Arbeitsausbeutung in Bereichen wie Erntearbeit oder 24-Stunden-Betreuung ist durch die Corona-Pandemie wieder stärker ins Zentrum öffentlicher Aufmerksamkeit gelangt. Vor allem Arbeitnehmer*innen in außereuropäischen Zulieferfirmen befinden sich häufig in macht- und rechtlosen Situationen. Besonders dramatisch wird diese Lage, wenn Auftraggeber*innen Warenbestellungen stornieren und nicht bezahlen und Zulieferbetriebe daraufhin Arbeiter*innen ohne Entlohnung und Entschädigungen entlassen. Solche Aspekte fallen in den Bereich der Lieferkettenverantwortung, deren Verankerung auf nationaler und supranationaler Ebene unter den derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnissen besonders wichtig ist.
„Die Erfahrung hat leider gezeigt, dass Arbeitsausbeutung bis hin zu schweren Menschenrechtsverletzungen mit arbeitsrechtlichen oder strafrechtlichen Mitteln nicht einmal innerstaatlich wirksam begegnet werden kann. Falls überhaupt Entschädigungszahlungen geleistet werden, erscheinen diese unbedeutend im Vergleich zu den enormen Gewinnen, die Unternehmen durch Ausbeutung von Arbeitnehmerinnen erzielen können. “ stellt Katharina Beclin, Kriminologin an der Universität Wien und Vorsitzende der Plattform gegen Ausbeutung und Menschenhandel fest.
Im Falle von grenzüberschreienden Lieferketten ist ein rechtliches Anknüpfen an Einzelfällen noch viel schwieriger, da viele Arbeitnehmer*innen aufgrund existenzieller Abhängigkeiten keine rechtlichen Schritte gegen die Ausbeutung unternehmen können. Eine lückenlose Beweisführung, dass die Profitierenden von der Ausbeutung tatsächlich wussten, wird durch mehrstufige Lieferketten fast unmöglich. Arbeitsausbeutung ist zum systematischen Bestandteil global organisierter Wertschöpfung geworden, deshalb braucht es gesetzlich verankerte Sorgfaltspflichten im Sinne einer Lieferkettenverantwortung.
Wie diese auf europäischer bzw. innerstaatlicher Ebene umgesetzt werden soll, ist Gegenstand des Online-Symposiums, das von der Plattform gegen Ausbeutung und Menschenhandel (www.gegenmenschenhandel.at) in Kooperation mit Südwind (www.suedwind.at) und der Internationalen Organization für Migration (IOM) am 7. Mai 2021 (https://austria.iom.int/de/aktuell ) veranstaltet wird.
Freitag, 7. Mai 2021 via Cisco Webex Events
Details & Agenda: https://bit.ly/3dKAyM5
Anmeldung: https://bit.ly/32FYx8T
Expert*innen aus EU Kommission, Fachorganisationen, Wirtschaft, Arbeitnehmervertretungen, Politik, Gesetzgebung und Menschenrechtsorganisationen bringen aktuelle Beiträge zum Thema aus ihren Bereichen ein.
Die Plattform gegen Ausbeutung und Menschenhandel ist ein Kooperationsplattform österreichischer NGOs, einer zwischenstaatlichen Organisation und von Expert*innen, die in der Opferbetreuung und/oder Prävention von Ausbeutung und Menschenhandel tätig sind oder sich mit der Thematik wissenschaftlich befassen. Zu den 16 Mitgliedern zählen beispielsweise die Caritas der Erzdiözese Wien, Herzwerk – eine Initiative der Diakonie, ECPAT Österreich, SDS – Salvatorianer in Österreich und Rumänien und SOLWODI. Assoziierte Teilnehmer*innen der Plattform sind IOM, LEFÖ-IBF, MEN VIA und das Ludwig Boltzmann Institut für Grund- und Menschenrechte. Nähere Informationen, etwa zu den Forderungen der Plattform, finden Sie auf unserer Homepage: http://gegenmenschenhandel.at.
Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
E-Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at
Tel.: 0650 96 77 577