die Analyse von Amnesty International zeigt jedoch, dass seit langem bestehende Mängel im Jugendstrafrecht durch die Richtlinie nicht behoben werden und Gerichte auch weiterhin die Möglichkeit haben, jugendliche Straftäter*innen nach zweifelhaften „Reifeprüfungen“ zum Tode zu verurteilen. Amnesty International hat die iranischen Behörden wiederholt aufgefordert, Paragraf 91 des islamischen Strafgesetzbuches zu ändern, um die Todesstrafe für Verbrechen, die von Minderjährigen begangen wurden, unter allen Umständen abzuschaffen.

Ohne sofortige Maßnahmen der internationalen Gemeinschaft werden die Hinrichtungen im Zusammenhang mit Drogen weiterhin zunehmen, da die Justiz, die Legislative und die Exekutive im Iran derzeit versuchen, ein neues Antidrogengesetz zu verabschieden, das im Falle seiner Umsetzung die Bandbreite der Drogendelikte, die die Todesstrafe nach sich ziehen, erweitern würde. 

Hintergrund

Die iranischen Behörden weigern sich, öffentliche Statistiken zu Todesurteilen und Hinrichtungen vorzulegen. Bei der Erfassung der Anzahl im Jahr 2023 vollstreckter Hinrichtungen hat Amnesty International eng mit der Menschenrechtsorganisation Abdorrahman Boroumand Centre zusammengearbeitet und dabei auf offene Quellen zurückgegriffen, darunter Berichte von staatlichen und unabhängigen Medien sowie von Menschenrechtsorganisationen. Außerdem hat die Organisation die Hinrichtungsprotokolle der Menschenrechtsorganisationen Iran Human Rights und Kurdistan Human Rights Network eingesehen.

Die Todesstrafe ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen. Amnesty International lehnt die Todesstrafe grundsätzlich und ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
presse@amnesty.at

PA: ADA zum Weltfrauentag: „Investition in Frauen ist Investition für alle“

„Invest in Women“ – in Frauen investieren – ist das Motto zum Weltfrauentag 2024. Und das ist bitter nötig. Denn die Umsetzung des Rechts auf Geschlechtergleichstellung scheitert rund um den Globus nicht zuletzt an massiven Investitionslücken. Lokale Frauenrechtsorganisationen haben nicht ausreichend Zugang zu Kapital. Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit unterstützt sie über den Women’s Peace and Humanitarian Fund und schafft so die Basis für die gleichberechtigte Teilnahme von Frauen an Entscheidungsprozessen.

Mädchen und Frauen sind ökonomisch, sozial und politisch benachteiligt. Damit sind sie auch von den Auswirkungen von Konflikten, Krisen und des Klimawandels besonders betroffen. Jedes Jahr am 8. März weisen die Vereinten Nationen mit ihrer Kampagne zum Weltfrauentag auf diese Menschenrechtsverletzung hin. Und sie werden nicht müde, zu bekräftigen, dass Geschlechtergleichstellung und die Stärkung von Mädchen und Frauen wesentliche Voraussetzungen für weniger Armut, mehr Wirtschaftswachstum, gesellschaftliches Vorankommen und nicht zuletzt Frieden sind.
 
Schlüsselrolle von Frauen bei Friedensbemühungen
Insbesondere bei der Friedensförderung, bei der Konfliktbewältigung oder beim Wiederaufbau spielen Frauen eine Schlüsselrolle – dennoch finden ihre Stimmen noch immer nicht ausreichend Gehör. Oder sie sind gänzlich von Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Um das zu ändern, setzt sich die Austrian Development Agency (ADA) gemeinsam mit dem Women‘s Peace and Humanitarian Fund (WPHF) dafür ein, dass Frauen an allen Phasen von Friedensbemühungen – von Verhandlungen bis hin zum Wiederaufbau zerstörter Gesellschaften – beteiligt sind.
 
Stärkung von Frauen ist Gebot der Stunde
„Eine Investition in Frauen ist eine Investition für uns alle. Mit unserem Beitrag zum Women’s Peace and Humanitarian Fund fördern wir lokale Frauenrechtsorganisationen, die anders keinen Zugang zu Finanzierungen hätten. Auf diese Weise unterstützen wir sie und ermutigen sie, ihre Expertise in Entscheidungsprozesse einzubringen, mitzureden und mitzugestalten. Bei der Stärkung von Frauenrechten und Geschlechtergleichstellung können wir keine Zeit mehr verlieren“, betont ADA-Geschäftsführer Friedrich Stift.
 
Über einen Zeitraum von drei Jahren zahlt Österreich aktuell 9,7 Millionen Euro in diesen Fonds ein. Der österreichische Beitrag fließt in rund 60 Projekte in Subsahara-Afrika, Nordafrika sowie im Nahen Osten. Konkret unterstützt werden damit lokale, von Frauen geleitete bzw. zivilgesellschaftliche Organisationen, die sich für Frauenrechte einsetzen. Insgesamt werden damit bis zu 740.000 Mädchen und Frauen direkt erreicht.
 
„Die volle und gleichberechtigte Teilhabe von Frauen ist entscheidend für dauerhaften Frieden und die Bekämpfung von Gewalt, Vertreibung, Armut und den Auswirkungen des Klimawandels auf der ganzen Welt“, sagt Sophie Giscard D’estaing, die Einsatzeiterin des WPHF-Sekretariats. „Es braucht hochwertige, flexible und zeitnahe Finanzmittel für lokale zivilgesellschaftliche Frauenorganisationen, die an vorderster Front arbeiten. Wir müssen gemeinsam sicherstellen, dass Frauen in Entscheidungsprozesse miteinbezogen werden – damit ihre Stimmen und Perspektiven die Antworten auf die dringenden Herausforderungen unserer Zeit aktiv mitgestalten.“
 
Eine Aktivistin aus Uganda berichtet
Es sind mutige Aktivistinnen wie Robinah Rubimbwa aus Uganda, einem Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, die der Fonds unterstützt. Rubimbwa ist Gründerin der Coalition for Action on 1325 (CoACT). Als Frauenrechtsaktivistin und Mediatorin bietet sie Weiterbildungen zu den Menschenrechten und Mediation für Frauen, Staatsbedienstete, religiöse Führer und Polizeibeamt*innen an.
 
Robinah Rubimbwa fasst die Herausforderungen ihrer Arbeit so zusammen: „Organisationen wie CoACT leisten die eigentliche Arbeit vor Ort, aber wir erhalten nicht ausreichend Finanzmittel dafür. Lokale Organisationen arbeiten direkt mit Frauen und Gemeinschaften zusammen, die von Konflikten und Gewalt betroffen sind. Die Verursacher von Krieg und Gewalt leben in den Gemeinden, in denen wir arbeiten. Wir helfen, den Frieden von Grund auf aufzubauen. Frieden kann man nicht von oben nach unten schaffen.“
 
Stärkung von Frauen als Fokus der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Der Förderansatz der ADA rückt Frauenrechte bewusst in den Mittelpunkt. Geschlechtergleichstellung ist dabei ein verpflichtendes Kriterium. So trägt die ADA systematisch dazu bei, Mädchen und Frauen zu ihrem Recht zu verhelfen. Aktuell fördert die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit weltweit 199 Projekte mit einem Gesamtvolumen von über 308 Millionen Euro, die als Haupt- oder Unterziele explizit die Stärkung von Frauenrechten verfolgen.
 
>> Fotos von Robinah Rubimbwa und ihrer Frauenrechtsorganisation CoACT in Uganda

Austrian Development Agency
Seit ihrer Gründung im Jahr 2004 unterstützt die Austrian Development Agency (ADA) Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. In diesen 20 Jahren hat die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit ihren Partnern viel erreicht – die Lebensumstände von Millionen von Menschen haben sich dadurch substanziell verbessert. Aktuell veranlassen die Klimakrise, Kriege und Konflikte jedoch immer mehr Menschen zur Flucht und verschärfen Armut und Hunger. Die Vision der ADA von einem guten Leben für alle bleibt trotz allem unverändert. Mutige und wirksame Entwicklungszusammenarbeit ist heute wichtiger denn je. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, zivilgesellschaftlichen Organisationen, Universitäten und Unternehmen ermöglicht die ADA Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von derzeit 557 Millionen Euro. Gemeinsam mit ihren Partnern gestaltet die ADA Zukunft.
Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency (ADA),
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 (0)1 903 99-2410
katharina.schreiber@ada.gv.at
https://www.entwicklung.at/