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Aviso: Fair Bike Tour 2022

Von 7. Juni bis 8. Juli radeln Thomas Wackerlig, sowie Vertreter*innen vom oberösterreichischen Klimabündnis, Südwind und dem Welthaus der Diözese Linz sowie Karin Hörmanseder für FAIRTRADE durch Österreich, so FAIRTRADE in einer Aussendung. Wie bei einem Staffellauf radelt jede*r einen Teil der Strecke und besucht FAIRTRADE-Gemeinden in Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg. In den besuchten Gemeinden machen die Fahrradfahrer*innen auf den fairen Handel und sozial-faire Beschaffung aufmerksam.

Die FAIR BIKE TOUR startet am Dienstag, den 7. Juni, in Bad Schönau in der Buckligen Welt, führt über alle NÖ-Viertel und bis nach Ennsdorf. Dort übergibt Thomas Wackerlig am 16. Juni das Tourbuch und Fahrradwimepl auf der Grenzbrücke an die oberösterreichischen Kolleg*innen von Klimabündnis, Südwind und dem Welthaus der Diözese Linz, die anschließend vom 16. Juni bis 19. Juni gemeinsam durch die oberösterreichischen Gemeinden radeln werden.

Ab dem 8. Juli tritt dann FAIRTRADE-Gemeinde Beauftragte Karin Hörmanseder für den fairen Handel in die Pedale: auf ihrer Tour durch die Salzburger Gemeinden wird sie auch FAIRTRADE-Schulen besuchen und beendet die FAIR BIKE TOUR am 8. Juli in Lienz in Osttirol. Interessierte können Karin hier auf ihrer Fahrradtour begleiten. Im Rahmen der FAIR BIKE TOUR 2022 werden insgesamt 61 Gemeinden und Städte in vier Bundesländern besucht und gemeinsam mehr als 1.300 km per Fahrrad zurückgelegt!

Dieses Jahr haben alle Fahrradfahrer*innen das Thema sozial-faire Beschaffung im Gepäck: Mit einem Tourbuch, in dem sich alle besuchten Gemeinden eintragen können und Informationsmaterial ausgestattet, machen sie darauf aufmerksam. Bei allen Stationen der FAIR BIKE TOUR – meist vor dem Gemeindeamt, dem Rathaus oder dem örtlichen Weltladen – wird es die Möglichkeit geben, sich über die Arbeit von FAIRTRADE zu informieren, mehr über die aktuellen Aktivitäten der eigenen FAIRTRADE-Gemeinde bzw. FAIRTRADE-Stadt zu erfahren und sich über neue Ideen zur fairen Beschaffung auszutauschen.

Gemeinden können durch eine Umstellung auf sozial-faire Beschaffung einen wichtigen Beitrag zu einem fairen Welthandel leisten. Für Gemeinden gibt es diverse Möglichkeiten sozial-faire Verantwortung in ihren Beschaffungsvorgängen zu übernehmen: nebst den Klassikern wie Kaffee, Bananen, Orangensaft, Schokolade und Tee mit dem FAIRTRADE-Siegel gibt es für Einkäufer*innen auch ein vielfältiges Angebot an sozial-fair produzierten und nachhaltigen Produkten von Arbeitskleidung oder Baumwoll-Taschen bis hin zu Kosmetika und Eiscreme.

Mehr Infos und genaue Tourdaten

Rückfragehinweis:
Thomas Wackerlig
FAIRTRADE Gemeinden
für Niederösterreich und Burgenland
Mobil: +43 664 52 67 466
E-Mail: thomas.wackerlig@fairtrade.at

PA: Todesstrafen-Bericht 2021: Hinrichtungen und Todesstrafen-Urteile stiegen weltweit an

Lockerungen der Coronamaßnahmen führten weltweit zu mehr Exekutionen, berichtet Amnesty International.

Wien/London, 24.05.2022 – Der neue Bericht von Amnesty International zur weltweiten Anwendung der Todesstrafe zeigt für 2021 eine besorgniserregende Zunahme von Todesurteilen und Hinrichtungen. Mit der Aufhebung von Coronamaßnahmen fällten Gerichte im vergangenen Jahr wieder mehr Todesurteile. In manchen Ländern sind Exekutionen wieder an der Tagesordnung. Mindestens 579 Hinrichtungen in 18 Staaten dokumentierte Amnesty International im vergangenen Jahr – verglichen mit dem Vorjahr ist das ein trauriges Plus um 20 Prozent.

„Statt auf den Hinrichtungsstopps von 2020 aufzubauen, zeigten einige Staaten einen besorgniserregenden Enthusiasmus für staatliche Tötungen und stellten die Todesstrafe über wirksame Lösungen. Damit missachten sie das Recht auf Leben auf grausame Weise – und das inmitten von dringenden und anhaltenden weltweiten Menschenrechtskrisen,“ so Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International.

Trotz dieser Rückschläge stellt die Anzahl dokumentierter Hinrichtungen des vergangenen Jahres nach 2020 den zweitniedrigsten Hinrichtungsstand weltweit dar, den Amnesty seit mindestens 2010 aufgezeichnet hat. Insgesamt zählen die Zahlen von 2021 zu den niedrigsten, die die Menschenrechtsorganisation seit der ersten weltweiten Datenerhebung zur Todesstrafe 1979 erfasst hat. Die Veränderungen bezüglich Informationszugang, Territorienverschiebung sowie Methodologie über die Jahrzehnte hinweg machen es jedoch schwierig, weit auseinanderliegende Zahlen akkurat zu vergleichen.

Starker Anstieg von Exekutionen im Iran: Drogendelikte werden mit Todesstrafe geahndet

Für den größten Teil des Anstiegs war der Iran verantwortlich, wo mindestens 314 Menschen hingerichtet wurden (nach mindestens 246 im Jahr 2020), so viele wie seit 2017 nicht mehr. Diese steigenden Zahlen sind teilweise darauf zurückzuführen, dass die iranischen Behörden Drogendelikte vermehrt mit der Todesstrafe ahndeten – was einer offenkundigen Verletzung des Völkerrechts gleichkommt, laut dem Todesurteile nur für die schwerwiegendsten Verbrechen wie z. B. vorsätzliche Tötung verhängt werden dürfen. Außerdem vollstreckte der Staat mehr bekannte Todesurteile gegen Frauen: von neun im Jahr 2020 stieg die Zahl 2021 auf 14. Zudem setzten sich die iranischen Behörden erneut erbarmungslos über Kinderrechte hinweg: Sie ließen drei Menschen hinrichten, die zum Zeitpunkt der mutmaßlichen Straftat unter 18 Jahre alt waren. Auch damit verstößt der Iran gegen seine völkerrechtlichen Verpflichtungen.

Saudi-Arabien: Doppelt so viele Hinrichtungen wie im Jahr zuvor

In Saudi-Arabien verdoppelte sich die Zahl der Hinrichtungen von 27 im Jahr 2020 auf 65 im Jahr 2021 – eine düstere Entwicklung, die auch 2022 nicht abreißt: An einem einzigen Tag im März 2022 ließ die Regierung 81 Menschen hinrichten. „Nach sinkenden Hinrichtungszahlen im Jahr 2020 fuhren der Iran und Saudi-Arabien ihre Hinrichtungsapparate 2021 wieder hoch. Damit verstießen sie gegen völkerrechtlich verbindliche Verbote“, kritisierte Agnès Callamard scharf.

Neben der steigenden Hinrichtungszahl in Saudi-Arabien waren auch in folgenden Staaten erheblich mehr Exekutionen zu beobachten: Somalia (von mind. 11 auf mind. 21), Südsudan (von mind. 2 auf mind. 9) und Jemen (von mind. 5 auf mind. 14). In Belarus (mind. 1), Japan (3) und den Vereinigten Arabischen Emiraten (mind. 1) wurden nach Hinrichtungsstopps im Vorjahr erneut Todesurteile vollstreckt.

Bilanz ohne China, Nordkorea und Vietnam – dort vermutliche Tausende Hinrichtungen vollzogen

Wie bereits in den Vorjahren sind in der Bilanz von Amnesty International keine Angaben zu China, Nordkorea und Vietnam enthalten. Amnesty International geht aber davon aus, dass Tausende Hinrichtungen in China und eine beträchtliche Zahl in Nordkorea und China vollzogen wurden. Die Regierungen dieser drei Staaten halten Angaben zur Todesstrafe unter Verschluss und behandeln sie als Staatsgeheimnis, sodass eine unabhängige und genaue Überprüfung unmöglich ist; der eingeschränkte Zugang zu Informationen erschwert dies zusätzlich. Für diverse andere Staaten sind die dokumentierten Zahlen als Mindestwerte anzusehen; die tatsächliche Zahl ist in der Realität oft höher. Agnès Callamard: „China, Nordkorea und Vietnam versuchten weiterhin, ihren Einsatz der Todesstrafe hinter verschlossenen Türen und Geheimniskrämerei zu verbergen. Das wenige, das die Welt erfährt, lässt jedoch auf Schlimmes schließen.”

Todesurteile um 40 Prozent gestiegen

Stark gestiegen ist auch die Zahl der ausgesprochenen Todesurteile: Weltweit wurden beinahe 40 Prozent mehr Todesurteile verhängt als 2020. In 56 Staaten verurteilten Gerichte mindestens 2.052 Menschen zum Tode. Der Anstieg war besonders markant in Bangladesch (von mind. 113 auf mind. 181), Indien (von 77 auf 144) und Pakistan (von mind. 49 auf mind. 129), außerdem in Ägypten (von mind. 264 auf mind. 356), der Demokratischen Republik Kongo (von mind. 20 auf mind. 81), dem Irak (von mind. 27 auf mind. 91), Jemen (von mind. 269 auf mind. 298), Myanmar (von mind. 1 auf mind. 86) und Vietnam (von mind. 54 auf mind. 119).

Todesstrafe als Instrument von staatlicher Repression

Amnesty International beobachtete, dass im vergangenen Jahr die Todesstrafe in zahlreichen Staaten als Instrument der staatlichen Repression von Minderheiten und Demonstrierenden eingesetzt wurden. Die verantwortlichen Regierungen verstießen damit gegen Einschränkungen für die Anwendung der Todesstrafe, die laut Völkerrecht und internationalen Menschenrechtsstandards gelten.

So war etwa die Militärregierung in Myanmar für einen besorgniserregenden Anstieg in der Anwendung der Todesstrafe verantwortlich. Das Militär stellte unter dem herrschenden Kriegsrecht Zivilpersonen vor Militärgerichte, wo sie in Eilverfahren zum Tode verurteilt wurden und keine Rechtsmittel einlegen konnten. In einer augenscheinlich gezielten Repressionskampagne gegen Demonstrierende und Journalist*innen verurteilten die Behörden beinahe 90 Menschen willkürlich zum Tode; mehrere von ihnen wurden in Abwesenheit verurteilt.

Die ägyptischen Behörden verurteilten viele Menschen in unfairen Gerichtsverfahren vor Staatssicherheitsgerichten zum Tode und griffen auch weiterhin auf Folter und Massenhinrichtungen zurück.

Im Iran wurden überdurchschnittlich viele Todesurteile gegen Angehörige ethnischer Minderheiten ausgesprochen, u. a. wegen vage formulierter Anklagepunkte wie „Feindschaft zu Gott“. Mindestens 19 Prozent der 61 exekutierten Menschen waren Angehörige der ethnischen Minderheit der Belutsch*innen. Sie stellen nur ca. fünf Prozent von Irans Gesamtbevölkerung dar.

Positive Entwicklung in Richtung Abschaffung der Todesstrafe

Trotz dieser beunruhigenden Daten konnten positive Anzeichen für eine Entwicklung hin zur weltweiten Abschaffung der Todesstrafe beobachtet werden. Die Anzahl an Staaten, von denen bekannt ist, dass sie die Todesstrafe anwendeten, blieb das zweite Jahr in Folge auf dem tiefsten Marker seit der ersten Datenerfassung von Amnesty International im Jahr 1979. So verabschiedete das Parlament von Sierra Leone im Juli einstimmig eine Gesetzesänderung, die die Todesstrafe für sämtliche Straftaten abschafft – sie muss jedoch erst noch in Kraft treten. Auch in Kasachstan wurde das Gesetz im Dezember geändert, sodass keine Straftaten mehr mit der Todesstrafe geahndet werden können. Die Gesetzesänderung trat Anfang 2022 in Kraft. Auch Papua-Neuguinea unternahm entsprechende Schritte: 2021 fanden Beratungen statt, und im Januar 2022 wurde ein Gesetzentwurf zur Abschaffung der Todesstrafe angenommen – die Gesetzesänderung ist jedoch noch nicht in Kraft getreten. Die malaysische Regierung kündigte an, im dritten Quartal 2022 geplante Rechtsreformen zur Todesstrafe zu vorzulegen. In der Zentralafrikanischen Republik und in Ghana wurden rechtliche Prozesse zur Abschaffung der Todesstrafe eingeleitet, die noch im Gange sind.

In den USA schaffte der Bundesstaat Virginia schaffte 2021 als 23. Staat (und als erster Südstaat) die Todesstrafe ab. Für das dritte Jahr in Folge wurden im Bundesstaat Ohio alle geplanten Hinrichtungen verschoben oder ausgesetzt. Zudem gab die neue US-Regierung im Juli bekannt, dass sie alle Hinrichtungen auf Bundesebene bis auf Weiteres aussetzen würde. 2021 war daher seit 1988 das Jahr mit den wenigsten Exekutionen in den USA.

„Welt ohne staatliches Töten in unmittelbarer Reichweite“
Ende 2021 hatten mehr als zwei Drittel aller Staaten die Todesstrafe abgeschafft. Agnès Callamard: „Eine Welt ohne staatliches Töten ist nicht nur vorstellbar, sondern in unmittelbarer Reichweite. Wir werden weiterkämpfen und die inhärente Willkür, Diskriminierung und Grausamkeit der Todesstrafe anprangern, bis niemand mehr zum Tode verurteilt wird. Es ist höchste Zeit, die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen in die Geschichtsbücher zu verbannen!“


Zahlen, Daten & Fakten finden Sie hier
Eine Länderübersicht finden Sie hier
Eine deutschsprachige Kurzversion des Todesstrafen-Berichts finden Sie hier.
Den vollständigen Todesstrafen-Bericht auf Englisch finden Sie hier.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

Veranstaltungshinweis: „Corona & Arbeitsausbeutung im Globalen Süden“

Welchen Beitrag kann ein EU-Lieferkettengesetz leisten, um Arbeiter:innen in Zukunft besser zu schützen? Wie wirkte sich die Pandemie auf Arbeiter:innen in unterschiedlichen Sektoren aus? Diese und viele weitere spannende Fragen werden im Zuge der Veranstaltung von Netzwerk Soziale Verantwortung, Clean Clothes und Südwind diskutiert.

Der Ausbruch der Covid19-Pandemie und die damit einhergehenden Folgen stellten unsere Welt auf den Kopf. Weltweit hatte die Krise verheerende Folgen für Arbeiter:innen, insbesondere für jene, die bereits vor der Krise von Ausbeutung betroffen waren und keinen Zugang zum Gesundheitssystem hatten. Die Pandemie verschärfte die bereits bestehenden Missstände eklatant: so stornierten zahlreiche Modemarken ihre Bestellungen bei ihren Zulieferbetrieben im Globalen Süden oder weigerten sich für bereits produzierte Waren zu zahlen. In weiterer Folge verloren tausende Arbeiter:innen ihren Arbeitsplatz. Arbeiter:innen weltweit sind von Lohndiebstahl betroffen, werden nicht ausreichend vor Corona geschützt und Proteste von Gewerkschaften werden mit Gewalt beantwortet.

Mit Inputs von:
Tina Rosenberger (NeSoVe)
Gertrude Klaffenböck (Clean Clothes Kampagne)

Datum & Uhrzeit: 31.5., 18:30
Ort: VHS Praterstern, Heinestraße 41, 1020 Wien, (Zugang zum Saal durch den Hof)

Anmeldung: office@nesove.at

PA: Katar: FIFA soll Millionen Dollar für ausgebeutete Arbeitsmigrant*innen zahlen

Preisgelder in Höhe von 440 Millionen Dollar warten bei der Fußball-WM in Katar auf die teilnehmenden Mannschaften. Entschädigungen in mindestens derselben Höhe soll die FIFA für Hunderttausende Arbeitsmigrant*innen bereitstellen, deren Menschenrechte im Zuge der Vorbereitungen auf die WM verletzt wurden, fordert Amnesty International in einem neuen Bericht sechs Monate vor Beginn der WM.

Wien/London, 19.05.2022 – In einem offenen Brief gemeinsam mit anderen Menschenrechtsorganisationen und Fan-Gruppen fordert Amnesty International den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino auf, gemeinsam mit Katar ein umfassendes Wiedergutmachungsprogramm aufzusetzen. Der Weltfussballverband und Katar müssen abgesehen von den Entschädigungszahlungen auch sicherstellen, dass sich diese Menschenrechtsverletzungen nicht wiederholen, weder in Katar noch bei zukünftigen Turnieren. Als Entschädigungssumme für die zahlreichen Menschenrechtsverstöße, die seit 2010 begangen wurden, soll die FIFA laut Forderung der Organisationen nicht weniger als den Betrag der Preisgelder dieser WM in Höhe von 440 Millionen Dollar bereitstellen.

„Nach internationalem Recht und dem Regelwerk der FIFA haben sowohl Katar als auch die FIFA jeweils die Pflicht und die Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und den Betroffenen Abhilfe bereitzustellen. Der von Amnesty International und anderen geforderte Wiedergutmachungsfonds ist angesichts des Ausmaßes der erlittenen Verstöße völlig gerechtfertigt und ist nur ein kleiner Teil der sechs Milliarden Dollar, die die FIFA mit dem Turnier einnehmen wird“, betont Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International, angesichts des heute veröffentlichten Berichts und offenen Briefs.

FIFA trägt Mitverantwortung an den Menschenrechtsverstößen in Katar

2010 hatte die FIFA Katar die Austragung der Weltmeisterschaft zugesprochen, ohne im Gegenzug auch nur die geringste Verbesserung des Arbeitsschutzes zu fordern. „Angesichts der Geschichte von Menschenrechtsverletzungen in Katar wusste die FIFA um die offensichtlichen Gefahren für die Arbeitnehmer*innen – oder hätte davon wissen müssen –, als sie dem Land den Zuschlag für das Turnier gab. Dennoch wurden in der Bewertung der katarischen Bewerbung die Arbeitnehmer*innen- und Menschenrechte mit keinem Wort erwähnt, und es wurden keine Bedingungen für den Schutz der Arbeitnehmer*innen gestellt“, kritisiert Callamard. „Die FIFA hat seitdem viel zu wenig getan, um derartige Gefahren zu auszuschließen oder zu mindern. Indem sie die Augen vor vorhersehbaren Menschenrechtsverletzungen verschlossen hat und sie nicht stoppte, hat sie unbestreitbar zu den Menschenrechtsverstößen gegen Arbeitsmigrant*innen beigetragen, die an Projekten im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft in Katar beteiligt waren.“

Entschädigungssumme könnte sogar noch höher sein

Nach Schätzungen von Amnesty International dürfte die Summe von 440 Millionen Dollar das Minimum sein, um eine Reihe von Entschädigungszahlungen zu decken und Initiativen zum Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte in der Zukunft zu unterstützen. Die Gesamtsumme für die Erstattung nicht gezahlter Löhne, die von Hunderttausenden von Arbeitnehmer*innen gezahlten erpresserischen Vermittlungsgebühren und die Entschädigung für Verletzungen und Todesfälle könnte auch höher ausfallen und sollte im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, der Internationalen Arbeitsorganisation und anderen ermittelt werden.

Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen nicht erfüllt

„Es mag zu spät sein, um das Leid vergangener Menschenrechtsverstöße zu lindern, aber die FIFA und Katar können und müssen handeln, um Wiedergutmachung zu leisten und weitere Verstöße zu verhindern. Die Entschädigung der Arbeiter*innen, die so viel für die Realisierung der WM 2022 getan haben, und die Ergreifung von Maßnahmen, die sicherstellen, dass solche Verstöße nie wieder vorkommen, könnten einen wichtigen Wendepunkt im Umgang der FIFA mit den Menschenrechten darstellen“, so Agnès Callamard.

Gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und ihren eigenen Vorschriften muss die FIFA Menschenrechtsverletzungen beseitigen, zu denen sie beigetragen hat. Diese Verantwortung sollte sich laut Amnesty nicht nur auf die Arbeitnehmer*innen erstrecken, die fußballspezifische Einrichtungen wie Stadien und Trainingsplätze, von der FIFA akkreditierte Hotels und das Übertragungszentrum bauen, sondern auch auf die für den Betrieb dieser Einrichtungen erforderlichen Dienstleistungen, inklusive Arbeitnehmer*innen, die am Bau und an der Instandhaltung der Verkehrs-, Unterkunfts- und sonstigen Infrastruktur beteiligt sind.

Auch der Staat Katar ist verpflichtet, für die Wiedergutmachung jeder Menschenrechtsverletzung in seinem Hoheitsgebiet zu sorgen, unabhängig davon, ob sie mit der Fußballweltmeisterschaft zusammenhängt oder nicht. Zwar wurden durch die Initiativen des Supreme Committee for Delivery and Legacy, die für die Planung und Durchführung der Weltmeisterschaft zuständigen katarischen Behörde, und das begrüßenswerte Arbeitsreformprogramm Katars einige Fortschritte erzielt, doch ihr begrenzter Geltungsbereich und ihre geringe Umsetzung haben dazu geführt, dass schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen fortbestehen und Arbeitsmigrant*innen nur eingeschränkt Zugang zu Rechtsmitteln haben, so die Analyse von Amnesty International. „Jahrelang wurde die Ausbeutung derer, die diese Weltmeisterschaft möglich gemacht haben, unter den Teppich gekehrt. Es ist an der Zeit, dass die FIFA und Katar gemeinsam an einem umfassenden Entschädigungsprogramm arbeiten, das die Arbeitnehmer*innen in den Mittelpunkt stellt“, fordert Agnès Callamard.

Hintergrund

Seit 2010 wurden Hunderttausende von Arbeitsmigrant*innen beim Bau der Stadien, Hotels, Verkehrsmittel und anderer Infrastrukturen, die für die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2022 erforderlich sind, Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitsmigrant*innen in Katar hat beispielsweise illegale Anwerbegebühren von durchschnittlich mehr als 1.300 US-Dollar gezahlt, um sich den Arbeitsplatz zu sichern. Bis vor zwei Jahren waren Arbeitsmigrant*innen in ihrer Möglichkeit eingeschränkt, den Arbeitsplatz zu wechseln oder das Land zu verlassen.

Seit 2018 hat Katar eine Reihe wichtiger arbeitsrechtlicher Reformen eingeführt, die die Rechte der Arbeitnehmer*innen verbessern sollen, doch aufgrund mangelnder Durchsetzung kommt es nach wie vor zu Verstößen. Verbesserungen für Beschäftigte an offiziellen FIFA-Standorten wie z. B. in Stadien wurden 2014 mit den Supreme Committee’s Worker Welfare Standards eingeführt, aber diese Standards werden nicht allgemein eingehalten und gelten nur für eine Minderheit der Hunderttausenden von Beschäftigten an WM-bezogenen Projekten. 2018 startete der Oberste Ausschuss eine Initiative, die u.a. eine Vereinbarung mit Auftragnehmer*innen auf offiziellen WM-Stätten zur Erstattung der Einstellungsgebühren von 48.000 Arbeitnehmer*innen umfasst, wiewohl dies wiederum nur eine Minderheit aller Arbeitnehmer*innen ist, die an für die WM wichtigen Projekten gearbeitet haben.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Mag. Eleonore Rudnay
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PA: Amnesty: Sexualisierte Gewalt an indigenen Frauen in den USA nimmt epidemische Ausmaße an

In den USA sind indigene Frauen in hohem Maße sexualisierter Gewalt ausgesetzt, ohne dass die Überlebenden eine Möglichkeit haben, Gerechtigkeit zu erlangen. Ein neuer Bericht von Amnesty International legt offen, wie die US-Regierung darin versagt, indigene Frauen vor Gewalt und Missbrauch zu schützen.

Wien/London/Washington, 17.05.2022 – Die US-Regierung verstößt weiterhin gegen ihre Verpflichtungen, die Menschenrechte indigener Frauen zu schützen. Das dokumentiert ein aktueller Bericht von Amnesty International, der heute veröffentlicht wurde. Danach hat die sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen sowohl in Alaska als auch im US-amerikanischen Kernland epidemische Ausmaße erreicht.

Der englischsprachige Bericht The Never-ending Maze: Continued failure to protect Indigenous women from sexual violence in the USA zeigt, dass die Politik der US-Regierung die Autorität indigener Selbstverwaltungsbehörden untergräbt, indigene Gesundheitsdienste und Strafverfolgungsbehörden chronisch unterfinanziert sind und die Rechtsprechung absichtlich kompliziert gestaltet ist. Rechtlich macht es einen großen Unterschied, ob eine Straftat auf einem Gebiet der indigenen Bevölkerung stattgefunden hat oder nicht und auch, ob die Täter*innen und/oder Opfer aus der indigenen Bevölkerung stammen oder nicht. Beides hat Auswirkungen auf die juristische Zuständigkeit, wie der Bericht deutlich herausarbeitet.

„Beschämendes Erbe von tief verwurzeltem Missbrauch und Verfolgung“

Sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen ist kein neues Phänomen. Seit der europäischen Kolonisierung bis heute sind indigene Frauen in hohem Maße von Gewalt betroffen. „Das Versagen der US-Regierung, indigene Frauen vor diesem Ausmaß sexualisierter Gewalt zu schützen, beruht auf einem beschämenden Erbe von tief verwurzelter Marginalisierung, Missbrauch und Verfolgung“, sagte Tarah Demant, Interimsdirektorin für programmatische Arbeit, Advocacy und Regierungsangelegenheiten bei Amnesty International USA. „Die indigenen Frauen können nicht länger auf Gerechtigkeit warten. Die US-Regierung muss die notwendigen Ressourcen und den politischen Willen mobilisieren, um dieses kaputte System zu reparieren.“

Für Opfer sexualisierter Gewalt ist es nahezu unmöglich, Gerechtigkeit zu erlangen. Bereits 2007 hatte Amnesty International USA in einem Bericht darauf hingewiesen, dass indigenen Frauen oftmals das Recht auf Gerechtigkeit und das Recht auf Freiheit vor Gewalt verwehrt werden. Auch 15 Jahre später haben vereinzelte Gegenmaßnahmen kaum etwas an der erschreckend hohen Rate sexualisierter Gewalt geändert.

Doppelt so hohe Rate an sexualisierter Gewalt als im nationalen Durchschnitt

Daten der US-Regierung belegen, dass mehr als die Hälfte der indigenen Frauen in Alaska und im US-Kernland sexualisierte Gewalt erlebt haben – das übertrifft den nationalen Durchschnitt um mehr als das Doppelte. Tatsächlich könnten die Zahlen der Fälle von sexualisierter Gewalt sogar noch höher liegen: da die US-Regierung keine angemessenen und einheitlichen Daten über Gewalttaten an indigenen Frauen erhebt, ist das nicht belegbar. So bleiben bei den Erhebungen oft relevante Faktoren unklar, beispielsweise die Frage, ob Betroffene und/oder Beschuldigte Angehörige einer staatlich anerkannten ethnischen Gruppe sind oder ob die Straftat auf dem Gebiet einer indigenen Bevölkerung begangen wurde. Die daraus resultierenden unklaren Zuständigkeiten und Unsicherheiten bei Polizei, Rechtsbeiständen und Gerichten gehen soweit, dass letztendlich niemand tätig wird und den Überlebenden sexualisierter Gewalt der Zugang zur Justiz verwehrt bleibt.

Unklare Zuständigkeiten führen zu Straflosigkeit der Täter*innen

Darüber hinaus wirkt sich die Geschichte der systematischen Diskriminierung und Voreingenommenheit gegenüber der indigenen Bevölkerung in den USA negativ auf das Vertrauensverhältnis zwischen den indigenen Gemeinschaften und den Strafverfolgungsbehörden aus. Viele Überlebende zeigen ihren Missbrauch gar nicht an. Außerdem sind angemessene und rechtzeitige gerichtsmedizinische Untersuchungen im Falle eines sexualisierten Übergriffs bei weitem nicht garantiert. So wird die zuständige Behörde des Indian Health Service durch die US-Regierung nicht ausreichend finanziert, und die Gesundheitseinrichtungen sind unterbesetzt.

Amnesty-Forderung: Indigene Gerichtsbarkeit muss wiederhergestellt werden

Amnesty International fordert die US-Regierung auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen zu beenden. Dazu gehört die vollständige Wiederherstellung der indigenen Gerichtsbarkeit über Verbrechen, die in den Gebieten der indigenen Bevölkerung begangen werden. Außerdem müssen die entsprechenden Bundesmittel aufgestockt werden, um sicherzustellen, dass Strafverfolgung und Gerichtsverfahren zu Gerechtigkeit führen. Die US-Regierung muss dafür sorgen, dass die indigenen Gemeinschaften über angemessene Mittel und Ressourcen verfügen, um die Strafverfolgung, die Gesundheitsversorgung und die Datenerhebung zu sexualisierter Gewalt gegen indigene Frauen sicherstellen zu können.

Zum Weiterlesen:
Protecting Native American Women and Ensuring Justice for Survivors (Statement, March 16, 2022)
Maze of Injustice: The failure to protect Indigenous women from sexual violence in the USA (Report, April 24, 2007)

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Study presentation and Panel Discussion: Ethiopia´s „Green Deal“: An African model for low carbon development?

Äthiopien hat sich schon lange vor der Europäischen Union zu einem Green Deal verpflichtet und will zu einem „grünen Pionier“ Afrikas werden.

Mahlet Eyassu hat die Hintergründe der staatlichen äthiopischen Climate Resilient Green Economy-Strategie untersucht. Ihre neue VIDC-Studie „Green Industrialisation in Ethiopia – Challenges and Potentials on the Road to a Net Zero Green Economy“ setzt die Auseinandersetzung des VIDC mit dem Thema grüne Industrialisierung und Strukturwandel in Afrika fort.

Was hat Äthiopien dazu motiviert und bietet diese Strategie einen gangbaren Weg zu einer künftigen klimafreundlichen afrikanischen Wirtschaft? Bei der Präsentation der neuen VIDC-Studie Green Industrialisation in Ethiopia – Challenges and Potentials on the Road to a Net Zero Green Economy diskutiert Autorin Mahlet Eyassu Melkie diese und weitere Fragen mit Valentine Chukwu und Nafkote Dabi.

Montag, 16. Mai 2022, 18.00 – 20.00 Uhr
Arbeiterkammer Wien, TGA Hörsaal, Plößlgasse 13, 1040 Wien, 4. Stock
Eine Anmeldung ist erforderlich: neuwirth@vidc.org
Sprache: Englisch

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STELLUNGNAHME: Afrikanische Entwicklungsbank soll Kinderrechte stärken

18 zivilgesellschaftlichen Organisationen rufen die Afrikanische Entwicklungsbank dazu auf, Kinder besser zu schützen und sie in den Entwicklungsprozess des Kontinents einzubeziehen. 

In einem Brief regt die AG Globale Verantwortung gemeinsam mit 18 zivilgesellschaftlichen Organisationen die Afrikanische Entwicklungsbank an, Maßnahmen zu setzen, um Kinderarbeit zu verhindern, und Kinder sowie Jugendliche gegen sexuelle Belästigung, Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.  

Die Afrikanische Entwicklungsbank finanziert Projekt mit dem Ziel, Armut zu verringern und Lebensbedingungen in Afrika zu verbessern. Dies schafft die Bank nur, wenn sie Kinder schützt und ihnen zugängliche und sichere Beteiligungsmöglichkeiten bietet. So sollen sie etwa bei der Planung von Umsiedlungen einbezogen werden. Außerdem regen wir an, dass Umsiedlungspläne bei unfreiwilliger Umsiedlung speziell die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen berücksichtigen, da in diesen Fällen ein erhöhtes Risiko für geschlechtsspezifische Gewalt besteht.

Wir rufen die Afrikanische Entwicklungsbank dazu auf, Kinderrechte zu schützen, zu stärken und eine Strategie zu beschließen, die mit der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und der Afrikanischen Charta der Rechte und des Wohlergehens des Kindes in Einklang steht. 

Link und Download
Afrikanische Entwicklungsbank: Public Consultation on AfDB Integrated Safeguards System
Zivilgesellschaftliche Stellungnahme (06.05.2022): AfDB Joint Submission Child Right_May2022 

Kommentar: ODA Zahlen 2021: nicht einmal eine halbe Partnerschaft für die globale, nachhaltige Entwicklung

Von Michael Obrovsky (ÖFSE). Rund 179 Mrd US$ an öffentlicher Entwicklungshilfe 2021 aller DAC-Geber sind laut OECD ein „ALLZEITHOCH“ – das ist aber weniger als die Hälfte der international zugesagten Leistungen. Die im SDG 17 angepeilte „globale Partnerschaft“ mit der Verpflichtung für die Hocheinkommensländer, 0,7% des BNE für öffentliche Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen, steckt in einer veritablen Beziehungskrise, da die Zusagen nicht einmal „halbherzig“ umgesetzt werden.

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PA: Neue Südwind-Studie zeigt dramatische soziale Auswirkungen der Klimakrise im Globalen Süden

Eingeschränkte Mobilität, fehlender Schutz und unfaire Handelspraktiken wirken existenzbedrohend für Millionen Menschen – Fallstudie “Beyond Panic?” beleuchtet vier von der Klimakrise besonders stark betroffene Länder und warnt vor dramatischen Folgen.

Wien, 5. Mai 2022. Im Rahmen der Südwind-Initiative Climate of Change untersuchte die Universität Bologna soziale Auswirkungen der Klimakrise in vier Ländern des Globalen Südens, die besonders stark von der Klimakrise betroffen sind – Senegal, Guatemala, Kambodscha und Kenia. In allen Ländern zeigten sich große Probleme bei der Anpassung an extremer werdende Bedingungen, wie etwa unvorhersehbares Wetter, intensivere Stürme, Dürren oder veränderte Meeresströmungen.

Der Handlungsspielraum wird zusätzlich durch wirtschaftspolitische Faktoren massiv beschränkt, von hoher Verschuldung durch Mikrokredite über Land Grabbing durch ausländische Investor*innen bis hin zu Wasserentnahme für Monokulturen. „Die Klimakrise ist ein mächtiger Multiplikator für bestehende Probleme in Ländern des Globalen Südens. Gefährdungs- und Diskriminierungsfaktoren, etwa aufgrund von Alter, Geschlecht, Einkommen oder Herkunft, werden zunehmend verschärft“, erklärt Angelika Derfler, Südwind-Sprecherin für Klimagerechtigkeit. Das im Vorjahr verabschiedete von den Vereinten Nationen verkündete Menschenrecht auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wird in keinem der vier untersuchten Länder eingehalten. „Es braucht dringend eine Trendwende in Wirtschaft und Politik, hin zu einem System, in dem das menschliche Wohl und planetare Belastungsgrenzen respektiert werden“, so Derfler.

Trotz unterschiedlicher Voraussetzungen, zeigt sich in allen vier Ländern eine enorme Gefährdung der Bevölkerung durch fehlende Anpassungs- und Schutzmöglichkeiten. Ein wirtschaftspolitisches Machtgefälle zugunsten der reichen Länder verschärft die Situation zusätzlich. „Die Frage der Klimagerechtigkeit muss endlich auch in der europäischen und österreichischen Außen-, Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik einen größeren Stellenwert einnehmen. Ausbeuterische Wirtschaftspraktiken auf Kosten der Menschen im Globalen Süden müssen endlich ein Ende haben“, sagt Angelika Derfler. Die Menschenrechtsorganisation Südwind fordert daher von der Österreichischen Bundesregierung vollen Einsatz auf allen Ebenen für genügend Mittel für Anpassungsmaßnahmen sowie zur Kompensation von Schäden und Verlusten. Außerdem braucht es einen Know-How-Transfer und einen strengen Rechtsrahmen, einerseits gegen ausbeuterische Wirtschaftspraktiken und Arbeitsbedingungen zum Vorteil reicher Länder oder internationaler Konzerne und andererseits zum Schutz von Menschen und Menschenrechten.

Der Einfluss der Klimakrise auf Migrationsbewegungen ist laut der Studie je nach Land unterschiedlich ausgeprägt. Für die Entscheidung zu migrieren spielen demnach meist mehrere Faktoren eine Rolle. Die Klimakrise wirkt mit bereits bestehenden Ursachen und traditionellen Migrationsbewegungen zusammen. In den meisten Fällen sind Migrationsbewegungen innerhalb des Landes oder in die Nachbarländer zu beobachten. Nur ein geringer Teil migriert in den Globalen Norden.

Fallbeispiel Senegal: Dürre und Erosion treffen auf Müllimporte und Ocean Grabbing
Besonders eindrücklich zeigte sich der Zusammenhang zwischen Wirtschaft und Klimakrise am Beispiel Senegal: Etwa 65 Prozent der Bevölkerung lebt an der Küste. Der jährliche Anstieg des Meeresspiegels liegt bei 3,5 bis 4 Millimeter. Gerade für die Bevölkerung der Küstenstädte St. Louis und Dakar ist Erosion ein enormer Gefährdungsfaktor. Im Zuge der Recherche gaben Interviewpartner an, dass sie mitansehen mussten, wie ihre Häuser im Meer versanken.

Im Landesinneren wiederum führen vermehrte Dürren zu weitreichenden Einbußen in der Landwirtschaft. Dies befördert die rasante Urbanisierung und eine Überforderung der städtischen Infrastruktur. Die daraus resultierenden Müllentsorgungsprobleme werden erheblich verschärft durch Müllimporte aus Europa. Etwa 70 Prozent der Feststoffabfälle werden in nicht genehmigten Mülldeponien entsorgt.

Etwa jede*r fünfte Arbeitnehmer*in ist im Fischereisektor beschäftigt. Zum Zeitpunkt der Recherchen 2021 bleiben die Fische aufgrund veränderter Meeresströmungen, Verschmutzung und Artenverlust fast gänzlich aus. Hinzu kommt das so genannte „Ocean Grabbing“: Mithilfe neuer rechtlicher Rahmenbedingungen wurden Zugang, Nutzung und Kontrolle von Fischereiressourcen in Küstengebieten von europäischen Unternehmen zum eigenen Vorteil neu verteilt. Zugunsten der industriellen Fischerei wird der lokalen Bevölkerung die Lebensgrundlage entzogen.

Download: Ergebnisübersicht des Fallstudienberichts (6 Seiten, Deutsch, PDF)

Download: Fallstudienbericht: Senegal Guatemala, Kambodscha, Kenia. Kurzfassung (42 Seiten, Deutsch, PDF)

Download: Gesamtstudie:  „Beyond Panic? – Exploring Climate Mobilities in Senegal, Guatemala, Cambodia and Kenya“ von der Universität Bologna, im Auftrag der Initiative Climate Of Change (186 Seiten, Englisch, PDF)

Bild- und Videomaterial aus allen Untersuchungsländern – honorarfreie Verwendung unter Angabe des Copyrights

Rückfragehinweis:

Silvia Haselhuhn, M.A.
Südwind Pressesprecherin
Mail: silvia.haselhuhn@suedwind.at
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Veranstaltungshinweis: Afrika Filmtage in Salzburg

Vom 10. bis 12. Mai 2022 finden die Afrika-Filmtage im Salzburger Filmkulturzentrum Das Kino statt. Mit Filmen aus Algerien, Äthiopien, Kenia, Somalia und dem Sudan soll ein Kontrapunkt zur wenig differenzierten Wahrnehmung unseres Nachbarkontinents gesetzt werden. 

„In unseren westlichen Köpfen findet sich meist ein sehr einseitiges Afrika-Bild“, sagt Elke Giacomozzi, Geschäftsführerin des Afro-Asiatischen Instituts in Salzburg. „Auf der einen Seite sind unsere Vorstellungen geprägt von Armut, Hunger, Perspektivlosigkeit, instabilen Demokratien und Flüchtlingsströmen. Auf der anderen Seite haben sich Bilder von verklärten Urlaubserlebnissen manifestiert. Mit den Filmen von afrikanischen Filmschaffenden wollen wir einen Blick auf die Lebensrealität in afrikanischen Ländern aus afrikanischer Perspektive ermöglichen.“ 

Die Berücksichtigung der afrikanischen Perspektive hat auch bei der Auswahl der Filme eine große Rolle gespielt: Für die Programmgestaltung wurden Expert*innen für das afrikanische Kino ebenso miteinbezogen wie Vertreter*innen der afrikanischen Diaspora in Österreich. Ein Rahmenprogramm mit diversen Filmgesprächen und Begegnungsmöglichkeiten soll eine vertiefende Auseinandersetzung mit den einzelnen Produktionen und ihren Herkunftsländern ermöglichen. 

Fünf Filme, fünf Länder 
Eröffnet werden die Afrika-Filmtage am Dienstag, 10. Mai, um 19:30 Uhr mit dem berührenden Film „Supa Modo“ aus Kenia. In der 74-minütigen Produktion von Regisseur Likarion Wainaina erfüllt sich für ein neunjähriges und unheilbar krankes Mädchen der Traum, eine Superheldin zu sein. Vor der Ausstrahlung wird die Filmexpertin Aylin Basaran vom Institut für Zeitgeschichte der Universität Wien einen kurzen Einblick in das kenianische Filmschaffen geben. 

Am Mittwoch, 11. Mai, stehen „Fig Tree“ aus Äthiopien und „Papicha“ aus Algerien auf dem Programm. Die Handlung von „Fig Tree“ spielt im Jahr 1989 und folgt dem Erwachsenwerden einer Teenagerin im äthiopischen Bürgerkrieg. Nach dem Film wird ein Online-Interview mit Regisseurin Aälam-Warge Davidian und Hauptdarstellerin Betalehem Asmamawe gezeigt, das der Kulturanthropologe Till Simons geführt hat. „Papicha“ als zweiter Film des Tages erzählt vom Mut einer jungen Modeschülerin im Algerien der 1990er-Jahre. In einem zunehmend repressiven Regime wagt sie es, eine Modeschau zu organisieren. „Papicha“ wurde von Algerien zu den Oscars 2020 für den besten internationalen Film ins Rennen geschickt. In Algerien selbst wurde der Film allerdings verboten. 

Am Donnerstag, 12. Mai, folgen „Life on the Horn“ aus Somalia und „Talking About Trees“ aus dem Sudan. Der Kurzfilm „Life on the Horn“ erzählt vom Leben an der somalischen Küste, deren Umwelt in Folge des Tsunami von 2004 mit Giftmüll verseucht wurde. Im Anschluss an die Filmvorführung wird Regisseur Mo Harawe für Fragen des Publikums zur Verfügung stehen. Den Abschluss der Afrika-Filmtage bildet „Talking About Trees“. Die Produktion begleitet vier ältere Filmfreunde bei ihrem Versuch, in der Stadt Omdurman ein Freiluftkino wiederzubeleben. 

Ausführliche Filmbeschreibungen und das gesamte Rahmenprogramm sind auf der Website www.afrikafilmtage.at abrufbar. Für „Supa Modo“ und „Papicha“ werden auch Schulvorstellungen angeboten. 

Nächste Ausgabe ist für 2024 geplant 
Die Afrika-Filmtage werden vom Afro-Asiatischen Institut in Salzburg, von der Nachrichtenagentur afrika.info und dem Salzburger Filmkulturzentrum Das Kino veranstaltet. Das Programm wird gefördert durch die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit, das Land Salzburg, die Stadt Salzburg, die Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, die Katholische Frauenbewegung Österreichs und die Erzdiözese Salzburg. Kooperationspartner*innen sind Südwind Salzburg, SEI SO FREI und die EZA Fairer Handel GmbH.  

Die Veranstalter*innen planen, die Afrika-Filmtage in Salzburg zu einer fixen Einrichtung werden zu lassen. „Afrika-Filmtage in Salzburg gab es bereits in den Jahren 1984, 1996 und 2004 – es blieb allerdings bei einzelnen Schwerpunkten“, erklärt Sigrid Gruber vom Salzburger Filmkulturzentrum Das Kino. „Nun sollen die Afrika-Filmtage aber regelmäßig stattfinden, die nächste Ausgabe ist für 2024 geplant.“ 

Presseinfos & Pressekarten
Sigrid Gruber
presse@daskino.at
Link zum Presseordner: https://fb.me/e/2al6sNrQ5
Website: www.afrikafilmtage.at