Archiv der Kategorie: Journalismus

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Newsletter 1/2019: Nachhaltigkeitsziel – SDG8: „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“

Nachhaltigkeitsziel – SDG8: „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“
Recherche-Hinweise, Links, Kommentar

Ungefähr die Hälfte der Weltbevölkerung hat pro Tag nur 2 US-Dollar zur Verfügung, die meisten von ihnen sind berufstätig. Armut nimmt zu, auch bei den Menschen, die täglich arbeiten, viele von ihnen unter krankmachenden Bedingungen, für zu geringe Bezahlung, und sie entgehen dem Hunger trotzdem nur knapp.
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Interessante Aspekte und Recherche-Ideen zu SDG 8 – Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum

  • Woher kommen meine Schuhe und Kleider, Kaffee und Schokolade?
  • Wer hat sie gemacht und wer zahlt dafür was?
  • Fair, bio, regional: Marketing Gag oder essentielle Strategie einer nachhaltigen Wirtschaft?
  • Gleicher Lohn für alle: Lebenszeit als Maßeinheit für Arbeit.
  • Dilemma der Arbeitszeitverteilung: Langzeitarbeitslosigkeit vs. Burnout …
  • Muss die Wirtschaft wirklich immer wachsen?
  • „Geht’s der Wirtschaft gut, geht’s uns allen gut.“ – stimmt das?

Projekte / Organisationen / Ansprechpersonen


Leitlinien/Handbücher


Ausgewählte Medien (Bücher, Filme etc.) zum Thema aus der  C3-Bibliothek für Entwicklungspolitik

Bekleidungsindustrie:

Handy & Co: zerstörerischer Abbau seltener Erzen in Mosambik, Bolivien, …, ausbeuterischer Produktion in China, toxischen Elektroschrott in Ghana:

Nahrungsmittel: Kaffee,  Schokolade,  Südfrüchte …

Sozial fair, ökologisch nachhaltiges Wirtschaften und verantwortungsvoller Konsum:

„Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ – Nachhaltigkeitsziel – SDG8:

Wir leben in einem System, indem die Sicherung unserer Grundbedürfnisse vom Faktor Arbeit abhängt: ohne Arbeit kein Lohn, keine Nahrung, Wohnung, Kleidung, Medizin. Lebenszeit wird verkauft, um das Leben zu erhalten. Der Verkaufswert der Arbeits-lebenszeit ist nicht für alle Menschen gleich. Es gibt Menschen, deren Lebenszeit wertvoller eingestuft wird. So ist eine Stunde Arbeitslebenszeit einer Näherin in einer Schuhfabrik in Indien weniger wert, als die einer Schuhnäherin in Tschechien; der Stundensatz für die Arbeitslebenszeit eines Banken-Managers ist wesentlich höher bemessen, als der einer NGO-Managerin, etc.

Klimawandel und Naturkatastrophen – als Folge industrialisierter Agrarwirtschaft, zerstörerischer Ausbeutung von Rohstoffen, unsachgemäßer Anwendung und Entsorgung  toxischer Stoffen in der Güterproduktion, langer Transportwege, wachsender Müllberge und Export von giftigem Elektroschrott  vor allem in den Ländern des Globalen Südens – Massenmigration, die weltweite Zunahme von Armuts-, Umwelt- und stressbedingter Erkrankungen, … führen klar vor Augen: Es ist nicht egal, wie wir wirtschaften und unter welchen Bedingungen wir unsere Alltags- und Konsumgüter produzieren und verwenden – weder bei uns in Österreich, noch weit weg „auf der anderen Seite der Welt“.

Ein bewusster Blick auf unsere so selbstverständlich verfügbaren Alltagsgüter – auf das Handy, den Lederschuh oder den täglichen Morgen-Kaffee /Tee – verbindet uns mit Lebensrealitäten von Frauen, Männern, Kindern aus aller Welt, die diese Güter – hergestellt haben – sehr oft zu einem so gering bemessenen Wert ihrer Arbeitslebenszeit, der es ihnen nicht ermöglicht, ein menschenwürdiges Leben für sich und ihre Kinder und Familien zu erwirtschaften. Das hat weitreichende negative Auswirkungen für  uns alle.

Daher ist „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“ das achte von 17 Zielen nachhaltiger Entwicklung – kurz SDGs (Sustainable Development Goals), die Anfang 2016 von den Vereinten Nationen beschlossen und bis 2030 weltweit umgesetzt werden sollen um ein gutes Leben für alle auf unserem Planeten zu ermöglichen. Es sollten Bedingungen geschaffen werden, die allen Menschen eine gerechte Entlohnung, unter sicheren Arbeitsbedingungen ohne Kinder- und Zwangsarbeit gewähren. Ziel ist es gegen Armut vorzugehen, gleichzeitig die Wirtschaft anzukurbeln und die Umwelt zu schützen.

Diskussionsveranstaltung: Unerhört? Afghanische Frauen und ihre Kämpfe

Orzala Nemat, Direktorin der Afghanistan Research & Evaluation Unit Kabul, und Sana Safi, Journalistin und Moderatorin bei BBC News Pashto TV  sprechen auf Einladung des VIDC über die aktuelle Situation afghanischer Frauen vor dem Hintergrund der Friedensverhandlungen.

Afghanistan ist „nach wie vor einer der gefährlichsten Plätze für Frauen auf der Welt“, wie die Frauenrechtsaktivistin Suraya Pakzad bei einer VIDC-Veranstaltung im November 2018 berichtete. Auch eine aktuelle Umfrage der Thomson Reuters Foundation bestätigt diese Annahme: Afghanistan wurde als weltweit zweitgefährlichstes Land für Frauen eingestuft, in den Kategorien „Häusliche Gewalt“, „Gesundheit“ und „Diskriminierung“ ist Afghanistan sogar das gefährlichste Land.

Heute sind die Taliban wieder im Vormarsch und kontrollieren ganz oder teilweise bereits 55% des afghanischen Territoriums, mehr als jemals zuvor seit der Invasion 2001. Auch andere terroristische Organisationen wie der sogenannte Islamische Staat (IS) haben ihren Fußabdruck in Afghanistan hinterlassen. Die jüngsten Friedensverhandlungen zwischen den Taliban und der US-Delegation geben jedoch auch Anlass zur Hoffnung: Nach fast zwei Jahrzehnten ausländischer Einflussnahme könnte eine politische Lösung für die Zukunft Afghanistans gefunden werden. Es besteht jedoch die Gefahr, dass die fragilen Gewinne afghanischer Frauen, die sie mit Hilfe der internationalen Gemeinschaft erkämpft haben, wieder auf dem Spiel stehen und sie nicht an den Verhandlungen mit den Taliban beteiligt werden.

Die Diskutantinnen am Podium gehen den Fragen nach, ob und wie afghanische Frauen einen möglichen Friedensvertrag auch im Sinne der Frauen und Mädchen in Afghanistan gestalten können, und warum Afghanistan trotz aller Unterstützung der internationalen Gemeinschaft immer noch eines der gefährlichsten Länder der Welt ist, insbesondere für Frauen. Sie werden auch Vorschlage unterbreiten, wie die Nachhaltigkeit von Frauenförderungsprogrammen der internationalen Gemeinschaft gestärkt werden könnte.

Podiumsdiskussion
Donnerstag, 7. März 2019, 19:00 – 21:00 Uhr,
Diplomatische Akademie Wien, Festsaal
Favoritenstraße 15a, 1040 Wien

Veranstaltungssprachen: Englisch und Deutsch mit Simultandolmetschung

Anmeldung: fanizadeh@vidc.org

Ausschreibung: Herta Pammer-Preis 2019 für NachwuchsjournalistInnen

Mit dem Herta Pammer-Peis 2019 bietet die Aktion Familienfasttag der Katholischen Frauenbewegung angehenden JournalistInnen zwischen 18 und 25 Jahren  die Möglichkeit, Geschichten rund um die Themen  globale Gerechtigkeit, Gleichberechtigung der Geschlechter und gesellschaftlicher  Wandel zu erzählen.

Gesucht wird die beste feministisch-entwicklungspolitische Print-Reportage zum Thema „Wandel wagen!“. Diese wird dann in der Tageszeitung Kurier veröffentlicht. Über den SiegerInnen-Beitrag entscheidet eine hochkarätige, unabhängige Jury (Brigitte Handlos (ORF), Beate Hausbichler (derStandard), Irmgard Kischko (Kurier), Markus Blümel (ksoe), Richard Solder (Südwind-Magazin). Einsendeschluss ist der 29.3.2019

Die gesamte Ausschreibung finden Sie hier.
Die Beurteilungskriterien können Sie hier einsehen.
Link zur Homepage: https://bit.ly/2y6Cet5

Miriam Kienesberger, BA
Referentin für Entwicklungspolitik und Anwaltschaft
Aktion Familienfasttag
Spiegelgasse3/2/7, 1010 Wien
T: +43 1 51552-3108 M: +43 664 886 325 38
E-Mail: miriam.kienesberger@kfb.at
www.kfb.at
www.teilen.at

Interviewmöglichkeit: Brasilien – 3. Jahrestag des Desasters von Mariana

Am 5.11. jährt sich das Desaster von Mariana. Am jenem Donnerstag im Jahr 2015 brach der Damm des Rückhaltebeckens der Eisenerzmine der Firma Samarco nahe der Kleinstadt Mariana im Bundesstaat Minas Gerais im Südosten Brasiliens. Millionen von Kubikkilometern gefährlichen Bergwerksschlamms machten sich auf den 680 km langen Weg bis zum Meer. Auf diesem Weg begrub ein Tsunami aus Schlamm Menschen, Häuser, Kirchen und ganze Dörfer unter sich. Der Schlamm tötete 19 Menschen. Er verseuchte das Wasser und den Boden für unabsehbare Zukunft. Das Desaster von Mariana gilt als die „größte Umweltkatastrophe in der Geschichte Brasiliens“.

Betroffene des Bergwerk-Desasters kämpfen seit fast drei Jahren für eine Entschädigung. Projektpartner/innen der Dreikönigsaktion Letícia Soares Peixoto Aleixo und Douglas Krenak berichten in Wien über die Auswirkungen der Katastrophe und den Kampf um Wiedergutmachung.

Am Donnerstag, 8.11.2018 (14-17 Uhr) und Freitag, 9.11. (9-11 Uhr) stehen Letícia Soares Peixoto Aleixo und Douglas Krenak nach Terminvereinbarung für Interviews zur Verfügung. Die beiden Projektpartner/innen der Dreikönigsaktion sprechen portugiesisch – für Übersetzung ist gesorgt.

Das indigene Volk der Krenak ist von dieser Umweltkatastrophe stark betroffen. Die Universität von Minas Gerais führte 2016 eine umfassende Studie zu den Auswirkungen des Bergbau-Desasters auf das Volk der Krenak durch. Drei Jahre nach dem Dammbruch sind auch zig juristische Verfahren gegen das brasilianische Unternehmen Samarco Mineração S.A. und die sie kontrollierenden Aktionärsfirmen, die australisch-britische BHP Billiton Brasil Ltda. und die brasilianische Vale S.A., eingereicht worden.

Auch österreichische Aktienbeteiligungen und Anleihen an den Aktionärsfirmen konnten in Höhe von insgesamt 63 Millionen Euro im Zeitraum von 2010-2018 nachgewiesen werden. Die juristischen Mühlen mahlen langsam und die Betroffenen bleiben auf der Strecke.

Zurzeit ist das Ziel die Einbringung einer Beschwerde bei der interamerikanischen Kommission für Menschenrechte. Diese ist ein unabhängiges Organ der Organisation Amerikanischer Staaten mit Sitz in Washington. Die Beschwerde bei der interamerikanischen Kommission für Menschenrechte könnte zu deutlichen Empfehlungen der Kommission an den brasilianischen Staat führen. Das interamerikanische Menschenrechtssystem hat große Bedeutung, weil seine Entscheidungen formal rechtlich bindend sind. Die Beschwerde soll zum 3. Jahrestag des Desasters am 5.11.2018 eingebracht werden.

Douglas Krenak ist Journalist und gehört zum indigenen Volk der Krenak. Schon sein Vater hat sich mit großem Einsatz für mehr Respekt und Anerkennung sowie gleiche Rechte für die Krenak eingesetzt. Als Journalist (er hat auf der UNIVALE studiert) führt er nun den Kampf seines Vaters weiter. Als Vorsitzender des Rates der Indigenen Völker von Minas Gerais-COPIMG vertrat er die Anliegen der Indigenen Völker des gesamten Bundesstaates, hat an einer Studie zum Thema Ernährungssicherheit (2009) aktiv mitgearbeitet, hält Vorträge, Seminare um die Kultur seines Volkes bekannt zu machen und Vorurteile abzubauen.

Letícia Soares Peixoto Aleixo ist Uniprofessorin und Anwältin mit Schwerpunkt auf internationalem Recht und Menschenrechte. Sie ist Gründungsmitglied des Projektes „Clinica de Direitos Humanos“ (wörtl. Menschenrechtsklinik) der staatlichen Universität. In diesem Kontext begleitet sie auch die Krenak Indigenen. Sie ist Gutachterin für die Ombudsstelle des Bundesstaates Minas Gerais in Mariana und die lokale Caritas, die vom Dammbruch betroffene Familien dabei unterstützt zu ihrem Recht zu kommen.

Rückfragen:
Dreikönigsaktion – Hilfswerk der Katholischen Jungschar;
Christian Herret: christian.herret@dka.at
Mobiltel. 0676/88 011 – 1071; Tel: 01/481 09 91-41,
Wilhelminenstraße 91/2 f, 1160 Wien,
www.dka.at

Medien-Enquete

Die Bundesregierung lädt alle Menschen in Österreich ein, Inputs zu den drei Fragestellungen der  Medien-Enquete von 7. – 8. Juni 2018 zu senden:

Fragestellung 1: Öffentlich-rechtlicher Auftrag und „Public Value“

Wie sollte der öffentlich-rechtliche Auftrag und der gesellschaftliche Mehrwert, den dieser Auftrag gewährleisten soll, in einer zunehmend digitalisierten Welt abgegrenzt, definiert und weiterentwickelt werden?

Fragestellung 2: Finanzierung und Förderung

Der österreichische Medienmarkt steht vor großen Herausforderungen: Es ist ein kleiner Markt, der aufgrund der gemeinsamen Sprache eng mit dem zehnmal so großen deutschen Markt verknüpft ist. Wie soll und kann zukunftsfähige Medienfinanzierung aussehen?

Fragestellung 3: Digitalisierung und Demokratie

Die Digitalisierung – insbesondere der Erfolg sozialer Netzwerke und des Smartphones – verändert den gesellschaftlichen Diskurs und die mediale Öffentlichkeit rasant. Was kann zeitgemäße Medienpolitik zu sachlicher und unaufgeregter Kommunikation und Information beitragen?

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/medienenquete

Programm:

https://www.bundeskanzleramt.gv.at/documents/131008/432952/ProgrammMedienenquete-2018+de/5d01430c-2e48-43f0-bd76-fbc945907718

 

Press Freedom Award – 22.03.2018

Reporter ohne Grenzen lädt zur feierlichen Verleihung des Press Freedom Award 2017 an die mazedonische Journalistin
Saska Cvetkovska

Donnerstag, 22. März 2018 um 10:30 Uhr
Presseclub Concordia, Bankgasse 8, 1010 Wien

Innerhalb von acht Jahren stürzte Mazedonien in der Rangliste der Pressefreiheit von Reporter ohne Grenzen von Platz 34 auf Platz 111 von 180 ab: Fast alle Medien unterstehen der Kontrolle der Regierung. Zudem sind sie auf Werbeeinnahmen angewiesen. Die Abhängigkeit von Anzeigenkunden nimmt einigen Medien die redaktionelle Unabhängigkeit und macht sie gefügig. 2011 ließ die Regierung drei kritische Medien schließen – offiziell wegen ausstehender Steuerzahlungen. Kritische Journalisten in Mazedonien müssen mit Gewalt und Übergriffen rechnen, welche jedoch kaum strafrechtlich verfolgt werden. „Wir wollen mit dem Press Freedom Award auch jene in Mazedonien bestärken, die unabhängig, kritisch und investigativ recherchieren und berichten“, so Rubina Möhring, Präsidentin von Reporter ohne Grenzen Österreich.

Im Anschluss laden wir zu einem kleinen Umtrunk.
DOWNLOAD EINLADUNG

Um Antwort wird gebeten an info@rog.at

Die Veranstaltung findet in Kooperation mit der ISJE-Informationsstelle für Journalismus und Entwicklungspolitik, dem Institut für Journalismus & Medienmanagement der FHWien der WKW und dem Presserat statt.

Vortrag und Interviewmöglichkeit: Human Rights Research on the Frontlines – mit Anna Neistat

Amnesty International lädt herzlich zum Vortrag Human Rights on the Frontlines von Anna Neistat ein: Neistat leitet die globale Rechercheabteilung bei Amnesty International und hat jahrelang in zahlreichen Krisengebieten recherchiert und Menschenrechtsverletzungen dokumentiert unter anderem in Syrien und Afghanistan.

Anna Neistat steht außerdem rund um den 14. März für Interviews in Wien zur Verfügung. Bei Interesse melden Sie sich bitte bei der Pressestelle: www.amnesty.at/presse

Wann: 14. März 2018, 19:00 Uhr
Wo: Die Angewandte, Stubenring 3, 1010 Wien

Weitere Informationen zur 5-teiligen Veranstaltungsreihe Women*Human Rights Defenders und Anmeldung unter https://www.amnesty.at/de/events/

Im Fokus: Myanmar

…eine Analyse zu den Hintergründen und zur humanitären Situation der Rohingya in Myanmar von Mandy Fox, Radiojournalistin und Feature-Autorin. Sie arbeitet für die ARD und ZDF-Sendeanstalten, sowie asiatische Sender und  forscht am Lehrstuhl für Südostasien Studien der Universität Passau.

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Mit der Eskalation der Lage im Norden des Rakhine Staates in Myanmar im August 2017, wird in den Medien wieder verstärkt berichtet. Eine Gruppierung, die sich Arakan Rohingya Salvation Army nennt, soll Polizei- und Militärposten angegriffen haben. Das Militär reagierte mit Offensiven, in deren Folge sich die Zahl der Menschen, die vor den Kampfhandlungen flüchteten massiv erhöhte. Der Fokus der Berichterstattung liegt dabei auf der humanitären Situation. Die UN spricht von über 600.000 Menschen, die nach Bangladesch geflüchtet sind, darunter Angehörige der Gruppe der Rohingya und rund 40.000 Menschen, darunter Hindus, buddhistische Rakhine und andere Gruppen, die aus dem Kampfgebiet in südlichere Regionen des Rakhine Staates geflohen sind. Kaum jemand konnte bisher in den Norden des Rakhine Staates reisen, um sich ein Bild von der Lage zu machen. Derzeit gibt es mehr Fragen als Antworten.

Seit dem Ausbruch des interkommunalen Konfliktes 2012 wird der Rakhine Staat international als Krisenregion wahrgenommen, dabei gibt es in der überwiegenden Zahl der 20 Verwaltungsbezirke keine Vorkommnisse. Entgegen des Eindrucks, dass im Rakhine Staat nur buddhistische Rakhine und muslimische Rohingya leben würden, gibt es insgesamt sieben von der Regierung anerkannte ethnische Gruppen im Rakhine Staat: (buddhistische) Rakhine, die wiederum die größte Gruppe bilden, Kwe Myi, Daingnet, Maramagyi, Mro, Thet, Kaman (Muslime, die als ethnische Gruppe und StaatsbürgerInnen anerkannt sind). Darüber hinaus leben Hindus im Rakhine Staat, sowie Muslime, die sich jedoch nicht alle zur Gruppe der Rohingya zählen.

Wer sind die Rohingya?
Genaue Aussagen darüber, wer die Rohingya von heute sind, wie viele es sind und wie sie sich selbst charakterisieren, können nicht getroffen werden. Es gibt keine Studien und die Region ist chronisch unterforscht. Noch schwieriger wird die Bestimmung nach dem Konflikt 2012, da er die Identität umformte. Es war vorher weit verbreitet das die Muslime von sich als „Rakhine Muslime“ sprachen. Seit 2012 sprechen die Binnenvertriebenen in den Camps, mehrheitlich Muslime, von sich als Rohingya. Vor dem Konflikt gab es keinen Grund eine Identitätsbezeichnung einzufordern. Doch jetzt, wo sie ausgeschlossen sind, wollen sie diese Gruppenidentität.

Laut bisher erschlossener Quellen kann die Existenz von Muslimen im Rakhine Staat bis ins 15. Jahrhundert zurückverfolgt werden. Die Rohingya von heute werden allerdings jüngeren Entwicklungen zugeschrieben und soll sich als politische Identität in den 1940er Jahren herausgebildet haben (1, Quellenangaben am Ende des Textes).

Anhand des Zensus von 2014 könnte vermutet werden, dass rund eine Million Rohingya, besonders im Norden des Rakhine Staates leben. Dort bildet die muslimische Bevölkerung mit rund 90% die Mehrheit. Die Zahl derer, die im Rakhine Staat leben wird im Zensus-Bericht mit 3,188,807 angegeben. Von diesen Personen wurden 2,098,807 gezählt, während 1,090,000 nicht gezählt (2) wurden.

Im Zensus-Bericht heißt es dazu: “In Teilen des Rakhine-Staates wurden die Mitglieder einiger Gemeinschaften nicht gezählt, weil es ihnen nicht erlaubt wurde sich mit einem Namen zu identifizieren, der von der Regierung nicht anerkannt wird. Die Regierung traf diese Entscheidung im Interesse der Sicherheit und um interkommunale Spannungen zu vermeiden.“ Die Gruppe der Rohingya sollte sich als „Bengali“ klassifizieren, doch sie weigerten sich, steht Bengali für sie doch als Bezeichnung für „die Fremden“ und widerspräche nicht nur ihrer eigenen Gruppenbezeichnung, sondern auch ihrem Kampf um Anerkennung als ethnische Gruppe in Myanmar.

Umstrittenes Staatsbürgerschaftsgesetz von 1982 – Rohingya als assoziierte BürgerInnen?
Muslime, Hindus und Chinesen gehören zwar nicht zu den anerkannten indigenen Gruppen in Myanmar, können aber dennoch die Staatsbürgerschaft erwerben.
Um die Staatsbürgerschaft zu bekommen, muss die Person Dokumente vorlegen. Welche das sind steht nicht im Staatsbürgerschaftsgesetz von 1982. Folgender Artikel zeigt auf, wie ein Antragsprozess ablaufen kann (3):
Das Staatsbürgerschaftsgesetz unterscheidet drei Kategorien von Staatsbürgerschaft mit abgestuften Rechten: Die erste gilt für die Burmanen, mit 68% die Mehrheitsethnie im Land sowie einige von der Regierung anerkannte “indigene” Gruppen, oder ethnische Gruppen, die nachweisen können, dass sie schon vor 1823, also vor dem ersten anglo-burmesischen Krieg, in Burma gelebt haben. Sie besitzen laut Gesetz die vollen politischen und ökonomischen Rechte (volle Staatsbürgerschaft). Die zweite Kategorie ist die assoziierte Staatsbürgerschaft (associated citizenship). Assoziierte BürgerInnen können die sein, deren Elternteile BürgerInnen im Sinne des Nationalitätengesetzes von 1948 waren. BürgerInnen im Sinne dieses Gesetzes war jemand, dessen Vorfahren während mindestens zwei Generationen permanent in Burma gelebt haben und dessen Eltern dort geboren waren. Es geht quasi um ältere Zuwanderer aus der Kolonialzeit. Die dritte Kategorie sind die naturalisierten Bürger (naturalized citizens), die vor dem 4. Januar 1948 in Burma geboren wurden, oder Eltern haben, die vor dem 4. Januar 1948 nach Burma gezogen sind, also jüngere ZuwanderInnen der Kolonialzeit. Diese BürgerInnen haben jedoch das Problem von dem Militär als potenzielles Sicherheitsrisiko angesehen zu werden (4).

Es wird durchaus unter WissenschaftlerInnen und RechtsanwältInnen diskutiert, dass die Mehrheit der Rohingya laut Gesetz als assoziierte BürgerInnen gelten müsste. Den Rohingya geht es jedoch nicht darum sich als ZuwandereInnen der Kolonialzeit darzustellen, sondern um die volle Staatsbürgerschaft, die die Anerkennung als ethnische Gruppe voraussetzt, oder den Nachweis, dass sie schon vor 1823, also vor dem ersten anglo-burmesischen Krieg, in Burma gelebt haben.

Artikel 6 des Staatsbürgerschaftsgesetzes von 1982 besagt, dass Personen, die bei Inkrafttreten des Gesetzes bereits die Staatsbürgerschaft besitzen, darunter sind durchaus auch Angehörige der Gruppe der Rohingya, diese auch behalten. Die Frage, die sich stellt ist also:  Wie funktioniert(e) die Implementierung?

Was sind die Hintergründe des Konfliktes?
Eine vielschichtige Gemengelage, aus der tiefsitzender Rassismus und Xenophobie extrahiert werden können: General Ne Win putschte 1962 und beendete die demokratische Phase in Burma. Der Slogan „Burmane sein, heißt Buddhist sein“ von der Nationalismusbewegung, die während der britischen Kolonialzeit entstand, wurde wieder aufgegriffen. Xenophobie und ein latenter Rassismus wurde befördert und lassen sich auch an einem Ne Win Zitat ablesen: „…even people of pure blood are being disloyal to the race… if people of pure blood act this way, we must carefully watch people of mixed blood.“ (5) Sowohl Chinesen als auch Indern, darunter Muslime und Hindus, als auch den Rohingya wurde vorgeworfen illegale ImmigrantInnen zu sein, die sich erst während der britischen Kolonialzeit in Burma niedergelassen hätten. Ausdruck all dessen war u.a. das Staatsbürgerschaftsgesetzt von 1982 und zwei militärische Operationen 1978 und 1991, die das Ziel hatten illegale MigrantInnen im Rakhine Staat (Arakan) aufzustöbern. Es führte jeweils zu Fluchtwellen von einer Viertelmillion Muslimen nach Bangladesch.

Vor der Demokratisierung des Landes waren die Menschen in ihrer Ablehnung des Militärregimes vereint. Dieses Thema fällt nun weg und alte Konfliktlinien brechen wieder auf. Aus den vielen Ethnien muss eine nationale Identität geformt werden. Das ist bisher nicht gelungen und bringt das Problem mit sich, dass eine nationale Identität auch Gruppen ausschließt. Die Rohingya fallen aus dem Konzept hinaus (6).

Kampf um Ressourcen und Bürgerrechte
Eine Einschränkung der Bürgerrechte nimmt bereits das Staatsbürgerschaftsgesetz vor, da es die Menschen zu BürgerInnen der ersten, zweiten und dritten Klasse macht.

Ethnische Minderheiten werfen der von Burmanen dominierten Regierung und dem Militär vor, kein Mitspracherecht in eigenen Belangen zu haben, wenn es bspw. darum geht sicherzustellen, dass sie von Investitionen profitieren und über Großprojekte wie Staudämme oder Bergbau, die die Menschen vor Ort massiv betreffen, mitbestimmen können.

Das spaltet die Menschen in dem multiethnischen Staat eher, als das es sie vereint, denn es wird versucht für die „eigene“ Gruppe, das Beste herauszuholen. Es sind Verteilungskämpfe. Gruppen können leicht gegeneinander ausgespielt werden im Kampf um Privilegien, die beispielsweise durch das Militär bei Waffenstillstandsvereinbarungen in Aussicht gestellt werden. Gerade der Rakhine Staat ist einer der am wenigsten entwickelten in Myanmar. Die wirtschaftliche Lage ist schlecht, es gibt kaum Arbeitsmöglichkeiten, die Infrastruktur muss ausgebaut und das Bildungs- und Gesundheitssystem reformiert werden.

Wer profitiert von der Krise?
Das Militär
Durch die als sehr einseitige und simplizistische Darstellung empfundene internationale Medienberichterstattung zu dem Konflikt im Rakhine Staat sowie die Erhöhung des internationalen Drucks auf die Regierung Myanmars, wächst der Zuspruch aus den Reihen der buddhistischen NationalistInnen für das Militär und seinen Einsatz im Norden des Rakhine Staates gegen die Rebellen. Sie sind der Meinung, dass die staatliche Souveränität nur erhalten werden kann, wenn die Armee stark sei (7). Damit folgen sie der jahrzehntelangen Propaganda des Militärs. Das ist in der Bevölkerung vor nicht allzu langer Zeit rundweg abgelehnt worden.

Wie positioniert sich die schweigende Masse in Myanmar? Ein Beispiel: Rund 30.000 Menschen versammelten sich am 10. Oktober 2017 in einem Yangoner Fußball Stadion zu einem interreligiösen Gebet. Buddhisten, Christen, Hindus und Muslime wollen Geschlossenheit zeigen und beten für Frieden im Rakhine Staat. Win Maung, Abgeordneter der Nationalen Liga für Demokratie (NLD) sagte im Vorfeld der Zeremonie, dass es der Welt zeigen würde, dass Menschen unterschiedlichen Glaubens in Myanmar in Harmonie leben könnten (8).

Die NationalistInnen
Die neue Dimension, von einem vormals interkommunalen Konflikt im Rakhine Staat, nun zu einem bewaffneten Kampf von Rebellen, führt dazu, dass radikale buddhistische NationalistInnen im übrigen Myanmar mit ihrer Propaganda auf offene Ohren stoßen. Die bekannteste buddhistische nationalistische Organisation ist MaBaTha, die „Vereinigung für den Schutz der Rasse und der Religion“, bestehend aus Mönchen, Nonnen und Laien (9). Sie schüren gezielt die Angst vor einer Islamisierung in Myanmar. Das erhöht das Konfliktpotential und gefährdet die Transformation des Landes.

In den Gebieten, wo der Konflikt im Jahr 2012 im Rakhine stattfand, werden immer noch Muslime und Buddhisten voneinander abgeriegelt. Je separierter sie voneinander sind, desto größer die Entfremdung, desto schwieriger wird ein erneutes Zusammenleben und das Aufbauen von Vertrauen. Buddhistische NationalistInnen nutzen diese Situation, um Ängste zu schüren und Feindbilder aufzubauen. Die Nutzung Sozialer Medien, unterstützt die Verbreitung von Hassreden und nationalistischen Narrativen.

Hoffnung für den Rakhine Staat?
Handlungsempfehlungen für Frieden, Versöhnung und Entwicklung im Rakhine Staat wurden im August von einer Kommission präsentiert, die im September 2016 auf Initiative der de facto Regierungschefin Aung San Suu Kyi eingesetzt und durch den ehemaligen UN-Generalsekretär Kofi Annan geleitet wurde.

Konkrete Vorschläge werden in dem Bericht gemacht, die u.a. die Verbesserung der sozialen und wirtschaftlichen Lage betreffen. Dazu gehören u.a. die Forderung nach mehr Beteiligung der lokalen Gemeinden, wenn es die Entwicklung des Unionsstaates betrifft und die Sicherstellung, dass sie von Investitionen profitieren. Die Kommission rät dazu „Diversität“ zu zelebrieren – das würde die nationale Identität stärken. Stabilität und Entwicklung könnten im Rakhine Staat nur durch Inklusion und Integration erreicht werden (10). Das Präsidialbüro gründete daraufhin am 14. September 2017 einen Ausschuss, der die Empfehlungen der  Kommission umsetzen soll. Inwieweit die Empfehlungen implementiert werden können, wird sich zeigen. Aung San Suu Kyi, de facto Regierungschefin, muss sich mit dem Militär arrangieren, welches qua Verfassung mit 25 Prozent im Parlament sitzt und drei Ministerien leitet.

Quellen und weiterführende Links:
1) Derek Tonkin: The Rohingya Identity. British Experience in Arakan 1826-1948. www.networkmyanmar.org, 9 April 2014; Jaques P. Leider: Rohingya. The Name, the Movement and the Quest for Identity, in: Nation Building in Myanmar, Yangon: Myanmar Egress & Myanmar Peace Center, 2013
2) The 2014 Myanmar Population and Housing Census – Rakhine State Report – Census Report Volume 3 – K- May, 2015 – Department of Population Ministry of Immigration and Population. Seite 11
http://themimu.info/sites/themimu.info/files/documents/Census_Rakhine_Report_Eng_2015.pdf
3) https://frontiermyanmar.net/en/how-a-kokang-becomes-a-citizen
4) siehe: Yegar, Moshe: Between Integration and Secession – The Muslim Communities of the Southern Philippines, Southern Thailand and Western Burma/Myanmar. Lexington Books, USA 2002, Seite 62
5) Mikael Gravers: Nationalism as Political Paranoia in Burma. An Essay on the Historical Practice of Power. NIAS Report Series 11. Copenhagen: Nordic Institute of Asian Studies, 1993, p. 69
6) http://www.swp.de/ulm/nachrichten/politik/myanmar-expertin_-_das-militaer-spaltet-das-land_-15779241.html
7) http://abcnews.go.com/International/wireStory/thousands-march-support-myanmar-military-50792867
8) http://www.mizzima.com/news-domestic/mass-interfaith-rally-prays-rakhine-peace
9) International Crisis Group – Buddhism and State Power in Myanmar, Asia Report N°290 | 5 September 2017
https://www.crisisgroup.org/asia/south-east-asia/myanmar/290-buddhism-and-state-power-myanmar

Südwind-Magazin 11/17:  DIE GROSSE FLUCHT – Myanmar: Was hinter dem aktuellen Konflikt steckt „Beide Seiten verheimlichen einen Teil der Wahrheit“ . http://www.suedwind-magazin.at/die-grosse-flucht