Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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PA: Katar: FIFA soll Millionen Dollar für ausgebeutete Arbeitsmigrant*innen zahlen

Preisgelder in Höhe von 440 Millionen Dollar warten bei der Fußball-WM in Katar auf die teilnehmenden Mannschaften. Entschädigungen in mindestens derselben Höhe soll die FIFA für Hunderttausende Arbeitsmigrant*innen bereitstellen, deren Menschenrechte im Zuge der Vorbereitungen auf die WM verletzt wurden, fordert Amnesty International in einem neuen Bericht sechs Monate vor Beginn der WM.

Wien/London, 19.05.2022 – In einem offenen Brief gemeinsam mit anderen Menschenrechtsorganisationen und Fan-Gruppen fordert Amnesty International den FIFA-Präsidenten Gianni Infantino auf, gemeinsam mit Katar ein umfassendes Wiedergutmachungsprogramm aufzusetzen. Der Weltfussballverband und Katar müssen abgesehen von den Entschädigungszahlungen auch sicherstellen, dass sich diese Menschenrechtsverletzungen nicht wiederholen, weder in Katar noch bei zukünftigen Turnieren. Als Entschädigungssumme für die zahlreichen Menschenrechtsverstöße, die seit 2010 begangen wurden, soll die FIFA laut Forderung der Organisationen nicht weniger als den Betrag der Preisgelder dieser WM in Höhe von 440 Millionen Dollar bereitstellen.

„Nach internationalem Recht und dem Regelwerk der FIFA haben sowohl Katar als auch die FIFA jeweils die Pflicht und die Verantwortung, Menschenrechtsverletzungen zu verhindern und den Betroffenen Abhilfe bereitzustellen. Der von Amnesty International und anderen geforderte Wiedergutmachungsfonds ist angesichts des Ausmaßes der erlittenen Verstöße völlig gerechtfertigt und ist nur ein kleiner Teil der sechs Milliarden Dollar, die die FIFA mit dem Turnier einnehmen wird“, betont Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International, angesichts des heute veröffentlichten Berichts und offenen Briefs.

FIFA trägt Mitverantwortung an den Menschenrechtsverstößen in Katar

2010 hatte die FIFA Katar die Austragung der Weltmeisterschaft zugesprochen, ohne im Gegenzug auch nur die geringste Verbesserung des Arbeitsschutzes zu fordern. „Angesichts der Geschichte von Menschenrechtsverletzungen in Katar wusste die FIFA um die offensichtlichen Gefahren für die Arbeitnehmer*innen – oder hätte davon wissen müssen –, als sie dem Land den Zuschlag für das Turnier gab. Dennoch wurden in der Bewertung der katarischen Bewerbung die Arbeitnehmer*innen- und Menschenrechte mit keinem Wort erwähnt, und es wurden keine Bedingungen für den Schutz der Arbeitnehmer*innen gestellt“, kritisiert Callamard. „Die FIFA hat seitdem viel zu wenig getan, um derartige Gefahren zu auszuschließen oder zu mindern. Indem sie die Augen vor vorhersehbaren Menschenrechtsverletzungen verschlossen hat und sie nicht stoppte, hat sie unbestreitbar zu den Menschenrechtsverstößen gegen Arbeitsmigrant*innen beigetragen, die an Projekten im Zusammenhang mit der Fußballweltmeisterschaft in Katar beteiligt waren.“

Entschädigungssumme könnte sogar noch höher sein

Nach Schätzungen von Amnesty International dürfte die Summe von 440 Millionen Dollar das Minimum sein, um eine Reihe von Entschädigungszahlungen zu decken und Initiativen zum Schutz der Arbeitnehmer*innenrechte in der Zukunft zu unterstützen. Die Gesamtsumme für die Erstattung nicht gezahlter Löhne, die von Hunderttausenden von Arbeitnehmer*innen gezahlten erpresserischen Vermittlungsgebühren und die Entschädigung für Verletzungen und Todesfälle könnte auch höher ausfallen und sollte im Rahmen eines partizipativen Prozesses mit Gewerkschaften, Organisationen der Zivilgesellschaft, der Internationalen Arbeitsorganisation und anderen ermittelt werden.

Verantwortlichkeiten und Verpflichtungen nicht erfüllt

„Es mag zu spät sein, um das Leid vergangener Menschenrechtsverstöße zu lindern, aber die FIFA und Katar können und müssen handeln, um Wiedergutmachung zu leisten und weitere Verstöße zu verhindern. Die Entschädigung der Arbeiter*innen, die so viel für die Realisierung der WM 2022 getan haben, und die Ergreifung von Maßnahmen, die sicherstellen, dass solche Verstöße nie wieder vorkommen, könnten einen wichtigen Wendepunkt im Umgang der FIFA mit den Menschenrechten darstellen“, so Agnès Callamard.

Gemäß der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte und ihren eigenen Vorschriften muss die FIFA Menschenrechtsverletzungen beseitigen, zu denen sie beigetragen hat. Diese Verantwortung sollte sich laut Amnesty nicht nur auf die Arbeitnehmer*innen erstrecken, die fußballspezifische Einrichtungen wie Stadien und Trainingsplätze, von der FIFA akkreditierte Hotels und das Übertragungszentrum bauen, sondern auch auf die für den Betrieb dieser Einrichtungen erforderlichen Dienstleistungen, inklusive Arbeitnehmer*innen, die am Bau und an der Instandhaltung der Verkehrs-, Unterkunfts- und sonstigen Infrastruktur beteiligt sind.

Auch der Staat Katar ist verpflichtet, für die Wiedergutmachung jeder Menschenrechtsverletzung in seinem Hoheitsgebiet zu sorgen, unabhängig davon, ob sie mit der Fußballweltmeisterschaft zusammenhängt oder nicht. Zwar wurden durch die Initiativen des Supreme Committee for Delivery and Legacy, die für die Planung und Durchführung der Weltmeisterschaft zuständigen katarischen Behörde, und das begrüßenswerte Arbeitsreformprogramm Katars einige Fortschritte erzielt, doch ihr begrenzter Geltungsbereich und ihre geringe Umsetzung haben dazu geführt, dass schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen fortbestehen und Arbeitsmigrant*innen nur eingeschränkt Zugang zu Rechtsmitteln haben, so die Analyse von Amnesty International. „Jahrelang wurde die Ausbeutung derer, die diese Weltmeisterschaft möglich gemacht haben, unter den Teppich gekehrt. Es ist an der Zeit, dass die FIFA und Katar gemeinsam an einem umfassenden Entschädigungsprogramm arbeiten, das die Arbeitnehmer*innen in den Mittelpunkt stellt“, fordert Agnès Callamard.

Hintergrund

Seit 2010 wurden Hunderttausende von Arbeitsmigrant*innen beim Bau der Stadien, Hotels, Verkehrsmittel und anderer Infrastrukturen, die für die Ausrichtung der Fußballweltmeisterschaft 2022 erforderlich sind, Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Die überwiegende Mehrheit der Arbeitsmigrant*innen in Katar hat beispielsweise illegale Anwerbegebühren von durchschnittlich mehr als 1.300 US-Dollar gezahlt, um sich den Arbeitsplatz zu sichern. Bis vor zwei Jahren waren Arbeitsmigrant*innen in ihrer Möglichkeit eingeschränkt, den Arbeitsplatz zu wechseln oder das Land zu verlassen.

Seit 2018 hat Katar eine Reihe wichtiger arbeitsrechtlicher Reformen eingeführt, die die Rechte der Arbeitnehmer*innen verbessern sollen, doch aufgrund mangelnder Durchsetzung kommt es nach wie vor zu Verstößen. Verbesserungen für Beschäftigte an offiziellen FIFA-Standorten wie z. B. in Stadien wurden 2014 mit den Supreme Committee’s Worker Welfare Standards eingeführt, aber diese Standards werden nicht allgemein eingehalten und gelten nur für eine Minderheit der Hunderttausenden von Beschäftigten an WM-bezogenen Projekten. 2018 startete der Oberste Ausschuss eine Initiative, die u.a. eine Vereinbarung mit Auftragnehmer*innen auf offiziellen WM-Stätten zur Erstattung der Einstellungsgebühren von 48.000 Arbeitnehmer*innen umfasst, wiewohl dies wiederum nur eine Minderheit aller Arbeitnehmer*innen ist, die an für die WM wichtigen Projekten gearbeitet haben.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

PA: Amnesty: Sexualisierte Gewalt an indigenen Frauen in den USA nimmt epidemische Ausmaße an

In den USA sind indigene Frauen in hohem Maße sexualisierter Gewalt ausgesetzt, ohne dass die Überlebenden eine Möglichkeit haben, Gerechtigkeit zu erlangen. Ein neuer Bericht von Amnesty International legt offen, wie die US-Regierung darin versagt, indigene Frauen vor Gewalt und Missbrauch zu schützen.

Wien/London/Washington, 17.05.2022 – Die US-Regierung verstößt weiterhin gegen ihre Verpflichtungen, die Menschenrechte indigener Frauen zu schützen. Das dokumentiert ein aktueller Bericht von Amnesty International, der heute veröffentlicht wurde. Danach hat die sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen sowohl in Alaska als auch im US-amerikanischen Kernland epidemische Ausmaße erreicht.

Der englischsprachige Bericht The Never-ending Maze: Continued failure to protect Indigenous women from sexual violence in the USA zeigt, dass die Politik der US-Regierung die Autorität indigener Selbstverwaltungsbehörden untergräbt, indigene Gesundheitsdienste und Strafverfolgungsbehörden chronisch unterfinanziert sind und die Rechtsprechung absichtlich kompliziert gestaltet ist. Rechtlich macht es einen großen Unterschied, ob eine Straftat auf einem Gebiet der indigenen Bevölkerung stattgefunden hat oder nicht und auch, ob die Täter*innen und/oder Opfer aus der indigenen Bevölkerung stammen oder nicht. Beides hat Auswirkungen auf die juristische Zuständigkeit, wie der Bericht deutlich herausarbeitet.

„Beschämendes Erbe von tief verwurzeltem Missbrauch und Verfolgung“

Sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen ist kein neues Phänomen. Seit der europäischen Kolonisierung bis heute sind indigene Frauen in hohem Maße von Gewalt betroffen. „Das Versagen der US-Regierung, indigene Frauen vor diesem Ausmaß sexualisierter Gewalt zu schützen, beruht auf einem beschämenden Erbe von tief verwurzelter Marginalisierung, Missbrauch und Verfolgung“, sagte Tarah Demant, Interimsdirektorin für programmatische Arbeit, Advocacy und Regierungsangelegenheiten bei Amnesty International USA. „Die indigenen Frauen können nicht länger auf Gerechtigkeit warten. Die US-Regierung muss die notwendigen Ressourcen und den politischen Willen mobilisieren, um dieses kaputte System zu reparieren.“

Für Opfer sexualisierter Gewalt ist es nahezu unmöglich, Gerechtigkeit zu erlangen. Bereits 2007 hatte Amnesty International USA in einem Bericht darauf hingewiesen, dass indigenen Frauen oftmals das Recht auf Gerechtigkeit und das Recht auf Freiheit vor Gewalt verwehrt werden. Auch 15 Jahre später haben vereinzelte Gegenmaßnahmen kaum etwas an der erschreckend hohen Rate sexualisierter Gewalt geändert.

Doppelt so hohe Rate an sexualisierter Gewalt als im nationalen Durchschnitt

Daten der US-Regierung belegen, dass mehr als die Hälfte der indigenen Frauen in Alaska und im US-Kernland sexualisierte Gewalt erlebt haben – das übertrifft den nationalen Durchschnitt um mehr als das Doppelte. Tatsächlich könnten die Zahlen der Fälle von sexualisierter Gewalt sogar noch höher liegen: da die US-Regierung keine angemessenen und einheitlichen Daten über Gewalttaten an indigenen Frauen erhebt, ist das nicht belegbar. So bleiben bei den Erhebungen oft relevante Faktoren unklar, beispielsweise die Frage, ob Betroffene und/oder Beschuldigte Angehörige einer staatlich anerkannten ethnischen Gruppe sind oder ob die Straftat auf dem Gebiet einer indigenen Bevölkerung begangen wurde. Die daraus resultierenden unklaren Zuständigkeiten und Unsicherheiten bei Polizei, Rechtsbeiständen und Gerichten gehen soweit, dass letztendlich niemand tätig wird und den Überlebenden sexualisierter Gewalt der Zugang zur Justiz verwehrt bleibt.

Unklare Zuständigkeiten führen zu Straflosigkeit der Täter*innen

Darüber hinaus wirkt sich die Geschichte der systematischen Diskriminierung und Voreingenommenheit gegenüber der indigenen Bevölkerung in den USA negativ auf das Vertrauensverhältnis zwischen den indigenen Gemeinschaften und den Strafverfolgungsbehörden aus. Viele Überlebende zeigen ihren Missbrauch gar nicht an. Außerdem sind angemessene und rechtzeitige gerichtsmedizinische Untersuchungen im Falle eines sexualisierten Übergriffs bei weitem nicht garantiert. So wird die zuständige Behörde des Indian Health Service durch die US-Regierung nicht ausreichend finanziert, und die Gesundheitseinrichtungen sind unterbesetzt.

Amnesty-Forderung: Indigene Gerichtsbarkeit muss wiederhergestellt werden

Amnesty International fordert die US-Regierung auf, die notwendigen Schritte einzuleiten, um die sexualisierte Gewalt gegen indigene Frauen zu beenden. Dazu gehört die vollständige Wiederherstellung der indigenen Gerichtsbarkeit über Verbrechen, die in den Gebieten der indigenen Bevölkerung begangen werden. Außerdem müssen die entsprechenden Bundesmittel aufgestockt werden, um sicherzustellen, dass Strafverfolgung und Gerichtsverfahren zu Gerechtigkeit führen. Die US-Regierung muss dafür sorgen, dass die indigenen Gemeinschaften über angemessene Mittel und Ressourcen verfügen, um die Strafverfolgung, die Gesundheitsversorgung und die Datenerhebung zu sexualisierter Gewalt gegen indigene Frauen sicherstellen zu können.

Zum Weiterlesen:
Protecting Native American Women and Ensuring Justice for Survivors (Statement, March 16, 2022)
Maze of Injustice: The failure to protect Indigenous women from sexual violence in the USA (Report, April 24, 2007)

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Presseteam Amnesty International Österreich
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Buchvorstellung und Diskussion: Brennpunkt Westafrika – Die Fluchtursachen und was Europa tun sollte

Bei der Veranstaltung am 5. Mai um 18 Uhr in der Arbeiterkammer Wien wird das aktuelle Buch Brennpunkt Westafrika von Olaf Bernau vorgestellt und mit den Expert*innen Joana Adesuwa Reiterer und Kojo Taylor diskutiert.

Mit einem Blick in die Vergangenheit wird die Frage diskutiert, wie es zur enormen ökonomischen Kluft zwischen Afrika und Europa gekommen ist. Die Veranstaltung ist Teil der Initiative Das Recht, nicht gehen zu müssen – Europäische Politik und Fluchtursachen, die die Arbeiterkammer Wien gemeinsam mit Gewerkschaften, VIDC und weiteren NGOs 2021 gestartet hat.
Anmeldung unter: fanizadeh@vidc.org

Details

Pressekonferenz: Präsentation des Pressefreiheits-Rankings von Reporter ohne Grenzen

Hat sich Österreich erneut verschlechtert und wenn ja, um wie viele Plätze? Und in welchen Staaten ist die Pressefreiheit besonders bedroht?

Auf diese und andere brisante Fragen wird im Rahmen der Präsentation des Rankings am Welttag der Pressefreiheit,

3. Mai 9:30- 10:15 Uhr im Presseclub Concordia

von RSF-Österreich-Präsident Fritz Hausjell und seinen StellvertreterInnen Julia Herrnböck, Erhard Stackl und Corinna Milborn eingegangen.

Moderation: Daniela Kraus, Presseclub Concordia.

Bitten um Ihre Anmeldung bis Mo., 2. Mai 12:00 Uhr. info@rog.at und vor Ort eine FFP2-Maske tragen.

Rückfragen:
Christin Edlinger
0676 670 66 23 und info@rog.at

PA: EU-Lieferkettengesetz: Ohne Nachschärfungen wird sich Rana Plaza wiederholen

Der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza jährt sich am Sonntag zum neunten Mal – Unternehmen müssten mit dem EU-Lieferkettengesetz in seiner aktuellen Form kaum  Konsequenzen fürchten , die Zivilgesellschaft fordert dringende Nachschärfung, so NGOs und Kalpona Akter, Arbeitsrechtsaktivistin aus Bangladesch bei einem Pressegespräch.

Wien, 21.04.2022: Am 24. April 2022 jährt sich der Einsturz der Textilfabrik Rana Plaza in Bangladesch zum neunten Mal. Mehr als 1.100 Menschen verloren 2013 in dem als einsturzgefährdet bekannten Gebäudekomplex ihr Leben, weit über 2.000 wurden verletzt. Der Gebäudeeinsturz gilt als schwerste Katastrophe der Textilindustrie. In der Fabrik ließen namhafte europäische Unternehmen produzieren u.a. Inditex, der Mutterkonzern von ZARA, Primark und C&A. Ende Februar präsentierte die EU-Kommission den lang erwarteten Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz. Vertreter:innen der zivilgesellschaftlichen Kampagne “Menschenrechte brauchen Gesetze!” analysierten beim gemeinsamen Pressegespräch mit Kalpona Akter, Arbeitsrechtsaktivistin und Gründerin der „Bangladesh Center for Workers Solidarity“, die politischen Fortschritte seit dem Einsturz von Rana Plaza. „Der Richtlinienentwurf der EU ist nicht adäquat, um die Arbeiter:innen vor Ort ausreichend zu schützen. Wenn ein Unglück passiert, sollen Arbeiter:innen das Recht haben, das Unternehmen in dem Land zu verklagen, in dem es ansässig ist. Alle Arbeiter:innen entlang der Lieferkette müssen geschützt werden!”

„Als in Frankreich 2017 das erste Lieferkettengesetz weltweit beschlossen wurde, sprach man vom „Rana Plaza Gesetz“ – und alle wussten sofort, warum es so ein Gesetz geben muss. Eine Schwäche des französischen Gesetzes, und leider auch des neuen EU Richtlinienvorschlags, ist allerdings, das Betroffene von Menschenrechtsverletzungen noch immer massive Hürden zu überwinden haben, um tatsächlich zu ihrem Recht zu kommen. Eine der größten Hürden ist dabei die Beweislast. Sie darf nicht allein auf den Schultern der Betroffenen liegen.“ erklärt Claudia Saller, Geschäftsführerin der European Coalition for Corporate Justice (ECCJ). 

Das EU-Lieferkettengesetz – ein Anfang, aber bei weitem nicht genug

„Damit sich Rana Plaza nie wieder wiederholt, braucht das EU-Lieferkettengesetz klare Nachschärfungen. Nur ein effektives Lieferkettengesetz, das alle Unternehmen betrifft, schafft ein Fundament für sichere Textilfabriken. Der derzeitige Vorschlag würde 99% aller EU-Unternehmen nicht betreffen, kritisiert Kampagnenkoordinatorin Bettina Rosenberger.  „Der Entwurf verschriftlicht zwar Ansätze der unternehmerischen Verantwortung, die Unternehmen in der Vergangenheit im Rahmen freiwilliger Selbstverpflichtungen bereits umgesetzt haben. Allerdings haben sich diese Ansätze meist als ineffektiv oder Greenwashing herausgestellt. Nicht trotz, sondern wegen weniger Arbeitsrechten lassen europäische Unternehmen in Bangladesch produzieren. Umso wichtiger ist ein strenger Rechtsrahmen für die gesamte Lieferkette“, sagt Stefan Grasgruber-Kerl, Lieferketten-Experte bei Südwind.

„Wurden ausbeuterische Praktiken und fehlende Umweltstandards in der Vergangenheit von Unternehmen oft genutzt, um sich einen Kostenvorteil zu verschaffen, so ist ein zukünftiges EU-Lieferkettengesetz endlich eine Möglichkeit, dieses Ungleichgewicht zu beenden. Wir begrüßen ein starkes Lieferkettengesetz und fordern daher, dass die Anerkennung und Umsetzung existenzsichernder Löhne und Einkommen, Vereinigungsfreiheit und Kollektivverhandlungen als unteilbare Menschenrechte sowie das Mitspracherecht aller Rechteinhaber:innen im vorliegenden Gesetzesentwurf verankert werden“, betont Hartwig Kirner, Geschäftsführer von FAIRTRADE Österreich. .

Der EU-Entwurf muss nachgebessert werden

Hierbei spielt die Einbindung von Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenvertretungen eine große Rolle: “Das EU-Lieferkettengesetz setzt sich zum Ziel, Arbeitnehmer:innen weltweit besser zu schützen. Es geht um ihre Arbeitsbedingungen, ihre Sicherheit. Der vorliegende Entwurf bindet Gewerkschaften und Arbeitnehmer:innenvertretungen aber völlig unzureichend ein. Das ist inakzeptabel“, fordert Julia Wegerer, Juristin der Arbeiterkammer Wien, Nachbesserungen ein.

Nur ein effektives Lieferkettengesetz kann das Zeitalter der einstürzenden Textilfabriken beenden. Daher fordern die Vertreter:innen der Kampagne Justizministerin Zadic, Wirtschaftsministerin Schramböck, die EU Kommissare Reynders und Breton sowie die EU Parlamentarier:innen dazu auf, sich für die notwendigen Änderungen einzusetzen. 

Die Kampagne „Menschenrechte brauchen Gesetze!“ wird vom Bündnis der Treaty Alliance getragen und fordert ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU sowie Unterstützung für das UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten. Das Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) koordiniert die Kampagne und ist österreichisches ECCJ-Mitglied. 

Mehr Infos zur Kampagne: www.menschenrechtebrauchengesetze.at

Die Aufzeichnung des Pressegespräch kann auf Anfrage gerne zur Verfügung gestellt werden: bettina.rosenberger@nesove.at 

Diese Aussendung wird im Rahmen des Projekts Clean Clothes Kampagne mit finanzieller Unterstützung der Europäischen Union und der Österreichischen Entwicklungszusammenarbeit durchgeführt. Die darin vertretenen Standpunkte geben die Ansicht von Südwind wieder und stellen somit in keiner Weise die offizielle Meinung der Fördergeber dar.

PA: Iran: Fehlende medizinische Versorgung in Gefängnissen – Menschen werden dem Tod überlassen

Iranische Gefängnisbehörden verletzen in schockierendem Ausmaß das Recht auf Leben, indem sie kranken Gefangenen die lebensrettende medizinische Versorgung verweigern, so Amnesty International in einem neuen Bericht.

WIEN/LONDON, 11.04.2022 – Am 21. März starb der iranisch-australische Doppelstaatsbürger Shokrallah Jebeli im iranischen Evin-Gefängnis. Jebeli litt unter den Folgen von Schlaganfällen, Nierensteinen und hohem Blutdruck. Die Behörden hatten ihm angemessene fachärztliche Behandlung sowie Medikamente verweigert. Das iranische Evin-Gefängnis ist zum Synonym für Folter und Tod geworden, mit tausenden Hinrichtungen und dem Verschwinden zahlreicher politischer Gefangener. Unter den Insassen befinden sich auch mehrere politische Gefangene mit iranisch-europäischer Doppelstaatsbürgerschaft, darunter einige aus Deutschland und Österreich.

In dem neuen Bericht „In death’s waiting room: Deaths in custody following deliberate denial of medical care in Iran’s prisons“ dokumentiert Amnesty International, wie die Gefängnisbehörden im Iran routinemäßig zu Todesfällen in Haft beitragen oder sie sogar herbeiführen. So verzögern sie beispielsweise Notfallbehandlungen im Krankenhaus oder verweigern diese ganz. Die Behörden weigern sich, unabhängige und transparente Untersuchungen zu Todesfällen in Haft durchzuführen. Sie sorgen nicht dafür, dass gegen die Verantwortlichen Ermittlungen eingeleitet werden.

Katja Müller-Fahlbusch, Expertin für die Region Naher Osten und Nordafrika, sagt: „Die erschreckende Missachtung des menschlichen Lebens durch die iranischen Behörden hat die Gefängnisse für kranke Häftlinge in ein Wartezimmer des Todes verwandelt. Krankheiten, die gut zu behandeln sind, gehen in iranischen Gefängnissen tragischerweise oft tödlich aus. Todesfälle in Haft, die auf die Verweigerung von medizinischer Versorgung zurückzuführen sind, missachten das Recht auf Leben. Das ist gemäß dem Völkerrecht eine schwere Menschenrechtsverletzung. Wenn zudem die Verantwortlichen mit hinreichender Sicherheit wussten, dass ihr Handeln den Tod eines Menschen nach sich ziehen würde, käme dies sogar einer außergerichtlichen Hinrichtung gleich, was ebenso ein völkerrechtliches Verbrechen ist.“

In dem Bericht werden die Todesumstände von 92 inhaftierten Männern und vier Frauen in insgesamt 30 Gefängnissen in 18 iranischen Provinzen seit Januar 2010 beschrieben. Die Ergebnisse basieren auf einer Auswahl aussagekräftiger Fälle, auf langfristigen Erkenntnissen über die bewusste Verweigerung angemessener medizinischer Versorgung in iranischen Gefängnissen sowie auf einer umfassenden Auswertung von Berichten unabhängiger Menschenrechtsgruppen.

Die 96 untersuchten Fälle sind nur die Spitze des Eisbergs, die tatsächliche Zahl der Todesfälle in Gewahrsam liegt sicher weit höher. Hinzukommen auch noch die von Amnesty nicht berücksichtigten Tode, bei denen physische Folter oder Schusswaffen zum Einsatz kamen. Zu diesen hat Amnesty International im September 2021 einen eigenen Bericht veröffentlicht.

Die grassierende Straflosigkeit führt dazu, dass diese Tode in aller Regel ungestraft bleiben. Amnesty International fordert deshalb von der Bundesregierung, sich im Rahmen der Vereinten Nationen für die Einrichtung eines unabhängigen Untersuchungsmechanismus für den Iran einzusetzen, um gegen die systematische Straflosigkeit vorzugehen.

Doppelstaatsbürger*innen in iranischen Gefängnissen

Derzeit befinden sich mindestens 17 Doppelstaatsbürger*innen aus Europa und Amerika in iranischer Gefangenschaft, darunter auch einige aus Deutschland und Österreich.
Nach jahrelangen intensiven Verhandlungen zwischen Großbritannien und dem Iran wurden am 16. März zwei britisch-iranische Staatsbürger*innen, Nazanin Zaghari-Ratcliffe und Anoosheh Ashoori, freigelassen. Weitere Familien im Westen warten besorgt auf die Freilassung ihrer Angehörigen.

Unter den Gefangenen des berüchtigten Evin-Gefängnisses im Iran befinden sich die österreichisch-iranischen Doppelstaatsbürger Kamran Ghaderi und Massud Mossaheb sowie die deutsch-iranische Doppelstaatsbürgerin Nahid Taghavi. Sie alle wurden nach mehrmonatiger Isolationshaft, Folter und grob unfairen Gerichtsverfahren zu zehn Jahren Haft verurteilt. Die drei politischen Gefangenen leiden unter schweren gesundheitlichen Problemen. Eine angemessene medizinische Versorgung wird ihnen von den iranischen Behörden weiterhin verweigert.

Rückfragehinweis:
Presseteam Amnesty International Österreich
Antonio Prokscha
+43-664-621 10 31
E-Mail: antonio.prokscha@amnesty.at


PA: AMNESTY INTERNATIONAL und Human Rights Watch dokumentieren ethnische Säuberungen in West-Tigray

Sicherheitskräfte der Region Amhara und deren Verbündete haben eine ethnische Säuberungskampagne gegen die tigrayische Zivilbevölkerung im Westen der umkämpften äthiopischen Region Tigray verübt, die zur Vertreibung hunderttausender Menschen aus der Region führte. Die Tötungen, Vergewaltigungen, Massenfestnahmen und Zwangsumsiedlungen kommen Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit gleich, urteilen Amnesty International und Human Rights Watch in dem gemeinsamen Bericht „‘We Will Erase You From This Land’: Crimes Against Humanity and Ethnic Cleansing in Ethiopia’s Western Tigray Zone “.

Wien/London, 06.04.2022 – Die Recherchen belegen, dass Behördenvertreter*innen in West-Tigray sowie Sicherheitskräfte aus der benachbarten Region Amhara mehrere hunderttausend tigrayische Zivilpersonen systematisch vertrieben haben – unter Einsatz von Drohungen, außergerichtlichen Tötungen, sexualisierter Gewalt, willkürlichen Massenfestnahmen, Plünderungen, Zwangsumsiedlungen und der Verweigerung humanitärer Hilfe. All dies geschah mit Billigung und unter möglicher Beteiligung der nationalen äthiopischen Streitkräfte. Diese umfassenden und systematischen Angriffe gegen die tigrayische Zivilbevölkerung stellen Verbrechen gegen die Menschlichkeit sowie Kriegsverbrechen dar.

Sicherheitskräfte trieben tausende Tigrayer*innen zusammen, um sie unter unwürdigen Bedingungen einzusperren und zu misshandeln. Tausende Frauen und Mädchen wurden vergewaltigt und dabei rassistisch beleidigt. Behördenvertreter*innen stellten Schilder auf, die Tigrayer*innen aufforderten, die Region zu verlassen. Der Zugang zur Region wurde massiv eingeschränkt, sodass kaum humanitäre Hilfe zu den Menschen gelangt und Hunderttausende von einer Hungersnot bedroht sind.

„Seit November 2020 führen Amhara-Sicherheitskräfte eine unerbittliche Kampagne durch, um Tigrayer*innen aus dem Westen der Region zu vertreiben. Die äthiopische Regierung hat das schockierende Ausmaß dieser Verbrechen beharrlich geleugnet und nichts getan, um sie zu verhindern. Sie muss nun endlich reagieren und die Sicherheitskräfte entwaffnen und aus der Region abziehen, die an Menschenrechtsverletzungen beteiligt waren“, fordert Kenneth Roth, Executive Director von Human Rights Watch. Amnesty International-Generalsekretärin Agnès Callamard kritisiert: „Die Reaktionen der internationalen und regionalen Partner Äthiopiens werden der Schwere der Verbrechen, die in West-Tigray verübt werden, nicht gerecht. Es muss alles dafür getan werden, den unmenschlichen Grausamkeiten ein Ende zu setzen. Die äthiopische Zentralregierung und die Regionalregierungen müssen gewährleisten, dass die tigrayische Bevölkerung sicher und auf freiwilliger Basis in ihre Heimat zurückkehren kann, und gemeinsame Anstrengungen unternehmen, um Gerechtigkeit für diese abscheulichen Verbrechen zu erreichen.“

Die Menschenrechtsorganisationen fordern von der äthiopischen Regierung, Hilfsorganisationen umgehend ungehinderten Zugang zu der Region zu gewähren, alle willkürlich Inhaftierten freizulassen und Menschenrechtsverstöße zu untersuchen, um angemessen gegen die Verantwortlichen vorgehen zu können. Die Konfliktparteien sollten der Entsendung einer internationalen Friedenstruppe unter Führung der Afrikanischen Union nach West-Tigray zustimmen, um den Schutz aller Bevölkerungsgruppen vor Übergriffen zu gewährleisten.

HINTERGRUND:
Über einen Zeitraum von 15 Monaten führten Amnesty International und Human Rights Watch Interviews mit mehr als 400 Personen. Die Researcher*innen analysierten auch medizinische und forensische Berichte sowie Gerichtsdokumente und verifizierten Satellitenbilder und Foto- und Videobeweise. Sowohl die äthiopischen Streitkräfte als auch die amharischen Behörden haben ethnische Säuberungen in West-Tigray von sich gewiesen.

Den Bericht finden Sie hier.


Für Interviews und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

NEWSLETTER 1/2022: „SDG 16: „Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen“, u.v.m.

Diesmal mit Recherchematerial zum Nachhaltigkeitsziel 16 „Frieden“, einer Berichterstattung zum bevorstehenden Weltsozialforum und dessen Demilitarisierungskampagne, einem Überblick zu kommenden Wahlen weltweit, Gedenk- und Aktionstagen, sowie Terminen.

Geplante Wahlen in Ländern des Südens
Costa Rica: 3. April: Stichwahl der Präsidentschaftswahl    
Philippinen: 9. Mai: Präsidentschaftswahl       
Kolumbien: 29. Mail: Präsidentschaftswahl     
Tunesien: 25. Juli: Wahl über die neue Verfassung
Brasilien: 2. Oktober: Präsidentschaftswahl und Parlamentswahl

Internationale Gedenk- und Aktionstage
2. April: Ramadan
Der islamische Fastenmonat findet 2022 von 2. April bis 2. Mai statt. Das Fest des Fastenbrechens im unmittelbaren Anschluss an den Fastenmonat zu Beginn des Folgemonats Schawwal ist nach dem Opferfest der zweithöchste islamische Feiertag.

7. April: Weltgesundheitstag
Dieser Tag wurde 1948 von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) beschlossen und findet am 7. April statt. Jedes Jahr wird auf ein global relevantes Gesundheitsthema hingewiesen.

7. April: Internationaler Tag des Gedenkens an den Völkermord in Ruanda
1994 kamen beim Genozid an den Tutsi zwischen 500.000 und einer Million Menschen ums Leben.

22. April: Tag der Erde
Er findet in über 175 Ländern statt. Die Idee hinter dem auch als Earth Day bezeichneten Aktionstag ist, für einen ökologischen bzw. umweltbewussten Lebensstil zu werben.

3. Mai: Internationaler Tag der Pressefreiheit
Mit diesem Tag wird seit 1994 jährlich am 3. Mai auf Verletzungen der Pressefreiheit sowie auf die grundlegende Bedeutung freier Berichterstattung für die Existenz von Demokratien aufmerksam gemacht.

17. Mai. Internationaler Tag gegen Homophobie und Transphobie
Die Initiative zum diesem Tag ging von Louis-George Tin aus, der heute der französischen Sektion der International Lesbian and Gay Association vorsteht. Das Datum wurde zur Erinnerung an den 17. Mai 1990 gewählt, den Tag, an dem die Weltgesundheitsorganisation (WHO) Homosexualität aus ihrem Diagnoseschlüssel strich.

Veranstaltungen

30.03.2022, 16:00 – 18:00 Uhr: Online-Conference: Sustainability issues in the Cocoa Value Chain: will EU Due Diligence Legislation make a difference?
Study presentation “Sustainability in the global and Austrian Cocoa & Chocolate Value Chain” (Hannes Grohs & Jan Grumiller, ÖFSE) and panel discussion “What should be done to strengthen Sustainability in the Cocoa Value Chain, and what Role can EU Due Diligence Legislation play?”.
Mehr Info und Anmeldung

01.04.2022, 11:00 – 13:00 Uhr: Online: Humanitarian Congress Vienna: Health Systems and Humanitarian Aid – The Race Against COVID-19
COVID-19 revealed once more an ultimate truth: nobody is safe until everybody is safe, including the most vulnerable people on earth. This panel, hosted by the Humanitarian Congress Vienna, will bring together humanitarian practitioners, policy makers and civil society representatives who will identify the lessons learned so far and discuss the needs of affected populations, the resilience of health systems and the role of humanitarian aid during pandemics like that of COVID-19.
Mehr Info und Anmeldung

17.03. – 06.05.2022
11. Filmtage zum Recht auf Nahrung: Hunger.Macht.Profite, verschiedene Orte in Österreich
Die Filmtage zum Recht auf Nahrung – Hunger.Macht.Profite bringen in ganz Österreich kritische Dokumentarfilme über globale Landwirtschaft und Ernährung auf die Kinoleinwände. Die Filme zeigen die Ursachen von Hunger, die Verdrängung der kleinbäuerlichen Landwirtschaft und den fortschreitenden Raubbau an natürlichen Ressourcen auf. Gleichzeitig lenken sie den Blick auf jene Menschen, die sich gegen Agro-Business wehren und das Menschenrecht auf Nahrung einfordern. In anschließenden Filmgesprächen mit Aktivist*innen und Expert*innen laden die Filmtage zum gemeinsamen Austausch mit Besucher*innen ein, informieren über Alternativen, lokale Initiativen und Möglichkeiten zur Veränderung.
Mehr Informationen

29.03. – 11.04.2022
Lateinamerika Filmfestival in Salzburg

Zum 14. Mal findet das Filmfestival rund um Lateinamerika im Salzburger Filmkulturzentrum „Das Kino“ statt.
Mehr Informationen

31.03.2022, 18:00 – 19:00 Uhr
Talk for Future: Klimapolitik und Sicherheitspolitik
Expert*innen diskutieren Fragen wie: Wie wirkt sich die Krise von Klima und Biodiversität auf die internationale Sicherheit aus? Welche Auswirkungen haben stehendes Militär, Rüstungsindustrie und militärische Einsätze auf das Klima und die Biodiversität? Ist die Verbindung von Nachhaltigkeit und Sicherheit ausreichend in den SDGs verankert? Wie kann die Zusammenarbeit von Klimagerechtigkeitsbewegung und Friedensbewegung verbessert werden? Welche konkreten Aufgaben stellen sich uns?
Mehr Info und Zoomlink

31.03 – 20.05.2022
Entwicklungspolitische Film- und Dialogabende: FERNSICHT 22 – Kenia
Online und an mehreren Veranstaltungsorten bietet das Welthaus der Diözese Linz Filme und mit Expert*innen und Kulturschaffenden aus/zu Kenia.
Mehr Info

20.04. – 26.04.2022
CINE LATINO-FESTIVAL im Filmcasino Wien
Mit etwa 22 Beiträgen aus über zehn Ländern präsentiert das Filmfestival, neben bereits etablierten Regisseuren, eine junge Film-Szene, die in unterschiedlichsten Genres relevante gesellschaftspolitische Themen aufgreift.
Mehr Info


Weltsozialforum: weltweite Demilitarisierung

Die neue Kampagne des Weltsozialforums ist heute notwendiger denn je, berichtet Journalist und Mitglied des Internationalen Rat des Weltsozialforums, Leo Gabriel.

Ende Januar 2021 fand das seit 20 Jahren bestehende Weltsozialforum (WSF) zum ersten Mal im virtuellen Raum statt. Obwohl es von der Öffentlichkeit relativ unbemerkt vonstattenging, hat es nachhaltig Spuren hinterlassen. Eine der wichtigsten war und ist eine Kampagne für eine weltweite Demilitarisierung und Abrüstung u.a. mit dem Ziel, die Ressourcen der Verteidigungsbudgets sozialen und ökologischen Projekten, vor allem in den Ländern des Globalen Südens, zu Gute kommen zu lassen.

Diese Kampagne war das Ergebnis von monatelangen Diskussionen innerhalb der internationalen Friedensbewegung unter Federführung des International Peace Bureau mit Sitz in Berlin.
Das Ziel: Die Unterstützung der sozialen und ökologischen Bewegungen für das Friedensthema zu gewinnen.

Denn, so in der Abschlusserklärung der virtuellen Friedensversammlung: „Die verschiedenen Themenbereiche sind miteinander verbunden: Frieden kann nicht ohne soziale Gerechtigkeit erreicht werden, die Umwelt kann nicht ohne Frieden erhalten werden und die Wirtschaft kann nicht reformiert werden, ohne die Umwelt, den Frieden und die soziale Gerechtigkeit zu erhalten, die gegenwärtig durch einseitige Profitinteressen verletzt werden.“

Zu diesem Zeitpunkt ahnte noch niemand, wie sehr diese Überlegungen Anfang des Jahres 2022 im Zentrum der Weltöffentlichkeit stehen sollten. Spätestens ab dem 24. Februar und dem Einmarsch Russlands in der Ukraine ist vielen klar geworden, dass Friede – auch in Europa – keine Selbstverständlichkeit ist.
In Lateinamerika etwa, wo normalerweise militärische Auseinandersetzungen außerhalb des Kontinents nur von einem interessierten Publikum registriert wird, erregte der Krieg in der Ukraine schlagartig eine große Betroffenheit in einer breiten Öffentlichkeit und verdrängte sogar die COVID-19 Pandemie zeitweise aus den Schlagzeilen.

Beim heurigen Weltsozialforum, das von 1. bis 6. Mai 2022 in Mexiko-Stadt stattfinden soll – diesmal nicht nur virtuell, sondern auch physisch – wird der Krieg in der Ukraine zum Ziel der friedenspolitischen Bemühungen und Aktionen gemacht. Dabei spielt auch die Erinnerung an den 15. Februar 2003 eine nicht zu unterschätzende Rolle. An diesem Tag gingen 40 Millionen Menschen weltweit auf die Straßen, um gegen den unmittelbar bevorstehenden Krieg der Koalition unter Führung des damaligen US-Präsidenten George W. Bush zu protestieren. Sogar die New York Times vermerkte damals, dass „eine neue Weltmacht“ geboren wäre: die weltweite Zivilgesellschaft.

Die Frage ist, mit welchem Konzept und welcher Strategie diese globale Zivilgesellschaft nun auftreten soll, um den von der ukrainischen Bevölkerung ersehnten Frieden herbeizuführen.
In Vorbereitung auf das WSF 2022 wurde von einer Fraktion eine Erklärung verabschiedet: die sogenannten „Erneuerer“ sind einer Strömung innerhalb des WSF, die das WSF nicht nur – wie bisher – als Treffpunkt der sozialen Bewegungen zwecks Erfahrungsaustausch versteht, sondern als eine organisatorische Einheit , welche bei der Schlussversammlung des Weltsozialforums am 6. Mai die Grundlage für einen weltweiten Aktionsplan bilden soll.
Der Vorschlag dabei: Eine Neutralität der Ukraine nach dem Vorbild Finnlands oder Österreichs. Föderalismus und Selbstbestimmung, vor allem für den Donbass, der das eigentliche Ziel der russischen Militärintervention ist. Dazu braucht es der Erklärung zufolge eine grundlegende ukrainische Verfassungsreform, so wie sie bereits im Minsker Abkommen vorgesehen war.
Auch hier: Parallelen zu Österreich im Sinne einer bundesstaatlichen Struktur und der Autonomie in Südtirol.
Die Strategie der WSF-Fraktion ist in erster Linie, durch Massenmobilisierungen insbesondere im Westen, politische Kräfte zu sammeln, mit dem Ziel, politisch aktiv in den Konflikt einzugreifen.

Weiterführende Links bzw. Ansprechpersonen:
www.wsf2022.org
International Peace Bureau: https://www.ipb.org/contact/ 
Leo Gabriel: lgabriel@gmx.net

EU: Hungerbekämpfung darf nicht als trojanisches Pferd der Agrarindustrie dienen

Die Menschenrechtsorganisation FIAN für das Recht auf Nahrung: Green Deal, Farm to Fork und Biodiversitätsstrategie sind Beitrag zu langfristiger Ernährungssicherheit

Der Einfluss des russischen Angriffskrieges auf den Getreide-, Ölsaat- und Düngermarkt wird besonders jene Länder treffen, welche in den letzten Jahrzehnten in eine Abhängigkeit von Importgetreide und landwirtschaftlichen Inputs gedrängt worden sind. Die EU-Kommission ist daher gefordert, Lösungen zu unterstützen, welche die Unabhängigkeit und Ernährungssouveränität der Betroffenen stärken. „Das Recht auf Nahrung stellt unmissverständlich klar, dass es Menschen möglich sein muss, sich selbständig ernähren zu können“, so Tina Wirnsberger, FIAN-Referentin für Klima und kleinbäuerliche Rechte. „Hungerbekämpfung darf kein trojanisches Pferd für die Interessen der Agrarindustrie sein. Alle Maßnahmen gegen eine drohende Ernährungskrise müssen die Stärkung kleinbäuerlicher Produzent*innen und regionaler Ernährungssysteme in den Mittelpunkt stellen.“

Lokale Märkte im Globalen Süden bedroht

Von den aktuellen Vorschlägen wie der Intensivierung der industriellen Landwirtschaft, einer Flut von Cash Crops am Markt und der Abkehr von nachhaltigen Zielen wie der strikten Reduktion von Pestiziden werden jedoch nicht die hungernden Menschen im Globalen Süden profitieren. Vielmehr ist zu befürchten, dass eine „Hungerhilfe“ der europäischen Agrarindustrie durch Exportwaren die lokalen Märkte in den Zielländern weiter zerstört, statt die Nahrungsmittelproduzierenden vor Ort zu stärken. Unter dem Deckmantel der „globalen Verantwortung“ opfert die Europäische Union jedoch gerade alle Bemühungen für ein nachhaltiges und gerechtes Ernährungssystem.

Zunahme von Landgrabbing befürchtet

Der Zugang zu Land ist essenziell für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung. Doch werden weltweit im Namen der „Hungerkrisenbewältigung“ und Produktivitätssteigerung täglich tausende Bäuer*innen, Nomad*innen, Indigene und Fischer*innen von ihrem Land vertrieben. Die Forderung der Agrarministerin Elisabeth Köstinger, Biodiversitätsflächen freizugeben, lässt in diesem Zusammenhang aufhorchen und schürt Befürchtungen, dass mit diesem Vorwand Landgrabbing Tür und Tor geöffnet werden.

Durch die zunehmende Verknappung natürlicher Ressourcen in der Klimakrise sind Menschen in ländlichen Gebieten ohnehin besonders betroffen – jene Personen, die am wenigsten zur globalen Erwärmung beitragen, bekommen sie als erste zu spüren. Ein Drittel der weltweit ausgestoßenen Treibhausgasemissionen geht derzeit auf die industrielle Lebensmittelproduktion zurück. Auch der Weltklimarat warnt in seinem neuesten Bericht, dass eine „nicht nachhaltige landwirtschaftliche Expansion die Anfälligkeit der Ökosysteme und der Menschen erhöht.“

Langfristige Sicherheit nur durch Ernährungswende 

„Die wahre globale Verantwortung der Europäischen Union läge nun umso mehr darin, den eigenen CO2-Fußabdruck drastisch zu reduzieren“, so Wirnsberger abschließend. „Die Folgen des Kriegs in der Ukraine sind kein Grund, den Green Deal und die Strategien Farm to Fork und Biodiversität auf Eis zu legen. Im Gegenteil: Die Umstellung auf Agrarökologie, ökologischen Landbau und Agroforstwirtschaft sind der einzige Weg zu langfristiger Ernährungssicherheit.“ FIAN hat daher gemeinsam mit 100 weiteren europäischen und internationalen Organisationen die zuständigen EU-Kommissar*innen aufgefordert, an den nachhaltigen Strategien festzuhalten und die Bemühungen für eine ökologische und soziale Ernährungswende im Lichte der Ukrainekrise zu verstärken.

Hintergrund: Bis zu 811 Millionen Menschen sind laut UN-Agrarorganisation FAO zurzeit unterernährt, die Hungerzahlen sind in den vergangenen sechs Jahren kontinuierlich gestiegen. Nicht nur die FAO und Menschenrechtsorganisationen schlagen deshalb Alarm. Auch der Weltklimarat (IPCC) warnt in seinem neuesten Bericht, dass bis 2050 bis zu 183 Millionen Menschen zusätzlich unterernährt sein könnten. 3,3 bis 3,6 Milliarden der knapp acht Milliarden Menschen weltweit sind bereits „sehr anfällig“ für die Folgen der Klimakrise. 80 Prozent der Hungernden sind selbst Lebensmittelproduzent*innen, paradoxerweise hungern also jene am meisten, die Nahrung erzeugen. Die Ursachen dafür liegen vor allem in der Diskriminierung der ländlichen Bevölkerung.

Rückfragehinweis:
Tina Wirnsberger 
FIAN Österreich
Int. Menschenrechtsorganisation für das Recht auf Nahrung
Schwarzspanierstraße 15/3/1, 1090 Wien, Austria
Tel: 01 – 2350239
office@fian.at
www.fian.at