Archiv der Kategorie: Wirtschaft

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PA: Internationales Abkommen für die Weltmeere in Aussicht

Von der breiten Öffentlichkeit fast unbemerkt verhandeln seit 2018 Mitglieder der Vereinten Nationen ein neues rechtlich bindendes Abkommen zu Schutz und nachhaltiger Nutzung der Meeresbiodiversität in internationalen Gewässern. Nach insgesamt fünf Verhandlungsrunden und einer langen Covid-Unterbrechung, soll ein aktuelles Treffen in New York City vom 15. bis 26. August 2022 das letzte sein.

Die Politikwissenschafterin Alice Vadrot von der Uni Wien, deren Forschungsgruppe die Verhandlungen in vor Ort beobachtet, bekräftigt in einer aktuellen Presseaussendung von Diskurs. Das Wissenschaftsnetz, dass eine Einigung zwischen Staaten aufgrund unterschiedlich gelagerter Interessen schwierig sein wird und auch ein ambitionierter Vertrag den Erhalt der marinen Biodiversität nur dann gewährleisten kann, wenn eine umfassende gesellschaftliche Transformation stattfindet.

Den dramatischen Rückgang der marinen Biodiversität aufhalten

Der Mensch hat bereits 40% der Meeresoberfläche verändert, „tote Zonen“ im Meer geschaffen und den Bestand an lebenden Korallen in den letzten 150 Jahren fast halbiert.[2] Der Klimawandel, die Versauerung der Ozeane und Sauerstoffarmut bilden ein tödliches Trio, das sich unter bestimmen Bedingungen besonders drastisch auf Meereslebewesen und Organsimen auswirken kann.[3] Trotz zunehmender wissenschaftlicher Fakten über den Zustand der marinen Biodiversität, sind nur 7,44% der Ozeane geschützt.[4] Das neue Meeresabkommen sieht vor, diesem Missstand mit einer Ausweitung von Meeresschutzgebieten in der hohen See und verbindlichen Umweltverträglichkeitsprüfungen zu begegnen. „Ob sich die Staatengemeinschaft auf einen Vertragstext einigen kann, hängt davon ab, ob es ihnen gelingen wird, die tiefen Gräben zwischen den Interessen des globalen Südens und Nordens in der Frage nach der gerechten Verteilung von marinen Ressourcen zu überwinden. Noch ist nicht klar, ob die Verhandlungen in New York überhaupt zu einem Ergebnis führen oder eine 6. Verhandlungsrunde nötig sein wird“, so Vadrot, die den Prozess hin zu einem internationalen Abkommen zum Schutz mariner Biodiversität seit 2018 mit ihrem Team im Rahmen eines vom Europäischen Forschungsrat finanzierten Projekts beforscht.[5]

„Paper-Parks“ verhindern und schädliche Aktivitäten besser kontrollieren

Ein wichtiger Punkt des zukünftigen Vertrags ist das Kapitel zu Meeresschutzgebieten auf hoher See. „Hier ist es wichtig, dass die Etablierung von Meeresschutzgebieten in Zukunft nach wissenschaftlichen Kriterien und bestenfalls unter Einbezug eines wissenschaftlichen Beirats erfolgt“, so Ina Tessnow von Wysocki, Doktorandin im genannten Projekt. Nur unter diesen Bedingungen könne garantiert werden, dass solche Gebiete in Zukunft nicht als politische Instrumente dienen. „Für die Identifikation von Gebieten sollte das Vorsorgeprinzip gelten, welches besagt, dass auch im Falle von unvollständigen Informationen, denkbaren Umweltbelastungen vorgebeugt werden soll“, so Tessnow-von Wysocki weiter. Darüber hinaus sei es wichtig, konkrete Kontroll- und Verwaltungsschritte zu definieren, damit sogenannte „Paper Parks“, die lediglich auf dem Papier existieren, verhindert werden können.

Umweltverträglichkeitsprüfungen sollen neuen Aktivitäten auf den Weltmeeren vorangehen, sowie bereits laufende Aktivitäten hinsichtlich ihrer Auswirkungen auf die Umwelt evaluieren. Das neue Instrument soll bereits existierende Vorschriften im Rahmen der UN-Seerechtskonvention weiter konkretisieren. Ein Großteil der Staaten der Vereinten Nationen ist sich einig: Der Prozess der Umweltverträglichkeitsprüfungen für Aktivitäten in internationalen Gewässern sollte durch eine internationale Behörde geregelt sein, welche umweltschädigende Aktivitäten überwacht. Welche Aktivitäten davon in Zukunft betroffen sein könnten, ist noch unklar. Staaten scheuen sich davor, eine Liste mit Aktivitäten in den Vertragstext aufzunehmen und die Kontrolle an eine internationale Behörde abzugeben“, so Vadrot „Wenn die Bewertung und finale Entscheidung über solche Aktivitäten ausschließlich beim Staat liegt, der die Aktivität ursprünglich vorgeschlagen hatte, würde sich wenig ändern. Interessenskonflikte, die ohnehin bereits den internationalen Meeresschutz erschweren, könnten dadurch sogar noch verschärft werden. Eine internationale Behörde, die die Durchführung und Bewertung von Umweltverträglichkeitsprüfungen überwacht, könnte dem entgegenwirken“, gibt Arne Langlet, ebenfalls Doktorand im MARIPOLDATA Projekt, zu bedenken.

Die Kluft zwischen globalem Norden und Süden schließen

Weitere Kernpunkte des zukünftigen Abkommens sind die Verhandlung der Bedingungen für die kommerzielle Nutzung mariner genetischer Ressourcen sowie der Kapazitätsaufbau und Zurverfügungstellung von Meerestechnologie. „In diesem Kapitel herrscht vermutlich die größte Uneinigkeit zwischen Industrie- und Entwicklungsnationen. Hier müssen Staaten deutliche Schritte aufeinander zugehen, um einen Kompromiss zu finden. Dabei gilt es, eine Balance zu finden zwischen den verschiedenen Interessen: auf der einen Seite die Forschung mit marinen genetischen Ressourcen nicht zu aufwendig und bürokratisch zu machen und, auf der anderen Seite, einen fairen Verteilungsmechanismus zu finden, sodass auch Entwicklungsländer von solcher Forschung profitieren können“, so Vadrot. Eine Aussicht wäre es, die Idee eines „Flatrate“-Ansatzes zu verfolgen, der im Umfeld des letzten Treffens der Biodiversitätskonvention in Nairobi und der UN-Ozeankonferenz in Lissabon aufkam.[6] „Nach diesem Ansatz würden Industrienationen einen fixen Betrag pro Jahr in einen Entwicklungsfond einzahlen, um unbegrenzten Zugang und das Recht auf die Nutzung dieser Ressourcen zu erhalten“, so Langlet.

Konkurrenz zwischen Internationalen Organisationen vermeiden und Kooperation fördern

Es gibt bereits internationale Behörden, die sich um verschiedene Aspekte der Regulierung der Meere und ihrer Ressourcen kümmern. Unter anderem die Seebodenbehörde, verschiedene Fischereiabkommen und die Schifffahrtsorganisation. Aus politikwissenschaftlicher Sicht bestehe die Gefahr, dass sich Kompetenzen überschneiden und Staaten diese Überschneidungen ausnutzen und internationale Organisationen gegeneinander ausspielen: „Der neue Vertrag der Hohen See soll Synergien zwischen Organisationen identifizieren und Kooperationen stärken. Allerdings zeigen unsere Analysen des Vertragstextes, dass die Paragrafen, die die Grundlage für Kooperationen legen sollten, stark ausgedünnt wurden und immer weniger Organisationen namentlich genannt werden. Dadurch besteht mehr Interpretationsspielraum und das Risiko, dass Staaten diese Undeutlichkeit ausnutzen könnten“, gibt Langlet zu bedenken.

Den Ozean als Ganzes schützen und marine Biodiversität als Allgemeingut erhalten

Ein Grundproblem des internationalen Meeresschutzes ist die Aufteilung der Meere in verschiedene Rechtszonen sowie die Fragmentierung von Regelwerken entlang einzelner Sektoren und Regionen. „Aus wissenschaftlicher Sicht und in Anbetracht der Erkenntnis, dass marine Ökosysteme durch „ökologische Konnektivität“[7](Vernetzung) miteinander verbunden sind, müsste ein ganzheitlicher Ansatz entwickelt werden, damit marine Biodiversität für zukünftige Generationen als Allgemeingut erhalten werden kann.[8] Das neue Abkommen könnte hier die Richtung vorgeben, z.B. durch die Einführung von verbundenen Meeresschutzgebieten, ambitioniertere Umweltverträglichkeitsprüfungen und Berücksichtigung von Auswirkungen über die von Menschenhand gezogenen Grenzen in der Hohen See hinweg“, so Tessnow-von Wysocki.

Abschließend spricht sich Vadrot dafür aus, die Umsetzung des Vertrags im Blick zu behalten und frühzeitig den Grundstein für einen erfolgreiche Durchsetzung zu legen. Voraussetzungen dafür seien, unter anderem, einen wissenschaftlichen Beirat mit klaren Aufgaben und eine internationale Behörde mit genügend Kompetenzen zur Durchsetzung und Kontrolle der neuen Regelungen zu schaffen. „Ein neues Abkommen für die Weltmeere hätte enorme Symbolwirkung und das Potential den Meeresschutz neu zu ordnen. Bleiben die großen Sprünge und ein klares Bekenntnis zu transformativem Wandel aus, ist auch ein Vertragsabschluss nur ein Tropfen auf den heißen Stein, wenn es darum geht, der ökologischen Krise zu begegnen“, schließt Vadrot.

Aktuelles von den Verhandlungen:

MARIPOLDATA BLOG: https://www.maripoldata.eu/blog/

Für Rückfragen:
Danyal Maneka
Diskurs. Das Wissenschaftsnetz
+43 650 30 11 273

maneka@diskurs-wissenschaftsnetz.at
https://diskurs-wissenschaftsnetz.at/

Dr. Alexander Behr
Diskurs. Das Wissenschaftsnetz
+43 650 34 38 37 8

office@diskurs-wissenschaftsnetz.at
https://diskurs-wissenschaftsnetz.at/

PA: ADA: 579 Projekte und Programme wurden 2021 umgesetzt

Die Austrian Development Agency (ADA), die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, veröffentlicht den Geschäftsbericht 2021.

Wien, 21. Juli 2022 – Der Geschäftsbericht der Austrian Development Agency (ADA), der Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit wurde veröffentlicht und veranschaulicht anhand von vielen Projektbeispielen, was die ADA mit ihren Partnern in den Schwerpunktländern der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit 2021 bewirken konnte.

Der ADA-Geschäftsbericht 2021 ist online hier abrufbar.

Auch das vergangene Jahr stellte die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit wieder vor große Herausforderungen und war besonders von den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie geprägt. Diese führte weltweit zu einer Verschärfung der Armut und Ungleichheit und hat die Lebensbedingungen vieler Menschen insbesondere in den Ländern des Globalen Südens verschlechtert. Weiters haben politische Instabilität, Nahrungsmittelunsicherheit sowie Dürren und Überschwemmungen als Folgen des Klimawandels mehr Menschen in die Flucht beziehungsweise Migration getrieben. Bewaffnete Konflikte haben in zahlreichen Ländern bereits Erreichtes wieder zunichte gemacht.

Gemeinsam gegen die Pandemie
Zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie unterstützte die ADA die COVAX-Initiative mit 7,5 Millionen Euro. Im Rahmen dieser Initiative wurden über die Weltgesundheitsorganisation (WHO) bis Ende Dezember 2021 933 Millionen Impfstoffdosen gegen COVID-19 an 92 Länder mit schlechter Einkommens- und Gesundheitsversorgungssituation geliefert, darunter acht Schwerpunktländer der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit.

Hunger aktiv bekämpfen
Weiters konnte die ADA auf humanitäre Krisen und Konflikte mit hoher Flexibilität reagieren und 2021 56,34 Millionen Euro aus dem Auslandskatastrophenfonds abwickeln. Im Kampf gegen den weltweiten Hunger kamen davon 4,6 Millionen Euro dem Welternährungsprogramm der Vereinten Nationen (WFP) zugute.

Umwelt- und Klimaschutz im Fokus
Die thematischen Schwerpunkte sind auch weiterhin der Kampf gegen Armut und Hunger, Friedensförderung sowie Umwelt- und Klimaschutz.
„Im Sinne der Agenda 2030 war und ist unser oberstes Ziel, ökologisch verantwortungsvoll zu handeln und die nachhaltige Entwicklung in unseren Schwerpunktländern zu fördern. Wir unterstützen und begleiten daher Entwicklungsprogramme mit einem klaren Umwelt- und Klimaschutzfokus und setzen auch entsprechende Projekte der Europäischen Kommission um“, so ADA-Geschäftsführer, Dr. Friedrich Stift.

Erfolgreich Brücken bauen
Der ADA Geschäftsbericht 2021 zeigt anhand von zahlreichen Projektbeispielen, was die ADA im vergangenen Jahr mit der Unterstützung aller Partner der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, insbesondere den zivilgesellschaftlichen Organisationen, öffentlichen und wissenschaftlichen Einrichtungen, den Unternehmen und all jenen, die vor Ort und auch in Österreich die Projekte und Programme der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit umsetzen, erreicht hat.
Insgesamt hat die ADA 2021 579 Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von knapp 644 Millionen Euro umgesetzt.

„Die Erfolge, die wir als Österreichische Entwicklungszusammenarbeit gemeinsam mit unseren Partnern erreicht haben, bestätigen uns auf unserem Weg, bessere Lebensbedingungen für die Menschen in unseren Partnerländern Realität werden zu lassen“, so Stift.

Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von über 640 Millionen Euro um.

>> Foto-Link zum Fotoalbum

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Mag. (FH) Dagmar Achter
Fachreferentin Öffentlichkeitsarbeit
Tel.: +43 (0)1 90399-2413
Mobil: +43 (0) 676/839 03 413
dagmar.achter@ada.gv.at
 www.entwicklung.at

Recherchehinweis: SDG 7 – Bezahlbare und Saubere Energie

Infos und Input rund um SDG 7 – Bezahlbare und Saubere Energie

Durch den Ukraine-Krieg und die Teuerung ist Energie eines der wichtigsten Themen derzeit. Und die aktuellen Entwicklungen wirbeln einige andere Aspekte gehörig durcheinander: Erneuerbaure Energien sind – Stichwort Klimakrise und -aktivismus, seit Jahren ein Dauerbrenner.

SDG 7 betont, dass man Energie global und nachhaltig angehen muss.

SDG 7 im Detail

7.1 Bis 2030 den allgemeinen Zugang zu bezahlbaren, verlässlichen und modernen Energiedienstleistungen sichern

7.2 Bis 2030 den Anteil erneuerbarer Energie am globalen Energiemix deutlich erhöhen

7.3 Bis 2030 die weltweite Steigerungsrate der Energieeffizienz verdoppeln

7.a Bis 2030 die internationale Zusammenarbeit verstärken, um den Zugang zur Forschung und Technologie im Bereich saubere Energie, namentlich erneuerbare Energie, Energieeffizienz sowie fortschrittliche und saubere Technologien für fossile Brennstoffe, zu erleichtern, und Investitionen in die Energieinfrastruktur und saubere Energietechnologien fördern

7.b Bis 2030 die Infrastruktur ausbauen und die Technologie modernisieren, um in den Entwicklungsländern und insbesondere in den am wenigsten entwickelten Ländern, den kleinen Inselentwicklungsländern und den Binnenentwicklungsländern im Einklang mit ihren jeweiligen Unterstützungsprogrammen moderne und nachhaltige Energiedienstleistungen für alle bereitzustellen

Zum vollständigen Resolutionstext in deutscher Übertragung

Aspekte & Fragestellungen rund um SDG 7

  • Wie sollen in Anbetracht der mehrfachen Krisen SDG 7 erreicht werden?

  • Wie kann auf den „Gas-Krieg“ im Zuge der russischen Invasion in der Ukraine reagiert werden?

  • Wieviel Schaden in Sachen Erneuerbare Energien und SDG 7 werden kurzfristige Suchen nach Erdgas-Alternativen anrichten bzw. wie stark verzögern sie den Umstieg auf Erneuerbare Technologien?

  • Welche Strategien fahren europäische Länder dabei, wer setzt umso mehr auf Erneuerbare Energien, wer weniger als davor?

  • Alternative Globaler Süden: Welche Rolle können Energie-liefernde Staaten etwa aus Afrika nun spielen – welches Potential gibt es, wie schnell ist das abrufbar, und – wiederum – wie schaut es mit dem Faktor SDG 7 aus?

  • Kritik aus dem Globalen Süden: Es gibt Äußerungen, die der EU bzw. europäischen Staaten im Zuge der Situation eine neokolonialistische Haltung vorwerfen – es ginge dem Norden jetzt nur darum, sich selbst möglichst gut mit Energie zu versorgen, auf Kosten z.B. afrikanischer Länder.

  • Viel Österreich-Bezug: Inwieweit wird die Rolle von Atomenergie auf der Ebene der EU nun gestärkt?

  • Klimabewegung: Welche Rolle nimmt sie nun ein in Bezug auf das Thema bzw. SDG 7 – und wird sie weniger beachtet als vor der russischen Invasion und der Gaskrise?

  • International gesehen spielt der gesamte Themenkomplex für Österreich bei der Entwicklungszusammenarbeit eine wichtige Rolle. Projekte der Austrian Development Agency (ADA) widmet sich Energieaspekten in den Schwerpunktländern der EZA und in anderen Regionen des Globalen Südens.

  • Desertec, mit dem in der Sahara im großem Maßstab für Europa Strom gewonnen werden soll?

Weiterführendes & Ansprechpersonen

Infos rund um die Umsetzung der SDGs in Österreich (zivilgesellschaftliche Initiative):
SDG Watch Austria

Verantwortlich für das EAG-Gesetzespaket ist das Bundesministerium für Umwelt & Energie

Kritische Einschätzungen zur Energie-Situation hierzulande etwa von:

Assoz. Prof. Mag. Dr. Reinhard Steurer (BOKU Wien): „Wir machen uns etwas vor“

Mag. Dr. Renate Christ (ehem. Generalsekretärin des IPCC): „Wir brauchen ein Gesamtkonzept“

Interessensvertretungen:

Der Österreichische Biomasseverband bezieht laufend zur Energiepolitik Stellung.

Erneuerbare Energie Österreich
www.erneuerbare-energie.at

IG Windkraft
igwindkraft.at
Kontakt Presse
Mag. Martin Jaksch-Fliegenschnee
+43(0)660-20-50-755
m.fliegenschnee@igwindkraft.at

Thema Globaler Süden:

„Wir wollen euer Geld für fossile Energien nicht“, sagt etwa Ina-Maria Shikongo, sie Klima-Aktivistin und und lebt in Namibia:

Mehrere NGOs haben gute Kontakte zu Klimaaktivist*innen aus dem Globalen Süden. Die ISJE vermittelt gerne auf Rückfrage: office@isje.at

Das panafrikanische Medium „The Continent“ veröffentlichte in der Ausgabe 90 einen Plan, wie Afrika in Sachen Energie innerhalb einer kurzen Zeitspanne einen Sprung nach vorne machen könnte: Electricity for all. In eight years.

Was bedeutet der Ukraine-Krieg für Afrika? Darüber spricht in diesem Podcast die Korrespondentin Bettina Rühl.

Martin Sturmer von afrika.info, siehe auch: 
Holzkohle gefährdet Zukunft der Wälder | afrika.info

Ein Beitrag des paneuropäischen Mediennetzwerkes Euractiv fasst zusammen, welche Chancen Afrika und Europa nun beim Gas in einer verstärkten wirtschaftlichen Kooperation sehen.

Für Umwelt und Energiethemen in Bezug auf den Krieg in der Ukraine ist Angelina Davydova eine spannende Ansprechpartnerin.

Interessante Firma: Windkraft Simonsfeld spielt im Konzert der großen Windstromproduzenten mit, das Unternehmen von Vorstand Martin Steininger setzt auf Verantwortung und Nachhaltigkeit.

Beispiele für Projekte der Austrian Development Agency:

  1. Soltrain – solarthermische Ausbildung im südlichen Afrika (SADC-Raum): Mit Sonnenenergie in die Zukunft, etwa in Namibia.

2. Unterstützung für das Globale Netzwerk Regionaler Energiezentren (Global Network of Regional Sustainable Energy Centres, GN-SEC):

Seit 2010 baut die Organisation der Vereinten Nationen für industrielle Entwicklung (UNIDO) das Globale Netzwerk für regionale nachhaltige Energiezentren auf. Dabei arbeitet sie eng mit Wirtschaftsgemeinschaften in Entwicklungsländern zusammen.

Die Kompetenzzentren für erneuerbare Energien und Energieeffizienz setzen wichtige Impulse für gesellschaftliche Veränderungsprozesse in Richtung nachhaltige Energielösungen und Klimaneutralität. Mittlerweile umfasst das Netzwerk acht Zentren: in Afrika (Ägypten, Kap Verde, Namibia, Uganda), im pazifischen Raum (Tonga), in der Karibik (Barbados), in Zentralamerika (El Salvador) und in der Region Himalaya-Hindukusch (Nepal).

Die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit war federführend an der Entstehung der Zentren beteiligt. Heute haben sie zahlreiche internationale Partner, etwa die Europäische Union, die Weltbank und verschiedene bilaterale Entwicklungsagenturen.

Aktuelles Interview mit Martin Lugmayr (UNIDO) zum Thema. Kontakt von Martin Lugmayr auf Anfrage!

Weiteren Einblick in ADA-Projekte im Bereich Erneuerbare Energie gibt es hier und hier.

Infos & Kontakte zu Projekten der österreichischen EZA liefert die Pressestelle der Austrian Development Agency:
entwicklung.at/mediathek/presse

Dr. Daniel Ayuk Mbi Egbe von der Johannes Kepler Uni Linz ist Experte für Solarenergie und Koordinator von ANSOLE, African Network for Solar Energy

 

Veranstaltungseinladung: Hintergrundgespräch mit Expert*innen aus Bangladesch und Pakistan zu Arbeitsbedingungen in Leder- und Schuh-Lieferketten

Südwind lädt am Donnerstag, 23. Juni, zum Gespräch mit Mahmudul Hasan Khan (Bangladesh Labour Foundation) und Farhat Parveen (NOW Communities, Pakistan), ins Wiener Café Westend.

Die Produktion von Handtaschen, Schuhen und anderen Lederwaren in Ländern wie Indien, Bangladesch und Pakistan ist geprägt von der Missachtung von Arbeitsrechten, einem verantwortungslosen Umgang mit Chemikalien und extrem niedrigen Löhnen. Ein neuer Berichtderösterreichischen Menschenrechtsorganisation Südwind zeigt große Mängel seitens europäischer Schuh- und Lederunternehmen beim Menschenrechtsschutz entlang ihrer globaler Lieferketten: Das Risikomanagement weist große Lücken auf und Maßnahmen für Gewerkschaftsfreiheit, existenzsichernde Löhne und nachhaltige Einkaufspraktiken sind fehlerhaft. Fünf von zehn Unternehmen verweigerten jegliche Auskunft.

Welche Auswirkungen haben diese Nachlässigkeiten in der Arbeitspraxis? Wie sehen die Arbeitsbedingungen in den Textil- und Lederfabriken für den europäischen Markt im Detail aus? Welche Maßnahmen könnten die Sicherheit für Arbeiter*innen in Bangladesch und Pakistan erhöhen? Diese und weitere Fragen diskutieren die beiden Arbeitsrechtsexpert*innen Mahmudul Hasan Khan (Bangladesh Labour Foundation) und Farhat Parveen (National Organization for Working Communities, Pakistan) bei einem Hintergrundgespräch in Wien.

                                             
Wann: Donnerstag, 23. Juni 2022 um 9 Uhr
Wo: Café Westend, Mariahilfer Straße 128, 1070 Wien

Gesprächspartner*innen:

  • Gertrude Klaffenböck, Südwind-Expertin für Lieferketten
  • Farhat Parveen, Executive Director, NOW Communities
  • Mahmudul Hasan Khan, Deputy Director, Bangladesh Labour Foundation

Wir bitten höflich um Anmeldung. Das Pressegespräch findet auf Englisch statt.

Anmeldung und Rückfragen:
Silvia Haselhuhn, M.A.
Südwind Pressesprecherin
Silvia.haselhuhn@suedwind.at
Mob.: 0680 15 830 16

PA: Intransparenz und Unwille beim Menschenrechtsschutz in der Schuh- und Lederwarenindustrie

Fünf von zehn Unternehmen verweigern Auskünfte über ihre Lieferketten, Menschenrechtliche Risiken werden ungenügend adressiert, berichten die NGOs Südwind und INKOTA und starten eine neue Initiative für mehr Transparenz in Leder-Lieferketten.

Wien / Berlin, 10. Juni 2022. Die Produktion von Handtaschen, Schuhen und anderen Lederwaren in Ländern wie Indien, Bangladesch und Pakistan ist weitgehend geprägt von der Missachtung von Arbeitsrechten, einem verantwortungslosen Umgang mit Chemikalien und extrem niedrigen Löhnen.
Die entwicklungspolitischen Organisationen INKOTA und Südwind haben daher bei Branchengrößen von About You über Otto bis hin zu Tamaris und Zalando nachgefragt, wie die Unternehmen die Einhaltung der Menschenrechte entlang ihrer Lieferketten von Lederkleidung und Schuhen garantieren. Der Bericht „Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Praxis“ zeichnet ein düsteres Bild von Intransparenz und mangelndem Bemühen: Fünf von zehn der befragten Schuhunternehmen verweigerten die Auskunft. Darunter auch der Branchenriese Wortmann mit der Marke Tamaris. 
„Gerade in einem Risikosektor wie der Leder- und Schuhherstellung, wo zu Billigstlöhnen und unter gefährlichen Bedingungen gearbeitet wird, müssen Händler und Hersteller ihre Verantwortung wahrnehmen und menschenwürdige Arbeitsbedingungen garantieren“, fordert Lieferketten-Expertin Gertrude Klaffenböck von Südwind. „Unternehmen, die sich bedeckt halten, sollten wissen, dass sie damit Vertrauen verlieren. Sie können sich nicht aus der Verantwortung stehlen.“ Gemeinsam mit der deutschen Partnerorganisation INKOTA startet Südwind die neue Initiative „Für Leder ohne Ausbeutung und fordert volle Transparenz von Schuh- und Lederunternehmen sowie einen klaren Rechtsrahmen in Form eines strengen Lieferkettengesetzes.

Unternehmensbefragung mit bedenklichem Ergebnis
Die Studie verdeutlicht: Bei Lederwaren werden Sorgfaltspflichten noch weniger adressiert als bei Bekleidung und Textilien. „Der Bericht zeigt einmal mehr die großen Lücken der freiwilligen Selbstverantwortung von Unternehmen auf. Ohne strengen Rechtsrahmen ignorieren viele Unternehmen Menschenrechte und Umweltbestimmungen und geben nicht einmal Auskunft darüber“, sagt Gertrude Klaffenböck. 
Zehn in Europa tätige Leder- und Schuhunternehmen wurden seit Sommer 2021 zu ihren Richtlinien und Maßnahmen im Bereich der menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten befragt. Fünf Unternehmen ARA, Avocado Store, Leder und Schuh, Lorenz Shoe Group und Wortmann / Tamaris, verweigerten die Auskunft. Die anderen fünf – Zalando, Otto Group, About You, Legero united und Görtz – gaben an, ihre Strukturen und Maßnahmen an den Anspruch internationaler Leitlinien wie der OECD oder der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte (UNGP) auszurichten. Die Auswertung zeigt gleichzeitig eine mangelhafte Umsetzung, etwa bei der Umsetzung von Gewerkschaftsfreiheit, existenzsichernden Löhnen und nachhaltigen Einkaufspraktiken. „Die Bemühungen sind nicht ausreichend“, resümiert Südwind-Expertin Klaffenböck.
„Auskünfte zu Risiken und konkreten Maßnahmen der Abhilfe wurden nicht gegeben. In den genutzten Prüfsystemen und Audits wird meist nur der erste Zulieferer untersucht. Somit sind bei den meisten Unternehmen etwa Gerbereien gar nicht Teil der Risikobetrachtung.“

Der aktuelle Entwurf für ein EU-Lieferkettengesetz nimmt eigens auf die besonderen Risikofaktoren der Leder- und Schuhindustrie Bezug. Der neue Bericht von Südwind und INKOTA kommt zum Schluss, dass Unternehmen im Kontext des angekündigten EU-Lieferkettengesetzes zwar mit einer Strategieentwicklung beginnen und sich auf eine Risiko-Analyse vorbereiten. Gleichzeitig fehlt es weitgehend an einer wirkungsorientierten Umsetzung und an nachvollziehbarer Berichtslegung über Beschwerden sowie der Beseitigung von Missständen. Angaben über Risiko-Einschätzungen sind oft mangelhaft, effektive Abhilfe-Mechanismen fehlen zumeist. Die zum Nachweis angegebenen Industriestandards stellen der Öffentlichkeit wenig aussagekräftige Informationen bereit. „Der Schlüssel für bessere Arbeitsbedingungen liegt in der Risikoabschätzung und wirksamen Maßnahmen, um Missstände zu vermeiden“, resümiert Klaffenböck. „Damit Risiken gut erkannt,  Probleme gelöst und präventiv verhindert werden können, bedarf es einer ambitionierten Umsetzung von menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten, mehr Transparenz und einer gesetzlichen Regelung der Haftung.“

„Frag nach“ – Neue Aktion für mehr Transparenz
„Gerade Branchengrößen wie Wortmann/Tamaris, die in ihrem Marketing einen Schwerpunkt auf soziale Verantwortung legen, müssen glaubhaft aufzeigen, wie menschenrechtliche Verantwortung in ihren Lieferketten auch tatsächlich gelebt wird. Kundinnen und Kunden haben ein Recht zu erfahren, wie ihre Schuhe, Accessoirs oder Lederkleidung hergestellt werden“, so  Gertrude Klaffenböck. Südwind fordert von Unternehmen Arbeitsrechte zu respektieren, Lieferketten offenzulegen und eine transparente Berichterstattung über die Risiko-Minimierung öffentlich zugänglich zu machen. Im Zuge der neuen gemeinsamen Initiative „Volle Transparenz – Für Leder ohne Ausbeutung“ können Konsument*innen bei der Aktion „Frag nach: Fair produziert?“ auf einfachem Wege direkt bei Tamaris nachfragen, wo, von wem und unter welchen Arbeitsbedingungen ihre Schuhe und Lederwaren hergestellt wurden.

Link zur Mail-Aktion „Frag nach: Fair produziert?“: www.suedwind.at/fairproduziert

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des Berichts: „Menschenrechtliche Sorgfaltspflicht in der Praxis

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Rückfragehinweis
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleitung Südwind
Tel.: +43 6509677577
Email: vincent.sufiyan@suedwind.at

Gertrude Klaffenböck
Lieferketten-Expertin Südwind
Tel.: +43 676 4460833
Email: Gertrude.Klaffenboeck@suedwind.at

Veranstaltungseinladung: „Beyond Panic“ – eine Südwind-Studie zum Thema Klimagerechtigkeit

Südwind lädt zum Pressefrühstück mit Juan Jose Hurtado Paz y Paz, Geschäftsführer der Asociación Pop No’j in Guatemala am 9. Juni 2022.

Anfang Mai hat Südwind die aufsehenerregende Studie „Beyond Panic“  veröffentlicht. In Kooperation mit der Universität Bologna wurde anhand von vier Länderbeispielen – Senegal, Guatemala, Kambodscha und Kenia – gezeigt, inwiefern ausbeuterische Arbeits- und Wirtschaftspraktiken in Ländern, die besonders von der Klimakrise betroffen sind, die Ungleichheit weiter verschärfen.

Indigene Völker bewahren die biologische Vielfalt in diesen Regionen, leiden aber unter den Folgen der Naturzerstörung im Zuge einer zunehmend kapitalistischen Entwicklung.

Die Klimakrise nimmt ihnen den Lebensraum und zwingt sie zu fliehen, um zu überleben. Vor welchen Herausforderungen stehen indigene Communities in Guatemala jetzt angesichts der Klimakrise?

Juan José Hurtado ist Geschäftsführer der Asociación Pop No’j, einer gemeinnützigen Organisation in Guatemala, die mit der indigenen Maya-Bevölkerung arbeitet, insbesondere mit Frauen, Jugendlichen und Kindern. Der Auftrag der Organisation lautet: Förderung der Organisation, (Aus-)Bildung und Beteiligung der Mayas durch einen Ansatz, der auf Identität, Kultur und spezifischen Rechten beruht.

Auf seiner Reise durch Österreich bis hin zum Menschenrechtsrat in Genf macht Juan José Hurtado Station in Wien.

Wann: Donnerstag, 9. Juni 2022, 9.30 Uhr
Wo: Café Museum, Operngasse 7, 1010 Wien

Das Pressefrühstück findet auf Englisch statt. Wir bitten höflich um Anmeldung und freuen uns auf einen regen Austausch.

Anmeldung und Rückfragehinweis:

Silvia Haselhuhn, M.A.
Pressesprecherin
silvia.haselhuhn@suedwind.at
0680 1583016

Veranstaltungshinweis: „Corona & Arbeitsausbeutung im Globalen Süden“

Welchen Beitrag kann ein EU-Lieferkettengesetz leisten, um Arbeiter:innen in Zukunft besser zu schützen? Wie wirkte sich die Pandemie auf Arbeiter:innen in unterschiedlichen Sektoren aus? Diese und viele weitere spannende Fragen werden im Zuge der Veranstaltung von Netzwerk Soziale Verantwortung, Clean Clothes und Südwind diskutiert.

Der Ausbruch der Covid19-Pandemie und die damit einhergehenden Folgen stellten unsere Welt auf den Kopf. Weltweit hatte die Krise verheerende Folgen für Arbeiter:innen, insbesondere für jene, die bereits vor der Krise von Ausbeutung betroffen waren und keinen Zugang zum Gesundheitssystem hatten. Die Pandemie verschärfte die bereits bestehenden Missstände eklatant: so stornierten zahlreiche Modemarken ihre Bestellungen bei ihren Zulieferbetrieben im Globalen Süden oder weigerten sich für bereits produzierte Waren zu zahlen. In weiterer Folge verloren tausende Arbeiter:innen ihren Arbeitsplatz. Arbeiter:innen weltweit sind von Lohndiebstahl betroffen, werden nicht ausreichend vor Corona geschützt und Proteste von Gewerkschaften werden mit Gewalt beantwortet.

Mit Inputs von:
Tina Rosenberger (NeSoVe)
Gertrude Klaffenböck (Clean Clothes Kampagne)

Datum & Uhrzeit: 31.5., 18:30
Ort: VHS Praterstern, Heinestraße 41, 1020 Wien, (Zugang zum Saal durch den Hof)

Anmeldung: office@nesove.at

PA: Katar: FIFA soll Millionen Dollar für ausgebeutete Arbeitsmigrant*innen zahlen

Preisgelder in Höhe von 440 Millionen Dollar warten bei der Fußball-WM in Katar auf die teilnehmenden Mannschaften. Entschädigungen in mindestens derselben Höhe soll die FIFA für Hunderttausende Arbeitsmigrant*innen bereitstellen, deren Menschenrechte im Zuge der Vorbereitungen auf die WM verletzt wurden, fordert Amnesty International in einem neuen Bericht sechs Monate vor Beginn der WM.

Wien/London, 19.05.2022 – In einem offenen Brief gemeinsam mit anderen Menschenrechtsorganisationen und Fan-Gruppen fordert Amnesty International den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino auf, gemeinsam mit Katar ein umfassendes Wiedergutmachungsprogramm aufzusetzen. Der Weltfussballverband und Katar müssen abgesehen von den Entschädigungszahlungen auch sicherstellen, dass sich diese Menschenrechtsverletzungen nicht wiederholen, weder in Katar noch bei zukünftigen Turnieren. Als Entschädigungssumme für die zahlreichen Menschenrechtsverstöße, die seit 2010 begangen wurden, soll die FIFA laut Forderung der Organisationen nicht weniger als den Betrag der Preisgelder dieser WM in Höhe von 440 Millionen Dollar bereitstellen.

„Nach internationalem Recht und dem Regelwerk der FIFA haben sowohl Katar als auch die FIFA jeweils die Pflicht und die Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und den Betroffenen Abhilfe bereitzustellen. Der von Amnesty International und anderen geforderte Wiedergutmachungsfonds ist angesichts des Ausmaßes der erlittenen Verstöße völlig gerechtfertigt und ist nur ein kleiner Teil der sechs Milliarden Dollar, die die FIFA mit dem Turnier einnehmen wird“, betont Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International, angesichts des heute veröffentlichten Berichts und offenen Briefs.

FIFA trägt Mitverantwortung an den Menschenrechtsverstößen in Katar

2010 hatte die FIFA Katar die Austragung der Weltmeisterschaft zugesprochen, ohne im Gegenzug auch nur die geringste Verbesserung des Arbeitsschutzes zu fordern. „Angesichts der Geschichte von Menschenrechtsverletzungen in Katar wusste die FIFA um die offensichtlichen Gefahren für die Arbeitnehmer*innen – oder hätte davon wissen müssen –, als sie dem Land den Zuschlag für das Turnier gab. Dennoch wurden in der Bewertung der katarischen Bewerbung die Arbeitnehmer*innen- und Menschenrechte mit keinem Wort erwähnt, und es wurden keine Bedingungen für den Schutz der Arbeitnehmer*innen gestellt“, kritisiert Callamard. „Die FIFA hat seitdem viel zu wenig getan, um derartige Gefahren zu auszuschließen oder zu mindern. Indem sie die Augen vor vorhersehbaren Menschenrechtsverletzungen verschlossen hat und sie nicht stoppte, hat sie unbestreitbar zu den Menschenrechtsverstößen gegen Arbeitsmigrant*innen beigetragen, die an Projekten im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft in Katar beteiligt waren.“

Entschädigungssumme könnte sogar noch höher sein

Nach Schätzungen von Amnesty International dürfte die Summe von 440 Millionen Dollar das Minimum sein, um eine Reihe von Entschädigungszahlungen zu decken und Initiativen zum Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte in der Zukunft zu unterstützen. Die Gesamtsumme für die Erstattung nicht gezahlter Löhne, die von Hunderttausenden von Arbeitnehmer*innen gezahlten erpresserischen Vermittlungsgebühren und die Entschädigung für Verletzungen und Todesfälle könnte auch höher ausfallen und sollte im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, der Internationalen Arbeitsorganisation und anderen ermittelt werden.

Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen nicht erfüllt

„Es mag zu spät sein, um das Leid vergangener Menschenrechtsverstöße zu lindern, aber die FIFA und Katar können und müssen handeln, um Wiedergutmachung zu leisten und weitere Verstöße zu verhindern. Die Entschädigung der Arbeiter*innen, die so viel für die Realisierung der WM 2022 getan haben, und die Ergreifung von Maßnahmen, die sicherstellen, dass solche Verstöße nie wieder vorkommen, könnten einen wichtigen Wendepunkt im Umgang der FIFA mit den Menschenrechten darstellen“, so Agnès Callamard.

Gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und ihren eigenen Vorschriften muss die FIFA Menschenrechtsverletzungen beseitigen, zu denen sie beigetragen hat. Diese Verantwortung sollte sich laut Amnesty nicht nur auf die Arbeitnehmer*innen erstrecken, die fußballspezifische Einrichtungen wie Stadien und Trainingsplätze, von der FIFA akkreditierte Hotels und das Übertragungszentrum bauen, sondern auch auf die für den Betrieb dieser Einrichtungen erforderlichen Dienstleistungen, inklusive Arbeitnehmer*innen, die am Bau und an der Instandhaltung der Verkehrs-, Unterkunfts- und sonstigen Infrastruktur beteiligt sind.

Auch der Staat Katar ist verpflichtet, für die Wiedergutmachung jeder Menschenrechtsverletzung in seinem Hoheitsgebiet zu sorgen, unabhängig davon, ob sie mit der Fußballweltmeisterschaft zusammenhängt oder nicht. Zwar wurden durch die Initiativen des Supreme Committee for Delivery and Legacy, die für die Planung und Durchführung der Weltmeisterschaft zuständigen katarischen Behörde, und das begrüßenswerte Arbeitsreformprogramm Katars einige Fortschritte erzielt, doch ihr begrenzter Geltungsbereich und ihre geringe Umsetzung haben dazu geführt, dass schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen fortbestehen und Arbeitsmigrant*innen nur eingeschränkt Zugang zu Rechtsmitteln haben, so die Analyse von Amnesty International. „Jahrelang wurde die Ausbeutung derer, die diese Weltmeisterschaft möglich gemacht haben, unter den Teppich gekehrt. Es ist an der Zeit, dass die FIFA und Katar gemeinsam an einem umfassenden Entschädigungsprogramm arbeiten, das die Arbeitnehmer*innen in den Mittelpunkt stellt“, fordert Agnès Callamard.

Hintergrund

Seit 2010 wurden Hunderttausende von Arbeitsmigrant*innen beim Bau der Stadien, Hotels, Verkehrsmittel und anderer Infrastrukturen, die für die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2022 erforderlich sind, Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitsmigrant*innen in Katar hat beispielsweise illegale Anwerbegebühren von durchschnittlich mehr als 1.300 US-Dollar gezahlt, um sich den Arbeitsplatz zu sichern. Bis vor zwei Jahren waren Arbeitsmigrant*innen in ihrer Möglichkeit eingeschränkt, den Arbeitsplatz zu wechseln oder das Land zu verlassen.

Seit 2018 hat Katar eine Reihe wichtiger arbeitsrechtlicher Reformen eingeführt, die die Rechte der Arbeitnehmer*innen verbessern sollen, doch aufgrund mangelnder Durchsetzung kommt es nach wie vor zu Verstößen. Verbesserungen für Beschäftigte an offiziellen FIFA-Standorten wie z. B. in Stadien wurden 2014 mit den Supreme Committee’s Worker Welfare Standards eingeführt, aber diese Standards werden nicht allgemein eingehalten und gelten nur für eine Minderheit der Hunderttausenden von Beschäftigten an WM-bezogenen Projekten. 2018 startete der Oberste Ausschuss eine Initiative, die u.a. eine Vereinbarung mit Auftragnehmer*innen auf offiziellen WM-Stätten zur Erstattung der Einstellungsgebühren von 48.000 Arbeitnehmer*innen umfasst, wiewohl dies wiederum nur eine Minderheit aller Arbeitnehmer*innen ist, die an für die WM wichtigen Projekten gearbeitet haben.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Neue Südwind-Studie zeigt dramatische soziale Auswirkungen der Klimakrise im Globalen Süden

Eingeschränkte Mobilität, fehlender Schutz und unfaire Handelspraktiken wirken existenzbedrohend für Millionen Menschen – Fallstudie “Beyond Panic?” beleuchtet vier von der Klimakrise besonders stark betroffene Länder und warnt vor dramatischen Folgen.

Wien, 5. Mai 2022. Im Rahmen der Südwind-Initiative Climate of Change untersuchte die Universität Bologna soziale Auswirkungen der Klimakrise in vier Ländern des Globalen Südens, die besonders stark von der Klimakrise betroffen sind – Senegal, Guatemala, Kambodscha und Kenia. In allen Ländern zeigten sich große Probleme bei der Anpassung an extremer werdende Bedingungen, wie etwa unvorhersehbares Wetter, intensivere Stürme, Dürren oder veränderte Meeresströmungen.

Der Handlungsspielraum wird zusätzlich durch wirtschaftspolitische Faktoren massiv beschränkt, von hoher Verschuldung durch Mikrokredite über Land Grabbing durch ausländische Investor*innen bis hin zu Wasserentnahme für Monokulturen. „Die Klimakrise ist ein mächtiger Multiplikator für bestehende Probleme in Ländern des Globalen Südens. Gefährdungs- und Diskriminierungsfaktoren, etwa aufgrund von Alter, Geschlecht, Einkommen oder Herkunft, werden zunehmend verschärft“, erklärt Angelika Derfler, Südwind-Sprecherin für Klimagerechtigkeit. Das im Vorjahr verabschiedete von den Vereinten Nationen verkündete Menschenrecht auf eine sichere, saubere, gesunde und nachhaltige Umwelt wird in keinem der vier untersuchten Länder eingehalten. „Es braucht dringend eine Trendwende in Wirtschaft und Politik, hin zu einem System, in dem das menschliche Wohl und planetare Belastungsgrenzen respektiert werden“, so Derfler.

Trotz unterschiedlicher Voraussetzungen, zeigt sich in allen vier Ländern eine enorme Gefährdung der Bevölkerung durch fehlende Anpassungs- und Schutzmöglichkeiten. Ein wirtschaftspolitisches Machtgefälle zugunsten der reichen Länder verschärft die Situation zusätzlich. „Die Frage der Klimagerechtigkeit muss endlich auch in der europäischen und österreichischen Außen-, Entwicklungs- und Wirtschaftspolitik einen größeren Stellenwert einnehmen. Ausbeuterische Wirtschaftspraktiken auf Kosten der Menschen im Globalen Süden müssen endlich ein Ende haben“, sagt Angelika Derfler. Die Menschenrechtsorganisation Südwind fordert daher von der Österreichischen Bundesregierung vollen Einsatz auf allen Ebenen für genügend Mittel für Anpassungsmaßnahmen sowie zur Kompensation von Schäden und Verlusten. Außerdem braucht es einen Know-How-Transfer und einen strengen Rechtsrahmen, einerseits gegen ausbeuterische Wirtschaftspraktiken und Arbeitsbedingungen zum Vorteil reicher Länder oder internationaler Konzerne und andererseits zum Schutz von Menschen und Menschenrechten.

Der Einfluss der Klimakrise auf Migrationsbewegungen ist laut der Studie je nach Land unterschiedlich ausgeprägt. Für die Entscheidung zu migrieren spielen demnach meist mehrere Faktoren eine Rolle. Die Klimakrise wirkt mit bereits bestehenden Ursachen und traditionellen Migrationsbewegungen zusammen. In den meisten Fällen sind Migrationsbewegungen innerhalb des Landes oder in die Nachbarländer zu beobachten. Nur ein geringer Teil migriert in den Globalen Norden.

Fallbeispiel Senegal: Dürre und Erosion treffen auf Müllimporte und Ocean Grabbing
Besonders eindrücklich zeigte sich der Zusammenhang zwischen Wirtschaft und Klimakrise am Beispiel Senegal: Etwa 65 Prozent der Bevölkerung lebt an der Küste. Der jährliche Anstieg des Meeresspiegels liegt bei 3,5 bis 4 Millimeter. Gerade für die Bevölkerung der Küstenstädte St. Louis und Dakar ist Erosion ein enormer Gefährdungsfaktor. Im Zuge der Recherche gaben Interviewpartner an, dass sie mitansehen mussten, wie ihre Häuser im Meer versanken.

Im Landesinneren wiederum führen vermehrte Dürren zu weitreichenden Einbußen in der Landwirtschaft. Dies befördert die rasante Urbanisierung und eine Überforderung der städtischen Infrastruktur. Die daraus resultierenden Müllentsorgungsprobleme werden erheblich verschärft durch Müllimporte aus Europa. Etwa 70 Prozent der Feststoffabfälle werden in nicht genehmigten Mülldeponien entsorgt.

Etwa jede*r fünfte Arbeitnehmer*in ist im Fischereisektor beschäftigt. Zum Zeitpunkt der Recherchen 2021 bleiben die Fische aufgrund veränderter Meeresströmungen, Verschmutzung und Artenverlust fast gänzlich aus. Hinzu kommt das so genannte „Ocean Grabbing“: Mithilfe neuer rechtlicher Rahmenbedingungen wurden Zugang, Nutzung und Kontrolle von Fischereiressourcen in Küstengebieten von europäischen Unternehmen zum eigenen Vorteil neu verteilt. Zugunsten der industriellen Fischerei wird der lokalen Bevölkerung die Lebensgrundlage entzogen.

Download: Ergebnisübersicht des Fallstudienberichts (6 Seiten, Deutsch, PDF)

Download: Fallstudienbericht: Senegal Guatemala, Kambodscha, Kenia. Kurzfassung (42 Seiten, Deutsch, PDF)

Download: Gesamtstudie:  „Beyond Panic? – Exploring Climate Mobilities in Senegal, Guatemala, Cambodia and Kenya“ von der Universität Bologna, im Auftrag der Initiative Climate Of Change (186 Seiten, Englisch, PDF)

Bild- und Videomaterial aus allen Untersuchungsländern – honorarfreie Verwendung unter Angabe des Copyrights

Rückfragehinweis:

Silvia Haselhuhn, M.A.
Südwind Pressesprecherin
Mail: silvia.haselhuhn@suedwind.at
Tel.: 0680 1583016

PA: EU-Lieferkettengesetz: Ohne Nachschärfungen wird sich Rana Plaza wiederholen

Der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza jährt sich am Sonntag zum neunten Mal – Unternehmen müssten mit dem EU-Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Form kaum  Konsequenzen fürchten , die Zivilgesellschaft fordert dringende Nachschärfung, so NGOs und Kalpona Akter, Arbeitsrechtsaktivistin aus Bangladesch bei einem Pressegespräch.

Wien, 21.04.2022: Am 24. April 2022 jährt sich der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch zum neunten Mal. Mehr als 1.100 Menschen verloren 2013 in dem als einsturzgefährdet bekannten Gebäudekomplex ihr Leben, weit über 2.000 wurden verletzt. Der Gebäudeeinsturz gilt als schwerste Katastrophe der Textilindustrie. In der Fabrik ließen namhafte europäische Unternehmen produzieren u.a. Inditex, der Mutterkonzern von ZARA, Primark und C&A. Ende Februar präsentierte die EU-Kommission den lang erwarteten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz. Vertreter:innen der zivilgesellschaftlichen Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” analysierten beim gemeinsamen Pressegespräch mit Kalpona Akter, Arbeitsrechtsaktivistin und Gründerin der „Bangladesh Center for Workers Solidarity“, die politischen Fortschritte seit dem Einsturz von Rana Plaza. „Der Richtlinienentwurf der EU ist nicht adäquat, um die Arbeiter:innen vor Ort ausreichend zu schützen. Wenn ein Unglück passiert, sollen Arbeiter:innen das Recht haben, das Unternehmen in dem Land zu verklagen, in dem es ansässig ist. Alle Arbeiter:innen entlang der Lieferkette müssen geschützt werden!”

„Als in Frankreich 2017 das erste Lieferkettengesetz weltweit beschlossen wurde, sprach man vom „Rana Plaza Gesetz“ – und alle wussten sofort, warum es so ein Gesetz geben muss. Eine Schwäche des französischen Gesetzes, und leider auch des neuen EU Richtlinienvorschlags, ist allerdings, das Betroffene von Menschenrechtsverletzungen noch immer massive Hürden zu überwinden haben, um tatsächlich zu ihrem Recht zu kommen. Eine der größten Hürden ist dabei die Beweislast. Sie darf nicht allein auf den Schultern der Betroffenen liegen.“ erklärt Claudia Saller, Geschäftsführerin der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ). 

Das EU-Lieferkettengesetz – ein Anfang, aber bei weitem nicht genug

„Damit sich Rana Plaza nie wieder wiederholt, braucht das EU-Lieferkettengesetz klare Nachschärfungen. Nur ein effektives Lieferkettengesetz, das alle Unternehmen betrifft, schafft ein Fundament für sichere Textilfabriken. Der derzeitige Vorschlag würde 99% aller EU-Unternehmen nicht betreffen, kritisiert Kampagnenkoordinatorin Bettina Rosenberger.  „Der Entwurf verschriftlicht zwar Ansätze der unternehmerischen Verantwortung, die Unternehmen in der Vergangenheit im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen bereits umgesetzt haben. Allerdings haben sich diese Ansätze meist als ineffektiv oder Greenwashing herausgestellt. Nicht trotz, sondern wegen weniger Arbeitsrechten lassen europäische Unternehmen in Bangladesch produzieren. Umso wichtiger ist ein strenger Rechtsrahmen für die gesamte Lieferkette“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferketten-Experte bei Südwind.

„Wurden ausbeuterische Praktiken und fehlende Umweltstandards in der Vergangenheit von Unternehmen oft genutzt, um sich einen Kostenvorteil zu verschaffen, so ist ein zukünftiges EU-Lieferkettengesetz endlich eine Möglichkeit, dieses Ungleichgewicht zu beenden. Wir begrüßen ein starkes Lieferkettengesetz und fordern daher, dass die Anerkennung und Umsetzung existenzsichernder Löhne und Einkommen, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen als unteilbare Menschenrechte sowie das Mitspracherecht aller Rechteinhaber:innen im vorliegenden Gesetzesentwurf verankert werden“, betont Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich. .

Der EU-Entwurf muss nachgebessert werden

Hierbei spielt die Einbindung von Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenvertretungen eine große Rolle: “Das EU-Lieferkettengesetz setzt sich zum Ziel, Arbeitnehmer:innen weltweit besser zu schützen. Es geht um ihre Arbeitsbedingungen, ihre Sicherheit. Der vorliegende Entwurf bindet Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenvertretungen aber völlig unzureichend ein. Das ist inakzeptabel“, fordert Julia Wegerer, Juristin der Arbeiterkammer Wien, Nachbesserungen ein.

Nur ein effektives Lieferkettengesetz kann das Zeitalter der einstürzenden Textilfabriken beenden. Daher fordern die Vertreter:innen der Kampagne Justizministerin Zadic, Wirtschaftsministerin Schramböck, die EU Kommissare Reynders und Breton sowie die EU Parlamentarier:innen dazu auf, sich für die notwendigen Änderungen einzusetzen. 

Die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ wird vom Bündnis der Treaty Alliance getragen und fordert ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU sowie Unterstützung für das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Das Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) koordiniert die Kampagne und ist österreichisches ECCJ-Mitglied. 

Mehr Infos zur Kampagne: www.menschenrechtebrauchengesetze.at

Die Aufzeichnung des Pressegespräch kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden: bettina.rosenberger@nesove.at 

Diese Aussendung wird im Rahmen des Projekts Clean Clothes Kampagne mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt. Die darin vertretenen Standpunkte geben die Ansicht von Südwind wieder und stellen somit in keiner Weise die offizielle Meinung der Fördergeber dar.