Archiv der Kategorie: Menschenrechte

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PA: AMNESTY-Bericht zu Afghanistan: „Endloses Blutvergießen und Kriegsverbrechen auf allen Seiten“

Im Kampf um die Vorherrschaft in Afghanistan wurden im ersten Halbjahr 2021 Tausende Zivilist*innen getötet. Die Taliban verübten vor dem Fall Kabuls diverse Kriegsverbrechen, doch auch das US-Militär und die afghanischen Streitkräfte waren für Angriffe verantwortlich, die zu großem Leid unter der Zivilbevölkerung führten. Dies geht aus einem neuen Bericht von Amnesty International hervor.

WIEN/LONDON, 15.12.2021 – Der Bericht No Escape: War Crimes and Civilian Harm During The Fall Of Afghanistan To The Taliban dokumentiert Folter, außergerichtliche Hinrichtungen und Tötungen durch die Taliban vor dem Sturz der afghanischen Regierung im August 2021. Er zeigt außerdem, dass es auch bei Boden- und Luftoperationen der afghanischen Streit- und Sicherheitskräfte und des US-Militärs (Afghan National Defense and Security Forces, ANDSF) zahlreiche zivile Opfer gab.

„Die Monate vor dem Zusammenbruch der Regierung in Kabul waren geprägt von zahlreichen Kriegsverbrechen und endlosem Blutvergießen durch die Taliban. Doch auch durch afghanische und US-Streitkräfte kamen Zivilpersonen zu Tode“, sagte Agnès Callamard, Generalsekretärin von Amnesty International. „Häuser, Krankenhäuser, Schulen und Geschäfte wurden zu Tatorten, an denen wiederholt Menschen verletzt oder getötet wurden.“

Nach Angaben der Unterstützungsmission der Vereinten Nationen in Afghanistan (UNAMA) wurden im ersten Halbjahr 2021 insgesamt 1.659 Zivilpersonen getötet und 3.524 verletzt. Dies ist ein Anstieg von 47 Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Taliban folterten gezielt Mitglieder ethnischer Minderheiten
Im aktuellen Bericht wird dokumentiert, wie Mitglieder der Taliban im Zuge ihrer fortschreitenden Offensive im Juli und August 2021 gezielt Angehörige ethnischer und religiöser Minderheiten, ehemalige Soldaten der afghanischen Streitkräfte sowie Personen, die als Sympathisant*innen der Regierung galten, folterten und bei Vergeltungsanschlägen töteten. Am 6. September 2021 griffen Taliban-Kräfte die Stadt Bazarak in der Provinz Panjshir an und nahmen etwa 20 Männer gefangen. Sie wurden zwei Tage lang festgehalten, wobei sie zeitweise in einem Taubenschlag eingesperrt waren, wurden gefoltert, erhielten keine Nahrung, kein Wasser und keine medizinische Versorgung. Wiederholt wurde ihnen mit der Hinrichtung gedroht. Später am selben Tag griffen die Taliban auch das nahe gelegene Dorf Urmaz an, wo sie Hausdurchsuchungen durchführten, um Personen ausfindig zu machen, die verdächtigt wurden, für die ehemalige Regierung zu arbeiten. Die Taliban richteten innerhalb von 24 Stunden mindestens sechs zivile Männer außergerichtlich hin, hauptsächlich durch Schüsse in den Kopf, die Brust oder das Herz. Solche Tötungen stellen Kriegsverbrechen dar. Bereits in der Vergangenheit hat Amnesty International Massaker der Taliban an ethnischen Hazaras in den Provinzen Ghazni und Daykundi dokumentiert.

Zivile Opfer nach Luftangriffen und Bodenkämpfen durch afghanische Sicherheitskräfte und US-Militär
Der jüngste Bericht von Amnesty International dokumentiert auch vier Luftangriffe in den letzten Jahren, von denen drei höchstwahrscheinlich von US-Streitkräften und einer von der afghanischen Luftwaffe durchgeführt wurden. Bei den Angriffen wurden insgesamt 28 Zivilpersonen getötet (20 Erwachsene und acht Kinder) und sechs weitere verletzt. Sämtliche Angriffe hatten den Tod von Zivilpersonen zur Folge, da die USA ihre Bomben in dicht besiedelten Gebieten abwarfen. Amnesty International hat bereits in zahlreichen anderen Konflikten ähnliche Auswirkungen von schweren Sprengstoffwaffen dokumentiert und unterstützt die Eindämmung ihres Einsatzes auch auf politischer Ebene. Außerdem werden in dem Bericht acht Fälle von Bodenkämpfen dokumentiert, bei denen insgesamt zwölf Zivilpersonen getötet (sechs Erwachsene und sechs Kinder) und 15 weitere verletzt wurden. Aus Nachlässigkeit und unter Missachtung der Gesetze führten die von den USA ausgebildeten ANDSF-Kräfte häufig Mörserangriffe durch, bei denen Wohnhäuser beschädigt oder zerstört und auch Zivilpersonen getötet wurden, die sich dort versteckten. Der Einsatz von Mörsern, der in bewohnten Gebieten naturgemäß wahllos erfolgt, kann ein Kriegsverbrechen darstellen.

Ruf nach Aufarbeitung möglicher Kriegsverbrechen und Entschädigung für die Opfer
Amnesty appelliert in diesem Zusammenhang an den Internationalen Strafgerichtshof, die Ermittlungen zu US-amerikanischen und afghanischen Militäroperationen wieder aufzunehmen. „Der Strafgerichtshof muss allen Hinweisen zu möglichen Kriegsverbrechen nachgehen, egal zu wem sie führen“, so Callamard. „Die afghanische Bevölkerung hat zu lange gelitten. Die Opfer müssen jetzt Zugang zur Justiz erhalten und entschädigt werden.“

Mehrere Familienangehörige von Opfern militärischer Angriffe berichteten Amnesty International, dass sie von der Regierung bisher keine oder nur unzureichende Entschädigung erhalten hätten. Amnesty International fordert die Taliban und die US-Regierung auf, ihren internationalen Verpflichtungen nachzukommen und klare und stabile Mechanismen für die Beantragung von Wiedergutmachungsleistungen für Zivilpersonen einzurichten. „Die Taliban-Behörden haben nun die gleiche rechtliche Verpflichtung zur Wiedergutmachung wie die frühere Regierung. Sie müssen sich mit den Fragen im Zusammenhang mit der Schädigung der Zivilbevölkerung ernsthaft befassen“, sagte Agnès Callamard. „Die Betroffenen und ihre Familien müssen Entschädigungsleistungen erhalten, und alle, die für die begangenen Verbrechen als strafrechtlich verantwortlich gelten, müssen in fairen Verfahren und ohne Rückgriff auf die Todesstrafe vor reguläre Zivilgerichte gestellt werden.“

Hintergrund:
Amnesty International recherchierte vom 1. bis 15. August 2021 vor Ort in Kabul und führte von August bis November 2021 Interviews mit Opfern und Zeug*innen mittels sicherer Video- und Sprachanrufe. Insgesamt hat Amnesty International 65 Personen in Kabul persönlich befragt und weitere 36 Personen aus insgesamt zehn Provinzen über verschlüsselte mobile Anwendungen. Das Crisis Evidence Lab der Organisation überprüfte außerdem Satellitenbilder, Videos und Fotos sowie medizinische und ballistische Informationen und befragte einschlägige Expert*innen.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56

PA: Tag der Menschenrechte: Zivilgesellschaftlicher Bericht über Österreichs extraterritoriale Staatenpflichten erscheint

Gemeinsam mit einer Gruppe von Nichtregierungsorganisationen veröffentlicht FIAN Österreich heute, am dem Tag der Menschenrechte, einen zivilgesellschaftlichen Parallelbericht über Österreichs extraterritoriale Staatenpflichten.

Mit der Ratifizierung des UN-Sozialpakts im Jahr 1978 hat sich Österreich dazu verpflichtet, wirtschaftliche, soziale und kulturelle (WSK) Rechte auch in anderen Ländern zu achten, zu schützen und Maßnahmen zu setzen, damit diese Rechte weltweit verwirklicht werden. Ein Bericht an die Vereinten Nationen dient in regelmäßigen Abständen dazu dies zu überprüfen. Auf einen solchen Staatenbericht wartet man bei den Vereinten Nationen in Genf nun bereits seit drei Jahren.

„Österreich ließ den für 2018 angesetzten Termin zur Staatenprüfung verstreichen und kommt seiner Verpflichtung zur Berichtslegung bei den Vereinten Nationen seither nicht nach. Mit der Entscheidung, den Parallelbericht dennoch zu veröffentlichen, richten wir einen dringenden Appell an die österreichische Bundesregierung, den Staatenbericht vorzulegen“, so Angelina Reif, Vorsitzende von FIAN Österreich.

Zivilgesellschaft veröffentlich Parallelbericht

In den vergangenen Jahren sind diese wesentlichen Rechte weltweit verstärkt unter Druck geraten. So hat sich die Zahl der von extremer Armut betroffenen Menschen weltweit ebenso erhöht wie die Zahl der von Hunger und Mangelernährung betroffenen Menschen.

„Hunger ist die häufigste Menschenrechtsverletzung der Welt, rund 811 Millionen Menschen sind aktuell davon betroffen. Die Verantwortung der Staaten für die Verwirklichung des Rechts auf Nahrung und der anderen Menschenrechte macht nicht an Grenzen halt. Die Bundesregierung ist gefordert, die strukturellen Ursachen von Hunger und Mangelernährung stärker in den Fokus zu nehmen, indem sie die Rechte von Kleinbäuer*innen sowie Lieferkettenverantwortung in der nationalen Gesetzgebung verankert und sich auch auf EU- sowie UN-Ebene dafür einsetzt“, erklärt Lukas Schmidt, Geschäftsleiter von FIAN Österreich.

Angesichts der Dringlichkeit dieser Entwicklungen, hat sich ein zivilgesellschaftliches Bündnis dazu entschlossen, einen Parallelbericht über die extraterritorialen Staatenpflichten Österreichs zu veröffentlichen, obwohl Österreich seinen Staatenbericht nicht abgegeben hat.

In den Beiträgen berichten die mitwirkenden Organisationen von den Auswirkungen ausgewählter österreichischer Politiken wie der Entwicklungs-, Steuer-, Rohstoff-, Agrar- und Ernährungs- und der Klimapolitik auf die WSK-Rechte in Ländern des Globalen Südens und geben Empfehlungen ab, wie die Regierung bestmöglich zur weltweiten Umsetzung wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Rechte beitragen kann.

Folgende Organisationen haben den Parallelbericht gemeinsam verfasst: AG Globale Verantwortung, Dreikönigsaktion der katholischen Jungschar (DKA), FIAN Österreich, Licht für die Welt, Netzwerk Soziale Verantwortung, SOS Kinderdorf, VIDC, Welthaus Graz, WIDE.

Der Parallelbericht kann hier abgerufen werden

Rückfragen: lukas.schmidt@fian.at

PA: Südwind und NeSoVe: Kein Regenwaldschutz ohne Menschenrechte

Aktion zum Tag der Menschenrechte vor dem Klimaschutzministerium– EU-Gesetz gegen Waldzerstörung hat noch große Mängel – Stärkerer Schutz vor Vertreibung und Gewalt gefordert.

Wien, am 9. Dezember 2021. Im Vorfeld des Tags der Menschenrechte veranschaulichen Südwind und das Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) mit einer Aktion vor dem Klimaschutzministerium, wie Alltagsprodukte in unseren Supermärkten auf Menschenrechtsverletzungen und Regenwaldzerstörung zurückgehen. Die Europäische Union ist nach China zweitgrößter Importeur von Waren, die zur Zerstörung von Tropenwäldern beitragen. Das betrifft etwa Palmöl, Rindfleisch, Kakao, Kaffee, Holzprodukte oder Soja-Futtermittel für die Schweinezucht. Allein für Soja hat sich die Anbaufläche in Südamerika in den letzten 20 Jahren auf 55 Millionen Hektar verdoppelt. „Die Länder der Europäischen Union haben großen Aufholbedarf, wenn es um den Schutz der globalen Wälder und ihrer Bewohnerinnen und Bewohner geht. Nur auf den guten Willen von Unternehmen zu hoffen, reicht nicht. Es braucht endlich strenge Gesetze“, erklärt Joachim Raich, Südwind-Experte für Waldschutz. 

Mit der Aktion vor dem Klimaschutzministerium rufen die Aktivistinnen und Aktivisten Bundesministerin Leonore Gewessler dazu auf, sich beim kommenden EU-Umweltministerrat für die Verankerung von Menschenrechtsschutz im neuen Gesetzesvorschlag einzusetzen. Das aktuell auf EU-Ebene vorgelegte Gesetz zum Schutz globaler Wälder wäre ein entscheidender erster Schritt, beinhaltet aber bisher keinen Menschenrechtsschutz. Die Verbindung zwischen Konsum in Österreich und Naturzerstörung im Globalen Süden wurde von Aktivistinnen und Aktivisten mithilfe von Transparenten und einer symbolischen Lieferkette szenisch dargestellt. 

EU-Verschiebung erhöht Handlungsbedarf in Österreich.
Südwind und NeSoVe fordern auch im Rahmen der gemeinsamen Kampagne Menschenrechte brauchen Gesetze! verbindliche Regeln für Unternehmen für die Einhaltung von Naturschutzbestimmungen und Menschenrechten entlang ihrer Lieferketten. „Es braucht ein Lieferkettengesetz in Österreich und in der EU. Nachdem der Vorschlag für ein EU-Lieferkettengesetz zum wiederholten Mal verschoben wurde, muss die österreichische Regierung endlich handeln! Nur so kann sichergestellt werden, dass für unsere Weihnachtskekse weder Kinder arbeiten mussten, noch der Regenwald gefällt wurde.” fordert Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin vom Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe). 

EU-Waldschutzgesetz bisher ohne Menschenrechtsstandards.
„Verlierer der Regenwaldzerstörung sind wir alle“, sagt Joachim Raich von Südwind. „Ausgerechnet jene Menschen werden im Stich gelassen, die laut Weltbiodiversitätsrat die besten Beschützerinnen intakter Ökosysteme sind. Gleichzeitig ist der Schutz der Wälder essentiell für den Kampf gegen das Artensterben und die Klimakrise. Noch dazu steigt die Gefahr für neue Pandemien, wenn Wildtiere ihre ursprünglichen, zerstörten Lebensräume verlassen müssen und in engeren Kontakt mit Menschen treten.“ 

Um der Zerstörung der Wälder durch international tätige Unternehmen künftig besser vorzubeugen, hat die EU-Kommission Ende November einen neuen Gesetzesvorschlag zum Schutz globaler Wälder präsentiert. Demnach müssten Unternehmen zwar künftig garantieren, dass Produkte, die innerhalb der EU angeboten werden, nicht auf Entwaldung zurückgehen. Eine Berücksichtigung der Menschenrechte fehlt bisher. „Für eine effektive rechtliche Handhabe muss die Einhaltung von internationalen Menschenrechtsstandards und eine zivilrechtliche Haftung festgeschrieben werden. Es braucht strenge Regeln, nicht neue Papiertiger.“

Fotos der Aktion zur honorarfreien Verwendung: https://www.flickr.com/photos/184904131@N04/
Petition der Kampagne Menschenrechte brauchen Gesetze: www.menschenrechtebrauchengesetze.at

Rückfragehinweis:
Vincent Sufiyan
Südwind Kommunikationsleiter
Tel.: +43 650 96 77577
Mail: vincent.sufiyan@suedwind.at 

Bettina Rosenberger
Netzwerk Soziale Verantwortung, Geschäftsführerin
Tel.: +43 660 8835409
Mail: bettina.rosenberger@nesove.at

AVISO Aktion: Kein Regenwaldschutz ohne Menschenrechte

Südwind und NeSoVe fordern rechtlichen Schutz vor Vertreibung und Naturzerstörung – Aktion zum Tag der Menschenrechte am 9. Dezember vor dem Bundesministerium für Klima.

Wien, am 7. Dezember 2021. Inwiefern hängen Produkte unseres täglichen Lebens mit Regenwaldzerstörung und Menschenrechtsverletzungen zusammen? Wie können verantwortliche Konzerne dafür haftbar gemacht werden? Anlässlich des Tags der Menschenrechte machen Südwind und das Netzwerk Soziale Verantwortung (NeSoVe) diese Fragen bei einer Aktion vor dem Klimaschutzministerium sichtbar.

Der Import von Agrarrohstoffen wie Soja-Futtermitteln, Palmöl, Rindfleisch, Kakao oder Kaffee macht die EU zur Vize-Weltmeisterin der Tropenwaldzerstörung. Nach langem Tauziehen wurde vor kurzem ein EU-Gesetzesvorschlag zum Schutz globaler Wälder vorgelegt. Nun ist eine schnelle Positionierung des in dieser Angelegenheit zuständigen Klimaschutzministeriums gefragt. Südwind und NeSoVe rufen daher Bundesministerin Leonore Gewessler dazu auf, sich bei erster Gelegenheit im EU-Umweltminister*innenrat für ein strenges Gesetz einzusetzen, das Unternehmen zu Regenwaldschutz und der Einhaltung der Menschenrechte verpflichtet.

Medienvertreter*innen sind herzlich eingeladen zur Aktion „Kein Regenwaldschutz ohne Menschenrechte“ mit Foto- und Interviewmöglichkeit:

Wann: Donnerstag, 9. Dezember 2021, um 10.00 Uhr
Wo: Bundesministerium für Klimaschutz, Radetzkystraße 2, 1030 Wien

Gesprächspartner*innen:

  • Joachim Raich, Südwind-Experte für Waldschutz
  • Bettina Rosenberger, Geschäftsführerin vom Netzwerk Soziale Verantwortung

Wir bitten vor Ort um Einhaltung eines Zwei Meter-Sicherheitsabstandes und das Tragen einer FFP2-Schutzmaske. Um Anmeldung wird gebeten.

Rückfragen und Anmeldungen:
Vincent Sufiyan
Kommunikationsleiter Südwind
Telefon: +43 650 9677577
E-mail: vincent.sufiyan@suedwind.at
Website: www.suedwind.at

Online-Veranstaltung: Stichwahl in Chile – Zwischen Umschwung und konservativer Restauration

In der Diskussionsveranstaltung wird die chilenische Präsidentschaftswahl in die aktuelle politische Konjunktur eingebettet, werden mögliche Zukunftsszenarien diskutiert und eine erste Einschätzung für die Stichwahl gewagt, so die Veranstalter Österreichische Lateinamerika-Institut und der Forschungsverbund Lateinamerika.  

Am 19. Dezember 2021 findet die Stichwahl zur Präsidentschaft in Chile statt. Die Wahl entscheidet sich zwischen dem Kandidaten der linken Koalition Apruebo Dignidad Gabriel Boric und dem rechts-konservativen José Antonio Kast (Frente Social Cristiano). Nach zwei turbulenten Jahren spitzt sich die polarisierte Situation in Chile nun in der Stichwahl zu. Seit Mitte des Jahres arbeitet eine von der Bevölkerung gewählte Versammlung an ein einer neuen Verfassung. Nicht wenig erhoffen sich von dieser einen Neuanfang für Chile. Dieser Erfolg der landesweiten Rebellion von 2019 könnte durch die Präsidentschaftswahl nun in Gefahr geraten.

Mo, 13.12.2021, 16:30-18:00 Uhr, Online
Anmeldung: https://univienna.zoom.us/j/99600190168pwd=Q3FXS2tORFp0RUxyUkw1SGlwZFZOQT09
Meeting-ID: 996 0019 0168
Kenncode: 540730

Am Podium
Sophia Boddenberg ist freiberufliche Journalistin, Autorin, Radio- und Videoproduzentin. Sie berichtet aus Chile und Lateinamerika über Themen aus den Bereichen soziale Bewegungen, Umwelt, Frauenrechte, indigene Völker und Landkonflikte.

Nina Schlosser ist Doktorandin der Politikwissenschaften an der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin und der Universität Wien. Sie besitzt einen Masterabschluss in Politischer Ökonomie der Europäischen Integration sowie einen Bachelorabschluss in Betriebswirtschaftslehre der Hochschule für Wirtschaft und Recht Berlin. Sie ist Stipendiatin der Rosa-Luxemburg-Stiftung und und Mitglied des RLS-Graduiertenkollegs Krise und sozial-ökologische Transformation.

Aaron Tauss ist seit 2013 Professor am Institut für Politikwissenschaft der Universidad Nacional de Colombia. Sein Schwerpunkt ist die politische Ökonomie Lateinamerikas.

Moderation: Erhard Stackl, Publizist und Lateinamerikanist, Herausgebervertreter beim „Südwind-Magazin“, Vizepräsident von „Reporter ohne Grenzen“ Österreich.

Weitere Infos

PA: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen: Amnesty erzählt die Geschichten von mutigen Frauen in Afghanistan

Anlässlich der weltweiten Aktion „16 Tage Aktivismus gegen geschlechtsspezifische Gewalt“ zeigt ein neuer Amnesty-Bericht wie Frauen durch die Taliban eingeschränkt und unterdrückt werden.

„In den ersten Tagen standen alle unter Schock. Aber dann sah ich mutige Frauen aufstehen, demonstrieren und ihre Stimme erheben. Das ist die neue Generation. Sie hatten ihren Vorgängerinnen zugehört. Sie sind die Revolution.“

So erzählt es Shukria Barakzai, eine ehemalige Abgeordnete und frühere Botschafterin Afghanistans, in dem bewegenden Bericht von Amnesty International. Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt an Frauen am 25. November präsentiert die Organisation die Porträts von 16 mutigen Frauen in Afghanistan und gibt ihnen und ihren Forderungen an die internationale Gemeinschaft eine starke Stimme. Zu einem Zeitpunkt, an dem den Afghan*innen fast über Nacht ihre Rechte genommen wurden, sollen diese 16 Geschichten zeigen, wie viel die afghanischen Frauen trotz politischer Instabilität und aller Konflikte in den letzten 20 Jahren erreicht haben. Gleichzeitig soll die internationale Öffentlichkeit auch sehen, dass Frauen unter dem neuen Regime viel höheren Risiken ausgesetzt sind.

„Diese persönlichen Erzählungen erinnern uns eindrucksvoll und zur richtigen Zeit daran, wie viel die Frauen in Afghanistan in den vergangenen 20 Jahren erreicht haben. Sie zeigen aber leider auch auf sehr ernüchternde Weise, wie stark sich das Leben für Frauen und Mädchen seit der Rückkehr der Taliban verändert hat“, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich, und sagt weiter: „Wir fordern die Taliban auf, die Rechte von Frauen und Mädchen zu achten und zu schützen. Und wir appellieren an die internationale Gemeinschaft, den Frauen in Afghanistan Gehör zu schenken und zum Schutz der Frauenrechte mit ihnen zusammenzuarbeiten.“

Fehlendes Einkommen der Frauen fehlt in den Familien
Seit der Machtergreifung der Taliban am 15. August 2021 wurden die Rechte und Freiheiten von Frauen und Mädchen stark eingeschränkt. Frauen können mit wenigen Ausnahmen weder zur Arbeit gehen noch in der Öffentlichkeit unterwegs sein, ohne von einem männlichen Vormund (Mahram) begleitet zu werden. Seit dem 20. September dürfen Mädchen ab dem 12. Lebensjahr nicht mehr zur Schule gehen, und die strenge Geschlechtertrennung an den Universitäten hat die Möglichkeit vieler junger Frauen auf eine Hochschulausbildung stark eingeschränkt. Zusätzlich hat der Ausschluss von Frauen aus der Arbeitswelt die finanziellen Probleme vieler Familien verschärft, die zuvor über ein festes Einkommen verfügten. Darüber hinaus hat das Fehlen von Frauen im öffentlichen Dienst zu großen Personallücken bei den Behörden geführt, sodass diese nicht mehr effizient arbeiten können.

Ministerium für Frauenangelegenheiten ersetzt durch Ministerium für die Förderung der Tugend
Dass die Taliban nach der Machtübernahme das Ministerium für Frauenangelegenheiten durch das Ministerium für die Förderung der Tugend und die Verhinderung des Lasters ersetzt haben, ist eine besonders bedrohliche Entwicklung. Denn diese Institution war während der ersten Taliban-Regierung in den 1990er Jahren für schwere Menschenrechtsverletzungen an Frauen verantwortlich. Frauen haben nicht nur keinen Zugang mehr zu Bildung und Beruf, sondern sind auch vermehrt von geschlechtsspezifischer Gewalt bedroht und in ihren Rechten auf Versammlungs-, Bewegungs- und Meinungsfreiheit stark eingeschränkt, bis hin zur Wahl ihrer Kleidung.

20 Jahre Fortschritt
Vor der neuerlichen Machtübernahme durch die Taliban heuer im August waren in den letzten 20 Jahren große Fortschritte bei der Stärkung der Frauenrechte in Afghanistan gemacht worden – nicht zuletzt durch den Einsatz der Frauen, die Amnesty in ihrem Bericht zu Wort kommen lässt. 3,3 Millionen Mädchen befanden sich im Bildungssystem und Frauen beteiligten sich aktiv am politischen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben im Land. Trotz anhaltender Konflikte waren afghanische Frauen als Anwältinnen, Ärztinnen, Richterinnen, Lehrerinnen, Ingenieurinnen, Spitzensportlerinnen, Politikerinnen, Journalistinnen, Verwaltungsmitarbeiterinnen, Geschäftsinhaberinnen, Polizistinnen und Militärangehörige tätig.

Die internationale Gemeinschaft hat die Frauen im Stich gelassen
„Ich sah meine 20 Jahre harte Arbeit, meine Ausbildung und meine Berufserfahrung in Sekundenschnelle vor meinen Augen verschwinden. Ich wusste, dass es für mich und Millionen afghanischer Frauen nie mehr so sein würde wie früher.“ So beschreibt Fawzia Amini, ehemalige Richterin am Obersten Gerichtshof in Afghanistan, den Albtraum, den viele Afghaninnen derzeit erleben. Gemeinsam mit vielen anderen Frauen appelliert sie an die internationale Gemeinschaft, Druck auf die Taliban auszuüben und jegliche Hilfe für Afghanistan an die Bedingung zu knüpfen, dass in Afghanistan nicht eine „Gesellschaft nur eines Geschlechts“ errichtet werde.

Der gesamte Bericht mit allen bewegenden Geschichten ist unter newsletter.amnesty.at.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.
oder +43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

Online-Veranstaltung und Interviewmöglichkeit: Wie wird Frieden hergestellt?

5 Jahre Friedensvertrag in Kolumbien. Ist die Gewalt verschwunden? Reicht ein Friedensvertrag, um die Gewalt zu stoppen? Diesen Fragen geht die kolumbianische Menschenrechtsverteidigerin Maria Jackeline Rojas Castañeda im Gespräch mit Ulrike Lunacek (Obfrau Frauen*solidarität) am Mittwoch, 24. November 2021, nach.

Mehr als 50 Jahre tobte in Kolumbien ein blutiger Konflikt. 220.000 Tote – 80% davon Zivilist_innen – mehr als sechs Millionen Binnenvertriebene, 25.000 Vermisste, fast 2.000 Massaker: grausame Verbrechen, die von allen Konfliktparteien – rechten Paramilitärs, Drogenkartellen, linken Guerrillas und staatlichen Militärs – seit 1958 verübt wurden. Mehr als die Hälfte aller Opfer sind laut UN Women Colombia Frauen. Doch im November 2016, nach mehr als 5 Jahren zäher Verhandlungen und einem fehlgeschlagenen Referendum, endlich große Euphorie: Ein Friedensvertrag, in dessen Erstellung auch zahlreiche Frauenorganisationen involviert waren, wird am 24. November unterzeichnet, die Hoffnung auf wirklichen Frieden im Land ist endlich da.

5 Jahre danach: Ist die Gewalt verschwunden? Reicht ein Friedensvertrag, um die Gewalt zu stoppen?

Diesen Fragen geht die kolumbianische Menschenrechtsverteidigerin Maria Jackeline Rojas Castañeda im Gespräch mit Ulrike Lunacek (Obfrau Frauen*solidarität) nach.

Wann: 24. November, 18:00 – 20:00 Uhr
Anmeldung für Zoom-Teilnahme: anmeldung@frauensolidaritaet.org  (Link wird zugeschickt)
Dolmetsch: Spanisch-Deutsch: Gabriele Gallo

Maria Jackeline Rojas Castañeda war viele Jahre lang Mitarbeiterin der bekannten Organización Femenina Popular in Barrancabermeja, die sich für Frauenrechte und gegen alle Formen von Gewalt einsetzt, und mit der die Frauen*solidarität und KFBÖ seit 1985 in Kontakt stehen. Jackeline Rojas ist selbst direktes Opfer des bewaffneten Konflikts in Kolumbien; drei ihrer Familienmitglieder wurden ermordet; sie selbst wurde im Jahr 2000 von den Paramilitärs zur militärischen Zielscheibe erklärt. Sie wurde immer wieder verfolgt, eingeschüchtert und war gezwungen zu übersiedeln, um ihr Leben und das ihrer Familie zu schützen. 2012 wurde sie mit einem Menschenrechtspreis der Europäischen Union ausgezeichnet. 2014 war sie Teil des Friedensprozesses zwischen dem kolumbianischen Staat und der FARC-EP-Guerilla. Derzeit ist sie Begünstigte eines Programms zum Schutz von Menschenrechtsverteidiger_innen, die in Kolumbien Opfer von Gewalt sind.

Eine Veranstaltung von:

  • Amnesty International – Netzwerk Arbeit, Wirtschaft und soziale Rechte
  • Frauen*solidarität
  • IGLA
  • Katholische Frauenbewegung Wien
  • LEFÖ
  • ÖGB-weltumspannend arbeiten
  • Referat Genderforschung der Universität Wien
  • WIDE

PA: AMNESTY zu Katar: Noch ein Jahr bis zur WM – jüngste Reformen werden untergraben

Nur noch ein Jahr bis zum Anpfiff der Fußball-Weltmeisterschaft 2022 und Katar muss seine Versprechen einlösen, das Kafala-Sponsorensystem abzuschaffen und die rechtliche Situation der Arbeitsmigrant*innen im Land besser zu schützen, erklärt Amnesty International anlässlich der Veröffentlichung eines neuen Berichts.

16. 11. 2021, London / Wien . Im „Reality Check 2021“ analysiert die Organisation erneut die Veränderungsprozesse hinsichtlich der Arbeitsbedingungen in Katar und kommt zu dem Schluss, dass die Fortschritte im Jahr 2021 stagniert haben. Mehr noch: Alte missbräuchliche Praktiken sind wieder aufgetaucht. Die schlimmsten Elemente des Kafala-Systems, also der Abhängigkeit der Arbeitsmigrant*innen von ihren Arbeitgeber*innen, wurden wieder aufgenommen und so einige der jüngsten Reformen untergraben.

In ihrer Analyse stellte Amnesty International außerdem fest, dass die verspätete oder ausbleibende Zahlung von Löhnen und anderen vertraglichen Leistungen nach wie vor zu den häufigsten Verstößen gegen die Rechte von Arbeitsmigrant*innen in Katar zählt. Dennoch haben diese nach wie vor kaum Zugang zur Justiz, und es ist den Beschäftigten weiterhin untersagt, sich zu organisieren, um gemeinsam für ihre Rechte einzutreten.

Reformen wurden eingeführt – aber nicht ausreichend umgesetzt
Katar hat seit 2017 eine Reihe positiver Reformen zugunsten von Arbeitsmigrant*innen durchgeführt, doch trotz dieser eingeleiteten Prozesse ist der Alltag vieler Arbeitsmigrant*innen in Katar nach wie vor hart und die Ausbeutung geht weiter – was unter anderem daran liegt, dass die Reformen nicht angemessen umgesetzt werden.

Arbeitsmigrant*innen von ihren Arbeitgeber*innen kontrolliert
So hat Katar zwar die Anforderung einer Ausreisegenehmigung und einer Unbedenklichkeitsbescheinigung (No-Objection Certificate – NOC) für die meisten Arbeitsmigrant*innen abgeschafft, sodass sie theoretisch das Land verlassen und den Arbeitsplatz wechseln können, ohne die Zustimmung ihrer Sponsor*innen einzuholen; aber de facto besteht für Arbeitgeber*innen weiterhin die Möglichkeit, den Arbeitsplatzwechsel von Beschäftigten zu blockieren und ihren rechtlichen Status zu kontrollieren. Auch durch die Einbehaltung von Gehältern und Sozialleistungen wird es Beschäftigten erschwert, den Arbeitsplatz zu verlassen. Arbeitsmigrant*innen sind auch weiterhin von ihren Arbeitgeber*innen abhängig, um nach Katar einreisen und sich dort aufhalten zu können – so können Arbeitgeber*innen können nach wie vor Klage wegen „unerlaubtem Verlassen des Arbeitsplatzes“ einreichen und Aufenthaltsgenehmigungen annullieren – Praktiken, die zur Kontrolle der Arbeitskräfte missbraucht werden.

Ausbeutung nach wie vor in massivem Ausmaß
Die Versäumnisse der katarischen Behörden werden auch in Bezug auf die unsicheren Arbeitsbedingungen sichtbar. Trotz der Einführung einiger neuer Schutzmaßnahmen für Arbeiter*innen bestehen nach wie vor große Risiken – so sehen die neuen Verordnungen beispielsweise keine verpflichtenden Ruhezeiten vor, die dem lokalen Klima oder der Art der Tätigkeit angemessen sind, was zu massiven gesundheitlichen Problemen führen kann. Im August 2021 dokumentierte Amnesty International das Versäumnis der katarischen Behörden, den Tod Tausender Arbeitsmigrant*innen zu untersuchen, obwohl es Beweise für einen Zusammenhang zwischen vorzeitigen Todesfällen und unsicheren Arbeitsbedingungen gab.

Amnesty-Forderung: Katarische Behörden müssen Reformprozess dringend beschleunigen
Angesichts der zunehmenden Kritik an der Menschenrechtslage in Katar im Vorfeld der Fußballweltmeisterschaft fordert Amnesty International die Behörden des Gastgeberlandes nun erneut auf, dringend Maßnahmen zu ergreifen, um den Reformprozess zu beschleunigen. „Die Uhr tickt, aber es ist noch nicht zu spät, die unterschriebenen Reformvorhaben in Taten umzusetzen. Jetzt ist es an der Zeit, dass die katarischen Behörden echte Entschlossenheit zeigen und ihr Programm für Arbeitsreformen in vollem Umfang umsetzen. Alle bisherigen Fortschritte werden zunichte gemacht, wenn Katar sich mit einer schwachen Umsetzung der Maßnahmen zufrieden gibt und die für Verstöße Verantwortlichen nicht zur Rechenschaft zieht“, so Annemarie Schlack, Geschäftsführerin von Amnesty International Österreich. Sie findet klare Worte: „Die offensichtliche Selbstgefälligkeit der Behörden führt dazu, dass Tausende von Arbeitsmigrant*innen weiterhin der Gefahr ausgesetzt sind, von skrupellosen Arbeitgeber*innen ausgebeutet zu werden. Viele sind nicht in der Lage, den Arbeitsplatz zu wechseln oder dagegen vorzugehen, wenn Löhne nicht gezahlt werden. Sie haben kaum Hoffnung auf rechtliche Abhilfe, eine Entschädigung oder gar umfassende Gerechtigkeit. Nach der Fußballweltmeisterschaft wird das Schicksal der in Katar verbleibenden Arbeitsmigrant*innen noch ungewisser sein.“

Appell an Veranstalterin FIFA
Amnesty International fordert auch die WM-Veranstalterin FIFA auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und die mit dem Turnier verbundenen Menschenrechtsrisiken zu erkennen, zu verhindern, zu mindern und zu beheben. Dazu gehören auch Risiken für Beschäftigte in Branchen wie dem Hotel- und Gastgewerbe und dem Transportwesen, die massiv expandieren, um die Durchführung der Spiele zu erleichtern. Zudem muss die FIFA öffentlich ihre Stimme erheben, um die Regierung von Katar aufzufordern, ihr Programm für Arbeitsreformen noch vor dem Eröffnungsspiel der Weltmeisterschaft umzusetzen.

Für Interviewanfragen und Rückfragen wenden Sie sich bitte an presse@amnesty.at.

Presseteam Amnesty International Österreich
Lerchenfelder Gürtel 43/4/3, 1160 Wien
Mag. Eleonore Rudnay
+43 664 400 10 56
E-Mail: eleonore.rudnay@amnesty.at

Webinar: Menschenrechte in Afghanistan – Aktuelle Entwicklungen

Die Amnesty-Expertin für Afghanistan Samira Hamidi wird über die aktuelle Situation vor Ort berichten und einen Einblick in die Arbeitsweise von Amnesty International geben. Sie wird insbesondere auch auf die Situation von Frauen und Mädchen in Afghanistan eingehen und aktuelle Herausforderungen erklären.

Mädchen in Afghanistam müssen in die weiterführenden Schulen zurückkehren und ihre Ausbildung fortsetzen können, forderte Amnesty International im Oktober anlässlich der Veröffentlichung neuer Interviews mit Schüler*innen und Lehrer*innen, die von Drohungen und Gewalt der Taliban berichten. Während Buben landesweit am 17. September in die weiterführenden Schulen zurückkehren konnten, bestanden die Taliban darauf, dass erst ein „Lernumfeld“ geschaffen werden müsse, bevor Mädchen zurückkehren dürften.

Amnesty-Webinar: Dienstag, 16.11.2021, 17.30 Uhr

Die Veranstaltung findet auf Englisch statt.
Zur Anmeldung
Vor der Veranstaltung wird ein Link für die Teilnahme versendet.

PA: Gewalt und diskriminierende Politik gegen Muslime in Sri Lanka

Die muslimische Bevölkerung ist in Sri Lanka von Diskriminierung, Schikane und Gewalt betroffen. Nun zielt sogar die Regierungspolitik explizit auf die Minderheit ab. Dies geht aus einem neuen Bericht von Amnesty International hervor.

London/ Wien, 18. Oktober 2021. Der Bericht „From Burning Houses to Burning Bodies: Anti-Muslim Harassment, Discrimination and Violence in Sri Lanka“ dokumentiert die muslimfeindliche Entwicklung in Sri Lanka seit 2013 inmitten der zunehmenden Verbreitung des nationalistischen Sinhala-Buddhismus. Die Diskriminierung begann mit einer Serie von Angriffen durch Zivilpersonen, die straffrei blieben, und entwickelte sich zu einer explizit muslimfeindlichen Regierungspolitik. Darunter fallen beispielsweise die Zwangseinäscherung von Muslim*innen, die COVID-19 zum Opfer fielen sowie die aktuellen Gesetzesvorschläge, den Niqab (Gesichtsschleier) und die Madrasas (religiöse Schulen) zu verbieten.

„Muslimfeindlichkeit ist zwar in Sri Lanka nichts Neues, dennoch hat sich die Situation in den letzten Jahren stark verschärft. Alarmierend oft werden Gewalttaten gegen Muslim*innen von den Behörden stillschweigend gebilligt. Dies geht einher mit einer offen muslimfeindlichen Rhetorik und Politik der derzeitigen Regierung“, sagte Kyle Ward, stellvertretender internationaler Generalsekretär von Amnesty International. Er fordert: „Die sri-lankischen Behörden müssen diesen alarmierenden Entwicklungen Einhalt gebieten und ihrer Pflicht nachkommen, die muslimische Bevölkerung vor weiteren Angriffen zu schützen und die Täter*innen zur Rechenschaft zu ziehen. Sie müssen aufhören, durch Regierungsmaßnahmen die muslimische Bevölkerung ins Visier zu nehmen, zu schikanieren und zu diskriminieren.“

Zunehmende Feindseligkeit gegenüber Muslim*innen: Eine Chronologie
Die eskalierende Feindseligkeit begann im Jahr 2013 mit der Anti-Halal-Kampagne nationalistischer Sinhala-Buddhisten. Durch Lobbyarbeit erreichten sie, dass Nahrungsmittel nicht mehr halal-zertifiziert werden und somit für Muslim*innen unklar ist, ob sie nach den Vorschriften und Traditionen des Islams produziert wurden. Im Kontext dieser Kampagne wurden vermehrt Moscheen und muslimische Geschäfte angegriffen, wobei die Verantwortlichen oft nicht bestraft wurden. Dies sendete ein Signal an andere, dass Gewalttaten gegen Muslim*innen in Sri Lanka ungestraft begangen werden können.

Im folgenden Jahr kam es in der südlichen Küstenstadt Aluthgama zu antimuslimischen Ausschreitungen, nachdem eine singhalesisch-buddhistische Gruppe eine Kundgebung in der Stadt abgehalten hatte. Auch hier blieben die Verantwortlichen straffrei und die Behörden sorgten nicht für Gerechtigkeit für die Betroffenen.

Trotz der Beteuerungen der neuen Regierung seit 2015, Gerechtigkeit für ethnische und religiöse Minderheiten zu schaffen, gab es weiterhin Angriffe auf Muslim*innen. Bei diesen Vorfällen kamen die Verantwortlichen nicht nur straflos davon, sondern laut Betroffenen und Zeug*innen habe die Polizei die Gewalt auch nicht versucht zu verhindern oder ausreichend Schutz geboten.

Eskalation seit 2019
Nochmals verschärft wurde die Situation nach der Tötung von 250 Menschen durch koordinierte Selbstmordattentate am Ostersonntag 2019, zu denen sich die bewaffnete Gruppe Islamischer Staat bekannte. Nach diesen Anschlägen wurden Muslim*innen in mehreren Städten in der Nordwestprovinz während des Ramadan, einem der heiligsten Monate im muslimischen Kalender, attackiert. Auch Moscheen im ganzen Land wurden angegriffen, und in den sozialen Medien kam es zu einer Flut von Hassreden und antimuslimischer Hetze. Außerdem wurden von den Behörden im Eiltempo erlassene Notstandsverordnungen dazu benutzt, Hunderte von Muslim*innen nach den Anschlägen willkürlich festzunehmen.

Muslimische Bevölkerung im Visier der Politik
Auch die derzeitige Regierung nimmt die muslimische Bevölkerung weiterhin ins Visier. So verordnete sie etwa die obligatorische Einäscherung der Leichen von Muslim*innen, die an COVID-19 gestorben waren. Dies wurde durchgesetzt, obwohl die Einäscherung im Islam ausdrücklich verboten ist und es keine wissenschaftlichen Beweise dafür gibt, dass das Begraben der Toten die Ausbreitung der Krankheit fördern würde. Zwar wurden diese Vorschriften nach internationalem Druck wieder rückgängig gemacht, doch versuchen die Behörden nach wie vor, diskriminierende Gesetze durchzusetzen, darunter ein Niqab-Verbot und ein Verbot von Madrasas. Sollten diese Gesetze verabschiedet werden, würden sie gegen das Recht auf Freiheit von Diskriminierung aufgrund der Religion verstoßen, das in der Verfassung Sri Lankas garantiert und geschützt wird, sowie gegen die internationale Menschenrechtsnormen, an die das Land gebunden ist.

Amnesty International fordert daher die Behörden auf, „die derzeit erwogenen Gesetzentwürfe zu überdenken, und wir rufen die internationale Gemeinschaft auf, Maßnahmen zu ergreifen und die Freiheit und den Schutz der Minderheiten in Sri Lanka zu überwachen“, so Kyle Ward.

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