Archiv der Kategorie: SDGs

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PA: Aktion „Menschenkette gegen Kinderarbeit“ fordert gesetzliche Verpflichtungen gegen Kinderarbeit

Anlässlich des Welttags gegen Kinderarbeit am 12. Juni präsentiert die Initiative „Kinderarbeit stoppen“ den beachtlichen Zwischenstand der Mitmachaktion „Menschenkette gegen Kinderarbeit“.

Gemeinsam mit knapp 1.000 Menschen, die sich bereits mit ihrer persönlichen Botschaft der „Menschenkette gegen Kinderarbeit“ angeschlossen haben, fordert die Initiative – bestehend aus FAIRTRADE Österreich, Dreikönigsaktion der Katholischen Jungschar, weltumspannend arbeiten (ÖGB), Jugend Eine Welt, Kindernothilfe Österreich sowie Butterfly Rebels – von österreichischen Regierungsmitgliedern und Parlamentarier*innen ein strenges Lieferkettengesetz, das effektiv gegen Kinderarbeit wirkt. Jeder einzelne Beitrag zur Menschenkette gegen Kinderarbeit ist eine klare Forderung und ein Auftrag an die Politik, gegen ausbeuterische Kinderarbeit aktiv zu werden. Die Beiträge, die auf www.kinderarbeitstoppen.at einsehbar sind, ergeben in Summe bereits eine Menschenkette vom Justizministerium bis zum Haus der EU und zeigen die starke Unterstützung der österreichischen Zivilgesellschaft.

Weltweit sind rund 160 Millionen Kinder von ausbeuterischer Kinderarbeit betroffen. Besonders besorgniserregend ist der erstmalige Anstieg dieser Zahl seit 20 Jahren. Am 23. Februar wurde von der Europäischen Kommission ein Vorschlag für eine EU-Richtlinie für menschenrechtliche und ökologische Sorgfaltspflichten vorgelegt. Damit sollen Unternehmen verpflichtet werden, Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung entlang ihrer Lieferkette bestmöglich zu verhindern. Der Richtlinienvorschlag ist ein Meilenstein, jedoch ist der Weg zur Ziellinie noch ein weiter. „Damit das Gesetz noch umfassender gegen ausbeuterische Kinderarbeit wirken kann, benötigt es intensive weitere Verhandlungen und Verbesserungsschritte, wie die Ausweitung auf alle Unternehmen und deren gesamte Lieferkette, die Miteinbeziehung von Betroffenen in den gesamten Prozess sowie spezielle Vorkehrungen zum Schutz von Kindern“, sagt Hartwig Kirner für das Bündnis „Kinderarbeit stoppen“.

FAIRTRADE Österreich verbietet in seinen Standards ausbeuterische Kinderarbeit explizit. Die Einhaltung dieser Grundregel wird regelmäßig von einer unabhängigen Kontrollstelle überprüft. Doch freiwillige Standards alleine reichen nicht aus: „Es braucht vor allem auch politische und gesetzliche Rahmenbedingungen, um ausbeuterische Kinderarbeit weltweit zu beenden“, so Kirner weiter.

Das Bündnis „Kinderarbeit stoppen” appelliert darum an österreichischen Regierungsmitglieder und Parlamentarier*innen, den Kampf gegen ausbeuterische Kinderarbeit zu einer politischen Priorität zu machen und sich aktiv für ein strengeres Lieferkettengesetz einzusetzen. Damit faire Produkte – frei von ausbeuterischer Kinderarbeit – auf unseren Tellern und in unseren Kleiderschränken landen.

Hier kann man sich mit wenigen Klicks der “Menschenkette gegen Kinderarbeit” anschließen: www.kinderarbeitstoppen.at/mach-mit

Kontakt für Rückfragen:
Mag. Bernhard Moser
bernhard.moser@fairtrade.at
+43 664 526 74 65

PA: Welttag gegen Kinderarbeit: Ohne starkes Lieferkettengesetz ist keine Besserung in Sicht

Landwirtschaft bleibt größter Problemsektor, nationale Regeln sind oft wirkungslos – Südwind fordert ein starkes Lieferkettengesetz und Aus für Produkte aus Kinderhänden  

Wien, 8. Juni 2022: Im Vorfeld des Welttags gegen Kinderarbeit am 12. Juni verweist Südwind auf Untätigkeit und falsche Strategien im Kampf gegen die weltweite Kinderarbeit.

Die österreichische Menschenrechtsorganisation fordert verbindliche, international gültige Regeln für Unternehmen und Konzerne. „Solange Unternehmen keine rechtlichen Konsequenzen fürchten müssen, wird die Ausbeutung von Kindern weiterhin ihren Weg in unsere Supermarktregale finden“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Menschenrechts-Experte bei Südwind. „Die Politik muss endlich Ernst machen! Anstelle von freiwilliger Selbstverpflichtung braucht es wirksame Strafen für Unternehmen, die Kinderarbeit in ihren Lieferketten ermöglichen.“

Der aktuelle EU-Richtlinienentwurf für ein Lieferkettengesetz ist davon noch weit entfernt: Nur 0,2 Prozent der europäischen Unternehmen werden darin in die Pflicht genommen. Südwind fordert daher von Justizministerin Alma Zadić und Wirtschaftsminister Martin Kocher vollen Einsatz für umfassende Nachschärfungen. „Für ein effektives Lieferkettengesetz muss die gesamte Lieferkette von Unternehmen aller Größen abgedeckt und eine zugängliche Durchsetzung des Rechts ermöglicht werden“, so Grasgruber-Kerl.  

Nach aktueller Schätzung der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) und des Kinderhilfswerks UNICEF sind weltweit knapp 160 Millionen Buben und Mädchen Kinderarbeiter*innen. Damit stagniert die Zahl, nachdem zuletzt sogar ein Anstieg verzeichnet wurde.

Mehr als die Hälfte der Betroffenen sind gefährlichen Arbeitsbedingungen, schlechter Behandlung oder Gewalt ausgesetzt. Sie werden ihrer Rechte auf Gesundheit und Kindheit beraubt, in den extremsten Fällen versklavt, ihrer Familie entrissen und lebensbedrohenden Gefahren ausgesetzt.  

Problemsektor: Landwirtschaft
Der größte Problemsektor im Kampf gegen die weltweite Kinderarbeit ist die Landwirtschaft. Besonders prekär ist die Lage im Kakaoanbau. „Die großen Schokoladenkonzerne haben sich schon vor 20 Jahren Ziele selbst vorgegeben, diese wenig später dennoch verwässert und am Ende verfehlt. Viele internationale Marken üben weiterhin gewaltigen Preisdruck auf die Produzent*innen aus und befeuern damit Missstände wie Kinderarbeit“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl. „Gerade weil die nationale Gesetzgebung gegen Kinderarbeit in vielen Ländern nicht durchsetzungsfähig ist, kommt internationalen Regelwerken wie einem EU-Lieferkettengesetz eine besonders große Bedeutung zu.“  

Südwind ist Mitglied der Treaty Alliance und fordert mit der Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ ein Lieferkettengesetz in Österreich und der EU sowie Unterstützung für das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten.  

Mehr Infos zur Kampagne: www.menschenrechtebrauchengesetze.at

Rückfragehinweis: Silvia Haselhuhn, M.A.
Pressesprecherin Südwind
Silvia.haselhuhn@suedwind.at 
0680 1583016

Veranstaltungseinladung: „Beyond Panic“ – eine Südwind-Studie zum Thema Klimagerechtigkeit

Südwind lädt zum Pressefrühstück mit Juan Jose Hurtado Paz y Paz, Geschäftsführer der Asociación Pop No’j in Guatemala am 9. Juni 2022.

Anfang Mai hat Südwind die aufsehenerregende Studie „Beyond Panic“  veröffentlicht. In Kooperation mit der Universität Bologna wurde anhand von vier Länderbeispielen – Senegal, Guatemala, Kambodscha und Kenia – gezeigt, inwiefern ausbeuterische Arbeits- und Wirtschaftspraktiken in Ländern, die besonders von der Klimakrise betroffen sind, die Ungleichheit weiter verschärfen.

Indigene Völker bewahren die biologische Vielfalt in diesen Regionen, leiden aber unter den Folgen der Naturzerstörung im Zuge einer zunehmend kapitalistischen Entwicklung.

Die Klimakrise nimmt ihnen den Lebensraum und zwingt sie zu fliehen, um zu überleben. Vor welchen Herausforderungen stehen indigene Communities in Guatemala jetzt angesichts der Klimakrise?

Juan José Hurtado ist Geschäftsführer der Asociación Pop No’j, einer gemeinnützigen Organisation in Guatemala, die mit der indigenen Maya-Bevölkerung arbeitet, insbesondere mit Frauen, Jugendlichen und Kindern. Der Auftrag der Organisation lautet: Förderung der Organisation, (Aus-)Bildung und Beteiligung der Mayas durch einen Ansatz, der auf Identität, Kultur und spezifischen Rechten beruht.

Auf seiner Reise durch Österreich bis hin zum Menschenrechtsrat in Genf macht Juan José Hurtado Station in Wien.

Wann: Donnerstag, 9. Juni 2022, 9.30 Uhr
Wo: Café Museum, Operngasse 7, 1010 Wien

Das Pressefrühstück findet auf Englisch statt. Wir bitten höflich um Anmeldung und freuen uns auf einen regen Austausch.

Anmeldung und Rückfragehinweis:

Silvia Haselhuhn, M.A.
Pressesprecherin
silvia.haselhuhn@suedwind.at
0680 1583016

Aviso: Fair Bike Tour 2022

Von 7. Juni bis 8. Juli radeln Thomas Wackerlig, sowie Vertreter*innen vom oberösterreichischen Klimabündnis, Südwind und dem Welthaus der Diözese Linz sowie Karin Hörmanseder für FAIRTRADE durch Österreich, so FAIRTRADE in einer Aussendung. Wie bei einem Staffellauf radelt jede*r einen Teil der Strecke und besucht FAIRTRADE-Gemeinden in Niederösterreich, Oberösterreich und Salzburg. In den besuchten Gemeinden machen die Fahrradfahrer*innen auf den fairen Handel und sozial-faire Beschaffung aufmerksam.

Die FAIR BIKE TOUR startet am Dienstag, den 7. Juni, in Bad Schönau in der Buckligen Welt, führt über alle NÖ-Viertel und bis nach Ennsdorf. Dort übergibt Thomas Wackerlig am 16. Juni das Tourbuch und Fahrradwimepl auf der Grenzbrücke an die oberösterreichischen Kolleg*innen von Klimabündnis, Südwind und dem Welthaus der Diözese Linz, die anschließend vom 16. Juni bis 19. Juni gemeinsam durch die oberösterreichischen Gemeinden radeln werden.

Ab dem 8. Juli tritt dann FAIRTRADE-Gemeinde Beauftragte Karin Hörmanseder für den fairen Handel in die Pedale: auf ihrer Tour durch die Salzburger Gemeinden wird sie auch FAIRTRADE-Schulen besuchen und beendet die FAIR BIKE TOUR am 8. Juli in Lienz in Osttirol. Interessierte können Karin hier auf ihrer Fahrradtour begleiten. Im Rahmen der FAIR BIKE TOUR 2022 werden insgesamt 61 Gemeinden und Städte in vier Bundesländern besucht und gemeinsam mehr als 1.300 km per Fahrrad zurückgelegt!

Dieses Jahr haben alle Fahrradfahrer*innen das Thema sozial-faire Beschaffung im Gepäck: Mit einem Tourbuch, in dem sich alle besuchten Gemeinden eintragen können und Informationsmaterial ausgestattet, machen sie darauf aufmerksam. Bei allen Stationen der FAIR BIKE TOUR – meist vor dem Gemeindeamt, dem Rathaus oder dem örtlichen Weltladen – wird es die Möglichkeit geben, sich über die Arbeit von FAIRTRADE zu informieren, mehr über die aktuellen Aktivitäten der eigenen FAIRTRADE-Gemeinde bzw. FAIRTRADE-Stadt zu erfahren und sich über neue Ideen zur fairen Beschaffung auszutauschen.

Gemeinden können durch eine Umstellung auf sozial-faire Beschaffung einen wichtigen Beitrag zu einem fairen Welthandel leisten. Für Gemeinden gibt es diverse Möglichkeiten sozial-faire Verantwortung in ihren Beschaffungsvorgängen zu übernehmen: nebst den Klassikern wie Kaffee, Bananen, Orangensaft, Schokolade und Tee mit dem FAIRTRADE-Siegel gibt es für Einkäufer*innen auch ein vielfältiges Angebot an sozial-fair produzierten und nachhaltigen Produkten von Arbeitskleidung oder Baumwoll-Taschen bis hin zu Kosmetika und Eiscreme.

Mehr Infos und genaue Tourdaten

Rückfragehinweis:
Thomas Wackerlig
FAIRTRADE Gemeinden
für Niederösterreich und Burgenland
Mobil: +43 664 52 67 466
E-Mail: thomas.wackerlig@fairtrade.at

Veranstaltungshinweis: „Corona & Arbeitsausbeutung im Globalen Süden“

Welchen Beitrag kann ein EU-Lieferkettengesetz leisten, um Arbeiter:innen in Zukunft besser zu schützen? Wie wirkte sich die Pandemie auf Arbeiter:innen in unterschiedlichen Sektoren aus? Diese und viele weitere spannende Fragen werden im Zuge der Veranstaltung von Netzwerk Soziale Verantwortung, Clean Clothes und Südwind diskutiert.

Der Ausbruch der Covid19-Pandemie und die damit einhergehenden Folgen stellten unsere Welt auf den Kopf. Weltweit hatte die Krise verheerende Folgen für Arbeiter:innen, insbesondere für jene, die bereits vor der Krise von Ausbeutung betroffen waren und keinen Zugang zum Gesundheitssystem hatten. Die Pandemie verschärfte die bereits bestehenden Missstände eklatant: so stornierten zahlreiche Modemarken ihre Bestellungen bei ihren Zulieferbetrieben im Globalen Süden oder weigerten sich für bereits produzierte Waren zu zahlen. In weiterer Folge verloren tausende Arbeiter:innen ihren Arbeitsplatz. Arbeiter:innen weltweit sind von Lohndiebstahl betroffen, werden nicht ausreichend vor Corona geschützt und Proteste von Gewerkschaften werden mit Gewalt beantwortet.

Mit Inputs von:
Tina Rosenberger (NeSoVe)
Gertrude Klaffenböck (Clean Clothes Kampagne)

Datum & Uhrzeit: 31.5., 18:30
Ort: VHS Praterstern, Heinestraße 41, 1020 Wien, (Zugang zum Saal durch den Hof)

Anmeldung: office@nesove.at

PA: Katar: FIFA soll Millionen Dollar für ausgebeutete Arbeitsmigrant*innen zahlen

Preisgelder in Höhe von 440 Millionen Dollar warten bei der Fußball-WM in Katar auf die teilnehmenden Mannschaften. Entschädigungen in mindestens derselben Höhe soll die FIFA für Hunderttausende Arbeitsmigrant*innen bereitstellen, deren Menschenrechte im Zuge der Vorbereitungen auf die WM verletzt wurden, fordert Amnesty International in einem neuen Bericht sechs Monate vor Beginn der WM.

Wien/London, 19.05.2022 – In einem offenen Brief gemeinsam mit anderen Menschenrechtsorganisationen und Fan-Gruppen fordert Amnesty International den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino auf, gemeinsam mit Katar ein umfassendes Wiedergutmachungsprogramm aufzusetzen. Der Weltfussballverband und Katar müssen abgesehen von den Entschädigungszahlungen auch sicherstellen, dass sich diese Menschenrechtsverletzungen nicht wiederholen, weder in Katar noch bei zukünftigen Turnieren. Als Entschädigungssumme für die zahlreichen Menschenrechtsverstöße, die seit 2010 begangen wurden, soll die FIFA laut Forderung der Organisationen nicht weniger als den Betrag der Preisgelder dieser WM in Höhe von 440 Millionen Dollar bereitstellen.

„Nach internationalem Recht und dem Regelwerk der FIFA haben sowohl Katar als auch die FIFA jeweils die Pflicht und die Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und den Betroffenen Abhilfe bereitzustellen. Der von Amnesty International und anderen geforderte Wiedergutmachungsfonds ist angesichts des Ausmaßes der erlittenen Verstöße völlig gerechtfertigt und ist nur ein kleiner Teil der sechs Milliarden Dollar, die die FIFA mit dem Turnier einnehmen wird“, betont Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International, angesichts des heute veröffentlichten Berichts und offenen Briefs.

FIFA trägt Mitverantwortung an den Menschenrechtsverstößen in Katar

2010 hatte die FIFA Katar die Austragung der Weltmeisterschaft zugesprochen, ohne im Gegenzug auch nur die geringste Verbesserung des Arbeitsschutzes zu fordern. „Angesichts der Geschichte von Menschenrechtsverletzungen in Katar wusste die FIFA um die offensichtlichen Gefahren für die Arbeitnehmer*innen – oder hätte davon wissen müssen –, als sie dem Land den Zuschlag für das Turnier gab. Dennoch wurden in der Bewertung der katarischen Bewerbung die Arbeitnehmer*innen- und Menschenrechte mit keinem Wort erwähnt, und es wurden keine Bedingungen für den Schutz der Arbeitnehmer*innen gestellt“, kritisiert Callamard. „Die FIFA hat seitdem viel zu wenig getan, um derartige Gefahren zu auszuschließen oder zu mindern. Indem sie die Augen vor vorhersehbaren Menschenrechtsverletzungen verschlossen hat und sie nicht stoppte, hat sie unbestreitbar zu den Menschenrechtsverstößen gegen Arbeitsmigrant*innen beigetragen, die an Projekten im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft in Katar beteiligt waren.“

Entschädigungssumme könnte sogar noch höher sein

Nach Schätzungen von Amnesty International dürfte die Summe von 440 Millionen Dollar das Minimum sein, um eine Reihe von Entschädigungszahlungen zu decken und Initiativen zum Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte in der Zukunft zu unterstützen. Die Gesamtsumme für die Erstattung nicht gezahlter Löhne, die von Hunderttausenden von Arbeitnehmer*innen gezahlten erpresserischen Vermittlungsgebühren und die Entschädigung für Verletzungen und Todesfälle könnte auch höher ausfallen und sollte im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, der Internationalen Arbeitsorganisation und anderen ermittelt werden.

Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen nicht erfüllt

„Es mag zu spät sein, um das Leid vergangener Menschenrechtsverstöße zu lindern, aber die FIFA und Katar können und müssen handeln, um Wiedergutmachung zu leisten und weitere Verstöße zu verhindern. Die Entschädigung der Arbeiter*innen, die so viel für die Realisierung der WM 2022 getan haben, und die Ergreifung von Maßnahmen, die sicherstellen, dass solche Verstöße nie wieder vorkommen, könnten einen wichtigen Wendepunkt im Umgang der FIFA mit den Menschenrechten darstellen“, so Agnès Callamard.

Gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und ihren eigenen Vorschriften muss die FIFA Menschenrechtsverletzungen beseitigen, zu denen sie beigetragen hat. Diese Verantwortung sollte sich laut Amnesty nicht nur auf die Arbeitnehmer*innen erstrecken, die fußballspezifische Einrichtungen wie Stadien und Trainingsplätze, von der FIFA akkreditierte Hotels und das Übertragungszentrum bauen, sondern auch auf die für den Betrieb dieser Einrichtungen erforderlichen Dienstleistungen, inklusive Arbeitnehmer*innen, die am Bau und an der Instandhaltung der Verkehrs-, Unterkunfts- und sonstigen Infrastruktur beteiligt sind.

Auch der Staat Katar ist verpflichtet, für die Wiedergutmachung jeder Menschenrechtsverletzung in seinem Hoheitsgebiet zu sorgen, unabhängig davon, ob sie mit der Fußballweltmeisterschaft zusammenhängt oder nicht. Zwar wurden durch die Initiativen des Supreme Committee for Delivery and Legacy, die für die Planung und Durchführung der Weltmeisterschaft zuständigen katarischen Behörde, und das begrüßenswerte Arbeitsreformprogramm Katars einige Fortschritte erzielt, doch ihr begrenzter Geltungsbereich und ihre geringe Umsetzung haben dazu geführt, dass schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen fortbestehen und Arbeitsmigrant*innen nur eingeschränkt Zugang zu Rechtsmitteln haben, so die Analyse von Amnesty International. „Jahrelang wurde die Ausbeutung derer, die diese Weltmeisterschaft möglich gemacht haben, unter den Teppich gekehrt. Es ist an der Zeit, dass die FIFA und Katar gemeinsam an einem umfassenden Entschädigungsprogramm arbeiten, das die Arbeitnehmer*innen in den Mittelpunkt stellt“, fordert Agnès Callamard.

Hintergrund

Seit 2010 wurden Hunderttausende von Arbeitsmigrant*innen beim Bau der Stadien, Hotels, Verkehrsmittel und anderer Infrastrukturen, die für die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2022 erforderlich sind, Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitsmigrant*innen in Katar hat beispielsweise illegale Anwerbegebühren von durchschnittlich mehr als 1.300 US-Dollar gezahlt, um sich den Arbeitsplatz zu sichern. Bis vor zwei Jahren waren Arbeitsmigrant*innen in ihrer Möglichkeit eingeschränkt, den Arbeitsplatz zu wechseln oder das Land zu verlassen.

Seit 2018 hat Katar eine Reihe wichtiger arbeitsrechtlicher Reformen eingeführt, die die Rechte der Arbeitnehmer*innen verbessern sollen, doch aufgrund mangelnder Durchsetzung kommt es nach wie vor zu Verstößen. Verbesserungen für Beschäftigte an offiziellen FIFA-Standorten wie z. B. in Stadien wurden 2014 mit den Supreme Committee’s Worker Welfare Standards eingeführt, aber diese Standards werden nicht allgemein eingehalten und gelten nur für eine Minderheit der Hunderttausenden von Beschäftigten an WM-bezogenen Projekten. 2018 startete der Oberste Ausschuss eine Initiative, die u.a. eine Vereinbarung mit Auftragnehmer*innen auf offiziellen WM-Stätten zur Erstattung der Einstellungsgebühren von 48.000 Arbeitnehmer*innen umfasst, wiewohl dies wiederum nur eine Minderheit aller Arbeitnehmer*innen ist, die an für die WM wichtigen Projekten gearbeitet haben.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Amnesty: Sexualisierte Gewalt an indigenen Frauen in den USA nimmt epidemische Ausmaße an

In den USA sind indigene Frauen in hohem Maße sexualisierter Gewalt ausgesetzt, ohne dass die Überlebenden eine Möglichkeit haben, Gerechtigkeit zu erlangen. Ein neuer Bericht von Amnesty International legt offen, wie die US-Regierung darin versagt, indigene Frauen vor Gewalt und Missbrauch zu schützen.

Wien/London/Washington, 17.05.2022 – Die US-Regierung verstößt weiterhin gegen ihre Verpflichtungen, die Menschenrechte indigener Frauen zu schützen. Das dokumentiert ein aktueller Bericht von Amnesty International, der heute veröffentlicht wurde. Danach hat die sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen sowohl in Alaska als auch im US-amerikanischen Kernland epidemische Ausmaße erreicht.

Der englischsprachige Bericht The Never-ending Maze: Continued failure to protect Indigenous women from sexual violence in the USA zeigt, dass die Politik der US-Regierung die Autorität indigener Selbstverwaltungsbehörden untergräbt, indigene Gesundheitsdienste und Strafverfolgungsbehörden chronisch unterfinanziert sind und die Rechtsprechung absichtlich kompliziert gestaltet ist. Rechtlich macht es einen großen Unterschied, ob eine Straftat auf einem Gebiet der indigenen Bevölkerung stattgefunden hat oder nicht und auch, ob die Täter*innen und/oder Opfer aus der indigenen Bevölkerung stammen oder nicht. Beides hat Auswirkungen auf die juristische Zuständigkeit, wie der Bericht deutlich herausarbeitet.

„Beschämendes Erbe von tief verwurzeltem Missbrauch und Verfolgung“

Sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen ist kein neues Phänomen. Seit der europäischen Kolonisierung bis heute sind indigene Frauen in hohem Maße von Gewalt betroffen. „Das Versagen der US-Regierung, indigene Frauen vor diesem Ausmaß sexualisierter Gewalt zu schützen, beruht auf einem beschämenden Erbe von tief verwurzelter Marginalisierung, Missbrauch und Verfolgung“, sagte Tarah Demant, Interimsdirektorin für programmatische Arbeit, Advocacy und Regierungsangelegenheiten bei Amnesty International USA. „Die indigenen Frauen können nicht länger auf Gerechtigkeit warten. Die US-Regierung muss die notwendigen Ressourcen und den politischen Willen mobilisieren, um dieses kaputte System zu reparieren.“

Für Opfer sexualisierter Gewalt ist es nahezu unmöglich, Gerechtigkeit zu erlangen. Bereits 2007 hatte Amnesty International USA in einem Bericht darauf hingewiesen, dass indigenen Frauen oftmals das Recht auf Gerechtigkeit und das Recht auf Freiheit vor Gewalt verwehrt werden. Auch 15 Jahre später haben vereinzelte Gegenmaßnahmen kaum etwas an der erschreckend hohen Rate sexualisierter Gewalt geändert.

Doppelt so hohe Rate an sexualisierter Gewalt als im nationalen Durchschnitt

Daten der US-Regierung belegen, dass mehr als die Hälfte der indigenen Frauen in Alaska und im US-Kernland sexualisierte Gewalt erlebt haben – das übertrifft den nationalen Durchschnitt um mehr als das Doppelte. Tatsächlich könnten die Zahlen der Fälle von sexualisierter Gewalt sogar noch höher liegen: da die US-Regierung keine angemessenen und einheitlichen Daten über Gewalttaten an indigenen Frauen erhebt, ist das nicht belegbar. So bleiben bei den Erhebungen oft relevante Faktoren unklar, beispielsweise die Frage, ob Betroffene und/oder Beschuldigte Angehörige einer staatlich anerkannten ethnischen Gruppe sind oder ob die Straftat auf dem Gebiet einer indigenen Bevölkerung begangen wurde. Die daraus resultierenden unklaren Zuständigkeiten und Unsicherheiten bei Polizei, Rechtsbeiständen und Gerichten gehen soweit, dass letztendlich niemand tätig wird und den Überlebenden sexualisierter Gewalt der Zugang zur Justiz verwehrt bleibt.

Unklare Zuständigkeiten führen zu Straflosigkeit der Täter*innen

Darüber hinaus wirkt sich die Geschichte der systematischen Diskriminierung und Voreingenommenheit gegenüber der indigenen Bevölkerung in den USA negativ auf das Vertrauensverhältnis zwischen den indigenen Gemeinschaften und den Strafverfolgungsbehörden aus. Viele Überlebende zeigen ihren Missbrauch gar nicht an. Außerdem sind angemessene und rechtzeitige gerichtsmedizinische Untersuchungen im Falle eines sexualisierten Übergriffs bei weitem nicht garantiert. So wird die zuständige Behörde des Indian Health Service durch die US-Regierung nicht ausreichend finanziert, und die Gesundheitseinrichtungen sind unterbesetzt.

Amnesty-Forderung: Indigene Gerichtsbarkeit muss wiederhergestellt werden

Amnesty International fordert die US-Regierung auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen zu beenden. Dazu gehört die vollständige Wiederherstellung der indigenen Gerichtsbarkeit über Verbrechen, die in den Gebieten der indigenen Bevölkerung begangen werden. Außerdem müssen die entsprechenden Bundesmittel aufgestockt werden, um sicherzustellen, dass Strafverfolgung und Gerichtsverfahren zu Gerechtigkeit führen. Die US-Regierung muss dafür sorgen, dass die indigenen Gemeinschaften über angemessene Mittel und Ressourcen verfügen, um die Strafverfolgung, die Gesundheitsversorgung und die Datenerhebung zu sexualisierter Gewalt gegen indigene Frauen sicherstellen zu können.

Zum Weiterlesen:
Protecting Native American Women and Ensuring Justice for Survivors (Statement, March 16, 2022)
Maze of Injustice: The failure to protect Indigenous women from sexual violence in the USA (Report, April 24, 2007)

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

Study presentation and Panel Discussion: Ethiopia´s „Green Deal“: An African model for low carbon development?

Äthiopien hat sich schon lange vor der Europäischen Union zu einem Green Deal verpflichtet und will zu einem „grünen Pionier“ Afrikas werden.

Mahlet Eyassu hat die Hintergründe der staatlichen äthiopischen Climate Resilient Green Economy-Strategie untersucht. Ihre neue VIDC-Studie „Green Industrialisation in Ethiopia – Challenges and Potentials on the Road to a Net Zero Green Economy“ setzt die Auseinandersetzung des VIDC mit dem Thema grüne Industrialisierung und Strukturwandel in Afrika fort.

Was hat Äthiopien dazu motiviert und bietet diese Strategie einen gangbaren Weg zu einer künftigen klimafreundlichen afrikanischen Wirtschaft? Bei der Präsentation der neuen VIDC-Studie Green Industrialisation in Ethiopia – Challenges and Potentials on the Road to a Net Zero Green Economy diskutiert Autorin Mahlet Eyassu Melkie diese und weitere Fragen mit Valentine Chukwu und Nafkote Dabi.

Montag, 16. Mai 2022, 18.00 – 20.00 Uhr
Arbeiterkammer Wien, TGA Hörsaal, Plößlgasse 13, 1040 Wien, 4. Stock
Eine Anmeldung ist erforderlich: neuwirth@vidc.org
Sprache: Englisch

Mehr Info

STELLUNGNAHME: Afrikanische Entwicklungsbank soll Kinderrechte stärken

18 zivilgesellschaftlichen Organisationen rufen die Afrikanische Entwicklungsbank dazu auf, Kinder besser zu schützen und sie in den Entwicklungsprozess des Kontinents einzubeziehen. 

In einem Brief regt die AG Globale Verantwortung gemeinsam mit 18 zivilgesellschaftlichen Organisationen die Afrikanische Entwicklungsbank an, Maßnahmen zu setzen, um Kinderarbeit zu verhindern, und Kinder sowie Jugendliche gegen sexuelle Belästigung, Ausbeutung und Missbrauch zu schützen.  

Die Afrikanische Entwicklungsbank finanziert Projekt mit dem Ziel, Armut zu verringern und Lebensbedingungen in Afrika zu verbessern. Dies schafft die Bank nur, wenn sie Kinder schützt und ihnen zugängliche und sichere Beteiligungsmöglichkeiten bietet. So sollen sie etwa bei der Planung von Umsiedlungen einbezogen werden. Außerdem regen wir an, dass Umsiedlungspläne bei unfreiwilliger Umsiedlung speziell die Bedürfnisse von Frauen und Mädchen berücksichtigen, da in diesen Fällen ein erhöhtes Risiko für geschlechtsspezifische Gewalt besteht.

Wir rufen die Afrikanische Entwicklungsbank dazu auf, Kinderrechte zu schützen, zu stärken und eine Strategie zu beschließen, die mit der Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes und der Afrikanischen Charta der Rechte und des Wohlergehens des Kindes in Einklang steht. 

Link und Download
Afrikanische Entwicklungsbank: Public Consultation on AfDB Integrated Safeguards System
Zivilgesellschaftliche Stellungnahme (06.05.2022): AfDB Joint Submission Child Right_May2022 

Kommentar: ODA Zahlen 2021: nicht einmal eine halbe Partnerschaft für die globale, nachhaltige Entwicklung

Von Michael Obrovsky (ÖFSE). Rund 179 Mrd US$ an öffentlicher Entwicklungshilfe 2021 aller DAC-Geber sind laut OECD ein „ALLZEITHOCH“ – das ist aber weniger als die Hälfte der international zugesagten Leistungen. Die im SDG 17 angepeilte „globale Partnerschaft“ mit der Verpflichtung für die Hocheinkommensländer, 0,7% des BNE für öffentliche Entwicklungshilfe zur Verfügung zu stellen, steckt in einer veritablen Beziehungskrise, da die Zusagen nicht einmal „halbherzig“ umgesetzt werden.

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