Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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PA und PK-Aviso: Hunger als Kriegswaffe – Dachverband der humanitären Hilfsorganisationen empört

Die AG Globale Verantwortung ist über Aushungern-Sager des israelischen Finanzministers empört und appelliert an Außenminister Schallenberg, diesen zu verurteilen.

Medienberichten zufolge hat Bezazel Smotrich sein Bedauern darüber geäußert, dass die Menschen im Gazastreifen Nahrungsmittelhilfe erhalten. Demnach bezeichnete er einen Stopp aller Hilfsgüter als „moralisch gerechtfertigt“, so lange nicht alle israelischen Geiseln freigelassen seien.

„Die Worte des israelischen Finanzministers sind entsetzlich. Sie zeigen, dass er im Kampf gegen die Hamas den Tod von zwei Millionen Menschen in Kauf nimmt. Fast die Hälfte der Menschen, die im Gazastreifen unter menschenunwürdigen Bedingungen auf engem Raum ausharren, sind minderjährig. Ein Viertel ist nicht nicht einmal 10 Jahre alt“, ist Lukas Wank entsetzt. Der Geschäftsführer der AG Globale Verantwortung betont, dass Israel die Grenzen des Gazastreifens kontrolliere und die Bevölkerung so nicht in Nachbarländer fliehen könne.

„Humanitäres Völkerrecht keine höfliche Etikette, sondern exekutierbares Recht“

„Hunger als Kriegswaffe einzusetzen ist ein menschenverachtender Verstoß gegen das Humanitäre Völkerrecht. Dieses ist keine höfliche Etikette, die Kriegsparteien zur Mäßigung aufruft. Wir appellieren an Israel, dieses exekutierbare Recht, das der Zivilbevölkerung sowie Angehörigen von Hilfsorganisationen Schutz in bewaffneten Konflikten zuspricht, einzuhalten. Das bedeutet auch, notleidenden Menschen die Humanitäre Hilfe zuteil werden zu lassen, die sie zum Überleben brauchen – allen voran ausreichend Nahrung und Wasser. Israel ist also verpflichtet, humanitären Hilfsorganisationen sowie den Lastwagen mit Hilfsgütern, die sich vor den Grenzen stauen, Zugang zu gewähren,“ führt Wank aus.

Der Geschäftsführer schließt mit einem Appell an den österreichischen Außenminister: „Frankreich, Deutschland, die EU und andere Staaten haben ihr Entsetzen über Finanzminister Smotrichs Äußerungen bereits zum Ausdruck gebracht. Wir erhoffen uns, dass sich ihnen Bundesminister Alexander Schallenberg rasch anschließt.“

AG Globale Verantwortung, Caritas Österreich, CARE Österreich und Österreichisches Rotes Kreuz präsentieren bei einer Pressekonferenz am Welttag der Humanitären Hilfe (19.08.2024, 09:00 Uhr) ihre humanitären Forderungen, die sie an die künftige österreichische Bundesregierung stellen. Die Unverhandelbarkeit des Humanitären Völkerrechts und wie die nächste Regierung die österreichische Humanitäre Hilfe aufwerten sollte, um auf die globalen Krisen der kommenden Jahre auch wirklich vorbereitet zu sein, erläutern Expert*innen österreichischer Hilfsorganisationen.

Alle Infos finden Sie auf der Webseite des Presseclub Concordias, in dem die Konferenz stattfinden wird: https://concordia.at/humanitaere-hilfe-oesterreich-packt-an/

PA: Sudan: Anhaltende Waffenlieferungen befeuern Konflikt – Amnesty-Bericht

Das nur für die Konfliktregion verhängte UN-Waffenembargo verhindert nicht Rüstungsimporte in den Sudan. Für die Zivilbevölkerung verschlimmert das die bereits katastrophale humanitäre Lage.

Laut dem heute veröffentlichten englisch-sprachigen Bericht New Weapons Fuelling the Sudan Conflict wird der aktuelle Konflikt im Sudan durch den ständigen Zustrom von Waffen laufend weiter angeheizt, so Amnesty International. Dabei wird das bestehende Waffenembargos für Dafur teils eklatant missachtet – Amnesty fordert eine Ausweitung des Waffenembargos. Unter den Ländern, aus denen Waffen und Munition importiert werden, finden sich China, Russland, Serbien, die Türkei, die Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) und Jemen.

Amnesty betont, dass das bestehende Waffenembargo, das derzeit nur für Darfur gilt, völlig unzureichend ist. Die Waffen, die täglich in das Land hinein kommen, verursachen Tod und unfassbares Leid in der Zivilbevölkerung. „Diese humanitäre Krise kann nicht ignoriert werden. Angesichts der drohenden Hungersnot darf die Welt die Menschen im Sudan nicht länger im Stich lassen.“ sagte Deprose Muchena, Experte für regionale Menschenrechtsfragen bei Amnesty International. 

Amnesty International fordert den UN-Sicherheitsrat auf, das Waffenembargo dringend auf den restlichen Sudan auszuweiten und auch seine Überwachungs- und Überprüfungsmechanismen auszubauen. Dabei müssen internationale Waffenlieferungen überwacht und illegale Waffeneinfuhren wirksam verhindert werden. Es müsse auch ein möglichst breites Spektrum von Waffen erfasst werden, um die aktuell gängige Abzweigung von Schrotflinten, Jagdgewehren, Schreckschusspistolen und der entsprechenden Munition in den Sudan zu bekämpfen, so Deprose Muchena.

Laut Amnesty nutzen die Konfliktparteien moderne Drohnenstörsender, Mörser und Anti-Material-Gewehre, die in China hergestellt wurden. Die Rapid Support Forces (RSF) setzten außerdem eine ganze Reihe von neu hergestellten gepanzerten Mannschaftstransportern aus den Vereinigten Arabischen Emiraten ein. Handelsdaten belegen, dass türkische Unternehmen in den letzten Jahren Hunderttausende Schreckschusspistolen und Millionen Patronen in den Sudan exportiert haben. Amnesty International geht davon aus, dass diese Lieferungen im Sudan in großem Umfang in tödliche Waffen umgebaut werden. Damit wird deutlich, dass dieser weitgehend unregulierte Handel einer genaueren Prüfung unterzogen werden muss. Auch Kleinwaffen, die normalerweise für den zivilen Markt gedacht sind, werden zunehmend sowohl an die Regierungstruppen als auch an bewaffnete Oppositionsgruppen geliefert.

Hintergrund

Seit der Eskalation des Konflikts zwischen den sudanesischen Streitkräften (SAF) und den Rapid Support Forces (RSF) im April 2023 wurden im Sudan mehr als 16.650 Menschen getötet. Amnesty International dokumentierte, dass es nicht nur bei direkten Angriffen auf Zivilpersonen sondern auch bei wahllosen Angriffen zivile Opfer gab. Einige der Verstöße der Konfliktparteien gegen das humanitäre Völkerrecht kommen Kriegsverbrechen gleich. Schätzungen zufolge wurden mehr als 11 Millionen Menschen zu Binnenvertriebenen, Millionen sind unmittelbar von einer Hungersnot bedroht.

Für den aktuellen Bericht analysierte Amnesty International mehr als 1.900 Lieferpapiere von zwei verschiedenen Handelsdaten-Anbietern. Außerdem überprüfte die Menschenrechtsorganisation frei verfügbares, digitales Beweismaterial – darunter etwa 2.000 Fotos und Videos –, das neu hergestellte oder erst kürzlich importierte Waffen im Sudan zeigt. Um die so gewonnenen Daten zu untermauern, befragten Amnesty-Mitarbeiter*innen zwischen Februar und März 2024 17 regionale Waffen- und Sudanexpert*innen. So konnten die Lieferwege der von den verschiedenen Gruppen genutzten Waffen noch besser nachvollzogen werden.

Rückfragen
Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
+43-664-400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

Online-Pressekonferenz: Ärzte ohne Grenzen zu humanitärer Situation im Sudan

In der Pressekonferenz wird auch ein Bericht von Ärzte ohne Grenzen über den inzwischen mehr als ein Jahr andauernden Krieg vorgestellt.

Die Veranstaltung wird am Montag, den 22. Juli 2024, ab 10.00 Uhr deutscher Zeit, unter diesem Link auf dem Youtube-Kanal von Ärzte ohne Grenzen Jordanien gestreamt.
Sie findet auf Englisch und Arabisch statt. 
 
Sprecher:innen sind: 
 Vickie Hawkins, Geschäftsführerin von Ärzte ohne Grenzen in den Niederlanden (Englisch) 
Enass Abu Khalaf, Leitung Kommunikation Nahost von Ärzte ohne Grenzen (Arabisch)  

Bei Rückfragen wenden Sie sich gerne an die Pressestelle in Berlin (presse@berlin.msf.org). 

PA: Indien: Behörden untätig inmitten von Gewalt und Straflosigkeit im Bundesstaat Manipur

Über 400 Tage nach dem Ausbruch der ethnischen Gewalt zwischen der dominanten Meitei-Gemeinschaft und den Minderheiten der Kuki und anderen Stammesgemeinschaften, haben die von der Bharatiya Janata Party (BJP) geführte indische Regierung und die Regierung des Bundesstaates Manipur völlig versagt, die Gewalt und die Vertreibung zu beenden und die Menschenrechte der Bevölkerung zu schützen, so Amnesty International heute.

Seit Mai 2023 sind mindestens 200 Menschen getötet und mehr als 60.000 vertrieben worden. Häuser, Geschäfte, Dörfer und religiöse Gebäude wurden niedergebrannt, angegriffen, geplündert und zerstört. Die Behörden gehen weiterhin hart gegen Journalist*innen und Aktivist*innen vor, die über diese Gewalt berichten und sich dagegen aussprechen.

„Aufgrund des Versagens der Zentralregierung und der lokalen Regierungen beim Schutz der Menschen leben ganze Gemeinden in Manipur in Angst und Schrecken. Die vierzehn Monate andauernde Untätigkeit und Straflosigkeit der Behörden muss sofort beendet werden. Amnesty International fordert die indische Regierung auf, endlich einzuschreiten und dafür zu sorgen, dass die Opfer in Manipur – darunter Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt – Zugang zu wirksamen Rechtsmitteln erhalten. Die Regierungen dürfen nicht länger wegschauen“, sagte Aakar Patel, Vorstandsvorsitzender von Amnesty International Indien.

Straffreiheit für Täter*innen: „Frauen vergewaltigt, Dörfer niedergebrannt, Menschen abgeschlachtet … ohne Konsequenzen.“


Den Behörden haben bisher versagt, die Gewalt von Gruppen wie Arambai Tenggol und Meitei Lippun, die die dominante Meitei-Gemeinschaft in Manipur unterstützen, zu beenden und mutmaßliche Täter*innen vor Gericht zu stellen. Die Gruppen haben Tausende von Freiwilligen rekrutiert, die oft mit Militärwaffen ausgerüstet sind, die angeblich aus den Waffenkammern der staatlichen Polizei geplündert wurden.


Amnesty International hat mindestens 32 Vorfälle dokumentiert, bei denen Mitglieder von Arambai Tenggol und Meitei Lippun geschlechtsspezifische Gewalt gegen Angehörige ethnischer Stammesgemeinschaften verübt haben, sowie mindestens zwei Fälle von Entführungen von Polizisten in Manipur. Trotz dieser schweren Verbrechen wurde im vergangenen Jahr kein Mitglied von Arambai Tenggol oder Meitei Lippun strafrechtlich verfolgt.

Ihre Mitglieder machen regelmäßig diskriminierende Bemerkungen gegen ethnische Stammesgruppen, bezeichnen sie als „Außenseiter“ und „illegal“ und rufen zu ihrer Vernichtung auf. Doch wurden bisher keine konkreten Maßnahmen ergriffen, um solche hasserfüllten Rhetoriken einzudämmen.

Versagen der Polizei

Amnesty International hat mehrere Fälle dokumentiert, in denen Mitglieder von Stammesgemeinschaften Schwierigkeiten hatten, ihre Beschwerden bei der Polizei in Manipur offiziell zu registrieren. In einigen Fällen wurden Kuki-Gruppen von Meitei-Mitgliedern der Polizei angegriffen, eingeschüchtert oder hatten ihre Besitztümer beschlagnahmt.

Haokip*, ein Kuki-Anwalt, dessen seit 23 Jahren von der Familie geführte Schule in Imphal im Mai 2023 von einem Meitei-Mob niedergebrannt wurde, beschrieb das Nichtstun der Polizei: „Meine Mutter versuchte, die Polizeistation, der etwa 30 Meter entfernt war, anzurufen, aber es gab keine Antwort. Der Mob entführte sie und 25 andere, die in der Schule Schutz suchten, direkt vor den Augen der Polizei. Sie taten nichts. Sie sahen einfach nur zu.“

Der Oberste Gerichtshof Indiens hat die Polizei von Manipur für die Verzögerungen bei der Einreichung von Berichten und bei der Untersuchung von Gewalttaten kritisiert und die Situation als „absoluten Zusammenbruch von Recht und Ordnung in diesem Bundesstaat“ bezeichnet. 

Während der viel beachtete Fall der Gruppenvergewaltigung von zwei Kuki-Frauen im Mai 2023 strafrechtlich verfolgt wurde, nachdem ein Video des Verbrechens viral ging und die Polizei von Manipur als mitschuldig befunden wurde, ringen viele weniger bekannte Fälle weiterhin um Aufmerksamkeit bei den Behörden.


Der Ministerpräsident von Manipur, Biren Singh, hat Forderungen nach Rechenschaft in Fällen von geschlechtsspezifischer Gewalt als „Versuche, die BJP-Regierung und Premierminister Narendra Modi zu diffamieren“ bezeichnet. In der Zwischenzeit hat auch er Berichten zufolge die Stammesgemeinschaft der Kuki als „illegale Einwanderer“, „Terroristen“ und „Drogenhändler“ bezeichnet – ein Narrativ, das von den Mitgliedern der Arambai Tenggol und Meitei Lippun verbreitet wird.

Angriff auf Meinungsfreiheit

Seit Beginn der Gewalt haben die Behörden des Bundesstaates Manipur verschiedene Methoden angewendet, um die Zivilgesellschaft zu unterdrücken, einschließlich der Einschüchterung von Menschenrechtsaktivist*innen und Journalist*innen durch falsche Strafverfahren und ausbleibende Ermittlungen bei Angriffen.

Babloo Loitongbam, ein renommierter Menschenrechtsaktivist, wurde nach seiner öffentlichen Kritik an der anhaltenden Gewalt und der Rolle von Arambai Tenggol und Meitei Lippun in seinem Haus angegriffen. Er berichtete, dass er von diesen Gruppen unter Druck gesetzt wurde, seine Beschwerde zurückzuziehen und Manipur zu verlassen. Es wurden keine Maßnahmen gegen seine Angreifer*innen unternommen.

Humanitäre Krise

Interviews von Amnesty International mit Gesundheitsarbeiter*innen, Anwohnenden, humanitären Organisationen und Journalist*innen in Notunterkünften in Manipur offenbaren eine ernste humanitäre Lage. Trotz der Behauptungen der Zentral- und Landesregierungen über rechtzeitige Interventionen waren die Hilfsmaßnahmen völlig unzureichend.

Amnesty International fordert die indischen Zentral- und Landesbehörden auf, effektiv auf die Krise zu reagieren. Ein angemessener Schutz und Grundversorgung müssen für alle Vertriebenen zugänglich sein, und die Behörden müssen ihre sichere Rückkehr ermöglichen.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

PA: Frankreich: Kopftuchverbot für französische Sportlerinnen bei Olympia verstößt gegen Völkerrecht und IOK-Regeln

Französische Sportlerinnen dürfen bei den Olympischen Spielen im eigenen Land nicht mit Kopftuch antreten. Das Verbot verstößt nicht nur gegen internationales Recht, sondern auch gegen die Regeln des Internationalen Olympischen Komitees. Dies geht aus einem neuen Bericht von Amnesty International hervor. 

Das Kopftuchverbot gegen französische Sportlerinnen ist die jüngste Menschenrechtsverletzung einer jahrzehntelangen rassistischen Diskriminierungskampagne gegen muslimische Frauen durch Behörden in Frankreich. Auch das Internationale Olympische Komitee (IOC) hat es bis heute versäumt, das Gastgeberland zur Einhaltung seiner Verpflichtungen im Rahmen des eigenen Regelwerks aufzufordern. 

Katharina Masoud, Expertin für Geschlechtergerechtigkeit und Antirassismus bei Amnesty International in Deutschland, sagt: „Das IOC bewirbt die Olympischen Spiele in Paris 2024 als großen Schritt zu Gleichstellung der Geschlechter. Das wird durch das Kopftuchverbot für französische Sportlerinnen völlig ad absurdum geführt. Was sich stattdessen offenbart, ist eine rassistische, geschlechtsspezifische Diskriminierung, die muslimischen Frauen in Frankreich den Zugang zum Sport verbaut. Politiker*innen haben Frauen nicht vorzuschreiben, was sie anziehen sollen und was nicht. Genauso wenig dürfen Frauen gezwungen werden, sich zwischen dem Sport und ihrem Glauben entscheiden zu müssen. Frankreichs Behörden, Sportverbände und das IOC müssen das Hidschabverbot im französischen Sport aufheben – bei Olympia und allen anderen Sportereignissen.“  

Der Bericht von Amnesty International mit dem Titel „We can’t breathe anymore. Even sports, we can’t do them anymore”: Violations of Muslim women’s and girls’ human rights through hijab bans in sports in France zeigt, dass das Kopftuchverbot für muslimische Frauen und Mädchen auf allen Ebenen des französischen Sports verheerend ist.  

Damit verstößt Frankreich nicht nur gegen mehrere Verpflichtungen aus seinen internationalen Menschenrechtsverträgen, sondern auch gegen die Menschenrechtsbestimmungen des IOC. Das IOC schiebt die Verantwortung auf die französische Politik und Gerichte und behauptet, die Situation, sei „zur Zufriedenstellung aller“ geklärt. Das diskriminierende Kopftuchverbot bleibt jedoch weiter bestehen. 

Die Vorschrift widerspricht auch den Bekleidungsregeln der großen internationalen Sportverbände FIFA (Fußball), FIBA (Basketball) und FIVB (Volleyball). Zur Fußball-Europameisterschaft der Männer wirbt der europäische Fußballballverband UEFA gezielt mit Sportlerinnen im Kopftuch. Amnesty International hat Regelungen in 38 europäischen Ländern begutachtet. Frankreich ist das einzige Land, das religiöse Kopfbedeckungen durch landesweite Gesetze oder individuelle Sportregeln verbietet. 

Folgen der Diskriminierung 

Das Verbot für muslimische Frauen, jegliche Form von religiöser Kopfbedeckung zu tragen, geht weit über die Olympischen und Paralympischen Spiele hinaus. Im Fußball, Basketball und Volleyball sind in Frankreich Hidschabs auf Profi- und Amateur*innen-Ebene verboten. Viele muslimische Frauen sind dadurch nicht nur vom Breitensport ausgeschlossen, sondern haben auch keinen Zugang zu notwendigen Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten, um olympisches Niveau zu erreichen. 

Die französischen Verbote bringen Demütigung, Trauma und Ängste mit sich und haben dazu geführt, dass viele Frauen und Mädchen ihren Sport aufgeben oder versuchen, diesen in einem anderen Land auszuüben. Wenn muslimische Frauen und Mädchen daran gehindert werden, ungehindert Sport zu treiben, sei es in der Freizeit oder als Beruf, kann dies verheerende Auswirkungen auf alle Aspekte ihres Lebens haben, auch auf ihre geistige und körperliche Gesundheit. 

Völkerrechtlich sind staatliche Neutralität oder das französische Laizitätsprinzip kein legitimer Grund für Einschränkungen der Meinungs- und/oder Religionsfreiheit. Frankreichs Behörden instrumentalisieren diese Begriffe, um Gesetze und politischen Maßnahmen zu rechtfertigen, die muslimische Frauen und Mädchen diskriminieren. 

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

Kommentar: Die OEZA nach den Nationalratswahlen – Ambition oder Niedergang? 

Angesichts eines zunehmend rauen weltpolitischen Klimas und einer partiellen Rechtsverschiebung des europäischen politischen Systems, steht auch für die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit bei der Nationalratswahl im September viel auf dem Spiel.

Von Werner Raza und Lukas Schlögl (ÖFSE), Juni 2024

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PA: Italien: Migrant*innen unter menschenunwürdigen Bedingungen inhaftiert

Amnesty International berichtet von rechtswidriger Inhaftierung von Asylsuchenden und Migrant*innen unter Missachtung ihres Rechts auf Freiheit, Verstoß bei Haftbedingungen gegen internationales Recht und, dass italienische Gesetze und Praktiken internationalen Verpflichtungen widersprechen und Recht auf Asyl und Zugang zur Justiz verletzen. Kritik von Amnesty International sei umso dringlicher angesichts der Pläne Italiens, Haftanstalten in Albanien zu errichten. 

Wien (4.7.2024) – In Italien werden Migrant*innen und Asylsuchende unrechtmäßig in Haftanstalten festgehalten, die internationale Standards missachten, so Amnesty International heute in ihrer neuen öffentlichen Erklärung „Liberty and Dignity: Amnesty International’s observations on the administrative detention of migrant and asylum-seeking people in Italy“.

„Inhaftierung sollte die Ausnahme sein und das letzte Mittel darstellen. In den von uns besuchten Zentren trafen wir jedoch auf rassistisch diskriminierte Menschen, die niemals hätten inhaftiert werden dürfen. Darunter waren Menschen mit schweren psychischen Problemen. Menschen, die aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder ihres politischen Engagements Asyl suchen, aber aus Ländern kommen, die die italienische Regierung willkürlich als ’sicher‘ bezeichnet. Menschen, die Verantwortung für ihre Kinder tragen oder vor geschlechtsspezifischer Gewalt oder Ausbeutung am Arbeitsplatz fliehen. Diese unnötigen Inhaftierungen beeinträchtigen das Leben, die Gesundheit und die Familien dieser Menschen“, sagte Dinushika Dissanayake, stellvertretende Regionaldirektorin von Amnesty International für Europa. 

Ausweitung migrationsbezogener Haft 

Im Jahr 2023 verabschiedete die italienische Regierung Maßnahmen, die auf eine Ausweitung der Inhaftierung von Migrant*innen abzielen. Dazu gehörten Pläne für den Bau neuer Gewahrsamseinrichtungen, die Verlängerung der maximalen Haftzeit für die Rückführung auf 18 Monate und die Anwendung von „Grenzverfahren“ auf Asylsuchende aus „sicheren Ländern“. Das führt zu einer automatischen Inhaftierung von Menschen auf der Grundlage ihrer Staatsangehörigkeit und steht im Widerspruch zum internationalen Recht, das eine individuelle Prüfung verlangt.  

Angesichts dieser Entwicklungen und der fortlaufenden Berichte über menschenunwürdige Haftbedingungen und Behandlung besuchte Amnesty International im April 2024 zwei Haftzentren: Ponte Galeria (Rom) und Pian del Lago (Caltanissetta). In den Zentren traf Amnesty International unter anderem Menschen aus Tunesien, Iran, Georgien, Marokko, Peru, Ägypten, Gambia und China. Die öffentliche Erklärung von Amnesty International enthält die Ergebnisse der Besuche und die Informationen basieren auch auf Treffen mit Behörden, Anwält*innen und Vertreter*innen von zivilgesellschaftlichen Organisationen. 

Unmenschliche Bedingungen in den Haftzentren 

Amnesty International stellte fest, dass die Bedingungen in den Zentren nicht den geltenden internationalen Gesetzen und Standards entsprachen. Administrativ bedingte Haft darf keinen strafenden Charakter haben und sollte keine gefängnisähnlichen Bedingungen auferlegen. Trotz dieser Tatsache schienen die von Amnesty International besuchten Zentren äußerst restriktiv und aus gesundheitlicher und sicherheitstechnischer Sicht unzureichend. 

Menschen konnten sich nicht frei innerhalb der Einrichtungen bewegen und benötigten Genehmigungen und Begleitung durch die Polizei. Die Möbel und Betten waren äußerst dürftig, mit Schaumstoffmatratzen auf Betonbetten. Die Badezimmer waren in schlechtem Zustand und teilweise ohne Türen. Lichtschalter wurden von Wachen bedient und Fenster waren hermetisch geschlossen. Persönliche Smartphones waren verboten. 

„Menschen sind gezwungen, ihre gesamte Zeit in eingezäunten Bereichen zu verbringen, unter Bedingungen, die in vielerlei Hinsicht schlimmer sind als im Gefängnis, und sie werden sogar eines Mindestmaßes an Autonomie beraubt. Trotz langer Haftzeiten gibt es fast keine Aktivitäten, was in Kombination mit einem Mangel an Informationen über ihre Zukunft zu enormen psychologischen Schäden bei den Inhaftierten führt,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Forderungen an italienische Behörden 

„Das Versagen der italienischen Behörden, ein wirksames System von Alternativen zur Haft einzurichten, kombiniert mit einem unzureichenden rechtlichen Verfahren, das von nicht-professionellen Richter*innen überwacht wird, führt zum Missbrauch der Haft. Italiens Gesetze und Praktiken sind nicht mit internationalem Recht und Standards vereinbar und verletzen nicht nur das Recht auf Freiheit, sondern auch die Rechte auf Asyl, auf wirksame Rechtsmittel und auf rechtliche Unterstützung,“ sagte Dinushika Dissanayake. 

Diese Bedingungen verletzen das Recht der Menschen auf Würde und müssen von den italienischen Behörden verbessert werden. Pläne zum Bau neuer Zentren in Italien, kombiniert mit der Einführung obligatorischer Grenzverfahren im Rahmen des EU-Migrations- und Asylpakts und der bevorstehenden Umsetzung des Abkommens zwischen Italien und Albanien, machen Handlungen umso dringlicher, um weitere Verstöße gegen internationales Recht zu verhindern, die eine wachsende Zahl von Menschen betreffen werden. 

„Migrationsbezogene Haft sollte nur in den außergewöhnlichsten Umständen angewendet werden. Wenn sie notwendig und verhältnismäßig ist, sollten immer zuerst alternative und weniger einschneidende Maßnahmen in Betracht gezogen werden. Menschen, die internationalen Schutz suchen, dürfen nicht inhaftiert werden,“ sagte Dinushika Dissanayake.  „In den außergewöhnlichen Fällen, in denen Haft als notwendig und verhältnismäßig erachtet wird, müssen die italienischen Behörden rigorose und regelmäßige Bewertungen der Eignung der Inhaftierten für die Haft durchführen. Die Regierung muss auch sicherstellen, dass die Bedingungen in den Haftzentren die Menschenwürde wahren und angemessene, sichere Unterkünfte sowie Möglichkeiten für den Kontakt zur Außenwelt und eine sinnvolle Nutzung der Zeit bieten. Es bedarf dringend eines grundlegenden Wandels im derzeitigen strafenden Ansatz der Migrationskontrollpolitik.

Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at

Veranstaltungshinweis: Afro-Asiatisches Institut Graz feiert 60 Jahre

1964 wurde das Afro-Asiatische Institut (AAI), welches zu einem einzigartigen Begegnungszentrum von Menschen aus verschiedensten Kulturen in der Nähe der Grazer Universitäten wurde, eröffnet. 60 Jahre später begeht das Afro-Asiatische Institut Graz am Donnerstag, 20. Juni 2024, sein Jubiläum.

Es ist ein buntes Programm, welches die Besucherinnen und Besucher am Donnerstag um 18 Uhr am Afro-Asiatischen Institut (AAI) in der Grazer Leechgasse erwartet.

Die Jubiläumsfeierlichkeit beginnt mit afrikanischen Tänzen und Musik aus dem Orient, sowie Statements der Festgäste, unter denen sich unter anderem Diözesanbischof Wilhelm Krautwaschl, Klubobfrau Barbara Riener (i.V. von LH Christopher Drexler) oder etwa Bürgermeisterin Elke Kahr auch ehemalige Studierende des AAI finden. Nach einer von einer internationalen Künstlergruppe geleiteten Festzeremonie, gibt es auch beim anschließenden „Fest der Menschenrechte: AKZEPT_dance“ viel zu entdecken.

Musikalische, kulinarische und kulturelle Leckerbissen sowie Mitmachstationen nehmen das Publikum, Wegbegleiter:innen, Freund:innen und Partner:innen des Instituts auf eine Reise in andere Länder und Kulturen mit, gemäß einem Leitspruch des AAI: „Reisen hilft. Zuhause auch“. So wird neben Ausstellungen und künstlerischen Interventionen beispielsweise in die Kunst des Bollywood-Tanzes, von Origami, Henna Tattoos oder etwa afrikanischen Frisuren eingeführt. Die Bandformation Montevideo unter der Leitung des ehemaligen AAI-Heimbewohners Juan Carlos Sungurlian und die die A-capella-Formation Insingizi aus Simbabwe werden ebenfalls auftreten.

Durch Diözesanbischof Josef Schoiswohl gegründet, ist das Afro-Asiatische Institut Graz ein Kommunikations- und Begegnungszentrum des interkulturellen und interreligiösen Dialoges, das vieles bietet: Wohnraum für junge Menschen aus Afrika, Asien und Lateinamerika, die zum Studium in die Steiermark kommen, gesellschaftspolitische und kulturelle Impulse aus verschiedenen Ländern und Anlaufstelle für alle, die sich für die Welt interessieren. Innerhalb der vergangenen Jahrzehnte hat sich das AAI immer wieder gewandelt – architektonisch und inhaltlich galt es, stets den Bedürfnissen der jeweiligen Zeit gerecht zu werden.

60 Jahre Afro-Asiatisches Institut Graz &

AKZEPT_dance: Fest der Menschenrechte

WANN: DO, 20. Juni 2024, ab 18:00 Uhr

WO: Afro-Asiatisches Institut, Leechgasse 22-24, 8010 Graz

WEITERFÜHRENDE INFORMATIONEN: www.aai-graz.at

Rückfragehinweis:
Mag. Johannes Mindler-Steiner (Institutsleiter) // 0676/8742 3983 // j.mindler-steiner@aai-graz.at

PA: Schokolade genießen – aber ohne Kinderarbeit!

Zum 12.06.2024, dem „Internationalen Tag gegen Kinderarbeit“, fordert die Dreikönigsaktion, Hilfswerk der Katholischen Jungschar, den Nationalrat auf, Produkte mit Kinderarbeit aus den österreichischen Regalen zu verbannen. Die notwendige Maßnahme dazu ist die rasche Umsetzung des europäischen Lieferkettengesetzes, das erst kürzlich beschlossen wurde. 

Auch Kinder haben dieser Forderung Nachdruck verliehen, indem sie in der Mitmachaktion “Kritzelnkraft gegen Kinderarbeit” ihre Vision einer Welt ohne Kinderarbeit zu Papier gebracht haben. Am 11.06.2024 werden ausgewählte Zeichnungen im Wiener Museumsquartier beim „Aktionsabend gegen Kinderarbeit“ präsentiert. Um 19:00 Uhr wird die ORF-Dokumentation „Bittersüße Schokolade – Kinderarbeit in Ghana“ als Preview gezeigt. Die Ausstrahlung folgt auch am 11.06.2024 in der Sendereihe „kreuz und quer“ (22:35 Uhr, ORF 2).

Schon gestern, am 10.06.2024, übergaben Kinder aus Paudorf, Purkersdorf und Wien ihre Zeichnungen von einer Welt ohne Kinderarbeit an Justizministerin Alma Zadić. Beeindruckt vom Engagement der Kinder meinte die Ministerin: “Vielen Dank an euch Kinder, dass ihr nicht nur an euch denkt, sondern auch an andere. Ich wünschte, die Entscheidungsträger von heute würden auch so denken wie ihr!” Die Ministerin hat sich in den letzten Jahren für die europäische Richtlinie für ein sogenanntes Lieferkettengesetz stark gemacht. Zur nationalen Umsetzung in ein österreichisches Gesetz meinte sie beim Besuch der Vertreter*innen der Initiative “Kinderarbeit stoppen”: “Wir haben noch einiges vor, damit die Welt so regenbogenfarben ausschaut, wie auf diesen Zeichnungen – für alle Kinder.” 

Weltweit müssen immer noch 160 Millionen Kinder arbeiten, um zu überleben – davon 79 Mio. unter gefährlichen Bedingungen. Dass die meisten Unternehmen nichts dagegen tun, zeigt das Beispiel der Schokoladeindustrie. Seit Jahrzehnten versprechen Nestlé & Co., Kinderarbeit im Kakaoanbau zu eliminieren. Doch um zu überleben, sind Familien gezwungen, ihre Kinder arbeiten zu lassen, statt in die Schule zu schicken. In Ghana und der Elfenbeinküste, wo der Kakao für den Schokoladekonsum in Europa großteils stammt, sind es rund 1,5 Millionen Kinder, die auf Kakaofarmen unter ausbeuterischen Bedingungen arbeiten müssen. Sie tragen schwere Säcke, brennen und holzen Wälder ab, öffnen die Früchte mit scharfen Macheten oder hantieren ungeschützt mit Pestiziden. 

“Kinderarbeit stoppen” und “Lieferkettengesetz rasch umsetzen”, das sind auch die dringenden Bitten von Sr. Regina Ignatia Aflah, engagierte Projektpartnerin der Dreikönigsaktion aus Ghana, an die österreichischen Nationalratsabgeordneten: „Das EU-Lieferkettengesetz bietet die Chance, endlich wirksame Maßnahmen gegen Kinderarbeit in den Lieferketten von Unternehmen zu ergreifen. Es verpflichtet große Firmen, menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten zu beachten und so für existenzsichernde Einkommen der Kakaobauern-Familien zu sorgen. Das ist wesentlich, damit Kinder zur Schule gehen können, anstatt zu arbeiten, und so dauerhaft aus der Armutsschleife auszusteigen.“ Ihr offener Brief an die österreichischen Nationalratsabgeordneten kann von den Menschen in Österreich mitunterzeichnet werden – auf www.kinderarbeitstoppen.at/offener-brief

Die Initiative „Kinderarbeit stoppen” – bestehend aus der Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, FAIRTRADE Österreich, Solidar Austria (ÖGB), Jugend Eine Welt, Kindernothilfe Österreich und Butterfly Rebels – setzt sich seit Jahren dafür, Kinderarbeit und andere Menschenrechtsverletzungen wirksam zu stoppen.

Fotos vom Termin bei Justizministerin Alma Zadić finden Sie unter: https://flic.kr/s/aHBqjBupzd

Weitere Infos und Fotos finden Sie auf www.kinderarbeitstoppen.at/presse  

Hintergrundinfos zu Kinderarbeit in der Schokoladeindustrie: www.kinderarbeitstoppen.at/unsere-ziele

Infos und Beispiele der Mitmachaktion „Kritzelkraft: www.kinderarbeitstoppen.at/mach-mit

PA: Film „BAAVGAI BOLOHSON“ gewinnt Südwind-Filmpreis 2024

Anlässlich des 33. Internationalen Filmfestivals Innsbruck (IFFI) vergab die IFFI-Jugendjury, zusammengesetzt aus 10 Schüler:innen der AHS und BHS, einer Studierenden sowie einem Absolventen des Freiwilligen Umweltjahres/Zivildienstes, den mit 1.500 Euro dotierten Südwind-Filmpreis an Zoljargal Purevdash und ihren Film „Baavgai Bolohson“. Die Preisverleihung fand im Leokino Innsbruck statt.

Die Diskussionen der Jurymitglieder gingen über mehrere Stunden, aber schlussendlich war die Entscheidung eindeutig: Der diesjährige Südwind-Filmpreis geht an die Regisseurin Zoljargal Purevdash und ihren Film „Baavgai Bolohson“ (Wenn ich nur Winterschlaf halten könnte).

Der Gewinnerfilm, der den harten Alltag des im mongolischen Ulanbaator lebenden Teenagers Ulzii portraitiert, setzte sich bei der Jurysitzung klar durch. Die realistische Darstellung der Lebenswelt von Ulzii und seiner persönlichen Entwicklung, die ganz ohne Klischees und Sozialromantik auskommt, beeindruckte die Jurymitglieder und weckte Empathie. Der offene Schluss machte nachdenklich.

Auch im Bewerb waren die Filme „Banel & Adama“ von Ramata-Toulaye Sy, „Still Liv“ von Malene Choi und „Las Hijas“ von Kattia González Zúñiga.

Die IFFI-Jugendjury, die seit 2001 im Rahmen des Internationalen Filmfestivals Innsbruck einen Preis vergibt, bestand heuer aus insgesamt 14 Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen: 12 Schüler:innen (AHS und BHS) sowie einer Studierenden und einem Absolventen des Freiwilligen Umweltjahres. Die jungen Juror:innen hatten die Gelegenheit, sich bei einem Südwind-Workshop grundlegendes Wissen und Instrumente zur Analyse von Filmen und Filmsprache anzueignen. Zum vierzehnten Mal stiftet die entwicklungspolitische Organisation Südwind Tirol den mit 1.500 Euro dotierten und aus Spenden finanzierten Südwind-Filmpreis.

„Mit diesen Preis wollen wir unsere Wertschätzung für das Filmschaffen in oft vernachlässigten Ländern und Weltregionen und für ein Art-Hous Kinos abseits des Mainstreams ausdrücken“, erklärte Adelheid Unterhofer, Vorsitzende von Südwind Tirol bei der Preisverleihung im Leokino.

Die IFFI-Jugendjury begründete die Wahl folgendermaßen:

Der Südwind-Preis 2024 der Jugendjury geht an einen Film, der den harten Alltag in Armut realistisch darstellt. Die Hauptfigur – selbst noch ein Teenager – versucht in Abwesenheit elterlicher Unterstützung mit Stolz und Härte das Überleben der jüngeren Geschwister zu sichern und parallel dazu seine eigene schulische Begabung nicht aufzugeben. Erst im Laufe der Handlung gelingt es ihm, die Hilfe anderer anzunehmen und Solidarität zuzulassen. Bildung wird hier zwar als ein möglicher Ausweg aus der Armut präsentiert, der Film ist jedoch realistisch genug zu zeigen, dass auch diese Lösung keine Befreiung, ja, vielleicht nicht einmal eine Lösung ist. Viele Details, der genaue Blick auf die Hauptfigur und ihr Umfeld, aber auch die Momente der Leichtigkeit und Unbeschwertheit haben uns beeindruckt. Und so hat uns dieser Film – ganz einfach und ganz ohne Klischees oder Sozialromantik – zum Mitfühlen, aber vor allem auch zum Nachdenken gebracht. Wir freuen uns also, den Südwind Preis 2024 an Zoljargal Purevdash für ihren Film BAAVGAI BOLOHSON / IF ONLY I COULD HIBERNATE vergeben zu dürfen.

BAAVGAI BOLOHSON (WENN ICH NUR WINTERSCHLAF HALTEN KÖNNTE)
2023, Mongolei/Frankreich/Schweiz/Katar

Dank seiner außerordentlichen Begabung in Physik hat Ulzii die Chance, ein Stipendium für eine angesehene Schule zu bekommen. Er ist fest entschlossen, es zu schaffen, doch der Winter im Jurtenviertel von Ulaanbaatar ist hart, die Mutter fortgegangen und für die jüngeren Geschwister gilt es zu sorgen. Nicht oft erzählt ein so einfühlsames Coming-of-Age-Drama noch dazu die universelle Geschichte eines gesellschaftlichen Dilemmas: Bildung kann der Schlüssel sein, um aus der Armut zu entkommen. Doch sie erfordert viel Zeit. Und viel Zeit haben eben nur jene, die Geld haben.

Bildmaterial vom Gewinnerfilm und von der Preisverleihung finden sie
HIER.

Mehr Infos zum IFFI bzw. zu weiteren Wettbewerben und Siegerfilmen:
www.iffi.at

Für Rückfragen:  Caroline Sommeregger
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