Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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Veranstaltungen: „Langer Tag der Flucht“

Am 30. September 2022 findet zum elften Mal der „Lange Tag der Flucht“ unter der Schirmherrschaft des UN-Flüchtlingshochkommissariats UNHCR statt. Rund 110 kostenfreie Veranstaltungen stehen dieses Jahr auf dem Programm.

Kunst- und Kulturinstitutionen, viele engagierte Personen und Geflüchtete, NGOs und zivilgesellschaftliche Initiativen haben sich auch heuer wieder zusammengeschlossen und ein breites Spektrum an Programmpunkten vorgelegt. Die Klammer für alle Veranstaltungen ist, die Themen Flucht, Asyl und Zusammenleben auf unterschiedlichste Weise zu thematisieren, erlebbar zu machen und den Austausch zwischen Geflüchteten und Menschen, die bereits länger in Österreich leben, zu fördern.

Angeboten werden wieder zwei Programmschienen: Ein Schwerpunkt liegt auf dem Schulprogramm, bei dem mehr als 5.000 Schüler*innen in ganz Österreich am Vormittag mitmachen können. Rund 35 Veranstaltungen umfasst das allgemeine Programme für Jugendliche und Erwachsene.

„Mit dem Krieg in der Ukraine ist das Thema Flucht in Europa wieder schmerzlich ins allgemeine Bewusstsein gerückt. Doch auch aus Krisenherden wie Syrien oder Afghanistan müssen Menschen nach wie vor aus ganz ähnlichen Gründen flüchten. Ihre Fluchtgeschichten, ihr Ankommen, ihre Talente und ihre Lebensentwürfe stehen beim ‚Langen Tag der Flucht‘ im Mittelpunkt“, so Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich.

Filme, Theater, Lesungen, Sport, Kulinarik, Diskussionen … – ein Blick ins Programm 2022

Viele Museen wie z.B. Belvedere, Albertina, Jüdisches Museum, Kunst Haus, Weltmuseum und das MuseumsQuartier mit mumok, Q21 und Dschungel Wien oder das Arnulf Rainer Museum in Baden bieten am „Langen Tag der Flucht“ spezielle Führungen, Diskussionsrunden und Programm für Schüler*innen an.

In Linz stellt Migrationsforscherin Judith Kohlenberger ihr aktuelles Buch „Das Fluchtparadox“ vor. Soso Mugiraneza nimmt mit seinem Kabarett-Programm in Feldkirch so manches Klischee aufs Korn, Omar Khir Alanam liest – wie immer mit einem Augenzwinkern – aus seinem aktuellen Roman „Sisi, Sex und Semmelknödel”. In Gedenken an den vor kurzem verstorbenen jungen Autor Jad Turjman lesen Wegbegleiter*innen aus seinen Werken.

Schauspielerin Valerie Huber präsentiert im Wiener Schikaneder Kino erstmals ihre Doku „Finding my Kharkiv in Vienna“, in der sie die Fluchtgeschichten von zwei ukrainischen Frauen sowie die Ukraine-Hilfe in Wien beleuchtet.

Ein Langer Tag der Flucht-Klassiker, die lebende Bücherei „living books“, kann heuer nach Pandemie-bedingter Pause endlich wieder stattfinden, diesmal ganztägig in der Wiener Hauptbücherei. Für persönliche Gespräche stehen rund 25 Personen als „living books” bereit, die entweder selbst flüchten mussten, sich für Geflüchtete einsetzen oder im Asylbereich bei NGOs, Vereinen, Behörden etc. tätig sind. Zum ersten Mal wird auch in Eisenstadt eine „living books“-Veranstaltung in Kombination mit einem Konzert organisiert.

Viel Raum für Dialog gibt es ebenfalls bei unterschiedlichsten Workshops, Koch- und Kaffeeeinladungen oder beim gemeinsamen Basteln der berühmten afghanischen Drachen.

Führungen, Stadtspaziergänge und Filmvorführungen sowie Denksport bei Chess Unlimited finden sich ebenso im Programm.

Das komplette Programm mit allen Veranstaltungen finden Sie unter: www.langertagderflucht.at

PA: Zweite Gipfel für Information und Demokratie

Das zweite Gipfeltreffen der Informations- und Demokratiepartnerschaft auf Ministerebene wird am 22. September 2022 am Rande der UN- Generalversammlung stattfinden. An dem Gipfel werden die Minister*innen der Mitgliedstaaten der Informations- und Demokratiepartnerschaft und Persönlichkeiten der Zivilgesellschaft wie die Friedensnobelpreisträgerin 2021, Maria Ressa, teilnehmen, schreibt Reporter Ohne grenzen Österreich in einer aktuellen Aussendung.

Die Partnerschaft für Information und Demokratie, die bislang von 45 Staaten unterzeichnet wurde, bildet den Rahmen für multilaterale Überlegungen zur Umsetzung demokratischer Garantien im globalen Kommunikations- und Informationsraum. Nach einer Premiere im Jahr 2021 bereits am Rande der UN- Generalversammlung wird der zweite Gipfel für „Information und Demokratie“ insbesondere die Außenminister der Partnerschaftsstaaten und Vertreter der Zivilgesellschaft zusammenbringen. Der Gipfel wird von der Außenministerin der Französischen Republik, Catherine Colonna, und dem Vorsitzenden des Forums für Information und Demokratie, Christophe Deloire, eröffnet.
● Neue Staaten werden auf dem Gipfel öffentlich bekannt geben, dass sie der Informations- und Demokratiepartnerschaft beitreten. Vor der Eröffnung des Gipfels beläuft sich die Zahl der Unterzeichnerstaaten auf 45 Länder (30 Länder zum Zeitpunkt des Starts der Informations- und Demokratiepartnerschaft im September 2019).
● Das zukünftige Projekt der Beobachtungsstelle für Information und Demokratie wird von Shoshana Zuboff, der Autorin von „Das Zeitalter des Überwachungskapitalismus“, vorgestellt. Sie ist emeritierte Professorin an der Harvard Business School und leitet gemeinsam mit Angel Gurría, dem ehemaligen Generalsekretär der OECD, die Vorgründungsgruppe der Beobachtungsstelle.
● Die Empfehlungen des Berichts How to end infodemics (2020) werden von den Ministern erörtert, nachdem sie von Maria Ressa, Trägerin des
Friedensnobelpreises 2021, die den Vorsitz der Arbeitsgruppe innehatte, vorgestellt wurden. Der Bericht enthält 250 Empfehlungen zur Regulierung und Selbstregulierung.
● Der Vorschlag für einen New Deal für Journalismus (2021) wird von den Minister*innen diskutiert, nachdem er von Nighat Dad, der Vizepräsidentin des Forums, vorgestellt wurde. Die Staaten werden unter anderem aufgefordert, die Entwicklung der Journalism Trust Initiative (JTI), eines Selbstregulierungsmechanismus für die Zuverlässigkeit von Informationen, zu unterstützen.
● Das Forum wird die Empfehlungen der Arbeitsgruppe zu den
Haftungsregelungen für soziale Netzwerke und ihre Nutzer*innen
veröffentlichen. Dieser Bericht wird den Staaten von Damian Tambini, Forscher an der London School of Economics und Ko-Vorsitzender der Arbeitsgruppe, vorgestellt werden.
● Das Forum wird den Start seiner Arbeitsgruppe zum Pluralismus in Indexierungs- und Kuratierungsalgorithmen bekannt geben.
Indem der Gipfel Demokratien um konkrete Empfehlungen und Lösungen zusammenbringt, wird er eine bessere Koordinierung der Bemühungen um den Aufbau eines demokratischen digitalen Raums ermöglichen.

Über die Internationale Initiative für Information und Demokratie
Die 2018 von Reporter ohne Grenzen (RSF) ins Leben gerufene Internationale Initiative für Information und Demokratie zielt auf die Umsetzung demokratischer Garantien im Informations- und Kommunikationsraum ab.
In weniger als vier Jahren hat diese Initiative Folgendes bewirkt:
– Die Veröffentlichung der Erklärung zu Information und Demokratie im Jahr 2018 durch eine Kommission, die sich aus mehreren
Nobelpreisträger*innen, Journalist*innen und Expert*innen für neue Technologien zusammensetzt;
– Die Präsentation dieser Leitlinien und Vorschläge in wichtigen
internationalen Foren, darunter der G7-Gipfel der Staats- und
Regierungschefs in Biarritz (Frankreich) im Jahr 2019 und jüngst der G7-
Mediengipfel in Bonn (Deutschland);
– Am Rande der UN-Generalversammlung im Jahr 2019 die Unterzeichnung der Internationalen Partnerschaft für Information und Demokratie, die bislang 45 Länder weltweit zu gemeinsamen Grundsätzen zusammenbringt;
– Die Gründung des Umsetzungsorgans der Partnerschaft, des Forums für Information und Demokratie, durch 12 zivilgesellschaftliche Organisationen und Forschungszentren;
– Die Erstellung von 350 Empfehlungen für ein Ende der „Infodemie“ (2020) und einen „New Deal für Journalismus“ (2021) an die Staaten, die
weitgehend in die Entwürfe für EU-Gesetze eingeflossen sind;
– Die Zusammenführung einer internationalen Koalition aus 43
Organisationen der Zivilgesellschaft und der Wissenschaft, um
demokratische Prinzipien in den digitalen Raum zu tragen;
– Die Organisation von jährlichen Gipfeltreffen, bei denen die Partnerschaftsstaaten auf Ministerebene sowie Vertreter der
Zivilgesellschaft und der Forschung im Sinne eines Multilateralismus der Demokratien zusammenkommen.

Kontakt: Pauline Adès-Mevel +33 (0)7 82 37 23 12

PA: Katar: 84 Prozent der Fußballfans fordern von FIFA Entschädigung für Arbeitsmigrant*innen

Neue Umfrage zur WM in Katar zeigt: Fast drei Viertel (73 %) der Befragten unterstützen die Zahlung von Entschädigungen durch die FIFA an Arbeiter*innen, die bei der Vorbereitung des Turniers Menschenrechtsverletzungen erlitten haben, berichtet Amnesty International und fordert die FIFA auf, vor dem Beginn der Weltmeisterschaft am 20. November 2022 ein Entschädigungsprogramm aufzusetzen.

Wien / London (15.9.2022) – Die FIFA soll Arbeitsmigrant*innen, deren Menschenrechte während der Vorbereitungen für die Fußballweltmeisterschaft 2022 verletzt wurden, entschädigen. Diese Forderung wird von fast drei Viertel der Bevölkerung (73%) in 15 Ländern unterstützt. Das ergab eine neue, von Amnesty International in Auftrag gegebene weltweite Umfrage. Noch höher ist die Zustimmung bei denjenigen, die sich wahrscheinlich mindestens ein Spiel des Turniers ansehen werden (84 %).

Die YouGov-Umfrage, an der sich mehr als 17.000 Erwachsene in 15 Ländern beteiligten, ergab auch, dass eine deutliche Mehrheit (67 %) befürwortet, dass sich ihre nationalen Fußballverbände öffentlich zu den Menschenrechtsverstößen im Zusammenhang mit der WM 2022 in Katar äußern und dabei auch die Entschädigung von Arbeitsmigrant*innen unterstützen.

„Diese Ergebnisse senden ein deutliches Signal an die Führung der Fußballwelt. Überall auf der Welt sind sich die Menschen einig, dass die FIFA aktiv werden und versuchen sollte, das Leid der Arbeitsmigrant*innen in Katar abzumildern, indem sie Entschädigungen zahlt. Sie wollen auch, dass ihre nationalen Verbände eine viel entschiedenere Haltung einnehmen“, sagte Steve Cockburn, Leiter des Bereichs wirtschaftliche und soziale Gerechtigkeit bei Amnesty International.

„Weniger als 50 Tage vor dem Anpfiff der WM tickt die Uhr. Aber noch hat die FIFA Zeit, das Richtige zu tun. Die Fans wollen keine Weltmeisterschaft, die unauslöschlich mit Menschenrechtsverletzungen behaftet ist. Die Vergangenheit kann nicht ungeschehen gemacht werden, aber ein Entschädigungsprogramm ist ein klarer und gangbarer Weg, wie die FIFA und Katar für die Hunderttausenden von Arbeiter*innen, die dieses Turnier möglich gemacht haben, zumindest ein gewisses Maß an Wiedergutmachung leisten können.“

Weltweite Unterstützung für #PayUpFIFA

Die Ergebnisse unterstützen die #PayUpFIFA-Kampagne, die im Mai 2022 von einem Zusammenschluss aus Menschenrechtsorganisationen – darunter Amnesty International und Human Rights Watch –, Fangruppen und Gewerkschaften ins Leben gerufen wurde. Die Kampagne fordert die FIFA dazu auf, einen Fonds zur Entschädigung der Arbeiter*innen einzurichten und künftige Menschenrechtsverstöße zu verhindern.

Die Organisationen fordern, dass die FIFA mindestens 440 Millionen Dollar für den Fonds bereitstellt – so viel, wie sie an Preisgeldern bei der Weltmeisterschaft ausschüttet. Die FIFA wird durch das Turnier schätzungsweise 6 Milliarden Dollar einnehmen.

Nach dem Start der Kampagne teilte die FIFA Amnesty International mit, dass sie den Vorschlag in Erwägung ziehe. Bisher hat sie aber noch keine öffentliche Stellungnahme abgegeben.

Die #PayUpFIFA-Kampagne erinnert auch daran, dass die nationalen Fußballverbände, deren Mannschaften an der Weltmeisterschaft teilnehmen, gemäß internationalen Menschenrechtsstandards verpflichtet sind, Arbeitsmigrant*innen zu unterstützen.

Obwohl die Fußballverbände von Belgien, Dänemark, den Niederlanden, Großbritannien, Deutschland und Norwegen auf Anfrage von Journalist*innen ihre Unterstützung für das Prinzip der Entschädigung zum Ausdruck gebracht haben, hat bisher kein Fußballverband eine offizielle Erklärung abgegeben, in der er die FIFA ausdrücklich auffordert, ein solches Entschädigungsprogramm einzurichten.

Methode

Alle Zahlen, sofern nicht anders angegeben, stammen von YouGov Plc. und basieren auf einer Umfrage, an der sich 17.477 Erwachsene beteiligten. Die Umfrage fand zwischen dem 16. August und dem 6. September 2022 online statt. Die Zahlen wurden gewichtet und sind repräsentativ für alle befragten Länder (Erwachsene ab 18 Jahren), darunter Argentinien, Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Vereinigtes Königreich, Kenia, Mexiko, Marokko, den Niederlanden, Norwegen, Spanien, die Schweiz und die USA.

Fast drei Viertel (73 %) der Befragten und 84 % derjenigen, die wahrscheinlich mindestens ein WM-Spiel sehen werden,erklärten, dass sie den Vorschlag unterstützen würden, dass die FIFA einen Teil der Einnahmen der WM 2022 zur Entschädigung von Arbeitsmigrant*innen verwendet, die bei der Vorbereitung des Turniers Menschenrechtsverstößen ausgesetzt waren. Nur 10 % der Befragten sprachen sich gegen eine Entschädigung durch die FIFA aus, die restlichen 17 % wussten nicht, wie sie sich entscheiden sollten.

Die stärkste Unterstützung gab es in Kenia, wo 93 % der Befragten eine Entschädigung befürworteten. Tausende Kenianer*innen arbeiten in Katar, wo Amnesty International zahlreiche Verstöße dokumentiert hat, darunter die Zwangsarbeit von kenianischen Beschäftigten bei Sicherheitsdiensten, Bauarbeitern und Hausangestellten.

Hintergrund

Seit 2010, als die FIFA Katar den Zuschlag für die Fußballweltmeisterschaft 2022 erteilte, ohne eine Verbesserung des Arbeitnehmer*innen-Schutzes zu verlangen, wurden Hunderttausende von Arbeitsmigrant*innen beim Bau und bei der Wartung der Stadien, Hotels, Verkehrsmittel und anderer Infrastrukturen, die für die Ausrichtung des Turniers erforderlich sind, Opfer von Menschenrechtsverstößen.

Seit 2018 hat Katar eine Reihe wichtiger arbeitsrechtlicher Reformen eingeführt, um die Rechte der Arbeitnehmer*innen zu verbessern. Die mangelnde Durchsetzung führt jedoch dazu, dass es weiterhin zu schwerwiegenden Verstößen kommt.

Amnesty International fordert die FIFA und Katar auf, ein Entschädigungsprogramm unter umfassender Beteiligung von Arbeitnehmer*innen, Gewerkschaften, der Internationalen Arbeitsorganisation und der Zivilgesellschaft aufzusetzen. Das Programm sollte noch vor Beginn des Turniers am 20. November 2022 initiiert werden.

Das Programm muss nicht nur eine Reihe von Entschädigungskosten abdecken, einschließlich der Erstattung nicht gezahlter Löhne, der von Hunderttausenden von Arbeitnehmer*innen gezahlten horrenden Vermittlungsgebühren und der Entschädigung für Verletzungen und Todesfälle, sondern auch Initiativen zum Schutz der Arbeitnehmer*innen-Rechte in der Zukunft unterstützen.

Rückfragen:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: presse@amnesty.at

PA: Neue Studie von Südwind-Partner in Bangladesch zeigt erschreckende Arbeitsbedingungen in der Lederindustrie

75 Prozent der Befragten arbeiten ohne angemessene Schutzausrüstung, 63 Prozent leiden unter gesundheitlichen Folgen aufgrund unsicherer Arbeitsbedingungen, mehr als die Hälfte erhält Löhne unterhalb des nationalen Mindestlohns, wird berichtet.

Eine neue Studie der Südwind-Partnerorganisation  Bangladesh Labour Foundation (BLF) zeigt nach wie vor große Risiken für Arbeiter:innen sowie eine enorme ökologische Belastung in der exportorientierten Lederindustrie des südasiatischen Landes auf. Dazu zählen extrem niedrige Löhne, Gesundheitsrisiken durch unsichere Arbeitsbedingungen, massive Umweltverschmutzung und erzwungene Überstunden. In die Recherche vor Ort wurden 120 Gerbereiarbeiter:innen aus 26 Gerbereien einbezogen. „Einkäufer, die Waren aus Bangladesch beziehen, scheinen alle Sicherheitsrisiken, Arbeitnehmerrechte und Umweltrisiken zu ignorieren. Leder-Arbeiter werden dadurch in höchst prekäre Situationen gebracht“, sagt Ashraf Uddin Mukut, geschäftsführender Direktor der BLF. „Abnehmer von Lederwaren müssen ihre Lieferketten offenlegen und eine faire Beschaffungspolitik garantieren.“

Fehlende Schutzkleidung und große Gesundheitsrisiken

Aus der Umfrage geht hervor, dass 111 der 120 befragten Arbeitnehmer:innen keinen Arbeitsvertrag haben. Das sind 95 Prozent aller Befragten die ohne formellen Beschäftigungsnachweis tätig sind. 75 Prozent der Befragten arbeiten ohne angemessene Schutzausrüstung und 79 Prozent sind nicht darin geschult, wie man Chemikalien sicher verwendet. Eine große Anzahl der Befragten leidet unter gesundheitlichen Problemen: 28 Prozent geben an, unter Hautkrankheiten zu leiden, 13 Prozent unter Kurzatmigkeit, 32 Prozent unter Magenbeschwerden und 63 Prozent unter Kopfschmerzen. Der nationale Mindestlohn für Gerbereiarbeit liegt bei 13.500 Taka, umgerechnet etwa 143 Euro, pro Monat. Mehr als die Hälfte (56%) der Befragten gibt an, unterhalb dieses Minimums bezahlt zu werden.

„Gerade in einem Risikosektor wie der Leder- und Schuhherstellung, wo teils unter gefährlichen Bedingungen gearbeitet wird, müssen Unternehmen ihre Verantwortung wahrnehmen und höchste Sicherheitsstandards sowie eine seriöse Überprüfung garantieren“, so Lieferketten-Expertin Gertrude Klaffenböck von Südwind. „Leider ist viel zu oft das Gegenteil der Fall: Anstatt Menschenrechtsvergehen aktiv vorzubeugen und dagegen vorzugehen, bedienen sich Modeunternehmen der Missstände, die durch intransparente Lieferketten noch begünstigt werden.“ Gemeinsam mit der internationalen Initiative Togehter for Decent Leather fordert Südwind daher verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen in Form eines strengen Lieferkettengesetzes. Klaffenböck: „Für einen wirksamen Schutz von Umwelt und Menschenrechten entlang globaler Lieferketten muss die Politik einen strengen Rechtsrahmen vorgeben.“

Starke Umweltverschmutzung bei den untersuchten Gerbereien

Für die Studie befragten BLF und die gemeinnützige Forschungsorganisation RAPID insgesamt 120 Arbeiter:innen aus 26 Gerbereien im Gerberei-Zentrum Savar in Dhaka. Dieses Industriegebiet wurde neu entwickelt nach schwerwiegenden Umwelt- und Gesundheitsproblemen im ehemaligen Zentrum in Hazaribagh. Mit dem deklarierten Ziel, internationale Umweltstandards erfüllen zu wollen, kündigte die Regierung die Umsiedlung an und versprach dabei bessere Lebens- und Arbeitsbedingungen für die Arbeiter:innen. Nach nur kurzer Zeit sind die Umweltauswirkungen auch in Savar enorm. Der Grund sind nicht funktionierende Kläranlagen. Im März 2022 sah sich das Umweltministerium gezwungen, aufgrund der massiven Verschmutzung des Dhaleshwari-Flusses die Schließung von gleich sieben Gerbereien anzuordnen.

Export ins Ausland ohne Transparenz

Mit einem Wert von 1,24 Milliarden US-Dollar im Jahr 2022 ist der Export von Leder, Lederwaren und Schuhen die drittgrößte Quelle für Exporteinnahmen für Bangladesch, nach Konfektionskleidung und Wohntextilien. Zwar ist China der wichtigste Abnehmermarkt für Lederwaren aus Bangladesch aber auch Europa ist ein wichtiges Exportziel.  In welchem Markensortiment das in Bangladesch produzierte Leder genau landet ist aufgrund mangelnder Transparenz in internationalen Lieferketten oft schwierig nachzuvollziehen.  

Together for Decent Leather

Die österreichische Menschenrechtsorganisation Südwind ist einer von sieben Partnern des europäisch-asiatischen Konsortiums Together for Decent Leather. Dieses hat sich zum Ziel gesetzt, die Arbeitsbedingungen entlang der internationalen Lieferketten von Lederwaren zu verbessern und zu einem Ende von ausbeuterischer Arbeit beizutragen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf den Zentren der Lederproduktion in Südasien, insbesondere in den Bezirken Vellore und Chennai in Tamil Nadu in Indien, im Großraum Karachi in Pakistan und im Großraum Dhaka in Bangladesch. Together for Decent Leather setzt sich dafür ein, dass Unternehmen ihre menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten erfüllen und Regierungen wirksame Schutzmaßnahmen und Regelungen einführen, um die Einhaltung internationaler Arbeitsnormen zu verbessern.

Gesamtbericht zum Download: „Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen in der Lederindustrie von Bangladesch“ (deutsche Übersetzung)

Über die Bangladesh Labour Foundation (BLF):
BLF ist eine nichtstaatliche, gemeinnützige, überparteiliche Organisation, die die Interessen der arbeitenden Bevölkerung in Bangladesch vertritt. Weitere Informationen:  www.blfbd.com

Über Research and Policy Integration for Development Society (RAPID)
RAPID ist eine private, gemeinnützige und überparteiliche Forschungsorganisation in Bangladesch. Weitere Informationen: http://www.rapidbd.org

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at
Tel.: 0650 96 77577
 
Ashraf Uddin Mukut (BLF)
Geschäftsführender Direktor, BLF
E-Mail: ashraf@blfbd.com
Tel.: +88 0182 0312 276

Veranstaltung: Syrian Women Leading the Change

In den letzten Jahren sind zahlreiche von syrischen Frauen geführte Organisationen in Europa entstanden. Die Referentinnen einer vom VIDC veranstalteten Podiumsdiskussion (6.10.) werden persönliche Erfahrungen austauschen und die aktuellen Bemühungen syrischen Frauen in Wissenschaft, Politik und Zivilgesellschaft in Europa, Syrien und den Nachbarländern skizzieren.

Trotz aller Versuche, syrischen Frauen systematisch zu marginalisieren und auszugrenzen, spielen sie nach wie vor eine wesentliche Rolle bei der Lösung des Konflikts und der Gestaltung der Zukunft ihres Landes. Viele ihrer Anliegen sind heute untrennbar mit den großen Problemen Syriens verbunden.
Syrische Frauen haben eine schwere Last zu tragen. Inmitten eines bewaffneten Konflikts, systematischer Unterdrückung, einer globalen Pandemie und einer massiven Wirtschaftskrise wurden und werden sie vielfach Opfer von Menschenrechtsverletzungen und unterschiedlicher Formen von Gewalt, einschließlich sexueller Gewalt.
Auf ihrem Weg sich aus der politischen Diktatur zu befreien, hat die syrische Gesellschaft ihre patriarchalen Strukturen noch nicht überwunden. Syrische Frauen tragen die Opfer, die Lasten und die Verantwortung ihres Landes mit, sind aber immer noch von vielen Entscheidungsprozessen ausgeschlossen. Die Gleichstellung der Geschlechter und ein nachhaltiger Frieden können aber ohne die aktive Beteiligung der syrischen Frauen auf allen Ebenen nicht gewährleistet werden.

Diese Podiumsdiskussion findet am Donnerstag, den 6.10. um 19 Uhr im Karl-Renner-Institute im Rahmen der Konferenz „Syrian Women in Europe Building the Future“ statt, die vom 6. bis 7. Oktober 2022 in Wien abgehalten wird.
Sprache: Englisch/Arabisch mit Simultandolmetschung
Anmeldung an: seewald@vidc.org

Am Podium
Sabiha Khalil
Syrian Women’s Network und Komela Jin, Syrien/Deutschland
Ruham Hawash
IMPACT Civil Society Research & Development, Syrien/Deutschland
Oula Ramadan
Badael, Syrien/Deutschland
Nivin Houtry
Syrian Women’s Political Movement, Syrien

Moderation:
Jelnar Ahmad

IMPACT Civil Society Research & Development, Syrien/Deutschland

Mehr Info

Interviewmöglichkeit mit kolumbianischen Aktivist*innen

Auf Einladung des Welthauses kommen die kolumbianischen Aktivist*innen Kelly Echeverri, Nelson Restrepo, Fabio Mesa und Luisa Acosta im Oktober nach Wien.

Sie haben sich mit dem jahrzehntelangen Konflikt in ihrem Land, seinen Ursachen und Folgen auseinandergesetzt und berichten über die Herausforderungen der Versöhnung in Kolumbien. In der direkten Arbeit mit der Bevölkerung arbeiten sie mit einer Vielfalt an Methoden, die sowohl die eigenen Wurzeln stärken als auch Handlungsspielräume für eine Kultur des friedlichen Miteinanders eröffnen.

Weitere Informationen zu den Gästen finden sie auf https://welthaus.at/begegnung-mit-gasten/wege-der-versoehnung/

Neben der Möglichkeit eines Interviews am Dienstag, 25.10.22 (10-12 Uhr) am Stephansplatz 6, 5. Stk., gibt es auch die Alternative Kelly Echeverri und Nelson Restrepo in Wien in einer der öffentlichen Veranstaltungen zu begegnen:

·        Mittwoch, 19. Oktober 2022, 18.00 Uhr: Wege der Versöhnung. Begegnung mit Gästen aus Kolumbien. Österreichisches Lateinamerika-Institut, Türkenstraße 25, 1090 Wien | Europasaal https://www.vhs.at/de/e/lai/b/2022/10/19/wegederversoehnung-erwachsene

·         Samstag, 22. Oktober 2022, 10.00 – 15.30 Uhr, im Rahmen der Veranstaltung „Wie geht Frieden? – Dialog für eine Welt“, Markhof, Markhofgasse 19, 1030 Wien

Für Rückfragen und Interviewtermine: 
Milena Müller-Schöffmann
Welthaus // Katholische Aktion
Stephansplatz 6/542, 1010 Wien
T: +43 1 515 52-3353
M: +43 676 4918562

PA: 9. August – Internationalen Tag der Indigenen Völker

Die österreichische Menschenrechtsorganisation „Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)“ zum Internationalen Tag der Indigenen Völker und die dringende Notwendigkeit, dass auch Österreich die „ILO-Konvention 169 über indigene und in Stämmen lebende Völker“ ratifiziert.

Der 9. August wurde von den Vereinten Nationen 1994 zum
Internationalen Tag der Indigenen Völker erklärt. Das Datum markiert die erste Sitzung der UN-Arbeitsgruppe für Indigene Völker, die 1982 stattfand. Seitdem erinnert dieser Tag an die Lage der weltweit rund 6.000 Indigenen Völker mit ihren etwa 476 Millionen Angehörigen.
Besonders der illegale Abbau natürlicher Ressourcen, die Folgen des Klimawandels, systematische Menschenrechtsverletzungen, Diskriminierung sowie Landraub und Invasionen auf ihren Territorien gefährden Indigene Völker weltweit.

Das diesjährige Thema des Internationalen Tags der Indigenen Völker lautet: „Die Rolle indigener Frauen für die Bewahrung und Weitergabe traditionellen Wissens“. Gerade in den indigenen Gemeinschaften Nordamerikas genießen Frauen eine besondere Stellung und Wertschätzung als Hüterinnen traditionellen Wissens. Umso verhängnisvoller ist es, dass vor allem indigene Frauen Ziel und Opfer systemischen Rassismus sind, der sich nicht zuletzt in der erschreckend hohen Zahl von Femiziden an indigenen Frauen manifestiert – allein in Kanada wurden in den letzten drei Jahrzehnten rund 4.000 indigene Frauen und Mädchen ermordet; die Situation in den USA ist ebenfalls besorgniserregend. Viele der ermordeten indigenen Frauen und Mädchen in den USA und Kanada fehlen in ihren Gemeinschaften als Trägerinnen des Wissens.
Zwangssterilisationen von indigenen Frauen und Mädchen sollten ebenfalls dazu beitragen, diese Wissens- und Traditionslinien zu brechen. Sie sind zudem ein Mittel des Völkermords.

Die Vereinten Nationen haben wiederholt die Gewalt an indigenen Frauen in Kanada und den USA scharf kritisiert und die Regierungen aufgefordert, wirksame Maßnahmen zum Schutz indigener Frauen zu ergreifen.
Der Papstbesuch Ende Juli 2022 in Kanada lenkte auch bei uns die Aufmerksamkeit auf die verheerende Geschichte der dortigen 139 Residential Schools, die bis 1996 zumeist von der katholischen Kirche geleitet wurden. Auch hier hinterließen die Mädchen, die in kanadischen Residential Schools oder US-amerikanischen Boarding Schools starben, eine schmerzliche Lücke, denn sie konnten niemals ihre traditionelle Rolle wahrnehmen, Wissen, Tradition und Kultur ihrer Völker an die nächsten Generationen weiterzugeben.
Doch diese Angriffe gegen die indigenen Kulturen gehören längst nicht nur der Vergangenheit an. Jede Zwangsassimilierung in (weißen) Pflegefamilien, staatlichen Einrichtungen oder durch Adoptionsprogramme durchbricht die Traditionslinie – heute sind
mehr als die Hälfte aller Kinder in Kanada, die von ihren Familien getrennt und in „Obhut“ gegeben werden, indigener Herkunft, obwohl sie nur 7% der minderjährigen Bevölkerung stellen.

Die Vereinten Nationen haben für 2022–2032 die «Internationale Dekade der Indigenen Sprachen» erklärt. Durch die Residential Schools, in denen es indigenen Kindern untersagt war, ihre Sprache zu sprechen und durch die Assimilierungspolitik sind die indigenen Sprachen stark bedroht. Die UNESCO prognostiziert, dass 90% der heutigen indigenen Sprachen bis zum Ende des Jahrhunderts unwiederbringlich verschwunden sein werden.

Auch in Zeiten von Klimawandel und Ukrainekrieg dürfen wir die Situation der Indigenen Völker nicht vergessen. Der 9. August ist nicht nur der Tag der Indigenen Völker, sondern auch der Gedenktag für den Atombombenabwurf auf Nagasaki. Die nukleare Bedrohung ist
in diesen Tagen besonders brisant. Jahrzehntelang wurden Atombombenabwürfe auf dem Land der Indigenen Völker getestet, z.B. auf dem Land der Western Shoshone in Nevada.
Ohne Uran hätte es die Atombomben nicht gegeben – und keine Atomkraftwerke. Wenn jetzt wie in Deutschland über Laufzeitverlängerungen der AKWs diskutiert wird, sollte man nicht
vergessen, dass das Uran auch auf dem Land Indigener Völker, etwa im kanadischen Saskatchewan, gewonnen wird.

Ausbeutung und Zerstörung indigenen Landes widersprechen internationalen Überreinkommen, u.a. der von Österreich mit getragenen «UN-Deklaration der Rechte Indigener Völker». Sie verletzen auch die «ILO-Konvention 169 über indigene und in Stämmen lebende Völker», für deren Ratifizierung durch Österreich sich AKIN mit mehreren Partnerorganisationen einsetzt, da diese einen wichtigen Schritt zu mehr Schutz für Indigene Völker darstellt.

Kontakt für Rückfragen:
Univ. Doz. Dr. Peter Schwarzbauer (Obmann)
Arbeitskreis Indianer Nordamerikas (AKIN)
schwarzbauer@arbeitskreis-indianer.at

PA: Welle von Hinrichtungen im Iran: Amnesty International fordert ein sofortiges Ende

Die Menschenrechtsorganisation berichtet von mindestens 251 Hinrichtungen seit Anfang 2022, Todesurteilen nach grob unfairen Gerichtsverfahren, einem Anstieg an Hinrichtungen wegen Drogendelikten und Massenhinrichtungen in überfüllten Gefängnissen.

Wien / London (27. Juli 2022) – Neue Recherchen von Amnesty International und dem Abdorrahman-Boroumand-Zentrum für Menschenrechte im Iran zeigen, dass die iranischen Behörden zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2022 mindestens 251 Menschen hingerichtet haben.

Sollten die Hinrichtungen in der gleichen Geschwindigkeit weitergehen, könnte die Gesamtzahl von 314 Exekutionen im Vorjahr schon bald übertroffen werden, warnten die beiden Menschenrechtsorganisationen.

Es ist gut dokumentiert, dass im Iran systematisch Menschen exekutiert werden, deren Todesurteil in einem grob unfairen Gerichtsverfahren gefällt wurde.

Die meisten der im ersten Halbjahr 2022 Hingerichteten (146 Personen) waren wegen Mordes zum Tode verurteilt worden. Mindestens 86 weitere Menschen wurden wegen Drogendelikten hingerichtet – ein Vergehen, das laut Völkerrecht nicht mit der Todesstrafe geahndet werden darf. Am 23. Juli wurde in Fars ein Mann öffentlich exekutiert, nachdem öffentliche Hinrichtungen zuvor aufgrund der Pandemie zwei Jahre lang ausgesetzt worden waren.

„Im ersten Halbjahr 2022 ließen die iranischen Behörden im Durchschnitt mindestens eine Person pro Tag hinrichten. Die Staatsmaschinerie führt im ganzen Land massenhaft Tötungen durch und tritt dabei das Recht auf Leben mit Füßen. Die haarsträubende Hinrichtungsrate, die wir im ersten Halbjahr [2022] im Iran beobachtet haben, erinnert auf horrende Weise an 2015, als die Zahl der Exekutionen ebenfalls emporschnellte“, so Diana Eltahawy, Expertin für den Nahen Osten und Nordafrika bei Amnesty International.

„Diese erneute Hinrichtungswelle, die auch öffentliche Exekutionen mit einschließt, zeigt einmal mehr auf, dass der Iran nicht auf demselben Kurs ist wie der Rest der Welt – global haben 144 Länder die Todesstrafe im Gesetz oder in der Praxis abgeschafft. Die iranischen Behörden müssen als ersten Schritt hin zur vollständigen Abschaffung der Todesstrafe umgehend ein Hinrichtungsmoratorium verhängen“, fordert Roya Boroumand, Geschäftsführerin der iranischen Menschenrechtsorganisation Abdorrahman-Boroumand-Zentrum.

Die vom Abdorrahman-Boroumand-Zentrum und Amnesty International erhobenen Daten beruhen auf einer Reihe unterschiedlicher Quellen wie z. B. auf Angaben von Gefangenen, Verwandten von hingerichteten Personen, Menschenrechtler*innen und Journalist*innen sowie auf Berichten sowohl staatlicher als auch unabhängiger Medien und Menschenrechtsorganisationen.

Die tatsächliche Zahl der Hinrichtungen liegt wahrscheinlich noch höher, da die Behörden Zahlen zu verhängten und vollstreckten Todesurteilen geheim halten.

Massenhinrichtungen in Gefängnissen

Den vorliegenden Informationen zufolge führen die iranischen Behörden seit Anfang 2022 im ganzen Land regelmäßig Massenhinrichtungen durch.

Am 15. Juni 2022 vollzogen die Behörden mindestens zwölf Hinrichtungen im Raja’i-Shahr-Gefängnis in der Provinz Alborz. Zuvor waren im Zahedan-Gefängnis in der Provinz Sistan und Belutschistan am 6. Juni mindestens zwölf Menschen exekutiert worden.

Im Juni 2022 erfuhr Amnesty International von einer gut informierten Quelle, dass im Raja’i-Shahr-Gefängnis – in dem sehr viele Gefangene im Todestrakt einsitzen – seit Beginn des Jahres im Durchschnitt jede Woche fünf Menschen hingerichtet wurden; manchmal fanden bis zu zehn Exekutionen pro Woche statt. Dieselbe Quelle gab an, dass der Staatsanwalt des Raja’i-Shahr-Gefängnisses (dadyar) den Gefangenen kürzlich mitgeteilt habe, dass die Vollstreckungsbehörde sich schriftlich an die Verwandten von etwa 530 Mordopfern gewandt und sie gebeten habe, bis Ende März 2023 zu entscheiden, ob die wegen der Morde verurteilten Personen begnadigt oder hingerichtet werden sollen.

Darüber hinaus gab die Quelle an, dass in den vergangenen Monaten die Oberste Justizautorität Gholamhossein Mohseni Ejei sowie andere hochrangige Justizangehörige wiederholt angedeutet haben, dass die Überbelegung in den Gefängnissen dringend bewältigt werden müsse. Dies lasse befürchten, dass der Anstieg der Hinrichtungen mit den Bemühungen der Behörden zusammenhänge, die überfüllten Gefängnisse zu entlasten.

Erneut zahlreiche Hinrichtungen wegen Drogendelikten

Im ersten Halbjahr 2022 wurden mindestens 86 Personen hingerichtet, die wegen Drogendelikten zum Tode verurteilt worden waren. Dies erinnert auf grauenhafte Weise an den Zeitraum 2010 bis 2017, als die Behörden scharfe Drogenbekämpfungsmaßnahmen verfolgten und die meisten erfassten Exekutionen auf Drogendelikte zurückgingen.

Von 2018 bis 2020 ging die Zahl der Hinrichtungen wegen Drogendelikten erheblich zurück. Doch 2021 wurden mindestens 132 Menschen aufgrund von Drogendelikten hingerichtet, was 42 % aller erfassten Hinrichtungen ausmachte und einen Anstieg um mehr als das Fünffache gegenüber 2020 (damals 23 Menschen) darstellte.

Die internationale Gemeinschaft – einschließlich die EU und das Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung – muss dringend auf höchster Ebene einschreiten und die iranischen Behörden auffordern, die Todesstrafe nicht mehr länger auf Drogendelikte anzuwenden. Sie muss sicherstellen, dass ihre Zusammenarbeit mit dem Iran im Rahmen internationaler Maßnahmen gegen den Drogenschmuggel weder direkt noch indirekt zum willkürlichen Entzug des Rechts auf Leben beiträgt – derzeitig das charakteristische Merkmal der iranischen Drogenbekämpfungspolitik.

Bei mindestens 65 (26 %) der im Jahr 2022 bisher hingerichteten Personen handelte es sich um Angehörige der belutschischen Minderheit, die etwa 5 % der iranischen Bevölkerung ausmachen und häufig am Existenzminimum leben. Mehr als die Hälfte von ihnen (38 Personen) wurden wegen Drogendelikten hingerichtet.

Das Abdorrahman-Boroumand-Zentrum und Amnesty International lehnen die Todesstrafe ohne Ausnahme ab, ungeachtet der Art und Umstände des Verbrechens, der Schuld oder Unschuld oder anderer Eigenschaften der Person oder der Hinrichtungsmethode. Die Todesstrafe verletzt das Recht auf Leben und ist die grausamste, unmenschlichste und erniedrigendste aller Strafen.

Hintergrund

Im Jahr 2021 fanden im Iran so viele Hinrichtungen statt wie seit 2017 nicht mehr. Der Anstieg begann im September 2021, nachdem die damalige Oberste Justizautorität Ebrahim Raisi das Präsidentenamt übernahm und der Religionsführer den ehemaligen Geheimdienstminister Gholamhossein Mohseni Ejei zur neuen Obersten Justizautorität ernannte.

Die iranischen Behörden ließen 2022 eine Person, 2021 keine, 2020 eine, 2019 13 und 2018 ebenfalls 13 Personen öffentlich hinrichten. Offizielle Angaben lassen darauf schließen, dass im Jahr 2022 mindestens zwei weitere Personen in der Provinz Isfahan und eine Person in der Provinz Lorestan zur öffentlichen Vollstreckung ihrer Todesurteile verurteilt wurden.

Im Iran werden Todesurteile häufig im Zuge von Gerichtsverfahren verhängt, die systematisch internationalen Standards für faire Verfahren zuwiderlaufen und in denen durch Folter erzwungene „Geständnisse“ routinemäßig als Beweismittel eingesetzt werden. Der Sonderberichterstatter zur Lage der Menschenrechte in der Islamischen Republik Iran stellte fest, dass „fest verwurzelte gesetzliche Mängel … bedeuten, dass die meisten, wenn nicht gar alle, Hinrichtungen ein willkürlicher Entzug des Rechts auf Leben sind.“

Laut iranischem Recht ist die Todesstrafe auf zahlreiche Straftaten anzuwenden, u. a. auf Finanzdelikte, Vergewaltigung und bewaffneten Raubüberfall. Ebenfalls mit der Todesstrafe geahndet werden völkerrechtlich geschützte Aktivitäten wie z. B. einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Handlungen und außereheliche sexuelle Beziehungen sowie Äußerungen, die nach Ansicht der Behörden „den Propheten des Islam beleidigen“. Auch vage formulierte Straftatbestände wie z. B. „Feindschaft zu Gott“ und „Verdorbenheit auf Erden“ ziehen Todesurteile nach sich.

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Antonio Prokscha
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PA: Amnesty: Äthiopischen Behörden müssen Oromo-Massaker untersuchen

Wien / London (21. Juli 2022) – Nach der Hinrichtung von mehr als 400 amharischen Bewohner*innen in der Region Oromia im Westen Äthiopiens vor rund einem Monat fordert Amnesty International in einer heute veröffentlichten Stellungnahme die äthiopischen Behörden auf, dringend eine unparteiische Untersuchung der Vorgänge zu veranlassen.

Die Organisation hat den Angriff untersucht und mit Angehörigen der Opfer und Überlebenden gesprochen. Dabei berichteten die Befragten übereinstimmend, dass Menschen gezielt getötet und Häuser in Brand gesteckt und geplündert wurden. Eine vom Amnesty International Crisis Evidence Lab durchgeführte Analyse von Satellitenbildern bestätigte die Angaben, dass am 18 Juni in Dörfern in Tole Kebele Feuer ausbrachen. Nach Angaben eines lokalen Behördenvertreters kamen bei dem Angriff mindestens 450 Menschen ums Leben.

Vor allem Frauen und Kinder getötet

Der Angriff begann am 18. Juni gegen 9 Uhr, als viele Erwachsene in der Gegend ihre Häuser verlassen hatten, um ihrer Arbeit nachzugehen. Zeug*innenberichten zufolge seien Dörfer in der Gegend von OLA-Kräften umstellt worden, dann habe es einen Schuss als Startsignal für den Angriff gegeben. Die meisten der in den Häusern zurückgebliebenen und getöteten Personen waren unbewaffnete Frauen und Kinder, die nicht fliehen konnten.

22 Angehörige verloren – unter den Toten auch Neugeborene

Ein 64-jähriger Mann, der bei dem Angriff 22 seiner Angehörigen verloren hatte, erzählte, wie er sei um sein Leben gerannt war, als die Schüsse begannen, während Frauen und Kinder daheim geblieben seien, in dem Glauben, dort sicher zu sein. „An einem Ort haben sie 42 Menschen auf einmal getötet. Darunter war nur ein erwachsener Mann, der Rest waren Frauen und Kinder. Wir haben ihre Leichen übereinander liegend vorgefunden. Unter den Toten waren auch Neugeborene. Von den 42 Toten waren 22 meine Kinder oder Enkel. Eine meiner Töchter starb mit ihren fünf Kindern, die andere mit vier, eine weitere mit fünf und noch eine mit zwei Kindern, einer frisch verheirateten Tochter und einem Sohn.“

Behörden reagierten nicht

Nach Angaben eines von Amnesty International befragten örtlichen Beamten wurde der Angriff sofort den Bezirks- und Regionalbehörden gemeldet, die jedoch nicht reagieren konnten, weil die Straße gesperrt war. Zeugen erzählten, dass die Regierungstruppen während der fünf Stunden, in denen die Täter*innen töteten und Häuser niederbrannten und plünderten, nicht eingriffen. Die Stadt Gimbi, in der die örtliche Bezirksverwaltung ihren Sitz hat, ist nur 49 Straßenkilometer von Tole entfernt. Erst Stunden nach dem Abzug der OLA-Kämpfer trafen Regierungstruppen ein, als Überlebende bereits die Leichen ihrer Angehörigen einsammelten.

„Die allgegenwärtige Kultur der Straflosigkeit in Äthiopien treibt den Kreislauf der Gewalt an. Die Behörden müssen dringend eine glaubwürdige und unabhängige Untersuchung aller im Lande begangenen Gräueltaten anordnen und der vom UN-Menschenrechtsrat eingesetzten internationalen Menschenrechtsexpert*innenkommission den Zugang ermöglichen“, so Deprose Muchena, Director for East and Southern Africa bei Amnesty International.

Presseteam Amnesty International Österreich
Eleonore Rudnay
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E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: China: Amnesty International drängt UN zur Veröffentlichung des längst überfälligen Berichts über Menschenrechtsverstöße in Xinjiang

Amnesty International dokumentiert Aussagen von Familienangehörigen weiterer fast 50 willkürlich in Xinjiang Inhaftierter. Bericht des UN-Hochkommissariats trotz kürzlichem Chinabesuch wurde noch immer nicht veröffentlicht.

Wien/London, 06.07.2022 – Amnesty International liegen neue Aussagen der Familienangehörigen von 48 weiteren Uigur*innen und Kasach*innen vor, die das Grauen der Inhaftierung in der Uigurischen Autonomen Region Xinjiang in China beschreiben. Die Organisation fordert die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte, Michelle Bachelet, erneut zum Handeln auf.

Michelle Bachelet, die noch bis August im Amt ist, hat den lang ersehnten Bericht über schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang noch immer nicht veröffentlicht und die von den chinesischen Behörden in der Region begangenen Menschenrechtsverstöße nicht ausreichend verurteilt. Aufgrund dieser Verzögerung geht diese Woche erneut eine Sitzung des UN-Menschenrechtsrats zu Ende, ohne dass die Erkenntnisse der Vereinten Nationen über Xinjiang diskutiert werden konnten.

Die neuen Aussagen von Verwandten der Inhaftierten wurden von Amnesty International in die Kampagne Free Xinjiang Detainees aufgenommen. Die Familienangehörigen von insgesamt 120 Personen, die in Xinjiang in Gefängnissen oder Internierungslagern festgehalten werden, berichten nun im Rahmen der Kampagne über ihre Erfahrungen.

„Die Angaben dieser Familien zeigen anschaulich auf, dass in Xinjiang haarsträubende Taten begangen werden, die Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleichkommen. Viele der Gesprächspartner*innen hatten gleich mehrere inhaftierte Familienmitglieder, was das schiere Ausmaß der Menschenrechtsverstöße verdeutlicht. Ein Mann gab an, dass 40 seiner Verwandten inhaftiert seien“, so Agnès Callamard, internationale Generalsekretärin von Amnesty International.

„China geht seit 2017 mit Masseninhaftierungen, Folter und Verfolgung gegen mehrheitlich muslimische Minderheiten in Xinjiang vor. Die schleppende Reaktion der Vereinten Nationen auf diesen dystopischen Albtraum macht die Lage für die Betroffenen und Überlebenden nur noch schlimmer. Wir fordern die chinesische Regierung nach wie vor auf, alle Internierungslager zu schließen und die Praxis des Verschwindenlassens sowie willkürlicher Inhaftierungen und Misshandlungen zu beenden, ob in Gefängnissen oder an anderen Orten. Zudem muss die Verfolgung von Uigur*innen, Kasach*innen und anderen Minderheiten in Xinjiang aufhören.

Die chinesischen Behörden müssen zur Rechenschaft gezogen werden. Ein wichtiger Schritt hierfür ist die Veröffentlichung des überfälligen Berichts der Menschenrechtskommissarin Michelle Bachelet, der dringend dem UN-Menschenrechtsrat vorgestellt werden muss. Die Menschenrechtskommissarin ist bisher davor zurückgeschreckt, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und andere schwere Menschenrechtsverletzungen in Xinjiang zu verurteilen – dies trägt zusätzlich dazu bei, den Betroffenen Gerechtigkeit vorzuenthalten, und ist eine Schande für das UN-System.“

Auseinandergerissene Familien

Amnesty International sprach vor Kurzem persönlich mit in der Türkei lebenden Verwandten von 48 Inhaftierten. Sie beschrieben, wie ihre Familienangehörigen wegen „terrorismusbezogener“ oder anderer konstruierter Vorwürfe festgenommen wurden, offenbar wegen solch banaler Aktivitäten wie Reisen ins Ausland oder dem Bezahlen einer ausländischen Ausbildung für ihre Kinder. Wieder andere wurden offenkundig lediglich aufgrund ihrer Religion oder ethnischen Zugehörigkeit inhaftiert.

Die Kasachin Gulaisha Oralbay beschrieb das Schicksal ihres Bruders Dilshat Oralbay, ein pensionierter uigurischer Journalist und Übersetzer, der 2017 auf Geheiß der chinesischen Behörden aus Kasachstan nach Xinjiang zurückkehrte. Direkt nach seiner Rückkehr wurde sein Reisepass eingezogen und wenige Monate später wurde er festgenommen.

„Es gab keine Gerichtsentscheidung, sie steckten ihn einfach ins Gefängnis und sagten, es sei für 25 Jahre“, so Gulaisha Oralbay. „Ich glaube, nicht mal er selbst kennt den Grund. Jemand sagte, es sei, weil er nach Kasachstan gereist war, und ähnliche Ausflüchte. Es gibt keine klare Rechtfertigung oder Begründung.“

Die beiden Schwestern von Gulaisha und Dilshat Oralbay, Bakytgul und Bagila Oralbay, befinden sich ebenfalls in Haft.

Abdullah Rasul sagte Amnesty International, dass sein Bruder Parhat Rasul, ein uigurischer Bauer und Metzger, im Mai 2017 festgenommen und in ein Internierungslager gebracht wurde. Seitdem hat seine Familie keinen direkten Kontakt mehr zu ihm gehabt, doch 2018 erfuhren sie von einer zuverlässigen Quelle, dass Parhat Rasul zu neun Jahren Haft verurteilt worden sei.

Die Familie von Parhat Rasul ist der Überzeugung, dass er nur deshalb festgenommen wurde, weil er praktizierender Moslem ist, der sich gemeinnützig engagierte. Laut Angaben der Familienangehörigen wurden auch seine Frau Kalbinur und seine Schwiegermutter Parizat Abdugul in Haft genommen. Parhat Rasul und Kalbinur haben zwei 14- und 16-jährige Töchter und einen elfjährigen Sohn.

„Sie [die chinesische Regierung] wollen unsere Identität, Kultur und Religion auslöschen“, so Abdullah Rasul. „Ich hoffe, dass alle deutlich sehen können, was in unserem Heimatland passiert.“

Medine Nazimi beschrieb das letzte Mal, als sie die Stimme ihrer Schwester Mevlüde Hilal hörte, Ende des Jahres 2016. Mevlüde Hilal hatte zuvor in der Türkei studiert, kehrte dann aber nach Xinjiang zurück, um ihre kranke Mutter zu unterstützen. Im Jahr 2017 wurde sie in ein Internierungslager gebracht und später offenbar wegen „Separatismus“ zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt. Sie ist verheiratet und hat eine kleine Tochter.

„Als meine Schwester festgenommen wurde, war meine Nichte Aisha erst ein Jahr alt“, sagte Medine Nazimi. „Wir haben einfach nur unser Leben gelebt und waren eine glückliche Familie. Meine Schwester wurde nur aus einem einzigen Grund inhaftiert: weil sie Uigurin ist.“

Wer die Situation anprangert, setzt sich einem großen Risiko aus. Mehrere Familienangehörige von Inhaftierten beschrieben, wie sie von den Behörden bedroht wurden, weil sie sich öffentlich geäußert hatten.

Abudurehman Tothi, ein in der Türkei lebender uigurischer Geschäftsmann und Aktivist, gab internationalen Medien ein Interview über die Inhaftierung seiner Frau und seiner Mutter und über die willkürliche Festnahme seines Vaters. Er sagte Amnesty International, dass er daraufhin von Vertreter*innen des chinesischen Konsulats in der Türkei kontaktiert und mit Inhaftierung oder dem Tod bei einem „Autounfall“ bedroht wurde.

Umfassende Beweislage

Das brutale Vorgehen der chinesischen Regierung gegen Uigur*innen, Kasach*innen und andere vornehmlich muslimische ethnische Minderheiten in Xinjiang unter dem Deckmantel der „Terrorismusbekämpfung“ wird seit 2017 umfassend dokumentiert.

Amnesty International veröffentlichte 2017 einen Bericht, in dem aufgezeigt wird, dass die chinesischen Behörden systematisch auf Masseninhaftierungen, Folter und Verfolgung zurückgreifen, und dass es sich hierbei um Verbrechen gegen die Menschlichkeit handelt.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.