image_pdfimage_print
Alle Beiträge von isje

Welche Auswirkungen hat COVID-19 auf Länder des Globalen Südens?

Der Dachverband GLOBALE VERANTWORTUNG – Arbeitsgemeinschaft für Entwicklung und Humanitäre Hilfe bietet auf seiner Webseite eine ständig aktuell gehaltene Linksammlung zum Thema COVID-19 in den Länder des Globalen Südens.

Welche Auswirkungen hat COVID-19 auf Länder des Globalen Südens? Warum ist gerade jetzt die Unterstützung von Entwicklungsländern so wichtig? Wie können Entwicklungszusammenarbeit und Humanitäre Hilfe in diesen Zeiten die Not lindern?

Ausgewählte Artikel, Kommentare und Informationen aus Medien und Institutionen der Entwicklungspolitik- und Zusammenarbeit finden Sie unter:
https://www.globaleverantwortung.at/welche-auswirkungen-hat-covid-19-auf-laender-des-globalen-suedens-

Infos zur Situation Indigener  in Nordarmerika

Der Arbeitskreis  Indianer Nordamerikas informiert über die Situation der  indigenen Bevölkerung Nordamerikas in Bezug auf Covid-19. Vor allem die Navajo Nation kämpft zurzeit mit einem katastrophalen Ausbruch.

Stefan Yazzie Herbert, Österreicher und Angehöriger der Navajo Nation, porträtiert die Herausforderungen im Gebiet der Nation filmisch und zeigt dass Hilfe von außen jetzt dringend vonnöten ist.

Hier zum Bericht:
Der große Husten 19 – Corona-Krise in der Navajo Nation

Abgesehen von der Navajo Nation macht der Virus auch vor anderen indigenen Stämmen nicht Halt. Der folgende Artikel gibt einen Überblick über die Situation Anfang Mai in den USA, untermauert durch Zahlenmaterial des Indian Health Systems:
Verbreitung von COVID 19 in indigenen Lebensräumen der USA

Rückfragen:
Arbeitskreis Indianer Nordamerikas
office@arbeitskreis-indianer.at

PA: Amnesty-Bericht zu Hilfe für traumatisierte Kinder im bewaffneten Konflikt in Nigeria

Verschleppungen, willkürliche Inhaftierungen, Folter und sexueller Missbrauch: Neuer Amnesty-Bericht dokumentiert die schockierende Situation von Mädchen und Jungen während des anhaltenden Konflikts zwischen Boko Haram und dem nigerianischen Militär.

Abuja/London/Wien, am 27. Mai 2020 – Im Nordosten Nigerias haben jahrelange Gräueltaten durch die bewaffnete Gruppe Boko Haram sowie schwere Menschenrechtsverletzungen durch das Militär tiefe Spuren hinterlassen. Eine ganze Generation von Kindern muss dort dringend Schutz und Zugang zu Bildung erhalten, fordert Amnesty International anlässlich der Veröffentlichung des neues Berichts We dried our tears’: Addressing the toll on children of Northeast Nigeria’s conflict.

Der Bericht zeigt, wie Kinder in den Bundesstaaten Borno und Adamawa zusätzliches Leid durch das Militär erfahren, nachdem sie bereits Opfer von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit durch Boko Haram geworden sind.

„Viele Kinder haben bereits Gräueltaten durch Boko Haram erlitten. Wenn die Regierung für Bildung und psychosozialer Betreuung sorgt, könnte dies für den Nordosten neue Chancen eröffnen“, sagt Osai Ojigho, Direktorin von Amnesty International in Nigeria, und sagt weiter:

„Die Streitkräfte Nigerias müssen dringend alle Minderjährigen freilassen, die willkürlich festgehalten werden. Weitere Menschenrechtsverletzungen, die scheinbar darauf abzielen, Tausende Kinder zu bestrafen, müssen eingestellt werden!“

Der Amnesty-Bericht zeigt außerdem, dass internationale Geldgeber*innen ein zweifelhaftes „Resozialisierungsprogramm“ finanzieren. Dessen erklärtes Ziel ist es, ehemalige Boko-Haram-Kämpfer zu resozialisieren. In Wirklichkeit hat es jedoch in weiten Teilen zur rechtswidrigen Inhaftierung von Kindern und Erwachsenen geführt.

„Die nigerianischen Behörden werden für eine verlorene Generation verantwortlich sein, wenn sie sich nicht umgehend um Tausende traumatisierte Kinder kümmern, die von dem Konflikt betroffen sind“, sagt Joanne Mariner, Expertin für Krisenarbeit bei Amnesty International, und sagt weiter:

„Die Art und Weise, wie das Militär diejenigen behandelt hat, die den Gräueltaten von Boko Haram entkommen konnten, ist abscheulich. Von massenhafter rechtswidriger Inhaftierung unter unmenschlichen Bedingungen über Misshandlung und Folter bis hin zur Duldung von sexuellem Missbrauch durch erwachsene Mitgefangene – es ist schlicht unbegreiflich, dass diejenigen Stellen, die eigentlich für den Schutz dieser Kinder zuständig sind, ihnen solchen Schaden zufügen.“

 Brutales Vorgehen von Boko Haram
Zu den Taktiken von Boko Haram zählen Angriffe auf Schulen, die Verschleppung von Kindern, die Anwerbung und der Einsatz von Kindersoldaten sowie die Zwangsverheiratung von Mädchen und jungen Frauen. Das sind alles Verbrechen unter dem Völkerrecht.

Das wahre Ausmaß der Entführungen wird oft unterschätzt – Tausende Kinder sollen verschleppt worden sein. Ein Beispiel ist die Entführung Hunderter Schülerinnen in Chibok im Jahr 2014.

Amnesty International hat mit Mädchen und jungen Frauen gesprochen, die als Minderjährige von Boko-Haram-Kämpfern zur Ehe gezwungen worden waren. Die meisten von ihnen gaben an, von der Regierung wenig bis gar keine Unterstützung bei der Rückkehr in die Schule, bei der Existenzgründung oder beim Zugang zu psychosozialer Betreuung erhalten zu haben.

Inhaftierung durch das Militär
Kinder, die aus Boko-Haram-Gebieten entkommen können, sind oft mit weiteren Menschenrechtsverletzungen – darunter auch Völkerrechtsverbrechen – durch nigerianischen Sicherheitskräfte konfrontiert: Einige von ihnen werden jahrelang in Militärkasernen inhaftiert, gefolter und misshandelt.

Die allermeisten dieser Inhaftierungen sind rechtswidrig: Die Kinder werden nie einer Straftat angeklagt bzw. strafrechtlich verfolgt; die Behörden verweigern ihnen den Zugang zu einem Rechtsbeistand und die Kommunikation mit ihren Familien. Sie stehen außerdem nie vor Richter*innen, um die Rechtmäßigkeit ihrer Inhaftierung zu prüfen. Diese weitverbreiteten rechtswidrigen Inhaftierungen könnten Verbrechen gegen die Menschlichkeit darstellen, kritisiert Amnesty International.

Erzwungene „Geständnisse“, unmenschliche Haftbedingungen
Nahezu alle, die aus von Boko Haram gehaltenen Gebieten fliehen, auch Kinder, werden vom nigerianischen Militär und der mit ihm verbündeten Miliz Civilian Joint Task Force „durchleuchtet“. Das bedeutet in vielen Fällen, dass die Betroffenen gefoltert werden, bis sie „zugeben“, eine Verbindung zu Boko Haram zu haben. Mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer*innen von Boko Haram werden oft monate- oder jahrelang unter unerträglichen Bedingungen in Hafteinrichtungen wie der Kaserne Giwa in Maiduguri oder dem Militärstützpunkt Kainji im Bundesstaat Niger festgehalten.

Alle ehemaligen Gefangenen, die Amnesty International interviewte, schilderten übereinstimmend und sehr detailliert ihre Haftbedingungen: extreme Überbelegung, keine Frischluft bei drückender Hitze, Ungeziefer, Urin und Fäkalien auf dem Boden, weil es zu wenige Toiletten gibt.

Die Bedingungen, unter denen Zehntausende Gefangene festgehalten werden, sind so extrem, dass sie Folter darstellen, ein Kriegsverbrechen. Immer noch befinden sich viele Kinder unter diesen Bedingungen in Haft, obwohl es Ende 2019 und Anfang 2020 Massenfreilassungen gab. Amnesty International geht davon aus, dass während des Konflikts mindestens 10.000 Menschen, darunter zahlreiche Kinder, in der Haft gestorben sind.

Zweifelhaftes Resozialisierungsprogramm „Sicherer Korridor“
Amnesty International hat auch im Zusammenhang mit dem Resozialisierungsprogramm „Safe Corridor“ Verstöße dokumentiert: Das Programm wird mit Millionen US-Dollar von der EU, Großbritannien, den USA und anderen Geldgeber*innen finanziert. Es umfasst ein 2016 gegründetes vom Militär geführtes Haftzentrum außerhalb vom Gombe, in dem mutmaßliche Boko Haram-Kämpfer und -Unterstützer entradikalisiert und resozialisiert werden sollen.

Bislang waren dort rund 270 „Absolventen“ in mehreren Gruppen untergebracht. Die Bedingungen in dieser Einrichtung sind zwar besser als in den übrigen Militärhafteinrichtungen, aber die meisten der Männer und Jungen sind nicht über die rechtliche Grundlage ihrer Inhaftierung informiert worden. Sie haben weder Zugang zu Rechtsbeständen noch zu Gerichten, um ihre Haft anzufechten. In einigen Fällen ist der vereinbarte sechsmonatige Aufenthalt auf 19 Monate verlängert worden. Diese Zeit bedeutet Freiheitsentzug und ständige bewaffnete Überwachung.

Ehemalige Gefangene haben Amnesty International geschildert, dass die medizinische Versorgung extrem schlecht ist. Sieben Inhaftierte sind gestorben, die meisten, wenn nicht alle, weil sie keine angemessene medizinische Versorgung erhalten hatten. Das Berufsausbildungsprogramm, das Teil von „Safe Corridor“ ist, könnte sich als Zwangsarbeit entpuppen, weil die meisten Insassen, wahrscheinlich sogar alle, niemals wegen einer Straftat verurteilt wurden und nun ohne jegliche Bezahlung alles Mögliche herstellen müssen – von Schuhen über Seife bis zu Möbeln.

 Hintergrund
Zwischen November 2019 und April 2020 hat Amnesty International mehr als 230 von dem Konflikt betroffene Menschen interviewt, darunter 119, die als Minderjährige Opfer von schweren Verbrechen durch Boko Haram, das nigerianische Militär oder beiden wurden. Zu ihnen gehörten 48 Kinder, die monate- oder sogar jahrelang in Militärgewahrsam gehalten worden waren, sowie 22 Erwachsene, die zusammen mit Kindern inhaftiert waren.

 Bei Fragen oder zur Vermittlung: www.amnesty.at/presse

Amnesty International Österreich
Presseteam
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
T: +43 664 2359138 / +43 664 4001056
presse@amnesty.at 
Twitter

 

PA: Syrien: UNO-Sicherheitsrat darf Hilfe für Bevölkerung nicht einstellen

Neuer Bericht von Amnesty International dokumentiert schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens. Tote und Verletzte, darunter Schüler*innen, Lehrer*innen, Ärzt*innen: Amnesty veröffentlicht detaillierte Untersuchung von 18 Luft- und Bodenangriffen auf Schulen und Spitäler.

  • Belege für Russlands direkter Beteiligung an Kriegsverbrechen
  • Bericht zum Download, Satellitenbilder unter diesem Link, Videomaterial (B-Roll) auf Anfrage

London/Wien, am 11. Mai 2020 . In zwei Monaten droht eine UNO-Resolution auszulaufen, die die Einführung von Hilfsgütern für die Bevölkerung von Idlib über die Grenzen im Nordwesten Syriens ermöglicht. Angesichts von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Region muss der UNO-Sicherheitsrat sicherstellen, dass diese lebenswichtige Unterstützung für die Menschen in Syrien nicht eingestellt wird. Das fordert Amnesty International bei der Vorstellung eines neuen Berichts, der schwere Kriegsverbrechen im Nordwesten Syriens dokumentiert.

Die Recherchen der Menschenrechtsorganisation belegen 18 Fälle die meisten aus der Zeit zwischen Jänner und Februar 2020 –, in denen syrische und/oder russische Regierungstruppen gezielt Angriffe gegen medizinische Einrichtungen und Schulen in Idlib, West-Aleppo und im nordwestlichen Gouvernement Hama verübt haben.

Aufgrund der Angriffe mussten bis zum Waffenstillstand am 5. März 2020 nahezu eine Million Menschen in Idlib fliehen. Viele von ihnen waren bereits zuvor mehrfach vertrieben worden und mussten in den vergangenen Monaten unter erbärmlichen Bedingungen leben.

„Selbst gemessen an den katastrophalen Bedingungen, die durch die seit neun Jahren andauernde Krise in Syrien herrschen, sind die Vertreibung und die humanitäre Katastrophe beispiellos, die nun durch den jüngsten Angriff ausgelöst wurden“, sagt Heba Morayef, Direktorin für die Region Nahost und Nordafrika bei Amnesty International, und sagt weiter: „Der UNO-Sicherheitsrat darf jetzt nicht die lebenswichtige grenzüberschreitende humanitäre Hilfe unterbrechen, von der Tausende Menschenleben abhängen.“

„Die jüngste Offensive setzt die abscheuliche Reihe systematischer Angriffe fort, durch die die Zivilbevölkerung terrorisiert werden soll. Derweil unterstützt Russland nach wie vor das syrische Regime militärisch – auch mit rechtswidrigen Luftschlägen – obwohl es Beweise gibt, dass Russland damit Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit des syrischen Militärs Vorschub leistet.“

Angriffe auf Spitäler
Laut Angaben der Gesundheitsbehörde von Idlib wurden zwischen Dezember 2019 und Februar 2020 in Idlib und Aleppo zehn medizinische Einrichtungen durch russische und syrische Angriffe beschädigt bzw. zerstört. Dabei wurden neun Angehörige des medizinischen Personals und andere Mitarbeiter*innen getötet. Dutzende weitere medizinische Einrichtungen sahen sich gezwungen, ihre Arbeit einzustellen.

Amnesty International hat Angriffe dokumentiert, die zur Schließung von fünf Spitälern in den von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrollierten Gebieten führten.

Drei russische Luftschläge wurden am 29. Jänner 2020 in der Nähe des al-Shami-Hospitals in Ariha ausgeführt. Ein überlebender Arzt beschrieb, dass durch die Angriffe mindestens zwei Wohngebäude unweit des Spitals zerstört wurden; 11 Zivilist*innen wurden getötet und über 30 verletzt. Unter den Toten war auch einer seiner Kollegen. „Ich fühlte mich so hilflos. Mein Freund lag im Sterben, draußen schrien Frauen und Kinder“, sagte er und fügte hinzu, dass der syrische Zivilschutz (Weißhelme) zwei Tage gebraucht habe, um die Leichen aus den Trümmern zu bergen.

Auf der Grundlage übereinstimmender Aussagen von Zeug*innen und anderer glaubwürdiger Informationen − vor allem Beobachtungen sogenannter Planespotter − kommt Amnesty International zum Schluss, dass russische Streitkräfte für diesen rechtswidrigen Angriff verantwortlich waren.

Angriffe auf Schulen
Laut Angaben der syrischen NGO Hurras Network (Syrian Child Protection Network) wurden bei Luftschlägen und Bodenangriffen im Jänner und Februar 2020 insgesamt 28 Schulen getroffen. Am 25. Februar wurden an einem einzigen Tag zehn Schulen angegriffen. Dabei kamen neun Zivilist*innen ums Leben.

Amnesty International hat Recherchen zu sechs Angriffen in diesem Zeitraum durchgeführt, darunter zum Abwurf von Fassbomben und vom Boden abgefeuerter Streumunition auf zwei Schulen am 25. Jänner sowie am 28. Februar 2020.

Eine Lehrerin schilderte Amnesty International einen Angriff: „Ein [Streubomben-] Geschoss explodierte vor meinen Füßen, Haut und Fleisch platzen auf … der Schmerz war unerträglich … Ich spürte eine solche Hitze, als würden meine Füße verbrennen. Zwei Schülerinnen waren in diesem Moment bei mir. Eine war sofort tot, die andere überlebte wie durch ein Wunder. Ich bin sicher, dass es Streumunition war, weil ich mehrere Explosionen hörte. Ich kenne das Geräusch von Streumunition sehr gut. Du hörst eine Serie von mehreren Explosionen. Als ob aus dem Himmel kein Wasser, sondern Granatsplitter regnen würde.“

Die Recherchen von Amnesty International zeigen, dass es sich bei den hier beschriebenen Geschossen um 9M27K-Frachtraketen mit einem Kaliber von 220 mm handelte, die in Russland hergestellt und an die syrische Armee geliefert wurden. Sie enthielten 9N210- oder 9N235-Streumunition. Streumunition ist nach dem Völkerrecht verboten.

Umfassende Beweise belegen Aussagen von Zeug*innen
Amnesty International hat für den Bericht 74 Personen interviewt, darunter Binnenvertriebene, Lehrer*innen, Ärzt*innen und Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen. Die Aussagen der Zeug*innen werden nicht nur durch Video- und Fotoaufnahmen untermauert, sondern auch durch Expert*innenanalysen von Satellitenbildern, Berichte von Planespottern vor Ort sowie durch abgehörte Kommunikation von russischen und syrischen Luftstreitkräften.

Die Aufnahmen aus den Cockpits liefern Beweise dafür, dass das russische Militär an mindestens einem rechtswidrigen Angriff auf ein Spital beteiligt war, das danach seine Arbeit einstellen musste.

Kriegsverbrechen & gezielte Angriffe gegen Zivilist*innen
Die in dem Bericht dokumentierten Fälle zeigen beispielhaft, dass die syrischen und russischen Streitkräfte nach wie vor gezielt Angriffe gegen Zivilist*innen und zivile Ziele verüben. Dabei handelt es sich um Verletzungen des humanitären Völkerrechts, auf dessen Grundlage die Parteien in einem bewaffneten Konflikt zwischen militärischen Zielen und kämpfenden Personen auf der einen Seite und zivilen Zielen und Zivilist*innen auf der anderen Seite unterscheiden müssen. Nur die erstgenannten dürfen angegriffen werden.

Es handelt sich bei diesen Attacken außerdem um Kriegsverbrechen: Diejenigen, die derartige Verbrechen anordnen oder begehen, sind strafrechtlich zur Verantwortung zu ziehen. Spitäler und andere medizinische Einrichtungen, medizinisches Personal und Kinder dürfen nicht nur nicht angegriffen werden, weil sie einen zivilen Status haben, sondern müssen in einem bewaffneten Konflikt besonders geschützt werden.

Viele der medizinischen Einrichtungen, die angegriffen wurden, standen zudem auf einer Liste der UNO als Nichtangriffsziele. Diese Liste war den russischen, türkischen und US geführten Koalitionstruppen zugesandt worden, um zu zeigen, welche Ziele nicht angegriffen werden dürfen.

 Lebenswichtige humanitäre Hilfe darf nicht eingestellt werden
Im Juli 2014 verabschiedete der UNO-Sicherheitsrat einstimmig eine Resolution, die humanitäre Unterstützung im Nordwesten Syriens und in anderen Gebieten, die von bewaffneten Oppositionsgruppen kontrolliert werden, ermöglicht. Dafür ist keine Zustimmung der syrischen Regierung erforderlich. Diese Resolution ist seit 2014 wiederholt verlängert worden, wenn auch in den vergangenen Jahren unter Schwierigkeiten und im Jänner 2020 mit Einschränkungen. Nun droht die Resolution am 10. Juli 2020 auszulaufen.

Syrien und seine Verbündeten wollen diese Unterstützungsregelung beenden und Hilfslieferungen stattdessen über Damaskus senden. Das würde es der UNO und Partnerorganisationen erschweren, Hilfe zeitnah und nachhaltig zu verteilen.

Die syrische Regierung hat immer wieder versucht, die Hilfslieferungen durch bürokratische Hindernisse einzuschränken. Sie hat zudem Mitarbeitende von Hilfsorganisationen auf „schwarze Listen“ gesetzt und jene verfolgt, die mit Oppositionellen in den von diesen gehaltenen Gebieten in Verbindung gebracht wurden. Bewaffnete Gruppen wie Hay’at Tahrir al-Sham haben ebenfalls humanitäre Organisationen daran gehindert, ihrer Arbeit effizient nachzugehen.

„Vertreter*innen der UNO bezeichnen Idlib bereits als humanitäre ,Horror-Geschichte‘ – diese wird sich noch verschlimmern, wenn der Sicherheitsrat nicht über die politischen Interessen der Konfliktparteien hinausblickt und diese lebenswichtige humanitäre Unterstützungsmöglichkeit beibehält“, sagt Heba Morayef.

Vertreibung und katastrophale Lebensbedingungen
Aufgrund der jüngsten Angriffe auf Idlib mussten zwischen Dezember 2019 und März 2020 nahezu eine Million Menschen – mehr als 80 Prozent davon Frauen und Kinder – in Gebiete in der Nähe der türkischen Grenze fliehen.

Eine Mutter von drei Kindern, deren Familie in den vergangenen acht Monaten zweimal vertrieben worden war, sagte Amnesty International: „Mein Tochter, die in die erste Klasse geht, hat ständig Angst …. Sie fragte mich [nachdem wir vertrieben worden waren]: ,Warum tötet Gott uns nicht?’ … Wir sind nirgendwo sicher.“

Diese Menschen, die sich auf einer immer kleiner werdenden Fläche zusammendrängen, leben unter unmenschlichen Bedingungen ohne ausreichende humanitäre Unterstützung. Hilfe ist dringend notwendig und muss über einen längeren Zeitraum garantiert werden. Die globale Coronakrise erschwert die humanitäre Hilfe für die Menschen in der Region zusätzlich. Eine Ausbreitung der Pandemie könnte fatale Folgen haben. In den überfüllten Flüchtlingslagern sind Schutzmaßnahmen kaum möglich und das bereits schwer gebeutelte Gesundheitswesen ist in keiner Weise für eine Pandemie ausgerüstet.

Bei Fragen oder zur Vermittlung von Interviews stehen wir gerne zur Verfügung. presse@amnesty.at

Amnesty International Österreich
Presseteam
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
T: +43 664 2359138 / +43 664 4001056
presse@amnesty.at 

PA: Europatag: ADA und EU zusammen für bessere Lebensbedingungen weltweit

Die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedsstaaten sind gemeinsam der weltweit größte Geber von Entwicklungshilfeleistungen. Bei der Umsetzung von Entwicklungsvorhaben setzt die Europäische Union immer mehr auf österreichische Expertise. Seit 2009 vertraute die EU der Austrian Development Agency (ADA) dafür knapp 190 Millionen Euro an. Sie verbessern die Lebensbedingungen von Millionen Menschen.

8. 5. 2020. Klimawandel, Migration, humanitäre Krisen – die Liste an Herausforderungen, die die internationale Staatengemeinschaft zu bewältigen hat, ist lang. Die Europäische Union und Österreich begegnen ihnen gemeinsam. 2009 wickelte die Austrian Development Agency erstmals Gelder der EU ab. Seitdem baute die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit dieses Engagement sukzessive aus. Insgesamt vertraute ihr die EU bis dato knapp 190 Millionen Euro zur Umsetzung an. Der Europatag am 9. Mai gedenkt mehr als nur dem Frieden und Zusammenhalt in Europa. Nicht zuletzt die Corona-Pandemie zeigt, dass grenzübergreifende Lösungsansätze und Kooperationen dringender gebraucht werden denn je. Die EU und ADA leben es vor.

Gemeinsame Initiativen – größere Wirkung
„Allein 2019 haben wir in neun Ländern und einer Region zwölf delegierte Kooperationen für die EU-Kommission umgesetzt – das ist so viel wie noch nie zuvor. Zusammen bündeln wir unser Know-how und unsere Mittel. Die Rechnung ist einfach, denn mit gemeinsamen Initiativen erzielen wir eine größere Wirkung. Dass uns die EU vermehrt ihre Mittel zur Umsetzung anvertraut, macht mich stolz. Und es bestätigt einmal mehr: Auf uns und unsere Expertise ist Verlass“, betont ADA-Geschäftsführer Martin Ledolter anlässlich des Europatages.

Im letzten Jahr wickelte die Austrian Development Agency mehr als 99 Millionen Euro für die EU in Albanien, Armenien, Äthiopien, Burkina Faso, Georgien, Kosovo, Moldau, Serbien, Uganda und in der Region Ostafrika ab. Die Projekte reichen von nachhaltigem Bergtourismus in Georgien über ein Friedens- und Sicherheitsprogramm am Horn von Afrika bis hin zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Entwicklungsländern und zum Aufbau eines Kanalsystems in einer Kleinstadt in der Republik Moldau. Eines haben sie alle gemeinsam: Sie lindern Armut und geben Mut zur Hoffnung in Regionen, die besonders von prekären Verhältnissen gezeichnet sind.

Verlässlicher Partner für nachhaltige Entwicklung
Ein Beispiel aus Armenien zeigt: Die Resultate lassen sich sehen. Nach Abschluss der EU-Initiative für Biolandwirtschaft etwa zählt das Schwerpunktland der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit doppelt so viele Bioproduzentinnen und -produzenten wie noch vor dreieinhalb Jahren. Das gemeinsame Projekt hat nicht nur 680 Arbeitsplätze geschaffen – auch der Umsatz der Beteiligten ist deutlich gestiegen. Daran knüpfen EU und ADA nun mit einer Nachfolgeinitiative an. Mit dem einprägsamen Akronym „GAIA“ treibt das Projekt „Green Agriculture in Armenia“ bis Ende 2022 nachhaltige Landwirtschaft und inklusives wirtschaftliches Wachstum im Norden Armeniens weiter voran. Dafür stehen 11,7 Millionen Euro zur Verfügung. 9,7 Millionen kommen von der EU, 2 Millionen Euro steuert die Österreichische Entwicklungszusammenarbeit bei.

Entwicklungsweltmeister Europa
Morgen vor exakt 70 Jahren stellte Robert Schuman, der damalige Außenminister Frankreichs, seine Vision für Frieden in Europa vor. Sein Vorschlag für eine gemeinsame Kohle- und Stahlproduktion ging als „Schuman-Erklärung“, der 9. Mai 1950 als „Geburt der Europäischen Union“ in die Geschichte ein. Seit seinem EU-Beitritt vor 25 Jahren hat sich Österreich als Mitglied der Europäischen Union auf mehreren Ebenen weiterentwickelt. Im Bereich der Entwicklungszusammenarbeit setzt die EU zunehmend auf österreichische Expertise. Mehr als die Hälfte aller Mittel, die 2018 an Entwicklungsländer geflossen sind, stammen von der EU.

Austrian Development Agency
Die Austrian Development Agency, die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit, unterstützt Länder in Afrika, Asien, Südost- und Osteuropa bei ihrer nachhaltigen Entwicklung. Gemeinsam mit öffentlichen Einrichtungen, Nichtregierungsorganisationen und Unternehmen setzt die ADA derzeit Projekte und Programme mit einem Gesamtvolumen von 500 Millionen Euro um.

Rückfragehinweis:
Austrian Development Agency,
die Agentur der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit
Zelinkagasse 2, 1010 Wien
Mag. Katharina Schreiber
Tel.: +43 676 83903414
katharina.schreiber@ada.gv.at
www.entwicklung.at

PA: Österreichs Internationales COVID 19-Rettungspaket jetzt!

VertreterInnen der Zivilgesellschaft fordern 100 Mio. Euro Soforthilfe für Länder des Globalen Südens.

08.05.2020. Die COVID-19 Pandemie ist eine globale Krise, die keine Grenzen kennt. Wir besiegen sie weltweit oder gar nicht – so der einhellige Tenor der VertreterInnen der Zivilgesellschaft, die heute von Österreichs Bundesregierung ein Internationales COVID-19 Rettungspaket für die von der Coronakrise massiv betroffenen Länder des Globalen Südens einmahnen. Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19 Pandemie, sowie Maßnahmen zur Abschwächung der Folgen und zur makroökonomischen Stabilisierung in Ländern des Globalen Südens sind dringend nötig und in unserem wohlverstandenen Eigeninteresse. Die Pandemie weltweit zu bekämpfen ist in unser aller Interesse, sonst kommt sie in Wellen wieder zu uns nach Österreich zurück.
Österreichs Regierung ist aufgerufen, ein internationales Rettungspaket zu schnüren: erstens eine Soforthilfe in Höhe von 100 Millionen Euro und zweitens einen langfristigen Ausbau der Entwicklungshilfeleistungen, um die Wirtschaft am afrikanischen Kontinent langfristig zu stabilisieren.

Annelies Vilim, Geschäftsführerin der AG Globale Verantwortung:
„Länder des Globalen Südens haben schlechte Gesundheitssysteme, kaum sauberes Wasser und in den oft dicht besiedelten Slums ist es unmöglich, Mindestabstand zu halten. Ohne Unterstützung wird COVID-19 wie ein Tsunami über weite Teile Afrikas rollen und in Wellen zu uns nach Österreich zurückkehren. Zudem drohen Hunger, Unruhen, Gewalt, Instabilität – ein Nährboden für Kriege, Konflikte und Terror. Es ist absolut im Interesse Österreichs, mit 100 Millionen Euro Soforthilfe die Folgen zu minimieren.“

Andreas KnappGeneralsekretär Internationale Programme Caritas Österreich
„Es droht ein enormer Anstieg von extremer Armut, bis zu 500 Millionen Menschen werden Schätzungen zufolge zusätzlich verarmen. Als Folge des Lockdowns drohen auch Hungerepidemien unvorstellbaren Ausmaßes. Die Zahl der Menschen, die akut Hunger leiden könnte noch dieses Jahr sprunghaft auf 265 Millionen Menschen anwachsen und sich damit verdoppeln. Ohne Perspektiven werden viele Menschen gezwungen sein, Perspektiven anderswo zu suchen, auch in Europa.“

Michael OpriesnigGeneralsekretär Österreichisches Rotes Kreuz:„Das Rote Kreuz ist in zahlreichen Ländern im Einsatz gegen Corona. Der große Unterschied zu Österreich ist, dass es vielerorts schwache Gesundheitssysteme gibt, die Schwierigkeiten haben, Corona-Patienten zu behandeln. Noch schwieriger ist das in Konfliktregionen – wie etwa in Afghanistan. Dort versorgt das Rote Kreuz Spitäler mit medizinischer Ausrüstung. Damit wir das weiterhin tun können, brauchen wir Unterstützung.“

Sabine PrennGeschäftsführerin Licht für die Welt Österreich
„Die negativen Auswirkungen durch die Coronakrise sind für besonders verwundbare Menschen extrem hoch. Diese verheerenden Folgen müssen wir abfangen oder so gut es geht abfedern. Das heute geforderte Rettungspaket muss inklusiv sein, also für und mit Menschen mit Behinderungen ausgestaltet und umgesetzt werden: Es geht es um die Zukunft von einem Fünftel der Bevölkerung Afrikas.“

Elisabeth Hauser, Geschäftsführerin SOS Kinderdorf Österreich
„Die Corona-Pandemie ist weltweit eine existenzielle Gefahr für die Gesundheit, den Schutz und die Entwicklung von Kindern. Ausgangssperren, Schulschließungen und ausbleibende Einkommensmöglichkeiten von Familien treffen Kinder extrem hart. Ohne umfassende Hilfsmaßnahmen bedeutet das für viele Kinder, dass sie aktuell hungern und womöglich ihren Bildungsweg für immer abbrechen müssen.“

Andrea Barschdorf-HagerGeschäftsführerin CARE Österreich
„Eine weltweite Pandemie lässt sich nie im Inland allein bekämpfen. Deshalb ist es wichtig, dass Österreich auch Mittel bereitstellt, um jenen Staaten bei der Bekämpfung zu helfen, die nicht über ein stabiles Gesundheitssystem verfügen. Dabei geht es nicht nur um eine humanitäre Verpflichtung, sondern letztlich um die wirtschaftliche Stabilität ganzer Regionen im Interesse Europas und Österreichs.”

Rückfragen & Kontakt:
AG Globale Verantwortung
Wolfgang Marks
Öffentlichkeitsarbeit
+43 1 522 44 22 – 15, +43 699 17 20 42 07
wolfgang.marks@globaleverantwortung.at
www.globaleverantwortung.at

 

Angebot von LATINPHOTO.org

Seit über 20 Jahren ist LATINPHOTO.org eine Plattform für FotografInnen aus Lateinamerika, wo sie ihre Fotoarbeiten mit ihrer eigenen Sichtweise stationär in das Bildarchiv einbringen können. Gestern sendete Hugo Fernandes aus Paraguay Fotos von einer Kundgebung, an der gegen die Entlassung von über 100 Personen aus der Medienbranche demonstriert wurde: https://latinphoto.smugmug.com/keyword/Hugo%20Fernandez/
Auch FotografInnen aus Lateinamerika spüren die Auswirkungen von Corona und haben keine Arbeit mehr, fotografieren unter Gefahren oder sitzen in Quarantäne. Es gibt auch eigene Projekte aus der Isolation, wie diese Arbeit von Birte Pedersen aus Ecuador:
Im Archiv von LATINPHOTO.org finden sich seit Ausbruch von Corona viele Fotos zum Thema Covid19: https://latinphoto.smugmug.com/keyword/coronavirus/
LATINPHOTO.org bittet Bildredaktionen, die Arbeiten der FotograInnen mit Publikationen oder einer Bildstrecke zu unterstützen. Sie können eigene Themen in Auftrag geben oder bereits vorhandene Fotos verwenden. Für alle Fotos zum Thema Covid19 können Sie das Bildhonorar selber bestimmen. Bei Fragen sind wir gerne für Sie da.
Silvina Enrietti – enrietti@latinphoto.org
Patricio Luethy – info@latinphoto.org

LATINPHOTO.org
PhotoDesk Europa
www.latinphoto.org
contact@latinphoto.org
Enviar fotos: https://www.wetransfer.com

AVISO Online-PK: Österreichs Internationales COVID 19-Rettungspaket jetzt!

Wie kann und soll Österreichs Bundesregierung einen internationalen Beitrag zur Bekämpfung der Pandemie leisten? Vor welchen Herausforderungen stehen Entwicklungsländer im Kampf gegen COVID-19? Antworten auf diese und andere Fragen werden ExpertInnen im Rahmen einer Online-Pressekonferenz der AG Globale Verantwortung geben, bei der sie die Eckpunkte eines internationalen COVID-19 Rettungspakets für Entwicklungsländer vorstellen.

Online-Pressekonferenz 
Freitag, 08.05.2020 , 10 Uhr, in Form eines Zoom-Meetings. Der Zugang wird nach der Anmeldung zugeschickt, Fragen sind per Chat und auch direkt möglich.
Dazu ist eine vorherige Anmeldung unter anmeldung@concordia.at bzw. in CC presse@globaleverantwortung.at notwendig!

Statements
Elisabeth Hauser, Geschäftsführerin SOS Kinderdorf Österreich
Andreas Knapp, Generalsekretär Internationale Programme Caritas Österreich
Michael Opriesnig, Generalsekretär Österreichisches Rotes Kreuz
Sabine Prenn, Geschäftsführerin Licht für die Welt
Annelies Vilim, Geschäftsführerin AG Globale Verantwortung
Andrea Barschdorf-Hager, Geschäftsführerin CARE Österreich

Rückfragen & Kontakt:
AG Globale Verantwortung
Wolfgang Marks
Öffentlichkeitsarbeit
+43 1 522 44 22 – 15, +43 699 17 20 42 07
wolfgang.marks@globaleverantwortung.at
www.globaleverantwortung.at

Kommentar der ÖFSE: Corona-Krise als Chance für eine globale nachhaltige Entwicklung?

Während derzeit in Österreich zwar eine Verknüpfung der Maßnahmen im Kampf gegen die durch die Corona-Krise verursachte Weltwirtschaftskrise mit dem Klimaschutz gefordert wird, droht die dritte Säule der erst im Jahr 2015 bei der UN-Generalversammlung beschlossenen Sustainable Development Goals (SDGs), die globale soziale Dimension, unter den Tisch zu fallen.

Angesichts der drohenden massiven sozialen Folgen von COVID-19 ist gerade der SDG-Ansatz für die Erarbeitung kohärenter Politiken von großer Aktualität. Die Bundesregierung muss die Bekämpfung der sozialen und ökonomischen Auswirkungen der Corona-Krise in ihrer Entwicklungspolitik deutlich aufwerten.

Kommentar von Michael Obrovsky und Werner Raza (ÖFSE), April 2020:
www.oefse.at/publikationen/aktueller-kommentar-april-2020

Pressekonferenz: Rangliste der Pressefreiheit, am 21.4.2020

Die Rangliste der Pressefreiheit spiegelt die Situation von JournalistInnen sowie Medien in 180 Ländern wider. In die Wertung gehen gewalttätige Angriffe, Drohungen und Haftstrafen gegen ReporterInnen sowie Redaktionen ebenso ein wie die Arbeitsbedingungen von JournalistInnen, der Zugang zu Verbreitungskanälen und zum Internet, die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien sowie Pressegesetze und deren Anwendung in den einzelnen Ländern.

Reporter Ohne Grenzen lädt zur jährlichen Veröffentlichung der Rangliste der Pressefreiheit am Dienstag, den 21.4.2020 im Rahmen eines virtuellen Mediengesprächs mit ROG-Präsidentin Rubina Möhring, Kommunikationsforscher Fritz Hausjell und dem Journalisten und Präsidenten des Verbands der Auslandspresse Hans-Peter Siebenhaar.

Im Zoom-Raum des Presseclub Concordia werden am 21.4.2020 um 10:00 Uhr die Ergebnisse präsentiert und Österreichs Position im Ranking analysiert. Der Zugangs-Link wird kurz vor Beginn per Mail versandt.

Die zugehörigen Presseunterlagen werden den Redaktionen am Montag-Nachmittag, den 20.4.2020 zur Verfügung gestellt. Es wird um die Einhaltung der Sperrfrist bis Dienstag, 21.4.2020, 6:00 Uhr bei der Veröffentlichung gebeten. Die Informationen sind frei für die Dienstagsausgaben von Zeitungen. Interviews mit VerteterInnen von Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich können auch am 20.4.2020 geführt werden, für Terminvereinbarungen stehen das Team zur Verfügung.

Unter folgendem Link können Sie die gesammelten Ergebnisse ab Ende der Sperrfrist einsehen: http://www.rog.at/press-freedom-index/

Hinweis: Auch in Paris ist eine Life-Diskussion anlässlich des Releases geplant. RSF-Generalsekretär Christophe Deloire wird mit Journalistin Rana Ayyub (u.a. Washington Post), Edward Snowden und Wirtschaftsnobelpreisträger Joseph Stiglitz über dieses entscheidende Jahrzehnt für die Pressefreiheit diskutieren. Es moderiert Journalistin Maria Ressa. Beginn: 18 pm CEST (GMT +2), hier der Registrierungslink.

Rückfragehinweis:
Sarah Kleiner
Reporter ohne Grenzen (RSF) Österreich
Reporters Without Borders Austria
Helferstorferstraße 5, 1010 Wien
+43 664 254 68 47
info@rog.at
www.rog.at